Ausgliederung NSN-SCA zu IBM 2007




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19.12.07   Kommentar zum Unterrichtungsschreiben
17.12.07   Überleitungsvereinbarung
13.12.07   Weitere Schritte für Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM
12.12.07   Aussonderung der Widersprüchler
11.12.07   beE-kfA lebt wieder auf - Überleitungsvereinbarung
11.12.07   Fünf Jahre Schutz vor Insolvenz
08.12.07   IBM – Verschiebebahnhof?
08.12.07   Anzahl der übergegangenen Mitarbeiter
08.12.07   Zeitarbeit bei IBM
07.12.07   Verweildauer übernommener Mitarbeiter bei IBM "relativ kurzfristig"
04.12.07   Aus dem Tagebuch eines Kostenfaktors
30.11.07   Weitere Ausgliederung von SCA und RTP zu IBM
30.11.07   Was ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag?
21.11.07   Geschäftsführer der neu gegründeten IBM-Tochter
20.11.07   BAG - soziale Auswahl nur bei begründetem Widerspruch
18.11.07   Frist für Widerspruch gegen Übergang zu IBM läuft aus
18.11.07   Teilbetriebsschließung möglich?
03.11.07   Widerspruchsgründe unbedingt angeben!
03.11.07   Tariflicher Kündigungsschutz hält auch bei Widerspruch
03.11.07   Widerspruchsgrund - Verlust des Kündigungsschutzes
24.10.07   Überleitungsvereinbarung zum Betriebsübergang nach IBM
23.10.07   Unterrichtungsschreiben für den Betriebsübergang
17.10.07   IBM Folge-Outsourcing zu AT&T?
16.10.07   „Von da an ging’s rapide bergab“
15.10.07   Blockiert NSN die beE?
12.10.07   Angst bei SCA-MA vor Betriebsschließung in Berlin
12.10.07   Der „zwei Alternativen“-Effekt
09.10.07   Wirbt IBM für Übergang mit falschen Aussagen?
09.10.07   Keinen neuen Arbeitsvertrag bei IBM unterschreiben
09.10.07   Fragen noch offen?
07.10.07   Kommentar zu den Folien: Geringe Zukunftsperspektiven bei IBM
05.10.07   Widerspruch gegen den Betriebsübergang zu IBM
05.10.07   Folgen des Widerspruchs bei potentiellen Kündigungsschutzklagen 2009
29.09.07   Wozu Bewerbungsunterlagen bei IBM-Infoveranstaltungen?
27.09.07   IA/SP gilt auch für IBM-Widersprüchler weiter
27.09.07   Personalabbau bei IBM
27.09.07   Versetzungssperre
26.09.07   IBM und die Jobsicherheit
23.09.07   Ergänzung zu freien Stellen bei IBM
22.09.07   Risiken für übergehende Mitarbeiter
22.09.07   Handlungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter
22.09.07   Freie Stellen bei IBM in Deutschland
22.09.07   Handlungsmöglichkeiten von GBR/BR
22.09.07   Fragen an NSN, GBR und BR
22.09.07   Ist die neue IBM-Tochter überhaupt ein Unternehmen?
21.09.07   Ausgliederung SCA - Fakten
21.09.07   Ausgliederung SCA – Aussichten der übergehenden Mitarbeiter
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InWaChRo-News: Mittwoch, 19.12.07

NSN-SCA: Kommentar zum Unterrichtungsschreiben
"Das Unternehmen wird zunächst die übergehenden Nokia Siemens Networks Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmer haben und sich zunächst schwerpunktmäßig auf die Partnerschaft mit Nokia Siemens Networks ausrichten. Daneben ist beabsichtigt, das Wissen und die Erfahrung der übergehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zunehmenden Maße für unsere Kunden und Kundenprojekte zu nutzen und einzusetzen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen."

Dieser Passus im Unterrichtungsschreiben zeigt sehr deutlich, dass die IBM Network Services & Solutions GmbH ein Unternehmen ist, das zurzeit nur einen Kunden, nämlich NSN, hat. Wie wir bei NSN und auch bei Enterprise sehen, ist es bereits für bestehende Unternehmen schwierig, sich auf dem Markt zu behaupten. Wie soll das einem Unternehmen gelingen, das lediglich aus den übergehenden bzw. übergegangenen Mitarbeitern von NSN-SCA besteht, nur einen Kunden hat, offensichtlich über keine eigene Auftragsakquise verfügt und zudem einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag und damit der Weisung der IBM Deutschland GmbH unterliegt.

Weiter soll ein Geschäftsmodell erst aufgebaut werden, was schließen lässt, dass dieses noch nicht fertig durchdacht und einsetzbar ist. Offensichtlich möchte man zunächst, die Restarbeiten für NSN erledigen und während dieser Zeit überlegen, wie das Geschäftsmodell konkret aussieht. Was wir bisher aus anderen Outsourcing-Projekten wissen, besteht das Geschäftsmodell im internen Verleih der Mitarbeiter, ohne, dass diese in die anderen IBM-Unternehmen wechseln können. Wer auf den Klebeeffekt hofft, wird voraussichtlich enttäuscht werden.

"Die bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten gemäß §613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, sofern in den Überleitungsvereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist."

Hier ist mal wieder anzumerken, dass Überleitungsvereinbarungen zwischen GBR und Arbeitgeber, die gesetzlichen Regelungen nicht aushebeln können. Es kann höchstens günstigeres für den Arbeitnehmer geregelt werden.

"Bei Nokia Siemens Networks kommt dann der Ihnen bekannte derzeit geltende Interessenausgleich vom 12.07.2007 mit der jeweils geltenden örtlichen Sozialplanregelung zur Anwendung."

Dieser Satz suggeriert, dass die Alternative zu einem Übergang, lediglich ein Aufhebungsvertrag mit/ohne Eintritt in die beE oder Vorruhestandsregelungen wären. Dem ist nicht so. Man kann auf jeden Fall bis zum 30.09.2009 bei NSN ausharren. Der Arbeitgeber kann sich nach dem 30.09.2009 im Falle einer beabsichtigten Kündigung nicht mehr auf den Widerpruch berufen. Er verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens bis zu diesem Datum vertragsgemäß zu beschäftigen, insbesondere, da er mit Widersprüchen rechnen muss und wusste dass Kündigungsschutz besteht und dies nicht überraschend für ihn ist. Wichtig ist für die widersprechenden Mitarbeiter ein Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung zu führen.

Achtung: Mit dem Zugang des Unterrichtungsschreibens beginnt die Frist von einem Monat für den Widerspruch. Daran ändert auch Weihnachten und Neujahr nichts.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

NSN-SCA: Kommentar zum Unterrichtungsschreiben
"Das Unternehmen wird zunächst die übergehenden Nokia Siemens Networks Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmer haben und sich zunächst schwerpunktmäßig auf die Partnerschaft mit Nokia Siemens Networks ausrichten. Daneben ist beabsichtigt, das Wissen und die Erfahrung der übergehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zunehmenden Maße für unsere Kunden und Kundenprojekte zu nutzen und einzusetzen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen."

Dieser Passus im Unterrichtungsschreiben zeigt sehr deutlich, dass die IBM Network Services & Solutions GmbH ein Unternehmen ist, das zurzeit nur einen Kunden, nämlich NSN, hat. Wie wir bei NSN und auch bei Enterprise sehen, ist es bereits für bestehende Unternehmen schwierig, sich auf dem Markt zu behaupten. Wie soll das einem Unternehmen gelingen, das lediglich aus den übergehenden bzw. übergegangenen Mitarbeitern von NSN-SCA besteht, nur einen Kunden hat, offensichtlich über keine eigene Auftragsakquise verfügt und zudem einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag und damit der Weisung der IBM Deutschland GmbH unterliegt.

Weiter soll ein Geschäftsmodell erst aufgebaut werden, was schließen lässt, dass dieses noch nicht fertig durchdacht und einsetzbar ist. Offensichtlich möchte man zunächst, die Restarbeiten für NSN erledigen und während dieser Zeit überlegen, wie das Geschäftsmodell konkret aussieht. Was wir bisher aus anderen Outsourcing-Projekten wissen, besteht das Geschäftsmodell im internen Verleih der Mitarbeiter, ohne, dass diese in die anderen IBM-Unternehmen wechseln können. Wer auf den Klebeeffekt hofft, wird voraussichtlich enttäuscht werden.

"Die bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten gemäß §613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, sofern in den Überleitungsvereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist."

Hier ist mal wieder anzumerken, dass Überleitungsvereinbarungen zwischen GBR und Arbeitgeber, die gesetzlichen Regelungen nicht aushebeln können. Es kann höchstens günstigeres für den Arbeitnehmer geregelt werden.

"Bei Nokia Siemens Networks kommt dann der Ihnen bekannte derzeit geltende Interessenausgleich vom 12.07.2007 mit der jeweils geltenden örtlichen Sozialplanregelung zur Anwendung."

Dieser Satz suggeriert, dass die Alternative zu einem Übergang, lediglich ein Aufhebungsvertrag mit/ohne Eintritt in die beE oder Vorruhestandsregelungen wären. Dem ist nicht so. Man kann auf jeden Fall bis zum 30.09.2009 bei NSN ausharren. Der Arbeitgeber kann sich nach dem 30.09.2009 im Falle einer beabsichtigten Kündigung nicht mehr auf den Widerpruch berufen. Er verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens bis zu diesem Datum vertragsgemäß zu beschäftigen, insbesondere, da er mit Widersprüchen rechnen muss und wusste dass Kündigungsschutz besteht und dies nicht überraschend für ihn ist. Wichtig ist für die widersprechenden Mitarbeiter ein Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung zu führen.

Achtung: Mit dem Zugang des Unterrichtungsschreibens beginnt die Frist von einem Monat für den Widerspruch. Daran ändert auch Weihnachten und Neujahr nichts.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

NSN-SCA: Überleitungsvereinbarung
Die Überleitungsvereinbarung für die Mitarbeiter, die nun noch zu IBM übergehen sollen, ist mit der Überleitungsvereinbarung für die Mitarbeiter, der 1. Übergangswelle bis auf die Präambel identisch.

Zu ergänzen ist lediglich, dass Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprechen und gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag mit beE unterzeichen, Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich haben. Wer von diesen Mitarbeitern zum 1.4.2008 in die beE eintritt, kann die beE-Dienste bereits ab 1.1.2008 in Anspruch nehmen.

Damit ist der im Interessenausgleich vom 12.07.2007 beschriebene Personalabbau bei SCA abgeschlossen. Das Management erwartet, dass die Differenz zum Abbauziel durch natürliche Fluktuation erreicht wird.

Die letzten beiden Punkte gehen aus der diesmal nicht geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung hervor. Wir fragen allerdings, warum es dazu einer Protokollnotiz bedarf. Warum schreiben die Parteien das nicht einfach in die Überleitungsvereinbarungen?

An diesem Konstrukt erkennt man ganz deutlich, dass es nur darum geht, die Mitarbeiter los zu werden. Es ist egal, ob IBM sie nimmt oder sie die Firma über einen Aufhebungsvertrag mit beE verlassen. Auch IBM scheint kein gesteigertes Interesse an den Mitarbeitern zu haben - was auch nicht wundert.

Auch für die betroffenen SCA-Mitarbeiter gilt: Gebt nicht aus Angst euren Arbeitplatz zu verlieren, ihn freiwillig auf. Ihr habt Kündigungsschutz bis 30.09.2009.
(iw)

InWaChRo-News: Donnerstag, 13.12.07

NSN-SCA: Weitere Schritte für Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM
Wie gestern berichtet wurden die Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM alle in einem Gebäude zusammengefasst und zunächst bis Ende Januar freigestellt. Der Arbeitgeber zielt mit dieser Separierung und Freistellung darauf ab, euch bis zum Ablauf des Kündigungsschutzes am 30.9.2009 in eine Lage zu bringen, in der er leichter betriebsbedingt kündigen kann. Daher müsst ihr handeln. „Kopf in den Sand“ verschlechtert eure Lage 2009.

Eure nächsten Schritte sollten (in der Reihenfolge) sein:
  1. Widerspruch gegen die Versetzung
  2. Widerspruch gegen die Freistellung
  3. innerhalb von 4 Wochen Einstweilige Verfügung gegen die Freistellung einreichen
  4. Arbeitsleistung anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung fordern
  5. Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Widerspruch gegen die Versetzung
Es handelt sich bei der Zusammenfassung in diesem Gebäude um eine Versetzung, da sich der Arbeitsort und der Vorgesetzte ändern und ein Arbeitsplatz ohne Arbeitsinhalt zugewiesen wird. Der Betriebsrat hat bei dieser Versetzung Mitbestimmungsrecht und kann ihr nach §99 II Nr. 3, Nr. 4 BetrVG widersprechen. Ohne Zustimmung des Betriebsrates ist die Versetzung nicht wirksam. Der Mitarbeiter sollte trotzdem ebenfalls vorsorglich widersprechen und diesen Widerspruch dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zukommen lassen.

Widerspruchstext gegen Versetzung

An die Personalabteilung und zur Kenntnis der Vorgesetzten (dies ist im Zweifelsfall der Geschäftsführer, also Lydia Sommer und Olaf Horsthemke) und des Betriebsrates:

„Sehr geehrter Herr/Frau …,

Hiermit widerspreche ich meiner Versetzung von … nach …, da ich die begründete Besorgnis habe, dass die Versetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Inhalt erfolgt. Es existiert keine konkrete Aufgabenbeschreibung. Aufgrund des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009 muss der Arbeitgeber mir jedoch eine vertragsgemäße Beschäftigung zuweisen.

Des Weiteren befürchte ich, dass durch diese Zusammenfassung der Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprochen haben, eine Situation geschaffen werden soll, die es dem Arbeitgeber nach dem 30. 9. 2009 erleichtert, mich betriebsbedingt zu kündigen.

Aufgrund der Auswahlkriterien der Mitarbeiter für diese Maßnahme - es sind ausschließlich Mitarbeiter betroffen, die dem Betriebsübergang in die IBM Network Services & Solutions GmbH widersprochen haben - muss ich zudem weitere Nachteile befürchten. Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Bestätigung, dass Sie von Ihrem Versetzungswunsch „gegen meinen Willen“ Abstand nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Scarlett Hazeltine“


Widerspruch gegen die Freistellung
Da ihr keine betriebsbedingte Kündigung erhalten habt, kann der Arbeitgeber weder Tarifmitarbeiter noch außertarifliche Mitarbeiter einseitig freistellen. Ihr solltet diese Freistellung auch nicht bis Ende Januar akzeptieren. Ihr werdet dadurch von den Kollegen isoliert und seid sofort aus dem Betrieb und dem produktiven Prozess draußen. D.h. ihr bekommt auch keine Informationen mehr (außer bei uns). Wenn man erst einmal draußen ist aus der Firma, kommt man erfahrungsgemäß kaum wieder hinein. Daher solltet ihr eurer Freistellung widersprechen und dem Arbeitgeber dafür eine Frist bis maximal zum 18.12.2007 setzen.

