LAG gewonnen- was nun?
Übersicht
Re-Integration nach gewonnen LAG Prozess - keine Frage oder doch?
Nach gewonnenen LAG Prozess sollte es eigentlich keine Frage sein, dass die
Mitarbeiter, die diesen Prozess gewonnen haben, wieder ordentlich - gemäß des
Urteilspruchs - integriert werden. Aufgrund der bisher gemachten Erfahrung kann jedoch nicht
davon ausgegangen werden, dass die Siemens AG nach einem gewonnenen LAG Prozess Abstand
davon genommen hat, die Mitarbeiter, die auf der Gekündigtenliste standen, loszuwerden.
Es ist jedoch anzunehmen, dass bevor eine erneute betriebsbedingte ausgesprochen
wird, die Firma mit neuen Angeboten auf den Mitarbeiter zu kommt.
Folgende Abhandlung soll eine Orientierungshilfe auf dem Wege der Re-Integration für
gekündigte Mitarbeiter sein.Die Darstellung kann natürlich nicht alle denkbaren
Möglichkeiten erfassen, soll als Orientierungshilfe dienen und Lösungsansätze
aufzeigen. Sie ersetzt nicht das Gespräch oder den Besuch beim BR oder Anwalt.
Möglichkeiten
Unsere Analyse ergab folgende Möglichkeiten:
- Es kommt zu einer echten Integration,d.h. er Gekündigte mutiert
wieder zum Normalo
- Es ändert sich nichts
- Siemens kommt mit neuen Angeboten auf die MitarbeiterInnen zu
- Es kommt zu PRA (Project Assigment) ähnlichen Regelungen
- Es kommt zu einer Pseudo-Integration
Es ist zu vermuten, dass alle Fälle mit Ausnahmen der echten Integration, mit
Mobbing und
Diskriminierung
verbunden sind. In diesen Fällen besteht die größte Gefahr in verhaltensbedingten
Kündigungen.
Grafik: Übersicht
Unterstützung durch NCI
NCI kann nur unterstützen, wenn es informiert wird.
Falsche Scheu ist in existentiellen und emotionalen Notsituationen der
schlechteste Weg. Er führt in die Isolierung und damit u.U. in einen psychischen
Zustand, aus dem man selbst nicht mehr herauskommt. Rechtzeitiges Handeln ist wichtig.
Wenn Vorfälle gemeldet werden, können wir Maßnahmen ergreifen, um herauszufinden,
ob es sich um einen Einzelfall oder um eine
Systematik der SAG handelt. Das Melden von
Vorkommnissen kann andere Kollegen warnen und hilft die systematische Maßnahmen zurück
zudrängen.
NCI kann:
- persönlich per Email beraten, emotional wie fachlich
- NCI-ler als Gesprächspartener/Gruppen vermitteln/aufbauen
- anonym die Vorfälle auf der HP veröffentlichen
- Öffentlichkeitsarbeit (Presse) durchführen, um insbesondere
systematische Vorgänge aufzudecken
- ev. Kontakte zu anderen unterstüztenden Stellen vermitteln
Helfen tun wir - so gut wir können - in allen Fällen. Anonymität ist garantiert.
Wer Unterstützung durch NCI möchte, bitte an
info@nci-net.de Email
schicken und bekannte NCI-ler, zu denen man Vertrauen hat ansprechen.
NCI Multiplikatoren
Hr. Vögele hat bei der Vorstellung der neuen Betriebsvereinbarung im Zusammenhang mit Project Assignment (PRA) mehrfach die mögliche deutschlandweite Versetzung von ATīs erwähnt. Nachdem jetzt auch die ersten LAG-Prozesse gewonnen werden, ist es mehr als wahrscheinlich, dass auch die zu Unrecht gekündigten Mitarbeiter ohne Beachtung ihrer persönlichen Situation deutschlandweit versetzt werden.
Die Versetzungen nach Greifswald, Braunschweig und sonst wo hin, haben gezeigt, dass die Betriebsleitung von ihrem Direktionsrecht Gebrauch macht. Die fristlose Kündigung im Zusammenhang mit einer Versetzung nach Nürnberg, welcher ein Kollege nicht nachkam, zeigt auch, dass die Betriebsleitung ihrem Direktionsrecht Nachdruck verleiht.
