Freiraum Toilette
1 m breit, 1,50 m lang, weiß, durchbrochen von Chrom. Die Türklinke ist aus Chrom, der
Toilettenpapierhalter weiß, der Raum gefliest, kahl. Es gibt keine Fenster.
Es ist der Raum, der mich schützt. Niemand kann hierher kommen - niemand. Mein Chef
nicht, meine Kollegen nicht. Ich bin hier allein. Ich spüre die Ruhe. Nur das Rauschen
einer Wasserleitung ist zu hören. Sie tut mir nichts. Sie ist kein Mensch. Die
Toilettentür ist an einer Stelle beschädigt - so wie ich.
Ich könnte hier sterben. Es würde niemand merken. Sie würden mich nicht vermissen. Sie
würden die Zeit nutzen, sich Fragen zu überlegen, wo ich so lange war, Fragen, die
einem Maschinen-gewehr gleich auf mich abgeschossen werden ohne Pause, ohne Gnade.
Hier können sie es nicht, nicht hier in meinem Freiraum. Ich will ihn nicht verlassen.
Die Zeit steht still hier. Der Tod wird zum Freund. Er würde verhindern, dass ich den
Schutzraum wieder verlassen muss. Vielleicht würde jemand das Licht ausmachen. Merken
würde niemand, dass ich hier bin und während ich dem Tod entgegen schlafe, überlegt
sich mein Chef, was er tun könnte, nur um mir einen Strick daraus zu drehen, weil ich
nicht da bin für seine Worte, die mich drangsalieren, sondern hier in meinem Freiraum
Toilette.
Den Strick habe ich mitgenommen - hierher. Er hat ihn gut gedreht. Er ist fest. Er
bietet kein Entkommen. Er schnürt mir die Luft ab. Er ermordet mich. Er zieht ihn
fester und fester, so dass ich keine Chance habe, Luft zu atmen. Er zieht mich fester
in den Tod, den ich nicht mehr fürchte, der mir nichts tut, der bereit ist, mich
aufzunehmen. Der Tod hat mir die Freiheit gegeben, einen Ausweg gezeigt, so dass ich
überleben kann - für dieses Mal - hier in meinem Freiraum, der es mir ermöglicht,
endgültig zu fliehen. Ich weiß, wo ich hingehen kann, wenn ich sie nicht mehr ertrage.
Von dort kann mich niemand mehr zurückholen.
Ich gehe hinaus, schließe die Tür, mache das Licht aus.
Ich gehe zurück zu ihnen - warum eigentlich? Vielleicht habe ich dem Tod nicht geglaubt,
dass er mir nichts tut, denn mir tut jeder etwas - nur in meinem Freiraum nicht.
(01.12.2004, geschrieben von einem Menschen, der in seiner Firma gemobbt wurde)
Der Widerspruch des Gerry Gollmann
... und anderer, die den Mut fanden, nicht aufzugeben ...
von Inken Wanzek
Dieses Buch befasst sich mit von einer Firma angeordneten Mobbing gegen Menschen,
die die Firma verlassen sollten.
Das Buch erzählt eine wahre Geschichte. Es erzählt von Menschen,
die den Mut fanden, um ihren Arbeitsplatz zu kämpfen und Unrecht nicht einfach hinzunehmen.
Weitere Informationen
Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte
von Inken Wanzek und
Christine Rosenboom
Dieses Buch enthält u.a. Tipps wie man sich gegen Mobbing wehrt und sich richtig
verhält.
Das Buch ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben und deckt alle Themen ab, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können.
Weitere Informationen
Mobbing / Bossing
Mobbing ist psychische Gewalt
und greift die Würde des Opfers an.
Hinweise für Vorgesetzte
Mobbing ist eine Straftat. Wenn Sie nicht mit dem
Staatsanwalt in Konflikt kommen wollen, sollten Sie Mobbing/Bossing unterlassen. Was
aus Sie zukommen kann, wenn sie mit Mobbing/Bossing fortfahren, können Sie hier
lesen.
Mobbing ist nicht zu entschuldigen, denn ...
Mobbing ist psychische Gewalt
und kann bis zum Selbstmord führen.
zerstört die Persönlichkeit eines Menschen
Die Opfer leiden oft ein Leben lang.
Der Mobber und der Zuschauer
nehmen den Tod des Opfers bewusst in Kauf.
Das alles nur, weil Sie zu feige sind, etwas zu sagen?
-
Mobben ist nicht damit zu entschuldigen, dass der Befehl von oben kam oder gar,
-
nicht mit der Ausrede, wenn ich es nicht mache, macht es ein anderer und ich
haben den Karriereknick
-
nicht damit, dass man eine Zielvereinbarung erfüllen müsse und sie anders
nicht erreiche.
Wollen Sie das?
Niemand sollte wegschauen!
