Nokia Siemens Networks (NSN) 2008
10.06.08 Versetzungen nach Mch M
09.06.08 Mitarbeiter warten vergeblich auf VB-Zahlungen
05.06.08 Betriebsrat vereinbart gravierende Nachteile für Mitarbeiter
30.05.08 Personalabbau abgeschlossen
30.05.08 Innovationsinitiative
28.05.08 Betriebsvereinbarung zum selber basteln?
25.05.08 Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland Verschmelzung bekannt gemacht
15.05.08 Derzeit gültiges Geschäftsmodell
12.05.08 Hat NSN noch eine Zukunft bei Nokia?
12.05.08 Strategische Neuausrichtung als Software- und Dienstleistungsanbieter
12.05.08 Microsoft will Telekomausrüster kaufen
10.05.08 Keine Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs
08.05.08 NSN GmbH Deutschland wird eingemeindet
06.05.08 Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG gegründet
03.05.08 Überleitungsvereinbarung von RTP CQE zu SGS
03.05.08 Widerspruch gegen den Betriebsübergang von RTP CQE zu SGS?
28.04.08 Entwicklung Mitarbeiterzahl zeigt Verlagerung in Niedriglohnländer
28.04.08 Geschäftszahlen
22.04.08 Altersteilzeit
18.04.08 Mitarbeiter müssen Bewerbungen nicht offenlegen
17.04.08 Mitarbeiterpool in Berlin
17.04.08 Kommentar zur Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterpool in Berlin
14.04.08 Globalisierungszyklus
13.04.08 NSN-VTS: Zerschlagung von Organisationsstrukturen
10.04.08 Nein zu Wechsel in Consultingfirma
10.04.08 Aktuelle Abbauzahlen
07.04.08 Ergebnisse zur Umfrage zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
01.04.08 NSN-CQE: Ausgliederung zu SGS geplant
02.03.08 Gleiten in die Osterferien?
19.03.08 Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung
17.03.08 Der GBR und die Innovationsoffensive
17.03.08 Mitarbeiter sollen zu Zeitarbeitsfirmen wechseln
17.03.08 Versetzungen nach Mch M
13.03.08 Souverän Trennungsangebote ablehnen
11.03.08 Auflösung der Dokumentationsabteilung bei RTP?
03.03.08 Altersteilzeit auf sechs Jahre verlängert
03.03.08 Vertrag zum Übergang der OBS-Mitarbeiter unterzeichnet
01.03.08 Kündigungsfristausgleich für RA, RTP und weitere Mitarbeiter
29.02.08 Demonstrationen der freien Entscheidung
29.02.08 Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
25.02.08 Schon wieder beE-Angebote!
25.02.08 Talentlink - zwingend in der beE
22.02.08 Büroflächen zu vermieten
19.02.08 Schleichender Stellenabbau geht weiter
17.02.08 Betriebszugehörigkeit kann nicht verloren gehen
13.02.08 Mitarbeiterentsorgung über Nokia Bochum geplant
12.02.08 Update Personalabbau in Mch H und Mch M
11.02.08 Restrukturierung
06.02.08 Personalabbau in Deutschland – völlig unerwartetes Ereignis eingetreten
06.02.08 Ablösung der 58-er Regelung
05.02.08 Personalabbau in Finnland
04.02.08 Stellungnahme zu Simons Statement zum Standort Deutschland
03.02.08 Ericsson baut in Netzwerksparte 4000 Stellen ab
02.02.08 Kein weiterer Stellenabbau geplant
02.02.08 Kein Übergangsmandat für Betriebsrat Mch P
29.01.08 All Hands Meeting oder Simons Parteitag
28.01.08 Was wurde aus der Innovationsinitiative?
28.01.08 „Beratervertrag“ für Betriebsrat Mch P?
24.01.08 Geschäftszahlen
24.01.08 "Sell and lease back" - Abbau auf österreichisch
24.01.08 Tarifgehalt und ATP
23.01.08 ATP Prozess
23.01.08 Sinn und Unsinn der Zielvereinbarung
21.01.08 Management dementiert Pläne bzgl. Standortreduzierung
19.01.08 Zielvereinbarungen / Bewerbungen müssen nicht offen gelegt werden
17.01.08 NSN kann keinen Sozialplan verweigern
15.01.08 Standortreduzierung geplant?
15.01.08 Alternativen für R&D-Mitarbeiter?
13.01.08 Abbauzahlen und aktuelle Betriebsgrößen
10.01.08 BAG entscheidet: Sozialauswahl auch bei unbegründetem Widerspruch
10.01.08 Zukunftsperspektive für R&D in Deutschland?
09.01.08 Krankmeldungen
InWaChRo-News: Dienstag, 10.06.08
NSN: Versetzungen nach Mch M
Durch unklare Kommunikation wissen Mitarbeiter nicht, ob sie versetzt sind oder welchem
Betrieb sie angehören.
Mitarbeiter sind nach Mch M versetzt, wenn ihnen ein Arbeitsplatz in Mch M für mindestens
einen Monat zugewiesen wurde. Nach §95 III BetrVG gilt nämlich:
„Versetzung im Sinne
dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die
Dauer von einem Monat überschreitet…“.
Der Mitarbeiter ist auch versetzt und zwar vorläufig, wenn der Betriebsrat Mch M der
Versetzung widersprochen hat und der Arbeitgeber die Maßnahme nach §100 BetrVG vorläufig
durchgeführt hat. Entscheidet das Arbeitsgericht später, dass die Maßnahme nicht rechtens
war, muss der Arbeitnehmen nach zwei Wochen nach Rechtskraft des Urteils an seinen alten
Arbeitsplatz zurückzuversetzen:
„Soweit gem. § 100 III vorläufige personelle Maßnahmen
zwei Wochen nach Rechtskraft „enden“ und „nicht aufrechterhalten werden“ dürfen, bedeutet
dies, dass eine …Versetzung in diesem Moment ihre betriebsverfassungsrechtl.
Zulässigkeit verliert: … Bei der Versetzung ist der AN auf seinen bisherigen
Arbeitsplatz „zurückzuversetzen“ (Fitting Rn. 19).“ (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
zu §100 BetrVG)
Egal, ob die Maßnahme vorläufig durchgeführt wurde, oder die Mitarbeiter endgültig
versetzt sind, sie gehören zum Betrieb Mch M. Der Betriebsrat Mch M ist für sie zuständig
und die Betriebsvereinbarungen von Mch M gelten für diese Mitarbeiter.
Also gilt für sie auch die
Gleitzeitvereinbarung von Mch M. Dies bedeutet auch, dass die
Mittagspause 42 Minuten (Mch M) statt 35 Minuten (Mch H oder Mch P) dauert. Mitarbeiter,
die lediglich die kürzere Mittagspause von 35 Minuten von ihrer täglichen
Anwesenheitszeit abziehen laufen Gefahr, deswegen eine Abmahnung zu bekommen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Montag, 09.06.08
NSN: Mitarbeiter warten vergeblich auf VB-Zahlungen
Mitarbeiter, die einen VB-Vertrag (Vorzeitige Beendigung) mit der NSN GmbH & Co. KG
abgeschlossen haben, erhalten entgegen der vertraglichen Vereinbarungen noch keine
regelmäßigen Zahlungen. Die Mitarbeiter stehen also ohne „Gehalt“ da, ihre privaten
finanziellen Verpflichtungen (Miete usw.) bestehen jedoch weiter. Beim VB-Vertrag wird
die vereinbarte Abfindungssumme bis zum Renteneintritt in Monatsraten ausgezahlt.
Der VB-Vertrag legt fest, dass NSN die Siemens-Gesellschaft PSG in Berlin mit der
Auszahlung der monatlichen Beträge beauftragt. Die Mitarbeiter bekommen nun die Auskunft,
die Datenverarbeitungssysteme von NSN und PSG arbeiten nicht zusammen. Daher sähe sich
die PSG etwa bis Oktober 2008 außerstande, die vereinbarten VB-Zahlungen anzuweisen. Die
Aussagen über den Zeitraum, bis dieser Fehler behoben ist, differieren je nach
Ansprechpartner.
Bei außergerichtlicher Geltendmachung der Forderung gegenüber NSN und Hinweis auf eine
mögliche Forderung von Verzugszinsen, erklärte sich NSN bereit, monatlich einen
Teilbetrag der VB-Raten auszuzahlen. NSN sei es aber nicht möglich eine wirkliche
Berechnung Brutto/Netto vorzunehmen und den exakten Betrag zu überweisen. Erst wenn der
DV-Abgleich zwischen NSN und PSG funktioniert, dann würde die PSG die VB-Raten regulär
auszahlen und den fehlenden Betrag für die vorhergehenden Monate überweisen.
Wir finden, dass NSN nicht in der Lage ist, einen einfachen VB-Vertrag zu erfüllen und
die monatlichen Raten korrekt auszurechnen, ist ein Armutszeugnis. Solange der
DV-Abgleich nicht klappt, muss NSN die Beträge berechnen und pünktlich und vollständig an
die Betroffenen auszahlen. NSN hat den VB-Vertrag unterschrieben und steht daher in der
vertraglichen Verpflichtung solange die PSG - aus welchen Gründen auch immer - der
Auszahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann.
Die Betroffenen sollten ihre Forderungen incl. Verzugszinsen schriftlich per Einschreiben
mit Rückschein geltend machen und einen Zahlungstermin setzen. Sie sollten damit nicht zu
lange warten, damit die Ansprüche nicht verjähren. Im Tarifvertrag findet sich
beispielsweise ein Passus, dass Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nur innerhalb von drei
Monaten geltend gemacht werden können.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 05.06.08
NSN: Betriebsrat vereinbart gravierende Nachteile für Mitarbeiter
Betriebsrat und Betriebsleitung Mch H haben eine Protokollnotiz vereinbart, die auf den
24.04.2008 zurückdatiert werden sollte, die in unglaublicher Weise den Mitarbeitern
Rechte wegnimmt. Der Betriebsrat hat gegen die Einwände der NCI-Betriebsräte beschlossen,
die Protokollnotiz zu unterschreiben unter der Voraussetzung, dass diese nicht
zurückdatiert wird.
Um was geht es?
In dieser Protokollnotiz geht es um den Betriebsübergang von CQE zur SGS GmbH, der
bereits am 01.06.2008 stattgefunden hat. Die Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang
ist bereits abgelaufen.