Im Gespräch untereinander und in verschieden Wortbeiträgen Betroffener, auf NCI-Veranstaltungen, konnte man Unsicherheit Angst und Sorge wie die dadurch entstehenden schwierigen Familiensitutationen zu bewältigen seien, bemerken.
Unsere Philosophie
Angst begegnen wir positiv.
Setzen wir uns mit ihr auseinander. Sie steigert unsere Kreativität.
Unsere Vision
Deutschlandweite NCI-Vernetzung
Unsere Mission
We enable people to share knowledge and emotions any time - any place
- Deutschlandweite aktive Vernetzung
Kein Siemens Mitarbeiter bleibt in der Fremde allein.
Alle Versetzten können sich auf die bewährte Hilfe verlassen.
- NCI-Multiplikatoren
Versetzte Mitarbeiter werden aktive NCI-Multiplikatoren. Durch die Versetzungen breitet sich
das NCI-Netzwerk, einem Schneeballsystem gleich, über alle Siemensstandorte aus.
- Kirchen und Gewerkschaften als Verbündete vor Ort gewinnen.
- NCI- Betriebsratsgruppen gründen
In jedem neu besetzten Standort werden erst kleine Interessengruppen gegründet und zur
gegebenen Zeit NCI- Betriebsratsgruppen.
Urteil gesprochen
Rechtslage
Nach § 317 ZPO (Zivilprozessordnung) wird ein Urteil wirksam mit seiner gesetzmäßigen
Verkündigung. Rechtkräftig wird ein LAG-Urteil, wenn alle Einspruchsfristen verstrichen sind
und keine Revision eingeleitet wird. Die Revision muss das LAG zulassen. Lässt das LAG die
Revision vor dem BAG nicht zu kann der Verlierer des Prozesses eine
Nichtzulassungsbeschwerde
einreichen.
Überblick über die Handlungsmöglichkeiten
Wie kann die Siemens AG reagieren
- Die Siemens AG tut unmittelbar nach der mündlichen Urteilsverkündung nichts
- Die Siemens AG gibt an, erst zu Handeln, wenn das schriftliche
Urteil vorliegt
- Die Siemens AG tut auch nach Vorliegen des schriftlichen Urteils nichts.
- Die Siemens AG kommt mit neuen Angeboten auf den Mitarbeiter zu
- Die Siemens AG bietet von sich aus einen Arbeitsplatz an
Reaktion auf "Die Siemens AG tut unmittelbar nach der mündlichen Urteilsverkündung nichts"
Der Mitarbeiter sollte unmittelbar nach dem mündlichen Urteil
folgende Schritte durchführen. Er sollte mit dem Anbieten
seiner Arbeitskraft nicht warten, bis die Firma auf ihn zukommt.
- Schritt: Der Mitarbeiter bietet seine Arbeitskraft an.
- Schritt: Der Mitarbeiter informiert den Betriebsrat
- Schritt: Bei Nicht-Reaktion der Siemens AG kann der Mitarbeiter periodisch
seine Arbeitskraft anbieten. Bei dem Hinweis, dass Siemens auf das
schriftliche Urteil warten möchte, sollte vor dem periodischen Anbieten der
Arbeitskraft der Anwalt konsultiert werden, um ev. Ärger zu vermeiden.
Hinweis:
Der Mitarbeiter kann mit obigen Schritten auch bis zur Zustellung des Urteils warten.
Während der Übergangszeit gelten die gleichen Bedingungen der Weiterbeschäftigung
nach § 102 BetrVG.
Reaktion auf "Die Siemens AG gibt an, erst zu Handeln, wenn das schriftliche Urteil vorliegt"
- Schritt: Der Mitarbeiter bietet seine Arbeitskraft an.
- Schritt: Der Mitarbeiter informiert den Betriebsrat
Bei dem Hinweis, dass Siemens auf das
schriftliche Urteil warten möchte, sollte vor dem periodischen Anbieten der
Arbeitskraft der Anwalt konsultiert werden, um ev. Ärger zu vermeiden.