Widerspruchstext gegen die Freistellung

An die Personalabteilung und zur Kenntnis der Vorgesetzten (dies ist im Zweifelsfall der Geschäftsführer, also Lydia Sommer und Olaf Horsthemke) und des Betriebsrates:

„Sehr geehrter Herr/Frau …,

Ich bin mit einer Freistellung grundsätzlich nicht einverstanden.

Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Bestätigung bis zum 18.12.2007, dass Sie von Ihrer Freistellung „gegen meinen Willen“ Abstand nehmen.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlett Hazeltine“


Einstweilige Verfügung gegen die Freistellung
Antwortet der Arbeitgeber nicht oder erhält er die gesetzeswidrige Freistellung aufrecht, dann solltet ihr vor Weihnachten noch einen Anwalt beauftragen, eine einstweilige Verfügung gegen die Freistellung zu erwirken. Ihr müsst die 4-Wochenfrist dafür einhalten, sonst ist keine einstweilige Verfügung mehr möglich.

Arbeitsleistung anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung fordern
Bei jeder Gelegenheit (mindestens einmal pro Monat) schriftlich (z.B. per E-Mail) die Arbeitsleistung anbieten und die Zuweisung einer vertragsgemäßen Beschäftigung fordern und dafür eine Frist setzen. In Anbetracht dessen, dass bald Weihnachten ist, kann man hier ausnahmsweise eine längere Frist (z.B. 31.1.2008) setzen.

Ihr habt einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Bereits 1955 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den ungekündigten Arbeitnehmern das Recht auf eine vertragsgemäße Beschäftigung zugesprochen. Nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes sei es einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, ein Gehalt ohne Erbringung der Arbeitsleistung zu erhalten. Nach diesem BAG Urteil ist vertragsgemäße Beschäftigung erst recht unstrittig, wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie in eurem Fall, überhaupt nicht angezweifelt wird. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht darauf zurückziehen und behaupten, dass er keine Arbeit aufgrund des Betriebsüberganges hat, weil er bereits vor dem Übergang wusste, dass er eventuelle Widersprüchler bis 30.9.2009 auf jeden Fall vertragsgemäß beschäftigen muss. Dies gilt erst recht für diejenigen, die bereits vor dem Betriebsübergang keine Arbeit mehr hatten.

Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Falls der Arbeitgeber bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine vertragsgemäße Beschäftigung zugewiesen hat, solltet ihr eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung über euren Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 12.12.07

NSN-SCA: Aussonderung der Widersprüchler
NSN greift zu gewöhnlichen Mittel: Gestern wurden die Widersprüchler gegen den ersten IBM-Übergang separiert. Sie wurden alle zusammengefasst in dem Gebäude, in dem bisher die EPCOS-Mitarbeiter und der Gesamtbetriebsrat sitzen. Des Weiteren wurden sie zunächst bis Ende Januar freigestellt.

Dies erinnert fatal an die "Zielstattstraße" 2003, in die die damals gekündigten und von Siemens ausgesonderten Mitarbeiter in der Hofmannstraße gemeinsam untergebracht waren. Diese Mitarbeiter haben sich jedoch nicht unterkriegen lassen.

Sie haben NCI gegründet und nach dem Motto "Ziel statt Straße" gelebt. Sie wollten nicht arbeitslos auf der Straße landen.

Ihr Ziel - die Reintegration bei Siemens haben sie erreicht. Auch ihr, liebe Widersprüchler habt Rechte. Wir werden sie euch wie gewohnt auf dieser Homepage erläutern. Doch handeln muss ihr, zusammenhalten auch, denn gemeinsam geht es besser.

Die Zielstattstraße von Mch M könnte Kustermannpark heißen. Im Gegensatz zu 2003 kennen wir heute die Methoden des Managements. Das ist ein Vorteil. Daher liebe Kolleginnen und Kollegen macht es wie es die Betroffenen es 2003 gemacht haben: Nehmt eure Rechte wahr, haltet zusammen und bringt zum Ausdruck, dass ihr nicht auf der Straße landen werdet.

Dieses Ziel kann vielfältig aussehen: Ein neuer Job, bei einem Arbeitgeber, wo man sich wohl fühlen kann (so sich noch einer findet) oder der Erhalt seines Arbeitsverhältnisses mit Nokia Siemens Networks. Packen wir's an - wie immer im NCI.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.12.07

NSN-SCA: beE-kfA lebt wieder auf - Überleitungsvereinbarung
Den SCA Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, wurde von der Betriebsleitung die Möglichkeit eröffnet, in die beE einzutreten oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dabei ist die Firma bereit, den Kündigungsfristabkauf (kfA), der im IA/SP nur befristet galt, zu zahlen, wenn die Mitarbeiter statt überzugehen, das beE-Angebot annehmen oder über einen Aufhebungsvertrag die Firma verlassen. Dieses Angebot gelte bis zum Ende der Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang.

Daran erkennt man deutlich wie sehr die Firma die Leute loswerden will und wie dringend IBM sie braucht.

Vergesst nicht, dass ihr bis 30.09.2009 Kündigungsschutz habt. Eine beE wird es wohl auch im Jahre 2009 wieder geben, dann von der Agentur für Arbeit finanziert. Selbst, wenn diese nur 12 Monate dauern sollte, überlebt ihr ein Jahr länger. Nutzt, wie schon oft gesagt, NSN als beE, um euch aus einer wirklich ungekündigten Stelle heraus, einen neuen Job zu suchen.

Die Überleitungsvereinbarung soll, abgesehen von der Mitarbeiterzahl und dem Übertrittsdatum, identisch mit der des ersten IBM-Übergangs sein. Das Unterrichtungsschreiben soll Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche verteilt werden. Ab dem Erhalt des Schreibens beginnt die Frist für den Widerspruch zu laufen. Sie beträgt einen Monat.

"Heute", so schrieb ein Kollege, "waren wieder sehr viele daran interessiert, vielleicht doch in die beE zu gehen - jedenfalls die, die bisher ganz wichtig waren und im nächsten Jahr die Arbeit machen hätten sollen ....

Frohe Weihnachten! Sie haben's wieder mal voll geschafft ...."
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.12.07

NSN-SCA: Fünf Jahre Schutz vor Insolvenz
die IBM Network Services & Solutions GmbH-, in die die SCA-Mitarbeiter übergegangen sind bzw. übergehen sollen, unterliegt - wie bereits berichtet - einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Laut Aussage von IBM soll dieser fünf Jahre lang gelten.

Damit wäre die IBM Network Services & Solutions GmbH für fünf Jahre praktisch gegen Insolvenz geschützt. Vor Betriebsschließungen und Stellenabbau schützt ein solcher Vertrag natürlich nicht.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN-SCA: IBM – Verschiebebahnhof?
Die SCA-Mitarbeiter sind in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergegangen. Ihnen sollen die SCA PV- (Perfect Voice) sowie RTP- (Research Technology & Platforms) Mitarbeiter zum 1.2.2007 folgen.

Als Unternehmenszweck ist für die IBM Network Services & Solutions GmbH im Handelsregister unter Ziffer 5 eingetragen:
„der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen, Geschäftsbetrieben und Teil-Geschäftsbetrieben, die sich auf die unter Ziffer 1 - 4 aufgeführten Tätigkeiten beziehen“.

Dies bedeutet, dass ein Zweck des Unternehmens ist, Teile von Betrieben, wie beispielsweise SCA PV/RTP aufzukaufen und diese auch wieder zu verkaufen. Für die Mitarbeiter heißt das offensichtlich, sie werden einfach nur durch das Unternehmen durchgeschleust (vergl. auch Artikel "Zeitarbeit bei IBM").
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN-SCA: Anzahl der übergegangenen Mitarbeiter
In Berlin sind etwa 120 der geplanten 165 Kollegen in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergegangen, in München nur 16 oder 17 der geplanten 70 Kollegen. Von den ursprünglich für diesen Transfer vorgesehenen 235 Mitarbeitern sind also nur 58 Prozent tatsächlich übergegangen. Die übrigen Kollegen haben intern oder extern bereits einen neuen Job gefunden, sind in die beE gegangen oder haben dem Übergang widersprochen.

Durch diese geringe Transfer-Quote ist es nicht verwunderlich, dass NSN nun im Wege einer "Straf-Ausgliederung" weitere Mitarbeiter in die IBM Network Services & Solutions GmbH verschieben will, um die mit IBM vereinbarte Zahl 235 zu erreichen. Mit den 30 Mitarbeitern in Berlin und 61 in München würde man - so hofft NSN - die jeweiligen Zahlen an den beiden IBM-Standorten auffüllen.

Da durch diese missglückte Ausgliederung funktionsfähige Teams auseinander gerissen wurden sind sie jetzt bei IBM erst einmal mit mehr Arbeit konfrontiert, als sie schaffen können. Dies wird sich ändern, wenn die Beauftragung durch NSN sinkt. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch die Aussage eines Mitarbeiters, dass sich seit dem Übergang bei IBM keiner mehr um ihn kümmert.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN-SCA: Zeitarbeit bei IBM
Die NSN-SCA Mitarbeiter sind bzw. sollen in die IBM-Tochter IBM Network Services & Solutions GmbH übergehen, also nicht in das IBM Unternehmen, von dem untenstehend die Rede sein wird.

Trotzdem könnte für die NSN-SCA-Mitarbeiter dieser Bericht interessant sein, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass IBM Teile der jetzt übergehenden Mitarbeiter nach einem Jahr oder früher in die IBM Business Services GmbH verlagert, natürlich wieder per Betriebsübergang.

In der IBM Business Services GmbH (BS) werden Outsourcing-Aktivitäten zusammengefasst. BS fungiert also quasi als Zeitarbeitsfirma. Die Mitarbeiter werden von dort IBM intern ausgeliehen oder führen Aufträge ihrer ursprünglichen Firma weiter bis diese auslaufen.

Eine solche Auslagerung zu BS ist aktuell am 01.10.2007 mit Mitarbeitern der IBM-Tochter SerCon geschehen. SerCon hat insgesamt 750 Mitarbeiter. Davon sollten 130 Mitarbeiter zu BS wechseln. Wie viele tatsächlich mit übergegangen sind, ist uns unbekannt.

Den übergegangenen SerCon-Mitarbeitern wurde ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, womit §613a BGB ausgehebelt wird. Nur für Mitarbeiter, die diesen Vertrag nicht unterschrieben, gelten die Regelungen des §613a BGB. Es ist zu erwarten, dass die Regelungen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen nach Ablauf des Schutzjahres gekündigt werden. Die individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen können bereits vorher durch Änderungskündigung seitens IBM BS geändert werden.

Wie SerCon-Mitarbeiter in BooCompany berichteten, enthalten die neuen Arbeitsverträge unter anderem Klauseln, die Zeit- und Leiharbeitsfirmen alle Ehre machen. Danach kann die IBM-BS einen Mitarbeiter bei Bedarf weltweit verschieben und nach Belieben stationieren. Weiter müssen die Mitarbeiter selbst für ihre Weiterbildung Sorge tragen. Wenn sie den Vertrag unterzeichnen, erklärt der Mitarbeiter sich bereit, ""dass er/sie alle Anstrengungen unternimmt" um evtl. "Utilization-Vorgaben" zu erfüllen. Eine genaue Definition von "Utilization" blieb IBM-BS sowie auch die SerCon schuldig.

Mitarbeiter bezeichneten diesen Vertrag als Knebelvertrag, der es den IBM-Managern ermöglicht, mit ihnen zu machen, was sie wollen und der Mobbing durch das Management Tür und Tor öffnet.

Diese Auslagerungen sind kein Einzelfall. Die IBM Business Services GmbH hatte beispielsweise Anfang 2004 Mitarbeiter des Siemens ICN-Rechenzentrums übernommen. Zunächst wurden sie quasi als Zeitarbeiter verliehen. Schon vor Ablauf eines Jahres wurde allen Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag angeboten. Wer dieses Angebot nicht annahm, wurde betriebsbedingt gekündigt. Die Kollegen haben ihre Kündigungsschutzprozesse verloren und sind jetzt arbeitslos.

Weiter wurden Deutsche Bank Mitarbeiter in die BS ausgelagert und leisten nun IT-Dienste für die Deutsche Bank bei IBM. Die ausgelagerten Mitarbeiter der Deutschen Bank haben Kündigungsschutz bis 2008/2009. Es ist zu erwarten, dass sie ein ähnliches Schicksal erleiden wie die Kollegen des Siemens ICN-Rechenzentrums.

Der IBM-Deutschland-Manager,Martin Jetter, hat bereits angekündigt, dass sich die IBM-Mitarbeiter in Deutschlang mit den IBM-Mitarbeitern in Billiglohnländern werden messen müssen. Druckmittel zur Veränderung der Gehaltsstruktur dürften angedrohte Verlagerungen in diese Billiglohnländer sein.

So ist zu erwarten, dass auch die überzähligen SCA-Mitarbeiter, die jetzt in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergehen oder bereits übergegangen sind, alsbald in die BS wechseln werden. In dieser Firma wartet dann Leiharbeit mit den entsprechenden Verträgen, die diese Leiharbeit möglich machen. Wenn BS nicht mehr genügend Arbeit hat, erfolgt höchstwahrscheinlich wie bei den zu IBM-BS übergegangenen Mitarbeitern des ehemaligen ICN-Rechenzentrums eine Betriebsschließung.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 07.12.07

NSN-SCA: Verweildauer übernommener Mitarbeiter bei IBM "relativ kurzfristig"
Ein Outsourcing-Dienstleister ist ein Unternehmen, das Mitarbeiter und auslaufende Projekte, die ein anderes Unternehmen nicht mehr haben will, übernimmt. Das Geschäft der Outsourcing-Dienstleister boomt, seit große Konzerne einer permanenten Restrukturierung unterliegen. So schreibt Nokia beispielsweise in der Präambel seines Rahmensozialplans: "Die spezifische Produkt- und Dienstleistungspalette von NOKIA erfordert eine laufende Anpassung der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Arbeitszeiten an die ständig wechselnden Bedürfnisse des Marktes."

IBM ist ein großer Outsourcing-Dienstleister, der Mitarbeiter durch das Unternehmen schleust. IBM betreibt dieses Geschäft schon seit etlichen Jahren. Bereits 2004 sagte Lee Conrad, der Sprecher der US-Mitarbeitervertretung Allianz@IBM: "viele Mitarbeiter haben Angst davor, von IBM übernommen und nach ein oder zwei Jahren durch Niedriglohnkräfte ersetzt zu werden".

IBM feiert Mitarbeiter, die sie übernehmen, in der Öffentlichkeit als Neueinstellungen, sagen die US-Kritiker. Nach kurzer Zeit werden sie jedoch wieder entlassen oder ihre Jobs werden ausgelagert. Die Kritik: IBM begrüßt die Neuen am Haupteingang. Und bittet viele von ihnen durch die Hintertür wieder hinaus.

