Nokia Siemens Networks (NSN) 2007




Aktualisierung
Top
19.12.07   Erste Kündigungsdrohungen in Österreich
09.12.07   Großauftrag aus Nigeria
08.12.07   Aktualisierung der Abbauzahlen - Verstoß gegen den IA/SP
04.12.07   NSN-Betriebsübergänge – Hochglanzfolien und smarte Manager oder vernünftige Information
04.12.07   Schikane in der Buchhaltung
03.12.07   NSN-Österreich: Stellenabbau ab Januar

30.11.07   Radio Access R&D wird aufgespaltet
18.11.07   IA/SP kann nicht vom lokalen Betriebsrat beendet werden
18.11.07   No mixed pairs, please
16.11.07   Entwicklerarbeitsplätze - indische Konkurrenz
15.11.07   Bügelurteil des LAG - nicht vertragsgemäße Beschäftigung darf nicht sein
15.11.07   Entzug von Beschäftigung ist Mobbing
15.11.07   Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
10.11.07   beE – welcher Betriebsrat ist zuständig?
09.11.07   Siemens will Beteiligung an NSN nicht verkaufen
08.11.07   Tariflicher Kündigungsschutz in Berlin/Brandenburg und Bayern
06.11.07   Krankenversicherung in der beE
05.11.07   Bundesagentur für Arbeit lehnt beE-Bezuschussung ab
05.11.07   Knorr-Bremse sucht 100 Ingenieure in München
04.11.07   Höchster Umsatz in Europa
04.11.07   Alternative Jobsuche

31.10.07   Im HWS Center Bruchsal befürchtet man das Schlimmste
31.10.07   Aktuelle Abbauzahlen
29.10.07   Ein Münchner im Himmel
27.10.07   Bevor die Ängste übermächtig werden
26.10.07   Kommentar zum Townhall-Meeting
19.10.07   Stagnierender Personalabbau beeinflusst Turnaround nicht
19.10.07   Turnaround erreicht
15.10.07   Schon wieder Blaue Briefe
14.10.07   Nö So Nich
13.10.07   Überlebenschancen bis 30.09.2009
13.10.07   Überlebenschancen ab 1.10.2009
10.10.07   Kündigungsfristen
10.10.07   Traum und Wirklichkeit
10.10.07   NSN weist Pressebericht über zusätzlichen Personalabbau zurück
08.10.07   Unternehmensberatung beauftragt
08.10.07   Zwerg oder Nr. 1?
04.10.07   Nokia kann Siemens-Ausstieg blockieren
04.10.07   Bleiben ist die bessere Alternative
04.10.07   Überlebenschancen im Arbeitsplatz-Poker

27.09.07   Bewerbungen bei Siemens
27.09.07   Blauer Brief – Aufforderung muss man nicht nachkommen
27.09.07   Blauer Brief - nur ein psychologischer Trick
26.09.07   Blauer Brief ändert nichts
23.09.07   Ausgliederung SCA - eigene Seite
19.09.07   beE
18.09.07   beE wird starten
17.09.07   IA/SP bleibt gültig, auch wenn beE nicht kommen sollte
16.09.07:   beE: Theorie und Praxis
11.09.07   Fälligkeit der Abfindungszahlungen
11.09.07   Unternehmensberatung - was läuft da im Hintergrund?
11.09.07   CSU bei Nokia Siemens Networks in Finnland

16.08.07   Orientierungsgespräche - Kurzberichte
13.08.07   Wie hoch ist der Anteil von Siemens am Joint Venture?
13.08.07   Vorzeitige Beendigung – Vertrag
13.08.07   Übergangszuschuss nicht verschenken
12.08.07   Führungskräfte Schulung - was bedeutet das für euch?
12.08.07   beE-Vertrag - Vertragstext
11.08.07   Aufhebungsvertrag - Vertragstext
10.08.07   Noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalabbau in Deutschland
06.08.07   beE-Genehmigung steht noch aus
04.08.07   Belegschaft vom GBR über den Tisch gezogen?
04.08.07   Weiterer Personalabbau in Finnland und Deutschland geplant
04.08.07   Forderungen an den GBR
02.08.07   Schlechte Quartalszahlen bei Nokia Siemens Networks
02.08.07   Nokia fordert zwei Milliarden Euro Einsparungen bei NSN bis 2008

30.07.07   Nokia hält über 50 Prozent an Nokia Siemens Networks
30.07.07   Stellenabbau
29.07.07   Teilbetriebsschließung zur Mitarbeiterentsorgung?
28.07.07   Eigenwillige Auslegung des IA/SP durch die Personalabteilung
28.07.07   Unerklärlicher Mitarbeiterschwund
28.07.07   Ein Jubiläum der besonderen Art
27.07.07   Gehen oder Bleiben?
27.07.07   Wie lange kann man von einer Abfindung mit und ohne beE leben?
27.07.07   Das Abfindungstool: Wie hat Karl-Heinz Geh das nun alles berechnet?
26.07.07   Negatives Quartalsergebnis
26.07.07   Verlagerungen und/oder Portfolioüberschneidungen?
26.07.07   Abbau bei Perfect Voice Mobile
26.07.07   Informationen zur beE
26.07.07   Die erstaunlichen Entscheidungsprozesse des GBR
26.07.07   Betriebsleitung liest NCI-Homepage
25.07.07   Sozialauswahl nach Altersgruppen - Urteil in zweiter Instanz
25.07.07   Situation bei SCA
25.07.07   Stellenabbau bei O2 - Vor Entscheidung für die beE Markt sondieren
24.07.07   Übernimmt Nokia Siemens Networks Tellabs?
23.07.07   Sozialauswahl nach Altersgruppen ist Altersdiskriminierung
23.07.07   Führungskräfte-Schulung zum Stellenabbau
23.07.07   Führungskräfte-Schulung - was bedeutet das für euch?
21.07.07   Fluktuationszahl 357 auf Betriebsversammlung bestätigt
21.07.07   Personalabbau mal anders
21.07.07   Mapping - Wann der Versetzung widersprechen?
21.07.07   Berechnung des Arbeitslosengeldes nach beE
21.07.07   Übertrittsregelung Siemens AG
21.07.07   Alle Jahre wieder - Zeugnis beantragen
20.07.07   Abbau durch Fluktuation teilweise erreicht
18.07.07   IA/SP Unzulässiger Ausschluss des Rechtswegs
17.07.07   IA/SP Übersicht
17.07.07   Abbau 50-jähriger über Ausgliederungen?
17.07.07   Betriebsübergänge und IA/SP-Angebote
17.07.07   IA/SP Key People
17.07.07   IA/SP Orientierungsphase
17.07.07   IA/SP: Beschäftigungssichernde Maßnahmen
17.07.07   IA/SP Die Präambel - der Geist der Vereinbarung
17.07.07   Hoher IGM-Organisationsgrad ein Garant für bessere Ergebnisse?
17.07.07   IA/SP Stellungnahme des GBR zu den Massenentlassungen
15.07.07   IA/SP Freiwilligkeit
15.07.07   IA/SP Für wen gilt dieser Interessenausgleich und Sozialplan und für wen nicht
15.07.07   IA/SP beE
15.07.07   IA/SP Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in die beE
15.07.07   IA/SP Abfindungen und sonstige geldliche Zahlungen
15.07.07   IA/SP Abfindungsbeschränkungen
15.07.07   IA/SP Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
15.07.07   IA/SP Vorruhestandsregelung (VB)
15.07.07   IA/SP Altersteilzeit
15.07.07   IA/SP Schwerbehinderte
15.07.07   IA/SP Teilzeit-Mitarbeiter
15.07.07   IA/SP Mitarbeiter ab 50 Jahre
15.07.07   IA/SP Arbeitgeberdarlehen
15.07.07   IA/SP Sonstiges
13.07.07   IA/SP Kahlschlag in München - Abbauzahlen
13.07.07   IA/SP Kahlschlag in München - ein Kommentar
13.07.07   "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks"
13.07.07   Stellenabbau in der Schweiz
12.07.07   Verhandlungsergebnisse zum Interessenausgleich / Sozialplan
12.07.07   GBR gibt an lokale Betriebsräte keine Informationen weiter
12.07.07   "Finger Pointing" und "Key People"
12.07.07   Betriebszugehörigkeitszeiten für Rückkehrer zu Siemens
11.07.07   Burn Out
06.07.07   Manager Magazin bestätigt möglichen Rückzug von Siemens
06.07.07   Änderungen von Arbeitsverträgen
04.07.07   Kommentar zum IG Metall-Artikel "Tragbare Verständigung" im NSN-Dialog
01.07.07   Zukunft des Standortes Deutschland?
01.07.07   Löscher wird NSN-Aufsichtsrat

30.06.07   Kommentar zur Einigung mit dem GBR
29.06.07   Erste Einigung mit GBR über Personalabbau
29.06.07   Finnischer Chef - Warum ist es für die Mitarbeiter wichtig, einen Chef im Unternehmen zu haben?
29.06.07   Finnischer Chef - Problem gelöst mit Hosting Manager?
29.06.07   Finnischer Chef - kann teuer werden
23.06.07   Finnischer Chef - was nun?
21.06.07   Verhandlungen zur Restrukturierung
20.06.07   Verhandlungen über Stellenabbau begonnen
19.06.07   Job-Börse
19.06.07   Die Reise nach Jerusalem - eine neue Methode des Stellenabbaus
19.06.07   Die Reise nach Jerusalem - was steckt dahinter?
19.06.07   Stellenausschreibungen
16.06.07   Leitungspositionen bei NSN werden nach „optimaler Eignung“ besetzt
15.06.07   Stand des Stellenabbaus
15.06.07   Jobbörse geplant
15.06.07   Umorganisation
15.06.07   Job Grades
12.06.07   Entwicklungen im oberen Management
12.06.07   Standorte in Wien und Eisenstadt sollen zusammengelegt werden
12.06.07   Europaweite Protestaktion bei gegen Stellenabbau und Auslagerungen
10.06.07   Protest gegen Stellenabbau und Auslagerungen in München Hofmannstraße
06.06.07   NSN plant Entlassung von 294 finnischen Mitarbeitern im August/September
05.06.07   Offene Kommunikation, Schweigen, Ausweichen, Unsicherheit
04.06.07   R&D-Jobs zu TietoEnator ausgelagert
01.06.07   Nokia Siemens Networks ersetzt Finanzchef

25.05.07   Zweistellige Gewinnziele bei Nokia Siemens Networks
25.05.07   NSN: Stellenabbau
24.05.07   Anfang vom Endes der Forschung und Entwicklung bei Nokia Siemens Networks?
18.05.07   Psychologische Methoden des Stellenabbaus
18.05.07   Bewerben auf eigene Stelle - Sie meinen ein Witz? Wir auch
15.05.07   Nicht-Kündigungsgarantie bis 2009 gilt auch nach einem Betriebsübergang
15.05.07   Strategie-Webcast
14.05.07   Standortsicherung nach RD-Ergänzungstarifvertrag?
14.05.07   Arbeitszeitverkürzung zur Beschäftigungssicherung
14.05.07   Keine Zustimmung zu Versetzungen
14.05.07   Keine Zustimmung zur Einstellung von Consultants
14.05.07   Maßnahmen für den Betriebsrat
11.05.07   Was könnt ihr jetzt bereits tun?
11.05.07   Stimmungsbilder
10.05.07   Nichtkündigungsgarantie bis 2009 gilt für alle Mitarbeiter
09.05.07   Etwas Positives: Personalaufbau bei Nokia Siemens Networks in München
09.05.07   Fragenkatalog für den Betriebsrat
09.05.07   Mapping bei Nokia Siemens Networks unwirksam
09.05.07   Weitere Details zu den Abbauzahlen
08.05.07   Solidaritätserklärung von den PSE-Betriebsräten in Österreich
08.05.07   Belegschaft protestiert gegen den Stellenabbau bei Nokia Siemens Networks
06.05.07   Analyse der (englischen) FAQs zum Stellenabbau von NSN
06.05.07   Standortschließungen angekündigt
06.05.07   Welche Bereiche sind in Deutschland vom Abbau betroffen?
06.05.07   Ausgliederungen angekündigt
06.05.07   Vereinbarung über Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis September 2009
06.05.07   Personalabbau und Umorganisation mit Hinweis für Betriebsräte
06.05.07   Arbeitskräftebedarf nicht gesunken
06.05.07   Siemens kannte die Abbaupläne schon vor der Ausgliederung
06.05.07   Unterrichtung über den Betriebsübergang war nicht ordnungsgemäß
06.05.07   Wie geht Nokia Siemens Networks bisher vor?
06.05.07   Netter Gag zwischendurch
06.05.07   Überstunden mit Hinweis für Betriebsräte
06.05.07   Bewerbungen bei den Mutterfirmen und interne Bewerbungen
05.05.07   Anregungen für die Arbeitnehmervertreter in Deutschland und Finnland
05.05.07   Deutliche Verlagerung in Niedriglohnländer
05.05.07   Mitarbeiter- und Abbauzahlen von Nokia Siemens Networks
05.05.07   Stellenabbau beginnt mit Verstoß gegen deutsches Recht
05.05.07   Jobabbau bei Nokia Siemens Networks auch in Österreich?
05.05.07   Widerstand bei Betriebsräten von Nokia Siemens Networks gegen Stellenabbau
04.05.07   Stellenabbau - nur aufgrund von Synergien?
04.05.07   Wirtschaftsausschuss von Nokia Siemens Networks bricht aus Protest Sitzung ab
04.05.07   Stellenabbau und Ausgliederungen bei Nokia Siemens Networks konkretisieren sich weiter
03.05.07   "Same procedure as last year? - Same procedure as every year"
03.05.07   Stellenabbau bei Nokia Siemens Networks konkretisiert sich

18.04.07   Informationen vom Management ab Mitte Mai
18.04.07   Nokia Siemens Networks - Aufträge und Konkurrenz
15.04.07   Nokia Siemens Networks – ein treibendes Schiff auf den Wellen?
13.04.07   Arbeitnehmervertreter kritisieren verschlossene Haltung von Nokia Siemens Networks
10.04.07   Verhandlungen über Personalabbau bereits seit Februar im Gange
09.04.07   Nokia Siemens Networks zeigt sich optimistisch
06.04.07   Welcome Session oder wie Mitarbeiter motiviert werden
05.04.07   Unterberger verlässt Nokia Siemens Networks
03.04.07   Verhandlungen zwischen TietoEnator und Nokia Siemens Networks?
02.04.07   Nokia Siemens Network - Stellenabbau
02.04.07   Nokia Siemens Networks senkt Wachstumsprognose
01.04.07   Ein paar Worte zum Start von Nokia Siemens Networks


Artikel vor dem Joint Venture am 01.04.07
Siemens Networks GmbH & Co.KG (Vorstufe zu Nokia Siemens Networks)
Abbauzähler
Top
Geplante Abbauzahl
2.290
Ausgliederung IBM
235
Ausgliederung Wipro
58
Abbauzahl gesamt
2.583
Abbauzahl
bezogen auf 12.000
21,5 %
Artikel
Top


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

NSN-Österreich: Erste Kündigungsdrohungen in Österreich
Bei NSN in Österreich droht die Geschäftsleitung den ersten KollegInnen mit Kündigung, wenn sie nicht bis Ende dieser Woche einer einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstverhältnisses zustimmen. Angesichts der schlechten österreichischen Arbeitsmarktlage vor allem für ältere EDV-TechnikerInnen sollte sich jedoch jede(r) gut überlegen, ob es nicht besser ist, allein oder gemeinsam für die eigenen Jobs - auch vor Gericht - zu kämpfen.
mehr
(wf)


InWaChRo-News: Sonntag, 09.12.07

NSN: Großauftrag aus Nigeria
Der aufgrund von Korruptionsvorwürfen von Nigeria angekündigte Ausschluss von Siemens von öffentlichen Aufträgen erstreckt sich offenbar nicht auf das Joint Venture Nokia Siemens Networks. NSN hat nach einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung von der Firma Celtel Nigeria einen Auftrag im Wert von 130 Millionen Dollar zum Aufbau eines 4000 Kilometer langen Glasfasernetzes erhalten. Nigeria will damit sein gesamtes Telekommunikationsnetz neu aufstellen. "Das Geschäft ist ein Ergebnis der langfristigen Investitionen in den nigerianischen Telekommunikationsmarkt", kommentierte ein Vertreter von Nokia Siemens Networks.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN: Aktualisierung der Abbauzahlen - Verstoß gegen den IA/SP
Laut Angabe der Geschäftsführerin Lydia Sommer sind mit Stand vom 26.11.2007 mittlerweile 1.250 Kollegen in die beE gewechselt und weitere etwa 625 Kollegen haben auf anderen Wegen (Aufhebungsvertrag, VB-Regelungen, Eigenkündigung) die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG verlassen. Zu diesen 1.875 müssen die 137 zu IBM übergegangenen Mitarbeiter dazugezählt werden, da vereinbart war, dass Ausgliederungen auf die Abbauzahlen angerechnet werden. Insgesamt haben also 2.012 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.

Die Zahl 625 bezeichnete Sommer jedoch als eine Netto-Zahl. Das bedeutet nach ihrer Aussage, Nokia Siemens Networks habe von der Zahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen auf sonstigem Weg tatsächlich verlassen haben, die Zahl der Mitarbeiter abgezogen, die neu eingestellt wurden. Man kann es nicht glauben, daher ein fiktives Beispiel: Wenn beispielsweise 1.000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hätten und NSN 375 Mitarbeiter neu eingestellt hätte, dann würde NSN erklären, sie hätten eine Abbauzahl von 625 Mitarbeitern erreicht, obwohl tatsächlich 1.000 Mitarbeiter gegangen sind.

Bei dieser Rechnung handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen den IA/SP, eine solche Netto-Rechnung ist nicht zulässig. Das Unternehmen betreibt unter Verstoß gegen den IA/SP eine Verjüngung der Belegschaft, indem es ältere Mitarbeiter durch Ausgliederungen abschiebt und gleichzeitig Mitarbeiter einstellt. Die geplante und im IA/SP vereinbarte Abbauzahl von 2.290 dürfte längst erreicht sein.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.12.07

NSN-Betriebsübergänge – Hochglanzfolien und smarte Manager oder vernünftige Information
Immer öfter stehen Kollegen vor der Frage, ob das Unternehmen, in das sie durch einen Betriebsübergang wechseln sollen, für sie eine Zukunft bietet. Sie werden durch psychologisch geschulte Manager des neuen Konzerns mit Hilfe von Hochglanz-Powerpoint-Folien mehr überredet als überzeugt, mitzugehen. Schließlich, so die Manager, bietet der tolle Konzern, in den die Mitarbeiter wechseln sollen, hervorragende Entwicklungs- und Zukunftschancen für jeden.

Am Ende sind die Kollegen genauso schlau wie vorher, werden doch die Vorteile für NSN klar herausgestellt, die für die Mitarbeiter gehen völlig unter (gibt es da welche?). „Klang doch alles ganz gut. Die Manager waren sehr bemüht und machten einen guten Eindruck“.

Wie sind die Interessenlagen?
Ihr solltet euch zunächst vor Augen führen, welche Interessen wer hat. Eure Zielsetzung ist, möglichst lange euren alten Arbeitsplatz zu erhalten, oder einen neuen, sicheren Arbeitsplatz zu finden. Das wirtschaftliche Ziel des NSN-Managements ist, die R&D auszugliedern. Dazu müssen sie euch los werden. Damit sind die Ziele von Mitarbeitern und NSN konträr. Um ihr Ziel zu realisieren, schließt NSN mit einem anderen Konzern einen Deal ab: Wenn der Konzern eine bestimmt Anzahl Mitarbeiter übernimmt, dann bekommt er als Gegenleistung Aufträge in einer bestimmten Höhe von NSN. Diese Aufträge werden an den Konzern vergeben, müssen aber nichts mit den Aufgaben der übergehenden Mitarbeiter zu tun haben. Daher liegt es im Interesse der Manager des neuen Unternehmens, dass ihr den Betriebsübergang mitmacht, sonst bekommt der Konzern die zugesagten Millionenaufträge nicht. Geld und Markteintritt sind ein starkes Motiv.

Wie war das noch bei Siemens gewesen?
Siemens hat 2002 als Konzern den zweithöchsten Gewinn in seiner Geschichte gemacht. Dennoch klagte der Bereich Information and Communication Networks (ICN), das Carrier-Geschäft bewege sich nach wie vor in einem „extrem kritischen wirtschaftlichen Umfeld“. Auftragseingang und Umsatz seien um ca. 40% zurück gegangen und der negative EBit bewege sich weiterhin „in einer kritischen Größenordnung“. Daher, so die ICN-Leitung, müssen 2.300 Arbeitnehmer am Standort München H abgebaut werden. Es war also völlig egal, wie gut der tolle Siemens-Konzern da stand, die Geschäftszahlen des Bereiches waren schlecht, die Mitarbeiter sollten gehen.

Worauf muss ein Mitarbeiter also achten, wonach sollte er das NSN-Management und das Management des aufnehmenden Konzerns befragen, bevor er sich entscheidet, ob er den Betriebsübergang mitmacht?

BenQ insolvent trotz solventer Konzernmutter
Betrachten wir das Problem einmal anhand des berühmt-berüchtigten Beispiels BenQ:
BenQ ist ein Konzern mit der BenQ Corporation in Taiwan als Konzernmutter, zu dem diverse Konzernunternehmen gehören. BenQ übernahm am 1.10.2005 die Handysparte (Mobile Devices) von Siemens. Das Unternehmen, in das die Mitarbeiter per Betriebsübergang nach §613a BGB übergingen, war die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG mit Sitz in München. Der BenQ Konzern hatte in Deutschland ein weiteres, davon unabhängiges Unternehmen, die BenQ Deutschland GmbH. Nachdem die taiwanische Mutter Vermögenswerte aus der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG abgezogen und die Zahlungen eingestellt hatte, musste die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG am 29.9.2006 den Insolvenzantrag stellen. Das zweite BenQ-Unternehmen in Deutschland, also die BenQ Deutschland GmbH, existiert auch heute noch (http://www.benq.de/) und war/ist von der Insolvenz der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG in keiner Weise betroffen.

Was lernen wir daraus?
Für Mitarbeiter relevant ist also nicht, was es Tolles über den Konzern zu berichten gibt, oder welche Vorteile der Betriebsübergang für NSN hat, sondern in erster Linie die Daten des Unternehmens, in das sie mitsamt ihrem Arbeitsvertrag/Arbeitsplatz wechseln werden. Gegenüber dem Unternehmen hat der Mitarbeiter Ansprüche, nicht gegenüber dem Konzern.

Welche Informationen sind nun für euch besonders wichtig?
  1. In welches Unternehmen sollt ihr übergehen?
    Bevor man sich entscheidet, ob man den Betriebsübergang mitmacht oder nicht, muss man zunächst einmal wissen, in welches Unternehmen man übergeht und wo der Sitz dieses Unternehmens ist. Ihr denkt, das ist selbstverständlich? Nein, ist es nicht. Immer wieder hören wir, die Mitarbeiter sollen zu IBM, zu Wipro, zu TCS übergehen - das sind aber allesamt Konzerne. Erst wenn man nachfragt, bekommt man dann vielleicht heraus, ob die Mitarbeiter nun in ein bestehendes Konzernunternehmen oder in ein neu zu gründendes Unternehmen übergehen sollen. Dummerweise gibt es oft keine eigene Homepage des deutschen Unternehmens, sodass man Informationen, die die Mitarbeiter über das neue Unternehmen benötigen nur mühsam finden kann. Eine Überprüfung der Aussagen des Managements wird so schwierig, insbesondere weil diese fast ausschließlich die Konzernsicht darstellen.

  2. Welche Substanz hat das Unternehmen
    Die Handelsregisternummer ist hier hilfreich. Wirklich toll wäre, wenn das Management die Handelregisterauszüge seit der Neugründung des Unternehmens zur Verfügung stellen könnte. Genauso benötigt man die Geschäftszahlen des Unternehmens (nicht des Konzerns) der vergangenen Jahre und die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen. Darüber hinaus muss das Geschäftsmodell und die Planungen für die nächsten Jahre offen gelegt werden.

  3. Wie sieht es mit der Bonität des Unternehmens aus?
    Die Bonität von BenQ als Konzern war gut, trotzdem ist die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG in die Insolvenz gegangen, weil die Konzernmutter die Zahlungen eingestellt hatte. Die gute Bonität des Konzerns hat den Ex-BenQ Mobile Mitarbeitern also nichts genützt. Die gute Bonität des Siemens-Konzerns stand und steht wohl außer Zweifel, trotzdem hat dies das Management nicht davon abgehalten, betriebsbedingte Massen-Kündigungen auszusprechen und Com komplett auszugliedern.

  4. Gibt es einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem herrschenden Unternehmen (dies ist normalerweise die Konzernmutter)?
    Ein solcher Vertrag bietet zumindest einen gewissen Schutz gegen die Insolvenz, da Verluste vom herrschenden Unternehmen ausgeglichen werden müssen. Die IBM Network Services & Solutions GmbH, in die die SCA-Mitarbeiter übergegangen sind, hat einen solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

  5. Wie viele und welche offenen Stellen gibt es im neuen Unternehmen?
    Auf freie passende Stellen im Unternehmen kann man sich im Falle einer betriebsbedingten Kündigung berufen. Es spielt keine Rolle, wie viele offene Stellen es im Konzern gibt – auf die hätte man keinen Rechtsanspruch.

  6. Wie viele vergleichbare Mitarbeiter gibt es im Betrieb, in den man integriert wird?
    Die Sozialauswahl im Fall betriebsbedingter Kündigungen erstreckt sich nur auf den Betrieb (nicht auf das Unternehmen und schon gar nicht auf den Konzern) und die dort mit dem jeweiligen Mitarbeiter vergleichbaren Kollegen.

  7. Ist das neue Unternehmen tarifgebunden und im gleichen Arbeitgeberverband?
    Wenn das neue Unternehmen nicht tarifgebunden ist, gehen die tarifvertraglichen Regelungen beim Betriebsübergang zwar in den Arbeitsvertrag über, können aber nach einem Jahr wie ein Tarifvertrag gekündigt werden. Dies bedeutet z.B. bei Mitarbeitern mit tariflichem Kündigungsschutz (Metall-Tarifvertrag), dass sie beim neuen Arbeitgeber nach einem Jahr ihren Kündigungsschutz verlieren könnten und dann ein Verlust des Arbeitsplatzes drohen würde. Weiterhin droht spätestens nach einem Jahr eine Verschlechterung bei den finanziellen Konditionen des Arbeitsvertrages, was sich wiederum auf die Höhe einer späteren Abfindung, die Höhe des Arbeitslosengeldes und auch in der Rentenversicherung auswirken wird.

    Achtung: Neue Arbeitsverträge kann das Unternehmen auch schon während der einjährigen Schutzfrist anbieten. Erfahrungsgemäß unterschreiben die meisten Mitarbeiter diese aus Furcht, dass sie sonst ihren Arbeitsplatz verlieren, oder aus Unwissenheit.

  8. Ist das neue Unternehmen groß genug, um am Weltmarkt zu bestehen?
    Um am Weltmarkt bestehen zu können, muss ein Unternehmen heute eine erhebliche Größe haben. Die ereicht selbst Enterprise nach Analystenmeinung nicht. Handelt es sich also um ein neu gegründetes Konzernunternehmen mit lediglich ein paar hundert Mitarbeitern, vielleicht sogar ohne eigene Auftragsakquise, sollte man sich darüber Gedanken machen, ob dieses Unternehmen mittelfristig eine Überlebenschance hat.

  9. Wie ist der Konzern bisher mit seinen Mitarbeitern umgegangen?
    Naturgemäß ist das Management bei der Beantwortung dieser Frage befangen :-) Vielleicht kennt man den einen oder anderen Mitarbeiter, der bereits für dieses Unternehmen oder den Konzern arbeitet und kann ihn befragen.

    Hat das Unternehmen schon öfter Mitarbeiter anderer Unternehmen übernommen und die betreffenden Betriebe nach kurzer Zeit geschlossen? Wie geht das Unternehmen mit den Themen Dauer der Arbeitszeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Weiterbildung der Mitarbeiter um? Werden auch ältere Mitarbeiter beschäftigt?

Wenn man diese für eine Entscheidung für oder gegen einen Betriebsübergang wichtigen Fragen an das Management stellt und keine befriedigenden Antworten erhält, dann sollte man jeweils vom Worst Case ausgehen. Wenn die Zukunftsaussichten für die Mitarbeiter im neuen Unternehmen so toll sind, wie auf den Hochglanz-Powerpoint-Folien dargestellt, dann ist die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen für das Management kein Problem. Denkt daran: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 04.12.07

NSN: Schikane in der Buchhaltung
Es wird immer schlimmer. Fast alle Kollegen in der Buchhaltung haben einen blauen Brief erhalten. Gleichzeitig wurden über my-orders eine Vielzahl von Leiharbeitskräften angefordert, die sich Berater nennen. Sie sind in der Buchhaltung schon fast in der Überzahl. Die Leihkräfte kommen von weit her und bekommen die volle Fahrtzeit als Stunden angerechnet. Sie sitzen zu zweit oder manchmal sogar zu dritt vor einem Laptop, weil weder PC's in der notwendigen Anzahl, noch Platz vorhanden ist.

Gleichzeitig wird von den Kollegen in der Buchhaltung verlangt, Überstunden für den Geschäftsjahres-Schluss zu machen und dabei auch aufgefordert, am Samstag und am heiligen Abend zu arbeiten.

Besonders unverschämt finden wir die angeordnete Arbeit am Heiligen Abend.

Wir fragen uns, ob der Betriebsrat überhaupt über die Überstunden, sowie die geplante Samstagsarbeit und die Arbeit am Heiligen Abend informiert wurde und ihr zugestimmt hat.

Da die Kollegen einen blauen Brief erhalten haben, hat der Betriebsrat einen Grund, die Zustimmung zu den Überstunden, Samstagsarbeit und der Weihnachtsarbeit zu verweigern - Jahresabschluss hin oder her. Das muss sich ein Unternehmen vorher überlegen. Das Geschäftsjahresende kommt ja auch nicht gerade plötzlich und unerwartet. Ohne Zustimmung des Betriebsrates sind solche Mehrarbeiten unzulässig.

Die Buchhaltung soll wohl ausgelagert werden und die Leiharbeiter waren dafür vorgesehen, die betroffenen Mitarbeiter kurzfristig zu ersetzen, wenn sie die Angebote aus den blauen Briefen angenommen hätten. Jetzt behält NSN die Leiharbeiter offensichtlich nur, um den psychischen Druck auf die festen Mitarbeiter zu erhöhen und sie zum Gehen zu bewegen. Das dürfte auch der Zweck der Arbeit am Heiligen Abend sein.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 03.12.07

NSN-Österreich: Stellenabbau ab Januar
Nokia Siemens Networks baut nun auch in Österreich Stellen ab. Zu erwarten ist ein Stellenabbau von 10 bis zu 15 Prozent der Mitarbeiter. NSN Österreich beschäftigt derzeit rund 600 Mitarbeiter. Der Geschäftsführer von NSN Österreich, Dietmar Appeltauer begründet den Stellenabbau - wie üblich - mit dem enormen Kostendruck in der Branche. Auslagerungsverträge würden oft nur noch für ein Jahr abgeschlossen.

Appeltauer, schließt in einem Gespräch mit dem "Kurier" auch betriebsbedingte Kündigungen ab Januar nicht aus. "Wir sind gerade dabei zu erheben, welche Produktbereiche es treffen könnte. Da dürfte es die ein oder andere Personalanpassung geben", so Appeltauer. Über die Höhe des Stellenabbaus machte er keine Angaben.

Die NSN-Betriebsleitung will demnächst Gespräche mit dem Betriebsrat aufnehmen und Sozialplanverhandlungen aufnehmen. Appeltauer rechnet nicht mit dem Widerstand der NSN Belegschaft, so wie zuletzt bei der Siemens-Softwaresparte PSE. Erfreulich ist, dass der Widerstand der PSE-Mitarbeiter, dem Geschäftsführer von NSN Österreich im Gedächtnis geblieben ist.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07

NSN: Radio Access R&D wird aufgespaltet
Die Forschung und Entwicklung von Radio Access wird in die Bereiche GSM R&D, Multiradio R&D aufgespaltet. Die Teams werden entsprechend ihres Projekts den Bereichen zugeordnet. Nur bei System Verification und Architecture ist die Zuordnung nicht so eindeutig. Hier sollen die Mitarbeiter je nach individuellem Aufgabenschwerpunkt einem der beiden neuen Bereiche zugeordnet werden. Personalreduktion soll mit dem Umbau nicht verbunden sein. Die Planung soll zum 1.1.2008 umgesetzt werden.

Das Product Managment für GSM/EDGE+WCDMA geht ab 1.4.2008 nach Indien.

Meldet euch beim Betriebsrat, wenn euch eure Zuordnung nicht plausibel erscheint.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07

NSN: IA/SP kann nicht vom lokalen Betriebsrat beendet werden
Laut Betriebsrat in Berlin sollen an diesem Standort die Abbauzahlen erreicht sein und somit der Wechsel in die beE bzw. Aufhebungsverträge nicht mehr möglich sein.

Der Interessenausgleich ist nicht zeitlich befristet, soll aber bis zum Endes des Kalenderjahres 2009 abgeschlossen sein. Er endet vorzeitig, sobald die Gesamtabbauzahl von 2.290 erreicht ist. Im IA/SP ist nicht festgelegt, dass der IA/SP bei Erreichen der standortspezifischen Abbauzahlen an diesen Standorten beendet werden kann.

Zur Beendigung des IA/SP ist es notwendig, dass der Arbeitgeber und der Gesamtbetriebsrat gemeinsam das Erreichen der Abbauzahl 2.290 feststellen. Eine solche gemeinsame Feststellung liegt bisher noch nicht vor. Ein einzelner, lokaler Betriebsrat kann den Interessenausgleich nicht einseitig für beendet erklären.

Der Interessenausgleich gilt daher auch an Standorten weiter, an denen die Abbauzahlen bereits erreicht sind.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07

NSN: No mixed pairs, please
Auszug aus einer Einladung zu einem Workshop:
„Dear colleagues, in order to maximize the team building effect and to be cost efficient, we would like to ask you, to tell us, whether it is acceptable for you to share the room with one colleague of your own choice (as the price for a double room for 2 persons is nearly the same as one single room for one person). BUT: no mixed pairs, please.”

Wir dachten, NSN beschäftigt erwachsene Menschen, die selber wissen, was sie tun.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 16.11.07

NSN-OBS: Entwicklerarbeitsplätze - indische Konkurrenz
Tata Consultancy Services (TCS) mit Sitz in Indien möchte Deutschland als Basis benutzen, um eines der zehn größten IT Unternehmen in Europa zu werden, sagte der stellvertretende Vorsitzende Natarajan Chandrasekaran Anfang Oktober, ohne jedoch einen Zeitrahmen anzugeben..

Was bedeutet dies für die Entwickler, die zum 01.01.2008 zu Tata Consultancy Services übergehen sollen? Ist durch diese Expansionsbestrebungen von Tata ihr Arbeitsplatz in Deutschland gesichert?

Um diese Frage zu beantworten, lohnt es sich einen Blick nach Indien zu werfen. Fast jeder dritte Software-Ingenieur weltweit ist heute Inder (Stand 2006). Der Vorsprung des Westens wird zunehmend kleiner. Indische Software-Ingenieure sind "nicht besser, aber generell jünger und flexibler, und sie wollen erfolgreich sein", sagen Georg Kniese und Martin Prinz, die gemeinsam Geschäftsführer von SAP Labs India sind. Das Durchschnittsalter der Ingenieure liegt bei 27 Jahren. Darüber hinaus sind sie bedeutend kostengünstiger. Georg Kniese zahlt einem Software-Ingenieur in Bangalore etwa 12.000 Euro Bruttogehalt im Jahr. In Deutschland wird bei SAP das Vier- bis Fünffache verlangt.
(Quelle: Informationen zur politischen Bildung,Nr. 296, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Olaf Ihlau, "Vom Spinnrad zur Hightech-Spitze", in: ders. ‚Weltmacht Indien (Schriftreihe der bpb Bd. 558), Bonn 2006, S. 18ff.)

TCS IT hat zurzeit einen Umsatz von 100 Mio. Euro in Deutschland. Wenn man von einer fiktiven Marge von 4 Prozent ausgehen würde, dann hätte TCS IT einen Gewinn von 4 Mio. Euro in Deutschland. Bei einem Gehalt vom 65.000 Euro Brutto pro Mitarbeiter bräuchte TCS IT allein für die Gehälter der 117 übergehenden OBS-Mitarbeiter 7,6 Mio. Euro. Sie müssten also ihren Umsatz verdoppeln, nur um die Gehälter zu erwirtschaften. Würde TCS stattdessen 117 Inder beschäftigen, dann würde 1,4 Mio. Euro für die Gehälter zu zahlen sein. Dann hätte TCS bei gleichem Umsatz immer noch 2,6 Mio. Euro übrig.

Wenn wir uns diese Realität ansehen, dann stellt man sich unwillkürlich die Frage, warum sollte ausgerechnet eine indische Firma, die weit kostengünstiger in Indien entwickeln kann, in Deutschland entwickeln? Nur, um den deutschen Entwicklungsingenieuren einen dauerhaften Arbeitsplatz zu geben? Dies erscheint eher unwahrscheinlich.

Tata möchte in Europa Fuß fassen, um hier die Märkte zu bedienen und Gewinn zu machen. Dieser Gewinn maximiert sich, wenn die Entwicklungen wie bisher kostengünstig in Indien vorangetrieben werden und die Produkte in Europa abgesetzt werden. Die Korrelation, Tata schaut sich auf dem deutschen Markt um und sichert damit Arbeitsplätze, dürfte sich als falsch erweisen. Es wäre grotesk, wenn ausgerechnet eine indische Firma beabsichtigt, deutsche Arbeitsplätze zu retten, und das, wo die Deutschen nach China und Indien gehen.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 10.11.07

NSN: beE – welcher Betriebsrat ist zuständig?
Die Mitarbeiter aus den Münchner Standorten, die sich für die beE entschieden haben, werden in einer gemeinsamen beE zusammengefasst. Diese befindet sich in der Grillparzerstraße, in den ehemaligen BenQ-Geschäftsräumen. Auch für diese Mitarbeiter ist ein Betriebsrat zuständig. Die Frage ist nur, welcher?

Die beE ist, wie das Arbeitsgericht München festgestellt hat, kein eigenständiger Betrieb, da der Betriebszweck fehlt. Deshalb kann dort auch kein Betriebsrat gewählt werden. Die Anwendung von §4 II BetrVG „Betriebe, die die Voraussetzungen des §1 I 1 BetrVG nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen“ ist folglich nicht anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Mitarbeiter nicht pauschal dem nächstliegenden Betriebsrat (Martinstraße) zugeordnet werden.

Die Mitarbeiter wurden nicht in die Grillparzerstraße „versetzt“ – dann hätte der Betriebsrat dabei ja auch ein Mitbestimmungsrecht gehabt. Nur die beE als solche ist in der Grillparzerstraße angesiedelt. Die Mitarbeiter nehmen zwar die Leistungen der beE dort in Anspruch, sie bleiben jedoch weiterhin Mitarbeiter ihres bisherigen Betriebes, auch wenn sie dort nicht arbeiten. Der beE-Beirat, in dem auch der Betriebsrat vertreten ist, hat unter anderem die Aufgabe, zu kontrollieren, wie die Mittel der beE verwendet werden und ist nicht für die Mitarbeiter zuständig.

Langer Rede, kurzer Sinn, so lange bis die Mitarbeiter wegen Ablaufs der Laufzeit der beE, oder weil sie einen neuen Job gefunden haben, aus der beE ausscheiden, bleiben sie Mitarbeiter ihres bisherigen Betriebes, werden von ihrem bisherigen Betriebsrat vertreten und haben nach §§ 7, 8 BetrVG aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 09.11.07

NSN: Siemens will Beteiligung an NSN nicht verkaufen
Auf der gestrigen Bilanzpressekonferenz in München gab der Vorstandsvorsitzende Peter Löscher bekannt, dass Siemens für NSN im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Beteiligungsverlust von 429 Millionen Euro verzeichnete. Nokia Siemens Networks sei aber auf gutem Weg, erklärte Löscher, "wir haben keine Verkaufsabsichten“ und „wir stehen zu diesem Geschäft und wollen es weiter entwickeln“. Löscher räumte ein, dass es Anlaufschwierigkeiten gegeben habe, mittlerweile laufe die Integration aber schneller als angenommen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 08.11.07

NSN/Enterprise/Siemens: Tariflicher Kündigungsschutz in Berlin/Brandenburg und Bayern

Berlin/Brandenburg
Wir können wir den tariflichen (nicht AT) Kollegen aus diesen Bundesländern eine gute Nachricht verkünden: Nach dem Manteltarifvertrag für die Angestelltender Metall- und Elektroindustrie in Berlin und Brandenburg, Tarifgebiet I gilt:
"Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener Unternehmens- oder Betriebszugehörigkeit - gerechnet ab dem vollendeten 45. Lebensjahr - kann das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nur aus wichtigem Grunde gekündigt werden." ... Nur bei Betriebsstillegungen ist die Kündigung zum Zeitpunkt der endgültigen Stillegung zulässig."

Bayern
Zur Wiederholung: in Bayern gilt, ebenfalls nur für Tarifmitarbeiter:
"Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 10 Jahre angehört haben oder das 50. Lebensjahr vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 15 Jahre angehört haben, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden. ... Bei Betriebstilllegungen bzw. Teilbetriebsstillegungen ist die Kündigung zum Zeitpunkt der endgülten Stilllegung im Zusammenhang mit einem Sozialplan zulässig."

Widerspruch gegen Betriebsübergang:
In beiden Fällen hält also der tarifliche Kündigungsschutz bei einem Widerspruch.

Anmerkung:
Ein wichtiger Grund liegt bei verhaltensbedingten Kündigungen vor, z.B. Diebstahl.
Für die NSN-VTS-Mitarbeiter gilt dieser Kündigungsschutz nicht, da sie dem ver.di-Tarifvertrag unterliegen (werden).
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 06.11.07

NSN: Krankenversicherung in der beE
Die beE-Mitarbeiter wurden über die Auswirkungen des ablehnenden Bescheids der Bundesagentur für Arbeit wie folgt unterrichtet:
„… Dies bedeutet für Sie, dass Sie (zunächst) beim Wechsel in die beE zum 01.11.2007 nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden. Da gegen den ablehnenden Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegt wird (und ggf. der Rechtsweg offen steht), ist das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Es kann daher zu einem späteren Zeitpunkt zu einer -ggf. rückwirkenden- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse kommen…“

Wie soll das gehen? Muss man bei einer „rückwirkenden- Pflichtversicherung“ Beiträge an zwei Krankenkassen bezahlen (die Beitragsleistung erfolgt ja im Voraus - also am ersten des Monats)?

Nein, zwei Krankenkassen muss man nicht zahlen, das kann niemand verlangen. Mit der private Krankenversicherung (PKV) besteht der Vertrag weiter. In dieses Vertragsverhältnis kann man nicht rückwirkend eingreifen. Dies wäre beliebig kompliziert, da die PKV dann den bereits gezahlten Beitrag zurückzahlen müsste, und warum sollte sie das tun? Sie ist ja von dem Handel zwischen Bundesagentur für Arbeit und NSN nicht berührt. Würde das gehen, müsste man alle Leistungen, die man in diesem Zeitraum in Anspruch genommen hat an die PKV zurückzahlen. Auf der Differenz der Zahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse würde der Arbeitnehmer sitzen bleiben.

Auf alle Fälle gäbe das ein großes Chaos. Außerdem müssten die beE-ler dann auch ihre Steuern, die sie ja auf das volle beE-Gehalt zahlen teilweise zurückbekommen, was natürlich über die Einkommenssteuererklärung gehen würde.

Sinnvoll wäre folgende Regelung:
Wenn der Einspruch von NSN Erfolg haben sollte, was wir bezweifeln, dann sollte das Transferkurzarbeitergeld ab dem Monat der Entscheidung gezahlt werden. Da die 2jährige beE von der Bundesagentur für Arbeit für maximal ein Jahr mittels Transferkurzarbeitergeld bezuschusst wird, wäre das zeitlich unproblematisch. Diese Regelung ist wahrscheinlich, weil das Transferkurzarbeitergeld ohnehin nur monatlich vom Arbeitgeber beantragt werden kann. Man weiß schließlich nicht, wie viele Mitarbeiter im Folgemonat noch in der beE sind, bzw. wie viele inzwischen die beE bereits wieder verlassen haben.

Richtet NSN eine beE vor dem Bescheid der Bundesagentur für Arbeit ein, so ist das ihre Privatsache, d.h. sie muss diese beE allein finanzieren.

NSN wird das Transferkurzarbeitergeld jedoch gerne rückwirkend haben wollen, weil am Anfang deutlich mehr Mitarbeiter in der beE sind und der Zuschuss insgesamt höher ist.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 05.11.07

NSN: Bundesagentur für Arbeit lehnt beE-Bezuschussung ab
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Antrag von NSN auf Gewährung von Transferkurzarbeitergeld erwartungsgemäß abgelehnt. Nokia Siemens Networks wird gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dies bedeutet unter anderem, dass das beE-Gehalt von Anfang an voll zu versteuern ist.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 04.11.07

NSN: Höchster Umsatz in Europa
Auch der Brief eines Sales-Managers an das NSN-Top-Management, der uns vorliegt, zeigt, dass der massive Stellenabbau und die Portfolioentscheidungen, die fast ausschließlich zugunsten der Nokia-Produkte gefallen sind, nun dramatische Auswirkungen bei den Kunden haben.

Das Management kann nur dann das Schlimmste verhindern, wenn es endlich den Personalabbau stoppt und erkennt, dass es jeden Mitarbeiter in Deutschland braucht, dass seine Arbeit unabdingbar mit dem Erfolg von NSN gekoppelt ist.

Ein Blick auf den Q3-Quartalsbericht von Nokia verrät, dass nicht China, sondern Europa der größte Wachstumsmarkt für NSN war. Nokia Siemens Networks erzielte danach in Europa mit 1,5 Mrd. Euro 41 Prozent des Umsatzes. In Q2 waren es 1,186 Mrd. Euro, also 34,5 Prozent.

Der zweitgrößte Umsatz wurde in Q3 im Raum Asia-Pacific erzielt mit 23 Prozent (Q2: 34,4 Prozent). Weit abgeschlagen auf Platz 4 landete China mit einem Umsatz von 372 Mio. Euro also 10 Prozent des Umsatzes (Q2: 8,6 Prozent).

Allein der Zuwachs von Q2 nach Q3 beim Umsatz in Europa betrug 314 Mio. Euro und war damit fast so hoch, wie der gesamte Umsatz in China.

NOKIA SIEMENS NETWORKS NET SALES BY GEOGRAPHIC AREA
EUR million
Q3 2007
Q2 2007
QoQ Change (%)
Europe
1 500
1 186
25.9
Middle East & Africa
448
369
21.3
China
372
294
26.4
Asia-Pacific
849
1 183
-27.8
North America
152
164
-7.0
Latin America
353
242
46.0
Total
3 674
3 438
6.9
Quelle: Nokia (http://www.nokia.com/2007/Q3/index.html)

Wenn NSN also nahe am Kunden sein und diese nicht weiter verärgern will, muss Nokia Siemens Networks also in Europa bleiben und dort agieren, hier wurde der größte Umsatz erzielt. Dazu braucht Nokia Siemens Networks alle Mitarbeiter, die noch hier sind.

Nokia Siemens Networks muss also sofort mit dem Personalabbau und Outsourcing in Niedriglohnländer aufhören, sich endlich auf das Geschäft konzentrieren. Dazu ist dringend erforderlich, jedem Mitarbeiter, nicht nur den sogenannten Key People, zu zeigen, dass er gebraucht wird.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 04.11.07

NSN: Alternative Jobsuche
Einige Mitarbeiter haben uns berichtet, wie sie nach dem Wegfall ihrer Aufgaben intern einen neuen Job gefunden haben. Sie hörten sich bei den Kollegen um, ob in Nachbarabteilungen die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Dort boten sie dann den unteren beziehungsweise mittleren Managern an, Aufgaben zunächst inoffiziell zu übernehmen. Dies wäre auch nicht mit höheren Kosten oder Aufwand verbunden, da sie die Einarbeitung und die Aufgaben von ihrem derzeitigen Arbeitsplatz aus erledigen könnten. Die Kollegen hatten Glück. Nach einiger Zeit wurden sie fest auf diese Arbeitsplätze versetzt.

Die Fachabteilungen suchen händeringend nach Mitarbeitern, die diejenigen ersetzen können, die mit einem Aufhebungsvertrag / beE gegangen sind. Wir finden, dies ist eine gute Idee und eine Chance für beide Seiten.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 31.10.07

NSN: Im HWS Center Bruchsal befürchtet man das Schlimmste
Das HWS Center Bruchsal sieht sich gezwungen, in einem Brief der „HWS Community“ mitzuteilen, dass sie aufgrund des massiven Stellenabbaus nicht mehr in der Lage sind, die Kundenanforderungen zu bedienen. Dieser Brief gleicht einem Offenbarungseid.

Wir meinen, das NSN-Top-Management muss umgehend seine Personalpolitik ändern, bevor es zu spät ist.

Hier die deutsche Übersetzung des Briefes. Das englische Original siehe unten:

„Unglücklicherweise müssen wir Sie über ernsthafte Einschränkungen bei den Arbeitsabläufen in Bruchsal und München informieren. Seit dem Start von NSN werden permanent Restrukturierungsaktivitäten in Deutschland, bei denen den Mitarbeitern angeboten wird, mit Abfindung die Firma freiwillig zu verlassen, durchgeführt. Dieses Angebot gilt bis Ende Oktober und kann bis zum letzten Tag angenommen werden. Dies bedeutet im Extremfall, dass Mitarbeiter ihr Gehen am letzten Oktobertag ankündigen und im November nicht mehr kommen.

Wir haben versucht, uns auf diese bekannte Situation so gut wie möglich vorzubereiten, aber die Anzahl der Leute, die das Angebot annahmen und NSN verlassen werden, hat sich in den letzten Tagen dramatisch erhöht. Tatsächlich verlassen die meisten die Firma mit sofortiger Wirkung (aufgrund des Aufhebungsvertrages), sodass unsere globalen Aktivitäten durch diese Situation schwer beeinträchtigt sind. Wir haben einen Notfallplan installiert, um unsere Aktivitäten sicherzustellen, aber es wird eine Zeitlang dauern, bis wir zusätzliche Mitarbeiter bekommen und diese eingearbeitet sind. In einigen Abteilungen haben wir fast alle Mitarbeiter verloren. Die verbliebenen Mitarbeiter versuchen ihr äußerstes, die Auswirkungen auf das operative Geschäft so klein wie möglich zu halten, aber natürlich erwarten wir Schwierigkeiten dabei, die Performance in den nächsten Wochen aufrecht zu erhalten.

