Krankheit
Die Hälfte aller modernen Medikamente könnte man
getrost aus dem Fenster werfen, wären da nicht die
Vögel, welche sie aus Unvorsicht essen könnten.
Martin H. Fischer
Krankmeldung
Wann ist man arbeitsunfähig?
Die Frage klingt einfach, manchmal ist sie aber nicht so einfach zu beantworten.
Die Antwort hängt nämlich auch vom Jobprofil ab. Ein Lagerarbeiter, der ständig auf
den Beinen ist, wird durch ein gebrochenes Bein, das in einem Gehgips steckt,
arbeitsunfähig, an der Schreibtischarbeit hindert es nicht unbedingt.
Falsch verstandene Arbeitsdisziplin nützt aber keinem: Wer stark erkältet ist, vor
Husten und Schnupfen kaum mehr aus den Augen schauen kann, sollte sich
auskurieren – schon um der Kolleginnen und Kollegen willen.
Doch klar gilt: Wer arbeitsunfähig (geschrieben) ist, darf zu Hause bleiben.
Rechtzeitige Krankmeldung
Die meisten Fehler passieren bei der Krankmeldung. Krank melden muss man sich sofort,
das heißt: Spätestens zum Arbeitsbeginn. Die Krankmeldung können auch Angehörige oder
Freunde übernehmen.
Also nicht zuerst zum Arzt gehen, im Wartezimmer warten, zurückkommen, erst dann beim
Arbeitgeber anrufen und die Krankmeldung, die man vom Arzt möglicherweise bekommen hat,
abschicken. Eine solche Krankmeldung ist fehlerhaft, da verspätet.
Am besten ist es, gleich am Morgen zum Telefon zu greifen oder eine E-Mail an den
Vorgesetzten zu schreiben, in der man ihm mitgeteilt, dass man krank ist. Den Grund
muss man nicht nennen. Weiter sollte man verlässliche Kollegen bzw. Kollegen mit denen
man im Projekt zusammenarbeitet sowie die zuständige Abteilungssekretärin ins CC der
Krankmeldungsmail setzen. Damit ist die Gefahr minimiert, dass die Krankmeldung
untergeht, weil der Chef beispielsweise dienstlich außer Haus ist oder ähnliches. Die
Antwort: Ich habe nichts erhalten, ist auf diese Weise leicht zu widerlegen.
Also: Notiert euch die dienstliche Telefonnummer und E-Mail eures Chefs und hebt sie
zu Hause auf, damit ihr sie dann zur Hand habt. Wir empfehlen den Gebrauch der E-Mail,
denn darüber lässt sich nachweisen, dass man sich rechtzeitig krankgemeldet hat.
Ärztliche Bescheinigung
In der Regel können Arbeitnehmer bis zu drei Tagen wegen Krankheit zu Hause bleiben,
ohne ein ärztliches Attest vorlegen zu müssen. Spätestens am vierten Tag muss man zum
Arzt gehen und sich krankschreiben lassen. Achtung: Wochenende und Feiertage zählen
mit! Wer sich also am Donnerstag krank meldet, muss für Montag bereits ein Attest
vorlegen.
Die Krankmeldung (gelber Schein) ist unverzüglich an die Firma zu schicken. Der weiße
Durchschlag geht an die Krankenkasse.
Verlängerung der Krankschreibung
Auch hier gilt: Bevor man erneut zum Arzt geht, um die Krankschreibung verlängern zu
lassen, muss man – wie vor der ersten Krankschreibung – den Arbeitgeber bis spätestens
zum Arbeitsbeginn darüber informieren, dass man noch nicht gesund ist. Das neue Attest
ist dann unverzüglich an den Arbeitgeber zu schicken.
Was muss man dem Chef über den Krankheitsverlauf sagen?
Arbeitgeber haben ein Recht auf eine ungefähre Einschätzung, wann der Mitarbeiter
wieder fit sein wird, um planen zu können. Die genaue Diagnose dagegen geht niemanden
am Arbeitsplatz etwas an. Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet darüber Auskunft zu
geben.
Ist erkennbar, z.B. Armbruch, dass die Krankheit länger dauert, muss man den
Arbeitgeber frühzeitig darüber informieren.
Erholung
Krank und von Kollegen oder Chef auf der Straße gesehen
Wenn der Arzt nicht ausdrücklich Bettruhe angeordnet hat, kann der krankgemeldete
Arbeitnehmer einkaufen oder spazieren gehen. Es ist alles erlaubt, was die Heilung
nicht verzögert oder gefährdet. Eine Begegnung mit Kollegen oder Chef muss einem
daher nicht peinlich sein. Beispielsweise darf man mit einem eingegipsten Arm
durchaus ins Kino gehen oder mit Freunden in eine Kneipe.
