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2007 Artikel

Ausgliederungen
2008 NSN-SCA IBM II
2007 NSN-SCA IBM I
2007 NSN-OBS TCS (TATA)
2007 NSN-RA Wipro

Die Betriebsübergänge zu Wipro und zu IBM II ist am Widerstand der Belegschaft gescheitert. Die Betroffenen widersprachen diesen Betriebsübergängen in der Mehrzahl. Sowohl bei Wipro wie auch bei IBM sollten eigenständige Firmen unter dem Konzerndach entstehen, die Mitarbeiter in einen eigenen Betrieb übergehen. In beiden Fällen konnte weder die NSN- noch die IBM- bzw. Wipro Unternehmensleitung die Mitarbeiter von den Zukunftsperspektiven in den neu gegründeten Unternehmen überzeugen.

Eingliederungen
2008 VTS (Dt.Telekom) NSN 2007 VTS (Dt.Telekom) NSN

Die Ausgliederung der Telekommunikationsbranche aus Siemens irritierte insbesondere größere Kunden sehr. Offensichtlich erklärte sich NSN bereit, die Vivento Technical Services GmbH (VTS) zu übernehmen. Zuvor wurden rund 1600 Mitarbeiter aus der Telekom Beschäftigungsgesellschaft Vivento von der VTS übernommen. Damit übernahm NSN alle Mitarbeiter der Dt. Telekom, die diese über ihre Beschäftigungsgesellschaft entsorgen wollte. Die ehemaligen VTS-Mitarbeiter befinden sich nun in einem eigenständiges Unternehmen, der NSN Services Deutschland GmbH & Co. KG.

Übergang von SAG zu NSN
2007 SN NSN
2006 SAG Com Carrier SN

Der Carrier-Bereich der Siemens Telekommunikationsbranche Com wurde wie Siemens Enterprise aus der Siemens AG am 01.08.2006 ausgegliedert und zunächst in ein eigenständiges Unternehmen, die Siemens Networks GmbH & Co.KG übergeführt. Mit diesen Ausgliederungen war die Telekommunikationssparte (COM) endgültig aufgelöst. Ein Jahr zuvor war Mobile Devices aus der Siemens AG zu BenQ Mobile, das ein Jahr später in Insolvenz ging, ausgegliedert worden.

Am 01.04.2007 wurde die Siemens Networks GmbH & Co. KG mit Nokia Net zusammengeführt. Grundlage dazu bildet ein Joint Venture Vertrag mit Siemens und Nokia. Die führende Rolle in diesem Joint Venture übernahm Nokia.


Impressum

Autoren:
Inken Wanzek,
Christine Rosenboom

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Nokia Siemens Networks (NSN) 2008


10.06.08   Versetzungen nach Mch M
09.06.08   Mitarbeiter warten vergeblich auf VB-Zahlungen
05.06.08   Betriebsrat vereinbart gravierende Nachteile für Mitarbeiter
30.05.08   Personalabbau abgeschlossen
30.05.08   Innovationsinitiative
28.05.08   Betriebsvereinbarung zum selber basteln?
25.05.08   Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland Verschmelzung bekannt gemacht
15.05.08   Derzeit gültiges Geschäftsmodell
12.05.08   Hat NSN noch eine Zukunft bei Nokia?
12.05.08   Strategische Neuausrichtung als Software- und Dienstleistungsanbieter
12.05.08   Microsoft will Telekomausrüster kaufen
10.05.08   Keine Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs
08.05.08   NSN GmbH Deutschland wird eingemeindet
06.05.08   Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG gegründet
03.05.08   Überleitungsvereinbarung von RTP CQE zu SGS
03.05.08   Widerspruch gegen den Betriebsübergang von RTP CQE zu SGS?
28.04.08   Entwicklung Mitarbeiterzahl zeigt Verlagerung in Niedriglohnländer
28.04.08   Geschäftszahlen
22.04.08   Altersteilzeit
18.04.08   Mitarbeiter müssen Bewerbungen nicht offenlegen
17.04.08   Mitarbeiterpool in Berlin
17.04.08   Kommentar zur Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterpool in Berlin
14.04.08   Globalisierungszyklus
13.04.08   NSN-VTS: Zerschlagung von Organisationsstrukturen
10.04.08   Nein zu Wechsel in Consultingfirma
10.04.08   Aktuelle Abbauzahlen
07.04.08   Ergebnisse zur Umfrage zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
01.04.08   NSN-CQE: Ausgliederung zu SGS geplant
02.03.08   Gleiten in die Osterferien?
19.03.08   Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung
17.03.08   Der GBR und die Innovationsoffensive
17.03.08   Mitarbeiter sollen zu Zeitarbeitsfirmen wechseln
17.03.08   Versetzungen nach Mch M
13.03.08   Souverän Trennungsangebote ablehnen
11.03.08   Auflösung der Dokumentationsabteilung bei RTP?
03.03.08   Altersteilzeit auf sechs Jahre verlängert
03.03.08   Vertrag zum Übergang der OBS-Mitarbeiter unterzeichnet
01.03.08   Kündigungsfristausgleich für RA, RTP und weitere Mitarbeiter

29.02.08   Demonstrationen der freien Entscheidung
29.02.08   Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
25.02.08   Schon wieder beE-Angebote!
25.02.08   Talentlink - zwingend in der beE
22.02.08   Büroflächen zu vermieten
19.02.08   Schleichender Stellenabbau geht weiter
17.02.08   Betriebszugehörigkeit kann nicht verloren gehen
13.02.08   Mitarbeiterentsorgung über Nokia Bochum geplant
12.02.08   Update Personalabbau in Mch H und Mch M
11.02.08   Restrukturierung
06.02.08   Personalabbau in Deutschland – völlig unerwartetes Ereignis eingetreten
06.02.08   Ablösung der 58-er Regelung
05.02.08   Personalabbau in Finnland
04.02.08   Stellungnahme zu Simons Statement zum Standort Deutschland
03.02.08   Ericsson baut in Netzwerksparte 4000 Stellen ab
02.02.08   Kein weiterer Stellenabbau geplant
02.02.08   Kein Übergangsmandat für Betriebsrat Mch P

29.01.08   All Hands Meeting oder Simons Parteitag
28.01.08   Was wurde aus der Innovationsinitiative?
28.01.08   „Beratervertrag“ für Betriebsrat Mch P?
24.01.08   Geschäftszahlen
24.01.08   "Sell and lease back" - Abbau auf österreichisch
24.01.08   Tarifgehalt und ATP
23.01.08   ATP Prozess
23.01.08   Sinn und Unsinn der Zielvereinbarung
21.01.08   Management dementiert Pläne bzgl. Standortreduzierung
19.01.08   Zielvereinbarungen / Bewerbungen müssen nicht offen gelegt werden
17.01.08   NSN kann keinen Sozialplan verweigern
15.01.08   Standortreduzierung geplant?
15.01.08   Alternativen für R&D-Mitarbeiter?
13.01.08   Abbauzahlen und aktuelle Betriebsgrößen
10.01.08   BAG entscheidet: Sozialauswahl auch bei unbegründetem Widerspruch
10.01.08   Zukunftsperspektive für R&D in Deutschland?
09.01.08   Krankmeldungen



InWaChRo-News: Dienstag, 10.06.08

NSN: Versetzungen nach Mch M
Durch unklare Kommunikation wissen Mitarbeiter nicht, ob sie versetzt sind oder welchem Betrieb sie angehören.

Mitarbeiter sind nach Mch M versetzt, wenn ihnen ein Arbeitsplatz in Mch M für mindestens einen Monat zugewiesen wurde. Nach §95 III BetrVG gilt nämlich: „Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet…“.

Der Mitarbeiter ist auch versetzt und zwar vorläufig, wenn der Betriebsrat Mch M der Versetzung widersprochen hat und der Arbeitgeber die Maßnahme nach §100 BetrVG vorläufig durchgeführt hat. Entscheidet das Arbeitsgericht später, dass die Maßnahme nicht rechtens war, muss der Arbeitnehmen nach zwei Wochen nach Rechtskraft des Urteils an seinen alten Arbeitsplatz zurückzuversetzen: „Soweit gem. § 100 III vorläufige personelle Maßnahmen zwei Wochen nach Rechtskraft „enden“ und „nicht aufrechterhalten werden“ dürfen, bedeutet dies, dass eine …Versetzung in diesem Moment ihre betriebsverfassungsrechtl. Zulässigkeit verliert: … Bei der Versetzung ist der AN auf seinen bisherigen Arbeitsplatz „zurückzuversetzen“ (Fitting Rn. 19).“ (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht zu §100 BetrVG)

Egal, ob die Maßnahme vorläufig durchgeführt wurde, oder die Mitarbeiter endgültig versetzt sind, sie gehören zum Betrieb Mch M. Der Betriebsrat Mch M ist für sie zuständig und die Betriebsvereinbarungen von Mch M gelten für diese Mitarbeiter.

Also gilt für sie auch die Gleitzeitvereinbarung von Mch M. Dies bedeutet auch, dass die Mittagspause 42 Minuten (Mch M) statt 35 Minuten (Mch H oder Mch P) dauert. Mitarbeiter, die lediglich die kürzere Mittagspause von 35 Minuten von ihrer täglichen Anwesenheitszeit abziehen laufen Gefahr, deswegen eine Abmahnung zu bekommen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 09.06.08

NSN: Mitarbeiter warten vergeblich auf VB-Zahlungen
Mitarbeiter, die einen VB-Vertrag (Vorzeitige Beendigung) mit der NSN GmbH & Co. KG abgeschlossen haben, erhalten entgegen der vertraglichen Vereinbarungen noch keine regelmäßigen Zahlungen. Die Mitarbeiter stehen also ohne „Gehalt“ da, ihre privaten finanziellen Verpflichtungen (Miete usw.) bestehen jedoch weiter. Beim VB-Vertrag wird die vereinbarte Abfindungssumme bis zum Renteneintritt in Monatsraten ausgezahlt.

Der VB-Vertrag legt fest, dass NSN die Siemens-Gesellschaft PSG in Berlin mit der Auszahlung der monatlichen Beträge beauftragt. Die Mitarbeiter bekommen nun die Auskunft, die Datenverarbeitungssysteme von NSN und PSG arbeiten nicht zusammen. Daher sähe sich die PSG etwa bis Oktober 2008 außerstande, die vereinbarten VB-Zahlungen anzuweisen. Die Aussagen über den Zeitraum, bis dieser Fehler behoben ist, differieren je nach Ansprechpartner.

Bei außergerichtlicher Geltendmachung der Forderung gegenüber NSN und Hinweis auf eine mögliche Forderung von Verzugszinsen, erklärte sich NSN bereit, monatlich einen Teilbetrag der VB-Raten auszuzahlen. NSN sei es aber nicht möglich eine wirkliche Berechnung Brutto/Netto vorzunehmen und den exakten Betrag zu überweisen. Erst wenn der DV-Abgleich zwischen NSN und PSG funktioniert, dann würde die PSG die VB-Raten regulär auszahlen und den fehlenden Betrag für die vorhergehenden Monate überweisen.

Wir finden, dass NSN nicht in der Lage ist, einen einfachen VB-Vertrag zu erfüllen und die monatlichen Raten korrekt auszurechnen, ist ein Armutszeugnis. Solange der DV-Abgleich nicht klappt, muss NSN die Beträge berechnen und pünktlich und vollständig an die Betroffenen auszahlen. NSN hat den VB-Vertrag unterschrieben und steht daher in der vertraglichen Verpflichtung solange die PSG - aus welchen Gründen auch immer - der Auszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.

Die Betroffenen sollten ihre Forderungen incl. Verzugszinsen schriftlich per Einschreiben mit Rückschein geltend machen und einen Zahlungstermin setzen. Sie sollten damit nicht zu lange warten, damit die Ansprüche nicht verjähren. Im Tarifvertrag findet sich beispielsweise ein Passus, dass Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nur innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden können.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 05.06.08

NSN: Betriebsrat vereinbart gravierende Nachteile für Mitarbeiter
Betriebsrat und Betriebsleitung Mch H haben eine Protokollnotiz vereinbart, die auf den 24.04.2008 zurückdatiert werden sollte, die in unglaublicher Weise den Mitarbeitern Rechte wegnimmt. Der Betriebsrat hat gegen die Einwände der NCI-Betriebsräte beschlossen, die Protokollnotiz zu unterschreiben unter der Voraussetzung, dass diese nicht zurückdatiert wird.

Um was geht es?
In dieser Protokollnotiz geht es um den Betriebsübergang von CQE zur SGS GmbH, der bereits am 01.06.2008 stattgefunden hat. Die Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang ist bereits abgelaufen.

Die Protokollnotiz enthält folgenden Text: „Zwischen den Betriebsparteien besteht Einigkeit darüber, dass mit Abschluss der Überleitungsvereinbarungen zur Ausgliederung des Testcenters CQE zur SGS GmbH die Unterrichtung des Betriebsrates gem. §111 BetrVG abgeschlossen ist. Die Betriebsparteien gehen bei der vorgenannten Ausgliederung von einer Betriebsspaltung im Sinne von §111 BetrVG aus. Die Unterrichtung hierüber erfolgte rechtzeitig und umfassend. Die Beratungen waren abschließend.“

Gravierende Nachteile für die Mitarbeiter
Nach den Informationen, die die Mitarbeiter vor dem Übergang bekommen haben, handelte es sich um einen Teilbetriebsübergang. Plötzlich möchten Betriebsleitung und Betriebsrat dies nachträglich als eine Betriebsabspaltung mit anschließendem Betriebsübergang definieren.

Drei Mitarbeiter haben dem Betriebsübergang zu SGS widersprochen. Diese sind nur durch diese Protokollnotiz plötzlich nicht mehr im Betrieb Mch H, sondern in einem eigenen, nicht betriebsratsfähigen Betrieb, der ansonsten leer ist und keine Aufgaben hat. Damit gibt es, wenn der Betrieb im Oktober 2009 geschlossen werden sollte keine Sozialauswahl, keine Betriebsratswidersprüche gegen die Kündigungen, keinen Interessenausgleich und Sozialplan, weil der Betrieb nicht betriebsratsfähig ist und damit auch keine Abfindungen. Dies gilt für die drei Mitarbeiter, die bereits widersprochen haben und für alle, die irgendwann nachträglich widersprechen.

Durch die Protokollnotiz, die dokumentiert, dass ein Interessenausgleich versucht wurde, haben die Mitarbeiter auch keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nach §113 BetrVG, der eine Abfindung ersetzen könnte. Denn nach §113 III BetrVG haben Mitarbeiter dann einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn „der Unternehmer eine geplante Betriebsänderung nach §111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden.“

Tatsächlich haben aber eine Information des Betriebsrates und Beratungen über einen Interessenausgleich bezüglich einer Betriebsabspaltung nie stattgefunden. Dennoch stimmte der Betriebsrat gegen die Einwände der NCI-Betriebsräte der Protokollnotiz mehrheitlich zu.

Gründe nicht hinterfragt
Der Betriebsratsvorsitzende Mch H (IG Metall) behauptete, die Betriebsleitung bestehe auf der Protokollnotiz, da im Vertrag zwischen NSN und SGS festgelegt worden sei, eine solche Vereinbarung abzuschließen, ansonsten würde dieser Übergang scheitern. Diese Begründung wurde vom Betriebsrat nicht hinterfragt. Wir bezweifeln, dass es eine solche Klausel in diesem Vertrag zwischen NSN und SGS gibt.

Ein Übergang, der schon stattgefunden hat, kann nicht mehr scheitern. SGS kann kein Interesse an einer solchen Vereinbarung haben und schon gar nicht daran, dass der Übergang daran scheitert. Denn gegen SGS entstehen keinerlei Ansprüche, wenn es eine solche Vereinbarung nicht gibt.

Es können jedoch wie oben gezeigt, Ansprüche gegen die NSN GmbH & Co. KG entstehen, wenn die Vereinbarung nicht unterzeichnet wird, z.B. ein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Ein weiterer Vorteil für NSN durch diese Protokollnotiz und ein gravierender Nachteil für die Mitarbeiter, die widersprochen haben, ist, dass letztere sich plötzlich in einem eigenen, nicht betriebsratsfähigen Betrieb wiederfinden.

Der Betriebsratsbeschluss ist unwirksam, da der Betriebsrat Mch H nicht ordnungsgemäß geladen war. Es hat ein Betriebsrat an der Sitzung teilgenommen, der zur SGS übergegangen ist und damit am 01.06.2008 aus dem Betriebsrat Mch H ausgeschieden ist. Der Betriebsrat hat auch nicht in Ausübung seines Übergangsmandats getagt, da sich dieses nur auf Abschlüsse mit der SGS GmbH bezieht. Über eine Betriebsvereinbarung mit der Betriebsleitung NSN Mch H kann der Betriebsrat in der Zusammensetzung des Übergangsmandats nicht abstimmen. Darüber hinaus wurde die Protokollnotiz erst während der gestrigen Sitzung vom Betriebsratsvorsitzenden Mch H (IG Metall) den anderen Betriebsräten vorgelegt. Damit ist ein Formfehler begangen worden, da die Unterlagen zusammen mit der Ladung drei Tage vor der Betriebsratssitzung ausgehändigt werden müssen, damit die Betriebsräte sich einen Überblick darüber verschaffen können und mögliche Folgen für die Mitarbeiter klären können.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 30.05.08

NSN: Personalabbau abgeschlossen
Geschäftsleitung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG und GBR haben am 28.5.2008 in einer gemeinsamen Erklärung den im IA/SP vom 12.7.2007 vereinbarten Personalabbau offiziell als beendet erklärt. Damit ist er also auch in Mch H und Mch M abgeschlossen.

Bis Ende 2009 sollten 2.290 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Dieser Abbau wurde nun bereits eineinhalb Jahre früher erreicht.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 30.05.08

NSN: Innovationsinitiative
Geschäftsleitung und GBR erklärten, dass die im IA/SP vereinbarten Maßnahmen zur Sicherung des Standortes Deutschland, also die Innovationsinitiative nun „wie geplant, zügig umgesetzt“ werden soll.

Geplant war ursprünglich, die Innovationsinitiative sofort umzusetzen und zwar unter Einbeziehung der Mitarbeiter. Die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski sollte ab Juli/August 2007 eine umfassende Untersuchung durchführen, um Perspektiven für die Standorte in Deutschland zu entwickeln. Trotz GBR-Beschluss beauftragte der NSN-GBR-Vorsitzende Kemper & Schlomski jedoch nicht. Stattdessen beauftragte der GBR im September 2007 die Unternehmensberatung EWR-Consulting mit einem deutlich reduzierten Budget damit, die Planungen von NSN zu analysieren und zu prüfen, ob diese plausibel sind oder Lücken aufweisen.

Dabei verschaffte sich EWR Consulting zunächst einen Überblick. Anschließend sollte die Planung von NSN grob auf Plausibilitätslücken überprüft werden. Schließlich sollten alle Business Units detailliert durchleuchtet werden. Erste Ergebnisse sollten bis Weihnachten 2007 vorliegen.

Bis heute ist jedoch kein Ergebnis dieser Innovationsinitiative bekannt gegeben worden. Warum soll dieses neue Versprechen von Geschäftsleitung und GBR jetzt plötzlich umgesetzt werden? Anzeichen dafür sind nicht zu erkennen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 28.05.08

NSN: Betriebsvereinbarung zum selber basteln?
Vorgesetzte von in die Martinstraße versetzten Mitarbeitern, picken willkürlich zu ihrem Vorteil aus den in den einzelnen Standorten gültigen Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit die Rosinen heraus und schaffen sich so unzulässigerweise eine willkürliche Gleitzeitregelung nach Gutsherrenart. So geht es nicht!

Für Mitarbeiter, die von Mch P oder Mch H nach Mch M versetzt wurden, gelten grundsätzlich die Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Standortes, also der Martinstraße. Dies gilt auch dann, wenn der Betriebsrat Mch M dieser Versetzung widersprochen hat und der Arbeitgeber den Mitarbeiter nach §100 BetrVG vorläufig versetzt hat.

Beispielsweise wollen Vorgesetzte den Beginn der Gleitzeit nach eigenen Vorstellungen grundsätzlich festlegen. Die Gleitzeitvereinbarung von Mch M regelt jedoch eindeutig Beginn und Ende der Gleitzeit, in der die Mitarbeiter die Lage ihrer täglichen Arbeitszeit selbst bestimmen können:
„5. Zeitrahmen: Die Mitarbeiter können … Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb der Gleitzeitspanne von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr selbst bestimmen. …“
Nur in Ausnahmefällen, die durch betriebliche Gründe bedingt sein müssen, kann in beidseitiger Absprache abgewichen werden. Zu Regelfällen darf dies jedoch nicht werden.

Weiterhin wollen Vorgesetzte eine für die gesamte Abteilung generell gültige Kernzeit – das heißt „Anwesenheitspflicht“ festlegen. Dies geht nicht. Eine ständige Erreichbarkeit der Abteilung ist nur erforderlich, wenn die Abteilung direkten Kundenkontakt hat. Dann ist eine Anwesenheitspflicht aber nicht generell für alle Mitarbeiter notwendig. In der Regel finden sich immer Mitarbeiter, die lieber früh kommen und dafür auch früher gehen und solche, die Langschläfer sind und dann auch abends länger bleiben wollen. Eine solche Anwesenheitspflicht muss aber zwischen Mitarbeitern untereinander und Führungskraft abgestimmt werden. Mitarbeiter, die Kinder im Kindergarten oder in der Schule haben, können nicht frei über ihre tägliche Zeiteinteilung bestimmen, da sie die Aufsichtspflicht für ihre Kinder haben und diese geht vor. Darauf ist Rücksicht zu nehmen. Wenn der Vorgesetzte eine solche Interessenabstimmung nicht hinbekommt, dann ist das für ihn ein Armutszeugnis. Die Gleitzeitvereinbarung von Mch M regelt eindeutig:
„6. Ansprechbarkeit der Abteilung: Während der Normalarbeitszeit (8.00 Uhr bis 15.42 Uhr) muss nach Maßgabe betrieblicher Erfordernisse in gegenseitiger Abstimmung die Ansprechbarkeit der Abteilung durch die Anwesenheit von einzelnen MA ermöglicht sein. Sollten MA und Führungskraft zu keiner Verständigung kommen, so führen PA und BR eine Lösung herbei.“

Weiter wollen die Vorgesetzten die Zeiterfassung über ein Excel-Sheet wie in Mch P anordnen. Das geht ebenfalls nicht, auch nicht, wenn die Vorgesetzten nicht in der Lage sind, sich umzustellen: „7. Zeiterfassung: …Über die Aufzeichnungen der MA hinaus darf die Führungskraft bzw. Dritte keine weiteren oder andere Aufzeichnungen führen, verarbeiten oder anordnen.“ Dieses Excel-Sheet von Mch P ist im Übrigen für die Martinstraße nicht geeignet, da es einen Gleitzeitbeginn von 6.00 Uhr nicht zulässt. Weiter erfolgt gemäß Punkt 7 der Gleitzeitvereinbarung Mch M die Zeiterfassung durch Selbstaufschreibung in einem Erfassungsbogen für jeden Monat. Dieser Bogen ist am Monatsende vom Mitarbeiter und der Führungskraft zu unterschreiben und vom Mitarbeiter 2 Jahre aufzubewahren. Ein Vordruck des Erfassungsbogens ist beim Betriebsrat Mch M erhältlich.

Die Mittagspause in Mch M beträgt nach der Gleitzeitvereinbarung 42 Minuten, in Mch H und Mch P nur 35 Minuten.

Wir stellen immer wieder fest, dass u.a. gegen Betriebsvereinbarungen in den Betrieben verstoßen wird. Jeder Vorgesetzte hat die Compliance-Richtlinien von NSN unterzeichnet. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Führungskräfte die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch die aus dem Betriebsverfassungsgesetz und die Bestimmungen aus dem Arbeitsvertrag einhalten. Wenn dies nicht passiert, sind Compliance-Regelungen Makulatur und das Unternehmen handelt rechtswidrig. Auch BetrVG und BGB sind Gesetze, an die man sich zu halten hat. Ob Verstöße aus Unwissenheit, Willkür oder aus Unfähigkeit passieren, ist irrelevant – Unwissen schützt vor Strafe nicht. Die Betriebe sind kein rechtsfreier Raum.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 25.05.08

NSN: Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland Verschmelzung bekannt gemacht
Wie bereits berichtet, sollen in Deutschland die Mitarbeiter der Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland (Ex-Nokia Net), gemäß §613a BGB in die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG (Ex-Siemens Com Carrier) übergehen.