Wir setzen einen unserer NSN-Werte, die „Offene Kommunikation“ um und bitten Sie um Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis.

Wie Sie sich vorstellen können, ist nun die Arbeitslast der verbliebenen Kollegen sehr hoch und wir versuchen uns auf das Wichtigste zu fokussieren und implementieren dabei aber gleichzeitig eine Lösung für diese Situation. Wir verhandeln mit dem zuständigen Betriebsrat und wir sind sehr zuversichtlich, bald eine gemeinsame Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist.

Wir bitten Sie, während der nächsten Wochen, Eskalationen nach Möglichkeit zu vermeiden. Wir versuchen unser Bestes, alle benötigten Lieferungen bereitzustellen und wir wissen, dass Verzögerungen Probleme verursachen, aber Brandmails oder Telefonanrufe hält die Mitarbeiter von ihrer eigentlichen Arbeit ab, auf die sie sich im Augenblick konzentrieren müssen.

Deshalb bitten wir Sie, Ihre Beschwerden innerhalb der Region nur über die regionalen Operations Manager einzubringen, die mit xxx oder yyy Kontakt aufnehmen werden. Diese werden innerhalb der Teams weitere Möglichkeiten diskutieren um hochpriore Lieferungen zu bedienen. Wir hoffen, in den nächsten Wochen wieder in der Spur zu sein – bis dahin werden wir Sie mit dem bestmöglichen Service versorgen und versuchen, die Auswirkungen so weit wie möglich zu minimieren.“

English version:

“Dear HWS Community,
Unfortunately we need to inform you about serious resource constraints in the global Bruchsal and Munich operations. Since the start of NSN we have ongoing restructuring activities in Germany which includes an offer to leave the company voluntarily, associated with a leaving package. This offer is still valid until end of October and can be taken until last day of October. This means in extreme cases people are announcing their leave last day in October and not coming anymore in November.

We have been trying to prepare for this known situation as good as possible, but the number of people taking the offer and leaving NSN has increased dramatically in last days. As a matter of fact, most of the people are leaving with immediate effect (nature of the leaving package) so our global operations is now hit heavily by this situation. We have implemented an emergency plan to secure our operations, but it will take a while to get additional and transferred resources up to speed. In some units we have lost almost everybody. The remaining colleagues try their utmost to keep the operational consequences as small as possible, but of course we all expect difficulties to keep the performance for the next couple of weeks.

We are bringing one of our NSN values into life "open communication" and therefore asking for your support and understanding.

As you can imagine, the workload of the remaining colleagues is now very high, and we are trying to focus on most important issues but at the same time ramping up the solution for re-solving the situation. We are in negotiation with respective works council and we are very positive about finding a common solution which is acceptable for both sides very soon.

Please consider carefully escalations during the next coming weeks. We try our best to serve all needed deliveries and we know that delays are causing problems, but clearing escalation emails or phone calls is keeping the people away from their actual business, they must focus on now.

Therefore please channel the escalations inside the region through the regional Operations Manager which should contact xxxxx or xxxxx. They will further discuss inside the teams possibilities to serve top urgent deliveries. We hope to be back on track within the next couple of weeks - until than we provide the best service possible and try to minimize the consequences as much as possible.”
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 31.10.07

NSN: Aktuelle Abbauzahlen
Laut Personalabteilung haben 386 Mitarbeiter in Mch-M (geplant: 926) und ca. 120 Mitarbeiter in Mch H (geplant: 291) einen Aufhebungsvertrag mit/ohne beE unterschrieben. In Mch M wurden also 41,7 Prozent, in Mch H 41,2 Prozent des geplanten Abbaus erreicht. In der Niederlassung Hamburg (BR-Einheit 11) haben 34 von 192 Mitarbeitern unterschrieben, dies sind 17,7 Prozent der dortigen Mitarbeiter.

Insgesamt sollen deutschlandweit ca. 1.000 Mitarbeiter (geplant: 2290) in die beE gegangen sein. Dies entspricht ca. 43,7 Prozent des geplanten Abbaus. NSN zeigte sich erfreut, da man mit weniger Unterschriften gerechnet habe.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 29.10.07

NSN: Ein Münchner im Himmel
oder: Warum das NSN-Management noch heute auf die göttliche Eingebung wartet.


Frei nach „Ein Münchner im Himmel“ von Ludwig Thoma

Alois Hingerl - Ingenieur Nr. 172 am Münchner Standort Martinstraße - erledigte einen Auftrag mit solcher Hast, dass er vom Schlag getroffen zu Boden sank und starb.

Zwei Engerln schleppten ihn mit vieler Mühe in den NSN-Himmel, eine himmlische Abteilung, die extra für die treu ergebenen und tief an den Erfolg von NSN glaubenden Mitarbeiter eingerichtet wurde. Dort wurde er vom heiligen Simon empfangen.

Simon eröffnete ihm zuerst, dass er von nun an auf den Namen "Engel Aloisius" zu hören habe, überreichte ihm einen Aufhebungsvertrag für seine irdische Tätigkeit und machte ihn mit der himmlischen Hausordnung bekannt:
"...von morgens 8 Uhr bis mittags 12 Uhr: in reinem Englisch frohlocken;
von mittags 12 Uhr bis abends 8 Uhr: Hosianna singen."

"Wos is?"

"Von morgens 8 Uhr bis abends 12 Uhr in reinem Englisch frohlocken - von mittags 12 Uhr bis 8 Uhr abends Hosianna singen!"

"So - hmhm - ja, wann kriag na i wos z'doa?"

"Sie werden Ihr Know-How schon noch transferieren können", sagte Simon leicht indigniert und ließ ihn stehen.

"Auweh! Des werd sche fad - mei Liaba, da moan i ollawei, da bin i neitret'n! Frohlocken?! In Englisch?! A-a-a-a - eahm schaug o: frohlock'n müaßat i da herobn ... i hab gmoant, i kumm in NSN-Himmi...?!"

Er setzte sich, wie ihm befohlen, auf eine Wolke und begann zu frohlocken:
"I believe in NSN - - - I believe in NSN - - - I believe in NSN very much- - - ... I believe Matsch"

Ein völlig vergeistigter Manager schwebte an ihm vorüber.

"Sie! Herr Nachbar! Herr Nachbar!" schrie Aloisius, "hamm Sie vielleicht an Laptop bei Eahna?" An PC - ham's nix? An Blackberry? - geh weida, fahr oan her!"

Der Durchgeistigte sah ihn nur völlig entgeistert an, lispelte nur "I believe in NSN!" und flog von hinnen.

"Ja - ja, was is denn does fuer a Hanswurst?" rief Aloisius. "Nacha hamm S' halt koan PC, Sie Manager, Sie boaniga! Sie aus'gschammta!" Ja - na, na, na hast halt koan Laptop net - wenn ma scho anständig fragt, werd ma doch a anständige Antwort kriag'n kenna, - gscherte Ruab'n, gscherte, - Manager ... boaniger!!! Mei Liaber, da werd a so a Zeigl Herob'n sei! A-a-a-a-a, was steh i aus!"

Und er setzte sich wieder auf seine Wolke und begann erneut zu frohlocken; diesmal allerdings bedeutend zorniger!"
I believe - believe - belive sag i - zäfix i mog’s net believen - Luhja!!!"

Er schrie so laut, dass der liebe Gott nebenan von seinem Mittagsschlaf erwachte... und ganz erstaunt fragte:
"Ja, was ist denn da für ein Lümmel heroben?"

Und er schickte sofort zu Simon - der kam angerast - und sie hörten zusammen den Engel Aloisius frohlocken:
"Believe! - Sacklzementbelieve - belive, sag i - Mei Liaber: Belive!!!"

Simon raste los und schleppte den Aloisius vor den lieben Gott.

Der sah ihn sich lange an - darauf sprach er:
" Aha - ein Münchner! Ja sagen Sie mal, warum plärr'n Sie denn da heroben so unanständig?"

Da kam er beim Aloisius aber grad an den Richtigen!

Der war mitten drin in der Wut und legte nun los:
"Ja, - ja was glaub'n denn Sie! Weil mir da herob'n im Himmel san, da müaßat i frolocken in Englisch wia a Zeiserl, was? Waas? Z'doa kriagat i überhaupts nix - mei Liaber: an Know-How-Transfer soll i doa hat er g'sagt, an Know-How-Transfer kriagat’n di andern! Mei Liaber, da wennst ma net gehst mit Dei'm Know-How-Transfer, gell, den kennts selber macha, des sag i Eich, aber i maoch for Eich koan Know-How-Transfer, daß Di auskennst! - Und an Eich glaub’n tua i überhaupts net..."

"Simon", sagte der liebe Gott, "mit dem können wir hier nichts anfangen. Nun, für den habe ich eine andere Aufgabe - er soll meine göttlichen Ratschläge dem NSN-Management überbringen. Auf diese Weise kommt er jede Woche ein- oder zweimal nach München - dann hat die liebe Seele ihre Ruhe..."

Als Aloisius das hörte, war er sichtlich froh. Er bekam auch gleich den ersten Auftrag - einen EBlog - und flog damit los.

Und als er plötzlich Münchner Boden unter den Füßen fühlte, da war es ihm, als sei er im Himmel.

Und einer alten Gewohnheit gemäß führte ihn der Weg hin zur Martinstraße, und er fand seinen alten Arbeitsplatz wieder,
fand den Arbeitsplatz leer,
die Sekretärin, die Kathi, kam auf ihn zu...


und reichte ihm die liegengebliebene Arbeit
und er begann zu arbeiten,
und er vergaß seinen EBlog und seinen Auftrag,
und er arbeitete einen Auftrag ab,
und noch einen Auftrag und noch einen...
und da sitzt er heit no.


Und so wartet das NSN-Management bis heute vergeblich auf die göttlichen Eingebungen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 27.10.07

NSN/Enterprise: Bevor die Ängste übermächtig werden
Arbeit ist fast das ganze Leben. Sie bildet die Existenzgrundlage und ist wichtig für das Selbstwertgefühl. Viele stürzen sich mit Leidenschaft in ihre Tätigkeit.

Doch der seit fünf Jahren fortgesetzte Stellenabbau, zunächst bei Siemens und nun bei NSN / Enterprise mit permanenter Bedrohung des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Verunsicherung ist an fast keinem Mitarbeiter ohne Spuren vorüber gegangen. Der Druck, der auf den Mitarbeitern lastet, wächst von Tag zu Tag. Sie werden gedrängt, die Firma zu verlassen, die Arbeit ausscheidender Kollegen zusätzlich zu ihrer eigenen zu übernehmen, oder sie werden überhaupt nicht beschäftigt. Die Münchner Mitarbeiter wurden in einer beispiellosen Hauruckaktion im Oktober von Perlach in die Martinstraße umgezogen, so sitzen nun Mitarbeiter auf engem Raum zusammen. Dieses enge Aufeinandersitzen erzeugt Aggressionen und damit weiteren Stress.

Dieses Stimmungsbild ergibt sich aus vielen Zuschriften von Kolleginnen und Kollegen, die sich ihre Sorgen, Ängste und auch Aggressionen einfach mal von der Seele schreiben müssen. Dabei wird deutlich: Die Mitarbeiter werden ohne Zukunftsperspektiven mit ihren Ängsten alleine gelassen. Diffuse Ängste werden in manchen Situationen übermächtig. Wie man aus den Ereignissen während des Stellenabbaus in der Vergangenheit sehen kann, können Angst und Verzweiflung zu Kurzschlusshandlungen führen.

Eine Serie von Selbstmorden von Angestellten großer Konzerne passierte in Frankreich. Im Werk von Peugeot-Citroën in Mülhausen gab es seit Anfang 2007 sechs Selbstmorde. Drei Mitarbeiter des Technologiezentrums Guyancourt von Renault bei Paris nahmen sich zwischen Oktober 2006 und Februar 2007 das Leben. Doch auch andere Großkonzerne sind betroffen, verursacht durch Arbeitsbedingungen, Arbeitsbelastung und Personalabbau – und dies nicht nur in Frankreich.

Der Ingenieur Antonio B. stürzte sich am 20.10.2006 im Anschluss an eine Sitzung aus dem Fenster des 5. Stocks des Technocenters von Guyancourt. Der 39jährige Vater eines elfjährigen Sohns war in den Wochen vor seinem Selbstmord immer später nach Hause gekommen, sagte seine Frau den französischen Medien. Auch abends zuhause und am Wochenende habe Antonio weiter gearbeitet. Antonio wollte am Morgen seines Selbstmordes nicht mit zum Arzt kommen, er habe eine wichtige Sitzung. Danach war es zur Kurzschlussreaktion gekommen.

Auch während des Personalabbaus bei Siemens hat es zwei Selbstmorde gegeben. Eine davon war eine ehemalige Kollegin, die im Rahmen des Stellenabbaus einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hatte. Auch eine Betriebsrätin konnte die Drucksituation nicht mehr verkraften. NCI führte im Dezember 2003 eine Gesundheitsumfrage mit dem Ziel durch, ein umfassendes Bild über die Auswirkungen des Personalabbaus bei den betroffenen Kollegen zu erhalten. Besonders bedrückend ist, dass 6% der Betroffenen starke und 4% mittelstarke Selbstmordgedanken hatten. Wir möchten nicht, dass sich das bei NSN wiederholt.

Dass es nicht zu mehr Kurzschlusshandlungen gekommen ist, führen wir auch auf den Zusammenhalt und die gegenseitige Unterstützung im NCI zurück. Wir können über die Homepage sehr viel erreichen, aber wir können nicht in jedem Betrieb vor Ort sein. NCI lebt dadurch, dass jeder einzelne von euch aktiv wird und nicht darauf wartet, bis ein anderer die Initiative ergreift.

Daher möchten wir euch aufrufen:
Auch wenn ihr selbst unter erheblichem Druck steht, bitte achtet darauf, ob sich jemand zurückzieht oder aggressiv reagiert. Sprecht diese Kollegen aktiv an. Ihr könnt uns auch eine E-Mail schreiben, wenn ihr verzweifelt seid.

Manche Ehe oder Partnerschaft ist auch während des Personalabbaus der letzten 5 Jahre zu Bruch gegangen. Ehepartner und Freunde können nicht endlos über das gleiche negative Thema „drohender Arbeitsplatzverlust“ reden. Sie fühlen sich damit überfordert, haben eigene Ängste. Aber ihr braucht den Rückhalt in der Familie und von Freunden, um mit der Belastung fertig zu werden. Ihr solltet offen mit eurem Partner sprechen, auch seine Ängste wahrnehmen und ihm nichts verschweigen, nur um ihn zu schonen. Dann könnt ihr auch wieder die positiven Erlebnisse in eurem Leben wahrnehmen und daraus Kraft schöpfen.

Menschen, die mit den gleichen Problemen kämpfen, wie ihr, können unendlich darüber reden. Dies haben wir 2003 festgestellt, als sich die ersten NCI-Gruppen gebildet haben. Trefft euch daher einmal pro Woche mit Kollegen, die in der gleichen Situation sind, wie ihr, in einer Kneipe und redet dort offen über eure Probleme und auch über eure Gefühle, über den Druck, über eure rechtlichen Möglichkeiten und sucht Wege, die ihr gehen könnt.

Wartet nicht darauf, dass andere diesen Schritt für euch tun. Werdet selbst aktiv und organisiert diese Treffen. Sich zu treffen, bricht die Isolation auf. Selbst aktiv zu werden hilft, mit den eigenen Emotionen, dem Stress fertig zu werden und Kurzschlussreaktionen zu vermeiden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 26.10.07

NSN: Kommentar zum Townhall-Meeting
Wie nicht anders zu erwarten, sollte bei dem Townhall-Meeting vom 22.10.2007 mit der Vorstellung der Geschäftszahlen intern Propaganda gemacht werden. Sobald unsere NSN-Manager jedoch ihr Manuskript aus der Hand legten, wurde ihr wahres Denken offenbar.

Begeistert äußerte sich Simon Beresford-Wylie über die im Durchschnitt 28jährigen chinesischen Mitarbeiter. Diese arbeiten nicht nur für wesentlich weniger Geld, sondern auch noch rund um die Uhr, auch am Wochenende. Die Mitarbeiter hierzulande dagegen, so Beresford-Wylie, denken nur daran, dass sie am Abend zu ihren Kindern nach Hause gehen wollen und planen am Wochenende auch noch zum „Football“ zu gehen. „Da steht einem erstmal der Mund offen, vor so viel entwaffnender Ehrlichkeit des CEO.“ kommentierte ein Mitarbeiter.

Simon Beresford-Wylie zeigte den anwesenden Mitarbeitern dadurch deutlich, dass sie für ihn nur Ressourcen sind, er ihre menschlichen Bedürfnisse in keiner Weise wahrnimmt. Denn viele von uns haben Kinder, die sie lieben, einen Ehepartner und Freunde, mit denen sie Zeit verbringen möchten. Beresford-Wylie signalisierte durch seine Worte, dass die Mitarbeiter in seinen Augen nur dann ein Recht darauf haben, in der Firma NSN zu existieren, wenn sie alles, einschließlich ihrer sozialen Bindungen, ihres gesellschaftlichen Engagements, sei es sozial, politisch, in Vereinen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten, den Interessen von NSN unterordnen und ihre eigenen gegebenenfalls zurückstellen oder sogar aufgeben. Mit dieser Forderung greift er tief in die gesellschaftlichen Strukturen ein und reduziert das Leben der Mitarbeiter und deren Familien auf NSN.

Arbeit ohne freie Zeit. Es muss möglich sein, Arbeit, Privatleben und gesellschaftliches Engagement miteinander in Einklang zu bringen. Eine gesunde Mischung daraus ist Grundvoraussetzung dafür, dass eine Gesellschaft funktionieren kann, die Gesundheit und Arbeitskraft der Mitarbeiter auf Dauer erhalten bleibt und sie zum Erfolg des Unternehmens beitragen können. Soziale Bindungen brauchen wir um leben zu können. Sie sind es, die das Leben erst lebenswert machen.

Auch unsere chinesischen Kollegen arbeiten mit Sicherheit nicht so hart und rund um die Uhr, weil sie so sehr NSN in den Mittelpunkt stellen wollen, sondern darum weil sie keine andere Wahl haben, um sich und ihre Familien aus der Armut und dem Elend herauszuholen. Doch wie lange werden sie diese Arbeitsbelastung und Ausbeutung ihrer Gesundheit und Arbeitskraft durchhalten können? Zwei bis drei Jahre bis zum Burn-out? Herzinfarkt mit 35? Was dann? Ein soziales Netz, das sie auffangen könnte, haben sie nicht. Auch die finanziellen Rücklagen auf die sie dann zurückgreifen müssten werden sie nicht bilden können. Aber dies scheint unser Management nicht zu interessieren. Es sind ja genug andere da, die diese Kollegen dann ersetzen können.

Aber wo, Herr Beresford-Wylie, soll die nächste Generation 28jähriger herkommen? Menschen, die unter solchen Bedingungen arbeiten müssen, haben keine Zeit, kein Geld und auch nicht die Nerven, um Kinder zu bekommen und diese zu für die Gesellschaft wertvollen Menschen zu erziehen.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 19.10.07

NSN: Stagnierender Personalabbau beeinflusst Turnaround nicht
Wie die von Nokia vorgelegten Geschäftszahlen zeigen, hat Nokia Siemens Networks den Turaround geschafft. Dieser Turnaround wurde erreicht, obwohl der Personalabbau in Deutschland bisher nicht entscheidend greift und die Mitarbeitermotivation einen Tiefststand aufweist.

Das Erreichen des Turnarounds bei stagnierendem Stellenabbau beweist, dass der Personalabbau bei der Erhöhung der Gewinnmarge keine entscheidende Rolle spielt.

Im Gegenteil, ohne Restrukturierungskosten hätte NSN nur 34 Mio. Euro Verlust geschrieben. Hätte das Management den stagnierenden Stellenabbau abgebrochen und stattdessen in die Mitarbeitermotivation investiert, dann hätte auch der Verlust von 34 Mio. Euro spielend ausgeglichen werden können.

Selbst wenn man nur die Interessen des Arbeitgebers betrachtet, NSN zum Turnaround und zur Gewinnsteigerung zu verhelfen, besteht aufgrund der vorliegenden Fakten keine Notwendigkeit mehr, dass Mitarbeiter die Firma verlassen.

Für die Mitarbeiter selbst besteht jetzt erst recht keine Notwendigkeit mehr zu gehen, es sei denn, sie haben eine bessere Alternative. Die Argumentation aus dem Management, „Sie müssen das doch verstehen, wir benötigen den Personalabbau, damit NSN überleben kann“ hat NSN durch die Q3-Quartalszahlen selbst ad absurdum geführt. Entscheidend sind die Markteinflüsse und das aktive Akquirieren von Aufträgen, sowie die qualitativ hochwertige und termingerechte Ausführung dieser Aufträge. Darauf sollte sich das Management konzentrieren.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 19.10.07

NSN: Turnaround erreicht
Nokia hat gestern die Geschäftszahlen des 3.Quartals bekanntgegeben.

Daraus geht hervor, dass Nokia Siemens Networks einen Verlust von 120 Mio. Euro verzeichnete.

In diesem Verlust sind 86 Mio. Euro Restrukurierungskosten und 144 Mio. Euro Abschreibungen auf immaterielle Wirtschaftsgüter (wie Patente…) und Abrechnungsposten, die mit Wertschwankungen von Einkaufspreisen zusammenhängen.

Der bereinigte Gewinn im rein operativen Geschäft beträgt damit 110 Mio. Euro. Die Gewinnmarge liegt bei 3.0 Prozent vom Nettoumsatz. Das rein operative Geschäft erbrachte im zweiten Quartal noch einen Verlust von 89 Mio. Euro. Die Marge lag im zweiten Quartal noch bei minus 2.6 Prozent vom Nettoumsatz. NSN konnte den Gewinn also um 199 Mio. Euro steigern. Dies bedeutet nach Angabe von NSN, dass wir einen signifikanten Turnaround im dritten Quartal erreicht haben.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 15.10.07

NSN: Schon wieder Blaue Briefe
Unser Management, offensichtlich nicht gerade mit Fantasie gesegnet, wärmt erneut die blauen Briefe auf.

In den nächsten Tagen, wir tippen mal auf Mittwoch, werden erneut blaue Briefe verteilt. Diesmal sollen sie von der direkten Führungskraft übergeben werden. Um den Mitarbeiter zu beeindrucken, sollen diese Briefe diesmal die persönliche Unterschrift der Führungskraft tragen.

Wie der Betriebsrat Mch M auf seiner Homepage berichtet, wurde ihm der Textentwurf zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Text enthalte keine direkten Aufforderungen an die Mitarbeiter, Gespräche wahrzunehmen.

Wie geht man mit diesen Briefen am besten um? Nehmt den Brief entgegen, legt ihn in einen mitgebrachten undurchsichtigen Aktendeckel. Hört euch an, was euer Chef euch erzählt. Es ist davon auszugehen, dass er euch nahe legt zu gehen, weil man ihm gesagt hat, dass er für euch keine Zukunft bei dieser Firma mehr sehen darf. Weiter wird er sagen, dass ihr Verständnis für die Lage der Firma aufbringen sollt. Wenn ihr wollt, könnt ihr die Frage stellen, ob die Firma denn Verständnis für eure Lage hat. Denkt daran, es ist seine Aufgabe, euch vom Gehen zu überzeugen. Er ist verpflichtet mal wieder in die Rolle des Hausierers zu schlüpfen, der das schwer gehende Produkt beE 2007 oder Aufheb 2007 verkaufen soll.

Legt dieses Gespräch zu den Akten, sortiert das Gesagte nach Fakten und psychologischer Beeinflussung und nehmt das Gespräch gelassen. Eurem Chef dürfte es ähnlich unangenehm sein wie euch.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 14.10.07

Nö So Nich

beE’07
To beE or not beE, that’s the question
Verkauf mich doch!
2 Jahre halt ich noch durch
beE 2008
beE? Ich bin schon verkauft!

NSN Alumni
Produkte für beE Einsteiger

Normalerweise machen wir keine Werbung, aber hier machen wir einmal eine Ausnahme.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 13.10.07

NSN / Enterprise: Überlebenschancen bis 30.09.2009

Wir schreiben das Jahr 2007.
Dies sind die Abenteuer der Raumschiffe Enterprise und NSN,
die mit ihrer xxx Mann starken Besatzung
knapp ein Jahr lang unterwegs sind,
um neue Märkte zu erobern,
neues Leben und neue Zivilisationen.
Viele Lichtjahre von der Erde entfernt,
dringt die Enterprise/NSN in Galaxien vor,
die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.

Die unbekannten Welten, die der Mannschaft begegnen, sind:
beE, Aufhebungsvertrag und Ausgliederung,
Gerüchte über Betriebsschließungen und Insolvenz
Darum mancher Schrecken in der Belegschaft.
Hier spricht Captain Kirk:


Das zentrale Element bis 30.09.2009 ist, wie ihr in untenstehendem Diagramm erkennen könnt, der Kündigungsschutz. Dieser zieht quasi wie ein Magnet Mitarbeiter, die sich nicht dem Ausgliederungs- und Abbauwillen von NSN beugen wollen, in die Firma zurück.

Ein Widerspruch gegen einen Betriebsübergang ermöglicht es euch, NSN als beE zu nutzen, ohne definitiv zum 30.09.2009 ausscheiden zu müssen. Gleiches gilt natürlich im Falle einer Betriebsschließung, denn der Arbeitgeber kann euch wegen des Kündigungsschutzes nicht kündigen. Wer die Nase von NSN voll hat, kann sich natürlich auch von einem Arbeitsplatz aus, extern bewerben.

Diese Bewerbungen laufen für euch gefahrlos, denn ihr habt nach wie vor ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und den Vorteil, euch aus einer normalen Anstellung heraus bewerben zu können. Den teilweise sinnlosen Druck der beE habt ihr dann auch nicht. Wenn es klappt, bedenkt die Probezeit beim neuen Arbeitgeber und die Tatsache, dass ihr bei diesem mit Betriebszugehörigkeitszeit Null anfangt. Wenn ihr ein gutes Gefühl habt, traut euch zu wechseln. Wenn es nicht klappt, könnte es ja - angesichts des viel gepriesenen Aufschwungs sein - dass NSN euch wieder braucht. Der Vorteil: Ihr seid dann noch da. Aber auch, wenn NSN euch ab dem 1.10.2009 immer noch glaubt, euch nicht zu brauchen, überlebt ihr länger, wenn ihr nicht in die aktuelle beE geht oder bei einer dubiosen Auslagerung mitspielt (siehe unten).

Geht ihr in die aktuelle beE, dann seid ihr definitiv ab 1.10.2009 arbeitslos, wenn ihr vorher keinen neuen Job findet. Im Falle eines Aufhebungsvertrags seid ihr sofort arbeitslos, außer ihr habt schon einen neuen Job. Die Abfindung hilft euch nicht viel weiter, insbesondere, da Ruhe- und Sperrzeiten vom Arbeitsamt zu erwarten sind, denn wer seinen Arbeitsplatz aufgibt, obwohl er Kündigungsschutz hat, handelt nach Arbeitsamt "mutwillig". Der volle Beitrag zur Krankenkasse ist in beiden Fällen vom Arbeitnehmer alleine zu tragen.

Frage: Wer schwimmen lernen will, springt auch nicht gleich ins tiefe Wasser. Wer das Bewerben (wieder) lernen will und seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten will, kann das gefahrlos dank Kündigungsschutz bei NSN tun. Warum diese Chance verspielen?

(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 13.10.07

NSN / Enterprise / andere Firma: Überlebenschancen ab 1.10.2009

Wir schreiben das Jahr 2009.
Dies sind (immer noch!) die Abenteuer der Raumschiffe Enterprise und NSN,
die mit ihrer xxx Mann starken Besatzung
drei Jahre lang unterwegs sind,
um neue Märkte zu erobern,
neues Leben und neue Zivilisationen.
Viele Lichtjahre von der Erde entfernt,
dringt die Enterprise/NSN in Galaxien vor,
die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.

Die unbekannten Welten, die der Mannschaft begegnen, sind:
beE, Aufhebungsvertrag, Ausgliederung,
Gerüchte über Betriebsschließungen und Insolvenz
und jetzt sind betriebsbedingte Kündigungen möglich.
Darum mancher Schrecken in der Belegschaft.
Hier spricht Captain Kirk:


Wie ihr in der Grafik sehen könnt, überlebt ihr in jedem Fall länger, wenn ihr nicht in die aktuelle beE oder in eine Firma, die euch keine echte Zukunft bietet, wechselt.

24 Monate haben wir schon geschafft. 24 Monate Gehalt gerettet. Doch auch jetzt bleiben die Angriffe nicht aus: Ausgliederungen sind nach wie vor möglich, Betriebsschließungen denkbar, neuer Stellenabbau folgt (fast) so sicher wie das Amen in der Kirche. Doch jetzt sind betriebsbedingte Kündigungen wieder möglich. Doch die Mannschaft ist nicht wehrlos, vorausgesetzt, sie ist bereit zu kämpfen.

Der Arbeitgeber kann nun prinzipiell jeden Arbeitnehmer kündigen (Kollegen mit Arbeitsplatz, Widersprüchler gegen einen Betriebsübergang, Mitarbeiter, deren (Teil)Betrieb geschlossen werden soll).

Doch zunächst ist ein neuer IA/SP mit dem Betriebsrat auszuhandeln. In diesem dürften die Widersprüchler, die vor dem 30.09.2009 widersprochen haben, mit erfasst werden, denn NSN kann nicht einfach zwei Jahre oder mehrere Monate lang beispielsweise durch Arbeitsentzug gegen den Arbeitsvertrag verstoßen. Dann "Same procedure as every year": Prüfen der Angebote. Diese werden diesmal wohl unter der Drohung "betriebsbedingte Kündigung" ausgesprochen.

Wenn ihr 2009 einen Aufhebungsvertrag oder die beE annehmen wollt, könnt ihr ab Okt. 2007 rechnen mit:
24 Monate Gehalt + Kündigungsfrist (evt. finanziell abgegolten) + red. beE-Gehalt.

Ihr solltet aber auf jeden Fall prüfen, wie eure Chancen im Falle eines Kündigungsschutzprozesses stehen. Vielleicht habt ihr sogar Kündigungsschutz wie Jubilarschutz oder tariflichen Kündigungsschutz. Aber wenn es soweit ist, wird wohl wieder Captain Kirk ans Mikrofon treten.

Widerspricht der Betriebsrat der Kündigung ordentlich, dann erlangt ihr die Weiterbeschäftigung und damit das Gehalt bis Prozessende (§ 102 BetrVG). Falls ihr die erste Instanz gewinnt, bekommt ihr ebenfalls die Weiterbeschäftigung bis Prozessende, wenn kein BR-Widerspruch vorliegt. Im Falle einer Kündigungsschutzklage ergibt sich folgende Rechnung, gerechnet ab Okt. 2007:
24 Monate Gehalt + Kündigungsfrist + 1 bis 2 Jahre Weiterbeschäftigung bis Prozessende

Im Kündigungsschutzprozess prüft das Gericht
Im Prozess gibt es drei Möglichkeiten:
  1. Ihr gewinnt den Prozess, dann muss NSN/Enterprise euch auf einem Arbeitsplatz weiter beschäftigen. Im schlimmsten Fall muss man seinem Anwalt sagen, er möge das Urteil vollstrecken lassen. Dann klappt das, weil die Strafen sonst happig sind.
  2. Ihr vergleicht euch. Der Arbeitgeber wird Aufhebungsverträge und beE in den Prozessen wie Sauerbier anbieten
  3. Ihr verliert den Prozess, dann habt ihr Zeit (siehe obige Rechnung), Erfahrung und das Gefühl, alles euch Mögliche getan zu haben, gewonnen. Dies erhält das Selbstbewusstsein und bewahrt vor Selbstvorwürfen, leichtfertig den Arbeitsplatz aufgegeben zu haben.
Anmerkung: Findet ihr während des Prozesses einen neuen Job, dann könnt ihr den Prozess jederzeit beenden. Es ist aber zu empfehlen, den Prozess während der Probezeit im neuen Job weiterlaufen zu lassen. Besteht man sie nicht, hat man noch die Chance: Zurück zu NSN.

(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 10.10.07

NSN: weist Pressebericht über zusätzlichen Personalabbau zurück
Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung (FAS) hatte am 6.10.2007 berichtet, Nokia Siemens Networks habe eine Unternehmensberatung beauftragt und vermutete einen weiteren Stellenabbau über die geplanten 2.290 Arbeitsplätze hinaus.

NSN wies auf unsere Nachfrage hin entschieden zurück, dass eine Unternehmensberatung mit der Vorbereitung eines weiteren Stellenabbaus beauftragt zu haben. Dieser Artikel entbehre jeglicher Grundlage, so NSN weiter.

Wir erinnern uns, dass die Unternehmensberatung EWR Consulting beauftragt wurde, die Planungen von NSN zu analysieren und zu prüfen, ob diese plausibel sind oder Lücken aufweisen. Es ist davon auszugehen, dass inzwischen die Plausibilitätslücken von NSN identifiziert wurden. Es ist möglich, dass die Informationen der FAS sich auf diese Unternehmensberatung bezogen.

Weiter besteht die Möglichkeit, dass NSN auf Basis der Ergebnisse der EWR Consulting eine weitere Unternehmensberatung beauftragt hat, ein Konzept auszuarbeiten, um die aufgedeckten Schwachstellen zu beseitigen.

Aufgrund des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009 ist Stellenabbau in Deutschland ohnehin nur über freiwillige Maßnahmen zu erreichen. Daran würde auch eine Unternehmensberatung nichts ändern. Sie müsste die Kosteneinsparungen über andere Mittel erreichen als über Stellenabbau.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 08.10.07

NSN: Unternehmensberatung beauftragt
Nokia Siemens Networks hat laut Informationen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung eine Unternehmensberatung offenbar beauftragt einen weiteren Stellenabbau vorzubereiten. Grund für die Beauftragung ist, dass die Mütter Siemens und Nokia mit ihrer Tochterfirma unzufrieden sind.

Wie dieser Auftrag genau aussieht und ob davon auch die deutschen Standorte betroffen sind, ist nicht bekannt. Selbst wenn NSN in Deutschland mehr als die geplanten 2.290 Stellen abbauen will, ändert das nichts an dem Fakt, dass der Kündigungsschutz in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis 30.9.2009 gilt. Stellenabbau geht nach wie vor nur über freiwillige Maßnahmen wie beE, Aufhebungsvertrag und Vorruhestandsregelungen.

Ein Sprecher des Konzerns wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 08.10.07

NSN: Zwerg oder Nr. 1?
Zurzeit verhält sich das NSN-Management so, als ob es nicht mehr das Ziel ist, Nr. 1 auf dem Weltmarkt zu werden. Dies haben offensichtlich auch die Mütter Siemens und Nokia festgestellt.

Die „Lösung“ Stellenabbau funktioniert auch bei NSN nicht. Sie hat schon bei Siemens in den letzten fünf Jahren keine Besserung gebracht. Das Vorhaben, Weltmarktführer über Stellenabbau zu werden, gleicht dem Versuch, die Alpen zu überwinden, indem man ein Loch mit einem Akkubohrer bohrt, anstatt einen Weg über die Pässe zu suchen. Nicht überraschend ist, dass dieser Bohrer dauernd kaputt geht. Statt sich eine alternative Lösung zu überlegen, kauft man sich lieber wieder einen neuen. Man wundert sich dann, dass man seinem Ziel nicht näher kommt und beauftragt eine Unternehmensberatung, einen anderen Bohrer vorzuschlagen.

Worum geht hier es eigentlich? Will das NSN-Management den Stellenabbau auf Biegen und Brechen durchziehen, nur um sein Gesicht nicht zu verlieren und am Ende sagen zu können ich bin der stärkere, ich schaffe diesen Personalabbau gegen die Belegschaft oder will NSN die Nr. 1 im Weltmarkt werden? Beides zusammen geht nicht.

Produkte entwickeln sich nicht alleine, Dienstleistungen erbringen sich nicht selbst. Eine Firma braucht dazu motivierte Mitarbeiter. Wenn NSN möchte, dass die Leute davonlaufen, wenn NSN möchte, dass jüngere Leute sich nicht für dieses Unternehmen interessieren, wenn NSN möchte, dass beim Kunden Probleme auflaufen, dann ist NSN auf dem richtigen Weg.

Wenn NSN jedoch Nr. 1 im Weltmarkt werden möchte, dann ist es dringendst erforderlich, dass Alternativen zum Stellenabbau gefunden und das alte, starre Denken durchbrochen wird.

Wenn man sich vor Augen führt, dass Ericsson 65.507 Mitarbeiter in mehr als 140 Ländern beschäftigt, davon 19.285 allein im Hochlohnland Schweden und Alcatel 79.000 Mitarbeiter in mehr als 130 Ländern, wie will dann Nokia Siemens Networks nach dem Stellenabbau um 15% mit nur 51.000 Mitarbeitern die Märkte in über 160 Ländern bedienen, bessere Qualität als Ericsson und Alcatel für ihre Kunden sicherstellen und neue Kunden von der Konkurrenz abwerben und gleichzeitig neue, innovative Produkte entwickeln?

Wie die SZ in der Wochenendausgabe berichtete, hat der weltweit zweitgrößte Rückversicherer Münchener Rück mit dem Betriebsrat einen Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen bis 2009 vereinbart, um in Ruhe eine Restrukturierung und Verschlankung ihrer Prozesse durchführen zu können. Es gehe darum, die Schlagkraft im operativen Geschäft zu steigern, dynamischer und kreativer zu werden, sagte der Personalchef Peter Seemann. „Wir brauchen nicht den Hebel des Stellenabbaus, um besser zu werden“, so Seemann weiter. Hier versucht einmal ein Unternehmen eine Restrukturierung ohne Drohung mit betriebsbedingten Kündigungen und ohne blaue Briefe durchzuführen. Dadurch bleibt die Motivation im Unternehmen erhalten und die Basis dafür ist gelegt, dass die Restrukturierung überhaupt greifen kann. Mit der Nichtkündigungsgarantie bis 30.9.2009 hätte NSN bereits den Anfang zur Umkehr.

Die Verwirklichung einer Vision, einer erfolgreichen Restrukturierung braucht die konzentrierte Kraft aller Beteiligten: Der Mitarbeiter und des Managements.

Vielleicht sollte NSN die gleiche Unternehmensberatung beauftragen wie die Münchener Rück. Ohne neue Wege und Denkweisen wird NSN es nie schaffen, aus der Krise in die Gewinnzone zu kommen. NSN kann nun entscheiden, ob es ein Zwerg oder die Nr. 1 sein will.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 04.10.07

NSN: Nokia kann Siemens-Ausstieg blockieren
Peter Löscher hatte bekannt gegeben, sich von Randbereichen trennen zu wollen. Darunter falle auch Nokia Siemens Networks. Wie der österreichische Standard heute unter Berufung auf mit den Verträgen vertraute Personen berichtete, braucht Siemens bis 2013 für seinen Ausstieg aus dem Joint Venture die Zustimmung seines finnischen Partners.

Nokia-Finanzchef Rick Simonson hatte im Sommer gesagt, dass sich der NSN-Vertrag mit Siemens über sechs Jahre erstreckt. Die Frist dafür habe mit dem Start des Joint Ventures am 1. April 2007 begonnen, hieß es. Siemens wollte sich mit Verweis auf die Vertraulichkeit der Verträge nicht zu den Angaben äußern. Analysten schätzen den Wert von NSN zwischen 20 und 25 Mrd. Euro.

Löscher hatte sich zu Beginn der Woche nach nur drei Monaten aus dem NSN-Aufsichtsrat zurückgezogen und den Posten seinem Vorstandskollegen Rudi Lamprecht überlassen. Am Donnerstag bestellte NSN zudem Eric Simonsen dauerhaft zum neuen Finanzvorstand. Peter Schönhofer hatte nach nur zwei Monaten das Amt im Juni aufgegeben.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 04.10.07

NSN: Bleiben ist die bessere Alternative
Warum wollen Mitarbeiter überhaupt in die beE gehen? Ist es nicht viel besser, NSN als beE zu benutzen? Die Vorteile dieser Vorgehensweise sind nämlich folgende:

Man kann sich aus einer ungekündigten, echten Stelle heraus bewerben. Das macht einen wesentlich besseren Eindruck beim neuen Arbeitgeber.

Wie kann man vorgehen?
Wenn man NSN als beE benutzen will, nimmt man sich vor, jedes Wochenende die Stellenanzeigen im Internet und in Zeitungen durchzusehen. Sich durch Bücher und vielleicht einen Coach das Know How aufzubauen, wie man sich richtig bewirbt, kann hilfreich sein. Dann schreibt man jedes Wochenende eine Bewerbung, evtl. eine Initiativbewerbung. Wenn ihr eine Absage bekommt, nachfragen, woran es gelegen hat, damit ihr für die nächste Bewerbung daraus lernen könnt.

Abfindung
Beim Arbeitslosengeld wird mit ziemlicher Sicherheit eine dreimonatige Sperrzeit verhängt, da ihr aufgrund eures Kündigungsschutzes durch den Aufhebungsvertrag (beE-Vertrag) wie der Gesetzgeber sagt, mutwillig euren Arbeitsplatz aufgegeben habt. Diese drei Monate einschließlich des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils des Krankenkassenbeitrags müsst ihr von eurer Abfindung überbrücken.

Ihr bekommt eure Abfindung mitten im Jahr und lauft Gefahr durch euer beE-Gehalt in die Progression zu kommen (Steuernachzahlungen im Folgejahr drohen). Auch wenn ihr die Abfindung erst im Folgejahr auszahlen lasst, könnt ihr durch das Arbeitslosengeld in die Progression geraten, da das zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen wird.

Fazit
Insbesondere da es auch bei einem späteren Personalabbau Abfindungen geben wird, ist es unsinnig, jetzt in die beE zu gehen, oder eine Abfindung zu nehmen, wenn man keine sichere Alternative (neuer fester Job, 2 Jahre bis zur Rente, …) hat. NSN als beE zu nutzen, ist dann die bessere Alternative.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 04.10.07

Überlebenschancen im Arbeitsplatz-Poker
Mitarbeiter fragen sich im Poker-Spiel mit der Unternehmensleitung wie und wo sie am besten finanziell überleben können. Ist der Weg in die beE der richtige? Soll ich bei einem Betriebsübergang mit übergehen? Soll ich bei NSN bleiben oder soll ich mir einfach so einen neuen Arbeitsplatz suchen?

Die Antwort ist nicht einfach. Deshalb wollen wir noch einmal eine Übersicht als Entscheidungshilfe bereitstellen.

Die Frage des Überlebens in einem Unternehmen reduziert sich auf die Frage, wie erfolgreich kann mich ein Arbeitgeber kündigen.

Grundwissen
Nokia Siemens Networks ist - wie wir schon oft dargestellt haben - ein Konzern. Dieser Konzern besteht aus mehreren Unternehmen, darunter die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG. Dies ist ein Unternehmen, das aus mehreren Betrieben, die über ganz Deutschland verteilt sind, besteht. In München sind dies die Betriebe Mch H, Mch M, Mch P. Sinngemäß gilt dies auch für Enterprise.

Wichtig zu merken ist: Nur das Unternehmen, hier Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, liefert für die Mitarbeiter Rechte. Die anderen Unternehmen des Konzerns sind arbeitsrechtlich betrachtet Fremdfirmen, wie Alcatel, Ericsson, O2 usw.

Der Arbeitgeber hat prinzipiell folgende Möglichkeiten zum Arbeitsplatzabbau:
Bei den betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber drei Kriterien nach §1 KSchG beachten: Da es sich hierbei in der Regel um eine Betriebsänderung handelt, ist ein Sozialplan vom Betriebsrat erzwingbar. Abfindungen sind also immer drin.

Ihr seht, das ist nicht so einfach. Deshalb greift der Arbeitgeber lieber zu

Auslagerungen/Verkauf:
Hier handelt es sich in der Regel um Betriebsübergänge nach §613a BGB. Der Mitarbeiter nimmt dabei alle seine erworbenen Rechte mit (Bestandschutz). Der alte Arbeitgeber muss eine rechtlich einwandfreie Unterrichtung seiner übergehenden Mitarbeiter über diesen Betriebsübergang hinbekommen. Das gelingt ihm äußerst selten.

Da es sich hierbei in der Regel um eine Betriebsänderung handelt, ist ein Sozialplan vom Betriebsrat erzwingbar. Abfindungen sind also immer drin.

(Teil-)Betriebsschließung:
Einen Betrieb kann der Arbeitgeber immer schließen. Zu beachten ist hier jedoch, dass es ein (Teil)Betrieb sein muss und kein bloßer zusammengewürfelter Haufen von Mitarbeiter, die der Arbeitgeber entsorgen will. Ein Betrieb muss einen Betriebszweck haben und die Organisationsstruktur eines Betriebes aufweisen. Gleiches gilt für einen Teilbetrieb.

Da es sich bei (Teil)Betriebsschließung um eine Betriebsänderung handelt, ist ein Sozialplan vom Betriebsrat erzwingbar. Abfindungen sind also immer drin.

Zusammenfassend kann man sagen:
Kündigungsschutz bis 30.09.2009. NSN lässt sich in dieser Zeit sehr gut wie ein beE benutzen.

Will der Arbeitgeber ab 01.10.2009 kündigen ist zunächst ein neuer Sozialplan erforderlich. Aufgrund der Erzwingbarkeit der Sozialpläne sind Abfindungen immer drin. Da der Arbeitgeber Kündigungen nur in den seltensten Fällen korrekt hinbekommt, ist die Wahrscheinlichkeit vor Gericht einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen oder über einen Vergleich eine Abfindung in Höhe des Sozialplans zu bekommen, relativ groß.

Ausgliederungen werden voraussichtlich von Arbeitgeberseite weiter zum Stellenabbau verwendet werden. Aber auch bei Widerspruch hält der Kündigungsschutz und der jetzt laufende Sozialplan.

Folgende Fälle sind unten dargestellt:









(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

NSN: Bewerbungen bei Siemens
Siemens nimmt, wie aus internen Kreisen berichtet wurde, keine Bewerbungen von NSN-Mitarbeitern mehr an. Auf Anweisung des oberen Managements werden Bewerbungen bereits von der Siemens-Personalabteilung abgeblockt. Damit verstößt Siemens gegen die Überleitungsvereinbarung in die Siemens Networks GmbH & Co. KG.

Die Vereinbarung regelt, dass die NSN-Mitarbeiter, die sich innerhalb von drei Jahren bei der Siemens AG bewerben, wie interne Bewerber behandelt werden. Übrigens war die Überleitungsvereinbarung Teil unserer Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang. Wenn Siemens die dortigen Zusagen nicht einhält, ist dies ein weiterer Grund warum die Unterrichtung nicht vollständig und richtig war.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

NSN: Blauer Brief – Aufforderung muss man nicht nachkommen
Im Blauen Brief werden die angeschriebenen Mitarbeiter aufgefordert:

„Bitte setzen Sie sich mit Ihrer direkten Führungskraft in Verbindung, Sie wird Ihnen diese Maßnahme erläutern. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Personalberater bzw. Ihrer Personalberaterin, um sich die Vor- und Nachteile der beiden Angebote unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation detailliert darstellen zu lassen.“

Dieser Aufforderung muss man nicht nachkommen.

Als Arbeitnehmer muss man immer erkennen können, welche Person eine Anweisung gibt, um feststellen zu können, ob diese überhaupt weisungsberechtigt ist. Wenn diese Person nicht identifizierbar ist, muss man der Aufforderung nicht nachkommen. Der Blaue Brief ist nicht unterschrieben. Es ist noch nicht einmal erkennbar, wer der BU Head und BU HR sein soll, sprich wer diese Aufforderung geschickt hat. Dieser BU Head könnte beispielsweise aus der finnischen Oy sein, dann hat er hier überhaupt nichts zu sagen.

Nun kann man als Mitarbeiter – je nach eigener psychischer Stabilität – entweder die Aufforderung im Blauen Brief einfach ignorieren, oder man lässt diese Gespräche, vielleicht schweigend, über sich ergehen. Wenn man schon hin geht, dann sollte man sich insbesondere auch die Nachteile, so wie im Blauen Brief versprochen, erklären lassen. Am Besten bereitet man sich mittels unserer Homepage auf diese Gespräche vor und stellt Fragen. Auf keinen Fall sollte man in diesem Gespräch irgendetwas zusagen. Man sollte mit dem festen Vorsatz hineingehen, ich höre mir nur an, was die Personalabteilung, bzw. der Vorgesetzte zu sagen hat. Die Antwort solltet ihr auf jeden Fall – egal, ob es ein „ja“ oder ein „nein“ sein wird“ - per E-Mail geben und bei einem „ja“ mindestens eine Nacht darüber schlafen. So könnt ihr später auch nachweisen, dass ihr schon einmal „nein“ gesagt habt und nicht mehr angesprochen werden dürft.

Uns wundert etwas, dass die Führungskraft die Maßnahme erläutern soll, da diese doch entsprechend ihrer Führungskräfteschulung keine Fragen zum IA/SP beantworten kann und auch keine finanziellen Angebote machen darf.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07

NSN: Blauer Brief - nur ein psychologischer Trick
Warum greift NSN gerade jetzt zum Blauen Brief? Macht euch die Situation klar: NSN erreicht sein Ziel, Stellen abzubauen nur, wenn ihr freiwillig euren Arbeitsplatz räumt. Das einzige Mittel, das NSN hat, ist die Psychologie.

Psychologische Tricks anzuwenden, ist nicht neu, sondern wird seit Bestehen der Menschheit gemacht und zwar überall dort, wo Konflikte ausgetragen werden oder unterschiedliche Interessenlagen auftreten, um den Gegner zu Handlungen zu bewegen, die dem eigenen Ziel dienen. Diese psychologischen Taktiken nennt man heute im militärischen Bereich "operative Information". Die Verwendung des früher gebräuchlichen Begriffs macht deutlicher, um was es dabei eigentlich geht. Operative Information hieß früher Psychologische Kriegsführung (PSK) bzw. Psychologische Verteidigung (PSV).

Wir befinden uns in einer wirtschaftlichen Auseinandersetzung mit NSN, die NSN begonnen hat. Das Anwenden der eigenen Rechte (und Vorteile), also die Verteidigung des Arbeitsplatzes ist ein legitimes Mittel.

NSN stellte nun in dieser Auseinandersetzung fest, dass ihr eure Rechte kennt, nicht mehr treu und brav freiwillig eure Existenzgrundlage aufgebt und in die beE wechselt. Dazu tragen vor allem die Aufklärung und die Diskussionen über die Sachlage bei, die in und um die Betriebe erfolgen. Nun kommt - sozusagen als Überraschungsschlag - der Blaue Brief. Er beinhaltet nichts Neues, kann er auch nicht, da sich an den Fakten nicht ein Jota geändert hat.

