Zeugnis
Was positiv klingt, ist es noch lange nicht
Zwischenzeugnis
Ein Zwischenzeugnis kann man sich nach Rechtssprechung immer dann ausstellen lassen,
wenn ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind, z.B.:
- Betriebsübergang nach §613a BGB
- Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens
- Fusionen
- Umstrukturierungen innerhalb des Unternehmens
- Ankündigung einer betriebsbedingten Kündigung
- Versetzung oder Wechsel des Vorgesetzten
- Änderung der Aufgaben
- geplante längere Arbeitsunterbrechungen ab etwa einem Jahr
Das Zwischenzeugnis sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Es bildet nämlich
die Grundlage für das Endzeugnis. Die "Note" des Zwischenzeugnis wird auch im Endzeugnis
vergeben. Der Arbeitgeber kann zwar eine gleiche Bewertung im Endzeugnis mit anderen
Worten oder Formulierungen ausdrücken, die Endnote aber muss die gleiche bleiben.
Daher sind die Formulierungen wie bei einem Zeugnis anzuwenden. Auf den Satz "das ist
ja nur ein Zwischenzeugnis, im Endzeugnis formulieren wir das anständig, sollte man sich
nicht einlassen.
Hat man einmal eine bestimmte Bewertung in einem Zwischenzeugnis akzeptiert, kann man im
Endzeugnis nicht auf eine gänzlich andere - meist bessere - Formulierung drängen. Wer
also z.B. nach einem Betriebsübergang in einem Zwischenzeugnis die Formulierung "zu
unserer vollen Zufriedenheit" akzeptiert hat, kann nicht später ein Zeugnis mit der
Bewertung "stets zu unserer vollen Zufriedenheit" fordern. Ausnahme: Er kann überzeugend
darlegen, bei welchen Punkten und auf welche Weise sich seine Leistungen verbessert haben."
Im Endzeugnis darf kein Verweis auf ein Zwischenzeugnis enthalten sein. Hier muss das
gesamte Arbeitsverhältnis noch einmal detailliert aufgelistet werden.
Endzeugnis
Grundsätze
Ein Zeugnis muss wahr, aber wohlwollend sein. Es darf keine Formulierungen enthalten,
die den Berufsweg des Arbeitnehmers unnötig erschweren. Es muss klar und verständlich
formuliert sein und darf keine Merkmale und Formulierungen in mehrdeutiger oder
verschlüsselter Form enthalten.
Unzulässiger Inhalt
Darunter fallen einmalige Vorfälle oder Umstände, Betriebsrats-, Gewerkschaftstätigkeit,
außerdienstliches Verhalten, Beendigungsgrund, wenn der Arbeitnehmer dies nicht wünscht.
Form
Das Zeugnis muss schriftlich abgefasst werden. Die elektronische Form ist nicht zulässig.
Das Zeugnis muss auf dem Geschäftspapier der Firma geschrieben sein, den Namen und die Anschrift
des Ausstellers enthalten.
Es darf keine
Flecken, Knicke, kleine Striche am Rande usw. enthalten, kurz es muss ordentlich aussehen.
Das Zeugnis darf keine Rechtschreibfehler enthalten und keine Seitenzahl auf der ersten
Seite. All diese Schlampereien deuten darauf hin, dass man mit dem Mitarbeiter nicht zufrieden war.
Je nach Dauer der Unternehmenszugehörigkeit bzw. der Anzahl der ausgeübten Tätigkeiten
sollte ein Zeugnis ein bis zwei DIN A4 Seiten lang sein. In einem Zeugnis muss das
gesamte Arbeitsverhältnis detailliert dargestellt sein. Aufzählungen, in Listenform
sind nicht formgerecht.
Das Datum des Zeugnisses sollte identisch mit dem Austrittsdatum oder aber diesem
sehr nahe liegen.
Einleitung
Das Zeugnis beginnt immer mit folgenden einleitenden Satz:
Frau/Herr ... (geborene ...) am ... in .. war vom ... bis ... in unserem Unternehmen
tätig.
Beschreibung der Tätigkeiten
Danach folgt eine genaue Beschreibung der Tätigkeiten, die während der Dauer der
Firmenzugehörigkeit ausgeübt wurden:
Vom ... bis .. war sie/er im Bereich ... als .. tätig. Ihr/Sein Aufgabengebiet umfasste ...
Zum ... (Datum) wechselte her/Frau ... in den Unternehmensbereich ... Hier war sie/er als ...
beschäftigt. Das Tätigkeitsfeld im Zeitraum von ... bis ... umfasste folgende
Aufgaben ...
Beurteilung der Leistung
Dann folgt die Beurteilung der Leistung.
Wir empfehlen zur Vermeidung von Missverständnissen auf die anerkannten Formulierungen
in Zeugnissen zu achten. Manchen Vorgesetzen gefallen diese Formulierungen nicht,
weil sie oft etwas geschraubt klingen, aber es hilft nichts, das Zeugnis bestimmt
die Zukunft Ihres Mitarbeiters mit.
