Mitarbeiternetz Siemens München Hofmannstraße Homepage: http://www.nci.migm.de
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Resolution
zur Unterstützung des
Betriebsrats Mch H
und ein Dank an seinen
unermüdlichen Einsatz
Solidaritätserklärung
Durch die konsequente und an den Interessen der Belegschaft orientierte Arbeit des Betriebsrats in Mch H konnten die schlimmen Folgen der beispiellosen Kündigungsaktion der ICN/ICM-GL für die Betroffenen erträglich gemacht werden. Wir stehen daher voll hinter dem BR Mch H, der sich engagiert und in vorbildlicher Weise um die Vertretung unserer Interessen und das Wohl des Betriebs kümmert. Der BR Mch-H hat uns Betroffenen (nicht nur Gekündigte!) auf großartige Art und Weise geholfen und hat es nicht zugelassen, dass die Arbeitnehmer – mit und ohne Job - gegeneinander ausgespielt werden.
Ruhiger wäre es
natürlich gewesen, wenn der BR sich still und leise an der Auswahl der zu
kündigenden MitarbeiterInnen beteiligt hätte; kein BR-Widerspruch, keine
Kündigungsschutzklagen, für viele Arbeitslosigkeit, Sozialhilfe: Wenn die
„Schafe bei der Schlachtbank sind“ kehrt ziemlich schnell Ruhe ein. Bis zur
nächsten Aktion.
Dass der BR öffentlich die Wahrheit über Abbauabsichten von ICN/ICM gesagt hat und sagt, ist ihm hoch anzurechnen und nicht von vornherein selbstverständlich.
Wir empfinden es mutig und solidarisch mit der Belegschaft, dass der BR sich nicht vor den Karren der Geschäftsleitung spannen lässt und durch einen Schmusekurs deren unlautere Ziele unterstützt. Er hat nicht aus Bequemlichkeit oder Unfähigkeit, Konflikte auszuhalten, Meinungsverschiedenheiten mit der GL auszutragen, die MitarbeiterInnen um des lieben Friedens willen verkauft. Aus Berichten von Mitarbeitern aus anderen Betrieben wissen wir, dass dies keineswegs selbstverständlich ist.
Gründe, warum NCI das Vorgehen des BRs Mch H
unterstützt
Das Recht auf Überprüfung
Das Vorgehen des Betriebsrats München Hofmannstraße ist bei dem derzeitigen Verhalten der ICN/ICM Leitung die einzig mögliche Vorgehensweise. Nur so war/ist gewährleistet, dass betroffene Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, überprüfen zu lassen, ob eine einigermaßen korrekte Auswahl der zu kündigenden Mitarbeiter gemäß Kündigungsschutzgesetz erfolgt ist.
Dieses Recht der Überprüfung durch ein unabhängiges Gericht fordern wir ausdrücklich, und wollen es nicht reduziert sehen auf eine Prüfung auf grobe Fehlerhaftigkeit. Dies wäre nach §1 Abs. 4 KSchG dann der Fall, wenn eine Betriebsvereinbarung über Auswahlrichtlinien nach §95 BetrVG abgeschlossen worden wäre.
Soziale Auswahl
Das Gesetz fordert
und die BV bietet der GL die Möglichkeit zur korrekten sozialen Auswahl. Die BV
„Kapazitätsanpassung“ legt in Punkt 4 fest: „Nach ausführlichen Erörterungen
mit dem Betriebsrat soll dies [der Stellenabbau] so sozial verträglich wie
möglich erfolgen“. Mit der Unterzeichnung der BV hat die GL diesem Passus und
damit der Berücksichtigung des Sozialaspekts zugestimmt. Die GL hätte, wenn sie
BV- und gesetzeskonform gehandelt hätte, eine korrekte Sozialauswahl treffen
können. Sie wollte nicht, wie die umgekehrte Sozialauswahl eindeutig zeigt. Die
Zeiten eines einvernehmlichen Miteinanders basierend auf allgemein anerkannten
sozialen Grundsätzen sind offensichtlich vorbei. Und daran kann man nicht dem Betriebsrat die Schuld geben. Mch H
ist nur der Testlauf.