Die Protokollnotiz enthält folgenden Text:
„Zwischen den Betriebsparteien besteht
Einigkeit darüber, dass mit Abschluss der Überleitungsvereinbarungen zur Ausgliederung
des Testcenters CQE zur SGS GmbH die Unterrichtung des Betriebsrates gem. §111 BetrVG
abgeschlossen ist. Die Betriebsparteien gehen bei der vorgenannten Ausgliederung von
einer Betriebsspaltung im Sinne von §111 BetrVG aus. Die Unterrichtung hierüber erfolgte
rechtzeitig und umfassend. Die Beratungen waren abschließend.“
Gravierende Nachteile für die Mitarbeiter
Nach den Informationen, die die Mitarbeiter vor dem Übergang bekommen haben, handelte es
sich um einen Teilbetriebsübergang. Plötzlich möchten Betriebsleitung und Betriebsrat
dies nachträglich als eine Betriebsabspaltung mit anschließendem Betriebsübergang
definieren.
Drei Mitarbeiter haben dem Betriebsübergang zu SGS widersprochen. Diese sind nur durch
diese Protokollnotiz plötzlich nicht mehr im Betrieb Mch H, sondern in einem eigenen,
nicht betriebsratsfähigen Betrieb, der ansonsten leer ist und keine Aufgaben hat. Damit
gibt es, wenn der Betrieb im Oktober 2009 geschlossen werden sollte keine Sozialauswahl,
keine Betriebsratswidersprüche gegen die Kündigungen, keinen Interessenausgleich und
Sozialplan, weil der Betrieb nicht betriebsratsfähig ist und damit auch keine
Abfindungen. Dies gilt für die drei Mitarbeiter, die bereits widersprochen haben und für
alle, die irgendwann nachträglich widersprechen.
Durch die Protokollnotiz, die dokumentiert, dass ein Interessenausgleich versucht wurde,
haben die Mitarbeiter auch keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nach §113 BetrVG,
der eine Abfindung ersetzen könnte. Denn nach §113 III BetrVG haben Mitarbeiter dann
einen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich, wenn
„der Unternehmer eine geplante
Betriebsänderung nach §111 BetrVG durchführt, ohne über sie einen Interessenausgleich mit
dem Betriebsrat versucht zu haben, und infolge der Maßnahme Arbeitnehmer entlassen werden
oder andere wirtschaftliche Nachteile erleiden.“
Tatsächlich haben aber eine Information des Betriebsrates und Beratungen über einen
Interessenausgleich bezüglich einer Betriebsabspaltung nie stattgefunden. Dennoch stimmte
der Betriebsrat gegen die Einwände der NCI-Betriebsräte der Protokollnotiz mehrheitlich
zu.
Gründe nicht hinterfragt
Der Betriebsratsvorsitzende Mch H (IG Metall) behauptete, die Betriebsleitung bestehe auf
der Protokollnotiz, da im Vertrag zwischen NSN und SGS festgelegt worden sei, eine solche
Vereinbarung abzuschließen, ansonsten würde dieser Übergang scheitern. Diese Begründung
wurde vom Betriebsrat nicht hinterfragt. Wir bezweifeln, dass es eine solche Klausel in
diesem Vertrag zwischen NSN und SGS gibt.
Ein Übergang, der schon stattgefunden hat, kann nicht mehr scheitern. SGS kann kein
Interesse an einer solchen Vereinbarung haben und schon gar nicht daran, dass der
Übergang daran scheitert. Denn gegen SGS entstehen keinerlei Ansprüche, wenn es eine
solche Vereinbarung nicht gibt.
Es können jedoch wie oben gezeigt, Ansprüche gegen die NSN GmbH & Co. KG entstehen, wenn
die Vereinbarung nicht unterzeichnet wird, z.B. ein Anspruch auf Nachteilsausgleich. Ein
weiterer Vorteil für NSN durch diese Protokollnotiz und ein gravierender Nachteil für die Mitarbeiter, die
widersprochen haben, ist, dass letztere sich plötzlich in einem eigenen, nicht
betriebsratsfähigen Betrieb wiederfinden.
Der Betriebsratsbeschluss ist unwirksam, da der Betriebsrat Mch H nicht ordnungsgemäß
geladen war. Es hat ein Betriebsrat an der Sitzung teilgenommen, der zur SGS übergegangen
ist und damit am 01.06.2008 aus dem Betriebsrat Mch H ausgeschieden ist. Der Betriebsrat
hat auch nicht in Ausübung seines Übergangsmandats getagt, da sich dieses nur auf
Abschlüsse mit der SGS GmbH bezieht. Über eine Betriebsvereinbarung mit der
Betriebsleitung NSN Mch H kann der Betriebsrat in der Zusammensetzung des
Übergangsmandats nicht abstimmen. Darüber hinaus wurde die Protokollnotiz erst während
der gestrigen Sitzung vom Betriebsratsvorsitzenden Mch H (IG Metall) den anderen
Betriebsräten vorgelegt. Damit ist ein Formfehler begangen worden, da die Unterlagen
zusammen mit der Ladung drei Tage vor der Betriebsratssitzung ausgehändigt werden müssen,
damit die Betriebsräte sich einen Überblick darüber verschaffen können und mögliche
Folgen für die Mitarbeiter klären können.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Freitag, 30.05.08
NSN: Personalabbau abgeschlossen
Geschäftsleitung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG und GBR haben am 28.5.2008 in
einer gemeinsamen Erklärung den im IA/SP vom 12.7.2007 vereinbarten Personalabbau
offiziell als beendet erklärt. Damit ist er also auch in Mch H und Mch M abgeschlossen.
Bis Ende 2009 sollten 2.290 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen. Dieser Abbau wurde nun
bereits eineinhalb Jahre früher erreicht.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 30.05.08
NSN: Innovationsinitiative
Geschäftsleitung und GBR erklärten, dass die im IA/SP vereinbarten Maßnahmen zur
Sicherung des Standortes Deutschland, also die Innovationsinitiative nun „wie geplant,
zügig umgesetzt“ werden soll.
Geplant war ursprünglich, die Innovationsinitiative sofort umzusetzen und zwar unter
Einbeziehung der Mitarbeiter. Die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski sollte ab
Juli/August 2007 eine umfassende Untersuchung durchführen, um Perspektiven für die
Standorte in Deutschland zu entwickeln. Trotz GBR-Beschluss beauftragte der
NSN-GBR-Vorsitzende Kemper & Schlomski jedoch nicht. Stattdessen beauftragte der GBR im
September 2007 die Unternehmensberatung EWR-Consulting mit einem deutlich reduzierten
Budget damit, die Planungen von NSN zu analysieren und zu prüfen, ob diese plausibel sind
oder Lücken aufweisen.
Dabei verschaffte sich EWR Consulting zunächst einen Überblick. Anschließend sollte die
Planung von NSN grob auf Plausibilitätslücken überprüft werden. Schließlich sollten alle
Business Units detailliert durchleuchtet werden. Erste Ergebnisse sollten bis Weihnachten
2007 vorliegen.
Bis heute ist jedoch kein Ergebnis dieser Innovationsinitiative bekannt gegeben worden.
Warum soll dieses neue Versprechen von Geschäftsleitung und GBR jetzt plötzlich umgesetzt
werden? Anzeichen dafür sind nicht zu erkennen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 28.05.08
NSN: Betriebsvereinbarung zum selber basteln?
Vorgesetzte von in die Martinstraße versetzten Mitarbeitern, picken willkürlich zu ihrem
Vorteil aus den in den einzelnen Standorten gültigen Betriebsvereinbarungen zur Gleitzeit
die Rosinen heraus und schaffen sich so unzulässigerweise eine willkürliche
Gleitzeitregelung nach Gutsherrenart. So geht es nicht!
Für Mitarbeiter, die von Mch P oder Mch H nach Mch M versetzt wurden, gelten grundsätzlich
die Betriebsvereinbarungen des aufnehmenden Standortes, also der Martinstraße. Dies gilt
auch dann, wenn der Betriebsrat Mch M dieser Versetzung widersprochen hat und der
Arbeitgeber den Mitarbeiter nach §100 BetrVG vorläufig versetzt hat.
Beispielsweise wollen Vorgesetzte den Beginn der Gleitzeit nach eigenen Vorstellungen
grundsätzlich festlegen. Die Gleitzeitvereinbarung von Mch M regelt jedoch eindeutig
Beginn und Ende der Gleitzeit, in der die Mitarbeiter die Lage ihrer täglichen
Arbeitszeit selbst bestimmen können:
„5. Zeitrahmen: Die Mitarbeiter können … Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit
innerhalb der Gleitzeitspanne von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr selbst bestimmen. …“
Nur in Ausnahmefällen, die durch betriebliche Gründe bedingt sein müssen, kann in
beidseitiger Absprache abgewichen werden. Zu Regelfällen darf dies jedoch nicht werden.
Weiterhin wollen Vorgesetzte eine für die gesamte Abteilung generell gültige
Kernzeit – das heißt „Anwesenheitspflicht“ festlegen. Dies geht nicht. Eine ständige
Erreichbarkeit der Abteilung ist nur erforderlich, wenn die Abteilung direkten
Kundenkontakt hat. Dann ist eine Anwesenheitspflicht aber nicht generell für alle
Mitarbeiter notwendig. In der Regel finden sich immer Mitarbeiter, die lieber früh kommen
und dafür auch früher gehen und solche, die Langschläfer sind und dann auch abends länger
bleiben wollen. Eine solche Anwesenheitspflicht muss aber zwischen Mitarbeitern
untereinander und Führungskraft abgestimmt werden. Mitarbeiter, die Kinder im
Kindergarten oder in der Schule haben, können nicht frei über ihre tägliche
Zeiteinteilung bestimmen, da sie die Aufsichtspflicht für ihre Kinder haben und diese
geht vor. Darauf ist Rücksicht zu nehmen. Wenn der Vorgesetzte eine solche
Interessenabstimmung nicht hinbekommt, dann ist das für ihn ein Armutszeugnis. Die
Gleitzeitvereinbarung von Mch M regelt eindeutig:
„6. Ansprechbarkeit der Abteilung: Während der Normalarbeitszeit (8.00 Uhr bis 15.42 Uhr)
muss nach Maßgabe betrieblicher Erfordernisse in gegenseitiger Abstimmung die
Ansprechbarkeit der Abteilung durch die Anwesenheit von einzelnen MA ermöglicht sein.