Der Brief hat nur ein Ziel: Euch zu verunsichern.
Deshalb kam er per Post. Bei manchen soll dies die Erinnerung an das Kündigungsschreiben 2003 wecken, bei anderen einen ähnlichen Effekt erzielen, der entsteht, wenn das Finanzamt eine hohe Steuerzahlung schriftlich einfordert. Aus den vergangenen Kündigungswellen hat sich psychologisch festgesetzt: Blauer Brief bedeutet Arbeitsplatzverlust. Diesen Schockfaktor möchte NSN - unabhängig von der tatsächlichen Lage - psychologisch ausnutzen.

Vier psychologische Faktoren treffen hier zusammen: Überraschungseffekt (der Brief kam unerwartet), Isolierung (man fand ihn im Briefkasten, konnte sich also in der Regel nicht sofort mit Kollegen austauschen, hatte die Nacht vor sich, die ohnehin geeignet ist, emotionale Stimmungen zu verstärken und in dieser Situation Ängste zu erzeugen), Finanzamteffekt (Gefühl der Hilflosigkeit) und schließlich erzeugte der Brief den Eindruck, dass sich an der Lage etwas Entscheidendes geändert hat (was jedoch nicht zutrifft).

Diese psychologischen Faktoren bewirken, dass das Gefühl, den Verstand (also das Wissen um die tatsächliche Sachlage) überschwemmt. Man erhält - je nach psychologischer Stabilität - den Eindruck "eine Bombe hat eingeschlagen."

Wie aber reagiert man auf einen solchen Einschlag? Man flieht. Wohin? Raus aus NSN. Wie kommt man raus? Über Aufhebungsvertrag oder Beschäftigungsgesellschaft.

NSN hätte dann mittels operativer Information ihr Ziel erreicht - vorausgesetzt, ihr lasst euch bluffen.

Wie aber stoppt man eine sinnlose Flucht? Indem man stehen bleibt und mit seinem Verstand dem psychologischen Automatismus entgegenwirkt. Man erkennt: Blaue Briefe sind ein übliches Mittel bei Stellenabbau, also nichts Überraschendes. Seit 2003 werden jährlich mindestens einmal blaue Briefe verschickt. Man redet mit den Kollegen. Ihr könnt auch uns wieder schreiben, wie NSN weiter mit den Blauen Briefen umgeht. Damit tritt man aus der Isolation heraus. Ängste schwinden, Lösungen zeichnen sich ab, die Fakten werden wieder klar. Mit klaren Fakten schwindet das Gefühl der Hilflosigkeit und man erkennt, dass sich nichts Entscheidendes geändert hat, dass der Brief lediglich Altbekanntes wiederholt.

Dann greift man seinerseits zur Verteidigung. Hierbei müssen wir noch nicht einmal auf psychologische Verteidigung zurückgreifen. Die Fakten alleine genügen. Die stärkste Waffe ist also die sachliche Betrachtung der Fakten und ein "Nein", wenn man "nein" sagen will.

Macht euch das bewusst und lasst NSN soviel blaue Briefe schreiben, wie sie will.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 26.09.07

NSN: Blauer Brief ändert nichts
Viele Mitarbeiter fanden gestern ein Schreiben von Nokia Siemens Networks in ihrem Briefkasten vor. Der Postweg sollte offensichtlich beeindrucken. Einige waren im ersten Moment verunsichert, warum ihnen nach sechs Monaten ein Blauer Brief per Post zugestellt wurde. Es besteht jedoch kein Grund zur Sorge, denn an den Sachverhalten hat sich nichts geändert.

Der Brief ist nicht handschriftlich unterzeichnet und so könnt ihr es getrost als Werbemaßnahme von NSN für die beE verstehen.

Der Brief beginnt mit Anrede, automatisch eingesetzt, und den Worten:
"wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, müssen wir bei Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG im Rahmen der weltweiten Restrukturierung 2.290 Stellen abbauen."

Hier ist zunächst einmal anzumerken, dass NSN nicht "muss", sondern "will". Das Wort "muss" ist jedoch besser geeignet, die betroffenen Mitarbeiter von einer Notwendigkeit zu überzeugen, die in der Realität so nicht gegeben ist. Wir haben schon oft über Alternativen für ein Management gesprochen, nur dieser Mühe will sich offensichtlich niemand vom Nokia-Management unterziehen. Und übrigens, es ist uns positiv aufgefallen, dass die elektronisch Unterzeichnenden "BU Head" und "BU HR", wer sich auch immer dahinter verbirgt, jetzt wissen, dass die deutsche Firma die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG hat.

Weiter heißt es: "Die Abbauziele ergeben sich aus den wirtschaftlich notwendigen Restrukturierungsplänen der Geschäftsgebiete und Funktionen, da Überschneidungen in verschiedenen Bereichen und Funktionen bestehen, sich Anpassungen im Produktportfolio und Vertrieb ergeben und Prozesse und Funktionen verschlankt werden müssen."

Manchmal sollte man sich den Luxus gönnen, die eigene Lage zu betrachten. Wirtschaftlich notwendig ist der Arbeitsplatz wohl für jeden von euch. Sonst, das kann man heute guten Gewissens sagen, wäre man nicht mehr in dieser Firma - so schön ist es da nun auch wieder nicht. Also ist es gerechtfertigt zu sagen: "Die Verteidigung des Arbeitsplatzes ergibt sich aus der wirtschaftlich notwendigen Versorgung meiner selbst und meiner Familie, da man schlicht und einfach weiter am Leben teil nehmen möchte und den eigenen Kindern eine gute Grundlage für die Zukunft mitgeben möchte. Hier gibt es Überschneidungen in den verschiedenen Bereichen, wie Ausbildung, Lebensunterhalt und Wohnung. Das Portfolio, also der Luxus, in Urlaub zu fahren, am Konsum teilzunehmen, in Kultur zu investieren, wurde bereits durch Lohneinbußen vergangener Jahre verschlankt."

Weiter heißt es in dem Blauen Brief, diesmal fettgedruckt, damit es der Empfänger des Briefes nicht übersieht: "Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Arbeitsplatz von diesen Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sein wird."

Ob man das Bedauern den unbekannten Schreibern des Briefes abnimmt oder nicht, mag jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass es, wie wir schon mehrfach berichteten, das Problem von NSN ist, wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters von Portfoliobereinigungen betroffen ist. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit NSN, der besagt: "Durch den Dienstvertrag [Arbeitsvertrag] wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet." (§613 BGB). Das heißt der Deal ist: NSN hat sich im Arbeitsvertrag verpflichtet, dem Mitarbeiter Arbeit zu geben und diese zu vergüten. Schließlich wollten sie doch unbedingt Siemens Networks übernehmen. Der Arbeitnehmer hat sich im Gegenzug verpflichtet, die Arbeit zu tun. Kommt der Arbeitgeber der Verpflichtung, Arbeit zu geben (deshalb heißt er ja Arbeitgeber), nicht nach, dann verstößt er gegen den Arbeitsvertrag und kommt in Annahmeverzug, der ihn wiederum verpflichtet, euch wenigstens das Gehalt zu zahlen.

Also macht nicht das Problem von NSN zu eurem. Mit dem Wegfall der Arbeit, löst sich nicht das Arbeitsverhältnis. NSN kann dieses Problem vor 2009 nicht lösen. Bis dahin besteht Kündigungsschutz. Viele haben darüber hinaus tariflichen Kündigungsschutz und Jubilarschutz, abgesehen davon, dass der Arbeitgeber nach §1 Kündigungsschutzgesetz eine soziale Auswahl bei Kündigungen treffen muss. Diese korrekt zu treffen, gelingt ihm selten, nicht, weil er dazu nicht in der Lage ist, sondern, weil er die Mitarbeiter, die er kündigen könnte nicht kündigen will. Auch hier wieder ein Problem, das primär NSN hat.

Danach folgt das konkrete Angebot, das in jeder guten Werbeschrift enthalten ist:
"Wir bieten Ihnen daher an, zu den im Interessenausgleich "Restrukturierungsmaßnahmen bei Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG" vom 12.07.2007genannten Konditionen in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit überzutreten oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben."

Man kann einer Firma nicht verbieten, Angebote zu machen. Ein Angebot kann man annehmen oder ablehnen oder den Werbezettel einfach ignorieren. Genau das könnt ihr tun. Aus der Tatsache, dass nun gezielt Mitarbeiter angeschrieben worden sind, ist zu entnehmen, dass sich die Produkte beE und Aufhebungsvertrag nicht besonders gut verkaufen. Deshalb rührt man die Werbetrommel.

Ihr habt euch das Angebot sicherlich schon einmal überlegt, seid zu dem Schluss gekommen, dass es für euch nicht in Frage kommt, euren Arbeitsplatz, schon gar nicht vor 2009 (Kündigungsschutz), aufzugeben. Vielleicht erscheint es euch ja sinnvoller nicht in die beE zu wechseln und die Zeit bis 2009 zu nutzen, um einen neuen Arbeitsplatz aus sicherer Position zu bekommen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Man erkennt wie realistisch man seine eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt einschätzt. Man sollte es sich daher genau überlegen, ob man diese Sicherheit für das Lockangebot, das nun im Brief folgt, aufgibt:

"Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter, die sich bis zum 26.10.2007 für einen Eintritt in die beE entscheiden bzw. bis zu diesem Termin einen Aufhebungsvertrag mit einem Austrittstermin spätestens zum 31.10.2007 abschließen, einen Kündigungsfristausgleich erhalten, der je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 10,5 Bruttomonatseinkommen beträgt."

Lohnt es sich für 10,5 Bruttomonatseinkommen ein Gehalt von 23 Monaten und einen Arbeitsplatz aufzugeben, der bis 2009 oder je nach Kündigungsschutz nicht oder nur schwer gekündigt werden kann? Wie man weiß, sollte man seine Entscheidung, ein Angebot anzunehmen nicht von Werbegeschenken abhängig machen. Manchmal wird das so günstige Werbegeschenk am Ende teuer bezahlt. Also - wie ihr es ja tut - genau hinschauen und nicht blenden lassen.

Dann folgt ein Link, unter dem man nähere Informationen findet. Auch bei uns findet ihr nähere Informationen, die ihr zu eurer Entscheidung hinzuziehen könnt.

Weiter folgt ein Angebot zur persönlichen Beratung bei euer direkten Führungskraft: "sie wird Ihnen diese Maßnahmen erläutern." und beim zuständigen Personalberater. Diese sollen euch "die Vor- und Nachteile der beiden Angebote unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation detailliert darstellen".

Wann geht man zu einer persönlichen Beratung? Wenn einen das Produkt interessiert. Oder geht ihr zur Beratung einer Hausfinanzierung bei der Bank, wenn ihr kein Haus kaufen wollt? Persönliche Berater in der Werbebranche sind geschult, Führungskräfte und Personalberater eher weniger, wie wir wissen. Oft wissen sie weniger als die Mitarbeiter selbst, die sich bereits ausführlich mit den Vor- und Nachteilen auseinandergesetzt haben. Also fragt euch, wollt ihr diese persönliche Beratung? Wenn ja, geht hin (fragt aber gezielt nach den Nachteilen, die werden nämlich gerne in diesen Beratungsgesprächen vergessen), wenn nein, lasst es.

Darüber hinaus wird auf beE-Veranstaltungen und Beratungsmöglichkeiten beim Betriebsrat, bei der Sozialberatung und beim Betriebsärztlichen Dienst hingewiesen. Wir fragen uns allerdings, was der betriebsärztliche Dienst mit dem IA/SP zu tun hat. Vielleicht wird auf ihn verwiesen, weil es nervt, die ewig gleichen Angebote wieder zu bekommen.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 23.09.07

Ausgliederung SCA - eigene Seite
Die Artikel über die Ausgliederung von SCA findet ihr auf der Seite Ausgliederung von SCA zu IBM
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 19.09.07

NSN: beE
Wenn Nokia die beE ohne das Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit finanziert, dann kommen auf NSN erhebliche Mehrkosten zu. Ziel von NSN wird es sein, die Mitarbeiter möglichst schnell aus der beE wieder heraus zu schleusen. Dadurch wird sich der Druck auf die beE-Mitarbeiter erhöhen, sich verstärkt zu bewerben, d.h. sie werden viele Bewerbungen pro Woche und auch Telefoninterviews führen müssen.

In der beE nach dem Stress der vergangenen Wochen erst einmal zur Ruhe zu kommen und sich dort sinnvoll neu zu orientieren wird kaum möglich sein. Nichtbefolgen der Anweisungen der beE-Betreuer kann zu Abmahnungen führen. NSN könnte in diesen Fälle mit einer verhaltensbedingten Kündigung drohen und dazu raten, die beE besser mit der Abfindung gleich zu verlassen.

Die beE ist jedoch keine betriebsratsfreie Zone, wie das Arbeitsgericht München anlässlich der Kündigungsschutzklagen der beE-Mitarbeiter festgestellt hat. Da der beE unter anderem der Betriebszweck fehlt, ist er kein eigenständiger Betrieb. Die Mitarbeiter gehören damit der der beE nächstgelegenen Betriebsratseinheit an. Welche dies ist, sollte der bisher für die Mitarbeiter zuständige Betriebsrat wissen. Wenn nicht, schickt uns die Adresse eurer beE, wir finden den zuständigen Betriebsrat schon heraus.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 18.09.07

NSN: beE wird starten
Laut einer E-Mail von HR Germany an die Mitarbeiter, die heute versandt wurde, wird die NSN-beE starten und zwar unabhängig davon, ob die Agentur für Arbeit Transferkurzarbeitergeld bewilligt oder nicht. Die Entscheidung steht angeblich immer noch aus. Das beE-Gehalt ist in diesem Fall von Anfang an voll zu versteuern. Da die beE auf diese Weise für NSN teuerer wird, ist von Anfang an mit erhöhtem Bewerbungsdruck zu rechnen.

Kleiner Tipp für die Personalabteilung: Die Firma, in der sich die Mitarbeiter befinden hat die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG. In der GmbH, in der Sie die beE einrichten wollen, befinden sich nur unsere Geschäftsführer und für die gilt der IA/SP nicht. :-)
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.09.07

NSN: IA/SP bleibt gültig, auch wenn beE nicht kommen sollte
Es geht das Gerücht um, dass über den Stellenabbau neu verhandelt werden muss, wenn die beE nicht kommen sollte. Kollegen wurde gesagt, sie können aus diesem Grunde ruhig die beE-Verträge unterschreiben, denn sie wären in diesem Fall gegenstandslos.

Achtung:
Bitte wartet mit der Unterschrift unter den beE-Vertrag bis die Sachlage klar ist!

Der IA/SP enthält den Vorbehalt, dass NSN die beE nicht einrichten muss, sofern die Agentur für Arbeit das Transferkurzarbeitergeld nicht genehmigt. Darüber hinaus enthält er eine sogenannte salvatorische Klausel, die bewirkt, dass der Vertrag mit seinen übrigen Regelungen weiter gilt, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam oder nicht erfüllbar sind. Aus diesen Gründen bleibt der IA/SP weiter gültig, über diesen Stellenabbau muss nicht neu verhandelt werden. Arbeitgeber können natürlich verhandeln, es besteht jedoch keine Verpflichtung für NSN.

Der beE-Vertrag, ist nichts anderes als ein Aufhebungsvertrag. Punkt 2 legt fest: „Ihr Arbeitsverhältnis mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG endet zum 31.10.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf“ Die Aufhebung des Arbeitsverhältnis ist damit auf jeden Fall vereinbart, ohne wenn und aber, da beide Parteien ihren Willen bekundet haben, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen.

Punkt 21 regelt: „Dieser Aufhebungsvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass NSN eine beE einrichten wird. Sollte keine beE zustande kommen, so werden die Parteien den Vertrag neu verhandeln.“ Dies bedeutet, dass im Falle des Nichtzustandekommens der beE zwischen dem Mitarbeiter (also nicht Betriebsrat) und NSN über die Konditionen des Ausscheidens. Wahrscheinlich ist, dass NSN die im IA/SP festgelegte Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ohne beE anbieten wird.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07

NSN: Fälligkeit der Abfindungszahlungen
Zwischen NSN und GBR wurde Anfang August eine Protokollnotiz zum im IA/SP vereinbart. Diese erweitert die Regelung des Auszahlungszeitpunkts für Abfindungen mit oder ohne Eintritt in die beE wie folgt:

"Arbeitnehmer und Unternehmen können im Aufhebungsvertrag die Fälligkeit der Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes abweichend von der Regelung im Interessenausgleich in Ziffern 4.7 und 5.13 des Interessenausgleiches vom 12.07.2007 einvernehmlich auf einen späteren Zeitpunkt als den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen festlegen."

Im IA/SP wurde geregelt, dass Abfindungen einen Monat nach Ausscheiden aus der beE bzw. aus der Firma fällig werden.

Damit dürfte das Urteil des Finanzgerichts vom 19.02.2004 - 6K403/99 für Mitarbeiter, die über beE oder Aufhebungsvertrag ausscheiden, nicht mehr zum Tragen kommen. Das Urteil besagt: Wird eine Abfindung gem. dem Abfindungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers entgegen der Betriebsvereinbarung zu dem Termin gezahlt, der dort vereinbart ist, sondern erst im Januar nächsten Jahres, gilt die Abfindung steuerrechtlich im Monat des in der Betriebsvereinbarung vorgesehenen Auszahlungstermins als zugeflossen, wird also in diesem Jahr und nicht erst im nächsten Jahr versteuert. Grund dafür ist der in der Betriebsvereinbarung festgeschriebene Auszahlungszeitpunkt.

Wir weisen aber darauf hin, dass diese Information beim entsprechenden Finanzamt verifiziert werden sollte. Nur hier erhält man rechtssichere Auskunft zur Versteuerung der Abfindungen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07

NSN: Unternehmensberatung - was läuft da im Hintergrund?
Der GBR hat inzwischen die Unternehmensberatung EWR-Consulting beauftragt, die Planungen von NSN zu analysieren und zu prüfen, ob diese plausibel sind oder Lücken aufweisen. Dabei verschafft sich EWR Consulting zunächst einen Überblick. Geplant ist im zweiten Schritt die Planung von NSN grob auf Plausibilitätslücken zu überprüfen. Im dritten Schritt sollen alle Business Units detailliert durchleuchtet werden.

EWR hat sich nach eigener Aussage bereits einen guten Überblick verschafft und beginnt nun mit der Detailarbeit. Bis Weihnachten 2007 sollen erste Ergebnisse vorliegen.

Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Auftrag zu befristen, wenn die Ergebnisse nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Dies ist möglich, da der GBR es - wie mehrfach berichtet - versäumt hatte, eine Unternehmensberatung vor Abschluss des IA/SP zu beauftragen. Dieses Recht aus § 111 BetrVG steht ihm zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07

NSN: CSU bei Nokia Siemens Networks in Finnland
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, trafen sich im Rahmen einer Informationsreise CSU-Politiker mit der Unternehmensführung von Nokia Siemens Networks in Finnland. "Wir haben ein massives Interesse, dass sich das Gemeinschaftsunternehmen gut entwickelt", sagte CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann. Wie dieses Treffen zu deuten ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen, da keine weiteren Details dazu bekannt geworden sind.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 16.08.07

NSN: Orientierungsgespräche - Kurzberichte
Die Karriere sah folgendermaßen aus: ca. 9 oder 10 Jahre Siemens, zuletzt xxx-Entwicklung. Januar 2003 in beE - Juli 2003 nach ca. 50 Bewerbungen zu Leiharbeitsfirma - bis Juni 2006 immer wieder verlängert und an Siemens ausgeliehen. Ab Juli 2006 wieder bei Siemens und dann mit zu NSN.

Ob ich im Moment gefährdet bin ist nicht klar, wir wissen hier noch gar nichts, es wurde auch noch keiner angesprochen. Ich gehe momentan davon aus, dass ich September 2009 im Rahmen einer sozialverträglichen Abbauwelle fällig bin, da die Abbauzahlen nicht erreicht werden. Simon hat es ja jetzt noch eiliger, da bin ich mal gespannt was aus unseren Consultants wird. Was das momentan bedeutet: de facto keine potentielle Abfindung, nur 1 Jahr Betriebszugehörigkeit - dank beE 2003.

Der andere Kollege (54 - über 25 Jahre bei Siemens - "normaler" SW-Entwickler - Hochschulstudium) war mittlerweile beim Erstgespräch (Dauer knapp 1,5 Stunden). Er hatte den Eindruck, es ging der Dame zunächst mehr um die allgemeine Einschätzung seiner Person und seiner Lage als um konkrete Angebote, Hilfen oder Skillerforschung. Die Atmosphäre wurde als angenehm empfunden. Es wurden ganz nüchtern-wertfrei seine momentanen Optionen durchgesprochen: Abfindung, beE, "Aussitzen".

Von Seiten der Betreuerin wurde nicht versucht, eine dieser Optionen als besonders empfehlenswert darzustellen. Klare Aussage war, dass er mit 54 auf den normalen Bewerbungskanälen (Jobbörsen, Bewerbungen auf Anzeigen usw.) keine Chance hat. Wenn überhaupt, gäbe es vielleicht geringe Möglichkeiten auf einem so genannten "grauen" Markt, d. h. private Netzwerke oder eben durch Vermittlungsprofis etc. Auf Insistieren, ob sie denn im Vergleich zur geäußerten Theorie ein konkretes Beispiel für eine vergleichbare erfolgreiche Vermittlung kennen würde, wurde offen zugegeben, dass sie kein Beispiel kenne. Ansonsten gab es ein paar unvermeidliche Powerpointfolien und das Angebot einen Lebenslauf etc. zu optimieren. Es wurde vereinbart, dass er sich wieder bei ihr melden sollte, wenn er entsprechende Entwürfe erstellt hat.

Aus 2. Hand habe ich noch von einem weiteren Gespräch gehört. Die Kollegin war aber wohl ziemlich enttäuscht, da sie sich anscheinend irgendetwas Konkretes erhofft hatte. Genaueres weiß ich nicht.

Aber nicht nur bei NSN geht's rund. Eine Bekannte vom oben genannten Kollegen arbeitet bei MAN auch als Angestellte (SW Entwicklung). MAN ist anscheinend auch beim Restrukturieren, sprich Feuern. Die machen's mit einer Auffanggesellschaft, lediglich ein anderer Name für eine beE. Jedenfalls wurde der Bekannten angedroht, falls sie den Übertritt in diese Auffanggesellschaft verweigern sollte, würde man sie in die Kantine versetzen. Als diese meinte, meinetwegen, wenn das Gehalt gleich bliebe, wurde ihr bedeutet, dass das natürlich auch ein entsprechendes "Tellerwäschergehalt" nach sich ziehen würde. Das ist zwar alles nicht erlaubt sein und ohne eine Änderungskündigung, die wieder die Sozialauswahl nach sich zieht schon gar nicht möglich, aber probieren kann man's ja mal.
(Ein Mitarbeiter/iw)


InWaChRo-News: Montag, 13.08.07

NSN: Wie hoch ist der Anteil von Siemens am Joint Venture?
Siemens hat laut Quartalsbericht (Q2/2007) für Nokia Siemens Networks einen Verlust von 371 Mio. Euro ausgewiesen. Da NSN ein 50:50 Joint Venture ist, müsste der Gesamtverlust von NSN 742 Mio. Euro betragen.

Nokia weist aber in seinem Quartalsbericht insgesamt minus 1,266 Mrd. Euro als „operating profit“, also als Verlust aus.

Der von Siemens angegebene Verlust beträgt prozentual 371 Mio. Euro von 1.266 Mio. Euro = 29,3 Prozent. Das würde bedeuten, dass Siemens lediglich 30 Prozent der Anteile an Nokia Siemens Networks hält, Nokia jedoch 70 Prozent.

Der “Federal Antimonopoly Service of the Russian Federation” veröffentlichte auf seiner Homepage eine Pressemitteilung von Nokia vom 27.03.2007. Dort ist zu lesen:

“The newly formed Nokia Siemens Networks B.V. company (the Netherlands) will be under direct control of Nokia Corporation which will own over 50% of voting shares of the statutory capital and therefore, the above Russian economic entities will be under its control.”

Diese Angabe von Nokia gegenüber der russischen Kartellbehörde bedeutet, dass Nokia bereits vor dem Start des Joint Ventures mit Siemens vereinbart hatte, dass Nokia eine Mehrheitsbeteiligung an NSN halten wird. Dies stützt die obige Rechnung.

Weiter nimmt Siemens es stillschweigend hin, dass praktisch alle höheren Führungspositionen vom Nokia-Management besetzt werden. Auch dieses Verhalten ließe sich durch eine Minderheitsbeteiligung von Siemens erklären.

Wir haben dies zum Anlass genommen und am 3.8.2007 bei Nokia sowie am 4.8.2007 bei Siemens angefragt: „… Danach hält Nokia mehr als 50 Prozent der Anteile am Joint Venture Nokia Siemens Networks. Wie hoch ist der prozentuale Anteil genau, den Siemens am Gemeinschaftsunternehmen hält?“

Weder Siemens noch Nokia haben zu dieser Frage Stellung genommen. Wir wundern uns, dass weder Siemens noch Nokia unsere Vermutung ausgeräumt haben, es könnte sich bei dem Joint Venture um eine Mehrheitsbeteiligung von Nokia handeln.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 13.08.07

NSN: Vorzeitige Beendigung – Vertrag
Das erste, was beim Durchlesen auffällt, ist, dass es sich bei diesem Vertrag nicht um einen VB-Vertrag handelt.

Austrittsdatum, Punkt 1
„Das Arbeitsverhältnis wird auf Veranlassung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wegen dringender betrieblicher Gründe mit Ablauf des Datum enden.“

Als Datum ist der frühestmögliche Renteneintritt des Mitarbeiters einzutragen.

Abfindung, Punkt 2
„Wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt Betrag Euro brutto.

Die Abfindungszahlungen sind mit Abschluss dieses Aufhebungsvertrages und vor Fälligkeit vererbbar. Sie können jedoch nicht abgetreten werden. Die Zahlung wird einen Monat nach dem Austritt fällig. Die Auszahlung erfolgt gemäß den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.“


Dies verstößt ebenso wie der IA/SP trotz Bezugnahme gegen CP-Rundschreiben Nr. 69/04 und ist vor allen Dingen keine VB-Regelung. CP-Rundschreiben Nr. 69/04 sagt nämlich klar und deutlich:

„Für den Verlust des Arbeitsplatzes wird eine Abfindung als laufende monatliche Leistung im Erlebensfall zum Zeitpunkt des Ausscheidens gewährt. Im Fall des späteren Versterbens stehen die restlichen Abfindungszahlungen den Erben zu (abgezinster Einmalbetrag).

Die laufenden Abfindungsleistungen werden bis zum frühestmöglichen Einsetzen der gesetzlichen Rente gezahlt.“


Das heißt, die Abfindung wird gerade nicht als Einmalzahlung, sondern als monatliche Leistung bis zum Renteneintritt gezahlt. Das ist gerade das Wesen der VB. Dies ist auch wichtig für die steuerliche Behandlung.

Laut CP-Rundschreiben Nr. 69/04 gilt:
„Die Höhe der monatlichen Abfindung ist abhängig vom Zeitraum zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem frühestmöglichen Einsetzen der gesetzlichen Rente:

  AT/FK   Tarifkreis  
  Steuerkl.III Übr.Steuerkl. Steuerkl.III Übr.Steuerkl.
> 4 bis = 5 Jahre 50 % 45 % 55 % 50 %
> 3 bis = 4 Jahre 45 % 40 % 50 % 45 %
> 2 bis = 3 Jahre 40 % 35 % 40 % 35 %
Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bzw. des Zugangs der Kündigung eingetragene Steuerklasse.

Berechnungsgrundlage:
Tarifkreis: Bruttomonatsgehalt(entspr. der Berechnung des Übergangszuschusses ohne Abzug Altersversorgung)
AT/FK: 1/12 Brutto- (Ziel-)Jahreseinkommen“


Die Abfindung ist also nicht von einer Matrix-Abfindung abhängig, sondern ein prozentualer Anteil des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters. Ein Tarifmitarbeiter mit 5.000 Euro Bruttomonatsgehalt, der in Steuerklasse III ist und noch 5 Jahre bis zur Rente hat, würde beispielsweise 2.750 Euro Brutto pro Monat nach CP-Rundschreiben Nr. 69/04 zustehen.

Achtung: Was hier als VB bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit ein normaler Aufhebungsvertrag mit einer durch die Matrix-Abfindung und 250.000 Euro nach oben gedeckelten Abfindung.

Weiter folgen im VB-Vertrag Regelungen, die ebenfalls nicht zu einer VB passen. Wir haben daher an dieser Stelle aufgehört zu reviewen, da hier Themaverfehlung vorliegt. Offensichtlich haben weder Arbeitgeber noch GBR das CP-Rundschreiben gelesen, bevor sie den IA/SP abgeschlossen haben.

Da das CP-Rundschreiben Nr. 69/04 eine gültige Gesamtbetriebsvereinbarung ist, muss NSN für den Personenkreis, die die Bedingungen für eine VB erfüllen, diese entsprechend anbieten. Nur dann, wenn eine für den Mitarbeiter günstigere Regelung gefunden werden kann, kann diese dem Mitarbeiter als Option angeboten werden.

Fazit: Die Regelungen im IA/SP und im VB-Vertrag passen nicht zum CP-Rundschreiben Nr. 69/04. Der Vertrag muss vollständig überarbeitet werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 13.08.07

NSN: Übergangszuschuss nicht verschenken
Punkt 12 der Überleitungsvereinbarung Carrier vom 27.7.2006, „Übergangszuschuss“ lautet:

„Für Mitarbeiter, die vor dem 01.10.1983 bei der Siemens AG eingetreten sind und damit bei Pensionierung Anspruch auf 6 Monate Übergangszuschuss (unter Anrechnung der Firmenpension) haben, besteht die­ser Anspruch nach dem Betriebsübergang gegenüber Siemens Networks GmbH & Co. KG.“

Mitarbeiter, die einen solchen Anspruch haben, sollten darauf achten, dass sie durch die Abgeltungsklausel in den VB-, ATZ- bzw. sonstigen Aufhebungsverträgen den Anspruch auf den Übergangszuschuss nicht verschenken. Lasst euch diesen Anspruch im Vertrag schriftlich zusichern.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 12.08.07

NSN: Führungskräfte Schulung - was bedeutet das für euch?
Die so genannte kleine Schulung der Führungskräfte zum Thema Personalabbau und Trennungsgespräche ist erfolgt. Die Schulung war für untere Führungskräfte. Der psychologische Teil dauerte ca. 30 Minuten. Er beinhaltete Themen, wie "wie führt man Trennungsgespräche", "wie erreicht man, dass Mitarbeiter die Firma verlassen" und "wie geht man mit Mitarbeitern dabei um". Die restliche Zeit wurde der IA/SP erklärt, wobei die Führungskräfte nicht mehr erfuhren als ihr.

Das Fazit vorab: Sehr intensiv war die Schulung nicht. Ihr braucht keine Sorgen haben, die Führungskräfte haben keine Wundermittel an die Hand bekommen. Wenn ihr euch auf ein solches Gespräch gut vorbereitet, wisst, was ihr wollt und was ihr nicht wollt, ggf. Fragen vorbereitet habt, den Inhalt des IA/SP (man kann auch Unterlagen in ein solches Gespräch mitnehmen) und eure Rechte kennt, dann kann ein solches Gespräch für euch relativ stressfrei ablaufen.

Personalabteilung spricht sich gegen Mobbing aus
Das Positive an der Schulung der Führungskräfte war, dass die Personalabteilung euren Chefs gesagt hat: Der Mitarbeiter darf nicht gemobbt werden. Den Vorgesetzten wurde nahe gelegt, respektvoll mit dem Mitarbeiter umzugehen Ein Nein des Mitarbeiters zu den freiwilligen Maßnahmen ist zu akzeptieren. Allerdings so räumte die PA ein, soll und darf der Chef nochmals nachfragen.

Also: wer sich überhaupt nicht für die Angebote interessiert, ist gut beraten, klar und deutlich "Nein" zu sagen. Wer sich interessiert, sollte möglichst präzise Fragen stellen, um für sich selbst den psychischen Stress zu mindern. Der Chef sollte zwar das Gefühl bekommen, dass euch das Angebot interessiert, wenn eure persönlichen Bedingungen, die ja über den IA/SP hinausgehen, stimmen, aber er sollte nicht das Gefühl bekommen, dass er euch unter Druck setzen kann und ihr manipulierbar seid und man euch eventuell das Modell "beE 2007" oder "Aufheb 2007" doch noch andrehen kann.

Eine klare Haltung eurerseits bewirkt meist auch eine klare Haltung eures Chefs. Die Personalabteilung sprach von einem schmalen Grad zwischen Überzeugungsarbeit und Mobbing. Also sorgt mit eigener souveräner Haltung, Mut zum sicheren Auftreten und guter Vorbereitung dafür, dass das Gespräch auf der Seite "Überzeugungsarbeit" bleibt.

Psychologischer Trick Nr. 1: "Es gibt keine Alternative"
Dieser Trick versucht dem Mitarbeiter zu suggerieren, dass nur der von NSN gewünschte Weg "der Mitarbeiter soll die Firma verlassen" realistisch ist. Dem Mitarbeiter, so der Trick, darf niemals Hoffnung gemacht werden. Die Entscheidung ist gefallen und wird nicht rückgängig gemacht. Alle anderen Alternativen werden negiert. Ziel ist es, den Mitarbeiter zunächst so zu umnebeln, dass er selbst glaubt in einer ausweglosen Situation zu sein. Der Chef bietet dann die Lösung an, die da heißt: beE oder Aufhebungsvertrag.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Vorgesetzte nach Vorstellung der Personalabteilung mit der Botschaft "ich will mich von Dir trennen", "es gibt keine Alternative für dich" arbeiten. Dies muss - so die Personalabteilung weiter - immer wieder klar formuliert werden und unmissverständlich sein. Der Vorgesetzte soll quasi wie ein Papagei stets das Gleiche wiederholen, unabhängig davon wie die Realität um ihn herum aussieht. Man setzt bei dieser Methode darauf, dass durch diese ständigen Wiederholungen, dem Betroffenen die eigenen Alternativen immer abwegiger erscheinen und ihm schließlich die (scheinbare) Aussichtslosigkeit seiner Situation klar wird.

Die Personalabteilung übersieht dabei aber, dass diese Methode nur funktioniert, wenn der Betroffene isoliert ist, also von außen keine andere Information erhält. Nur wenn dies der Fall wäre, gelänge es der "Autorität Chef" zu verwirren und zu suggerieren, dass das Verlassen der Firma der einzige Weg ist. Bedauerlicherweise für die Personalabteilung gibt es die NCI-Homepage.

Wundert euch daher nicht, wenn euer Chef, der ansonsten durchaus Argumenten zugänglich ist, bei seiner Behauptung bleibt, dass es keine Alternative für euch gibt. Ihr könnt, wenn ihr wollt, aber ihr müsst nicht, ihm die Alternativen aufzählen. Eine Alternative wäre beispielsweise "bleiben", weil ihr entweder grundsätzlich Kündigungsschutz (Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz) oder Kündigungsschutz bis 30.09.2009 habt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass euer Chef trotzdem bei der Erklärung, es gäbe keine Alternative, bleibt.

Ihr könnt, wenn ihr wollt, aber ihr müsst nicht, erklären, dass ihr einen Arbeitsvertrag mit NSN und nicht mit dem momentan spezifischen Arbeitsplatz habt. Aus dem Arbeitsvertrag resultiert, dass es das Problem von NSN ist, wenn eure momentane Arbeit durch Verlagerung oder Portfoliobereinigung weggefallen ist. Euer Chef kann diesen Zusammenhang in §§ 611, 615 BGB nachlesen.

Psychologischer Trick Nr. 2: "wir alle können nichts dafür"
Als weiteres wirksames Mittel der Gesprächsführung wird den Vorgesetzten empfohlen, immer wieder zu betonen, dass "wir alle nichts dafür können, dass Stellen abgebaut werden müssen.". Dieses Argument soll in mehrfacher Hinsicht psychologisch wirken. Einmal, hat man das Gefühl es stimmt und ist geneigt, dem Chef Recht zu geben. Damit hat man ihm psychologisch gesehen quasi den Faden in die Hand gegeben, an dem er nun ziehen wird.

Weiter wird mit diesem Scheinargument der Stellenabbau als eine Art Naturereignis dargestellt, für das die Götter, aber kein Normalsterblicher, verantwortlich sind, also auch er nicht als Chef. Dies soll das erste Argument "Es gibt keine Alternative" verstärken. Man könnte nun erwähnen, dass nicht die Götter, sondern die Unternehmensleitung für den Stellenabbau verantwortlich ist. Als Kompromiss könnte man sich mit dem Vorgesetzten höflichkeitshalber darauf einigen, dass die Unternehmensleitung glaubt, den Göttern gleich zu handeln. Aber das muss man natürlich nicht diskutieren.

Der zweite psychologische Effekt, den dieses Argument - überzeugend vorgetragen - auslösen soll, ist das Gefühl: "Wir sitzen alle in einem Boot und ich kann schließlich auch nichts dafür, dass du gehen musst." Man kann, wenn man will, aber man muss nicht, sagen, dass ein kleiner, aber feiner Unterschied für die Insassen des Bootes besteht. Man selbst ist derjenige, der auserwählt wurde, auf Hoher See freiwillig ins Meer zu springen. Man müsse, so könnte man fortfahren, Verständnis dafür haben, dass man nicht freiwillig ins Wasser springen möchte. Die angegebene Wahrscheinlichkeit, dass man keinem Haifisch begegnet, genüge nicht als Sicherheit.

Ein schlagfertiger Chef antwortet nun (ab und zu muss auch mal ein Tipp für einen Vorgesetzten dabei sein), "aber wenn Sie nicht von Bord gehen, gehen wir alle unter." Na, wirkt das Argument? Sind Sie unter moralischen Druck geraten? Wenn ja, sollten Sie wissen, dass man das im Rahmen der psychologischen Gesprächsführung "moralische Erpressung" nennt. Antworten Sie doch einfach, aber bitte sehr höflich: "Eine Alternative, zugegeben hypothetisch, wäre auch, dass beispielsweise Sie über Bord springen." Erwarten Sie aber nun nicht zu viel Solidarität. Ihr Vorgesetzter wird das genauso wenig wollen wie Sie. Na, vielleicht sollte man das doch besser nicht sagen. Abgesehen davon, was haben Sie davon, wenn das Boot NSN nicht untergeht, Sie aber ertrunken sind?

Psychologischer Trick Nr. 3: "Gründe finden"
Der nächste Trick, den die Personalabteilung empfiehlt, bewegt sich auf einer scheinbaren Sachebene. Der Vorgesetzte soll dem Mitarbeiter Gründe nennen, warum er ausgewählt wurde. Als Beispiel nannte die Personalabteilung: "Ihr Englisch ist nicht gut genug".

Hier sollte man nicht in die Falle tappen und beginnen sich zu rechtfertigen. Man geht am besten gar nicht auf das Argument ein, sondern antwortet quasi eine Ebene höher:
"Aufgrund der Synergieeffekte, die durch das Joint Venture zwischen Nokia und Siemens entstanden sind, sind Verlagerungen der Arbeit in Billiglohnländer und eine Portfoliobereinigung erfolgt. Dies aber ist nicht mein Problem, sondern das von NSN. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit NSN, nach dem mir eine neue Aufgabe zusteht, wenn die alte entfallen ist."

Ist der Chef jedoch hartnäckig und bleibt bei der Auflistung der Defizite, sage man ihm, dass es einen überrascht, dass er erst jetzt mit diesen Defiziten kommt, aber über Weiterbildungsmaßnahmen kann man immer reden. Anspruch darauf, hätte man ohnehin.

Das Recht des Mitarbeiters auf einen Betriebsrat seines Vertrauens
Die Personalabteilung erkennt an, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, einen Betriebsrat seines Vertrauens hinzuzuziehen. Allerdings fügte sie hinzu, dass dies durchaus hilfreich sein kann. Nun, wir sind sicher, nicht jedes Betriebsrat-Mitglied ist im Sinne der Personalabteilung hilfreich, offensichtlich muss es aber einige geben. Wir empfehlen daher, schaut euch den Betriebsrat, den ihr mitnehmen wollt, vorher gut an. Bereitet mit ihm zusammen das Personalgespräch vor. Dem Betriebsrat selbst sollte klar sein, dass er hier nicht als Vermittler oder Schlichter auftritt, sondern als "Anwalt" (nicht im rechtlichen Sinne) des Arbeitnehmers.

Verweigert also ein Vorgesetzter, die Hinzuziehung eines Betriebsrats, weißt auf das Betriebsverfassungsgesetz hin und auf die Aussage der Personalabteilung in dieser Vorgesetztenschulung.

Kein psychologischer Trick: Sachgespräch
Nachdem die Psychologie durchgespielt wurde, könnte es zu einem Sachgespräch kommen. Allerdings wird die Führungskraft euch den IA/SP nicht erklären. Dies gehört laut Schulung nicht zu ihren Aufgaben. Auch wird sie euch keine finanziellen Angebote machen, dies macht die Personalabteilung. Eure Führungskraft ist aber aufgefordert euch zu unterstützen, um Fragen mit der Personalabteilung zu klären.

Allerdings wird der Vorgesetzte sagen, dass es auf jeden Fall eine beE geben wird, auch dann, wenn die Agentur für Arbeit "nein" sagt. Dies mag sein, aber wissen tun wir es erst sicher, wenn die beE rechtsverbindlich von NSN zugesagt wird.

Heute enthält sowohl der IA/SP als auch der beE-Vertrag einen Vorbehalt. Im beE-Vertrag steht unter Punkt 21: "Dieser Aufhebungsvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass NSN eine beE einrichten wird. Sollte keine beE zustande kommen, so werden die Parteien den Vertrag neu verhandeln". Rechtlich gilt, was im Vertrag steht, nicht was euer Chef irgendwann einmal gesagt hat. Daher wartet mit Eurer Entscheidung, wenn ihr in die beE wollt, bis die Lage hier geklärt ist. Dies könnt ihr auch eurem Vorgesetzten antworten, falls ihr euch für die beE interessiert. Innerlich wird er es verstehen, auch wenn er euch gegenüber sein Argument wohl wiederholen wird.

Lob an Euch
Die Personalabteilung hat erkannt, dass die Mitarbeiter heute ihre Rechte kennen. Dass dies so ist, freut uns natürlich besonders und an Euch sei einmal eine große Anerkennung ausgesprochen, dass ihr bereit seid, eure Rechte zu verstehen, anzuwenden und durchzusetzen.

Dieses Verständnis der Rechte hat dazu geführt, dass die Personalabteilung von der Methode "Arbeitsentzug" aus Siemens-Zeiten als Zermürbungsmittel nicht mehr so überzeugt ist. Sie fürchtet in diesem Fall Klagen auf vertragsgemäße Beschäftigung und teilte dies den unteren Führungskräften mit. Ihr seht also deutlich: seine Rechte zu kennen lohnt sich und wenn dies viele tun, bewirkt dies eine kollektive Veränderung im Umgang miteinander.

Psychologische Schulung: Phasenmodell
Ansonsten schulte die Personalabteilung das klassische psychologische Phasenmodell, das ein Mitarbeiter durchläuft, wenn sein Arbeitsplatz bedroht ist: Schock, Nicht wahrhaben wollen, Aggression, Niedergeschlagenheit, Trauer und schließlich berufliche Neuorientierung.

Dieses Modell stimmt, aber nur solange wie der Mitarbeiter isoliert und unwissend bleibt. Erhält er Informationen, setzt sich - zusammen mit Familie und Kollegen - mit der Situation auseinander, dann ändert sich das psychologische Phasenmodell wie folgt: Schock, Nicht wahrhaben wollen, mit Kollegen sprechen, erfahren, dass es anderen ähnlich geht, Lesen der NCI-Homepage, Zugang zu Information und Kenntnis der Handlungsmöglichkeiten, Umsetzung der ungerichteten Energie, die sich in Depression und Aggression äußerte, in gerichtete Energie, die es ermöglicht unter den vorhandenen Optionen zu einer persönlich richtigen Entscheidung zu finden.

Gespräche untereinander
Die Personalabteilung hat den Führungskräften nahe gelegt, das Gespräch der Kollegen untereinander zu fördern. Nutzt dies, aber setzt euch konstruktiv mit der Situation auseinander. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Angst vor eine möglichen Insolvenz à la BenQ erwähnt: Würdet Ihr in Hoher See aus einem Rettungsboot springen, nur weil dieses vielleicht irgendwann in einem Orkan untergehen könnte? Wir sind sicher, ihr würdet solange im Boot bleiben, bis ihr ein rettendes Ufer erreicht habt oder ein größeres Schiff euch aufgenommen hat. Wenn das Rettungsboot trotz allem Bemühen untergeht, würdet ihr dies als Schicksal bezeichnen.

Also führt Gespräche, aber nicht darüber, wie ihr am besten untergeht, sondern darüber, wie man navigieren muss, um ein rettendes Ufer zu erreichen.

Ein Hinweis für Führungskräfte
In der Schulung wurde Ihnen gesagt: "Sie sind alle freiwillig Führungskraft geworden". Das stimmt. Aber das ist noch lange kein Argument dafür, Sie dafür verantwortlich zu machen, wenn sie das Unmögliche nicht schaffen, wenn Sie also die Abbauzahlen in ihrer Dienststelle/Abteilung nicht erreichen. Auch dieser Satz ist unter "moralische Erpressung" einzuordnen, die diesmal gegen Sie und nicht gegen Ihre Mitarbeiter gerichtet ist.

Seien Sie sich bewusst, dass dieser Stellenabbau der Quadratur des Kreises gleicht. Ein Unterfangen, das bis heute nicht so recht gelungen ist. Sie sind nicht Schuld, wenn es mit diesem Personalabbau nicht klappt. Auch die Firma wird nicht untergehen, nur weil dieser Personalabbau nicht durchführbar ist. Wenn die Firma untergeht, sind Unflexibilität und Managementfehler im oberen Management dafür verantwortlich. Lassen Sie sich kein schlechtes Gewissen einreden, lassen Sie sich nicht zu Handlungen hinreißen, die ihrer Überzeugung widersprechen.

Falls Sie jedoch zu den Knallharten zählen, machen Sie sich klar, Mobbing ist eine Straftat. Die Firma hat sich in dieser Veranstaltung offen dagegen ausgesprochen und wird Sie im Falle eines Mobbingprozesses nicht schützen. Sie werden zur Verantwortung gezogen, nicht NSN.

Allen anderen Führungskräften sei geraten: Das Beste ist, sie reden ganz normal mit Ihrem Mitarbeiter und akzeptieren seine Haltung.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 12.08.07

NSN: beE-Vertrag - Vertragstext
Wir haben den NSN-beE-Vertrag ("Aufhebungsvereinbarung mit Wechsel in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)") durchgesehen und ein paar Anmerkungen dazu gemacht. Die Personalabteilung bitten wir die in diesem Vertrag enthaltenen Widersprüche zu korrigieren.

Austrittszeitpunkt, einleitender Satz
Auch beim beE-Vertrag handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag mit festem Austrittsdatum: "wie mit Ihnen im Vorfeld besprochen werden Sie wegen dringender betrieblicher Gründe unter nachfolgenden Bedingungen zum 31.10.2007 aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG ausscheiden"

Achtung: Der Austrittstermin aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG erfolgt nach dem Wortlaut des einleitenden Satzes am 31.10.2007, auch wenn man erst zum 1.4.2008 in die beE wechselt. Was wiederum bedeuten würde, dass man in diesem Fall für die 5 Monate dazwischen keinen Arbeitsverhältnis mit NSN mehr hätte und damit auch keinen Anspruch mehr auf Gehalt.

Dieser Punkt widerspricht dem IA/SP. Hier ist unter Punkt 4.2 festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis mit Austritt aus der beE, spätestens jedoch am 31.10.2009 endet.

Anmerkung zu Punkt 2
"Ihr Arbeitsverhältnis mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG endet zum 31.10.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Dieser Austrittszeitpunkt steht im Widerspruch zum einleitenden Satz, entspricht aber dem IA/SP.

Transferkurzarbeitergeld, Punkt 3
"In der beE wird Transfer-Kurzarbeitergeld beantragt."
Hier wäre erwähnenswert, dass nicht der Mitarbeiter das Transferkurzarbeitergeld beantragt, sondern die beE. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt dann aus.

Pflichten des Mitarbeiters, Punkt 4
Man verpflichtet sich laut Vertrag, "den Anweisungen des beE-Teams Folge zu leisten".
Da stellt sich sofort die Frage, was sind das für Anweisungen? Nach dem Wortlaut müsste der Mitarbeiter zum Friseur gehen, einen Anzug anziehen, wenn das beE-Team die entsprechende Anweisung erteilt (nicht lachen, diese Anweisungen wurden tatsächlich schon erteilt). Ist ja manchmal nicht verkehrt, aber in einer solchen Allgemeinheit sollte man niemanden über sein Leben bestimmen lassen.

Eine Pflicht des Mitarbeiters ist unter anderem die "Kontinuierliche Bewerbung auf dem internen und externen Arbeitsmarkt"
Was heißt kontinuierliche Bewerbung? Einmal in der Woche, 10 Bewerbungen, 5 Bewerbungen? Das legen die beE-Betreuer sehr unterschiedlich aus. Manche handhaben die Bewerbungspflicht durchaus vernünftig und akzeptieren, dass der Mitarbeiter sich nur auf für ihn geeignete Stelle bewirbt. Andere verlangen Massenbewerbungen, auch wenn von vorneherein klar ist, dass der Mitarbeiter auf die entsprechende Stelle überhaupt nicht passt. Dieser Druckaufbau erhöht sich, je länger man in der beE ist.

Eine Vermittlung aus der beE nach intern ist laut §216a III SGB 3 ausgeschlossen: "Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme dazu dient, den Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb oder in einem anderen Betrieb des gleichen Unternehmens oder, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, in einem Betrieb eines anderen Konzernunternehmens des Konzerns vorzubereiten."

Abfindung, Punkt 6a
"Einer Abfindung gemäß 4.3.1 der Vereinbarung mit dem GBR vom 12.07.2007 in Höhe von Betrag Euro (brutto)."
Für die Berechnung der Matrix-Abfindung gilt der im IA/SP festgelegte Stichtag 1.8.2007 unabhängig davon, wann der tatsächliche Eintrittstermin in die beE ist. Wenn also jemand erst am 1.4.2008 in die beE wechselt und zwischenzeitlich Geburtstag hatte, geht das einschließlich der zusätzlichen Monate, die bis zum Eintritt vergangen sind, nicht in die Abfindung mit ein. Analoges gilt für einen Eintritt zum 1.11.2007.

Ausgleichszahlungen, Punkt 6b
Für Tarifmitarbeiter: "Die Auszahlung der Jahreszahlung erfolgt nach den Regelungen des geltenden ZP-Rundschreibens"
Gemeint sein dürfte hier, wie im IA/SP unter Punkt 4.3.11.3. angegeben, das ZP-Rundschreiben Nr. 33/96. Die Mitarbeiter sollten sich das Rundschreiben aushändigen lassen, falls sie es im Siemens-Intranet auf den Seiten von CP (Corporate Personell) nicht finden. Im NSN-Intranet sind solche Rundschreiben leider nicht zugänglich.