IBM bestätigte damals, dass die Beschäftigungsgarantien für die übernommenen Mitarbeiter "relativ kurzfristig" gelten. Nicht länger als ein Jahr, sagen Marktbeobachter. Der Protest 2004 war durch die Nachricht, IBM wolle 3000 Jobs in Billiglohnländer auslagern, ausgelöst worden.

Die vom Management versprochene rosige Zukunft bei IBM wird mit diesen Aussagen noch unwahrscheinlicher. Quelle: Artikel bei Silicon de
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 04.12.07

NSN-SCA: Aus dem Tagebuch eines Kostenfaktors
Momentan sieht ein ganz normaler Arbeitstag bei NSN-SCA in etwa folgendermaßen aus, sozusagen aus dem Tagebuch eines unerwünschten Kostenfaktors. Man könnte auch eine alte Fernsehserie zitieren: Warum geht es jedem Einzelnen von uns so schlecht, wo es uns allen doch so gut geht?

Nach Betreten des Büros schaut man mal ins Outlook, was es so Neues gibt. Aha, der Betriebsrat weist darauf hin, dass es neue Ausgliederungspläne gibt, also das Übliche. Martinstraße, Hofmannstraße und Berlin sagen das Gleiche.

Ein kurzer Schreck, jetzt bin ich also auch dabei - aber das war ja zu erwarten.

Ansonsten - was hat die Geschäftsleitung zu berichten? Nichts Substantielles, nur das übliche Geschwätz - wie immer in den letzten Jahren, um die Kollegen über den Tisch zu ziehen. Kennt man ja seit Jahren, die Sprüche. Irgendwann stumpft man auch ab.

Eine Kollegin hat schon die einschlägigen Telefonbücher durchforstet und die potentiellen Kandidaten als Excelliste zusammengestellt. In Berlin 20 Kollegen bei PVM, passt gut, mehr spucken die Adressbücher gar nicht mehr aus. Na ja, ein paar Kollegen sind zwar vermutlich eigentlich gar nicht mehr da, aber über den Daumen gepeilt, passt es. In München wären's noch einige mehr als die angedrohten 30 bei PVM. Löschen wir mal die diversen Projekt-, Produkt- und Was-weiß-ich-Manager und den einen oder anderen möglicherweise "Unverzichtbaren", dann bleiben noch so an die 40. Passt auch - oder mit anderen Worten, die noch vorhandene PVM RD in Deutschland wird eingestampft. Bei PVF wird's ähnlich aussehen, die meisten sind eh' schon bei TietoEnator. Da kann man sich dann bei der geplanten Integration von PVM und PVF einen Haufen Arbeit sparen, wenn sowieso kaum jemand mehr da ist.

Mittlerweile wird's allmählich Mittag und die Einträge auf den Homepages der Betriebsräte in München sind wieder verschwunden. War vielleicht doch etwas zuviel offene Kommunikation. Eigentlich war doch da nichts Peinliches zu finden, wie bei den letzten IBM-Powerpoint-Folien. Wie hieß es da vorsorglich: "Don't talk about job security". Egal, ein Kollege hat die BR-Homepage noch im Speicher. Der Screenshot zeigt, es war doch kein schlechter Traum, sondern Realität.

Man telefoniert etwas rum bei den potentiellen Leidensgenossen. Komisch, irgendwie fällt mir jetzt die strahlende Zukunft ein und der zugehörige Grünenspruch: "Das Restrisiko ist das Risiko, das uns den Rest gibt". Offensichtlich ist es so, dass auf Managementebene schon seit einigen Wochen Gespräche mit IBM geführt wurden. Bei PVM soll also anscheinend doch noch der eine oder andere Entwickler für Diagnosezwecke (vorläufig?) bleiben, aber beim Rest will man anscheinend wirklich Tabula Rasa machen.

Zwischendurch eine Mail vom Management: nächste Woche All Hands Meeting. Na ja, "all" stimmt ja wieder mal nicht so ganz. Ganz wie bei Georg Orwell, Friedensministerium, Wahrheitsministerium und so.

Also, was sagt jetzt die Überleitungsvereinbarung von der IBM 1 Tranche? Wird ja vermutlich jetzt wieder angewendet werden. Klingt auf den ersten Blick nicht schlecht. Aber bei allen wichtigen Punkten steht eigentlich nur, alles bleibt gemäß § 613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung. Mit anderen Worten, es gibt ein Jahr Schonfrist und dann bleibt eigentlich alles dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Wer da den kürzeren ziehen wird, kann man sich ja denken. IBM Network Services & Solutions GmbH ist nicht im Arbeitgeberverband, damit sind nach einem Jahr diese ganzen wohlklingenden Formulierungen sowieso Makulatur. Tariflicher Kündigungsschutz? Aber man ist ja kein Jurist. Da wird man wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen.

Mittlerweile ist es 15:02. Schon wieder eine Mail von Management
"For German version please scroll down". Dann scrolle ich mal.

... "Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir laden Sie zu einer wichtigen Informationsveranstaltung ein, hinsichtlich eines geplanten Betriebsübergangs von NSN SCA und NSN RTP Mitarbeitern zu IBM Network Services & Solutions GmbH von dem Sie betroffen sein werden. Bitte priorisieren Sie Ihre Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung - wir bedauern die Kurzfristigkeit dieser Einladung! Diese Einladung ist für Sie persönlich und kann nicht weitergeleitet werden, da sie nur an ausgewählte Mitarbeiter versandt wurde. Die Veranstaltung findet als Telefonkonferenz heute Freitag, 30.November, von 16 - 16.30 Uhr statt. ..."


Toll, um 15 Uhr erfährt man, dass einem um 16 Uhr mitgeteilt wird, dass man rausfliegen soll. Warum kann diese Mail eigentlich nicht weitergeleitet werden? Was spricht dagegen? Wer wurde da noch angesprochen? Da wollte man wohl das Datenschutzrecht der Kollegen nicht verletzen, indem man den Verteiler verschleiert.

Ist ja auch etwas ganz Neues, dass man bei einer Telefonkonferenz Fragen per SMS stellen soll. Wird anscheinend eher eine Teleschweig-, denn eine Telefonkonferenz werden, zumindest auf Arbeitnehmerseite. Befehlsempfang per One-Way End-To-End Kommunikation - früher hieß das mal Strammstehen und Kopf ab zum Gebet.

16 Uhr: Man meldet sich bei der Konferenz brav an und es wird einem auch vom Automaten freundlich mitgeteilt, dass man zwar mithören, aber nicht mitsprechen könne und einen die anderen Teilnehmer auch nicht hören könnten. Na ja, mitsprechen ist eben nicht mehr gefragt. Andererseits kann man schon mithören, dass sich diverse Manager bei der Konferenz einloggen und auch wie sonst üblich mitteilen, dass eben jetzt auch der wichtige Herr X dabei sei. Scheint doch kein technisches, sondern ein generelles Kommunikations- und Menschenbildproblem zu sein. Andererseits, auf dieser Seite der Leitung sitzen ja auch keine Menschen, sondern nur Kostenfaktoren. Menschen sind ja nur auf der anderen Seite der Leitung, darum heißt es ja auch Betriebsleitung. Das muss man schon verstehen, irgendwie.

Also, jetzt der liebe Manager:
Es täte ihm ja furchtbar leid, dieses Kommunikationsproblem, dass der Betriebsrat.... Sollte ja noch nicht heute, sondern erst nächste Woche usw. Da hätte es beim Betriebsrat wohl Missverständnisse gegeben. Aber nun hätten sie deshalb doch schon heute, um Unruhe zu vermeiden, klare Verhältnisse und so. Deshalb auch so kurzfristig. Es täte ihm ja so Leid.... Und direkt Rückfragen in der Telefonkonferenz, da gibt's technische Probleme. Aber man könne ja per SMS... Und tiefstes Bedauern... Und außerdem würde man ja nächste Woche... Und er freue sich schon ganz schrecklich auf die direkte persönliche Interaktion. Man könne ja die Fragen schon mal an Fr. Y von SCN Communication schicken oder vielleicht auch an ihn - oder vielleicht doch lieber nicht direkt.

Abgesehen von technischen Problemen mit der Leitung - würdig eines Möchtegern-Weltmarktführers - konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Geähe und Gestottere auch auf ein schlechtes Gewissen hindeuten könnte. Aber da tut man unserem Worldclass Management sicherlich zuviel Ehre an. Ein Nichts kann, philosophisch betrachtet, nicht schlecht sein.

Fakt sei jedenfalls, meinte unser Management, man hätte am Montag mit IBM einen Vertrag unterschrieben. Jetzt ginge es noch darum, das übliche Prozedere mit den Betriebsräten einzuhalten, Überleitungsvereinbarungen usw. Das Closing sei für Ende Januar geplant. Nächste Woche gäb's Informationsveranstaltungen. Er hoffe doch, dass sie (die Manager?) die Betroffenen überzeugen könnten, was das für eine tolle Chance sei und dass damit Widersprüche eigentlich Unsinn seien. Die neue Gesellschaft gäbe es jedenfalls bereits, mit Leuten aus Fleisch und Blut und so. Das sei "keine fiktive Einheit". Wenn das so betont wird, fragt man sich unwillkürlich, wann denn das Blut dann weg sein wird.

Soweit das liebe Management. Dann noch der unvermeidliche Hr. Z., der schon seit Jahren immer wieder bei jeder sich bietenden Gelegenheit voller Stolz verkündet, dass man bzw. er wieder bis zu 70% der Belegschaft rauswerfen darf , muss oder will und dem nachgesagt wird, dass er in Helsinki schon mal geäußert hätte, dass man in Deutschland mit Panzern durch die Betriebe fahren müsste. Falls das zutrifft, klingt es sehr nach einem aufrechten Neoliberalen. Aber da Hr. Z. ein ehrenwerter Mann ist, ist das sicherlich nur ein böswilliges Gerücht. Es sind ja alles Ehrenmänner, unsere Manager, und Macher einer ehrenwerten Firma, die sich an die Gesetze des Landes hält, sagt sie, die Company. Eigentlich rechne er nicht mit Nachfragen per SMS, so Hr. Z. Aber man würde selbstverständlich noch ein paar Minuten warten. Und das sei ja alles so super. Na ja, die heutigen Kommunikationspannen ... Außerdem würden die Betroffenen selbstverständlich noch heute eine Einladung für Informationsveranstaltungen in der nächsten Woche bekommen. Zwei Minuten später, als dann, oh Wunder, tatsächlich keine SMS kam, wurde die Konferenz beendet. Da war's dann ca. 16:12.

Soweit zum fairen, vertrauensvollen Umgang und zur offenen Kommunikation. Positiv betrachtet, könnte man auch sagen, kurz und schmerzlos bzw. lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Kurze Diskussion mit den Kollegen. Eigentlich hätte man ja noch was zu tun. Aber warum sollte man eigentlich noch? Gehen wir lieber nach Hause. Da war's dann ca. 16:15. Die versprochene E-Mail hat keiner vermisst, so um 16:16.
(Ein Mitarbeiter)


InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07

NSN-PV/RTP: Weitere Ausgliederung von SCA und RTP zu IBM
Nokia Siemens Networks möchte per Betriebsübergang gemäß §613a BGB zum 01.02.2008 weitere 91 Mitarbeiter zu IBM ausgliedern. Diese sollen in die am 9.11.2007 neu gegründete IBM Network Services & Solutions GmbH übergehen.

Von der Ausgliederung sind wieder Entwicklungsbereiche betroffen. Ausgegliedert werden:
Mit dieser Maßnahme will NSN seine "Synergieziele", darunter natürlich auch die Abbauzahlen, erreichen.

Dem Wirtschaftsausschuss (ein Betriebsratsgremium) wurde mitgeteilt, dass NSN derzeit der einzige Kunde des neu gegründeten Unternehmens IBM Network Services & Solutions GmbH ist.

Dieses neue Konzern-Unternehmen unterliegt - wie bereits berichtet - einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Sämtliche Geschäftsanteile werden von der IBM Deutschland GmbH gehalten. IBM strebt an, neben NSN neue Kunden zu gewinnen.

NSN dagegen erhofft sich durch diese Zusammenarbeit mit IBM größere Flexibilität im NSN Entwicklungsbereich. Das heißt im Klartext, NSN greift auf die Entwickler bei der IBM Network Services & Solutions GmbH nur zu, wenn sie diese auch braucht (sonst könnten sie ja gleich bei NSN bleiben). Gelingt es der IBM Network Services & Solutions GmbH nicht in kürzester Zeit neue Kunden zu gewinnen, dann droht Stellenabbau.

Der GBR wird sich in seiner Sitzung am 4./5.12. mit dieser weiteren geplanten Ausgliederung befassen. Die Geschäftsleitung strebt an, die am 23.10.2007 abgeschlossene Überleitungsvereinbarung von SCA zu IBM unverändert auch für diesen Teilbetriebsübergang zu übernehmen.

Mitarbeiter, die von dieser Ausgliederung betroffen sind, können sich zunächst unter dem Menüpunkt: "Aktuelles -> 2007 NSN->IBM" informieren, da es sich um die gleiche Firma handelt.

Anzumerken sei noch: Es gilt nach wie vor der Kündigungsschutz bis 30.09.2009. Dieser geht auch auf die neue Firma über.

Wie immer, werden wir euch auf dem Laufenden halten, aber, ihr müsst uns über die Vorgänge in den Betrieben informieren und uns die erforderlichen Unterlagen zukommen lassen. Das gilt auch für diese Ausgliederung.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07

NSN-SCA/PV/RPT: Was ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag?
Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträg gemäß gemäß §291 ff. AktG verpflichtet die IBM Network Services & Solutions GmbH (also die Firma, in die ihr übergeht), ihren gesamten Gewinn an die IBM Deutschland GmbH abzuführen.

Außerdem ist IBM berechtigt, der IBM Network Services & Solutions GmbH Weisungen zu erteilen (§308 AktG), die auch den Interessen der IBM Network Services & Solutions GmbH entgegen stehen können, jedoch für den IBM-Konzern vorteilhaft sind. Im Gegenzug muss IBM eventuelle Verluste der IBM Network Services & Solutions GmbH ausgleichen. Ihre rechtliche Selbständigkeit als eigenes Unternehmen bleibt jedoch erhalten. Die neue Firma ist also keine Teil der IBM Deutschland GmbH.

Damit ist die Insolvenz ausgeschlossen, eine Betriebs/Unternehmensschließung jedoch nicht, falls das geplante Geschäftsmodell, bei dem NSN bisher einziger Kunde ist, nicht fliegt.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 21.11.07

NSN-SCA: Geschäftsführer der neu gegründeten IBM-Tochter
Die neue IBM-Tochter, in die die SCA-Mitarbeiter übergehen sollen, ist nun gegründet und wurde am 9.11.2007 ins Handelsregister eingetragen. Die Firma heißt IBM Network Services & Solutions GmbH. Geschäftsführer ist Herbert Kircher.

Der 69-jährige Herbert Kircher ist auch Geschäftsführer der IBM Deutschland Entwicklung GmbH.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 20.11.07

NSN-SCA: BAG - soziale Auswahl nur bei begründetem Widerspruch
Angeblich hat ein Anwalt geraten, dass man den Widerspruch gegen den Betriebsübergang nicht begründen soll.

