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2007 SEN
2006 Ausgliederung SEN


Siemens Enterprise Networks wurde wie der Festnetz- und Mobilfunksparte aus der Siemens AG am 01.08.2006 ausgegliedert und bildet in Deutschland ein eigenständiges Unternehmen, die Siemens Enterprise Networks GmbH & Co.KG übergeführt.

Mit diesen Ausgliederungen war die Telekommunikationssparte (COM) endgültig aufgelöst. Ein Jahr zuvor war Mobile Devices aus der Siemens AG zu BenQ Mobile ausgegliedert worden. BenQ Mobile ging ein Jahr später in Insolvenz. Während die Festnetz- und Mobilfunksparte am 01.04.2007 in eine Joint Venture mit Nokia Net übergeführt wurde, blieb Siemens Enterprise Networks Teil des Siemens Konzerns.

Siemens sucht seit der Ausgliederung eine Käufer für Siemens Enterprise Networks. Seit dieser Zeit leben die Mitarbeiter in Ungewissheit über ihre Zukunft. Nach dem BenQ Desaster, das das Image von Siemens neben der Korruptionsaffäre, in der Bevölkerung beschädigt hat, scheint Siemens für Enterprise ein zweites BenQ vermeiden zu wollen.


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Autoren:
Inken Wanzek,
Christine Rosenboom

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Siemens Enterprise Networks (SEN) 2008


19.05.08   Siemens will auch nach Verkauf Beteiligung an SEN halten
19.05.08   Nortel und Cerberus nach wie vor im Gespräch
10.05.08   Keine Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs
29.04.08   Blaue Briefe verteilt
24.04.08   SEN: NCI Homepage gesperrt
22.04.08   Verkauf verzögert sich
22.04.08   Altersteilzeit
22.04.08   Mitarbeiter in der passiven Altersteilzeit-Phase
20.04.08   Interessenausgleich und Sozialplan
15.04.08   Interessenausgleich abgeschlossen
14.04.08   Globalisierungszyklus
07.04.08   Ergebnisse zur Umfrage zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
07.04.08   Nachtrag zur Einigung über Stellenabbau
07.04.08   Einigung über Stellenabbau noch diese Woche?
31.03.08   Einigung bald erwartet
20.03.08   Verhandlungen zum Personalabbau beginnen
14.03.08   Ergänzungstarifvertrag nach FSC-Muster?
14.03.08   Siemens will SEN schuldenfrei verkaufen
13.03.08   Souverän Trennungsangebote ablehnen
11.03.08   Wann ist ein nachträglicher Widerspruch sinnvoll?
05.03.08   Nachträglicher Widerspruch – gemeinsam geht es leichter
05.03.08   Zurück zur Siemens AG?
29.02.08   Demonstrationen der freien Entscheidung
29.02.08   Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
27.02.08   6800 Mitarbeiter sollen SEN verlassen
26.02.08   Abbauzahlen
26.02.08   Engagiert ins Aus
22.02.08   Jetzt wird es ernst
16.02.08   Verkaufsverhandlungen mit Nortel und Matlin Patterson
23.01.08   Enterprise schließt die Entwicklung in San Jose, USA
15.01.08   SHC / Enterprise: Siemens räumt auf



InWaChRo-News: Montag, 19.05.08

SEN: Siemens will auch nach Verkauf Beteiligung an SEN halten
Der Verkauf von Siemens Enterprise Networks zieht sich hin. Dies verunsichert Kunden seit geraumer Zeit. Sie drohen abzuspringen, wenn Siemens ihnen keine Investitions- und Wartungssicherheit gibt. Auch nach der Bildung des Joint Ventures Nokia Siemens Networks war es zu solchen Turbulenzen unter den Kunden gekommen.

Man hat wohl daraus gelernt. Finanzchef Joe Kaeser sicherte in einem Brief an die Kunden Ende April zu: "Die Siemens AG ist bereit, die kommende Transformation des Geschäfts zu begleiten, indem sie eine Beteiligung an dem Unternehmen in seiner zukünftigen Form halten wird".

Außerdem werde man, so Siemens, sicherstellen, dass Produkte weiterentwickelt und die bestehenden Telefonnetze der Kunden auch mit künftigen Lösungen funktionieren, heißt es in dem Schreiben. So stellt Siemens zur Bedingung, dass die im März auf der Messe Cebit eingeführte Lösung "OpenScape UC Server" beim neuen Unternehmer weiter entwickelt wird, da diese Technologie, laut Kaeser, "extrem positiv" von Kunden aufgenommen wird. Für die installierten Netzwerke älterer Generationen müsse ein reibungsloser Umstieg auf die neue Technik gewährleistet werden.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 19.05.08

SEN: Nortel und Cerberus nach wie vor im Gespräch
Die Verkaufsverhandlungen ziehen sich weiter hin. Eigentlich wollte Siemens-Finanzchef Joe Kaeser bis Ende April den Verkauf von Enterprise besiegelt haben. Der Grund für die Verzögerungen sei die Komplexität der Verhandlungen.

Im Gespräch sind nach wie vor der US-Investor Cerberus, der auf Restrukturierungsfälle spezialisiert ist, und der kanadische SEN-Konkurrent Nortel. Kommt es zum Abschluss mit Nortel ist als Termin für den Betriebsübergang der 1.10.2008 im Gespräch. Siemens möchte dann Anteile an Nortel erwerben, um ein Mitspracherecht bei SEN zu behalten. Kommt es zu einer Einigung mit Cerberus dürfte der 01.01.2009 der Übergangstermin sein. In diesem Fall möchte Siemens, wie aus einem Brief an SEN-Kunden hervorgeht, eine Minderheitsbeteiligung eingehen.

Siemens stand lange unter dem Druck den Verkauf bis Ende Juni unter Dach und Fach zu bringen, da nach US-Recht SEN sonst wieder in die Siemens Bilanz aufgenommen werden müsste. Dieses Problem sei nach Angaben der KPMG vom Tisch. Solange jedes Quartal wieder zu belegen sei, dass über den Verkauf verhandelt werde, könne die Bilanzierung nach dem Standard IFRS so bleiben, heißt es.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 10.05.08

Keine Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs
Mitarbeiter, deren Arbeit entfällt bekommen mitgeteilt, sie würden unter Anrechnung ihres Urlaubsanspruches freigestellt werden. Ausgenommen seien bestimmte Pflichttermine, die ihnen bei Bedarf mitgeteilt werden.

Das geht so nicht. Diese Arbeitgeberanarchie geht uns allmählich auf die Nerven. Der Arbeitgeber kann sich die Gesetze nicht nach Gutsherrenart selbst machen.

Wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter freistellt, kann er dies auf keinen Fall unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs tun, schon gar nicht, wenn er während dieses "Urlaubs" Pflichttermine ansetzt. Dies widerspricht schon allein dem Zweck des Urlaubes, der Erholung (§1 BUrlG). Dies ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Außerdem ist der Urlaub am Stück zu gewähren (§7 II BUrlG). Müssten die Mitarbeiter solche Termine wahrnehmen, befindet er sich in Bereitschaft und kann noch nicht einmal verreisen. Der Arbeitgeber greift damit in die Freizeitgestaltung der Mitarbeiter unrechtmäßig ein.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber kein Recht, Mitarbeiter in ungekündigtem Arbeitsverhältnis gegen ihren Willen freizustellen, da sie aufgrund ihres Arbeitsvertrages und §611 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG) einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung haben.

Die Mitarbeiter sollten den Betriebsrat einschalten. Er hat volles Mitbestimmungsrecht nach §87 I Nr.5 BetrVG: „... sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird“.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 29.04.08

SEN: Blaue Briefe verteilt
Gestern wurden bei Enterprise die ersten blauen Briefe mit der Nachricht, „dass leider auch Ihr Arbeitsplatz betroffen ist und die Arbeitsinhalte Ihrer Funktion zukünftig entfallen“, verteilt. Darin wurden den Mitarbeitern die Angebote aus dem Interessenausgleich / Sozialplan unterbreitet.

Prüft die Angebote sorgfältig. Lasst euch nicht unter (Zeit-) Druck setzen.
Die Personaldrehscheibe bietet euch ohne Risiko die (kleine) Chance, einen alternativen Arbeitsplatz innerhalb von SEN oder dem Siemens-Konzern zu finden.

Bevor ihr eines der Angebote (beE oder Aufhebungsvertrag) annehmt, müsst ihr euch über folgende Fragen klar werden:
Wenn die Gefahr groß ist, dass ihr in Hartz IV abrutscht, dann könnt ihr euch eine freiwillige Aufgabe eures Arbeitsplatzes nicht leisten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 24.04.08

SEN: NCI Homepage gesperrt
Es ist mal wieder so weit. Stellenabbau - und die NCI-Seite InWaChRo News wird im Intranet eines Unternehmens gesperrt. Siemens Enterprise Networks folgt hier einer alt bewährten Tradition.

Doch was hat es den Herren des Managements bisher geholfen?
Nichts. Ihr holt euch die Informationen von zu Hause über das Internet.

Es erstaunt uns immer wieder, wie sehr Konzerne offensichtlich die Aufklärung ihrer Mitarbeiter über deren Handlungsmöglichkeiten fürchten. Dabei reden wir nur über eure Rechte, die euch in unserem demokratischen Land zustehen.

Es erstaunt uns auch immer wieder, wie wenig das Management selbst glaubt, überzeugen zu können, denn das Aussperren von Argumenten zeigt nur, dass dem, der aussperrt, selbst die Argumente fehlen.

Das Aussperren zeigt uns aber auch, dass die Unternehmensleitung unsere Arbeit als äußerst nützlich für euch einschätzt.

Wie sagte schon Heinrich Böll:
"Es ist kein Zufall, dass immer da, wo der Geist als Gefahr angesehen wird, als erstes die Bücher verboten, die Zeitungen und Zeitschriften der Zensur ausgeliefert werden"
Damals gab es noch kein Intranet. Böll würde es heute in seine Liste mit aufnehmen.

Aufklärung hat sich noch nie verhindern lassen.

Also, wenn ihr bei Siemens Enterprise Networks lest:

"Server Error. The following error occurred:[code=BAD_URL] An invalid URL was detected. The appliance cannot serve the request as entered. Please contact the administrator."

dann wisst ihr, dass jemand unseren und eueren Geist als Gefahr für seine Zielsetzungen ansieht. Daran sieht man wiederum, wie gering die Macht des Mächtigen ist gegen einen Geist, der selbständig zu denken beginnt.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 22.04.08

SEN: Verkauf verzögert sich
Der Verkauf der Siemens Enterprise Networks wurde entgegen der Ankündigung nicht auf die Tagesordnung der Aufsichtsratssitzung gesetzt. Damit wird es bis Ende April noch keinen Kaufvertrag über SEN geben.

Der Finanzinvestor Cerberus hatte zunächst das attraktivste Angebot abgegeben. Siemens möchte ein Desaster wie bei BenQ-Mobile vermeiden. Allerdings stellte Cerberus in den Detailverhandlungen eine Reihe von Bedingungen. Ein Siemens-Sprecher bekräftigte lediglich, die Verkaufsverhandlungen seien weit fortgeschritten. Siemens verhandelt jetzt auch wieder mit anderen Interessenten wie beispielsweise Alcatel-Lucent und Nortel.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 22.04.08

SEN: Altersteilzeit
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre machte eine Anpassung der Altersteilzeitregelung erforderlich. Der frühest mögliche Rentenbeginn liegt nun bei 63 Jahren. Vorraussetzung für eine Rente mit 63 sind jedoch 35 Versicherungsjahre.

Altersteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. Mitarbeiter bei SEN, die die Voraussetzungen für eine Altersteilzeit erfüllen, haben jedoch aus dem IA/SP einen Anspruch auf Altersteilzeit.

Jahrgänge 1951 und 1952
Mitarbeiter, die 1951 oder 1952 geboren sind, können nach der Neuregelung im Jahr 2008 bzw. 2009 eine Altersteilzeit mit einer Laufzeit von 6 Jahren in Anspruch nehmen. Dies gilt für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2008.

Die verlängerte Vertragsdauer gilt nur, wenn der Vertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet wird.

Die Abfindungsregelung wird entsprechend angepasst.
"Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 63. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 24 Monate (€ 5.520,--)."

Jahrgänge 1949 und 1950
Darüber hinaus können Arbeitgeber und örtlicher Betriebsrat vereinbaren, dass für die Jahrgänge 1949 und 1950 die Laufzeit des Altersteilzeitvertrags bis längstens zur Vollendung des 64. Lebensjahres festgelegt wird. Auch dies gilt - wenn die Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist - für Neuverträge ab dem 01.01.2008. Auch hier muss der Altersteilzeitvertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet sein.

Vereinbaren die Betriebsparteien eine Verlängerung der Altersteilzeit auf 64 Jahre für die Jahrgänge 1949 und 1950, dann vermindert sich die Abfindung für jeden vollen Monat des späteren Ausscheidens um 1/24. Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 64. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 12 Monate (€ 2.760,--)."

Interessierte Mitarbeiter sollten auf ihren Betriebsrat zugehen und nach einer örtlichen Betriebsvereinbarung fragen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 22.04.08

SEN: Mitarbeiter in der passiven Altersteilzeit-Phase
Auf der Betriebsversammlung in Hamburg wurde gesagt, dass Mitarbeiter, die sich in der passiven Phase der Altersteilzeit befinden, nicht in die Siemens AG übergehen sollen. Stattdessen sollen diese Mitarbeiter eine Zusicherung der Siemens AG bekommen, dass diese rechtlich für die Einhaltung des ATZ-Vertrags eintritt.

Diese Aussage widerspricht dem Nachtrag vom 16.04.08 zum IA/SP. Darin heißt es:
"Das Angebot zum Übertritt in die Siemens AG für Mitarbeiter mit Altersteilzeitverträgen gem. Ziff. 2.4 des Interessenausgleichs gilt auch für Mitarbeiter, die einen ATZ-Vertrag bereits vor Abschluss des Interessenausgleichs unterzeichnet haben. Für diese Mitarbeiter gelten auch die Bedingungen aus Ziff. 2.4 des Interessenausgleichs."

Danach folgt der Passus, der den Einsatz der Mitarbeiter in der aktiven Phase der ATZ regelt:
"Die Regelungen zu Versetzung, zu Arbeitnehmerüberlassung und zum vertraglichen Tätigkeitsbereich finden auf die Mitarbeiter, die beim Übertritt bereits in der Passivphase sind, keine Anwendung mehr."

Mit "Versetzung" ist hier die Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz im Siemens Konzern gemeint, jedoch nicht der Übertritt in die Post Closing Abteilung.

Mitarbeiter in der passiven Altersteilzeitphase werden in Zukunft auch von der Post Closing Abteilung der Siemens AG verwaltet, jedenfalls nach dem Wortlaut des IA/SP-Nachtrags.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 20.04.08

SEN: Interessenausgleich und Sozialplan
Wir haben für euch den Interessenausgleich und Sozialplan (IA/SP) analysiert. Die Abfindungs- und beE-Regelungen entsprechen den bei der Siemens AG üblichen Konditionen.

Neu ist, dass in der beE die Möglichkeit zum Abschluss einer IHK-Ausbildung oder ein Bachelor-Studium angeboten wird. Allerdings sind die Bedingungen dazu so eng gesteckt, dass dies in der Praxis vielfach nicht durchführbar sein wird. Neu und durchaus begrüßenswert ist auch ein Rückkehrrecht in die beE, wenn man die beE in den ersten vier Monaten verlassen hat und dieses Rückkehrrecht innerhalb von drei Monaten nach Antritt der neuen Arbeitsstelle in Anspruch nimmt.

Die Betriebsvereinbarung und deren Nachtrag regelt für Mitarbeiter bei SEN, die einen Altersteilzeitvertrag unterschreiben oder unterschrieben haben, dass sie mit Unterschrift unter den ATZ-Vertrag in die Siemens AG wechseln und sich dort im Rahmen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in ihrer aktiven Phase zu Projekteinsätzen im Siemens Konzern verpflichten. Mit dieser Regelung tritt die Siemens AG für die ATZ-Verträge ein. Dies dürfte die Sorge der ATZ-Mitarbeiter entkräften, ihre Ansprüche bei Verkauf und anschließender Insolvenz zu verlieren. Wir finden diese Absicherung durch die Siemens AG positiv.

Würde die übliche Rechtsbeugungsklausel fehlen, die Mitarbeitern Abfindungsansprüche abspricht, wenn sie den Klageweg beschreiten, dann könnte man diese Vereinbarung als einen Sozialplan bezeichnen, der durchaus akzeptabel ist.

Allerdings sichert der IA/SP keine Arbeitsplätze und jeder Mitarbeiter sollte bedenken, dass er auch bei SEN einen Kündigungsschutz bis 30.09.2009 hat. Die zweijährige beE verlängert den bis 30.09.2009 sicheren Arbeitsplatz nur um 9 Monate, wobei unklar ist, ob das Arbeitsamt eine Sperrzeit von 3 Monaten wegen dieses Kündigungsschutzes verhängt. Dann würde der Mehrwert aus der beE nur bei 6 Monaten liegen und gerade viele ältere Mitarbeiter haben dies als Kündigungsfrist.

Der Eintritt in eine beE und die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag birgt immer das Risiko des Arbeitsplatzverlustes. Je später man das Risiko gerade als älterer Mitarbeiter eingeht, desto besser. Wie wir schon oft sagten: Sozialpläne wird es immer wieder geben, da sie vom Betriebsrat erzwingbar sind. Bedenkt dies, bei eurer Entscheidung. Allerdings sei auch gesagt: Die Siemens AG wird das Angebot Altersteilzeitverträge zu übernehmen, möglicherweise nicht mehr wiederholen, es sei denn, der Käufer von SEN besteht darauf.

Die ausführliche Information zum SEN IA/SP findet ihr im pdf-Dokument SEN IA/SP.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 15.04.08

SEN: Interessenausgleich abgeschlossen
Die Verhandlungen zu einem Interessenausgleich / Sozialplan bei der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG sind nun abgeschlossen. Insgesamt sollen 1.200 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Altersteilzeitangebote erhalten rund 270 Mitarbeiter. Etwa 930 Mitarbeiter bekommen das Angebot, in eine Beschäftigungsgesellschaft zu wechseln, oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben.

Die Beschäftigungsgesellschaft beginnt am 01.07.2008 und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Also neun Monate länger als die Kündigungsschutzfrist, die am 30.9.2009 endet. Das beE-Gehalt beträgt 85 Prozent des bisherigen Gehaltes. Die Abfindung liegt im bisher bei Siemens üblichen Rahmen. Bei Eintritt in die beE reduziert sie sich auf 70 Prozent.

Ein weiterer Abbau von 800 Stellen soll erfolgen, wenn ein Partner für das Enterprise-Geschäft gefunden ist. Auch dieser Abbau soll durch Siemens durchgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass auf diese Mitarbeiter auch der gerade abgeschlossene IA/SP angewendet wird.

Mehr Informationen gibt es erst, wenn wir den Interessenausgleich / Sozialplan vorliegen haben.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 14.04.08

Globalisierungszyklus
Wir haben nun länger die Unternehmensstrategien der Konzerne, insbesondere von Siemens, Alcatel-Lucent, Nokia und Nokia Siemens Networks beobachtet. Es wird klar, dass das dahinter stehende Prinzip nicht temporärer Natur ist, wie stets vom Management suggeriert, sondern dass ein allgemeiner Zyklus dahinter steckt, den Konzerne anwenden, um von der Globalisierung zu profitieren.

Immer schneller, immer besser, immer größer und immer weniger Konkurrenz ist das erklärte wirtschaftliche Ziel der Konzerne. Marktbereinigung, d.h. die Beseitigung der Konkurrenz, ist ein erklärtes wirtschaftliches Ziel. Dazu gilt es, die eigenen Marktanteile aggressiv zu vergrößern und den Gewinn des Unternehmens zu maximieren, damit der Börsenkurs steigt und die Aktionäre in das eigene Unternehmen und nicht in das der Konkurrenz investieren. Es geht nicht um leben und leben lassen, es geht um die alleinige Macht. Damit steigt die wirtschaftliche Macht eines Konzerns und mit dieser auch seine politischen Einflussmöglichkeiten auf die wirtschaftliche Infrastruktur und arbeitsrechtliche Gesetzgebung eines Landes.

Um diesen der Börse folgenden Fluss der Geldströme zu lenken, genügen Investitionen und Innovationen nicht. Diese wirken sich nämlich - im Gegensatz zum börsenabhängigen Kapital - nur relativ langsam auf den Erfolg eines Unternehmens aus. Entwicklungszyklen lassen sich nicht beliebig verkleinern. Deshalb ist für Konzerne die Entwicklung von Produkten ein, das rasante Wachstum bremsender, Faktor, dessen Einfluss auf die Konzernbilanz so gering wie möglich ausfallen soll. Wichtig ist es, Produkte zu haben, die sich erfolgreich am Markt absetzen lassen. Wichtig ist es in diesem Weltbild auch, möglichst keine Produkte zu haben, die Kosten verursachen, ohne einen unmittelbaren Gewinn abzuwerfen, wie dies bei der Entwicklung neuer Produkte der Fall ist. Derjenige Konzern, der am besten diese Optimierung der Kosten erreicht, geht als Gewinner der Markbereinigung hervor. Deshalb kaufen Konzerne Unternehmen, ziehen aus ihnen ihren manchmal nur kurzzeitigen Nutzen, um sie dann wieder zu verkaufen. Da alle dies tun, entwickelt sich ein sich immer schneller drehendes Kauf- und Verkauf-Karussell. Dieses nennt man Wettbewerb und seine Geschwindigkeit Marktdruck. Dazwischen sind die Mitarbeiter und mancher schon wurde darin zerrieben.

Zu Beginn dieses Zyklus hören Mitarbeiter und Presse die Zukunftsmelodie: "Immer schneller, immer besser ... [Insert company name] is taking concrete steps to improve its competitive position. Today we signed an agreement with [Insert partner] ... Wir sind global aufgestellt. ... Wir brauchen Sie alle, um gemeinsam das neue Unternehmen erfolgreich an die Spitze zu führen. ... Das Joint Venture bietet allen Mitarbeitern eine hervorragende Zukunft ... - Wir erinnern uns an BenQ, an Nokia Siemens Networks, an Alcatel-Lucent - We'll become No. 1, soon! ... Doch dazu müssen wir immer schneller, immer besser werden ..."