Am 19.05.2008 wurde durch Eintragung in das Handelsregister des Münchener Amtsgerichtes bekannt gemacht, dass die Nokia Siemens Networks Deutschland GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum HRB 11180) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG verschmolzen ist.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 15.05.08

NSN: Derzeit gültiges Geschäftsmodell
Auf dem Betriebsrätetag am 9. / 10. April in Berlin erklärte Lydia Sommer, dass eine Insolvenz der NSN GmbH & Co. KG wie bei BenQ aufgrund des derzeit gültigen Geschäftsmodells nicht möglich ist. Weiter verzeichnet die NSN GmbH & Co. KG ein positives Geschäftsergebnis.

Wie kann das sein, wenn der NSN-Konzern eine negative Marge von -9,8 Prozent verzeichnete?

An den Joint-Venture-Vertrag sind Siemens und Nokia bis September 2011 gebunden. Der Vertrag kann nur gelöst werden, wenn beide der Auflösung zustimmen. Offensichtlich verpflichtet der Joint-Venture-Vertrag Siemens und Nokia dazu, Verluste des NSN-Konzerns über die NSN B.V. auszugleichen.

So wie es sich uns darstellt, schloss die NSN Oy (Finnland) auf Weisung der NSN B.V. (Holland) mit der NSN GmbH & Co. KG (Deutschland) ein Rahmenabkommen zur Erbringung von Leistungen / Lieferung von Produkten ab. Dieses Rahmenabkommen regelt, dass Kauf- bzw. Serviceverträge nicht mehr mit der NSN GmbH & Co. KG, sondern ausschließlich zwischen dem Kunden und der NSN Oy in Finnland abzuschließen sind. Der Kunde zahlt an die NSN Oy.

„In der Endausbaustufe werden dann alle Vertriebsverträge von der NSN Oy in Finnland gehalten.“, so Lydia Sommer auf dem Betriebsrätetag.

Die NSN Oy beauftragt dann die NSN GmbH & Co. KG, die Serviceleistung gegenüber dem Kunden zu erbringen oder ihm das Produkt zu liefern. Im Gegenzug erstattet die NSN Oy die entstandenen Kosten zuzüglich eines Ergebnisaufschlages (Gewinnspanne) an die NSN GmbH & Co. KG.

In der NSN GmbH & Co. KG Deutschland werden im Wesentlichen ehemalige Siemens-Produkte hergestellt bzw. Serviceleistungen für diese erbracht. Viele der ehemaligen Siemens-Produkte wurden zugunsten der Nokia-Produkte eingestellt. Innovationen, also neue Produkte, Serviceleistungen, die von der NSN GmbH & Co. KG entwickelt bzw. erbracht werden, sind nicht in Sicht. Das heißt mit dem Auslaufen der bestehenden Produkte werden die Aufträge der NSN Oy an die NSN GmbH & Co. KG zurückgehen. Dadurch, dass die Kaufverträge auf die NSN Oy abgeschlossen sind, dürfte es einfacher sein, bisherige Siemens-Kunden auf Nokia-Produkte zu migrieren, was den Rückgang der Aufträge für die NSN GmbH & Co. KG beschleunigen wird.

Da die NSN GmbH & Co. KG ihre Vermögenswerte an die NSN Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG überträgt, bestehen keine nennenswerten Rücklagen, um immer mehr frei werdende Mitarbeiter finanzieren zu können. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten, entweder werden in der NSN GmbH & Co. KG durch Innovationen neue Produkte und Serviceleistungen entwickelt oder es müssen immer mehr Mitarbeiter in der NSN GmbH & Co. KG abgebaut werden und die NSN B.V. muss die entstehenden Verluste bei der NSN GmbH & Co. KG ausgleichen. Es ist daher zu erwarten, dass immer mehr kleinere oder größere Teile aus der NSN GmbH & Co. KG herausgelöst und ausgegliedert werden.

Durch das Geschäftsmodell, die Verpflichtung zum Verlustausgleich durch die NSN B.V. und die Kostenerstattung zzgl. des Ergebnisaufschlages für Beauftragung durch die NSN Oy (beides sind Zuflüsse), kann die NSN GmbH & Co. KG kein negatives Ergebnis aufweisen. Aufgrund der Bezuschussung kann man nicht mehr erkennen, ob die NSN GmbH & Co. KG ihr positives Ergebnis aus dem operativen Geschäft erwirtschaftet, oder durch Zuschüsse der Mutterfirmen erreicht hat. Letzteres ist auf Dauer ungesund und kein tragfähiges Geschäftsmodell.

Es sieht so aus, als ob die NSN GmbH & Co. KG noch so lange bestehen wird, wie es noch Kunden gibt, die ehemaligen Siemens-Produkte kaufen bzw. Serviceleistungen in Anspruch nehmen. Erfolgen keine Innovationen, ist die NSN GmbH & Co. KG ein Auslaufmodell. Dies scheint der Fall zu sein, denn man hört nichts mehr von der Innovationsinitiative des GBR, die er schon zweimal vergeblich anzustoßen versucht hat.


(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 12.05.08

NSN: Hat NSN noch eine Zukunft bei Nokia?
Simon Beresford-Wylie, CEO von Nokia Siemens Networks, ist auch Mitglied des Vorstands von Nokia, wie der Nokia-Homepage zu entnehmen ist. Die Politik von Nokia beeinflusst folglich die Entscheidungen des Nokia Siemens Networks Managements erheblich. Dazu kommt, dass Nokia Siemens Networks bei Nokia voll konsolidiert wird.

Die Zahlen des Geschäftsjahres 2007 zeigen, dass die Restrukturierung bei NSN noch nicht abgeschlossen sein kann. Um den Anteil des Personals an den Umsatz anzupassen, wird NSN wohl die Entwicklung und sonstige kostenintensive Tätigkeiten in Niedriglohnländer verlagern, oder Nokia wird das Geschäft abstoßen. Ersteres beobachten wir schon länger.

Geschäftsjahr 2007

Umsatz

[Mio. Euro]

Operating Profit

[Mio. Euro]

Personal

Anteil am Umsatz

Anteil Operating Profit

Anteil Personal

Nokia gesamt

51.058

7.985

112.262

 

 

 

Mobile Phones

25.083

5.434

3.614

49,1%

68,1%

3,2%

Multimedia

10.538

2.230

3.923

20,6%

27,9%

3,5%

Enterprise Solutions

2.070

267

2.059

4,1%

3,3%

1,8%

NSN

13.393

-1.308

58.423

26,2%

-16,4%

52,0%

Common Group Functions

 

 

44.243

 

 

39,4%



Bei den Geschäftsfeldern Mobile Phones, Multimedia und Enterprise Solutions erzielt ein niedriger Anteil an Personal einen hohen Anteil am Umsatz. Mit der Komplexität der Produktentwicklung steigt jedoch der Bedarf an Personal. Auch dies spiegelt sich in den Zahlen wieder. Trotzdem ist bei Multimedia und Enterprise Solutions der prozentuale Umsatz deutlich höher als der prozentuale Anteil an Mitarbeitern.

Bei Nokia Siemens Networks ist es umgekehrt. Das liegt einmal an der Komplexität der Entwicklung, zum anderen aber auch daran, dass man ohne Rücksicht auf die Kundenbedürfnisse und Reifegrade der Produkte fast ausschließlich Nokia-Produkte bei den Portfolioentscheidungen favorisiert und Siemens-Produkte eingestellt hat. Dies führte zu Turbulenzen bei den Kunden, die sich teilweise anders orientiert haben und zum Einbruch der den Geschäftszahlen bei NSN.

Die gesamte Siemens-Netzsparte einschließlich der Mobilfunkaktivitäten erzielte 2006 eine Ebit-Marge von 4,3 Prozent. Der von Nokia in das Joint Venture eingebrachte Bereich Nokia Networks konnte damals eine Marge von 8,2 Prozent (ohne Einmaleffekte) aufweisen. Ericsson hatte im Jahr 2006 eine Marge von 19,9 Prozent, der sich Nokia Siemens Networks durch die Zusammenlegung der Netzwerksparten von Nokia und Siemens und die daraus resultierenden Synergieeffekte annähern sollte. Im Jahr 2007 erreichte Nokia Siemens Networks jedoch nur eine negative Marge von -9,8 Prozent. Ericssons Marge sank im Jahr 2007 auf 16,3 Prozent, ist aber noch deutlich positiv.

Eine sensiblere Vorgehensweise des NSN-Managements, die sich an Kundenbedürfnis und Produktqualität orientiert hätte, hätte den Umsatz vermutlich nicht so einbrechen lassen. Nicht mitgerechnet ist die Demotivation der Mitarbeiter, die sich auch in Qualitätseinbußen und damit Umsatzeinbrüchen niederschlägt. Diese Entscheidungen bei NSN sind wohl auch auf die streng hierarchische Entscheidungsstruktur bei Nokia zurückzuführen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 12.05.08

Nokia: Strategische Neuausrichtung als Software- und Dienstleistungsanbieter
Bei der Jahreshauptversammlung von Nokia am 08.05.2008 im Helsinki Fair Center sprach der Vorstandsvorsitzende Olli-Pekka Kallasvuo über die Zukunft von Nokia. „Unser Ziel ist es, weniger ein klassischer Hersteller zu sein, sondern mehr wie eine Internetfirma zu handeln“, so Kallasvuo.

Nokia sieht Firmen wie Apple, Microsoft und Google als seine zukünftigen Konkurrenten an, sagte Olli-Pekka Kallasvuo den Aktionären. Nokia wird laut Kallasvuo in die Geschäftsfelder „Geräte und Services“, sowie Nokia Siemens Networks aufgeteilt. Unter „Geräten und Services“ werden die bisherigen Geschäftsgebiete Mobile Phones, Multimedia und Enterprise Solutions zusammengefasst.

Mobile Phones ist, wie aus den Geschäftszahlen zu erkennen ist, momentan das tragende Geschäft, also das, wovon Nokia derzeit lebt (so wie früher von den Gummistiefeln). Die Handyentwicklung dient als finanzielle Basis für die Neuausrichtung, soll aber immer mehr in den Hintergrund treten. Nokia sieht sich für die Zukunft als Internetfirma, wird also den Bereich Multimedia ausbauen. Es ist damit zu rechnen, dass Enterprise Solutions mittelfristig zur Disposition stehen wird.

Als klassischer Gerätehersteller passt Nokia Siemens Networks nicht mehr in die Neuausrichtung von Nokia als Software- und Dienstleistungsanbieter. Hinzu kommt, dass NSN sich nicht wie erwartet positiv entwickelt, sondern mit einem negativen Ergebnis (Marge: -9,8 Prozent) und im Verhältnis zum Umsatz hoher Mitarbeiterzahl das Geschäftsergebnis von Nokia belastet. Es ist daher zu erwarten, dass sich Nokia von NSN trennen wird.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 12.05.08

Nokia: Microsoft will Telekomausrüster kaufen
Laut der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „der Standard“ hat Microsoft, Spekulationen aus Stockholmer Börsenkreisen zufolge, ernsthaftes Interesse daran, das schwedische Telekommunikationsunternehmen Ericsson aufzukaufen. Analysten äußerten sich skeptisch zu diesen Verkaufsgerüchten. Falls Microsoft tatsächlich einen Telekomanbieter haben möchte, so Anders Elegemyr von der isländischen Bank Glitnir, wäre Nokia die glaubwürdigere Wahl.

Klar dürfte sein, wenn Microsoft Nokia wirklich aufkaufen sollte, dann wird Microsoft Nokia Siemens Networks abstoßen, denn dies passt genauso wenig in dessen Portfolio wie in das geplante Portfolio von Nokia. Die Hürde, dass der Joint Venture Vertrag zwischen Nokia und Siemens bis September 2011 läuft, dürfte für Nokia überwindbar sein, wenn Siemens dem Verkauf zustimmt.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 10.05.08

Keine Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs
Mitarbeiter, deren Arbeit entfällt bekommen mitgeteilt, sie würden unter Anrechnung ihres Urlaubsanspruches freigestellt werden. Ausgenommen seien bestimmte Pflichttermine, die ihnen bei Bedarf mitgeteilt werden.

Das geht so nicht. Diese Arbeitgeberanarchie geht uns allmählich auf die Nerven. Der Arbeitgeber kann sich die Gesetze nicht nach Gutsherrenart selbst machen.

Wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter freistellt, kann er dies auf keinen Fall unter Anrechnung des Urlaubsanspruchs tun, schon gar nicht, wenn er während dieses "Urlaubs" Pflichttermine ansetzt. Dies widerspricht schon allein dem Zweck des Urlaubes, der Erholung (§1 BUrlG). Dies ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Außerdem ist der Urlaub am Stück zu gewähren (§7 II BUrlG). Müssten die Mitarbeiter solche Termine wahrnehmen, befindet er sich in Bereitschaft und kann noch nicht einmal verreisen. Der Arbeitgeber greift damit in die Freizeitgestaltung der Mitarbeiter unrechtmäßig ein.

Darüber hinaus hat der Arbeitgeber kein Recht, Mitarbeiter in ungekündigtem Arbeitsverhältnis gegen ihren Willen freizustellen, da sie aufgrund ihres Arbeitsvertrages und §611 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 1 und 2 GG) einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung haben.

Die Mitarbeiter sollten den Betriebsrat einschalten. Er hat volles Mitbestimmungsrecht nach §87 I Nr.5 BetrVG: „... sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird“.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 08.05.08

NSN: Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland wird eingemeindet
Im Joint Venture Nokia Siemens Networks wurden Siemens Com Carrier und Nokia Net zusammengeführt. In Deutschland wurden die Unternehmen jedoch nicht in einer Firma zusammengefasst. Der Ex-Nokia-Teil bildete die Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland mit Sitz in Düsseldorf, der Ex-Siemens-Teil die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit Sitz in München.

Nach der Ausgliederung von OBS zu TATA soll nun der Rest der Nokia Siemens Networks GmbH per Betriebsübergang nach §613a BGB in die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG übergehen. Die betroffenen Mitarbeiter in Düsseldorf haben gestern das Unterrichtungsschreiben erhalten.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 06.05.08

NSN: Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG gegründet
Am 18.03.2008 wurde die Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz in München, St.-Martin-Straße 76 neu ins Handelsregister am Amtsgericht München eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der GmbH & Co. KG ist die Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung Management GmbH, München.

Aus den Handelsregistereinträgen geht hervor, dass NSN im Dezember 2007 beschlossen hat, diese NSN Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu gründen.

Aufgrund des BenQ-Desasters beeilte sich Siemens im November 2006, die Lage bei der Siemens Networks GmbH & Co. KG und damit bei Nokia Siemens Networks in ihren FAQs zu erklären. Nach Aussage von Siemens sind am 1.10.2006 zusammen mit den Mitarbeitern auch alle Vermögensgegenstände einschließlich der Patente in die Siemens Networks GmbH & Co. KG übergegangen.

Wir fragen uns natürlich, warum dieses Unternehmen gegründet wurde und warum gerade jetzt. Bedeutet die Gründung dieses Unternehmens, wie der Name schon nahe legt, dass jetzt die Vermögenswerte aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG abgezogen und von den Mitarbeitern getrennt an die Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG übertragen werden? Dann hätten wir bei NSN in Deutschland das gleiche Konstrukt vorliegen wie bei BenQ.

Wir fordern die Geschäftsführung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG auf, hierzu Stellung zu nehmen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 03.05.08

NSN: Überleitungsvereinbarung von RTP CQE zu SGS
Wie immer wurde im Wesentlichen das Gesetz abgeschrieben. Die Qualität von Überleitungsvereinbarungen wird immer schlechter. Die Betriebsparteien sollten eine ordentliche Überleitungsvereinbarung verfassen, unterteilt in zwei Abschnitte: Gesetzliche Regelungen zum Nachlesen und das, was über die gesetzlichen Regelungen hinausgeht. Protokollnotizen sind überflüssig und sind meistens auch nicht konsistent zur Überleitungsvereinbarung. Es gibt überhaupt keinen Grund, Regelungen in Protokollnotizen hineinzuschreiben.

Betriebszugehörigkeit
Die Betriebszugehörigkeitszeiten, die ihr bei Siemens/NSN erworben habt, nehmt ihr unverändert mit zu SGS.

Tarifvertrag
SGS ist offensichtlich nicht tarifgebunden. Die Bestimmungen in den Tarifverträgen gehen daher in die Arbeitsverträge über und gelten bei SGS weiter. Der Tarifvertrag wird auf den Stand vom 31.5.2008 eingefroren. Der tarifliche Kündigungsschutz bleibt erhalten.

Betriebsvereinbarungen
Alle Gesamtbetriebsvereinbarungen und die örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten gemäß §613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, vorausgesetzt ihr wählt einen Betriebsrat, ansonsten gelten sie individualrechtlich weiter. Dies bedeutet insbesondere auch, dass der Jubilarschutz, der in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgelegt ist, weiter gilt. Ebenso bleibt der Kündigungsschutz bis 30.9.2009 erhalten.

Zeugnis
„Die übergehenden Mitarbeiter erhalten, datiert auf den Tag vor Betriebsübergang, ein qualifiziertes Zwischenzeugnis.“ In der Protokollnotiz heißt es ergänzend: „Ergänzend zu Ziffer 14 der Überleitungsvereinbarung sagt NSN zu, die Zwischenzeugnisse für die zur SGS übergehenden Mitarbeiter zeitnah, spätestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach dem Übergangszeitpunkt, auszufertigen und an die Mitarbeiter zu übersenden.“

Es handelt sich bei SGS um eine neue Firma. Die Mitarbeiter haben daher nach §630 BGB i.V.m. §109 GewO (Gewerbeordnung) einen einklagbaren, gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes (Abschluss-)Zeugnis. Ein Zwischenzeugnis ist hier fehl am Platz. Dieses Abschlusszeugnis hat aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen am Tag des Ausscheidens aus NSN, also am 31.5.2008 vorzuliegen und nicht erst vier Monate später.

Zeitguthaben / Urlaub
„Die beim Übergang bestehenden Zeitsalden werden vor dem Betriebsübergang entsprechend den örtlichen Regelungen ausgeglichen. Dies bedeutet in der Regel eine Auszahlung.“

Die örtlichen Regelungen sind die von Mch H. Warum kann man hier nicht hinschreiben, ob es zu einer Auszahlung kommt oder nicht? Gibt es überhaupt eine solche Regelung? Alle Betroffenen sollten beim Betriebsrat nachfragen.

Betriebliche Altersversorgung
SGS hat die Überleitungsvereinbarung nicht unterschrieben und daher die zusätzliche CTA-Absicherung nicht rechtsverbindlich zugesagt. SGS ist jedoch gesetzlich verpflichtet, dem Pensionssicherungsverein beizutreten, um die Ansprüche gegen Insolvenz zu sichern.

BSAV Kontoauszug (betriebliche Altersversorgung)
„NSN wird prüfen, wie Mitarbeitern von CQE der aktuelle Kontoauszug zur Verfügung gestellt werden kann.“

Was gibt es hier zu prüfen? Die Mitarbeiter haben eine Adresse. Man druckt den Kontoauszug einfach aus, steckt ihn in einen Umschlag, schreibt die Adresse drauf, klebt eine Briefmarke drauf (am Besten eine Sondermarke, dann freuen sich die Briefmarkensammler), klebt den Umschlag zu und wirft ihn in den Postkasten.

„Die Höhe der individuellen Pensionsguthaben (wie im Pensionsgutachten zum Übertrittszeitpunkt festgestellt) soll den Mitarbeitern bzw. dem BR Mch H durch die Personalorganisation, HR Region Germany, mitgeteilt werden.“

Was soll der Betriebsrat damit? Diese Daten darf der Betriebsrat gar nicht bekommen, da er sie nicht zur Ausübung seines Amtes wissen muss. Das verstößt gegen den Datenschutz.

Abfindungen
Die in der zweiten Protokollnotiz enthaltende Abfindungsregelung für den Fall betriebsbedingter Kündigungen bis 30.9.2011 hat SGS nicht unterschrieben. Die Mitarbeiter müssten diese Abfindungen im Zweifelsfall von NSN einklagen, falls es die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG zu diesem Zeitpunkt noch gibt.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 03.05.08

NSN: Widerspruch gegen den Betriebsübergang von RTP CQE zu SGS?
Wir können natürlich nicht die Zukunft vorhersehen, aber insgesamt machen die SGS und dieser Betriebsübergang auf uns den Eindruck, dass die übergehenden Mitarbeiter eine reelle Chance haben.

Eine reelle Chance daher, weil die Tätigkeiten ins Portfolio von SGS passen, weil CQE bereits auch für andere Unternehmen arbeitet und durch den Übergang von NSN unabhängiger wird. Auch die positiv verlaufene Integration des Fresenius-Instituts als eigene Tochtergesellschaft in die SGS seit 2003 gibt Anlass zur Hoffnung. Darüber hinaus ist SGS ein Unternehmen, das bereits auf dem Markt etabliert ist und nicht nur alles tut, um auf dem Markt erst Fuß zu fassen. SGS besteht seit 1878 und ist ein weltweit führender Warenprüfkonzern. 52 Prozent der Aktien (Stand: Ende 2007) befinden sich im Besitz von Anlegern, die sich dauerhaft am Unternehmen beteiligen wollen und daher ein Interesse an einer nachhaltigen Unternehmenspolitik haben. Siehe auch Artikel vom 01.04.08 "Ausgliederung zu SGS geplant".

Die Chancen für die Mitarbeiter bei NSN schätzen wir geringer ein.

Es ist jedoch eure persönliche Entscheidung, wie ihr die Chancen bei NSN oder bei SGS beurteilt und ob ihr einen Widerspruch gegen den Betriebsübergang einlegen wollt. Auch bei einem Widerspruch bleibt euer Kündigungsschutz bis 30.9.2009 erhalten.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 28.04.08

NSN: Entwicklung Mitarbeiterzahl zeigt Verlagerung in Niedriglohnländer
Als Nokia Siemens Networks am 01.04.2007, also vor etwa einem Jahr startete, beschäftigte dieser Konzern weltweit etwa 60.000 Mitarbeiter.

Seit der Ankündigung des Joint Ventures am 19.06.2006 wiederholten Siemens und Nokia immer wieder wie ein Mantra, dass ein Stellenabbau um 10 bis15 Prozent unumgänglich sei, um die Synergieziele von 2 Mrd. Euro zu erreichen. Diese Synergien, betonte das Management immer wieder, seien ausschlaggebend für den Erfolg von NSN.

Ein Blick auf die Grafik erstaunte dann aber auch uns. Wir hätten nun angenommen, dass die Mitarbeiterzahl von Nokia Siemens Networks mit fortschreitendem Abbau über das vergangene Jahr hinweg in den Zielkorridor 51.000 bis 54.000 Mitarbeiter (in der Grafik rosa dargestellt) gesunken ist, oder sich diesem zumindest annähert. Doch weit gefehlt, die Mitarbeiterzahl pendelt nur leicht um den anfänglichen Wert von 60.000 Mitarbeitern (violette Linie in der Grafik) herum und ist heute etwa genauso hoch, wie beim Start des Joint Ventures.

Was schließen wir daraus? Nokia Siemens Networks hat im Wesentlichen eine Verlagerung von Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer durchgeführt.


(cr)


InWaChRo-News: Montag, 28.04.08

NSN: Geschäftszahlen
Nokia gab am 17.04.2008 die Geschäftszahlen des ersten Quartals 2008 bekannt. Seit dem Start des Joint Ventures Nokia Siemens Networks am 01.04.2008 ist nun ein Jahr vergangen. Es interessierte uns daher, wie sich die Geschäftszahlen von NSN in diesem Jahr entwickelt haben. Hier die Zahlen im Überblick in einer Tabelle zusammengefasst:

Nokia Siemens Networks

Q2 2007

Q3 2007

Q4 2007

Q1 2008

Net sales

3.438

3.674

4.583

3.401

Gross profit

534

1.038

1.361

958

Gross margin, %

16

28

30

28

Research and development expenses

-986

-686

-790

-607

% of net sales

28,7

18,7

17,2

17,8

Selling and marketing expenses

-499

-352

-412

-338

% of net sales

14,5

9,6

9,0

9,9

Administrative and general expenses

-285

-146

-196

-154

% of net sales

8,3

4,0

4,3

4,5

Other operating income and expenses

-30

26

37

67

 

 

 

 

 

Operating profit (Ebit)

-1.266

-120

0

-74

Operating margin, %

-36,8

-3,3

0,0

-2,2


Umsatz (Net Sales):
Nokia Networks, der ausgegliederte Telekommunikationsbereich von Nokia, erzielte im Quartal vor dem Start des Joint Ventures Nokia Siemens Networks einen Umsatz von 1.697 Mio. Euro. COM Carrier Networks hatte im Jahr 2006 einen Umsatz von 9.819 Mio. Euro, pro Quartal also etwa 2.455 Mio. Euro. Insgesamt startete also Nokia Siemens Networks mit einem Umsatz von 4.152 Mio. Euro, in der Grafik als violette Linie dargestellt.

