Informieren
Informiert euch über eure Rechte, auch wenn die Welt für euch persönlich noch in Ordnung
ist.
Der Weg aus der Angst:
Lasst euch nicht isolieren!
Es gibt nur einen Weg aus Angst und Unsicherheit und der heißt: Tun.
Tun bedeutet, die eigene Isolation aufzubrechen, mit den Kolleginnen und Kollegen zu reden,
sich zu informieren, sich klar zu werden,was man will und sich leisten kann. Die wenigsten Menschen können es sich leisten, den
eigenen Arbeitsplatz aufzugeben. Trotzdem passiert es tausendfach: Aus Angst vor einer
Kündigung werden freiwillig Aufhebungsverträge unterschrieben und der Arbeitsplatz freiwillig
aufgegeben.
Nein-Sagen
Nein Sagen zu dürfen, ist ein Recht, das auch der Arbeitgeber akzeptieren muss. Darum:
Sagt Nein, wenn ihr nicht ja sagen wollt.
Bei Mobbing nicht zusehen
Mobbing kann jeden treffen. Seht nicht zu, wenn jemand gemobbt wird, sondern helft ihm,
mit der Situation zurecht zu kommen. Informiert zusammen mit dem Mobbingopfer den Betriebsrat.
Viele Gemobbte finden alleine nicht mehr die Kraft. Und wartet nicht!
Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte
von Inken Wanzek und
Christine Rosenboom
Das Buch ist aus der Praxis für die Praxis geschrieben und deckt alle Themen ab, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können.
Weitere Informationen
Arbeitsplatz
Ein Arbeitsplatz zu haben, bedeutet Existenzsicherung.
Darum ist er wichtig genug, ihn zu verteidigen.
Abmahnung, Ermahnung, Maßreglungen
Solange die Welt in einem Betrieb in Ordnung ist, kann man sich viel erlauben, wenn
gewisse ungeschriebene Grenzen eingehalten werden. Doch wenn der Arbeitgeber rationalisieren
will oder ihm die Nase eines Mitarbeiters nicht passt, dann können die ungeschriebenen
Grenzen schnell zu einer bösen Falle werden.
Arbeitsentzug
Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer nicht irgendwie beschäftigen. Er muss ihn
vertragsgemäß beschäftigen. Tut der Arbeitgeber dies nicht, dann kann der Arbeitnehmer
die vertragsgemäße Beschäftigung einklagen.
Der Entzug von Beschäftigung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
stellte das Thüringer Landesarbeitsgericht 2001 fest. Eine solche Verletzung des
Persönlichkeitsrechts kann auch in der Zuweisung einer nicht arbeitsvertragsgemäßen
Beschäftigung liegen. Diese Vorgehensweise ist als Mobbing einzustufen.
(Thueringer Landesarbeitsgericht 5. Kammer, Urteil vom 10. April 2001)
Arbeitsrechtsschutz
Versichert ist man gegen vieles: Hausratversicherung, Brandversicherung,
Haftpflichtversicherung, Reisegepäckversicherung und vieles mehr. Erstaunlich, dass
Arbeitnehmer oft keinen Arbeitsrechtsschutz haben.
Dabei versichert man hier seine Existenz. Diese ist es, die es einem erst ermöglicht
ein Auto zu fahren, zu dem man eine Autohaftpflichtversicherung braucht, ein Haus zu
bauen, das man gegen Brand versichern muss oder eine Reise zu tätigen, zu der man
eine Reiseversicherung abschließt.
Die Zeiten für Arbeitnehmer sind deutlich härter geworden. Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung
hilft, seine Rechte durchzusetzen.
In der heutigen Zeit ist jedem Arbeitnehmer ein Arbeitsrechtsschutz dringen zu
empfehlen. Man versichert hier seine Existenz.
Arbeitsvertrag
Arbeitnehmer, auch wenn es oft so scheint, sind nicht rechtlos. Sie haben mit dem
Unternehmen, bei dem sie arbeiten, einen Arbeitsvertrag.
Dies mag lapidar klingen, doch der Arbeitsvertrag begründet ein Vertragsverhältnis,
der
beide Seiten verpflichtet. Der Arbeitnehmer muss die Arbeiten ausführen,
die der Arbeitgeber ihm zuweist. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer Arbeit geben,
ein Gehalt zahlen und ihn anständig behandeln.
Arbeitszeit
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts (Weisungsrecht) die Lage der
Arbeitszeit bestimmen. Allerdings hat der Betriebsrat hier ein Mitbestimmungsrecht.
Beschwerderecht
Jeder Mitarbeiter hat das Recht sich bei der Betriebsleitung oder bei seinem Vorgesetzen
zu beschweren, wenn er sich ungerecht behandelt fühlt. Er kann sich dazu auch die
Unterstützung eines Betriebsrats holen.