Für ATs: "Die Auszahlung der Jahreszahlung im ÜT-Kreis erfolgt an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des CP-Rundschreibens Nr. 58/06"
ATs haben hier den Vorteil, dass sie wenigstens die Nummer des Rundschreibens genannt bekommen. ATs sollten sich dieses Rundschreiben aushändigen lassen, falls sie es im Siemens-Intranet auf den Seiten von CP nicht finden.

Für Mitarbeiter, die unter den ETV RD fallen: "Die Auszahlung der leistungs- und ergebnisbezogenen Erfolgsbeteiligung erfolgt an die Arbeitnehmer, die unter die Geltung des § 1 der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998 / 29.05.2001 / 09.12.2002 / 23.01.2006 (TV Sonder) fallen, während der Beschäftigung in der beE unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100%."
Auch den ETV (TV Sonder) kann man (das ist aber etwas schwieriger) auf den Seiten von CP finden. Aber vermutlich habt ihr ihn bereits vorliegen.

Nebenbeschäftigung, Punkt 9
"Sowohl die Aufnahme als auch die Fortführung einer bezahlten Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung durch die beE. Die Einkünfte daraus sind der beE jeweils am Monatsende mitzuteilen. Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG behält sich vor, Einkünfte aus einer neu aufgenommenen Nebentätigkeit gegebenenfalls auf das beE-Einkommen anzurechnen, soweit sie die Kürzung von Transferkurzarbeitergeld nach sich zieht."
Die Einkünfte aus einer fortgeführten Nebentätigkeit werden von der Agentur für Arbeit nicht auf das Transferkurzarbeitergeld angerechnet. Hier würde ich erwarten, dass die Firma erklärt, dass sie solche Einkünfte grundsätzlich nicht auf den Aufstockungsbetrag, bzw. nach einem Jahr, wenn das Transferkurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt wird, auf das beE-Gehalt anrechnet. Im Fall einer fortgeführten Tätigkeit ist nicht einzusehen, warum der Mitarbeiter Einkünfte daraus der beE mitteilen soll.

Rückzahlung der Abfindung, Punkt 13
Laut Punkt 13 des beE-Vertrages "… müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß Ziffer 6 a und Ziffer 7 anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zurückzahlen."
Auch hier gilt: Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern und auch nicht zum Nokia-Konzern. Es ist daher nicht einzusehen, warum man die Abfindung anteilig zurückzahlen muss, wenn man zu einer der Konzernmütter wechselt. Merkwürdig ist, dass die "Muttergesellschaften der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG" im Gegensatz zum IA/SP nicht namentlich benannt werden. Die Muttergesellschaften sollten namentlich aufgezählt werden, damit der Mitarbeiter weiß, in welchen Fällen er die Abfindung zurückzahlen muss. Ansonsten herrscht Rechtsunsicherheit, wenn beispielsweise Siemens seine Anteile an einen Dritten verkauft.

Der Satz "Sie sind verpflichtet, die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Monats anzuzeigen" verstößt in dieser Allgemeinheit gegen die guten Sitten. Die Verpflichtung ist zumindest einzuschränken auf die Arbeitsaufnahme bei den im vorstehenden Absatz genannten Firmen.

Zeugnis, Punkt 14
"Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wird Ihnen auf Wunsch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen. Beim Ausscheiden erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. Dieses wird entsprechend dem Zwischenzeugnis formuliert, mit dem Enddatum des Arbeitsverhältnisses versehen und von der Betriebsleitung der beE unterschrieben."
Wenn der Mitarbeiter tatsächlich zum 31.10.2007, wie im ersten Absatz des beE-Vertrages angegeben aus NSN ausscheidet, muss NSN ein Abschlusszeugnis zu diesem Termin ausstellen. Das Datum im ersten Absatz ist offensichtlich falsch, aber bitte keinen Vertrag unterschreiben, der dieses Austrittsdatum enthält.

Die beE ist kein Betrieb, da ihm unter anderem der Betriebszweck fehlt. Sie hat daher keine Betriebsleitung, sondern einen Beirat. Dessen Aufgaben umfassen die Prüfung von Berichten über die Mittelverwendung, Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlungsbemühungen, sowie die Entscheidung über die Verwendung erwirtschafteter Mittel. Keine Aufgabe des Beirates ist die Ausstellung von Abschlusszeugnissen. Daher muss irgendjemand gefunden werden, der beim Ausscheiden aus der beE eine entsprechende Unterschriftsberechtigung hat. Die beE selber kann das nicht sein.

Versorgungsanwartschaft
"Soweit Sie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis zu Ihrem Ausscheiden eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft (gesetzliche Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung) erworben haben, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Bestätigung."
Der Mitarbeiter sollte darauf bestehen, diese Bestätigung vor Unterzeichnung des beE-Vertrages ausgehändigt zu bekommen.

Fehlende Unterschrift der Firma?
Auch bei diesem Vertrag ist nur die Unterschrift des Mitarbeiters vorgesehen. Es geht nicht daraus hervor, welche zur Unterschrift berechtigte Person von Firmenseite aus unterschreibt. Enthält der Aufhebungsvertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters, dann wird er nicht wirksam. NSN muss unverzüglich unterschreiben, ansonsten ist der Mitarbeiter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, weil er nicht zustande gekommen ist (§ 146 BGB (Erlöschen des Antrages) i.V.m. § 147 BGB (Annahmefrist): "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. … Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.").
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 11.08.07

NSN: Aufhebungsvertrag - Vertragstext
Wir haben den NSN-Aufhebungsvertrag (ohne Eintritt in die beE) durchgesehen und ein paar Anmerkungen dazu gemacht. Die Personalabteilung bitten wir die in diesem Vertrag enthaltenen Fehler zu korrigieren.

Den beE-Vertrag werden wir demnächst kommentieren.

Anmerkung zum einleitenden Satz
"wie mit Ihnen im Vorfeld besprochen werden Sie wegen dringender betrieblicher Gründe unter nachfolgenden Bedingungen zum 31.10.2007 aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG ausscheiden"
Ein Ausscheiden zum 31.10.2007 ohne Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist bedeutet, dass der Mitarbeiter eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt. Er bekommt folglich drei Monate weniger Arbeitslosengeld. Zum Ausgleich bekommt der Mitarbeiter das 1,5 fache des Bruttomonatsentgeldes pro Monat der Kündigungsfrist. Ab einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ist der Kündigungsfristausgleich höher als der Verlust beim Arbeitslosengeld, allerdings muss man beachten, dass man während der Sperre die Krankenversicherung selbst zahlen muss.

Anmerkung zu Ziffer 2:
Für den Kündigungsfristausgleich gilt laut Aufhebungsvertrag: "Diese Zahlung wird mit Ausscheiden aus der beE fällig"
Da man aber gar nicht in die beE wechselt, hat man nach dem Wortlaut keinen Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich. Wir bitten die Personalabteilung, diesen offensichtlichen Fehler zu korrigieren.

"Ggf. Einem Schwerbehindertenzuschlag in Höhe von Betrag Euro (brutto)."
Der Zusatz "Ggf." ist zu streichen, da er nicht eindeutig ist. Bei Mitarbeitern, für die dies nicht zutrifft, sind 0,00 Euro einzutragen. Gleiches gilt für Betriebsrentenzuschlag und Kinderzuschlag

Anmerkung zu Ziffer 4:
Laut Ziffer 4 des Aufhebungsvertrag "… müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß Ziffer 6 a und Ziffer 7 anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zurückzahlen."
Hier bezieht sich die Personalabteilung auf die Ziffern 6a und 7 des beE-Vertrages, der aber nicht Bestandteil des Aufhebungsvertrages ist. Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern und auch nicht zum Nokia-Konzern. Es ist daher nicht einzusehen, warum man die Abfindung anteilig zurückzahlen muss, wenn man zu einer der Konzernmütter wechselt.

Der Satz "Sie sind verpflichtet, die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Monats anzuzeigen" verstößt in dieser Allgemeinheit gegen die guten Sitten. Die Verpflichtung ist zumindest einzuschränken auf die Arbeitsaufnahmen bei den im vorstehenden Absatz genannten Firmen.

Anmerkung zu Ziffer 6:
"Auf die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit und deren Folgen sowie ein mögliches Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ggf.: und auf einen möglichen Verlust der Versorgungsanwartschaft) wurden Sie hingewiesen."
Der Mitarbeiter sollte darauf achten, dass er diese Hinweise für seinen individuellen Fall tatsächlich erhält.

"Falls der Mitarbeiter privat krankenversichert ist: Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag sich auf Ihre private Krankenversicherung auswirken kann und Sie möglicherweise in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen."
Liebe Personalabteilung. Hier spricht wieder euer Erklärbär. Dies gilt nur für die beE, nicht jedoch für den Aufhebungsvertrag. Ein Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt kann selbstverständlich privat krankenversichert bleiben, auch wenn er Arbeitslosengeld beansprucht. Dies ist lediglich bei der Agentur für Arbeit anzugeben.

Anmerkung zu Ziffer 8:
"Soweit Sie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis zu Ihrem Ausscheiden eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft (gesetzliche Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung) erworben haben, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Bestätigung."
Der Mitarbeiter sollte darauf bestehen, diese Bestätigung vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages ausgehändigt zu bekommen.

Fehlende Unterschrift der Firma?
Es ist unter diesem Vertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters vorgesehen. Es geht nicht daraus hervor, welche zur Unterschrift berechtigte Person von Firmenseite aus unterschreibt. Enthält der Aufhebungsvertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters, dann wird er nicht wirksam. NSN muss unverzüglich unterschreiben, ansonsten ist der Mitarbeiter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, weil er nicht zustande gekommen ist (§ 146 BGB (Erlöschen des Antrages) i.V.m. § 147 BGB (Annahmefrist): "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. … Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.").
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

NSN: Noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalabbau in Deutschland
Der Betriebsrat Mch H berichtete am 8.8.2007 auf seiner Homepage:
"Der Wirtschaftsausschuss des GBR der NSN in Deutschland wurde gestern informiert, dass die weiter geplanten Einsparungen keinen weiteren Personalabbau in Deutschland zur Folge haben. Entsprechende Zeitungsberichte würden auf Missverständnissen und Fehlinterpretationen beruhen."

Diese Aussage ist falsch. Auf Nachfrage erklärte die Firma, es wird noch untersucht, wie die 500 Mio. Euro zusätzlich eingespart werden können. Insbesondere habe es noch keine Entscheidung für einen weiteren Personalabbau über die 2.290 Mitarbeiter hinaus gegeben. Es wurde aber auch noch keine Entscheidung dagegen gefällt.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 06.08.07

NSN: beE-Genehmigung steht noch aus
Die Bundesagentur für Arbeit hat bisher nach Aussage der Betriebsleitung Mch M noch keine Entscheidung für oder gegen die Finanzierung der geplanten NSN-beE mittels Transferkurzarbeitergeld gefällt.

Wir empfehlen mit der Unterschrift unter beE-Verträge noch bis zur Genehmigung der beE durch die Bundesagentur für Arbeit zu warten. (cr)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

NSN: Belegschaft vom GBR über den Tisch gezogen?
Zu unserer Überraschung teilte der Gesamtbetriebsrat am 30.07.2007 auf der BR-Homepage München M, dem Sitz des GBR unter dem Vorsitzenden Georg Nassauer, mit: „Die Unternehmensberatung Kemper&Schlomski bestand auf einem unbeschränkten Rahmenvertrag, den NSN nach den neuen Compliance Richtlinien nicht eingehen will/kann. Daher ist die Beauftragung dieser Unternehmensberatung durch den Gesamtbetriebsrat geplatzt.“

Das kam uns sehr merkwürdig vor, da der gleiche NSN-GBR am 19.06.2007 auf der BR-Homepage München H, dem Sitz des stellvertretenden GBR-Vorsitzenden Alexander Sowa, behauptet hatte, die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski (K&S) beauftragt zu haben, Perspektiven für die NSN-Standorte in Deutschland zu entwickeln. Darüber hinaus kam uns die Begründung, die Beauftragung sei an den Compliance-Richtlinien gescheitert, vorgeschoben vor.

Deshalb sind wir der Sache nachgegangen und haben eine Presseanfrage an Kemper & Schlomski sowie an den GBR-Vorsitzenden Georg Nassauer geschickt, um diesen Sachverhalt zu klären.

Kemper & Schlomski erklärte eindeutig zur Beauftragung ihres Unternehmens durch den NSN-GBR:
„ ... Kemper & Schlomski ist nicht durch den GBR der NSN beauftragt.“

Auf der Betriebsversammlung vom 25.07.2007 wurde Georg Nassauer gefragt, warum mit der Unterzeichnung des IA/SP nicht bis zum Abschluss der Untersuchungen der vom GBR beauftragten Unternehmensberatung Kemper & Schlomski gewartet wurde. Obwohl Georg Nassauer wusste, dass Kemper & Schlomski gar nicht beauftragt worden war, stellte er dies nicht klar. Stattdessen behauptete er, die Unternehmensberatung habe dem GBR gesagt, er soll zunächst einmal den Interessenausgleich abschließen, „für den Rest läuft uns ja nichts weg“.

Kemper & Schlomski wies diesen Vorwurf entschieden zurück:
„… Kemper & Schlomski hat niemals dem GBR die Empfehlung gegeben, einen Interessenausgleich abzuschließen. Anmerkung: Dies wird eine seriöse Unternehmensberatung niemals tun, da rechtlicher Rat ausschließlich dem Berufsstand der Rechtsanwälte vorbehalten ist.“

Der GBR behauptete auf der BR-Homepage Mch M weiter:
„Die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski bestand auf einem unbeschränkten Rahmenvertrag, den NSN nach den neuen Compliance Richtlinien nicht eingehen will/kann.“

Auch dieser Vorwurf wurde von Kemper & Schlomski eindeutig zurückgewiesen:
„… Diese Aussage ist falsch! Die K&S-Vertragsentwürfe waren erstens alle zeitlich begrenzt, zweitens thematisch begrenzt und drittens in den Kosten begrenzt. Hätte der GBR den Vertrag unterzeichnet, aber niemals eine Leistung bei K&S abgerufen, wären keine (!!!) Kosten entstanden. Anmerkung: Aber manchmal müssen schon mal die neuen Compliance Richtlinien herhalten.“

Weiter schrieb der GBR:
„Daher ist die Beauftragung dieser Unternehmensberatung durch den Gesamtbetriebsrat geplatzt.“

Kemper & Schlomski nahm dazu wie folgt Stellung:
„… Diese Aussage ist ebenfalls falsch! Der GBR hätte nach §111[BetrVG] alleine beauftragen können – aber er wollte nicht.“

Georg Nassauer hat sich bisher zu unserer Anfrage nicht geäußert.

Durch die offene Kommunikation mit der Unternehmensberatung Kemper & Schlomski, die genauen Daten, die uns aus internen Kreisen zugespielt wurden und aufgrund der widersprüchlichen und offensichtlich vorgeschobenen Aussagen des GBR, sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussagen von Kemper & Schlomski richtig sind.

Die Unternehmensberatung, die seit ca. 15 Jahren auf Initiative von Betriebsräten Unternehmen berät, die sich in ähnlichen Situationen wie derzeit NSN befinden, wurde von Georg Nassauer entgegen dem GBR-Beschluss also nie beauftragt. Kemper & Schlomski war bereits in Vorleistung gegangen und hat auch bei der Vertragsgestaltung mehrere Vorschläge erarbeitet, um den Wünschen und Vorstellungen des GBR entgegen zu kommen. Kemper & Schlomski hat dem GBR auch nicht die Empfehlung gegeben, einen Interessenausgleich abzuschließen.

Die gesamte Aktion des GBR wirkt wie ein schlecht inszeniertes Theaterstück, das einzig und allein der Beruhigung der Belegschaft dienen soll. Georg Nassauer hätte als GBR-Vorsitzender die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski entsprechend des GBR-Beschlusses beauftragen müssen. Da dies nicht geschehen ist, hätte Alexander Sowa als sein Stellvertreter auf die Umsetzung des Beschlusses drängen und gegebenenfalls Nassauers Rücktritt fordern müssen. Wir fordern, dass das GBR-Gremium aus diesen Vorfällen die erforderlichen Konsequenzen zieht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

NSN: Weiterer Personalabbau in Finnland und Deutschland geplant
Wie wir bereits vermuteten, plant Nokia Siemens Networks wegen der schlechten Quartalszahlen einen weiteren Personalabbau. NSN-Finanzchef Eric Simonsen erklärte, dass zusätzlich zu dem gerade laufenden Personalabbau in Deutschland und Finnland weitere Arbeitsplätze gestrichen werden sollen. Als Grund gab er die schwachen Umsätze und Margen des Gemeinschaftsunternehmens im ersten Quartal an.

Nokia-CEO Olli-Pekka Kallasvuo kündigte ein „entschiedenes Eingreifen“ an. „Wir müssen unsere Synergieziele schneller erreichen“, sagte er. Bereits bis 2008 - also zwei Jahre früher als geplant - will Kallasvuo 1,5 Mrd. Euro jährlich einsparen. Darüber hinaus plant NSN zusätzlich 500 Mio. Euro einzusparen. Damit dürften weitere 3.000 Arbeitsplätze gefährdet sein.

NSN will also den Arbeitsplatzabbau um ein Drittel erhöhen. Für die deutschen Arbeitsplätze bedeutet das, dass sich die Abbauzahl rechnerisch auf 2.290 * 4 / 3 = 3.054 erhöhen wird. Damit liegt die Deutsche Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG in ihrer aktuellen Forderung um 154 Arbeitsplätze über der ursprünglichen Forderung von 2.900 und das nicht bis 2010, sondern bis 2008.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

NSN: Forderungen an den GBR
Da Nokia Siemens Networks einen zusätzlichen Personalabbau in Deutschland plant, fordern wir, dass der GBR endlich seinen Beschluss vom 19.6.07 umsetzt und die Unternehmensberatung Kemper&Schlomski beauftragt, Perspektiven für die Standorte in Deutschland zu entwickeln. Da nun eine neue Betriebsänderung geplant ist, kann er dies nach §111 BetrVG sofort tun. Er muss lediglich den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, er muss ihn nicht um Erlaubnis fragen. Nach §111 BetrVG gibt ausschließlich der Betriebsrat das Thema vor und die Unternehmensberatung hat den Betriebsrat und nicht das Unternehmen NSN als Auftraggeber.

Die Unternehmensberatung entwickelt ausgehend von vorhandenen Produkten, Dienstleistungen, Märkten und Innovationen zusammen mit dem Betriebsrat eine nachhaltige Alternative zum Arbeitgeberkonzept „Stellenabbau“. Der Arbeitgeber muss dafür die erforderliche Information zur Verfügung stellen, notfalls muss man NSN per Einstweiliger Verfügung dazu verpflichten. Aus dem Konzept der Unternehmensberatung wird eine vertretbare Kostenstruktur abgeleitet und diese bildet die Basis für die Verhandlungen zwischen GBR und Arbeitgeber. NSN selbst ist offensichtlich nicht in der Lage, selbst ein solches Konzept zu entwickeln.

Die lokalen Betriebsräte haben das Recht und die Pflicht, in diesem Sinne, auf den GBR einzuwirken. Sollte ihr GBR-Vertreter ihre Interessen im GBR nicht ausreichend vertreten, muss der lokale Betriebsrat diesen sofort aus dem GBR abberufen. Der lokale Betriebsrat kann sich nicht hinter der Ausrede verstecken „das macht der GBR, wir haben keinen Einfluss“. Die Politik, um der Harmonie Willen Betriebsräte zu schonen, die ihrem Auftrag nicht nachkommen, ist verfehlt und schadet der Belegschaft.

Der GBR darf die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf keinen Fall aufnehmen, bevor nicht die Ergebnisse der Unternehmensberatung vorliegen. Selbstverständlich erwarten wir, dass der GBR auch einen kompetenten Rechtsanwalt, den nicht der Arbeitgeber ausgewählt hat, zu den Verhandlungen hinzuzieht.

Sollte der Arbeitgeber zu solchen Verhandlungen nicht bereit sein, muss der GBR diese scheitern lassen und mit dem Konzept der Unternehmensberatung die Einigungsstelle anrufen und auch hier kompetente Berater hinzuziehen. Das Ergebnis wird keinesfalls schlechter sein, als die Ergebnisse, die der GBR erreicht, wenn er die Einigungsstelle scheut wie der Teufel das Weihwasser und alles versucht alleine, ohne kompetente Unterstützung möglichst schnell durchzuziehen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 02.08.07

NSN: Schlechte Quartalszahlen bei Nokia Siemens Networks
Nokia gab heute seine Geschäftszahlen für das zweite Quartal bekannt. Der Kurs für Nokia Aktien sprang um 22 Prozent nach oben. Die Nokia-Zahlen lagen weit über den Erwartungen. Der Nettogewinn lag, auch aufgrund von Einmaleffekten, bei 2,8 Mrd. EUR.

Belastend wirkte sich jedoch Nokia Siemens Networks aus. NSN wies für das zweite Quartal einen operativen Verlust von 1,26 Mrd. EUR aus, wie die Nokia Oy, die das Unternehmen gemeinsam mit der Siemens AG betreibt, heute mitteilte. Dies entspricht einer Marge von minus 36,8 Prozent inklusive Einmaleffekte. Bereinigt beläuft sich der operative Verlust auf 361 Mio. EUR. Damit liegt die operative Marge bei minus 10,5 Prozent. Der Nettoumsatz betrug im zweiten Quartal 3,4 Mrd. EUR.

Das schlechte Ergebnis bei NSN resultiert zum einen aus Einmaleffekten. zum anderen aus Verlusten im operativen Geschäft, das weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Für den Abbau von 9.000 Stellen weltweit und 2.290 Stellen in Deutschland wurden in den ersten drei Monaten allein 905 Millionen Euro verbucht. Das Tagesgeschäft sei nach Angaben des finnischen Konzerns durch verzögerte Projekte, schwache Renditen, einen starken Preiskampf und "einen Managementfokus auf die Integration und die Anti-Korruptionsregeln, der größer war als erwartet" geschwächt worden.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 02.08.07

NSN: Nokia fordert zwei Milliarden Euro Einsparungen bei NSN bis 2008
Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo kündigte angesichts eines Verlustes von 1,26 Milliarden Euro einen verschärften Sparkurs bei Nokia Siemens Networks an. "Die Entwicklung fordert ein entschiedenes Eingreifen. Wir müssen unsere Synergieziele schneller erreichen und mehr Kosten reduzieren", erklärte er.

Olli-Pekka Kallasvuo nahm nun Abstand von den bisherigen Plänen, nach denen der Abbau von 9000 Arbeitsplätzen weltweit und 2.290 in Deutschland und Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bis 2010 weltweit erreicht werden sollten. Er forderte nun, diese Einsparungen bereits 2008, also zwei Jahre früher als geplant, zu erreichen.

Darüber hinaus forderte Olli-Pekka Kallasvuo weitere Kosteneinsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro, um den Abstand zu Ericsson zu verkürzen.

Der Mitarbeiter, der diese Nachrichten liest, hat den Eindruck, dass Olli-Pekka Kallasvuo sich in einem Wunschkonzert glaubt. Ernsthafte und durchdachte Pläne des Managements können diesen Forderungen nicht zugrunde liegen. Es erinnert eher an den alt bekannten Dreisatz: Ein Lateinlehrer braucht 10 Jahre um seinem Schüler das Latinum zu vermitteln. Wie viele Lateinlehrer benötigt man um dieses Ziel in einem Jahr zu schaffen.

Das bedeutet aber leider auch, dass auf die Mitarbeiter weiter Druck aufgebaut werden wird. Möglicherweise kommt es zu Nachverhandlungen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 30.07.07

NSN: Nokia hält über 50 Prozent an Nokia Siemens Networks
Der “Federal Antimonopoly Service of the Russian Federation” veröffentlichte auf seiner Homepage eine Pressemitteilung von Nokia vom 27.03.2007. Dort ist zu lesen:

“The newly formed Nokia Siemens Networks B.V. company (the Netherlands) will be under direct control of Nokia Corporation which will own over 50% of voting shares of the statutory capital and therefore, the above Russian economic entities will be under its control.”

Dies bedeutet, dass Nokia bereits vor dem Start des Joint Ventures mit Siemens vereinbart hatte, dass Nokia eine Mehrheitsbeteiligung an NSN halten wird. Klaus Kleinfeld hatte dagegen am 19.06.2006 bei der Ankündigung des Joint Ventures erklärt, Siemens werde in diesem 50: 50 Joint Venture 50 Prozent plus einen Anteil halten. Nokia und Siemens würden eine gleichberechtigte Partnerschaft bilden. Diese Aussage wurde bis heute aufrechterhalten.

Jetzt versteht man, warum Siemens es stillschweigend hinnimmt, dass praktisch alle höheren Führungspositionen vom Nokia-Management besetzt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Siemens sich mittelfristig aus dem Joint Venture mit Nokia zurückziehen wird, dürfte mit dieser Nachricht weiter gestiegen sein.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 30.07.07

NSN: Stellenabbau
Auf der Betriebsversammlung in München Perlach hat die Personalabteilung bestätigt, dass etwa 400 Mitarbeiter seit 01.01.2007 die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG verlassen haben. Damit muss die Abbauzahl auf 1890 reduziert werden.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 29.07.07

NSN: Teilbetriebsschließung zur Mitarbeiterentsorgung?
Manche Mitarbeiter hegen die Befürchtung, dass die Verweigerer der Freiwilligenaktion einfach über eine Teilbetriebsschließung ohne Abfindung entsorgt werden könnten.

Dies ist nicht möglich.

Was ist eigentlich ein Teilbetrieb?
Ein Teilbetrieb ist eine in sich geschlossene betriebliche Einheit, die für sich allein lebensfähig ist und gegenüber dem Gesamtbetrieb selbstständig arbeitet. Gekennzeichnet ist ein Teilbetrieb beispielsweise durch eigenes Rechnungswesen, eigenen Kundenstamm, eigene Preisgestaltung, eigenes Anlagevermögen, Ausübung einer anderen Tätigkeit im Vergleich zum Hauptbetrieb, sowie eine personelle Eigenständigkeit.

Eine willkürliche Zusammenfassung von Mitarbeitern kann nie ein Teilbetrieb sein. Daher ist es nicht möglich, per Teilbetriebsschließung willkürlich zusammen gewürfelte Mitarbeiter zu entsorgen.

Teilbetriebsschließung
NSN kann zwar einen Teilbetrieb schließen, aber bis 9.2009 keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen. NSN muss folglich diese Mitarbeiter mit anderen Aufgaben im Betrieb weiter beschäftigen. Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Wird nach 9.2009 ein Teilbetrieb geschlossen, ist eine Sozialauswahl über den gesamten Betrieb erforderlich. Freie Arbeitsplätze im Unternehmen müssen berücksichtigt werden.

Wenn eine solche Teilbetriebsschließung erfolgt, ist das eine neue Betriebsänderung und es muss erneut ein IA/SP nach §111 BetrVG verhandelt werden. Damit gibt es Abfindungen.

So einfach ist es also nicht, über Teilbetriebsschließung Mitarbeiter zu entsorgen. Es ist sogar komplizierter als einzelne betriebsbedingte Kündigungen, da man zunächst einen funktionierenden Teilbetrieb mit Betriebszweck, eigenem Kundenstamm, eigenem Anlagevermögen, usw. bilden müsste. Dieser müsste auch eine Zeitlang laufen, bevor man ihn schließt, sonst lässt sich vor Gericht leicht nachweisen, dass der Teilbetrieb eigens zur Mitarbeiterentsorgung gegründet wurde. Mitarbeiterentsorgung ist aber weder eine unternehmerische Entscheidung noch ein Betriebszweck. Betriebsbedingte Kündigungen allein gelten vor Gericht nicht als unternehmerische Entscheidung.


(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

NSN: Eigenwillige Auslegung des IA/SP durch die Personalabteilung
Eine Vertreterin der NSN-Personalabteilung erklärte auf der Betriebsversammlung in Mch P:

"Die Personen, die gehen sollen/müssen wurden bereits ausgesucht und werden in den nächsten Tagen von den Führungskräften einzeln angesprochen. Die Kollegen die freiwillig gehen, von Bereichen die keinen Abbaubedarf haben, werden nicht ohne Weiteres durch Mitarbeiter von Bereichen mit hohem Abbaubedarf ersetzt. Schließlich kann man keinem Vorgesetztem zumuten, Personen zu nehmen, die er nicht möchte!" Auf Nachfragen ergänzte sie, "die Kollegen von Bereichen die nicht abbauen brauchen und ein Angebot annehmen, seien eventuell "zusätzlich" zu denen die gehen müssen"

Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch:
  1. Die Gesamtzahl der abzubauenden Mitarbeiter ist im IA/SP klar auf 2.290 festgelegt. Es ist Aufgabe des Betriebsrates genauestens zu kontrollieren, dass diese Zahl keinesfalls überschritten wird. Der Betriebsrat kann und muss regelmäßig die aktuellen Mitarbeiterzahlen anfordern und mit den für den Betrieb festgelegten Zahlen vergleichen. Wir haben dazu zwar nicht die einfachsten Mittel (einfache Nachfrage bei der Betriebsleitung), werden aber ebenfalls mitzählen, wie wir das immer getan haben.
  2. Kollegen, die freiwillig gehen, machen einen Arbeitsplatz frei, der neu besetzt werden muss. Dieser Arbeitsplatz ist mit einem Mitarbeiter zu besetzen, dessen Arbeitsplatz entfallen ist, der aber nicht gehen will bzw. kann. Dieser Mitarbeiter hat ein Recht auf eine vertragsgemäße Beschäftigung, das sich aus dem Arbeitsvertrag und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet. Der Mitarbeiter kann dieses Recht notfalls auch einklagen.
  3. Einem Vorgesetzten ist es eher zuzumuten, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, den er nicht möchte, als einem Mitarbeiter, ohne Beschäftigung herumzusitzen. Außerdem wird hier pauschal behauptet, dass diese Vorgesetzten, deren Mitarbeiter gehen, Mitarbeiter nicht möchten, deren Arbeit entfallen ist. Diese Vorgesetzten müssen sich mit der Eignung der Mitarbeiter auf fachlicher Ebene erst einmal auseinandersetzen.
  4. Diese Aussage deutet auf eine interne Versetzungssperre hin, wie sie auch in den letzten Jahren vom Vorstand gegen die für den Abbau ausgewählten Mitarbeiter verhängt wurde. Eine solche Versetzungssperre ist rechtswidrig.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

NSN: Unerklärlicher Mitarbeiterschwund
Eine Folie der Betriebsleitung, bezeichnet mit "Abbauzahlen nach BR Einheit - 2.290 HC" listet übrigens die Mitarbeiterzahlen der einzelnen Betriebsratseinheiten von Siemens Networks vom 01.01.2007 auf. In München Hofmannstraße sollen damals 1.622 Mitarbeiter gewesen sein.

Interessant, hatten doch Siemens Networks und Betriebsrat Mch H noch am 09.02.2007 vor der Kammer 37 des Arbeitsgerichts München vehement bestritten, dass die Mitarbeiterzahl seit der letzten Betriebsratswahl 2006 (damals waren es 4763 Mitarbeiter) durch die Abspaltung, Versetzungen und Weggänge unter 50 Prozent gesunken sei. Dann hätten aber am 9.2.2007 mindestens noch 4763 / 2 = 2382 Mitarbeiter bei Siemens Networks Mch H sein müssen. Wie kann es passieren, dass rückwirkend 2382 - 1622 = 760 Mitarbeiter verschwinden?

Wir hatten in unserem Schriftsatz zur Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb SN Mch H vom 06.03.2007 gesagt, es wären noch 1546 Arbeitnehmer und 87 leitende Angestellte bei Siemens Networks Mch H. Mit diesen 1633 waren wir sehr nah an der heute von NSN angegebenen Zahl dran. Die Betriebsleitung hat dem Gericht also offensichtlich falsche Zahlen vorgelegt. Was wir errechnen konnten, hätten sie auch berechnen können, zumal wir ihnen den Rechenweg genauestens erklärt hatten.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

Siemens/NSN: Ein Jubiläum der besonderen Art
Fast hätten wir es verpasst, dennoch haben wir ein kleines Jubiläum zu feiern. Wir erinnern uns: am 26.7.2006 sperrte Siemens den Zugriff auf unsere Homepage aus dem Firmennetz. "Interessant ist die Einstufung", so ein Kollege, " … [da] steht, … bei dir nix!! ...was soll da auch stehen? … Aufklärung vielleicht!!" Nicht nur zahlreiche Mitarbeiter, sondern auch Kunden von Siemens äußerten sich über diese Zensur empört.

Wir beschäftigen uns auf unserer Homepage mit der Analyse der Unternehmensstrategien von Siemens und leiten daraus die gegenwärtige und zukünftige Situation der Arbeitnehmer ab. Aus dieser Analyse entwickeln wir Empfehlungen für die Mitarbeiter. Gerade Ende Juli 2006, als die Abspaltung der Com-Carrier und -Enterprise Betriebe und die Ausgliederungen in eigenständige GmbH & Co. KGs anstand und gleichzeitig ein Personalabbau durchgeführt wurde, war der Informations- und Aufklärungsbedarf in der Belegschaft riesig. Siemens fürchtete jedoch offensichtlich aufgeklärte Mitarbeiter und lies den Zugriff auf unsere Homepage vom Firmennetz aus durch die SBS sperren.

Wir gaben eine Pressemitteilung anlässlich der Sperre heraus. Der Stern und die Süddeutsche Zeitung berichteten. Folge der Sperre: wir erreichten Rekord-Zugriffszahlen. Am Tag der Sperre verzeichnete unsere Seite 4398, am nächsten Tag sogar 8191 Besucher.

Siemens-Mitarbeiter sind Ingenieure. Das Problem, vor das sie da plötzlich gesetzt wurden stachelte ihren Ehrgeiz an. Wie kann man die Sperre umgehen? Aus ganz Deutschland wurden Lösungen gemeldet. Da sag noch mal einer, wir wären nicht innovativ! Viele gewöhnten sich an, einfach von Zuhause aus zuzugreifen.

Die Sperre wird durch Siemens bis heute weiter aufrechterhalten - auch bei Nokia Siemens Networks. Anonymizer, mit denen man wenigstens ab und zu etwas auf der Homepage nachsehen konnte, wurden spätestens Anfang April gesperrt. Eine kreative Lösung, nämlich den link www.nci-net.de ins Sprachtool von Google einzugeben und von irgendwo nach Deutsch übersetzen zu lassen, wodurch die Homepage einfach angezeigt wurde, wurde vor ein paar Tagen ebenfalls von Siemens abgeklemmt. Als Begründung muss die Datensicherheit herhalten - Es könnte ja sein, dass Mitarbeiter vertrauliche Texte in das Tool eingeben und übersetzen lassen. Nun ja.

Mittlerweile gab die Betriebsleitung Mch H (nicht zum ersten Mal) zu, eifrige Leser unserer Homepage zu sein. Da wir nicht davon ausgehen, dass sie sich die Mühe machen, von zuhause aus zuzugreifen, muss der Zugriff für sie extra freigegeben worden sein. Wenn die Betriebsleitung selbst diese Seite für lesenswert hält, sollte sie sie auch wieder für ihre Mitarbeiter freigeben. Aber vielleicht hoffen sie ja, dass sie sich auf diese Weise einen Informationsvorsprung vor den Mitarbeitern verschaffen können?
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 27.07.07

NSN: Gehen oder Bleiben?
Das Vertrauen in die Zukunft von NSN ist bei vielen Mitarbeitern nicht sehr hoch. Daher denken durchaus einige darüber nach, in die beE zu gehen, obwohl sie es sich finanziell nicht leisten können und sich auch keine riesigen Chancen ausrechnen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Der Frust ist verständlich, aber trotzdem erneut unser Hinweis: Überlegt es euch gut - wie Karl-Heinz Geh.

Manche befürchten, NSN Deutschland könnte ein zweites BenQ werden, und haben Angst am Ende ohne jegliche Abfindung dazustehen. Wenn eure Befürchtungen aber, nicht wahr werden, wird es weiter Abfindungen geben ("alle Jahre wieder"). Was aber wird man fühlen, wenn man sich dann statt noch Einkommen zu beziehen, mit dem Ausfüllen des Arbeitslosengeld II-Antrags herumschlagen muss?

Wir sind daher zusammen mit unserem fiktiven Mitarbeiter Karl-Heinz Geh der Frage nachgegangen, bringt es wirklich einen so großen finanziellen Vorteil, jetzt eine Abfindung zu nehmen oder ist es nicht doch besser auszuharren und mit dem Überleben von NSN Deutschland zu rechnen?

Die Abfindungssumme mag Brutto hoch erscheinen. Was aber bleibt davon tatsächlich übrig? Wie lange kann man damit (über)leben? Reicht die Zeit, um sich etwas Neues aufzubauen oder kommt Hartz IV unweigerlich auf einen zu? Im letzten Fall kann man es sich unserer Ansicht nach, tatsächlich nicht leisten, zu gehen.

Bleibt man dagegen bei NSN hat man die nicht zu unterschätzende Option, dass es NSN Deutschland 2010 noch gibt, man dann über einen neuen Sozialplan eine Abfindung bekommen oder sogar seinen Arbeitsplatz erhalten kann. Im Falle von betriebsbedingten Kündigungen 2009 muss ein neuer Sozialplan verhandelt werden. Dieser enthält mit Sicherheit Abfindungsregelungen und höchstwahrscheinlich auch wieder eine beE.

Bei ALG II gilt: "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar".

Man sollte vor der Entscheidung also genau prüfen, wie weit kommt man mit seinem Vermögen und seiner Abfindung, wie realistisch sind die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 27.07.07

NSN: Wie lange kann man von einer Abfindung mit und ohne beE leben?
Wir haben euch, wie wir finden, ein einfach zu bedienendes Excel-Sheet,bereitgestellt. Sicherlich erfasst es nicht alle Eventualitäten, aber es gibt einen guten Überblick wieweit Vermögen und Abfindung reichen. Es wurde nach besten Wissen und Gewissen von freundlichen Kollegen und uns entwickelt und auf den Stand vom Juli 2007 aktualisiert. Eine Garantie für Richtigkeit übernehmen wir jedoch nicht.

In unserer Beispielrechnung sind wir von einem 47-jährigen Arbeitnehmer ausgegangen. In das Tool (Excel) können selbstverständlich die persönlichen Daten eingegeben werden.

Der ledige Karl-Heinz Geh möchte mit Hilfe unseres Tools errechnen, wie lange er mit Abfindung, seinem Vermögen, beE und Arbeitslosengeld I, seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er möchte verhindern, dass er vor Renteneintritt in Hartz IV abgleitet, da er sich vor dem Hartz IV-Grundsatz "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar" fürchtet.

Ergebnis:
Karl-Heinz Geh rechnet mit unserem Tool alle Varianten durch und stellt fest:
Option Hartz IV für Karl-Heinz Geh im Alter von ... bis zur Rente mit 67 ab Hartz IV 4, 6 Anzahl Jahre, die man später in Hartz IV kommt
bei NSN bleiben unter der fiktiven Annahme, dass es 2010 NSN nicht mehr gibt und keine Abfindung gezahlt wird. 1, 5 53 Jahre 14 Jahre ---
beE-Eintritt 01.11.07 2
mit Fünftelregelung7
ohne Fünftelregeltung
55 Jahre
54 Jahre
12 Jahre
13 Jahre
2 Jahre
1 Jahr
beE-Eintritt 01.04.08 2
mit Fünftelregelung7
ohne Fünftelregeltung
55 Jahre
54 Jahre
12 Jahre
13 Jahre
2 Jahre
1 Jahr
Aufhebungsvertrag ohne beE 3, 5
mit Fünftelregelung7
ohne Fünftelregeltung
54 Jahre
53 Jahre
13 Jahre
14 Jahre
1 Jahre
0 Jahr
  1. hier hat man allerdings, die nicht zu unterschätzende Option, dass es NSN noch gibt, man dann evtl. eine Abfindung bekommen ("alle Jahre wieder") oder sogar seinen Arbeitsplatz erhalten kann.
  2. mit beE: Netto-Abfindung mit Fünftelregelung: 68.192,85
    mit beE: Netto-Abfindung ohne Fünftelregelung: 56.727,23
  3. ohne beE: Netto-Abfindung mit Fünftelregelung: 76004,15
    ohne beE: Netto-Abfindung ohne Fünftelregelung: 94907,60
  4. Das ALG I beträgt 60 Prozent (ledig) bzw. 67 Prozent (verheiratet, Unterhaltsverpflichtungen). ALG II liegt bei derzeit bei 347 Euro (allein stehend). Entsprechende Bedürftigkeit muss vorliegen. Mehr zu Arbeitslosengeld II, auch eine Tabelle der Leistungen, findet ihr hier bei Wikipedia.
  5. Das ALG ist höher als bei den beE Varianten, da Gehalt höher
  6. Der Bundestag beschloss, das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Ab 2012 soll das Rentenalter angehoben werden. Wegen der Übergangsregelung variiert das Renteneintrittsalter je nach Lebensalter. Karl-Heinz Geh hat das unbeachtet gelassen. Im Jahre 2029 gilt dann die Rente mit 67 für alle Beschäftigten. Ein frühzeitiges Ausscheiden mit einem Abschlag von der Rente kann dann nur noch erfolgen, wenn man mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse als Arbeitnehmer eingezahlt hat. In die vorzeitige Rente kann der Arbeitnehmer gehen, wenn dieser das 63 Lebensjahr erreicht hat. Der "Ausweg" für ältere Arbeitslose in die vorzeitige Altersrente kostet bis zu 18 Prozent Rentenabschlag.
  7. Die Fünftelregelung kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn das Jahreseinkommen mit der Abfindung höher ist als das vergleichbare Jahreseinkommen des Vorjahres
Karl-Heinz Geh schaut sich die Tabelle ein wenig überrascht an. Er kommt zu dem Schluss, dass die Abfindung und beE ihm lediglich zwei Jahre Hartz IV ersparen, falls seine Befürchtung, NSN könnte ein zweites BenQ werden, in Erfüllung geht und er dann keine Abfindung mehr bekommt. Passiert das früher, dann bekommen auch die beE-ler nichts.

Für diesen geringen Vorteil beschließt Karl-Heinz Geh an die Zukunft von NSN Deutschland zu glauben und nicht in die beE zu gehen, sondern bei der Firma zu bleiben und um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen. Er hat immerhin bis 2009 Kündigungsschutz. Er weiß als eifriger Leser der NCI Homepage, dass es nicht sein Problem ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Arbeit entzieht. Er beschließt, Mobbing mit Arbeitsentzug nicht mitzuspielen, sich auch nicht von der Angst wegen Ausgliederungen terrorisieren zu lassen und stattdessen ins Arbeitsrecht einzusteigen, denn er hat erfahren: Wissen macht Entscheidungen erst möglich. Nebenbei versucht er es gezielt mit Bewerbungen.

Er beschließt jetzt doch Marita Bleib einen Heiratsantrag zu machen - nicht wegen des Geldes, sondern weil er sie liebt. Er wird nun bald Karl-Heinz Bleib heißen. Diesen Namen trägt er mit Stolz.

Abfindungsdaten von Karl-Heinz Geh beE-Eintritt:
Bruttoabfindung mit beE
100.000,00
Nettoabfindung mit beE
nach Fünftelregelung
68.192,85
Nettoabfindung mit beE
ohne Fünftelregelung
56.727,23
Arbeitslosengeld I pro Monat mit Bemessungsgrundlage beE-Gehalt 1
1.272,42
Zu versteuerndes Einkommen (beE-Gehalt ohne Transferkurzarbeitergeld)
7.650
Angenommener Aufschlag zum Ausgleich des erhöhten Steuersatzes aufgrund der Lohnersatzleistungen (Transferkurzarbeitergeld und ALG)
5000


Abfindungsdaten von Karl-Heinz Geh ohne beE-Eintritt:
Bruttoabfindung ohne beE
133333,00
Nettoabfindung ohne beE
nach Fünftelregelung
94.907.60
Nettoabfindung ohne beE
ohne Fünftelregelung
76.004,15
Arbeitslosengeld I pro Monat mit Bemessungsgrundlage Netto-Gehalt 1
1522,44
Angenommener Aufschlag zum Ausgleich des erhöhten Steuersatzes aufgrund der Lohnersatzleistungen (Transferkurzarbeitergeld und ALG)
10000,00

Weitere Daten von Karl-Heinz Geh:
Geburtsjahr
1960
Nettoeinkommen pro Monat 2007 2
2500,00
Vermögen (ohne Abfindung)
20000,00
Angenommener Lohnsteuerfreibetrag 3
7664,00
Zinssatz für das Vermögen
3%
Sparerfreibetrag 4
750,00
Rente pro Monat
1200,00
Ausgaben pro Monat
2000,00
Steigerungsrate des Einkommens
1%
Teuerungsrate
2,5%
Rentensteigerung
0,5%
  1. Höchstsatz 1575 Euro (Deckelung)
  2. In diesem Betrag sind alle jährlichen Einmalzahlung mit einbezogen und auf den Monat umgerechnet
  3. Jahressteuerfreibetrag von 2007 zugrunde gelegt
  4. Sparerfreibetrag für Ledige 750 Euro, für Verheiratete 1500 Euro
Link zum Excel-Sheet zur Berechnung des individuellen finanziellen Rückhalts.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 27.07.07

NSN: Das Abfindungstool: Wie hat Karl-Heinz Geh das nun alles berechnet?
Untenstehend führen wir eine Beispielrechnung für die Option beE-Einstieg zum 01.04.08 durch, um die Berechnungen zu erläutern.

Grunddaten
Karl-Heinz Geh ist 1960 geboren. Dies trägt er ins Feld B11 ein. Wegen seiner Oma ist Karl-Heinz Geh in der katholischen Kirche geblieben, zahlt also Kirchensteuer.

Laufendes Einkommen
Karl-Heinz Geh bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von 2500 Euro. Urlaubsgeld, 13. Monatseinkommen und sonstige Sonderzahlungen hat er in diese 2500 Euro mit einberechnet. Diesen Wert trägt er in das Feld B12 ein.

Das Tool rechnet ihm nun automatisch aus, welches Jahresgehalt er 2007, 2008 und 2009 erhält und zwar für beE-Eintritt am 1.11.07 oder am 1.4.08, Aufhebungsvertrag ohne beE oder wenn er einfach bei NSN bleibt.

Nun wählt Karl-Heinz Geh die Option aus, die er sich berechnen lassen möchte. Karl-Heinz Geh überlegt am 1.4.08 in die beE einzutreten. Sollte er das Angebot für 1.11.07 erhalten, unterschreibt er nicht, sondern macht der Personalabteilung klar 1.4.08 oder gar nicht. Karl-Heinz Geh überträgt die Daten seiner Option (beE-Eintritt 1.4.08) in die Felder B13 bis B15.

Abfindung
Karl-Heinz Geh errechnet sich aus der Abfindungsmatrix des IA/SP, dass er eine Abfindung von 100.000 Euro erhalten wird, wenn er in die beE geht. Seine Netto-Abfindung berechnet er mit dem Abfindungsrechner der Süddeutschen Zeitung.

Karl-Heinz Geh erhält die Abfindung nach Austritt aus der beE, also im Jahr 2009. Im Abfindungsrechner muss Karl-Heinz Geh seine Steuerklasse (I), den Jahreslohnsteuerfreibetrag (7.664 im Jahr 2006) und seinen (voraussichtlichen) Arbeitslohn im Jahr 2009 eingeben. 2009 hat er ein Einkommen von 19.125 Euro. Dieses muss er komplett versteuern, da im 2. beE-Jahr kein Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit gezahlt wird.

Achtung: Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld fließen in den Steuersatz mit ein. Das Finanzamt nimmt das Jahreseinkommen addiert das ALG I dazu und errechnet daraus den Steuersatz. Mit diesem Steuersatz wird dann das Jahreseinkommen (nicht das ALG) versteuert. Die Abfindung selbst kann man mit Fünftelregelung versteuern, vorausgesetzt diese Regelung gibt es 2009 noch. Letzteres berücksichtigt der Abfindungsrechner der Süddeutschen Zeitung.

Da Karl-Heinz Geh für die Monate Oktober bis Dezember Arbeitslosengeld beziehen möchte, und weiß, dass dieses sowie das Transferkurzarbeitergeld in die Berechnung des Steuersatzes mit eingeht, schlägt er willkürlich 5.000 Euro auf sein Jahreseinkommen drauf, da die exakte Berechnung für ihn im ersten Anlauf zu kompliziert ist. Er gibt also in den Abfindungsrechner, einen voraussichtlichen Arbeitslohn von 24.125 Euro ein.

Der Abfindungsrechner errechnet für Karl-Heinz Geh bei Versteuerung mit der Fünftelregelung eine Netto-Abfindung in Höhe von 68.192,85 Euro. Toll, denkt er. Er trägt den Betrag in das Feld B17 unseres Excel-Tools ein.

Langsam findet Karl-Heinz Geh die Sache anstrengend, aber er sagt sich: Es geht um viel und macht gewissenhaft weiter.

Arbeitslosengeld I
Karl-Heinz Geh wird, wenn er vorher keinen Job mehr findet, am 30.09.2010 die beE verlassen. Er bekommt dann 12 Monate Arbeitslosengeld. Karl-Heinz Geh legt nun sein beE Nettoeinkommen von 2.125 Euro pro Monat zugrunde. Dies entspricht einem Nettoarbeitslohn aufs Jahr gerechnet von 25.500 Euro. Dann spielt er ein bisschen mit dem Bruttoarbeitslohnrechner und kommt auf ein Brutto-Jahresgehalt von 46.380,00 Euro. Diese legt er nun der Berechnung seines Arbeitslosengeldes zugrunde. Um dies zu berechnen nutzt er einen Arbeitslosengeld-Rechner im Internet. Er erhält also 1.272,42 Euro Arbeitslosengeld I pro Monat. Dieses trägt er in das Feld B21 ein. Der Höchstsatz für ALG I beträgt für Ledige 1575 Euro (Deckelung).

Jetzt atmet er erst einmal tief durch, denn es ist ganz schön aufwendig sein Leben durchzurechnen.

Rente
Karl-Heinz Geh schaut in seinen Unterlagen nach welcher Rentenbetrag für ihn ausgewiesen ist. Dabei vergisst er auch nicht die private Vorsorge mit einzubeziehen. Viel ist es nicht stellt er fest und trägt den Betrag 1.200 Euro in das Feld C19 ein. Er fragt sich ernsthaft, ob er im Alter damit auskommt.

Vermögen
Sein übersichtliches Vermögen von 20.000 Euro trägt ein ins Feld B25 ein.

Verzinsung
Karl-Heinz Geh ist konservativ und legt eine durchschnittliche Verzinsung seines Vermögens um 3 Prozent zugrunde. Auf spekulative Aktiengeschäfte möchte er sich lieber nicht verlassen, wenn es um seine Zukunft geht. Diesen Wert trägt er in Feld B26 ein.