Reaktion auf "Die Siemens AG tut auch nach Vorliegen des schriftlichen Urteils nichts."
- Schritt: Der Mitarbeiter bietet seine Arbeitskraft an
und fordert in höflichen und sachlichen Worten die Re-Integration
entsprechend des Urteils.
- Schritt: Der Mitarbeiter informiert den Betriebsrat
- Schritt: Bei Nicht-Reaktion der Siemens AG, bietet der Mitarbeiter
über seinen Anwalt seine Arbeitskraft an.
- Schritt: Bei Nicht-Reaktion der SAG leitet der Anwalt die Vollstreckung
des Urteils ein. Dieser Schritt kann jedoch erst eingeleitet werden, wenn
das schriftliche Urteil vorliegt.
Reaktion auf "Die Siemens AG kommt mit neuen Angeboten auf den Mitarbeiter zu"
- Schritt: Der Mitarbeiter nimmt zu den PA Gesprächen bzgl. der Angebote einen BR mit.
Er prüft die Angebote und lehnt sie ggf. gleich oder in einem weiteren Gespräch ab.
Hier gilt wie immer: Sich nicht unter Druck setzen lassen, nichts unterschreiben.
Der Mitarbeiter bietet bereits im Personalgespräch seine Arbeitskraft an und fordert
in höflichen und sachlichen Worten die Re-Integration entsprechend des Urteils.
- Schritt: Der Mitarbeiter bietet seine Arbeitskraft an.
- Schritt: Der Mitarbeiter informiert den Betriebsrat
- Schritt: Bei Nicht-Reaktion der Siemens AG, bietet der Mitarbeiter
über seinen Anwalt seine Arbeitskraft an.
- Schritt: Bei Nicht-Reaktion der SAG leitet der Anwalt die Vollstreckung
des Urteils ein. Dieser Schritt kann jedoch erst eingeleitet werden, wenn
das schriftliche Urteil vorliegt.
Reaktion auf "Die Siemens AG bietet einen Arbeitsplatz an"
- Der Mitarbeiter nimmt zum Personalgespräch einen BR mit
- Der Mitarbeiter fordert bzw. weist in diesem Gespräch auf die
Notwendigkeit hin, folgende Rahmenbedingungen zu schaffen:
- Arbeitsplatzbeschreibung,um sicherzustellen,
dass die angebotene Stelle auch gleichwertig und Zumutbar ist.
- Einarbeitungsplan
- Weiterbildungsplan
- Infrastruktur (Tel, Email, PC)
- Der Mitarbeiter bittet um eine Frist, um prüfen zu können, ob
der Arbeitsplatz zumutbar und gleichwertig ist
Wenn der Arbeitsplatz gleichwertig und zumutbar ist, kann die neue Stelle angetreten werden.
Die
Integration ist im ersten Schritt erfolgt.
Wenn der Arbeitsplatz nicht gleichwertig und zumutbar ist, dann
- Schritt: Gespräch mit der Personalabteilung in Begleitung mit BR und
begründen, warum man die Stelle nicht für gleichwertig und zumutbar hält.
Hinweis:
Bitte sorgfältig die Gleichwertigkeit und Zumutbarkeit prüfen. Aufgrund
der Geschehnisse in der Vergangenheit kann es sein, dass man zu enge
Maßstäbe setzt. Es empfiehlt sich im Zweifelsfall (auf jeden Fall bevor
man eine Stelle ablehnt) sich im NCI zu beraten und auch ein Beratungsgespräch
mit dem Betriebsrat zu führen.
- Schritt: Ist die Stelle nicht gleichwertig und zumutbar, dann sollte man
über seinen Anwalt an die Firma nochmals die Aufforderung richten, das Urteil
entsprechend umzusetzen
- Schritt: Der Anwalt veranlasst die Zwangsvollstreckung zur Umsetzung des Urteils
!!! Wichtiger Hinweis:
- Auch wenn man selbst, der Betriebsrat und der Anwalt die
Stelle als nicht gleichwertig und zumutbar ansieht, muss man sie
antreten, wenn der Arbeitgeber sie einem mittels seines
Direktionsrechts zuweist.