Sollten MA und Führungskraft zu keiner Verständigung kommen, so führen PA und BR eine
Lösung herbei.“
Weiter wollen die Vorgesetzten die Zeiterfassung über ein Excel-Sheet wie in Mch P
anordnen. Das geht ebenfalls nicht, auch nicht, wenn die Vorgesetzten nicht in der Lage
sind, sich umzustellen: „7. Zeiterfassung: …Über die Aufzeichnungen der MA hinaus darf
die Führungskraft bzw. Dritte keine weiteren oder andere Aufzeichnungen führen,
verarbeiten oder anordnen.“ Dieses Excel-Sheet von Mch P ist im Übrigen für die
Martinstraße nicht geeignet, da es einen Gleitzeitbeginn von 6.00 Uhr nicht zulässt.
Weiter erfolgt gemäß Punkt 7 der Gleitzeitvereinbarung Mch M die Zeiterfassung durch
Selbstaufschreibung in einem Erfassungsbogen für jeden Monat. Dieser Bogen ist am
Monatsende vom Mitarbeiter und der Führungskraft zu unterschreiben und vom Mitarbeiter
2 Jahre aufzubewahren. Ein Vordruck des Erfassungsbogens ist beim Betriebsrat Mch M
erhältlich.
Die Mittagspause in Mch M beträgt nach der Gleitzeitvereinbarung 42 Minuten, in Mch H und
Mch P nur 35 Minuten.
Wir stellen immer wieder fest, dass u.a. gegen Betriebsvereinbarungen in den Betrieben
verstoßen wird. Jeder Vorgesetzte hat die Compliance-Richtlinien von NSN unterzeichnet.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Führungskräfte die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere auch die aus dem Betriebsverfassungsgesetz und die Bestimmungen aus dem
Arbeitsvertrag einhalten. Wenn dies nicht passiert, sind Compliance-Regelungen Makulatur
und das Unternehmen handelt rechtswidrig. Auch BetrVG und BGB sind Gesetze, an die man
sich zu halten hat. Ob Verstöße aus Unwissenheit, Willkür oder aus Unfähigkeit passieren,
ist irrelevant – Unwissen schützt vor Strafe nicht. Die Betriebe sind kein rechtsfreier
Raum.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 25.05.08
NSN: Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland Verschmelzung bekannt gemacht
Wie bereits berichtet, sollen in Deutschland die Mitarbeiter der Nokia Siemens Networks
GmbH Deutschland (Ex-Nokia Net), gemäß §613a BGB in die Nokia Siemens Networks
GmbH & Co. KG (Ex-Siemens Com Carrier) übergehen.
Am 19.05.2008 wurde durch Eintragung in das Handelsregister des Münchener Amtsgerichtes
bekannt gemacht, dass die Nokia Siemens Networks Deutschland GmbH mit Sitz in Bochum
(Amtsgericht Bochum HRB 11180) auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.04.2008 und
der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft Nokia
Siemens Networks GmbH & Co. KG verschmolzen ist.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 15.05.08
NSN: Derzeit gültiges Geschäftsmodell
Auf dem Betriebsrätetag am 9. / 10. April in Berlin erklärte Lydia Sommer, dass eine
Insolvenz der NSN GmbH & Co. KG wie bei BenQ aufgrund des derzeit gültigen
Geschäftsmodells nicht möglich ist. Weiter verzeichnet die NSN GmbH & Co. KG ein
positives Geschäftsergebnis.
Wie kann das sein, wenn der NSN-Konzern eine negative Marge von -9,8 Prozent verzeichnete?
An den Joint-Venture-Vertrag sind Siemens und Nokia bis September 2011 gebunden. Der
Vertrag kann nur gelöst werden, wenn beide der Auflösung zustimmen. Offensichtlich
verpflichtet der Joint-Venture-Vertrag Siemens und Nokia dazu, Verluste des NSN-Konzerns
über die NSN B.V. auszugleichen.
So wie es sich uns darstellt, schloss die NSN Oy (Finnland) auf Weisung der NSN B.V.
(Holland) mit der NSN GmbH & Co. KG (Deutschland) ein Rahmenabkommen zur Erbringung von
Leistungen / Lieferung von Produkten ab. Dieses Rahmenabkommen regelt, dass Kauf- bzw.
Serviceverträge nicht mehr mit der NSN GmbH & Co. KG, sondern ausschließlich zwischen dem
Kunden und der NSN Oy in Finnland abzuschließen sind. Der Kunde zahlt an die NSN Oy.
„In der Endausbaustufe werden dann alle Vertriebsverträge von der NSN Oy in Finnland
gehalten.“, so Lydia Sommer auf dem Betriebsrätetag.
Die NSN Oy beauftragt dann die NSN GmbH & Co. KG, die Serviceleistung gegenüber dem
Kunden zu erbringen oder ihm das Produkt zu liefern. Im Gegenzug erstattet die NSN Oy
die entstandenen Kosten zuzüglich eines Ergebnisaufschlages (Gewinnspanne) an die NSN
GmbH & Co. KG.
In der NSN GmbH & Co. KG Deutschland werden im Wesentlichen ehemalige Siemens-Produkte
hergestellt bzw. Serviceleistungen für diese erbracht. Viele der ehemaligen
Siemens-Produkte wurden zugunsten der Nokia-Produkte eingestellt. Innovationen, also
neue Produkte, Serviceleistungen, die von der NSN GmbH & Co. KG entwickelt bzw. erbracht
werden, sind nicht in Sicht. Das heißt mit dem Auslaufen der bestehenden Produkte werden
die Aufträge der NSN Oy an die NSN GmbH & Co. KG zurückgehen. Dadurch, dass die
Kaufverträge auf die NSN Oy abgeschlossen sind, dürfte es einfacher sein, bisherige
Siemens-Kunden auf Nokia-Produkte zu migrieren, was den Rückgang der Aufträge für die
NSN GmbH & Co. KG beschleunigen wird.
Da die NSN GmbH & Co. KG ihre Vermögenswerte an die NSN Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
überträgt, bestehen keine nennenswerten Rücklagen, um immer mehr frei werdende
Mitarbeiter finanzieren zu können. Es gibt also nur zwei Möglichkeiten, entweder werden
in der NSN GmbH & Co. KG durch Innovationen neue Produkte und Serviceleistungen
entwickelt oder es müssen immer mehr Mitarbeiter in der NSN GmbH & Co. KG abgebaut werden
und die NSN B.V. muss die entstehenden Verluste bei der NSN GmbH & Co. KG ausgleichen. Es
ist daher zu erwarten, dass immer mehr kleinere oder größere Teile aus der
NSN GmbH & Co. KG herausgelöst und ausgegliedert werden.
Durch das Geschäftsmodell, die Verpflichtung zum Verlustausgleich durch die NSN B.V. und
die Kostenerstattung zzgl. des Ergebnisaufschlages für Beauftragung durch die NSN Oy
(beides sind Zuflüsse), kann die NSN GmbH & Co. KG kein negatives Ergebnis aufweisen.
Aufgrund der Bezuschussung kann man nicht mehr erkennen, ob die NSN GmbH & Co. KG ihr
positives Ergebnis aus dem operativen Geschäft erwirtschaftet, oder durch Zuschüsse der
Mutterfirmen erreicht hat. Letzteres ist auf Dauer ungesund und kein tragfähiges
Geschäftsmodell.
Es sieht so aus, als ob die NSN GmbH & Co. KG noch so lange bestehen wird, wie es noch
Kunden gibt, die ehemaligen Siemens-Produkte kaufen bzw. Serviceleistungen in Anspruch
nehmen. Erfolgen keine Innovationen, ist die NSN GmbH & Co. KG ein Auslaufmodell. Dies
scheint der Fall zu sein, denn man hört nichts mehr von der Innovationsinitiative des
GBR, die er schon zweimal vergeblich anzustoßen versucht hat.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Montag, 12.05.08
NSN: Hat NSN noch eine Zukunft bei Nokia?
Simon Beresford-Wylie, CEO von Nokia Siemens Networks, ist auch Mitglied des Vorstands
von Nokia, wie der Nokia-Homepage zu entnehmen ist. Die Politik von Nokia beeinflusst
folglich die Entscheidungen des Nokia Siemens Networks Managements erheblich. Dazu kommt,
dass Nokia Siemens Networks bei Nokia voll konsolidiert wird.
Die Zahlen des Geschäftsjahres 2007 zeigen, dass die Restrukturierung bei NSN noch nicht
abgeschlossen sein kann. Um den Anteil des Personals an den Umsatz anzupassen, wird NSN
wohl die Entwicklung und sonstige kostenintensive Tätigkeiten in Niedriglohnländer
verlagern, oder Nokia wird das Geschäft abstoßen. Ersteres beobachten wir schon länger.
|
Geschäftsjahr
2007
|
Umsatz
[Mio.
Euro]
|
Operating Profit
[Mio.
Euro]
|
Personal
|
Anteil am
Umsatz
|
Anteil Operating Profit
|
Anteil
Personal
|
|
Nokia
gesamt
|
51.058
|
7.985
|
112.262
|
|
|
|
|
Mobile Phones
|
25.083
|
5.434
|
3.614
|
49,1%
|
68,1%
|
3,2%
|
|
Multimedia
|
10.538
|
2.230
|
3.923
|
20,6%
|
27,9%
|
3,5%
|
|
Enterprise
Solutions
|
2.070
|
267
|
2.059
|
4,1%
|
3,3%
|
1,8%
|
|
NSN
|
13.393
|
-1.308
|
58.423
|
26,2%
|
-16,4%
|
52,0%
|
|
Common
Group Functions
|
|
|
44.243
|
|
|
39,4%
|
Bei den Geschäftsfeldern Mobile Phones, Multimedia und Enterprise Solutions erzielt ein
niedriger Anteil an Personal einen hohen Anteil am Umsatz. Mit der Komplexität der
Produktentwicklung steigt jedoch der Bedarf an Personal. Auch dies spiegelt sich in den
Zahlen wieder. Trotzdem ist bei Multimedia und Enterprise Solutions der prozentuale
Umsatz deutlich höher als der prozentuale Anteil an Mitarbeitern.