Bewerbung
Bewerbungen sind vielen Menschen unangenehm, obwohl oft ihre gesamte Hoffnung auf einem
Bewerbungsgespräch liegt. Jeder weiß, dass er sich hier gut verkaufen muss. Muss man
auf jede Frage des potenziellen Arbeitgebers antworten? Und wenn nicht, wie verhält
man sich dann.
Einkommen
Der Grundgedanke des ERA-Tarifvertrags ist, dass sich das Gehalt nach der ausgeübten Tätigkeit
richtet. Doch die Praxis sieht leider anders aus. Der Arbeitgeber nutzte die Einfühurung
des ERA-Tarifvertrags, um die Gehälter dauerhaft zu senken. Dies zeigen entsprechend
viele Widersprüche gegen die neue Einstufung.
Elternzeit
Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Danach darf die vereinbarte
Elternteilzeit 30 Std nicht übersteigen. Der Anspruch auf Eltern(teil)zeit besteht bis
zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Ermahnung
siehe
Abmahnung
Gesundheit
Unternehmen sehen sich insgesamt mit quantitativ wachsenden Anforderungen konfrontiert.
Ursachen von Mehrarbeit liegen beispielsweiese in veränderten Marktanforderungen durch
verschärfte internationale Konkurrenz. Immer schneller, immer besser, mit immer weniger
Leuten, um Kosten zu senken, komplexerer Aufgabenstellung, sich schnell wandelnde
Technik, ohne die erforderliche Weiterbildung, entsteht Zeitdruck, der schnell zu
Überforderung führt.
Kurzarbeit
Kurzarbeit kann in konjunkturellen Krisen wie die derzeitige Wirtschaftskrise, ein
Mittel sein, Arbeitsplätze zu erhalten. Allerdings muss Kurzarbeit mit Bedacht eingesetzt
werden. Daher stellt auch der Gesetzgeber darauf ab, dass Kurzarbeit nur dann von der
Agentur für Arbeit genehmigt wird, wenn es sich tatsächlich um einen vorübergehenden
Arbeitsausfall handelt, der durch unvorhersehbare Ereignisse bedingt ist. Kurzarbeit
zur Sanierung eines Unternehmens ist in der Gesetzgebung nicht vorgesehen.
Mobbing
Mobbing ist leider ein verbreitetes Mittel, um Arbeitnehmer aus dem Betrieb
zu entfernen. Manche Vorgesetzte und Personalbetreuer wenden Mobbing ohne Bedenken an,
mit dem Ziel die "freiwillige" Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag zu erzwingen.
Was viele nicht wissen ist: Mobbing ist eine Strafttat und kann zu arbeitsrechtliche,
strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen für den Mobber führen.
Was jeder wissen sollte: Mobbing zerstört den Menschen psychisch und physisch. Der
Mobber und jeder, der dabei zuschaut nimmt lebenslanges Leiden oder den Tod seines Mobbingopfers billigend in Kauf.
Wollen Sie ein solcher Vorgesetzter oder Kollege sein?
Doch gegen Mobbing kann man sich auch wehren. Doch hier gilt: Wehret den Anfängen.
Personalgespräche
Personalgespräche, insbesondere, wenn es sich um Trennungsgespräche handelt, sind
häufig für den Mitarbeiter sehr belastend. Er sitzt einem geschulten Personalmanager
gegenüber, der nur ein Ziel verfolgt: Ihn zum Gehen zu bewegen.
Es gibt einige wirksame Tricks wie man Personalgespräche durchstehen kann und wie man
es trotz starken Drängens des Vorgesetzten oder Personalmanagers schafft, standhaft
bei seinem Nein zu bleiben.
Probezeit
Der als Probezeit vereinbarte Zeitraum muß angemessen sein
und übersteigt selten 6 Monate. Besteht ein sachlicher Grund
(z.B. Nichtbewährung) ist eine - einmalige- einverständliche
Verlängerung der Probezeit möglich.
Psychologie
Der Arbeitgeber erzeugt eine unsichere Situation. Man muss versuchen, sich bewusst über die Situation zu stellen, Gefühle von
der Sache zu trennen. Dazu hilft, mit anderen zu reden (Emotion) und sich über
die Sache zu informieren (Wissen). Die Falle, ist, sich immer nur aufzuregen,
Angst zu haben und zu keiner Lösung zu finden. In dieser darf man nicht
dauerhaft bleiben.
Urlaub
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage. Von dieser gesetzlichen Regelung
kann nur zugunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Weniger Urlaub ist also
gesetzeswidrig. In der Regel beträgt der Jahresurlaub, beispielsweise durch
Tarifverträge, mehr als 24 Tage. Der Betriebsrat hat Mitbestimmung bei Urlaub.
Versetzung
Versetzung im Sinne des Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs,
die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer
erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten
ist.
Zeugnis
Ein Zeugnis muss wahr, aber wohlwollend sein. Es darf keine Formulierungen enthalten,
die den Berufsweg des Arbeitnehmers unnötig erschweren. Es muss klar und verständlich
formuliert sein und darf keine Merkmale und Formulierungen in mehrdeutiger oder
verschlüsselter Form enthalten.