Strategisches Bossing
Strategisches Bossing ist Arbeitsalltag
in vielen Unternehmen.
Bossing ist eine Straftat
Hinweise für Vorgesetzte
Mobbing ist eine Straftat. Wenn Sie nicht mit dem
Staatsanwalt in Konflikt kommen wollen, sollten Sie Mobbing/Bossing unterlassen. Was
aus Sie zukommen kann, wenn sie mit Mobbing/Bossing fortfahren, können Sie hier
lesen.
Strategisches Bossing
Eine spezielle Form des Bossings (Mobbing durch Vorgesetzte) ist strategisches Bossing.
Dies geschieht nahezu regelmäßig, wenn Konzerne Stellen abbauen. Strategisches Bossing
ist gekennzeichnet durch massenhafte Mobbing-Handlungen werden, die vom Arbeitgeber
mehr oder weniger heftig eingesetzt werden, um Mitarbeiter, zur Unterschrift eines
Aufhebungsvertrags zu bewegen. Gemeinhin nennt man dies einvernehmliche Lösung.
Strategisches Bossing läuft in mehreren Phasen ab:
Phase 1: Angebot
Eine Gruppe von Mitarbeiter, von denen man sich die Firma trennen will, wird ausgewählt.
Dabei wird gesetzlicher (Sozialauswahl), tariflichen oder betrieblich vereinbarten
Kündigungsschutz nicht berücksichtigt. Häufig trifft gerade diese Mitarbeiter das
strategische Bossing. Den ausgewählten Mitarbeitern wird - häufig im Rahmen einer
Betriebsänderung (Stellenabbau) - ein Angebot zur Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses
gemacht. Diese Angebote sind in der Regel in einem Interessenausgleich und Sozialplan
mit dem Betriebsrat verhandelt worden. Bis hierher ist alles noch in Ordnung. Der
Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter Angebote unterbreiten.
Phase 2: Personalgespräche
Viele Mitarbeiter trifft die Mitteilung, dass man sich von ihnen trennen will,
unvorbereitet; sie stehen danach unter Schock. In dieser
Schocksituation werden
sie zu Personalgesprächen geladen, in denen ihnen die Vor- und Nachteile eines
Aufhebungsvertrags
erläutert werden sollen. In der Regel hört der Mitarbeiter von
den Nachteilen wenig. Von Personalabteilung und Vorgesetzten hört er jedoch immer
wieder: "Hier in der Firma haben Sie keine Zukunft!"
Psychischer Druck wird durch sich immer wiederholende Gespräche aufgebaut. Das Nein
eines Mitarbeiters wird nicht akzeptiert, obwohl das Bundesarbeitsgericht entschieden
hat: Der Arbeitgeber muss ein Nein des Mitarbeiters zu Aufhebungsverträge aktzeptieren
und darf nicht zu weiteren Personalgesprächen laden. Der Arbeitgeber kann nach
neuster Rechtsprechung den Arbeitnehmer nicht mittels seines
Direktionsrechts zu
Personalgesprächen zwingen, wenn diese nur zum Ziel haben, das Arbeitsverhältnis
zu beenden oder eine sonstige Vertragsänderung herbei zu führen (BAG 2. Senat, 23.06.2009,
2 AZR 606/08 zu §314 Abs 2 BGB, §106 GeWO).
Phase 3: Abeitsentzug
Allen diesen Mitarbeitern wird die Arbeit vollständig entzogen, obwohl dieser
Arbeitsentzug gegen den
Arbeitsvertrag verstößt. Dies führt im Laufe der Zeit zur Entfremdung vom normalen
Arbeitsprozess und vor allem zu Unzufriedenheit, verbunden mit der oft monatelang
anhaltenden Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren.
Phase 4: Zwang zur Bewerbung
Die Mitarbeiter werden aufgefordert, sich intern und extern zu bewerben.
- Sie werden bei Abteilungsrunden vor den anderen Kollegen und dem Vorgesetzen gefragt, bei wie
vielen Stellen sie sich mittlerweile beworben hätten und welche Fortschritte sie
dabei erzielt haben.