Ermittlung der Ausgaben
Nun ermittelt Karl-Heinz Geh sorgfältig, was er im Jahr so braucht, einschließlich aller Versicherungszahlungen, Autoversicherung, Hobby, Urlaub, Abzahlung, Betriebskosten und Steuern für seine Eigentumswohnung etc. Er kommt dabei auf einen monatlichen Betrag von 2000 Euro und ist überrascht, wie viel er tatsächlich braucht. Diesen Betrag trägt er in das Feld C29 ein.

Einkommenssteigerung und Teuerungsrate, Rentensteigerung
Der Sparerfreibetrag für den ledigen Karl-Heinz Geh beträgt 750 Euro (für Verheiratete beträgt er 1500 Euro). Diesen trägt er in das Feld B34 ein. Konservativ rechnet er mit einer durchschnittlichen Einkommenssteigerung von 1 Prozent (B37) und einer Teuerungsrate von 2,5 Prozent (B38). Da Karl-Heinz Geh nicht sehr überzeugt ist vom Rentensystem, legt er lediglich eine Rentensteigerung von 0,5 Prozent zugrunde. Diese trägt er in das Feld B39 ein.

Karl-Heinz Geh lehnt sich erleichtert zurück und speichert sorgfältig, was er so mühsam eingegeben hat. Nochmals will er das nicht berechnen.

Link zum Excel-Sheet zur Berechnung des individuellen finanziellen Rückhalts.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Negatives Quartalsergebnis
In den Quartalszahlen wies Siemens negatives Beteiligungsergebnis von 371 Mio. Euro für Nokia Siemens Networks aus. Da es sich um eine 50-prozentige Beteiligung handelt, beträgt der Gesamtverlust von Nokia Siemens Networks im abgelaufenen Quartal 742 Mio. Euro. Nicht gut!

Siemens brachte 2,4 Mrd. Euro und Nokia 1,7 Mrd. Euro Netto-Vermögenswerte am 01.04.2007 in das Gemeinschaftsunternehmen Nokia Siemens Networks ein. In Anbetracht eines Netto-Vermögens von 4,1 Mrd. Euro ist der Kauf von Tellabs für rund 7 Mrd. Dollar unwahrscheinlich, insbesondere wenn man den Verlust des vergangenen Quartals abzieht.

Nokia Siemens Networks wird nach Aussage des Siemens-Finanzchefs, Joe Kaeser, Sanierungskosten in Höhe von 900 Mio. Euro haben. Die Hälfte dieser Kosten wird Siemens übernehmen, so Joe Kaeser. Wie es mit dem Problemfall weitergeht, wollte er nicht sagen und verwies auf Nokia.

Zurzeit sind ist uns nur der Gesamtverlust bekannt. Auftragseingang, Umsatz und weitere Details werden erst aus dem Quartalsbericht von Nokia hervorgehen, der Anfang August veröffentlicht wird.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Verlagerungen und/oder Portfolioüberschneidungen?
Mitarbeitern wurde in Abteilungsversammlungen mitgeteilt, wie sich die Abbauzahl 2.290 auf ihre Organisationseinheit herunter brechen, wie viele von ihnen gehen sollen oder bleiben dürfen. Praktisch überall wurde gesagt, dass die Arbeit nicht entfällt, sondern an Kollegen in Wien, Griechenland, Kroatien, etc. übergeben werden soll.

Auf die Frage eines NCI-BR, wie viele der 2.290 Mitarbeiter wegen Portfolioüberschneidungen und wie viele aufgrund von Arbeitsverlagerungen gehen sollen, nahm die Betriebsleitung auf der gestrigen Betriebsversammlung keine Stellung.

Georg Nassauer bestätigte, dass auch der GBR zunehmend den Eindruck habe, es gehe hier hauptsächlich um Verlagerungen. Der GBR prüfe und hinterfrage dies kritisch. Der GBR hätte vor dem Abschluss des IA/SP sich genau darlegen lassen müssen, worin die Portfolioüberschneidungen bestehen und ob Verlagerungen geplant sind. Das ist genau der Sinn der vom §111 BetrVG vorgeschriebenen Informationsphase.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Abbau bei Perfect Voice Mobile
Bei Perfect Voice Mobile (PVM) sollen von 110 Mitarbeitern in Deutschland 85 Mitarbeiter gehen. Das entspricht einem Abbau von 77,3 Prozent. PVM in Berlin soll geschlossen werden, in München sollen nur Systemanalyse und Diagnosetätigkeiten verbleiben, die Entwicklungstätigkeiten werden auch in München eingestellt. Die Arbeit der Kollegen entfällt dabei jedoch nicht, sondern soll nach Griechenland und Kroatien verlagert werden.

Der Abbau der Arbeitsplätze soll nach einer Folie des Abteilungsleiters Mitte 2008 erledigt sein. Der Transfer der Aufgaben dieser Mitarbeiter sollte eigentlich schon im Juli beginnen.

Auch hier geht es ganz klar um Verlagerung von Tätigkeiten und nicht um Protfolioüberschneidungen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Informationen zur beE
Auf der gestrigen Betriebsversammlung in Mch H wies die Betriebsleitung darauf hin, dass beE-Leistungen und Abfindungen nicht insolvenzgesichert sind.

Erstaunt hat uns, dass die Betriebsleitung behauptet, der IA/SP vollständig entfällt, wenn die Agentur für Arbeit die beE nicht genehmigen sollte. Dies ist unserer Ansicht nach nicht möglich, da es sich beim IA/SP um einen erzwingbaren Sozialplan handelt. Nokia Siemens Networks hat sich nur vorbehalten, die beE in einem solchen Fall nicht einrichten zu müssen. Alle Regelungen, die nicht die beE betreffen bleiben daher erhalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Die erstaunlichen Entscheidungsprozesse des GBR
Auf der gestrigen Betriebsversammlung wurde der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Georg Nassauer gefragt, warum mit der Unterzeichnung des IA/SP nicht bis zum Abschluss der Untersuchungen der vom GBR beauftragten Unternehmensberatung Kemper & Schlomski gewartet wurde. Georg Nassauer antwortete, die Unternehmensberatung habe dem GBR gesagt, er soll zunächst einmal den Interessenausgleich abschließen, "für den Rest läuft uns ja nichts weg". Hmmm - doch, unsere Jobs! Das sind Helden!

Wenn eine Unternehmensberatung dies einem GBR rät, dann gehört es zu seinem Handwerkszeug, zu erkennen, dass dies nicht im Sinne des §111 BetrVG und nicht im Sinne der Belegschaft sein kann. Es wäre angebracht gewesen, die Unternehmensberatung zu wechseln.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Betriebsleitung liest NCI-Homepage
Auf die Frage, wie viele Kollegen seit 01.01.07 bereits die Firma verlassen haben und daher von der Abbauzahl 2.290 abzuziehen sind, sagte ein Betriebsleiter, er könne dazu nichts sagen, er habe ja auch die NCI-Homepage gelesen, könne die vielen Zahlen dort [Anm.: er meinte die 357 abzuziehenden Arbeitsplätze] aber nicht nachvollziehen. Wir helfen ihm gerne weiter, wenn er Fragen dazu hat. Wir befürchten aber, dass er uns doch nicht fragt, denn er sagte weiter, er wolle solche Zahlen lieber auf der Ebene von Betriebsleitung und GBR/BR halten.

Allerdings hegen wir Zweifel, ob Betriebsleitung und Betriebsräte einen Gesamtüberblick über die tatsächliche Fluktuation in allen NSN-Betrieben in Deutschland haben.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

Sozialauswahl nach Altersgruppen - Urteil in zweiter Instanz
Das Unternehmen Karmann hat einen Personalabbau mit betriebsbedingten Kündigungen durchgeführt. Um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu sichern, bildete der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats (!) - wie wir berichteten - im IA/SP Alterscluster, innerhalb deren er dann jeweils die Sozialauswahl durchführte. Dem IA/SP war eine auf dieser Auswahl beruhende Namensliste beigefügt. Mitarbeiter gewannen ihre Kündigungsschutzklage in erster Instanz, da nach Ansicht des Gerichts, dieses Vorgehen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

Am Freitag, den 13.07.2007 hat die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen nun im Fall von sechs Kündigungsschutzklagen entschieden, dass die Kündigungen nicht gegen das AGG verstoßen. Sie wären damit wirksam. In einem Fall hat das Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, weil die soziale Auswahl fehlerhaft war.

Die Kammer hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Das bedeutet, dass das LAG den Weg zum Bundesarbeitsgericht (BAG) freigegeben hat, damit in dieser Frage eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden kann. Die Tatsache, dass zwischen dem Urteil der 1. Instanz (05.02.07) und dem der 2. Instanz (13.07.07) nur fünf Monate liegen, deutet darauf hin, dass die Richter großes Interesse an der schnellen Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung haben. Wir hoffen, dass die Mitarbeiter in Revision gehen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

NSN: Situation bei SCA
Kollegen von SCA aus Mch M berichteten, dass in ihren Abteilungen Aufgaben teilweise zur PSE Wien verlagert werden. Es handelt sich hierbei also nicht nur um einen Abbau aufgrund von Portfolio-Überschneidungen, sondern auch wegen Verlagerungen von Tätigkeiten.

Diese Verlagerung verschärft die angespannte Situation bei SCA weiter. Wie die Kollegen berichten, sollen in der einen Dienststelle nur noch 2 von 11 Kollegen übrig bleiben, in einer anderen 5 von 11. Die Betriebsleitung möchte diesen Abbau so schnell wie möglich erreichen.

Dies könnte für die betroffenen Kollegen bedeuten, dass sie vermehrt durch Personalgespräche unter Druck gesetzt werden. Die Gespräche laufen natürlich mit psychologischen Tricks. Einzelne Vorgesetzte scheuen sich nicht zu sagen: "Haben Sie keine Bedenken, ob es in zwei Jahren NSN noch gibt?" Damit nutzen sie die Angst der Mitarbeiter vor der Zukunft von NSN aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst euch nicht ins Boxhorn jagen. Niemand weiß zum jetzigen Zeitpunkt wie sich Nokia Siemens Networks weiterentwickeln wird. Solche Aussagen sind Spekulationen, die lediglich zum Weichkochen der Mitarbeiter eingesetzt werden.

Vergesst also nicht, dass es eine Nicht-Kündigungsgarantie bis 30.09.2009 für euch gibt und die Betriebsleitung auf eure Bereitschaft die Firma zu verlassen, angewiesen ist. Lasst euch diese Freiwilligkeit nicht nehmen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 24.07.07

NSN: Stellenabbau bei O2 - Vor Entscheidung für die beE Markt sondieren
Mitarbeiter, die sich überlegen in die beE zu gehen, in der Hoffnung darüber einen neuen Arbeitsplatz ohne ewigen Stellenabbau zu bekommen, sollten zuvor den Telekommunikationsmarkt studieren.

So reagiert beispielsweise die Mobilfunkfirma O2 mit einem Abbau von 700 Arbeitsplätzen auf die jüngsten Umsatzrückgänge. O2 hat seinen Hauptsitz in München und beschäftigt zurzeit 4.900 Mitarbeiter in Deutschland (Stand: 31.3.07). O2 begründet den Abbau mit der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken - wie originell. Betroffen seien Verwaltungs- und Zentralfunktionen. Auch bei O2 soll der Stellenabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

Damit drängen weitere 700 Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt der Telekommunikationsbranche, vermutlich die meisten am Hauptsitz in München.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 24.07.07

NSN: Übernimmt Nokia Siemens Networks Tellabs?
Laut einem Bericht des Finanzdienst "The Street.com" prüft Nokia Siemens Networks den Kauf des amerikanischen Netzwerk-Ausrüsters Tellabs. NSN soll sieben Milliarden US Dollar bieten. Dabei beruft sich "The Street.com" auf eine mit dem Plan vertraute Person. Der Deal wird jedoch noch eine Weile auf sich warten lassen, da die Entscheidung von Tellabs nicht unmittelbar bevorsteht, sagte der Informant von The Street.com.

Tellabs entwickelt Telekommunikationsnetze, die den wechselnden Bedürfnissen der Endanwender entsprechen. Der Deal würde Nokia Siemens Networks einen großen Marktanteil am U.S. Telekommunikationsmarkt sichern und die Beziehungen zu den großen Telekommunikationsunternehmen wie AT&T und Verizon festigen.

Tellabs lehnte eine Stellungnahme ab. Auch Nokia und Siemens wollten den Bericht nicht kommentieren. "Das ist offensichtlich ein Gerücht, und wir kommentieren keine Marktgerüchte", sagte ein NSN-Sprecher.

Die Börse reagierte prompt. Tellabs-Aktien zogen außerbörslich bereits mehr als 20 Prozent auf 14,27 Dollar an. Die Nokia Aktie gab leicht nach.

Branchenexperten halten das Angebot von 7 Milliarden Dollar für überhöht. Analysten halten den Deal eher für unwahrscheinlich, zumal Nokia Siemens Networks mit der eigenen Integration beschäftigt ist, sagte Handelsbanken-Analyst Karri Rinta. Auch sein Kollege, EQ-Analyst Jari Honko, meldete Bedenken an: "Das ist nicht unmöglich, aber der Preis scheint hoch zu sein."

Wir werden sehen, was daraus wird. Zu Erinnerung: Mit U.S. Käufen, die dann nicht hielten, was man sich vorgestellt hatte, begann die ICN-Krise, die zur Com-Krise wurde und deren Auswirkungen sich heute in NSN fortsetzen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

Sozialauswahl nach Altersgruppen ist Altersdiskriminierung
Ein Unternehmen wollte einen Personalabbau mit betriebsbedingten Kündigungen durchführen. Um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu sichern, bildete der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats (!) im IA/SP Alterscluster, innerhalb deren er dann jeweils die Sozialauswahl durchführte. Dem IA/SP war eine auf dieser Auswahl beruhende Namensliste beigefügt.

Aufgrund der Alterscluster wurde mehr älteren Mitarbeitern gekündigt als dies bei einer Sozialauswahl ohne die Gruppenbildung der Fall gewesen wäre. Einer der gekündigten älteren Arbeitnehmer sah in diesem Vorgehen eine unzulässige Altersdiskriminierung und erhob Kündigungsschutzklage.

Zur Begründung für dieses Vorgehen gab der Arbeitgeber in seinem Schriftsatz an, die Durchführung der Sozialauswahl nach den Altersgruppen sei erforderlich gewesen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, weil ohne Berücksichtigung der Altersgruppen die Altersstruktur erheblich verschlechtert würde. So habe sich die Altersstruktur durch die vorangegangenen Sozialpläne bereits verschlechtert und zwar wäre er von Juni 2004 (37 Jahre) über Februar 2005 (Altersdurchschnitt 41 Jahre) über Juli 2005 (Altersdurchschnitt 42 Jahre) bis Januar (Altersdurchschnitt 43 Jahre) insgesamt um 6 Jahre gestiegen.

Wäre die Sozialauswahl ohne Altersgruppen vorgenommen worden, so der Arbeitgeber weiter, hätte sich der Altersdurchschnitt um weitere vier Jahre (auf 47) erhöht. Bei Mitbewerbern sei der Altersdurchschnitt erheblich niedriger (Zahlen für 2005 BMW: 40,6 und VW: 41,1 Jahre).

Das Arbeitsgericht Osnabrück gab der Klage des Arbeitnehmers statt. Obwohl die Sozialauswahl wegen der Namensliste im vorliegenden Fall vom Gericht nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden konnte, erkannte es darauf, dass die Kündigung unwirksam sei, weil die Sozialauswahl nach Altersgruppen eine unzulässige Altersdiskriminierung darstelle. (ArbG Osnabrück, Urteil vom 05.02.2007, Az.: 3 Ca 724/06)

Ein Urteil, das Mut macht.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

NSN: Führungskräfte-Schulung zum Stellenabbau
Damit Führungskräfte den - so NSN - "großen Herausforderungen" des Stellenabbaus gewachsen sind, werden sie ab Ende Juli bis Mitte/Ende August geschult. D.h. im Klartext, eure Vorgesetzten werden darauf vorbereitet, wie man euch am besten überredet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, in die beE zu gehen, eine ATZ oder VB-Regelung abzuschließen. Unterstützt werden sie dabei von der Personalabteilung. NSN betont in der Mail an die Führungskräfte einen "verantwortungsvollen und sachlichen" Umgang mit "den vom Abbau betroffenen Mitarbeitern".

NSN bietet eine Kurzschulung, die zwei bis drei Stunden dauert, und eine eintägige Langschulung an. Die Kurzschulung durchlaufen alle Führungskräfte, die Langschulung nur die aus Bereichen mit besonders hohem Stellenabbau. Letztere soll ab Mitte August starten.

In diesen Schulungen sollen die Führungskräfte optimal auf die anstehenden Gespräche mit euch vorbereitet werden. Dies beinhaltet vor allem eine psychologische Schulung der Vorgesetzten. Es werden die Methoden der Gesprächsführung und praktische Tipps für die Trennungsgespräche vorgestellt. Ziel von NSN ist es, den Vorgesetzten die nötige Sicherheit für die Trennungsgespräche zu vermitteln. Der zweite Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen und Eckpunkten des Interessenausgleichs, damit die Vorgesetzten den eifrigen Lesern der NCI-Homepage gewachsen sind.

Bei der Langschulung, zu der die Führungskräfte persönlich eingeladen werden, wird das geschilderte Programm um Rollenspiele ergänzt. "In interaktiven Gruppentrainings", heißt es in der Mail an die Führungskräfte, "werden Sie für ihre Aufgaben während der Restrukturierung geschult. Es besteht ausreichend Gelegenheit, persönliche Fragen mit den Trainern zu besprechen."
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

NSN: Führungskräfte-Schulung - was bedeutet das für euch?
Die Führungskräfte wurden bei jedem Stellenabbau geschult. Das ist nicht wirklich neu. Also muss man davor auch nicht erschrecken. Die Erfahrung zeigt: Derjenige, der gut vorbereitet in so ein Gespräch geht, ist einem solchen Gespräch auch gewachsen, selbst, wenn es nicht ganz fair ablaufen sollte. Derjenige, der unvorbereitet in ein solches Gespräch geht, wird schnell unterlegen sein, ist leicht zu verwirren und mit Scheinargumenten zu überzeugen. Im schlimmsten Fall kommt er mit einem Aufhebungsvertrag aus einem solchem Gespräch heraus.

Daher: Nie in einem Gespräch etwas unterschreiben. Immer Bedenkzeit ausbitten.

Gute Vorbereitung zahlt sich also aus. Wenn ihr euch richtig vorbereitet, wisst ihr in der Regel mehr als euer Vorgesetzter und seid daher im Vorteil.

Inhaltliche Vorbereitung
Dazu könnt ihr euch die Informationen zum IA/SP auf unserer Homepage ausdrucken, eure Fragen notieren und während des Gesprächs die Antwort eures Vorgesetzten mitschreiben. Sagt während eines Gesprächs nie etwas zu. Nehmt euch immer Bedenkzeit. Eine Unterschrift ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Macht eine Gesprächsnotiz und verlangt die Antworten, die euch am wichtigsten sind, schriftlich, zum Beispiel wonach sich die Höhe des Arbeitslosengeldes im Anschluss an die beE berechnet.

Psychologische Vorbereitung
Macht euch ganz klar was ihr wissen wollt. Informiert euch über Trennungsgespräche und Personalgespräche. Euch muss stets bewusst sein, dass eure Vorgesetzten, die Aufgabe haben, euch zu einem der oben genannten Abschlüsse zu überreden. Sie haben eine Zielvorgabe für ihre Abteilung. Macht euch das immer wieder bewusst. Wie ein Verkäufer werden die Vorgesetzten die Argumente vorbringen, die für den Abschluss eines Vertrages stehen und die Nachteile nach Möglichkeit verschweigen, die dagegen stehen.

Dies gilt auch für Chefs, mit denen man sich bisher gut verstanden hat, Privates ausgetauscht hat oder sogar befreundet ist. Ihr werdet Argumente zu hören bekommen, wie "dass müssen Sie doch verstehen, dass abgebaut werden muss. Das ist doch zum Wohl von NSN, sonst kann der Bereich doch nicht überleben". Was habt ihr davon, wenn der Bereich überlebt, ihr aber arbeitslos seid? Spätestens hier gehen die Interessen von NSN und euch auseinander. Prüft die Argumente daher genau und überlegt euch selbst, was für euch gegen ein Angebot spricht. Nur so kommt ihr zu einer für euch richtigen Entscheidung. Blindes Vertrauen ist hier fehl am Platz.

Sachlicher Umgang mit den Betroffenen heißt auch, dass ihr euch nicht scheuen müsst "nein" zu sagen, wenn ihr euch für keines der Angebote aus dem IA/SP interessiert. Dieses "Nein" sollte klar akzeptiert werden. Weicht daher einer Antwort nicht aus und sagt: "muss ich mir noch überlegen", wenn eure Entscheidung klar ist. Solange ihr schwankt, gehen euer Vorgesetzter und die Personalabteilung davon aus, dass man euch noch überreden kann. Weitere Personalgespräche werden dann folgen. Also ein klares "Nein", statt ein "unklares Vielleicht", nur weil man den Chef nicht vor den Kopf stoßen will, wenn man die Angebote ablehnen möchte.

Habt ihr das Gefühl, der Chef setzt euch unter Druck, dann brecht das Personalgespräch ab. Spätestens jetzt solltet ihr einen Betriebsrat hinzuziehen.

Betriebsrat mitnehmen
Ihr habt das Recht zu jedem Personalgespräch einen Betriebsrat mitzunehmen. Ihr müsst damit rechnen, dass bei dem Gespräch eurer Vorgesetzter und ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend ist. In diesem Fall (zwei gegen einen) solltet ihr unbedingt einen Betriebsrat eures Vertrauens hinzuziehen.

Nebenbei bemerkt: Die E-Mail an die Führungskräfte war in deutscher Sprache und die Schulungen werden es auch sein. Plötzlich geht es.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Fluktuationszahl 357 auf Betriebsversammlung bestätigt
Wie wir gestern berichteten, geht aus der Differenz der Mitarbeiterzahlen vom Mai 2007 und denen vom Juli 2007 hervor, dass bereits 357 Mitarbeiter in dieser Zeit Nokia Siemens Networks verlassen haben.

Auf der Betriebsversammlung vom 17.07.2007 wurde die Frage gestellt: „Ich habe vor 3 Monaten ein Zeugnis beantragt. Warum passiert da nichts?“ Die Betriebsleitung Mch M antwortete: „Es wurden ca. 300 Zeugnisse in den letzten Monaten gemacht. Max. 4 Wochen sollte es dauern. Keine Langläufer bekannt. …“

Diese Aussage der Betriebsleitung über die 300 Zeugnisse bestätigt, dass etwa 300 Mitarbeiter NSN in den letzten Monaten verlassen haben. Da keine „Langläufer bekannt“ sind, haben diese Mitarbeiter nach dem 01.04.2007 die Firma verlassen. Diese Anzahl der Mitarbeiter deckt sich mit der von uns ermittelten Fluktuationszahl von 357.

Da laut Vereinbarung mit dem GBR alle Weggänge ab 01.01.2007 zählen, sind von der Abbauzahl 2.290 also 357 abzuziehen. Dies bedeutet, dass „nur“ noch 1933 Arbeitsplätze abzubauen sind.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Personalabbau mal anders
Im IP/Transport entfallen zehn der abzubauenden 14 Stellen auf die Hofmannstraße. Gleichzeitig sollen ca. 24 Stellen aufgebaut werden. Nun hat jemand vernünftigerweise entschieden, anstelle des Abbaus einfach zehn Stellen weniger aufzubauen. Es geht also auch anders.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Mapping - Wann der Versetzung widersprechen?
Die Mapping-Listen werden voraussichtlich Ende Juli an die Betriebsräte übergeben. Bei diesem Mapping handelt es sich um Versetzungen. Wer durch die Zuordnung zu einer Abteilung einen Nachteil befürchtet, sollte sich bei seinem Betriebsrat melden. Der Betriebsrat kann aus den in §99 BetrVG aufgezählten Gründen der geplanten Versetzung widersprechen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ausschließlich ältere Mitarbeiter in Abteilungen zusammengefasst würden, ohne dass dies betrieblich notwendig wäre. In einem solchen Fall könnten diese Mitarbeiter befürchten, über eine folgende Ausgliederung entsorgt zu werden.

Eine solche Befürchtung ist leider nicht ganz von der Hand zu weisen, insbesondere, da die Betriebsleitung Mch H einräumte, dass entsprechende Überlegungen angestellt würden.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach beE
In der ersten beE 2003 und in nachfolgenden galt folgende Regelung:
Das Arbeitslosengeld wurde auf Basis des Jahreseinkommens vor Eintritt in die beE berechnet, d.h. die Bezugsgröße waren 100 Prozent und nicht nur 85 Prozent des letzten Gehaltes. Diese Regelung gilt seit 2006 nicht mehr.

Seither ist die Basis für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, wie für jeden anderen auch, das letzte Jahresgehalt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Damit wird das Arbeitslosengeld auf Basis des beE-Gehalt berechnet, das nur 85 Prozent des letzten Gehaltes vor der beE beträgt. Das Arbeitslosengeld im Anschluss an die beE wird also ca. 51 Prozent bzw. 56,95 Prozent des letzten Netto vor Eintritt in die beE betragen.

Als ein Anwalt diese Regelung in einem beE-Workshop erwähnte, war dies den beE-lern nicht bewusst. Die Betriebsleitung in Mch M, auf der Betriebsversammlung am 17.07.07 befragt nach der Bezugsgröße, gab hier eine andere Auskunft. Sie sagte, dass das Arbeitslosengeld auf Basis des Gehalts vor der beE berechnet wird. Dies ist unserer Ansicht nach §§ 130, 131 SGB III nicht möglich.

Eine verbindliche Auskunft über die Bemessungsgrenze solltet ihr euch vom Arbeitsamt schriftlich geben lassen.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Übertrittsregelung Siemens AG
Der GBR von Nokia Siemens Networks teilte mit, ihm wurde schriftlich bestätigt, dass die Übertrittsregeln gemäß CP-Rundschreiben 02/04 sinngemäß angewandt werden. Das bedeutet, dass diese Regelung für Rückkehrer zu Siemens gelten soll, obwohl Nokia Siemens Networks nicht zum Siemens-Konzern gehört. Insbesondere werden Betriebszugehörigkeitszeiten angerechnet. Wer das Schreiben verfasst und welchen rechtlichen Charakter es hat, wissen wir nicht. Wir können daher nicht beurteilen, ob das Schreiben rechtsverbindlich ist.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Alle Jahre wieder - Zeugnis beantragen
Alle, die sich entschließen, einen Aufhebungsvertrag oder einen beE-Vertrag zu unterschreiben, sollten ein qualifiziertes Zeugnis von Nokia Siemens Networks beantragen. Die Kollegen, die in die beE wechseln, können ein Zwischenzeugnis verlangen, da sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Das Zwischenzeugnis muss genauso präzise sein, wie ein Abschlusszeugnis, da dieses die Grundlage für das Abschlusszeugnis ist. Im Falle der Kollegen, die einen Aufhebungsvertrag ohne beE unterschreiben, ist dies ein Abschlusszeugnis. Rechtsgrundlage für diesen Anspruch bildet §109 I GewO (Gewerbeordnung):

„(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

Nach Angabe der Betriebsleitung in Mch M wurden in den letzten Monaten ca. 300 Zeugnisse geschrieben. Es sollte maximal vier Wochen ab Beantragung dauern, bis der Mitarbeiter sein Zeugnis erhält.

Lasst das Zeugnis überprüfen, denn unsere Erfahrung ist, dass die Formulierungen im Zeugnis häufig schlecht ausfallen.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 20.07.07

NSN: Abbau durch Fluktuation teilweise erreicht
Anfang Mai 2007 legte der Betriebsrat konkretisierte Zahlen zu den Abbauplänen vor. Dabei wurde auch die konkrete Mitarbeiteranzahl der einzelnen Bereiche genannt. Die am Dienstag von der Betriebsleitung vorgelegten Mitarbeiterzahlen zeigen, dass insbesondere bei SCA schon viele Kollegen die Firma verlassen haben. Die Fluktuation betrug in diesem Bereich 466 Mitarbeiter. Damit fehlen zu den vereinbarten Abbauzahlen, die ja ab 1.1.2007 zählen, nur noch 53 Mitarbeiter. Auch in den anderen größeren Bereichen erkennt man eine erhöhte Fluktuation.

Durch Fluktuation bereits abgebaut wurden seit Mai 2007 schon 357 Mitarbeiter. Diese müssen von der vereinbarten Abbauzahl 2290 abgezogen werden. Es sind folglich "nur" noch 1933 Arbeitsplätze abzubauen. Zählt man die Fluktuation dagegen zu der Abbauzahl 2290 dazu, dann erhöht sich die Abbauzahl auf 2647, also auf 21 Prozent. Damit wäre man nicht mehr weit von den ursprünglichen 23 Prozent entfernt.

So haut man Mitarbeiter übers Ohr.

Bereich

Mitarbeiter

Stand Mai 07

Mitarbeiter

Stand Juli 07

Bereits abgebaut

durch Fluktuation

Vereinbarte

Abbauzahlen

Abbausoll

(noch offen)

Services Core

and

Applications

(SCA)

1800

1334

-466

519

53

Radio Access

(RA)

1110

1046

-64

204

140

Research,

Technology

and Platforms

(RTP)

750

697

-53

235

182

Marketing & Sales

1250

1194

-56

257

201

Sonstige

7700

7982

282

1075

1357



Die Abbauzahlen pro Bereich ergeben sich nach den neuen Zahlen der Betriebsleitung wie folgt:

Bereich

Mitarbeiter

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

in Prozent

vereinbarte

Abbauzahlen

vereinbarte

Abbauzahlen in Prozent bezogen auf die Bereiche

Service Core and Applications (SCA)

1.334

850

47,2

 519 

38,9

Radio Access (RA)

1.046

250

22,7

 204 

19,5

Research, Technologies and Platforms (RTP)

697

250

33,3

 235 

33,7

Marketing & Sales

1.194

650

52,0

257

21,5

Service

2.789

 346

12,4

OBS

1.095

900

11,7

 360 

32,9

IPT

299

 14 

4,7

Strategy and Portfolio

10

 3 

30,0

Operations

2.539

 257 

10,1

IT

440

 44 

10,0

HR

810

 7 

6,3

Finance & Control

 38 

Andere Zentralbereiche

 6 


(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 18.07.07

NSN: IA/SP Unzulässiger Ausschluss des Rechtswegs
Nokia Siemens Networks versucht mit Einverständnis des GBR, für die Mitarbeiter jeglichen Rechtsweg auszuschließen. In Punkt 4.7, und 5.13 steht: „Erhebt ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung.“

Der Wortlaut dieser Punkte suggeriert, dass man allein durch die Einreichung einer Klage am Arbeitsgericht alle Ansprüche aus dem IA/SP verliert, also z.B. den Anspruch auf die Abfindung, auf die Erfüllung des beE-Vertrages etc.

Jedermann hat in unserem Rechtsstaat „… Anspruch auf rechtliches Gehör“ (Art. 103 I GG). Daher können Nokia Siemens Networks und der GBR die rechtliche Prüfung nicht generell ausschließen. Ein solcher genereller Ausschluss des Rechtsweges ist sittenwidrig und damit nichtig, d.h. ungültig gemäß §138 I BGB i.V.m. Art. 103 I GG.

Was heißt das nun? Wenn sich irgendwelche Streitfälle aus dem IA/SP, bzw. Aufhebungsvertrag ergeben, kann der Mitarbeiter klagen, ohne Ansprüche zu verlieren.

Die Aufnahme einer solchen Klausel in einen IA/SP empfinden wir als eine Nötigung der Mitarbeiter. Ein rechtlicher Laie durchschaut nicht, dass diese Klausel unwirksam ist und verzichtet daher auf den Klageweg aus Angst, einen Anspruch aus dem IA/SP zu verlieren. Schließlich kann es dabei um viele tausend Euro gehen. Offensichtlich nehmen dies Nokia Siemens Networks und GBR bewusst in Kauf, schließlich haben sie Rechtsanwälte und wir haben sie bereits 2006 deutlich darauf hingewiesen.

Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 I Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:

„Wer einen Menschen rechtswidrig …durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer … Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Übersicht
Im Folgenden nehmen wir ausführlich Stellung zu dem Interessenausgleich und Sozialplan für den Stellenabbau 2007.

Zur besseren Orientierung hier eine Übersicht:
Artikel: Unzulässiger Ausschluss des Rechtswegs
Artikel: Abbau 50-jähriger über Ausgliederungen?
Artikel: Betriebsübergänge und IA/SP-Angebote
Artikel: Key People
Artikel: Orientierungsphase
Artikel: Beschäftigungssichernde Maßnahmen
Artikel: Die Präambel - der Geist der Vereinbarung
Artikel: Hoher IGM-Organisationsgrad ein Garant für bessere Ergebnisse?
Artikel: Stellungnahme des GBR zu den Massenentlassungen


Artikel: Freiwilligkeit
Artikel: Für wen gilt dieser Interessenausgleich und Sozialplan und für wen nicht
Artikel: Abbauzahlen
Artikel: beE
Artikel: Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in die beE
Artikel: Abfindungen und sonstige geldliche Zahlungen
Artikel: Abfindungsbeschränkungen
Artikel: Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
Artikel: Vorruhestandsregelung (VB)
Artikel: Altersteilzeit
Artikel: Schwerbehinderte
Artikel: Teilzeit-Mitarbeiter
Artikel: Mitarbeiter ab 50 Jahre
Artikel: Arbeitgeberdarlehen
Artikel: Sonstiges

(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: Abbau 50-jähriger über Ausgliederungen?
Laut Betriebsleitung werden weiter Verhandlungen über Ausgliederungen mit verschiedenen Geschäftspartnern geführt. Im IA/SP steht zwar, „es bestehen derzeit keine konkreten Pläne für Outsourcingmaßnahmen, die für den Wirtschaftsausschuss relevant sind.“, die Betriebsleitung Mch H redete sich jedoch darauf heraus, dass sie ja nicht planen, sondern nur verhandeln. Außerdem dürfe man sich doch Gedanken machen, das wäre im IA/SP nicht ausgeschlossen.

„Hauptgrund“ solcher Ausgliederungs-Überlegungen sind für NSN, dass „Bewerber mit 50 praktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben“. Eine Ausgliederung beispielsweise zu einem Softwarehaus würde es aber ermöglichen, dass sich NSN auch von 50-jährigen Mitarbeitern trennen könne, ohne dass diese dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.

Es ist ein fundamentaler Unterschied zwischen „sich Gedanken machen“, „Planen“ und „Verhandeln“. Verhandeln ist bereits die konkrete Umsetzung eines Planes, den man aufgrund der vorher gemachten Gedanken gefasst hat.

Weiterhin bedeutet diese Aussage, dass NSN Firmen wie als Entsorgungseinrichtung für ältere Mitarbeiter missbrauchen wollen. In solchen Fällen kann man nur raten, dem Betriebsübergang zu widersprechen, insbesondere da ältere Mitarbeiter häufig einen besonderen Kündigungsschutz haben. Werden gezielt Ältere ausgegliedert, liegt eine Diskriminierung vor, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann. Insbesondere in eventuellen Kündigungschutzprozessen wird das eine Rolle spielen.

Scharf ist zu kritisieren, dass die Ausgliederungen zusätzlich zu dem Stellenabbau von 2.290 Mitarbeitern erfolgen und laut IA/SP nicht auf die Abbauzahlen angerechnet werden.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: Betriebsübergänge und IA/SP-Angebote
Sollte ein Betriebsübergang während der Geltung des IA/SP nach §613a BGB stattfinden und der Mitarbeiter will nicht in die neue Firma übergehen, dann kann er natürlich dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Der Sozialplan gilt dann auch für diese Mitarbeiter weiter. Sie können dann - wenn sie möchten - NSN per Aufhebungsvertrag verlassen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Key People
Die Angebote aus dem IA/SP werden zunächst den Mitarbeitern unterbreitet, die an Produkten gearbeitet haben, die entfallen sind. Wenn die Abbauzahlen so nicht erreicht werden können, werden auch andere angesprochen. Manche Mitarbeiter sind allerdings für die Überlebensfähigkeit des Unternehmens unverzichtbar. NSN will verhindern, dass diese sogenannten Key People in Scharen gehen, indem die Personalabteilung Aufhebungsverträgen mit ihnen nicht zustimmen wird. Ein „Schmerzensgeld“ für solche Key People, die „bleiben müssen“, ist jedoch nicht vorgesehen.

Es gibt eine Liste mit Key People, die allerdings nicht für die Mitarbeiter zugänglich gemacht wird. Ob man zu dieser Gruppe gehört, erfährt man also nur, wenn man nach einem Aufhebungsvertrag fragt, die Personalabteilung diesen aber ablehnt.

Zur Befürchtung, dass die Key People ab Oktober 2009 einer möglichen Sozialauswahl zum Opfer fallen und betriebsbedingt gekündigt werden könnten, erklärte die Betriebsleitung Mch H heute, dass sie diesem Problem gegebenenfalls durch die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl begegnen will. Ob die Key People von Heute auch die Leistungsträger von 2009 sind, kann man heute nach Aussage der Betriebsleitung noch nicht wissen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Orientierungsphase
Der IA/SP sieht das Angebot einer „Orientierungsphase“ vor. Es wird eine Hotline per E-Mail und Telefon eingerichtet, über die man sich informieren und auch Gesprächstermine vereinbaren kann. Dann folgen Orientierungsgespräche, in der Beratungsziele und –Inhalte und die persönliche Situation betrachtet werden. Anschließend erfolgt die Beratung mit der Analyse der beruflichen Situation und der individuellen Kompetenzen und ein Bewerbungstraining, sowie Hilfe bei der Job Recherche.

Wenn man es näher betrachtet, ist die Orientierungsphase eine Art Schnupper-beE. Wer dieses Angebot wahrnehmen will, spricht zunächst mit den Betreuern der aktuellen Siemens-beE über die Hotline. Kommt die konkrete Entscheidung für oder gegen den beE-Übertritt näher, dann wird man mit der NSN-Personalabteilung sprechen. Stellt man während der Orientierungsphase fest, dass die beE nichts für einen ist, dann ist es jederzeit möglich, nein zu sagen und den Prozess abzubrechen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP: Beschäftigungssichernde Maßnahmen
Der Abschnitt "Beschäftigungssichernde Maßnahme" zeichnet sich durch Gimmicks aus. Eigentlich ist auch das zu viel gesagt, denn ein Gimmick ist ein attraktives Werbegeschenk von geringem materiellen Wert - oft auch einem Produkt, wie zum Beispiel Cornflakes als Kaufanreiz beigepackt.

Geregelt, oder besser erwähnt sind hier die Dienst- und Werksverträge. NSN wird parallel zu den Abbaumaßnahmen die Vergabe von Dienst- und Werkverträgen, insbesondere die Beschäftigung von Consultants und Subunternehmen, reduzieren, um ergänzend die Kostenabbauziele zu erreichen.

Man beachte, dass dieser Abbau zusätzlich zu diesem Stellenabbau erfolgen soll. Toll, kann man nur sagen, jetzt verlieren auch noch unsere Consultants ihren Job, ohne dass dafür ein Arbeitsplatz im Unternehmen gerettet wird. In den vergangenen IA/SP wurde dieses Insourcing betrieben, um Arbeitsplätze zu retten und 2002 wurde die Anzahl dieser Arbeitsplätze genau beziffert und von der Abbauzahl abgezogen. Ach ja, man erinnert sich noch gut, an einen fähigen Betriebsrat.

Des Weiteren findet sich unter dem Abschnitt "Beschäftigungssichernde Maßnahme" ein Angebot zu einer Orientierungsphase, in dem beispielsweise beschrieben wird, wann Vorgesetze und Betroffene darüber informiert werden. Die Orientierungsphase dient dazu, dem Arbeitnehmer das Verlassen der Firma schmackhaft zu machen oder ist sie gar ein Teil der beE, das bleibt auch dem aufmerksamen Leser des IA/SP unklar.

Weiter halten die Betriebsparteien Altersteilzeit, VB, Aufhebungsvertrag und beE für eine beschäftigungssichernde Maßnahme. Oder meinen sie die Beschäftigungssicherung der verbleibenden Belegschaft? Da hilft ein Blick in die Vergangenheit. Im Jahre 2002 waren am Standort Hofmannstraße noch 12.477 Mitarbeiter beschäftigt ungefähr so viele wie heute bei Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG. Die Zahl der Mitarbeiter ist inzwischen in Mch H auf 1.637, also in fünf Jahren auf 13,1 Prozent gesunken und wird um weitere 17,8 Prozent sinken. Und jedes Jahr haben wir im Interessenausgleich (außer 2002) versichert bekommen, durch die Maßnahmen würde "die Beschäftigung für die verbleibende Belegschaft" gesichert.

Die Frage bleibt, was hat all das mit Beschäftigungssicherung zu tun?
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Die Präambel - der Geist der Vereinbarung
Eine Präambel wird der eigentlichen Vereinbarung vorangesetzt, um den Geist auszudrücken, unter dem diese Vereinbarung zustande gekommen ist.

Am 15.03.07 schrieb der GBR von Siemens Networks, der vollständig auf NSN übergegangen ist, in seiner Erklärung zum Start des Joint Ventures: "Für die Beschäftigten, aus den von Siemens kommenden Teil heißt dies, dass wir die Zeiten ohne hinreichende Perspektiven bei Com hinter uns lassen und optimistisch in die Zukunft von NSN blicken".

Von den Perspektiven der Beschäftigten ist im IA/SP nichts mehr zu merken, in der Präambel auch nicht. Dort ist die Rede von "zwangsläufig", vom "raschen Wandel und steigenden Wettbewerbsdruck", von einem sich verändernden "Marktumfeld", "abnehmender Profitabilität" und "Kostendruck von Kundenseite". Das Wort "Mitarbeiter" und "Arbeitsplatz" oder gar "beschäftigungssichernde Maßnahme" kommt nicht ein einziges Mal in der Präambel des Interessenausgleichs und Sozialplans vor.

Der Geist, unter dem diese Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben ist, ist klar: Es geht um das Unternehmen, nicht um die Mitarbeiter. Dieser Geist zieht sich durch die gesamte Vereinbarung. Maßnahmen für die Mitarbeiter sind durchweg Maßnahmen, die mit dem Verlassen der Firma enden.

"Die Kostenwirkung aus Personalanpassungen macht hierbei [Einsparungsmaßnahmen] deutlich den geringen Teil aus", heißt es in der Präambel weiter. Es klingt wie eine Entschuldigung. Spätestens bei dieser Formulierung hätte sich der GBR jedoch fragen müssen, ob es gerechtfertigt ist für einen "deutlich geringen Teil" 2.290 Menschen in Deutschland ihrer Existenzgrundlage zu berauben.

Weiter hätten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage stellen müssen, ob der Personalabbau nicht einen langfristigen und damit weit teuereren Schaden für das Unternehmen herbeiführt. Die Belegschaft ist ohnehin demotiviert durch die Art und Weise wie mit ihr umgegangen wird. Der jetzt zur Realität gewordene Stellenabbau demotiviert weiter. Zumindest der GBR hat den Sinn einer Präambel nicht verstanden, nämlich darüber nachzudenken, was er mit diesem Vertrag eigentlich bewirken möchte.

NSN wird im Rahmen der freiwilligen Abbauphase vor allem ihre jüngeren Mitarbeiter verlieren, die sich Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen und möglicherweise schon länger aktiv auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber sind.

Da wird es auch nicht helfen, wenn man sagt: "Sie gehören zu den Key-People. Sie sind folglich vom Sozialplan ausgeschlossen." Jüngere Mitarbeiter werden dies als Benachteiligung empfinden. Ihre Bindung zu NSN wird diese Bevormundung nicht steigern.

Es könnte sein, dass die jüngeren Key-Mitarbeiter auf die Abfindung pfeifen und sich lieber einen Arbeitgeber suchen, der in der Lage ist, sie ohne Zwang, aber mit attraktiven Arbeitsangeboten zu halten. Außerdem sollte auch NSN begriffen haben, dass auch heute noch der Grundsatz gilt: Reisende soll man nicht aufhalten. Ein Mitarbeiter, der gehen will, aber nur bleibt, weil ihm die Abfindung verweigert wird, wird sicherlich nicht weiter motiviert sein. Aus einem Key People kann mit solch unsinnigen Maßnahmen sehr schnell ein Mitarbeiter mit innerer Kündigung werden. Aber über Motivation und Demotivation haben wir schon häufig vergeblich in dieser Firma gesprochen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: Hoher IGM-Organisationsgrad ein Garant für bessere Ergebnisse?
Die IG Metall wirbt im Betrieb mit den Worten, wenn der Organisationsgrad höher wäre, könnten wir mehr erreichen, dann wären wir streikfähig.

Zunächst einmal wird der Betriebsrat von der gesamten Belegschaft gewählt, nicht nur von den IG Metall-Mitgliedern. Der GBR wird durch Gesandte der Betriebsräte gebildet. Daher hat ein GBR und ein Betriebsrat die Interessen der gesamten Belegschaft zu vertreten unabhängig vom Organisationsgrad in der Gewerkschaft.

Abgesehen davon, schauen wir doch einmal dorthin, wo die IG Metall ihr Klientel hat - in die Fertigungsstandorte. Was hat der IG Metall dominierte GBR für diese gefährdeten Standorte im IA/SP erreicht? Man liest:

"Fertigungen haben weiterhin für NSN einen hohen Stellenwert. Sie erlauben dem Unternehmen, auf die Markterfordernisse flexibel zu reagieren. Es gibt derzeit keine Pläne, Fertigungsstandorte in Deutschland zu schließen. Allerdings müssen Adaptionen wegen Auslastungsveränderungen und Geschäftsentwicklung möglich sein."

Mehr folgt nicht.
Die Vereinbarung hat den Stellenwert eines politischen Statements. Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen, die dem Arbeitgeber alle Türen offen halten. Was hilft es den Kollegen, wenn NSN erklärt, dass der Fertigungsstandort einen hohen Stellenwert hat, aber beispielsweise mittelfristig 50 Prozent der Kollegen wegen Auslastungsveränderungen entlässt und den Rest solange behält bis die Verlagerung in Billiglohnländer abgeschlossen ist?

Das Schema, das hier abläuft, sieht wie folgt aus:
Angenommen, NSN ändert seine Pläne und beabsichtigt Fertigungsstandorte zu schließen, da Auslastungsveränderungen wegen nicht vorhersehbarer Geschäftsentwicklung nötig sind. NSN lagert nun Teile der Produktion in Billiglohnländer aus. Die deutsche Produktion, die übrig geblieben ist, ist immer noch nicht konkurrenzfähig mit den Billiglohnländern und erhält daher relativ wenig Aufträge. Die deutsche Produktion ist also nicht ausgelastet, was erneut "Adaptionen wegen Auslastungsveränderungen" erforderlich macht. Weitere Auslagerungen und/oder Stellenabbau sind erforderlich. Am Ende stehen die Mitarbeiter ohne Arbeit da und die IG Metall ohne Klientel.

Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen. Ein hoher Organisationsgrad schützt die Mitarbeiter nicht vor Verhandlungsergebnissen, die lediglich Absichtserklärungen darstellen. Für die Fertigungsstandorte wurde nichts herausgeholt - trotz hohem Organisationsgrad.

Es liegt der Verdacht nahe, dass die IG Metall Beitragzahler sucht. 2002/2003 sind viele Mitarbeiter in die IG Metall eingetreten, weil sie die Arbeit des damaligen Betriebsratsvorsitzenden Heribert Fieber und seines Stellvertreters Leo Mayer überzeugt hatte. 2005 sind viele Mitarbeiter wieder ausgetreten, weil ihre Meinung in der IG Metall nicht gehört wurde.

Menschen muss man durch die Tat überzeugen. Das gelang damals - heute nicht mehr. Warum wohl? Mitarbeiter lieben es nicht, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, nicht informiert und mit hohlen Sprüchen ruhig gestellt zu werden.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Stellungnahme des GBR zu den Massenentlassungen
Der Arbeitgeber muss (bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern) Massenentlassungen oder Stellenabbau mit "sozialverträglichen" Maßnahmen der Agentur für Arbeit mitteilen (§17 I KSchG). Er hat die Stellungnahme des Betriebsrats hinzuzufügen (§17 III KSchG) oder glaubhaft zu versichern, dass der Betriebsrat mindestens zwei Wochen vorher informiert wurde. In diesem Fall muss er den Beratungsstand darlegen.

In dieser Stellungnahme kann ein Betriebsrat seine Bedenken gegen den Personalabbau äußern und damit auch der Agentur für Arbeit gegenüber erläutern, welche sozialen und finanziellen Folgen auf die Gesellschaft und die Agentur für Arbeit zukommen. Das Arbeitsamt erfährt damit neben der Stellungnahme des Arbeitgebers auch die Meinung des Betriebsrates zu diesem Personalabbau. Der Betriebsrat kann hier ein Stück politische Verantwortung übernehmen und zur Meinungsbildung über Sinn und Unsinn von Entlassungen und sozialverträglichem Stellenabbau beitragen.

Diese Mühe hat der GBR sich nicht gemacht. Er unterschrieb lediglich den Passus im IA/SP: "Diese Vereinbarung gilt zugleich als Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung zu der Meldung nach § 17 Abs. 2, Abs. 3 S.2 KSchG". Die Agentur für Arbeit kann nun bedenkenlos davon ausgehen, dass dieser Stellenabbau unumgänglich ist.

Leider haben sich alle Beteiligten - außer den Arbeitnehmern - inzwischen so an den "sozialverträglichen Stellenabbau" gewöhnt, dass dieser zur Routine geworden ist. Der GBR denkt nicht mehr über Alternativen nach. Der Arbeitgeber kopiert den letzten IA/SP, wandelt ihn ab, so dass er Verhandlungsmasse hat, legt dies dann dem GBR vor. Dieser wirft einen routinierten Blick darauf, erkennt, die Klassiker wie Aufhebungsvertrag und beE sind vorhanden, erkennt aber nicht die kleinen Änderungen, die der Arbeitgeber eingebracht hat und stimmt zu, weil der Arbeitgeber auf einen schnellen Abschluss drängt. Auf diese Weise werden Interessenausgleich und Sozialplan von Jahr zu Jahr schleichend schlechter.

Eine eigene Stellungnahme für die Agentur für Arbeit zu formulieren, wäre eine Chance für die Arbeitnehmervertreter gewesen, darüber nachzudenken, wie notwendig dieser Personalabbau tatsächlich ist und sich vor allem Gedanken darüber zu machen, welche Auswirkungen dies auf das Leben der einzelnen Mitarbeiter hat.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Freiwilligkeit

Freiwilligenaktion
Wird man angesprochen und überlegt, ob man gehen oder bleiben soll, ist es wichtig, sich immer wieder bewusst zu machen, dass es sich bei den Angeboten im Rahmen dieses Stellenabbaus um eine Freiwilligenaktion handelt. Klärt also zunächst, ob ihr es euch leisten könnt, zu gehen.

