BenQ Mobile
(vormals Siemens Mobile)




Aktualisierung
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2007
06.12.07   Stand in Kamp-Lintfort
01.12.07   Kleiner Überblick über BenQ-Prozesse in München
30.11.07   Prozess "Nachträglicher Widerspruch gegen Betriebsübergang" gewonnen
30.11.07   Siemens kündigt Widersprüchler vorsorglich
27.09.07   Ehemalige BenQ-Mitarbeiter werden gekündigt
30.08.07   Weiterbeschäftigungsklage nach BenQ-Insolvenz gewonnen
14.06.07   Noch kein Urteilsspruch im Fall nachträglicher Widerspruch gegen Betriebsübergang
14.06.07   Prozessbericht (6.6.07) gegen den Betriebsübergang Siemens/BenQ
11.06.07   Option kauft Teile der Betriebsausstattung in Kamp-Lintfort
02.06.07   Prozesse gegen den Betriebsübergang Siemens/BenQ
30.05.07   Siemens bietet Abfindungszahlungen bei nachträglichem Widerspruch
30.05.07   Mitarbeiter müssen Prämien zurückzahlen


2006
04.12.06   Millionenprämie an Manager
25.10.06   BenQ-Insolvenz kostet weitere Arbeitsplätze bei Balda und Infineon
22.10.06   Ansprüche gegen BenQ Taiwan prüfen
16.10.06   Moralische, politische und rechtliche Verantwortung
16.10.06   Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang
16.10.06   Gesamtschuldner bei Betriebsübergang - was bedeutet das?
13.10.06   Widersprüche zurücknehmen? - Die Rechtliche Lage



2003
08.10.03   Siemens verkauft Teile von Mobile Phones - der Anfang vom Ende für MP?
14.09.03   Kamp-Lintfort: Siemens Mobile lässt Leiharbeiter 2 Tage ohne Lohn arbeiten
29.08.03   Quo vadis- wohin gehst du - Mobile Phones?
Überblick
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Mitarbeiter versuchen ihr Recht gegen Siemens durchzusetzen
Siemens verkaufte im Oktober 2005 das defizitäre Handygeschäft an das taiwanesische Unternehmen BenQ. Obwohl das ausgegliederte Handygeschäft mittlerweile insolvent ist und die Beschäftigungsgesellschaft beendet ist, kämpfen immer noch ehemalige Mitarbeiter von BenQ Mobile für ihre Ansprüche gegenüber Siemens. Sie haben nach der Insolvenz von BenQ Mobile einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt und versuchen nun auf dem gerichtlichen Weg, ihre Interessen durchzusetzen.

Siemens verschenkt das Handygeschäft an BenQ
Der Siemens Bereich Mobile Devices erzielte im Jahr 2003 einen Umsatz von 4,5 Mrd. Euro und ein leicht positives Ergebnis. Trotz wachsenden Marktes brach im Jahr 2005 der Umsatz um 30 Prozent auf 3 Mrd. Euro ein und der Bereich musste mit 650 Mio. Euro einen viermal so hohen Verlust wie 2004 verbuchen. Siemens Mobile Devices beschäftigte weltweit 6.600 Mitarbeiter, davon etwa die Hälfte in Deutschland.

Um das Geschäftsergebnis der Siemens AG nicht weiter durch die Verluste des stark defizitären Bereichs Mobile Devices zu belasten, verkaufte der damalige Vorstandsvorsitzende Klaus Kleinfeld das Handygeschäft zum 1.10.2005 an die BenQ Corporation in Taiwan. BenQ hatte bei Mobile Telefonen einen Marktanteil von 4 Prozent und wollte durch die Übernahme von Siemens Mobile weitere Marktanteile erringen. Für die Sanierung der Handysparte zahlte Siemens BenQ mehrere hundert Millionen Euro als Mitgift.

Die Manager Clemens Joos und Lydia Sommer, die schon vor der Übernahme durch BenQ die defizitäre Situation bei Mobile Devices nicht in den Griff bekommen konnten, übernahmen nun die Geschäftsführung als CEO und CFO des neu gegründeten Unternehmens BenQ Mobile GmbH & Co. OHG.

Betriebsübergang
Anfang Juni 2005 versprach der damalige Siemens COM Bereichsvorstand Lothar Pauly den Mitarbeitern eine viel versprechende Zukunft bei BenQ. Das Management stellte, wie bei allen Betriebsübergängen praktiziert, in schillernden Farben dar, welche Vorteile eine Kooperation mit BenQ haben würde. BenQ durfte die Marke Siemens für 5 Jahre nutzen. Die Mitarbeiter hatten den Eindruck, dass das neu entstandene Unternehmen eine gute Chance hatte, auf dem Markt zu bestehen.

Die 3000 deutschen Mitarbeiter gingen am 1.10.2005 per Betriebsübergang gemäß §613a BGB zu BenQ Mobile GmbH & Co. OHG über. Die Vermögenswerte wurden getrennt von den Mitarbeitern an die BenQ Wireless GmbH übertragen. Den Mitarbeitern wurde dies jedoch nicht mitgeteilt. Sie hätten sonst einen Hinweis auf die bevorstehende Katastrophe gehabt.

Da die Mitarbeiter glaubten, bei dem neuen Unternehmen eine Chance zu haben, widersprachen lediglich 93 der 3000 Mitarbeiter dem Betriebsübergang. Auch in den folgenden Monaten wurde den Mitarbeitern vom Management der Eindruck vermittelt, es ginge aufwärts. Über die wirtschaftliche Situation wurde nur sehr wenig berichtet mit der Begründung, eine GmbH sei nicht zur Veröffentlichung ihrer Geschäftsergebnisse verpflichtet.

Insolvenz
Im Juli 2006 wurde bekannt gegeben, dass die Geschäftszahlen schlecht wären. Das Management hatte daher beschlossen, einen Personalabbau durchzuführen. In München sollten beispielsweise 160 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Mit den Betriebsräten wurde ein Sozialplan vereinbart, der unter anderem Aufhebungsverträge mit Abfindung vorsah. Das Abbauziel wurde ohne betriebsbedingte Kündigungen erreicht.

Der Personalabbau verbesserte, wie sich sehr schnell herausstellte, die Lage jedoch nicht wesentlich.

Ende Juli 2006 verließ dann überraschend für die Mitarbeiter die für die Finanzen zuständige Geschäftsführerin Lydia Sommer die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG mit Aufhebungsvertrag. Bald darauf stellte die BenQ Corporation die Zahlungen an BenQ Mobile ein.

Am 28. September 2006 informierte der CEO Clemens Joos die Belegschaft über die Insolvenz von BenQ Mobile. Die zugesagte Finanzspritze aus Taiwan in Höhe von 400 Mio. US Dollar sei ausgeblieben.

