Verantwortung für die Belegschaft

Gerade im Falle von betriebsbedingten Kündigungen muss ein Betriebsrat sich seiner Verantwortung für die Belegschaft bewusst sein. Er hat es in der Hand, ob Mitarbeiter einen Kündigungschutzprozess durchhalten können oder nicht.

Die Verantwortung liegt im Widerspruch gegen eine betriebsbedingte Kündigung. Dieser BR-Widerspruch sicher dem Arbeitnehmer sein Gehalt bis Prozessende, wenn er richtig gemacht ist. Daher ist es für jeden Betriebsrat Pflicht zu wissen, wie ein Widerspruch im Falle einer betriebsbedingten Kündigung zu schreiben ist! Es geht hier um die Existenzgrundlage der Mitarbeiter und ihrer Familien.
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-- BR-Widerspruch (Künd.)


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BR Verantwortung
BR Anhörung
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Weiterbesch. durch BR-Wid.
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BR-Rechte
Betr.bed. Kündigung



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Inken Wanzek,
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BR-Widerspruch bei Kündigungen
(§102 BetrVG)


Der Gesetzgeber hat dem Betriebsrat
eine hohe Verantwortung gegeben.

Verantwortung des Betriebsrats


Der Betriebsrat kann Kündigung nicht verhindern, aber ihnen gemäß §102 BetrVG widersprechen. Im Falle einer Kündigungsschutzklage ist dieser BR-Widerspruch für den Mitarbeiter von enormer Bedeutung. Er sichert ihm, wenn er fristgerecht und ordnungsgemäß ist, die Weiterbeschäftigung und damit das Gehalt bis Prozessende.

Der Widerspruch des Betriebsrats kann den Arbeitgeber aber nicht daran hindern, die Kündigung auszusprechen. Spricht der Arbeitgeber trotz Widerspruchs des BRs die Kündigung aus, womit zu rechnen ist, dann muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat eine Abschrift der Kündigung zukommen lassen (§102 Abs. 4).

Dem Betriebsrat kommt im Falle von Kündigungen eine verantwortungsvolle Position zu:

Anhörung des Betriebsrats


Der Arbeitgeber muss nach § 102 Abs.1 BetrVG den Betriebsrat (BR) über seine Kündigungsabsichten informieren. Wird der Betriebsrat nicht gehört, dann ist die Kündigung unwirksam. Klage muss aber trotzdem erhoben werden.

Widerspruch des Betriebsrats und Anhörung des Mitarbeiters


Widerspruchsfrist und -gründe

Der Betriebsrat kann nach §102 Abs.2 BetrVG innerhalb einer Woche widersprechen. Die Widerspruchsgründe sind in §102 Abs.3 Nr.1 bis 5 BetrVG festgelegt. Diese sind u.a. mangelhafte soziale Auswahl, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten auf einen anderen Arbeitsplatz, unternehmerische Entscheidung nicht auf den Arbeitsplatz des zu Kündigenden heruntergebrochen.

Verfahren für Widersprüche bei Massenkündigungen
Bei Massenkündigungen ist es eine strategische Herausforderung alle Widersprüche innerhalb einer Woche ordnungsgemäß zu verfassen und zu beschließen. Dabei empfehlen wir folgendes Vorgehen (erprobt in der Praxis bei Siemens München Hofmannstraße bei den Kündigungen 2003):

Betriebsratswiderspruch sichert Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses


Nach § 102 Abs. 5 BetrVG ist der Mitarbeiter während der Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen, d.h. sein Gehalt ist gesichert, wenn der Betriebsratswiderspruch fristgerecht und ordnungsgemäß war. Dieser Weiterbeschäftigungsanspruch ist zusammen mit der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Es ist eine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum Zeitpunkt der Kündigung endet, einzureichen.

Der Arbeitgeber kann sich von dieser Weiterbeschäftigungspflicht vom Gericht entbinden lassen, wenn diese für ihn unzumutbar ist. Diese Unzumutbarkeit muss er vor Gericht belegen. Bei den Siemens-Prozessen wies das Gericht in jedem Fall den Antrag auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht zurück.

Auswirkung eines fehlenden BR-Widerspruchs


Erfolgt kein Widerspruch des Betriebsrats, bekommt der Gekündigte zum Abschluss der 1. Instanz des Kündigungsschutzprozesses in der Regel keine Weiterbeschäftigung zugesprochen, d.h. kein Gehalt. Er ist also auf Arbeitslosengeld angewiesen. Damit enden die Gehaltszahlungen nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Gewinnt man die 1. Instanz und hat einen Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt, dann bekommt man (fast) immer die Weiterbeschäftigung. Das entgangene Gehalt wird nachgezahlt.

Achtung: Weisen Sie Ihren Anwalt auf den Antrag auf Weiterbeschäftigung explizit hin. Manche Anwälte vergessen das einfach!