NSN Services Deutschland GmbH & Co. KG
17.02.08 Integration hinter verschlossenen Türen
10.01.08 BAG entscheidet: Sozialauswahl auch bei unbegründetem Widerspruch
07.01.08 Herzlich willkommen!
InWaChRo-News: Sonntag, 17.02.08
NSN-VTS: Integration hinter verschlossenen Türen
Wie aus Unternehmenskreisen zu erfahren war, wurden nach dem Übergang der VTS von der
Deutschen Telekom zu NSN Integrationsteams gebildet. Diese Teams arbeiten hinter
verschlossenen Türen und sollen dem neuen Unternehmen im NSN-Konzern eine Gestalt
geben.
"Bewährte Strukturen werden dabei auseinander gerissen, alle Mitarbeiter umsortiert,
desorientiert und viel Neues übergestülpt. Alte Führungsstrukturen sind in diesen Prozess
nicht involviert", so ein Mitarbeiter. Vorgesetzte sollen noch nicht einmal Auskunft
darüber geben können, wer zum Kreis der "Erlauchten" gehört. "Kollegen, die bis zum
Übergang zu NSN noch zum offenen Meinungsaustausch bereit waren, drucksen jetzt nur noch
herum und schweigen - weil sie befürchten als ‚Informanten' negativen Folgen ausgesetzt
zu werden".
Die Mitarbeiter werden in diesem Prozess außen vor gelassen. Statt auf Vertrauen in die
Erfahrung und den Gestaltungswillen der Mitarbeiter zu setzen, lässt man sie
offensichtlich orientierungslos warten. Verunsichert fragen sich die Kollegen
unterdessen, wo die versprochenen Aufträge der Deutschen Telekom bleiben.
Gerüchteweise sollen bereits jetzt 700 Mitarbeiter zum Jahresende zur Disposition stehen.
Diese dürften jedoch nur die erste Welle sein, da bereits vor dem Betriebsübergang
Restrukturierungskosten für 1400 VTS-Mitarbeiter eingeplant wurden.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 10.01.08
BAG entscheidet: Sozialauswahl auch bei unbegründetem Widerspruch
In einem brandneuen Urteil hat das BAG entschieden, dass eine Sozialauswahl auch bei
einem unbegründeten Widerspruch gegen einen Betriebsübergang durchgeführt werden muss.
Grund ist die abschließende Aufzählung der Sozialauswahlkriterien im
Kündigungsschutzgesetz.
(BAG,
Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06)
Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen im Fall von
betriebsbedingten Kündigungen nicht mehr schlechter gestellt, als Mitarbeiter, die vom
Betriebsübergang nicht betroffen waren. Wir freuen uns über dieses
arbeitnehmerfreundliche Urteil.
Leitsätze des Urteils:
„1. Auch die Arbeitnehmer, die einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen
Betriebserwerber nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, können sich bei einer
nachfolgenden, vom Betriebsveräußerer erklärten Kündigung auf eine mangelhafte
Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG berufen.
2. Die Gründe für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines
Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber sind seit 1. Januar 2004 bei der Abwägung
der sozialen Auswahlkriterien nicht mehr zu berücksichtigen, da die Auswahlkriterien
(Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) vom Gesetzgeber
nunmehr abschließend benannt worden sind.“
(cr/iw)
InWaChRo-News: Montag, 07.01.08
NSN-VTS: Herzlich willkommen!
Die VTS-Mitarbeiter sind zum 1.1.2008 in die Nokia Siemens Networks Services Deutschland
GmbH & Co. KG übergegangen und gehören nun zum Nokia Siemens Networks-Konzern. Wir
begrüßen unsere neuen Kolleginnen und Kollegen und heißen sie herzlich willkommen.
(cr/iw)