Außer im Quartal Q4 2007 erreichte NSN diesen Wert jedoch nicht, der Umsatz ist mit 3.401 in Q1 2008 derzeit auf das niedrigste Niveau seit einem Jahr gesunken - trotz Stellenabbau, Ausgliederungen und Synergieeffekten.

Das NSN-Management hat die Einstellung zahlreicher Ex-Siemens Produkte beschlossen und versucht, die Kunden auf die Nokia-Produkte zu migrieren, soweit dies möglich war. Bereits am 13.3.2007 hatten wir gewarnt: "Kunden brauchen Sicherheit. Ein Kunde, der im Netzgeschäft tätig ist, arbeitet mit einem Equipment, in das er sehr viel investiert. Er muss ein zuverlässiges Netz für seine Endkunden bereitstellen, um den hohen Anforderungen der Service-Level-Agreements genügen zu können. Diese hohe Netzverfügbarkeit verlangt sein Endkunde. Kann er sie nicht mehr garantieren, wird der Endkunde sehr schnell den Provider wechseln. Deshalb werden Unternehmen wie die Deutsche Telekom, Arcor, O2 und viele weitere genau die Entwicklung von Nokia Siemens Networks beobachten."

O2, der kleinste Mobilfunkbetreiber Deutschlands, will bis Ende 2009 ein eigenes Handy-Netz aufbauen. Der Auftrag dafür ging nicht an den bisherigen Partner NSN, sondern an den chinesischen Netzausrüster Huawei. Huawei wird mehr als 8.000 Basisstationen für GSM und UMTS austauschen oder neu bauen.

Das NSN-Management hätte nicht über die Köpfe der Kunden hinweg seine Portfolioentscheidungen treffen dürfen, sondern mit den Kunden zusammen. Es ist einfacher einem Kunden, den man bereits hat, etwas zu verkaufen, als einen neuen Kunden zu gewinnen. Daher sollte man auch bei Portfolio-Entscheidungen dafür sorgen, dass die Kundenzufriedenheit erhalten bleibt. Die Qualität der Produkte kann man nur mit erfahrenen und motivierten Mitarbeitern aufrechterhalten. Personalabbau und Sparaktionen um jeden Preis stehen dem entgegen.

Man sieht an der Entwicklung der Geschäftszahlen, dass das Konzept von NSN bisher nicht aufgegangen ist.



Vorsteuergewinn - EBit (Operating Profit):
Im Quartal vor dem Start des Joint Ventures erzielte Nokia Networks einen operating profit von 78 Mio. Euro. Siemens wies als EBit für Com im Jahr 2006 insgesamt 283 Mio. Euro aus. Com Carrier Networks dürfte also mindestens einen EBit von 71 Mio. Euro pro Quartal gehabt haben. Leider können wir das nicht genauer feststellen. Zusammen genommen startete also Nokia Siemens Networks mit einem EBit von 149 Mio. Euro pro Quartal.

Der EBit von NSN war in den vier vergangenen Quartalen immer negativ bis auf eine Ausnahme, nämlich das vierte Quartal. Aber selbst in diesem Quartal wurde kein Gewinn erzielt.



Der EBit (earnings before Interest and Taxes) ist das Ergebnis vor Steuern und Zinsen. Er wird auch als operating profit bezeichnet. Außergewöhnliche Einmalzahlungen und Zahlungen aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind im Ebit nicht enthalten. Der Ebit wird von den Gläubigern einer Gesellschaft sehr genau beobachtet, da er ein Maß dafür ist, mit welchem Betrag die Gläubiger befriedigt werden können. Mit Sicherheit tun dies auch die Anteilseigner von NSN.

Die Zahlen, die das NSN-Management als "operating profit on a purely operating basis" bezeichnet, sehen besser aus. Danach wurden in den letzten drei Quartalen positive Ergebnisse erreicht. In den letzten zwei Quartalen hätte dieses Ergebnis sogar über dem Ausgangswert von 149 Mio. Euro pro Jahr gelegen.

Diese Zahlen können wir aber leider nicht nachvollziehen, da nicht ersichtlich ist, wie sie sich aus der offiziellen Bilanz von Nokia errechnen sollen, wo NSN ja voll konsolidiert wird. Wir können uns folgende zwei Erklärungen vorstellen. Entweder es handelt sich nur um Phantasiezahlen, die die Mitarbeiter beruhigen sollen, oder dies entspricht dem sogenannten NOPAT (Net Operating Profit After Tax). Darunter versteht man den Gewinn nach Steuern, den das Unternehmen haben könnte, wenn es keine Schulden hätte. Die Differenz zum von Nokia angegebenen EBit könnte dann darauf hinweisen, dass Siemens dem Joint Venture Nokia Siemens Networks ein zusätzliches Darlehen in Höhe von etwa 200 Mio. Euro gewährt haben könnte. Die Zinsen dafür müssten dann in den "other expenses" in der Nokia Bilanz auftauchen. Vielleicht kann uns das jemand erklären.



Ausgaben für Forschung und Entwicklung (Research and development expenses):
Sehr bedenklich stimmt, dass Nokia Siemens Networks innerhalb eines Jahres die Ausgaben für Forschung und Entwicklung um 38 Prozent gesenkt hat. Es ist zwar nichts gegen eine Reduzierung von unnötigen Ausgaben wie für Doppelentwicklungen zu sagen, aber das Ausmaß, in dem hier reduziert wurde, geht weit darüber hinaus. Dies wird unweigerlich negative Auswirkungen auf die Qualität der Produkte und die Innovationsfähigkeit des Unternehmens haben. Ein Unternehmen, das wettbewerbsfähig bleiben will, muss in R&D investieren. Nicht umsonst hat Siemens in seinem Geschäftsbericht immer die große Zahl seiner Entwickler, der Patente und die erheblichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung hervorgehoben. Nur in der R&D entstehen die innovativen Produkte und Lösungen, die morgen auf den Markt gebracht werden und den Unternehmenserfolg für die Zukunft sicherstellen. Ein Unternehmen, das nicht mehr in R&D investiert, wird am Weltmarkt auf Dauer nicht bestehen können.




(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 22.04.08

NSN: Altersteilzeit
NSN hat inzwischen die Regelung zur sechsjährigen Altersteilzeit von Siemens übernommen. Diese ATZ-Verträge können jedoch nur einvernehmlich zwischen NSN und dem Mitarbeiter vereinbart werden, NSN will aber nicht. Es besteht also kein Rechtsanspruch für den Mitarbeiter, dass er einen solchen Vertrag bekommt.

Bisher wurde noch kein einziger sechsjähriger ATZ-Vertrag bei NSN abgeschlossen. Mitarbeitern, die sich an die Personalabteilung oder ihren Vorgesetzten gewandt haben wurden abgewiesen, weil sie die Voraussetzungen für eine zweijährige Altersteilzeit nicht erfüllen.

Nach Aussage des Geschäftsleiters Olaf Horsthemke auf dem Betriebsrätetag im April 2008, wird nur die zweijährige ATZ angeboten.

Dies ist ein weiteres starkes Anzeichen dafür, dass NSN für Deutschland über den 30.9.2009 hinaus nichts Gutes plant.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 18.04.08

Mitarbeiter müssen Bewerbungen nicht offenlegen
Bewerbungs-Reportings an den direkten Vorgesetzten oder die Leitung werden wieder verstärkt von den Mitarbeitern, deren Arbeitsplatz entfallen ist, verlangt. Die Mitarbeiter sollen den Stand ihrer Bewerbungsaktivitäten wöchentlich detailliert melden (Stellennummer, Bewerbungsdatum, aktueller Stand, Abteilung, nächste Schritte).

Wie das Arbeitsgericht München in einem Urteil am 23.6.2004 festgestellt hat, sind Bewerbungen keine vertragsgemäße Beschäftigung. Sie müssen grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber gegenüber offengelegt werden. Dies gilt für den Inhalt der Bewerbung sowie auch für die Anzahl der Bewerbungen, die man verschickt. Bewerben fällt unter die Privatsphäre. Der Schutz der Privatsphäre ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 I i.V.m. Art 1 I GG). Verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, dann liegt darin gleichzeitig ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten des Arbeitgebers.

Wöchentliche Reportings, besonders beliebt am Freitagnachmittag werden häufig dazu verwendet, um psychischen Druck auf den Mitarbeiter auszuüben, damit dieser entnervt aufgibt und geht. Außerdem erhält der Arbeitgeber einen unzulässigen Einblick in die Chancen eines Mitarbeiters auf dem Arbeitsmarkt. Im Falle eines möglichen Kündigungsschutzprozesses wird er sich möglicherweise nicht scheuen, dieses Material vor Gericht gegen den Arbeitnehmer zu verwenden.

Die Mitarbeiter sollten das Bewerbungs-Reporting daher per E-Mail beispielsweise mit folgendem Wortlaut ablehnen:

„Sehr geehrter Herr [Nachname des Vorgesetzten],

Bewerbungen sind keine vertragsgemäße Beschäftigung, wie das Arbeitsgericht München in einem Urteil am 23.6.2004 festgestellt hat. Bewerbungen müssen grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber gegenüber offengelegt werden. Ich bin nicht damit einverstanden, den Stand meiner Bewerbungsaktivitäten wöchentlich an Sie und an die Leitung zu melden.

Da meine bisherige Arbeitsaufgabe entfallen ist, bitte ich Sie hiermit, mir eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen,
Otto Bleibda“

(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 17.04.08

NSN: Mitarbeiterpool in Berlin
Der Betriebsrat in Berlin hat ein „Projekt Smart“ initiiert. Dazu unterzeichneten am 10.04.2008 Betriebsrat und Betriebsleitung des Standortes Berlin SD eine Betriebsvereinbarung. Mitarbeiter, „deren Aufgaben im Zuge der Restrukturierung / Ausgliederung bereits weggefallen sind bzw. mittelfristig wegfallen werden“, sollen in anderen Abteilungen zeitlich befristet beschäftigt werden. Die Betriebsvereinbarung endet ohne Nachwirkung am 31.12.2008.

Die betroffenen Mitarbeiter sollen für mindestens drei Monate in Projekten von Abteilungen eingesetzt werden, bei denen sehr viel Arbeit vorhanden ist, die aber derzeit nicht einstellen dürfen. Bei diesem Einsatz handelt es sich jedoch nicht um eine Versetzung. Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter freiwillig. Für die aufnehmende Abteilung ist die Beschäftigung des Mitarbeiters in den ersten drei Monaten kostenfrei.

Der Projekteinsatz erfolgt innerhalb der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG und bei Apertio. Es können aber auch Einsätze bei Unternehmen, an denen die NSN GmbH & Co. KG mit mindestens 50 Prozent beteiligt ist, in der Siemens AG oder bei Nokia erfolgen.

Hinter dem schönen Namen „Smart“ verbirgt sich ein schlichter Mitarbeiterpool. Die Vereinbarung beschreibt nichts anderes als interne Zeitarbeit mit kurzen und daher unter Umständen häufig wechselnden Projekteinsätzen.

Wir stehen dieser Vereinbarung zwiespältig gegenüber. Die Erfahrung aus der Vergangenheit zeigt, dass der Arbeitgeber dieses Instrumentarium häufig zur Zermürbung des Mitarbeiters einsetzt. Auf der anderen Seite kann ein solcher Projekteinsatz Mitarbeiter, aus dem sinnlosen Herumsitzen herausholen. Wir rechnen nicht damit, dass die Mitarbeiter über diese Projektarbeit einen neuen Arbeitsplatz bekommen, schon allein deshalb nicht, weil die aufnehmenden Abteilungen auch in Zukunft kein Budget dafür haben werden.

Weiter sehen wir folgende Gefahren:

Nach drei Monaten muss die Abteilung die Kosten für den Mitarbeiter tragen und darüber hinaus Kosten für eventuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Das Budget dafür fehlt jedoch. Der Mitarbeiter wird daher von der Abteilung voraussichtlich nicht übernommen, auch wenn er qualifiziert ist. Im Konfliktfall wird der Arbeitgeber, wie die Gerichtsverfahren der Kündigungsschutzwellen gezeigt haben, behaupten, der Mitarbeiter sei nicht in der Lage gewesen, sich innerhalb von drei Monaten einzuarbeiten. Möglicherweise verweist der Arbeitgeber dabei auf mehrere Projekteinsätze, bei denen dies der Fall war. Für den Mitarbeiter ist es schwer, das Gegenteil nachzuweisen, weil kein Abteilungsleiter gegen den Arbeitgeber aussagen wird.

Dazu kommt möglicherweise ein Zermürbungseffekt beim Mitarbeiter durch die wechselnden Einsätze, die über ganz Deutschland in verschiedenen Firmen verstreut sein können.

Sollte sich diese interne Zeitarbeit etablieren, dann besteht die Gefahr, dass die Mitarbeiter organisatorisch in einer Abteilung an einem Standort zusammengefasst und anschließend über eine (Teil-)Betriebsschließung entsorgt werden. So ist es den Kollegen, die 2004 vom ICN-Rechenzentrum zu IBM per Betriebsübergang gewechselt sind, ergangen. Auch sie waren in wechselnden Projekteinsätzen bei IBM tätig. Auch hier trat kein Klebeeffekt ein. Ihr Betrieb wurde ein Jahr später geschlossen.

Solche Mitarbeiterpools gab es auch in der Vergangenheit. 2004 wurden die zum Abbau vorgesehenen Jubilare und Schwerbehinderten bei Siemens Mch H in der Abteilung Project Assignment (PRA) zusammengefasst, um über temporäre Projekteinsätze auf feste Arbeitsplätze innerhalb der Siemens AG vermittelt zu werden (Klebeeffekt). Dieser Klebeeffekt trat jedoch nie ein. Etliche Mitarbeiter verließen Siemens während der Laufzeit von PRA mit einem Aufhebungsvertrag.

Bei der Bayer AG wurden 2005 gezielt Mitarbeiter für einen Mitarbeiterpool ausgewählt. Dieser war eine Mischung aus beE und PRA, also eine Art Transfergesellschaft verbunden mit Springerjobs. Im Durchschnitt sollten die Projekteinsätze drei Monate dauern. "Das ist nicht so richtig prickelnd“, sagte damals eine Kollegin. "Wir hängen in der Luft, leben nach dem Prinzip Hoffnung". Die verunsicherten Mitarbeiter gründeten daraufhin nach dem Vorbild von NCI das Mitarbeiternetz PHMine (Pharma Mitarbeiter Netzwerk)
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 17.04.08

NSN: Kommentar zur Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterpool in Berlin
Klar gesagt werden muss, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitsentzug sowohl gegen den Arbeitsvertrag als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Die Haltung des BAG dazu ist eindeutig. Dem Arbeitgeber bleibt es zwar unbenommen, Produkte einzustellen, aber er muss aufgrund des Arbeitsvertrages dem Mitarbeiter eine neue, gleichwertige Arbeit zuweisen. Die Betriebsvereinbarung zum Projekt „Smart“ nimmt diesen offensichtlichen Rechtsverstoß ohne Widerspruch als gegeben hin. Dadurch wird der Arbeitgeber in seinem Verhalten bestärkt.

Eine Betriebsvereinbarung kann das Gesetz nicht aushebeln. Nach §95 III BetrVG ist eine Versetzung die „… Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, der voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet …“ Die Einsätze sollen jedoch mindestens drei Monate dauern, ohne eine Versetzung auszulösen. Der Mitarbeiter bekommt den Projekteinsatz nicht, wenn er nicht ausdrücklich auf dieses Recht aus dem BetrVG verzichtet.

Mit dieser Regelung wird außerdem das Mitbestimmungsrecht des aufnehmenden Betriebsrates unterlaufen, falls der Einsatzort ein anderer Standort als Berlin SD ist. Damit greift die Vereinbarung widerrechtlich in die Rechte der Betriebsräte anderer Standorte ein. Die Betriebsvereinbarung will sogar in die Rechte eines anderen Unternehmens wie Nokia oder Siemens und deren Betriebsräte eingreifen. Ein Betrieb der NSN GmbH & Co. KG kann weder über den Siemens Konzern noch über den Nokia Konzern verfügen. Die Unterzeichner überschreiten hier eindeutig ihre Befugnisse.

Wie könnte man das korrekt regeln?
Man vermittelt die Mitarbeiter, die derzeit keine Aufgabe haben, in Projekte zu Abteilungen mit viel Arbeit. Der Einsatz ist in den ersten drei Monaten kostenlos für die aufnehmende Abteilung. Die Mitarbeiter sind jedoch dorthin versetzt und bleiben in der neuen Abteilung. Mit Siemens und Nokia kann man reden und wenn sie mit einer solchen Regelung ebenfalls einverstanden sind, können sie die Betriebsvereinbarung mit unterschreiben. Dann ist das rechtsverbindlich.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 14.04.08

Globalisierungszyklus
Wir haben nun länger die Unternehmensstrategien der Konzerne, insbesondere von Siemens, Alcatel-Lucent, Nokia und Nokia Siemens Networks beobachtet. Es wird klar, dass das dahinter stehende Prinzip nicht temporärer Natur ist, wie stets vom Management suggeriert, sondern dass ein allgemeiner Zyklus dahinter steckt, den Konzerne anwenden, um von der Globalisierung zu profitieren.

Immer schneller, immer besser, immer größer und immer weniger Konkurrenz ist das erklärte wirtschaftliche Ziel der Konzerne. Marktbereinigung, d.h. die Beseitigung der Konkurrenz, ist ein erklärtes wirtschaftliches Ziel. Dazu gilt es, die eigenen Marktanteile aggressiv zu vergrößern und den Gewinn des Unternehmens zu maximieren, damit der Börsenkurs steigt und die Aktionäre in das eigene Unternehmen und nicht in das der Konkurrenz investieren. Es geht nicht um leben und leben lassen, es geht um die alleinige Macht. Damit steigt die wirtschaftliche Macht eines Konzerns und mit dieser auch seine politischen Einflussmöglichkeiten auf die wirtschaftliche Infrastruktur und arbeitsrechtliche Gesetzgebung eines Landes.

Um diesen der Börse folgenden Fluss der Geldströme zu lenken, genügen Investitionen und Innovationen nicht. Diese wirken sich nämlich - im Gegensatz zum börsenabhängigen Kapital - nur relativ langsam auf den Erfolg eines Unternehmens aus. Entwicklungszyklen lassen sich nicht beliebig verkleinern. Deshalb ist für Konzerne die Entwicklung von Produkten ein, das rasante Wachstum bremsender, Faktor, dessen Einfluss auf die Konzernbilanz so gering wie möglich ausfallen soll. Wichtig ist es, Produkte zu haben, die sich erfolgreich am Markt absetzen lassen. Wichtig ist es in diesem Weltbild auch, möglichst keine Produkte zu haben, die Kosten verursachen, ohne einen unmittelbaren Gewinn abzuwerfen, wie dies bei der Entwicklung neuer Produkte der Fall ist. Derjenige Konzern, der am besten diese Optimierung der Kosten erreicht, geht als Gewinner der Markbereinigung hervor. Deshalb kaufen Konzerne Unternehmen, ziehen aus ihnen ihren manchmal nur kurzzeitigen Nutzen, um sie dann wieder zu verkaufen. Da alle dies tun, entwickelt sich ein sich immer schneller drehendes Kauf- und Verkauf-Karussell. Dieses nennt man Wettbewerb und seine Geschwindigkeit Marktdruck. Dazwischen sind die Mitarbeiter und mancher schon wurde darin zerrieben.

Zu Beginn dieses Zyklus hören Mitarbeiter und Presse die Zukunftsmelodie: "Immer schneller, immer besser ... [Insert company name] is taking concrete steps to improve its competitive position. Today we signed an agreement with [Insert partner] ... Wir sind global aufgestellt. ... Wir brauchen Sie alle, um gemeinsam das neue Unternehmen erfolgreich an die Spitze zu führen. ... Das Joint Venture bietet allen Mitarbeitern eine hervorragende Zukunft ... - Wir erinnern uns an BenQ, an Nokia Siemens Networks, an Alcatel-Lucent - We'll become No. 1, soon! ... Doch dazu müssen wir immer schneller, immer besser werden ..."

Bei Kauf und Verkauf ebenso wie bei einem Joint Venture gibt es stets einen stärkeren Partner und einen schwächeren Partner. Die Aufgabe des schwächeren Partners ist es, den stärkeren Partner noch stärker zu machen und dann vom Markt zu verschwinden. Dies erfolgt durch Integration oder wie man auch sagen könnte, durch Verdauen des schwächeren Partners. Dies beginnt in der Regel mit einer Portfoliobereinigung, in der wiederum mit lauter Stimme verkündet wird, dass es das bessere Produkt sein wird, das überlebt. Diese Ausnahme mag es geben, aber bei der praktischen Durchführung der Portfoliobereinigung, fällt die Entscheidung des Managements immer gegen das übernommene Produkt aus. Kunden werden übernommen und auf die Produkte des stärkeren Partners migriert.

Auf diese Weise wird der Markt von (ehemaligen) Konkurrenzprodukten bereinigt.

Die Mitarbeiter, deren Produkte eingestellt wurden, sind überflüssig. Es bedarf also einer Restrukturierung, die mit Stellenabbau und Umorganisation verbunden ist. In diesem Zusammenhang ändert der stärkere Partner sofort sämtliche bestehenden Organisationsstrukturen, um gewachsene schwer zu kontrollierende Kommunikationswege und Seilschaften (im positiven wie im negativen Sinn) zu zerreißen. Damit wird verhindert, dass alte Machtstrukturen, den neuen entgegenstehen. Die Mitarbeiter bekommen dies auf Arbeitsebene zu spüren. Funktionsfähige Teams werden für sie unverständlicherweise, aber wie gerade gezeigt, gezielt auseinander gerissen. Die Folge: Die Abteilung, der Teilbetrieb arbeiten unprofitabel. Bestehende Prozesse werden durch neue ersetzt, IT-Systeme und Tools werden ausgetauscht. Überall soll die Handschrift des neuen, stärkeren Unternehmens zu spüren sein. Der kleinere Partner löst sich langsam auf.

Dann ist das Unternehmen gespalten in einen profitablen Teil und in einen unprofitablen Teil. Zum letzteren gehören die meisten Abteilungen des schwächeren Partners. Das Profitable wird integriert, das Unprofitable wird abgestoßen. Der Zyklus Kauf und Verkauf beginnt mit den unprofitablen Unternehmensteilen, die man zuvor dazu gemacht hat, erneut, meist gekoppelt mit einem Stellenabbau.

Für den Mitarbeiter heißt das, dass er - wenn er nicht das Glück hat zufällig im profitablen Zweig des Unternehmens zu sein - entweder über Beschäftigungsgesellschaft und Aufhebungsvertrag selbst gehen kann oder verkauft (ausgegliedert) wird, um die Konzernbilanz nicht zu belasten. Hier - und nun beginnt die Verantwortung des Mitarbeiters - muss er abwägen, ob es sich um eine für ihn akzeptable Ausgliederung handelt oder um eine Ausgliederung, die nur zu seiner Entsorgung dient. Das Management wird natürlich hervorragende Zukunftsperspektiven versprechen, das neue Unternehmen oder die beE loben. Der Mitarbeiter sollte sich aber klar machen, dass auch das neue Unternehmen auf dem Globalisierungskarussell mitfährt und keineswegs die sicheren Arbeitsplätze hat, die es verspricht.