Bei Kauf und Verkauf ebenso wie bei einem Joint Venture gibt es stets einen stärkeren Partner und einen schwächeren Partner. Die Aufgabe des schwächeren Partners ist es, den stärkeren Partner noch stärker zu machen und dann vom Markt zu verschwinden. Dies erfolgt durch Integration oder wie man auch sagen könnte, durch Verdauen des schwächeren Partners. Dies beginnt in der Regel mit einer Portfoliobereinigung, in der wiederum mit lauter Stimme verkündet wird, dass es das bessere Produkt sein wird, das überlebt. Diese Ausnahme mag es geben, aber bei der praktischen Durchführung der Portfoliobereinigung, fällt die Entscheidung des Managements immer gegen das übernommene Produkt aus. Kunden werden übernommen und auf die Produkte des stärkeren Partners migriert.

Auf diese Weise wird der Markt von (ehemaligen) Konkurrenzprodukten bereinigt.

Die Mitarbeiter, deren Produkte eingestellt wurden, sind überflüssig. Es bedarf also einer Restrukturierung, die mit Stellenabbau und Umorganisation verbunden ist. In diesem Zusammenhang ändert der stärkere Partner sofort sämtliche bestehenden Organisationsstrukturen, um gewachsene schwer zu kontrollierende Kommunikationswege und Seilschaften (im positiven wie im negativen Sinn) zu zerreißen. Damit wird verhindert, dass alte Machtstrukturen, den neuen entgegenstehen. Die Mitarbeiter bekommen dies auf Arbeitsebene zu spüren. Funktionsfähige Teams werden für sie unverständlicherweise, aber wie gerade gezeigt, gezielt auseinander gerissen. Die Folge: Die Abteilung, der Teilbetrieb arbeiten unprofitabel. Bestehende Prozesse werden durch neue ersetzt, IT-Systeme und Tools werden ausgetauscht. Überall soll die Handschrift des neuen, stärkeren Unternehmens zu spüren sein. Der kleinere Partner löst sich langsam auf.

Dann ist das Unternehmen gespalten in einen profitablen Teil und in einen unprofitablen Teil. Zum letzteren gehören die meisten Abteilungen des schwächeren Partners. Das Profitable wird integriert, das Unprofitable wird abgestoßen. Der Zyklus Kauf und Verkauf beginnt mit den unprofitablen Unternehmensteilen, die man zuvor dazu gemacht hat, erneut, meist gekoppelt mit einem Stellenabbau.

Für den Mitarbeiter heißt das, dass er - wenn er nicht das Glück hat zufällig im profitablen Zweig des Unternehmens zu sein - entweder über Beschäftigungsgesellschaft und Aufhebungsvertrag selbst gehen kann oder verkauft (ausgegliedert) wird, um die Konzernbilanz nicht zu belasten. Hier - und nun beginnt die Verantwortung des Mitarbeiters - muss er abwägen, ob es sich um eine für ihn akzeptable Ausgliederung handelt oder um eine Ausgliederung, die nur zu seiner Entsorgung dient. Das Management wird natürlich hervorragende Zukunftsperspektiven versprechen, das neue Unternehmen oder die beE loben. Der Mitarbeiter sollte sich aber klar machen, dass auch das neue Unternehmen auf dem Globalisierungskarussell mitfährt und keineswegs die sicheren Arbeitsplätze hat, die es verspricht.

Die Mitarbeiter folgen an diesem Punkt nur zu gern der Illusion. Die Sehnsucht nach einem ganz normalen Arbeitsplatz, auf dem man in Sicherheit, mit Freude und Elan, seine Arbeit verrichten kann, ist groß. Der Gedanke, wegzukommen, von dem Stress des drohenden Arbeitsplatzverlustes, von Ausgliederungen, Umorganisationen, Mobbing, ist riesengroß. Diese Sehnsucht ist leicht zu nähren mit Power Point Folien, gewandten Worten von smarten Managern, die das neue Unternehmen glänzen lassen - bis man versteckt in den Notizen findet: "Don't speak about job security". Und das ist die Wahrheit. Der Satz sagt es einfach und klar: Aus diesem Globalisierungszyklus gibt es für den Mitarbeiter kein Entkommen. Baut eure Entscheidungen also nicht auf falschen Hoffnungen auf.

Arbeitsplatzsicherheit wird angesichts des sich drehenden Globalisierungskarussells mehr und mehr verloren gehen. Der Globalisierungszyklus wird durchschnittlich in ein bis zwei Jahren durchlaufen. Dies erklärt auch, warum die Motivation der Mitarbeiter für Konzerne praktisch keine Rolle spielt. Mitarbeitermotivation benötigt Investitionen und wirkt sich erst über Jahre aus. Dies steht dem schnelllebigen Globalisierungszyklus entgegen. Außerdem gehen demotivierte Mitarbeiter von alleine, wenn sie können.

Mitarbeiter können nur sehen, dass sie möglichst lange in einer Firma bleiben, hinter der finanzkräftige Partner stehen. Je kleiner das Unternehmen ist, in das man ausgegliedert werden soll, desto kürzer wird die Überlebensdauer des eigenen Arbeitsplatzes sein. Mitarbeiter müssen, um aus dem psychischen und krank machenden Stress herauszukommen, sich von der Illusion "sicherer Arbeitsplatz bis zur Rente" verabschieden und lernen, gezielt und systematisch ihre Rechte zu nutzen, um die finanzielle Lebensgrundlage so lange wie möglich zu erhalten.

Der Vorstand eines Konzerns nimmt in seinen Entscheidungen die Mitarbeiter gar nicht wahr. Der Mensch mit seinen finanziellen und ideellen Bedürfnissen, Gefühlen und Träumen existiert in diesem wirtschaftlichen Weltbild überhaupt nicht. Entscheidungen, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können daher nie persönlich gemeint sein. Nehmt sie auch nicht persönlich. Es liegt weder an eurer Person noch an eurer Arbeitsleistung, auch wenn direkte Vorgesetzte euch mit so einer Aussage versuchen rauszumobben. Diese Aussagen sind nur dazu gedacht, euch zu demoralisieren und euch weich zu kochen, damit ihr den Arbeitsplatz "freiwillig"räumt.

Das untere Management gibt sich nämlich - von Ausnahmen abgesehen - der Illusion hin, dass es irgendetwas an dem System des Stellenabbaus und der Ausgliederung ändern kann. In vorauseilendem Gehorsam unterstützen Dienststellenleiter und Abteilungsleiter daher das Unternehmen oft mit Mobbingmethoden beim Personalabbau und bei der Verlagerung der Arbeiten in Niedriglohnländer. Sie sind davon überzeugt, dass durch den vorauseilenden Gehorsam ihr eigener Arbeitsplatz sicherer wird. Wenn man sich die obige Beschreibung des Globalisierungszyklus vor Augen hält, gleicht dies jedoch, dem Versuch, ein loderndes Feuer mit einem Fingerhut voll Wasser zu löschen. Deswegen mögen diese Vorgesetzten endlich begreifen, dass ihre Druckmethoden nur Menschen physisch und psychisch zerstören, aber keineswegs ihren oder sonst einen Arbeitsplatz sichern.

In diesem Globalisierungszyklus gilt nur: Fressen oder gefressen werden. Klaus Kleinfeld hat dies mit der Haifisch-Metapher klar ausgedrückt. Klaus Kleinfeld sagte: "Die Welt besteht aus Haifischfutter und aus Haifisch. Wir waren immer Haifisch. Und das fühlt sich auch erheblich besser an. Ich sehe meine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass es so bleibt." In diesem Weltbild haben Schwächere keine Chance!

Der Mitarbeiter muss sich auch mit der Frage: "Arbeitsplatzverlust - was dann?" aktiv auseinandersetzen, um das seelische Tief auffangen zu können. Dann kann er eine Durststrecke - kürzer oder länger - psychisch überstehen, ohne die Freude am Leben zu verlieren. Je besser er seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennt, desto sicherer wird er in seinen Entscheidungen. Desto besser kann er physisch und psychisch überleben. Diese Arbeit mag mühsam und anstrengend erscheinen, aber sie lohnt sich. Die daraus gewonnene Stärke ist unbezahlbar.

Aufklärung (Wissen) hat im 18/19. Jahrhundert die Welt völlig verändert. Sie war der Beginn des Weges zu unseren heutigen freiheitlichen demokratischen Systemen. Daher ist Aufklärung, das Wissen um Hintergründe und Rechte durchaus eine geistige Waffe, mit der man auch der Globalisierung und den daraus resultierenden negativen Weltbildern entgegen treten kann. Man sollte sie führen lernen.

Sicher aber ist, wenn sich Arbeitnehmer immer alles schweigend gefallen lassen, stets den Weg des geringsten Widerstands gehen, dann wird sich das Globalisierungskarussell immer schneller drehen und die ihm zugrunde liegenden Zyklen immer kürzer werden. In der Natur überlebt der Schwächere (Arbeitnehmer) nur, wenn er beginnt, soziale Gemeinschaften zu bilden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 07.04.08

Ergebnisse zur Umfrage zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
Endlich ist es soweit! Pünktlich zum Weltgesundheitstag.
Wir haben die Auswertung der Umfrageergebnisse abgeschlossen und in pdf-Dokument (Anmerkung: Update 09.04.08: Links sind jetzt aktiv) zusammengestellt. Wir wollten euch nicht nur die nackten Zahlen präsentieren, sondern die Ergebnisse auch kommentieren und euch Hintergrundinformation dazu liefern.

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Unsicherheit, wann der eigene Arbeitsplatz gefährdet ist, sich auf alle Mitarbeiter massiv auswirkt, unabhängig davon, ob ihr Arbeitsplatz entfallen ist oder nicht. Der Gesundheitszustand hat sich bei 73,5 Prozent aller Befragten spürbar verschlechtert.

Auch das Vertrauen in das Management ist auf einen Tiefpunkt gesunken. 82,3 Prozent aller Befragten glauben, dass das Management nicht die richtigen Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens getroffen hat (NSN: 80,9 Prozent, SEN: 91 Prozent). Nur drei Prozent aller befragten Mitarbeiter sind der Meinung, dass das Management das Unternehmen richtig für die Zukunft ausrüstet (NSN: 2,9 Prozent, SEN: 2,2 Prozent).

Dementsprechend negativ schätzen die Mitarbeiter ihre Zukunftschancen in ihren Unternehmen ein. 79,1 Prozent aller Befragten glauben nicht, dass sie in ihrer Firma eine berufliche Zukunft haben (NSN: 78,9 Prozent, SEN: 84,2 Prozent). Nur 3,9 Prozent aller befragten Mitarbeiter sehen für sich eine positive Zukunft in ihrem Unternehmen. (NSN: 3,3 Prozent, SEN: 5,6 Prozent).

Dies sollte dem Management der befragten Unternehmen zu denken geben.