- Man sollte gleichzeitig der Versetzung
auf diese Stelle widersprechen und mit dem Betriebsrat des abgebenden (Mch H) und aufnehmenden
Betriebs sprechen und sie von dem Widerspruch und dessen Gründe in Kenntnis setzen.
- Man kann Klage gegen die Versetzung einreichen
zu Schritt: Arbeitskraft anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung einfordern
Dazu ein Schreiben (Email mit Lesebestätigung) an Vorgesetzten, Chefchef und
Personalabteilung mit , mit der Bitte um einen Termin zur Klärung des Arbeitsplatzes und der Aufgabe
(Re-Integration) mit Bezug auf den gewonnenen LAG-Prozess. Der Termin dafür sollte unmittelbar nach der mündlichen Urteilsverkündung
sein (am besten am gleichen Tag); jeder aber sollte dies individuell mit seinem Rechtsanwalt klären.
Die Prozedur kann, muss aber nicht, wöchentlich wiederholt werden.
Sehr geehrter Herr XY,
aufgrund der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München vom xx.xx.xxxx
ist die Kündigung nicht wirksam und ich bin daher auf einem gleichwertigen
Arbeitsplatz weiter zu beschäftigen. Ich biete hiermit ausdrücklich meine
Arbeitskraft an und bitte Sie um Benennung eines konkreten
Arbeitsplatzes. Desweiteren bitte ich Sie, um eine Arbeitsplatzbeschreibung, um
sicher zu stellen, dass mein Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung durch die
benannte Stelle erfüllt wird.
Mit freundlichen Grüße
zz
Hinweis 1: Auch wenn Siemens nicht reagiert, muss man berücksichtigen, dass
die Arbeitsbedingungen aus der §102 WB weiter gelten. Siemens kann natürlich
Arbeitsanweisungen geben. Diese sind zu befolgen.
Hinweis 2: Bitte in keinem Fall eigenmächtigt durch das Schaffen von Tatsachen
die vertragsgemäße Beschäftigung erzwingen. Dies wurde bereits in einem Fall von
der Firma mit einer fristlosen Kündigung sanktioniert. Korrektes Verhalten ist oberstes
Gebot, um eine verhaltensbedingte Kündigung zu vermeiden. Das gerichtliche Mittel die
im Urteil angeordnete vertragsgemäße Beschäftigung durchzusetzen, ist die Zwangsvollstreckung,
die durch den Anwalt einzuleiten ist. Nebenbei bemerkt, ein Urteil ist 30 Jahre vollstreckbar.
zu Schritt: Mitarbeiter informiert Betriebsrat (optional)
Der Mitarbeiter sollte eine Kopie der oben erwähnten Email an den Betriebsrat schicken.
Es empfiehlt sich, den Re-Integrationsprozess und die dazugehörigen Personalgespräche
von einem Betriebsrat begleiten zu lassen.
In Mch H ist Bernhard Tröger, Liste Netzwerk pro Hofmannstraße (NCI-Liste), im Betriebsrat für
Re-Integration zuständig.
Es kann natürlich immer der Betriebsrats des eigenen Vertrauens konsultiert werden.
zu Schritt: Anwalt bietet für den Mitarbeiter dessen Arbeitskraft an
Der Mitarbeiter sollte spätestens nach der schriftlichen Zustellung des Urteils
seine Arbeitskraft durch seinen Anwalt anbieten. Dadurch ist in jedem Fall eindeutig
nachweisbar, dass der Mitarbeiter seine Arbeitskraft angeboten hat.
zu Schritt: Zwangsvollstreckung
Rechtsgrundlage der Zwangsvollstreckung ist die
Zivilprozessordnung (ZPO), Buch 8,§§704 bis 945
In einem Zwangsvollstreckungsverfahren kann die obsiegende Partei (Gläubiger,
hier der Arbeitnehmer, der den LAG Prozess gewonnen hat)
ihre Ansprüche gegen ihren Gegner (Schuldner, hier die Siemens AG) durchsetzen.