Die Mitarbeiter folgen an diesem Punkt nur zu gern der Illusion. Die Sehnsucht nach einem ganz normalen Arbeitsplatz, auf dem man in Sicherheit, mit Freude und Elan, seine Arbeit verrichten kann, ist groß. Der Gedanke, wegzukommen, von dem Stress des drohenden Arbeitsplatzverlustes, von Ausgliederungen, Umorganisationen, Mobbing, ist riesengroß. Diese Sehnsucht ist leicht zu nähren mit Power Point Folien, gewandten Worten von smarten Managern, die das neue Unternehmen glänzen lassen - bis man versteckt in den Notizen findet: "Don't speak about job security". Und das ist die Wahrheit. Der Satz sagt es einfach und klar: Aus diesem Globalisierungszyklus gibt es für den Mitarbeiter kein Entkommen. Baut eure Entscheidungen also nicht auf falschen Hoffnungen auf.

Arbeitsplatzsicherheit wird angesichts des sich drehenden Globalisierungskarussells mehr und mehr verloren gehen. Der Globalisierungszyklus wird durchschnittlich in ein bis zwei Jahren durchlaufen. Dies erklärt auch, warum die Motivation der Mitarbeiter für Konzerne praktisch keine Rolle spielt. Mitarbeitermotivation benötigt Investitionen und wirkt sich erst über Jahre aus. Dies steht dem schnelllebigen Globalisierungszyklus entgegen. Außerdem gehen demotivierte Mitarbeiter von alleine, wenn sie können.

Mitarbeiter können nur sehen, dass sie möglichst lange in einer Firma bleiben, hinter der finanzkräftige Partner stehen. Je kleiner das Unternehmen ist, in das man ausgegliedert werden soll, desto kürzer wird die Überlebensdauer des eigenen Arbeitsplatzes sein. Mitarbeiter müssen, um aus dem psychischen und krank machenden Stress herauszukommen, sich von der Illusion "sicherer Arbeitsplatz bis zur Rente" verabschieden und lernen, gezielt und systematisch ihre Rechte zu nutzen, um die finanzielle Lebensgrundlage so lange wie möglich zu erhalten.

Der Vorstand eines Konzerns nimmt in seinen Entscheidungen die Mitarbeiter gar nicht wahr. Der Mensch mit seinen finanziellen und ideellen Bedürfnissen, Gefühlen und Träumen existiert in diesem wirtschaftlichen Weltbild überhaupt nicht. Entscheidungen, die zum Verlust des Arbeitsplatzes führen können daher nie persönlich gemeint sein. Nehmt sie auch nicht persönlich. Es liegt weder an eurer Person noch an eurer Arbeitsleistung, auch wenn direkte Vorgesetzte euch mit so einer Aussage versuchen rauszumobben. Diese Aussagen sind nur dazu gedacht, euch zu demoralisieren und euch weich zu kochen, damit ihr den Arbeitsplatz "freiwillig"räumt.

Das untere Management gibt sich nämlich - von Ausnahmen abgesehen - der Illusion hin, dass es irgendetwas an dem System des Stellenabbaus und der Ausgliederung ändern kann. In vorauseilendem Gehorsam unterstützen Dienststellenleiter und Abteilungsleiter daher das Unternehmen oft mit Mobbingmethoden beim Personalabbau und bei der Verlagerung der Arbeiten in Niedriglohnländer. Sie sind davon überzeugt, dass durch den vorauseilenden Gehorsam ihr eigener Arbeitsplatz sicherer wird. Wenn man sich die obige Beschreibung des Globalisierungszyklus vor Augen hält, gleicht dies jedoch, dem Versuch, ein loderndes Feuer mit einem Fingerhut voll Wasser zu löschen. Deswegen mögen diese Vorgesetzten endlich begreifen, dass ihre Druckmethoden nur Menschen physisch und psychisch zerstören, aber keineswegs ihren oder sonst einen Arbeitsplatz sichern.

In diesem Globalisierungszyklus gilt nur: Fressen oder gefressen werden. Klaus Kleinfeld hat dies mit der Haifisch-Metapher klar ausgedrückt. Klaus Kleinfeld sagte: "Die Welt besteht aus Haifischfutter und aus Haifisch. Wir waren immer Haifisch. Und das fühlt sich auch erheblich besser an. Ich sehe meine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass es so bleibt." In diesem Weltbild haben Schwächere keine Chance!

Der Mitarbeiter muss sich auch mit der Frage: "Arbeitsplatzverlust - was dann?" aktiv auseinandersetzen, um das seelische Tief auffangen zu können. Dann kann er eine Durststrecke - kürzer oder länger - psychisch überstehen, ohne die Freude am Leben zu verlieren. Je besser er seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennt, desto sicherer wird er in seinen Entscheidungen. Desto besser kann er physisch und psychisch überleben. Diese Arbeit mag mühsam und anstrengend erscheinen, aber sie lohnt sich. Die daraus gewonnene Stärke ist unbezahlbar.

Aufklärung (Wissen) hat im 18/19. Jahrhundert die Welt völlig verändert. Sie war der Beginn des Weges zu unseren heutigen freiheitlichen demokratischen Systemen. Daher ist Aufklärung, das Wissen um Hintergründe und Rechte durchaus eine geistige Waffe, mit der man auch der Globalisierung und den daraus resultierenden negativen Weltbildern entgegen treten kann. Man sollte sie führen lernen.

Sicher aber ist, wenn sich Arbeitnehmer immer alles schweigend gefallen lassen, stets den Weg des geringsten Widerstands gehen, dann wird sich das Globalisierungskarussell immer schneller drehen und die ihm zugrunde liegenden Zyklen immer kürzer werden. In der Natur überlebt der Schwächere (Arbeitnehmer) nur, wenn er beginnt, soziale Gemeinschaften zu bilden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 13.04.08

NSN-VTS: Zerschlagung von Organisationsstrukturen
Alle Mitarbeiter der ehemaligen VTS (Telkom), einschließlich Führungskräfte, sind in neue Organisationseinheiten versetzt worden. NSN spricht wie immer von Mapping. Die Neuauswahl der Führungskräfte ist abgeschlossen. Dabei wurde die Anzahl der Dienststellenleiter- und Abteilungsleiter um 50 Prozent reduziert. Den wegrationalisierten Führungskräften sollen Abfindungen angeboten werden. Eine entsprechende Abfindungsregelung liegt bereits vor.

Damit wurden mal wieder in einem übernommenen Unternehmen lebendige Strukturen und funktionsfähige Teams zum größten Teil zerschlagen. Die Mitarbeiter sollen in Großraumbüros zusammengefasst werden. Die Raumplanung sei - ähnlich wie in der Münchner Martinstraße - ausgereizt, erzählte ein Mitarbeiter. Die zusammengewürfelten Teams und ihre neuen Vorgesetzten sollten nun "gemeinsam das neue und erfolgreiche Unternehmen aufbauen."

Ein wesentlicher Hintergrund dieser Umorganisation dürfte jedoch sein, diese Mitarbeiter entsprechend ihrer neuen Funktion neu zu bewerten und entsprechend gehaltlich einzustufen. Die Kollegen gehen davon aus, dass sie demnächst einen Änderungsvertrag vorgelegt bekommen.

Die meisten Mitarbeiter der Nokia Siemens Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG (NSN SD) kommen aus der Telekom Beschäftigungsgesellschaft Vivento. Viele von ihnen sind freigestellt, und sitzen zu Hause ohne Beschäftigung. Es zeichnet sich ab, dass die meisten von ihnen weiterhin ohne Beschäftigung bleiben werden. Dabei wurde den VTS-Mitarbeitern vor dem Betriebsübergang gesagt: "Wir brauchen Sie alle! ... Die Auftragsbücher sind voll! ... Ein Großteil der von Nokia Siemens Networks extern vergebenen Arbeiten werden in das neu gegründete Unternehmen NSN SD zurückgeholt". Ein Mitarbeiter kommentierte: "Alles, kalter Dampf."

Mitarbeiter erwarten, dass für NSN SD noch in diesem Jahr eine beE eingerichtet wird. Sie befürchten, dass ca. 700 Kollegen bis zum Jahresende ihren Arbeitsplatz verlieren werden oder NSN SD Insolvenz anmelden muss, da ihrer Einschätzung nach die Umsätze nahezu komplett fehlen.

Die Stimmung ist entsprechend niedergeschlagen. Viele sind zermürbt und haben resigniert, insbesondere diejenigen, die bereits bei der Deutschen Telekom gezwungen waren, in die Beschäftigungsgesellschaft Vivento zu wechseln. Das Stimmungsbild ist ähnlich verheerend wie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 10.04.08

NSN: Nein zu Wechsel in Consultingfirma
Auf dem heutigen Betriebsrätetag wurde berichtet, dass NSN in Deutschland mindestens 1827 Consultants beschäftigt. Diese Zahlen wurden über die entstandenen Kosten errechnet.

Immer noch werden Kollegen angesprochen und unter Druck gesetzt, in eine Consultingfirma zu wechseln. Wenn ihr einem solchen Wechsel zustimmt, verliert ihr euren Kündigungsschutz und eure Betriebszugehörigkeit. Ein Wechsel in eine Consultingfirma bleibt euch immer noch. Überlegt euch das also gut. Argumentiert in solchen Gesprächen nicht, lasst euch auf keine Diskussion ein, sondern sagt immer nur „Nein, ich möchte nicht wechseln“.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 10.04.08

NSN: Aktuelle Abbauzahlen
NSN beschäftigt derzeit 10.800 Mitarbeiter an 73 Standorten in 41 Städten. Laut Geschäftsführer der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, Olaf Horsthemke ist die Restrukturierung noch nicht abgeschlossen, aber er sei zuversichtlich, dass dies bis Ende April der Fall sein wird.

Er gab an, dass bereits 2.293 MA abgebaut seien. Damit ist die im Interessenausgleich rechtsverbindlich vereinbarte Zahl von 2.290 zwar schon übererfüllt. Das hindert NSN allerdings nicht, den Interessenausgleich in München und Greifswald für noch nicht beendet zu erklären. In München, so Horsthemke, fehlen noch 174 Mitarbeiter, speziell bei RA und RTP.

Eigentlich sollte der Betriebsrat seiner Aufgabe nachkommen, darauf zu achten, dass die zugunsten der Mitarbeiter geschlossenen Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden (§80 BetrVG). Der Gesamtbetriebsrat muss erstens die im Interessenausgleich vereinbarte Innovationsoffensive einfordern, zweitens darauf drängen, dass der Personalabbau jetzt beendet ist. Notfalls muss er dazu gerichtliche Schritte einleiten. Für die über 2.290 hinaus gehende Abbauzahl muss der GBR einen neuen Interessenausgleich verlangen. Nur dann, wenn man Rechte auch einfordert, kann man für die Zukunft verhindern, dass sich das Unternehmen über bestehende Rechte wie das Betriebsverfassungsgesetz hinwegsetzt.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 07.04.08

Ergebnisse zur Umfrage zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
Endlich ist es soweit! Pünktlich zum Weltgesundheitstag.
Wir haben die Auswertung der Umfrageergebnisse abgeschlossen und in pdf-Dokument (Anmerkung: Update 09.04.08: Links sind jetzt aktiv) zusammengestellt. Wir wollten euch nicht nur die nackten Zahlen präsentieren, sondern die Ergebnisse auch kommentieren und euch Hintergrundinformation dazu liefern.

Zusammengefasst kann man sagen, dass die Unsicherheit, wann der eigene Arbeitsplatz gefährdet ist, sich auf alle Mitarbeiter massiv auswirkt, unabhängig davon, ob ihr Arbeitsplatz entfallen ist oder nicht. Der Gesundheitszustand hat sich bei 73,5 Prozent aller Befragten spürbar verschlechtert.

Auch das Vertrauen in das Management ist auf einen Tiefpunkt gesunken. 82,3 Prozent aller Befragten glauben, dass das Management nicht die richtigen Entscheidungen für die Zukunft des Unternehmens getroffen hat (NSN: 80,9 Prozent, SEN: 91 Prozent). Nur drei Prozent aller befragten Mitarbeiter sind der Meinung, dass das Management das Unternehmen richtig für die Zukunft ausrüstet (NSN: 2,9 Prozent, SEN: 2,2 Prozent).

Dementsprechend negativ schätzen die Mitarbeiter ihre Zukunftschancen in ihren Unternehmen ein. 79,1 Prozent aller Befragten glauben nicht, dass sie in ihrer Firma eine berufliche Zukunft haben (NSN: 78,9 Prozent, SEN: 84,2 Prozent). Nur 3,9 Prozent aller befragten Mitarbeiter sehen für sich eine positive Zukunft in ihrem Unternehmen. (NSN: 3,3 Prozent, SEN: 5,6 Prozent).

Dies sollte dem Management der befragten Unternehmen zu denken geben.

Wir bedanken uns bei allen, die mitgemacht haben!
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 01.04.08

NSN-CQE: Ausgliederung zu SGS geplant
NSN beabsichtigt, das Center for Quality Engineering (CQE) und das finnische PD HW R&D Team zum 1.6.2008 zur Société Générale de Surveillance (SGS) auszugliedern. Betroffen sind 69 Mitarbeiter des Standortes Mch H und 10 Mitarbeiter in Espoo. Auch die für die Testaktivitäten notwendigen Ausrüstungen wie Klimakammern, Rüttelmaschinen, Erdbebensimulations-Equipment, Faraday’sche Käfige etc. werden mit an SGS übertragen. Die Mitarbeiter von Radio Access in Oulu fallen nicht unter diesen Betriebsübergang.

NSN wird eine Zusage für eine Auslastung von CQE in Höhe von ca. 20 Millionen Euro in den nächsten vier Jahren abgeben. CQE soll in Zukunft bei SGS die Qualitätssicherung für die Elektro- & Elektronikindustrie (E&E Geschäften) übernehmen. In Deutschland werden Sicherheitstests (Safety), Tests zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC) und Umwelttests durchgeführt. Weltweit ist CQE zuständig für High-end E&E und Telecommunication Services. SGS plant mittelfristig die Investition in ein neues Produkttest-Labor am Standort München.

Lobend muss man anerkennen, dass den Mitarbeitern diesmal Informationen über die neue Firma übergeben wurden, die für sie auch relevant sind.

Das Unternehmen, in das die Mitarbeiter übergehen sollen, ist die SGS Germany GmbH. SGS übernimmt zunächst das heutige Geschäft unter Beibehaltung der derzeitigen Organisationsstrukturen. Die Mitarbeiter werden dort einen eigenen Betrieb bilden, jedoch vorläufig in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben.

Die SGS Germany GmbH mit Sitz in Hamburg ist seit 1920 in Deutschland vertreten und hat bundesweit 664 Mitarbeiter in zurzeit zwölf Niederlassungen und Laboratorien. Der Umsatz betrug 2007 etwa 66 Millionen Euro, die Gewinnmarge liegt bei 11,9 Prozent.

Die SGS Germany Holding, zu der auch die SGS Germany GmbH gehört, hat beispielsweise das defizitäre Institut Fresenius 2003 übernommen, in den ersten drei Jahren 15 Mio. Euro investiert und es saniert. Fresenius hat heute eine Marge von 17 Prozent. Die Mitarbeiterzahl erhöhte sich um etwa 15 Prozent.

Bei SGS sind in Deutschland derzeit 68 Stellen in den verschiedensten Bereichen des Qualitätsmanagements (Produkttest, -zertifizierung, -verifizierung, Inspektionen, Prozess-Assessments und Beratungsservice für Elektronikprodukte, Textilien, Schuhe, Lebensmittel, Wasch-und Reinigungsmittel und Kosmetik) ausgeschrieben.

Die betroffenen Mitarbeiter sind zu einem Informationstreffen am 3.4.2008 eingeladen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 22.03.08

Gleiten in die Osterferien?
Ostern steht vor der Tür, der ideale Zeitpunkt, von meinem riesigen Berg Überstunden wegzukommen. Seit Monaten erscheint auf meinem Gleitzeitzettel die Warnung "Achtung, Gesamt-Saldo liegt über 80 Stunden". Wenn ich die Osterwoche Gleittage nehme, könnte ich immerhin ca. 30 Stunden auf einmal abbauen. Es sind ja nur 4 Tage, weil auch ein Feiertag dabei ist. In der Urlaubsplanung von Januar habe ich das sowieso schon angemeldet.

Also hin zum Chef und ihm den Vorschlag unterbreitet, die Osterwoche als Gleittage abzufeiern, damit ich von meinem hohen Gleitzeitkonto herunterkomme. Doch weit gefehlt: mein Chef will mir zwar Urlaub genehmigen, das hat er bereits im Januar getan, aber ganztägige Gleittage genehmigt er nicht. Urlaub sei tarifvertraglich geregelt, Überstunden hingegen nicht. Diese könne ich nur stundenweise abfeiern. Wenn ich meinen Osterurlaub per Überstunden antreten will, dann muss ich täglich für ihn verfügbar sein - ??? -.

Na wie soll das denn gehen? Ich will doch wegfahren, zu einer Hochzeit in der Lüneburger Heide. Da werde ich bei Onkel Erich wohnen und der hat gar keinen Internetanschluss. So was gibt es heute noch - Leute, die sich dem Segen der Telekommunikation verweigern. Mein Schlepptop bräuchte ich dorthin gar nicht mitnehmen, ich hätte gar keinen Anschluss zur Verfügung.

Ich könnte natürlich in ein Internetcafe gehen, das wird es dort bestimmt geben. Nur, wie komme ich vom Internetcafe in das Firmennetz? Das geht gar nicht. Ich könnte natürlich mit meinem Chef über meine private E-Mail Adresse kommunizieren, was tut man nicht alles für die Firma. Ich könnte keinerlei Attachments von Word, Excel oder Powerpoint öffnen. Außerdem könnte mir jemand über die Schultern schauen und Firmengeheimnisse abkupfern. In Internetcafes sitzt man immer in Reih und Glied und schaut gegen eine Wand. Jeder der neben einem sitzt oder an einem vorbeigeht, sieht was man gerade macht.

Also noch mal zum Chef: ich brauche aber die Tage frei, da ich etwas vorhabe. Jetzt will er auch noch wissen, was ich vor habe - das sage ich ihm aber nicht. Das geht zu weit in mein Privatleben. Ich will mal wieder "heile Welt" erleben, eine Hochzeit, mit tollem Essen, etwas verwöhnt werden und glückliche zufriedenen Menschen sehen. Das habe ich seit Monaten nicht mehr erlebt, ich brauche etwas Auszeit. Weit weg von hier und den Firmenproblemen.

Nein, meint er, wenn ich ihm nicht mal glaubhaft machen könne, dass ich etwas Unaufschiebbares hätte, dann könnte ich nicht einfach gleiten. Nur Urlaub ginge, denn damit würde mein Jahresurlaub abgebaut und ich somit für den Rest des Jahres planbar bleiben. Aha. Auf die Frage, wie ich denn meine Überstunden überhaupt abbauen soll meinte er schlicht: Mein Arbeitsplatz müsse mir schon etwas Wert sein. - Was meint er denn jetzt damit? Meint er, ich soll die Stunden der Firma schenken? Will er darauf hinaus? Was sagt eigentlich die Gleitzeitvereinbarung dazu?
(Viola Frustig)


InWaChRo-News: Mittwoch, 19.03.08

NSN: Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung
Mitarbeiter mit der Gesamtbewertung "needs improvement" müssen an Verbesserungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu wird von der Führungskraft in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ein sogenannter "improvement plan" erstellt.

Das NSN-Management definiert „Needs improvement“ wie folgt:
„Mitarbeiter muss Leistung verbessern, um die Anforderungen der Position zu verbessern. Mitarbeiter muss die erwarteten Ergebnisse sicherstellen und einen wertvolleren Beitrag zum Team leisten. Mitarbeiter muss auf die Aufrechterhaltung der NSN-Werte achten. Beitrag muss verbessert werden.“

Für solche Mitarbeiter wird als eine mögliche Maßnahme auch ein Jobwechsel ins Auge gefasst.

Was will NSN? Der Stellenabbau ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Es werden immer wieder Einzelne gedrängt, die Firma zu verlassen. Will man mit den Maßnahmen für „needs improvement“ Druck auf die Mitarbeiter ausüben? Wenn auf den Folien zu lesen ist „Seien Sie [Anm: die Führungskraft] sich rechtlicher Auswirkungen bewusst“, könnte einem in den Sinn kommen, dass Führungskräfte vor möglichen Mobbingprozessen gewarnt werden sollen.

Klassisches Mobbing verläuft ähnlich wie in diesem Prozess beschrieben – es muss sich aber hier nicht um solches handeln. Damit der „needs improvement“ Prozess nicht zu Mobbing wird, solltet ihr auf folgendes achten:
„Needs improvement“ - Prozess Damit der „needs improvement“ Prozess nicht zu Mobbing wird: Klassischer Mobbingprozess
Es wird ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung festgelegt, der Ziele und Termine enthält. Der Mitarbeiter muss überprüfen, ob die Maßnahmen, Ziele und Termine realistisch sind. Entscheidend für die Zielerreichung ist, dass die notwendigen Voraussetzungen im Arbeitsumfeld vorliegen. Dies ist im Vorfeld zu analysieren und zu dokumentieren.

Sind sie es nicht, muss man unbedingt das Gespräch mit seinem Vorgesetzen suchen, ggf. unter Hinzuziehung eines Betriebsrates. Wenn sich hier der Vorgesetzte stur stellt, sollte der Mitarbeiter für sich selbst Gesprächsnotizen machen. < /td>
Es werden Ziele gesetzt, die in der Regel nicht erfüllt werden können.
Feedback-Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter sollten regelmäßig stattfinden, um den Fortschritt zu überwachen. Ihr könnt zu diesen Gesprächen einen Betriebsrat hinzuziehen, insbesondere, wenn ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend ist, bzw. wenn die Ziele unrealistisch oder unklar sind. Auch hier sollte der Mitarbeiter unmittelbar nach dem Gespräch eine Notiz anfertigen, sonst vergisst man wieder die Hälfte. In wöchentlichen sog. Arbeitsreviews muss der Mitarbeiter Rechenschaft über seinen Fortschritt geben. Dabei ist oft ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend.

Dem Mitarbeiter wird in diesen Gesprächen stets das Gefühl gegeben, versagt zu haben, sodass der Stress bei ihm steigt, bis er schließlich irgendwann aufgibt.
Kommunikation und Vereinbarung des „Maßnahmenplans zur Verbesserung der Leistung“ mit dem Mitarbeiter müssen laut Prozess dokumentiert werden, „um Missverständnisse zu vermeiden. Die Folgen für den Mitarbeiter, wenn er die vereinbarte Maßnahmen nicht erreicht, müssen vorher unmissverständlich erörtert werden (mit dem lokalem HR Kontakt vorab zu besprechen)“ Welche Folgen sind hier gemeint?
Solche Protokolle bzw. den Maßnahmenplan selbst solltet ihr nicht unterschreiben, sofern sie nicht der Wahrheit entsprechen, bzw. wenn die Maßnahmen nicht realistisch sind. Im Zweifelsfall könnt ihr diese Dokumente dem Betriebsrat zeigen und um Vermittlung bitten.
Es werden Gesprächsprotokolle geführt, in denen die Tatsachen verdreht sind, die dann beide Seiten unterschreiben sollen.
„HR agiert als ‚neutraler Dritter’“, „HR soll objektiv sein.“ HR vertritt die Unternehmensinteressen und hat bestimmte Vorgaben für die Abbauziele. HR hat das Ziel, Mitarbeiter, die in den Augen des Unternehmens nicht richtig funktionieren, herauszudrängen. Daher kann HR nicht neutral sein und schon gar nicht objektiv.

Auf keinen Fall alleine bleiben, wenn zwei andere einem gegenüber sitzen. Dies ist gesprächstechnisch und zeugentechnisch schlecht. Dann immer einen Betriebsrat mitnehmen.
Das Spiel „guter Cop – böser Cop“ wird mit dem Mitarbeiter gespielt. Dabei übernimmt der Chef meistens die Rolle des „bösen Cops“, damit der Mitarbeiter unter ständigem Stress bleibt, denn seinen Chef sieht er ja öfter, als den Mitarbeiter der Personalabteilung. Ziel ist auch, dass sich der Mitarbeiter dann hilfesuchend an den HR-Mitarbeiter („guter Cop“) wendet, der ihm dann einen „Ausweg“ z.B. in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet.
Reaktion und Verbesserung des Mitarbeiters werden kurzfristig erwartet. Durch den Zeitdruck und die Angst, zu versagen, erhöht sich der Stress für den Mitarbeiter nochmals. Also auch hier darauf achten, dass die Ziele realistisch sind und dass die notwendigen Voraussetzungen zum Erreichen der Ziele auch vorliegen. Es wird Zeit- und Erfolgsdruck erzeugt, die den Stress erhöhen.
„HR bindet, wenn notwendig und zum richtigen Zeitpunkt, das obere Management ein“ Nur noch Gespräche mit Betriebsrat! Das obere Management beschäftigt sich nur noch mit Trennung.