In der Kantine des BenQ Standortes Grillparzer Straße in München herrschte Totenstille.

IG Metall nimmt Siemens in die Pflicht
Dann brach ein Sturm der Empörung los. Die IG Metall prangerte die Insolvenz medienwirksam an. Die Mitarbeiter demonstrierten vor der Siemens Konzernzentrale am Wittelsbacher-Platz und gaben dort massenhaft nachträgliche Widersprüche gegen den Betriebsübergang ab. Siemens kam in die Schlagzeilen. Die Medien berichteten über Wochen vom Siemens Handy Drama. BenQ verlor drastisch an Marktanteilen in Deutschland, und zwar in seinem gesamten Geschäftsportfolio.

Durch den öffentlichen Druck gelang es der Arbeitnehmerseite, die Einrichtung von Beschäftigungsgesellschaften in München und Kamp-Lintfort, finanziert durch Siemens und der Agentur für Arbeit, zu erwirken. Die Beschäftigungsgesellschaft lag jedoch auch im Interesse von Siemens, da die Mitarbeiter sich beim Übertritt in die Beschäftigungsgesellschaft vertraglich verpflichten mussten, den nachträglichen Widerspruch zurückzuziehen und keine weiteren Ansprüche gegenüber Siemens geltend zu machen.

Mitarbeiter, die vor der Insolvenz einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben hatten, waren in dieser Vereinbarung nicht berücksichtigt. Aus der Insolvenzmasse hätten sie nur einen sehr geringen Teil ihrer Abfindung erhalten. Erst nach harten Verhandlungen wurde auch diesen Mitarbeitern die Beschäftigungsgesellschaft ermöglicht.

Am 31.12.2007 endete die Beschäftigungsgesellschaft. Von den 3000 Mitarbeitern waren 2500 in die Beschäftigungsgesellschaft gewechselt. Davon übernahm Siemens 330 Mitarbeiter, also 13,2 Prozent. Etwa 1000 Mitarbeiter, also 40 Prozent, sind noch arbeitslos.

Nachträglicher Widerspruch
Etwa 100 Mitarbeiter schlossen sich zu einer Interessengruppe zusammen mit dem Ziel, die Abfindungszahlungen zu erreichen oder einen Arbeitsplatz bei Siemens zu erhalten. Darüber hinaus möchten sie eine Mindestverzinsung von Siemens erhalten, da die BenQ Corporation in Taiwan, die Rückstellungen für die Betriebsrenten nicht herausgibt und daher der Pensionssicherungsverein eintreten muss. Dieser sichert nur die bestehenden Ansprüche im Fall einer Insolvenz, verzinst diese aber nicht.

Diese Mitarbeiter haben ihren nachträglichen Widerspruch aufrechterhalten und lassen gerichtlich feststellen, dass sie weiterhin Siemens Mitarbeiter sind. Die meisten Gerichtstermine in der 1. Instanz haben 2007 stattgefunden. Ein Großteil dieser Klagen wurde vor den Arbeitsgerichten München und Düsseldorf von den Arbeitnehmern gewonnen. Siemens lehnte einen Vergleich ab. Sowohl Mitarbeiter als auch Siemens gehen in die 2. Instanz. Es ist zu erwarten, dass diese Prozesse erst vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden werden.

Nach der Niederlage in der 1. Instanz kündigte Siemens den Klägern vorsorglich. Dagegen haben die Mitarbeiter Kündigungsschutzklage eingereicht.

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2007


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

BenQ: Kleiner Überblick über BenQ-Prozesse in München
Bisher wurden 18 Prozesse bzgl. des nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von Mobile Phones zu BenQ entschieden.

Sieben davon wurden in der 1. Instanz gewonnen, 12 verloren. Die verloren Prozesse wurden von einem Anwalt betreut und wurden alle in Kammer 11 verhandelt. Details, warum diese Prozesse verloren wurden, sind uns derzeit nicht bekannt.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07

BenQ: Prozess "Nachträglicher Widerspruch gegen Betriebsübergang" gewonnen
Wie uns heute mitgeteilt wurde, haben einige ehemalige BenQ-Kollegen, ihren Prozess Nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile Phones nach BenQ Mobile gewonnen. Siemens gab den Mitarbeitern gegenüber an, in die nächste Instanz zu gehen und falls notwendig bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Der Rechtsstreit ist also noch nicht endgültig entschieden.

Der nachträgliche Widerspruch war möglich gewesen, da das Unterrichtungsschreiben, das Siemens den BenQ-Mitarbeitern unterbreitete, unvollständig war. Daher lief die Frist für den Widerspruch nicht an. Darüber hinaus hatte Siemens den Mobile Phones-Kollegen eine rosige Zukunft versprochen. Stattdessen trat nach einem Jahr die Insolvenz ein. Auch dies dürfte in den Prozessen eine Rolle spielen.

Unsere ehemaligen Mobile Phones Kollegen waren im Jahr 1.10.2005 von Siemens an BenQ verkauft worden. 2006 meldete BenQ Mobile Insolvenz an. Etwa 70 Kollegen haben hier in München und weitere in Kamp-Lintfort einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt. Die Kollegen haben sich zusammengeschlossen, um sich gegenseitig zu informieren und ihre Handlungen zu koordinieren.

Der Ausgang der BenQ-Prozesse dürfte von vielen Arbeitnehmern mit Spannung verfolgt werden, denn Ausgliederungen sind Gang und Gebe. Bisher überzeugte kein Geschäftsmodell wirklich.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07

BenQ: Siemens kündigt Widersprüchler vorsorglich
Da unsere BenQ-Kollegen vor dem Arbeitsgericht bestätigt bekommen haben, dass ihr nachträglicher Widerspruch rechtswirksam ist, hat Siemens nun am 27.11.2007 diese Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt:

"Sehr geehrter Herr xxx, vor dem Hintergrund des beim Landesarbeitsgericht München anhängigen Rechtsstreits mit dem Aktenzeichen xxx kündigen wir Ihnen hiermit vorsorglich das Arbeitsverhältnis ordentlich zum xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigung erfolgt aus betriebsbedingten Gründen. ... Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute! Mit freundlichem Gruß Siemens Aktiengesellschaft"

Achtung:
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.

Der Betriebsrat hat den Kündigungen fristgerecht und ordentlich nach §102 BetrVG widersprochen. Somit haben die Mitarbeiter die Möglichkeit gemäß §102 V BetrVG, feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Kündigung nicht beendet ist und eine Weiterbeschäftigung bis zum Prozessende zu beantragen. Dies würde den Gekündigten zumindest ihr Gehalt bis zur endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits sichern.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

Siemens: Ehemalige BenQ-Mitarbeiter werden gekündigt
Die Siemens AG beabsichtigt die 14 BenQ-Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang nachträglich widersprochen hatten und am Arbeitsgericht Wesel auf Weiterbeschäftigung klagen, vorsorglich eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Der Betriebsrat hat den Kündigungen widersprochen, da eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen in anderen Betrieben der Siemens AG möglich ist.

