Kommentar zur Betriebsvereinbarung
vom 10.02.04 (PRA)



Ergänzende Regelung zu: Stellenabbau 2002/2003

Update: 10.05.04 (Diagramme als Entscheidungshilfe)

Diagramme als Entscheidungshilfe

PRA-Diagramme

Analysebogen (neu)

Aufgrund des Näherkommens des Versetzungstermins 1.6.04 haben wir einen Analysebogen erarbeitet, der bei der Beantwortung der Frage: PRA ja oder nein helfen soll.
Ihr findet ihn hier.

FAQs

Unter FAQs: PRA findet Ihr Fragen und Antworten aus dem NCI bzgl. Project Assigment
Unter Berichte: Gekündigte findet Ihr Fragen und Antworten aus dem NCI bzgl. Erfahrungen mit PA Gesprächen bzgl. Abfindung

Im folgenden die Betriebsvereinbarung kommentiert.

Überblick

Folgendes gilt für ICN und ICM Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vom Stellenabbau im Rahmen der Kapazitätsanpassung Okt 2002 und Juni 2003 betroffen sind. Im Folgenden sind mit Mitarbeiter beide Geschlechter gemeint.

Anmerkung:

ATZ: Altersteilzeit
beE: betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (20 Monate)
PRA: ICN Project Assignment
Schwerb: schwerbehindert, auch gleichgestellt


Gekündigte
  beE beE
(Abfindung)
PRA
ohne ATZ
PRA
mit ATZ
Gekündigte x x - -


Ungekündigt bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
  beE beE
(Abfindung)
PRA
ohne ATZ
PRA
mit ATZ
Nicht-Schwerb + Jubilar x x x und Jub. -
Schwerb. + kein Jubilar x x x -
Schwerb. + Jubilar x x x und Jub. -


Ungekündigt ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
  beE beE
(Abfindung)
PRA
ohne ATZ
PRA
mit ATZ
Nicht-Schwerb + Jubilar - - - x und Jub.
Schwerb. + kein Jubilar - - - x
Schwerb. + Jubilar - - - x und Jub.


Ungekündigt ab dem vollendeten 61. Lebensjahr (keine Altersteilzeit mehr möglich)
  beE beE
(Abfindung)
PRA
ohne ATZ
PRA
mit ATZ
Nicht-Schwerb + Jubilar - - x und Jub. -
x -
Schwerb. + Jubilar - - x und Jub. -


Gekündigte

Nach dem Gesetz können BR und BL keine verbindlichen Regeln für Mitarbeiter treffen, die Kündigungsschutzklage erhoben haben. Den gekündigten Mitarbeitern schlägt die Siemens AG folgende Vergleichslösungen vor: Die Anwälte der Kläger erhalten durch die Siemens AG diese Vergleichsvorschläge.

Annahme des Vergleichs
Im Falle der Annahme eines Vergleichsangebots werden die Kündigungen von der Siemens AG zurückgenommen.

Ablehnung des Vergleichs
Im Falle der Ablehnung des Vergleichsangebots werden die Kündigungen seitens der Siemens AG aufrechterhalten. Der Gekündigte führt seinen Kündigungsschutzprozess (in gewohnter Weise) fort. Die Ablehnung eines Vergleichsangebots spielt keine Rolle bei der Frage, ob die Kündigung gerecht fertigt ist oder nicht. Das Gericht entscheidet auf Basis der betrieblichen Lage zum Zeitpunkt der Kündigung im Januar 2003 bzw. Juni 2003.


Jubilare (Direct Placement)
In den Regelungen zu Direct Placement ist den Jubilaren zugesichert worden, dass die Einheit DP am Standort Mch H verbleibt. Da diese Regelungen durch die neue Betriebsvereinbarung nicht aufgehoben sind, gilt diese Zusage. Die Einheit DP erhält jedoch Herrn Kapsner, der auch Leiter von PRA ist, als Vorgesetzten. Dies ist aber keine Versetzung nach PRA und damit auch keine Zuordnung zur Einheit PRA.

Für Jubilare, die nach PRA wechseln , gelten die Bedingungen zu PRA in dieser BV, also die gleichen Regelungen wie für Schwerbehinderte bzw. Nicht-Schwerbehinderte, die keine Jubilare sind.
Die ICN Leitung hat dies inzwischen dem BR zugesichert.

