| beE | beE (Abfindung) |
PRA ohne ATZ |
PRA mit ATZ |
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|---|---|---|---|---|
| Gekündigte | x | x | - | - |
| beE | beE (Abfindung) |
PRA ohne ATZ |
PRA mit ATZ |
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|---|---|---|---|---|
| Nicht-Schwerb + Jubilar | x | x | x und Jub. | - |
| Schwerb. + kein Jubilar | x | x | x | - |
| Schwerb. + Jubilar | x | x | x und Jub. | - |
| beE | beE (Abfindung) |
PRA ohne ATZ |
PRA mit ATZ |
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|---|---|---|---|---|
| Nicht-Schwerb + Jubilar | - | - | - | x und Jub. |
| Schwerb. + kein Jubilar | - | - | - | x |
| Schwerb. + Jubilar | - | - | - | x und Jub. |
| beE | beE (Abfindung) |
PRA ohne ATZ |
PRA mit ATZ |
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|---|---|---|---|---|
| Nicht-Schwerb + Jubilar | - | - | x und Jub. | - |
| x | - | |||
| Schwerb. + Jubilar | - | - | x und Jub. | - |
bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
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ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
Für diese Mitarbeiter gilt:
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| ab dem vollendeten 61 Lebensjahr Für diese Mitarbeiter gilt das Gleiche wie für Mitarbeiter ab dem vollendenten 55. Lebensjahr. Es entfällt jedoch der Punkt "Abschluss der Altersteilzeit. Für Jubilare gelten zusätzlich die spezifischen Regelungen für Jubilare. |
| Ältere, Jubilare, Schwerbehinderte, also die sog. Einzelfälle, die nicht das beE Angebot angenommen haben (bis 55 (ausschließlich)) oder denen es nicht angeboten wurde (ab 55 (einschließlich)). PRA gilt nicht für Gekündigte. |
für alle:
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für alle:
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bis zum vollendeten 55. Lebensjahr:
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| ab dem vollendeten 55. Lebenjahr (auch älter 61) Laut mündlicher Versicherung seitens der ICN Leitung und des BRs Mch H gelten die Regelungen bzgl. des Einsatzortes gelten in gleicher Weise wie für die Mitarbeiter bis zum vollendeten Lebensjahr und Schwerbehinderte. Anmerkung:Der Betriebsrat klärt diesen Sachverhalt noch einmal explizit. |
bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
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ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
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zusätzlich für Schwerbehinderte (Ziffer I, 5.3)
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Nicht schwerbehinderte Mitarbeiter
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schwerbehinderte Mitarbeiter
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Mitarbeiter bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
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Mitarbeiter ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
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für alle
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bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
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