BR-Ausschüsse
Non dir il tuo secreto,
nè ascoltar volontieri quello degl' altri.
Geheimniskrämerei ist der schlimmste Handel
(o. Kram)
Einführung
Gemäß §§ 27 und 28 BetrVG hat der Betriebsrat NSN München Martinstraße folgende Ausschüsse
gegründet. Die Ausschüsse bearbeiten nachstehende Sachgebiete selbständig, soweit das
Betriebsverfassungsgesetz keine Beschlussfassung im Plenum vorschreibt. Weitere
Einschränkungen können sich der Geschäftsordnung (GO) des Betriebsrats ergeben.
Die angegebenen Paragraphen sind nur als Quellenhinweis zu verstehen. Der Betriebsrat ist
grundsätzlich frei, seine Ausschüsse selbst zu bestimmen. Die einzige Aussnahme ist der
geschäftsführende Ausschuss des Betriebsrats (Betriebsausschuss BA). Dieser ist in §27 BetrVG
gefordert.
BA - Betriebsausschuss
Der Betriebsausschuss ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Geschäftsführung und Koordination der Betriebsratsarbeit, insbesondere
bei ausschussübergreifenden Aufgaben (§27 BetrVG)
- Belegschaftsinformation, Bekanntmachungen, Öffentlichkeitsarbeit
des Betriebsrates (§40BetrVG)
- Vorbereitung der Betriebsversammlungen (§§42 bis 46 BetrVG)
- Verhandlungen mit der Betriebsleitung (§74 BetrVG)
- Fragen der Ordnung des Betriebes (§87 I 1 BetrVG)
- Investitionsplanung (§90 BetrVG)
- Betriebs- und Organisationsänderungen (90 BetrVG)
Rationalisierungsvorhaben (außer Sozialpläne) (§§111 bis 113)
- Standortgestaltung: generelle Sicherheitsfragen der Standorte, Standortänderungen,
usw. (§§87 I 1, 90 BetrVG)
- Personalplanung (§92 BetrVG)
- Beurteilungsgrundsätze (§94II BetrVG)
- Organisationsuntersuchungen (§80 II BetrVG)
- Revisionen (§87 I BetrVG)
- Beschäftigungssicherung (§92a BetrVG
- Freistellung (§37 VI, VII BetrVG)
Abkürzungen:
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
ADV - Ausschuss für Datenschutz und DV-Verfahren
Der ADV ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Mitbestimmung bei Leistungs- und Verhaltenskontrollen (87 I 6) beim Einsatz von:
- Informationssystemen (z.B. Personalinfor- mationssysteme)
- Kontrollsystemen (z.B. Zu-/Abgangskontrolle,
Schließ- und Schlüsselersatzanlagen, Kameras)
- Abrechnungssysteme (z.B. Kasinoabrechnung)
- DV-Verfahren und Betriebsdatenerfassung
- sonstige techn. Einrichtungen
- Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen (80, 85 BDSG)
- Ansprechpartner bei DV-Anwendungen im Betriebsrat
- Mitbestimmung bei Fragebögen zu persönlichen Daten, arbeitsplatz-, arbeitsablaufbezogenen
Daten, Leistungs- und Verhaltenskontrolle (94 I BetrVG)
- Unterrichtung und Beratung über die Untersuchung neuer Arbeitsmethoden und
Fertigungsverfahren (Feldversuche) (§ 90 BetrVG)
Abkürzungen:
BDSG = Bundesdatenschutzgesetz
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
AMI - Ausschuss für Mitarbeiterinitiativen
Der AMI ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Arbeitnehmer-Erfindungen (ArbnErfG)
- Mitbestimmung im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens sowie Mitwirkung bei
der Arbeitnehmererfindung. Beurteilung von Qualitätsgruppen-Ergebnissen und
Mitwirkung bei den Initiativen zum betrieblichen Verbesserungsprozess
§§87 I 8, 12 BetrVG).
- Mitarbeit in den 3i/Mi-Kommissionen VV-Richtlinien
- Zuordnung von Ausschussmitgliedern zu den 3i/Mi-Kommissionen.
Der Ausschuss benennt im Auftrag des BR's zur Wahrnehmung seiner Rechte
Ausschuss-Mitglieder für die vom Arbeitgeber einzurich- tenden 3i/Mi-Kommissionen.
Abkürzungen:
ArbnErfG = Arbeitnehmererfindungsgesetz
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
APE - Ausschuss für personelle Einzelmaßnahmen
Der APE ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Überwachen der Einhaltung der den Personalbereich betreffenden einschlägigen
Gesetze und Tarifverträge (80 I 1 BetrVG) sowie anderer Regelungen und in diesem
Zusammenhang (§85 BetrVG) die Weitergabe von Beschwerden und das Einleiten
entsprechender Maßnahmen.