Bei Nokia Siemens Networks ist es umgekehrt. Das liegt einmal an der Komplexität der
Entwicklung, zum anderen aber auch daran, dass man ohne Rücksicht auf die
Kundenbedürfnisse und Reifegrade der Produkte fast ausschließlich Nokia-Produkte bei den
Portfolioentscheidungen favorisiert und Siemens-Produkte eingestellt hat. Dies führte zu
Turbulenzen bei den Kunden, die sich teilweise anders orientiert haben und zum Einbruch
der den Geschäftszahlen bei NSN.
Die gesamte Siemens-Netzsparte einschließlich der Mobilfunkaktivitäten erzielte 2006 eine
Ebit-Marge von 4,3 Prozent. Der von Nokia in das Joint Venture eingebrachte Bereich Nokia
Networks konnte damals eine Marge von 8,2 Prozent (ohne Einmaleffekte) aufweisen.
Ericsson hatte im Jahr 2006 eine Marge von 19,9 Prozent, der sich Nokia Siemens Networks
durch die Zusammenlegung der Netzwerksparten von Nokia und Siemens und die daraus
resultierenden Synergieeffekte annähern sollte. Im Jahr 2007 erreichte Nokia Siemens
Networks jedoch nur eine negative Marge von -9,8 Prozent. Ericssons Marge sank im Jahr
2007 auf 16,3 Prozent, ist aber noch deutlich positiv.
Eine sensiblere Vorgehensweise des NSN-Managements, die sich an Kundenbedürfnis und
Produktqualität orientiert hätte, hätte den Umsatz vermutlich nicht so einbrechen lassen.
Nicht mitgerechnet ist die Demotivation der Mitarbeiter, die sich auch in
Qualitätseinbußen und damit Umsatzeinbrüchen niederschlägt. Diese Entscheidungen bei NSN
sind wohl auch auf die streng hierarchische Entscheidungsstruktur bei Nokia zurückzuführen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Montag, 12.05.08
Nokia: Strategische Neuausrichtung als Software- und Dienstleistungsanbieter
Bei der Jahreshauptversammlung von Nokia am 08.05.2008 im Helsinki Fair Center sprach der
Vorstandsvorsitzende Olli-Pekka Kallasvuo über die Zukunft von Nokia.
„Unser Ziel ist es,
weniger ein klassischer Hersteller zu sein, sondern mehr wie eine Internetfirma zu
handeln“, so Kallasvuo.
Nokia sieht Firmen wie Apple, Microsoft und Google als seine zukünftigen Konkurrenten an,
sagte Olli-Pekka Kallasvuo den Aktionären. Nokia wird laut Kallasvuo in die
Geschäftsfelder „Geräte und Services“, sowie Nokia Siemens Networks aufgeteilt. Unter
„Geräten und Services“ werden die bisherigen Geschäftsgebiete Mobile Phones, Multimedia
und Enterprise Solutions zusammengefasst.
Mobile Phones ist, wie aus den Geschäftszahlen zu erkennen ist, momentan das tragende
Geschäft, also das, wovon Nokia derzeit lebt (so wie früher von den Gummistiefeln). Die
Handyentwicklung dient als finanzielle Basis für die Neuausrichtung, soll aber immer mehr
in den Hintergrund treten. Nokia sieht sich für die Zukunft als Internetfirma, wird also
den Bereich Multimedia ausbauen. Es ist damit zu rechnen, dass Enterprise Solutions
mittelfristig zur Disposition stehen wird.
Als klassischer Gerätehersteller passt Nokia Siemens Networks nicht mehr in die
Neuausrichtung von Nokia als Software- und Dienstleistungsanbieter. Hinzu kommt, dass
NSN sich nicht wie erwartet positiv entwickelt, sondern mit einem negativen Ergebnis
(Marge: -9,8 Prozent) und im Verhältnis zum Umsatz hoher Mitarbeiterzahl das
Geschäftsergebnis von Nokia belastet. Es ist daher zu erwarten, dass sich Nokia von
NSN trennen wird.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 12.05.08
Nokia: Microsoft will Telekomausrüster kaufen
Laut der Online-Ausgabe des Nachrichtenmagazins „der Standard“ hat Microsoft,
Spekulationen aus Stockholmer Börsenkreisen zufolge, ernsthaftes Interesse daran, das
schwedische Telekommunikationsunternehmen Ericsson aufzukaufen. Analysten äußerten sich
skeptisch zu diesen Verkaufsgerüchten. Falls Microsoft tatsächlich einen Telekomanbieter
haben möchte, so Anders Elegemyr von der isländischen Bank Glitnir, wäre Nokia die
glaubwürdigere Wahl.
Klar dürfte sein, wenn Microsoft Nokia wirklich aufkaufen sollte, dann wird Microsoft
Nokia Siemens Networks abstoßen, denn dies passt genauso wenig in dessen Portfolio wie
in das geplante Portfolio von Nokia. Die Hürde, dass der Joint Venture Vertrag zwischen
Nokia und Siemens bis September 2011 läuft, dürfte für Nokia überwindbar sein, wenn
Siemens dem Verkauf zustimmt.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 10.05.08
Keine Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs
Mitarbeiter, deren Arbeit entfällt bekommen mitgeteilt, sie würden unter Anrechnung ihres
Urlaubsanspruches freigestellt werden. Ausgenommen seien bestimmte Pflichttermine, die
ihnen bei Bedarf mitgeteilt werden.
Das geht so nicht. Diese Arbeitgeberanarchie geht uns allmählich auf die Nerven. Der
Arbeitgeber kann sich die Gesetze nicht nach Gutsherrenart selbst machen.
Wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter freistellt, kann er dies auf keinen Fall unter
Anrechnung des Urlaubsanspruchs tun, schon gar nicht, wenn er während dieses "Urlaubs"
Pflichttermine ansetzt. Dies widerspricht schon allein dem Zweck des Urlaubes, der
Erholung (§1 BUrlG). Dies ist im Bundesurlaubsgesetz klar geregelt. Außerdem ist der
Urlaub am Stück zu gewähren (§7 II BUrlG). Müssten die Mitarbeiter solche Termine
wahrnehmen, befindet er sich in Bereitschaft und kann noch nicht einmal verreisen. Der
Arbeitgeber greift damit in die Freizeitgestaltung der Mitarbeiter unrechtmäßig ein.
Darüber hinaus hat der Arbeitgeber kein Recht, Mitarbeiter in ungekündigtem
Arbeitsverhältnis gegen ihren Willen freizustellen, da sie aufgrund ihres
Arbeitsvertrages und §611 BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht
(Art. 1 und 2 GG) einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung haben.
Die Mitarbeiter sollten den Betriebsrat einschalten. Er hat volles Mitbestimmungsrecht
nach §87 I Nr.5 BetrVG:
„... sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für
einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern
kein Einverständnis erzielt wird“.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 08.05.08
NSN: Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland wird eingemeindet
Im Joint Venture Nokia Siemens Networks wurden Siemens Com Carrier und Nokia Net
zusammengeführt. In Deutschland wurden die Unternehmen jedoch nicht in einer Firma
zusammengefasst. Der Ex-Nokia-Teil bildete die Nokia Siemens Networks GmbH Deutschland
mit Sitz in Düsseldorf, der Ex-Siemens-Teil die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit
Sitz in München.
Nach der Ausgliederung von OBS zu TATA soll nun der Rest der Nokia Siemens Networks GmbH
per Betriebsübergang nach §613a BGB in die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG
übergehen. Die betroffenen Mitarbeiter in Düsseldorf haben gestern das
Unterrichtungsschreiben erhalten.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 06.05.08
NSN: Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG gegründet
Am 18.03.2008 wurde die Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG mit Sitz
in München, St.-Martin-Straße 76 neu ins Handelsregister am Amtsgericht München
eingetragen. Persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) der GmbH & Co. KG ist die
Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung Management GmbH, München.
Aus den Handelsregistereinträgen geht hervor, dass NSN im Dezember 2007 beschlossen hat,
diese NSN Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG zu gründen.
Aufgrund des BenQ-Desasters beeilte sich Siemens im November 2006, die Lage bei der
Siemens Networks GmbH & Co. KG und damit bei Nokia Siemens Networks in ihren FAQs zu
erklären. Nach Aussage von Siemens sind am 1.10.2006 zusammen mit den Mitarbeitern auch
alle Vermögensgegenstände einschließlich der Patente in die Siemens Networks
GmbH & Co. KG übergegangen.
Wir fragen uns natürlich, warum dieses Unternehmen gegründet wurde und warum gerade jetzt.
Bedeutet die Gründung dieses Unternehmens, wie der Name schon nahe legt, dass jetzt die
Vermögenswerte aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG abgezogen und von den
Mitarbeitern getrennt an die Nokia Siemens Networks Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
übertragen werden? Dann hätten wir bei NSN in Deutschland das gleiche Konstrukt vorliegen
wie bei BenQ.
Wir fordern die Geschäftsführung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG auf, hierzu
Stellung zu nehmen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 03.05.08
NSN: Überleitungsvereinbarung von RTP CQE zu SGS
Wie immer wurde im Wesentlichen das Gesetz abgeschrieben. Die Qualität von
Überleitungsvereinbarungen wird immer schlechter. Die Betriebsparteien sollten eine
ordentliche Überleitungsvereinbarung verfassen, unterteilt in zwei Abschnitte:
Gesetzliche Regelungen zum Nachlesen und das, was über die gesetzlichen Regelungen
hinausgeht. Protokollnotizen sind überflüssig und sind meistens auch nicht konsistent zur
Überleitungsvereinbarung. Es gibt überhaupt keinen Grund, Regelungen in Protokollnotizen
hineinzuschreiben.
Betriebszugehörigkeit
Die Betriebszugehörigkeitszeiten, die ihr bei Siemens/NSN erworben habt, nehmt ihr
unverändert mit zu SGS.
Tarifvertrag
SGS ist offensichtlich nicht tarifgebunden. Die Bestimmungen in den Tarifverträgen gehen
daher in die Arbeitsverträge über und gelten bei SGS weiter. Der Tarifvertrag wird auf
den Stand vom 31.5.2008 eingefroren. Der tarifliche Kündigungsschutz bleibt erhalten.