Freiwilligkeit bedeutet, dass der Entscheidung der freie Wille zugrunde gelegt werden kann. Dies ist nicht nur theoretisch so. Auch in der Praxis kann der Arbeitgeber bis 30.09.2009 nicht betriebsbedingt kündigen. NSN will etwas von euch, nicht ihr von NSN. Lasst euch diese gute Ausgangsposition nicht durch psychische Beeinflussung kaputt machen. Ohne euere Unterschrift unter einen Vertrag geht gar nichts. Niemand kann euch dazu zwingen.

Trotzdem ist das mit der Freiwilligkeit nicht so einfach. Viele psychische Faktoren beeinflussen die freie Willensentscheidung:

Angst vor Personalgesprächen
Viele Mitarbeiter haben Angst vor Personalgesprächen, die sie häufig als psychischen Druck empfinden. Den Betriebsräten wurde in einer außerordentlichen Betriebsratssitzung gesagt, dass jeder Mitarbeiter nur einmal angesprochen werden darf. Ein "Nein" des Mitarbeiters muss der Arbeitgeber als solches akzeptieren. Die Arbeitsgerichte sehen das übrigens auch so. In dem uns vorliegenden IA/SP ist allerdings dazu keine Formulierung zu finden. Dies könnte in einer geheimen Protokollnotiz festgehalten sein, die uns allerdings noch nicht vorliegt.

Sollte der Arbeitgeber Personalgespräche zu Druckgesprächen missbrauchen, möge man sich unsere Tipps zum Thema Trennungsgespräche und Personalgespräche zu Eigen machen. Die einfachste und sehr wirkungsvolle Methode ist das Schweigen.

Gehen wegen der Abfindung?
Einige Mitarbeiter beschäftigt schon länger der Gedanke "ist dieser Stellenabbau die letzte Gelegenheit eine einigermaßen gute Abfindung zu bekommen?" Immer wieder zwingt sie dieser Gedanke, sich mit Gehen oder Bleiben zu befassen, obwohl sie sich "das Gehen" eigentlich finanziell nicht leisten können. Die Angst ist jedoch groß im Falle von Ausgliederungen an eine Firma zu geraten, die dann niedrigere oder keine Abfindungen zahlt. Auch die Angst vor der Insolvenz von NSN Deutschland spielt bei diesen Überlegungen eine Rolle. BenQ ist nicht in Vergessenheit geraten.

Vielleicht hilft euch folgender Gedanke ein wenig, aus dem Kreislauf des Denkens auszubrechen. Das Leben an sich ist voller Risiken. Jeder von uns kann morgen einen Unfall haben oder erkranken. Auch hier würde das Leben sich dann schlagartig ändern. Trotzdem bestimmen diese Risiken die Überlegungen in unserem Alltag praktisch nicht. Menschen, bei denen diese Überlegungen eine den Alltag und die Entscheidungen bestimmende Rolle haben, gelten gemeinhin als psychisch schwer belastet oder krank.

Ewiger Stellenabbau, wie wir ihn seit 2002 erleben, belastet psychisch und diese Belastung macht krank. Deshalb sollte man die Frage: "Gehen oder bleiben wegen der Abfindung, obwohl man sich das Gehen eigentlich nicht leisten kann", unter dem Aspekt der Lebensrisiken betrachten.

Beim letzten Stellenabbau hieß es beispielsweise, dies sei die letzte Gelegenheit, in die beE zu gehen oder eine gute Abfindung zu bekommen. NSN wird gleiches nicht mehr anbieten. Was haben wir heute: Das gleiche Angebot wie damals - einfach abgeschrieben aus dem alten IA/SP. So geht dies seit Jahren. Weiter weiß niemand von uns, ob und wann er ausgegliedert wird, heute, morgen, gar nicht. Nebenbei bemerkt, in Kündigungsschutzprozessen hat man stets die Möglichkeit, in Abfindungsverhandlungen einzutreten, je besser die Aussichten den Prozess zu gewinnen, desto größer die Chancen. Das Gericht orientiert sich in seinen Vorschlägen zu einem Vergleich in der Regel an den üblichen Sozialplänen des Betriebs.

Deshalb sollte man die Angst, eventuell keine Abfindung mehr bekommen zu können, nicht zum bestimmenden Element seiner Überlegungen machen.

Angst vor Langeweile und die Frage warum gerade ich?
Viele Mitarbeiter haben aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit, Angst vor Mobbing. Sie erleben den rechtswidrigen Arbeitsentzug, der nach Bundesarbeitsgericht gegen die Würde des Menschen verstößt, als Diskriminierung und Verachtung, verbunden mit dem Gefühl weggeworfen zu werden.

Mit diesen Gefühlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsst ihr euch - auch verstandesmäßig - auseinandersetzen. Der Personalchef Matthias Bellmann sagte 2002 "Nehmen Sie es nicht persönlich". Folgt ausnahmsweise seinem Wort. Das Angesprochen-Werden hat mit eueren persönlichen, fachlichen und menschlichen Qualitäten relativ wenig zu tun. Ihr seid lediglich zur falschen Zeit am falschen Arbeitsplatz, nämlich auf einem, den der Arbeitgeber wegrationalisieren will.

Auch gegen Arbeitsentzug kann man sich wehren, entweder gerichtlich durch eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung oder einfach dadurch, dass man sich selbst neue Ziele setzt, beispielsweise eine Sprache lernt, eine neue Programmiersprache, endlich mal nachliest, warum das Weltall sich ständig ausdehnt, erforscht, warum der Himmel blau ist oder ein Fernstudium beginnt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf man sich in der Firma mit beliebigen Dingen beschäftigen, wenn man keine Arbeit zugeteilt bekommt, sogar mit Bügeln, das nämlich tat der Arbeitnehmer damals. Das BAG begründet dies damit, dass es für einen Menschen unzumutbar ist, den ganzen Tag ohne sinnvolle Beschäftigung zu verbringen. Also, auch hier liegt es an Euch, zu leiden oder dem Arbeitsleben einen eigenen Sinn zu geben.

Wenn ihr diese Distanz zu eueren Gefühlen bekommt, dann beißt sich der Arbeitgeber an euch die Zähne aus. Dann nämlich könnt ihr, verbunden mit unserer Tipps zu Trennungsgesprächen, auch diese Runde des Stellenabbaus wieder überleben. Bietet den Personalberatern also keine Angriffsfläche, an der sie ihre psychische "Überredungskunst" ansetzen können. Es geht hier um die Sache "Arbeitplatz". Die Firma will, dass ihr geht, ihr wollt bleiben. Es geht hier nicht um Gefühle, auch wenn diese selbstverständlich auf beiden Seiten da sind, denn auch Personalmitarbeiter und Chefs stehen unter Druck. Sie müssen Erfolge zeigen. Seid euch dieser Schwachstelle bewusst, statt euch unter Druck setzen zu lassen.

Das Recht einen BR seines Vertrauens hinzuzuziehen
Es sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, einen Betriebsrat seines Vertrauens zu einem Personalgespräch mitzunehmen. Ihr müsst euch nicht auf einen Betriebsrat einlassen, den der Arbeitgeber vorschlägt. Steht kein Betriebsrat zur Verfügung, muss das Personalgespräch verschoben werden. Entwickeln sich Fachgespräche beim Chef plötzlich zu Personalgesprächen, könnt ihr das Gespräch abbrechen mit dem Hinweis, ihr möchtet einen Betriebsrat hinzuziehen. Wenn der Chef auf einer Fortsetzung des Gesprächs besteht, wendet ihr die Schweigetechnik an oder weist darauf hin, dass dies eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach §119 BetrVG ist.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Für wen gilt dieser Interessenausgleich und Sozialplan und für wen nicht
Der IA/SP gilt zunächst für alle Mitarbeiter ohne die leitenden Angestellten und alle Standorte der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG. NSN will jedoch "Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im ausdrücklichen Interesse von NSN liegt." von der Geltung des Sozialplanes ausnehmen. Die Entscheidung, welche Arbeitnehmer das sein sollen, "trifft die jeweilige Business Unit bzw. Central Function." Diese Kollegen sollen dann nur per Eigenkündigung ohne Abfindung gehen dürfen.

Es ist rechtlich nicht möglich, willkürlich ausgewählte Personen vom IA/SP auszunehmen. Beim IA/SP handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung, die nach §77 IV BetrVG unmittelbar und zwingend gilt. Der Begriff "unmittelbar" bedeutet nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Betriebsvereinbarung alle Arbeitnehmer in einem Betrieb erfasst (BAG 16.9.1986 AP Nr. 17 zu §77 BetrVG 1972). Darunter fallen auch die Arbeitnehmer, die erst nach dem Abschluss der Betriebsvereinbarung in den Betrieb eingetreten sind. Diese Klausel im IA/SP ist daher nichtig.

Im Zweifelsfall sollten die willkürlich durch "Fingerpointing" von der Geltung ausgenommenen Mitarbeiter die Leistungen aus dem IA/SP gerichtlich geltend machen.

NSN wird im Rahmen der freiwilligen Abbauphase vor allem die jüngeren Mitarbeiter verlieren, die sich zu diesem Zeitpunkt, in dem die Konjunktur beginnt, anzuziehen, Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen und möglicherweise schon länger aktiv auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber sind. Wenn man ihnen dann sagt: "Sie gehören zu den Key-People. Sie sind folglich vom Sozialplan ausgeschlossen." werden diese Mitarbeiter das als Benachteiligung empfinden. Ihre Loyalität zu und ihr Engagement für NSN wird durch eine solche Bevormundung nicht gesteigert.

Zeitlich ist der IA/SP nicht eingeschränkt. Er soll gelten, bis zum Abschluss der vereinbarten Maßnahmen, solange also, bis 2.290 Mitarbeiter abgebaut wurden. In Punkt 2.1. "Personalanpassungsbedarf" gehen GBR und Arbeitgeber jedoch davon aus, dass dieser Abbau bis "zum Endes des Kalenderjahres 2009" abgeschlossen ist. Die Absicht die dahinter steckt, dürfte sein, dass sich NSN und GBR im Falle betriebsbedingter Kündigungen ab Oktober 2009 Verhandlungen zu einem neuen Sozialplan sparen wollen.

Rechtlich möglich ist dies nicht, da der IA/SP lediglich freiwillige Maßnahmen vorsieht. Für den Fall betriebsbedingter Kündigungen wurde nichts vereinbart. Sollte 2009 kein neuer IA/SP verhandelt werden, mit dem Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und entstehende Nachteile für die Mitarbeiter auszugleichen, könnten die betroffenen Kollegen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich aus §113 III BetrVG einklagen.

Ein GBR/BR darf solche Klauseln nicht in einen IA/SP schreiben. Er handelt damit gegen den Willen der Arbeitnehmer und gegen geltendes Recht.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP beE

Einrichtung der beE
Die Einrichtung einer beE beruht auf § 216b SGB III. Die beE kann finanziell durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden. Sie zahlt einen Anteil von 60 bis 67 Prozent des beE-Gehalts als Transferkurzarbeitergeld, abhängig von Unterhaltsverpflichtungen. NSN wird die beE nur einrichten, wenn die Bundesagentur für Arbeit diese Förderung bewilligt.

Dauer der beE
Die NSN-beE beginnt am 01.11.07 und endet am 31.10.09. Sie beträgt damit 24 Monate.

Aufhebungsvertrag in Verbindung mit dem Eintritt in die beE
Der Mitarbeiter kann nur in die beE eintreten, wenn er zuvor einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Zusätzlich muss man einen beE-Vertrag unterzeichnen.

Achtung:
Wir empfehlen, keinen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einem beE-Vertrag zu unterschreiben, bevor nicht rechtssicher geklärt ist, ob die Bundesagentur für Arbeit diese beE bezuschusst, auch wenn davon ausgegangen werden kann.

Der Aufhebungsvertrag ist nämlich auch dann gültig, wenn die beE nicht eingerichtet wird. Damit ist der Mitarbeiter aus der Firma ausgeschieden. Ihr scheidet dann mit Aufhebungsvertrag ohne Eintritt in die beE aus. Damit gelten bezüglich Abfindungen die Konditionen für "Ausscheiden mittels Aufhebungsvertrag ohne Eintritt in die beE" aus diesem Sozialplan. Das beE-Gehalt von 85 Prozent, das ihr sonst für zwei Jahre bekommen hättet, entfällt ersatzlos.

Eintritt in die beE
Der IA/SP sieht zwei Eintrittsdaten in die beE vor: 01.11.2007 oder 01.04.2008. Wie bereits im letzten IA/SP so geregelt, entscheidet nicht der Mitarbeiter zu welchem Datum er in die beE wechseln möchte, sondern der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber entscheidet also, wer wann welches beE-Angebot bekommt. Der Arbeitgeber kann damit den Mitarbeiter bis zu letzt für seine betrieblichen Belange verwenden, also beispielsweise Restarbeiten für ein einzustellendes Produkt durchführen. Diese Mitarbeiter werden sich selbst sicherlich hoch motiviert abwickeln.

Diesen Punkt kritisieren wir, denn, den Mitarbeitern, die 5 Monate später in die beE eintreten, sind gegenüber den anderen benachteiligt. Hier liegt eindeutig wieder eine Ungleichbehandlung vor. Diese Mitarbeiter bekommen damit keine 24-monatige beE mehr, sondern lediglich eine 19-monatige.

Der GBR hat als einen Grund für einen schnellen Abschluss der Verhandlungen die Überschwemmung des Arbeitsmarktes durch freigestellte Mitarbeiter genannt. In naher Zukunft sei mit weiteren Entlassungen bei VDO und Enterprise zu rechnen. Mit der Unterschrift des GBR unter die beiden Eintrittstermine bei Wahlfreiheit durch den Arbeitgeber, verschlechtert er den Mitarbeitern - nach eigener Einschätzung - die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz.

Zeit zum Überlegen
Der Mitarbeiter muss spätestens drei Wochen vor Eintritt in die beE seine Zusage gegenüber der Personalabteilung abgeben, wenn er das beE-Angebot annehmen möchte. Die Zusage muss jedoch spätestens am 05.10.2007 bzw. am 07.03.2008 in der zuständigen Personalabteilung vorliegen. Möchte der Mitarbeiter das beE-Angebot nicht annehmen, muss er nichts tun.

Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vor Eintritt in die beE
Hat der Mitarbeiter den Aufhebungs- und beE-Vertrag unterzeichnet, kann er - abhängig von den betrieblichen Belangen (noch nicht einmal diesen Zusatz zu streichen hat der GBR geschafft) - an Angeboten zu Bewerbungstraining oder Vermittlungsaktivitäten teilnehmen.

Freistellung von der Arbeit
Mit dem Wechsel in die beE wird der Mitarbeiter von seiner bisherigen Beschäftigung freigestellt.

Bruttomonatsentgelt in der beE
In der beE erhält der Mitarbeiter 85 Prozent seines BruttoMonatsEinkommens (BME). Basis für das BME ist das Entgelt des letzten Monats vor Eintritt in die beE, einschließlich tariflicher Leistungszulage und Sonderzulage bei Tarifmitarbeitern. Tarifmitarbeiter nehmen an Tariferhöhungen auch in der beE teil. Bei übertariflichen Mitarbeitern ist die Bemessungsgrundlage das monatliche Vertragsgehalt.

Es ist jedoch zu beachten, dass das beE-Gehalt teilweise versteuert werden muss. In der letzten beE-Welle war das wie folgt geregelt:
Die Versteuerung des beE-Entgelts im ersten Jahr unterscheidet sich von der im zweiten beE-Jahr. Der Grund hierfür liegt im Transfer-Kurzarbeitergeld, das die Agentur für Arbeit ein Jahr lang zuschießt. Dieses Transferkurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung nicht zu versteuern. Zu versteuern sind jedoch die Aufstockungsbeträge von 60 bzw. 67 Prozent auf die 85 Prozent. Sozialbeiträge sind dafür ebenfalls abzuführen.

Lohnersatzleistungen gehen allerdings in die Berechnung des Steuersatzes mit ein. Man nimmt zur Berechnung des Steuersatzes das gesamte Einkommen, also einschließlich Transferkurzarbeitergeld. Mit diesem Steuersatz ist dann das Einkommen ohne das Transferkurzarbeitergeld zu versteuern. Gleiches gilt übrigens für das anschließende Arbeitslosengeld. Versteuert man in diesem Jahr die beE-Abfindung, schlägt dieser Faktor merklich zu.

Da die Agentur für Arbeit für genommene Urlaubstage, gesetzliche Feiertage und etwaige Krankheitstage nichts zahlt, springt hier NSN ein. Dieses Geld ist voll zu versteuern und es sind dafür Sozialabgaben abzuführen. Diese Berechnung führt zu oft irritierenden kleinen Sprüngen auf dem beE-Gehaltszettel.

Im zweiten beE-Jahr zahlt die Agentur für Arbeit kein Transferkurzarbeitergeld mehr. Damit sind die 85 Prozent des alten Brutto ganz normal zu versteuern. Sozialversicherungsbeiträge sind selbstverständlich auch abzuführen. In diese Versteuerung gehen natürlich auch eventuelle tarifliche Erhöhungen mit ein.

Viele Mitarbeiter haben aus der ersten beE 2003 noch die Vorstellung, dass ihnen die 85% Netto zur Verfügung stehen. In den nachfolgenden Sozialplänen hatte man, um die Mitarbeiter mehr zu beeindrucken, das beE-Gehalt nicht mehr Netto berechnet, sondern Brutto.

Krankenkassenbeiträge
Zu diesem Thema ist im IA/SP nichts zu finden. Es ist also davon auszugehen, dass die Krankenkassenbeiträge wie üblich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

In der letzten Siemens-beE zahlte die Siemens AG 100% der Krankenkassen-Beiträge. Im zweiten Jahr wurde die übliche Hälfte gezahlt.

Um das zu klären, fragt bitte bei der Personalabteilung nach und teilt es uns freundlicherweise mit.

Pflicht an beE-Veranstaltungen teilzunehmen
Da die Agentur für Arbeit die beE mit finanziert, müssen die Mitarbeiter an beE-Veranstaltungen wie Jobbörse, Bewerbungstraining etc. teilnehmen. Jeder Mitarbeiter erhält einen Betreuer zugeteilt. Diesem muss er regelmäßig seine Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Die Zeitspanne hängt vom Betreuer ab, kann aber bis zu einmal in der Woche sein.

Vermittlungstätigkeit
Die Erfahrung der Kollegen, die die beE durchlaufen haben, zeigt, dass die Vermittlungstätigkeit in der beE sich in Grenzen hält. Meist werden Stellenausschreibungen aus Zeitungen oder im Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorstellung, dass die Personalabteilung ihre Verbindung zu Personalabteilungen anderer Firmen nutzt und der Mitarbeiter so an Jobs kommt, auf die sich noch nicht unzählige andere bewerben, erwies sich bis jetzt in jeder beE als falsch. Die Kollegen berichten weiter, dass der Druck, einen auch unattraktiven Job anzunehmen, mit zunehmender Verweildauer in der beE deutlich steigt.

Der Grund dürfte sein, dass die Unternehmen Einsparungen vornehmen wollen: Weniger Mitarbeiter in der beE heißt weniger Zahlungen und verbesserte Statistik. Außerdem kann dann der Zuschuss von der Agentur für Arbeit in den Gewinntopf der Firma wandern. Der GBR hat es leider versäumt, hier ein Topfmodell wie 2002 zu vereinbaren. Bei diesem Modell wanderten die Zuschüsse nicht in den Gewinntopf des Arbeitgebers, sondern kamen den verbleibenden beE Mitarbeitern zu Gute. Aber dazu hätte man ernsthaft verhandeln müssen. Mancher Mitarbeiter hätte damit gute Weiterbildungskurse besuchen können.

Ausscheiden vor Eintritt in die beE
Mitarbeiter, die einen beE-Vertrag unterschrieben haben, und vor Beginn der beE ausscheiden möchten, erhalten nur 70 Prozent der Matrix-Abfindung ohne jegliche Zuschläge, wie Schwerbehinderten- und Kinderzuschlag, Frühaustrittprämie, Ausgleich für Betriebsrentenansprüche und Jubiläumsgeld, Kündigungsfristausgleich sowie Zuschlag und Einmalzahlung für Mitarbeiter.

Wenn der MA in dieser Zeit einen Job findet, sollte er die neue Firma nach Möglichkeit hinhalten bis einen Monat nach Eintritt in die beE. Dann bekommt er nämlich die 70%ige Abfindung plus die Frühaustrittsprämie in Höhe von 8 beE-Monatsentgelten plus sämtliche sonstige Zuschläge.

Diese Regelung empfinden wir als große Ungerechtigkeit. Die Mitarbeiter nehmen keine beE-Leistungen in Anspruch und ersparen so der Firma viel Geld. Außerdem haben sie sich ab dem Zeitpunkt ihrer Entscheidung für die beE um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Dieses Bemühen wird durch diese Regelung erheblich bestraft.

Angenommen Speedy Gonzales, 34 Jahre, 2 Kinder und 9 Jahre bei der Firma mit Bruttoverdienst von 5000 Euro, entscheidet sich am 01.10.07 für den Eintritt in die beE zum 01.04.08. Dann hätte er ein halbes Jahr Zeit, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Bei dem derzeitigen Anziehen der Konjunktur ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er als jüngerer Mitarbeiter, einen Arbeitsplatz in dieser Zeit findet.

Speedy Gonzales hat durch sein Bemühen, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden, einen Verlust von 14,1 Monatsgehältern:
2.500 * 2 (Kinder) + 4.000 (Betriebsrente) + 4,5 * 5.000 (KFA) + 8 * 85% * 5.000 (FAP) + 5.000 (13. Monatsgehalt) = 70.500 Euro

Speedy Gonzales entschließt sich, den Job nicht anzunehmen, da er ohnehin schlechter bezahlt ist. Er hat keine Lust, ein Jahr umsonst zu arbeiten.

Dies hätte ein GBR unbedingt verhindern müssen. Solche Änderungen sind immer bei Verhandlungen "drin", aber nur dann, wenn man sich bemüht. Die Motivation für diese Regelung ist lediglich, die beE-Vermittlungsstatistik zu schönen. Die beE hat in diesen Fällen überhaupt keine Vermittlungsleistung erbracht.

Ausscheiden aus der beE
Der Mitarbeiter kann auf eigenen Wunsch jederzeit aus der beE ausscheiden. Das Arbeitsverhältnis in der beE endet jedoch spätestens am 31.10.2009. Einer Kündigung bedarf es nicht, da ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde. Es besteht also keine Möglichkeit mehr aus der beE eine Kündigungsschutzklage zu führen. Das Arbeitsverhältnis ist definitiv beendet.

Der Mitarbeiter erhält beim Ausscheiden aus der beE eine Abfindung.

Im Zeugnis des Mitarbeiters wird der Aufenthalt in der beE vermerkt sein. Die heutige Formulierung lautet dazu: "Herr / Frau XYZ befand sich vom ... bis zum ... in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zur Weiterqualifizierung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt." Diese Formulierung wird von vielen beE-Mitarbeitern abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach suggeriert, man wäre schlecht ausgebildet. Einigkeit über eine Formulierung konnte zwischen Mitarbeitern und Personalabteilung nicht erzielt werden.

Betriebsrentenansprüche
Ein Arbeitnehmer, der in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ausscheiden aus der beE einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 4.000 Euro brutto.

Ein Arbeitnehmer, der bis zu 24 Monate nach Ausscheiden aus der beE einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 2.000 Euro brutto.

Dienstjubiläum
Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der beE ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien. Der Berechnung des Dienstjubiläums werden auch die in der beE verbrachten Dienstzeiten zugrunde gelegt.

beE-Beirat
Auch zu dieser beE gibt es wieder einen beE-Beirat. Dieser ist für die Mitarbeiter aber nicht zuständig, also nicht ansprechbar, wenn es Konflikte innerhalb der beE, beispielsweise mit Betreuern gibt. In der beE gibt es auch keinen Betriebsrat. Der Beirat widmet sich lediglich Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben. In den Beirat entsenden Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung jeweils drei Vertreter.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in die beE
Neben dem beE-Angebot werden auch diesmal wieder Aufhebungsverträge ohne beE-Eintritt angeboten. Der Mitarbeiter erhält bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung.

Abfindungszahlungen werden einen Monat nach Ausscheiden aus dem Unternehmen bzw. der beE fällig.

Zu bemerken ist hier lediglich, dass mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag, das Arbeitsverhältnis definitiv beendet ist. Ein Aufhebungsvertrag ist schwer anzufechten, auch wenn die Personalabteilung Druck ausgeübt hat. Hier besteht das Problem der Beweisführung.

Betriebsrentenansprüche
Ein Arbeitnehmer, der in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ausscheiden aus der der Firma einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 4.000 Euro brutto. Ein Arbeitnehmer, der bis zu 24 Monate nach Ausscheiden aus der Firma einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 2.000 Euro brutto.

Dienstjubiläum
Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der Firma ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien. Der Berechnung des Dienstjubiläums werden auch die in der Firma verbrachten Dienstzeiten zugrunde gelegt.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Abfindungen und sonstige geldliche Zahlungen
In untenstehender Tabelle sind die Einzelheiten zu Abfindungen und sonstigen Zahlungen aufgeführt. Abfindungsansprüche können vererbt, aber nicht abgetreten werden.

Der Stichtag zur Berechnung der Abfindung ist der 1.8.07 für Vollzeitkräfte. Warum der 1.8.07 als Stichtag gewählt wurde, ist nicht nachzuvollziehen, da der Mitarbeiter erst zum 1.11.07 bzw. zum 1.4.08 in die beE wechselt oder zu einem späteren Zeitpunkt per Aufhebungsvertrag aus der Firma ausscheidet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er ein normaler Mitarbeiter von NSN. Bei dem tatsächlichen Eintritt in die beE bzw. beim Ausscheiden aus der Firma, ist er älter und länger bei der Firma. Die Abfindung wäre damit höher.

Der GBR hat offensichtlich nicht erkannt, dass der Arbeitgeber dies als Teil der Verhandlungsmasse gesehen hat. Der 01.08. ist ein Relikt aus dem alten Sozialplan 2006. Auch daran sieht man wie schlampig der GBR gearbeitet hat.

Darüber hinaus stellt dies eine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber den Teilzeitmitarbeitern dar, da für diese als Stichtag der Eintrittstermin in die beE bzw. des Ausscheidens aus der Firma gilt.

 

beE

keine beE

Stichtag für die Berechnung der Abfindung

01.08.07 für Vollzeitmitarbeiter

 

Tag des Eintritts in die beE für Teilzeitmitarbeiter



01.08.07 für Vollzeitmitarbeiter

 

Tag des Austritts aus der Firma für Teilzeitmitarbeiter

 

Matrix-Abfindung

 

Diese berechnet sich nach den jeweils örtlichen Regelungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In der Regel ist dies die Abfindungsmatrix aus dem letzten Sozialplan.

 

70 %

 

100 %

Teilzeitmitarbeiter erhalten die Abfindung anteilig.


Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für eine VB erfüllen, erhalten keine Matrix-Abfindung, sondern eine Abfindung nach CP-Rundschreiben Nr. 69/04.

 

Abfindungs-beschränkung

 

 

175.000 Euro

250.000 Euro

Abkauf der Kündigungsfrist (KFA)

Bei Unterschrift bis 28.09.07

Zusätzlich zur Matrix-Abfindung erhält man pro Monat Kündigungsfrist das 1,5-fache des Bruttomonatseinkommens

wie beE

Frühaustrittsprämie

(FAP)

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der beE ohne unmittelbare Weiterbeschäftigung bei NSN, Siemens Konzern, Nokia Konzern, deren Landesgesellschaften oder Unternehmen, an denen Siemens zu mindestens 50% beteiligt ist, erhält der Mitarbeiter eine Frühaustrittsprämie.

Austrittsmonat

Anzahl der beE-Monatsentgelte

2.

8

3. und 4.

7

5. und 6.

6

7. und 8.

4

9. und 10.

3

11. und 12.

2

---

Einmalzahlungen

 

Diese werden im Austrittsjahr nur anteilig bezahlt.

Tarifmitarbeiter
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld

Jahreszahlung auf Unternehmensfaktor 15

Variables Zieleinkommen (VZE) auf Basis 100%

für Mitarbeiter, die unter den TVSonder fallen, leistungs- und ergebnisbezogene Erfolgsbeteiligung (LeE) auf Basis 100 %.

ÜT-Mitarbeiter
Jahreszahlung auf Unternehmensfaktor 15

Variables Zieleinkommen auf Basis 100%

Einmalzahlungen werden im Austrittsjahr nur anteilig bezahlt – wie bei Eigenkündigung.

 

Bereits bezahlte Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Schwerbehinderten-zuschlag

 

einschließlich der Gleichgestellten

750 Euro pro 10 GdB

wie beE

Kinderzuschlag

2.500 Euro pro Kind

 

Alleinerziehende erhalten einmalig zusätzlich 5.000 Euro

wie beE

Betriebsrentenan-spruchsausgleich

Mitarbeiter, die innerhalb der nächsten n Monate nach Ausscheiden einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben würden, erhalten:

n = 12 Monate      4.000 Euro
n = 24 Monate      2.000 Euro

wie beE

Firmenjubiläum

Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgeldes

wie beE


(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Abfindungsbeschränkungen
Die Höhe der Abfindungsleistungen ist identisch zu denen aus dem letzten Sozialplan von 2006. Zum Gesamtbetrag aller Abfindungsleistungen, zählt nach IA/SP neben der Matrix-Abfindung auch Schwerbehinderten- und Kinderzuschlag, Frühaustrittsprämie, Ausgleich für Betriebsrentenansprüche und Jubiläumsgeld, Kündigungsfristausgleich sowie Zuschlag und Einmalzahlung für Mitarbeiter, die die VB-Voraussetzungen erfüllen.

Ist dieser Gesamtbetrag aller Abfindungsleistungen größer 250.000 EUR (ohne beE) bzw. 175.000 EUR (mit beE), dann wird er gekappt und man erhält 250.000 EUR (bzw. 175.000 EUR), ansonsten den errechneten Betrag.

Insbesondere für Mitarbeiter, die die VB-Voraussetzungen erfüllen wird die Berechnung verkompliziert. Sie müssen den Abfindungsbetrag laut VB und den nach Abfindungsmatrix berechnen. Der niedrigere dieser beiden Beträge wird dann ausgezahlt, es sei denn, dieser ist höher als die 250.000 EUR (ohne beE) bzw. 175.000 EUR (mit beE). Dann bekommt man nur den Deckelungsbetrag.

Empfehlung:
Lasst euch das alles von der Personalabteilung ausrechnen, aber prüft es selbst nach - jeder kann sich mal verrechnen. Es ist Job der Personalabteilung, das zu tun und sie ist froh, wenn sie euch auf diesem Weg los bekommt. Dazu wollen wir auch einmal sagen, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die diese Berechnungen für euch durchführen, nichts für den Stellenabbau können. Dafür sind Betriebsleitung und Personalchef verantwortlich. Allerdings sollten sich die Personalbetreuer nicht zu Mobbing missbrauchen lassen, was leider häufig geschieht. Um ganz sicher zu gehen, schaltet zusätzlich einen Steuerberater und ggf. einen Rentenberater ein. Nur dann könnt ihr beurteilen, welchen Zeitraum ihr mit der Abfindung überbrücken könnt.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
Nimmt man unmittelbar nach dem Ausscheiden aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG einen Arbeitsplatz im NSN-, Siemens- oder Nokia- Konzern oder in einem Unternehmen, an dem einer dieser Konzerne zu mindestens 50% beteiligt ist, an, bekommt man keine Abfindung. Tritt man die Stelle in einem dieser Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre ab Ausscheiden an, dann muss man das NSN innerhalb von einem Monat mitteilen und die Abfindung anteilsmäßig zurückzahlen.

Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern. Trotzdem dürfte man nicht zu FSC (50%ige Siemens-Tochter) wechseln, ohne die Abfindung zurückzahlen zu müssen. Andererseits sind die aufgezählten Firmen die, zu denen man mit seinem Know-How am ehesten wechseln kann.

Wir können uns nicht vorstellen, dass das rechtswirksam vereinbart werden kann, insbesondere nicht über Konzerngrenzen hinweg. Das verstößt unserer Ansicht nach gegen die guten Sitten. Ein Mitarbeiter kann auch nicht dazu verpflichtet werden, dem Unternehmen, das er gerade verlassen hat, Mitteilung darüber zu machen, ob und wenn ja, wo er einen neuen Job gefunden hat. Praktisch bedeutet die (anteilige) Rückzahlung der Abfindung, dass der Mitarbeiter einen Vorteil, den er aus dem IA/SP hat, verlieren würde. Auf einen solchen Vorteil kann der Mitarbeiter nur freiwillig und mit Zustimmung des BR verzichten (§77 IV BetrVG). Wir raten, einen Aufhebungsvertrag, der diese Klausel enthält, nicht zu unterschreiben oder darauf zu bestehen, dass die Klausel gestrichen wird.

Beispiel:
Otto Gebühr bekommt eine Abfindung in Höhe von 80.000 EUR brutto und tritt nach einem Jahr und 7 Monaten eine Stelle bei FSC an. Dann muss er dies NSN innerhalb von einem Monat melden und 17 Monate * 1/36 * 80.000 EUR = 37.777,78 EUR an Nokia Siemens Networks zurückzahlen. Otto Gebühr ist nicht sehr begeistert, hat doch sein neuer Arbeitsplatz nichts mehr mit NSN zu tun.

Achtung: Die Abfindung ist Brutto zurückzuzahlen.

Hat man nach zwei Jahren einen Arbeitsplatz bei einer der genannten Firmen gefunden und ist von dem Geld nichts mehr übrig, weil man es zum Leben gebraucht oder ein Darlehen damit abgelöst hat, kann man den Job möglicherweise nicht antreten. Man müsste sich nämlich völlig verschulden, um der Rückzahlungsverpflichtung nachkommen zu können.

Wenn die Agentur für Arbeit einen solchen Job anbietet, kann man ihn nicht so einfach ablehnen, weil man sonst möglicherweise das Arbeitslosengeld gemindert bekommt. In diesem Fall wäre man gezwungen, ein Darlehen aufzunehmen. Ein Darlehen bekommt man aber nur, wenn man Sicherheiten hat (Haus, Grundstück). Bekommt man das Darlehen nicht, dann kommt der Gerichtsvollzieher.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Vorruhestandsregelung (VB)
Mitarbeiter ab dem 58. Lebensjahr können mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung abschließen.

Mitarbeiter, die ein VB abschließen, erhalten anstelle der Matrix-Abfindung eine Abfindung als Einmalzahlung auf Basis der Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung. Allerdings ist die Höhe der Abfindung begrenzt.

Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter, die eine VB-Regelung abschließen, bei Austritt einen Zuschlag von 100 Euro brutto pro Lebensjahr.

Grundlage für die VB ist das CP-Rundschreiben Nr. 69/04.
Wir kritisieren den Verweis auf CP-Rundschreiben, da die NSN-Mitarbeiter ab August 2007 vom Siemens Intranet getrennt werden und dann keinen Zugriff mehr auf die Siemens CP-Rundschreiben haben. Abgesehen davon ist es eine Zumutung sich die Information überall zusammensuchen zu müssen. Die Mühe, in einem IA/SP die Bedingungen auszuformulieren könnte man sich machen, vor allem, wenn man will, dass die Mitarbeiter die Firma verlassen. Der Betriebsrat sollte diese Schreiben über seine Homepage zugänglich machen. Mitarbeiter ab dem 58. Lebensjahr, die keine VB abschließen, können einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, in die beE gehen oder bei der Firma bleiben.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Altersteilzeit
Mitarbeiter ab dem 55. Lebensjahr können mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit abschließen.

Die Altersteilzeit wird, wie auch in den vergangenen Jahren, als Blockmodell angeboten. Das bedeutet: Die erste Hälfte der Laufzeit wird Vollzeit bei entsprechend reduziertem Gehalt gearbeitet, anschließend in der zweiten Hälfte der Laufzeit erfolgt die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Altersteilzeitbezüge. Die Laufzeit des Altersteilzeitvertrages beträgt 24 Monate. Die Freistellungsphase muss spätestens im Geschäftsjahr 2009 (dieses beginnt am 01.01.09 und endet am 31.12.09) beginnen.

Wie wir bereits berichteten, haben BenQ Mitarbeiter, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hatten, nach der Insolvenz Probleme mit der Fortführung dieses Altersteilzeitvertrages.

Der Arbeitgeber ist jedoch nach §8a I AltTZG verpflichtet, das Wertguthaben, das die Arbeitnehmer in ATZ erwerben, gegen Insolvenz abzusichern. Nach §8a III AltTZG hat der Arbeitgeber "dem Arbeitnehmer die zur Sicherung des Wertguthabens ergriffenen Maßnahmen mit der ersten Gutschrift und danach alle sechs Monate in Textform nachzuweisen". Textform bedeutet, auch E-Mail oder FAX sind möglich. Es muss kein unterschriebener Brief sein.

Gesichert ist aber nur das Geld, das man bereits erarbeitet hat. Hat man beispielsweise ein halbes Jahr gearbeitet und die Firma geht dann in Insolvenz, dann ist man mit diesem Wertguthaben für das nächste halbe Jahr abgesichert. Für die restliche Laufzeit des ATZ-Vertrags jedoch nicht.

Die Sicherheitsleistung kann z.B. durch Stellung eines Bürgen oder Hinterlegung von Geld oder geeigneten Wertpapieren erfolgen. Bilanzielle Rückstellungen bzw. Einstandspflichten zwischen Konzernunternehmen sind ausdrücklich keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen (§8a IV AltATZ).

Weißt der Arbeitgeber die Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben nicht oder nicht geeignet nach, dann kann der Arbeitnehmer nach §8a IV AltATZ den Arbeitgeber schriftlich (also per Brief, am besten Einschreiben) auffordern, den Nachweis innerhalb eines Monats nachzuholen. Versäumt er dies erneut, kann der Arbeitnehmer verlangen und sollte es auch, dass das bestehende Wertguthaben an ihn ausgezahlt wird.

Unser Rat: Lasst euch auf jeden Fall von NSN die Insolvenzsicherung und auch wie das Unternehmen sie durchführt bestätigen, am besten vor Abschluss eines ATZ-Vertrags. Auf jeden Fall achtet auf den regelmäßigen Nachweis eurer Wertguthaben. Tut ihr das nicht und geht NSN in Insolvenz, dann geht es euch wie vielen BenQ-lern. Ihr steht dann ohne Bezüge da. Die rechtlichen Grundlagen sind hier klar formuliert.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Schwerbehinderte
GBR und Arbeitgeber haben sich für den Fall, dass Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Mitarbeiter vom Personalabbau betroffen sind, auf folgendes Vorgehen geeinigt: "Jeder Fall wird unter Einbeziehung der Personalabteilung, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung vor Ort betrachtet, bevor ein Schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Arbeitnehmer angesprochen wird."

Hinter dem Rücken des Schwerbehinderten wird also zwischen den Betriebsparteien ausgekart'lt, ob dieser angesprochen wird oder nicht. Dem Schwerbehinderten wird ein Mitspracherecht verweigert, was eine diskriminierende Bevormundung darstellt.

Auch wenn Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte nicht angesprochen werden, können sie ATZ, VB und Aufhebungsverträge mit NSN abschließen. Ein "Fingerpointing" im Fall der Schwerbehinderten wird es wohl nicht geben.

Der Schwerbehindertenzuschlag beträgt 750 Euro brutto je 10 Grad der Behinderung. Diese Regelung ist Standard.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Teilzeit-Mitarbeiter
Für die Berechnung der Abfindungsleistungen wird das Teilzeitentgelt im Zeitpunkt des beE-Übertritts bzw. beim Aufhebungsvertrag im Zeitpunkt des Austritts zugrunde gelegt.

Hier werden Teilzeitmitarbeiter besser gestellt als Vollzeitmitarbeiter, da bei letzteren auf den Stichtag 1.8.2007 abgestellt wird. Es handelt sich dabei um eine Ungleichbehandlung.

Hat man erst innerhalb der letzten 12 Monate von Voll- auf Teilzeit gewechselt, wird für die Berechnung der Abfindung ein fiktives Vollzeitgehalt zugrunde gelegt, das sich aus dem aktuellen Gehalt ergibt.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Mitarbeiter ab 50 Jahre
Im IA/SP heißt es: "Den Parteien ist die besonders schwierige Situation der über 50-jährigen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt - auch im Hinblick auf das erhöhte Renteneintrittsalter - bewusst."

Wir befürchten, den Parteien ist die schwierige Lage der über 50-jährigen auf dem Arbeitsmarkt nicht bewusst oder es ist ihnen schlicht und einfach egal. Jeder, der ein wenig den Wirtschaftsteil einer Zeitung liest und sich mit der Arbeitsmarktlage befasst, weiß, dass über 50-jährige immer noch kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Darüber dürfen auch der angebliche Aufschwung und einzelne Berichte, dass Ältere vermehrt eingestellt werden, nicht hinwegtäuschen. Eine minimale Verbesserung der Altersarbeitslosigkeit wird euphorisch aufgepuscht, weil das Problem immer noch ungelöst ist. Vor allem alle größeren Unternehmen sind ganz erpicht darauf, ältere Arbeitnehmer loszuwerden.

Nicht umsonst wirbt die Agentur für Arbeit seit Juli 07 mit der "Initiative 50plus", die insbesondere älteren Arbeitnehmern Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll. Mindestens ein Jahr und für längstens drei Jahre werden von der Agentur für Arbeit 30 bis 50 Prozent des Bruttoentgelts gezahlt, wenn die Firmen einen älteren Mitarbeiter einstellen, der mindestens ein halbes Jahr arbeitslos war.

Die Arbeitslosenstatistiken bestätigen das Bild:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte im Juni 2007, dass 26,7% der registrierten Arbeitslosen 50 Jahre und älter sind.

Bei arbeitslosen Elektroingenieuren (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2007) verteilt sich die Arbeitslosenquote bezogen auf das Alter wie folgt:

Alter 2005 2006
20 bis 29 10,5 7,4
30 bis 39 21,8 17,7
40 bis 49 25 22,4
50 bis 59 38,1 47,4
60 bis 69 4,6 5,1

Gerade bei Elektroingenieuren liegt der Anteil der Arbeitslosen ab 50 Jahren deutlich über dem Durchschnitt aller arbeitslosen Ingenieure. Man erkennt, dass in dieser Altersgruppe die Arbeitslosigkeit um 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. Mehr als die Hälfte der Bewerber fiel 2006 in diese Altersgruppe. Bedenkt man, dass viele ältere Arbeitnehmer aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen, weil sie vom eigenen Vermögen leben und nicht unter Hartz IV fallen, ist der Anteil der arbeitslosen Ältern noch deutlich höher. Diese Altersverteilung spiegelt wieder, dass jüngere Bewerber gesucht sind.

Diese Recherche hat noch nicht einmal eine halbe Stunde gedauert. Ein GBR hätte sie ebenfalls durchführen können. Dann wäre er vielleicht zu einer anderen Meinung als der Arbeitgeber gekommen.

"Vor diesem Hintergrund", so heißt es weiter im IA/SP " wird sich die beE insbesondere für die Betreuung und Vermittlung der über 50-jährigen Arbeitnehmer in neue Arbeitsverhältnisse einsetzen. Darüber hinaus bedarf es auch erhöhter Flexibilität und Veränderungsbereitschaft der betroffenen Arbeitnehmer."

Den über 50-jährigen die beE anzubieten und ihnen Vermittlungschancen zu versprechen, ist angsichts der Arbeitsmarktlage bedenklich. Man hätte auch wie 2002 vereinbaren können, dass ältere Mitarbeiter dieses beE-Angebot nur erhalten, wenn sie dies explizit äußern. Wer schuld ist, wenn die Mitarbeiter dann keine Arbeit finden, wird auch gleich erklärt: Sie selbst, weil sie nicht flexibel und veränderungsbereit sind. Der Arbeitgeber weiß genau, dass die Chancen der Älteren auf dem Arbeitsmarkt gering sind. Der GBR weiß es entweder nicht oder ihm ist es egal.

Angesichts obiger Statistik erkennt man deutlich, dass es wohl bei vielen älteren Arbeitnehmern in der beE bei einem Bemühen um den älteren Arbeitnehmer bleiben wird. Berichte von Mitarbeitern, die die beE durchlaufen haben, lassen erkennen, dass sich der Einsatz der Vermittler bei Älteren durchaus in Grenzen hält. Man versucht sie - da anderes schon gar nicht zu bekommen ist - teilweise mittels psychischem Druck in prekäre Beschäftigungsverhältnisse, beispielsweise Zeitarbeit, oder auf Stellen mit Gehaltseinbußen von bis zu 50 Prozent zu vermitteln. Eine Vermittlung in der Nähe des bisherigen Wohnorts ist ein Glücksspiel. Selbst diese Vermittlungsaussichten sind nicht üppig gesät.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Arbeitgeberdarlehen
Im IA/SP ist vereinbart, dass Arbeitgeberdarlehen aufgrund des Ausscheidens aus dem Unternehmen mittels Aufhebungsvertrag, beE, VB oder Altersteilzeit nicht vorzeitig fällig werden. NSN behält sich aber eine entsprechende Besicherung vor. Ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, wird das Darlehen sofort fällig.

Was kann diese Besicherung nun für Folgen haben:
Kann der Mitarbeiter beim Ausscheiden aus der Firma ein solches Darlehen nicht (z.B. mit seiner Abfindung) zurückzahlen, dann muss er eine Hypothek auf sein Haus / Eigentumswohnung aufnehmen, um die Besicherung sicherzustellen. Wer zum Zeitpunkt des Ausscheidens arbeitslos ist, wird vermutlich nicht mehr in der Lage sein, das Darlehen zurückzuzahlen. Damit droht der Verlust des Hauses/der Eigentumswohnung durch Zwangsversteigerung.

Kann das Darlehen mit der Abfindung zurückgezahlt werden, muss der Mitarbeiter darauf achten, dass er nicht zum Siemens-, Nokia-, NSN-Konzern oder zu einer 50-prozentigen Tochter eines dieser Konzerne wechselt. Ansonsten muss er die Abfindung Brutto anteilsmäßig zurückzahlen und sich dafür erneut verschulden. Lasst euch also vorher bestätigen, dass euer neues Unternehmen nicht zu einem dieser komischen Konzerne gehört.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Sonstiges

Doppelansprüche
Doppelansprüche, die sich aus anderen (insbesondere örtlichen) Regelungen ergeben, sind ausgeschlossen.

Härteklausel
Auch dieser IA/SP enthält wieder eine Härteklausel, die besondere Härten regeln soll, die durch diesen IA/SP nicht abgedeckt sind. In diesem Falle führen örtlicher Betriebsrat und die örtliche Betriebsleitung eine Lösung herbei. Inwieweit der Mitarbeiter ein Mitspracherecht hat, bleibt offen. Allerdings wird in den meisten Fällen auch hier seine Unterschrift erforderlich sein. Jede Regelung sollte genau geprüft werden.

Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über den IA/SP
Kommt es bei der Anwendung dieser Vereinbarung vor Ort zu Meinungsverschiedenheiten, sind die Leitung NSN CEF HR Region Germany und der Gesamtbetriebsrat von NSN entsprechend Ziffer IX des CP-Rundschreibens Nr.61/06 hinzuzuziehen.

Dies heißt dann wohl im Klartext: örtlicher Betriebsrat oder Mitarbeiter gegen Unternehmensleitung und GBR. Auch hier ist wieder zu bemängeln, dass ein Rundschreiben zitiert wird und es den Mitarbeitern extrem erschwert wird, zu erkennen, was die Vereinbarung letztlich beinhaltet. Wie soll ein Mitarbeiter seine Rechte einklagen, wenn er keinen Zugriff auf diese Dokumente hat und nicht nachweisen kann, welche Rechte ihm daraus zustehen?
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: Kahlschlag in München - Abbauzahlen
Von den 2.290 zur Streichung freigegebenen Arbeitsplätzen werden allein in München 1.501 Stellen abgebaut. Damit entfallen auf München 65,5 Prozent des Abbaus. 19,6 Prozent sind es in Berlin. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter werten die Einigung als positiven Schritt. Die Mitarbeiter nicht.

Die Abbauzahlen verteilen sich wie folgt:
Betrieb Abbauzahl absolut Abbauzahl in Prozent bezogen auf 2.290 Betriebsgröße(ca.) Abbauzahl in Prozent bezogen auf Betriebsgröße
Mch H 291 12,7 1637 17,8
Mch M 926 40,4 3250 28,5
Mch P 284 12,4 1478 19,2
Berlin SD 448 19,6 1511* 29,7
Bruchsal 133 5,8 1161* 11,5
Greifswald 55 2,4 294* 18,7
Region Nord 12 0,5 202* 5,9
Region Ost 47 2,1 337* 14
Region Süd 47 2,1 595* 7,9
Region Südwest 21 0,9 264* 8,0
Region West 26 1,1 369* 5,1
* aus Betriebsratslandkarte vom 25.7.2006, genauer Informationen liegen uns für diese Bereiche nicht vor.


Besonders die Mitarbeiter am Standort München Martinstraße und Berlin SD sind von der hohen Abbauzahl in ihrem Betrieb geschockt. Praktisch jeder dritte Arbeitsplatz wird an diesen Standorten abgebaut.

Die Abbauzahlen pro Bereich ergeben sich wie folgt:

Bereich

Mitarbeiter

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

in Prozent

vereinbarte

Abbauzahlen

vereinbarte

Abbauzahlen in Prozent bezogen auf die Bereiche

Service Core and Applications (SCA)

1.800

850

47,2

 519 

28,6

Radio Access (RA)

1.110

250

22,7

 204 

18,4

Research, Technologies and Platforms (RTP)

750

250

33,3

 235 

31,3

Marketing & Sales / Services

1250

650

52,0

 257+346=603 

48,2

OBS

7700

900

11,7

 360 

9,5

IPT

 14 

Strategy

 3 

Operations

 257 

IT

 44 

HR

 7 

Finance & Control

 38 

Andere Zentralbereiche

 6 

(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: Kahlschlag in München - ein Kommentar
Angesichts dieser Zahlen wirkt die Aussage in der Mitarbeitermail zum Verhandlungsergebnis "Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter werten die Einigung als positiven Schritt" wie eine Ohrfeige für die Mitarbeiter. "Nach ausführlichen Beratungen und intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite" wurde das Verhandlungsergebnis erzielt, heißt es weiter. Hohn in den Ohren derer, die gehen sollen, weiß doch jeder in den Betrieben, dass die Einigung zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat innerhalb von Tagen erfolgt ist. Die vorausgegangenen Protestaktionen und die Beauftragung einer Unternehmensberatung durch den GBR sind angesichts dieses Ergebnisses als blinder Aktionismus zu werten. Die Mitarbeiter leiden nun unter der mangelnden Fähigkeit des Gesamtbetriebsrats Verhandlungen zu führen.