Auswahlkriterien
Wenn der BR bei der Aufstellung von Kriterien oder Listen seiner Verantwortung gerecht werden will, müsste er die Arbeit der GL machen und für alle Mitarbeiter die Sozialkriterien jeweils einzeln prüfen und dann die x Kollegen mit den stärksten Sozialpunkten identifizieren. Dieses Ansinnen kann nur als Zumutung und als ein Abschieben der sozialen Verantwortung empfunden werden. Dass damit gleichzeitig auch noch die Widerspruchsmöglichkeiten des BR und die Klageaussichten des Gekündigten untergraben werden, verschärft die Situation. Auf diese Art von "Mitbestimmung" darf sich ein BR nicht einlassen. Diese Vorgehensweise würde den BR zum Handlungsgehilfen der Geschäftsleitung machen und dann stellt sich die Frage: Was für einen Nutzen hat ein BR dann noch?
Wenn also die Geschäftsleitung eine „gerechte“ Sozialauswahl
aufgelegt hätte (mit einem Punktesystem das Alter, Betriebszugehörigkeit und
sonstige persönlichen Härten berücksichtigt, ggf. angemessene Alterscluster
enthält, dies über den gesamten Standort durchgeführt wird und parallel dazu
noch ein Programm „JOB+“ ins Leben gerufen wird, das die Vermittlung an einen
anderen Standort fördert und die Kündigung nur als letztes Mittel vorsieht,
dann hätte sich der BR nicht verschlossen. Allerdings ist es nicht
erforderlich, dies in einer Betriebsvereinbarung festzuschreiben; das
Kündigungsschutzgesetz fordert es bereits. Die Praxis spricht jedoch dagegen:
Die GL kann jederzeit behaupten es wurden alle rechtlichen Vorschriften und
Auswahlkriterien beachtet. Die Gefahr
der Manipulation ist hoch (willkürliche Auswahl nach Nasenfaktor bzw. gezieltes
Weglassen von potentiell Betroffenen).
Der BR ist praktisch nicht in der Lage, die korrekte Anwendung der
Auswahlkriterien zu überprüfen, da er zur Überprüfung die aktuellen Daten aller
Mitarbeiter am Standort benötigt, die ihm nur die Geschäftsleitung zur Verfügung
stellen kann. Die Praxis in Mch H heute zeigt, dass die GL, dem BR immer wieder
Informationen verweigert, die ihm rechtlich zustehen. Fatal ist insbesondere,
dass das Gericht dann in diesem Falle nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit
prüfen könnte.
Streichliste
Ein Betriebsrat wird von der Belegschaft gewählt um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Das Interesse der Belegschaft besteht nie darin, entlassen zu werden, bzw. die Arbeitsplätze zu verlieren. Die Zustimmung zu einer Namenswahl eventuell zu kündigender MitarbeiterInnen ist kein Bestandteil der Arbeit eines BR.
Mit Streichlisten und ähnlichen werden nur scheinbar die Interessen der "Überlebenden" vertreten. Sie mögen zwar im Moment verschont sein, aber das Prinzip Streichliste wird sie dann im Alter von 40-45 treffen, und es wäre ohne den Widerstand Mch H lautlos eingeführt worden.
Wir sind überzeugt
davon, dass die Mitarbeiter,
die auf eine Streichliste kommen nicht nur die sind, deren Arbeitsplatz
entfallen ist, sondern auch die sogenannten Minderleister und Unbequemen.
Unbequem ist der Mitarbeiter aber
schon, wenn er seinem Chef widerspricht.
Gerade wenn es um die Existenz geht, sollte man von einem Betriebsrat die vollste Unterstützung für die Mitarbeiter erwarten. Ein Betriebsrat, der stillschweigend der Erstellung schwarzer Listen und der Entsorgung von Mitarbeitern zusieht, ist genau soviel Wert wie eine Feuerwehr, die dem Brandstifter hilft die Fackel zu entzünden und dann wegläuft wenn es brennt.
Betriebsfrieden
Wer in der Hofmannstraße den Betriebsfrieden gefährdet sind ausschließlich und allein diejenigen, die sich nicht an die gültigen Gesetze halten, oder sie zu unterlaufen versuchen. Wenn die Firma sich wieder an die Gesetze und selbstgesetzten Regeln hält, kann auch wieder echter Frieden einkehren. Alles andere wäre eine verordnete Friedhofsruhe wie man sie aus Diktaturen kennt. Das beste Verhalten der Firma um den internen Frieden zu bewahren, ist es, sich an die Gesetze des Arbeitsrechtes zu halten.
Für das angespannte Verhältnis zwischen GL und BR und damit auch der Arbeitnehmer ist allein das Management zusammen mit der GL verantwortlich, indem es bei der Auswahl der Angebotsempfänger die Sozialauswahl auf den Kopf gestellt hat und mit allen Mitteln und mit menschenverachtender Konsequenz und Härte diesen Weg eisern weiterverfolgt.