Formular für Mobbingtagebuch
Formular für Gesprächsnotizen
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

NSN: Der GBR und die Innovationsoffensive
Der GBR ist mit der Unternehmensleitung in Verhandlungen eingetreten, um eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu „Innovationen bei NSN“ abzuschließen. Ziel sei es, allen Beschäftigten durch diese Innovationen langfristige Beschäftigungsperspektiven zu ermöglichen.

Was ist eigentlich aus der in Punkt 2.2 des IA/SP vom 12.7.2007 vereinbarten Innovationsinitiative geworden? Die Geschäftsleitung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG hatte dort rechtsverbindlich erklärt, dass sie zusammen mit dem GBR „eine Innovationsinitiative starten wird mit dem Ziel, über zusätzliche Innovationsimpulse Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.“

Wir wollen jetzt Ergebnisse dieser Innovationsinitiative sehen. Jetzt müssen die Innovationen starten, die Ergebnisse umgesetzt werden. Wir wollen keine neue Absichtserklärung in einer neuen Betriebsvereinbarung, die dann nach kurzer Zeit wieder in einer Schublade verschwindet.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

NSN: Mitarbeiter sollen zu Zeitarbeitsfirmen wechseln
Da Betriebsübergänge am „Nein“ der Mitarbeiter scheiterten, versucht NSN nun die Beschäftigten einzeln zu Consultingfirmen zu drängen. Dazu werden am Betriebsrat vorbei sogenannte „Sondierungsgespräche“ mit den Kollegen geführt. Den Mitarbeitern wird ein neuer Arbeitsvertrag bei diesen Consultingfirmen angeboten und sie werden in den Sondierungsgesprächen dazu gedrängt, diesen zu unterschreiben. Versprochen wird ihnen, dass sie für eine bestimmte Zeit an NSN verliehen werden und somit an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiter arbeiten können.

Unterschreibt solche Verträge nicht!

Mitarbeiter, die sich auf diese Weise aus einem festen Angestelltenverhältnis in Zeitarbeit drängen lassen, spielen den Arbeitgebern in die Hand, da auf diese Weise die Zeitarbeitsbranche weiter wächst. Der Wanderarbeiter wird so das Modell der Zukunft werden. Arbeitgeber nennen dies einen flexiblen Arbeitsmarkt. Vorteile für euch gibt es dabei keine. Ihr habt dann ein extrem unsicheres Arbeitsverhältnis und der Stress wird bei einer Zeitarbeitsfirma nicht weniger, im Gegenteil. Sowohl bei Nokia in Bochum, als auch bei BMW waren die Zeitarbeiter die ersten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Viele von ihnen wurden von der Zeitarbeitsfirma gekündigt und nicht woanders hin vermittelt. Auch NSN baut zur Zeit verstärkt Consultants ab. Ihr werdet nur so lange weiter beschäftigt, bis euer Projekt abgewickelt ist.

Darüber hinaus verliert ihr mit der Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag eure Besitzstände wie Betriebszugehörigkeitszeiten, Kündigungsschutz, ggf. Tarifvertrag usw. und ihr müsst mit Gehaltseinbußen rechnen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

NSN: Versetzungen nach Mch M
Der Betriebsrat Mch M hatte seit Oktober 2007 allen geplanten Versetzungen von Mch P an den Standort widersprochen. Die Mitarbeiter sitzen jetzt schon auf viel zu engem Raum zusammen, sodass die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden und erst recht nicht mehr eingehalten werden können, wenn noch weitere Kollegen hinzukommen.

NSN möchte im Beschlussverfahren am Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrates zu den Versetzungen ersetzen lassen. Insgesamt sind 16 Beschlussverfahren zu ca. 200 Einzelmaßnahmen in 7 Kammern des Arbeitsgerichtes München anhängig. Bisher wurde noch in keinem Fall die Zustimmung des Betriebsrates vom Arbeitsgericht ersetzt.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 13.03.08

NSN/Enterprise: Souverän Trennungsangebote ablehnen
Das NSN-Management hat nun offensichtlich die Strategie geändert. Immer wieder werden kleinere Gruppen von Mitarbeitern angesprochen, in die beE zu wechseln oder die Firma mit einem Aufhebungsvertrag zu verlassen. Die Begründung ist wie immer: „die Arbeit ist entfallen“. Dazu werden wiederholt mit den Mitarbeitern Personalgespräche geführt. Ein „Nein“ der Mitarbeiter hindert das Management offensichtlich nicht daran, diese Gespräche immer wieder zu wiederholen.

Lasst euch davon nicht entnerven. Diese Gespräche sollen euch zermürben. Schreibt eure Wut, euren Frust, eure Traurigkeit nicht in E-Mails an Vorgesetzte / Personalsachbearbeiter und äußert sie auch nicht in Personalgesprächen. Schreibt das an uns (auch anonym über das Kontaktformular). Bei uns hat das keine negativen Folgen für euch!

Wenn ihr euch zu einem „Nein“ entschlossen habt, lehnt die Angebote schriftlich ab, z.B. per E-Mail an den Vorgesetzten und den zuständigen Personalsachbearbeiter. Dazu könnt ihr beispielsweise folgenden Text benutzen:

„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],

vielen Dank für Ihre Angebote zur Auflösung meines Arbeitsverhältnisses. Nach nochmaliger eingehender Prüfung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Angebote für mich nicht in Frage kommen. Ich bitte Sie, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlet Hazeltine“


Akzeptiert das Management das „Nein“ dann immer noch nicht, dann solltet ihr es in einer weiteren E-Mail (siehe unten) auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 1.12.2003 hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht. Das Arbeitsgericht Berlin begründete seine Entscheidung folgendermaßen: Der Arbeitgeber „setzt sich nämlich erkennbar und wirklich beharrlich über den erklärten Willen des Klägers hinweg“. Er kann nicht unentwegt weitere Versuche unternehmen, den Kläger „nach Belieben ein ums andere Mal in die Mangel zu nehmen“. Er muss den erklärten (Un-) Willen des Klägers und sein Nein akzeptieren. Der Arbeitnehmer habe einen vertraglichen Anspruch „auf Respektierung seiner unmissverständlich erklärten Haltung“.

„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],

Bezug nehmend auf meine E-Mail vom xx.xx.2008 möchte ich Sie noch einmal bitten, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.12.2003 (28Ga29101/03) hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlet Hazeltine“


Im Personalgespräche gibt man üblicherweise dem Personalsachbearbeiter und dem Vorgesetzen die Hand zum Gruß. Schlagt sie bitte nicht aus Frust oder Ärger aus. Anschließend solltet ihr bis zum Ende des Gespräches schweigen und euch dann wieder höflich verabschieden. Argumentiert nicht, verteidigt euch nicht. Ihr bietet eurem Gegenüber dadurch nur Argumentationspunkte. Euer Gegenüber ist im Argumentieren in der Regel besser geschult, als ihr.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08

NSN: Auflösung der Dokumentationsabteilung bei RTP?
Der Hosting Manager, der das finnische Management hier in Deutschland vertritt, kam auf den Chef einer Kundendokumentationsabteilung bei RTP zu und teilte mit, dass diese aufgelöst wird und die Tätigkeiten in Niedriglohnländer verlagert werden sollen. Den Mitarbeitern wurde nahe gelegt in die beE zu wechseln.

Ein Mitarbeiter kommentierte: "Heute hat mir der Arbeitgeber (zum dritten Mal) den Wegfall meines Arbeitsplatzes bekannt gegeben. Der Kampf geht weiter. Das Problem: Jedes Mal altert man in einem Jahr um ca. zehn."

Dabei arbeiteten schon seit der Abbauwelle 2002/2003 in der Kundendokumentation viele Consultants, denn Abteilung wurde bis auf einen kleinen Rest über diverse Abbaumaßnahmen ausgedünnt. Teilweise sind Mitarbeiter, die über Aufhebungsvertrag oder beE ausschieden, als Consultants an ihren alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Das Verhältnis Festmitarbeiter von NSN (Deutschland, Portugal, Indien) zu Consultants lag in dieser Abteilung bei 18 zu 40.

Seit Beginn des Jahres war unklar, ob die Consultants in dieser Abteilung weiterbeschäftigt werden können, da im NSN-Budget kein Geld für die Beschäftigung dieser Consultants vorgesehen war, ob geplant oder irrtümlich ließ sich nicht klären. Dies war im Nachhinein gesehen ein erstes Anzeichen für die Auflösung der Abteilung. Man beschäftigte die Consultants zunächst zwei Monate ohne Beauftragung. Erst vor einigen Tagen erfuhr die Abteilung, dass definitiv kein Geld für deren Beschäftigung vorhanden sei. Letzte Woche wurden die Consultants dann nach Hause geschickt. Ob sie eine Anschlussbeschäftigung in einer anderen Firma erhalten oder ihren Arbeitsplatz verlieren, ist uns unbekannt.

Einige Mitarbeiter gehen davon aus, dass die Weiterbeschäftigung der Consultants bewusst hinausgezögert wurde und es schon lange beschlossen war, diese Abteilung aufzulösen. "Offensichtlich", so ein Mitarbeiter, "wollte man nur noch die Verhandlungen mit dem Betriebsrat Mch M abwarten, um uns mit dem Kündigungsfristausgleich das Gehen schmackhafter zu machen."
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 03.03.08

Siemens/NSN: Altersteilzeit auf sechs Jahre verlängert
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre machte eine Anpassung der Altersteilzeitregelung erforderlich. Der frühest mögliche Rentenbeginn liegt nun bei 63 Jahren. Vorraussetzung für eine Rente mit 63 sind jedoch 35 Versicherungsjahre.

Erfüllt ein Mitarbeiter diese Voraussetzungen kann er Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Altersteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, es sei denn dies ist in einer Betriebsvereinbarung, z.B. in einem IA/SP, anders geregelt.

Jahrgänge 1951 und 1952
Mitarbeiter, die 1951 oder 1952 geboren sind, können nach der Neuregelung im Jahr 2008 bzw. 2009 eine Altersteilzeit mit einer Laufzeit von 6 Jahren in Anspruch nehmen. Dies gilt für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2008.

Die verlängerte Vertragsdauer gilt nur, wenn der Vertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet wird.

Die Abfindungsregelung wird entsprechend angepasst.
"Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 63. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 24 Monate (€ 5.520,--)."

Jahrgänge 1949 und 1950
Darüber hinaus können Arbeitgeber und örtlicher Betriebsrat vereinbaren, dass für die Jahrgänge 1949 und 1950 die Laufzeit des Altersteilzeitvertrags bis längstens zur Vollendung des 64. Lebensjahres festgelegt wird. Auch dies gilt - wenn die Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist - für Neuverträge ab dem 01.01.2008. Auch hier muss der Altersteilzeitvertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet sein.

Vereinbaren die Betriebsparteien eine Verlängerung der Altersteilzeit auf 64 Jahre für die Jahrgänge 1949 und 1950, dann vermindert sich die Abfindung für jeden vollen Monat des späteren Ausscheidens um 1/24. Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 64. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 12 Monate (€ 2.760,--)."

Interessierte Mitarbeiter sollten auf ihren Betriebsrat zugehen und nach einer örtlichen Betriebsvereinbarung fragen, damit der Betriebsrat diese lokale Betriebsvereinbarung verhandelt.

Für wen gilt die Neuregelung?
Die Neuregelung der Altersteilzeit gilt für die Mitarbeiter der Siemens AG. Eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung liegt bereits vor.

Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wird diese Regelung übernehmen. Die entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung liegt noch nicht vor. Sie wird aber gleich lautende Bestimmungen wie die Regelung bei der Siemens AG enthalten

Diese Regelung gilt zunächst nicht für Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG, denn SEN ist kein Teil der Siemens AG. Hier sollten die Mitarbeiter beim Betriebsrat nachfragen, ob auch SEN diese Regelung übernehmen wird.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 03.03.08

NSN-TCS: Vertrag zum Übergang der OBS-Mitarbeiter unterzeichnet
NSN und TCS haben nun einen Vertrag unterzeichnet, nach dem 87 Mitarbeiter der R&D von Operations and Business Software (OBS) in Düsseldorf zum indischen Konzern Tata Consultancy Services (TCS) ausgegliedert werden sollen.

Von den im November ursprünglich geplanten 117 Mitarbeitern hatten mittlerweile etwa 25 dem Übergang widersprochen. Durch die Herabsetzung der Zahl von 117 auf 87 kann NSN nun behaupten, dass fast alle Mitarbeiter mit übergegangen sind. So kann man einen Betriebsübergang auch zum Erfolg führen.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 01.03.08

NSN: Kündigungsfristausgleich für RA, RTP und weitere Mitarbeiter
Der Betriebsrat München Martinstraße hat mit der Betriebsleitung eine Ergänzung zum IA/SP vom 12.07.2007 vereinbart. Diese Ergänzung gilt für "alle Mitarbeiter am Standort Mch M in den Business Units "Radio Access" und "Research, Technology and Platforms" sowie für die Mitarbeiter aus anderen Business Units in Mch M, denen der Wegfall Ihres Arbeitsplatzes erst nach dem 1.11.2007 mitgeteilt wurde", nicht jedoch für leitende Angestellte.

Diese Vereinbarung regelt, dass oben genannte Mitarbeiter, die sich bis spätestens 19.03.2008 für einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.03.2008 oder für den Wechsel in die beE zum 01.04.2008 entscheiden, zusätzlich zu den Abfindungsregelungen aus dem IA/SP Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich haben. Diesen zum jetzigen Zeitpunkt zu erhalten wäre nach IA/SP vom 1.11.2007 nicht mehr möglich. Mit dieser Zusatzvereinbarung haben die betroffenen Mitarbeiter nun einen Rechtsanspruch auf den Kündigungsfristausgleich.

Die Vereinbarung endet am 31.03.2008.

Es ist uns nicht bekannt, ob der Betriebsrat an anderen Standorten für betroffene Mitarbeiter eine ähnliche Regelung vereinbart hat.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 29.02.08

SEN/NSN/Andere: Demonstrationen der freien Entscheidung
Gestern demonstrierten laut Gewerkschaft etwa 850 Beschäftigte vor der SEN-Zentrale in München. Praktisch alle Beschäftigten hatten sich an der Betriebsversammlung samt anschließender Demonstration beteiligt. Die IG Metall fordert ein Gesamtkonzept für SEN von Siemens. Doch warum erst jetzt?

Eine Demonstration hilft Wut und Aggression abzubauen, die Ungerechtigkeit, die man fühlt hinauszuschreien. Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und Sozialplan werden anlaufen. Die Mitarbeiter werden blaue Briefe erhalten, einigen zu wiederholten Mal, andere wird es das erste Mal treffen. Gefühle überstürzen sich, Wut und Aggression werden abgelöst von der bangen Frage wie geht es weiter.

Hier nun kommt alles darauf an, ob man seine persönlichen Gefühle der Enttäuschung, den plötzlich auftretenden Fluchtinstinkt in den Griff bekommt. Gelingt einem das nicht, ist zu schnell die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt. Die Frage nach der Abfindung, die Höhe der Summe, rückt dermaßen in den Mittelpunkt, dass man nicht mehr in der Lage ist, die Realität auf dem Arbeitsmarkt für sich richtig einzuschätzen und andere Perspektiven gar nicht mehr ernsthaft betrachtet. Eine Fehlentscheidung ist schnell getroffen. Darum nehmt euch Zeit.

Gerade bei SEN und NSN gilt für alle der Kündigungsschutz bis 30.09.2009 und trotzdem ist vorauszusehen, dass viele Mitarbeiter in die beE gehen werden. Wer diesen Schritt tut, nachdem er alle Möglichkeiten eingehend geprüft hat, kann, auch dann, wenn er spürt, dass die beE zu Ende geht und er immer noch keinen Job hat, damit leben. Wer diesen Schritt aber nur tut, um seine Ruhe zu haben, aus dem Gefühl heraus, die wollen mich nicht, dann will ich bei dieser Firma auch nicht mehr arbeiten oder weil er schlicht und einfach Angst vor dem Ungewissen hat, den holen die Ängste und Probleme ein, wenn es mit dem Job nicht so klappt, wie es gehofft wurde. Der Gedanke "nur noch drei Monate bis beE-Ende", "nur noch zwei Monate bis beE-Ende", "nur noch ein Monat bis beE-Ende" wird zu einem quälenden, der einen nicht mehr schlafen lässt, wie uns ein Mitarbeiter erzählte.

Der Mensch hat grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Handlungsmöglichkeiten: Er bestimmt sein Leben selbst oder er legt die Hände in den Schoß und lässt sein Leben bestimmen. Der Arbeitgeber mag mächtig sein, aber über mein Gehen oder Bleiben entscheide ich selbst. Selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung, kann ich vor Gericht gehen, um sie auf ihre Rechtsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Meist ist sie nicht rechtmäßig. Doch davon ist ohnehin nicht die Rede. Die Angebote basieren alle auf Freiwilligkeit. Verkaufen wir nicht auch noch unseren freien Willen an den Arbeitgeber, in dem wir uns zu Unterschriften drängen lassen, die wir nicht geben wollen.

Das erfordert ein wenig Arbeit an sich selbst, den Mut, sich mit seinen Gefühlen auseinanderzusetzen, fordert von einem, auf der Flucht vor der unerträglichen Situation stehen zu bleiben, sich umzudrehen und zu sagen: Ich laufe nicht blind in die Richtung, in die der Arbeitgeber mich treiben will. Ich stelle mich hin, sehe diesen Herausforderungen in die Augen, sehe mir die Fakten an, rede mit meinen Kollegen und Freunden, mit der Familie, treffe und diskutiere immer wieder mit anderen Betroffenen, um möglichst viele Aspekte kennen zu lernen.

Dann erst entscheide ich, welchen Weg ich gehen möchte. Und dann weiß ich, dass ich die Folgen meiner Entscheidung auch tragen kann und immer wieder neue Wege finden werde, um mein Leben selbst bestimmt zu gestalten. Lasst euch dies nicht nehmen. Dieses Selbstbewusstsein ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Existenzgrundlage.

Wer es nicht in sich fühlt, kann beginnen, es in sich aufzubauen. Mit ein bisschen Mut und Zähigkeit geht dies. Warum sollte ich mich aufgeben, wo es noch Wege gibt, die ich gehen kann? Dann hat der Arbeitgeber nicht über einen gesiegt, selbst dann, wenn sich der Arbeitsplatz nicht erhalten ließ. Aber warum sollte das nicht gelingen? Wer sagt das? Der Arbeitgeber. Das muss er. Er hat ein Ziel, das er konsequent verfolgt. Verfolgt euer Ziel genauso konsequent, wie immer es aussehen wird.

Aufgeben oder Kämpfen? Wenn man kämpft, erhält man sich eines immer: Sein Selbstbewusstsein.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 29.02.08

SEN/NSN/Andere: Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
NSN, SEN, Alcatel-Lucent und viele andere. Die Mitarbeiter kämpfen überall mit den gleichen Problemen. Soll ich gehen oder bleiben? Und wenn ich gehe, komme ich dann vom Regen in die Traufe - Fragen, die man sich immer wieder neu stellt. Die Angst eine falsche Entscheidung zu treffen ist groß, denn es ist schwer, die vielen Aspekte gegeneinander abzuwägen.

Um euch ein wenig in dieser Entscheidungssuche zu helfen, haben wir das Wichtigste in einem Merkzettel zusammengestellt.

Persönliche Betroffenheit
Ein Personalchef hat bei der Ankündigung eines größeren Personalabbaus gesagt: "nehmen Sie es nicht persönlich". Dies klingt im ersten Moment zynisch, doch man muss sich klar machen, dass der Arbeitgeber einen Stellenabbau oder eine Ausgliederung strategisch durchführt. Was heißt das eigentlich? Der Mitarbeiter besetzt lediglich zufällig einen Arbeitsplatz, den die Firma wegrationalisieren will. Man ist also einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Es bedeutet also nicht, dass der betroffene Mitarbeiter minderwertig ist oder eine schlechte Leistung gebracht hat. Dies behaupten Vorgesetzte nur, um den Mitarbeiter zu suggerieren, dass er keine Zukunftschancen in dieser Firma hat. Dies soll ihn zum Gehen bewegen.

Man muss wegkommen von dem Gefühl, "ich werde weggeworfen". Erst wenn man diese mentale Arbeit für sich selbst geschafft hat, ist man erst in der Lage, objektiv die Vor- und Nachteile von Angeboten für sich selbst abzuwägen. Am besten fängt man mit dieser mentalen Auseinandersetzung schon heute an. Dann ist man im Ernstfall weniger geschockt und viel schneller in der Lage, richtig für sich selbst zu entscheiden.

Know How aufbauen
Schon heute sollte man ausrechnen, wie viel Geld man zum Überleben braucht. Dazu muss man sich auch mit der Versteuerung von Abfindungen auseinandersetzen. Man sollte den Arbeitsmarkt analysieren und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten, damit man einschätzen kann, ob ein Gang in eine Beschäftigungsgesellschaft in Frage kommt.

Auch mit der Angst vor betriebsbedingten Kündigungen sollte man sich auseinandersetzen, um zu verhindern, dass man aus Angst vor Kündigung über die beE freiwillig seinen Arbeitsplatz aufgibt. Betriebsbedingte Kündigungen sind wie der Scheinriese Tur Tur bei Jim Knopf. Je näher man ihm kommt, das heißt je detaillierter man die rechtlichen Fakten eines Kündigungsschutzprozesses betrachtet, desto kleiner wird die Angst, weil der Scheinriese schrumpft. Mit betriebsbedingten Kündigungen rechnen wir aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen nicht, da Kündigungen für den Arbeitgeber stets mit hohen Risiken und Kosten verbunden sind. Der Arbeitgeber muss nämlich bei Kündigungen eine Sozialauswahl über den Betrieb durchführen und wird daher nicht genau die Mitarbeiter los, die er gerne kündigen möchte. Dies kann er nur durch "freiwillige Maßnahmen" erreichen. Damit diese zum Ziel führen, zeigt er immer den Scheinriesen Tur Tur (betriebsbedingte Kündigung) vor. Zu hundert Prozent ausschließen kann man betriebsbedingte Kündigungen natürlich nicht.

Arbeitsentzug
Aufgrund seines Arbeitsvertrages hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf eine sinnvolle Tätigkeit. Er ist nicht verpflichtet, sich eine andere Arbeit innerhalb oder außerhalb des Unternehmens zu suchen, wenn diese wegfällt. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit dem Unternehmen und nach diesem ist der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, den Mitarbeiter zu beschäftigen. Tut er das trotz Aufforderung nicht oder nicht angemessen, sollte man eine vertragsgemäße Beschäftigung einklagen.

Solange der Mitarbeiter tatsächlich nicht vom Arbeitgeber beschäftigt wird, kann er sich im Betrieb selbst beschäftigen, z.B. indem er dort seine Hemden bügelt oder Zeitung liest oder ein Fernstudium absolviert. Dies legte das BAG mit dem sogenannten Bügelurteil fest.

Kündigungsschutz
Alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG und in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG Kündigungsschutz bis 30.9.2009. Das heißt, die Firma kann euch bis zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsbedingt kündigen.

Tariflichen Kündigungsschutz haben in Bayern alle Mitarbeiter, die älter als 50 Jahre und mindestens 15 Jahre bei der Firma sind und alle, die älter als 55 Jahre und mindestens 10 Jahre bei der Firma sind. Entsprechende Regelungen gibt es auch in den Tarifverträgen der anderen Bundesländer.

Jubilarschutz haben alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG und in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit mindestens 25 Jahren Betriebszugehörigkeit. Diese Regelung ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die beim Betriebsübergang mitgenommen wurde und auch weiterhin gilt, auch über den 30.9.2009 hinaus.

Rechte aus dem Betriebsübergang nach §613a BGB
Die Betriebszugehörigkeitszeit habt ihr beim Betriebsübergang nach §613a BGB mitgenommen. Diese erhöht sich kontinuierlich jeden Monat und jedes Jahr. Sie verfällt nicht und kann auch nicht gekündigt werden, auch wenn Vorgesetzte anderweitiges behaupten. Das Alter ist bisher unstrittig und erhöht sich ebenfalls kontinuierlich.