Achtung:
Der Mitarbeiter kann sich bei einer eventuellen betriebsbedingten Kündigung nur dann auf eine fehlerhafte oder fehlende Sozialauswahl berufen, wenn er im Widerspruch vom BAG anerkannte Gründe genannt hat.

Der Widerspruch ist wie eine Kündigung ein Gestaltungsrecht. D.h. Er kann nur einmal ausgeübt werden, wird sofort wirksam und kann nicht wieder zurückgezogen werden. Es gibt keinen 2. Versuch, in dem man einen Grund nachschieben kann.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangt anerkennenswerte Gründe für den Widerspruch, wenn sich der Mitarbeiter auf die soziale Auswahl berufen will. Hier die Leitsätze zu zwei BAG-Urteilen zur sozialen Auswahl nach einem Widerspruch:

BAG 7.4.1993 AP KSchG 1969 §1 Soziale Auswahl Nr. 22:
"Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers … Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebs(teil) übernehmer (§ 613a BGB), dann kann er sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG nur berufen, wenn für den Widerspruch ein sachlicher Grund vorliegt."

BAG 24.2.2000 AP KSchG 1969 §1 Soziale Auswahl Nr. 47:
"Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl … Das Unterbleiben einer Sozialauswahl indiziert in diesem Falle nicht die ungenügende Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte, wenn der gesamte Bereich "Informationssysteme und technische Dienste" ausgegliedert wurde und dem Arbeitnehmer anerkennenswerte Gründe für den Widerspruch nicht zur Seite standen."

Hier noch weitere ausführliche Informationen zur Rechtslage.


Wie also kann ein Anwalt dazu raten, den Widerspruch nicht zu begründen?
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07

NSN-SCA: Frist für Widerspruch gegen Übergang zu IBM läuft aus
Die betroffenen Kollegen haben am 23.10.2007 ihr Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang zu IBM erhalten. Die Frist für den Widerspruch läuft nach einem Monat, also am 24.11.2007 um Mitternacht ab (§§187 I, 188 II BGB). Da dies ein Samstag ist, solltet ihr euren Widerspruch bis Freitag, den 23.11.2007 abgegeben haben.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07

NSN-SCA: Teilbetriebsschließung möglich?
Im Rahmen des Betriebsübergangs zu IBM wird jetzt immer häufiger damit gedroht, dass man in Berlin Teil-Betriebsschließungen machen könnte. Man sagt den Mitarbeitern, damit könne man betriebsbedingte Kündigungen umgehen.

Dies ist Unsinn. Die Mitarbeiter sollen wohl so verunsichert werden, dass sie lieber zu IBM überzugehen.

Eine (Teil-)Betriebsschließung erfordert zwingend, dass zum Zeitpunkt der Stilllegung des (Teil-)Betriebs betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen sind. Wie sonst sollen die Arbeitsverhältnisse enden? Betriebsbedingte Kündigungen sind jedoch bis 30.9.2009 ausgeschlossen.

Sollte NSN einen Teilbetrieb stilllegen wollen, müssen die betroffenen Mitarbeiter in einem anderen Betriebsteil vertragsgemäß beschäftigt werden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07

NSN-SCA: Widerspruchsgründe unbedingt angeben!
Wie uns berichtet wurde, hat der Betriebsrat in Berlin den Mitarbeitern auf die Frage nach möglichen Widerspruchsgründen gesagt, er habe mit einem Anwalt gesprochen. Dieser habe geraten, im ersten Widerspruch keine Gründe anzugeben. Wir bezweifeln, dass ein Anwalt einen solchen Rat gegeben hat, ansonsten sollte er seine Zulassung zurückgeben.

Es gibt nur einen Widerspruch (§613a VI BGB)!
Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen ab der Zustellung des Unterrichtungsschreibens.


Nur wenn der Widerspruch begründet ist, und zwar mit Gründen, die das BAG anerkannt hat, dann ist der widersprechende Mitarbeiter bei einer späteren eventuellen Kündigung in eine Sozialauswahl einzubeziehen. Wer ohne Grund widerspricht, verschenkt dieses Recht auf eine Sozialauswahl und vermindert damit drastisch seine Chancen in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess.

Die infrage kommenden, vom BAG anerkannten Gründe haben wir auf der NSN-SCA-Seite aufgeführt. Man sollte alle zutreffenden Gründe angeben, um auf der sicheren Seite zu sein.

Unabhängig davon hält der Kündigungsschutz bis September 2009 auch für Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang zu IBM widersprechen.

Der Arbeitgeber kann sich in zwei Jahren nicht mehr auf den Widerspruch zum Betriebsübergang als Kündigungsgrund berufen. Er wird auch jetzt keinen Erfolg mit einer sofortigen Kündigung haben (wie uns zwei Anwälte bestätigt haben), da er zunächst die Sozialauswahl machen müsste und dann bis 9.2009 lückenlos nachweisen müsste, dass kein anderer Arbeitsplatz frei war, der mit diesem Mitarbeiter ggf. mit Weiterbildungsmaßnahmen, besetzt werden konnte. Bis 9.2009 kann man sich auf jeden Arbeitsplatz einarbeiten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07

NSN-SCA: Tariflicher Kündigungsschutz hält auch bei Widerspruch
Die Mitarbeiter fragten den Betriebsrat in Berlin weiter, ob der tarifliche Kündigungsschutz der Mitarbeiter hält, die dem Betriebsübergang zu IBM widersprechen werden. Der Betriebsrat behauptete, der Kündigungsschutz würde unter Umständen nicht halten, weil die Mitarbeiter einen sicheren Job bei IBM nicht angenommen hätten.

Ein Blick in den Metall-Tarifvertrag genügt, um diese Behauptung zu widerlegen. Mit dem angeblich sicheren Job bei IBM hat dies überhaupt nichts zu tun.

§2 Nr. 5 III des Tarifvertrages besagt:
"Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 10 Jahre angehört haben oder das 50. Lebensjahr vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 15 Jahre angehört haben, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden."

Der Widerspruch ist kein wichtiger Grund. Wichtiger Grund ist lediglich alles das, was eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde, z.B. Diebstahl.

Dies ist bundesweit in den Metall-Tarifverträgen gleich geregelt. Lediglich bei Betriebsschließungen ist die Kündigung im Zusammenhang mit einem Sozialplan zulässig. Jedoch sind bis 9.2009 auch keine Betriebsschließungen möglich.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07

NSN-SCA: Widerspruchsgrund - Verlust des Kündigungsschutzes
Die neue entstehende Firma IBM Network Services & Solutions GmbH ist nicht tarifgebunden. Daher gehen die tariflichen Regelungen in den Arbeitsvertrag der übergehenden Mitarbeiter über und sind dort für ein Jahr geschützt.

Nach einem Jahr können diese Regelungen jedoch wie ein Tarifvertrag gekündigt werden, wovon auszugehen ist. In diesem Fall verlieren die Mitarbeiter ihren tariflichen Kündigungsschutz.

Damit könnte den betroffenen Mitarbeitern die Kündigung drohen. Dieser mögliche Verlust des Arbeitsplatzes ist ein weiterer Widerspruchsgrund, der bei den Mitarbeitern, die diesen Kündigungsschutz haben, im Widerspruch angegeben werden sollte.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 24.10.07

NSN-SCA: Überleitungsvereinbarung zum Betriebsübergang nach IBM
Wir haben die Überleitungsvereinbarung zum Betriebsübergang nach IBM analysiert. Die Überleitungsvereinbarung stellt im Wesentlichen fest, dass die Bedingungen des §613a BGB für diesen Übergang gelten. Darüber hinaus enthält sie Regelungen, die einer beE mit einer Abfindung zu deren Ablauf ähneln. Hier ist das Ergebnis unserer Analyse im Detail:

Zitat: „IBM ist mit seiner Vielzahl unterschiedlicher Geschäftssektoren bestens positioniert, um seinem Personal langfristige Laufbahnmöglichkeiten zu bieten. IBM kann zudem bereits auf Erfahrungen in der Überführung und Integration von Mitarbeitern verweisen.“
Anmerkung: Erfahrungen hat IBM unter anderem mit dem Übergang des ICN-Rechenzentrums im Jahr 2004, der für die Mitarbeiter nach einem Jahr in der Arbeitslosigkeit endete.

Zitat:
„Es gelten die jeweiligen Tarifverträge der Metall- und Elektroindustrie gem. § 613a BGB bei IBM weiter.“
Anmerkung: Das heißt die Regelungen des Tarifvertrages werden auf ihrem jetzigen Stand eingefroren und es gibt daher keine Tariferhöhungen mehr. Nach einem Jahr ist damit zu rechnen, dass die in den Arbeitsvertrag übergegangenen tariflichen Regelungen gekündigt werden. Wenn ihr vorher einen neuen Arbeitsvertrag bei IBM unterschreibt, sind entfallen die tariflichen Regelungen sofort. Das bedeutet beispielsweise auch, dass der tarifliche Kündigungsschutz dann entfällt.

Zitat: „Die zum Zeitpunkt der Ausgliederung bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten bis zu einer eventuellen Neuregelung gemäß § 613a BGB rechtlich weiter, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart worden ist. Dies gilt entsprechend für die Arbeitsordnung.“
Anmerkung: Falsch, die Überleitungsvereinbarung kann das Gesetz nicht aushebeln. Die Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen für ein Jahr geschützt.

Zitat: „Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Firmenzugehörigkeit zum Zeitpunkt des Übergangs einen besonderen Kündigungsschutz haben, behalten diesen weiterhin im bisherigen Umfang bei. Im Übrigen gilt die Vereinbarung zum besonderen Kündigungsschutz (Jubilarregelung) bis zu einer eventuellen Neuregelung bei IBM weiter.“
Anmerkung: Tariflicher und Jubilarschutz sind durch §613a BGB für ein Jahr geschützt. Es ist davon auszugehen, dass die in den individuellen Arbeitsvertrag übergehenden tariflichen Regelungen und der Jubilarschutz rechtzeitig gekündigt werden und nach einem Jahr nicht mehr gelten.

Zitat: „Die Parteien gehen davon aus, dass auch nach dem 30.09.2009 keine betriebsbedingten Kündigungen erfolgen werden.“

Anmerkung: Dieser Satz steht in Vereinbarungen immer dann, wenn ab diesem Zeitpunkt Personalabbau geplant ist.

Zitat: „Sollte es dennoch nach dem 30.09.2009 zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, erhalten Mitarbeiter, die dann ausscheiden, ohne gleichzeitig Altersbezüge zu erhalten (auch bei möglicher vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente), eine Abfindung auf Basis des zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung aktuellen Bruttomonatseinkommens nach der am jeweiligen Standort bestehenden, letztgültigen NSN Sozialplanregelung.
Es gilt folgende Regelung, sofern nichts Abweichendes zwischen IBM und dem Betriebsrat vereinbart wird: der Abfindungssumme gemäß der am jeweiligen Standort geltenden NSN-Regelung.“

Anmerkung: Dieser Absatz weißt darauf hin, dass ab 30.9.2009 die IBM Network Services & Solutions GmbH aufgelöst werden könnte. Die vereinbarte Abfindungsstaffelung könnte suggerieren, dass die Firma über 2010 hinaus bestehen soll. Eine Auflösung zwischen 30.9.2009 und 30.9.2010 erscheint uns jedoch am wahrscheinlichsten, da die neue Firma kein Geschäftsmodell hat.
Insgesamt erinnert dieses Konstrukt an eine beE ohne freiwilligen Eintritt mit Ablauf zum 30.9.2009 und entsprechender Abfindung sowie 100% Gehalt. Die Überleitungsvereinbarung bietet also die gleichen Konditionen, wie wenn man NSN als beE nutzen würde. Der Unterschied ist: die Gehälter und damit auch die Abfindung bei Ausscheiden sowie das Arbeitslosengeld können gedrückt werden. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit, dass man den 1.10.2009 mit einem ungekündigten Job erlebt bei der IBM Network Services & Solutions GmbH wesentlich geringer als bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG.

Zitat: „Voraussetzung ist, dass unmittelbar nach dem Ausscheiden bei IBM keine Tätigkeit bei NSN oder einem mit NSN oder IBM verbundenen Unternehmen oder bei einer deren Mütter aufgenommen wird. Wird innerhalb von drei Jahren nach dem Ausscheiden eine Beschäftigung bei IBM, NSN oder einem mit diesen jeweils verbundenen Unternehmen oder einer deren Mütter aufgenommen, besteht eine Rückzahlungsverpflichtung für den zu 3 Jahren fehlenden Zeitraum in Höhe von 1/36 der Abfindungssumme je Monat.“
Anmerkung: Putzig! Also man darf inzwischen nicht mehr bei NSN, Siemens, Nokia, IBM, FSC, SIS und sämtliche Beteiligungsunternehmen (egal, wie viele Anteile diese Unternehmen daran besitzen) arbeiten, ohne die Abfindung zu verlieren. Das geht rechtlich auf keinen Fall mehr durch. Der Mitarbeiter kann ja wohl kaum verpflichtet werden, einen Detektiv anzuheuern, der für ihn herausfindet, ob eine dieser merkwürdigen Firmen irgendwie an seinem neuen Arbeitgeber beteiligt ist. Gibt es überhaupt noch eine Firma, die als zukünftiger Arbeitgeber infrage kommt?

Zitat: „IBM wird sich nicht auf §112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG berufen und diesen nicht anwenden.“
Anmerkung: Der Sozialplan bleibt auf alle Fälle erzwingbar, schlechtere Bedingungen als die oben angegebenen Abfindungsregelungen können in einem solchen Sozialplan nicht vereinbart werden. Wir bezweifeln, dass sich IBM einem Sozialplan unter Berufung auf §112a Abs. 2 Satz 1 BetrVG entziehen kann, da IBM schon sehr lange in Deutschland tätig ist. Auch dieser Passus ist ein Hinweis darauf, dass bereits jetzt ein Personalabbau oder eine Betriebsschließung geplant sein könnte.

Zitat: „Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis zu IBM übergegangen ist und die sich (ohne dass für den Wechsel personen- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen) innerhalb von drei Jahren bei NSN bewerben, werden internen NSN Bewerbern gleichgestellt.“
Anmerkung: Dieser Passus ist sehr seltsam. Warum bezieht man sich auf personen- und verhaltensbedingte Gründe? Einen solchen Passus benutzt man nur dann, wenn man erwartet, dass viele personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Sollen gezielt verhaltensbedingte Gründe für Kündigungen gesucht werden? Mobbing?
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 23.10.07

NSN-SCA: Unterrichtungsschreiben für den Betriebsübergang
Wir haben den Entwurf des Unterrichtungsschreibens für den Betriebsübergang analysiert. Die Analyse der Überleitungsvereinbarung folgt morgen. Es gibt nicht wirklich etwas Neues. Folgende Anmerkungen für euch:

Zitat: „Der IBM Konzern ist mit seiner Vielzahl unterschiedlicher Geschäftssektoren bestens positioniert, um seinem Personal langfristige Laufbahnmöglichkeiten zu bieten. Die IBM in Deutschland kann zudem bereits auf erfolgreiche Erfahrungen in der Überführung und Integration von Mitarbeitern verweisen.“

Anmerkung: Erfahrungen hat IBM unter anderem mit dem Übergang des ICN-Rechenzentrums im Jahr 2004, der für die Mitarbeiter nach einem Jahr in der Arbeitslosigkeit endete.