Die wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist ein
Vollstreckungstitel. Darunter versteht man eine gerichtliche Entscheidung oder
eine Erklärung einer oder mehrerer Parteien, die einen vollstreckbaren Inhalt
enthalten. In unserem Fall ist es das rechtskräftige LAG Urteil.
Das Urteil muss eine Vollstreckungsklausel enthalten. Diese Klausel gestattet
der obsiegenden Partei die Zwangsvollstreckung gegen ihren Gegner. Die Vollstreckungsklausel,
die auf dem Urteil meist am Ende oder auf der Rückseite steht, könnte folgenden Wortlaut
haben:
"Vorstehende Ausfertigung wird dem Antragsteller/Kläger zum Zwecke
der Zwangsvollstreckung gegen den Antragsgegner/Beklagten erteilt."
Sofern der Titel eine solche Klausel enthält, kann man von einer
vollstreckbaren Ausfertigung sprechen. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch,
dass man ohne Unterlagen, die diese Klause enthalten, nicht vollstrecken kann.
Sofern diese Klausel fehlt, kann beim Arbeitsgericht, die Erteilung der Klausel
beantragt werden. Eine weitere Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist,
dass der Vollstreckungstitel in der Regel vor Beginn der Vollstreckung an den Schuldner
zugestellt werden muss. Eine Ausnahme bildet da die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Er muss zwar auch zuerst zustellen. Da die Zwangsvollstreckung dann aber von ihm weitergeführt
wird, kann er unmittelbar nach Zustellung damit beginnen, ohne dass es dadurch zu einer
zeitlichen Verzögerung käme.
Danach kommt es zum Vollstreckungsbescheid. Bei der Vollstreckung darf mit der Zwangsvollstreckung
erst begonnen werden, wenn seit der Zustellung an den Schuldner zwei Wochen vergangen sind.
Es gibt für die Zwangsvollstreckung kein bestimmtes Schema.
Nach §§916 bis 922 ZPO besteht die Möglichkeit des Arrestes.
Ein Urteil ist 30 Jahre lang zwangsvollstreckbar.
Grafik: Urteil gesprochen
Integration
Wenn der neue Arbeitsplatz angetreten wird, sollte man folgendes beachten:
- Schritt: Mit dem Chef, Einarbeitungsplan erstellen und besprechen.
- Schritt: Weiterbildungsmaßnahmen festlegen
- Organisatorische Dinge, wie Tel, Email, PC etc. zu organisieren
- Schritt: Es empfiehlt sich ein Kurztagebuch zu führen, in dem man
die wesentlichen Dinge des Arbeitsablaufs und die wesentlichen Vorfällt
festhält (positiv wie negativ). Damit kann man selbst am besten überprüfen,
ob die Re-Integration gut läuft oder wo es ggf. Schwierigkeiten gibt.
- Schritt: bei Schwierigkeiten, vor allem, wenn man nicht so genau weiß,
wie man handeln soll, sich im NCI besprechen
- Schritt: Schwierigkeiten beim Vorgesetzten ansprechen. Lassen sich
die Schwierigkeiten in absehbarer Zeit nicht lösen, dann könnte (muss
aber nicht) ein Hinweis auf eine Pseudo-Integration sein.
Hinweis:
- Man sollte bedenken, dass man aufgrund des langen Arbeitskampfes und der damit
verbundenen Anspannung, überempfindlich reagieren kann. Nicht alles, was schief läuft
ist gleich als Mobbing oder Bossing zu interpretieren. Es empfiehlt sich in Konfliktfällen hier
Gespräche im NCI zu fühen und die empfundene Situation im NCI zu schildern.
-
Man darf nicht außer Acht lassen, dass sich die Arbeitswelt seit November
2002 auch bei den Normalos drastisch geändert hat. Insbesondere hat der
Arbeitsdruck enorm zugenommen. Dieser bedingt, laut Normalos, häufig Chaos,
unkoordiniertes Arbeiten, Fehlen von Information und Know How. Daher ist
es wichtig, dass man den "ganz normalen Wahnsinn" nicht auf sich persönlich
bezieht und für Mobbing hält. Auch hier sind Gespräche im NCI hilfreich.