Wir bedanken uns bei allen, die mitgemacht haben!
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 07.04.08

SEN: Nachtrag zur Einigung über Stellenabbau
Es wäre zu schon gewesen, um wahr zu sein. Siemens schult diese Mitarbeiter gezielt um und setzt sie woanders im Siemens-Konzern wieder ein, super. Siemens braucht ja dringend zusätzliche Ingenieure.

Mittlerweile liegen weitere Pressemeldungen vor. Es handelt sich bei der gezielten Umschulung von Mitarbeitern offensichtlich um nichts anderes als um die gute alte beE, womit unsere Prophezeiung vom 31.03.08 stimmt und das (Siemens)Weltbild wieder in Ordnung ist.

Warten wir ab bis der Interessenausgleich/Sozialplan vorliegt.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 07.04.08

SEN: Einigung über Stellenabbau noch diese Woche?
Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung sind sich Siemens und der Gesamtbetriebsrat von SEN inzwischen weitgehend einig über die Art und Weise, wie der Abbau von 2000 Arbeitsplätzen bei Enterprise in Deutschland durchgeführt werden soll.

Es liege bereits ein detaillierter Entwurf für einen Interessenausgleich vor, so die SZ, der vorsehe, dass etwa 800 Mitarbeiter das Angebot erhalten sollen, sich umschulen zu lassen und auf andere Stellen im Siemens Konzern zu wechseln. Weitere 270 Mitarbeiter bekommen ATZ-Angebote. Die übrigen 930 abzubauenden Mitarbeiter sollen per Aufhebungsvertrag mit hoch dotierter Abfindung das Unternehmen verlassen.

Arbeitgeber und Betriebsrat werden Anfang dieser Woche über diesen Interessenausgleich verhandeln, im Verlauf der Woche will der GBR dann entscheiden, ob die geplanten Lösungen akzeptabel sind.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 31.03.08

Enterprise: Einigung bald erwartet
Siemens hatte Anfang März den Abbau von 2.000 Arbeitsplätzen bei für Siemens Enterprise Networks (SEN) angekündigt, um SEN besser verkaufen zu können. Die Verhandlungen zwischen der Siemens AG und den Betriebsräten von SEN zu dieser Restrukturierung sind bereits angelaufen und es sei laut Focus noch im April mit einer Einigung zu rechnen.

Aus dem Verhandlungsumfeld hieß es: Die Verhandlungen der vergangenen Woche seien "ergebnisorientiert geführt" worden und "in der Sache konstruktiv gewesen". Annäherungen wurden erreicht. Es seien die Eckdaten skizziert worden. Nun müssten die Details verhandelt werden. Konkretes wurde jedoch nicht bekannt. Einer der Informanten des Focus rechnet damit, dass bereits in den nächsten zwei Wochen eine Vereinbarung erzielt wird. Siemens wollte die Aussagen mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen nicht kommentieren.

Abgesehen davon, dass alles wieder hinter verschlossenen Türen geschieht und die SEN-Mitarbeiter weiter im Unklaren gelassen werden, ist wohl nicht mit großen Überraschungen zu rechnen. Erwartet wird der Klassiker, Aufhebungsvertrag und Beschäftigungsgesellschaft.

Da bei SEN wie bei NSN betriebsbedingte Kündigungen bis 30.09.2009 nicht möglich sind und Siemens bezüglich des Verkaufs unter Zeitdruck steht, wäre es sinnvoll, wenn Siemens darüber nachdenken würde, den SEN-Mitarbeitern im Siemens-Konzern Arbeitsplätze anzubieten. Damit würde sich der Abbau bei SEN sicherlich deutlich schneller vollziehen lassen als über die so genannten freiwilligen Maßnahmen, die das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes in sich bergen.

Es ist jedoch aufgrund des bisherigen Verhaltens des Konzerns zu erwarten, dass Siemens, wenn überhaupt, konzerninterne Arbeitsplätze nur über eine Beschäftigungsgesellschaft anbieten wird, um die Mitarbeiter zunächst von der Beschäftigungsgesellschaft zu "überzeugen". Der Vorteil für Siemens: Der Konzern könnte sich dann in Ruhe die Kandidaten ansehen, denn die Mitarbeiter von SEN, die in die beE gewechselt sind, belasten den Verkauf nicht mehr und Siemens weiß: Nach Ablauf der beE haben wir diese Mitarbeiter auf jeden Fall los.

Was würde für den Mitarbeiter bleiben?
Hoffnung und das Risiko keinen Job zu finden.

Ein Verhandlungserfolg der Arbeitnehmervertreter wäre es, wenn diese Siemens dazu bewegen könnten, allen SEN-Mitarbeitern auf direktem Wege freie Arbeitsplätze im Siemens Konzern unter Mitnahme der Besitzstände wie Betriebszugehörigkeitszeiten anzubieten.

Die Chance haben sie. Siemens steht unter Zeitdruck. Die Arbeitnehmer haben Zeit.. Solange SEN nicht verkauft ist, solange hat jeder seinen Arbeitsplatz. Die Arbeitnehmervertreter haben diese Zeit auch. Sie sollten sie nutzen. Nicht eine schnelle Einigung ist das Ziel, sondern eine, bei der nicht immer nur die Arbeitnehmer das Risiko der über Jahre hinweg verfehlten Politik tragen.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 20.03.08

Enterprise: Verhandlungen zum Personalabbau beginnen
In der Woche nach Ostern wird Siemens die Verhandlungen mit dem SEN-Gesamtbetriebsrat über den geplanten Stellenabbau aufnehmen. Die IG Metall möchte in dieser Woche bereits eine Einigung erzielen. Warum will die IG Metall diese Einigung so schnell? Unter Zeitdruck steht Siemens, nicht die Belegschaft. Solange Siemens unter Zeitdruck steht, ist das Management eher zu Zugeständnissen bereit. Diesen Verhandlungsvorteil sollte der GBR nutzen und nicht selbst zu einer übereilten Einigung drängen. Eine Siemens-Sprecherin wollte nicht kommentieren, ob es in der kommenden Woche bereits zu einer grundsätzlichen Einigung kommen könnte.

Der GBR will hauptsächlich über Umschulungsmaßnahmen und eine Beschäftigungsgesellschaft verhandeln. Man fragt sich, zu was die betroffenen Mitarbeiter umgeschult werden sollen. Siemens sucht doch händeringend über 3.500 Ingenieure und kann diese Stellen angeblich nicht besetzen. Auch über die Anzahl der abzubauenden Mitarbeiter will der GBR verhandeln.

In Deutschland plant Siemens bei SEN, 2.000 Stellen abzubauen. 1.200 Stellenstreichungen seien bereits identifiziert, so Siemens, weitere 800 könnten noch hinzu kommen. Zusätzlich sollen 1.200 Stellen durch „Verkäufe oder Lösungen mit Dritten" in Deutschland abgebaut werden. Von den derzeit 6.000 Arbeitsplätzen bleiben nach diesem Kahlschlag also nur noch 46,7 Prozent, also 2.800 Stellen bei Enterprise übrig.

Während diese Verhandlungen laufen gehen die Verkaufsverhandlungen weiter. Da Nortel und Alcatel-Lucent mit eigenen Problemen beschäftigt sind, sieht Siemens im US-Finanzinvestor Cerberus den aussichtsreichsten Kandidaten für die Übernahme von Enterprise.

Cerberus ist in der griechischen Mythologie der Höllenhund und der Torhüter, der den Eingang zur Unterwelt bewacht. Von diesem ließ sich Firmengründer Stephen Feinberg bei der Namensgebung für sein Unternehmen inspirieren. Das spricht Bände über die Einstellung dieses Mannes.

Obwohl ein Vertragsabschluss nicht unmittelbar bevorsteht, muss Siemens Vorstandsvorsitzender Peter Löscher den Kaufvertrag bis Ende Juni unter Dach und Fach haben. Ansonsten müsste Siemens SEN ab Juli wieder in die Konzernbilanz mit aufnehmen. Im Geschäftsjahr 2007 stieg der Verlust von SEN von 418 auf 600 Millionen Euro. Da Siemens diesen Verlust nicht in der Konzernbilanz ausweisen will, steht Löscher unter Zeitdruck.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 14.03.08

Enterprise: Ergänzungstarifvertrag nach FSC-Muster?
In der anschließenden IGM-Mitgliederversammlung wurde berichtet, Siemens sei an den Betriebsrat herangetreten. Das Management will angeblich aus dem Flächentarifvertrag (Manteltarifvertrag) ausscheren und einen eigenen Tarifvertrag aushandeln.

Es handelt sich hierbei offensichtlich um geplante Verhandlungen zu einem Ergänzungstarifvertrag, der allerdings nicht mit dem Betriebsrat, sondern mit der Gewerkschaft verhandelt werden muss. Man muss davon ausgehen, dass es sich hier um eine Vereinbarung nach dem Muster des FSC-Ergänzungstarifvertrages handelt, der damals als Präzedenzfall bei Fujitsu-Siemens durchgesetzt wurde mit dem Ziel, solche Vereinbarungen später auch in anderen Unternehmensteilen des Siemens-Konzerns abzuschließen.

Der FSC-Ergänzungstarifvertrag sieht sowohl für den Tarifkreis als auch für außertarifliche Mitarbeiter (AT) eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Prozent oder bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit eine entsprechende Gehaltsreduzierung um 9,1 Prozent vor. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit für einen Vollzeit-Tarifmitarbeiter von 35h auf 38,5h, für einen AT von 40h auf 44h, also auf einen 9h Arbeitstag angehoben wird. Die ATs sollen darüber hinaus auf drei Urlaubstage pro Jahr verzichten.
(cr/iw))


InWaChRo-News: Freitag, 14.03.08

Enterprise: Siemens will SEN schuldenfrei verkaufen
Bei einem Infogespräch, zu dem die SEN-Betriebsleitung Mch H am Mittwoch die Mitarbeiter geladen hatte, gab es wenig Neues zu berichten.

Zum zukünftigen Käufer wurden noch keine Aussagen gemacht, Siemens, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher und Finanzvorstand Joe Kaeser, sei noch in Verhandlungen mit den potentiellen Käufern. Löscher und Kaeser wollen aus Imagegründen ein zweites BenQ verhindern. SEN soll deshalb schuldenfrei an den Käufer übergeben werden. Siemens wird die gesamten Restrukturierungskosten übernehmen.

Joe Kaeser hatte sich kurz vor der CeBit über die angeblich veraltete Technik bei SEN negativ geäußert. Dies habe, so das SEN-Management keine Kunden abgeschreckt, angeblich sind die Auftragsbücher von SEN voll.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 13.03.08

NSN/Enterprise: Souverän Trennungsangebote ablehnen
Das NSN-Management hat nun offensichtlich die Strategie geändert. Immer wieder werden kleinere Gruppen von Mitarbeitern angesprochen, in die beE zu wechseln oder die Firma mit einem Aufhebungsvertrag zu verlassen. Die Begründung ist wie immer: „die Arbeit ist entfallen“. Dazu werden wiederholt mit den Mitarbeitern Personalgespräche geführt. Ein „Nein“ der Mitarbeiter hindert das Management offensichtlich nicht daran, diese Gespräche immer wieder zu wiederholen.