Zitat: „Die IBM Network Services & Solutions GmbH, Nahmitzer Damm 12 in 12277 Berlin, ist ein am 17.10.2007 neu gegründetes Unternehmen der IBM in Deutschland.“

Anmerkung: Neu gegründet bedeutet, dass die Mitarbeiter nicht in die IBM Deutschland GmbH integriert werden mit allen sich daraus ergebenden Nachteilen. Insbesondere verlieren Mitarbeiter ihre Betriebszugehörigkeiten und ihren Jubilarsschutz, wenn sie in ein anderes IBM Konzernunternehmen wechseln. Dies ist einer der Knackpunkte.

Zitat: „Es wird in den Konzernverbund durch einen am gleichen Tag abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag eingegliedert. Sämtliche Geschäftsanteile werden von der IBM Deutschland GmbH gehalten.“

Anmerkung: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (§291 ff. AktG) verpflichtet die IBM Network Services & Solutions GmbH, ihren gesamten Gewinn an die IBM Deutschland GmbH abzuführen. Außerdem ist die IBM Deutschland GmbH berechtigt, der IBM Network Services & Solutions GmbH Weisungen (§308 AktG) zu erteilen, die auch deren Interessen entgegen stehen können, jedoch für den IBM-Konzern vorteilhaft sind. Im Gegenzug muss die IBM Deutschland GmbH eventuelle Verluste der IBM Network Services & Solutions GmbH ausgleichen. Die Insolvenz der IBM Network Services & Solutions GmbH ist während der Laufzeit des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ausgeschlossen.

Zitat: „Das Unternehmen wird zunächst die übergehenden Nokia Siemens Networks Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmer haben und sich zunächst schwerpunktmäßig auf die Partnerschaft mit Nokia Siemens Networks ausrichten. Daneben ist beabsichtigt, das Wissen und die Erfahrung der übergehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zunehmendem Maße für andere Kunden und Kundenprojekte zu nutzen und einzusetzen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen.“

Anmerkung: Die Mitarbeiter werden an andere Firmen / IBM-Konzernunternehmen ausgeliehen, bleiben aber in der IBM Network Services & Solutions GmbH bis diese geschlossen wird.

Achtung: Das Geschäftsmodell existiert noch nicht, sonst müsste man es ja nicht erst aufbauen. Wie kann man ein Unternehmen gründen, das Bestand hat, ohne ein Geschäftsmodell zu haben? Kein Businessplan kann ohne Geschäftsmodell aufgestellt werden. Damit wäre dieses Unternehmen auch nicht kreditwürdig.

Zitat: „Ihr Arbeitsverhältnis wird anlässlich des Betriebsübergangs – sofern nicht in der auf Wunsch Ihres örtlichen Betriebsrats mit dem Gesamtbetriebsrat verhandelten Überleitungsvereinbarung andere Regelungen getroffen sind – unverändert mit der IBM Network Services & Solutions GmbH fortgeführt.“

Anmerkung: Da es sich um einen Betriebsübergang nach §613a BGB handelt, dann geht das Arbeitsverhältnis unverändert über. Die Regelungen in einer Überleitungsvereinbarung können das Gesetz nicht außer Kraft setzen. Einzige Möglichkeit: Für den Mitarbeiter günstigere Regelungen können vereinbart werden (Günstigkeitsprinzip). Günstigere Regelungen haben wir dort aber keine gefunden.

Zitat: „Die Höhe des bisher tariflich abgesicherten Jahreseinkommens bleibt unverändert, unbeschadet einer anderen Zusammensetzung. Die zurzeit gültigen Tarifverträge finden auch gemäß § 613 a BGB in der IBM Network Services & Solutions GmbH als einzelvertragliche Regelungen Anwendung. Die IBM Network Services & Solutions ist nicht tarifgebunden.“

Anmerkung: Das heißt die Regelungen des Tarifvertrages werden auf ihrem jetzigen Stand eingefroren und es gibt daher keine Tariferhöhungen mehr. Nach einem Jahr ist damit zu rechnen, dass die in den Arbeitsvertrag übergegangenen tariflichen Regelungen gekündigt werden. Wenn ihr vorher einen neuen Arbeitsvertrag bei IBM unterschreibt, sind entfallen die tariflichen Regelungen sofort. Das bedeutet beispielsweise auch, dass der tarifliche Kündigungsschutz dann entfällt.

Zitat: „Die bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten gemäß § 613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, sofern in der Überleitungsvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist.“

Anmerkung: Die Regelungen einer Überleitungsvereinbarung können das Gesetz nicht außer Kraft setzen.

Zitat: „Eine Kündigung wegen des Betriebsübergangs ist gesetzlich gemäß § 613a Abs. 4 BGB ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus anderen Gründen bleibt unberührt." Sie werden auch weiterhin durch Ihren bisherigen Betriebsrat betreut. Dies gilt solange, bis ggf. ein neues Betriebsratsgremium für Ihre Betriebsratseinheit gewählt wurde, längstens jedoch für die Dauer von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs.“

Anmerkung: Gesetz (Kontinuität des Betriebsrates); Betriebsrat muss umgehend einen Wahlvorstand einsetzen (§21a BetrVG). Wenn dieser Wahlvorstand nicht eingesetzt wird und kein Betriebsrat gewählt wird, gehen auch die (Gesamt-) Betriebsvereinbarungen in den individuellen Arbeitsvertrag über. Bei Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag gehen dann auch diese verloren, z.B. auch der Jubilarschutz.

Zitat: „Wir möchten Sie jedoch bitten, von diesem Recht nur nach sorgfältiger Abwägung Gebrauch zu machen, denn Ihr Widerspruch sichert Ihnen keinen Arbeitsplatz innerhalb der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, da die entsprechenden Geschäftsaktivitäten gänzlich auf die IBM Network Services & Solutions GmbH übertragen werden und damit diese Arbeitsplätze innerhalb der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG entfallen.“

Anmerkung: Der Kündigungsschutz bis 9.2009 hält. Die Mitarbeiter, die widersprechen, müssen vertragsgemäß beschäftigt werden, da sie nicht gekündigt werden können.

Zitat: „Bei Nokia Siemens Networks kommt dann der Ihnen bekannte derzeit geltende Interessenausgleich vom 12.07.2007 mit der jeweils geltenden örtlichen Sozialplanregelung zur Anwendung. Unbeschadet vom Betriebsübergang oder Widerspruch gilt in beiden Fällen für Sie weiterhin der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis einschließlich 30.09.2009.“

Anmerkung: Man kann diese Angebote freiwillig annehmen, wenn man will. „Zur Anwendung“ kommt der IA/SP jedoch nicht automatisch. Das heißt, NSN kann keinen Mitarbeiter nach einem Widerspruch zur Annahme eines beE- oder Aufhebungsvertrages zwingen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 17.10.07

NSN-SCA: IBM Folge-Outsourcing zu AT&T?
IBM hat mit AT&T vereinbart, dass die Kommunikations- und Netz-Management-Dienste der Dienstleistungssparte IBM Global Services zu AT&T übergehen sollen. Es sieht so aus, als ob die übergehenden SCA-Mitarbeiter schon weiterverkauft wären.

Laut IBM-Sprecher Fred McNeese handelt es sich um eine strategische Entscheidung: "Wir kamen zu der Überzeugung, dass das Netz-Management am besten einem Partner übertragen werden sollte und wir stehen in einer engen Arbeitsbeziehung mit AT&T." Nähere Details zu den ausgelagerten Services wurden nicht genannt.

AT&T geht davon aus, dass die Vereinbarung mit IBM in den kommenden fünf Jahren bis zu eine Milliarde Dollar mehr Umsatz in die Kassen spülen könnte.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 16.10.07

NSN-SCA: „Von da an ging’s rapide bergab“
                   Ein Interview mit Mitarbeitern des ehemaligen ICN-Rechenzentrums


Mitarbeiter des ICN-Rechenzentrums, die 2004 per „Betriebsübergang“ von Siemens zu IBM entsorgt wurden, nahmen zu uns Kontakt auf, um den SCA-Kollegen zu helfen, die jetzt vor der Entscheidung „IBM oder nicht IBM“ stehen. Wir geben hier das Interview mit diesen Kollegen wieder.

Wir fragten:
Wie viele Mitarbeiter haben damals dem Betriebsübergang zu IBM widersprochen?

Antwort:
Die Mehrzahl der Mitarbeiter ist übergegangen in der Hoffnung, bei IBM eine Zukunft zu haben. Ungefähr ein Viertel haben dem Betriebsübergang widersprochen, was im Nachhinein absolut richtig war. Empfehlen kann ich nur allen betroffenen Kollegen einem Betriebsübergang zu widersprechen. Die Skills, die hier übergehen sollen, gibt es in der IBM nicht und werden auch nicht benötigt.

Kommentar von uns:
Dies bestätigen auch die SCA-Mitarbeiter: „Wir finden unsere Arbeitsaufgabe definitiv nicht wieder bei IBM.“ und „Dieses Produkt, das jetzt in den Maintenance Mode kommen soll, das kenne ich gar nicht. Diese Aufgabe habe ich erst kurz vorher übernommen. Da bin ich noch nicht mal angelernt und heute sollen das meine skills sein. Das fand ich lächerlich. Die Chefs unseres Produktes gehen nicht zu IBM mit. Also die Wissensträger sind verschwunden.“

Wir fragten:
Hat IBM euch neue Arbeitsverträge vorgelegt?

Antwort:
Der Betriebsübergang nach §613a wurde uns damals nur vorgegaukelt. Wir haben alle, in Unwissenheit, bei der IBM neue Arbeitsverträge unterschrieben und damit den §613a (Besitzstandswahrung) ausgehebelt. IBM ist davon ausgegangen, dass wir von Siemens ordentlich über das Thema informiert wurden, was auch deren Pflicht gewesen wäre. Hat Siemens aber nicht gemacht.

Wir fragten:
Wie sahen die neuen Arbeitsverträge aus?

Antwort:
Die neuen Arbeitsverträge sahen auf den ersten Blick besser aus, als die von Siemens. Wir haben das auch von Anwälten prüfen lassen und diese haben das auch bestätigt. Im Nachhinein mussten wir feststellen, dass das Thema Gehaltsberechung bei der IBM anders aufgesetzt ist.

Wir fragten:
Ward ihr aufgrund der Darstellung des Siemens- und IBM-Management davon überzeugt, dass ihr bei IBM eine Zukunft habt?

Antwort:
So wie uns das Siemens Management den Deal verkauft hat, hätte uns das Paradies auf Erden erwartet. Aber wie wir später festgestellt haben, hat die Betriebleitung von Siemens uns das Blaue vom Himmel heruntergelogen und uns unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in eine böse Falle gelockt. Schon vor Ablauf eines Jahres wurde allen Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag im Rahmen einer Betriebschließung angeboten, Wer dieses Angebot nicht annahm, wurde gnadenlos betriebsbedingt gekündigt. Wir stehen jetzt auf der Straße.

Wir fragten:
Wann ist euch das erste Mal klar geworden, dass es bei IBM nicht so läuft, wie ihr dachtet?

Antwort:
Das war circa 8 bis 9 Monate nach dem Betriebsübergang. Hier wurde zum ersten Mal bekannt, dass der Betrieb geschlossen werden sollte. Von da an ging’s rapide bergab!

Wir fragten:
Kam das IBM Management auf euch zu (beispielsweise mit einem blauen Brief: „Ihr Arbeitsplatz entfällt“) oder wie sonst habt ihr erfahren, dass eure Jobs wegfallen. Wurde dabei mit betriebsbedingter Kündigung gedroht, wenn ihr den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt?

Antwort:
Bekanntgegeben wurde es auf einer Betriebsversammlung, anschließend wurde mit jedem einzelnen Mitarbeiter ein Gespräch geführt bezüglich eines Aufhebungsvertrages. Wer nicht unterschrieb wurde gekündigt.

Wir fragten:
Bemühte sich IBM, euch auf Arbeitsplätze bei IBM zu vermitteln? Wenn ja, wie sah dieses Bemühen konkret aus?

Antwort:
Nein, es gab keinerlei Bemühungen für die Mitarbeiter andere Arbeitplätze zu finden. Selbst diejenigen, die durch eine Entsendung oder Ausleihe einen „sicheren“ Arbeitplatz hatten, wurden allein auf Grund der Betriebszugehörigkeit „IBM BS Süd“ gekündigt.

Wir fragten:
Wie sah das Arbeitsplatzangebot bei IBM aus?

Antwort:
Es hätte bestimmt einige Arbeitplätze innerhalb der IBM gegeben, aber nicht für die Mitarbeiter der IBM BS Süd. Die waren alle gesperrt für Versetzungen. Keine Chance, auch bei bester Qualifikation nicht.

Wir fragten:
Wie viele von euch haben neue Aufgaben bei IBM gefunden? Woran lag das (Qualifikation, Alter, Engagement, Beziehungen oder einfach nur Glück)

Antwort:
Gefunden haben eigentlich alle etwas, die es wollten. Das hat nur keinem etwas genützt, da die „home location“ immer IBM BS Süd blieb und dieser Betrieb geschlossen wurde, egal wo die Kollegen in Einsatz waren.

Wir fragten:
Wurdet ihr unter Druck gesetzt?

Antwort:
Nein. unter Druck gesetzt kann ich nicht sagen. Es wurden hier im Rahmen der Betriebschließung durchaus sehr faire und offene Gespräche geführt, allerdings durch neu eingeflogene Führungskräfte, die keine persönliche Beziehung zu den Mitarbeitern hatten. Einen Verhandlungsspielraum gab es allerdings nicht. Entweder das Angebot unterschreiben, oder es kam die Kündigung.

Wir fragten:
Wurden alle die, die keinen Job hatten, zur gleichen Zeit gekündigt oder nacheinander?

Antwort:
Es wurde allen, auch denen die eigentlich durch Entsendung oder Ausleihe einen „sicheren“ Arbeitplatz gehabt hätten, im ersten Schritt ein Aufhebungsvertrag angeboten. Wer nicht unterschrieb, wurde betriebsbedingt gekündigt. Die Kündigungen wurden innerhalb von circa einer Woche persönlich von jeweils zwei IBM Managern zugestellt. Wir sind heute alle arbeitslos.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 15.10.07

NSN-SCA / NSN-RA: Blockiert NSN die beE?
Wie wir erfahren haben, versucht NSN offensichtlich den Mitarbeitern, die zu IBM wechseln sollen, den Weg in die beE zu versperren, indem die Vertragsunterzeichnung durch NSN hinausgezögert wird. Man will wohl abwarten, ob diese Mitarbeiter nicht doch bewegt werden können, zu IBM zu wechseln. Der Grund für dieses Verhalten könnte sein, dass jeder beE-Mitarbeiter NSN weiter Geld kostet, ein Mitarbeiter bei IBM würde NSN jedoch nichts mehr kosten. Gleiches dürfte auch für die Mitarbeiter gelten, die zu Wipro wechseln sollen.