Einleitung
Mobbing ist leider ein verbreitetes Mittel, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb
zu entfernen. Manche Vorgesetzte und Personalbetreuer wenden Mobbing ohne Bedenken an,
mit dem Ziel die "freiwillige" Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu erzwingen.
Was viele nicht wissen ist: Mobbing ist eine Strafttat und kann zu arbeitsrechtliche,
strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen für den Mobber führen.
Was jeder wissen sollte: Mobbing zerstört den Menschen psychisch und physisch. Der
Mobber und jeder, der dabei zuschaut nimmt lebenslanges Leiden oder den Tod seines Mobbingopfers billigend in Kauf.
Wollen Sie ein solcher Vorgesetzter oder Kollege sein?
Doch gegen Mobbing kann man sich auch wehren. Doch hier gilt: Wehret den Anfängen.
Was ist Mobbing?
Man spricht dann von Mobbing , wenn Mobbing-Handlungen systematisch, häufig und
während eines längeren Zeitraums auftreten.
Mobbing-Handlungen sind z.B.:
- ständige unberechtigte Kritik an der Arbeit
- Einschränkung der Möglichkeiten, sich zu äußern
- Kontaktverweigerung (soziale und/oder räumliche Isolation), man "wird wie Luft" behandelt
- Versetzung in einen Raum weitab von den Kollegen
- sinnlose Arbeiten werden zugewiesen
- Sie erhalten Arbeitsaufgaben, die weit unter Ihrem Können liegen.
- Man gibt Ihnen ständig neue Aufgaben
- Sie bekommen keine Arbeitsaufgabe zugewiesen, Sie sind ohne Beschäftigung in der Arbeit
- Man macht sich über eine Behinderung, die Sie haben, lustig
- Androhung einer Gesundheitsschädigung
- Beleidigungen
- Beeinträchtigung der Erholung im Urlaub durch 'Aktionen' am Vortag.
Mobbing ist eine Straftat

- Arbeitsrechtliche Konsequenzen
Der Arbeitgeber kann Sie fristlos kündigen. Es ist ihm unzumutbar, einen
Arbeitnehmer zu beschäftigen, der andere unter psychischen Druck setzt. Diese
Kündigung kann auch ohne Abmahnung erfolgen, da hier Leben und Gesundheit der
Mitarbeiter in unmittelbarer Gefahr ist.
- Strafrechtliche Konsequenzen
- Eine Strafanzeige richtet sich gegen den Täter. Dies ist in der Regel der direkte
Vorgesetzte - nicht die Firma oder die Personalabteilung.
- Glauben Sie im Ernst, dass Ihr Vorgesetzter zu Ihnen hält, wenn Anzeige wegen
Mobbing gegen Sie erstattet wird. Bei entsprechendem Anfangsverdacht ist die
Staatsanwaltschaft verpflichtet gegen Sie zu ermitteln (§§152 II StPO), und
falls sich dieser Verdacht bestätigt, Anklage zu erheben (§170 I StPO).
- Eine Strafanzeige kann jeder stellen, der den Verdacht hat, dass eine Straftat
vorliegt.
- Sie können und müssen sich weigern, Mobbing durchzuführen. Sie begehen die Straftat.
- Weisen Sie einen Mitarbeiter an, einen anderen unter Druck zu setzen und rechtswidrige
Mittel einzusetzen, um einen anderen Mitarbeiter zu einer "freiwilligen" Maßnahme
zu zwingen, dann stiften Sie zu einer Straftat an. Dies wird genauso bestraft wie
die Tat selbst (§26 StGB). Auch dies kann zu einer fristlosen Kündigung führen.
- Zivilrechtliche Konsequenzen
Das Opfer kann Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) gegen Sie,
nicht gegen die Firma, stellen und Schmerzengeld oder eine lebenslange Rente
fordern.
mehr Informationen
Was kann ich als Betroffener tun?
Wer gemobbt wird, muss sofort was dagegen tun. Viele vertuschen die
Situation, um nicht im Kollegenkreis als Jammerlappen da zu stehen. Diese
Isolierung hilft nur einem - dem Mobber. Je länger Sie warten, desto geringer
wird Ihre Kraft. Mobbing kann man alleine nicht durchstehen. Isolieren Sie sich nicht.
Isolation ist Ihr größter Feind. Darum:
Reden Sie offen mit Ihrer Familie und Freunden
Suchen Sie sich zu Hause, in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis Hilfe.
Seien Sie offen. Spielen Sie die Situation nicht herunter, sondern reden
Sie. So können Ihre Freunde, Ihr Partner einschätzen, was mit Ihnen los
ist.
Suchen Sie sich bewusst Verbündete im Kollegenkreis
Erzählen Sie Kollegen, denen Sie vertrauen, dass Sie gemobbt werden.
Bitten Sie sie um Hilfe. Wehren Sie sich mit Hilfe Ihrer Kollegen.