Es wären sicher weniger Widersprüche gegen die Kündigungen erfolgt, wenn die GL die rechtlichen Bestimmungen eingehalten, sowie eine korrekte Sozialauswahl vorgenommen hätte.
Den betrieblichen Frieden hat nicht der BR Mch H aufs Spiel gesetzt, denn
Ø nicht
der BR hat sich einer vernünftigen, Arbeitsplatz erhaltenden Lösung
verweigert,
Ø
nicht der BR umgeht fortlaufend Gesetze und lässt
jegliche soziale
Kompetenz vermissen,
Ø
nicht der BR mobbt und grenzt die Gekündigten (und die
Ungekündigten ohne
Arbeit!) aus,
Ø
nicht der BR versucht Angst und Zwietracht unter der
Belegschaft zu säen
(Drohung von Hr. Kasch auf der Betriebsversammlung:
"für jeden Zurückgeklagten
wird ein anderer gekündigt!"),
Ø
nicht der BR hat die Betroffenen in ihrer Not allein
gelassen,
Ø nicht
der BR behindert den BR bei der Erfüllung seiner Aufgaben und nicht der BR hat
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen BR und GL nahezu unmöglich
gemacht.
Gesellschaftspolitische Verantwortung
Es geht hier um viel in Mch H, nämlich individuell um die Existenzen der Menschen und generell um den Abbau der Arbeitnehmerrechte. Mch H ist nur der Prototyp. Wenn Siemens mit diesem "Pilotprojekt" in der Hofmannstraße durchkommt, dann sind die Arbeitnehmerrechte wieder ein Stück weiter eingebrochen.
Ist der
betriebliche Frieden nicht auch gleichzusetzen mit dem sozialen Frieden in
einem Sozialstaat? Wie sollen die sozialen Leistungen für den Staat erbracht
werden, wenn immer mehr Firmen, ohne dringende Notwendigkeit, Personal im
erwerbsfähigen Alter und damit Förderer der Sozialkassen auf die Straße
schicken? Wie sollen wir Arbeitnehmer uns absichern um im Falle einer
Arbeitslosigkeit nicht Sozialhilfeempfänger zu werden? Arbeitnehmer sollen Immobilien kaufen um damit ihre Rente zu
sichern. Mit welchem Geld? Die Arbeitnehmer sollen mehr Krankenkassenbeiträge
bezahlen. Mit welchem Geld? Auch die Arbeitslosenversicherung hat kein Geld.
Wie soll mehr Geld hereinkommen, wenn Arbeitnehmer im erwerbsfähigen Alter auf
die Straße geworfen werden?
Das Ganze läuft
eher auf eine Verschärfung des Kündigungsschutzgesetzes hinaus.
Demokratie kann nur funktionieren, wenn ein Kräftegleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer herrscht. Mit zunehmender Entrechtung des Arbeitnehmers, und damit 80% der Bevölkerung, die ihn zum Spielball wirtschaftlichen Machtstrebens werden lässt, steigt die Gefahr, das in der Mehrheit der Bevölkerung demokratisches Denken durch radikales Denken ersetzt wird. Ein Mensch, der sich in seiner Persönlichkeit missachtet fühlt, der Existenzbedrohung gegenübersteht, der nichts mehr zu verlieren hat, weil er auf Sozialhilfe angewiesen ist, wird eher zu radikalem Handeln neigen, als jemand, dessen Existenz durch einen dauerhaften Arbeitsplatz gesichert ist.
Daher hat das Handeln eines BRs in seinem Betrieb, wenn es um Stellenabbau geht, auch gesellschaftspolitische Konsequenzen. Er entscheidet mit, ob und wie das Gleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern erhalten bleibt, oder ob es sich durch einen Schmusekurs zu ungunsten des Arbeitnehmers und damit auch der Gesellschaft neigt.
Der BR Mch H ist dieser
Verantwortung bisher gerecht geworden.
Der BR Mch H ist ein Bollwerk gegen die Willkür des Managements. Nur mit seiner Hilfe können wir uns bisher erfolgreich vor Gericht zur Wehr setzen. Wenn der BR dem Ansinnen der GL zugestimmt hätte, 660 Personen bei der AzV vom Kündigungsschutz auszunehmen dann hätten wir bald nicht nur 200 Kündigungsschutzklagen sondern 800 Kündigungsschutzklagen vor dem Münchner Arbeitsgericht.
Wir können unserem BR nur Standvermögen, Rückgrat und eine
gute Hand wünschen für "ihre" Belegschaft auch weiter aktiv zu
kämpfen.