Lasst euch davon nicht entnerven. Diese Gespräche sollen euch zermürben. Schreibt eure Wut, euren Frust, eure Traurigkeit nicht in E-Mails an Vorgesetzte / Personalsachbearbeiter und äußert sie auch nicht in Personalgesprächen. Schreibt das an uns (auch anonym über das Kontaktformular). Bei uns hat das keine negativen Folgen für euch!

Wenn ihr euch zu einem „Nein“ entschlossen habt, lehnt die Angebote schriftlich ab, z.B. per E-Mail an den Vorgesetzten und den zuständigen Personalsachbearbeiter. Dazu könnt ihr beispielsweise folgenden Text benutzen:

„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],

vielen Dank für Ihre Angebote zur Auflösung meines Arbeitsverhältnisses. Nach nochmaliger eingehender Prüfung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Angebote für mich nicht in Frage kommen. Ich bitte Sie, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlet Hazeltine“


Akzeptiert das Management das „Nein“ dann immer noch nicht, dann solltet ihr es in einer weiteren E-Mail (siehe unten) auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 1.12.2003 hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht. Das Arbeitsgericht Berlin begründete seine Entscheidung folgendermaßen: Der Arbeitgeber „setzt sich nämlich erkennbar und wirklich beharrlich über den erklärten Willen des Klägers hinweg“. Er kann nicht unentwegt weitere Versuche unternehmen, den Kläger „nach Belieben ein ums andere Mal in die Mangel zu nehmen“. Er muss den erklärten (Un-) Willen des Klägers und sein Nein akzeptieren. Der Arbeitnehmer habe einen vertraglichen Anspruch „auf Respektierung seiner unmissverständlich erklärten Haltung“.

„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],

Bezug nehmend auf meine E-Mail vom xx.xx.2008 möchte ich Sie noch einmal bitten, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.12.2003 (28Ga29101/03) hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlet Hazeltine“


Im Personalgespräche gibt man üblicherweise dem Personalsachbearbeiter und dem Vorgesetzen die Hand zum Gruß. Schlagt sie bitte nicht aus Frust oder Ärger aus. Anschließend solltet ihr bis zum Ende des Gespräches schweigen und euch dann wieder höflich verabschieden. Argumentiert nicht, verteidigt euch nicht. Ihr bietet eurem Gegenüber dadurch nur Argumentationspunkte. Euer Gegenüber ist im Argumentieren in der Regel besser geschult, als ihr.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08

Enterprise: Wann ist ein nachträglicher Widerspruch sinnvoll?
Es erreichen uns immer mehr Anfragen von Enterprise-Mitarbeitern, ob und wann man einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zu SEN einlegen kann.

Der nachträgliche Widerspruch ist jederzeit möglich. Die Frage ist nur, wann ist er sinnvoll. Ein nachträglicher Widerspruch sollte das letzte Mittel sein. Das bedeutet, erst sollte man abwarten, wer der Käufer von SEN bzw. des Bereiches, zu dem man gehört, ist. Erst dann kann man einschätzen, ob man beim neuen Arbeitgeber eine realistische Zukunftschance hat.

Erst wenn man überzeugt ist, dass man beim neuen Arbeitgeber lediglich entsorgt werden soll (Beispiel Sinitec), dann sollte man den nachträglichen Widerspruch in Betracht ziehen. Siemens wird die Rechtmäßigkeit dieses Widerspruches bestreiten. Daher muss man eine Feststellungsklage führen, in der festgestellt wird, dass die Unterrichtung über den Betriebsübergang unzureichend war und daher der nachträgliche Widerspruch zulässig ist und das Arbeitsverhältnis nicht zu SEN übergegangen ist. Wenn ihr die Klage gewinnt, habt ihr ein Arbeitsverhältnis mit der Siemens AG und nicht mit SEN. Dies gilt rückwirkend, ihr werdet also so gestellt, als ob ihr niemals den Betriebsübergang mitgemacht hättet.

Der Kündigungsschutz bis 30.9.2009 gilt aufgrund der geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung für alle Mitarbeiter, die den Betriebsübergang zu SEN (NSN) mitgemacht haben. Widersprüchler gegen den Betriebsübergang wurden leider explizit von diesem Kündigungsschutz ausgenommen: „Widersprüche gegen den Betriebsübergang sowie mit den Arbeitnehmervertretungen bereits vereinbarte Restrukturierungsmaßnahmen sind vom Gesprächsergebnis zwischen der Siemens AG, dem GBR der Siemens AG und der IG Metall vom 18.07.2006 nicht erfasst.“

Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung nach dem nachträglichen Widerspruch müsste Siemens euch aber in eine Sozialauswahl einbeziehen, da das BAG mittlerweile einen Widersprüchler nicht mehr schlechter stellt als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren. Die Sozialauswahl muss über den Restbetrieb der SAG stattfinden, der nach der Abspaltung der Carrier-Betriebe und den anschließenden Betriebsübergängen noch übriggeblieben ist. Zu beachten ist, dass bei einem nachträglichen Widerspruch der Jubilarschutz einbricht. Der tarifliche Kündigungsschutz bleibt jedoch bestehen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08

Enterprise: Nachträglicher Widerspruch – gemeinsam geht es leichter

SEN-Mitarbeiter, die sich zu einem nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zu SEN entschließen, sollten sich zusammenschließen und an die Öffentlichkeit gehen. Dann erhöhen sich ihre Chancen in den Prozessen, da sie ihre Informationen austauschen können. Auch eine gegenseitige Prozessbegleitung mit anschließender öffentlicher Berichterstattung, z.B. auf der NCI InWaChRo News Homepage, erleichtert das Durchhalten. Wir sind bereit, die Gruppenbildung zu organisieren und die Prozessberichte, die wir von euch bekommen müssen, zu veröffentlichen. Allerdings müsst ihr euch dazu bei uns melden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.03.08

Enterprise: Zurück zur Siemens AG?
Unsere Kolleginnen und Kollegen von Siemens Enterprise sitzen begreiflicherweise wie auf Kohlen. Viele beschäftigen sich daher mit der Frage: Ist es sinnvoll dem Betriebsübergang von Siemens zur Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG nachträglich zu widersprechen, wenn Enterprise an einen Finanzinvestor verkauft wird oder in kleinere Einheiten zerschlagen wird?

Diese Frage muss natürlich jeder für sich selbst beantworten. Wir können euch nur aufzeigen, welche Möglichkeiten sich für euch ergeben.

1. Schritt: Chancen auf dem Arbeitsmarkt aktiv ausloten
Zunächst sollte jeder für sich ernsthaft und durch aktive Bewerbungen prüfen, wie seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind. Vergesst dabei nicht, in den Siemens-internen Stellenmarkt zu sehen. Angeblich sucht Siemens händeringend 3.500 Ingenieure und findet sie nicht. Die Erfahrung - positiv oder negativ - ist eine wichtige Grundlage für die weitere Entscheidung. Mancher mag über diese Probebewerbungen einen neuen Job finden. Der Vorteil von Probebewerbungen liegt darin, dass man in einem Vorstellungsgespräch wesentlich lockerer ist, wenn man nicht dem Druck "ich muss einen neuen Arbeitsplatz finden" ausgesetzt ist.

Stellt sich jedoch heraus, dass es für einen persönlich doch nicht so einfach ist, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, macht ein Gang in die Beschäftigungsgesellschaft oder ein Aufhebungsvertrag im Rahmen des aktuellen Stellenabbaus wenig Sinn. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gang in die Arbeitslosigkeit mündet, ist dann hoch. Man sollte diese Entscheidung soweit wie möglich hinausschieben und sich auf jeden Fall auch andere Handlungsmöglichkeiten ansehen.

2. Schritt: Käufer genau ansehen
Findet Siemens einen Käufer - den der Vorstand bisher vergeblich suchte -, dann sollte man sich den Käufer genau ansehen. Entscheidend ist dabei nicht der Konzern, zu dem das neue Unternehmen gehört, sondern das Unternehmen selbst. Zu gern separiert der neue Arbeitgeber die übergehenden Mitarbeiter in einem selbständigen Unternehmen in einem eigenen Betrieb, um ggf. später risikofrei den Betrieb schließen zu können. Des Weiteren ist es von entscheidender Bedeutung, welche Finanzkraft das Unternehmen hat, ist es groß genug, um auf dem Markt zu bestehen, auf dem nach Analystenmeinung Enterprise beispielsweise nicht bestehen kann. Welches Geschäftsmodell hat das Unternehmen? Hat es überhaupt eines? Wenn ihr uns informiert, können wir euch bei diesen Fragen unterstützen.
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3a. Schritt: Entscheidung für das Übergehen in die neue Firma
Möchte man in das neue Unternehmen mit übergehen, dann läuft alles von selbst. Man muss nichts tun und sollte das auch wirklich nicht. NSN beispielsweise wollte, dass die Mitarbeiter durch Unterschrift freiwillig auf ihr Widerspruchsrecht verzichten. Davon ist abzuraten. Man hat keinen Nachteil wenn man sich dieses Recht behält. Auch sollte man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, schon gar nicht, bevor man einschätzen kann, welche Auswirkungen dieser haben wird.

Zwischen TietoEnator, Siemens und Siemens GBR wurde beispielsweise eine Vereinbarung ausgehandelt, bei der Siemens für die ersten drei Jahre nach dem Übergang im Falle von Arbeitsplatzabbau eine Abfindung zahlt. Alternativ kann vereinbart werden, dass Siemens in diesem Zeitraum bei Arbeitsplatzabbau Abfindungen zahlt, wenn die neue Firma sie nicht zahlen kann (Insolvenz) oder will. Eine solche Regelung ist aber nicht erzwingbar. Der SEN-GBR kann aber mit SEN eine ähnliche Regelung in der Überleitungsvereinbarung vereinbaren. Da es SEN nicht mehr geben wird, wenn die Abfindungen fällig werden, muss Siemens die Überleitungsvereinbarung mit unterzeichnen und erklären, dass Siemens im Zweifelsfall für diese Abfindungen haftet.

Der Kündigungsschutz bis zum 30.09.2009 geht in jedem Fall mit in die neue Firma über, entweder als Betriebsvereinbarung, wenn dort ein Betriebsrat besteht oder gegründet wird, oder als Klausel im individuellen Arbeitsvertrag. Letzteres gilt aber nur dann, wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Gleiches gilt für den Jubilarschutz. Der tarifliche Kündigungsschutz gilt ebenfalls weiter, entweder, weil der neue Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitgebervereinigung Gesamt Metall ist, oder als Regelung im individuellen Arbeitsvertrag. Auch hier gilt: keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Der Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz, Elternzeitschutz und Betriebsratsschutz gilt aufgrund gesetzlicher Regelungen weiter.

3b. Schritt: Widerspruch gegen den Betriebsübergang SEN zu neuer Firma
Widerspricht man dem Betriebsübergang zur neuen Firma, bleibt man bei SEN. Die Arbeit, die man zuvor gemacht hat, ist jedoch zur neuen Firma übergegangen. Man muss daher sofort SEN gegenüber seine Arbeitskraft, beispielsweise per E-Mail, anbieten. Damit erklärt man seine Bereitschaft, zu arbeiten. Der Arbeitgeber kommt dann, wie die Juristen sagen, in Annahmeverzug und ist verpflichtet das Gehalt weiterzuzahlen.