Der Tarifvertrag ist übergegangen und bleibt weiterhin bestehen. Sowohl die Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG als auch die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG sind im Arbeitgeberverband Gesamtmetall und damit tarifgebunden. Der Tarifvertrag bleibt daher weiter gültig.

Betriebsvereinbarungen sind ebenfalls übergegangen und bleiben weiterhin bestehen. Bis heute sind noch keine Betriebsvereinbarung gekündigt worden. Dabei muss man zwischen so genannten freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen unterscheiden. Letztere liegen immer dann vor, wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Diese wirken im Fall einer Kündigung der Betriebsvereinbarung solange nach bis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird. Ein Beispiel für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit.

Situation ab 1.10.2009
Auch wenn die Unternehmen nach dem Ende der Kündigungsschutzfrist ab dem 1.10.2009 einen Stellenabbau planen, müssen sie nach §111, 112, 112a BetrVG einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es wird also immer Abfindungen und eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach dem letztgültigen Sozialplan.

Ausgliederung nach §613a BGB
Der Arbeitgeber muss jetzt grundsätzlich eine Sozialauswahl über den Betrieb machen, wenn er kündigen will. Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen nicht schlechter gestellt als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren (BAG-Urteil). Ein Widerspruchsgrund ist nicht mehr erforderlich. Es genügt der einfache Satz: "Hiermit widerspreche ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses in die xyz GmbH & Co. KG."

Wenn man Angst davor hat, in eine kleine Firma zu wechseln, weil diese möglicherweise keine Abfindung mehr zahlt, dann kann man dem Betriebsübergang widersprechen. SEN bzw. NSN wird dann eine Abfindung oder beE anbieten, da sie die Mitarbeiter los werden wollen.

Betriebsschließung
Auch bei einer Betriebsschließung muss nach §111, 112, 112a BetrVG ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es wird also immer Abfindungen und eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach dem letztgültigen Sozialplan.

Siemens kann sich wegen BenQ und vor allem wegen der Korruptionsaffäre keine weiteren größeren Negativschlagzeilen leisten. Daher werden sie ein Problem mit Betriebsschließungen haben. Nokia dürfte nach dem Imageschaden, der durch die Schließung in Bochum entstanden ist, vorsichtiger werden.

Insolvenz
In beiden Firmen steckt noch der Name Siemens. Wenn also Teile verkauft werden und in Insolvenz gehen, wird sofort die Erinnerung an BenQ wach. In einem solchen Fall wird Siemens wie bei BenQ bei der Finanzierung einer beE bzw. Abfindungen von Politik und Gewerkschaft in die Pflicht genommen. Dies ist auch der Fall bei Nokia in Bochum.

Merkzettel als pdf
(iw/cr)
Artikel


InWaChRo-News: Montag, 25.02.08

NSN: Schon wieder beE-Angebote!
Die Mitarbeiter, die im Bereich UMR System Verification (Radio Access) arbeiten, bekamen heute per E-Mail mitgeteilt, dass ihre Tätigkeiten zum Ende des Jahres 2008 eingestellt werden. NSN bietet - wie üblich - diesen Kollegen an zu den im IA/SP genannten Konditionen zum 01.04.2008 in die beE zu wechseln oder mit einem Aufhebungsvertrag auszuscheiden. Wer sich bis zum 19.03.2008 für die beE entscheidet, erhält auch wieder einen Kündigungsfristausgleich.

Wenn alle dieses Angebot annehmen, muss UMR System Verification schon am 01.04.2008 mangels Mitarbeiter eingestellt werden. Wahrscheinlich hofft das Management, dass genügend Mitarbeiter wegen ihres Kündigungsschutzes bis 30.09.2009 die Angebote ablehnen.

Ansonsten könnte Ähnliches passieren wie bei SCA. Dort sind durch beE, Kündigungen und interne Jobwechsel große Lücken entstanden. Da in der Entwicklung massiv Mitarbeiter fehlen, sollen - wie wir am 31.01.2008 berichteten - Service-Mitarbeiter nun Entwickler "enablen", die aus verwandten Bereichen dafür ausgesucht werden.

Die betroffenen Mitarbeiter sollen am 26.02.2008, 28.02.2008 oder am 04.03.2008 in den Räumen der NSN beE, in München, Grillparzerstr. 6, an einer Informationsveranstaltung zur beE teilnehmen. Details hierzu fand man nicht, da der Link nicht angegeben war.

Bitte beachtet euren Kündigungsschutz bis 30.09.2009.
Eine beE mit Kündigungsfristausgleich wird es auch dann wieder gehen. Seit 2002 sagt der Arbeitgeber: "Alle Jahre wieder ...". Nutzt NSN als beE mit vollem Gehalt und mit der Option über den 30.09.2009 hinaus bei NSN zu überleben.

Gehen sollte nur der, der eine echte Alternative hat, mit der er auch zufrieden ist. Angst vor schlechten Zukunftsaussichten bei NSN ist ein schlechter Ratgeber. Die Angst vor den Folgen von Hartz IV ist wesentlich schlimmer. Denkt daran, eine schnelle, unüberlegte Unterschrift kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 25.02.08

NSN: Talentlink - zwingend in der beE
Am 19. Februar berichteten wir, dass die Daten der NSN-Mitarbeiter, die an Jobbörse der Siemens-beE teilnehmen sollen, in Großbritannien bei einer nicht näher genannten Firma für drei Jahre gespeichert werden.

Es handelt sich wahrscheinlich um "Talentlink", das auf einem Server in Großbritannien läuft und beE-Mitarbeiter zwingend vorgeschrieben ist.

Ein Kollege berichtete: "Man erhält von diesem Verfahren keinerlei Rückmeldungen und kann überhaupt nichts überprüfen. Die Daten werden - zusammen mit einem Lebenslauf - von den beE-Betreuern an Stellen anbietende Firmen weitergegeben. Einzig und allein wenn es zu einem Vorstellungsgespräch kommt erfährt man etwas. Ich bin über dieses Verfahren schon mehrmals vermittelt worden, das erfuhr ich aber nur durch Zufall".

Fragen, die bei der Anmeldung zu "Talentlink" gestellt werden, findet ihr hier. Es handelt sich um ganz normale Fragen, die bei Bewerbungen üblich sind.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 22.02.08

NSN: Büroflächen zu vermieten
Seit letztem Montag fällt den Mitarbeitern in Mch M auf, dass direkt links neben dem Brunnen am Eingang zu Siemens/NSN ein riesiges Schild prangt mit der Aufschrift "Zu vermieten - Büroflächen".



An sich ist die Vermietung von Büroflächen nichts Aufregendes und scheint wenig berichtenswert. Doch im Fall NSN München Martin-Straße liegt das ein wenig anders.

Die Mitarbeiter wundern sich, denn sie sitzen dicht gedrängt in ihren Büros. Die Enge ist durch ein Flächenverdichtungsprogramm von NSN entstanden, bei dem bis zu 30 Prozent Bürofläche eingespart werden soll. Diese Flächenverdichtung wurde dann "Optimalbelegung" genannt. Optimal leider nur aus Sicht der Kosten. Die Flächenverdichtung ist Teil des Kosteneinsparungsprogramms von NSN und betrifft nach und nach jeden Arbeitsplatz. Ein Mitarbeiter sagte: "Entweder wollen die die Flächenverdichtung auf die Spitze treiben, oder die wissen was zum Thema Personalabbau, was der Betriebsrat noch nicht weiß... Es ist für die Belegschaft jedenfalls eher beunruhigend".

Dabei hat NSN durchaus Vorstellungen wie ein optimales Büro aussehen soll. Modern Office heißt es auf Intranetseiten. Im Beispielbürotrakt dort gibt es Zonen für voll-, teil- und kaum mobilitätsbedürftige Mitarbeiter und Abdeckung all ihrer Bedürfnisse: Da gibt es Rückzugsräume für konzentriertes oder vertrauliches Arbeiten, Telefonräume, um die Kollegen vom eigenen Konferenzgeplapper verschonen zu können, Besprechungsräume, Projekträume, und all das flankiert von der entsprechenden Technik, die mittels Plug&Play&WLAN beliebige Flexibität erlaubt. Ja, so könnten wir uns alle das Arbeiten vorstellen und so entspräche es wohl auch den Company Values (Zitat: "We strive to build the best place to work").

Die Realität sieht leider anders aus oder haben sich die Richtlinien nur noch nicht zu den Verantwortlichen herumgesprochen? Wie sollen wir uns sonst erklären, dass es in der vorgeschlagenen beispielhaften "Optimalbelegung" eines Stockwerks auf 860 qm statt bisher 63 nun 89 Schreibtische geben soll bei konstanter Zahl von Besprechungsräumen: zwei. Phone rooms? Quiet rooms? Project rooms? Study rooms? Alles Fehlanzeige.

Stattdessen werden die Möbel virtuell so angeordnet, dass quasi gerade noch Fenster, Türen und Schreibtischschubladen auf gehen. Platz für Lärm schluckende Möbel, Sichtblenden oder Pflanzen ist keiner vorgesehen. Besonders widersinniges Ergebnis: In großflächigen Büros wird die Fläche je Arbeitsplatz am kleinsten, das Störpotential also besonders hoch. Vor lauter Ärger könnte man schon fast übersehen, dass in der "Optimalbelegung" Bildschirm-Arbeitsplätze allen Ergonomie-Erkenntnissen zum Trotz direkt zum Fenster hin oder direkt vom Fenster weg angeordnet werden.

Großzügige Quadratmeterzahlen gibt es zurzeit sowieso nur in "Chefzimmern", der Rest liegt im oder knapp unter dem üblichen Bürodurchschnitt. Aber nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Chefs sieht die "Optimalbelegung" engere Räume vor. Wo die dann ihre company confidential Lagebesprechungen abhalten sollen, lässt die Planung offen.

Fakt ist, durch zu dichtes Beisammensitzen erhöht sich der psychische Stress. Enge erzeugt Aggressionen. Der Lärmpegel steigt an, Störungen durch eine zu geringe Anzahl an Besprechungszimmern sind vorprogrammiert. Unter dieser Belastung leidet die Gesundheit der Mitarbeiter, es ist wesentlich schwieriger sich zu konzentrieren mit der Folge, dass auch die Arbeitsergebnisse leiden.

Der Betriebsrat Mch M ist der Meinung, dass die gesetzlichen Bestimmungen schon jetzt nicht eingehalten werden und erst recht nicht mehr eingehalten werden können, wenn noch weitere Kollegen hinzukommen. Deshalb hat er auch den Versetzungen der Perlacher Kollegen in die Münchner Martinstraße widersprochen. Noch mehr Menschen auf zu engem Raum zusammenzupferchen, ist nicht zu verantworten. Der Arbeitgeber ist vor Gericht gezogen, um sich die Zustimmung für diese Versetzungen vom Gericht ersetzen zu lassen. Die Verfahren laufen zurzeit.

NCI hat nun nachgeforscht, was hinter diesem Plakat "Zu vermieten - Büroflächen" steckt. Zu vermieten ist das Gebäude 5511. Das ist das Gebäude, in dem der Betriebsrat sitzt. Wir gehen nicht davon aus, dass NSN glaubt, den Betriebsrat einfach auf die Straße setzen zu können. Die Betriebsratsmitglieder waren die einzigen NSN-ler in diesem Gebäude, sonst waren SRE und Abteilungen der Siemens AG in diesem Gebäude untergebracht.

In diesem Bau ist der 2. und 4. Stock (nicht SAG-Jargon, sondern "normale" Zählung) noch frei und soll nun sukzessiv vermietet werden. Ein halbes Stockwerk umfasst ca. 600 qm.

Der Vermieter hätte NSN das Gebäude 5511 zwei Mal zur Miete angeboten, NSN habe das zwei Mal abgelehnt, hieß es in der Martinstraße. Deshalb wird jetzt per Plakat, sichtbar von der S-Bahn, ein neuer Mieter gesucht.

Im Kustermannpark sei auch noch was frei...

Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung. Es handelt sich um keinen versteckten Stellenabbau. NSN wartet offensichtlich darauf, dass sie den Prozess wegen zu dichter Raumbelegung verlieren, um dann woanders wesentlich ungünstiger anmieten zu müssen, ganz abgesehen von den Pendelkosten, die dann wieder entstehen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 19.02.08

NSN-RTP: Schleichender Stellenabbau geht weiter
Letzten Freitag Nachmittag bekamen ca. 100 Mitarbeiter von RTP PD (Research Technology & Platforms) per E-Mail eine Einladung, am 29.2.2008 an einer Jobbörse in den ehemaligen BenQ-Gebäuden in der Grillparzer Straße in München teilzunehmen. Dies ist jetzt der Sitz der Siemens-beE. Die Jobbörse wird extra von Siemens für diese NSN-Mitarbeiter veranstaltet.

Als Grund für die Jobbörse gibt NSN an: „wie ja bereits früher diskutiert versuchen wir weiterhin konstruktive Lösungen zu finden, um den Einfluss des Wegfalls der Projekte abzufangen. Wir haben hier in diverse Richtungen, wie zum Beispiel komplette Outsourcing Lösungen etc. geschaut, und werden auch weiterhin nach Möglichkeiten suchen.“ Das Management konnte es nicht lassen, den Mitarbeitern wieder die Möglichkeit des Outsourcings vor Augen zu halten, obwohl Simon Beresford-Wylie mit seinem Ehrenwort dafür steht, dass NSN kein weiteres Outsourcing in Deutschland plant.

Um teilnehmen zu können, sollten die Betroffenen bis heute einen Lebenslauf und eine Datenschutzerklärung an eine Siemens-E-Mail-Adresse senden. Die Firmen, die auf der Job-Börse Stellen anbieten wollen, wurden den Mitarbeitern nicht genannt. Warum nicht? Dann hätte man sich vorher über die Firmen informieren können. Das erwarten die Unternehmen normalerweise auch von Bewerbern.

An der Jobbörse dürfen nur die Empfänger der Original-E-Mail teilnehmen. Wenn NSN so ein Problem hat, Mitarbeiter los zu werden, warum lässt das Management dann nicht einfach alle Interessierten an der Jobbörse teilnehmen, es sind ja bereits mehrere Produkte eingestellt worden.

In der Einladung wird den Mitarbeitern suggeriert, dass ihre Bewerbungsunterlagen und sonstigen persönlichen Daten nur an die teilnehmenden Unternehmen weitergegeben werden. Mit der Datenschutzerklärung erklären sich die Mitarbeiter jedoch damit einverstanden, dass die Daten nicht nur von der Siemens AG gespeichert und verarbeitet werden, sondern auch an externe Unternehmen weitergeleitet werden dürfen. Hier fehlt die Einschränkung auf Unternehmen, die zur Jobbörse geladen wurden.

Die Daten werden drei Jahre lang auf einem Server in Großbritannien gemäß den geltenden DS/IS-Bestimmungen von einem nicht näher bezeichneten Unternehmen gespeichert, das von Siemens damit beauftragt wurde. Man fragt sich, warum die Daten drei Jahre lang gespeichert werden sollen. Außerdem verpflichtet sich der Mitarbeiter über den Zeitraum der Jobbörse hinaus für drei Jahre seine Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir raten, nach der Jobbörse, oder spätestens wenn man einen Job gefunden hat, vom Recht zum Löschen der Daten Gebrauch zu machen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 12.02.08

NSN: Update Personalabbau in Mch H und Mch M
In Mch M war ursprünglich geplant, 926 Arbeitsplätze abzubauen. Inzwischen haben 770 Mitarbeiter die Firma in Mch M verlassen, also 83,2 Prozent. Diese Zahl enthält bereits diejenigen Mitarbeiter, die zum 1.4.2008 in die beE wechseln.

Wie gestern berichtet haben am Standort Mch H 134 Mitarbeiter bis 31.1.2008 die Firma verlassen. In diese Zahl waren noch nicht die 35 Mitarbeiter eingerechnet, die zum 1.4.2008 in die beE wechseln. Insgesamt sind daher 169 der geplanten 291 Arbeitsplätze abgebaut, also 58,1 Prozent.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 17.02.08

NSN: Betriebszugehörigkeit kann nicht verloren gehen
Uns wurde berichtet, dass manche Vorgesetzte behaupten, nach dem 30.09.2009 würden alle durch § 613a BGB garantierten Rechte, einschließlich der Betriebszugehörigkeitszeit und sämtliche Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge ungültig werden. Sie begründen dies damit, dass NSN eine neue Firma ist und die Schutzklausel nur ein Jahr gilt.

Das ist natürlich Blödsinn. Solche Bemerkungen sind nur dafür gedacht, die Mitarbeiter gezielt zu verunsichern. Wir empfehlen NSN trotzdem dringend ihre Vorgesetzten über §613a BGB aufzuklären und sie dazu anzuhalten, keine falschen Informationen zu verbreiten. Als Pflichtlektüre empfehlen wir unser Buch: "Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre Rechte". Hier ist die Rechtslage anschaulich und verständlich dargestellt.

  1. Die Betriebszugehörigkeitszeit geht nach § 613a BGB über und kann nicht gekündigt werden. Sie erhöht sich automatisch jeden Monat um einen Monat und jedes Jahr um ein Jahr.

  2. Betriebsvereinbarungen sind nach dem Übergang für ein Jahr gegen Änderungen zum Nachteil des Arbeitnehmers geschützt. Nach diesem Jahr verlieren sie aber nicht automatisch ihre Gültigkeit, sondern wirken weiter bis sie entweder per Frist ablaufen oder gekündigt werden. Alle Betriebsvereinbarungen können mit einer Frist von drei Monaten nach dem Schutzjahr gekündigt werden.

    Dabei muss man aber zwischen so genannten freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen unterscheiden. Letztere liegen immer dann vor, wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Diese wirken im Fall einer Kündigung der Betriebsvereinbarung solange nach bis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird. Ein Beispiel für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit.

  3. Der Tarifvertrag gilt natürlich weiter, da NSN Mitglied im Arbeitgeberverband Gesamtmetall und damit tarifgebunden ist. NSN müsste folglich zunächst aus dem Arbeitgeberverband austreten. Dann gibt es einen Aufschrei der IG Metall, denn Siemens hat dem Siemens Gesamtbetriebsrat in der geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung vom 27.07.2006 zugesagt, dass NSN in den Arbeitgeberverband eintritt: "Die Siemens Networks GmbH & Co. KG verpflichtet sich, dem Arbeitgeberverband beizutreten."

(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 13.02.08

NSN: Mitarbeiterentsorgung über Nokia Bochum geplant
Ihr wisst, wir berichten viel und selten fehlen uns die Worte. Hier fehlen sie uns angesichts der Tatsachen, die uns heute bekannt wurden. Gerade deshalb müssen wir berichten, mit oder ohne Worte.

Wie allen bekannt sein dürfte, soll das Nokia Werk in Bochum Ende 2008 geschlossen werden. Dies kostet über 2000 Arbeitsplätze bei der Nokia GmbH. Jetzt legt Nokia Siemens Networks unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Buchhaltung einen neuen Arbeitsvertrag vor, mit dem diese sich verpflichten sollen, in genau diese Nokia GmbH zu wechseln.

Wie lange sie dort überleben werden, kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Wir empfinden dieses Angebot als unmoralisch, fast schon sittenwidrig.

Die betroffenen Mitarbeiter sollen nicht per Betriebsübergang verschoben werden, sondern ihnen wurde am 8.2.2008 ein neuer Anstellungsvertrag mit der Nokia GmbH ausgehändigt, den sie innerhalb von nicht einmal zwei Wochen unterschreiben sollen. NSN würde bei einer Unterzeichnung durch die Mitarbeiter 30 Prozent der im IA/SP geregelten Abfindung zahlen.

Dem nicht genug, die Mitarbeiter haben bei Nokia eine Probezeit von sechs Monaten: „Die ersten sechs Monate Ihrer Tätigkeit gelten als Einarbeitungszeit. Im ersten Monat kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Im zweiten und dritten Monat kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, …“ Die einwöchige Kündigungsfrist verstößt gegen §622 III BGB. Hier sind zwei Wochen gefordert.

Es handelt sich um langjährige Mitarbeiter von Siemens / NSN. Bei Nokia beginnen sie jedoch mit Betriebszugehörigkeit Null.

Auf die Arbeitsverhältnisse wird der Manteltarifvertrag von NRW angewendet, obwohl die Mitarbeiter in München für Bochum arbeiten sollen. Diese Verträge bedeuten für die Mitarbeiter eine Gehaltseinbuße von etwa 30 Prozent. Arbeitsbeginn ist der 1.4.2008, es handelt sich dennoch um keinen Aprilscherz, der Arbeitsvertrag liegt uns vor.

Wir raten, diesen Vertrag auf keinen Fall zu unterschreiben. Ihr habt bei NSN einen Kündigungsschutz bis 30.9.2009 und bekommt bis dahin euer Gehalt. Nokia Bochum ist ein Himmelfahrtskommando.

Wir sind entsetzt, wie NSN mit seinen Mitarbeitern umgeht. Das „Angebot“, in ein Unternehmen zu wechseln, von dem alle Welt weiß, dass sein Kernbereich geschlossen wird, ist an Gefühllosigkeit nicht mehr zu überbieten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 12.02.08

NSN: Update Personalabbau in Mch H und Mch M
In Mch M war ursprünglich geplant, 926 Arbeitsplätze abzubauen. Inzwischen haben 770 Mitarbeiter die Firma in Mch M verlassen, also 83,2 Prozent. Diese Zahl enthält bereits diejenigen Mitarbeiter, die zum 1.4.2008 in die beE wechseln.

Wie gestern berichtet haben am Standort Mch H 134 Mitarbeiter bis 31.1.2008 die Firma verlassen. In diese Zahl waren noch nicht die 35 Mitarbeiter eingerechnet, die zum 1.4.2008 in die beE wechseln. Insgesamt sind daher 169 der geplanten 291 Arbeitsplätze abgebaut, also 58,1 Prozent.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 11.02.08

NSN: Restrukturierung
Die Personalabteilung Deutschland (NSN HR GER) erklärte nun offiziell:
„Bis auf die Standorte Mch M und Mch H haben … alle NSN Standorte die im Interessenausgleich vom 12.07.2007 vereinbarten Abbauziele bereits heute erreicht. Bis auf die Standorte Mch M und Mch H ist daher für alle anderen Standorte dieses Restrukturierungsprogramm abgeschlossen und der Interessenausgleich erfüllt.“

Nach Aussage der Betriebsleitung Mch H haben 134 Mitarbeiter von Mch H bis 31.01.2008 NSN verlassen. Damit ist in Mch H 46 Prozent des geplanten Abbaus von 291 Mitarbeitern erreicht.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 06.02.08

NSN: Personalabbau in Deutschland – völlig unerwartetes Ereignis eingetreten
Bei Radio Access sollen in Deutschland 160 Mitarbeiter abgebaut werden, davon 80 in Mch M, 40 in Ulm und 40 in Berlin. In Finnland sollen etwa 110 Radio Access Mitarbeiter die Firma verlassen. Die Pläne betreffen wieder Mitarbeiter im Bereich Forschung und Entwicklung. Der Stellenabbau geht also weiter.

NSN will die Entwicklung von NB/RSxxx im WCDMA-Portfolio einstellen. Die Kunden sollen auf das Nokia-Produkt Ultra/FlexiBTS umgestellt werden. Wie uns aus Fachkreisen berichtet wurde, handelt es sich bei dem einzustellenden Produkt NB/RSxxx nicht um irgendein Nischen-Produkt, sondern um eines der wichtigsten Volumenprodukte, nämlich die NEC-Siemens Basisstationen für den neuen Mobilfunkstandard UMTS, die überall auf den Hausdächern aufgestellt werden. Bezeichnend ist, dass auch Alcatel-Lucent, die UMTS-Entwicklung in Nürnberg einstellt und nach Paris verlagert.

Es ist zu erwarten, dass die Mitarbeiter blaue Briefe bekommen werden. Die deutschen Mitarbeiter haben bis zu 30.9.2009 Kündigungsschutz und sollten nicht in Panik verfallen, sondern sich die Angebote entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse sehr genau überlegen. Es ist davon auszugehen, dass der Stellenabbau auch nach dem 30.9.2009 weitergeht und es dann wieder beE- und Abfindungsangebote geben wird.