Betriebsvereinbarungen
Alle Gesamtbetriebsvereinbarungen und die örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten gemäß
§613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, vorausgesetzt ihr wählt einen
Betriebsrat, ansonsten gelten sie individualrechtlich weiter. Dies bedeutet insbesondere
auch, dass der Jubilarschutz, der in einer Gesamtbetriebsvereinbarung festgelegt ist,
weiter gilt. Ebenso bleibt der Kündigungsschutz bis 30.9.2009 erhalten.
Zeugnis
„Die übergehenden Mitarbeiter erhalten, datiert auf den Tag vor Betriebsübergang, ein
qualifiziertes Zwischenzeugnis.“ In der Protokollnotiz heißt es ergänzend: „Ergänzend zu
Ziffer 14 der Überleitungsvereinbarung sagt NSN zu, die Zwischenzeugnisse für die zur SGS
übergehenden Mitarbeiter zeitnah, spätestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach
dem Übergangszeitpunkt, auszufertigen und an die Mitarbeiter zu übersenden.“
Es handelt sich bei SGS um eine neue Firma. Die Mitarbeiter haben daher nach
§630 BGB i.V.m. §109 GewO (Gewerbeordnung) einen einklagbaren, gesetzlichen Anspruch auf
ein qualifiziertes (Abschluss-)Zeugnis. Ein Zwischenzeugnis ist hier fehl am Platz.
Dieses Abschlusszeugnis hat aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen am Tag des
Ausscheidens aus NSN, also am 31.5.2008 vorzuliegen und nicht erst vier Monate
später.
Zeitguthaben / Urlaub
„Die beim Übergang bestehenden Zeitsalden werden vor dem Betriebsübergang entsprechend
den örtlichen Regelungen ausgeglichen. Dies bedeutet in der Regel eine Auszahlung.“
Die örtlichen Regelungen sind die von Mch H. Warum kann man hier nicht hinschreiben, ob
es zu einer Auszahlung kommt oder nicht? Gibt es überhaupt eine solche Regelung? Alle
Betroffenen sollten beim Betriebsrat nachfragen.
Betriebliche Altersversorgung
SGS hat die Überleitungsvereinbarung nicht unterschrieben und daher die zusätzliche
CTA-Absicherung nicht rechtsverbindlich zugesagt. SGS ist jedoch gesetzlich verpflichtet,
dem Pensionssicherungsverein beizutreten, um die Ansprüche gegen Insolvenz zu sichern.
BSAV Kontoauszug (betriebliche Altersversorgung)
„NSN wird prüfen, wie Mitarbeitern von CQE der aktuelle Kontoauszug zur Verfügung
gestellt werden kann.“
Was gibt es hier zu prüfen? Die Mitarbeiter haben eine Adresse. Man druckt den
Kontoauszug einfach aus, steckt ihn in einen Umschlag, schreibt die Adresse drauf, klebt
eine Briefmarke drauf (am Besten eine Sondermarke, dann freuen sich die Briefmarkensammler),
klebt den Umschlag zu und wirft ihn in den Postkasten.
„Die Höhe der individuellen Pensionsguthaben (wie im Pensionsgutachten zum
Übertrittszeitpunkt festgestellt) soll den Mitarbeitern bzw. dem BR Mch H durch die
Personalorganisation, HR Region Germany, mitgeteilt werden.“
Was soll der Betriebsrat damit? Diese Daten darf der Betriebsrat gar nicht bekommen,
da er sie nicht zur Ausübung seines Amtes wissen muss. Das verstößt gegen den
Datenschutz.
Abfindungen
Die in der zweiten Protokollnotiz enthaltende Abfindungsregelung für den Fall
betriebsbedingter Kündigungen bis 30.9.2011 hat SGS nicht unterschrieben. Die Mitarbeiter
müssten diese Abfindungen im Zweifelsfall von NSN einklagen, falls es die Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG zu diesem Zeitpunkt noch gibt.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 03.05.08
NSN: Widerspruch gegen den Betriebsübergang von RTP CQE zu SGS?
Wir können natürlich nicht die Zukunft vorhersehen, aber insgesamt machen die SGS und
dieser Betriebsübergang auf uns den Eindruck, dass die übergehenden Mitarbeiter eine
reelle Chance haben.
Eine reelle Chance daher, weil die Tätigkeiten ins Portfolio von SGS passen, weil CQE
bereits auch für andere Unternehmen arbeitet und durch den Übergang von NSN unabhängiger
wird. Auch die positiv verlaufene Integration des Fresenius-Instituts als eigene
Tochtergesellschaft in die SGS seit 2003 gibt Anlass zur Hoffnung. Darüber hinaus ist SGS
ein Unternehmen, das bereits auf dem Markt etabliert ist und nicht nur alles tut, um auf
dem Markt erst Fuß zu fassen. SGS besteht seit 1878 und ist ein weltweit führender
Warenprüfkonzern. 52 Prozent der Aktien (Stand: Ende 2007) befinden sich im Besitz von
Anlegern, die sich dauerhaft am Unternehmen beteiligen wollen und daher ein Interesse an
einer nachhaltigen Unternehmenspolitik haben.
Siehe auch
Artikel vom 01.04.08 "Ausgliederung zu SGS geplant".
Die Chancen für die Mitarbeiter bei NSN schätzen wir geringer ein.
Es ist jedoch eure persönliche Entscheidung, wie ihr die Chancen bei NSN oder bei SGS
beurteilt und ob ihr einen Widerspruch gegen den Betriebsübergang einlegen wollt. Auch
bei einem
Widerspruch
bleibt euer Kündigungsschutz bis 30.9.2009 erhalten.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 28.04.08
NSN: Entwicklung Mitarbeiterzahl zeigt Verlagerung in Niedriglohnländer
Als Nokia Siemens Networks am 01.04.2007, also vor etwa einem Jahr startete, beschäftigte
dieser Konzern weltweit etwa 60.000 Mitarbeiter.
Seit der Ankündigung des Joint Ventures am 19.06.2006 wiederholten Siemens und Nokia
immer wieder wie ein Mantra, dass ein Stellenabbau um 10 bis15 Prozent unumgänglich sei,
um die Synergieziele von 2 Mrd. Euro zu erreichen. Diese Synergien, betonte das
Management immer wieder, seien ausschlaggebend für den Erfolg von NSN.
Ein Blick auf die Grafik erstaunte dann aber auch uns. Wir hätten nun angenommen, dass
die Mitarbeiterzahl von Nokia Siemens Networks mit fortschreitendem Abbau über das
vergangene Jahr hinweg in den Zielkorridor 51.000 bis 54.000 Mitarbeiter (in der Grafik
rosa dargestellt) gesunken ist, oder sich diesem zumindest annähert. Doch weit gefehlt,
die Mitarbeiterzahl pendelt nur leicht um den anfänglichen Wert von 60.000 Mitarbeitern
(violette Linie in der Grafik) herum und ist heute etwa genauso hoch, wie beim Start des
Joint Ventures.
Was schließen wir daraus? Nokia Siemens Networks hat im Wesentlichen eine Verlagerung von
Arbeitsplätzen in Niedriglohnländer durchgeführt.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 28.04.08
NSN: Geschäftszahlen
Nokia gab am 17.04.2008 die Geschäftszahlen des ersten Quartals 2008 bekannt. Seit dem
Start des Joint Ventures Nokia Siemens Networks am 01.04.2008 ist nun ein Jahr vergangen.
Es interessierte uns daher, wie sich die Geschäftszahlen von NSN in diesem Jahr
entwickelt haben. Hier die Zahlen im Überblick in einer Tabelle zusammengefasst:
|
Nokia Siemens Networks
|
Q2 2007
|
Q3 2007
|
Q4 2007
|
Q1 2008
|
|
Net sales
|
3.438
|
3.674
|
4.583
|
3.401
|
|
Gross profit
|
534
|
1.038
|
1.361
|
958
|
|
Gross margin, %
|
16
|
28
|
30
|
28
|
|
Research and development
expenses
|
-986
|
-686
|
-790
|
-607
|
|
% of net sales
|
28,7
|
18,7
|
17,2
|
17,8
|
|
Selling and marketing
expenses
|
-499
|
-352
|
-412
|
-338
|
|
% of net sales
|
14,5
|
9,6
|
9,0
|
9,9
|
|
Administrative and general
expenses
|
-285
|
-146
|
-196
|
-154
|
|
% of net sales
|
8,3
|
4,0
|
4,3
|
4,5
|
|
Other
operating income and expenses
|
-30
|
26
|
37
|
67
|
|
|
|
|
|
|
|
Operating profit (Ebit)
|
-1.266
|
-120
|
0
|
-74
|
|
Operating margin, %
|
-36,8
|
-3,3
|
0,0
|
-2,2
|
Umsatz (Net Sales):
Nokia Networks, der ausgegliederte Telekommunikationsbereich von Nokia, erzielte im
Quartal vor dem Start des Joint Ventures Nokia Siemens Networks einen Umsatz von
1.697 Mio. Euro. COM Carrier Networks hatte im Jahr 2006 einen Umsatz von 9.819 Mio.
Euro, pro Quartal also etwa 2.455 Mio. Euro. Insgesamt startete also Nokia Siemens
Networks mit einem Umsatz von 4.152 Mio. Euro, in der Grafik als violette Linie
dargestellt.
Außer im Quartal Q4 2007 erreichte NSN diesen Wert jedoch nicht, der Umsatz ist mit 3.401
in Q1 2008 derzeit auf das niedrigste Niveau seit einem Jahr gesunken - trotz
Stellenabbau, Ausgliederungen und Synergieeffekten.
Das NSN-Management hat die Einstellung zahlreicher Ex-Siemens Produkte beschlossen und
versucht, die Kunden auf die Nokia-Produkte zu migrieren, soweit dies möglich war.
Bereits am 13.3.2007 hatten wir gewarnt:
"Kunden brauchen Sicherheit. Ein Kunde, der
im Netzgeschäft tätig ist, arbeitet mit einem Equipment, in das er sehr viel investiert.
Er muss ein zuverlässiges Netz für seine Endkunden bereitstellen, um den hohen
Anforderungen der Service-Level-Agreements genügen zu können. Diese hohe
Netzverfügbarkeit verlangt sein Endkunde. Kann er sie nicht mehr garantieren, wird der
Endkunde sehr schnell den Provider wechseln. Deshalb werden Unternehmen wie die Deutsche
Telekom, Arcor, O2 und viele weitere genau die Entwicklung von Nokia Siemens Networks
beobachten."
