Wissen und Gewissen
Ermahnt wird jeder, der es wagt, die Hand von Mund, Ohren und Augen zu nehmen. Das bedrohte
schon immer die Mächtigen und sie griffen zur Ermahnung ein guter Untertan, ein guter Bürger,
ein guter Arbeitnehmer zu sein.
Die Freiheit in der Welt hängt nun davon ab, wie schnell Menschen die Hände wieder vor den Mund, auf
die Ohren und vor die Augen legen.
Darum ist darüber nachzudenken:
"Die bloße Mahnung an die Richter, nach besten Wissen und Gewissen zu urteilen, reicht nicht.
Es müßten auch Vorschriften erlassen werden, wie klein das Wissen und wie groß das Gewissen
sein darf."
Karl Kraus, österreichischer Schriftsteller (1874 - 1935)
Ermahnung
Gericht: »Ermahnung, wenn sie in der Sache begründet ist.«
Doch leider ist sie das oft nicht.
Definition
Die Abmahnung ist rechtlich von der Vertragsrüge (Verwarnung und
Ermahnung) zu unterscheiden, mit der zwar ebenfalls ein vertragswidriges
Verhalten gerügt wird, die jedoch mangels einer deutlichen Androhung
einer Kündigung kündigungsrechtlich ohne Bedeutung ist.
Ermahnungen werden i.a. dann ausgesprochen, wenn der Arbeitgeber einen
Verstoß des Mitarbeiters rügen will, ihn aber behalten möchte.
Eine Ermahung ist ein Verweis, dem
der Hinweis auf eine spätere mögliche Kündigung fehlt. Der Satz „... behalten
wir uns arbeitsrechtliche Konsequenzen vor“ begründet eine Ermahnung, jedoch
keine
Abmahnung. Wird in der Ermahnung jedoch mit
Konsequenzen gedroht, z. B. mit einer
Kündigung, so ist die Ermahnung mit einer Abmahnung rechtlich
gleichzusetzen.
Entfernung einer Ermahnung
Eine Ermahnung kommt wie eine Abmahnung in die Personalakte. Das
Arbeitsgericht Frankfurt entschied in einem Urteil vom 28.09.2003
(Aktenzeichen: 7 Ca 2899/03), dass der Mitarbeiter eine Entfernung einer
Ermahnung aus der Personalakte nicht verlangen kann. Das Gericht begründet
diese Entscheidung damit, dass eine Ermahung nicht am Status des
Arbeitsverhältnisses rührt, sondern nur dem Zweck diene, Arbeitsmängel
zu dokumentieren. Nur in Ausnahmefällen hat der Arbeitnehmer ein Recht auf
Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte, beispielsweise bei
ehrverletzenden Behauptungen.
Gegendarstellung
Der Arbeitnehmer kann jedoch wie bei der
Abmahnung eine Gegendarstellung verfassen und verlangen, dass diese zu der
Ermahnung in die Personalakte gelegt wird.