Erst vor ein paar Tagen sagte Beresford-Wylie: „Der vereinbarte Abbau in Deutschland sei zu 90% erreicht und werde auch zu Ende gebracht. Es gäbe aber keine weiteren Ausgliederungspläne und keinen Plan B für weiteren Personalabbau. Dafür stehe er mit seinem Ehrenwort. Rechtlich verbindliche Aussagen könne er natürlich nicht treffen. Bei völlig unerwarteten Ereignissen hätte ganz NSN ein Problem, dann läge der Fokus jedoch nicht auf Deutschland.“

Offensichtlich traf für NSN in Berlin und Ulm bereits jetzt ein „völlig unerwartetes Ereignis“ ein, denn nach Aussage des Managements war der vereinbarte Abbau in Berlin und Ulm bereits abgeschlossen, lediglich Mch H und Mch M hätten den vereinbarten Abbau nicht erreicht. Insbesondere der Abbau in Ulm und Berlin sind also als zusätzlicher Personalabbau zu werten, der nicht durch den IA/SP von 2007 abgedeckt ist.

Ein Kollege kommentierte: „Wie schon vermutet war die Halbwertszeit von Simon Pinocchios Aussagen doch ziemlich kurz. Der Hinweis, dass das in Deutschland im Rahmen des IA/SP erfolgt ist ja offensichtlich nur ein Versuch die Nase etwas zu verkürzen.“

Es fehlen immer noch die genauen betriebsbezogenen Abbauzahlen, die laut Betriebsleitung Mch H von NSN zusammen mit den Geschäftszahlen veröffentlicht werden sollten. NSN versucht offensichtlich zusätzlichen Personalabbau zu kaschieren, indem sie behaupten, dies wäre Teil des Personalabbaus 2007.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 06.02.08

Ablösung der 58-er Regelung
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verbunden ist eine Anschlusslösung für die Ende 2007 ausgelaufende so genannte 58er-Regelung. Diese ermöglichte es älteren Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II (ALG II) zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Die Ablösung der 58-er-Regelung durch die 63-er Regelung wurde vom Bundestag ebenfalls beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

ALG-II-Bezieher ab dem 58. Lebensjahr sollen nunmehr unverzüglich in Arbeit oder in einer Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Gelingt dies nicht, soll im Abstand von jeweils sechs Monaten geprüft werden, welche Maßnahmen zur Eingliederung in eine Beschäftigung erforderlich sind. Dies dürfte für ältere Arbeitnehmer eine harte Zeit werden.

Mit Vollendung des 63. Lebensjahres müssen Langzeitarbeitslose, die staatliche Leistungen benötigen, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.

Das neue Gesetz sieht weiter vor, dass Personen, die eine vorgezogene Altersrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Anspruch nehmen, jetzt 400 Euro statt bisher 350 Euro hinzuverdienen können. Damit gilt die gleiche Entgeltgrenze wie bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Mini-Jobs).

"Die Linke" und die FDP bezeichneten diesen Gesetzesentwurf als "Zwangsrente". Auch Sachverständige bestätigen: Das Gesetz macht die Zwangsverrentung ab 63 jetzt grundsätzlich möglich, ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit der Arbeitsmarktintegration nutzen können. Sie müssen dabei mit Abschlägen bis zu 7,2 Prozent rechnen, nach Einführung der Renten mit 67 sogar bis zu 14,4 Prozent.

FDP und Linke hatten gegen die geplante "63-er Regelung" Anträge im Bundestag eingebracht, die jedoch abgelehnt wurden. Sie wollten die Zwangsrente verhindern. Dazu wäre es erforderlich gewesen, das Nachrangigkeitsprinzip zu ändern. Dieses fordert, dass ALG II erst dann gewährt wird, wenn andere Leistungen, hier die Rente, ausscheiden.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 05.02.08

NSN: Personalabbau in Finnland
Bei der Ankündigung des Joint Ventures hatte Nokia Net 9.130 Mitarbeiter in Finnland. Ein knappes Jahr später, zum Start des Joint Ventures betrug die Mitarbeiterzahl in Finnland nach Angabe von NSN 10.000. Davon sollten 10 bis 15 Prozent, also 1500 bis 1700 Mitarbeiter bis 2010 abgebaut werden.

In Finnland sollten im Jahr 2007 nach Vorstellung von Nokia Siemens Networks 700 Mitarbeiter in den Regionen und Städten Espoo, Helsinki, Tampere und Oulu ihren Arbeitsplatz verlieren. Tatsächlich verließen in Finnland 1.000 Beschäftigte das Unternehmen im letzten Jahr. Davon sind 230 zu TietoEnator übergegangen, 16 wurden gekündigt und die übrigen gingen mit einer Abfindung oder in Rente. Damit hat NSN 2007 in Finnland 300 Arbeitsplätze mehr abgebaut als geplant.

Jetzt sollen in einer zweiten Welle weitere 250 Mitarbeiter das Unternehmen in Finnland verlassen. Vom Abbau betroffen sind Radio Access (RA), Research, Technology and Platforms (RTP), DCM, North East Services, COO BE und CFO Corporate Security.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 04.02.08

NSN: Stellungnahme zu Simons Statement zum Standort Deutschland
Auf dem All-Hands-Meeting erklärte Simon Beresford-Wylie laut BR-Homepage Mch M auf Anfrage eines Betriebsratsmitglieds sinngemäß folgendes:

„Der vereinbarte Abbau in Deutschland sei zu 90% erreicht und werde auch zu Ende gebracht. Es gäbe aber keine weiteren Ausgliederungspläne und keinen Plan B für weiteren Personalabbau. Dafür stehe er mit seinem Ehrenwort. Rechtlich verbindliche Aussagen könne er natürlich nicht treffen. Bei völlig unerwarteten Ereignissen hätte ganz NSN ein Problem, dann läge der Fokus jedoch nicht auf Deutschland. Zur Nokia-Werksschließung in Bochum betonte Simon, dass NSN ein eigenständiges Unternehmen sei, daher wäre das mit NSN-Standorten in Deutschland nicht vergleichbar. Durch die Beheimatung der beiden Mütterfirmen seien die Länder Finnland und Deutschland fix gesetzt.“

NSN hat in Deutschland eine Belegschaft vorgefunden, die sich über ihre Rechte informiert und ihre Entscheidungen wohlüberlegt trifft. Aufgrund des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009 sind NSN in Deutschland ohnehin die Hände gebunden. Jetzt einen neuen Stellenabbau oder neue Outsourcing-Projekte aufzusetzen wäre zum Scheitern verurteilt und würde nur weitere Unruhe in die Belegschaft tragen. Beresford-Wylie möchte offensichtlich mit seinem Statement, verbunden mit seinem Ehrenwort, erreichen, dass in der Belegschaft wieder Ruhe einkehrt und die Motivation wieder steigt.

Man kann vorsichtig annehmen, dass nun bis September 2009 etwas Ruhe einkehren wird, vorausgesetzt es entstehen keine schweren Turbulenzen auf dem Telekommunikationsmarkt. Manager- und Politikerworte haben gemeinsam, dass sie nur eine kurze Halbwertszeit haben. Deshalb müssen wir alle aufmerksam und kritisch verfolgen, wie NSN in naher Zukunft zu diesen Vorsätzen steht.

Dazu muss NSN auch die Mitarbeiter, die immer noch ohne Arbeit herumsitzen, wieder in Projekte einbinden. Es sind durch den Personalabbau auch genug Lücken entstanden, die von diesen Mitarbeitern ausgefüllt werden könnten. Diese Kollegen sollten sofort aktiv auf ihre Vorgesetzten zugehen und nach einer vertragsgemäßen Beschäftigung fragen und diesen Vorgang sorgfältig dokumentieren. Sollten sie in absehbarer Zeit keine Beschäftigung bekommen, empfehlen wir ihnen dringend, eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung zu führen. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass dieses Statement von Beresford-Wylie auch noch nach dem 30.9.2009 gilt. Vielleicht passiert ja am 1.10.2009 ein „völlig unerwartetes Ereignis“.

Leider gab Beresford-Wylie sein Statement erst am Ende des Meetings und auf Nachfrage eines Betriebsratsmitglieds von Mch M ab. Überzeugender wäre es gewesen, wenn er dies als Botschaft an den Anfang gestellt und damit der Belegschaft signalisiert hätte, dass Stellenabbau und Outsourcing endlich durch einen vernünftigen Arbeitsalltag ohne Furcht vor ständigem Existenzdruck abgelöst werden sollen. Bekräftigen könnte Beresford-Wylie seine Aussage, wenn die Aufzeichnung im Intranet zur Verfügung gestellt würde, damit man sich dieses Statement noch einmal im Original anhören kann.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 03.02.08

Ericsson baut in Netzwerksparte 4000 Stellen ab
Ericsson kündigte mittlerweile an, in seiner Netzwerksparte weltweit 4.000 Stellen abbauen zu wollen. Der Standort Nürnberg, wo die Handy-Teile entworfen werden, ist davon nicht betroffen. Etwa 1.000 der Stellen will Ericsson in seinem Heimatland Schweden abbauen. Ericsson begründete diese Entscheidung damit, dass sie dieses Jahr einen abflachenden Markt erwarten.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 02.02.08

NSN: Kein weiterer Stellenabbau geplant
Nokia Siemens Networks will seine Standorte in Deutschland erhalten. „Es liegen keine Pläne in der Schublade, unsere Fertigung in Deutschland oder andere hiesige Niederlassungen zu schließen“, sagte CEO Simon Beresford-Wylie gegenüber der „Wirtschaftswoche“. Über den bereits angekündigten Abbau von 9000 Stellen hinaus, werde es keine Stellenstreichungen geben.

Beresford-Wylie schloss sogar einen Stellenaufbau nicht aus: „Vier große Netzbetreiber in Deutschland zählen bereits zu unseren Kunden“, sagte er. „Wenn weitere Netzbetreiber Teile ihres Geschäfts zu uns auslagern, könnte die Zahl der Mitarbeiter sogar wieder steigen.“

Auf die Frage eines Betriebsrates hin hatte Beresford-Wylie dies bereits am Ende des All-Hands-Meeting in München, am Dienstag erklärt.

Beresford-Wylie zeigte sich optimistisch, dass NSN bis Ende 2009 eine „zweistellige operative Marge“ erreichen könne. Vor allem im Dienstleistungsgeschäft erwarte er ein Wachstum von etwa sieben Prozent.

Erreicht NSN die zweistellige Marge bis Ende 2009 nicht, ist damit zu rechnen, dass weitere Restrukturierungsmaßnahmen erfolgen werden. Erreicht NSN die Marge, dann wird sicher eine höhere Ziel-Marge für die Zukunft vorgegeben. Dann kommt es auf die Lage des Unternehmens an, ob diese höhere Ziel-Marge durch wachsende Marktanteile erreicht werden kann, oder ob diese dann wie in den letzten Jahren durch Restrukturierungsmaßnahmen erzwungen wird.

Angesichts des Siemens-Korruptionsskandals erklärte Beresford-Wylie, das Gemeinschaftsunternehmen habe sich hohen ethischen Ansprüchen verschrieben und bisher keine Korruptionsfälle entdeckt. Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang dazu, dass sich NSN in Russland durch Aufhebungsverträge systematisch von allen leitenden Angestellten trennt, die ursprünglich von Siemens COM kamen. Nokia hatte in Russland im Netzbereich kaum Marktanteile im Gegensatz zu COM.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 02.02.08

NSN: Kein Übergangsmandat für Betriebsrat Mch P
Zu unserem Artikel vom 27.01.08 „NSN: ‚Beratervertrag’ für Betriebsrat Mch P?“ erreichte uns die Anfrage, ob der Betriebsrat Mch P nach der Betriebsschließung ein Übergangsmandat hätte.

§21a II BetrVG sagt: "Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr."

Nach den offiziellen Zahlen der Geschäftsleitung vom November 2007 hat der Betrieb Mch M 2.722 Mitarbeiter, der Betrieb Mch P 1.207 Mitarbeiter. Da der Betrieb Mch M eindeutig der größere Betrieb ist, ist das Übergangsmandat vom Betriebsrat Mch M wahrzunehmen.

Nach §21b BetrVG bleibt der Betriebsrat Mch P noch so lange im Amt, bis die Betriebsschließung in Mch P endgültig vollzogen ist und verliert dann sein Mandat.

Die von der Betriebsleitung angebotene Beratungstätigkeit des Betriebsrats Mch P in der Martinstraße ist völlig überflüssig, denn niemand kann den IG Metall-Mitgliedern des BR Mch M verwehren, sich im Rahmen ihres gewerkschaftlichen Gremiums Vertrauenskörper (VK) mit den ehemaligen BR-Mitgliedern des Betriebs Mch P zu beraten. Gleiches gilt für Betriebsräte anderer Listen. Man könnte also die gleiche Beratertätigkeit erreichen, ohne den Arbeitgeber in Anspruch nehmen zu müssen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 29.01.08

NSN: All Hands Meeting oder Simons Parteitag
Wieder ein großer Tag für NSN in Deutschland! Simeon gibt sich die Ehre, in München sogar live. Andererseits war der letzte Auftritt eher abschreckend und die momentane Stimmung der Kollegen ist auch eher demoted. Aber ohne einen gewissen Masochismus kann man bei NSN nicht überleben. Also hin zum Meeting.

Die Kantine ist auch voll - der Masochismus offensichtlich weit verbreitet. Die Erwartungen sind niedrig und wie sich im Laufe der Zeit zeigt, werden sie auch locker nach unten überboten. Immerhin gibt's dieses Mal technisches Gerät zur Simultanübersetzung. Ob's funktioniert? Ich weiß es nicht. Simon und Christoph waren ja auf Englisch ganz gut zu verstehen, wenn auch Simon sich vielleicht etwas mehr Zeit in seinem Redefluss hätte lassen können. Ein Kollege meinte zwar, er höre nur Rauschen aus dem Apparat und keine Übersetzung, aber vermutlich war er ein "to be improved" Mitarbeiter, der den Apparat nicht bedienen konnte.

Es gibt die üblichen Sprüche, die man schon seit Jahren kennt, lediglich etwas anders verpackt in der NSN Begrifflichkeit: consolidate, leverage, transform etc.. Die bereits bekannten Zahlen aus der Simon-Mail bzw. aus dem Intranet werden vorgebetet und etwas hin- und her gewendet und aufgewärmt. Kosteneinsparung, Innovation usw. In dieser Hinsicht ist also tatsächlich zusammengekommen, was zusammengehört. Kein Unterschied ist erkennbar zwischen den alten Managerphrasen von Siemens und den "neuen" von NSN. Neu ist lediglich der "Schwarze Mann", der uns verfolgt, jetzt ist es Huawei. Der Beifall zu den Vorträgen war denn auch schnell endend wollend und hauptsächlich auf die vordersten Reihen beschränkt.

Auffallend ist lediglich, dass ausnahmsweise mal nicht der Spruch kam, dass man die Stellen da hin schieben müsste, wo auch der Umsatz gemacht wird. Da hätte man momentan auch gewisse Argumentationsschwierigkeiten, da der Löwenanteil in Europa gemacht wird und dort auch mindestens die gleichen Steigerungsraten wie anderswo erreicht wurden. Na und dann erst die offene Kommunikation. Einfach Spitze und natürlich vom Olymp der globalen Perspektive bei einem Global Player! Fragen konnten per SMS gestellt werden, immerhin konnte man. War aber vermutlich eh' für die Katz, wenn man sich die Mühe gemacht hat. Die Moderatorin der Veranstaltung reichte artig eingegangenen Fragen an Simon und Christopher weiter. Und die passten so genau zu den Themen der vorher gehörten Vorträge, dass einem irgendwie der Verdacht beschlich, wenn sich die Herren Manager die Fragen nicht schon vorher selbst gestellt hatten, so war die Auswahl doch sehr selektiv. Aber das war sicher Zufall.

Man könne und müsse Huawei schlagen, die anderen Konkurrenten sowieso. Auch gäbe es da noch eine andere chinesische Firma. "The enemy is not inside, but outside. Irgendwie klang das alles sehr kriegerisch. Wenn schon nicht kill the enemy, dann zumindest beat the enemy. Irgendwie wundert es mich da nicht, dass wir ein Problem mit jugendlicher Brutalität haben. Das sind bei Huawei doch die gleichen armen Arbeitnehmer wie wir, Alcatel oder anderswo, die von ihren Managern genauso über den Tisch gezogen werden wie wir. Warum soll ich die "beaten"? So gesehen ist der Feind doch eher inside, wenn auch nicht Ex-Siemens oder Ex-Nokia, sondern unten und oben.

Kurz aufgewacht: Wie ist der Stand der Personalanpassung in Deutschland? Ein kleines Scherzchen, ob das nun ein lokales Thema sei oder doch eher nicht? Die Kollegen, die um ihre Jobs zittern werden herzlich gelacht haben. Wie immer sind wir auch hier auf gutem Weg. 10-15 Prozent müssen noch "executed" werden. Keine weitere Aussage, das war's zum Thema. Also so 200 bis 300 Kollegen. Werden da die, die ohne Arbeit rumsitzen oder z. B. IBM 2 widersprochen haben schon als "executed" gezählt oder kommt das noch drauf? Die Zeit wird es zeigen und eigentlich spielt es auch keine Rolle, denn wenn diese Headcount Reduction durchgezogen ist, kommt dann eben die nächste.

Und jetzt besonders wichtig: Wie geht's in Nordamerika vorwärts? Ich fühle, wie mein Masochismus die Grenze erreicht hat. Bei diversen Kollegen übrigens auch. Der Saal leert sich zusehends. 16:30 - vielleicht kommt ja noch was? Ich glaub's nicht und eingedenk des Simonschen Spruchs vom letzten Mal, werde ich dann mal leaven. Immerhin gab's einen netten NSN Werbefilm. Für den der die Werbeästhektik mag, war es sicher das Höchste. Wenn es tatsächlich noch was Substantielles geben sollte, werd' ich es morgen schon von den Kollegen hören.
(Bericht eines Mitarbeiters vom heutigen All Hands Meeting)


InWaChRo-News: Montag, 28.01.08

NSN: Was wurde aus der Innovationsinitiative?
In Punkt 2.2 des IA/SP vom 12.7.2007 wurde vereinbart, dass die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG zusammen mit dem GBR „eine Innovationsinitiative starten wird mit dem Ziel, über zusätzliche Innovationsimpulse Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.“

Nachdem die Beauftragung von Kemper & Schlomski zur Entwicklung von Perspektiven für die Standorte in Deutschland, gescheitert war, wurde ein anderes Unternehmen mit einem deutlich reduzierten Budget beauftragt. Bis heute ist kein Ergebnis dieser Innovationsinitiative bekannt gegeben worden. Man hätte erwartet, dass man in der Firma etwas von diesen innovativen Ideen erfährt, dass die Unternehmensleitung und der GBR die Mitarbeiter in die Diskussion einbinden. Das erfordert schon der Value „offene Kommunikation“.

Wir fragen uns, wie der Stand der Innovationsinitiative ist, ob sie eingeschlafen ist, oder ob bereits Ergebnisse vorhanden sind und wann diese umgesetzt werden.

Den IA/SP kann man nicht für beendet erklären, solange diese Innovationsinitiative nicht umgesetzt ist, denn er muss wie jeder Vertrag von beiden Vertragspartnern eingehalten werden. Wir erwarten daher, dass NSN nicht nur Stellen abbaut und ausgliedert, sondern alle Anstrengungen unternimmt um über die Innovationsinitiative unsere „Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern“.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 27.01.08

NSN: „Beratervertrag“ für Betriebsrat Mch P?
Die Mitarbeiter von Mch P sollen alle nach Mch M versetzt werden. In Mch P wird daher derzeit über einen Interessenausgleich zur geplanten Betriebsschließung verhandelt.

Durch die Betriebsschließung verlieren die Mitglieder des Betriebsrates Mch P ihr Betriebsratsmandat. Die Betriebsräte sind dann wie jeder normale Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Ab Ausscheiden aus dem Betriebsrat haben sie noch ein Jahr Betriebsrats-Kündigungsschutz, also bis Anfang 2009.

Die Betriebsleitung hat dem Betriebsrat in Mch P angeboten, dass dieser nach der Betriebsschließung als beratendes Gremium für den Betriebsrat Mch M fungieren kann und die Betriebsratsmitglieder ihre Freistellungen behalten. Es ist anzunehmen, dass mit dieser beratenden Tätigkeit auch ein Kündigungsschutz über den 30.9.2009 hinaus verbunden werden soll.

Die Betriebsleitung hatte bereits vor einigen Wochen dem Betriebsrat in Mch M angeboten, dass dieser die Betriebsratsmitglieder aus Mch P nach der Betriebsschließung als freigestellte Berater haben könnte. Dieses merkwürdige Angebot hat der Betriebsrat Mch M in einer Sitzung zu Recht abgelehnt. Das Gremium möchte dem Betriebsverfassungsgesetz entsprechend im Bedarfsfall seine Berater selbst bestimmen. Ein erneutes Gesprächsangebot des Arbeitgebers zu diesem Thema hat der Betriebsrat Mch M vor einigen Tagen abgelehnt.

Warum ist die Betriebsleitung an einem Schattenbetriebsrat in Mch M interessiert?

Erinnern wir uns an die VW-Affäre. Hier lebte der GBR-Vorsitzende Volkert (IG Metall) sein Sexualleben auf Kosten der Firma aus. Peanuts für die Firma, in Geld gemessen. Die Frage: „Schadete das der Belegschaft“ hat jeder Insider sofort mit einem klaren Ja beantwortet. Warum? Weil jeder weiß, dass ein Arbeitgeber Zugeständnisse und Geschenke an einen Betriebsrat nicht umsonst macht. Er verlangt eine Gegenleistung dafür – jetzt oder später.

Jeder war und ist immer noch entsetzt über die AUB-Affäre. Siemens hat hier im Grunde eine Schatten-Betriebsratsorganisation aufgebaut und finanziert, um die Vertretung der Arbeitnehmer im Sinne des Unternehmens steuern zu können.

Hat NSN mit diesem geplanten Schattenbetriebsrat ähnliches vor, wie Siemens mit der AUB?

Volkert steht wegen der VW-Affäre vor Gericht. Schelsky, der rund zwanzig Jahre AUB-Bundesvorsitzender war, sitzt seit 14.2.2007 noch mindestens bis März 2008 in U-Haft.

Die Verlängerung des Kündigungsschutzes der Ex-Betriebsräte aus Mch P bis zur nächsten Betriebsratswahl im Frühjahr 2010 wäre eine Vorteilsannahme im Amt (§331 StGB), denn normale Mitarbeiter können ihren Kündigungsschutz nicht bis zu diesem Zeitpunkt verlängern. NSN baut offensichtlich auf die Dankbarkeit der Betriebsräte Mch P und erhofft sich wohl, über das beratende Gremium, Einfluss auf die Betriebsratsarbeit in Mch M nehmen zu können.

Die Annahme und Gewährung solcher Vorteile fügt dem Betriebsratsamt und der Belegschaft Schaden zu und macht NSN unglaubwürdig bzgl. der Einhaltung ihrer Compliance-Regelungen.

Wir raten allen Betriebsräten in Mch P dringend, diese Beratungstätigkeit abzulehnen, damit ihr Name nicht mit einer möglichen Vorteilsannahme im Amt in Verbindung gebracht werden kann und damit das Betriebsratsamt nicht beschädigt wird.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 25.01.08

NSN: Geschäftszahlen
Das bereinigte operative Ergebnis von Nokia Siemens Networks stieg um den Faktor 2,7 von 87 Mio. Euro in Q3 auf 232 Mio. Euro in Q4. Die Marge ohne die Einmaleffekte verbesserte sich auf 3,9 Prozent und entsprach somit den Markterwartungen.

Der Umsatz im vierten Quartal lag bei 4,583 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anstieg um 24 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Dies übertraf die Erwartungen des Marktes weit. Wenn man sich die Umsatzzahlen der drei letzten Quartale ansieht, erkennt man sofort, dass nicht China oder Asia-Pacific der größte Wachstumsmarkt für NSN war, sondern Europa. NSN verdoppelte fast seinen Umsatz in Europa seit Q2 auf insgesamt 2,045 Mrd. Euro, während in der Region Asia-Pacific der Umsatz in dieser Zeit kontinuierlich auf 838 Mio. Euro fiel. Somit konnte Europa seinen Platz 1 beim Umsatz verteidigen. Weit abgeschlagen auf Platz 4 blieb China mit einem Umsatz von 492 Mio. Euro.

Wenn NSN also die Produkte nahe beim Kunden entwickeln möchte, dann müsste das Management eine starke Präsenz der R&D in Europa erhalten.

