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Siemens Mobile Devices wurde im Oktober 2007 in das taiwanesiche Unternehmen BenQ ausgegliedert. Siemens versprach den Mitarbeitern, durch die Ausgliederung eine gesicherte Zukunft zu haben. Fünf Jahre lang durfte, so sahen es die Verträge vor, BenQ den Namen Siemens für ihre Handys benutzen. Doch aus der rosigen Zukunft wurde nichts. Ein Jahr später meldete BenQ Mobile Insolvenz an. Zuvor hatte BenQ Mitarbeiter und Vermögenswerte getrennt und letzteres nach Taiwan abgezogen. Die Mitarbeiter standen auf der Straße

Siemens bot den Mitarbeitern eine Beschäftigungsgesellschaft an, um die Insolvenzfolgen zu mildern. Allerdings mussten die Mitarbeiter bei Eintritt in die Beschäftigungsgesellschaft unterschreiben, dass sie auf einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betiebsübergang verzichteten.

Einige Mitarbeiter nahmen das Angebot von Siemens nicht an und legten nachträglich Widerspruch gegen den Betriebsübergang ein. Dies ist möglich, wenn das Unterrichtungsschreiben über den Betriebsübergang fehlerhaft ist. Vor Gericht laufen derzeit die Verfahren, ob dieses Widerspüche rechtlich wirksam ist. Einige Verfahren wurden bereits gewonnen, andere verloren (Stand: Juni 2008). Entscheidend war, ob die Widersprüche innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Insolvenz eingelegt wurden.

Betriebsübergang
2007 BenQ


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Autoren:
Inken Wanzek,
Christine Rosenboom

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BenQ 2008



29.04.08   LAG: Nachträgliche Widersprüche gegen Betriebsübergang rechtens
24.01.08   Stand der Verhandlungen bzgl. nachträglichem Widerspruch
17.01.08   Vom Regen in die Traufe für Ex-BenQ Mitarbeiter



InWaChRo-News: Dienstag, 29.04.08

LAG entscheidet: Nachträgliche Widersprüche gegen Betriebsübergang rechtens
Die Siemens AG muss fünf Mitarbeiter des insolventen Handy-Herstellers BenQ Mobile weiterbeschäftigen.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied heute, dass die nachträglichen Widersprüche der Beschäftigten gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile Devices zu BenQ Mobile rechtswirksam sind, auch wenn diese erst nach der Insolvenz des Unternehmens und über ein Jahr nach dem Betriebsübergang erfolgten. Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Wesel.

Das LAG begründete seine Entscheidung damit, dass das Unterrichtungsschreiben der Siemens AG zum Betriebsübergang nicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllte. So sei den Mitarbeitern nicht mitgeteilt worden, dass es sich bei dem Erwerber nicht um den taiwanesischen Mutterkonzern BenQ handele, sondern lediglich um eine deutsche Tochtergesellschaft mit einem Haftungskapital von gerade einmal 50.000 Euro. Deshalb sei mit der Mitteilung auch keine Frist in Gang gesetzt worden.

Wie zu erwarten war, lies das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu. Vorsorglich hatte Siemens den Mitarbeitern bereits eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen, gegen die die Mitarbeiter Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht Wesel erhoben haben. Bis zur Bekanntgabe der schriftlichen Entscheidung des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts ruhen diese Kündigungsschutzverfahren jedoch.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 24.01.08

BenQ: Stand der Verhandlungen bzgl. nachträglichem Widerspruch
Siemens hat die Mitarbeiter, die einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang zu BenQ eingelegt hatten, vorsorglich betriebsbedingt gekündigt. Die Mitarbeiter haben Kündigungsschutzklage erhoben.

Vor einigen Tagen fand vor dem Arbeitsgericht Wesel ein Gütetermin für eine dieser Kündigungsschutzklagen statt. Das Arbeitsgericht Wesel möchte das Kündigungsschutzverfahren solange aussetzen, bis geklärt ist, ob der nachträgliche Widerspruch hält. Kläger und Beklagte wurden aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen dazu Stellung zu nehmen.

In der Verhandlung informierte die Siemens-Anwältin, Frau Dr. S. darüber, dass insgesamt noch 18 Klagen in Kamp-Lintfort und 86 Klagen in München bei den Arbeitsgerichten anhängig sind. Bisher hat Siemens 30 Klagen in der ersten Instanz verloren und 16 Klagen gewonnen.

rp-online interviewte einen der Kläger.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 17.01.08

Nokia / BenQ: Vom Regen in die Traufe für Ex-BenQ Mitarbeiter
Heute Nokia, gestern BenQ, morgen …? Ende 2006 schloss BenQ Mobile. Etwa 3000 Mitarbeiter verloren ihren Arbeitsplatz. Während ein Drittel von ihnen immer noch auf der Suche nach einem neuen Job ist, kamen manche BenQ-Kollegen im 70 Kilometer entfernten Bochum bei Nokia unter. Die Freude von damals über den neuen Job dürfte den Mitarbeitern noch lebhaft im Gedächtnis sein. Jetzt stehen sie zum zweiten Mal vor dem Aus.

Mit BenQ und Nokia beschlossen international aufgestellte Konzerne, dass sich die Handy-Produktion in Deutschland nicht mehr lohne. Veli Sundbäck, Vorstandsmitglied beim finnischen Handykonzern Nokia, erklärte, dass die Arbeitskosten im Bochumer Werk zwar »klar unter fünf Prozent« aller Kosten lägen, aber viel höher seien als die in Rumänien.

Die BenQ-Mitarbeiter mussten jetzt zum zweiten Mal lernen, dass die Vorstellung von einem sicheren Arbeitsplatz heute Illusion ist.
(iw/cr)