Abhängig von der Krankheit, z.B. Burn-out, können sogar sportliche Aktivitäten, Kino
oder eine Erholungsreise förderlich sein, um den Gesundheitszustand möglichst schnell
wieder herzustellen. Doch in diesen Fällen sollte man dies unbedingt mit dem Arzt
absprechen, damit dieser gegebenenfalls bestätigt, dass diese Maßnahmen notwendig
waren.
Krank im Urlaub
Allgemeines
Wird man im Urlaub krank, kann man sich aus dem Urlaub heraus krankmelden. Die
Urlaubstage, in denen man krank ist, werden dann gut geschrieben. Allerdings dürfen
diese Urlaubstage nicht einfach an den Urlaub angehängt werden! Sie müssen im Betrieb
ganz normal beantragt werden.
Arbeitnehmer müssen jedoch nachweisen, dass sie im Urlaub krank geworden sind. Dafür
benötigen sie das ärztliche Attest vom ersten Tag an.
Krank im Ausland
Wird man im Ausland krank, unterliegt man auch hier den üblichen Mitteilungspflichten.
Die Arbeitsunfähigkeit muss man sich auch hier ärztlich bescheinigen lassen. Außerdem
muss man der Firma die Adresse des Aufenthaltsortes mitteilen und die Krankenkasse
informieren. Also nie ohne die Telefonnummer des Chefs in den Urlaub.
Resturlaub und krank?
Kann man einen Resturlaub wegen Krankheit nicht antreten, verfällt er zum üblichen
Stichtag.
Arztbesuch während der Arbeitszeit?
Selbstverständlich darf man während der Arbeitszeit zum Arzt gehen, wenn man akut
erkrankt. Routinebesuche wie Zahnarzt müssen außerhalb der Arbeitszeit liegen.
Auch für Besuche bei einem Spezialisten, die zeitlich in die Arbeitszeit fallen,
muss man sich frei nehmen. Allerdings darf der Arbeitgeber den dazu erforderlichen
Urlaub nicht einfach verweigern.
Gehaltsfortzahlung
Allgemeines
Der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang das volle Gehalt weiterzahlen. In manchen
AT-Verträgen ist eine längere Gehaltsfortzahlung vereinbart, dann gelten diese
Bestimmungen. Eine Vereinbarung über eine kürzere Gehaltsfortzahlung ist nicht
rechtens.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen, zahlt die gesetzliche
Krankenversicherung weitere anderthalb Jahre Krankengeld. In der Regel sind dies
70 Prozent des Einkommens. Bei Privatversicherten gelten die Bestimmungen des
Krankenversicherungsvertrags.
Wann kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
Ist man aufgrund einer eigenen groben Fahrlässigkeit erkrankt, kann der Arbeitgeber
die Lohnfortzahlung verweigern. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man durch
einen Autounfall verletzt wird, den man selbst durch Trunkenheit am Steuer verursacht
hat oder an dem man beteiligt war. Doch es muss nicht immer Alkohol sein. Einem
Lagerarbeiter, der sich einen Bänderriss zugezogen hatte, wurde die Lohnfortzahlung
verweigert, weil er ein Regal hinaufgeklettert ist, anstatt eine Leiter zu verwenden.
Gleiches gilt, wenn man auf einen Drehstuhl steigt, um einen Aktenordner aus dem Regal
zu holen.
Zieht man sich Verletzungen im Sport zu, sind dies in der Regel keine
selbstverschuldeten Verletzungen. Macht aber beispielsweise ein völlig untrainierter
Beinahepensionär Bungee-Jumping und zieht sich dabei Verletzungen zu, dann kann ihm
das als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.
Kündigung wegen Krankheit
Kann Krankheit ein Kündigungsgrund sein? Fehlt jemand zwar kurz, aber immer wieder,
dann kann das ein Kündigungsgrund sein. Als Maßstab gilt: Drei Jahre hintereinander
müssen mehr als 30 Fehltage pro Jahr vorliegen. Dabei muss es sich allerdings um ein
und dieselbe Krankheit handeln.
Bei Erkrankungen, die mehr als sechs Monate dauern, kann der Arbeitgeber nur dann
kündigen, wenn der Arzt davon ausgeht, dass der Mitarbeiter binnen zwei Jahren nicht
wieder einsatzfähig wird.