Dann folgt in dem Schreiben das übliche Blabla von der wirtschaftlichen Notwendigkeit, ohne dass auch nur ansatzweise zu erkennen ist, wie Nokia Siemens Networks gedenkt, die Firma auf Kurs zu halten. Mit Stellenabbau und Ausgliederungen alleine? Das wird nicht funktionieren.

Auch der Satz "Beide Parteien sind sich der Bedeutung von Innovationen bewusst und haben deshalb verabredet, die Innovationsfähigkeit des Unternehmens im Rahmen einer gemeinsamen Innovationsinitiative zu stärken" ist in die Reihe der gebetsmühlenartigen Floskeln einzuordnen. Sie sind nichts weiter als leere Worte zur Beruhigung der Gemüter, vor allem wohl der des GBR und des Arbeitgebers. Solche leeren Floskeln dienen sicherlich nicht der Erhaltung der Standorte in Deutschland.

Weiter ist mal wieder die Rede von sozialverträglichem Personalabbau. Wann begreifen Manager und vor allem die Arbeitnehmervertreter, dass es keinen sozialverträglichen Personalabbau gibt, schon gar nicht in der Höhe wie er in München Martinstraße und Berlin SD vorgesehen ist.

Arbeitsplätze sind, auch wenn überall von Aufschwung die Rede ist, im Bereich der Telekommunikation immer noch rar gesät, insbesondere für unsere älteren Kolleginnen und Kollegen. Musste doch auf der kürzlich stattgefundenen Jobbörse ein 38-jähriger Mitarbeiter hören, dass er mit diesem Alter schon hart an der Grenze für einen neuen Job sei. Dies wird bei den Betrachtungen des "sozialverträglichen Stellenabbaus" völlig außer Acht gelassen. Das Wort dient nur als leere Hülse, um den Stellenabbau der Presse gegenüber besser verkaufen zu können und das eigene Gewissen zu beruhigen. Die Mitarbeiter macht diese Schönfärberei nur noch wütend.

Von einer "Schlüsselfunktion im Konzern" von Nokia Siemens Networks Deutschland merken die Mitarbeiter nichts - im Gegenteil. Das ohnehin nicht große Vertrauen in das Joint Venture sinkt weiter und steht angesichts dieses Stellenabbaus auf einem Tiefpunkt. Der Firmenleitung ist das egal, Hauptsache die Abbauzahlen werden erreicht.

Der Brief an die Mitarbeiter endet mit "Während des gesamten Prozesses werden wir weiterhin allen Mitarbeitern mit Fairness und Respekt begegnen und offen und transparent informieren". Dieser Satz schlägt dem Fass den Boden aus. Von offener und transparenter Kommunikation war bisher nichts zu spüren, von Respekt und Fairness auch nicht. Wer Mitarbeiter so vor vollendete Tatsachen stellt, sollte es vermeiden solche Sätze an seine Belegschaft zu schreiben.

Man kann den Mitarbeitern nur raten: Derjenige, der gehen kann, sollte es tun, das werden vor allem die Jüngeren sein. Derjenige, der es sich nicht leisten kann, weil sonst die Arbeitslosigkeit droht, sollte sich solange wie möglich an seinem Platz in der Firma festhalten und lieber von seinem jetzigen Arbeitsplatz aus auf Stellensuche gehen, anstatt dies von der beE aus zu tun. Denn es gilt trotz allem: Die Aktion ist freiwillig! Rennt nicht freiwillig in Hartz IV.

So nebenbei sei zum Abschluss erwähnt, dass einige Mitarbeiter Samstagsarbeit leisten müssen, nicht wollen. Der Betriebsrat hat dem zugestimmt.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks"
Wenn man im Google nach Nokia Siemens Networks sucht, um zu erfahren, was die Presse über den Stellenabbau schreibt, sticht einem entgegen: "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks". Erst wenn man den Artikel öffnet sieht man den Nachsatz "dennoch Kritik an hoher Abbauzahl".

Genauso wie der Titel dieser Meldung wirkt, ist die IG Metall an die Öffentlichkeit getreten. Wichtig war ihr darzustellen, dass um die Rettung der Arbeitsplätze gekämpft wurde. "Das Ergebnis wurde nach harten und intensiven Verhandlungen erzielt", so Georg Nassauer, GBR-Vorsitzender von NSN Deutschland. Weiter betont er: "Die Reduzierung des geplanten Mitarbeiterabbaus konnte nur dank der starken Beteiligung der Beschäftigten an den Protesten der IG Metall erreicht werden", um die Schlagkraft der IG Metall zu demonstrieren.

Die Presse gibt das so wieder. Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass bei Nokia Siemens Networks ein harter Arbeitskampf gelaufen ist: Eine taffe Belegschaft unterstützt mit Protesten das harte Ringen des GBR um die Arbeitsplätze und lässt sich auch den Blick auf die Zukunft nicht verstellen.

Was wirklich geschehen ist, wissen nur Wenige. Proteste ja, Einknicken des GBR bereits am zweiten Verhandlungstag. Dabei wäre die Belegschaft bereit gewesen, BR und GBR zu unterstützen. Doch sie wurde nicht informiert, geschweige denn gefragt.

Dann darf in der Öffentlichkeitsdarstellung der IG Metall nicht fehlen, sich als Gewerkschaft modern darzustellen: "Wichtig ist der IG Metall in der Diskussion um den Personalabbau die Vereinbarung für eine Innovationsoffensive." sagt Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern. Das "um den Personalabbau" ist verspielt. Die Innovationsoffensive wird im Sand verlaufen. Nokia Siemens Networks wird unbeirrt seinen Kurs der feindlichen Übernahme der Siemens Telekommunikationsbranche weiterfahren. Das Ziel zur Marktbereinigung einen Konkurrenten aus dem Feld geschlagen zu haben, ist erreicht. Zu viel sind nur noch die Mitarbeiter.

Das alles aber interessiert niemanden wirklich. Jeder hat bekommen was er wollte: Der Arbeitgeber seine überhöhten Abbauzahlen, die IG Metall ihr Ansehen als kampfesstarke Gewerkschaft. Nur die Mitarbeiter schauen in die Röhre oder besser gesagt mit Bangen auf das, was die Zukunft für sie bringen wird. Die größte Angst gilt Mobbing, Arbeitsentzug, Ausgrenzung. Zu bekannt sind die altbewährten Mittel des sozialverträglichen Stellenabbaus - Mittel, die auch still und leise wirken und bewirken, dass der ein oder andere die Firma verlässt, weil er nicht mehr kann.

Der Titel "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks" in der Stellungnahme der IG Metall Bayern zum Verhandlungsergebnis lässt tief blicken. So wenig Gefühl für die Sorgen und Ängste der Belegschaft toppt nicht einmal der Arbeitgeber. Dieser hat in seiner Mitarbeitermail sich wenigstens zu dem Anstandssatz "Uns ist bewusst, dass die damit einhergehenden Maßnahmen nicht einfach sind und zusätzliche Belastungen für alle, insbesondere aber die betroffenen Mitarbeiter mit sich bringen." durchgerungen.

Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, verarbeitet den Schock, der jährlich im Sommer wiederkehrt. Nehmt den Kampf um eure Existenzsicherung auf. Chancen dazu habt ihr.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: Stellenabbau in der Schweiz
Nokia Siemens Networks beschäftigt an mehreren Standorten in der Schweiz etwa 400 Mitarbeiter. Bis Mitte 2008 sollen dort rund 8 bis 10 Prozent der Arbeitsplätze abgebaut werden, teilte Nokia Siemens Networks mit. Betroffen von dem Abbau sind die Standorte Belp BE, Zürich und Lausanne/Renens.

Nokia Siemens Networks strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Mitarbeitervertretungen und Behörden an. Mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen wolle man auf die veränderten Marktbedingungen reagieren, begründet Nokia Siemens Networks den Abbau der Arbeitsplätze. Um Synergieeffekte nutzen zu können, sei es erforderlich das Portfolio zu harmonisieren, Standortoptimierungen durchzuführen und Funktionen zu verschlanken. Weiter sei eine erhöhte Effizienz und Flexibilität der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erforderlich. Platitüden wie sie bei jedem Stellenabbau gesagt werden.

Das in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren hat bereits begonnen. Die Konsultationen basieren auf dem bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Swissmem, des Verbandes der Schweizer Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie. Dieser Rahmenvertrag definiert auch das Verfahren für einen Sozialplan.

Bevor Massenkündigungen ausgesprochen werden können, muss in der Schweiz ein so genanntes Konsultationsverfahren eingeleitet werden. Der Sinn der Konsultation, d. h. der Vorinformation und Verhandlung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern, besteht darin, auf die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers einwirken zu können. Die Arbeitnehmerseite soll die Möglichkeit haben, den Arbeitgeber zu veranlassen, von ihr vorgeschlagene alternative Maßnahmen zu prüfen, bevor er sich endgültig zu Massenentlassungen entschließt. Dies kann beispielsweise heißen, dass einzelne Arbeitnehmer freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren, Alternativaufträge gesucht werden oder Management Buy-Outs und Verselbstständigungen ermöglicht werden. Dieses Recht ist in etwa mit §111 bis §112a BetrVG im deutschen Recht vergleichbar. Auch hier hat der Betriebsrat im Vorfeld ein Informations- und Beratungsrecht mit dem Ziel die Nachteile für die Belegschaft zu vermeiden oder zu mildern.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN: Verhandlungsergebnisse zum Interessenausgleich / Sozialplan
Der GBR hat erklärt, in seiner heutigen Sitzung bereits über den IA/SP abzustimmen und ihn beschließen zu wollen. In einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Betriebratssitzung am morgigen Freitag sollen die lokalen Betriebsräte dann nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Diese wissen bis heute noch nicht einmal die Abbauzahlen für ihren Betrieb. Das bisher bekanntgewordene Verhandlungsergebnis ist dürftig. Im Einzelnen enthält es, wie uns vorab bekannt wurde, folgende Punkte:

Auswahl
Die Auswahl der Mitarbeiter führt Nokia Siemens Networks durch. Jedem Mitarbeiter dürfen nur einmal die Angebote gemacht werden. Ein "Nein" muss akzeptiert werden. (na, sehen wir mal…)

2-jährige beE
Nokia Siemens Networks wird eine 2-jährige beE mit Start zum 01.10.2007 bzw. 01.11.2007 anbieten. Die Mitarbeiter sollen sich bis Ende August bzw. Ende September für den Eintritt entscheiden. Ob beim Verlassen der beE eine Abfindung gezahlt wird, ist derzeit nicht bekannt.

Die beE läuft also genauso lange wie die Nichtkündigungsgarantie, also bis 30.09.2009. Sehr sinnvoll erscheint eine solche 2-jährige beE daher nicht. Wir wissen noch nicht, wie hoch das beE-Gehalt sein wird, gehen aber von 85 Prozent des letzten Netto aus. Dann bedeutet der Wechsel in die beE eine Reduzierung des Gehaltes um 15 Prozent. Das Arbeitslosengeld in Anschluss an die beE wird ca. 51 Prozent bzw. 56,95 Prozent des letzten Netto vor Eintritt in die beE betragen.

Nehmen wir an, Otto Gebühr hat vor Eintritt in die beE 2.500 EUR netto verdient. Dann bekommt er in den 2 Jahren beE 2.500 EUR/Monat * 85% *24 Monate = 51.000 EUR. Als Lediger ohne Unterhaltsverpflichtungen bekommt Otto Gebühr Arbeitslosengeld in Höhe von 2.500 EUR/Monat * 85% * 60% * 12 Monate = 15.300 EUR

Scarlet Hazeltine, die genauso viel wie Otto Gebühr verdient, will nicht in die beE und baut auf eine Kündigungsschutzklage nach 2009. Sie bekommt netto 2.500 EUR * 24 Monate = 60.000 EUR. Selbst wenn sie dann direkt in die Arbeitslosigkeit gehen würde, bekäme sie ein Arbeitslosengeld in Höhe von 2.500 EUR/Monat * 60% * 12 Monate = 18.000 EUR

Scarlet Hazeltine bekommt also netto im Verlauf dieser drei Jahre 78.000 EUR, Otto Gebühr nur 66.300. Dies bedeutet einen Vorteil von 11.700 EUR netto für Scarlet Hazeltine. Scarlet bekommt während der Zeit bis 2009 zusätzlich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ggf. sonstige variable Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus kann sich die Marktlage in zwei Jahren so geändert haben, dass Scarlet bleiben oder die Chance hat, ihren Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

Otto Gebühr benötigt also eine Abfindung die diesen Nachteil angemessen ausgleicht. Otto wartet also mit seiner Entscheidung, bis die genauen Konditionen der beE, insbesondere die Höhe einer Abfindung bekannt sind.

Abfindungen
Ob Abfindung angeboten werden, ist derzeit nicht bekannt.

Vorzeitige Beendigung (VB)
Die Konditionen sind derzeit nicht bekannt.

Altersteilzeit 24 Monate
Nokia Siemens Networks bietet eine 24-monatige Altersteilzeit (ATZ) an.
Hier muss man abwägen, ob es die deutsche Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG in zwei Jahren noch geben wird, mit dieser schließt man nämlich den Vertrag ab. Dies ist nicht ganz so selbstverständlich wie bei der Siemens AG.

Die Mitarbeiter bei BenQ, die Altersteilzeit gemacht haben, haben mit verringertem Gehalt in ihrer Aktivphase gearbeitet. Nach der Insolvenz von BenQ haben sie für die vorgeleistete Arbeit keinen Ausgleich bekommen. Praktisch heißt das, dass die Mitarbeiter für die passive Phase der ATZ kein Gehalt mehr bekommen haben. Das Arbeitslosengeld bemisst sich dann nach dem niedrigeren Gehalt, das man während der aktiven Phase bezogen hat.

Ringtausch
Ist derzeit nicht bekannt. Im Zuge eines Ringtausches wurde allerdings bisher kaum ein Arbeitsplatz gerettet.

Ausgliederungen
Wenn Nokia Siemens Networks Bereiche ausgliedert, dann wird dies zusätzlich zum Stellenabbau nach IA/SP gemacht. Die ausgegliederten Mitarbeiter werden also nicht auf die Abbauzahlen dieses Stellenabbaus angerechnet.

Externe Einstellungen
Der IA/SP sieht keinen Ausschluss externer Einstellungen während des Stellenabbaus vor. Hier sind ganz klar die örtlichen Betriebsräte gefragt. Sie müssen ihr Mitbestimmungsrecht wahrnehmen und Einstellungen nicht zustimmen, solange der Stellenabbau noch nicht abgeschlossen ist.

Schwerbehinderte
Schwerbehinderte sollen nur mit Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) angesprochen werden. Es kann für den Schwerbehinderten dann ein Vorteil sein, wenn er nicht gehen will und der Schwerbehindertenvertreter dieses Nein akzeptiert und es 1:1 dem Arbeitgeber weitergibt. Das funktioniert also nur dann, wenn der Schwerbehindertenvertreter mit den Schwerbehinderten spricht. Uns sind allerdings etliche Fälle bekannt, in denen Schwerbehindertenvertreter entgegen der Interessen der Schwerbehinderten gehandelt haben und die betreffenden Kollegen nicht mehr mit der SBV reden wollen.

Daher halten wir diesen Punkt für problematisch. Der Schwerbehindertenvertreter wird hier wie ein Vormund der Schwerbehinderten im Betrieb eingesetzt.

Abbauzahlen je Betrieb
Die Verteilung der Abbauzahlen auf die Betrieb werden am morgigen Freitag den lokalen Betriebsräten vom GBR endlich bekannt gegeben, also erst nach dem GBR-Beschluss über den IA/SP.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN:GBR gibt an lokale Betriebsräte keine Informationen weiter
Der GBR muss die örtlichen Betriebsräte rechtzeitig und umfassend informieren. Dies hat der GBR wieder einmal unterlassen. Es ist ein Unding, dass noch nicht einmal die örtlichen Betriebsräte unterrichtet werden. Unter Betriebsräten gibt es keine Geheimhaltungspflicht. Unverständlich ist, dass sich die GBR-Vertreter, die ja aus den einzelnen Betrieben kommen, an solche Schweigevereinbarungen halten. Glücklicherweise nicht alle.

Die örtlichen Betriebsräte erhalten noch nicht einmal den vorgeschlagenen IA/SP um ihn in Ruhe lesen, verstehen und diskutieren können. Nur so könnten den GBR-Delegierten die Forderungen der örtlichen BR-Gremien mitgegeben werden.

Wir können den örtlichen Betriebsratsgremien nur empfehlen, die GBR-Vertreter, die sich an solche Schweigevereinbarungen halten und den Willen der örtlichen Betriebsräte übergehen, nach §49 BetrVG sofort abzuberufen. Die Delegierten sind nämlich dafür in den GBR entsandt worden, um den Willen des örtlichen Betriebsrates in den GBR hineinzutragen.

Die Belegschaft ist mit diesem GBR nicht einverstanden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN: "Finger Pointing" und "Key People"
Nokia Siemens Networks bestimmt selbst die Mitarbeiter, denen Trennungsangebote (sog. Finger Pointing) unterbreitet werden sollen. Niedrigere Abfindungen als im Sozialplan festgelegt darf NSN aber nicht anbieten. Der Interessenausgleich / Sozialplan gilt für alle Mitarbeiter, die ein solches Angebot bekommen.

Nokia Siemens Networks will 10 Prozent der Mitarbeiter als unverzichtbare "Key People" definieren. NSN stellt sich darunter vor, dass diese 10 Prozent vom Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen werden können und nur per Eigenkündigung ohne Abfindung gehen dürfen.

Es ist rechtlich nicht möglich, willkürlich ausgewählte Personen vom Interessenausgleich / Sozialplan (IA/SP) auszunehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht nicht vor, Leistungsträger vom IA/SP auszunehmen. Eine Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl im Fall von betriebsbedingten Kündigungen erlaubt in begrenztem Maße nur das Kündigungsschutzgesetz. Im Zweifelsfall muss man die Leistungen aus dem Sozialplan gerichtlich geltend machen, was 2003 bereits erfolgreich geschehen ist.

NSN will sich hier mal wieder eine eigene "lex NSN" schaffen. Wir weisen nochmals daraufhin, dass die gesetzgebende Gewalt in Deutschland immer noch bei Bund und Ländern liegt und nicht bei Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen, auch wenn diese das gerne so hätten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN: Betriebszugehörigkeitszeiten für Rückkehrer zu Siemens
Aus dem NSN-GBR wurde berichtet, dass Siemens die Betriebszugehörigkeitszeiten für Ex-Siemens Mitarbeiter anerkennt, die direkt von NSN zu Siemens zurückkehren. Die Betriebszugehörigkeit ist wichtig für die soziale Auswahl bei Kündigungen sowie für die Höhe von Abfindungen bei einem späteren Ausscheiden aus der Siemens AG.

Es wird dazu ein CP-Rundschreiben geben. Damit dieses Papier rechtswirksam wird, muss die Siemens AG unterschreiben (einseitige Zusage) und ggf. der Siemens-GBR (Gesamtbetriebsvereinbarung). Wenn NSN und der NSN-GBR dieses Papier allein unterschreiben, ist Siemens nicht daran gebunden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 11.07.07

NSN: Burn-out
Während einige Mitarbeiter ohne Arbeit dastehen, gibt es auch Kollegen bei Nokia Siemens Networks, die unter deutlich zu großer Arbeitsbelastung leiden. Bei einem Projekt mit viel zu viel Arbeit und viel zu wenig Leuten ist vor kurzem schon der vierte Kollege in München umgekippt. Die Ursachen sind eine Mischung aus Termindruck und Angst vor dem Arbeitsplatzverlust. Diese Angst führt dazu, dass die Mitarbeiter immer mehr Arbeit an sich reißen, um für das Projekt unentbehrlich zu werden.

Das Engagement für das Projekt, egal ob aus Angst um den Arbeitsplatz oder aus Pflichtbewusstsein heraus, darf nicht so weit gehen, dass die Gesundheit gefährdet wird. Eine Schädigung der Gesundheit, beispielsweise durch Herzinfarkt ist nicht mehr rückgängig zu machen und kann bis zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Das Gefühl, eigentlich nie mehr richtig Zeit zu haben, kommt schleichend und geht einher mit der wachsenden Verleugnung eigener Bedürfnisse. Man hat immer weniger Zeit für Freunde und Familie, den Sport, die Hobbys. Private Treffen werden verschoben und immer wieder abgesagt. Nach und nach mündet das Engagement in ein Nachjagen nach Terminen, Meetings, Arbeitspaketen. Planungen laufen ins Leere, rauben Zeit, die man nicht hat. Das Gefühl, es ist alles zu viel, macht sich mehr und mehr breit.
mehr zum Thema Burn-out
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 06.07.07

NSN: Manager Magazin bestätigt möglichen Rückzug von Siemens
Das Manager Magazin bestätigt in seiner Ausgabe 07/07 einen möglichen Rückzug von Siemens aus dem Joint Venture von NSN. Im Artikel "Mission Control" heißt es: "Sicher scheint, dass sich Löscher von den Randgebieten - etwa den Joint Ventures Fujitsu Siemens Computers oder Nokia Siemens Networks - recht schnell verabschieden wird, sei es durch Verkauf oder Börsengang."

Am 10.06.2007 fragten wir bei Siemens nach: "Zweifellos betrachtet Siemens die Telekommunikation nicht mehr als Kerngeschäft. Gerhard Cromme und Peter Löscher kündigten einen weiteren Umbau des Siemens Konzerns an und schlossen nicht aus, sich von ‚Randaktivitäten' trennen zu wollen. Plant Siemens, angesichts dieser Entwicklung, sich mittelfristig von seinem Engagement bei Nokia Siemens Networks zu verabschieden?"

Pressesprecher Karl-Heinz Gröbmair vermied es, in seiner Antwort vom 15.06.2007 direkt zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Bezeichnenderweise dementierte er einen eventuellen Rückzug von Siemens aus dem Joint Venture NSN nicht. Unsers Wissens hat sich Klaus Kleinfeld bei Abschluss des Vertrages die Möglichkeit zusichern lassen, nach einer gewissen Zeit aus dem Joint Venture zurückzuziehen zu können. Dies dürfte auch im Interesse von Nokia liegen wie die aktuellen Besetzungen der Top-Positionen im Management eindeutig zeigen.

Ein Börsengang erscheint uns eher unwahrscheinlich, da Siemens lediglich eine 50-prozentige Beteiligung hält und Nokia mitziehen müsste. Ein Verkauf der Anteile beispielsweise an KKR oder Blackstone ist denkbar.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 06.07.07

NSN: Änderungen von Arbeitsverträgen
Es ist wieder so weit, die Staubsaugervertreter sind wieder da. Wie wir erfahren haben, bietet die Personalabteilung Mitarbeitern vereinzelt Änderungsverträge an. Es ist anzunehmen, dass einzelne Mitarbeiter auch Aufhebungsverträge unterschreiben sollen. Da noch kein Sozialplan vorliegt, darf die Firma zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufhebungsverträge anbieten. Unterschreiben Sie nichts, bevor nicht per Sozialplan die Höhe der Abfindung geregelt ist. Lange kann das ja nicht mehr dauern, bei dem Verhandlungstempo, das der GBR zum Bedauern der Belegschaft vorlegt.

Hierbei ist zu beachten. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag nur mittels Änderungskündigung oder im beiderseitigen Einvernehmen ändern.

Im Falle der Aufforderung des Arbeitgebers, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben, kann man "nein" sagen, genauso wie man bei einem Staubsaugervertreter, der an der Tür läutet, und ein Staubsaugermodell verkaufen will, "nein" sagen kann. Bereits der Begriff "einvernehmliche Vertragsänderung" sagt aus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichberechtigt dieser Änderung zustimmen müssen. Überlassen Sie es dem Arbeitgeber lieber, eine Änderungskündigung durchzuführen. Hier bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen und zwar ohne, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist - wenn Sie es richtig machen.

Im Falle einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber wie bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl über den Betrieb durchführen. Der Mitarbeiter kann die Änderungskündigung "unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist" (§ 2 KSchG). Der Mitarbeiter muss diesen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären" (§ 2 KSchG). Aus Beweisgründen sollte der Vorbehalt schriftlich formuliert werden. Erklärt der Mitarbeiter den Vorbehalt und ruft das Arbeitsgericht an, gilt die Vertragsänderung bis zur Klärung der Sachlage. Gewinnt der Mitarbeiter den Prozess, dann gelten die alten Arbeitsbedingungen weiter und er bekommt bei einer Gehaltsreduzierung die Differenz nachgezahlt. Verliert der Arbeitnehmer den Prozess, dann gelten die neuen Arbeitsbedingungen. Sein Arbeitsplatz ist zu keiner Zeit gefährdet.

Achtung: Eine Änderungskündigung niemals ablehnen. In diesem Fall gilt das Arbeitsverhältnis dann als gekündigt. Will man die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen, unbedingt, die Änderungskündigung unter oben beschriebenen Vorbehalt annehmen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 04.07.07

Kommentar zum IG Metall-Artikel "Tragbare Verständigung" im NSN-Dialog
Dieser Artikel der IG Metall ärgert uns, da er manipulativ versucht durch das selektive Herausgreifen von einzelnen Tatsachen und Ausblendung anderer sowie teilweise falscher Darstellung das Verhandlungsergebnis zwischen NSN und GBR so ins rechte Licht zu setzen, dass das Ergebnis als Erfolg dasteht. Glaubt die IG Metall wirklich, dass sich die Mitarbeiter nicht daran erinnern, was in der Vergangenheit geschehen ist, Erfolg und Misserfolg nicht unterscheiden können und nicht erkennen, dass jedes Verhandlungsergebnis von der IG Metall stets als großer Erfolg verkauft wird?

Folgenden Satz empfinden wir als eine unglaubliche Missachtung der tatsächlichen Erfolge aus dem Jahr 2002 bis 2004 und der Menschen, die diese möglich gemacht haben.

Die IG Metall behauptet: "In der Vergangenheit war es bei Siemens Com niemals gelungen verkündete Abbauzahlen zu reduzieren."

Kommentar: Die IG Metall betreibt hier Augenwischerei insbesondere durch die Einschränkung auf Com. Niemand von uns hat den erfolgreichen Kampf um die Arbeitsplätze 2002 bis 2004 vergessen. Im Oktober 2002 kündigte Siemens Personalabbau von 2.300 Arbeitsplätzen bei ICN und 300 bei ICM an. Nach wochenlangen harten Verhandlungen konnte der Abbau durch das Verhandlungsgeschick des Betriebsratsvorsitzenden Heribert Fieber auf 1.100 Mitarbeiter bei ICN und 150 Mitarbeiter bei ICM reduziert werden. Hinzu kam, dass etwa 200 Gekündigte ihren Kündigungsschutzprozess gewannen. Diese wurden ebenso wie etwa 200 Jubilare und Schwerbehinderte, die ausgesondert worden waren um sie auf anderem Wege zu entsorgen, wieder reintegriert.

Der Verhandlungsdelegation unter Heribert Fieber gelang es also, den Personalabbau von 2.600 auf 1.250, also um 58,7 Prozent herunterzuhandeln. Die Einschränkung auf Siemens Com zeigt deutlich, dass die IG Metall diesen großen Verhandlungserfolg bewusst ausblendet. Man fragt sich warum. Vergessen kann sie ihn nicht haben. Geht es hier darum, das eigene Versagen schön zu reden?

Beim Com FN Personalabbau 2005 wurde dem Wirtschaftsausschuss von der Firmenleitung ein Personalabbau von über 700 Arbeitsplätzen bei Com in Deutschland angekündigt. Dies wurde in den anschließenden Verhandlungen auf 610 Arbeitsplätze, also um 12,9 Prozent reduziert. In Mch H konnte der geplante Abbau von 320 Mitarbeitern auf 260, also um 18,7 Prozent verringert werden.

Die IG Metall behauptet: "Bei den Abbauzahlen der Firmenseite inklusive Ausgliederungen musste man im schlimmsten Fall von einer Halbierung des Personalbestandes im Deutschland ausgehen."

Kommentar: Als wir dies im Dezember 2006 berichteten, dass mehrere Siemens-Manager von einem Personalabbau in Deutschland in Höhe von 40 Prozent gesprochen haben und dies durch die Ankündigung von Nokia, den Jobabbau vorwiegend in Deutschland vornehmen zu wollen, was einem Personalabbau von fast der Hälfte der deutschen NSN-Mitarbeiter bedeutet hätte, warf uns die IG Metall Panikmache vor.

Die IG Metall behauptet:
"… erklärte die Firmenleitung, der Spielraum sei gleich Null….
… erhielten stereotyp stets dieselbe Aussage: Dieser Abbau von 2.800 bis 2.900 Stellen muss sein."
"In einer zweitägigen Sitzung sollten die Business Unit-Leiter die WA-Mitglieder von dieser Notwendigkeit überzeugen."


Kommentar: Das ist normale Verhandlungstaktik des Arbeitgebers, so muss man als Arbeitgeber anfangen. Interessanterweise war wohl doch Spielraum vorhanden, sonst hätte NSN nicht gleich zu Beginn der Verhandlungen um 610 Arbeitsplätze nachgeben können. Überzeugen kann man nur, wenn man Fakten (Portfolioüberschneidungen, herunter brechen der Maßnahmen auf die Betriebe, Alternativen wie Insourcing, Umschulung der Mitarbeiter, um sie für innovative neue Produkte einsetzen zu können etc.) Hat der Arbeitgeber das getan? Den Mitarbeitern wurde das nicht kommuniziert. Das ist genau das, was passieren muss, bevor man über die Abbauzahlen redet. Das ist erst der letzte Schritt, da sich die Abbauzahlen ja aus diesen Überlegungen ergeben. Der GBR hat aber vorgezogen, den letzten Schritt zuerst zu machen.

Die IG Metall behauptet: "Mehr war nicht drin, zumal die Firmenseite wiederholt kund tat, dass ein Scheitern auf dieser Basis den Gang zur Einigungsstelle bedeuten würde."

Kommentar: Mit der von der IG Metall heute so gefürchteten Einigungsstelle drohte 2005 der Betriebsrat unter Leitung der Betriebsratsvorsitzenden S.H. (in Mch H) den Mitarbeitern. Der Betriebsrat vereinbarte damals im Interessenausgleich / Sozialplan explizit mit dem Arbeitgeber, die Konditionen für evtl. notwendige Kündigungen in der Einigungsstelle auszuhandeln. Dieses Spiel wiederholte sich 2006. Heute haben wir keine Angst mehr vor Einigungsstellen.

Die IG Metall behauptet: "Außerdem drohte die Leitung bereits, aufgrund des Zeitverlustes im Einigungsstellenverfahren wäre die Abbauzahl erheblich höher (weit über 3.000) und andere, bereits zugesagte Punkte würden unter den Tisch fallen. Letzteres ist aus Erfahrungen mit anderen Einigungsstellenverfahren leider bestätigen. … Hätte der Arbeitgeber die Einigungsstelle-Stelle angerufen, wäre den betrieblichen Vertretern die Regie aus der Hand genommen worden."

Kommentar: Das ist schlichtweg falsch. Erklärt der Arbeitgeber vorschnell die Verhandlungen als gescheitert und beabsichtigt die Einigungsstelle anzurufen, ohne ernsthaft verhandelt zu haben, dann kann der Betriebsrat bestreiten, dass die Voraussetzungen für die Anrufung der Einigungsstelle gegeben sind, weil noch gar nicht ernsthaft verhandelt wurde und die Verhandlungen daher noch nicht gescheitert sind.

Die Einigungsstelle ist paritätisch besetzt, jeweils zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern des Unternehmens unter Vorsitz eines neutralen Richters. Die Arbeitnehmer können ihre Vorstellungen voll einbringen. Der Schiedsspruch des Richters ist das letzte Mittel, wenn immer noch keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern erreicht werden kann.

In der Einigungsstelle wird nicht vom Punkt Null aus verhandelt, sondern die bisherigen Zugeständnisse beider Parteien werden vom Vorsitzenden zum Ausgangspunkt seiner Verhandlungsbemühungen gemacht. Dabei hat die Einigungsstelle sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten.

Der Arbeitgeber kann also gar nicht so ohne weiteres in die Einigungsstelle gehen. Er kann schon gar nicht die Abbauzahlen plötzlich auf "weit über 3000" erhöhen und erkann auch bereits gemachte Zusagen nicht "unter den Tisch fallen" lassen.

Die Ahnungslosigkeit des Autors ist erschreckend.

Die IG Metall behauptet: "Kommt es innerhalb des Restrukturierungszeitraums dennoch zu Ausgliederungen, so verpflichtet sich der Arbeitgeber, Überleitungsvereinbarungen mit dem GBR zu verhandeln. … Ein Betriebsübergang kann nach Gesetz auch ohne Vereinbarung ausschließlich auf Basis des § 613a BGB erfolgen."

Kommentar: In den uns bekannten Überleitungsvereinbarungen, die der GBR der Siemens AG mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat, wurde nur das Gesetz wiedergegeben bis auf minimale Kleinigkeiten. Dazu brauchen wir keine Überleitungsvereinbarungen. Abgesehen davon ist das eine neue Betriebsänderung und damit jetzt überhaupt nicht Verhandlungsgegenstand. Wir brauchen auch keine Protokollnotizen zu Überleitungsvereinbarungen, in denen Vorteile für Betriebsräte wie Erhalt der Anzahl der Freistellungen geregelt sind.

Die IG Metall behauptet: "Die uns bisher bekannten Regelungen zur Tarifbindung, mit Arbeitsplatz- und Standortgarantien und letztlich auch zur Sicherung der Altersversorgung gibt es in einem solchen Fall nicht bzw. sie sind nur eingeschränkt wirksam."

Kommentar: Nach BAG sind Verpflichtungen einer Partei zur Tarifbindung unwirksam, da sie gegen die negative Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers verstößt. Eine Tarifbindung kann daher nicht in einer Überleitungsvereinbarung vereinbart werden. Arbeitsplatz- und Standortgarantien können nur durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen GBR, altem und neuem Arbeitgeber vereinbart werden, da es den neuen Arbeitgeber bindet. Bestehende Anwartschaften zur betrieblichen Altersversorgung sind durch den Pensionssicherungsverein abgesichert. Die Fortführung der Altersversorgung muss mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart werden.

Die IG Metall behauptet: "Hauptsächlich geht es darum, eine Perspektive für die im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten zu schaffen. Die Erfahrungen aus den Restrukturierungen bei COM in den letzten Jahren zeigen, dass die einzige Perspektive die nächste Restrukturierung war. Das soll nun grundsätzlich geändert werden."

Kommentar: Das steht in jeder Präambel jedes Interessenausgleichs / Sozialplans. Was ist diesmal anders? Wie will die IG Metall NSN von weiteren Restrukturierungen und Ausgliederungen abhalten? Diese Frage bleibt unbeantwortet.

Die IG Metall behauptet: "Ein wichtiger Punkt ist die Anrechnung der Dienst- / Beschäftigungsjahre bei einer evtl. Rückkehr von NSN zur Siemens AG. Derzeit wäre es so, dass ein Rückkehrer bei Siemens wieder bei "Null" beginnt. Hier wurde erreicht, dass Verhandlungen darüber aufgenommen wurden."

Kommentar: Toll! Mit wem? Mit NSN kann der GBR verhandeln, was er will. Die Siemens AG ist daran in keiner Weise gebunden. Die IG Metall sollte zur Kenntnis nehmen, dass NSN nicht zum Siemens Konzern gehört, sondern ein eigenständiger Konzern ist.

Die IG Metall behauptet: "Positiv ist die Zusage einer gemeinsamen Projektgruppe zu einer Innovationsoffensive für den Standort Deutschland. Dabei werden nicht nur kompetente Partner von Seiten der Firmenleitung mit dieser Aufgabe betraut, sondern auch ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt."

Kommentar: Was hat das mit dieser Betriebsänderungen, mit diesem Stellenabbau zu tun? Der GBR verzettelt sich hier anstatt sich auf die Verhandlungen zum Stellenabbau zu konzentrieren. Diese Innovationsinitiative hätte der GBR im Vorfeld nutzen können, um Alternativen zum Stellenabbau zu finden, insbesondere da der Stellenabbau bereits seit der Bekanntgabe des Joint Ventures bekannt ist. Viele der abzubauenden Mitarbeiter sind hoch qualifiziert. Statt sie abzubauen könnten sie für die Entwicklung neuer innovativer Produkte eingesetzt werden. Das muss man aber untersuchen, bevor man den Abbauzahlen zustimmt.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 01.07.07

NSN: Zukunft des Standortes Deutschland?
Aufmerksamkeit verdienen die Bemerkungen der IG Metall zum Thema Ausgliederungen und Standort Deutschland im Kontext der GBR-Vereinbarung über die Abbauzahlen. So schreibt die IG Metall:

„Bei Ausgliederungen von wesentlicher Bedeutung für den Standort Deutschland soll eine Neubewertung des Standortes Deutschland gemeinsam beraten werden. … Angesichts dieser Entwicklung fordert der Gesamtbetriebsrat … die Sicherung des Standorts Deutschland und der verbleibenden Beschäftigungsverhältnisse über 2009 hinaus. Die Firmenleitung sagte verbindlich zu, über diese Forderungen des weiter zu verhandeln.“

Das heißt, Nokia Siemens Networks überdenkt den Standort Deutschland. Der Begriff „Neubewertung des Standortes Deutschland“ bedeutet, dass Nokia Siemens Networks den Standort hinsichtlich seiner Zukunftsmöglichkeiten, seiner Qualitäten, seiner Nähe zu Kunden und im Bezug auf langfristige Planungen untersucht. Die Tatsache, dass die Firmenleitung zusagt, über die Sicherung des Standortes über 2009 hinaus zu verhandeln und darüber bereits zum jetzigen Zeitpunkt zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat diskutiert wird, deutet darauf hin, dass es nicht selbstverständlich ist, dass der Standort Deutschland und die einzelnen Betriebe über 2009 hinaus erhalten bleiben. Hierbei geht es offensichtlich um mehr als die Schließung oder Zusammenlegung kleinerer Betriebe oder Outsourcing bestimmter Tätigkeiten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 01.07.07

NSN: Löscher wird Aufsichtsrat
Am 1. Juli wird Klaus Kleinfeld aus dem Aufsichtsrat der Nokia Siemens Networks B.V. ausscheiden. Sein Mandat wird der neue Vorstandsvorsitzende von Siemens, Peter Löscher, übernehmen, teilte Nokia in einer Pressemitteilung am Freitag mit.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 30.06.07

NSN: Kommentar zur Einigung mit dem GBR
Wie gestern berichtet, einigten sich Nokia Siemens Networks und der GBR auf den Abbau von 2.290 Arbeitsplätzen. „Beide Seiten werten die Einigung als Erfolg und haben vereinbart, ihre Verhandlungen zur konkreten Umsetzung des Stellenabbaus bereits in der kommenden Woche fortzusetzen“, teilte NSN mit.

Wie beim Handeln auf einem orientalischen Basar erhöhte der Arbeitgeber am 04.05.2007 zunächst die von ihm gewünschten Abbauzahlen von 10 bis 15 auf 23 Prozent. IG Metall und Wirtschaftsausschuss sowie GBR reagierten daraufhin „empört und mit geharnischter Kritik“, sprachen von „verlotterter Moral“ und einer „Kriegserklärung an die Beschäftigten“. Sie forderten, „die Abbaupläne zurückzuziehen und stattdessen das hohe Potenzial ihrer Beschäftigten im Sinne einer konstruktiven Unternehmensstrategie einzusetzen“. Und dann ging alles sehr schnell, das Gesagte war offensichtlich vergessen. Völlig überraschend kam schon am 29.06.2007 die Nachricht über die Einigung in der Presse.

Der GBR knickte bereits am zweiten Verhandlungstag unter der Drohung der Firma, eine Einigungsstelle anzurufen, ein. Es ist völlig normal in Verhandlungen, dass der Arbeitgeber mit der Einigungsstelle droht – das gehört zur Verhandlungstaktik des Arbeitgebers. Eine Einigungsstelle ist paritätisch, also mit je zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt, die aus dem Unternehmen kommen. Der einzige „externe“ ist der Vorsitzende Richter.

Der GBR weiß nach wie vor nicht, wie das neue Portfolio aussieht, wie es sich auf Deutschland und Finnland verteilt und wie die Umstrukturierung sich auf die einzelnen Betriebe auswirkt. Er kann also überhaupt nicht beurteilen, ob Personalabbau notwendig ist, wenn ja in welcher Größenordnung und ob er durch geeignete Maßnahmen vermeidbar wäre. Nur so könnte der GBR verhindern, dass Personalabbau vom Unternehmen lediglich zur Gewinnmaximierung betrieben wird.

Um diesen Sachverhalt zu untersuchen, hat der GBR erst am 19.06.2007 die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski beauftragt, Perspektiven für die Standorte in Deutschland zu entwickeln. Innerhalb einer Woche kann diese Firma noch kein Ergebnis vorgelegt haben, erst recht nicht, weil die notwendigen Informationen fehlen. Dazu kommt, dass Kemper & Schlomski normalerweise für den Arbeitgeber, insbesondere auch für Siemens arbeitet.

Wenn der GBR diese Unternehmensberatung schon beauftragt hat, dann kann er bevor diese ein vernünftiges Alternativkonzept vorgelegt hat, keinen wichtigen Verhandlungsdetails wie der Höhe der Abbauzahlen zustimmen. Das ist nicht nur verhandlungstaktisch falsch, es ist schlicht und ergreifend keine Taktik. Wenn der Arbeitgeber schon so früh um 610 Arbeitsplätze freiwillig nachgibt, dann hat er ein Interesse an einem schnellen Abschluss. Das kann ein GBR seinerseits als Druckmittel benutzen. Der Arbeitgeber hat dies dann vorher einkalkuliert. Vermutlich hat er sogar mehr erreicht, als er eingeplant hatte, da er mit mehr Widerstand der Arbeitnehmervertreter rechnete. Verhandlungen über Stellenabbau dauern normalerweise Wochen, wenn sie ernsthaft geführt werden, nicht nur zwei Tage.

„Weitere Alternativen zur Restrukturierung erwartet sich der Gesamtbetriebsrat auch von der Einbeziehung einer von ihm beauftragten externen Beratungsgesellschaft.“, so die IG Metall. Diese Aussage ist völlig absurd. Der Abbau von 2.290 Mitarbeitern ist mit Zustimmung des GBR beschlossen. Alternativen zu entwickeln ist damit obsolet. Der GBR hat mit seiner Zustimmung die Restrukturierung de facto frei gegeben. Durch die Einigung hat der GBR genau das erreicht, was er verhindern wollte, nämlich dass es in den folgenden Verhandlungen nur noch um Abfindungen geht.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 29.06.07

NSN: Erste Einigung mit GBR über Personalabbau
Wie wir aus der Presseerklärung von Nokia Siemens Networks erfahren haben, wird Nokia Siemens Networks in Deutschland 2290 der 12.600 Stellen abbauen. Darüber hat sich das Unternehmen heute mit dem Gesamtbetriebsrat geeinigt. Der Abbau ist mit 18,2 Prozent der deutschen Stellen zwar niedriger als die zuletzt angekündigten 23 Prozent aber immer noch höher als die ursprünglichen 10 bis 15 Prozent.

Die Verhandlungen über die konkrete Umsetzung des Stellenabbaus werden in der kommenden Woche fortgesetzt. Eine rasche Einigung noch vor der Sommerpause werde angestrebt. Leider erfahren es die Mitarbeiter wieder einmal zuerst aus der Presse.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 29.06.07

NSN: Finnischer Chef - Warum ist es für die Mitarbeiter wichtig, einen Chef im Unternehmen zu haben?
Die Mitarbeiter machen Dienstreisen, beantragen Urlaub und benötigen Arbeitsmittel. Die Genehmigung dazu müssen sie von ihrem disziplinarischen Vorgesetzten einholen. Dieser Chef muss die entsprechende Unterschriftsberechtigung nach §54 HGB oder Prokura (§48 HGB) haben.

Unterschreibt ein Vorgesetzter, der aus der finnischen Oy kommt, beispielsweise einen Dienstreiseantrag, dann ist diese aufgrund der fehlenden Unterschriftsberechtigung unwirksam. Geht der Mitarbeiter jetzt auf Dienstreise und hat er dabei einen Unfall, dann wird es mit Sicherheit Probleme mit der Unfallversicherung geben.

Gerät der Mitarbeiter auf Abbauliste, dann könnte ihm vorgeworfen werden, dass er keine gültige Unterschrift hatte. Er könnte dann wegen unerlaubten Fernbleibens vom Arbeitsplatz, wegen unerlaubten Antritts einer Dienstreise, wenn er Pech hat, wegen Betrug eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung erhalten. Dies ist bei Siemens bereits am 8.3.2004 in einem Fall so passiert. Der Mitarbeiter steht dann sofort ohne Gehalt da und hat einen langwierigen Prozess vor sich. Der Ausgang eines solchen Prozesses ist ungewiss. Zusätzlich bleibt man auf den Kosten für die Dienstreise sitzen.

Wie kann man sich nun am besten verhalten, falls die Firma bei dem Mapping mit dem finnischen Vorgesetzten bleibt?

Die einfachste Möglichkeit ist, man lässt sich alles - einschließlich Urlaubsanträge von Joachim Malterer oder Lydia Sommer unterschreiben, da diese die einzigen Vorgesetzten sind, die eine Unterschriftsberechtigung für die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG besitzen. Sie haben als Geschäftsführer Prokura.

Zweite Möglichkeit ist, zu Beginn der der Zusammenarbeit mit dem finnischen Chef eine schriftliche Anfrage an die Geschäftsleitung (Joachim Malterer oder Lydia Sommer) stellen mit folgendem Text:

Bitte teilen Sie mir rechtsverbindlich mit, dass Herr / Frau [Vor- und Nachname des finnischen Vorgesetzten] der Firma Nokia Siemens Networks Oy, Helsinki (bzw. Espoo) die für einen disziplinarischen Vorgesetzten notwendigen Berechtigungen für das Unternehmen Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG besitzt, insbesondere meine Dienstreisen, Urlaub, Arbeitsmaterial zu genehmigen sowie verbindliche Dienstanweisungen erteilen darf.

Rechtsverbindlich bedeutet in Schriftform mit Unterschrift der Geschäftsleitung als Prokuristen. Liegt dem Mitarbeiter ein solches Schreiben vor, dann ist er abgesichert. Im Zweifelsfall (bei Ärger mit der Versicherung oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten) haftet die Geschäftsleitung.

Bei allen anderen "Lösungen" trägt allein der Mitarbeiter das Risiko.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 29.06.07

NSN: Finnischer Chef - Problem gelöst mit Hosting Manager?
Das NSN Management möchte am Mapping mit finnischen Vorgesetzten festhalten, aber das Problem mittels eines sogenannten Hosting Managers lösen. Das Management prägt hier einen neuen Begriff, der aus der Technik entliehen ist. Analog einem Hosting Service Provider dürfte ein Hosting Manager ein Dienstleister sein, der die Infrastruktur und das Management von betrieblichen Abläufen und Mitarbeitern zur Verfügung stellt. Im Klartext, dieser Manager soll der Ansprechpartner für die Mitarbeiter mit finnischem Vorgesetzten bei rechtlichen, sprachlichen und anderen Problemen sein.

Ansprechpartner heißt aber nicht, dass dieser ein disziplinarischer Vorgesetzter ist. Weist man den Mitarbeitern keinen anderen Vorgesetzten in der NSN GmbH & Co. KG zu, ist der disziplinarische Vorgesetzte Joachim Malterer bzw. Lydia Sommer.

Nokia Siemens Networks will hier minimalen Aufwand betreiben. Daher wird die Einsetzung der Hosting Manager jeder Business Unit auf freiwilliger Basis überlassen.

Einen Hosting Manager bekommen die Mitarbeiter, wenn sie diesen Wunsch äußern. Außerdem will das Management sofort einen Hosting Manager installieren, wenn Rechtsstreitigkeiten drohen. In letzterem Fall ist es auf jeden Fall zu spät, da keine rückdatierten Unterschriften zulässig sind.

Der Hosting Manager ist nur ein Deckmäntelchen, der die Mitarbeiter und die Betriebsräte beruhigen soll. Rechtlich und praktisch ist das Konstrukt absurd.

Nokia Siemens Networks macht sich noch nicht mal die Mühe, Recht zu umgehen, sie definieren sich ihr Recht einfach selbst. Wir machen darauf aufmerksam, dass die gesetzgebende Gewalt in Deutschland laut Art. 70 GG immer noch beim Bund und den Ländern liegt.

Es uns unverständlich, warum Nokia Siemens Networks in dieser Frage ein derart hohes Risiko der Rechtsunsicherheit nicht nur für den Mitarbeiter, sondern auch für sich selbst eingeht, insbesondere, da die Firma erklärt hat, sich unbedingt an die Gesetze halten zu wollen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 29.06.07

NSN: Finnischer Chef - kann teuer werden
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers kraft Arbeitsvertrages fordern kann und das Arbeitsentgelt schuldet. Die Ex-Siemens-Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG. Also ist eindeutig die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG Arbeitgeber der deutschen Ex-Siemens-Mitarbeiter. Diesem Unternehmen schulden die Mitarbeiter ihre Arbeitsleistung (§611 I BGB), nicht der finnischen Nokia Siemens Networks Oy und auch nicht der holländischen Nokia Siemens Networks B.V., da mit diesen keine Arbeitsverträge abgeschlossen wurden.

Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG hat daher den Mitarbeitern gegenüber ein Direktionsrecht, durch das der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich Art, Ort und Zeit näher gestalten kann. Dieses Direktionsrecht hat nicht die finnische Oy und auch nicht die holländische B.V.

Will die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG das Direktionsrecht an die finnische Oy abtreten, liegt nach deutschem Gesetz Arbeitnehmerüberlassung vor (§1 I AÜG). Dies bedarf jedoch der Erlaubnis durch die Bundesagentur für Arbeit. Egal, wie Nokia Siemens Networks es dreht und wendet, die Zuweisung finnischer Vorgesetzter durch einfaches Mapping stellt einen Verstoß gegen deutsches Recht dar.

"Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig … entgegen §1 einen Leiharbeitnehmer einem Dritten ohne Erlaubnis überlässt, …" (§16 I Nr. 1 AÜG) "Die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 … kann mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro … geahndet werden." (§16 II AÜG).

Wenn beispielsweise 10 Prozent der Mitarbeiter per Mapping einen finnischen Vorgesetzten bekommen und die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung liegt nicht vor, dann kann das die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG 10% * 12.600 (MA) * 25.000 EUR = 31.500.000 EUR, das kann teuer werden. Aus wirtschaftlichen Gründen sollte man sich doch vielleicht lieber etwas anderes ausdenken.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 23.06.07

NSN: Finnischer Chef - was nun?
Das Nokia Siemens Networks Management organisiert den Konzern so, als ob es sich bei NSN nicht um einen Konzern, sondern um ein Einzelunternehmen handeln würde. Kollegen, die einem finnischen Chef zugeordnet wurden, sind verunsichert. Sie möchten wissen, wie die Rechtslage ist, wer wem welche Anweisungen geben darf. Wir erklären die Rechtslage zunächst allgemein und gehen dann auf die Fragen der Mitarbeiter ein.