Gleiches gilt für den Wechsel in die beE sowie für die beE Abfindungsreglung für DP-ler bis zum vollendeten 55 Lebensjahr.

Der Kündigungsschutz für Jubilare aus der Gesamtbetriebsvereinbarung (ZP-Rundschreiben 34/93) bleibt von den Regelungen in dieser BV unberührt, d.h. er gilt unverändert weiter.


Schwerbehinderte und Nicht Schwerbehinderte (ungekündigt)

     bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
  • beE Angebot (nach Ziffer I, 1-3).

    Bei Nicht-Annahme des beE-Angebots:
    Mitarbeiter, die das beE Angebot nicht annehmen, werden mittels Sammelversetzung in die Einheit ICN PRA, Betriebsratseinheit München RM (Rupert-Mayer-Str.; Siemens Dematic) versetzt. Der Betriebsrat Mch H stimmt dieser Versetzung grundsätzlich zu. Diese grundsätzliche Zustimmung schränkt jedoch nicht das individuelle Recht eines Mitarbeiters ein, der Versetzung zu widersprechen. Der BR Mch H und der BR Mch RM werden wie bei jedem Widerspruch gegen Versetzung den Einzelfall sorgfältig prüfen und ggf. der Versetzung dieses Mitarbeiters nicht zustimmen.

  • ICN PRA mit dauerhafter Vermittlung (nach Ziffer I, 4 und Ziffern 5.1 bis 5.5) Für Mitarbeiter bis zum vollendeten 55. Lebensjahr besteht (nach Ziffer I, 5.2) die Möglichkeit in PRA eine Vorzeitige Beendigung oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.
     ab dem vollendeten 55. Lebensjahr Für diese Mitarbeiter gilt:
  • ICN PRA nur Projekteinsatz
    also keine dauerhafte Vermittlung (Ziffern II, I, 4 und Ziffern 5.1 bis 5.5) in Verbindung mit Altersteilzeit (Ziffer II)
    • Diese Mitarbeiter wechseln in die Einheit ICN PRA. Die Versetzung erfolgt zum 01.06.04. Vorher können die Mitarbeiter in die Einheit per Direktionsrecht abgeordnet werden.
    • Für diese Mitarbeiter gibt es kein beE Angebot.
    • Der BR Mch H stimmt dieser Versetzung grundsätzlich zu. Diese grundsätzliche Zustimmung schränkt jedoch nicht das individuelle Recht eines Mitarbeiters ein, der Versetzung zu widersprechen. Der BR Mch H und der BR Mch RM werden wie bei jedem Widerspruch gegen Versetzung den Einzelfall sorgfältig prüfen und ggf. der Versetzung dieses Mitarbeiters nicht zustimmen.
    • Voraussetzung für PRA ist: Abschluss eines Altersteilzeitvertrags gemäß der Firmenrichtlinie vom 14.11.1997, Stand 24.10.2001. Dies ist eine verblockte Altersteilzeit mit einer Laufzeit vom vollendeten 58. Lebensjahr bis zum frühestmöglichen individuellen Renteneintrittsalter oder Abschluss einer Altersteilzeit mit einer Laufzeit vom vollendeten 58. Lebensjahr bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres
    • Für schwerbehinderte Mitarbeiter ab dem vollendeten 55. Lebensjahr wird eine dem Einzelfall angemessene Lösung angestrebt.
     ab dem vollendeten 61 Lebensjahr
Für diese Mitarbeiter gilt das Gleiche wie für Mitarbeiter ab dem vollendenten 55. Lebensjahr. Es entfällt jedoch der Punkt "Abschluss der Altersteilzeit. Für Jubilare gelten zusätzlich die spezifischen Regelungen für Jubilare.

beE Angebot

Dieses beE Angebot gilt für ungekündigte Mitarbeiter bis zum vollendeten 55. Lebensjahr und für Mitarbeiter, die Kündigungsschutzklage erhoben haben.

Vorab sei gesagt, dass es sich im Folgenden um ein Angebot handelt, dass man annehmen oder ablehnen kann. Wir bitten um sorgfältige Prüfung der Angebote. Der Betriebsrat steht natürlich jederzeit zur Beratung zur Verfügung.

Angebot

Diesen Mitarbeitern wird eine beE mit folgenden Bedingungen angeboten:


beE Abfindungsregelung



Project Assignment ICN PRA

gilt für:
            Ältere, Jubilare, Schwerbehinderte, also die sog. Einzelfälle, die nicht das beE Angebot angenommen haben (bis 55 (ausschließlich)) oder denen es nicht angeboten wurde (ab 55 (einschließlich)). PRA gilt nicht für Gekündigte.