- Des Weiteren werden Mitarbeiter genötigt, sich bei einer neu eingerichteten
Personaldrehscheibe anzumelden. Vorgesetzte überwachen zum Teil die Anmeldung.
- Mit manchen Kollegen wird ein wöchentlicher Termin, meist Freitag, vereinbart,
in dem sie über ihren Bewerbungsfortschritt zu berichten haben.
All diese Maßnahmen der Vorgesetzten verstoßen gegen das Arbeits- und Strafrecht.
Hinweis: Bewerbung ist Privatsache!
Der Arbeitgeber und damit auch kein Vorgesetzter hat kein Recht, einen Mitarbeiter zu
Bewerbungen zu zwingen oder gar den Status der Bewerbungen abzufragen. Solche
Bewerbungsreviews sind
nicht erlaubt! Es liegt allein in der Entscheidung des Mitarbeiters, ob er dem
Vorgesetzten über seine Bewerbungstätigkeiten berichtet. Wir raten dringend davor ab,
Auskunft zu geben.
Es liegt ein eindeutiger Verstoß des Arbeitgebers gegen seine vertraglichen Nebenpflichten
und gegen das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet,
die Persönlichkeit und die Privatsphäre seiner Arbeitnehmer zu schützen.
Dieses "an den Pranger stellen" sowie die weiteren Druck erzeugenden Maßnahmen sind
Mobbing durch Vorgesetzte (Bossing). Es setzt die Mitarbeiter unter einen permanenten
psychischen Druck. Ziel dieser Maßnahme ist die Ausgrenzung des Mitarbeiters aus der
Gruppe.
Zum einen zieht er sich selbst über kurz oder lang in sich zurück, um mit der Situation
überhaupt noch umgehen zu können, zum anderen wissen seine Kollegen in der Regel nicht,
mit der Situation umzugehen, haben Angst die nächsten auf der "schwarzen Liste der
Freiwilligkeit" zu sein. Die Folge: Sie ziehen sich ihrerseits zurück.
Phase 5: Herabwürdigung
Nun folgen weitere mobbing-typische Maßnahmen:
Entzug von Informationen und Arbeitsmitteln, Separation von den Kollegen. Drohung mit
einer Versetzung in weit entfernte Standorte und damit mit einer Zerstörung des
Familienlebens. Diese Maßnahmen werden zum größten Teil von der Betriebsleitung und
Personalabteilung angeordnet, aber von den jeweiligen Vorgesetzten dann in
unterschiedlicher Intensität ausgeführt.
Die Firma stellt die bisherige Tätigkeit in herabwürdigender Weise dar, auch
belegbare Qualifikationen werden ignoriert, Einarbeitungszeiten für Vergleichsstellen
durchweg viel zu hoch angegeben. So geschehen in Schriftsätzen zur Erwiderung einer
Kündigungsschutzklage. Manch einer braucht mehrere Tage, um sich von dieser Lektüre
zu erholen.
Phase 6: Freiwild
Diese Mitarbeiter werden quasi zum Mobben freigegeben, d.h. Vorgesetzte oder
auch Kollegen handeln teilweise in eigener Initiative, z.T. wohl um selbst Vorteile
daraus zu ziehen, in mobbing-typischer Weise. Trotz offensichtlicher Sinnlosigkeit
der Arbeit wird z.B. an den Arbeitsergebnissen kleinlich herumkritisiert.
Statt ihre Fürsorgepflicht auszuüben, billigen Vorgesetzte aller Ebenen
dieses Verhalten. Klagen am Arbeitsgericht sind zwar möglich, das Warten auf das
Urteil zermürbt aber weiter. Arbeitsgerichts-Urteile werden nicht oder nur
formalistisch umgesetzt. Bei den Betroffenen macht sich ein Ohnmachtsgefühl breit.
Weiter werden die Mitarbeiter mit
Aufhebungsverträgen
bedrängt. Dazu werden die Mitarbeiter teilweise in kurzen Abständen (machmal
mehrmals in der Woche) zur Personalabteilung gebeten. Viele MitarbeiterInnen
empfinden dies als massiven Druck. NCI empfiehlt zu solchen Gesprächen einen
Betriebsrat mitzunehmen.