Eine Sperre der beE für Mitarbeiter würde gegen den IA/SP verstoßen. Hier dürfen keine Mitarbeiter ausgenommen werden, die von Outsourcing-Maßnahmen betroffen sind.

Wichtig, liebe Kolleginnen und Kollegen ist: Ihr müsst, wenn ein Betriebsübergang wie zu IBM oder Wipro ansteht, nichts unterschreiben. Wenn ihr nichts tut, geht euer Arbeitsverhältnis automatisch in die neue Firma über. Sollte euch der Arbeitgeber etwas zur Unterschrift vorlegen, müsst ihr aufpassen, dass ihr nicht eine Verzichtserklärung (z.B. auf das Recht dem Betriebsübergang zu widersprechen) oder einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt. Ein gesundes Misstrauen ist hier angebracht. Der Arbeitgeber hat keinen Grund, euch Dokumente zu Unterschrift vorzulegen. Eine Formsache ist es dann sicherlich nicht.

Wenn ihr im Zweifel seid, schickt und die Dokumente, die ihr unterschreiben sollt.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 12.10.07

NSN: Angst bei SCA-MA vor Betriebsschließung in Berlin
Die Berliner Kollegen, die zu IBM ausgegliedert werden sollen, befürchten, dass der NSN-Standort Berlin in absehbarer Zeit geschlossen werden soll.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte verfallt nicht in Panik und überprüft ggf. mit unserer Hilfe alle Aussagen der Betriebsleitung und kursierende Gerüchte. Wie wir schon mehrfach betonten bleiben NSN nur zwei Möglichkeiten, den Stellenabbau, an dem sie unverändert fest halten, zu realisieren: Ausgliederungen und psychologische Beeinflussung.

Um einen Betrieb schließen zu können, muss NSN die Mitarbeiter entweder betriebsbedingt kündigen oder in andere Betriebe versetzten. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis zum 30.09.2009 ausgeschlossen. NSN müsste also allen Mitarbeitern - also auch denen, die einem Betriebsübergang widersprechen - einen anderen Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb anbieten. NSN kann den Mitarbeitern nicht einfach die Arbeit entziehen. Dies verstößt gegen den Arbeitsvertrag. Dagegen kann man sich notfalls mit einer Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung wehren. Eine Klagewelle sieht NSN mit Sicherheit nicht gern, insbesondere dann nicht, wenn darüber von NCI berichtet wird. Klagen kosten und NSN muss sparen.

Es ist unklar, woher das Gerücht einer Betriebsschließung in Berlin stammt und ob es überhaupt einen wahren Kern hat. Es könnte von übereifrigen Managern gezielt gestreut worden sein, um den Betriebsübergang zu IBM realisieren zu können ("wenn ich Angst habe bei NSN unterzugehen, steige ich lieber in ein anderes leckes Boot". Dies nährt die Hoffnung zu überleben kurzfristig). Es könnte aber auch ebenso sein, dass dieses Gerücht aufgrund der psychischen Belastung der Mitarbeiter einfach entstanden ist.

Gerücht hin oder her. Es bleiben die Fakten. Morgen erhaltet ihr noch einmal eine Übersicht über die Überlebenschancen bei NSN bis 30.09.2009 (Kündigungsschutz!) und nach dem 01.10.2009.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 12.10.07

NSN-SCA: Der „zwei Alternativen“-Effekt
Den SCA-Mitarbeitern wird angeboten, zu IBM zu gehen oder in die beE zu wechseln. Die dritte Alternative - zu bleiben - wird ihnen nicht angeboten, sie existiert aber.

Es handelt sich hier um einen psychologischen Trick, den ihr selbst im Bekanntenkreis ausprobieren könnt.
Bietet man einem Gast zwei Alternative an, also z.B. „möchtest du Kaffee oder Tee?“, dann kann man ziemlich sicher sein, dass der Gast sich sofort für eine der beiden angebotenen Alternativen entscheidet. Bietet man hingegen drei oder mehr Alternativen an, etwa „möchtest du Kaffee, Apfelsaft oder Rotwein?“, dann kann man ziemlich sicher sein, dass der Gast anfängt zu diskutieren: „Hast du vielleicht auch Weißwein?“ „ja, einen Frankenwein.“ „Nein danke, aber …“ und es kann lange dauern, bis er sich entscheidet. Je mehr Alternativen man anbietet, desto länger dauert die Entscheidung.

Es ist also vom psychologischen Standpunkt aus geschickt, den SCA-Mitarbeitern nur zwei Alternativen - „IBM“ oder „beE“ – anzubieten. Dann denkt man nur noch über diese beiden Alternativen nach und kommt gar nicht erst auf den Gedanken, sich mit anderen Alternativen auseinanderzusetzen.

Beim genauen Hinschauen erkennt man, dass beide von NSN angebotenen Alternativen euch aus NSN herausführen. Es ist NSN völlig egal, wie ihr die Firma verlasst, Hauptsache ihr verlasst sie. Es ist jetzt an euch, nicht in Panik zu verfallen, sondern euch etwas zurückzunehmen und alle Alternativen zu bewerten und euch dann für die zu entscheiden, die für euch die beste Lösung für den Erhalt eurer Existenzgrundlage „Arbeitsplatz“ ist. Diese Lösung kann auch darin bestehen, dass ihr einfach bleibt.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 09.10.07

NSN-SCA: Wirbt IBM für Übergang mit falschen Aussagen?
Zu der Frage, warum die übergehenden Mitarbeiter nicht von Anfang an in die IBM Deutschland GmbH mit ca. 21.000 Mitarbeitern integriert werden, sondern zunächst in ein neu zu gründendes Unternehmen (IBM-Tochter) übergehen sollen, nahm IBM nun Stellung. Das Unternehmen begründete den Schritt damit, dass ansonsten Betriebsvereinbarungen, tarifliche Regelungen etc. nicht mit übergehen können. Diese Aussage ist falsch.

Rechte der Mitarbeiter besser gewahrt bei Übergang in die IBM Deutschland GmbH
Für den Betriebsübergang nach § 613a BGB würde es genügen, wenn die auszulagernden Mitarbeiter einen Teilbetrieb bilden, der in einen bestehenden Betrieb (z.B. der IBM Deutschland GmbH) übergeht. Dann gehen auf jeden Fall alle individuellen Arbeitsbedingungen über. Betriebsvereinbarungen und tarifliche Regelungen gelten nach §613a BGB weiter, soweit es in der IBM Deutschland GmbH zu bestimmten Themen keine eigenen Betriebsvereinbarungen bzw. einen anderen Tarifvertrag gibt. Dann gelten diese. Vor allen Dingen würden die Mitarbeiter ihre Betriebszugehörigkeitszeit in die IBM Deutschland GmbH mitnehmen und sie bei Versetzungen innerhalb des Unternehmens behalten.

Die Mitarbeiter würden also mit dieser Lösung ihre Rechte aus §613a BGB behalten. Darüber hinaus käme §1 KSchG im Falle von betriebsbedingten Kündigungen voll zur Anwendung, d.h. es wäre eine Sozialauswahl über den Betrieb der IBM Deutschland GmbH erforderlich. Die Mitarbeiter müssten auf freien Stellen im Unternehmen IBM Deutschland GmbH, weiterbeschäftigt werden.

Weiter wäre die Gefahr der Betriebsschließung wesentlich geringer. Im Fall einer Teilbetriebsschließung würden wiederum die Regelungen des §1 KSchG zum Tragen kommen.

Verlust von Kündigungsschutz und sonstigen Rechten bei geplantem Konstrukt
Gehen die Mitarbeiter zunächst in die IBM-SCA-GmbH über und wechseln dann wie vorgesehen auf einen neuen Arbeitsplatz beispielsweise in der IBM Deutschland GmbH, dann würden die Mitarbeiter neben ihrer Betriebszugehörigkeitszeit auch alle Rechte aus den Siemens Betriebsvereinbarungen verlieren, wie beispielsweise den Jubilarschutz und den Kündigungsschutz bis 30.09.2009.

Schnellerer Übergang bei Integration in die IBM Deutschland GmbH
Weiter erklärte IBM den Mitarbeitern, der Übergang könne bei Eingliederung in die IBM Deutschland GmbH nicht so schnell ablaufen. Das ist eine völlig haltlose Aussage. Der Aufwand ein neues Unternehmen zu gründen, dort die benötigte Infrastruktur und Organisationsstruktur aufzubauen sowie die erforderlichen Kooperationsverträge mit anderen Konzernunternehmen abzuschließen, ist ein kostenintensiver Overhead, insbesondere unsinnig, wenn man beabsichtigt, die Mitarbeiter nach Auslaufen der Produkte in die IBM Deutschland GmbH zu überführen. Dieser Prozess dauert wesentlich länger als wenn man den Übergang direkt in die IBM Deutschland GmbH durchführt.

Warum will IBM dann trotzdem diesen Weg gehen?
Die Gründe sind:

Die Firmenleitung baut offensichtlich auf die Hoffnung, dass die Mitarbeiter sich durch die freundlichen Atmosphäre und die scheinbar kompetenten Antworten einlullen lassen.

Schaut euch einfach nur die Fakten an, streicht in den Folien und sonstigen Unterlagen, die ihr bekommen habt, alles heraus, was nicht belegt ist und was zwar schön aussieht, für euch als Mitarbeiter aber keinen Mehrwert bringt.

IBM könnte ein Konstrukt finden (Integration in die IBM Deutschland GmbH), bei dem die Mitarbeiter ihre Rechte behalten würden. Aber IBM will nicht! Fragt euch warum?
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 09.10.07

NSN-SCA: Keinen neuen Arbeitsvertrag bei IBM unterschreiben
Kollegen des Rechenzentrums, die 2004 zu IBM übergegangen sind, haben uns mitgeteilt, dass sie bei IBM neue Arbeitsverträge unterschrieben haben. IBM ist davon ausgegangen, dass die Mitarbeiter durch Siemens informiert wurden, dass sie neue Arbeitsverträge bekommen würden. Dies hat Siemens aber unterlassen.

Die Mitarbeiter wussten damals nicht, dass ein Betriebsübergang keinen Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags fordert. Die Regelungen des §613a BGB. sollen gerade sicherstellen, dass der Mitarbeiter seine individuellen vertraglichen Vereinbarungen beim Übergang behält und Betriebsvereinbarungen und tarifvertragliche Regelungen weiter wirken. Letztere sind ein Jahr geschützt, es sei denn im neuen Betrieb bestehen bereits Betriebsvereinbarungen zu den geregelten Themen bzw. es existiert bereits ein Tarifvertrag.

"Der Betriebsübergang nach §613a wurde uns damals nur vorgegaukelt. Wir haben alle, in Unwissenheit, bei der IBM neue Arbeitsverträge unterschrieben und damit den §613a (Besitzstandswahrung) ausgehebelt.", so ein damaliger Kollege.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 09.10.07

NSN-SCA: Fragen noch offen?
Die Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, werden in Veranstaltungen bearbeitet. Dabei ist die Atmosphäre freundlich - sollte sie auch sein, wenn man jemanden dazu bewegen will, den eigenen Vorstellungen zu folgen. Wie wir schon mehrfach betont haben, sollte dies aber nicht den Blick für die Fakten verstellen. Daher ein paar Fragen, anhand derer ihr überprüfen könnt, ob ihr inzwischen mehr als schöne Worte erfahren habt:

Ihr könnt natürlich auch uns eure offenen Fragen schicken.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 07.10.07

NSN-SCA: Kommentar zu den Folien: Geringe Zukunftsperspektiven bei IBM
Die SCA-Mitarbeiter haben Ende September mehrere Foliensätze erhalten, die auf den Informationsveranstaltungen gezeigt wurden. Dabei versuchte NSN die Auslagerung der betroffenen SCA-Mitarbeiter zu begründen. IBM stellte ihr Unternehmen vor. Wir haben diese Foliensätze jetzt analysiert.

Informationen weitgehend für die Mitarbeiter irrelevant
Bei allen Foliensätzen ist uns aufgefallen, dass die Informationen auf den Folien für die übergehenden Mitarbeiter weitgehend irrelevant sind. Beide Firmen gehen kaum auf die spezifische Situation der übergehenden Mitarbeiter ein. Warum, wenn der Deal eine Zukunft für die Mitarbeiter bietet?

Aus keiner Folie geht hervor, was IBM mit den übergehenden Produkten anfangen will. Die Frage, warum will IBM diese Mitarbeiter, diese Produkte überhaupt haben, bleibt unbeantwortet. Wenn IBM beabsichtigen würde, diese Produkte und Dienstleistungen dauerhaft in ihr Portfolio zu integrieren, dann wäre es nur natürlich, den Mitarbeitern die Vermarktungsperspektiven - und damit die Zukunftsaussichten der Mitarbeiter - innerhalb ihres Unternehmens aufzuzeigen. Das hat weder IBM noch NSN getan. IBM hat sich lediglich darauf beschränkt schöne Folien zu zeigen, die den Eindruck vermitteln sollen, IBM ist eine gute Firma. Im Mitarbeiter soll ein positives Gefühl entstehen - ein verkauftechnischer Trick, von dem man sich nicht blenden lassen darf. In Wirklichkeit wurde über die neu zu gründende Firma und Zukunft der Mitarbeiter fast nichts ausgesagt.

NSN listet in seinem 15-seitigen Foliensatz ausschließlich Vorteile auf, die der Firma NSN dienen, zeichnet aber keine Zukunftsperspektiven für die übergehenden Mitarbeiter. Die Zukunft der Mitarbeiter wird nur an einigen wenigen Stellen deutlich.

NSN gibt offen zu: Übergehende Mitarbeiter müssen sich einen neuen Job suchen
Im Foliensatz heißt es: "Aufgrund abnehmender Auslastung bei der Produktwartung würden die betroffenen Mitarbeiter die Möglichkeit haben, nach Abschluss ihrer Projekte bei IBM neue Aufgaben im Forschungs- und Entwicklungsbereich zu übernehmen."

In diesem Satz gibt NSN offen zu, dass die Auslastung der Mitarbeiter in der neuen Firma zurückgehen wird. Das bedeutet aber auch, dass überhaupt nicht beabsichtigt ist, die neue Firma auf Dauer mit neu akquirierten Aufträgen am Laufen zu halten. Dies wird unterstrichen durch die Bemerkung in den Notizen "pls do not talk about job security" - wir berichteten.