Sie/Er hat die ihr/ihm übertragenen Aufgaben (weitgehend) selbständig, zügig,
zuverlässig, termingereicht/mit Fleiß und Einsatzbereitschaft .... und zu unserer ...
Zufriedenheit erledigt.
Dabei gilt:
| Hervorragende Leistung |
Erstklassiges Fachwissen, motivierende Zusammenarbeit, absolute
Identifikation, unternehmerisches Denken und Handeln
|
| Sehr gut |
stets und uneingeschränkt größte Zufriedenheit; stets zur vollsten
Zufriedenheit
|
| Gut |
stets und uneingeschränkt volle Zufriedenheit; stets volle Zufriedenheit |
| Befriedigend |
stets und uneingeschränkt zur Zufriedenheit; stets zur Zufriedenheit |
| Ausreichend |
durchweg und durchaus zur Zufriedenheit; im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit |
| Mangelhaft |
bemühte sich stets zur Zufriedenheit; bemühte sich zur Zufriedenheit |
| Ungenügend |
Aufgaben entsprachen nicht den Eignungen und Fähigkeiten; Arbeitsergebnisse
entsprachen nicht den Anforderungen der Stelle
|
Beurteilung der Führung
Dann folgt die Beurteilung der Führung. Führung und Leistung können auch in der
Reihenfolge vertauscht sein.
Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten (ggf. Kunden) und Kollegen (bei Führungskräften
auch Mitarbeiter) war ...
| Sehr gut |
jederzeit einwandfrei; stets vorbildlich |
| Gut |
einwandfrei; vorbildlich |
| Befriedigend |
stets korrekt; jederzeit gut |
| Ausreichend |
korrekt; gaben keinen Anlass zu Beanstandungen |
| Mangelhaft |
im allgemeinen korrekt/angemessen |
| Ungenügend |
angemessen; er/sie war um ein gutes Verhältnis zu Vorgesetzten und Mitarbeitern bemüht. |
Austrittsgrund
Nun der Schluss
Der Schluss gibt den Austrittsgrund an. Möchte der Mitarbeiter nicht, dass der
Austrittsgrund genannt wird, ist er wegzulassen
Herr/Frau ... verlässt unser Unternehmen ... (Formulierung des Austrittgrundes)
zum ... (Datum)
| Ende der Elternzeit, Umzug, Studium, familiäre Grunde etc |
auf eigenen Wunsch |
| aus betriebsbedingten, personenbedingten, verhaltensbedingten Gründen |
im gegenseitigen/beiderseitigen Einvernehmen |
| Pensionierung |
Erreichen der Altersgrenze |
| Firmenseitige Kündigung |
Es kann angegeben werden: Das Dienstverhältnis endet am ... |
| Bei fristloser Kündigung |
Das Dienstverhältnis endet am heutigen Tag. |
Schlussformel
Wir bedauern ihr/sein Ausscheiden (sehr) und wünschen ihr/ihm für die Zukunft alles
Gute.
oder
"Für die Zukunft wünschen wir .. alles Gute und weiterhin viel Erfolg"
Diese Schlussformel wird in der Regel immer verwendet. Ausnahmsweise kann darauf bei
firmenseitiger Kündigung oder unbefriedigender Leistung verzichtet werden.
Das Zeugnis muss von einem deutlich ranghöheren Mitarbeiter bzw. einen Vertreter der
Firmenleitung unterschreiben sein.
Geheimsprache
Negative Berurteilung
... erledigte alle Aufgaben mit großem Fleiß und Interesse
= eifrig, aber erfolglos
... hat alle übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erledigt
= eine Bürokraft ohne Phantasie und ohne eigene Ideen
... war tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen
= war ein unangenehmer Mitarbeiter und Zeitgenosse
... war wegen seiner Pünktlichkeit stets ein gutes Vorbild
= totale Niete
... lernten wir als umgänglichen Kollegen kennen
= so besonders möchte ihn niemand
... trug durch seine Geselligkeit zur Verbesserung des Betriebsklimas bei
= Alkoholiker und Faulpelz
... bewies stets Einfühlungsvermögen für die Belange der Belegschaft
= suchte Sexkontakte bei Mitarbeiterinnen
... bewies ein umfassendes Einfühlungsvermögen für die Belegschaft
= ist homosexuell veranlagt
... galt im Kollegenkreis als toleranter Mitarbeiter
= für den Betriebsrat ein echter Kumpel, für die Vorgesetzten ein harter Brocken.
Markierungen
Ein Punkt am Rand signalisiert Gewerkschaftszugehörigkeit
Ein Strich, Mitglied einer linksgerichteten Organisation
Seitenzahl auf der ersten Seite = grottenschlechter Mitarbeiter, egal was im Zeugnis steht
Tippfehler = Hinweise auf schlechten Mitarbeiter
Datum des Zeugnisses sollte identisch mit dem Austrittsdatum oder aber diesem zeitlich
sehr nahe bleiben. Sonst vermutet man eine Trennung im Streit oder juristischer Auseinandersetzung.
Tipp: Wenn Sie lange auf Ihr Zeugnis warten müssen, bitten Sie um Rückdatierung.