- Überwachen der Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur Gleichbehandlung
von Frauen und Männern sowie Maßnahmen zur Förderung der §611a+b BGB
Gleichstellung (Gender Mainstreaming1) und des Minderheitenschutzes
(§§ 75, 80 I 1+2a, 95 BetrVG, §611a+b BGB, Art. 3 II GG)
- Betriebliche Einkommensgestaltung und 87(1)10,11 Entlohnungsgrundsätze für den
Tarif- und den ÜT-Bereich, Zielvereinbarungen, variable Einkommensbestandteile
- Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten (§80 II BetrVG)
- Innerbetriebliche Stellenausschreibung (§93 BetrVG)
- Auswahlrichtlinien (§95 BetrVG)
- Unterrichtung über die Personalplanung auf Kostenstellenebene
- Arbeitsplatzbeschreibungen
- Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen (§§99, 101 TzBfG
- Versetzungen im Zusammenhang mit Telearbeit (§§ 99, 101 BetrVG, (Teleworking gemäß
Betriebsvereinbarung)
- Vorläufige personelle Maßnahmen (§§ 100 II, 101 BetrVG)
- Kündigungen (§§ 102, 103 BetrVG)
- Mutterschutzmeldungen (MuSchG)
- Meldungen von behinderten Menschen (SGB IX)
- Meldungen über leitende Angestellte (§105 BetrVG)
Abkürzungen:
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
GG = Grundgesetz
MuSchG = Mutterschutzgesetz
SGB = Sozialgesetzbuch
Teleworking = alternierende Telearbeit (vernetzter Arbeitsplatz in der Firma und zuhause)
TzBfG = Teilzeit- und BefristungsGesetz
APS - Ausschuss für personelle Sammelmaßnahmen
Der APS ist für die Sachgebiete Umorganisationen, Restrukturierungen, Kostenstellenänderungen
und dergleichen zuständig.
- Überwachen der Einhaltung der den Personalbereich betreffenden einschlägigen
Gesetze und Tarifverträge sowie anderer Regelungen und in diesem Zusammenhang
die Weitergabe von Beschwerden und das Einleiten entsprechender Maßnahmen
(§§ 80 I 1, 85 BetrVG)
- Überwachen der Einhaltung gesetzlicher Regelungen zur
Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie Maßnahmen zur Förderung
der Gleichstellung (Art. 3(2) GG, 75, 611ff BGB, §§ 80(1)1+2a, 95 BetrVG)
- Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten (§80 II BetrVG)
- Auswahlrichtlinien (§95 BetrVG)
- Unterrichtung über die Personalplanung auf Kostenstellenebene
- Arbeitsplatzbeschreibungen
- Einstellungen von anderen Standorten, Eingruppierungen, Umgruppierungen und
Versetzungen (§§ 99, 101 BetrVG)
- Versetzungen in die Telearbeit(§§ 99, 101 BetrVG, Teleworking gemäß Betriebsvereinbarung)
- Vorläufige personelle Maßnahmen (§§ 100 II, 101 BetrVG)
Abkürzungen:
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch
GG = Grundgesetz
MuSchG = Mutterschutzgesetz
SchwbG = Schwerbehindertengesetz
Teleworking = alternierende Telearbeit (vernetzter Arbeitsplatz in der Firma und zuhause)
ASG - Ausschuss für Sozialeinrichtungen und Gesundheitsschutz
Der ASG ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Mitbestimmung über die Form, Ausgestaltung und Verwaltung von betrieblichen Sozial-
einrichtungen (§§87 I 8, 80 BetrVG):
- Kasinoverwaltung und Konsumverkauf einschl. außerbetriebl. Vertragsparteien
- Sozialberatung
- Sport- und Freizeiteinrichtungen
- Sozialeinrichtungen und Sozialleistungen und Darlehen (§ 87 I 8 und 9 BetrVG)
- Kinderbetreuung und Kindergarten (§ 87 I 8 BetrVG)
- Ausgestaltung der BAD und Mitbestimmung bei der Bestellung, Abberufung und
Aufgabenverteilung von Betriebsärzten (BildscharbV)
- Gesundheitsschutz, Schutz vor Berufskrankheiten und Suchtkrankenhilfe
(§85, 87 I 7 BetrVG, §22 SGB VII, BildscharbV)
- Konfliktberatung und Mobbing
- Der ASG benennt im Auftrag des BRs Mitglieder zur Mitarbeit im Arbeitskreis
Gesundheit am Standort München M.
- Der ASG benennt im Auftrag des BRs Mitglieder zur Mitarbeit im betrieblichen
Eingliederungsmanagement (BEM) am Standort München M.