Mit den vorsorglichen ordentlichen Kündigungen will die Siemens AG offensichtlich weiteren nachträglichen Widersprüchen gegen Betriebsübergänge vorbeugen.

Der ehemalige Betriebsrat Michael Gerber, der seine Klage in erster Instanz gewonnen hatte, sagte: „Der jetzige Schritt des Siemens Konzerns ist ein Eingeständnis, dass die Betroffenen weiterhin Beschäftigte der Siemens AG sind, da es vor dem Betriebsübergang nach BenQ keine ausreichende Information der Belegschaft gegeben hat und die Klagen vor den Arbeitsgerichten gute Chancen haben.“
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 30.08.07

Siemens: Weiterbeschäftigungsklage nach BenQ-Insolvenz gewonnen
Der Weiterbeschäftigungsklage eines betroffenen Mitarbeiters, der im Anschluss an die Insolvenz von BenQ einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt hatte, wurde am 29.08.2007 vom Arbeitsgericht Wesel stattgegeben. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass Siemens über den Betriebsübergang fehlerhaft informiert hatte.

Der Kläger hatte dem Gericht Dokumente vorgelegt, die belegen, dass die internen Einschätzungen der Siemens AG über den Käufer BenQ vernichtend waren. Den Beschäftigten dagegen hatte man vor dem Betriebsübergang jedoch eine sichere Zukunft bei BenQ vorgetäuscht.

Mit dieser Entscheidung liegt das erste Urteil gegen die Siemens AG in den Weiterbeschäftigungsprozessen gegen die Siemens AG nach der BenQ-Insolvenz vor. Der Richter informierte, dass von den 30 anhängigen Klagen vor dem Arbeitsgericht Wesel 20 bereits durch einen Vergleich abgeschlossen wurden. In München sind 50 Klagen von Beschäftigten gegen die Siemens AG eingegangen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 14.06.07

BenQ: Noch kein Urteilsspruch im Fall nachträglicher Widerspruch gegen Betriebsübergang
75 Mitarbeiter klagen - wir berichteten - vor den Arbeitsgerichten auf Anerkennung ihres nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zu BenQ. Am 15. Juni sollte ein erstinstanzliches Urteil gesprochen werden

Die 3. Kammer des Arbeitsgerichts Wesel hat jedoch in diesem Prozess gegen Siemens kein Urteil verkündet. Auf Beschluss der Kammer wird es am Mittwoch, den 29. August, einen weiteren Kammertermin beim Arbeitsgericht Wesel geben.

Der Beschluss der Kammer liegt noch nicht schriftlich vor. Vermutlich soll Siemens noch einmal Gelegenheit gegeben werden zu dem letzten Schriftsatz des Klägers Stellung zu nehmen.
(iw/mg)


InWaChRo-News: Donnerstag, 14.06.07

BenQ: Prozessbericht gegen den Betriebsübergang Siemens/BenQ
Am 6. Juni gab es bei der 8. Kammer des Arbeitsgerichtes Wesel unter dem Vorsitz der Richterin Schäfer einen weiteren Kammertermin bezüglich eines nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile zu BenQ Mobile. Siemens war durch den Rechstanwalt M. vertreten. Die Klägerin durch Rechtsanwalt Ö. (Aktenzeichen 8 Ca 225/07)

Richterin Schäfer bemerkte, dass es von Seiten des Gerichtes Zweifel gibt, ob das Informationsschreiben von Siemens an die Mitarbeiter vor dem Betriebsübergang ausreichend war.

Richterin Schäfer lotete zunächst die Möglichkeiten eines Vergleiches aus. R.S. lehnte das finanzielle Angebot von Siemens ab.

Der Siemensanwalt M. verwies auf die Möglichkeit der Siemens Jobbörse.

Rechtsanwalt Ö. der Klägerin bezeichnete die Job Börse dagegen als Scheinaktivität. Es hätte seit Anfang des Jahres noch kein konkretes Angebot über die Jobbörse für einen der Kläger gegeben. Siemens hätte bis heute genügend Zeit gehabt konkrete Arbeitsplatzangebote zu machen. Es gäbe im Umkreis der Siemens Standorte Duisburg, Mülheim und Krefeld ausreichend Beschäftigungsmöglichkeiten. Die bisherigen Aktivitäten der Job Börse wären jedoch völlig unverbindlich gewesen und die Kläger würden wie externe Bewerber behandelt werden. Rechtsanwalt Ö. forderte, dass im Falle einer Einstellung von R.S. Siemens eine rechtsverbindliche Zusage abgibt, in der die bisherigen Betriebszugehörigkeitszeiten von Siemens anerkannt werden. Weiter forderte er eine Tätigkeit, die den bisherigen Verdienst der Klägerin garantiert.

Rechtsanwalt M. wollte nach mehrfacher Aufforderung nur die Anerkennung der Beschäftigungsjahre zusagen.

Richterin Schäfer forderte von Siemens bis zum 27. Juni ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für R.S. Die Annahmefrist für R.S. läuft am 30. Juni aus. Diesen Termin hatte das Arbeitsgericht für alle laufenden Vergleichsverhandlungen als Annahmefrist festgelegt.

Rechtsanwalt M. sicherte zu, ein Arbeitsplatzangebot zu prüfen und gegebenenfalls bis zum 27. Juni ein konkretes Angebot vorzulegen. Kommt es zu keinem Vergleich, wird das Gericht einen Verkündigungstermin für das Urteil kurzfristig festlegen.

Wie wir berichteten, hatte Siemens bei den Vergleichsverhandlungen zunächst deutlich niedrigere Abfindungen angeboten als am Ende der Transfergesellschaft (PEAG) gezahlt werden. Mittlerweile unterbreitet Siemens einzelnen Klägern finanzielle Angebote, die sich an den Abfindungszahlungen beim Ausscheiden aus der PEAG zum 31. Dezember 2007 orientieren, d. h. 2700 € mal Beschäftigungsjahre. Dies sollte auch für Mitarbeiter in Teilzeit gelten. (iw/mg)


InWaChRo-News: Montag, 11.06.07

BenQ: Option kauft Teile der Betriebsausstattung in Kamp-Lintfort
Langsam wird BenQ Mobile endgültig beerdigt. Der belgische Funktechnologie-Hersteller Option hat Teile der Büroräume und der Betriebsausstattung der ehemaligen Entwicklungsabteilung aufgekauft. Ein Kaufpreis wurde nicht genannt.