Trotz allem muss man sehr hellhörig bleiben, ob nicht eine Pseudo-Integration
vorliegt.
Grafik: Integration
Nicht vertragsgemäße Beschäftigung
Willkürliche Dienstreisen/Abordungen
Willkürliche Versetzungen
Wie bereits bei den Jubilaren geschehen, kann es sein, dass sie Firma AT-ler
nach
Greifswald, Braunschweig oder sonst deutschlandweit irgendwohin versetzt.
Gegen eine Versetzung kann man selbst und der Betriebsrat widersprechen.
- Mitarbeiter widerspricht bei PA, BR des aufnehmenden und abgebenden Betriebs
gegen die Versetzung. Dabei muss er Gründe angeben.
- Die BRs können der Versetzung ebenfalls widersprechen.
- Der Arbeitgeber kann die Versetzung
vorläufig durchführen oder sich die
Zustimmung des BRs durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Er kann sie
auch (willkürlich, d.h. gesetzeswidrig)durchführen und den Arbeitnehmer per
Direktionsrecht
anweisen, die Stelle anzutreten. Dieser Anweisung sollte der Mitarbeiter
unbedingt Folge leisten, da ansonsten die fristlose Kündigung wegen
Arbeitsverweigerung drohen kann.
Details findet Ihr
hier: Versetzung
Grafik: Willkürliche Versetzungen
PRA ähnliche Angebote
Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Gekündigte, die den LAG Prozess gewonnen
haben, nach PRA versetzt werden. Hier ist insbesondere sicherzustellen, dass die PRA-Betriebsvereinbarung
auf die Gekündigten erweitert wird; sie gilt nämlich nicht automatisch für diese. Um dies zu
gewährleisten ist der BR (und NCI) zu informieren, damit der BR eine entsprechende Vereinbarung
abschließt. Auf individuelle PRA ähnliche Regelungen sollten man sich hier nicht einlassen.
Grundsätzlich gilt: Durch PRA und ähnliche interne Verleiharbeit ändern sich die Arbeitsbedingungen
so stark, dass eine
Änderungskündigung erforderlich ist.
Davor braucht man nicht zu erschrecken. Auch ist PRA keine vertragsgemäße Umsetzung
des Urteils.
- Mitarbeiter informiert BR (und NCI) über das Angebot einer PRA oder
PRA ähnlichen Vereinbarung
- Mitarbeiter nimmt BR zum PA Gespräch mit, hört es sich in Ruhe an und
erbittet Überlegungszeit. Auch hier gilt wieder: Nicht unter Druck
setzen lassen. Siehe dazu: Tipps für Personalgespräche.
- Prüfen des Angebots und ggf. Ablehnung. Auf PRA sollte man sich nur
einlassen, wenn die PA schriftlich zusichert, dass die PRA Betriebsvereinbarung
vom 10.02.04 gilt.
- Der Anwalt kann die Vollstreckung des Urteils einleiten
Grafik: PRA (ähnliche) Angebote
Erneute Angebote
Es besteht natürlich grundsätzlich immer die Möglichkeit, dass Siemens mit
erneuten Angeboten, wie
Aufhebungsverträge,
VB oder Altersteilzeit, verbunden mit
Abfindungen oder
Outplacement Angeboten auf einen zukommt.
Hier kann man nur sagen: "Same Procedure as every year" und sich nicht aufregen.
Man informiere den BR und NCI, höre sich die Angebote höflich an und handle nach den empfohlenen
Verhaltensweisen
für PA Gespräche. Zu Personalgesprächen einen BR mitnehmen - wie immer.
Häufig sind neue Angebote bei Ablehnung mit
Bossing/Mobbing verbunden.
Hier gilt, sich nicht isolieren lassen, BR, NCI informieren.
Sich nicht drohen lassen mit
Änderungskündigungen.
Grafik: Angebote
Änderungskündigung
Unser Einschätzung nach ist es ziemlich unwahrscheinlich, das Siemens mit
Änderungskündigungen
auf einen gewonnenen LAG Prozess reagiert, denn eine Änderungskündigung
unterliegt genau den gleiche Gesetzmäßigkeiten wie eine Kündigung. Siemens wird eher
versuchen, die Änderungen "einvernehmlich" durch neue
Angebote zu erreichen.
