23.06.06 SAP Betriebsrat gewählt 30.05.06 Die Freiheit der Wahl 15.05.06 Betriebswahl bei SAP eingeleitet: Wahlausschreiben hängt aus 31.03.06 Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht 31.03.06 Bei SAP Wahlvorstand gewählt 27.03.06 Arbeitnehmervertreter des SAP-Aufsichtsrat ruft zur Bildung eines Wahlvorstands auf 21.03.06 Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei SAP Wahlvorstand installieren
12.03.06: Neuerstellung
Am 02.03.06 fand an den SAP-Standorten Walldorf und Leon-Rot eine
Betriebsversammlung statt mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu gründen. SAP ist das
größte Unternehmen ohne Betriebsrat und beschäftigt 35.800 Mitarbeiter. Das Unternehmen
wurde 1972 mit Hauptsitz in Walldorf gegründet. Der Betriebsrat wäre dann für ca. 10.000
Mitarbeiter der SAP AG zuständig. Die Mitarbeiter in der deutschen Landesgesellschaft
umfasst er dagegen nicht.
Drei Mitglieder von SAP hatten die Betriebsratsgründung initiiert und erfahren seitdem
heftigen Gegenwind. Die Betriebsratsgründung, die von der IG Metall Heidelberg
unterstützt wird (http://www.sapler.igm.de),
ruft auf Arbeitgeberseite heftige Reaktionen hervor.
Firmengründer Dietmar Hopp, der im Frühjahr 2005 das Unternehmen verließ, setzte sich an
die Spitze der Kampagne "SAP als betriebsratsfreier Betrieb". Er stellte in den Raum,
dass der Standort Walldorf unattraktiv werden könnte und es erforderlich sein könnte, den
Firmensitz von dort ins Ausland zu verlegen, wenn ein Betriebsrat gegründet wird. Diese
Aussage traf er zwei Tage vor der Betriebsversammlung, in der ein Wahlvorstand eingesetzt
werden sollte. Prompt votierten 91% der Kollegen gegen einen Betriebsrat.
500 Kollegen waren für die Wahl eines Betriebsrats.
Daraufhin machten drei Mitarbeiter von ihrem Recht Gebrauch, einen Wahlvorstand durch das
Arbeitsgericht einsetzen zu lassen (§17 IV BetrVG).
Die Auseinandersetzungen um die Betriebsratswahl bei SAP reißen nicht ab. Sie sind
geprägt von überwiegend unsachlichen Wortgefechten und Stellungnahmen, in denen
insbesondere gegen die Gewerkschaft IG Metall in Heidelberg, die diese Betriebsratswahl
unterstützt, auf das heftigste polemisiert wird.
Angesichts der Tatsache, dass es sich hier nur um die Gründung eines Betriebsrats in
einem Unternehmen handelt, was bereits tausendfach in Deutschland geschehen ist,
erschreckt die Heftigkeit, die intensive Einmischung der Unternehmensleitung und des
Firmengründers Dietmar Hopp, die verwendete Polemik und unsachliche Auseinandersetzungen
sowie die Angriffe auf Betroffene in Internet-Diskussionsforen sehr. Die Überlegungen der
SAP Leitung und ihres Firmengründers Dietmar Hopp, die Einsetzung des Betriebsrats durch
Gerichtsverfahren auf unbestimmte Zeit zu verzögern, und die Aussage, bis vors
Bundesverfassungsgericht zu ziehen und die neueste Ankündigung zu prüfen, ob der Konzern
in eine europäische Aktiengesellschaft umgewandelt wird um damit eine Verlagerung des
Firmensitzes ins Ausland zu erleichtern, heizt diese Auseinandersetzung zusätzlich an und
verleiht der Sache eine politische Bedeutung, die weit über eine Betriebsratsgründung
hinausgeht. Immer wieder bemühen Dietmar Hopp und seine Mitstreiter den
demokratischen Grundgedanken und werfen den Betriebsratsgründern und der Gewerkschaft IG Metall
Heidelberg undemokratisches Verhalten vor, weil sie gegen den Willen der Mehrheit einen
Betriebsrat bei SAP installieren wollen. Dabei lässt Dietmar Hopp unerwähnt, dass diese
sich auf ein demokratisch legitimiertes Recht stützen, nämlich auf §17 IV BetrVG, das vom
Deutschen Bundestag nach demokratischen Grundsätzen verabschiedet wurde.
Bedenklich ist auch, dass es selbst in Gewerkschaftskreisen, wie das Handelsblatt
berichtete, Zweifel gibt, ob sich die örtliche IG Metall mit ihrer Unterstützung „einen
Gefallen tut“. Diese Kritiker haben verkannt, dass es nicht darum geht, einer
Verwaltungsstelle einen Gefallen zu tun, sondern darum, unsere demokratischen Rechte
nicht außer Kraft zu setzen, indem man ihre Inanspruchnahme mit Polemik, Propaganda,
Angst, Aufheizung und persönlichen Angriffen bekämpft.
Gerade Akademiker, die für sich in Anspruch nehmen, zu analysieren, zu argumentieren,
sollten wieder versuchen, ihre Meinung in einer sachlichen Auseinandersetzung bilden,
anstatt blind polemischer Propaganda zu folgen. Gerade Deutsche sollten dafür einen Sinn
entwickeln.
Überblick 23.06.06 SAP Betriebsrat gewählt 30.05.06 Die Freiheit der Wahl 15.05.06 Betriebswahl bei SAP eingeleitet: Wahlausschreiben hängt aus 31.03.06 Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht 31.03.06 Bei SAP Wahlvorstand gewählt 27.03.06 Arbeitnehmervertreter des SAP-Aufsichtsrat ruft zur Bildung eines Wahlvorstands auf 21.03.06: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei SAP Wahlvorstand installieren 20.03.06: Offener Brief zum FDP Antrag 16/967 zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes 16.03.06: FDP beantragt im Deutschen Bundestag Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes 15.03.06: Pressefreiheit ist ein kostbares Gut, das Verantwortung voraussetzt 15.03.06: Propaganda statt fundierte Information 15.03.06: SAP-Betriebsratswahl: Freie Fahrt für freie Autofahrer - ein Leserbrief ... 15.03.06: SAP will Wahlvorstand einsetzen 13.03.06: SAP dementiert Europa-AG 12.03.06: SAP überlegt wegen Betriebsratsstreit den Konzern in eine Europa AG umzuwandeln 10.03.06: Demokratie 10.03.06: SAP will mit Instanzenweg Betriebsratswahl auf Jahre verzögern - eine leere Drohung? 07.03.06: Erfolgsfaktor Betriebsrat 07.03.06: Solidaritätserklärung zur Gründung eines Betriebsrats bei SAP 06.03.06: SAP-Betriebsratsgründer erhalten Unterstützung aus der Politik 06.03.06: Der Gerichtsprozess zur Bestellung eines Wahlvorstands bei SAP ist eingeleitet 05.03.06: SAP-Mitarbeiter wollen Betriebsrat gründen - SAP-Firmengründer droht Mitarbeitern mit Nachteilen
Fr, 23.06.06: SAP: Betriebsrat gewählt
Vergangenen Mittwoch haben die ca. 10.900 wahlberechtigten MitarbeiterInnen der
SAP AG von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr wählen können. Die Wahlbeteiligung lag bei 65 %.
Das ist für eine Erstwahl sehr gut.
Das erste Ziel ist erreicht: Die SAP AG hat einen Betriebsrat. Die Zeit der vom
Vorstand geduldeten ANV (Arbeitnehmervertretung) ist bei der SAP AG abgelaufen.
Die Belegschaft hat jetzt 37 Interessenvertreter (mind. 12 hauptamtliche) auf der
Basis des Betriebsverfassungsgesetzes, statt wie früher, 8 zweckentfremdete
"Arbeitnehmervertreter" aus dem Aufsichtsrat.
Die Liste PRO BETRIEBSRAT, die die Betriebsratswahl erkämpft hatte, ist drittgrößte
Liste mit einem Stimmenanteil von 8,89 Prozent IG Metall Heidelberg (iw)
Di, 30.05.06: Die Freiheit der Wahl
Zuerst waren unter dem Druck des Arbeitgebers 91 Prozent der SAP Belegschaft in Walldorf und St.
Leon Rot gegen die Wahl eines Betriebsrats. Dann wagten sich drei Mitarbeiter vor das
Arbeitsgericht, um von ihrem Recht, verbrieft in §17 IV BetrVG, Gebrauch zu machen. Sie
stellten beim Arbeitsgericht Mannheim den Antrag, einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl
zu bestellen. Damit lösten sie eine heftige und kontroverse Diskussion aus, die nicht nur die
SAP Belegschaft beschäftigte, sondern Wellen bis in die Politik schlugen. Die FDP bereitete
einen Gesetzesantrag zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vor, mit dem Ziel, die
Installation eines Betriebsrats vor größere Hürden zu stellen als die Wahl zum Deutschen
Bundestag. Der Flügelschlag eines Schmetterlings hat einen Orkan ausgelöst.
Heute ist der Befreiungsschlag gelungen. Das Interesse in der SAP Belegschaft am Betriebsrat
ist groß. Es bewerben sich über zehn Listen. Auf diesen kandidieren sage und schreibe ca.