Bei SEN gilt nach wie vor der Kündigungsschutz bis 30.09.2009. Dieser Kündigungsschutz schützt auch Widersprüchler und vor Betriebsschließungen.

Nach dem 30.09.2009 ist aber damit zu rechnen, dass SEN den Betrieb schließt. Man hat dann noch die Kündigungsfrist, da nach Auskunft von Anwälten, nicht zum, sondern erst nach dem 30.09.2009 gekündigt werden kann. Der Betriebsrat, der noch besteht bzw. neu gewählt werden muss, wenn alle BR-Mitglieder übergangen sind, muss dann nach §§111, 112, 112a BetrVG einen Interessenausgleich und Sozialplan mit SEN zur Betriebsschließung aushandeln. Der Sozialplan ist über eine Einigungsstelle mit vorsitzendem Richter erzwingbar. Eine Abfindungsregelung wird es also im Siemens-üblichen Rahmen geben. Wahrscheinlich ist auch die Einrichtung einer beE, da diese zur Standardeinrichtung bei Siemens geworden ist.

Werden die SEN-Betriebe nach dem 30.09.2009 nicht geschlossen, kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen. Dann muss er aber eine soziale Auswahl über den Betrieb machen. In diese sind nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch die Widersprüchler einzubeziehen. Widersprüchler haben also keine Nachteile gegenüber verbliebenen Mitarbeitern. Außerdem gilt auch hier: Es muss ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Auch hier wird es wieder Abfindungen im üblichen Siemensrahmen und höchstwahrscheinlich eine Beschäftigungsgesellschaft geben.

4. Schritt: Entscheidung über einen nachträglichen Widerspruch zur Siemens AG
Da Siemens die SEN Mitarbeiter nicht ordentlich unterrichtet hat, ist ein nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zur Siemens Enterprise GmbH & Co. KG möglich. Dieser ist nach dem 30.09.2009 angebracht, wenn man kein "sozialverträgliches Angebot" annehmen möchte. Würde man vor dem 30.09.2009 nachträglich widersprechen, verliert man den Kündigungsschutz.

Widerspricht der Mitarbeiter nachträglich, dann muss er eine Feststellungsklage führen, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der nachträgliche Widerspruch gerechtfertigt ist. Davon ist auszugehen. Es gab noch kein Unterrichtungsschreiben, das den Anforderungen des Gerichtes genügte.

Siemens wird wie bei BenQ versuchen, die widersprechenden Mitarbeiter über Abfindungsangebote loszuwerden. Die Höhe dürfte im üblichen Rahmen liegen. Bei Ablehnung dieser Angebote oder auch parallel dazu wird Siemens (wie bei BenQ) vorsorglich betriebsbedingt kündigen. Dieser Kündigung kann der zuständige BR widersprechen. Dann wird Siemens die betriebsbedingte Kündigung aussprechen und der Mitarbeiter muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Mit dem fristgemäßen und ordentlichen Widerspruch des BR nach §102 BetrVG erlangt der Mitarbeiter einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung (§102 V BetrVG), vorausgesetzt er beantragt das vor Gericht. Dies sichert ihm die Gehaltsfortzahlung bis Prozessende. Er hat eigentlich auch Anspruch darauf zu arbeiten, aber in der Regel wird er freigestellt. Der Arbeitnehmer muss dieses Gehalt nicht zurückzahlen, auch wenn er den Prozess verliert. Auch die Freistellung beeinträchtigt dieses Recht nicht.

Widerspricht der BR nicht oder nicht ordentlich, dann entfällt dieser Weiterbeschäftigungsanspruch. Er kann erst dann (wieder mit Antrag durch den Anwalt) errungen werden, wenn man die 1. Instanz gewonnen hat. In dieser Zeit ist dann Arbeitslosengeld zu beantragen. Gewinnt man den Prozess, dann muss der Arbeitgeber das Gehalt an den Arbeitnehmer zahlen, das dieser verdient hätte, wäre er ohne Kündigung weiterbeschäftigt gewesen. Das Arbeitslosengeld wird entsprechend angerechnet. Der Arbeitgeber muss es der Agentur für Arbeit zurückzahlen. Weiter muss Siemens den Arbeitnehmer dann weiterbeschäftigen.

Während des Prozesses wird der Arbeitgeber stets Abfindungen anbieten, um für sich das Risiko zu minimieren, Gehaltsfortzahlungen leisten zu müssen und den Prozess zu verlieren.

Einen Kündigungsschutzprozess kann man über die soziale Auswahl über den Betrieb gewinnen. Dies wäre beispielsweise der Siemens Betrieb Mch H, wenn man vor dem Übergang in Mch H gearbeitet hat. Des Weiteren kann man einen Kündigungsschutzprozess gewinnen, indem man auf freie Stellen bei der Siemens AG verweist, für die man geeignet ist. Ein Ingenieur kann sich auf eine Ingenieurstelle berufen, nicht jedoch auf eine Assistenzstelle, auch wenn er diese ausfüllen könnte, weil sonst höher qualifizierte Mitarbeiter grundsätzlich niedriger qualifizierte verdrängen würden. Es wird eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten zugrunde gelegt.

Über einen Kündigungsschutzprozess hat man die Möglichkeit seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Hat man beispielsweise tariflichen Kündigungsschutz stehen die Chancen sehr gut. Der Jubilarschutz bricht bei einem Widerspruch gegen einen Betriebsübergang jedoch ein.

Nur auf eins muss man sich einstellen, auf eine länger dauernde gerichtliche Auseinandersetzung. Diese sollte man bei einem nachträglichen Widerspruch parallel zu dem Versuch, eine neue Stelle zu finden, laufen lassen. Findet man eine solche, dann kann man das Kündigungsschutzverfahren mit oder ohne Vergleich jederzeit beenden. Mit Vergleich sichert einem noch eine Abfindung. Es empfiehlt sich, das Verfahren solange laufen zu lassen, bis man die Probezeit in der neuen Firma bestanden hat. Nur das Gehalt muss man sich auf das Siemens-Gehalt, das man über die Weiterbeschäftigung erhält, anrechnen lassen.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 29.02.08

SEN/NSN/Andere: Demonstrationen der freien Entscheidung
Gestern demonstrierten laut Gewerkschaft etwa 850 Beschäftigte vor der SEN-Zentrale in München. Praktisch alle Beschäftigten hatten sich an der Betriebsversammlung samt anschließender Demonstration beteiligt. Die IG Metall fordert ein Gesamtkonzept für SEN von Siemens. Doch warum erst jetzt?

Eine Demonstration hilft Wut und Aggression abzubauen, die Ungerechtigkeit, die man fühlt hinauszuschreien. Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan werden anlaufen. Die Mitarbeiter werden blaue Briefe erhalten, einigen zu wiederholten Mal, andere wird es das erste Mal treffen. Gefühle überstürzen sich, Wut und Aggression werden abgelöst von der bangen Frage wie geht es weiter.

Hier nun kommt alles darauf an, ob man seine persönlichen Gefühle der Enttäuschung, den plötzlich auftretenden Fluchtinstinkt in den Griff bekommt. Gelingt einem das nicht, ist zu schnell die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt. Die Frage nach der Abfindung, die Höhe der Summe, rückt dermaßen in den Mittelpunkt, dass man nicht mehr in der Lage ist, die Realität auf dem Arbeitsmarkt für sich richtig einzuschätzen und andere Perspektiven gar nicht mehr ernsthaft betrachtet. Eine Fehlentscheidung ist schnell getroffen. Darum nehmt euch Zeit.

Gerade bei SEN und NSN gilt für alle der Kündigungsschutz bis 30.09.2009 und trotzdem ist vorauszusehen, dass viele Mitarbeiter in die beE gehen werden. Wer diesen Schritt tut, nachdem er alle Möglichkeiten eingehend geprüft hat, kann, auch dann, wenn er spürt, dass die beE zu Ende geht und er immer noch keinen Job hat, damit leben. Wer diesen Schritt aber nur tut, um seine Ruhe zu haben, aus dem Gefühl heraus, die wollen mich nicht, dann will ich bei dieser Firma auch nicht mehr arbeiten oder weil er schlicht und einfach Angst vor dem Ungewissen hat, den holen die Ängste und Probleme ein, wenn es mit dem Job nicht so klappt, wie es gehofft wurde. Der Gedanke "nur noch drei Monate bis beE-Ende", "nur noch zwei Monate bis beE-Ende", "nur noch ein Monat bis beE-Ende" wird zu einem quälenden, der einen nicht mehr schlafen lässt, wie uns ein Mitarbeiter erzählte.

Der Mensch hat grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Handlungsmöglichkeiten: Er bestimmt sein Leben selbst oder er legt die Hände in den Schoß und lässt sein Leben bestimmen. Der Arbeitgeber mag mächtig sein, aber über mein Gehen oder Bleiben entscheide ich selbst. Selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung, kann ich vor Gericht gehen, um sie auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Meist ist sie nicht rechtmäßig. Doch davon ist ohnehin nicht die Rede. Die Angebote basieren alle auf Freiwilligkeit. Verkaufen wir nicht auch noch unseren freien Willen an den Arbeitgeber, in dem wir uns zu Unterschriften drängen lassen, die wir nicht geben wollen.

Das erfordert ein wenig Arbeit an sich selbst, den Mut, sich mit seinen Gefühlen auseinanderzusetzen, fordert von einem, auf der Flucht vor der unerträglichen Situation stehen zu bleiben, sich umzudrehen und zu sagen: Ich laufe nicht blind in die Richtung, in die der Arbeitgeber mich treiben will. Ich stelle mich hin, sehe diesen Herausforderungen in die Augen, sehe mir die Fakten an, rede mit meinen Kollegen und Freunden, mit der Familie, treffe und diskutiere immer wieder mit anderen Betroffenen, um möglichst viele Aspekte kennen zu lernen.

Dann erst entscheide ich, welchen Weg ich gehen möchte. Und dann weiß ich, dass ich die Folgen meiner Entscheidung auch tragen kann und immer wieder neue Wege finden werde, um mein Leben selbst bestimmt zu gestalten. Lasst euch dies nicht nehmen. Dieses Selbstbewusstsein ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Existenzgrundlage.

Wer es nicht in sich fühlt, kann beginnen, es in sich aufzubauen. Mit ein bisschen Mut und Zähigkeit geht dies. Warum sollte ich mich aufgeben, wo es noch Wege gibt, die ich gehen kann? Dann hat der Arbeitgeber nicht über einen gesiegt, selbst dann, wenn sich der Arbeitsplatz nicht erhalten ließ. Aber warum sollte das nicht gelingen? Wer sagt das? Der Arbeitgeber. Das muss er. Er hat ein Ziel, das er konsequent verfolgt. Verfolgt euer Ziel genauso konsequent, wie immer es aussehen wird.

Aufgeben oder Kämpfen? Wenn man kämpft, erhält man sich eines immer: Sein Selbstbewusstsein.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 29.02.08

SEN/NSN/Andere: Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
NSN, SEN, Alcatel-Lucent und viele andere. Die Mitarbeiter kämpfen überall mit den gleichen Problemen. Soll ich gehen oder bleiben? Und wenn ich gehe, komme ich dann vom Regen in die Traufe - Fragen, die man sich immer wieder neu stellt. Die Angst eine falsche Entscheidung zu treffen ist groß, denn es ist schwer, die vielen Aspekte gegeneinander abzuwägen.