"Die Mitarbeiter würden die Möglichkeit haben, ... bei IBM neue Aufgaben zu übernehmen...", heißt es. Es heißt nicht: "Die Mitarbeiter bekommen dann neue Aufgaben zugeteilt". Dies bedeutet im Klartext, dass sich jeder übergehende Mitarbeiter bei IBM einen neuen Job suchen muss. Dies könnte, wie wir berichteten, schwierig sein. Wenn es nicht gelingt, wird es zu betriebsbedingten Kündigungen und/oder einer Betriebsschließung kommen. Die Chancen eine Kündigungsschutzklage zu gewinnen sind nahezu aussichtslos. Dies erlebten 2004 die Mitarbeiter des Siemens-Rechenzentrums, die 2003 zu IBM übergegangen sind.

Diese Aussage wird durch zwei weitere Punkte gestützt.
Weiter heißt es auf Seite 7 der NSN-Folien:
"Übergang der SGSN Produktkompetenz in eines der NSN Entwicklungszentren mit dem Schwerpunkt auf Siemens SGSN Maintenance."

Nach diesem Satz sollen die Mitarbeiter von SGSN ihr Know How und ihre Aufgaben bis zum Übergang an andere, von ihnen neu einzuarbeitende Mitarbeiter, übergeben. Sie gehen folglich wie auch die Kollegen von Media Gateway ohne Aufgaben zur IBM-Tochter über.

Weiter findet sich eine Aussage über das ehemalige Siemens-Produkt GGSN/IPS:
"Technischer Support und Engineering-Aufgaben für Kunden-Migrationsfälle vom Siemens GGSN/IPS zum NSN Zielprodukt Flexi ISN"

Dies bedeutet, dass das ehemalige GGSN/IPS eingestellt wird. Die Kunden erhalten eine Migration auf das NSN-Produkt Flexi ISN. Die Aufgabe ist mit Abschluss der Migration beendet. Auch diese Mitarbeiter haben dann keine Arbeit mehr.

Ein ehemaliger Mitarbeiter des damals von Siemens ausgelagerten IBM-Rechenzentrums hat sich bei uns gemeldet und gesagt: "Empfehlen kann ich nur allen betroffenen Kollegen einem Betriebsübergang zu widersprechen. Die Skills, die hier übergehen sollen, gibt es in der IBM nicht und werden auch nicht benötigt."

Zusammen mit allen anderen Informationen, die wir euch zur Verfügung gestellt haben, ergibt sich, dass IBM eine sehr unsichere Zukunft für die übergehenden Mitarbeiter bietet. Insbesondere besteht das Problem, dass die neu zu gründende IBM-SCA-GmbH einer Sackgasse gleicht. Ihr habt keine Chance einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen, wenn diese viel zu kleine Firma geschlossen wird (vergl. dazu Artikel: Überlebenschancen). Und nebenbei bemerkt: Wird die IBM-SCA-GmbH insolvent, hilft euch auch der Kündigungsschutz bis 2009 nichts. Schätzt daher die Risiken für euch persönlich genau ab.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 05.10.07

NSN – SCA: Widerspruch gegen den Betriebsübergang zu IBM
Die SCA-Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang zu IBM widersprechen wollen, grübeln darüber nach, was denn vom Bundesarbeitsgericht anerkannte Gründe für einen Widerspruch sind.

Für einen Widerspruch gegen einen Betriebsübergang braucht man keine Gründe anzugeben (§613a VI BGB). Er ist schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift an den alten (die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG) oder den neuen Arbeitgeber zu richten. Folgender Text würde genügen:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerspreche ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses in die [korrekter Firmenname]. Ich bitte Sie mir eine neue, vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen,

Scarlet Hazeltine“


Widerspruchsgründe kann man dennoch angeben. Diese sind nur dann relevant, wenn es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen sollte. Hat der Mitarbeiter für seinen Widerspruch solche Gründe angegeben, muss die NSN GmbH & Co. KG den Mitarbeiter in eine Sozialauswahl einbeziehen. Bei IBM gibt es folgende gerichtlich anerkannte Gründe, die ihr in euren Widerspruch aufnehmen solltet:

Mangelnde Bonität:
Die Bonität der neuen IBM-Tochter ist unzureichend. Falls NSN Aufträge garantiert, werden diese nur ein bestimmtes, begrenztes Kontingent haben. Fraglich ist, ob diese Aufträge an die an die neu zugründende IBM-Tochter oder ein anders Unternehmen des IBM-Konzerns vergeben werden. Da nur Entwickler übergehen, hat die neue Firma keine Auftragsakquise. Sobald die Folgeaufträge ausbleiben, ist das Kapital durch die zu zahlenden Gehälter schnell aufgebraucht. Dann besteht die Gefahr der Insolvenz (Vergleiche Sinitec und BenQ). Daran ändert auch der Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag zwischen der IBM Network Services & Solutions GmbH und der IBM Deutschland GmbH nichts. Es ist nicht bekannt, wie lange dieser Vertrag läuft und wann er mit welcher Frist gekündigt werden kann.

Schlechter Ruf des neuen Arbeitgebers:
IBM hat bereits seit 2003 immer wieder Outsourcing-Projekte durchgeführt, die häufig in der Entsorgung von Mitarbeitern endeten. Dazu hat IBM Abteilungen anderer Unternehmen übernommen und später geschlossen bzw. die Mitarbeiter gekündigt.

IBM hatte beispielsweise Anfang 2004 Mitarbeiter des ICN-Rechenzentrums übernommen. Schon vor Ablauf eines Jahres wurde allen Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag angeboten. Wer dieses Angebot nicht annahm, wurde betriebsbedingt gekündigt. Die Kollegen haben ihre Kündigungsschutzprozesse verloren und sind jetzt arbeitslos.

Baldiger Verlust des Arbeitsplatzes droht:
Die neu entstehende Firma ist mit 235 Mitarbeitern viel zu klein, um auf diesem Sektor überleben zu können. Um am Weltmarkt bestehen zu können, muss ein Unternehmen heute eine erhebliche Größe haben. Die ereicht selbst Enterprise nach Analystenmeinung nicht.

Das spezielle Profil der übergehenden Mitarbeiter (Telekommunikation) passt nicht zu den bei IBM geforderten Profilen. Offene Stellen werden zwar in anderen IBM-Konzernunternehmen angeboten, es gibt jedoch in Deutschland nur 168 offene Stellen bei IBM, von denen aber die wenigsten Entwicklerstellen sind. Für diese Stellen müssen sich die übergehenden Mitarbeiter außerdem wie jeder andere Externe bewerben. Insbesondere die Mitarbeiter, die jetzt schon keine Aufgabe haben oder deren Projekt bald ausläuft haben keine Möglichkeit, innerhalb des neuen Unternehmens einen neuen Arbeitsplatz zu finden und müssen spätestens 2009 mit einer Kündigung rechnen.

Verlust des Kündigungsschutzes:
Die neue entstehende Firma IBM Network Services & Solutions GmbH ist nicht tarifgebunden. Daher können nach einem Jahr die tariflichen Regelungen wie ein Tarifvertrag gekündigt werden. Davon ist auszugehen, da das Unternehmen nicht die Absicht hat, in den Arbeitgeberverband einzutreten. Das bedeutet, dass nach einem Jahr der tarifliche Kündigungsschutz entfällt. Damit würde eine betriebsbedingte Kündigung verbunden mit dem Verlust des Arbeitsplatzes möglich.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 05.10.07

NSN – SCA: Folgen des Widerspruchs bei potentiellen Kündigungsschutzklagen 2009
Hat ein Mitarbeiter einem Betriebsübergang begründet widersprochen, ist er in eine Sozialauswahl einzubeziehen, wie jeder andere Mitarbeiter auch. Seine Chancen in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess verschlechtern sich durch einen begründeten Widerspruch daher nicht.

Für die widersprechenden Mitarbeiter ändert sich auch an ihrem Kündigungsschutz bis 30.9.2009 nichts. Für sie gelten auch die Angebote des IA/SP weiter. Insbesondere können sie keine Key People sein. Auch für die Widersprüchler ist empfehlenswert, nicht in die beE zu gehen, sondern NSN als beE zu nutzen.

Der Wegfall des Arbeitsplatzes durch den Betriebsübergang bedeutet nicht die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. NSN ist daher verpflichtet, die widersprechenden Mitarbeiter auf anderen Arbeitsplätzen weiterzubeschäftigen. Diese vertragsgemäße Beschäftigung sollte man im Zweifelsfall einklagen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 29.09.07

NSN – SCA: Wozu Bewerbungsunterlagen bei IBM-Infoveranstaltungen?
Einige SCA-Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, wurden aufgefordert, sich am nächsten Dienstag bei IBM ausführlicher zu informieren. Zu diesem Gespräch sollen sie seltsamerweise ihre Bewerbungsunterlagen mitbringen. Das macht misstrauisch, denn es ist völlig unüblich und unnötig, bei einem Betriebsübergang, Bewerbungsunterlagen vorzulegen.

Die Aufforderung, Bewerbungsunterlagen mitzubringen, könnte darauf hindeuten, dass IBM die Mitarbeiter im Vorfeld sortieren möchte in für IBM brauchbare und nicht brauchbare. Damit würde die IBM SCA GmbH zu einer Art beE ohne Freiwilligkeit und mit Arbeitspflicht werden. Dabei kann es durchaus sein, dass einige Mitarbeiter schon jetzt einen Job bei IBM angeboten bekommen, auf den sie nach dem Betriebsübergang wechseln können.

Diese Vorgehensweise könnte den psychologischen Effekt „Hoffnung“ auslösen: „Wir alle bekommen einen Job bei IBM“. Damit würde ein Massenwiderspruch gegen den Betriebsübergang verhindert werden, mit dem NSN und IBM rechnen müssen. Überspült also die Hoffnung das Wissen um die bereits bekannten negativen Fakten, dann gelingt NSN und IBM die Ausgliederung.

Für alle die Mitarbeiter, die keinen Arbeitsplatz bei einem anderen IBM-Konzernunternehmen (außerhalb der IBM SCA GmbH) schriftlich und rechtsverbindlich zugesichert bekommen, besteht die Gefahr der Entsorgung unverändert weiter. Für die Mitarbeiter, die einen Job bei einem anderen IBM-Konzernunternehmen zugesichert bekommen, entfällt der Kündigungsschutz bis 9.2009 und sie fangen dort mit der Betriebszugehörigkeitszeit bei null an. Darüber hinaus haben sie eine Probezeit, wenn dies nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen wurde.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

NSN - SCA: IA/SP gilt auch für IBM-Widersprüchler weiter
Auf die SCA-Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, übt man Druck aus, indem man ihnen gegenüber behauptet, der IA/SP gelte für sie nicht mehr. Nach dem Motto: „Natürlich können Sie "IBM" ablehnen und auch NSN verlassen, aber dann bekommen Sie keine Abfindung mehr.“

Das stimmt nicht!

Der IA/SP enthält keine Klausel, durch die Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen, von den Regelungen des IA/SP ausgenommen werden. NSN und GBR haben im IA/SP noch nicht einmal vorgesehen, dass es zu Ausgliederungen kommen wird: „es bestehen derzeit keine konkreten Pläne für Outsourcingmaßnahmen, die für den Wirtschaftsausschuss relevant sind.“

Auch dadurch, dass die Mitarbeiter für diesen Betriebsübergang ausgesucht wurden, wird dieser IA/SP für sie nicht außer Kraft gesetzt. Die Mitarbeiter können also auch jetzt oder nach einem Widerspruch in die beE gehen oder mit einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung NSN verlassen, wenn sie dies wollen – Key People sind sie sicher nicht mehr. Sie können aber auch einfach dableiben und ihren Kündigungsschutz, den sie bis 9/2009 haben, genießen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

NSN-SCA: Personalabbau bei IBM
Wie wir gerade erfahren haben, soll bei IBM ebenfalls ein Personalabbau geplant sein. Dies ist ein weiterer Grund, die Arbeitsplatzsicherheit bei IBM zu hinterfragen.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

NSN-SCA: Versetzungssperre
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass zumindest für die SCA-Mitarbeiter, die zu IBM wechseln sollen, eine Versetzungssperre verhängt wurde. Das passiert immer dann, wenn ein Betriebsübergang stattfinden soll, oder Mitarbeiter für einen Abbau ausgewählt wurden. Das ist Teil der psychologischen Kriegsführung und soll den Druck erhöhen. Man sollte sich dadurch nicht verunsichern lassen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 26.09.07

NSN – SCA: IBM und die Jobsicherheit
Nach der Veranstaltung bei NSN in Mch M, auf der sich IBM den SCA-Mitarbeitern präsentierte, händigte man die Folien an die Mitarbeiter aus. Eine der Folien beschrieb die Kommunikation bei IBM als „offen und ehrlich“. Auf der Notizenseite zu dieser Folie fand der erstaunte Leser in rot und fett gedruckt vermerkt:

[pls do not talk about job security]".

Nun, so offen und ehrlich hätten wir das nicht erwartet. Man hatte offensichtlich vergessen, die Regieanweisungen aus den Powerpoint-Folien herauszunehmen. Die Bemerkung „Bitte nicht über Arbeitsplatzsicherheit sprechen“ beweist eindrucksvoll, dass die Zukunft der Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, mehr als unsicher ist. Würden sichere Arbeitsplätze bei IBM entstehen, dann könnte man auch offen und ehrlich darüber reden und eine solche Randnotiz wäre überflüssig.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 23.09.07

NSN – SCA: Ergänzung zu freien Stellen bei IBM
Die SCA-Entwickler sollen in die IBM SCA GmbH übergehen und bei IBM neue Stellen finden. Daher haben wir den Stellenmark bei IBM noch näher untersucht unter der Fragestellung: Gibt es in Deutschland und dem europäischen Raum überhaupt nennenswerte Entwicklungsstandorte von IBM?

Es überrascht nicht, dass wir feststellen mussten, dass der Schwerpunkt der Entwicklung bei IBM im asiatischen Raum mit Schwerpunkt Indien und China liegt. So findet man weltweit unter dem Suchkriterium „Software Development“ bei IBM 284 freie Stellen, von denen 190 im Raum Asia-Pacific angeboten werden. Der Rest verteilt sich auf Europa, Mittlerer Osten und Afrika, wobei England mit 24 offenen Stellen der Spitzenreiter ist. Allerdings werden unter diesem Suchkriterium auch Stellen im Vertrieb aufgelistet. Reine Entwicklerstellen werden weltweit nur 32 bei IBM angeboten, in Deutschland keine.

Was also will IBM mit der SCA-Entwicklung?
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07

NSN –SCA: Risiken für übergehende Mitarbeiter
Die Firma ist mit 235 Mitarbeitern viel zu klein, um auf diesem Sektor überleben zu können. Diese Art von Tätigkeit (Anbieten von Komplettlösungen, Branchenlösungen, etc.) machen TietoEnator, Enterprise und andere Unternehmen, die wesentlich größer sind und sich bereits am Markt etabliert haben. Um am Weltmarkt bestehen zu können, muss ein Unternehmen heute eine erhebliche Größe haben. Die ereicht selbst Enterprise nach Analystenmeinung nicht.