Die gute Nachricht: Das belgische Unternehmen stellt außerdem 50 ehemalige BenQ-Mobile-Ingenieure ein, um in Kamp-Lintfort künftig Produkte für kabellose Breitband-Lösungen zu entwickeln.

Option stellt in der Firmenzentrale mit 500 Mitarbeitern unter anderem UMTS-Karten her. In Deutschland betreibt Option in Adelsried bei Augsburg ein Entwicklungszentrum für Anwendungssoftware.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 02.06.07

Prozesse gegen den Betriebsübergang Siemens/BenQ
Insgesamt klagen 75 Beschäftigte von BenQ Mobile gegen den Betiebsübergang vom 30. September 2005 von Siemens nach BenQ Mobile. Bisher fanden für 12 Beschäftigte aus Kamp-Lintfort die Kammertermine vor dem Arbeitsgericht Wesel statt. Es kann daher eine erste Zwischenbilanz gezogen werden.

Begründet werden die Klagen damit, dass Siemens nicht wahrheitsgemäß nach § 613a BGB über die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsüberganges informiert hat. Erst nach der Insolvenzbeantragung am 29. September 2006 wurden wichtige Fakten bekannt. Damit hatte die gesetzliche Einspruchsfrist von einem Monat noch nicht angefangen zu laufen.

In dem Informationsschreiben von Siemens an die Beschäftigten in München, Kamp-Lintfort und Bocholt vom 29. August 2005 heißt es: " BenQ ist ein weltweit führender Anbieter von Consumer-Electronic-Produkten, wie beispielsweise LCD-Bildschirmen, Notebook-Computern, Kameras und Scannern." Es wurde der Eindruck erzeugt, der neue Erwerber ist ein führender internationaler Technologiekonzern. Der eigentliche Erwerber, die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG, war jedoch von Beginn an nicht in der Lage das Handy Geschäft von Siemens eigenständig fortzuführen. Der negative Verkaufspreis von 350 Mio. € und weitere Zahlungen von Siemens wurden an die BenQ Corp. in Taiwan überwiesen. Die Schlüsselpatente wurden ebenso der BenQ Corp. übertragen. BenQ Mobile war völlig auf die Geldüberweisungen aus Taiwan angewiesen. Als das finanzielle Polster von Siemens aufgebraucht war, stellte Taiwan die Zahlungen ein und BenQ Mobile musste Insolvenz anmelden. Noch im August 2006, als bei Siemens bereits das nahe Ende von BenQ Mobile bekannt war, überwies Siemens die Rückstellungen für die Betriebsrenten und die Wertguthaben der Altersteilzeit Mitarbeiter nach Taiwan.

Die Siemens Anwälte argumentierten vor dem Arbeitsgericht, dass Siemens ausreichend die Beschäftigten vor dem Betriebsübergang informiert habe. Die verschiedenen Kammern des Gerichtes hatten dagegen in den Verhandlungen deutliche Kritik an der mangelnden Information von Siemens geübt. Da in dem Informationsschreiben von Siemens ständig in den Bezeichnungen von BenQ und BenQ Mobile gewechselt wurde, ist völlig unklar, wer der eigentliche neue Erwerber ist. Auch der Versuch von Siemens, auf eine Verwirkung zu plädieren, da die Widersprüche erst nach über einem Jahr nach Betriebsübergang erfolgten, hatte vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand. Da wesentliche Informationen erst in Folge der Insolvenz bekannt wurden, hatten die Beschäftigten 2005 keine ausreichende Entscheidungsgrundlage für einen Widerspruch gegen den Betriebsübergang.

Besondere Mühe gab sich Siemens vor Gericht darzulegen, dass die Widersprüche ein unzulässiger Massenwiderspruch darstellten. Immerhin hatten von 3000 Beschäftigten 1700 dem Betriebsübergang im Herbst 2006, nach Insolvenzbeantragung, widersprochen. Siemens argumentierte, die IG Metall und die Betriebsräte hätten die Widersprüche zielgerichtet organisiert um unzulässigen Druck auf Siemens auszuüben. Zahlreiche Flugblätter sowie Informationsschreiben der IG Metall und des Betriebsrates wurden dem Gericht vorgelegt. Das Gericht wertete den inviduellen Anspruch der Kläger höher als die politischen Ziele der IG Metall, um Siemens zur Finanzierung von Transfergesellschaften und Abfindungen für die betroffenen Beschäftigten zu zwingen. Der Vorsitzende des Arbeitsgerichtes, Richter Kleinschmidt, äußerte in Richtung der Siemens Anwälte, ob Siemens nicht auch mit dem Ergänzungstarifvertrag seinerseits Druck auf die Beschäftigten ausgeübt habe.

Die ersten Urteile des Arbeitsgerichtes Wesel werden im Juni verkündet. Siemens hat bereits angekündigt, dass man bei negativen Urteilen bis zum Bundesarbeitsgericht klagen will. Bei dem derzeitigen und künftigen Konzernumbau fürchtet Siemens, dass das Beispiel von massenhaften Widersprüchen auch weitere Anwendung findet. Die Urteile haben damit große Bedeutung, weit über Siemens hinaus.
(mg)


InWaChRo-News: Mittwoch, 30.05.07

BenQ Mobile: Siemens bietet Abfindungszahlungen bei nachträglichem Widerspruch
75 Mitarbeiter klagen vor den Arbeitsgerichten auf Anerkennung ihres nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zu BenQ. "Die Siemens AG hat die betroffenen Mitarbeiter nicht umfassend über die wirtschaftlichen Folgen und Perspektiven des Betriebsüberganges zur BenQ Mobile informiert.", sagt Betriebsrat Michael Gerber aus Kamp-Lintfort.

Die Siemens AG bietet derzeit einigen Klägern Abfindungszahlungen an, um wie Michael Gerber glaubt "für Siemens negative Urteile der Arbeitsgerichte zu vermeiden". Angeboten werden Zahlungen zwischen 10.000 € bis 40.000 €. Damit bleibt Siemens deutlich unter den Zahlungen, die am Ende der Transfergesellschaft (PEAG) gezahlt werden.

Betriebsrat Gerber klagt selbst gegen die Siemens AG auf Fortsetzung der Altersteilzeit. Der Anwalt von Michael Gerber hat dem Arbeitsgericht Wesel gegenüber erklärt, dass nur eine Fortführung der Altersteilzeit als Vergleich in Frage kommt. Das Urteil wird am 12. Juni vom Arbeitsgericht Wesel verkündet.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 30.05.07

BenQ Mobile: Mitarbeiter müssen Prämien zurückzahlen
Ehemalige BenQ Mobile Mitarbeiter müssen Sonderzahlungen und Bleibeprämien zurückzahlen. Betroffen sind 171 Ex-Mitarbeiter, größtenteils in München. Diese Mitarbeiter, so der Insolvenzverwalter Martin Prager in einem Schreiben, hätten noch zwei Tage vor dem Insolvenzantrag Zahlungen erhalten, während 116 andere, mit denen noch im August und September Aufhebungsverträge mit entsprechenden Abfindungen abgeschlossen wurden, leer ausgingen.