Organisatorisch (gemäß Ziffer 5.1)
     für alle:
  • ICN PRA, d.h. es ist (vermutlich) weiterhin die Personalabteilung ICN PA zuständig.
  • BR: Siemens Dematic RM (Ruppert-Mayer-Str.)
    Als BR ist der IG Metall geführte Betriebsrat von Siemens Dematic zuständig: BR-Vorsitzenden von Siemens-Dematic "Milorad Gajic"
Dauer von PRA
     für alle:
  • Die Dauer von ICN PRA ist unbegrenzt. In der BV ist dazu nichts geregelt.
  • Für den Fall einer Schließung von ICN PRA wurden Regelungen vereinbart, Details hier
Einsatzort (gemäß Ziffer I,5.3)

Vorbemerkung:
Zum Thema Einsatzort bei Projekteinsätzen liegen z.Z. lediglich mündliche Zusicherungen im untenstehenden Sinne von Betriebsleitung und BR Mch H vor. Die BV regelt die Einsatzorte nicht explizit. Der BR Mch H ist gerade dabei den Sachverhalt zu verifizieren und hat dazu Gespräche mit der Betriebsleitung aufgenommen.

     bis zum vollendeten 55. Lebensjahr:
  • Tarifmitarbeiter und Schwerbehinderte
    Laut mündlicher Versicherung seitens der ICN Leitung und des BRs Mch H, gilt für die Einsatzorte von PRA das gleiche wie für die endgültige Re-Integration, nämlich: Abhängig von der persönlichen Zumutbarkeit des einzelnen Mitarbeiters soll die Eingliederung für Mitarbeiter des Tarifkreises sowie für schwerbehinderte Mitarbeiter (Tarifkreis und ÜT-Kreis) grundsätzlich im Großraum München erfolgen. Ausnahmen können mit dem zuständigen Betriebsrat (Siemens Dematic) vereinbart werden.
    Anmerkung: Der Betriebsrat ist gerade dabei, diesen Sachverhalt noch einmal explizit zu verifizieren.
  • Nicht schwerbehinderte ÜT Mitarbeiter können gemäß ihres ÜT-Vertrags auch über den Großraum München hinaus eingesetzt werden
     ab dem vollendeten 55. Lebenjahr (auch älter 61)

Laut mündlicher Versicherung seitens der ICN Leitung und des BRs Mch H gelten die Regelungen bzgl. des Einsatzortes gelten in gleicher Weise wie für die Mitarbeiter bis zum vollendeten Lebensjahr und Schwerbehinderte.
Anmerkung:Der Betriebsrat klärt diesen Sachverhalt noch einmal explizit.


Vertragsgemäße Beschäftigung (gemäß Ziffer I, 5.1 und 5.5)
     bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
  • Ziel ist die dauerhafte Wiedereingliederung in die Siemens Arbeitsprozesse. Dies soll über vorübergehende Projekteinsätze erfolgen. Die Beschäftigung erfolgt dauerhaft, in zumutbarer Weise (vertragsgemäß). Der zuständige Betriebsrat (Siemens Dematic) wird regelmäßig und zeitnah über die Einsätze und die Mitarbeiter informiert.
  • Sowohl bei den Projekteinsätzen wie auch bei dem dauerhaften Arbeitsverhältnis muss den persönlichen und fachlichen Möglichkeiten der Mitarbeitern entsprochen werden.
     ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
  • Haben Mitarbeiter Altersteilzeit oder eine Aufhebungsvereinbarung vereinbart oder aus anderen Gründen ein bereits definiertes Austrittsdatum, dann werden sie nicht dauerhaft vermittelt, sondern nur in vorübergehenden Projekteinsätze eingesetzt. Die Beschäftigung erfolgt, in zumutbarer Weise (vertragsgemäß). Der zuständige Betriebsrat (Siemens Dematic) wird regelmäßig und zeitnah über die Einsätze und die Mitarbeiter informiert .
  • Dabei muss den persönlichen und fachlichen Möglichkeiten der Mitarbeitern entsprochen werden.
     zusätzlich für Schwerbehinderte (Ziffer I, 5.3)
  • Die Integration von schwerbehinderten Mitarbeitern erfolgt unter Einbindung der Gesamtschwerbehindertenvertretung und der Schwerbehindertenvertretung.
Anwesenheitspflicht
     Nicht schwerbehinderte Mitarbeiter
  • Es besteht die vertraglich vereinbarte persönliche Anwesenheitspflicht am Standort Mch RM.
     schwerbehinderte Mitarbeiter
  • die vertraglich geschuldete persönliche Anwesenheitspflicht am Standort Mch RM wird auf ein notwendiges Minimum begrenzt.
  • Mit den Mitarbeitern wird vereinbart, dass eine Anwesenheitspflicht bei Weiterbildungsmaßnahmen und bei Besprechungen über jeweilige konkrete Projekteinsätze oder Dauerarbeitsplätze besteht.
  • Es wird ferner geregelt, dass die Mitarbeiter bei einer Kontaktaufnahme durch die zuständige Führungskraft über ein vereinbartes Medium innerhalb von 24 Stunden eine Rückmeldung an die zuständige Führungskraft zu geben haben. Innerhalb von 48 Stunden muss die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters gewährleistet sein.