Abkürzungen:
ASiG = ArbeitsSicherheitsGesetz
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
BildscharbV = Bildschirmarbeitsverordnung
SGB VII = Sozialgesetzbuch VII
ASU - Ausschuss für Arbeitssicherheit, Arbeits-Ergonomie und Umweltschutz
Der ASU ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (§90 BetrVG)
- Arbeitssicherheit, Unfallverhütung (§§ 85, 87 I 7)
und Schutz vor Berufskrankheiten, insbesondere §§ 89, 90, 91
- Gefahrstoffe (ArbSchG, ChemG, GefStoffV)
- Arbeitsplatzgestaltung (nicht Standortgestaltung)(GtA,TRGS,VBG)
- gefährliche Arbeitsgeräte (ArbStättVO, Bayr.BO)
- Bildschirmarbeitsplätze (BildscharbV, ZH-Richtl.,StrSchV 3.)
- Betriebsinterne Verkehrswege und Verkehrseinrichtungen
(z.B. Gestaltung von Parkplätzen und Tiefgaragen,
Parkberechtigungen, Pendelbus) und außerbetriebliche
Arbeitswegfragen 87(1)1 u. 7
- Mitbestimmung bei der Bestellung, Abberufung und Aufgabenverteilung von Fachkräften
(§9 III ASiG) für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten (22 SGB VII)
- Mitarbeit in den Arbeitsschutzausschüssen (§11 ASiG). Der ASU benennt im Auftrag
des Betriebsrats Mitglieder zur Mitarbeit in den arbeitgeberseitig zu bildenden
Arbeitsschutzausschüssen gemäß § 11 ASiG im Betrieb München M.
- Umweltschutz (§80 BetrVG)
Abkürzungen:
ArbStättVO = Arbeitsstättenverordnung
ArbSchG = ArbeitsSchutzGesetz
ASiG = ArbeitsSicherheitsGesetz
Bayr.BO = Bayerische Bauordnung
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
BildscharbV = Bildschirmarbeitsverordnung
ChemG = ChemikalienGesetz
GefStoffV = Gefahrstoffverordnung
GtA = Gesetz über technische Arbeitsmittel (GeräteSicherheitsGesetz)
SGB VII = Sozialgesetzbuch VII
StrSchV = StrahlenschutzVerordnung
TRGS = Technische Regeln für Gefahrstoffe
VBG = Verband der gewerblichen Berufsgenossenschaften
(Unfallverhütungsvorschriften)
ZH-Richtl. = Richtlinie der Zentralverbände der BG'en
AWA - Aus- und Weiterbildungsausschuss
Der AWA ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Überwachen der Einhaltung einschlägiger Gesetze und Tarifverträge und
(AFG, BBiG, JArbSchG, MTV, BaföG §§80 I 1 u. 85 BetrVG)
- Förderungsmaßnahmen zum Zwecke der Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern (§96 BetrVG)
- Mitbestimmung bei Berufsbildungsmaßnahmen (§ 97 BetrVG)
- Mitbestimmung über die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen (§98 III BetrVG)
- Betriebliche Bildungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit §§ 92 I und 98 II BetrVG
- Gewerblicher/Kaufmännische Ausbildung
- Berufsakademie
- Zentrale Bildungszentren
- Produktschulen der Bereiche
- Externe Bildungsanbieter
Abkürzungen:
AFG = Arbeitsförderungsgesetz
BaFöG = Berufsausbildungförderungsgesetz
BBiG = Berufsbildungsgesetz
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
JArbSchG = Jugendarbeitsschutzgesetz
MTV = Manteltarifvertrag der bayer. Metallindustrie
AZA - Arbeitszeitausschuss
Der AZA ist für folgende Sachgebiete zuständig.
- Vorbereitung von Arbeitszeitregelungen z.B.
- Betriebskalender (§87 I 2 und 3 BetrVG)
- Gleitende Arbeitszeit (ArbZG)
- Kurzarbeit
- Pausen
- Bereitschaftsdienst
- Schichtarbeit
- Mitbestimmung bei Schichtanträgen, und Bereitschaftsdiensten, die den Zeitraum von
3 Monaten nicht überschreiten. Alle übrigen Schichtanträge und Bereitschaftsdienste
sowie deren Verlängerungen sind im BR-Plenum zu entscheiden (§87 I 2 BetrVG)
- Mitbestimmung bei Mehrarbeit/Überstunden für Angestellte und Lohnempfänger
(§87 I 3 BetrVG)
- Behandlung von Beschwerden über Arbeitszeitfragen (§§85, 87 I 2, 3, 5 BetrVG
- Teilzeitarbeit (TzBfG), Elternzeit (BErzGG)
- Urlaubsgrundsätze, Urlaubsplanung (§87 I 5 BetrVG)
- Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit (§80 I 2b
Abkürzungen:
ArbZG = ArbeitsZeitGesetz
BErzGG = BundesErziehungsGeldGesetz
BetrVG = Betriebsverfassungsgesetz
TzBfG = Teilzeit- und BefristungsGesetz