Um euch ein wenig in dieser Entscheidungssuche zu helfen, haben wir das Wichtigste in einem Merkzettel zusammengestellt.

Persönliche Betroffenheit
Ein Personalchef hat bei der Ankündigung eines größeren Personalabbaus gesagt: "nehmen Sie es nicht persönlich". Dies klingt im ersten Moment zynisch, doch man muss sich klar machen, dass der Arbeitgeber einen Stellenabbau oder eine Ausgliederung strategisch durchführt. Was heißt das eigentlich? Der Mitarbeiter besetzt lediglich zufällig einen Arbeitsplatz, den die Firma wegrationalisieren will. Man ist also einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Es bedeutet also nicht, dass der betroffene Mitarbeiter minderwertig ist oder eine schlechte Leistung gebracht hat. Dies behaupten Vorgesetzte nur, um den Mitarbeiter zu suggerieren, dass er keine Zukunftschancen in dieser Firma hat. Dies soll ihn zum Gehen bewegen.

Man muss wegkommen von dem Gefühl, "ich werde weggeworfen". Erst wenn man diese mentale Arbeit für sich selbst geschafft hat, ist man erst in der Lage, objektiv die Vor- und Nachteile von Angeboten für sich selbst abzuwägen. Am besten fängt man mit dieser mentalen Auseinandersetzung schon heute an. Dann ist man im Ernstfall weniger geschockt und viel schneller in der Lage, richtig für sich selbst zu entscheiden.

Know How aufbauen
Schon heute sollte man ausrechnen, wie viel Geld man zum Überleben braucht. Dazu muss man sich auch mit der Versteuerung von Abfindungen auseinandersetzen. Man sollte den Arbeitsmarkt analysieren und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten, damit man einschätzen kann, ob ein Gang in eine Beschäftigungsgesellschaft in Frage kommt.

Auch mit der Angst vor betriebsbedingten Kündigungen sollte man sich auseinandersetzen, um zu verhindern, dass man aus Angst vor Kündigung über die beE freiwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt. Betriebsbedingte Kündigungen sind wie der Scheinriese Tur Tur bei Jim Knopf. Je näher man ihm kommt, das heißt je detaillierter man die rechtlichen Fakten eines Kündigungsschutzprozesses betrachtet, desto kleiner wird die Angst, weil der Scheinriese schrumpft. Mit betriebsbedingten Kündigungen rechnen wir aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen nicht, da Kündigungen für den Arbeitgeber stets mit hohen Risiken und Kosten verbunden sind. Der Arbeitgeber muss nämlich bei Kündigungen eine Sozialauswahl über den Betrieb durchführen und wird daher nicht genau die Mitarbeiter los, die er gerne kündigen möchte. Dies kann er nur durch "freiwillige Maßnahmen" erreichen. Damit diese zum Ziel führen, zeigt er immer den Scheinriesen Tur Tur (betriebsbedingte Kündigung) vor. Zu hundert Prozent ausschließen kann man betriebsbedingte Kündigungen natürlich nicht.

Arbeitsentzug
Aufgrund seines Arbeitsvertrages hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf eine sinnvolle Tätigkeit. Er ist nicht verpflichtet, sich eine andere Arbeit innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zu suchen, wenn diese wegfällt. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen und nach diesem ist der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, den Mitarbeiter zu beschäftigen. Tut er das trotz Aufforderung nicht oder nicht angemessen, sollte man eine vertragsgemäße Beschäftigung einklagen.

Solange der Mitarbeiter tatsächlich nicht vom Arbeitgeber beschäftigt wird, kann er sich im Betrieb selbst beschäftigen, z.B. indem er dort seine Hemden bügelt oder Zeitung liest oder ein Fernstudium absolviert. Dies legte das BAG mit dem sogenannten Bügelurteil fest.

Kündigungsschutz
Alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG und in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG Kündigungsschutz bis 30.9.2009. Das heißt, die Firma kann euch bis zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsbedingt kündigen.

Tariflichen Kündigungsschutz haben in Bayern alle Mitarbeiter, die älter als 50 Jahre und mindestens 15 Jahre bei der Firma sind und alle, die älter als 55 Jahre und mindestens 10 Jahre bei der Firma sind. Entsprechende Regelungen gibt es auch in den Tarifverträgen der anderen Bundesländer.

Jubilarschutz haben alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG und in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit mindestens 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Regelung ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die beim Betriebsübergang mitgenommen wurde und auch weiterhin gilt, auch über den 30.9.2009 hinaus.

Rechte aus dem Betriebsübergang nach §613a BGB
Die Betriebszugehörigkeitszeit habt ihr beim Betriebsübergang nach §613a BGB mitgenommen. Diese erhöht sich kontinuierlich jeden Monat und jedes Jahr. Sie verfällt nicht und kann auch nicht gekündigt werden, auch wenn Vorgesetzte anderweitiges behaupten. Das Alter ist bisher unstrittig und erhöht sich ebenfalls kontinuierlich.

Der Tarifvertrag ist übergegangen und bleibt weiterhin bestehen. Sowohl die Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG als auch die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG sind im Arbeitgeberverband Gesamtmetall und damit tarifgebunden. Der Tarifvertrag bleibt daher weiter gültig.

Betriebsvereinbarungen sind ebenfalls übergegangen und bleiben weiterhin bestehen. Bis heute sind noch keine Betriebsvereinbarung gekündigt worden. Dabei muss man zwischen so genannten freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen unterscheiden. Letztere liegen immer dann vor, wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Diese wirken im Fall einer Kündigung der Betriebsvereinbarung solange nach bis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird. Ein Beispiel für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit.

Situation ab 1.10.2009
Auch wenn die Unternehmen nach dem Ende der Kündigungsschutzfrist ab dem 1.10.2009 einen Stellenabbau planen, müssen sie nach §111, 112, 112a BetrVG einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es wird also immer Abfindungen und eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach dem letztgültigen Sozialplan.

Ausgliederung nach §613a BGB
Der Arbeitgeber muss jetzt grundsätzlich eine Sozialauswahl über den Betrieb machen, wenn er kündigen will. Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen nicht schlechter gestellt als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren (BAG-Urteil). Ein Widerspruchsgrund ist nicht mehr erforderlich. Es genügt der einfache Satz: "Hiermit widerspreche ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses in die xyz GmbH & Co. KG."

Wenn man Angst davor hat, in eine kleine Firma zu wechseln, weil diese möglicherweise keine Abfindung mehr zahlt, dann kann man dem Betriebsübergang widersprechen. SEN bzw. NSN wird dann eine Abfindung oder beE anbieten, da sie die Mitarbeiter los werden wollen.

Betriebsschließung
Auch bei einer Betriebsschließung muss nach §111, 112, 112a BetrVG ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es wird also immer Abfindungen und eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach dem letztgültigen Sozialplan.

Siemens kann sich wegen BenQ und vor allem wegen der Korruptionsaffäre keine weiteren größeren Negativschlagzeilen leisten. Daher werden sie ein Problem mit Betriebsschließungen haben. Nokia dürfte nach dem Imageschaden, der durch die Schließung in Bochum entstanden ist, vorsichtiger werden.

Insolvenz
In beiden Firmen steckt noch der Name Siemens. Wenn also Teile verkauft werden und in Insolvenz gehen, wird sofort die Erinnerung an BenQ wach. In einem solchen Fall wird Siemens wie bei BenQ bei der Finanzierung einer beE bzw. Abfindungen von Politik und Gewerkschaft in die Pflicht genommen. Dies ist auch der Fall bei Nokia in Bochum.

Merkzettel als pdf
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 27.02.08

Enterprise: 6800 Mitarbeiter sollen SEN verlassen
Ganz klar war die Information in der gestrigen Mitarbeitermail nicht. 3.800 Mitarbeiter, so hieß es dort, sollen weltweit abgebaut werden. Vermischt wurde diese Information mit Zahlen, die den Verkauf von kompletten Geschäftsfeldern betrifft. Es ist gut, dass es die Presse gibt, die von Siemens offensichtlich konkretere Auskünfte bekommt als Mitarbeiter und Betriebsräte.

Aus den Pressemeldungen der Süddeutschen Zeitung, des Heute Journals und der Tagesschau geht hervor, dass zusätzlich zu den 3.800 Mitarbeitern noch weitere 3000 durch Verkauf SEN verlassen sollen. Insgesamt baut Siemens damit 6.800 Arbeitsplätze, also 38,9 Prozent ab. Von den 6000 Arbeitsplätzen in Deutschland sollen 2.000 abgebaut werden, das entspricht 32,3 Prozent. In München Hofmannstraße sind von diesem Abbau 450 Mitarbeiter von 1.450 Mitarbeitern betroffen, also 31 Prozent.

Der Abbau und der zusätzliche Verkauf von Teilen von SEN weist daraufhin, dass Siemens bereit ist, SEN zu zerschlagen. Hauptziel ist bis zum 30.09.2008 Enterprise komplett aus dem Siemens-Konzern zu entfernen, um den Bilanzierungsrichtlinien zu genügen. Die Sanierung von SEN dürfte an zweiter Stelle stehen . Siemens ist nur gezwungen darauf zu achten, dass zumindest nicht so schnell ein zweites BenQ entsteht. Dies würde weitere negative Pressemeldungen hervorrufen. Diese zu vermeiden, lässt sich leichter erreichen, wenn man SEN in kleinen Teilen verkauft. Insolvenzen und Stellenabbau in der Zukunft. fallen so weniger auf und erzeugen kein großes Medienecho.

Es ist damit zu rechnen, dass der Stellenabbau nach dem Verkauf der Enterprise-Teile beim neuen Firmeninhaber weiter geht. Die Erfahrung sagt, dass es wieder ein Drittel der Belegschaft treffen könnte. Damit hofft das Unternehmen die Motivation der verbleibenden Belegschaft zu erhalten und allzu große Unruhen in der Belegschaft zu vermeiden. Das Unternehmen rechnet mit dem Wegsehen der Nicht-Betroffenen, der Hoffnung der 2/3 "Überlebenden", jetzt geht es aufwärts, jetzt müssen wir neue Kunden akquirieren, jetzt ist mein Arbeitsplatz wieder sicher. Doch dann ein Jahr später: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir aufgrund des Marktdruckes und veränderten Rahmenbedingungen, gezwungen sind weitere xx Stellen abzubauen. Wir bitte Sie das Vertrauen in die Firmenstrategie zu behalten und weiter mit Energie und Konzentration an unserem gemeinsamen Ziel arbeiten."
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 26.02.08

Enterprise: Abbauzahlen
Die Enterprise-Mitarbeiter wurden heute per E-Mail über den bei Siemens Enterprise geplanten Stellenabbau informiert. Die Arbeitnehmervertreter wurden wie inzwischen üblich unter Missachtung des §111 BetrVG nicht bereits in die Planungsphase einbezogen, sondern erst heute informiert.