O2, der kleinste Mobilfunkbetreiber Deutschlands, will bis Ende 2009 ein eigenes
Handy-Netz aufbauen. Der Auftrag dafür ging nicht an den bisherigen Partner NSN, sondern
an den chinesischen Netzausrüster Huawei. Huawei wird mehr als 8.000 Basisstationen für
GSM und UMTS austauschen oder neu bauen.
Das NSN-Management hätte nicht über die Köpfe der Kunden hinweg seine
Portfolioentscheidungen treffen dürfen, sondern mit den Kunden zusammen. Es ist einfacher
einem Kunden, den man bereits hat, etwas zu verkaufen, als einen neuen Kunden zu
gewinnen. Daher sollte man auch bei Portfolio-Entscheidungen dafür sorgen, dass die
Kundenzufriedenheit erhalten bleibt. Die Qualität der Produkte kann man nur mit
erfahrenen und motivierten Mitarbeitern aufrechterhalten. Personalabbau und Sparaktionen
um jeden Preis stehen dem entgegen.
Man sieht an der Entwicklung der Geschäftszahlen, dass das Konzept von NSN bisher nicht
aufgegangen ist.
Vorsteuergewinn - EBit (Operating Profit):
Im Quartal vor dem Start des Joint Ventures erzielte Nokia Networks einen operating
profit von 78 Mio. Euro. Siemens wies als EBit für Com im Jahr 2006 insgesamt 283 Mio.
Euro aus. Com Carrier Networks dürfte also mindestens einen EBit von 71 Mio. Euro pro
Quartal gehabt haben. Leider können wir das nicht genauer feststellen. Zusammen genommen
startete also Nokia Siemens Networks mit einem EBit von 149 Mio. Euro pro Quartal.
Der EBit von NSN war in den vier vergangenen Quartalen immer negativ bis auf eine
Ausnahme, nämlich das vierte Quartal. Aber selbst in diesem Quartal wurde kein Gewinn
erzielt.
Der EBit (earnings before Interest and Taxes) ist das Ergebnis vor Steuern und Zinsen. Er
wird auch als operating profit bezeichnet. Außergewöhnliche Einmalzahlungen und Zahlungen
aus nicht fortgeführten Aktivitäten sind im Ebit nicht enthalten. Der Ebit wird von den
Gläubigern einer Gesellschaft sehr genau beobachtet, da er ein Maß dafür ist, mit welchem
Betrag die Gläubiger befriedigt werden können. Mit Sicherheit tun dies auch die
Anteilseigner von NSN.
Die Zahlen, die das NSN-Management als "operating profit on a purely operating basis"
bezeichnet, sehen besser aus. Danach wurden in den letzten drei Quartalen positive
Ergebnisse erreicht. In den letzten zwei Quartalen hätte dieses Ergebnis sogar über dem
Ausgangswert von 149 Mio. Euro pro Jahr gelegen.
Diese Zahlen können wir aber leider nicht nachvollziehen, da nicht ersichtlich ist, wie
sie sich aus der offiziellen Bilanz von Nokia errechnen sollen, wo NSN ja voll
konsolidiert wird. Wir können uns folgende zwei Erklärungen vorstellen. Entweder es
handelt sich nur um Phantasiezahlen, die die Mitarbeiter beruhigen sollen, oder dies
entspricht dem sogenannten NOPAT (Net Operating Profit After Tax). Darunter versteht man
den Gewinn nach Steuern, den das Unternehmen haben könnte, wenn es keine Schulden hätte.
Die Differenz zum von Nokia angegebenen EBit könnte dann darauf hinweisen, dass Siemens
dem Joint Venture Nokia Siemens Networks ein zusätzliches Darlehen in Höhe von etwa 200
Mio. Euro gewährt haben könnte. Die Zinsen dafür müssten dann in den "other expenses" in
der Nokia Bilanz auftauchen. Vielleicht kann uns das jemand erklären.
Ausgaben für Forschung und Entwicklung (Research and development expenses):
Sehr bedenklich stimmt, dass Nokia Siemens Networks innerhalb eines Jahres die Ausgaben
für Forschung und Entwicklung um 38 Prozent gesenkt hat. Es ist zwar nichts gegen eine
Reduzierung von unnötigen Ausgaben wie für Doppelentwicklungen zu sagen, aber das Ausmaß,
in dem hier reduziert wurde, geht weit darüber hinaus. Dies wird unweigerlich negative
Auswirkungen auf die Qualität der Produkte und die Innovationsfähigkeit des Unternehmens
haben. Ein Unternehmen, das wettbewerbsfähig bleiben will, muss in R&D investieren. Nicht
umsonst hat Siemens in seinem Geschäftsbericht immer die große Zahl seiner Entwickler,
der Patente und die erheblichen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung hervorgehoben.
Nur in der R&D entstehen die innovativen Produkte und Lösungen, die morgen auf den Markt
gebracht werden und den Unternehmenserfolg für die Zukunft sicherstellen. Ein Unternehmen,
das nicht mehr in R&D investiert, wird am Weltmarkt auf Dauer nicht bestehen können.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 22.04.08
NSN: Altersteilzeit
NSN hat inzwischen die Regelung zur sechsjährigen Altersteilzeit von Siemens übernommen.
Diese ATZ-Verträge können jedoch nur einvernehmlich zwischen NSN und dem Mitarbeiter
vereinbart werden, NSN will aber nicht. Es besteht also kein Rechtsanspruch für den
Mitarbeiter, dass er einen solchen Vertrag bekommt.
Bisher wurde noch kein einziger sechsjähriger ATZ-Vertrag bei NSN abgeschlossen.
Mitarbeitern, die sich an die Personalabteilung oder ihren Vorgesetzten gewandt haben
wurden abgewiesen, weil sie die Voraussetzungen für eine zweijährige Altersteilzeit nicht
erfüllen.
Nach Aussage des Geschäftsleiters Olaf Horsthemke auf dem Betriebsrätetag im April 2008,
wird nur die zweijährige ATZ angeboten.
Dies ist ein weiteres starkes Anzeichen dafür, dass NSN für Deutschland über den
30.9.2009 hinaus nichts Gutes plant.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 18.04.08
Mitarbeiter müssen Bewerbungen nicht offenlegen
Bewerbungs-Reportings an den direkten Vorgesetzten oder die Leitung werden wieder
verstärkt von den Mitarbeitern, deren Arbeitsplatz entfallen ist, verlangt. Die
Mitarbeiter sollen den Stand ihrer Bewerbungsaktivitäten wöchentlich detailliert melden
(Stellennummer, Bewerbungsdatum, aktueller Stand, Abteilung, nächste Schritte).
Wie das Arbeitsgericht München in einem Urteil am 23.6.2004 festgestellt hat, sind
Bewerbungen keine vertragsgemäße Beschäftigung. Sie müssen grundsätzlich nicht dem
Arbeitgeber gegenüber offengelegt werden. Dies gilt für den Inhalt der Bewerbung sowie
auch für die Anzahl der Bewerbungen, die man verschickt. Bewerben fällt unter die
Privatsphäre. Der Schutz der Privatsphäre ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
(Art 2 I i.V.m. Art 1 I GG). Verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des
Arbeitnehmers, dann liegt darin gleichzeitig ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche
Nebenpflichten des Arbeitgebers.
Wöchentliche Reportings, besonders beliebt am Freitagnachmittag werden häufig dazu
verwendet, um psychischen Druck auf den Mitarbeiter auszuüben, damit dieser entnervt
aufgibt und geht. Außerdem erhält der Arbeitgeber einen unzulässigen Einblick in die
Chancen eines Mitarbeiters auf dem Arbeitsmarkt. Im Falle eines möglichen
Kündigungsschutzprozesses wird er sich möglicherweise nicht scheuen, dieses Material vor
Gericht gegen den Arbeitnehmer zu verwenden.
Die Mitarbeiter sollten das Bewerbungs-Reporting daher per E-Mail beispielsweise mit
folgendem Wortlaut ablehnen:
„Sehr geehrter Herr [Nachname des Vorgesetzten],
Bewerbungen sind keine vertragsgemäße Beschäftigung, wie das Arbeitsgericht München in
einem Urteil am 23.6.2004 festgestellt hat. Bewerbungen müssen grundsätzlich nicht dem
Arbeitgeber gegenüber offengelegt werden. Ich bin nicht damit einverstanden, den Stand
meiner Bewerbungsaktivitäten wöchentlich an Sie und an die Leitung zu melden.
Da meine bisherige Arbeitsaufgabe entfallen ist, bitte ich Sie hiermit, mir eine andere
vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen,
Otto Bleibda“
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 17.04.08
NSN: Mitarbeiterpool in Berlin
Der Betriebsrat in Berlin hat ein „Projekt Smart“ initiiert. Dazu unterzeichneten am
10.04.2008 Betriebsrat und Betriebsleitung des Standortes Berlin SD eine
Betriebsvereinbarung. Mitarbeiter, „deren Aufgaben im Zuge der
Restrukturierung / Ausgliederung bereits weggefallen sind bzw. mittelfristig wegfallen
werden“, sollen in anderen Abteilungen zeitlich befristet beschäftigt werden. Die
Betriebsvereinbarung endet ohne Nachwirkung am 31.12.2008.
Die betroffenen Mitarbeiter sollen für mindestens drei Monate in Projekten von
Abteilungen eingesetzt werden, bei denen sehr viel Arbeit vorhanden ist, die aber derzeit
nicht einstellen dürfen. Bei diesem Einsatz handelt es sich jedoch nicht um eine
Versetzung. Die Teilnahme ist für den Mitarbeiter freiwillig. Für die aufnehmende
Abteilung ist die Beschäftigung des Mitarbeiters in den ersten drei Monaten kostenfrei.
Der Projekteinsatz erfolgt innerhalb der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG und bei
Apertio. Es können aber auch Einsätze bei Unternehmen, an denen die NSN GmbH & Co. KG mit
mindestens 50 Prozent beteiligt ist, in der Siemens AG oder bei Nokia erfolgen.
Hinter dem schönen Namen „Smart“ verbirgt sich ein schlichter Mitarbeiterpool. Die
Vereinbarung beschreibt nichts anderes als interne Zeitarbeit mit kurzen und daher unter
Umständen häufig wechselnden Projekteinsätzen.