Auch hier gilt, sich nicht unter Druck setzen lassen. Jedes Angebot kann man ablehnen.
Man sollte sich nicht durch den Begriff "-kündigung" erschrecken lassen. Wenn man richtig
reagiert, dann führt eine Änderungskündigung in keinem Fall zum Arbeitsplatzverlust.
Grafik: Änderungskündigung
Mobbing
Ziel von Mobbing/Bossing
Mobbing durch Kollegen oder Bossing durch Chefs ist psychische Gewalt.
Ziel von Mobbing oder Bossing ist die Zermürbung des Menschen, um ihn damit
entweder zur Aufgabe zu bringen oder so zu provozieren, dass er Grund für eine
verhaltensbedingte Kündigung liefert.
Mobbing/Bossing wird heute verstärkt in allen Branchen eingesetzt, um Mitarbeiter
aus dem Betrieb zu drängen.
Nicht isolieren lassen - Hilfe suchen
Mobbing oder Bossing kann niemand ohne psychische oder physische Schäden alleine
durchstehen. Gegen Mobbing oder Bossing muss man sich wehren. Ausweichen löst das
Problem nicht, vor allem dann nicht, wenn es sich um ein gezielt eingesetztes Mobbing
handelt. Mobbingmaßnahmen werden zum Teil so subtil angewandt, dass der Mitarbeiter
nicht mehr unterscheiden kann, ob es sich um eine persönliche Überempfindlichkeit
oder um tatsächliches Mobbing handelt.
Wer des Gefühl hat, gemobbt zu werden, sollte also sofort Gespräche suchen, und seine
Situation beschreiben.
NCI kann man per Email
nci-net@t-online.de die Situation schildern. Schreiben hat
den Vorteil, dass man sowohl die Situation wie auch die Gefühle so ausdrücken muss, dass
ein anderer sie nachvollziehen kann. Allein dieser Vorgang des Schreibens hilft, das
Gefühl der Hilflosigkeit, das man bei Mobbing oder Bossing empfindet aufzubrechen und
sich selbst über die Situation klarer zu werden.
Mobbing Tagebuch
Jeder Betroffene sollte ein Mobbing Tagebuch führen. Darin sollten die einzelnen Vorfälle
mit Datum/Uhrzeit und Ort möglichst präzise beschrieben sein. Auch das individuelle emotionale
Empfinden sollte detailliert dokumentiert werden. Dieses Tagebuch hilft einerseits die
Mobbingereignisse zu verarbeiten und dient andererseit als Beweis in einem Mobbingprozess.
Hinzuziehung des Betriebsrats
Im nächsten Schritt sollte man den Betriebsrat einschalten und ihn über das Mobbing
informieren. Dieser kann mit der Personalabteilung und/oder dem Vorgesetzten sprechen.
Mobbing als Straftat
Mobbing ist eine
Straftat, die Vorgesetzte begehen, wenn sie Mobbing/Bossing dulden oder
fördern. Mobbende Vorgesetzte und Kollegen sollten bedenken, dass sich eine Strafanzeige
gegen den Täter richtet - nicht gegen die Firma oder die Personalabteilung, auch wenn diese
die Anweisung gegeben entsprechend harte Trennungsgespräche zu führen. PA und Bereichsleitung
wird stets leugnen, Mobbing angeordnet zu haben. Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen,
sind nicht durch das Direktionsrecht gedeckt. Arbeitsverweigerung kann hier nicht vorgeworfen werden.
Niemand ist gezwungen, Mobbing durchzuführen. Gemeinsames Handeln in Zusammenarbeit mit dem
Betriebsrat unterbindet Mobbing und Bossing und Mobbingmaßnahmen laufen ins Leere. Wer sich
als Vorgesetzter selbst unter Druck gesetzt fühlt, sollte dies dem Betriebsrat mitteilen.
Gegen Mobbing kann vor
Gericht geklagt werden.
Grafik: Mobbing