400 Kandidaten. Niemand hatte das erwartet. Das Betriebsratsamt genießt jetzt in der
bundesweiten Belegschaft der SAP AG viel Sympathie.
An dem Beispiel der BR-Wahl bei SAP sieht man zweierlei: Man sollte den Mut zum Handeln haben,
sein Recht in Anspruch nehmen, wenn man von einer Sache überzeugt ist, auch wenn 99% dagegen
sind. Zum anderen zeigt gerade das Geschehen bei SAP, dass Einzelne viel bewegen können. Hätte
es diese drei Mitarbeiter nicht gegeben, hätten sie gesagt, uns ist das Risiko zu hoch, es ist
sowieso alles aussichtslos, dann hätte es keine Diskussion in der SAP-Belegschaft und in
politischen Kreisen gegeben, kein Auseinandersetzen mit den eigenen Rechten, keine Wahl, die
zum Ausdruck bringt: Wir wollen die Rechte, die wir haben, nutzen.
Diese freie Wahl findet bei SAP am 21.Juni 2006 statt.
Mo, 15.05.06: Betriebswahl bei SAP eingeleitet: Wahlausschreiben hängt aus
Die Weichen sind gestellt. 10.770 MitarbeiterInnen werden am 21.6.2006 erstmalig einen
Betriebsrat bei der SAP AG wählen. Dieser Betriebsrat wird nicht nur für den Hauptbetrieb
Walldorf / St. Leon-Rot zuständig sein, sondern auch für zahlreiche Nebenstandorte der SAP
AG.
Das bisherige eher schwache SAP-Modell "BR-light" hat damit ausgedient.
Henning Kagermann, Vorstandsvorsitzender der SAP AG, hat auf der Hauptversammlung am
9.5.2006 laut Presseberichten zur BR-Wahl folgendes ausgeführt: "Fair und offen mit den
Mitarbeitern umzugehen und ihre Interessen zu wahren, habe für das Unternehmen hohe
Priorität". Gut so! Im Gegensatz dazu ist die erstmalige Gründung eines Betriebsrats bei
Europas größtem Softwarehersteller SAP AG bei den Kleinaktionären auf scharfe Kritik
gestoßen. Artikel: IG Metall Heidelberg
(iw)
So, 09.04.06: Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht
Um eine weit reichende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes zu verhindern, haben wir eine
Petition
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht.
Über den Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages können Eingaben in eigener Sache, für andere oder im allgemeinen
Interesse eingereicht werden, um zu Recht zu verhelfen, Unrecht zu verhindern oder
bestehendes zu beseitigen. Hierzu gehören insbesondere Vorschläge zur Gesetzgebung.
Wie wir berichteten hat die FDP einen Antrag zur
Änderung der §§ 16 Abs. 2 Satz 1 und 17 Abs. 4 Satz 1 BetrVG eingereicht, um die Einleitung
der Wahl eines Betriebsrats in einem betriebsratslosen Betrieb erheblich zu erschweren.
Nun reichte Johanna Weitkamp, die sich als "eine von ca. 33.000 Mitarbeiterinnen eines
internationalen Technologie-Unternehmens" bezeichnet, eine Petition beim Petitionsausschuss
des Deutschen Bundestages ein, um über den FDP Antrag hinaus, alle zwei Jahre eine Abwahl
des Betriebsrats durch die Belegschaft zu ermöglichen. Diese Forderung stellte vorher
bereits der Kolumnist Wolfgang Münchau in seinem
FTD Artikel "Barbaren vor den Toren" am 15.03.06 auf.
Johanna Weitkamp ist gleichzeitig Gründerin, Mehrheitsgesellschafterin und Geschäftsführerin
der SAP Sinfonieorchester gemeinnützigen GmbH sowie Gründerin und Geschäftsführerin der SAP
Kammerphilharmonie. Damit ist sie keine typische
Vertreterin der Arbeitnehmerschaft, sondern primär dem Arbeitgeberlager zuzurechnen. Diese
Tatsache verschwieg sie natürlich in ihrer Petition. Wie uns berichtet wurde, habe sie
"Henning und Claus" (gemeint sind offensichtlich Henning Kagermann, Vorstandsvorsitzender
der SAP und Claus E. Heinrich, Arbeitsdirektor der SAP) über die Einreichung dieser Petition
informiert und diese hätten ihr o.k. gegeben. Bei Siemens würden Klaus und Thomas unsere
E-Mail nicht einmal öffnen. Schon allein dies zeigt deutlich, wo Fr. Weitkamp steht.
Gleichzeitig kündigte sie an, dass sie Kollegen bitten wird, den Petitionsausschuss mit
Petitionen gleichen Inhalts zu überschütten um auf die Gesetzgebung Druck auszuüben.
Der Antrag der FDP und die Petition erheben im Wesentlichen zwei Forderungen an den
Deutschen Bundestag:
Die Schwelle zur Wahl eines Betriebsrates soll deutlich angehoben werden. Bisher
können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer eine Betriebsratswahl einleiten, wenn die
Mehrheit der Teilnehmer an einer vorher einberufenen Betriebsversammlung keinen
Wahlvorstand gewählt hat. Nun soll nicht nur die Mehrheit der Wahlberechtigten für
die Einsetzung eines Wahlvorstandes erforderlich sein, sondern es müssten sich
mindesten 25% (FDP) bzw. 30% (J. Weitkamp) bezogen auf alle wahlberechtigten
Arbeitnehmer für die Betriebsratswahl aussprechen, bevor das Gericht einen
Wahlvorstand einsetzen kann.
Bei einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung von 49,4% in Betrieben der IT-Branche
wäre die erste Forderung nie erfüllt. Um den Wahlvorstand dann vom Gericht einsetzen
lassen zu können müssten 60,7% der Arbeitnehmer, die sich an der Urabstimmung
beteiligt haben, zustimmen, um die geforderten 30% aller wahlberechtigten
Mitarbeiter zu erreichen. Ein solch traumhaftes Wahlergebnis wünscht sich jede
Partei, aber das erreichte gerade mal die CSU in Bayern bei der Landtagswahl 2003.
Alle zwei Jahre soll für die Belegschaft die Möglichkeit bestehen, den Betriebsrat
abzuwählen. Stimmen weniger als 30% der wahlberechtigten Arbeitnehmer gegen einen
Betriebsrat, dann ist dieser verpflichtet sich aufzulösen.
Betrachtet man die Möglichkeiten der Einflussnahme des Arbeitgebers bspw. durch Ankündigung
der Verlagerung von Arbeitsplätzen oder des Firmensitzes ins Ausland, die nur verhindert
werden kann, wenn die Belegschaft auf den Betriebsrat verzichtet, dann erkennt man sofort,
dass es ein Leichtes für den Arbeitgeber ist, zu erreichen, dass die Belegschaft ihren
Betriebsrat abwählt. Diese Möglichkeit stellte nicht nur SAP-Gründer Dietmar Hopp in
Aussicht, sondern auch Johanna Weitkamp in einem offenen Brief "an die Einlader zur ersten
BetrVerslg. und Positionspapier, wie man die WV-Wahl boykottiert". Die SAP-Mitarbeiter
stimmten daraufhin zunächst mit 91% gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes und nachdem
der Arbeitgeber seinen Widerstand gegen die Wahl aufgegeben hatte, stimmten plötzlich 80%
der Mitarbeiter dafür. Wenn man davon ausgeht, dass die 9%, die vorher dafür waren, ihre
Meinung nicht geändert haben, dann müssen wohl 71% der SAP-Mitarbeiter massiv vom
SAP-Management beeinflusst worden sein.
Betrachtet man nun beide Forderungen im Zusammenhang, erkennt man, dass mittels Punkt 2
Betriebsräte relativ leicht abgewählt werden können, insbesondere dann, wenn die
Arbeitnehmer ihre Rechte nicht kennen. Punkt 1 bewirkt, dass für die Neugründung eines
Betriebsrats eine sehr hohe Schwelle überwunden werden muss. Das Ergebnis wird sein, dass
mittelfristig in vielen Angestellten-Betrieben keine Betriebsräte mehr existieren werden.
Das Betriebsverfassungsgesetz, das dem Arbeitnehmer über den Betriebsrat viele Rechte
zusichert, wäre damit de facto ausgehebelt.
Um diese weit reichende Gesetzesänderung zu verhindern, haben wir eine
Petition
beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags eingereicht.
Darin haben wir diese Problematik dargestellt und zu jedem Punkt des FDP Antrags und der
Petition von Johanna Weitkamp eine Gegendarstellung verfasst und die Abgeordneten des
Deutschen Bundestages gebeten, den FDP Antrag und die Petition von Johanna Weitkamp
abzulehnen.
(iw/cr)
Fr, 31.03.06: Bei SAP Wahlvorstand gewählt
Die Mitarbeiter der SAP Betriebe Walldorf und St. Leon-Rot haben gestern mit ca. 80%
Zustimmung den Wahlvorstand zur Einleitung einer Betriebsratswahl gewählt.