Diese Hilfe beginnt bei einfachen Zuhören bis
hin zur gemeinsamen Gegenwehr unter Einschaltung des Betriebsrats.
Wenden Sie sich an den Betriebsrat Ihres Vertrauens
Es ist wichtig, dass Sie zu dem Betriebsrat, Vertrauen haben. Seien
Sie offen, erläutern Sie ihm mit Hilfe Ihres Mobbingtagebuchs die
Situation. Ein Betriebsrat kann den Mobbingvorfall im Unternehmen zur
Sprache bringen, damit disziplinarische Maßnahmen gegen den Mobbenden
eingeleitet werden.
Mobbing-Folgen verhindern
- bei psychischen Problemen einen Psychotherapeuten aufsuchen.
- bei körperlichen Symptomen zum Arzt gehen.
- ganz allgemein etwas für die Gesundheit tun: Ernährung, Bewegung,
Schlaf, Entspannung, Körpergewicht, Fitness, Genussmittel.
- jedem Tag einen Sinn geben, sich Ziele setzen.
- mehr Zeit für Familie und Partnerschaft.
- sich fortbilden, um der beruflichen Dequalifikation entgegenzuwirken.
- etwas für das Selbstbewusstsein tun: ehrenamtliche Tätigkeit, soziale
Kontakte intensivieren, Sport, Hobbys, Äusseres nicht vernachlässigen.
- sich nicht isolieren, über seine Probleme sprechen, aber sie nicht zum
einzigen Thema machen.
- andere Mobbing-Opfer unterstützen, sie aus der Isolation holen.
Beschwerde einlegen
Beim Arbeitgeber eine schriftliche
Beschwerde
einlegen (BetrVG §84).
Führen Sie ein Mobbingtagebuch
Dieses hilft, die Situation festzuhalten und zu verarbeiten.
Notieren Sie die Vorfälle mit Namen, Datum, Uhrzeit. Schreiben Sie
auf, wie Sie sich in den einzelnen Situationen gefühlt haben. Dieses
Mobbingtagebuch dient
auch in einem Gerichtsprozess als Beweis. Es wird von den Gerichten
anerkannt.
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt
Erläutern Sie ihm mit Hilfe Ihres Mobbingtagebuchs die Situation.
Meist hilft schon ein Brief eines Anwalts, um das Mobbing zu beenden.
Warten Sie nicht zu lange damit.
Was können Kollegen tun?
Leider halten sich viele Kollegen, um keinen Ärger zu bekommen, heraus, wenn sie
sehen, dass jemand schikaniert wird. Sie werden, ob sie es wollen oder nicht, damit
zum Mittäter. Mobbing funktioniert nicht, wenn die Kollegen nicht mitmachen und es
nicht schweigend dulden. Darum:
- Reden Sie mit dem Betroffenen
- Grenzen Sie den gemobbten Kollegen nicht aus
- Reagieren Sie, wenn Sie merken, dass der andre still, gereizt oder aggressiv wird
- Lassen Sie sich nicht zum Werkzeug machen
- Überzeugen Sie den Kollegen zum Betriebsrat zu gehen - gehen Sie mit!
- Helfen Sie dem Betroffenen bei Überforderung
Das kann ein Betriebsrat tun
- Am Anfang steht das Zuhören - Glauben Sie dem Betroffenen
- Tun Sie die Vorfälle nicht ab, sondern nehmen Sie sie ernst.
Die einzelnen Vorfälle erscheinen bei Mobbing immer unbedeutend und leicht
lösbar. Es ist jedoch die Summe der Vorfälle und die Systematik, mit der sie
künstlich erzeugt werden, die Mobbing entstehen lassen. Betrachten Sie daher
als Betriebsrat die Gesamtheit.
- Bieten Sie das BR-Büro als Fluchtraum an
Es hilft dem Betroffenen sehr, wenn er weiß, wohin er gehen kann, wenn er
es nicht mehr ausfällt. Bietet der Betriebsrat keinen solchen Schutzraum,
dann bleibt dem Betroffenen nur die Toilette als Fluchtraum.
- Suchen Sie zusammen eine Lösung - tun Sie nichts über den Kopf des Betroffenen hinweg
Viele Betriebsräte wollen helfen, handeln und übersehen dabei, dass der
Betroffene gar nicht in der Lage ist, mit den Folgen Ihres Handelns umzugehen.
Damit wird Ihre Hilfe contra-produktiv. Besprechen Sie jeden Schritt mit dem
Betroffenen und machen Sie ihm Mut. Sie als Betriebsrat können dem Gemobbten
die soziale Orientierung wiedergeben, die durch Mobbing zerstört wird.
- Begleiten Sie den Betroffenen zu Personalgesprächen
- Weisen Sie - nach Rücksprache mit dem Betroffenen - bei höheren Vorgesetzten
auf das Mobbing hin und fordern Sie, dass dieses abgestellt wird.