Struktur des Konzerns
Bei Nokia Siemens Networks handelt es sich um einen Konzern bestehend aus rechtlich selbständigen Einzelunternehmen, die unter dem Dach einer holländischen B.V. zusammengefasst sind. Die holländische B.V. mit Sitz in Espoo, Finnland, fungiert also als Holding. Die deutsche Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG und die finnische Nokia Siemens Networks Oy sind voneinander unabhängige Unternehmen, die jeweils aus mehreren Betrieben bestehen. In Deutschland gibt es sogar noch mehr Unternehmen, die zum Konzern gehören, so wurde z.B. die Nokia Net GmbH nicht mit der Siemens Networks GmbH & Co. KG verschmolzen. Die Unternehmen bestehen selbständig nebeneinander weiter.

Es gibt folglich kein globales Unternehmen, es handelt sich immer um einen Verbund von Einzelunternehmen unter dem Dach eines Konzerns. Das Nokia Siemens Networks Management organisiert den Konzern unter Missachtung dieser Tatsache aber so, als ob es sich bei NSN nicht um einen Konzern, sondern um ein Einzelunternehmen handeln würde.



Wer darf wem welche Weisungen im Konzern geben?
Allgemein gilt als Grundregel in einem Konzern, dass das herrschende Unternehmen (hier die holländische B.V.) den beherrschten Unternehmen (hier z.B. die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG oder die Nokia Siemens Networks Oy) Weisungen bezüglich der Geschäftsführung erteilen kann. Diesen Weisungen müssen die Geschäftsführer auch dann nachkommen, wenn sie zwar für den Konzern von Vorteil, für das einzelne Unternehmen aber von Nachteil sind. Ausnahmsweise müssen sie das nicht, wenn die Befolgung der Weisungen die Existenz des Unternehmens gefährden würde. Konkret heißt das, dass die Geschäftsführung der holländischen B.V. (Simon Beresford-Wylie) den Geschäftsführern der beherrschten Unternehmen (z.B. Lydia Sommer, und Joachim Malterer) Weisungen erteilen kann.

Ein direkter Zugriff der holländischen B.V. auf Mitarbeiter der Konzernunternehmen ist jedoch nicht möglich. Simon Beresford-Wylie kann beispielsweise Otto Gebühr, der einen Arbeitsvertrag als Administrator mit der NSN GmbH & Co. KG hat und in Mch M sitzt, keine Anweisung erteilen, die Notebooks der Holding aufzurüsten. Beresford-Wylie müsste dem Geschäftsführer Joachim Malterer die Anweisung erteilen, der NSN B.V. Experten für die Aufrüstung der Notebooks zur Verfügung zu stellen, weil dies für den Konzern kostengünstiger ist, als einen externen Anbieter zu beauftragen. Joachim Malterer müsste dann Administratoren beauftragen, die Notebooks aufzurüsten. Otto Gebühr kann dann zufällig bei diesen Administratoren dabei sein, Beresford-Wylie hätte aber keinen Anspruch darauf, dass Otto Gebühr dabei ist.

Auch die Erteilung von Weisungen eines leitenden Angestellten eines Konzernunternehmens an Mitarbeiter eines anderen Konzernunternehmens ist rechtlich nicht möglich. Eine Zusammenarbeit ist jedoch möglich bei Arbeitnehmerüberlassung oder im Rahmen von Projekten, über die vorher genaue Verträge zwischen den beteiligten Unternehmen abgeschlossen wurden. Der disziplinarische Vorgesetzte muss sich aber immer im eigenen Unternehmen befinden.



Fragen der Mitarbeiter:

Frage: Ist es überhaupt statthaft, dass ein Chef in Finnland (der ja in einer anderen Firma als der deutschen NSN GmbH & Co. KG beschäftigt ist) disziplinarische Befugnisse in der deutschen NSN hat?

Antwort: Nein, der disziplinarische Vorgesetzte muss sich immer im eigenen Unternehmen befinden. Er kann jedoch aus einem anderen Betrieb des Unternehmens kommen. Für den Arbeitnehmer ist der Betriebsrat seines Betriebes, nicht der des Vorgesetzten, zuständig.

Frage: Darf ein Chef in Finnland z.B. EFA-Bögen abzeichnen, Personalgespräche führen, bindende dienstliche Weisungen erteilen, Reisegenehmigungen und -abrechnungen abzeichnen etc.?

Antwort: Nein, er kann nicht der disziplinarische Vorgesetzte sein. Zur Unterzeichnung von EFA-Bögen, Reisegenehmigungen und -abrechnungen sind rechtlich Handlungsvollmachten notwendig. Projekte, die vertraglich zwischen den Konzernunternehmen geregelt sind, kann ein Projektleiter aus Finnland leiten. An Personalgesprächen könnte dieser teilnehmen, aber nur dann, wenn es darum geht, die Arbeit zu beurteilen, die er als Projektleiter betreut. Die Gehaltsentwicklung beispielsweise geht ihn jedoch nichts an. Dienstliche Weisungen kann er nur im Rahmen des Projektes erteilen.

Frage: Kann der Arbeitgeber verlangen, dass EFA-Bögen in englischer Sprache ausgefüllt werden (bei uns wurde hierzu bereits in der letzten EFA-Runde der "dringende" Wunsch wg. finnischer PA geäußert)

Antwort: Nein. Die finnische Personalabteilung ist nicht zuständig, das geht sie überhaupt nichts an. Eine Weiterleitung von EFA-Bögen an diese ohne Einwilligung des Mitarbeiters ist ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Zuständig ist die Personalabteilung der deutschen NSN GmbH & Co. KG. Da es sich hier um rechtlich verbindliche Vereinbarungen handelt, müssen sie für den Mitarbeiter leicht verständlich sein. Die englische Sprache ist jedoch eine Fremdsprache. Das Englisch der meisten deutschen Arbeitnehmer ist bezogen auf rechtliche Dinge nicht verhandlungssicher, es reicht für Vertragsverhandlungen nicht aus. Für Verträge und sonstige verbindliche Vereinbarungen muss die deutsche Sprache verwendet werden.

Frage: Da die allermeisten Finnen kein verhandlungssicheres Deutsch sprechen: können Mitarbeiter darauf bestehen, dass Personalgespräche (vor allem "unerfreuliche") in deutscher Sprache geführt werden (spätestens vor dem Arbeitsgericht ist ja wohl deutsch zwingend vorgegeben)

Antwort: Ja. Die finnische Personalabteilung ist nicht zuständig für Personalgespräche. Finnische Chefs können keine disziplinarischen Vorgesetzten sein. Wir warnen dringend davor, Personalgespräche in Englisch zu führen und erst recht nicht unerfreuliche. Das ist in Deutsch schon aufregend genug. Eine Fremdsprache verunsichert zusätzlich. Man verfügt überhaupt nicht über den notwendigen Wortschatz, insbesondere wenn es um rechtliche Dinge geht.

Frage: Welche Funktionen, z.B. fachlicher Art, darf die deutsche NSN überhaupt an in Finnland Beschäftigte delegieren?

Antwort: Bestehen zwischen den Firmen Verträge über ein gemeinsames Projekt, dann können im Rahmen dieses Projektes fachliche Anweisungen gegeben und auch delegiert werden.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 21.06.07

NSN: Verhandlungen zur Restrukturierung
Der GBR hat eine Projektgruppe zur Restrukturierung eingerichtet, in der auch die drei Münchner Standorte vertreten sind. Nach dem gestrigen Treffen mit der Unternehmensleitung, erklärte der GBR, er befinde sich noch in der Informationsphase. Die Planungen zur Restrukturierung seien bisher noch unvollständig. Insbesondere herrschen Unklarheiten über weitere Ausgliederungen. Konkrete Verhandlungen zu einem Interessenausgleich / Sozialplan sind daher noch nicht aufgenommen worden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 20.06.07

NSN: Verhandlungen über Stellenabbau begonnen
Pressemeldungen zufolge hat Nokia Siemens Networks (NSN) gestern mit Verhandlungen über den geplanten Stellenabbau in Deutschland begonnen.

Der Geschäftsführer von NSN Deutschland, Joachim Malterer, und der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Georg Nassauer würden in einem ersten Treffen den Fahrplan für die weiteren Gesprächsrunden abstecken, sagte gestern ein NSN-Sprecher.

Große Standorte seien nicht in Gefahr, so die Unternehmensführung. NSN rechnet mit einer zügigen Einigung.

Wir bitten die Unternehmensleitung, den GBR und die örtlichen Betriebsräte, dazu Stellung zu nehmen. Die Tatsache, dass die Belegschaft solche Informationen aus der Presse erfahren muss, deckt sich weder mit einer offenen Kommunikationspolitik, die NSN behauptet zu haben, noch mit der Pflicht der Arbeitnehmervertreter, die Belegschaft zu informieren.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 19.06.07

NSN: Job-Börse
Alle Mitarbeiter von NSN in München haben spätestens gestern eine E-Mail mit der Möglichkeit, sich für eine Job-Börse zu bewerben, erhalten. Diese Job-Börse ist keine eigene Veranstaltung von NSN, sondern wird regelmäßig von der Siemens-beE durchgeführt. Die Anzahl der Teilnehmer von NSN ist auf 500 begrenzt, leitende Angestellte dürfen nicht teilnehmen. Da es eine beE-Veranstaltung ist, ist davon auszugehen, dass die beE'ler vollständig erscheinen müssen.

Mitarbeiter, die durch diese Job-Börse einen anderen Arbeitsplatz finden, Mitarbeiter, die sich freiwillig zu einer solchen Job-Börse anmelden signalisieren, dass sie bereit sind ihren Arbeitsplatz aufzugeben. Sie könnten dadurch, wie in der Vergangenheit geschehen, auf eine Abbauliste geraten.

Die Job-Börse wurde nicht mit den örtlichen Betriebsräten und auch nicht mit dem GBR abgestimmt. Lediglich mit dem Wirtschaftsausschuss wurde darüber gesprochen. Der Wirtschaftsausschuss brachte gegen die Teilnahme der NSN Mitarbeiter an der Jobbörse keine Einwände vor, wenn sichergestellt ist, dass Diese Punkte wurden von der Firmenseite akzeptiert und als Gesprächsergebnis in einem Protokoll festgehalten.

Allerdings hat der Wirtschaftsausschuss nach §106 I 2 BetrVG lediglich "die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten.". Insbesondere hat er kein Mitbestimmungsrecht. Das Recht, eine Betriebsvereinbarung abzuschließen, liegt ausschließlich bei GBR und bei den örtlichen Betriebsräten. Damit ist diese Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Wirtschaftsausschuss eine reine "Good Will"-Erklärung ohne rechtliche Relevanz. Der Wirtschaftsausschuss ist kein "Untergremium" und schon gar kein "Verhandlungsgremium" des GBR.

Wir raten, abzuwarten, bis ein Sozialplan abgeschlossen wurde oder der BR vereinbart in einer Betriebsvereinbarung, dass die Mitarbeiter, die über die Job-Börse die Firma verlassen, nach dem noch zu verhandelnden Sozialplan abgefunden werden. Diese Vereinbarung kann jeder örtliche Betriebsrat unabhängig vom GBR für seinen eigenen Betrieb abschließen.

Grundsätzlich kann man nachträglich diese Abfindung aus einem später abgeschlossenen Sozialplan vor Gericht einklagen - dies ist 2003 auch geschehen - aber dieser Weg ist unter Umständen mit Kosten verbunden und es ist nicht sicher, dass der Arbeitnehmer die Klage gewinnt.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 19.06.07

Die Reise nach Jerusalem - eine neue Methode des Stellenabbaus
Jeder hat in seiner Kindheit wohl mal "die Reise nach Jerusalem" gespielt. Es ging um das Gerangel um einen Stuhl, wenn die Musik aufhörte zu spielen. Jeder wusste: Ein Stuhl war zu wenig und wer keinen mehr ergatterte, musste ausscheiden.

Dieses Spiel haben Unternehmen nun für sich entdeckt. Warum sollte das, was Kinder spielen sich nicht effektiv in Unternehmen einsetzen lassen? Der Unterschied? Kindern macht das Spiel Spaß, Mitarbeitern nicht.

Die Allianz AG spielt nun mit 13.000 Mitarbeitern in Deutschland als eines der ersten großen Unternehmen die "Reise nach Jerusalem", nur, dass es hier nicht um Stühle, sondern um Arbeitsplätze geht. Die im Herbst 2006 formierte europäische Aktiengesellschaft Allianz SE (Societas Europaea) will nämlich 5700 Stellen von ca.30.000 streichen. Dies entspricht etwa 20 % der Arbeitsplätze in Deutschland. Die Allianz ist eine der reichsten und größten Versicherungen Deutschlands mit jährlichen Rekordgewinnen, im Jahr 2006 über 7 Mrd. Euro Nettogewinn. Zu wenig für das Management. 5700 Stellen sollten einem ein höherer Gewinn schon Wert sein.

Wie geht die moderne Reise nach Jerusalem nun? Die Mitarbeiter erhalten eine E-Mail von der Geschäftsführung, die sie diesmal tunlichst nicht ignorieren sollten. In dieser E-Mail werden ihnen unterschiedliche Arbeitsplatzangebote, teilweise auch in anderen Orten gemacht. Der einzelne Mitarbeiter muss sich dann aus diesen Angeboten, eine für ihn passende Stelle heraus suchen und sich darauf bewerben. Der Mitarbeiter muss dazu seine Sozialdaten angeben, also Alter, Familienverhältnisse (Familienstand, Unterhaltsverpflichtungen) und die Dauer seiner Unternehmenszugehörigkeit. Diese Kriterien werden bei der Neubesetzung eines Arbeitsplatzes dann berücksichtigt.

Der eifrigen Leser unserer Seite wird sich jetzt an zwei Dinge erinnern: Zum einen an den Aufruf von Nokia Siemens Networks, jeder Mitarbeiter möge sich auf die eigene Stelle bewerben, zum anderen an § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), spielen doch hier die Sozialdaten eine entscheidende Rolle. Laut Aussagen des Allianz-Managements hat das Stellenkarussell aber rein gar nichts mit der beabsichtigten Streichung von ca. 5.700 Allianz-Arbeitsplätzen zu tun, schließlich heißt dieses Mammutprojekt ja "Stellenbesetzungsverfahren". Es ist reiner Zufall, dass es parallel zum Stellenabbau angelaufen ist. Der Betriebsrat sieht dies offensichtlich auch so, denn er hat dieser Maßnahme zugestimmt, auch wenn er noch einige Nachforderungen stellt. Ver.di Vertreter sehen die Maßnahme allerdings im Zusammenhang mit dem Stellenabbau und befürchten, dass der Laden zusammenbricht.

Wie man sich unschwer vorstellen kann, sind die Mitarbeiter total verunsichert. Mehr Wettbewerbsdruck durch Verunsicherung? Ist es modern geworden die Belegschaft zu verunsichern? Ja und nein. Was noch dahinter stecken könnte, lesen Sie im nachfolgenden Artikel.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 19.06.07

Die Reise nach Jerusalem - was steckt dahinter?
Ausgangspunkt: Jeder der 13.000 Mitarbeiter hat einen Arbeitsplatz.

Durch die Umstrukturierung entfallen alle bisherigen Arbeitsplätze. 7.300 Stellen entstehen gleichzeitig neu mit neuer Stellenbeschreibung. Von diesen 7.300 Arbeitsplätzen werden jedem Mitarbeiter einige angeboten.



Es ist davon auszugehen, dass die Mitarbeiter, die der Arbeitgeber behalten will, einen Arbeitsplatz im bisherigen Arbeitsort, für den sie gut geeignet sind, angeboten bekommen. Mitarbeiter, die er los werden will, bekommen dagegen Arbeitsplätze an anderen Orten im Bundesgebiet und / oder Arbeitsplätze im bisherigen Arbeitsort, für die Mitarbeiter mit besseren Sozialdaten vorgesehen sind, angeboten. Mit dieser Methode erreicht der Arbeitgeber, dass er die Stellen mit genau den Mitarbeitern besetzen kann, die er dort haben will. Viele der übrigen Mitarbeiter werden voraussichtlich die Arbeitsplätze in anderen Orten ablehnen oder gehen wegen ihrer Sozialdaten bei der Arbeitsplatzbesetzung leer aus.

Es liegt nahe, dass der Arbeitgeber dieses Verwirrspiel benutzt, um betriebsbedingte Kündigungen für die übrig gebliebenen Arbeitnehmer vorzubereiten. Damit er dies erfolgreich abwickeln kann, muss er nach § 1 KSchG
  1. nachweisen, dass sich die Umstrukturierung genau auf den individuellen abzubauenden Arbeitsplatz auswirkt
  2. freie geeignete Arbeitsplätze anbieten bevor er kündigt (ultima ratio Prinzip)
  3. eine Sozialauswahl durchführen
Zu 1.: Da alle Arbeitsplätze entfallen, ist jeder individuelle Arbeitsplatz von der Umstrukturierung (unternehmerische Entscheidung) betroffen.

Zu 2.: Der Arbeitgeber bietet jedem betroffenen Mitarbeiter vor der Kündigung einige freie Arbeitsplätze im Unternehmen an. Er kann nun leicht nachweisen, dass dieser Arbeitsplatz durch den betroffenen Mitarbeiter aufgrund seiner Eignung und / oder Sozialdaten nicht besetzt werden konnte. Freie Arbeitsplätze im Unternehmen, auf die sich der Mitarbeiter im Kündigungsschutzprozess berufen könnte, gibt es zum Zeitpunkt der Kündigung nicht mehr. Damit hat der Arbeitgeber nachgewiesen, dass er dem Mitarbeiter freie Arbeitsplätze angeboten hat, die dieser eventuell sogar abgelehnt hat.

Zu 3.: Da der Arbeitgeber bei der Besetzung der Arbeitsplätze die Sozialdaten berücksichtigt hat, hat er scheinbar eine Sozialauswahl durchgeführt. Dies ist der schwache Punkt, da eine Sozialauswahl betriebsweit zu erfolgen hat. Das Problem für den Arbeitnehmer ist hier jedoch die Nachweisbarkeit, weil er durch die "Reise nach Jerusalem" in den seltensten Fällen wissen wird, wer welchen dieser neuen Arbeitsplätze besetzt hat und welche Arbeitsplätze überhaupt angeboten wurden.

Hier hilft nur, der Zusammenschluss der Mitarbeiter und zentrale Sammeln aller Stellenausschreibungen und der Information, welcher Mitarbeiter wohin verschoben wurde. Dazu muss zwingend ein kleines Team von Mitarbeitern (Knoten) existieren, an dem alle diese Informationsfäden zusammenlaufen und das diese Informationen sammelt, analysiert und anschließend allgemein zur Verfügung stellt. Datenschutzgründe sprechen nicht dagegen, da alle ihre Angaben freiwillig machen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 19.06.07

NSN: Stellenausschreibungen
Nach wie vor enthalten Stellenausschreibungen im internen IJM (Internal Job Market) keine Angabe über die Eingruppierung und den konkreten Einsatzort. Da es sich um einen konzernweiten Stellenmarkt handelt, ist auch völlig unklar, zu welchem Konzern-Unternehmen man wechseln wird. NSN besteht aus einer holländischen B.V. als Holding und mehreren Unternehmen in den einzelnen Ländern. So ist z.B. die deutsche Nokia Networks GmbH und die Siemens Networks GmbH & Co. KG nicht zu einem einheitlichen Unternehmen verschmolzen, sondern bestehen nach wie vor nebeneinander.

Nach der Gesamtbetriebsvereinbarung "Stellenausschreibung", die beim Betriebsübergang am 1.10.2006 unverändert übergegangen ist, müssen diese Angaben mindestens in den Stellenausschreibungen vorhanden sein.

Bei IP/Transport werden derzeit Mitarbeiter gesucht, es finden sich aber keine, wohl deshalb, weil kein Mitarbeiter die entsprechenden Stellenausschreibungen finden kann. Dies ist kontraproduktiv für das Unternehmen und außerdem ein Verstoß gegen die Gesamtbetriebsvereinbarung "Stellenausschreibung".
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 16.06.07

NSN: Leitungspositionen bei NSN werden nach „optimaler Eignung“ besetzt
Die Pläne von Gerhard Cromme und Peter Löscher zum Umbau des Siemens Konzerns zusammen mit dem Rückzug von Siemens aus dem oberen NSN-Management (Artikel vom 12.06.07 „NSN: Entwicklungen im oberen Management“) hatten uns veranlasst, nachzufragen, ob Siemens plane, sich mittelfristig aus dem Joint Venture mit Nokia zurückzuziehen.

Ein Siemens-Sprecher bestätigte erneut, dass Peter Schönhofer sein Amt "aus persönlichen Gründen niedergelegt" hat. Nokia Siemens Networks hätte seine Verdienste ausdrücklich gewürdigt.

Wie wir berichteten ist nun nur noch ein Manager von Siemens im höheren Nokia Siemens Network Management vertreten. Alle anderen Positionen sind von Nokia Managern besetzt. Der Siemens-Sprecher erklärte diese ungleiche Besetzung der führenden Managerposition in dem 50:50 Joint Venture mit den Worten:

„Die Besetzung der Leitungspositionen bei Nokia Siemens Networks folgt nicht einem Auswahlprozess nach Firmenzugehörigkeit, sondern erfolgt nach dem Maßstab optimaler Eignung.“

Kann man daraus schließen, dass Siemens keine Manager hat, die optimal für die Positionen im Top-Management von Nokia Siemens Networks geeignet sind?

Die Frage, ob die Siemens AG plane, sich mittelfristig von ihrem Engagement bei Nokia Siemens Networks zu verabschieden, beantwortete der Siemens-Sprecher ausweichend mit:

„Unser 50:50 Gemeinschaftsunternehmen Nokia Siemens Networks ist mit seiner Größe und globalen Reichweite bestens aufgestellt, um bei der Entwicklung innovativer sowie Kosten sparender Produkte und Dienstleistungen in dieser Industrie langfristig eine wesentliche Rolle zu spielen. Im April ist mit Nokia Siemens Networks ein starkes und führendes Unternehmen mit exzellentem Wachstumspotenzial gestartet.“

Damit vermied der Sprecher, eindeutig zu bestätigen, dass Siemens sich langfristig aktiv bei Nokia Siemens Networks engagieren und Anteilseigner von Nokia Siemens Networks bleiben wird. Es ist davon auszugehen, dass das Engagement von Siemens von der Gewinnmarge von Nokia Siemens Networks abhängen wird.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 15.06.07

NSN: Stand des Stellenabbaus
Der Gesamtbetriebsrat (GBR) und der Wirtschaftsausschuss (WA) haben am 12. und 13. Juni mit der Firmenleitung getagt. Die Firmenleitung erläuterte erneut die Abbaupläne vom 4. Mai. GBR und WA haben ihre Forderungen nach Zurücknahme der erhöhten Abbauzahlen in Deutschland nochmals bekräftigt. Am 19. Juni wird der GBR eine Projektgruppe gründen und einen Sachverständigen hinzuziehen.

Uneinigkeit besteht bezüglich der Frage, ob bereits konkrete auf die Business Unit herunter gebrochene Abbauzahlen vorliegen. Es ist anzunehmen, dass dem Wirtschaftsausschuss konkrete Zahlen genannt wurden, dieser aber auf Wunsch des Arbeitgebers darüber schweigt. Betriebsverfassungsrechtlich fallen Abbauzahlen jedoch nicht unter die Geheimhaltungspflicht des § 79 BetrVG.

Der Gesamtbetriebsrat befindet sich noch in der Informationsphase. Konkrete Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan sind noch nicht begonnen worden.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 15.06.07

NSN: Jobbörse geplant
500 Mitarbeiter sollen am Montag angeschrieben werden an einer Jobbörse teilzunehmen. Es ist zu erwarten, dass diese 500 Mitarbeiter weitere "Angebote" bekommen werden, Nokia Siemens Networks zu verlassen. Die Führungskräfte wurden bereits gestern darüber informiert. Nokia Siemens Networks bindet die Betriebsräte hierbei nicht ein. Die Auswahl der Mitarbeiter ohne Einbindung des Betriebsrats verstößt gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Diese Jobbörse ist vergleichbar mit der Personaldrehscheibe, die beim letzten Stellenabbau 2006 der beE vorgelagert war. Allerdings meldete man sich zu dieser Personaldrehscheibe freiwillig an. (iw)


InWaChRo-News: Freitag, 15.06.07

NSN: Umorganisation
Die Umorganisation läuft unter dem Begriff "Mapping" weiter, einschließlich möglicher standortübergreifender Versetzungen. Die Sammelversetzungsanträge im Rahmen der Umorganisation für den Betriebsrat wurden erneut verschoben, nunmehr auf Mitte Juli. Damit umgeht Nokia Siemens Networks die Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 99 BetrVG) und schafft im Vorfeld Tatsachen, die in der Praxis kaum mehr rückgängig gemacht werden können.

Kollegen, die mit ihrem "Mapping" nicht einverstanden sind, mögen sich bitte an den Betriebsrat wenden, damit dieser entweder gleich oder wenigstens Ende Juli seine Zustimmung verweigern kann. Die Praxis des Mappings ist schlicht und einfach gesetzeswidrig. Die Versetzungen sind nicht rechtens. Die Betriebsräte sollten sich überlegen, ob sie gerichtliche Schritte wegen Verletzung der Mitbestimmung und Behinderung der Betriebsratsarbeit (§ 119 BetrVG) dagegen einleiten.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 15.06.07

NSN: Job Grades
Nokia Siemens Networks möchte eine weltweit einheitliche Zuordnung von Arbeitsaufgaben, sog. Job Grades, einführen. Es soll in Zukunft 15 Job Grades geben. Jede Tarifgruppe und jede Funktionsstufe entspricht einem Job Grade. Dadurch ist kein weiterer gehaltlicher Eingruppierungsprozess erforderlich.

Allerdings wird es sog. "freiwillige Vertragsbedingungen" geben. Diese sollte jeder äußerst genau lesen, bevor er sie unterschreibt. Hier besteht die Gefahr, dass man in bestimmten Konstellationen Nachteile erlangt. Die Zeiten, in denen es die Firmen mit ihren Mitarbeitern gut gemeint haben, sind lange vorbei - wenn es sie jemals gegeben hat.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 12.06.07

NSN: Entwicklungen im oberen Management
Nur zwei Monate nach dem Start des Joint Ventures trat Peter Schönhofer, früher Finanzchef von Siemens Österreich, aus persönlichen Gründen als Finanzvorstand von Nokia Siemens Networks zurück. Er wurde am 1.6.2007 von Eric Simonsen ersetzt, der erst im April zum Global Head of Restructuring von NSN ernannt worden war.

Siemens und Nokia hatten angekündigt, es würde sich bei dem Gemeinschaftsunternehmen um ein 50:50 Joint Venture handeln, in das Siemens die größeren Vermögenswerte einbringen wird. Siemens erklärte, sich an diesem Geschäft gleichberechtigt beteiligen zu wollen. Entsprechend sollte das Management jeweils etwa zur Hälfte mit Ex-Siemens- und Ex-Nokia-Managern besetzt werden.

Auffallend ist, dass nach dem Weggang von Peter Schönhofer im oberen Management nur noch einer der zehn Vorstände von Siemens kommt. Der letzte seiner vom Aussterben bedrohten Art ist Ex-Siemens Manager Christoph Caselitz, der CMO (Chief Market Operations Officer) von Nokia Siemens Networks.

Eine ähnliche Entwicklung konnte man in der Geschäftsleitung der deutschen Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG beobachten. Ursprünglich bildeten drei Siemens-Manager die Geschäftsleitung, Christian Unterberger, Joachim Malterer und Roland Meinzer. Von diesen ist nur noch Joachim Malterer übrig geblieben. Lydia Sommer, ehemals CFO von BenQ, bis sie plötzlich zwei Monate vor der Insolvenz BenQ verlies, hat die beiden anderen Siemens-Manager ersetzt.

Wie auch immer, der Rückzug von Siemens aus den Management-Positionen bei Nokia Siemens Networks scheint systematisch betrieben zu werden. Siemens-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme sagte am 26.5.2007 zur Süddeutschen Zeitung: „Es besteht Einigkeit im Vorstand über das, was Kerngeschäft ist, und auch darüber, dass es Randaktivitäten geben wird, die nicht unbedingt auf Dauer zu Siemens gehören müssen“. Cromme betonte zwar, dass „Siemens … nicht zerschlagen“ wird, gleichzeitig gab er klar zu erkennen, dass der Konzern auch unter dem neuen Vorstandschef Peter Löscher weiter umgebaut wird.

Zweifellos betrachtet Siemens die Telekommunikation nicht mehr als Kerngeschäft. Die Pläne von Gerhard Cromme und Peter Löscher zum Umbau des Siemens Konzerns zusammen mit dem Rückzug aus dem oberen NSN-Management, legen daher den Schluss nahe, dass Siemens plant, sich mittelfristig von seinem Engagement bei Nokia Siemens Networks zu verabschieden. Auf Nachfrage äußerte sich Siemens zu seinem Engagement bei Nokia Siemens Networks nicht.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 12.06.07

NSN: Standorte in Wien und Eisenstadt sollen zusammengelegt werden
Nokia Siemens Networks will die zwei Wiener Standorte, Erdberger-Lände und Wienerberg, sowie den Entwicklungsstandort in Eisenstadt zusammenlegen. Die operative Basis befindet sich derzeit in Wien Erdberger-Lände.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Wien das Rennen macht, ist groß. Für die Kollegen in Eisenstadt würde das eine Fahrzeit von derzeit 1:17 bis 1:33 Stunde von Bahnhof zu Bahnhof bedeuten. Doch Nokia Siemens Networks hält sich bedeckt. Die österreichische NSN-Sprecherin Karin Weinrother sagte: Wo der endgültige Standort sei, sei noch offen. Man könne bei Siemens als Untermieter bleiben oder auch ganz woanders hinkommen. Ursprünglich geplant war NSN in der neuen Siemens City in Wien anzusiedeln. Davon ist derzeit kaum mehr die Rede.

Fest steht jedoch, einige Jobs sind aus Sicht des NSN-Managements zuviel. In Österreich und in acht Ostländern sollen bis zu zehn Prozent der rund 2500 Mitarbeiter abgebaut werden. In Österreich sind 540 Mitarbeiter beschäftigt.

Der Abbau, so NSN, soll "freundlich und smooth" erfolgen. Man setze auf "Sonderregelungen und natürliche Fluktuation" heißt es. Das Wort "Sonderregelungen" ruft bei vielen Mitarbeitern ein beklemmendes Gefühl hervor. In der Vergangenheit war dies häufig mit Mobbing und Druckgesprächen verbunden.

Unter Umständen, so die Konzernsprecherin, könnten einzelne Mitarbeiter, die bei NSN nicht gebraucht werden auch bei Nokia oder Siemens bleiben, d.h. wohl im Klartext, sie müssen sich dort bewerben, werden aber wohl wenig Aussichten haben, einen Job zu bekommen. Dann werden sie unter Umständen doch angesprochen, die Firma zu verlassen oder dürfen als Springer in Projekteinsätzen ohne festen Arbeitsplatz arbeiten.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 12.06.07

NSN: Europaweite Protestaktion bei gegen Stellenabbau und Auslagerungen
An elf Standorten des Unternehmens in Deutschland und an mehreren europäischen Standorten haben nach Aussagen der IG Metall tausende von Beschäftigten gegen die Abbaupläne des Managements protestiert. An den drei Münchner Standorten beteiligten sich etwa 1.000 Beschäftigte.

"Statt Personalabbau brauchen wir eine Innovationsoffensive gemeinsam mit den Beschäftigten", forderte der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats Georg Nassauer.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 10.06.07

NSN: Protest gegen Stellenabbau und Auslagerungen in München Hofmannstraße

Die IG Metall ruft

am Dienstag, den 12. Juni um 11:30 Uhr
zwischen den Gebäuden 7205 und 7211 in der Machtlfingerstraße

zu einer ca. 30-minutigen Protestkundgebung gegen den (erhöhten) Stellenabbau und Auslagerungen bei Nokia Siemens Networks auf.


Wie wir berichteten, protestierten bereits am 08.05.07 in München Martinstraße rund 1200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen den Stellenabbau bei Nokia Siemens Networks.

Diesmal soll europaweit in allen Betrieben gegen die Pläne des Managements protestiert werden:

"Vor gut einer Woche", schreibt die IG Metall, "trafen sich auf Einladung des Europäischen Metallgewerkschaftsbunds (EMB) gewerkschaftliche Vertrauensleute und Betriebsräte sowie Gewerkschaftsbeauftragte aus mehreren europäischen Ländern, um über die gemeinsame Zusammenarbeit auf europäischer Basis bei NSN zu beraten.

Am Ende des Treffens stand nicht nur eine gemeinsame Erklärung, in der die Teilnehmenden sich gegen den angekündigten Personalabbau und die Ausgliederungspläne wenden, sondern auch eine klare Vereinbarung: Am kommenden Dienstag, 12. Juni 2007, wird es europaweit Aktionen gegen die massiven Restrukturierungspläne bei NSN geben und das in ganz Europa!"


Die Forderung des EMB an das NSN Management:
" ... nehmen Sie diese Abbauzahlen und die Ausgliederungspläne zurück!"

Zeitgleich zum Aktionstag werden dem Wirtschaftsausschuss von NSN die Abbaupläne im Detail vorgestellt. Eine gute Beteiligung an der Kundgebung erhöht den Druck auf das NSN Management. Eine gute Beteiligung motiviert auch die Verhandlungsdelegationen, sich für die Belegschaft einzusetzen.

Nur, wenn das Management sieht, dass es mit seinen Maßnahmen auf Widerstand in der Belegschaft stößt, nur dann wird es daran denken, sich zu bewegen. Schweigen und Still Halten wertet es mit Sicherheit als Zustimmung. Also, wenn ihr gegen Arbeitsplatzabbau und Auslagerungen seid, macht mit! Jeder hat hier Gelegenheit, seinen Protest zum Ausdruck zu bringen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 06.06.07

NSN plant Entlassung von 294 finnischen Mitarbeitern im August/September
Nokia Siemens Networks möchte nach Angaben einer NSN-Sprecherin in Finnland "nur noch" 294 Stellen streichen. Ursprünglich sollten 700 finnische Jobs wegfallen.

Die Ausgliederung von 230 Mitarbeitern zu TietoEnator hätte die geringere Abbauzahl möglich gemacht, so die NSN-Sprecherin. Damit hätte Nokia Siemens Networks 524 Stellen in Finnland abgebaut. Ob die Differenz von 176 Stellen durch Verhandlungen zwischen NSN und den Arbeitnehmervertretern gerettet wurden oder durch weitere Auslagerungen wie zu Aricent ist nicht bekannt.

Den 294 finnischen Mitarbeitern werden Abfindungen und ggf. weitere Unterstützung angeboten. Wer diese Angebote ablehne, müsse mit einer betriebsbedingten Kündigung im August oder September rechnen. Anzumerken ist hier, dass das Kündigungsschutzgesetz in Finnland die Arbeitnehmer wesentlich weniger schützt als das deutsche. Allerdings ist es in Finnland wie auch in Deutschland möglich im Rahmen von Tarifverträgen Kündigungsschutz für bestimmte Personengruppen, beispielsweise Mitarbeiter ab 50 Jahre, auszuhandeln.

NSN will nach wie vor bis 2010 bis zu 9000 seiner bislang etwa 60.000 Stellen abbauen und jährlich 1,5 Milliarden Euro einsparen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 05.06.07

NSN: Offene Kommunikation, Schweigen, Ausweichen, Unsicherheit
Bei Nokia Siemens Networks gilt immer noch eins:
Zunächst erfährt man die Meldungen aus der Presse, dann, wenn man Glück hat, im Intranet. Falls man zu den Glücklichen gehört, einen Betriebsrat zu haben, der kommunikativ ist, erfährt man vielleicht etwas über die Betriebsratshomepage. Doch kommunikative Betriebsräte sind selten, einmal, weil schweigen einfacher ist als reden, zum anderen, weil sie selbst nichts wissen, denn auch der GBR schweigt - wie immer. Der Arbeitgeber hält sich sowieso vornehm zurück.

So auch geschehen mit den neusten Ausgliederungen zu TietoEnator. Die SCA-Mitarbeiter, deren finnische Kollegen von dieser Ausgliederung betroffen sind, machen sich Sorgen, immerhin sollen bei SCA 50 Prozent der Mitarbeiter abgebaut werden. Gerüchte gehen um. Hat TietoEnator die Kollegen und die Produkte/Aufträge erhalten, wird dort das finnische Produkt weiterentwickelt? Bedeutet dies das "Aus" für die deutschen SCA Kollegen, die an einem Parallelprodukt arbeiten oder ist es umgekehrt? Wurden die finnischen Kollegen ausgelagert, weil man für sie keine Arbeit mehr hatte? Ist dies das Signal für die Fortentwicklung des Siemens Produktes? Ein banger Blick zum Geschäftsmodell TietoEnator und ein schnelles Verdrängen der Tendenz, dass Entwicklungsaktivitäten verstärkt von Großkonzernen ausgelagert werden. Was bleibt ist Ungewissheit, ein ständiges Schwanken zwischen Hoffen und Bangen.

Trotzdem ist Nokia Siemens Networks überzeugt davon, dass das Management eine offene Kommunikation pflegt, dass man eine gute Firmenkultur haben möchte. Wie das angesichts Stellenabbau, Auslagerungen und eisernem Schweigen über alles, was die Mitarbeiter wirklich interessiert, gehen soll, bleibt unbeantwortet. Die Foren im Intranet gleichen, wie ein Mitarbeiter sagte, "Gummizellen, in denen man sich mit seinen Ideen austoben kann - aufgreifen tut sie niemand". Will man die Mitarbeiter nur ablenken, so dass sie sich weniger mit Auslagerungen und Stellenabbau beschäftigen, ein wenig motivierter werden durch das Gefühl, ihre Meinung sagen zu können, immer in der wagen Hoffnung, vielleicht hört ja doch mal einer hin?

Erinnern wir uns an eine Veranstaltung vor knapp zwei Wochen über die Strategie von SCA, eine gute Gelegenheit zur offenen Kommunikation in diesem verunsicherten Bereich. Gegen Ende der Präsentation betonte der neue SCA Chef J.W., dass ihm offene Kommunikation persönlich besonders wichtig sei. Die Mitarbeiter, ermuntert durch die Aussage, nutzen die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Die erste Frage bezog sich darauf, wie die gerade vorgestellte Strategie bei einer Abbauquote von ca. 50% bei SCA umgesetzt werden könne. Die Antwort des SCA Chefs ist kurz, "für mein Empfinden kühl und ausweichend", sagte eine Mitarbeiterin. J.W. sagte ausweichend, dass die Mitarbeiterzahl bei SCA von ca. 1800 in Deutschland so nicht kommuniziert worden wäre, eine Antwort, die mit der Frage wenig zu tun hatte und mit der wenig anzufangen war. Deswegen fragte ein anderer Mitarbeiter, gleich im Anschluss daran, dass er nicht verstehen könne, wie diese Antwort mit der vorhergehenden Aussage zur offenen Kommunikation in Einklang zu bringen sei.

Daraufhin applaudieren viele Mitarbeiter. Die Antwort des SCA Chefs ist diesmal länger, inhaltlich aber wieder ausweichend. Im Wesentlichen, sagte er, er könne und dürfe zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen, da die Verhandlungen mit den Betriebsräten noch laufen. Es ein "sensibles" Thema.

Daraufhin verlassen schätzungsweise ein Drittel der Mitarbeiter den Raum - vielleicht, um bei den Betriebsräten nachzufragen - aber, ob sie hier eine andere Antwort finden?
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 04.06.07

NSN: R&D-Jobs zu TietoEnator ausgelagert
Am 03.04.07 berichteten wir, dass Verhandlungen zwischen Nokia Siemens Networks (NSN) und TietoEnator geführt werden, um einen NSN-Bereich zu übernehmen.

Die Verhandlungen sind offensichtlich abgeschlossen, was aber nicht ausschließt, dass weitere Verhandlungen folgen. Nokia Siemens Networks verlagert rund 230 R&D-Jobs aus den Standorten Tampere und Helsinki zu TietoEnator. TietoEnator ist ein langjähriger Partner von NSN. Die Entwickler sind in den Bereichen Service Core & Applications und Operations and Business Software sowie Research, Technology and Platforms tätig. Sie werden in den Bereich Telecom und Media von TietoEnator integriert.

Die Auslagerung von Entwicklungstätigkeiten geht also weiter. Ende Mai - wir berichteten - hatte Nokia Siemens Networks die Entwicklung von Technologien und Produkten für 2G und 2.5G Basisstationen an die Firma Aricent verkauft.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 01.06.07

Nokia Siemens Networks ersetzt Finanzchef
Wie Reuters mitteilte, ersetzt Nokia Siemens Networks nach nur zwei Monaten seinen Finanzchef Peter Schönhofer. Die Entscheidung Schönhofers sei eine rein persönliche gewesen und hätte mit der Korruptionsaffäre nichts zu tun, sagte ein Sprecher von NSN. Schönhofer war vor der Gründung von NSN Finanzchef von Siemens Österreich.

Das Finanzressort wird nun von Eric Simonsen, der als NSN-Vorstand bisher für die weltweite Restrukturierung von NSN zuständig war. Neben seiner Tätigkeit bei Nokia Siemens Networks ist er auch seit 2002 als Generaldirektor bei AlixPartners tätig. Dieses Unternehmen berät Firmen bei finanziellen Integrationen und Restrukturierungen. Der Amerikaner will neben seiner neuen Tätigkeit als NSN-Finanzchef weiterhin bei AlixPartners tätig bleiben.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 25.05.07

Zweistellige Gewinnziele bei Nokia Siemens Networks
Nokia Siemens Networks plant nach Angaben des Wirtschaftsmagazins Capital (Ausgabe 12/2007, EVT 24. Mai) eine Umsatzrendite von bis zu 22 Prozent. Capital beruft sich dabei auf eine interne Vorstandsvorlage bei Siemens, in der es unter anderem heißt: "Auch unter konservativen Annahmen kann das Joint Venture Umsatzrenditen von mehr als 15 Prozent erzielen."

Konkret erwartet Nokia Siemens Networks bis zum Jahr 2010 bei Nutzung eines minimalen Synergieeffekts eine Umsatzrendite von mindestens 18 Prozent, bei maximalem Synergieeffekt sogar 22 Prozent. Im vergangenen Jahr, so eine interne Pro-Forma-Rechnung, hätte das Joint Venture laut Capital rund 17 Milliarden Euro Umsatz erreicht und dabei eine Umsatzrendite von sechs Prozent erzielt. Bis 2010 sollten die Erlöse um vier Milliarden Euro gesteigert werden.

Wie Capital weiter berichtet, strebt Nokia Siemens Networks im Jahr 2012 an auf ein Ergebnis vor Zinsen und Steuern von fast 3,7 Milliarden Euro zu kommen. Dies würde laut Vorstandsvorlage innerhalb von sechs Jahren zu einem Wertzuwachs von mehr als 30 Milliarden Euro führen.

  Umsatzrendite Umsatz
2006 6 % 17 Milliarden
2010 18 % bis 22 % 21 Milliarden
2012 Ergebnis vor Zinsen und Steuer: 3,7 Milliarden
Wertzuwachs von mehr als 30 Milliarden Euro


Diese ehrgeizigen Gewinnziele von Nokia Siemens Networks sind nur durch massive Restrukturierungsmaßnahmen zu erreichen. Auf die Mitarbeiter werden aller Voraussicht nach weitere tiefe Einschnitte zukommen. Kosteneinsparungen werden voraussichtlich durch Gehaltsreduzierungen (Achtung: Ergänzungstarifverträge! siehe SIS, FSC), Stellenabbau, aber vor allem über Auslagerungen erfolgen. Wie wir gestern berichteten, hat Nokia Siemens Networks bereits mit der Auslagerung von Entwicklungsaktivitäten begonnen. Da Entwicklungen kostenintensiv sind, dürfte Nokia Siemens Networks hier die größten Synergieeffekte sehen. Es ist davon auszugehen, dass die Kooperation mit Firmen wie TietoEnator, Aricent u.a. verstärkt werden oder Auslagerungen in Billiglohnländer erfolgen.

Der Wirtschaftsausschuss sollte verstärkt auf sein Informationsrecht pochen. Der Wirtschaftsausschuss ist ein Gremium, das in §106 BetrVG vom Gesetzgeber gefordert wird. In diesem Ausschuss muss (nicht soll) der Arbeitgeber die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage aller erforderlichen Unterlagen mit den Arbeitnehmervertreten beraten und sie rechtzeitig unterrichten. Die Interessen der Belegschaft sollen dadurch berücksichtigt werden.

Der Wirtschaftsausschuss bzw. die Betriebsräte sollten und müssen auch die Belegschaft über die Entwicklung im Betrieb informieren. Nur so können die Mitarbeiter einschätzen, wie die Lage für sie bei Nokia Siemens Networks aussieht und sich entsprechend orientieren. Inzwischen dürfte jedem Arbeitnehmer und Betriebsratsmitglied klar geworden sein, dass die angekündigten Restrukturierungsmaßnahmen nicht einmalig sind und nicht zur Rettung der verbleibenden Arbeitsplätze dienen. Es sind wie immer Maßnahmen, um zweistellige Margen zu erreichen - nichts anderes.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 25.05.07

NSN: Stellenabbau
Nokia Siemens Networks spricht zurzeit mit deutschen und finnischen Arbeitnehmervertretern über den geplanten Stellenabbau von 23 bzw. 17 Prozent.

Während in Finnland die Gespräche konkrete Formen annehmen, lehnt der deutsche Gesamtbetriebsrat nach wie vor die erhöhten Abbauzahlen ab. Er fordert, neue reduzierte Zahlen auf den Tisch zu legen und über die Ausgliederungsvorhaben von Nokia Siemens Networks unterrichtet zu werden. Der Gesamtbetriebsrat fordert weiter eine Sicherung der verbleibenden Arbeitsplätze, einschließlich der deutschen Fertigungsstandorte. Dies könnte auf einen Ergänzungstarifvertrag hinauslaufen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass Ergänzungstarifverträge nur bedingt zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Standorten beitragen und vom Arbeitgeber eher als Lohndumpingmittel benutzt werden. In Deutschland sind die Gespräche zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern noch in "einem sehr frühen Stadium", erklärt Konzernsprecherin Riitta Mard. In Finnland sollen nach Vorstellung von Nokia Siemens Networks zunächst 700 Entlassungen in den Regionen und Städten Espoo, Helsinki, Tampere und Oulu erfolgen. Bis 2010 sollen 1.500 bis 1.700 finnische Beschäftigte ihre Arbeit verlieren. Derzeit arbeiten dort laut NSN rund 10.000 Beschäftigte.

In den finnischen Medien sieht man langfristig den Technologiestandort Finnland gefährdet. Auch deutsche Mitarbeiter rechnen mit Standortschließungen, da die Siemens-Technologie für Mobilfunk bei NSN größtenteils überflüssig wird. Dies dürfte sich auch auf Großkunden wie T-Mobile und Vodafone auswirken.

NSN betrachtet die Entlassungen im Forschungs- und Entwicklungsbereich als notwendig, um Verluste von parallel entwickelten Technologien mit geringeren Marktanteilen einzusparen. Aber, so Konzernsprecherin Mard, die NSN-Mitarbeiter verfügten ja über hohe persönliche Qualifikationen, die ihnen ermöglichen würden, anderswo im Konzern, oder falls notwendig, auch außerhalb ihren Platz auszufüllen. Interessanterweise sind die Mitarbeiter qualifiziert, wenn es darum geht, sie abzubauen und minder qualifiziert, wenn sie gehaltlich eingestuft werden sollen.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 24.05.07

Anfang vom Endes der Forschung und Entwicklung bei Nokia Siemens Networks?
Wie schon mehrfach berichtet, verhandelt Nokia Siemens Networks bereits mit Geschäftspartnern über den Verkauf von Teilen der Entwicklung und Produktion. Das Beispiel des Verkaufes der EWSD-Entwicklung an TietoEnator am 1.7.2006, so schrieben wir damals, dürfte sich also mit anderen Bereichen wiederholen.

Nun hat die Firma Aricent, die Kommunikationssoftware entwickelt, für eine unbekannte Summe die Entwicklung von Technologien und Produkten für 2G und 2.5G Basisstationen von Nokia Siemens Networks gekauft. Dies berichtete EE Times online am 22.5.2007. Der Entwicklungsstandort ist bei Southwood, nahe Farnborough, in England angesiedelt und war eines von Nokias Hauptentwicklungszentren in Europa und ging in das Joint Venture über.

KKR hält eine Mehrheitsbeteiligung an Aricent, Flextronics eine Minderheitsbeteiligung. Aricent beschäftigt derzeit 6.700 Mitarbeiter und hat angekündigt, 100 Softwareentwickler der GSM- und EDGE- Entwicklung in diesem R&D-Standort zu übernehmen. Wie viele Entwickler derzeit dort arbeiten, wissen wir nicht. Aricent hat seinen Hauptsitz in Palo Alto (Kalifornien) und beschäftigt derzeit 6.700 Mitarbeiter, hauptsächlich in Indien. Dies deutet auf die Verlagerung von Entwicklung in Billiglohnländer hin.

Dieser Verkauf ist Teil der Rationalisierungmaßnahmen von Nokia Siemens Networks. Er weist darauf hin, dass NSN Forschung und Entwicklung sowohl im Wireless- als auch im Wireline-Sektor weiter auslagern wird. Aricent wird Auftragsentwicklung für Nokia Siemens Networks und andere Kunden durchführen. NSN folgt damit dem allgemeinen Trend, Entwicklungsaktivitäten an andere, darauf spezialisierte Firmen auszulagern.

Dieser seit Jahren bestehende Trend leitet eine entscheidende Änderung des Geschäftsmodells von Konzernen ein. Ziel ist es, im eigenen Haus Management, Marketing, Vertrieb und Verkauf anzusiedeln und Entwicklung und Produktion von darauf spezialisierten Firmen einzukaufen. Dieses Modell wird in anderen Ländern wie Frankreich, United Kingdom und USA seit Jahren umgesetzt.

Manoranjan Mohapatra, President and Chief Operating Officer von Aricent teilte mit, die Zusammenarbeit mit Nokia Siemens Networks basiere auf einer Beziehung, die mit Nokia Networks in den letzten sechs Jahren aufgebaut wurde. NSN und Aricent wollen diese Kooperation in Zukunft verstärken.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 18.05.07

NSN: Psychologische Methoden des Stellenabbaus
Wir haben analysiert, welche Strategie Nokia Siemens Networks bzgl. des Stellenabbaus verfolgen könnte.

Zunächst muss man sich klar machen, dass die Nichtkündigungsgarantie bis