Die vorausgegangene Ablehnung und jetzige Zustimmung zur Betriebsratswahl zeigt deutlich
den großen Einfluss des Arbeitgebers auf diesen Vorgang. Zunächst lehnte der SAP-Vorstand
die Betriebsratswahl vehement ab. Speerspitze war Firmengründer Dietmar Hopp. 91% der
Belegschaft stimmte gegen die Einsetzung des Wahlvorstandes. Erst als die gerichtliche
Einsetzung des Wahlvorstandes drohte, gab die Firmenleitung nach und rief über die
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zur Wahl auf. Jetzt stimmten ca. 80% der
Belegschaft zu. Angesichts der unsachlich geführten Diskussion ist nicht davon auszugehen,
dass die Mitarbeiter aus innerer Überzeugung heute konträr zu damals votierten.
Da keine gewerkschaftlichen Vertreter in den Wahlvorstand gewählt wurden, entschloss
sich sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch die Gewerkschaft IG Metall von ihrem Recht
Gebrauch zu machen jeweils ein "nicht stimmberechtigtes Mitglied" in den Wahlvorstand
zu entsenden (§16 I BetrVG). Angesichts der heftigen Auseinandersetzung und
Diffamierungen im Vorfeld, erschien dieser Schritt notwendig, um einen ordnungsgemäßen
Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
(iw)
Mo, 27.03.06: Arbeitnehmervertreter des SAP-Aufsichtsrat ruft zur Bildung eines Wahlvorstands auf
Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtrat (ANV) von SAP ruft nun per E-Mail die
SAP-Mitarbeiter auf, einen Wahlvorstand zu wählen: "Nachdem drei Kollegen die Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratsratswahl
bei der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt
haben, sind nun alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgerufen, einen
Wahlvorstand aus den eigenen Reihen zu wählen. Dazu wurde für den 30. März ab 16 Uhr
eine Betriebsversammlung einberufen."
Diesem Schritt war eine ungeheure Diffamierungsschlacht und extreme Polemisierung in
einem Internet-Forum vorausgegangen, durch die insbesondere die drei
SAP-Mitarbeiter und die IG Metall Heidelberg angegriffen wurden. Die Mitarbeiter hatten am
am 2. März zu dem aufgerufen, was nun knapp einen Monat später geschieht: Die Wahl eines Wahlvorstandes, der
die Betriebsratswahl einleiten soll.
Dietmar Hopp, SAP-Firmengründer, hatte intensiv Stimmung gegen die Gründung eines
Betriebsrats bei SAP gemacht. Die Belegschaft wurde zunehmend falsch informiert. In
seinen Chefzeiten bei SAP lautete seine Standardauskunft: "Wer einen Betriebsrat gründet,
der fliegt." Er drohte mit der Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland und scheute
auch nicht davor zurück seinen Einfluss auf die Politik geltend zu machen. Die FDP
Fraktion stellte einen Antrag auf Änderung
des Verfahrens zur Einsetzung eines Wahlvorstandes und begründete diesen mit der
Gefährdung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Dabei ist die Stimmung der SAP-Belegschaft heute nicht mehr so gut, wie noch vor ein
paar Jahren, in denen mit kostenlosen Mittagessen in der Werkskantine, einer sehr
großzügigen Firmenwagenregelung sowie einer stattlichen Altersversorgung, die
Mitarbeiter bei der Stange gehalten werden konnten. Der Arbeitsdruck ist mit dem
zunehmend härter werdenden Wettbewerb gestiegen. Immer mehr Arbeit soll in immer
kürzerer Zeit erledigt werden. Im Gegenzug nehmen die Freiheiten und die Arbeit in hoher
Eigenverantwortung ab. Die Unzufriedenheit wächst. "SAP veramerikanisiert zunehmend"
sagt ein Mitarbeiter.
So könnte es durchaus sein, dass die SAP-Mitarbeiter, die den Betriebsrat, nun wählen,
diesen bald brauchen können. SAP hat nun bald ein Alleinstellungsmerkmal verloren: Trotz
seiner Größe ist SAP dann keine betriebsratsfreie Zone mehr.
Dieser Erfolg gebührt auf jeden Fall den drei Mitarbeitern, die den Weg bis zum
Arbeitsgericht nicht gescheut haben, um ihr Recht, einen Betriebsrat zu gründen,
einzufordern, auch, wenn es wohl noch dauern wird bist SAP einen Betriebsrat hat, in
dessen Geschäfte sich der Arbeitgeber nicht ständig einmischt.
Di, 21.03.06: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei SAP Wahlvorstand installieren
Für Donnerstag, den 30. März, um 16 Uhr haben die Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat
zu einer Betriebsversammlung eingeladen, um dort einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl
zu wählen. Damit kommt das Unternehmen der Einsetzung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht
Mannheim zuvor.
(iw)
Mo, 20.03.06: Offener Brief zum FDP Antrag 16/967 zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Die FDP möchte die Einrichtung von Betriebsräten abhängig machen von der
Zustimmung von 25% der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu hat sie
einen Antrag
(16/967) zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes formuliert.
Die FDP stellt dabei an die Voraussetzungen zur Wahl eines Betriebsrates höhere
Anforderungen als an die des Bundestages. Sie gib vor, die Stärkung der
Selbstbestimmung der Arbeitnehmer zu erreichen, bewirkt mit diesem Antrag aber das
genaue Gegenteil davon.
Damit dieser Antrag nicht unwidersprochen bleibt, haben wir einen Offenen Brief an die
Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt, in dem wir unsere Stellungnahme zu diesem
Antrag formuliert haben. Wir sind der Meinung, dass nicht nur die SAP, sondern auch die
Arbeitnehmer Gehör finden sollten.
Stellungnahme zum FDP-Antrag 16/967 (iw/cr)
Do, 16.03.06: FDP beantragt im Deutschen Bundestag Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
zur Einsetzung des Wahlvorstands für Betriebsratswahlen
Ausgerechnet die FDP, die mit ihren 9,8% zu den kleinen Parteien im Bundestag zählt,
verweigert 9% der SAP-Mitarbeitern die Gründung eines Betriebsrats, und begründet dies
damit, dass 91% der SAP-Mitarbeiter gegen einen Betriebsrat votiert haben.
Die FDP hat einen Antrag im Deutschen Bundestag zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
gestellt und diesen u.a. damit begründet, dass ein Betriebsrat, die Flexibilität des
internationalen Großkonzerns SAP im internationalen Wettbewerb gefährde.
Es ist doch erstaunlich, überrascht aber eigentlich nicht wirklich, wie schnell die
Politik reagiert, wenn Arbeitgeber bzw. ein Milliarden schwerer Aktionär wie Dietmar Hopp,
die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes fordern. Die FDP bereitet unter der Nummer
16/967 einen Antrag auf Änderung des
Betriebsverfassungsgesetzes vor und bezieht sich dabei auf die Absicht von Arbeitnehmern
bei SAP, einen Betriebsrat zu wählen. Seltsamerweise hat sich die Politik kaum für die
illegale Ausspähung der Betriebsratsdaten durch die Siemens AG am Standort München
Hofmannstraße interessiert, obwohl doch hier die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates
durch die unglückselige Verquickung von Staatsanwaltschaft und Großkonzern bedenklich
verletzt wurden.
Könnte es sein, dass sich die Politiker für die Interessen der Arbeitnehmer und die Rechte
ihres Betriebsrat weniger interessieren als für die Interessen der Arbeitgeber? Wir wollen
es ihnen nicht unterstellen, aber auffällig ist dieser schnelle Antrag der FDP zur Änderung
des Betriebsverfassungsgesetzes schon. Wundern ist erlaubt, auch das gehört zur
Demokratie.
Die FDP wird durch ihren Antrag, der momentan noch eine elektronische Vorabversion ist,
dem Deutschen Bundestag vorschlagen §§ 16 II Satz 1, 17 IV Satz 1 BetrVG zu ändern, nach
dem drei Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft, einen Wahlvorstand durch das Gericht
einsetzen lassen können, wenn er nicht in einer Betriebsversammlung zustande kommt. Nach
dem Antrag zur Gesetzesänderung sollen künftig erst auf Antrag von 25 Prozent der
wahlberechtigten Arbeitnehmer ein Wahlvorstand eingesetzt werden können.
Um nicht den Eindruck zu erwecken, die FDP sei gegen die Arbeitnehmer wählt sie als
Titel für die Antrag zur Gesetzesänderung pikanterweise "Stärkung der Selbstbestimmung
der Arbeitnehmer".
Der Gesetzesentwurf beginnt mit lobenden Worten für die SAP, sie schaffe in Deutschland
jährlich hunderte von Arbeitsplätzen. Das ist erfreulich und wir wollen dies auch nicht
bestreiten. Doch was hat dies mit der Einsetzung eines Betriebsrats zu tun? Werden Firmen
jetzt mit Gesetzesänderungen belohnt, nur weil sie aus eigenem unternehmerischen Interesse,
Arbeitnehmer einstellen? Oder glaubt ausgerechnet die FDP, dass SAP dies aus sozialen
Neigungen tut?