Nokia Siemens Networks Net Sales by Geographic Area
EUR millionQ4 2007Q3 2007 Q2 2007QoQ Change
Q3 to Q4
(%)
QoQ Change
Q2 to Q3
(%)
Europe2 0451 5001 18636.325.9
Middle East & Africa54144836920.821.3
China49237229432.326.4
Asia-Pacific8388491 183-1.3-27.8
North America24315216459.9-7.0
Latin America42435324220.146.0
Total4 5833 6743 43824.76.9


Nokia Siemens Networks sieht nach den Worten von CEO Simon Beresford-Wylie in den USA weiter eine gute Wachstumschance. Im letzten Quartal war der Umsatz um 59,9 Prozent auf 243 Mio. Euro gestiegen. Allerdings räumte Beresford-Wylie ein, dass im nächsten Jahr mit einer Investitionszurückhaltung der Telekomanbieter zu rechnen sei. Beresford-Wylie stützt seine Hoffnung, auf dem US Markt verstärkt Fuß zu fassen auf die Mobilfunktechnologie der vierten Generation Long Term Evalution (LTE), die zurzeit von Verizon Wireless und Vodafone vorangetrieben wird. Nokia Siemens Networks zählt zu den Zulieferern eines Pilotversuches bei Verizon Wireless.

Beresford-Wylie räumte ein, dass die von NSN insgesamt angestrebte Marge von 10 Prozent erst Ende 2009 statt wie vorgesehen Anfang 2009 erreicht wird. Kurzfristig rechne Nokia Siemens Networks mit einem "sehr, sehr geringfügigen Wachstum" im Bereich der Infrastruktur für Festnetz und Mobilfunk aber mit einem "guten Wachstum" im Bereich der Dienstleistungen.

Angesichts dieser Einschätzung ist damit zu rechnen, dass auf die Mitarbeiter in der Festnetz- und Mobilfunksparte nach dem 30.09.2009 erneuter Stellenabbau, Auslagerungen oder Standortverdichtungen zukommen werden. Inwieweit sich die Prognose eines guten Wachstums im Dienstleistungsbereich positiv auf die Arbeitsplätze im Service-Bereich niederschlägt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 24.01.08

NSN: "Sell and lease back" - Abbau auf österreichisch
Uns wurde berichtet, dass NSN Österreich etwa 20 KollegInnen an eine Leihfirma "verkaufen" und wieder zurück "leasen" will. Wer in diesen Deal nicht einwilligt, dem wolle NSN wieder einmal mit Kündigung drohen. Die Erfolgschancen einer Anfechtung wegen Sozialwidrigkeit wären aber hoch.
weiter ...

Wer etwas über das österreichische Arbeitsrecht wissen möchte, kann hier nachlesen.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 24.01.08

NSN: Tarifgehalt und ATP
Die Formel für die Jahreszahlung im Tarifkreis wurde gestern auf der Betriebsversammlung in Mch H vorgestellt. Sie ist jedoch noch nicht vom GBR abgesegnet.

Der Unternehmensfaktor ist auch immer von Siemens willkürlich festgelegt worden. Er ist nur dieses Jahr wegen des Siemens-Jubiläums so hoch gewesen, dass ein Mitarbeiter in EG12 auf 1020 Euro kommt. Letztes Jahr fiel die Jahreszahlung mit 720 Euro deutlich niedriger aus. Der Betrag für die Jahreszahlung, die mit den Januarbezügen ausgezahlt wird, dürfte bei NSN mit ATP in etwa genauso hoch sein, wie vorher bei Siemens.

Das Grundgehalt und die Leistungszulage der Tarifmitarbeiter bestimmen sich nach ERA-Tarifvertrag, daran ändert sich auch nichts, ATP hin oder her, darauf hat das keinen Einfluss. Zur Sonderzulage kann man derzeit noch keine Aussage machen. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Zahlung, die jederzeit widerrufen werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sie evtl. in eine von ATP abhängige Zahlung umgewandelt wird.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 23.01.08

NSN: ATP Prozess
Was ist das? Der sogenannte Achieving Together Process (ATP) dient der Vereinbarung von Mitarbeiterspezifischen und Teamzielen und der Kontrolle der Zielerfüllung. Die Ziele sind in Deutsch zu verfassen. Nur wenn die Führungskraft im Ausland sitzt und nicht deutsch kann, kann sie auch auf Englisch verfasst werden. Im Zweifelsfall muss der Hosting Manager übersetzen und die deutsche Fassung gilt.

Kann man einfach Ziele ablehnen, wenn es als gesamtes Abteilungsziel gilt, und jeder dieses Ziel letztendlich bekommt?

Man kann seine Unterschrift zwar verweigern, dann folgt gegebenenfalls ein weiteres Gespräch mit dem Chef (Solid Line Manger) oder dem Chef-Chef (Second Level Manager). Führt dieses ebenfalls nicht zur Einigung, weil die vom Chef vorgegebenen Ziele nicht erreichbar oder nicht SMART sind, dann kann der Betriebsrat mit der Betriebsleitung noch eine Einigung versuchen. Am Ende greift dann das Direktionsrecht des Arbeitgebers und die vom Chef vorgeschlagenen Ziele gelten als vereinbart. Dagegen kann man noch gerichtliche Schritte unternehmen, wenn man will.

Inwiefern hat dieser ATP Prozess Auswirkungen auf unser Gehalt?
Die VZE bei AT’s soll durch die von der Zielerreichung im ATP-Prozess abhängende Incentives abgelöst werden. Dazu ist aber eine Vertragsänderung notwendig. Diese wird den At’s angeboten werden. Lehnen sie die Unterzeichnung ab, bleibt es für sie bei der bisherigen VZE-Regelung, der Unternehmensfaktor wird dann willkürlich von der Geschäftsführung festgelegt.

Im Tarifkreis soll die Jahreszahlung, die bisher ein fester von der Tarifgruppe abhängender Euro-Betrag multipliziert mit dem Unternehmensfaktor war (2008 bei EG 12 beispielsweise: 60 Euro *17 = 1020 Euro). Diese Jahreszahlung soll nun ersetzt werden durch eine Zahlung, die besteht aus einem Prozentsatz des festen Gehaltes mal Zielerreichung mal Nokia-Unternehmenswert (der maximal bei 1.5 liegt). Beispiel EG12: 12.5% * 100% *1,5 * 5000 Euro = 937,50 Euro.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 23.01.08

NSN: Sinn und Unsinn der Zielvereinbarung
Die meisten sogenannten Team-Ziele sind viel zu allgemein gehalten und vom Mitarbeiter kaum beeinflussbar. So wird z.B. vereinbart, dass die R&D OPEX-Kosten, also die Betriebskosten für die R&D, einen bestimmten Millionenbetrag nicht überschreiten darf. Wie ein Mitarbeiter dies erreichen soll, ist diesem zu Recht völlig unklar. Das Ziel ist auf Mitarbeiterebene absurd.

Außerdem wird vereinbart, dass der Gross Margin eine bestimmte Summe erreichen muss. Der Gross Margin ist (der normale Mitarbeiter weiß das noch nicht einmal) die Differenz zwischen dem Preis, den man für ein Produkt erzielen kann und den Herstellungskosten für dieses Produkt. Wie kann beispielsweise ein Entwickler den Verkaufspreis beeinflussen? Auch wie er die Herstellungskosten des Produktes beeinflussen kann, ist einem Softwareentwickler, wenn er keine weiteren detaillierten Informationen hat, völlig rätselhaft.

Eine beliebte Zielvereinbarung ist auch, dass der Mitarbeiter die IT-Kosten pro Mitarbeiter auf einen bestimmten Betrag reduzieren soll. Was ein Mitarbeiter, der ständig in Telefonkonferenzen mit dem Kunden ist, machen soll, um dieses Ziel zu erreichen, wird ihm nicht gesagt. Soll er sich in Zukunft vom Kunden anrufen lassen? Soll er das Gespräch nach einer halben Stunde abbrechen, weil sein Budget verbraucht ist?

Es erfolgt keine Analyse dieser globalen Ziele und kein sinnvolles Herunter brechen auf die konkrete Arbeit des Mitarbeiters. So sind die Ziele Makulatur, der Mitarbeiter hat in dieser Allgemeinheit der Aufgabenstellung keine Möglichkeit, die Zielerreichung zu beeinflussen. Wenn Mitarbeiter trotzdem versuchen, entsprechend ihrer Zielvereinbarungen zu sparen oder zu handeln, kann dieses aus Sicht des Mitarbeiters richtige Sparen zu einem Mehrfachaufwand an anderer Stelle führen. Ziele müssen koordiniert werden. Das Management kann daher froh sein, wenn die Mitarbeiter diese Ziele ignorieren. Die Mitarbeiter bleiben frustriert zurück oder nehmen das Management einfach nicht mehr ernst.

Möglicherweise hat das untere und mittlere Management Angst, wenn konkrete Ziele vereinbart werden, dass die Mitarbeiter sich dann nur noch auf die Erfüllung dieser Ziele konzentrieren und andere Aufgaben liegen bleiben. Es liegt hier ein völliges Versagen des Managements vor.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 21.01.08

NSN: Management dementiert Pläne bzgl. Standortreduzierung
Am 15.1.2008 berichteten wir, dass das NSN-Mangement Gerüchten zufolge bereits konkrete Pläne habe, R&D im Jahr 2009/2010 weltweit auf vier Standorte zu reduzieren.

Bezug nehmend auf diesen Artikel hat uns der NSN-Vorstand heute in einer E-Mail mitgeteilt, dass dieses Gerücht falsch sei. Es gebe keine Pläne, die R&D auf vier Standorte zu reduzieren: „… there is no target to get only four R&D sites …“

Ob der Standort Deutschland eine Zukunft hat, bleibt jedoch weiter offen.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 19.01.08

NSN-oA (ohne Arbeit): Zielvereinbarungen / Bewerbungen müssen nicht offen gelegt werden
Mitarbeiter, die derzeit von NSN rechtswidrig nicht beschäftigt werden, unabhängig davon, ob sie einem Betriebsübergang widersprochen haben oder nicht, müssen ebenfalls den ATP-Prozess (Achieving Together Prozess = EFA-Nachfolge) durchlaufen. Bis zum 30.1.2008 müssen Ziele für das nächste halbe Jahr vereinbart werden.

NSN beabsichtigt die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Beschäftigung zu unterlaufen, indem sie den Mitarbeitern, die nicht beschäftigt werden, das Ziel vorgibt, sich intern oder extern zu bewerben. Eine 100-prozentige Zielerreichung wäre dann beispielsweise, wenn man im nächsten halben Jahr zwei Vorstellungsgespräche bekommen hat. Eine 50-prozentige Zielerreichung liegt danach vor, wenn man wenigstens sechs Bewerbungen nachweisen kann.

Bewerbungen sind keine vertragsgemäße Beschäftigung. Sie müssen grundsätzlich nicht dem Arbeitgeber gegenüber offengelegt werden. Dies gilt für den Inhalt der Bewerbung sowie auch für die Anzahl der Bewerbungen, die man verschickt. Bewerben fällt unter die Privatsphäre. Der Schutz der Privatsphäre ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art 2 I i.V.m. Art 1 I GG). Verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers, dann liegt darin gleichzeitig ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Nebenpflichten des Arbeitgebers.

Die Kollegen sollten es ablehnen, Bewerbungen in ihren Zielvereinbarungen festzuschreiben. Warum?

Die Tür zum Mobbing nicht selbst aufstoßen
Die Personalabteilung und die Vorgesetzten werden ansonsten einen immer stärker werdenden psychischen Druck in Bewerbungsreviews aufbauen. Der Mitarbeiter wird gezwungen, offen zu legen, warum eine Bewerbung nicht geklappt hat, warum er sich nicht intensiver bewirbt etc. In der Vergangenheit wurden beispielsweise bei Siemens solche Bewerbungsreviews angesetzt, um den Druck auf die Mitarbeiter zu erhöhen, die Firma zu verlassen. Dies endete häufig in Mobbing und die meisten Mitarbeiter verließen die Firma, da sie dem Druck dieser Gespräche nicht mehr standhalten konnten. Die Chefs haben in ihren Zielvereinbarungen stehen, dass sie genau diesen Mitarbeiter los werden müssen.

Bewerbungsoffenlegung vermindert Chancen 2009
Wenn Mitarbeiter sich auf die Bewerbungsoffenlegung einlassen und die vereinbarten Ziele nicht erreichen, führen selbst den Nachweis, dass sie weder intern noch extern vermittelbar sind. Wenn am 30.9.2009 der Kündigungsschutz endet, kann der Arbeitgeber die gescheiterten Bewerbungsversuche vorlegen und damit leicht nachweisen, dass intern für den Mitarbeiter keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu finden war und dass er als Arbeitgeber sich bemüht hat, den Mitarbeiter unterzubringen (Ultima Ratio-Prinzip). Die Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Ziele nicht erreichen, ist hoch. So wurden in der Vergangenheit solche Mitarbeiter immer durch mehr oder weniger geheim gehaltene Vorstandsbeschlüsse von Versetzungen ausgeschlossen. Ausnahmen bestätigen die Regel.

Wie sollte es eigentlich sein?
Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter eine vertragsgemäße Beschäftigung zuweisen. Das ist sein Teil des Arbeitsvertrages, zu dessen Erfüllung er verpflichtet ist. Wenn er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, solltet ihr eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung am Arbeitsgericht einreichen. Diese Klage dient auch als Nachweis bei einer eventuellen Kündigungsschutzklage 2009, dass man an seiner Beschäftigung ernsthaft interessiert ist.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 18.01.08

NSN: NSN kann keinen Sozialplan verweigern
Im Artikel 15-01-08-1-NSN vom 15.1.2008 haben wir darauf hingewiesen, dass nach §112a II 1 BetrVG in neu gegründeten Unternehmen 4 Jahre lang kein Sozialplan erzwungen werden kann. Mitarbeiter haben gefragt, ob dies auch für die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG gilt. Diese Vierjahresfrist würde erst am 31.03.2011 enden.

Die Befreiung von der Sozialplanpflicht gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit der rechtliche Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen (§ 112a II 2). Bei der Ausgliederung von Com Carrier aus der Siemens AG zum 1.10.07 handelte es sich lediglich um eine solche rechtliche Umstrukturierung im Siemens Konzern. Die Siemens Networks GmbH & Co. KG konnte sich also nicht auf § 112a II 2 BetrVG berufen. Die Siemens Networks GmbH & Co. KG wurde unverändert in das Joint Venture NSN eingebracht. Es hat lediglich eine Änderung des Namens in „Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG“ stattgefunden. Die unternehmerische Zielsetzung „Telekommunikation“ wurde fortgeführt. Deshalb kann sich die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG nicht auf den §112a II 1 BetrVG berufen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 15.01.08

NSN: Standortreduzierung geplant?
Das NSN-Mangement soll Gerüchten zufolge bereits konkrete Pläne haben, R&D im Jahr 2009/2010 weltweit auf vier Standorte zu reduzieren. Nur einer dieser Standorte soll sich dann noch in einem Hochlohnland befinden. Man kann davon ausgehen, dass dies nicht Deutschland sein wird, sondern im Zweifelsfall eher Finnland. Darauf deutet auch die Zuordnung der Mitarbeiter zu finnischen Vorgesetzen mit dem komischen Konstrukt des Hosting-Managers hin. Bei den Lowcost-Standorten dürfte es sich um China, Indien und möglicherweise Polen handeln. Die Personalkosten in Polen sind kaum höher als die in China.

Als Folge einer solchen Standortverdichtung wären dann in Deutschland (Teil-)Betriebsschießungen zu erwarten. Wenn diese Gerüchte sich bewahrheiten sollten, erklärt dies auch, warum es dem NSN-Management völlig egal ist, ob die Mitarbeiter in Deutschland motiviert sind oder nicht.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 15.01.08

NSN: Alternativen für R&D-Mitarbeiter?
In Reaktion auf Nachrichten wie Standortreduzierungen neigen Mitarbeiter dazu, ihrem Fluchtreflex nachzugeben. Sie fliehen dann, ohne genauer darüber nachzudenken, in die beE oder in das Unternehmen, in das ausgegliedert werden soll. Aber sind das wirklich tragfähige Alternativen oder handelt man unbewusst nur nach dem Motto "die Hoffnung stirbt zuletzt"?

Wechsel in einen anderen Konzern oder ein großes Unternehmen
Es nützt wenig, zu einer anderen großen Firma zu wechseln, da alle Konzerne R&D aus Deutschland heraus verlagern. So plant beispielsweise Alcatel-Lucent, die Entwicklung des Access-Produktes AnyMedia zu Wipro auszugliedern und gibt offen zu, immer mehr R&D Tätigkeiten auszulagern.

Fast jeder dritte Software-Ingenieur weltweit ist heute Inder. Das Durchschnittsalter dort liegt bei 27 Jahren. Indische Software-Ingenieure sind "nicht besser, aber generell jünger und flexibler, …", sagen die Geschäftsführer von SAP Labs India. Darüber hinaus sind sie bedeutend kostengünstiger, sie erhalten lediglich ein Viertel oder ein Fünftel deutscher Gehälter.

Bei Wechsel in eine andere Firma beginnt man darüber hinaus mit Betriebszugehörigkeit Null und ist daher der erste, der seinen Arbeitsplatz wieder verliert, es sei denn, es handelt sich um einen Betriebsübergang.

beE und Abfindung wird es immer wieder geben
Die Mitarbeiter sollten nicht blind in die beE rennen oder mit einer Abfindung gehen. Solche Konditionen wird es auch bei einer (Teil-) Betriebsschließung geben. Es handelt sich dabei nämlich um eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG, bei der ein Sozialplan mit Abfindungen erzwingbar ist. Der Betriebsrat kann, falls es zu keiner Einigung mit dem Arbeitgeber kommt, eine Einigungsstelle anrufen, der ein neutraler Richter vorsitzt. Aus dieser Einigungsstelle muss nach §112a BetrVG ein Sozialplan herauskommen und dieser richtet sich immer nach den bisher üblichen Sozialplänen im Unternehmen. Da der Betriebsrat eine Betriebsschließung selbst nicht "überlebt", kann man sicher sein, dass auch mittelmäßige Betriebsräte dann zur Höchstform auflaufen und halbwegs gute Konditionen aushandeln.

Eine beE ist zwar nicht erzwingbar, aber diese hat es bisher immer gegeben und der Arbeitgeber macht das gerne, da er sich dadurch als "sozial" hinstellen kann und gleichzeitig die Subventionen vom Arbeitsamt (Transferkurzarbeitergeld) erhält.

Zu bedenken ist auch: Auf welche Arbeitsplätze sollen denn all die Entwickler in der beE vermittelt werden, wenn R&D von allen großen Unternehmen in Niedriglohnländer ausgelagert wird? Der Mittelstand kann so viele Mitarbeiter nicht aufnehmen.

Keine Abfindungen in neu gegründeten Unternehmen erzwingbar
Ein Wechsel in eine neu gegründete Firma, z.B. wie beim Betriebsübergang zur IBM Network Services & Solutions GmbH, hat neben dem oben Gesagten den gravierenden Nachteil: Im Fall einer Betriebsschließung / betriebsbedingten Kündigung muss man damit rechnen, dass man keine Abfindung bekommt. Innerhalb der ersten vier Jahre nach ihrer Gründung kann nämlich in einem Unternehmen gemäß §112a II BetrVG ein Sozialplan nicht erzwungen werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 13.01.08

NSN: Abbauzahlen und aktuelle Betriebsgrößen

Standorte

Mitarbeiterzahl

Stand:
22.07.2006

Mitarbeiterzahl

Stand:
11.2007

Mitarbeiterzahl

Ab-/Aufbau

Mch H

1637

1505

-132

Mch M

3250

2722

-528

Mch P

1478

1207

-271

Berlin SD

1511

1507

-4

Bruchsal

1161

1098

-63

Greifswald

294

312

18

Region Nord

202

157

-45

Region Ost

337

293

-44

Region Süd

595

621

26

Region Südwest

264

243

-21

Region West

369

335

-34

Durach

495

530

35

Central Functions
(rechnerisch) 1

927

 

 

Gesamt

12520

10530

-1990 4

 

 

 

 

beE-Übertritt 2

1250

bis Okt. 2007 gegangen 2

626

Ausgliederung IBM I 3

137

Gesamtabbau

2013 4

1 Central Functions waren in den Betriebsratslandkarten vom Juli 2006 nicht enthalten und müssen daher extra aufgeführt werden. Etwa 700 der Mitarbeiter der Central Functions waren 2006 in München Hofmannstraße beschäftigt.
2Zahlen aus dem Bericht der NSN-Geschäftsführung
3aus Betriebsratshomepage Mch M
4 Die Differenz von 23 Mitarbeitern zwischen der errechneten und der von der NSN-Geschäftsführung angegebenen Gesamtabbauzahl ist auf die lediglich rechnerisch bekannte Anzahl der Central Functions vom Juli 2006 zurückzuführen.

(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 10.01.08

BAG entscheidet: Sozialauswahl auch bei unbegründetem Widerspruch
In einem brandneuen Urteil hat das BAG entschieden, dass eine Sozialauswahl auch bei einem unbegründeten Widerspruch gegen einen Betriebsübergang durchgeführt werden muss. Grund ist die abschließende Aufzählung der Sozialauswahlkriterien im Kündigungsschutzgesetz. (BAG, Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06)

Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen im Fall von betriebsbedingten Kündigungen nicht mehr schlechter gestellt, als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren. Wir freuen uns über dieses arbeitnehmerfreundliche Urteil.

Leitsätze des Urteils:

„1. Auch die Arbeitnehmer, die einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, können sich bei einer nachfolgenden, vom Betriebsveräußerer erklärten Kündigung auf eine mangelhafte Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG berufen.

2. Die Gründe für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber sind seit 1. Januar 2004 bei der Abwägung der sozialen Auswahlkriterien nicht mehr zu berücksichtigen, da die Auswahlkriterien (Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) vom Gesetzgeber nunmehr abschließend benannt worden sind.“

(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 10.01.08

Zukunftsperspektive für R&D in Deutschland?
Im NSN-Intranet liest man: „As already communicated …, the transfer of R&D capabilities to trusted business partners is part of Nokia Siemens Networks’ overall strategy.” Auch Alcatel-Lucent gibt offen zu, immer mehr R&D Tätigkeiten auszulagern.

Fast jeder dritte Software-Ingenieur weltweit ist heute Inder. Das Durchschnittsalter der Ingenieure liegt bei 27 Jahren. Der Vorsprung des Westens wird zunehmend kleiner. Indische Software-Ingenieure sind "nicht besser, aber generell jünger und flexibler, …", sagen die Geschäftsführer von SAP Labs India.

Darüber hinaus sind sie bedeutend kostengünstiger. SAP zahlt einem Software-Ingenieur in Bangalore etwa 12.000 Euro Bruttogehalt im Jahr. In Deutschland wird bei SAP das Vier- bis Fünffache verlangt. (Quelle: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 296, herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Seite 50)
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 09.01.08

NSN: Krankmeldungen
Unter den Mitarbeitern taucht immer wieder die Frage auf, wohin sie ihre Krankmeldung schicken sollen.

Die Krankmeldung selbst (einfach nur die Info „ich bin krank“) geht immer an den direkten Vorgesetzten. Kennt man diesen nicht, dann schickt man diese Meldung an den Geschäftsführer, also an Lydia Sommer oder Olaf Horsthemke.

Sollte man länger als 3 Tage krank sein, schreibt man möglichst früh noch mal eine E-Mail an den direkten Vorgesetzten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes schickt man ebenfalls an den Vorgesetzten, es sei denn, dieser hat etwas anderes bestimmt. Man kann ihn natürlich fragen, wohin er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerne geschickt hätte, also z.B. an eine Sekretärin oder den Hosting Manager, oder wohin auch immer. Es empfiehlt sich, das mit dem Vorgesetzten (bzw. Geschäftsführer, wenn man keinen Chef hat) bereits zu klären bevor der Krankheitsfall eintritt.

Die Betriebsärzte haben eine Zunahme sowohl von Krebserkrankungen als auch von psychischen Erkrankungen festgestellt. Sie trafen keine Aussage über mögliche Zusammenhänge mit der Arbeitssituation. Angesichts der jahrelangen Überlastung und Unsicherheit am Arbeitsplatz wundert diese Entwicklung nicht, unsere Gesundheitsumfrage 2003 deutete eine solche Tendenz ja bereits an.
(iw/cr)