Wir stehen dieser Vereinbarung zwiespältig gegenüber. Die Erfahrung aus der Vergangenheit
zeigt, dass der Arbeitgeber dieses Instrumentarium häufig zur Zermürbung des Mitarbeiters
einsetzt. Auf der anderen Seite kann ein solcher Projekteinsatz Mitarbeiter, aus dem
sinnlosen Herumsitzen herausholen. Wir rechnen nicht damit, dass die Mitarbeiter über
diese Projektarbeit einen neuen Arbeitsplatz bekommen, schon allein deshalb nicht, weil
die aufnehmenden Abteilungen auch in Zukunft kein Budget dafür haben werden.
Weiter sehen wir folgende Gefahren:
Nach drei Monaten muss die Abteilung die Kosten für den Mitarbeiter tragen und darüber
hinaus Kosten für eventuelle Weiterbildungsmaßnahmen. Das Budget dafür fehlt jedoch. Der
Mitarbeiter wird daher von der Abteilung voraussichtlich nicht übernommen, auch wenn er
qualifiziert ist. Im Konfliktfall wird der Arbeitgeber, wie die Gerichtsverfahren der
Kündigungsschutzwellen gezeigt haben, behaupten, der Mitarbeiter sei nicht in der Lage
gewesen, sich innerhalb von drei Monaten einzuarbeiten. Möglicherweise verweist der
Arbeitgeber dabei auf mehrere Projekteinsätze, bei denen dies der Fall war. Für den
Mitarbeiter ist es schwer, das Gegenteil nachzuweisen, weil kein Abteilungsleiter gegen
den Arbeitgeber aussagen wird.
Dazu kommt möglicherweise ein Zermürbungseffekt beim Mitarbeiter durch die wechselnden
Einsätze, die über ganz Deutschland in verschiedenen Firmen verstreut sein können.
Sollte sich diese interne Zeitarbeit etablieren, dann besteht die Gefahr, dass die
Mitarbeiter organisatorisch in einer Abteilung an einem Standort zusammengefasst und
anschließend über eine (Teil-)Betriebsschließung entsorgt werden. So ist es den Kollegen,
die 2004 vom ICN-Rechenzentrum zu IBM per Betriebsübergang gewechselt sind, ergangen.
Auch sie waren in wechselnden Projekteinsätzen bei IBM tätig. Auch hier trat kein
Klebeeffekt ein. Ihr Betrieb wurde ein Jahr später geschlossen.
Solche Mitarbeiterpools gab es auch in der Vergangenheit. 2004 wurden die zum Abbau
vorgesehenen Jubilare und Schwerbehinderten bei Siemens Mch H in der Abteilung Project
Assignment (PRA) zusammengefasst, um über temporäre Projekteinsätze auf feste
Arbeitsplätze innerhalb der Siemens AG vermittelt zu werden (Klebeeffekt). Dieser
Klebeeffekt trat jedoch nie ein. Etliche Mitarbeiter verließen Siemens während der
Laufzeit von PRA mit einem Aufhebungsvertrag.
Bei der Bayer AG wurden 2005 gezielt Mitarbeiter für einen Mitarbeiterpool ausgewählt.
Dieser war eine Mischung aus beE und PRA, also eine Art Transfergesellschaft verbunden
mit Springerjobs. Im Durchschnitt sollten die Projekteinsätze drei Monate dauern. "Das
ist nicht so richtig prickelnd“, sagte damals eine Kollegin. "Wir hängen in der Luft,
leben nach dem Prinzip Hoffnung". Die verunsicherten Mitarbeiter gründeten daraufhin nach
dem Vorbild von NCI das Mitarbeiternetz
PHMine (Pharma Mitarbeiter Netzwerk)
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 17.04.08
NSN: Kommentar zur Betriebsvereinbarung über Mitarbeiterpool in Berlin
Klar gesagt werden muss, dass der Arbeitgeber mit dem Arbeitsentzug sowohl gegen den
Arbeitsvertrag als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Die Haltung des BAG dazu ist
eindeutig. Dem Arbeitgeber bleibt es zwar unbenommen, Produkte einzustellen, aber er muss
aufgrund des Arbeitsvertrages dem Mitarbeiter eine neue, gleichwertige Arbeit zuweisen.
Die Betriebsvereinbarung zum Projekt „Smart“ nimmt diesen offensichtlichen Rechtsverstoß
ohne Widerspruch als gegeben hin. Dadurch wird der Arbeitgeber in seinem Verhalten
bestärkt.
Eine Betriebsvereinbarung kann das Gesetz nicht aushebeln. Nach §95 III BetrVG ist eine
Versetzung die „… Zuweisung eines anderen Arbeitsbereiches, der voraussichtlich die Dauer
von einem Monat überschreitet …“ Die Einsätze sollen jedoch mindestens drei Monate
dauern, ohne eine Versetzung auszulösen. Der Mitarbeiter bekommt den Projekteinsatz
nicht, wenn er nicht ausdrücklich auf dieses Recht aus dem BetrVG verzichtet.
Mit dieser Regelung wird außerdem das Mitbestimmungsrecht des aufnehmenden Betriebsrates
unterlaufen, falls der Einsatzort ein anderer Standort als Berlin SD ist. Damit greift
die Vereinbarung widerrechtlich in die Rechte der Betriebsräte anderer Standorte ein.
Die Betriebsvereinbarung will sogar in die Rechte eines anderen Unternehmens wie Nokia
oder Siemens und deren Betriebsräte eingreifen. Ein Betrieb der NSN GmbH & Co. KG kann
weder über den Siemens Konzern noch über den Nokia Konzern verfügen. Die Unterzeichner
überschreiten hier eindeutig ihre Befugnisse.
Wie könnte man das korrekt regeln?
Man vermittelt die Mitarbeiter, die derzeit keine Aufgabe haben, in Projekte zu
Abteilungen mit viel Arbeit. Der Einsatz ist in den ersten drei Monaten kostenlos für die
aufnehmende Abteilung. Die Mitarbeiter sind jedoch dorthin versetzt und bleiben in der
neuen Abteilung. Mit Siemens und Nokia kann man reden und wenn sie mit einer solchen
Regelung ebenfalls einverstanden sind, können sie die Betriebsvereinbarung mit
unterschreiben. Dann ist das rechtsverbindlich.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 14.04.08
Globalisierungszyklus
Wir haben nun länger die Unternehmensstrategien der Konzerne, insbesondere von Siemens,
Alcatel-Lucent, Nokia und Nokia Siemens Networks beobachtet. Es wird klar, dass das
dahinter stehende Prinzip nicht temporärer Natur ist, wie stets vom Management
suggeriert, sondern dass ein allgemeiner Zyklus dahinter steckt, den Konzerne anwenden,
um von der Globalisierung zu profitieren.
Immer schneller, immer besser, immer größer und immer weniger Konkurrenz ist das erklärte
wirtschaftliche Ziel der Konzerne. Marktbereinigung, d.h. die Beseitigung der Konkurrenz,
ist ein erklärtes wirtschaftliches Ziel. Dazu gilt es, die eigenen Marktanteile aggressiv
zu vergrößern und den Gewinn des Unternehmens zu maximieren, damit der Börsenkurs steigt
und die Aktionäre in das eigene Unternehmen und nicht in das der Konkurrenz investieren.
Es geht nicht um leben und leben lassen, es geht um die alleinige Macht. Damit steigt die
wirtschaftliche Macht eines Konzerns und mit dieser auch seine politischen
Einflussmöglichkeiten auf die wirtschaftliche Infrastruktur und arbeitsrechtliche
Gesetzgebung eines Landes.
Um diesen der Börse folgenden Fluss der Geldströme zu lenken, genügen Investitionen und
Innovationen nicht. Diese wirken sich nämlich - im Gegensatz zum börsenabhängigen
Kapital - nur relativ langsam auf den Erfolg eines Unternehmens aus. Entwicklungszyklen
lassen sich nicht beliebig verkleinern. Deshalb ist für Konzerne die Entwicklung von
Produkten ein, das rasante Wachstum bremsender, Faktor, dessen Einfluss auf die
Konzernbilanz so gering wie möglich ausfallen soll. Wichtig ist es, Produkte zu haben,
die sich erfolgreich am Markt absetzen lassen. Wichtig ist es in diesem Weltbild auch,
möglichst keine Produkte zu haben, die Kosten verursachen, ohne einen unmittelbaren
Gewinn abzuwerfen, wie dies bei der Entwicklung neuer Produkte der Fall ist. Derjenige
Konzern, der am besten diese Optimierung der Kosten erreicht, geht als Gewinner der
Markbereinigung hervor. Deshalb kaufen Konzerne Unternehmen, ziehen aus ihnen ihren
manchmal nur kurzzeitigen Nutzen, um sie dann wieder zu verkaufen. Da alle dies tun,
entwickelt sich ein sich immer schneller drehendes Kauf- und Verkauf-Karussell. Dieses
nennt man Wettbewerb und seine Geschwindigkeit Marktdruck. Dazwischen sind die
Mitarbeiter und mancher schon wurde darin zerrieben.
Zu Beginn dieses Zyklus hören Mitarbeiter und Presse die Zukunftsmelodie: "Immer
schneller, immer besser ... [Insert company name] is taking concrete steps to improve
its competitive position. Today we signed an agreement with [Insert partner] ... Wir sind
global aufgestellt. ... Wir brauchen Sie alle, um gemeinsam das neue Unternehmen
erfolgreich an die Spitze zu führen. ... Das Joint Venture bietet allen Mitarbeitern eine
hervorragende Zukunft ... - Wir erinnern uns an BenQ, an Nokia Siemens Networks, an
Alcatel-Lucent - We'll become No. 1, soon! ... Doch dazu müssen wir immer schneller,
immer besser werden ..."
Bei Kauf und Verkauf ebenso wie bei einem Joint Venture gibt es stets einen stärkeren
Partner und einen schwächeren Partner. Die Aufgabe des schwächeren Partners ist es, den
stärkeren Partner noch stärker zu machen und dann vom Markt zu verschwinden. Dies erfolgt
durch Integration oder wie man auch sagen könnte, durch Verdauen des schwächeren
Partners. Dies beginnt in der Regel mit einer Portfoliobereinigung, in der wiederum mit
lauter Stimme verkündet wird, dass es das bessere Produkt sein wird, das überlebt. Diese
Ausnahme mag es geben, aber bei der praktischen Durchführung der Portfoliobereinigung,
fällt die Entscheidung des Managements immer gegen das übernommene Produkt aus. Kunden
werden übernommen und auf die Produkte des stärkeren Partners migriert.