Die FDP weist in ihrem Antrag weiter daraufhin, dass die Aufgaben einer Arbeitnehmervertretung
bei SAP durch die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat erfolgreich wahrgenommen werden, ja, so
betont die FDP, dies sei sogar durch einen Vertrag mit dem Vorstand gesichert. Dabei
verkennt die FDP bzw. möchte es verkennen, dass die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz
für den Arbeitnehmer stärker sind, als die
Verträge, die die SAP
mit den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat abschließt. Es sei hier nur ein Beispiel
erwähnt, nämlich §102 V BetrVG. Nach diesem erhalten Mitarbeiter, die im Falle einer
Kündigungsschutzklage einen qualifizierten Betriebsratswiderspruch ihr eigen nennen können,
die Weiterbeschäftigung und damit die Gehaltsfortzahlung bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses.
Dies bedeutet Existenzsicherung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung und eine
Entlastung des Staates, der kein ALG I oder II zahlen muss. Die Arbeitnehmervertreter bei
SAP im Aufsichtsrat können einen solchen Betriebsratswiderspruch nicht bereitstellen.
Danach folgt im Antrag der FDP, die hinlänglich bekannte Gewerkschaftsschelte, so z.B.
"Fremdbestimmung der Gewerkschaft bedeutet ein Mehr an Bürokratie und weniger
Flexibilität im internationalen Wettbewerb. Der Erfolg, den SAP mit seiner
Unternehmenspolitik erreicht hat, wird gefährdet" und so weiter und so fort. Dabei
verkennt die FDP, dass nicht die Gewerkschaft, sondern 500 Arbeitnehmer (9%), die einen
gültigen Arbeitsvertrag mit SAP haben, sich für einen Betriebsrat ausgesprochen haben.
Die IG Metall Heidelberg unterstützt die Kollegen lediglich, so wie Herr Hopp und der
Arbeitgeberpräsident Hundt den SAP Vorstand auch unterstützt. Aber was für den einen,
den Arbeitgeber legitim ist, wird, zumindest laut FDP und anderen, den Arbeitnehmern
nicht zugestanden. Wenn Arbeitnehmer sich Unterstützung von ihrer Interessengemeinschaft
holen, ist das Fremdbestimmung, wenn Arbeitgeber dies tun, ist das weitsichtiges und
überlegtes Handeln. Das zweierlei Maß ist bei allem guten Willen nicht mehr zu übersehen,
selbst, wenn man beide Augen zudrückt.
Weiter ist die FDP besorgt um den Betriebsfrieden. Sie schreibt: "Die Einsetzung eines
Wahlvorstandes gegen den Willen der Beschäftigten kann erhebliche Unruhe und Unfrieden in
der Belegschaft hervorrufen und so den Interessen der Arbeitnehmer schaden." Der Laie
staunt, der Fachmann wundert sich und fragt warum. Denn der Wahlvorstand hat nur die
Betriebsratswahl nach den präzisen Vorschriften der Wahlordnung vorzubereiten. Es ist
dann die Belegschaft, die den Betriebsrat wählt und wenn die Belegschaft will, dass nur
die Arbeitnehmervertreter, die jetzt im Aufsichtsrat, ihre Interessen wahrnehmen, diese
auch im Betriebsrat wahrnehmen, dann kann die Belegschaft diese und nur diese wählen.
Dann aber weiß man sicher, dass die Belegschaft diese Vertretung wirklich haben möchte.
Heute weiß man das nicht. Heute wurde sie einfach vom Vorstand dazu bestimmt.
Vielleicht versteht die FDP ein politisches Beispiel besser. Sie hat bei der letzten
Bundestagswahl ein Ergebnis von 9,8% erzielt, nur wenig mehr als Mitarbeiter für den
Betriebsrat bei SAP gestimmt haben. Also 90,2 % lehnen die FDP ab. Ohne Zweifel eine
deutliche Mehrheit. Die FDP wäre mit diesen 9,2% eine Koalition mit der CDU/CSU
eingegangen, um die Regierung zu bilden, wenn es gereicht hätte. Nach ihrer eigenen Logik
wäre dies höchst undemokratisch, denn schließlich lehnen ja 90,2% der Bevölkerung die
FDP ab. Dies ist vergleichbar dazu, dass 90% der SAP-Belegschaft, einen Betriebsrat
ablehnen. Es ist nicht der Wille der Mehrheit des Volkes bzw. der SAP-Belegschaft, dass
eine solche Minderheit Regierungsverantwortung übernimmt. Also wäre es, wenn man der
Gesetzesvorlage der FDP zum Betriebsverfassungsgesetz folgt, doch nur folgerichtig, dass
man die 5% Klausel auf 25% erhöht, denn es könnte in der Bevölkerung eine große Unruhe
entstehen, wenn gegen den Willen der Mehrheit des Volkes eine so kleine Partei in
Regierungsverantwortung kommt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die FDP einen
solchen Gesetzesentwurf stützen würde, der übrigens nicht verfassungsgemäß wäre, denn
eine solche Sperrklausel in dieser prozentualen Höhe würde gegen den Grundsatz der
Wahlgleichheit verstoßen - das sei aber nur so nebenbei bemerkt.
Vielleicht sollte die FDP ihren Antrag noch einmal überdenken, weil sonst könnte ich auf
die Idee kommen, mir ein paar Volksvertreter zu suchen, die bereit sind meinen
Wählerwillen zu unterstützen, dass eine solche Minderheit wie die FDP nie mehr an der
Regierung beteiligt werden darf. Ich fürchte aber für den Erfolg fehlen mir ein paar
Milliarden Euro.
(iw)
Mi, 15.03.06: Pressefreiheit ist ein kostbares Gut, das Verantwortung voraussetzt
Wolfgang Münchau, Kolumnist der FT und der FTD hat Demokratie offensichtlich nicht verstanden und wie
eine Räterepublik funktioniert, weiß er wohl auch nicht, da er ansonsten das
deutsche Wirtschaftssystem in seinem
Artikel "Barbaren vor den Toren" vom 15.3.06 in der
FTD nicht mit dieser vergleichen würde.
In einer Räterepublik wählt das Volk alle öffentlichen Funktionsträger. Diese Räte sind
Gesetzgeber, Regierung und Gerichte in einem. Es gibt also keine Gewaltenteilung und
auch keine Vielfalt von Parteien. Die Räte sind der Basis verantwortlich, an ihre
Weisungen gebunden und jederzeit abrufbar (imperatives Mandat).
Wendet man nun - so wie es Wolfgang Münchau vorschlägt - den Begriff der Räterepublik
auf einen Betrieb an, dann müssten alle, die zu dem Betrieb gehören alle Funktionsträger
dieses Betriebes, also Betriebsrat, leitende Angestellte, den Vorstand und die Besetzung
eventueller Schiedsstellen wählen. Die Arbeitnehmer dürften natürlicherweise die Mehrheit
haben. Jeder weiß, dass die Arbeitswelt - gerade wegen unserer Demokratie (dass wir in
Deutschland eine haben, dürfte hoffentlich unstrittig sein) - anders aussieht.
Art. 2 GG garantiert nämlich dem Unternehmer im Rahmen der Persönlichkeitsrechte seine
unternehmerische Freiheit, unterwirft diese, wie alle Freiheitsrechte, jedoch einer
Einschränkung: "... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...". Und diesen Zusatz
scheinen Arbeitgeber immer wieder zu vergessen. Denn dieser Zusatz räumt auch anderen
Interessengruppen in unserer Gesellschaft, z.B. Arbeitnehmern, Gewerkschaften,
Minderheiten, wie Schwerbehinderten, Rechte ein. Ein Recht davon ist, einen Betriebsrat
zu wählen.
Dieses Recht ist auf demokratischem Wege zustande gekommen. Es passierte den Deutschen
Bundestag, dessen Abgeordnete in direkter, freier und geheimer Wahl vom deutschen Volk
gewählt wurden. Daher ist das Recht, einen Betriebsrat zu wählen und damit der
Betriebsrat selbst, demokratisch legitimiert. Im Falle einer Räterepublik stände es mit
der unternehmerischen Freiheit wesentlich schlechter. Der Vorstand wäre nämlich in seinem
Abstimm- und Entscheidungsverhalten direkt der Basis, d.h. den Mitgliedern des Betriebs,
also mehrheitlich der Belegschaft gegenüber verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.
Folgte er den Weisungen nicht, würde er abgesetzt werden. Da wir aber keine Räterepublik,
sondern eine Demokratie und Art. 2 GG haben, ist der Arbeitgeber davor geschützt. Wir
sehen also deutlich, dass es unsere demokratischen Grundsätze sind, die beiden Parteien
erlauben, ihre Interessenvertretungen zu gründen.
Warum ist das so? Warum haben die Väter des Grundgesetzes dem Unternehmer nicht die
völlige unternehmerische Freiheit überlassen, nach dem Motto "wen ich brauche nehme ich,
wen ich nicht brauche, werfe ich heraus."? Der Grund liegt darin, dass die
Bundesregierung verpflichtet ist, stabile demokratische Verhältnisse zu schaffen.
Demokratie hat im Grundgesetz einen so hohen Stellenwert, dass sie auch nicht mit einer
Grundgesetzänderung, z.B. in eine Räterepublik, verwandelt werden kann (Art. 79 II i.V.m.
Art. 20 I GG). Das Grundgesetz räumt jedem Deutschen sogar das Recht zum Widerstand
gegen jeden ein, der versucht, diese Ordnung zu beseitigen, berechtigterweise nur dann,
wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist (Art. 20 IV GG). Dies schließt übrigens auch
die Sozialstaatlichkeit und die Grundrechte ein.