Unter den Betroffenen sind zwei Gruppen zu unterscheiden.

Die eine Gruppe der Betroffenen sind 22 Mitarbeiter, die nicht der Führungsmannschaft angehören. Ihr Jahreseinkommen liegt zwischen 50.000 und 75.000 EUR. Sie erhielten Sonderzahlungen für gute Leistungen, Jahresbonus u.ä. Diese Zahlungen waren zwei Tage vor dem Insolvenzantrag ausgezahlt worden, obwohl sie noch gar nicht fällig waren.

Die andere von den Rückforderungen betroffene Gruppe, sind Mitarbeiter des oberen und mittleren Führungskreises von BenQ Mobile, denen zum Teil hohe Geldbeträge, sog. Bleibeprämien, versprochen wurden, damit sie von der Siemens AG zu BenQ Mobile wechselten. Diese Prämien waren im Juni 2005 durch die BenQ Corporation vereinbart worden. "Die 3000 Beschäftigten waren über diese Zahlungen nicht informiert. Auch der Betriebsrat von BenQ Mobile in Kamp-Lintfort hatte keine Kenntnis von diesen Zahlungen. Die Belegschaft wurde durch die Siemens AG offensichtlich bewusst getäuscht über die Geschäftsaussichten der BenQ Mobile. Ihnen wurde eine glänzende Zukunft versprochen während die Manager durch eine Risikoprämie zum Bleiben veranlasst wurden. Dies wirft ein bezeichnendes Licht auf die dubiosen Begleitumstände des Betriebsüberganges." berichtet Betriebsrat Michael Gerber, der selbst gegen die Siemens AG klagt.

Die Zahlungen der Bleibeprämien waren im Gegensatz zu den Bonuszahlungen nicht vorgezogen. Insolvenzverwalter Prager geht aber davon aus, dass die Betroffenen, diese Zahlungen in Kenntnis der extrem angespannten wirtschaftlichen Lage und Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens erhielten.

In 10 Fällen wurden diese Vereinbarungen mit Siemens, in 139 mit BenQ Taiwan getroffen. Bezüglich der 10 Siemens-Fälle ist Insolvenzverwalter Prager zuversichtlich, dass eine Lösung mit Siemens zu erreichen ist. Die Insolvenzverwaltung hat hier die Möglichkeit das Geld von Siemens statt von den Mitarbeitern einzufordern. Die Insolvenzverwaltung hat bereits ein entsprechendes Schreiben an Siemens geschickt. Im Fall der Vereinbarungen mit BenQ Mobile sieht die Insolvenzverwaltung keine Chance, eventuelle Ansprüche gegen die BenQ Corporation durchzusetzen. Sie wird daher direkt von den Mitarbeitern das Geld zurückfordern.

Der Grund dieser Rückforderungen liegt in §§ 130, 131 InsO (Insolvenzordnung). Diese Paragraphen sollen gewährleisten, dass alle Gläubiger gleichgestellt werden. Die Insolvenzverwaltung ist verpflichtet, diese Zahlungen anzufechten, d.h. zurückzufordern und ggf. vor Gericht einzuklagen, wenn die Zahlungen verfrüht, also vor Fälligkeit erfolgten oder wenn sie in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens bis zu drei Monate vor Insolvenzantrag ausgezahlt wurden.

Im Detail erfolgten folgende Zahlungen:

Anzahl
Mitarbeiter
Jahresein-
kommen
Art Größenordnung der Zahlungen
pro MA in EUR
22 50.000 - 75.000 Prämien, Jahresbonus u.ä. 5.000 - 65.000
149 OFK:
125.000 bis 250.000

ÜT/Tarif:
80.000 bis 110.000
Bleibeprämien OFK:
33.000 bis 75.000
vereinzelt:
150.000 bis 200.000

ÜT:
22.000 bis 38.000


Tarifler:
18.000 bis 22.000

(iw)


2006


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.12.07

BenQ: Stand in Kamp-Lintfort
BenQ Mobile unterhielt neben München auch den Standort Kamp-Lintfort. Auch dort klagen Kollegen vor dem Arbeitsgericht Wesel auf die Anerkennung ihres nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile zu BenQ Mobile

Das Arbeitsgericht Wesel hat nun erste Urteile gefällt. In der ersten Instanz wurden sechs Prozesse gewonnen und ein Prozess verloren.

Siemens hat, wie zu erwarten war, bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Die auch in Kamp-Linfort angekündigten 14 vorsorglichen betriebsbedingten Kündigungen sind von Siemens inzwischen ausgesprochen worden. Die ersten Gütetermine bei den Kündigungsschutzklagen haben bereits stattgefunden. Die Kammertermine wurden für Februar festgelegt. Es zeichnet sich ab, dass im Kammertermin keine Entscheidung getroffen wird, sondern der Ausgang des Hauptverfahrens, die Klage gegen den Betriebsübergang, abgewartet wird.

Siemens bietet inzwischen Kollegen, die sich in der Altersteilzeit befinden (würden) Abfindungen an und stockte dieses Angebot auf.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 04.12.06

BenQ: Millionenprämie an Manager
Vor der Übernahme der Siemens Handy-Sparte durch BenQ handelten die beiden Firmen Bleibeprämien in Höhe von insgesamt mehreren Millionen Euro für die zentralen Führungskräfte aus. Teile dieser Prämien wurden kurz vor der Einreichung des Insolvenzantrages ausbezahlt und damit die Insolvenzmasse verkürzt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter, Martin Prager, ließ mitteilen, er habe bislang keine Unregelmäßigkeiten feststellen können.

Da dem BenQ-Management bereits seit August 2006 die Zahlungsunfähigkeit bekannt war, könnte es sich hierbei um einen Fall der Gläubigerbegünstigung (§283e StGB) handeln. Dort heißt es: „Wer in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger eine … Befriedigung gewährt, die dieser nicht … zu der Zeit zu beanspruchen hat, und ihn dadurch absichtlich oder wissentlich vor den übrigen Gläubigern begünstigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft…“
Süddeutsche Zeitung
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.10.06

BenQ-Insolvenz kostet weitere Arbeitsplätze bei Balda und Infineon
Hart treffen die wegbrechenden Aufträge die Mitarbeiter des Handy- Schalenhersteller Balda, der bisher weltweit ein Viertel seiner Erlöse mit Aufträgen von BenQ erwirtschaftet hat. Durch die BenQ-Pleite und rückgängige Aufträge von Nokia beziffert Balda in Deutschland einen Fehlbetrag von 50 Millionen Euro. Diese Verluste seien auf die BenQ-Pleite, aber auch auf das Bestellverhalten anderer Kunden zurückzuführen. Diese bestellen wie beispielsweise der finnische Handyhersteller Nokia lieber in Asien. Dies führe, so Balda-Vorstandschef Joachim Gut zu einer Halbierung der Kapazitäten in Deutschland.

Für die Mitarbeiter in Deutschland bedeutet dies einen Abbau von 1000 der 1600 Arbeitsplätze bei Balda in Deutschland. Balda wird außerdem 450 Angestellte von Zeitarbeitsfirmen in Deutschland sowie bis zu 450 Mitarbeiter in Ungarn nicht weiter beschäftigen.

Im Zuge der BenQ-Pleite will Balda nun noch in diesem Jahr drei seiner Werke in Deutschland verkaufen. Dabei würden gegebenenfalls auch Buchverluste in Kauf genommen. Die Massenproduktion soll verstärkt nach Asien verlegt werden. In Bad Oeynhausen würden 250 Arbeitsplätze gestrichen. "Wir haben Gespräche mit dem Betriebsrat aufgenommen und wollen das so sozialverträglich wie möglich gestalten", sagte Gut. Der Verkauf der Werke in Herford Herford (Nordrhein-Westfalen), Oberlungwitz (Sachsen) und Seelbach (Baden-Württemberg) möglichst noch in diesem Jahr solle dort 750 Arbeitsplätze sichern. An der Produktion von Kunststoffteilen seien Autozulieferer interessiert.

Auch beim Münchener Chip-Hersteller Infineon werden wegen der Insolvenz seines Kunden BenQ weltweit rund 400 Arbeitsplätze, davon knapp 200 bis 230 in Deutschland.

Die sozialverträglichen Lösungen, die im Klartext Aufhebungsvertrag und Beschäftigungsgesellschaft bedeuten, die zur Zeit mit vielen Betriebsräten verhandelt werden, werden wohl viele Beschäftigte in die Arbeitslosigkeit begleiten. Leider lässt sich die Öffentlichkeit durch das Wort "sozialverträglich" immer noch blenden. Das Geld aus Abfindungen ist zwar besser als nichts, verschleiert aber, dass viele Mitarbeiter ihr Leben lang keinen Arbeitsplatz mehr finden werden. Sozialverträglich sind diese Lösungen weder für die Betroffenen noch für die Gesellschaft. Sozialverträglich wäre Arbeitsplätze zu schaffen, Firmen nicht durch Abzug von Patenten und Geldern in den Ruin zu treiben, auf ein Prozent Gewinn zu verzichten und diese in Entwicklungen und Arbeitsplätze in Deutschland zu investieren.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 22.10.06

Ansprüche gegen BenQ Taiwan prüfen
Mitarbeiter, die jetzt von der Insolvenz der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG betroffen sind, sollten überprüfen lassen, ob sie Schadensersatzansprüche gegen die Muttergesellschaft in Taiwan durchsetzen können. Dies bezieht sich z.B. auf Abfindungen, die euch aus einem Aufhebungsvertrag oder ggf. aufgrund der (jetzt nicht mehr) geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung zustehen, und sonstige finanzielle Einbußen, die ihr aufgrund der Insolvenz habt. Diese Schadensersatzansprüche könnten euch zustehen, da BenQ durch den Abzug der Vermögenswerte und der Patente die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG offensichtlich bewusst in die Insolvenz geführt hat.

Da der Sitz von BenQ Taiwan nicht in Deutschland und auch nicht in Europa liegt, solltet ihr den Anwalt, den ihr mit dieser Untersuchung beauftragt, fragen, ob er sich in internationalem Recht auskennt. Nur dann kann er Erfolg haben.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 16.10.06

BenQ:
Moralische, politische und rechtliche Verantwortung


Die Emotionen bei BenQ kochen hoch. Die Empörung der Mitarbeiter ist verständlich und berechtigt, schließlich hat BenQ, die Siemens-Mitgift verbraucht, die deutsche GmbH & Co.OHG buchstäblich ausgesaugt, Patente abgezogen und den Rest - einschließlich der Mitarbeiter - auf den Müll geworfen. Ob Sanierung überhaupt geplant war oder nur der Atem der Taiwanesen nicht ausgereicht hat, wird wohl niemand sicher klären können, genauso wenig wie die Frage: "Haben Siemens und/oder BenQ zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs gewusst, dass die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG nach einem Jahr in Insolvenz gehen wird oder nicht".

Verständlich daher und moralisch auch vertretbar ist, Siemens in die moralische und politische Verantwortung zu nehmen. Siemens muss an ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern erinnert werden, schließlich fürchten viele Mitarbeiter, die vor kurzem ausgegliedert wurden, dass sie in einem Jahr das gleiche Schicksal trifft, wie die BenQ Kollegen.

An einer moralischen Verantwortung von Siemens kann es keinen Zweifel geben. Siemens hat sich entweder von den Taiwanesen über den Tisch ziehen lassen oder überhaupt keine Verantwortung ihren ehemaligen Mitarbeitern gegenüber empfunden oder gar beides.

Doch bei allen berechtigten Emotionen, bleibt die Frage: Kann man Siemens auch rechtlich in die Verantwortung nehmen? Hier herrscht Chaos, vermischt sich häufig Wunschdenken mit Realität, hier wird aus der Empörung heraus und ohne genaue rechtliche Prüfung gehandelt.

Deshalb versuchen wir, das, was wir über die Rechtslage wissen, an Euch weiterzugeben. Unser Ziel ist - wie immer - dass ihr Informationen erhaltet, die nachprüfbar sind und die Euch einen Anfang eines Fadens in die Hand geben, damit ihr keine Wege geht, von denen ihr nicht wisst, wo sie hin führen. Wir betonen nochmals, wir wollen niemanden davon abhalten, nachträglich dem Betriebsübergang zu BenQ zu widersprechen. Wir wollen nur erreichen, dass ihr Euch vorher über die rechtlichen Folgen eingehend informiert. Wir können euch mit unseren Beiträgen nur einen Anfang geben. Genau prüfen, ob ihr mit Forderungen an Siemens, eine (rechtliche) Chance habt, muss ein Anwalt. Uns ist wichtig, dass ihr unsere Argumente nachprüfen (lassen) könnt. Uns reicht keine pauschale Aussage, Anwälte haben gesagt ... Das ist nicht nachprüfbar. Deshalb zitieren wir §§ und Rechtskommentare. Hier nun zwei Kommentare von uns zum Thema Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers und dem Begriff der Gesamtschuldhaftung.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 16.10.06

BenQ:
Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang


Der IG Metall ist in ihrem Artikel im Siemens Dialog "Dreiste Einschüchterungsversuche" ein Irrtum unterlaufen. Sie schreibt:
"Die Widersprüche aus München und Kamp-Lintfort basieren auf Paragraph 613a BGB (Betriebsübergang), nach dem bei Betriebsübergängen die alten und neuen Arbeitgeber gemeinsam verpflichtet sind, Mitarbeiter umfassend und schriftlich über die Veränderungen zu informieren."

Der Wortlaut des §613a V BGB lautet aber:
"Der bisherige Arbeitgeber oder der neue Inhaber hat die von einem Übergang betroffenen Arbeitnehmer vor dem Übergang in Textform zu unterrichten über:
1. den Zeitpunkt oder den geplanten Zeitpunkt des Übergangs
2. den Grund für den Übergang
3. die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Übergangs für die Arbeitnehmer und
4. die hinsichtlich der Arbeitnehmer in Aussicht genommenen Maßnahmen"


Die Unterrichtungspflicht bzgl. rechtlicher, wirtschaftlicher und sozialer Folgen umfasst nach Rechtskommentar:
"Die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen des Betriebsübergangs, über die ebenfalls unterrichtet werden soll, ergeben sich aus dem Gesetz, insbesondere den Regelungen in § 613a Abs 1 - 4 BGB sowie §§ 133, 134, 322 ff UmwG. Das betrifft insbesondere die Frage der Weitergeltung oder Änderung der bisherigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die Haftung des bisherigen Arbeitgebers und des neuen Inhabers gegenüber dem Arbeitnehmer, die Geltung des Kündigungsverbots nach § 613a Abs 4 BGB (BT-Drs 14/7760, 19; vgl auch Worzalla NZA 2002, 353 [355]), sowie das Widerspruchsrecht, die dabei zu beachtende Frist und wohl auch die Möglichkeit der Kündigung im Falle des Widerspruchs."

Quellen:
BeckOK, BGB § 613a, Rn 140 - 158.3, Autor: Gussen, Beck'scher Online-Kommentar, Hrsg: Rolfs/ Giesen/ Kreikebohm/ Udsching, Stand: 01.09.2006
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 16.10.06

BenQ:
Gesamtschuldner bei Betriebsübergang - was bedeutet das?


Es ist zwar richtig, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, "dass sich beide Beteiligten untereinander verständigen, in welcher Weise sie ihre Informationspflicht erfüllen.", wenn ein Betriebsübergang ansteht. Es ist auch richtig, dass beide Arbeitgeber Gesamtschuldner sind, aber die daraus resultierende Haftung bedeutet, wie Friedrich Hauck - seit 2001 Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht- Erfurt, im 8. Senat, darlegt:

"Der bisherige Betriebsinhaber haftet - obwohl mit dem Betriebsübergang das Arbeitsverhältnis zu ihm endet und der Betriebserwerber in die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis eintritt - neben dem Betriebserwerber für Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, soweit sie vor dem Betriebsübergang entstanden sind und vor Ablauf eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden, als Gesamtschuldner. Wenn die Verpflichtung nach dem Betriebsübergang fällig wird, haftet der bisherige Betriebsinhaber aber nur in dem Umfang, der dem im Zeitpunkt des Übergangs abgelaufenen Teil des Bemessungszeitraums entspricht."

Aus der gesamtschuldnerischen Haftung lässt sich also nicht ableiten, dass Siemens für Handlungen von BenQ rechtlich haftet.

Quellen: BeckOK, BGB § 613a, Rn 140 - 158.3, Autor: Gussen, Beck'scher Online-Kommentar, Hrsg: Rolfs/ Giesen/ Kreikebohm/ Udsching, Stand: 01.09.2006 Kommentar von Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter am BAG
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.10.06

BenQ-Spezial:
Widersprüche zurücknehmen? - Die Rechtliche Lage


Auf den Demos vor der Siemens-Zentrale am Wittelsbacherplatz haben viele BenQ-Mitarbeiter einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang zu BenQ bei Siemens abgegeben.

Siemens hat die Kollegen nun auf die möglichen rechtlichen Folgen dieses Schrittes hingewiesen und ihnen angeboten, dass sie die Widersprüche zurückziehen können. Laut Siemens könne der Widerspruch zur Folge haben, dass der Insolvenzverwalter alle Zahlungen aus dem Arbeitsverhältnis verweigern kann und dass sie möglicherweise kein Insolvenzgeld bekommen.

Wie ist die rechtliche Lage?
Aufgrund des Widerspruchs ist das Arbeitsverhältnis nicht auf die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG übergegangen. Dies bedeutet, der Mitarbeiter hat keinen Anspruch mehr gegen die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG. Daher kann der Insolvenzverwalter die Zahlung des Gehaltes verweigern und die Bundesanstalt für Arbeit kann die Zahlung des Insolvenzgeldes für diese Mitarbeiter einstellen. Sollte ein Sozialplan mit der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG vereinbart werden, dann hat der Mitarbeiter ebenfalls keine Ansprüche daraus.

Die widersprechenden Mitarbeiter gehen davon aus, dass durch den Widerspruch ihr Arbeitsverhältnis zu Siemens wieder auflebt. Siemens wird jedoch bestreiten, dass die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der Mitarbeiter müsste dies also zunächst durch eine Feststellungsklage am Arbeitsgericht feststellen lassen. Während der Dauer dieser Klage bekommt der Mitarbeiter weder von Siemens noch von BenQ ein Gehalt. Er muss Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen.

Zunächst müsste die Klage zugelassen werden. Dabei könnte die lange Zeit, die seit dem Übergang zu BenQ verstrichen ist, ein Problem werden. Dann müsste der Mitarbeiter nachweisen, dass die Unterrichtung durch Siemens nicht vollständig war. Dazu müsste er beweisen, dass Siemens zum Zeitpunkt des Übergangs gewusst hat, dass BenQ die Patente und Vermögenswerte aus dem Handybereich abziehen und anschließend in Deutschland in die Insolvenz gehen wird. Dies wird sehr schwer zu beweisen sein. Vermutungen reichen vor Gericht nicht aus. Siemens wird anführen, dass sie nicht der Nutzung ihres Markennamens durch BenQ für 5 Jahre zugestimmt hätten, wenn sie nur über BenQ (wie bei Sinitec / a&o) hätten abwickeln wollen.

Wenn der Mitarbeiter diese Feststellungsklage verliert, dann ist inzwischen so viel Zeit verstrichen, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG abgewickelt ist. Das bedeutet, Gehalt und Insolvenzgeld sind unwiderruflich dahin und der Arbeitsplatz ist weg. Auch das Arbeitslosengeld dürfte zum Zeitpunkt des Urteils verbraucht sein.