Die Bonität der IBM SCA GmbH ist völlig unklar. Es ist anzunehmen, dass NSN ein Startkapital mitgibt, möglicherweise garantiert NSN auch ein bestimmtes, begrenztes Kontingent an Aufträgen. Wenn beides ausläuft und es gelingt nicht, neue Aufträge zu akquirieren (die IBM SCA GmbH hat nach jetzigem Kenntnisstand keine Auftragsakquise), dann besteht die Gefahr der Insolvenz. (Vergleiche Sinitec und BenQ)

Das spezielle Profil der übergehenden Mitarbeiter (Telekommunikation) scheint nicht zu den bei IBM geforderten Profilen zu passen. Offene Stellen werden zwar in anderen IBM-Konzernunternehmen angeboten, es gibt jedoch in Deutschland nur 168 offene Stellen bei IBM, von denen aber die wenigsten Entwicklerstellen zu sein scheinen. Für diese Stellen müssen sich die übergehenden Mitarbeiter außerdem wie jeder andere Externe bewerben.

IBM hat bereits seit 2003 immer wieder Outsourcing-Projekte durchgeführt, die häufig in der Entsorgung von Mitarbeitern endeten. Dazu hat IBM Abteilungen anderer Unternehmen (z.B. das Siemens-Rechenzentrum) übernommen und später geschlossen bzw. die Mitarbeiter gekündigt. Sicher kann man nicht sein, dass das hier nicht genauso passiert.

Die IBM SCA GmbH ist kein funktionierendes Unternehmen, wenn nur die Entwicklung übergeht.

Fazit
Aus unserer Sicht ist die IBM SCA GmbH, sofern sich nichts Grundlegendes ändert, nicht dauerhaft überlebensfähig. Das Konstrukt ähnelt der Sinitec. Man hat das Gefühl, dass dieser Verkauf nur zur Abwicklung bzw. zum NSN-Stellenabbau dient, der in dieser Größenordnung derzeit nicht über freiwillige Maßnahmen erreichbar ist. Dass der Name IBM hier auftaucht spielt überhaupt keine Rolle, da es überhaupt keine für die Mitarbeiter relevante rechtliche Beziehung zu IBM gibt. Darüber hinaus ist IBM eine amerikanische Firma, in der „hire and fire“ zum Alltag gehört und nicht mit einem Imageverlust verbunden ist.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07

NSN – SCA: Handlungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter

Betriebsübergang nach §613a BGB
Der SCA-Mitarbeiter hat natürlich die Möglichkeit, nach §613a BGB per Betriebsübergang in die neu zu gründende 100%ige IBM-Tochter mitzugehen. Von jetzt an nennen wir sie IBM SCA GmbH, damit das Kind einen Namen hat. Details zum Betriebsübergang findet ihr hier.

Der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis 9/2009, vereinbart in der geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung, geht als Gesamtbetriebsvereinbarung in die IBM SCA GmbH mit über und bleibt dort gültig. Dennoch bestehen für die übergehenden Mitarbeiter erhebliche Risiken.

Widerspruch gegen den Betriebsübergang
Ein Widerspruch gegen den Betriebsübergang zur IBM SCA GmbH ist nach §613a V BGB möglich. Er kann innerhalb der 4-wöchigen Widerspruchsfrist schriftlich gegenüber Nokia Siemens Networks oder IBM erklärt werden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterrichtung beim Mitarbeiter. Ihr solltet uns dieses Schreiben schicken, sobald ihr es bekommt.

Gerichtlich anerkannte Widerspruchsgründe für diesen Betriebsübergang sind derzeit genug vorhanden. Bevor man einen Widerspruch formuliert, sollte man allerdings abwarten, ob sich an den Übergangsbedingungen noch etwas ändert, dann ändern sich gegebenenfalls auch die Formulierungen. Ob ihr widersprechen wollt, müsst ihr natürlich selbst entscheiden.

Auch bei einem Widerspruch bleibt die Nichtkündigungsgarantie bis 9.2009 erhalten.

Bewerben
Allgemein raten wir den Mitarbeitern von Nokia Siemens Networks, sich auf freie Arbeitsplätze innerhalb und auch außerhalb von NSN zu bewerben. Dazu muss man nicht in die beE gehen und sich dem Risiko aussetzen, nach Ablauf der beE arbeitslos zu sein. Einen Aufhebungsvertrag wird NSN sicher unterschreiben, wenn ihr einen anderen Job gefunden habt.
(cr/iw)

InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07

NSN - SCA: Freie Stellen bei IBM in Deutschland
Um die Chancen der SCA-Mitarbeiter, auf einem Arbeitsplatz bei IBM unterzukommen, einschätzen zu können, haben wir auf IBM-Homepage gesurft. Die freien Stellen sind zu finden unter „Jobs at IBM“.

Im Bereich Software Development & Support werden nur zwei Jobs angeboten, nämlich für einen Software Qualitätsmanager in Kassel und einen Customer Support Engineer in Böblingen. Insgesamt bietet IBM in allen Konzernunternehmen in Deutschland 168 freie Stellen an. Davon sind 11 in München und 5 in Berlin, dies sind aber keine Entwicklerstellen.

Wir empfehlen euch, euer Profil mit den bei IBM in Deutschland angebotenen Stellen zu vergleichen und zu überprüfen, ob ihr auf irgendeine der angebotenen Stellen passt. Wenn ja, könnt ihr euch darauf bewerben, dann seht ihr gleich jetzt, wie IBM sich euch als Bewerber gegenüber verhält.

Mal abgesehen davon, dass wir in Bezug auf Entwicklerstellen bei IBM in Deutschland nicht so richtig fündig geworden sind, müsst ihr außerdem bedenken, dass ihr in ein neu zu gründendes Konzernunternehmen ausgegliedert werden sollt, und daher von allen anderen IBM-Unternehmen wie externe Bewerber behandelt werdet.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07

NSN - SCA: Handlungsmöglichkeiten von GBR/BR
Am 20.9.2007 konnte man auf der Betriebsratshomepage von Mch M lesen: „Der GBR hält diese Ausgliederung prinzipiell für verkehrt, allerdings besteht gegen die unternehmerische Entscheidung keine Mitbestimmung.“

Der BR/GBR hat zwar keine Mitbestimmung in dem Sinne, dass der Arbeitgeber die Maßnahme ohne seine Zustimmung nicht umsetzen kann, aber er hat trotzdem gewichtige Handlungsmöglichkeiten:

Im IA/SP wurde vereinbart, dass im Falle von Ausgliederungen Überleitungsvereinbarungen für die betroffenen Mitarbeiter zwischen NSN und GBR abzuschließen sind. Daher hat der GBR/BR ein Informationsrecht, sonst wäre er nicht in der Lage, die durch die Ausgliederung entstehenden Nachteile für die Mitarbeiter einzuschätzen und durch die Regelungen in der Überleitungsvereinbarung abzumildern.

Darüber hinaus handelt es sich in den Betrieben Berlin und Mch M um eine Betriebsänderung mit nach §112a erzwingbarem Sozialplan. In diesen Betrieben sind mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt und mehr als 60 Mitarbeiter sind betroffen. Damit trifft §112a IV BetrVG zu. Daher steht dem GBR/BR nach §111 BetrVG ein umfassendes Informationsrecht und das Recht zu, einen Wirtschaftberater und einen Rechtsberater hinzuzuziehen. Damit kann ein GBR/BR beispielsweise die Beantwortung eines Fragenkatalogs notfalls mittels Einstweiliger Verfügung erzwingen.

Weiter steht auf der Betriebsratshomepage von Mch M „Der GBR fordert Anrechnung der Ausgliederungen auf die lokalen Abbauzahlen. Eine Stellungnahme des GBR wird im Laufe des Tages veröffentlicht.“

Jetzt mit Wattebäuschchen auf den Arbeitgeber zu werfen hilft nichts. Der GBR hätte die Anrechnung der Ausgliederungen auf den aktuellen Stellenabbau im IA/SP vereinbaren müssen. Dies wurde auch von etlichen Betriebsratsmitgliedern, unter anderem von NCI-Betriebsräten, so gefordert. Jetzt ist keine Verhandlungsmasse mehr da, daher wird es deutlich schwieriger, diese Forderung durchzusetzen.

Der GBR ist jetzt hauptsächlich gefordert, sich für die von der Ausgliederung betroffenen SCA-Mitarbeiter einzusetzen. Er darf sich nicht darin erschöpfen, lediglich die Anrechnung zu erreichen und auf eine nicht vorhandene Mitbestimmung zurückzuziehen. Er hat genügend Handlungsspielräume nach §111 BetrVG.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07

NSN – SCA: Fragen an NSN, GBR und BR
Bevor die Mitarbeiter überhaupt eine Entscheidung darüber treffen können, ob sie es in Erwägung ziehen, in die neu zu gründende IBM-Tochter überzugehen, müssen sie eine Antwort auf unten stehende Fragen bekommen. Die Betriebsräte Mch M und Berlin sowie der Gesamtbetriebsrat müssen im Rahmen des Informationsrechtes aus §111 BetrVG die schriftliche Beantwortung der unten stehenden Fragen von Nokia Siemens Networks verlangen: Weitere Fragen, die NSN beantworten sollte können dem Fragenkatalog zu Betriebsänderung entnommen werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07

NSN – SCA: Ist die neue IBM-Tochter überhaupt ein Unternehmen?
Nokia Siemens Networks will einen Teil der Entwicklung von SCA in eine neu zu gründende 100%ige IBM-Tochter ausgliedern.

Man kann zwar nach §613a BGB einen Teilbereich in ein anderes Unternehmen übergehen lassen. Aber die Entstehung eines neuen Unternehmens setzt zwingend voraus, dass zentrale Einheiten existieren. So benötigt jedes Unternehmen eine Akquisition, um Aufträge hereinzuholen, einen Vertrieb eine Personalabteilung (Human Resources) sowie ein Qualitätsmanagement (Quality Management), wenn es zertifiziert werden will.

Weitere notwendige Bestandteile eines Unternehmens wie die Buchhaltung, Marketingabteilung, um die Außendarstellung des Unternehmens zu gestalten, eine Abteilung, die auf die Einhaltung der Umweltnormen achtet, etc. kann das Unternehmen zwar auslagern und von Fremdfirmen erledigen lassen, aber die Kosten dafür müssen erst einmal erwirtschaftet werden.

Wenn ausschließlich die SCA-Entwicklung in diese neu zu gründende 100%ige IBM-Tochter überführt wird, entsteht kein Unternehmen. Auch hieran sieht man, wie hoch der Klärungsbedarf für diese Ausgliederung noch ist.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 21.09.07

NSN: Ausgliederung SCA - Fakten
Dem Wirtschaftsausschuss von NSN wurde am Mittwoch mitgeteilt, dass NSN beabsichtigt, 235 Mitarbeiter der SCA-Entwicklung zu IBM auszugliedern. Es wurde bereits ein Vorvertrag abgeschlossen. Angestrebt wird, den Vertrag bis Anfang Dezember 2007 unter Dach und Fach zu bringen. Betroffen von der Ausgliederung sind 66 Mitarbeiter in Mch M, 4 in Mch H und 165 in Berlin.

Betroffen sind die SCA Bereiche NGVM, CBVoIP, MIC, MGW (Media Gateway) und der Technische Support.

Die Mitarbeiter sollen nicht in die IBM Deutschland GmbH integriert werden, sondern in ein neu zu gründendes, eigenständiges Unternehmen übergehen, das eine 100%ige Tochter der IBM Deutschland GmbH sein soll.

NVGM und CBVoIP sollen im neuen Unternehmen weitergeführt werden. Die Aufgaben der Mitarbeiter von SGSN sollen in Maintenance übergehen und die Kollegen von Media Gateway gehen ohne Arbeit über.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 21.09.07

NSN: Ausgliederung SCA – Aussichten der übergehenden Mitarbeiter

Arbeitsplatzentwicklung
Die Mitarbeiter von Media Gateway haben bereits jetzt keine Arbeit, also einen Arbeitsplatz ohne Inhalt. Dieser geht als solcher mit über. D.h. diese Mitarbeiter werden in der neu zu gründenden GmbH keine Arbeit haben. Es wird auch zunächst keine freien Arbeitsplätze in dieser GmbH geben. Die IBM Deutschland GmbH ist ein anderes Unternehmen des IBM-Konzerns, die übergehenden Mitarbeiter werden dort wie externe Bewerber behandelt. Neue Arbeitsplätze könnten nur durch eine intensive Auftrags-Akquise entstehen. Wenn dies möglich wäre, warum macht das NSN dann nicht selber? Und wenn die Mitarbeiter in der IBM Deutschland GmbH gebraucht werden würden, warum werden sie dann nicht gleich dort integriert?

Die Aufgaben der Mitarbeiter von SGSN sollen in Maintenance übergehen. Das heißt, die Aufgaben laufen in absehbarer Zeit aus. Aus der Erfahrung heraus kann man sagen, sobald ein Projekt in Wartung übergeht, läuft es spätestens nach einem Jahr aus. Dann gilt für diese Mitarbeiter das gleiche wie für die von Media Gateway.

Über die Aufgaben der NVGM und CBVoIP können wir keine Einschätzung geben, da uns keine näheren Informationen vorliegen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass auch diese Aktivitäten über kurz oder lang in einen Wartungsstatus übergehen. Darauf deutet auch die Neugründung einer GmbH hin, in die all diese SCA-Mitarbeiter übergeführt werden sollen.

Indizien für eine möglicherweise geplante Betriebsschließung
Die Wikipedia berichtet über IBM:

„Eines der ersten Outsourcing-Projekte der IBM in Deutschland war die Übernahme der EDV Abteilung von FAG Kugelfischer. Die daraus entstandene Niederlassung in Schweinfurt wurde 2005 von IBM geschlossen und die Arbeit ins Ausland verlagert. Die Art und Weise der Standortschließung hat viele IBM Mitarbeiter verunsichert. Das gleiche gilt auch für die von der Continental AG übernommenen Mitarbeiter in Hannover, Salzgitter und Aachen (vorübergehend in den Gemeinschaftsunternehmen „ICA“ und „ICG“).

2003 wurde das europäische Rechenzentrum der Deutschen Bank von IBM übernommen und die IBM Business Services GmbH gegründet, in der sämtliche Outsourcing-Bestrebungen der IBM zusammengefasst wurden. Dazu gehören unter anderem die ehemaligen Töchter DVO und IBB.“

Am 30.12.03 wurde dann zwischen Siemens und IBM ein Vertrag geschlossen, in dem der Betriebsübergang des ICN Rechenzentrums in die IBM Business Services GmbH vereinbart wurde. Ein Jahr nach diesem Betriebsübergang wurden die ehemaligen Siemens-Mitarbeiter gekündigt.

Es scheint sich hier um ein System zu handeln, das fatal an die Sinitec erinnert. Die Sinitec-Gesellschaften waren 100%ige SBS-Töchter, die 2005 an die a&o verkauft wurden. Unmittelbar nach dem Übergang wurde die Sinitec Süd-West geschlossen. Von ursprünglich 1200 Sinitec-Mitarbeitern waren nach zwei Jahren nur noch 550 Mitarbeiter beschäftigt. Am 19.7.07 wurde die Insolvenz angemeldet.
(cr/iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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