Zur Erhaltung der Demokratie und Sozialstaatlichkeit ist es erforderlich, wie uns die
Geschichte lehrt, dass Menschen ein stabiles existenzielles Auskommen haben, Familien
gründen und sich auch um diese kümmern können. Das sagte auch Heinrich von Pierer in
seiner Rede am 15. April 2004 vor dem UN-Sicherheitsrat.
Ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitsplatz nicht einfach ablehnen, wenn er Geld braucht,
um sich und seiner Familie Wohnung und Essen zu finanzieren. Der Arbeitgeber dagegen
kann die Arbeitsbedingungen diktieren. Ihm ist es egal, ob er Arbeitnehmer A oder B
einstellt, meist kann er auch noch auf C warten. Er leidet deswegen keinen Hunger, wird
nicht wohnungslos. A, B oder C ist irgendwann gezwungen, einen Arbeitsplatz anzunehmen,
egal wie die Bedingungen sind. Die sich immer weiter verbreitenden 1-Euro-Jobs zeigen
dies deutlich. Es herrscht also ein natürliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer - wer dies leugnet leidet unter Realitätsverlust. Demokratie ist immer dann
gefährdet, wenn hohe Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit unter den Menschen
vorherrscht und wenn in der Bevölkerung das Gefühl entsteht, ihr Recht auf Deckung ihrer
Grundbedürfnisse, wie Wohnung und Nahrung, ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben
(Art. 1, 2 GG) nur mit Gewalt erstreiten zu können.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Arbeitsrecht und mit diesem das
Betriebsverfassungsgesetz, einschließlich des Rechts der Arbeitnehmer ihre
Interessenvertretung im Betrieb zu wählen, begründet. Jeder - und darin findet sich der
demokratische Gedanke wieder - kann bei einer Betriebsratswahl antreten, eine eigene
Liste gründen. Die Arbeitnehmervertreter bei SAP, die bisher vom Arbeitgeber dazu
bestimmt sind, können - und werden jetzt auch - zur Wahl antreten. Das
Betriebsverfassungsgesetz lässt also eine Vielzahl von betrieblichen Parteien, dort
Listen genannt, zu. In einer Räterepublik wäre das nicht möglich. Den 91%, die gegen den
Betriebsrat und damit für die bisherige Arbeitnehmervertretung votiert haben, können
diese nun als Betriebsratsfraktion wählen. Damit setzt sich die Mehrheit, jetzt aber auf
Basis eines demokratisch legitimierten Gesetzes durch. Die Minderheit aber hat nun das
erste Mal Gelegenheit, einen oder mehrere Vertreter ihrer Interessen, in ein
betriebliches Gremium, nämlich den Betriebsrat, zu entsenden. Damit ist dem Minderheitenschutz,
der in jeder Demokratie gegeben sein muss, Rechnung getragen. Die Minderheit kann in
einem SAP-Betriebsrat keine Mehrheit bekommen - eben weil wir eine Demokratie haben.
Und zu guter Letzt eröffnet unsere Demokratie, in der Gewaltenteilung im Gegensatz zur
Räterepublik festgeschrieben ist, allen Parteien im Falle von unüberbrückbaren
Meinungsverschiedenheiten unabhängige Gerichte anzurufen. Genau dieses Recht haben die
drei Initiatoren der Betriebsratswahl in Anspruch genommen.
Also, wenn der Kolumnenschreiber der FT und FTD, Wolfgang Münchau nach Demokratie ruft,
sollte er sich vorher Gedanken darüber machen, was Demokratie ist. Ich finde das kann
man von einem Redakteur einer renommierten Zeitung verlangen, denn Pressefreiheit ist ein
kostbares Gut, dass Verantwortung voraussetzt.
(iw)
Mi, 15.03.06: Propaganda statt fundierte Information
Herr Münchau, Kolumnist der FT und FTD zeigt in seinem
Artikel "Barbaren vor den Toren"
vom 15.3.06 in der FTD ein ausgesprochen merkwürdiges Demokratieverständnis und
offensichtlich keinerlei Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes.
Es geht hier nicht darum, ob eine Mehrheit keinen Betriebsrat will, es geht darum, ob
dieser Mehrheit das Recht zugestanden werden soll, darüber zu entscheiden, ob die 500
Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat möchten, ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz
wahrnehmen dürfen oder nicht.
Ich kann mir eine ganze Menge von Gründen vorstellen, aus denen diese 500 Mitarbeiter
einen Betriebsrat haben wollen. Hier nur ein paar Beispiele:
Was macht ein Arbeitnehmer, wenn er befürchtet, dass der Arbeitgeber einen Personalabbau
plant? Die SAP hat selbst zugegeben, dass sie unabhängig von der Betriebsratsgründung
darüber nachdenkt, ob sie den Konzern in eine Europa AG umwandelt, was eine Verlagerung
des Firmensitzes ins Ausland erleichtert. Eine solche Verlagerung ist für gewöhnlich mit
Personalabbau im Herkunftsland verbunden. Ohne Betriebsratswidersprüche und die damit
verbundene Weiterbeschäftigung nach §102 V BetrVG hat kaum ein Arbeitnehmer eine Chance,
seinen Kündigungsschutzprozess finanziell bis zum rechtskräftigen Urteil durchzustehen.
Den Betriebsratswiderspruch bekommt man nur, wenn man einen Betriebsrat hat.
Was macht ein Arbeitnehmer, der in die Personalabteilung zitiert wird, weil man ihm eine
Abmahnung, eine fristlose Kündigung aushändigen, oder einen Aufhebungsvertrag aufdrängen
will? Er weiß, dass er dort geschulten Psychologen und Rechtsanwälten allein gegenüber
sitzt. Es empfiehlt sich zu einem solchen Gespräch zumindest einen Betriebsrat als
Zeugen mitzunehmen. Einen Betriebsrat mitnehmen kann man nur, wenn man einen Betriebsrat
hat.
Was macht ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung (Stillegung,
Spaltung eines Betriebes, …) durchführt? Nichts ohne Betriebsrat! Ein Betriebsrat kann
einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan erzwingen (§§111 ff. BetrVG).
Einen Rechtsanspruch aufgrund eines Sozialplanes hat man nur, wenn man einen Betriebsrat
hat, der einen solchen verhandelt und notfalls erzwungen hat.
Herr Münchau schreibt: "Wenn die Mehrheit der Beschäftigen keinen Betriebsrat will, so
sollte die Minderheit das respektieren." Ich finde nicht, dass diese 500 Arbeitnehmer
das respektieren sollten, schließlich geht es hier um die Verteidigung ihrer
Rechtspositionen, um massive Nachteile, die sie hätten, wenn sie auf ihre Rechte aus dem
BetrVG verzichten würden. Welcher Arbeitgeber würde auf eines seiner Rechte freiwillig
verzichten?! Warum sollte das ein Arbeitnehmer tun?
Weiter schreibt Herr Münchau: "Die SAP-Mitarbeiter täten daher gut daran, diesen
Betriebsrat in seiner praktischen Arbeit zu sabotieren.". Damit zeigt er, dass er
offensichtlich nicht weiß, wie ein Betriebsrat arbeitet. Dieser wird nämlich immer dann
tätig, wenn ein Mitarbeiter sich an ihn wendet. Außerdem dann, wenn er
Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließt. Diese gelten unmittelbar und
zwingend (§77 IV BetrVG). Wie sollte ein Arbeitnehmer die Arbeit des Betriebsrates
sabotieren? Und vor allem warum um alles in der Welt sollte er das tun, er hat lediglich
Vorteile von dieser Arbeit.
Die offensichtliche Ahnungslosigkeit eines Autors, der ein solch tiefgreifendes Thema
behandelt, erschreckt mich: "Bei SAP wollten nämlich drei Angestellte den Betriebsrat
per Gericht einsetzen lassen." Auch ein Herr Münchau muss akzeptieren, dass niemand einen
Betriebsrat per Gericht einsetzen lassen kann, der wird (man sollte es kaum glauben)
auch bei der SAP in geheimer Wahl von den Arbeitnehmern des Betriebes gewählt. Die drei
Arbeitnehmer wollten lediglich den Wahlvorstand einsetzen lassen (§17 IV BetrVG). Wenn
nun die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder wer auch immer diesen Wahlvorstand
bilden, dann haben diese die Aufgabe, die Wahl zu leiten (§1 I WO). Der Wahlvorstand
erstellt die Wählerliste (§2 I WO), erlässt das Wahlausschreiben (§3 I WO), prüft die
Vorschlagslisten (§7 WO), …, und nimmt die öffentliche Auszählung der Stimmen vor. Er
darf die Wahl nicht beeinflussen.
Schließlich schreibt Herr Münchau: "Selbst eine noch so entschlossene Firma wie SAP kann
sich am Ende nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz stellen." Das ist gut so. Der
Gesetzgeber wollte mit dem Betriebsverfassungsgesetz das natürliche Ungleichgewicht
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern etwas ausgleichen. Der SAP geht es in diesem
Fall offensichtlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um den Erhalt ihrer
uneingeschränkten Macht.
(cr)
Das Demokratieverständnis des Autors scheint sich auf dem Niveau "Freie
Fahrt für freie Autofahrer" zu erschöpfen. Das demokratische Prinzip hat
nichts mit Mehrheitsdiktatur zu tun, z.B. sind Minderheitsrechte zu
respektieren und die Menschenrechte können sogar mit 100% Zustimmung nicht
abgeschafft werden! Die Kenntnisse des Autors über die Rolle des
Betriebsrates sind schlicht nicht vorhanden. Der Betriebsrat wird von
Mitarbeitern für Mitarbeiter gewählt und nicht von den Gewerkschaften
bestimmt. Kandidieren darf auch jeder Mitarbeiter, außer den Leitenden
Angestellten, welche ihre eigene Vertretung haben. Ohne Betriebsrat kann die
Firmenleitung z.B. den ganzen Spielraum des Arbeitsgesetzes in ihren Sinne
ausnutzen. Nur der Betriebsrat kann durch Betriebsvereinbarungen das
Gleichgewicht wieder herstellen. Auch die Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat werden von den Mitarbeitern gewählt, entgegen der irrigen
Annahme des Autors. Die Arbeitgeberseite hat durch das doppelte Stimmrecht
des Aufsichtsratvorsitzenden immer das letzte Wort. Es ist ein mit heißer
Nadel geschriebener Artikel und dadurch schrecklich misslungen.
(jb)
Mi, 15.03.06: SAP will Wahlvorstand einsetzen
Der SAP Konzern hat seinen Widerstand gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes aufgegeben.
Der Konzern will nun einen eigenen Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen vorschlagen,
der wohl aus Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrates besteht und nicht aus jenen
Kollegen, die mit Unterstützung der IG Metall den Betriebsrat durchsetzen wollten. Dies ist
der einzige Weg eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Bedenklich bleibt
nach wie vor die starke Einmischung der Konzernführung in die geplante Betriebsratswahl.
Es bleibt abzuwarten, ob die Betriebsratswahl bei SAP entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen korrekt abläuft. Trotz allem dürfte der Weg für einen Betriebsrat bei SAP
nun frei sein. Es liegt nun in der Hand der Arbeitnehmer wie die Interessenvertretung
aussieht, die sie sich selbst wählen. Die 91%, die gegen einen Betriebsrat gestimmt haben,
können nun ihre vom Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmervertretung als Betriebsratsfraktion
wählen. Sie sollten sich nachher nur nicht beschweren, dass sie einen arbeitgeberfreundlichen
Betriebsrat haben. In einer Demokratie muss man auch mit denjenigen leben, die man gewählt hat.
Jedenfalls eröffnet die Betriebsratswahl auch der Minderheit von 9% Vertreter in den Betriebsrat
zu wählen, von denen auch diese sich endlich vertreten fühlen.
(iw)
Mo, 13.03.06: SAP dementiert Umwandlung in Europa-AG
SAP wies den Bericht der Wirtschaftswoche zurück, den Konzern in eine europäische
Aktiengesellschaft umwandeln zu wollen zurück. Insbesondere bestehe kein Zusammenhang
mit der geplanten Betriebsratswahl an den Standworten Walldorf und St. Leon-Rot.
Die "Wirtschaftswoche" hatte den Vorstandsvorsitzenden Henning Kagermann mit den Worten zitiert:
"Wir bereiten die Entscheidungsfindung (für die Europa AG) vor."
(iw)
So, 12.03.06: SAP überlegt wegen Betriebsratsstreit den Konzern in eine Europa AG umzuwandeln
Der Vorstandsvorsitzende von SAP, Henning Kagermann, plant mit Unterstützung von
SAP-Gründer Dietmar Hopp, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Hasso Plattner und
Aufsichtsratsmitglied, Klaus Tschira, SAP in eine europäische Aktiengesellschaft
umzuwandeln. "Wir bereiten die Entscheidungsfindung vor", sagte Kagermann der
Wirtschaftswoche (Montagsausgabe). Grund sei die Gründung des Betriebsrats bei SAP.
Ein Konzern wird umgestaltet, der Firmensitz verlagert, und das alles nur wegen eines
noch nicht einmal existierenden Betriebsrats? Man kommt aus dem Staunen nicht mehr
heraus, was der Gedanke, einen Betriebsrat zu gründen alles auslösen kann. Man könnte
der irrtümlichen Meinung verfallen, dass ein Betriebsrat, genau genommen drei
Mitarbeiter, die erst einen gründen wollen, die globale Wirtschaftswelt entscheidend
beeinflussen können.
Die Firmenleitung behauptet, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Rechte
der Mitarbeiter genauso gut vertreten wie ein Betriebsrat. Warum stellt sich dann die
Konzernleitung so an?
Es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass eine Betriebsratsgründung eine solch weit
reichende Entscheidung über den Konzern bedingt. Eher liegt die Vermutung nahe, dass die
SAP-Führung, die Gründung einer Europa-AG verbunden mit der Verlagerung des Firmensitzes
ins Ausland aus steuerlichen Gründen sowieso vorhatte. Eine Verlagerung des Firmensitzes
ins Ausland könnte mit Personalabbau verbunden sein. Hätte die SAP dann einen Betriebsrat,
müsste sie einen Interessenausgleich und Sozialplan mit diesem verhandeln.
Ausgelöst wurde der ganze Vorfall durch den Wunsch von 500 Mitarbeitern, einen
Betriebsrat zu gründen - im Betriebsratswahljahr ein natürlicher Wunsch. Dietmar Hopp
sagte, wenn ein Betriebsrat gewählt wird, "dann kann es sein, dass die SAP-Zentrale
nicht mehr in Walldorf ist…" "In des Worts verwegenster Bedeutung" (Schiller, Don Carlos)
könnte bei SAP der Schmetterlingseffekt eingetreten sein. Als Schmetterlingseffekt
bezeichnet man den Effekt, dass kleine Ursachen große Wirkungen haben können. Der
Schmetterlingseffekt tritt bei
komplexen Systemen auf. Zweifellos ist die SAP als globaler Konzern, mit einem komplexen
System zu vergleichen. Diese Systeme besitzen die Eigenschaft, dass sich kleine
Abweichungen in den Anfangsbedingungen im Laufe der Zeit exponentiell verstärken. Dieser
Effekt ist bei SAP zu beobachten. So wie der Schlag eines Schmetterlingsflügels im
Amazonas-Urwald einen Orkan in Europa auslösen kann (Edward N. Lorenz), kann wohl auch
der Gedanke, einen Betriebsrat zu gründen, eine Unternehmensumwandlung und Verlegung des
Firmensitzes zur Folge haben. Nur mit der Chaostheorie lässt sich dieser Effekt erklären.
(iw/cr)
Fr, 10.03.06: Demokratie
Mal angenommen, die XYZ AG möchte Personal abbauen. Sie beschließt, demokratisch
vorzugehen und die Belegschaft zu fragen, ob sie möchte, dass alle Mitarbeiter über
45 Jahre gekündigt werden. So könnten die Arbeitsplätze der übrigen Mitarbeiter gesichert
werden. Da die XYZ AG eine relativ junge Belegschaft hat, stimmt eine Mehrheit für diesen
Vorschlag, frei nach dem Motto „Hauptsache, es trifft nicht mich“. „Aber halt“ sagt da
ein 46jähriger Kollege, „so geht das nicht“, und erhebt Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Er beruft sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl und auf einen Verstoß gegen das Verbot
der Altersdiskriminierung. Natürlich gewinnt er den Prozess. Der Vorstand ist empört und
ruft „Das ist ein Skandal! 90% der Mitarbeiter waren dafür, so vorzugehen, das kann man
nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §1 KSchG verstößt gegen das in Art. 20 I GG
verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ …
Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen. Der
Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes.
Mal angenommen, die ABC GmbH möchte Kosten sparen. Sie beschließt, Teilzeitbeschäftigten
in Zukunft kein anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr zu bezahlen. Dafür holt sie
sich das Einverständnis der Belegschaft ein. Die Geschäftsführer der ABC GmbH versprechen
den Mitarbeitern, dass es aufgrund der Ersparnis nicht notwendig sein wird, den Firmensitz
nach Sibirien zu verlegen. Da die ABC GmbH lediglich einen Anteil von 20% Teilzeitkräften
hat, stimmen 75% der Belegschaft für diese Sparmaßnahme. „Mein Arbeitsplatz bleibt
erhalten und ich bekomme ja weiter Weihnachts- und Urlaubsgeld“ sagen sie. Ein
Teilzeitmitarbeiter sagt „das ist diskriminierend“ und erhebt Klage vor dem
Arbeitsgericht. Er beruft sich auf §4 I TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) und sagt,
es gibt keine sachlichen Gründe, mich schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren
vollzeitbeschäftigten Kollegen. Natürlich gewinnt er den Prozess. Die Geschäftsführer
sind empört und rufen: „Das ist ein Skandal! 75% der Mitarbeiter waren dafür, so
vorzugehen, das kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §4 I TzBfG
verstößt gegen das in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden
Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein
Professor, die das unterstützen. Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Nun zur SAP und Hrn. Hopp. Die SAP und allen voran Hr. Hopp will keinen Betriebsrat.