Wenn der Mitarbeiter die Feststellungsklage gewinnen sollte, dann lebt sein Arbeitsverhältnis zu Siemens wieder auf. Zu diesem Zeitpunkt ist das öffentliche Interesse an der BenQ-Insolvenz vorbei. Eine betriebsbedingte Kündigung ist dann wahrscheinlich, da Siemens es den Aktionären gegenüber nicht vertreten kann, Widersprüchler gerade aus einer schon länger abgetrennten Sparte, für die in der Siemens AG keine freien vergleichbaren Arbeitsplätze mehr vorhanden sind, auf Dauer mitzuführen. Inzwischen hat Siemens schon 300 (Com), + 40 (MD) + 20 (TietoEnator) = 360 Widersprüchler aus diversen Betriebsübergängen, die alle nicht beschäftigt sind und um die freien Arbeitsplätze konkurrieren. Natürlich kann man eine Kündigungsschutzklage aufgrund freier Arbeitsplätze führen, aber das Risiko, diese zu verlieren ist hoch.

Um keine Ansprüche gegen die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG zu verlieren, sollte der Widerspruch das allerletzte Mittel sein.

Dies muss jedoch unbedingt mit einem Anwalt abgesprochen werden. Dabei sollte euch klar sein, dass ihr am Arbeitsgericht in erster Instanz eure eigenen Anwaltskosten und wenn ihr verliert auch die Gerichtskosten zu tragen habt. Dies gilt sowohl für die Feststellungsklage als auch für die Kündigungsschutzklage. Wenn ihr die Feststellungsklage verliert, kommen diese Kosten in einer Zeit auf euch zu, in der ihr wie oben beschrieben vermutlich ohne Gehalt und mit auf ein Jahr begrenztes Arbeitslosengeld da steht.

Zusammenfassung:
Was könnt ihr nun tun? Siemens hat angeboten, dass ihr die Widersprüche zurücknehmen könnt. Es ist davon auszugehen, dass Siemens der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG noch nicht mitgeteilt hat, wer widersprochen hat. Daher wäre es möglich, die Widersprüche ohne Zustimmung der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG wieder zurückzunehmen. Dann kann man später immer noch, aber nur nach reiflicher Überlegung und Klärung durch einen Anwalt einen Widerspruch einlegen.

Wir wollen zwar niemand von einem Widerspruch oder einer Klage abhalten, aber niemand sollte spontan auf einer Demo einen solchen Widerspruch unterschreiben und abgeben, ohne sich über die rechtlichen Folgen vorher eingehend informiert zu haben. Diesen Aufruf, zu widersprechen, halten wir für unverantwortlich. Es gibt genügend andere politische Mittel, um etwas zu erreichen. Nur zu dem Zweck, einen Protest auszudrücken, darf man kein rechtliches Mittel verwenden, das unabsehbare rechtliche Folgen für die Betroffenen hervorruft.
(cr/iw)

Bisherige Infos zu BenQ


2003


Mi, 08.10.03: Siemens verkauft Teile von Mobile Phones - der Anfang vom Ende für MP?
In Salzgitter Siemens Mobile Phones wurde heute der überrraschten Belegschaft verkündet, dass die Entwicklung Protokoll Stacks für UMTS und GSM Handys an NeonCom, eine 100%-ige Infineon Tochter verkauft wurde. Betroffen davon sind 91 Mitarbeiter in Salzgitter, 45 Mitarbeiter in München Standort Siemens MGA und 9 Mitarbeiter in Berlin. Mitarbeiter, die sich heute morgen noch sicher fühlten stehen nun einer ungewissen Zukunft gegenüber. Der Verkauf soll bis zum 1.12.03 abgewickelt sein.

Die Comneon hat seinen Sitz in Nürnberg. Das Unternehmen entwickelt Software-Plattformen für Mobiltelefone einschließlich der Integration von Betriebssystemen (Symbian OS). An seinen Standorten Nürnberg, München und Linz/Österreich beschäftigt es rund 200 Software-Ingenieure. Comneon ist nicht tarifgebunden, d.h. die Unterlaufung des Flächentarifvertrags geht munter weiter.

Ist dies der Anfang vom Ende für Mobile Phones? In der Presse wird schon länger spekuliert, dass Mobile Phones entweder verkauft werden soll oder ein Joint Venture nach dem Vorbild von Siemens Fujitsu aufgebaut werden soll. Mögliche Partner, so die Spekulationen in der Presse, sind NEC und Lucky Goldstar. Auch eine komplette Verlagerung der Entwicklung nach China ist denkbar; dort wurden bereits entsprechende Entwicklungzentren aufgebaut. Auch die Modehandys Xelibries dürften vor dem Aus stehen.

Will v.Pierer sein Imperium Stück für Stück zerschlagen, bevor er den Vorstandsvorsitz abgibt? Fast scheint es so.

Presse:
http://de.internet.com: Siemens-Beschäftigte befürchten Ende für Mobile Phones in Deutschland
de.internet.com: Infineon übernimmt 145 Software-Ingenieure für Mobilfunk von Siemens
(jp)


So, 14.09.03: Kamp-Lintfort: Siemens Mobile lässt Leiharbeiter 2 Tage ohne Lohn arbeiten
Wie de.internet.com in dem Artikel 'Gewerkschaftler: Siemens Mobile zwingt Leiharbeiter zu Gratisarbeit' berichtet, arbeiten bei Siemens Mobile in Kamp Lintfort Leiharbeiter für 2 Tage ohne Lohn: Begründung: das ist Einarbeitungszeit. Erst nach 2 Tagen entscheidet sich, ob die Leiharbeiter weiterbeschäftigt werden.
(jp)


Fr, 29.08.03: Quo vadis- wohin gehst du - Mobile Phones?
"Das Massengeschäft verstehen wir nicht," so Siemens-Konzern Chef Heinrich von Pierer.
Die Übernahme der Leitung von I&C durch den Konzernchef selbst verheißt für die MitarbeiterInnen möglicherweise nichts Gutes. Wie die Wirtschaftswoche Nr. 35 vom 21.08.03 berichtet, könnte die Zerschlagung von ICM bevorstehen. Insbesondere für Mobile Phones sieht es so aus, als ob der Konzernchef sich von diesem Bereich, der die vorgegebenen Gewinnmargen weit verfehlt hat, trennen möchte. Die Suche nach einem Partner oder Käufer geht weiter. Zur Zeit ist NEC im Gespräch, aber auch die chinesischen Firmen TCL oder Ningbo Bird. Die MitarbeiterInnnen sind beunruhigt, vor allem auch durch den Stellenabbau bei ICM N in der Martinstraße. Damit ist der Stellenabbau von Mch H verdächtig nah an Mobile Phones herangeschwappt.
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(jp)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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