Parallel dazu findet statt:
- Behinderung der Betriebsratsarbeit (u.a. bei der Unterstützung der
Mobbing-Opfer):
Die Betriebsleitung verweigert die vom Betriebsverfassungsgesetz geforderte
vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat zum Wohl der Arbeitnehmer
und des Betriebs:
Die Zustimmung des Betriebsrates zu den Versetzungen in die Zielstattstraße
wird nicht eingeholt, wohl wissend dass dieser einer Mobbing-Maßnahme nicht
zustimmen wird.
Verhandlungen zu einer Betriebsvereinbarung zur Versetzung eines Teils der
Betroffenen zu "Project Assignment" werden von der Betriebsleitung abgelehnt.
u.s.w.
- Behinderung der Gewerkschaftsarbeit:
Beispielsweise: Fristlose Kündigung
von Inken Wanzek, der Begründerin von NCI und Mitglied der
IGM-Vertrauenskörperleitung am Siemens-Standort MGA in München, weil sie auf
die Selbsttötung einer Kollegin mit einer privaten Email reagiert haben
soll (die Email ist nicht von ihr unterzeichnet), in der die NCI-Freunde
aufgerufen werden, sich nicht zu isolieren, zusammenzustehen. Auf eine ganz
normale menschliche Reaktion reagiert Siemens mit einer politisch motivierten Kündigung
mit dem Ziel Angst zu erzeugen, um die Kommunikation im NCI zu unterbinden.
- Beschneidung der Meinungsfreiheit
Berichte siehe hier
Folgen für die Menschen
Für die Betroffenen und deren Angehörige
- Entzug der Arbeit führt zu einer Dequalifikation.
- Psychisch machen sich Selbstunsicherheit, Aggressionen, Angst,
Depressionen breit.
Dies manifestiert sich in massiven gesundheitlichen
Beeinträchtigungen wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Verdauungs-
und Kreislaufproblemen.
Auswertung unserer Gesundheits-Umfrage 2003
- Diese psychischen und physischen Auswirkungen können chronisch
werden, verschwinden also nicht, wenn das Mobbing aufhört. Da durch
sie auch das Immunsystem gestört wird, ist mit schwerwiegenden
Spätfolgen zu rechnen.
- Beeinträchtigung und Zerstörung von Partnerschaften und Ehen.
- Viele Kinder von Betroffenen reagieren mit Schulschwierigkeiten und
Verhaltensstörungen.
Auch die Drohung mit diesen Folgen verwenden manche Vorgesetzten als Mobbinginstrument.
Für das Betriebsklima, die Firmenkultur
- Der Betrieb ist gespalten in die "Betroffenen" und die "noch nicht
Betroffenen", die "noch nicht Betroffenen" wiederum in den Teil, der
hinsieht, und den Teil, der wegsieht.
- Mobbing und Bossing werden langsam aber sicher zur Normalität: die
Firma macht es ja vor. Man beginnt sich daran zu gewöhnen, nur die
Betroffenen nicht.
- Die noch nicht Betroffenen haben Angst, das nächste mal auch dran zu
sein.
- Es entsteht eine Kultur der Ja-sager, eine Kultur, die Innovationen
verhindert, eine Kultur die für eine moderne Firma tödlich sein kann.
Was man gegen Bossing?
siehe dazu auch
Mobbing
Lasst Bossing nicht zu!
- Unterstützt die Kollegen, die von Ihren Vorgesetzten ausgesucht wurden.
- Redet mit Ihnen.
- Lasst Isolierung nicht zu.
- Meldet Euch beim Betriebsrat, wenn Ihr selbst betroffen seid oder Kenntnis
davon habt, dass Kollegen mit wöchentlichen Gesprächen über Bewerbungsreviews
unter Druck gesetzt werden.
- Mobbing kann jeden treffen !
Wehrt Euch gegen Bossing!
- Nehmt zu jedem Gespräch mit Euren Vorgesetzten einen Betriebsrat mit. Ihr habt das
Recht dazu.
- Steht zum angesetzten Termin der Betriebsrat Eures Vertrauens nicht zur Verfügung,
dann muss der Vorgesetzte das Gespräch verschieben.
Wenn Kollegen und Betroffene zusammenhalten, greifen Mobbingmaßnahmen nicht!