Hr. Hopp sagt: wenn ihr einen Betriebsrat wählt, „dann kann es sein, dass die
SAP-Zentrale nicht mehr in Walldorf ist…“ In
einer Betriebsversammlung stimmen 91% der Mitarbeiter dagegen, einen Betriebsrat zu
wählen. §17 IV BetrVG besagt, dass dann auf Antrag von drei wahlberechtigten
Arbeitnehmern das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellt. Die drei Arbeitnehmer
finden sich bei der SAP und sie tun das. Die SAP und allen voran Hr. Hopp rufen: „„Das
ist ein Skandal! 91% der Mitarbeiter waren dafür, keinen Wahlvorstand einzusetzen, das
kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §17 IV BetrVG verstößt gegen das
in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen
erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen.
Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Natürlich sind die XYZ AG und die ABC GmbH nur Fiktion, das dritte Beispiel ist leider
Realität.
Merkt ihr, wie absurd ein solches Demokratieverständnis ist?
(cr)
Fr, 10.03.06: SAP will mit Instanzenweg Betriebsratswahl auf Jahre verzögern - eine leere Drohung?
Es ist schon erstaunlich wie sehr die Unternehmensleitung von SAP mit tatkräftiger
Unterstützung des nicht mehr zum Unternehmen gehörenden Firmengründers Dietmar Hopp sich
gegen die Wahl eines Betriebsrats in ihrem Unternehmen stellt. "Wir prüfen alle Varianten",
bestätigte ein Sprecher des Unternehmens dem
Handelsblatt.
Drei Mitarbeiter hatten Anfang
März die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt. Dies ist
gemäß §17 IV BetrVG möglich.
SAP überlegt nun, die Wahl des Betriebsrats mit dem Gang zum Bundesarbeitsgericht (BAG)
und Bundesverfassungsgericht auf Jahre zu verzögern. Unterstützung erfährt die SAP-Leitung
auch durch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt.
Rechtanwalt Jobst-Hubertus Bauer sagt gegenüber dem Handelsblatt, dass die gerichtliche
Einsetzung eines Wahlvorstands erst vollstreckbar ist, wenn ein rechtskräftiger Beschluss
vorliegt. Die SAP will durch Einlegung gegen diesen (noch ausstehenden) Beschluss des
Arbeitsgerichts Rechtsmittel einlegen. Das Einlegen von Rechtsmitteln hat aufschiebende
Wirkung. Damit will der SAP-Gründer Dietmar Hopp die Betriebsratswahl auf Jahre
hinausschieben.
Der Gang durch die Instanzen ist jedoch nicht so einfach, wie sich dies die SAP vorstellt.
Er unterliegt gesetzlichen Vorschriften, um einen Missbrauch zu verhindern. Betrachtet man
das Vorhaben der SAP unter diesen gesetzlichen Bedingungen, stellt sich heraus, dass es
nicht möglich ist, die Wahl eines Betriebsrats durch Anwendung des Instanzenwegs auf Jahre
hinaus zu verzögern.
Warum ist der Gang zum BAG ausgeschlossen?
Gemäß §93 I ArbGG findet das Beschwerdeverfahren am BAG nur ausnahmsweise statt. Dies ist
dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) ein Gesetz, das für den Sachverhalt
nicht zutrifft oder ein zutreffendes Gesetz falsch angewandt hat.
Im Fall von SAP geht es um § 17 IV BetrVG. Dies fordert, dass zur Einsetzung eines
Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl, zunächst eine Betriebsversammlung stattfindet,
in der die Arbeitnehmer einen Wahlvorstand wählen. Wählt die Betriebsversammlung keinen
Wahlvorstand, dann können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die
Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen.
Bei der SAP wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, auf der kein Wahlvorstand gewählt
wurde. Daraufhin haben drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, das Arbeitsgericht angerufen.
§ 17 IV BetrVG wurde also korrekt angewandt und ist das für den Sachverhalt zutreffende
Gesetz. Ein Gang zum BAG ist daher wegen §93 I ArbGG ausgeschlossen.
Warum vergehen bis zum rechtkräftigen Beschluss nicht Jahre?
Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer behauptet, dass SAP gute Chancen habe, die
Betriebsratswahl zu verzögern, eine Klärung vor dem Bundesarbeitsgericht brauche Jahre.
Wie gerade gezeigt, ist der Gang zum BAG ausgeschlossen. SAP bleibt also lediglich die
Beschwerde am LAG.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim entscheidet am 11.04.06 bereits in 1. Instanz. Gemäß
§ 87 II ArbGG i.V.m. § 66 I ArbGG muss der Beschluss spätestens fünf Monate nach der
mündlichen Urteilsverkündung vorliegen. Die Beschwerde ans LAG muss spätestens zwei
Monate danach eingereicht und begründet sein. Einen Monat später muss die Stellungnahme
der Gegenseite dem Gericht vorliegen. Diese Fristen können höchstens einmal verlängert
werden, wenn sich der Rechtsstreit dadurch nicht verzögert. Die Bestimmung des Termins am
LAG muss nach § 87 II ArbGG i.V.m. § 66 II ArbGG unverzüglich festgesetzt werden.
Nach unseren Erfahrungen am damals durch die Kündigungsschutzprozesse gegen Siemens
überlasteten LAG München dauern letztinstanzliche rechtskräftige Urteile durchschnittlich
ein Jahr oder weniger.
Es ist davon auszugehen, dass die Betriebsratswahl bei der SAP spätestens in einem Jahr
stattfinden kann. SAP kann jederzeit einen Betriebsrat wählen, da sie ein
betriebsratsloser Betrieb ist (§ 13 II Nr. 6 BetrVG).
Warum ist ein Gang zum Bundesverfassungsgericht vor der Wahl ausgeschlossen?
Damit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zulässig ist, muss der Einreicher selbst
unmittelbar betroffen sein (§90 I BVerfGG). Eine Klage, die jemand für einen anderen
erhebt, ist nicht zulässig.
Dietmar Hopp ist kein Arbeitnehmer des SAP-Betriebs. Folglich ist er durch die Einsetzung
des Wahlvorstandes in keinem seiner Rechte verletzt und daher nicht betroffen. Im Namen
der Mitarbeiter kann er keine Klage erheben.
Ein leitender Angestellter ist kein Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
(§ 5 BetrVG). Er kann daher an der Abstimmung in der Betriebsversammlung nicht teilnehmen.
Folglich ist er durch die Einsetzung des Wahlvorstandes in keinem seiner Rechte verletzt
und daher nicht betroffen. Im Namen der Mitarbeiter kann er keine Klage erheben.
Ein Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG müsste unmittelbar betroffen sein (§90 I BVerfGG).
Dies ist er nicht durch die bloße Existenz eines Gesetzes. Das Gesetz muss erst gegen ihn
durch einen staatlichen Akt (z.B. Urteil) angewandt werden. Das wäre erst dann der Fall,
wenn das Gericht, den Wahlvorstand rechtskräftig eingesetzt hätte. Außerdem muss der
Rechtsweg ausgeschöpft sein.
Ist der Wahlvorstand eingesetzt, dann findet die Betriebsratswahl statt. Erst wenn das
Bundesverfassungsgericht § 17 IV BetrVG für verfassungswidrig erklärt, würde es die
Urteile von LAG und ArbG aufheben.
Fazit:
Die Betriebsratswahl bei SAP ist folglich nicht über Jahre hinaus durch Gerichtsprozesse
zu verzögern. Die Betriebsratswahl könnte spätestens nach der Überprüfung durch das LAG
stattfinden, wenn das LAG die Einsetzung des Wahlvorstandes bestätigt, woran wir keinen
Zweifel haben.
Di, 07.03.06: Erfolgsfaktor Betriebsrat Die Arbeit von Betriebsräten wirkt sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen aus.
Passend zu den bevorstehenden Betriebsratswahlen, aber vielleicht auch als Unterstützung für die SAP-KollegInnen kommt die Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung. In ihrem Auftrag hatte das Institut für empirische Wirtschaftsforschung der Universität Hannover Forschungsergebnisse zur Mitbestimmung in Deutschland analysiert.
Es zeigte sich, dass Betriebe mit Betriebsrat häufig produktiver, flexibler und innovativer sind als Betriebe ohne Mitarbeitervertretung. In mitbestimmten Betrieben, insbesondere solchen mit Tarifbindung, ist die Personalfluktuation geringer. Ein Grund könnte sein, dass Unternehmen mit Betriebsrat ihre Personalpolitik stärker an den Interessen der Beschäftigten ausrichten.
Weitere Ergebnisse:
- Betriebe mit Betriebsrat weisen eine geringere Lohnspreizung auf.
- Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sind geringer, wenn es einen Betriebsrat gibt.
- Mitbestimmte Betriebe wenden mehr Geld für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter auf.