Auflösung von ICN PRA (gemäß Ziffer I, 5.3)
     Mitarbeiter bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
  • Sofern ICN PRA beendet oder aufgelöst wird, wird von der Siemens AG zugesichert, dass alle noch verbliebenen Mitabeiter in PRA wieder in andere Organisationseinheiten der Siemens AG vertragsgemäß integriert werden, es sei denn es wurde eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt der Auflösung von PRA einvernehmlich vereinbart
  • Dies gilt auch für dem Fall, wenn Siemens Dematic geschlossen oder verkauft werden sollte (wozu es keine Anzeichen gibt).
     Mitarbeiter ab dem vollendeten 55. Lebensjahr
  • Hier regelt die BV derzeit nichts explizit. Die Bedingungen aus dem ATZ-Vertrag müssen jedoch erfüllt werden , auch mit einer Kündigung kann sich die Siemens AG nicht den Pflichten dieser Vertragserfüllung entziehen (laut Auskunft von RA). Auch hier ist der BR Mch H gerade dabei diesen Sachverhalt explizit mit der Betriebsleitung zu klären.
  • Dies gilt auch für dem Fall, wenn Siemens Dematic geschlossen oder verkauft werden sollte (wozu es keine Anzeichen gibt).
Besonderer Kündigungsschutz
     für alle
  • Durch die Versetzung nach ICN PRA wird der besondere Kündigungsschutz nicht eingeschränkt, d.h. der Jubilarschutz, tarifvertraglicher Kündigungsschutz, gesetzlicher Schwerbehindertenschutz bleiben erhalten.
  • keine Anwendung der Kündigungsmöglichkeit nach Ziffer 4.3 des Interessensausgleichs "Kapazitätsanpassung ICN München H 2002" vom 23.10.02, d.h. betriebsbedingte Kündigungen sind solange ausgeschlossen solange sich der Mitarbeiter in der Einheit ICN PRA befindet.
  • Der Kündigungsschutz der Mitarbeiter wird bei einer Rückintegration nicht erweitert, d.h. ist der Mitarbeiter dauerhaft auf einen Arbeitsplatz versetzt (und damit aus ICN PRA ausgeschieden), dann gelten die Bestimmungen des normalen Arbeitsverhältnisses. Ab diesem Zeitpunkt sind auch betriebsbedingte Kündigungen nicht mehr ausgeschlossen (wie bei jedem anderen Mitarbeiter auch nicht).
VB und Aufhebungsvereinbarung
     bis zum vollendeten 55. Lebensjahr
  • Für Mitarbeiter, die eine Aufhebungsvereinbarung oder eine vorzeitige Beendigung (VB) unterzeichnen, gelten die materiellen Rahmenbedingungen für die Aufhebunghsvereinbarungen und vorzeitige Beendigung (VB) entsprechend der Betriebsvereinbarung "Materielle Rahmenbedingungen" vom 23.10.02. Danach gilt die Abfindungstabelle nach Ziffer 4.1 der BV "Materiellen Rahmenbedingungen" sowie Zi 4.4 (Schwerbehindertenzuschlag), 4.5 (Kinderzuschlag), 4.6 (Teilzeitbeschäftigte), 4.7 (Dienstjubiläum), 4.8 (Betriebsrentenansprüche), 4.9 (betriebliche Sonderzahlungen), 4.10 (Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer)