Fujitsu Siemens Computers (FSC)




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09.11.07   Siemens unzufrieden mit Ergebnis
03.08.07   Gerichtsverfahren R.P.: Mindestabstandsklausel, Urteil in 1. Instanz
04.07.07   Gerichtsverfahren R.P.: Mindestabstandsklausel, 1. Instanz
13.05.07   Gerichtsverfahren: Mindestabstandsklausel bei AT-Surfern
19.03.07   Arbeitszeitverlängerung / Gehaltskürzung umsonst?
18.02.07   ETV – Verschiebung ERA-Einführung
18.02.07   ETV – Betriebsbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge
18.02.07   ETV – Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
18.02.07   ETV – Erfolgsbeteiligung im Besserungsfall
17.02.07   Anhebung der Arbeitszeit und Streichung von Urlaub für außertarifliche Mitarbeiter
17.02.07   ETV - Beschäftigungssicherung
17.02.07   ETV - Auswirkung der Verschiebung von Tariferhöhungen
16.02.07   ETV - Ungleichbehandlung bei der Arbeitszeiterhöhung
16.02.07   ETV - Ungleichbehandlung beim Betriebsübergang
14.02.07   Ergänzungstarifvertrag (ETV) und Gesamtbetriebsvereinbarung zu Einsparmaßnahmen
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InWaChRo-News: Freitag, 09.11.07

FSC: Siemens unzufrieden mit Ergebnis
Mit den Ergebnissen bei Fujitsu Siemens sei er sehr unzufrieden, sagte der Vorstandsvorsitzende der Siemens AG, Peter Löscher, auf der gestrigen Bilanzpressekonferenz in München. Dies stimmt bedenklich, insbesondere da der Joint Venture Vertrag mit Fujitsu im Jahr 2008 ausläuft.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 19.03.07

FSC: Arbeitszeitverlängerung / Gehaltskürzung umsonst?
Kaum ist der Ergänzungstarifvertrag bei Fujitsu Siemens unter Dach und Fach, die Widerspruchsfrist für die außertariflichen Mitarbeiter gegen Arbeitszeitverlängerung auf 44 Stunden bzw. Gehaltskürzung abgelaufen, sagt Bernd Bischoff, Geschäftsführer von Fujitsu Siemens, er könne sich vorstellen, die Produktion von Desktop-Computern in Osteuropa anzusiedeln. In Deutschland könnte die Softwareentwicklung bleiben, auf Dauer aber nur noch hochpreisige Geräte gefertigt werden.

Dabei wurde der Ergänzungstarifvertrag extra abgeschlossen „zur Vermeidung von Verlagerungen in das Ausland oder Outsourcing“. Es dauert ungefähr drei Jahre, um eine Fertigung von der grünen Wiese ausgehend in einem osteuropäischen Land aufzubauen. Dies entspricht der Laufzeit des Ergänzungstarifvertrages. Vielleicht fließen die eingesparten Gelder in den Aufbau des osteuropäischen Werkes. Die Mitarbeiter finanzieren möglicherweise durch ihre Gehaltskürzungen die Verlagerung. Die Arbeitsplätze in der Fertigung in Deutschland, die man retten wollte, sind also durch den Ergänzungstarifvertrag keineswegs sicherer geworden. Die Mitarbeiter fühlen sich verschaukelt.

Die IG Metall sollte langsam erkennen, dass Ergänzungstarifverträge Standorte und Arbeitsplätze nicht sichern, sondern nur den Flächentarifvertrag aushöhlen und dem Arbeitgeber Einsparungen ermöglichen, ohne dass die Mitarbeiter Gegenleistungen dafür erhalten. Anderes Beispiel: Bocholt / Kamp-Lintfort.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Verschiebung ERA-Einführung
„Die ERA-Einführung bei der FSC GmbH erfolgt in Abweichung von den einschlägigen regionalen Tarifverträgen nicht vor dem 01.04.2010.“

Der ERA-Anpassungsfonds wird in seinem jetzigen Stand eingefroren, d.h. es erfolgen weder weitere Einzahlungen noch Auszahlungen an die Tarifmitarbeiter.

Die Mitarbeiter bleiben also in ihren bisherigen Tarifgruppen T1 – T7 eingruppiert. Hier fragen wir uns, was mit diesen Tarifgruppen passiert. Die letzte Aussage, die wir dazu gehört haben, war, dass die alten Tariftabellen nicht mehr gepflegt werden. Was also passiert bei einer Tariferhöhung, die sich dann auf den ERA-Tarifvertrag bezieht? Wir vermuten, dass es einfach keine Tariferhöhungen bis 2010 gibt, da sich an diesem Entgelttarifvertrag nichts ändert. Was passiert mit der Abstandsklausel für die ATs? Das Einfrieren des ERA-Anpassungsfonds ist offensichtlich ein zinsloses Darlehen für den Arbeitgeber.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Betriebsbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge
Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 31.3.2010 ausgeschlossen. Einvernehmliche Beendigungen, wie Aufhebungsvertrag oder Altersteilzeit, sind natürlich immer möglich.

Im Fall einvernehmlicher Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge – Altersteilzeit und Eigenkündigung des Arbeitnehmers ist explizit ausgenommen - werden die Sozialplanabfindungen auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Ausscheidens geltenden Tarifgehalts berechnet.

Dazu kommt eine Ausgleichszahlung für die bis zum Ausscheiden geltende tatsächliche Arbeitszeiterhöhung. Tatsächlich heißt hier, dass Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit beibehalten wollen und dafür die 9,1% Gehaltsreduzierung in Kauf nehmen, erhalten keine solche Ausgleichszahlung. Hier sollten die Mitarbeiter auf den Betriebsrat einwirken und eine Betriebsvereinbarung fordern, dass auch die Mitarbeiter mit einer Gehaltsreduzierung diese Ausgleichszahlung erhalten.

Die Berechnungsformel klingt kompliziert, daher ein Beispiel. Ein Vollzeit-Mitarbeiter in T7/4 mit einer durchschnittlichen Zahl von 50 Leistungspunkten = 9,1% und einer Sonderzulage von 150 EUR hat ein Bruttogehalt von 4.860,69 EUR. Seine Arbeitszeit wurde auf 38,5h erhöht. Er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag zum Ende seiner Kündigungsfrist von 6 Monaten. Dann erhält er zusätzlich zu seiner Abfindung einen Ausgleich von:

(4.860,69 EUR / (38,5 h * 52 Monate / 12 Monate)) * (38,5 h * 26 Wochen – 35 h * 26 Wochen) = 2651,29 EUR
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
Der ETV regelt weiter: „Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Mitgliedschaft in den einschlägigen Arbeitgeberverbänden.“

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 19.9.2006, dass privatrechtlichen Abreden, die sich auf eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit richten, nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG nichtig sind. Dies schließt auch die negative Koalitionsfreiheit mit ein. Demnach ist dieser Passus des ETV nichtig.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Erfolgsbeteiligung im Besserungsfall
„Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Zahlung einer Erfolgsbeteiligung im Besserungsfall“

Auch hier kommt die geheime FSC-Vereinbarung zum Tragen. Dort soll stehen: „Außerdem werden wir – bei verbesserter wirtschaftlicher Situation – nach dem 31. März 2010 die von den Mitarbeitern im Tarifkreis geleisteten Beiträge mit bis zu 1,5 Mio. EUR honorieren; im ÜT-Kreis wird es im Fall der Besserung der wirtschaftlichen Situation nach März 2010 eine wertgleiche Beteiligung geben.“

Gehen wir einmal davon aus, dass die Gehaltsstruktur bei FSC mit der von Siemens in München, Martinstraße vergleichbar ist. Dann wären 45% der Mitarbeiter ATs und 30% in Tarifgruppe T7/4. Dann hat FSC, ausgehend von 4750 Mitarbeitern, 2137 außertarifliche Mitarbeiter und 1425 Mitarbeiter in T7/4.

FSC zahlt folglich aufgrund der Gehaltskürzungen in diesen Gruppen

28.649,61 EUR * 2137 = 61.224.217 EUR weniger Gehalt an ATs und
19.262,88 EUR * 1425 = 27.449.604 EUR weniger Gehalt für T7/4.

Berücksichtigt man, dass die direkten Gehaltsnebenkosten (Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung) rund 60% von 12 Bruttomonatsgehältern betragen, dann spart FSC allein in diesen Gehaltsgruppen

(61.224.217 EUR + 27.449.604 EUR) * 1,6 = 141.878.114 EUR,

also insgesamt mehr als 141 Mio. EUR, denn die fehlenden 25% der Mitarbeiter, deren Gehaltsstruktur wir nicht abschätzen können und die Auswirkungen auf die variablen Gehaltsbestandteile, wie EVE, fehlen in dieser Rechnung noch. Wir schätzen daher, dass FSC insgesamt 200 bis 300 Mio. EUR einspart.

Da erscheint eine nachträgliche Entschädigung in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR, also ca. 1% bis 2% der eingesparten Summe wie ein beleidigend niedriges Trinkgeld.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

FSC: Anhebung der Arbeitszeit und Streichung von Urlaub für außertarifliche Mitarbeiter
Die außertariflichen Mitarbeiter sollen laut Mitarbeiterbrief von FSC ein "in der Summe wertgleiches Paket" tragen wie die Tarifmitarbeiter. Dies soll erreicht werden, indem ihre Arbeitszeit von 40h auf 44h erhöht wird und sie auf drei Tage Urlaub verzichten. Auch ihre Gehaltserhöhungen sollen sich um 6 Monate verschieben.

Was bedeutet das konkret? Die ATs haben bei Beibehaltung ihrer 40h-Woche ebenfalls eine Gehaltseinbuße von 9,1% hinzunehmen und dazu 3 Tage mehr zu arbeiten als bisher. Legt man diese Tage um auf die wöchentliche Arbeitszeit, dann wird ein AT-Mitarbeiter statt 44h tatsächlich 44,55h für das gleiche Gehalt arbeiten müssen. Bei einer Beibehaltung der 40h Woche hat er demzufolge eine Gehaltseinbuße von 10,2 Prozent hinzunehmen.

Der Tarifvertrag legt fest, dass ein außertariflicher Mitarbeiter einen bestimmten Prozentsatz mehr verdienen muss, als ein Tarifmitarbeiter (Mindestabstandsklausel). Solche Mitarbeiter nennt man Tarifsurfer. Bei FSC wurden die Gehälter der Tarifsurfer bei der letzten Tariferhöhung nicht an die Mindestabstandsklausel angepasst, sodass sie heute weniger als die vorgeschriebenen 6.146 EUR verdienen. Eine 10,2-prozentige Gehaltskürzung bedeutet also für einen Tarifsurfer 626,89 EUR pro Monat weniger als bisher.

Hinzu kommt, dass er im Gegensatz zu Tarifmitarbeitern lediglich 12 Monatsgehälter bekommt. Die Erfolgsbeteiligung, die dies normalerweise mehr als ausgleicht, fiel bereits im letzten Jahr sehr niedrig aus.

Gehaltsgruppe T7/4 [EUR] AT (Tarifsurfer) [EUR]
Grundgehalt
4.302,00
6.146,00
Leistungszulage bei 50 Punkten=9,5%
408,69
---
Einbuße nach Tariferhöhung um 4%
1.130,58
1.475,04
Grundgehalt nach Tariferhöhung
4.474,08
6391,84
Leistungszulage bei 50 Punkten=9,5%
425,04
---
Einbuße nach einer weiteren Tariferhöhung um 3%
881,82
1.150,53
Gesamtverlust bis 2010 durch Verschiebung der Tariferhöhungen
2.012,40
2.625,57
Gehaltsverlust durch Reduzierung um 9,1% bzw. 10,2% beim AT bis 2010*
17.250,48
22.568,04
Verlust durch die Nichteinhaltung der Mindestabstandsklausel bis 2010
---
3.456,00
Gesamtverlust bis 2010
19.262,88
28.649,61
* nicht berücksichtigt wurde hier die Auswirkung einer Tariferhöhung und der Anteil von sonstigen Gehaltsbestandsteilen wie EVE bei den außertariflichen Mitarbeitern. Beim Tarifmitarbeiter wird das Gesamtgehalt (Grundgehalt + Leistungszulage + Sonderzulage) um 9,1% reduziert. Wir sind hier ausgegangen von einer durchschnittlichen Leistungszulage von 9,5% und einer Sonderzulage von 150 EUR. Damit ergibt sich ein bisheriges Gehalt von 4860,69.

Trotzdem vergesse man als AT nicht: "Mitarbeiter des übertariflichen Kreises sind in besonderem Maße gehalten, auf das Ansehen von Fujitsu Siemens Computers in der Öffentlichkeit zu achten. Sie haben im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ihre Arbeitskraft voll für das Unternehmen einzusetzen und seine Interessen und Ziele nach bestem Wissen und Können zu fördern." (Punkt 1 der Vertragsbedingungen für übertarifliche Mitarbeiter)
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

FSC: ETV - Beschäftigungssicherung
ETV: "Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Maßnahmen der Beschäftigungssicherung und Erhalt der bestehenden Betriebseinheiten…"

Laut geheimer FSC-Vereinbarung wird die Gesamtzahl der Beschäftigten bis zum 31.3.2010 auf 4750 Mitarbeiter festgeschrieben. Dies wurde in einem Mitarbeiter-Brief von FSC angekündigt, mit dem der Arbeitgeber die Belegschaft über die Vereinbarungen informierte: "Des Weiteren wurde eine Vereinbarung zwischen der Fujitsu Siemens Computers GmbH und der IG Metall getroffen, welche die Gesamtzahl der Beschäftigten bis zum 31. März 2010 auf 4750 Mitarbeiter festschreibt."

Nach dem Wortlaut des ETV ist eine Abspaltung von Teilbetrieben und deren Verkauf nicht ausgeschlossen. Eine konstante Zahl von Mitarbeitern kann auch erhalten werden, wenn man die bisherige Belegschaft abbaut und neue Mitarbeiter einstellt oder indem man Zukäufe macht. Dies scheint FSC auch zu beabsichtigen, sonst wäre der komplizierte Passus über den Betriebsübergang unnötig gewesen. Dem steht auch das Verbot betriebsbedingter Kündigungen bis 2010 nicht entgegen.

"Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Investitionen in die deutschen Betriebe" Der bereits genannte Mitarbeiterbrief enthält die Aussage, dass die bereits erwähnte geheime FSC-Vereinbarung die konkrete Summe der Investitionen auf 30 Mio. EUR pro Jahr, also etwa 6.315 EUR pro Mitarbeiter, festlegt und die Garantie, dass die zehn Betriebe der FSC GmbH für fünf Jahre bestehen bleiben. Investitionen können auch in Zukäufen bestehen, oder in Kursen für Mitarbeiter.

Anmerkung:"geheim" ist nicht im Sinne von gesetzlicher Geheimhaltungspflicht zu verstehen, sondern drückt die Unsitte der Verhandlungspartner aus, Teile von Informationen aus Vereinbarungen den Mitarbeitern im genauen Wortlaut vorzuenthalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

FSC: ETV - Auswirkung der Verschiebung von Tariferhöhungen
Im Ergänzungstarifvertrag wurde weiter vereinbart: "Die Tariferhöhungen, die zwischen den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie und der IG Metall für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2010 vereinbart werden, werden sechs Kalendermonate später als zwischen den Arbeitgeberverbänden und der IG Metall vereinbart wirksam."

Tariferhöhungen werden also erst sechs Monate später gezahlt. Das Wort "Verschiebung" in diesem Zusammenhang suggeriert, dass die Auszahlung des Betrages lediglich nach hinten verschoben wird, aber sonst keine Nachteile entstehen. Tatsächlich bedeutet das aber, dass man die Tariferhöhung für sechs Monate nicht bekommt.

Beispiel: bei einem Grundgehalt in T7/4 von 4.302 EUR und einer durchschnittlichen Leistungszulage von 9,5% bekommt man bei einer Tariferhöhung um 4% 188,43 EUR * 6 = 1130,58 EUR weniger. Tarifmitarbeiter in Gruppe T5/4 ebenfalls mit einer Leistungszulage von 9,5% bekommen bei einem Grundgehalt von 3.277 EUR und derselben Tariferhöhung 143,53 EUR * 6 = 861,18 EUR weniger.

Unten stehende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Verschiebung von Tariferhöhungen für Mitarbeiter in Tarifgruppe T7/4 und T5/4 mit einer durchschnittlichen Leistungszulage von 9,5%. Wir haben dabei beispielhaft vorausgesetzt, dass im Zeitraum bis 2010 zwei Tariferhöhungen, nämlich einmal um 4% und einmal um 3% zwischen Arbeitgeberverbänden und der IG Metall vereinbart werden.

Gehaltsgruppe T7/4 [EUR] T5/4 [EUR]
Grundgehalt
4.302,00
3.277,00
Leistungszulage bei 50 Punkten = 9,5%
408,69
311,32
Einbuße nach Tariferhöhung um 4%
1.130,58
861,18
Grundgehalt nach Tariferhöhung
4.474,08
3.408,08
Leistungszulage bei 50 Punkten = 9,5%
425,04
323,77
Einbuße nach einer weiteren Tariferhöhung um 3%
881,82
671,76
Gesamtverlust bis 2010 durch Verschiebung der Tariferhöhungen
2.012,40
1.532,94


Der Gesamtverlust bis 2010 durch Verschiebung der Tariferhöhungen beträgt also in diesem Beispiel etwa ein halbes Monatsgehalt.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 16.02.07

FSC: Ergänzungstarifvertrag - Ungleichbehandlung bei der Arbeitszeiterhöhung
Für Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeiter, sowie Mitarbeiter mit längerer Arbeitszeit als 35 h wird die Arbeitszeit um 10% erhöht. Das bedeutet für Vollzeit-Mitarbeiter eine Erhöhung von 35h auf 38,5h.

Es besteht ein Wahlrecht zwischen längerer Arbeitszeit und einer Gehaltsreduzierung. Behält man die bisherige Arbeitszeit bei, reduziert sich das Gehalt um 9,1 Prozent, auch bei Teilzeitmitarbeitern. Da es sich bei diesen hauptsächlich um Mütter handelt, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um ihr Kinder rechtzeitig von der Schule oder dem Kindergarten abholen zu können, werden gerade diese keine Arbeitszeitverlängerung machen können. Sie sind gezwungen, mit weniger Geld auszukommen. Insbesondere allein erziehende Mütter dürfte dies hart treffen.

Der Ergänzungstarifvertrag regelt weiter:
"Für Teilzeit-Arbeitnehmer, deren bisherige regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mehr als 35 Stunden und weniger als 38 Stunden beträgt, erfolgt eine Anhebung auf 38,4 Stunden wöchentlich."

Diese Regelung ist nicht nachzuvollziehen. Die Arbeitszeit dieser Mitarbeiter wird pauschal auf 38,4 h angehoben. Behalten sie ihre bisherige Arbeitszeit bei, haben sie deutlich niedrigere Einbußen beim Gehalt, z.B. 6,25% (36h) bis 2,34 % (37,5h). Was rechtfertigt einen solchen Unterschied zwischen jemandem, der 37,5h arbeitet und jemandem, der lediglich eine Stunde mehr arbeitet?

Fakt ist: Die prozentuale Anhebung der Arbeitszeit bewirkt, dass diejenigen mit langer Arbeitszeit deutlich mehr Opfer für die Sanierung bringen müssen. Das ist eine weitere Ungleichbehandlung.

Gruppe Bisherige Arbeitszeit Neue Arbeitszeit Mehrarbeit Gehaltsreduzierung bei Beibehaltung
der bisherigen Arbeitszeit
Vollzeit 35,0 38,5 3,5 9,10%
Vollzeit nach Betriebsübergang
aus IG Metall-Betrieb
35,0 35,0 0,0 0,00%
Teilzeit 20,0 22,0 2,0 9,10%
Arbeitszeit 36,0 38,4 2,4 6,25%
Arbeitszeit 37,5 38,4 0,9 2,34%
Arbeitszeit 38,5 42,4 3,9 9,10%
Arbeitszeit 40,0 44,0 4 9,10%


Nur in besonderen Härtefällen wird bei einer Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit von einer Reduzierung des Gehaltes abgesehen werden. Ausgenommen von der Arbeitszeitverlängerung sind Schwerbehinderte.

Sollten Sie in dieser Tabelle ein Schema suchen, dass Ihnen verständlich macht, worin die Gerechtigkeit dieser absolut zu leistenden Mehrarbeit liegt, geben Sie es auf. Die Anhebungen und Gehaltskürzungen sind zwar so im ETV festgelegt, aber entbehren jeglicher Gleichbehandlung. Einige Schultern tragen mehr, andere halt weniger.

Auch dieser Passus dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 16.02.07

FSC: Ergänzungstarifvertrag - Ungleichbehandlung beim Betriebsübergang
Unter dem Punkt Geltungsbereich heißt es:

"Für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Fusion (Verschmelzung u.ä.) ihres bisherigen Arbeitgebers mit der FSC GmbH auf die FSC GmbH übergeht, gilt dieser ETV mit Übergang ihres Arbeitsverhältnisses, es sei denn, der bisherige Arbeitgeber war im Zeitpunkt des Übergangs der Arbeitsverhältnisse Mitglied in einem Arbeitgeberverband, der mit der IG Metall eine tarifliche Vereinbarung geschlossen hat."