- Produktinnovationen sind in mitbestimmten Betrieben häufiger
PM Hans-Böckler-Stiftung
(rk)
Di, 07.03.06: Solidaritätserklärung zur Gründung eines Betriebsrats bei SAP
Wie wir mehrfach berichteten, erfahren die Kollegen, die sich bei SAP für einen Betriebsrat
einsetzen, heftigen Gegenwind. Um sie in ihrer Arbeit zu ermutigen, möchten wir unsere
Solidarität bekunden. Die Solidaritätserklärung richtet sich auch an alle SAP Mitarbeiter, die
für den Betriebsrat gestimmt haben, aber auch an diejenigen, die dagegen gestimmt haben, und
die bereit sind ernsthaft zu diskutieren, nachzudenken, sich ohne Polemik auseinanderzusetzen. Solidaritätserklärung
(iw)
Mo, 06.03.06: SAP-Betriebsratsgründer erhalten Unterstützung aus der Politik
Die SAP-Mitarbeiter, die sich für die Gründung eines Betriebsrats in ihrem Bereich einsetzen,
erhalten unerwartet Unterstützung aus der Politik. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Prof. Gert
Weisskirchen wendet sich mit einem offenen Brief an
den SAP-Gründer Dietmar Hopp, der sich (wir berichteten) stark gegen die Gründung eines
Betriebsrats aussprach. Prof. Weisskirchen schreibt u.a.: "Es verwundert mich, wie wenig
Sie die Bindekräfte würdigen, die moderne Gesellschaften zusammenhalten. Gewerkschaften
werden gebraucht, damit Kapital und Arbeit sinnvoll zusammenarbeiten können. Das gilt
auch und zuvörderst im Zeitalter der Globalisierung. Gewerkschaften sind gegründet worden,
damit soziale Not abgewendet werden kann. Freie Menschen haben sich vereint, um ihre
sozialen Interessen zu bündeln. Diese Freiheit für sich und mit anderen gemeinsam wahr
zu nehmen ist eines der vornehmsten Rechte, das unsere Verfassung garantiert.
... Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der SAP sich ihre Freiheit nehmen,
einen Betriebsrat selbst zu wählen, dann bestimmen sie über sich selbst. Jeder hat diese
freie Selbstbestimmung zu respektieren. In China und in anderen Regionen dieser Erde
träumen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Freiheit."
(iw)
Mo, 06.03.06: Der Gerichtsprozess zur Bestellung eines Wahlvorstands bei SAP ist eingeleitet
Drei Mitarbeiter des Softwarebetriebes in Walldorf / St. Leon-Rot haben gemäß
§ 17 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstandes zur
Durchführung der Betriebsratswahl 2006 durch das Gericht beantragt. 500 Mitarbeiter von
5600 haben sich für die Errichtung eines Betriebsrats ausgesprochen. Gesetzlich notwendig
für die Bestellung des Wahlvorstands sind drei Mitarbeiter.
SAP hat eine eigene Mitarbeitervertretung definiert, die sich nicht auf das Betriebsverfassungsgesetz
stützen kann. Es sind die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Ein Aufsichtsrat hat aber
nicht die Aufgabe, die Belegschaftsinteressen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, so
wie der Betriebsrat. Er hat die Aufgabe, die Vorstandsmitglieder zu bestellen, die
Geschäftsführung zu überwachen und er hat Prüfungspflichten (Konzernabschluss,
Jahresabschluss) sowie Berichtspflichten. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber dem
Vorstand. Bei Abstimmungen, die unentschieden ausgehen, hat der Vorsitzende eine zweite
Stimme. Gegen die Interessen der Arbeitgebervertreter können Aufsichtsratsmitglieder
folglich nichts durchsetzen.
Deshalb handeln die drei Mitarbeiter und die 500 Unterstützer im Interesse der SAP-Belegschaft.
Sie nehmen aber die Bedenken ihrer Kollegen ernst und wenden sich mit einem
offenen Schreiben
an die SAP-Belegschaft:
"... Wir sind der festen Überzeugung, dass der einfachste und wirkungsvollste Weg, unsere
Interessen zu vertreten, in Deutschland der Betriebsrat ist. Wir müssen hier nicht das
gesetzliche Rad durch vertragliche Regelungen neu erfinden. Dass der Vorstand und die
Arbeitnehmervertretung jetzt nachbessern wollen, sehen wir als beste Bestätigung, dass
wir den richtigen Weg einschlagen. Aus unserer Sicht bringt nur ein Betriebsrat die
erforderliche Transparenz und rechtliche Absicherung unserer Interessenvertretung. Daher
nehmen wir auch im Namen der fünfhundert Unterstützer unser Recht auf eine effektive
Mitarbeitervertretung auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes in Anspruch. ..."
(iw)
So, 05.03.06: SAP-Mitarbeiter wollen Betriebsrat gründen - SAP-Firmengründer droht Mitarbeitern mit Nachteilen
Letzten Donnerstag fand an den SAP-Standorten Walldorf und Leon-Rot eine
Betriebsversammlung statt mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu gründen. SAP ist das
größte Unternehmen ohne Betriebsrat und beschäftigt 35.800 Mitarbeiter. Das Unternehmen
wurde 1972 mit Hauptsitz in Walldorf gegründet. Der Betriebsrat wäre dann für ca. 10.000
Mitarbeiter der SAP AG zuständig. Die Mitarbeiter in der deutschen Landesgesellschaft
umfasst er dagegen nicht.
Drei Mitglieder von SAP hatten die Betriebsratsgründung initiiert und erfahren seitdem
heftigen Gegenwind. Die Betriebsratsgründung, die von der IG Metall Heidelberg
unterstützt wird (http://www.sapler.igm.de),
ruft auf Arbeitgeberseite heftige Reaktionen hervor.
Sogar Firmengründer Dietmar Hopp, der im Frühjahr 2005 den Aufsichtsrat von SAP mit den
Worten ""Man sollte sich lieber zu früh als zu spät aus verantwortungsvollen Positionen
zurückziehen", mischte sich vehement in die Diskussion. Zwei Tage bevor die
Betriebsversammlung stattfand, drohte er der Belegschaft "schlimmstenfalls sei Walldorf
als Standort der Konzernzentrale in Gefahr ... Ein von der IG Metall gesteuerter
Betriebsrat widerspräche jeder Vernunft und passt nicht zur SAP-Kultur."
Die Unternehmensleitung verteidigt ein von ihr eingerichtetes Gremium der
Arbeitnehmervertretung: "Ihre Interessen, die Interessen der Belegschaft wurden in den
letzten Jahren mit Augenmaß und ausgesprochen erfolgreich von den Arbeitnehmern im
Aufsichtsrat vertreten - quasi in der Rolle eines informellen Betriebsrates." sagte Hopp.
Dieses Gremium schließt ohne sich auf die
betriebsverfassungsrechtlichen Rechte berufen zu können, Vereinbarungen mit dem
Arbeitgeber ab. In diesem Gremium sind auch leitende Angestellte vertreten, die im Falle
einer Betriebsratsgründung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von der
Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen wären.
SAP betont zwar, das deutsche Recht im vollen Umfang
befolgen zu wollen und die Wahl nicht zu beeinflussen, ließ aber nicht ab, den
Mitarbeitern gegenüber von starken negativen Auswirkungen auf das Unternehmen im Fall
einer Betriebsratsgründung zu sprechen. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dietmar
Hopp hat sogar eine eigene Internetseite eingerichtet und
sich an die Mitarbeiter von SAP gewandt, um seine Meinung zur Wahl eines Betriebsrat
kundzutun. Er schreibt u.a. darin: "Wollen Sie denn von Leuten vertreten werden, die in
bemerkenswerter Weise in ihrer Einladung zur Betriebsversammlung schreiben: "Jede/r
Beschäftigte hat das Recht an dieser Betriebsversammlung während der Arbeitszeit
teilzunehmen?" oder weiter "Meine ganz große Hoffnung sind Sie, liebe Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Gehen Sie zur Betriebsversammlung und zeigen Sie, dass Sie nicht fremd
bestimmt werden wollen. Machen Sie diese Betriebsversammlung zu einer eindrucksvollen
Demonstration für Ihre Selbstbestimmung. Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihres
Erfolges bringen! ...Ich habe volles Vertrauen, dass Sie auch diese Herausforderung
meistern werden."
Dieses Verhalten lässt sich als Beeinflussung und Behinderung der Wahl auslegen und
würde dann einen Verstoß nach §119 Abs.1 Nr. BetrVG darstellen: "Mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Wahl des Betriebsrats ...
behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder
Versprechen von Vorteilen beeinflusst."
Schon im Vorfeld der Betriebsversammlung war zu erkennen, dass die massive
Einflussnahme der Arbeitgeberseite gepaart mit der Unkenntnis über die eigenen
Arbeitnehmerrechte, bei den Mitarbeitern Wirkung zeigt. Ca. 90% der Belegschaft hat gegen
die Gründung eines Betriebsrats gestimmt, ob aus Angst, Überzeugung oder Unwissenheit,
wird offen bleiben. Die deutlichen Worte des Firmengründers, dass er den Standort
Walldorf als Firmensitz in Gefahr sehe, dürfte seine Wirkung nicht verfehlt haben.
Die Mitarbeiter, die die Betriebsratsgründung angestoßen haben, wollen jedoch nicht so
einfach auf ihr betriebsverfassungsrechtliches Recht verzichten und kämpfen weiter. Sie
reichten beim Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Einsetzung des Wahlvorstandes ein
(§16 Abs. 2 BetrVG).
"Wir werden jeden aus der SAP-Belegschaft dabei unterstützen, er die Installierung eines
Wahlvorstands befürwortet," heißt es bei der IG Metall Heidelberg. mehr Info auf der SAP-Seite (iw)