Soweit bekannt sind im Einzelnen folgende Abbaumaßnahmen geplant:
Weltweit 3800
Deutschland 2000 Hauptsächlich Stammhaus und zusätzliche Verwaltungs- und Supportfunktionen betroffen
Neue Bundesländer 80 Abbau von Arbeitsplätzen
München Hofmannstraße 450 von 1450
Leipzig 530 Soll verkauft werden, oder in Lösungen mit dritten eingebracht werden
SMB Vertrieb & Service, Deutschland   Partnerschaft mit IT-Anbieter
Nachrichten Kabelgeschäft 60 Soll verkauft werden
Tessaloniki, Griechenland 270 Soll verkauft werden, oder in Lösungen mit dritten eingebracht werden
Curitiba, Brasilien 470 Soll verkauft werden, oder in Lösungen mit dritten eingebracht werden
Auftrags-Callcenter in Lateinamerika 1100 Soll verkauft werden

(cr/iw)

Artikel


InWaChRo-News: Dienstag, 26.02.08

Enterprise: Engagiert ins Aus
Bei SEN sollen 3800 Stellen weltweit, davon 2000 in Deutschland abgebaut werden und die bayerische Wirtschaftsministerin Emila Müller spricht von "bedauerlichen Einzelfällen".

Seit über zwei Jahren warten die SEN-Mitarbeiter auf diesen Knall. Manche mögen sogar zunächst erleichtert gewesen sein, als die Nachricht kam, dass sich bei SEN endlich etwas bewegt. Doch dann traf der Schock. Man wusste es eigentlich immer und doch ist es jetzt, wo es konkret wird, irgendwie unrealistisch. Man braucht Zeit zu begreifen, dass einer der 2000 abzubauenden Arbeitsplätze in Deutschland der eigene sein könnte.

Siemens sagt in einer lapidaren E-Mail, die Mitarbeiter sollen in die Strategie der Firma weiter vertrauen, und das, obwohl das Management gerade gesagt hat: "Ihr Arbeitsplatz entfällt." Man soll engagiert und mit voller Konzentration am Umbau des Unternehmens arbeiten. Was heißt das? Soll ich der Firma etwa helfen, meinen eigenen Arbeitsplatz abzubauen? Was hilft mir eine erfolgreich vorbereitete Cebit, an deren Erfolg ich arbeiten soll, wenn ich danach meinen Arbeitsplatz verliere? Was interessiert mich der wichtigste Productlaunch des Jahres, wenn es meine Abteilung vielleicht nicht mehr geben wird? Soll ich mich freuen, dass ich helfen darf Siemens Enterprise Communications "auf dem sich rapide verändernden Weltmarkt ... zum Erfolg zu führen", in dem mir "Good-bye" gesagt wird?

Der Mensch - und auch das sollte Siemens begreifen - ist nicht schizophren. Er kann angesichts dieses massiven Stellenabbaus nicht "das Vertrauen" in die Firmen- Strategie "behalten und weiter mit Energie und Konzentration an unserem gemeinsamen Ziel arbeiten." Das Ziel ist nicht mehr gemeinsam - schon lange nicht mehr. Jeder weiß, dass Siemens nur eines will - Enterprise loswerden. Vergeblich hat Siemens versucht, es zu verkaufen. Niemand wollte es. Schließen konnte Siemens Enterprise nicht, weil das Management nach BenQ und wegen der Korruptionsaffäre keine neuen Negativschlagzeilen gebrauchen konnte. Jetzt sucht Siemens wieder einen Käufer - wegen der US-Bilanzierungsrichtlinien. Siemens will Enterprise nicht sanieren, Siemens will es loshaben. Die Sanierung ist bis heute nicht gelungen, warum soll sie morgen gelingen. Wer will eigentlich, dass sie gelingt?

Die Mitarbeiter sind nicht blind. Sie wissen wie es bei Nokia Siemens Networks läuft. Die finnischen Produkte verdrängen die deutschen ohne Ansehen der Qualität. Sie blicken zu Alcatel-Lucent und sehen Gleiches. Siemens sollte den Mut haben, das auch so zu sagen, statt mit leeren und hohlen Versprechungen und schön gefärbten Worten ein Bild zu zeichnen, das nie Realität werden wird.

Die einzigen, die blind zu sein scheinen und alles glauben, was Firmenleitungen sagen, scheinen die Politiker zu sein. Wie sonst kommt Bayerns Wirtschaftsministerin Emilia Müller (CSU) zu der Aussage: Natürlich seien die geplanten Stellenstreichungen bei Siemens SEN ein schwerer Schlag für die Betroffenen und ihre Familien. Müller: "Trotz solcher ohne Zweifel sehr bedauerlichen Einzelfälle bleibt es aber dabei, dass sich der Wirtschaftsstandort Bayern insgesamt in guter Verfassung befindet."

In den Ohren der betroffenen Mitarbeiter, die vor dem Verlust ihrer Existenzgrundlage stehen, klingen solche Worte einfach nur zynisch.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 22.02.08

Enterprise: Jetzt wird es ernst
SEN-Wettbewerber Alcatel-Lucent, Nortel Networks sowie der Finanzinvestor Cerberus sollen am Kauf von Siemens Enterprise interessiert sein. Dies sagte eine mit der Situation vertraute Person zu Dow Jones Newswires. Voraussichtlich Ende April wird im Siemens-Aufsichtsrat über den Verkauf entschieden. Cerberus war für Dow Jones Newswires nicht zu erreichen, Alcatel-Lucent und Nortel wollten keine Stellungnahme abgeben.

Wie SEN jetzt aufgestellt ist, ist es nicht zu verkaufen, daher stehen vor dem Verkauf noch weitgehende Restrukturierungsmaßnahmen an. Möglicherweise werden die Restrukturierungsschritte bereits in der kommenden Woche angekündigt, da Siemens unter Zeitdruck steht.

Achtung! Da die Mitarbeiter von SEN ebenfalls bis 30.9.2009 Kündigungsschutz haben, kann Siemens den Abbau nur über „freiwillige Maßnahmen“, also Aufhebungsvertrag, beE, ATZ erreichen.

Siemens hatte im vergangenen Sommer bereits den Abbau von rund 600 Stellen bei SEN angekündigt. Insider gehen davon aus, dass alleine in Deutschland etwa die Hälfte der derzeit rund 6.200 Stellen bei SEN wegfallen könnte. Weltweit hat SEN etwa 17.500 Mitarbeiter.

Der seit Januar amtierende Siemens-Personalvorstand, Siegfried Russwurm, hat bereits harte Einschnitte bei SEN in Aussicht gestellt. "Wenn es zu technologischen Sprüngen kommt, muss das Management reagieren", sagte Russwurm in einem Interview mit dem Handelsblatt, "Zum Kuscheln bin ich nicht da".
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 16.02.08

Enterprise: Verkaufsverhandlungen mit Nortel und Matlin Patterson
Siemens beabsichtigt nach wie vor Siemens Enterprise zu verkaufen. Dabei steht Siemens unter Zeitdruck. Gelingt der Verkauf bis Juni dieses Jahres nicht, muss der Konzern seine Bilanzen der vergangenen zwei Geschäftsjahre neu schreiben. Deshalb hat Siemens 2007 Enterprise um 567 Mio. Euro abgewertet. Experten rechnen mit einem negativen Kaufpreis.

Nach Informationen der Financial Times Deutschland befindet sich Siemens derzeit in Verhandlungen mit dem US-Wettbewerber Nortel Networks und dem US-Finanzinvestor Matlin Patterson. Laut einer unternehmensinternen Quelle gehe man derzeit jedoch nicht von einem Erfolg der Verhandlungen aus. "Ich glaube nicht mehr daran, dass der Verkauf noch stattfindet", sagte ein Unternehmensinsider. Man sei aber nicht nur mit Nortel und Patterson im Gespräch, kommentierte ein Siemens Sprecher.

Unicredit-Analyst Roland Pitz geht davon aus, dass der Verkauf an Nortel nicht zustande kommen wird. Nortel befindet sich selbst tief in der Krise und steckt mitten im Umbau. Das Geschäft mit Firmennetzen leidet darunter, dass diese Kunden stärker auf mobile und Internet-basierte Lösungen umsteigen.

Der Finanzinvestor Matlin Patterson hat der FTD zufolge Zahlen und Management von SEN intensiv geprüft. Allerdings gebe es noch viele ungeklärte Punkte. Der Finanzinvestor dürfte einen größeren Stellenabbau planen, da die Fertigung überwiegend in Deutschland stattfindet.

Siemens Enterprise hält sich tapfer im Siemens Verband. Ein Grund dafür ist, dass Siemens ein zweites BenQ vermeiden will. Dies würde das ohnehin schon angeknackste Image des Konzerns weiter verschlechtern. "Die Siemens-Führung will ein zweites "BenQ" unbedingt vermeiden", so ein Insider. Darin dürfte der Grund für die schwierigen Verhandlungen mit Matlin Patterson liegen.

Der Verkauf von Enterprise sollte schon unter Kleinfeld bis Ende 2006 abgeschlossen werden. Immer wieder verhandelte Siemens mit Finanzinvestoren und Wettbewerbern wie Avaya und Cisco. Im vergangenen Herbst platzte der Verkauf an die Private- Equity-Firmen Permira und Apollo. Enterprise ist mit seinen 15.000 Mitarbeitern und über 3 Mrd. Euro Umsatz der letzte größere Unternehmensteil der ehemaligen Telekommunikationssparte Com - und vielleicht bleibt Enterprise das auch.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 23.01.08

Siemens: Enterprise schließt die Entwicklung in San Jose, USA
Auf einer Mitarbeiterveranstaltung am 17.01.08 wurde den R&D-Mitarbeitern von Siemens Enterprise mitgeteilt, dass die gesamte Entwicklung in San Jose, USA, geschlossen wird. Die Mitarbeiter haben bereits ihre Kündigung erhalten:

1/3 der MA wurde zum 31.01.08,
1/3 der MA zum 31.03.08 und
1/3 der MA zum 30.09.08 gekündigt.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 15.01.08

SHC / Enterprise: Siemens räumt auf
Der Siemens-Konzern will unter den zusammenhanglos im Konzern stehenden Sparten aufräumen. Dabei wolle man die "sonstigen operativen Aktivitäten" entweder in die neu gebildeten Bereiche eingliedern, schließen oder verkaufen, heißt es in einer am Dienstag veröffentlichten Präsentation von Finanzchef Joe Kaeser. Damit dürfte auch Enterprise wieder im Fokus der Siemens AG stehen.

Die Gigaset-Sparte Siemens Home and Office Communication Devices GmbH & Co. KG (SHC) dürfte dann geschlossen oder verkauft werden, da deren Produkte überhaupt nicht mehr in das Siemens-Portfolio passen. SHC war am 1.10.2005 gleichzeitig mit Siemens Mobile (BenQ) aus Com herausgelöst und ausgegliedert worden. SHC erwirtschaftete zuletzt bei einem Umsatz von 790 Mio. Euro einen Gewinn von 13 Mio. Euro.

Im Mai 2006 war Siemens noch stolz auf seine Entwickler bei SHC. Die auf der britischen Insel einflussreiche Zeitung ‚Which?' - das Pendent zur deutschen Zeitschrift 'Test' hat kürzlich ein Siemens Modell zu einem der besten Geräte für Vieltelefonierer gekürt.
(cr/iw)