Dieser Passus kommt für Tarif-Mitarbeiter zum Tragen, die per Betriebsübergang zu FSC wechseln. Waren sie vorher in einer Firma, die unter den Metall-Tarifvertrag fiel, dann gilt dieser Ergänzungstarifvertrag für diese Mitarbeiter nicht. Das heißt, Gehalt, Arbeitszeit und sonstige Arbeitsbedingungen bleiben für sie unverändert. Kommen die Mitarbeiter dagegen aus einer Firma, für die kein Metall-Tarifvertrag gilt, dann gilt dieser Ergänzungstarifvertrag im vollen Umfang für sie. Das heißt, es sie haben Gehaltseinbußen und / oder Arbeitszeitverlängerungen.

Dies ist eine eklatante und unzulässige Ungleichbehandlung von Mitarbeitern, die auch nicht zum Betriebsfrieden beitragen dürfte. Dabei handelt es sich um eine Bevorzugung von gewerkschaftlichen Mitarbeitern bzw. solchen, die unter den Metall-Tarifvertrag fallen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen §75 II BetrVG, sondern auch ein Verstoß gegen den in Art. 3 GG garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung, der auch ins Arbeitsrecht hinein wirkt.

Hier liegt sogar eine Ungleichbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern vor, die, die neu dazu kommen, werden besser gestellt als diejenigen, die sich schon bei FSC befinden. Die IG Metall-Mitglieder bei FSC dürfte das vor den Kopf stoßen. Dieser Passus wird einer gerichtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 14.02.07

FSC: Ergänzungstarifvertrag und Gesamtbetriebsvereinbarung zu Einsparmaßnahmen
Der zwischen IG Metall und Fujitsu Siemens Computers abgeschlossene Ergänzungstarifvertrag, sowie die Gesamtbetriebsvereinbarung zu Einsparmaßnahmen für die außertariflichen Mitarbeiter liegt uns jetzt vor. Wir wurden von FSC-Mitarbeitern gebeten, diese Dokumente zu analysieren.

Für besonders wichtig halten wir die Analyse, da uns bereits Hinweise erreicht haben, dass mit diesen Vereinbarungen ein Präzedenzfall geschaffen werden soll. Das Ziel könnte sein, solche Vereinbarungen auch in anderen Unternehmensteilen des Siemens-Konzerns abzuschließen.

Die Vereinbarungen sehen sowohl für den Tarifkreis als auch für außertarifliche Mitarbeiter (AT) eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Prozent oder bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit eine entsprechende Gehaltsreduzierung um 9,1 Prozent vor. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit für einen Vollzeit-Tarifmitarbeiter von 35h auf 38,5h, für einen AT von 40h auf 44h, also auf einen 9h Arbeitstag angehoben wird. Die ATs sollen darüber hinaus auf drei Urlaubstage verzichten.

Erstaunlich erscheint dieser Abschluss insbesondere, da die IG Metall im September 2006 in einer Presseerklärung noch die Meinung vertreten hat, „angesichts des geringen Lohnkostenanteils bei den von FSC gebauten Computern müsse es in den Gesprächen vor allem um die Strukturen und Prozesse bei FSC gehen“. Diese Auffassung wurde vom Unternehmen FSC auch grundsätzlich bestätigt. Nach Angaben des Unternehmens ist der Anteil der Fertigungskosten in der gesamten Wertschöpfungskette so niedrig, dass sich hier kaum wettbewerbsrelevante Einsparungen erzielen lassen. Tatsächlich beträgt der Personalkostenanteil etwa 2 Prozent.

Die IG Metall sollte inzwischen erkennen, dass durch die Aushöhlung der Tarifverträge durch eine Vielzahl von Ergänzungstarifverträgen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter Schritt für Schritt verschlechtert werden. Die nächste Forderung der Arbeitgeber wird die Wiedereinführung der Samstagsarbeit sein. Mit dem Slogan „Samstags gehört Vati mir“ wehrten sich die Gewerkschaften ab 1956 jahrelang gegen die Samstagsarbeit. Wenn sich nicht bald an der Tarifpolitik etwas ändert, kann der DGB diesen Slogan wieder ausgeben.

Es ist offensichtlich, dass es den Arbeitgeberverbänden mit den vielen Ergänzungstarifverträgen, die abgeschlossen werden, um eine flächendeckende Lohnsenkung geht. Bocholt / Kamp-Lintfort ist ein Präzedenzfall gewesen. Das Ergebnis: Die Werke sind heute geschlossen. Ergänzungstarifverträge schaffen neue Standards, die dann wiederum durch neue Ergänzungstarifverträge unterlaufen werden. Eine Abwärtsspirale in den Arbeitsbedingungen ist in Gang gesetzt. Der Flächentarifvertrag ist damit nur noch eine leere Hülse.
(cr/iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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