Auf diese Weise wird der Markt von (ehemaligen) Konkurrenzprodukten bereinigt.
Die Mitarbeiter, deren Produkte eingestellt wurden, sind überflüssig. Es bedarf also
einer Restrukturierung, die mit Stellenabbau und Umorganisation verbunden ist. In diesem
Zusammenhang ändert der stärkere Partner sofort sämtliche bestehenden Organisationsstrukturen,
um gewachsene schwer zu kontrollierende Kommunikationswege und Seilschaften (im positiven
wie im negativen Sinn) zu zerreißen. Damit wird verhindert, dass alte Machtstrukturen,
den neuen entgegenstehen. Die Mitarbeiter bekommen dies auf Arbeitsebene zu spüren.
Funktionsfähige Teams werden für sie unverständlicherweise, aber wie gerade gezeigt,
gezielt auseinander gerissen. Die Folge: Die Abteilung, der Teilbetrieb arbeiten
unprofitabel. Bestehende Prozesse werden durch neue ersetzt, IT-Systeme und Tools werden
ausgetauscht. Überall soll die Handschrift des neuen, stärkeren Unternehmens zu spüren
sein. Der kleinere Partner löst sich langsam auf.
Dann ist das Unternehmen gespalten in einen profitablen Teil und in einen unprofitablen
Teil. Zum letzteren gehören die meisten Abteilungen des schwächeren Partners. Das
Profitable wird integriert, das Unprofitable wird abgestoßen. Der Zyklus Kauf und Verkauf
beginnt mit den unprofitablen Unternehmensteilen, die man zuvor dazu gemacht hat, erneut,
meist gekoppelt mit einem Stellenabbau.
Für den Mitarbeiter heißt das, dass er - wenn er nicht das Glück hat zufällig im
profitablen Zweig des Unternehmens zu sein - entweder über Beschäftigungsgesellschaft und
Aufhebungsvertrag selbst gehen kann oder verkauft (ausgegliedert) wird, um die
Konzernbilanz nicht zu belasten. Hier - und nun beginnt die Verantwortung des
Mitarbeiters - muss er abwägen, ob es sich um eine für ihn akzeptable Ausgliederung
handelt oder um eine Ausgliederung, die nur zu seiner Entsorgung dient. Das Management
wird natürlich hervorragende Zukunftsperspektiven versprechen, das neue Unternehmen oder
die beE loben. Der Mitarbeiter sollte sich aber klar machen, dass auch das neue
Unternehmen auf dem Globalisierungskarussell mitfährt und keineswegs die sicheren
Arbeitsplätze hat, die es verspricht.
Die Mitarbeiter folgen an diesem Punkt nur zu gern der Illusion. Die Sehnsucht nach einem
ganz normalen Arbeitsplatz, auf dem man in Sicherheit, mit Freude und Elan, seine Arbeit
verrichten kann, ist groß. Der Gedanke, wegzukommen, von dem Stress des drohenden
Arbeitsplatzverlustes, von Ausgliederungen, Umorganisationen, Mobbing, ist riesengroß.
Diese Sehnsucht ist leicht zu nähren mit Power Point Folien, gewandten Worten von smarten
Managern, die das neue Unternehmen glänzen lassen - bis man versteckt in den Notizen
findet: "Don't speak about job security". Und das ist die Wahrheit. Der Satz sagt es
einfach und klar: Aus diesem Globalisierungszyklus gibt es für den Mitarbeiter kein
Entkommen. Baut eure Entscheidungen also nicht auf falschen Hoffnungen auf.
Arbeitsplatzsicherheit wird angesichts des sich drehenden Globalisierungskarussells mehr
und mehr verloren gehen. Der Globalisierungszyklus wird durchschnittlich in ein bis zwei
Jahren durchlaufen. Dies erklärt auch, warum die Motivation der Mitarbeiter für Konzerne
praktisch keine Rolle spielt. Mitarbeitermotivation benötigt Investitionen und wirkt sich
erst über Jahre aus. Dies steht dem schnelllebigen Globalisierungszyklus entgegen.
Außerdem gehen demotivierte Mitarbeiter von alleine, wenn sie können.
Mitarbeiter können nur sehen, dass sie möglichst lange in einer Firma bleiben, hinter der
finanzkräftige Partner stehen. Je kleiner das Unternehmen ist, in das man ausgegliedert
werden soll, desto kürzer wird die Überlebensdauer des eigenen Arbeitsplatzes sein.
Mitarbeiter müssen, um aus dem psychischen und krank machenden Stress herauszukommen,
sich von der Illusion "sicherer Arbeitsplatz bis zur Rente" verabschieden und lernen,
gezielt und systematisch ihre Rechte zu nutzen, um die finanzielle Lebensgrundlage so
lange wie möglich zu erhalten.
Der Vorstand eines Konzerns nimmt in seinen Entscheidungen die Mitarbeiter gar nicht wahr.
Der Mensch mit seinen finanziellen und ideellen Bedürfnissen, Gefühlen und Träumen
existiert in diesem wirtschaftlichen Weltbild überhaupt nicht. Entscheidungen, die zum
Verlust des Arbeitsplatzes führen können daher nie persönlich gemeint sein. Nehmt sie
auch nicht persönlich. Es liegt weder an eurer Person noch an eurer Arbeitsleistung, auch
wenn direkte Vorgesetzte euch mit so einer Aussage versuchen rauszumobben. Diese Aussagen
sind nur dazu gedacht, euch zu demoralisieren und euch weich zu kochen, damit ihr den
Arbeitsplatz "freiwillig"räumt.
Das untere Management gibt sich nämlich - von Ausnahmen abgesehen - der Illusion hin,
dass es irgendetwas an dem System des Stellenabbaus und der Ausgliederung ändern kann.
In vorauseilendem Gehorsam unterstützen Dienststellenleiter und Abteilungsleiter daher
das Unternehmen oft mit Mobbingmethoden beim Personalabbau und bei der Verlagerung der
Arbeiten in Niedriglohnländer. Sie sind davon überzeugt, dass durch den vorauseilenden
Gehorsam ihr eigener Arbeitsplatz sicherer wird. Wenn man sich die obige Beschreibung
des Globalisierungszyklus vor Augen hält, gleicht dies jedoch, dem Versuch, ein loderndes
Feuer mit einem Fingerhut voll Wasser zu löschen. Deswegen mögen diese Vorgesetzten
endlich begreifen, dass ihre Druckmethoden nur Menschen physisch und psychisch zerstören,
aber keineswegs ihren oder sonst einen Arbeitsplatz sichern.
In diesem Globalisierungszyklus gilt nur: Fressen oder gefressen werden. Klaus Kleinfeld
hat dies mit der Haifisch-Metapher klar ausgedrückt. Klaus Kleinfeld sagte:
"Die Welt besteht aus Haifischfutter und aus Haifisch. Wir waren immer Haifisch. Und das
fühlt sich auch erheblich besser an. Ich sehe meine Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass
es so bleibt." In diesem Weltbild haben Schwächere keine Chance!
Der Mitarbeiter muss sich auch mit der Frage: "Arbeitsplatzverlust - was dann?" aktiv
auseinandersetzen, um das seelische Tief auffangen zu können. Dann kann er eine
Durststrecke - kürzer oder länger - psychisch überstehen, ohne die Freude am Leben zu
verlieren. Je besser er seine Rechte und Handlungsmöglichkeiten kennt, desto sicherer
wird er in seinen Entscheidungen. Desto besser kann er physisch und psychisch überleben.
Diese Arbeit mag mühsam und anstrengend erscheinen, aber sie lohnt sich. Die daraus gewonnene Stärke ist
unbezahlbar.
Aufklärung (Wissen) hat im 18/19. Jahrhundert die Welt völlig verändert. Sie
war der Beginn des Weges zu unseren heutigen freiheitlichen demokratischen Systemen. Daher
ist Aufklärung, das Wissen um Hintergründe und Rechte durchaus eine geistige Waffe, mit
der man auch der Globalisierung und den daraus resultierenden negativen Weltbildern
entgegen treten kann. Man sollte sie führen lernen.
Sicher aber ist, wenn sich Arbeitnehmer immer alles schweigend gefallen
lassen, stets den Weg des geringsten Widerstands gehen, dann wird sich das
Globalisierungskarussell immer schneller drehen und die ihm zugrunde liegenden Zyklen
immer kürzer werden. In der Natur überlebt der Schwächere (Arbeitnehmer) nur, wenn er
beginnt, soziale Gemeinschaften zu bilden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 13.04.08
NSN-VTS: Zerschlagung von Organisationsstrukturen
Alle Mitarbeiter der ehemaligen VTS (Telkom), einschließlich Führungskräfte, sind in neue
Organisationseinheiten versetzt worden. NSN spricht wie immer von Mapping. Die Neuauswahl
der Führungskräfte ist abgeschlossen. Dabei wurde die Anzahl der Dienststellenleiter- und
Abteilungsleiter um 50 Prozent reduziert. Den wegrationalisierten Führungskräften sollen
Abfindungen angeboten werden. Eine entsprechende Abfindungsregelung liegt bereits vor.
Damit wurden mal wieder in einem übernommenen Unternehmen lebendige Strukturen und
funktionsfähige Teams zum größten Teil zerschlagen. Die Mitarbeiter sollen in
Großraumbüros zusammengefasst werden. Die Raumplanung sei - ähnlich wie in der Münchner
Martinstraße - ausgereizt, erzählte ein Mitarbeiter. Die zusammengewürfelten Teams und
ihre neuen Vorgesetzten sollten nun "gemeinsam das neue und erfolgreiche Unternehmen
aufbauen."
Ein wesentlicher Hintergrund dieser Umorganisation dürfte jedoch sein, diese Mitarbeiter
entsprechend ihrer neuen Funktion neu zu bewerten und entsprechend gehaltlich einzustufen.
Die Kollegen gehen davon aus, dass sie demnächst einen Änderungsvertrag vorgelegt
bekommen.
Die meisten Mitarbeiter der Nokia Siemens Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG
(NSN SD) kommen aus der Telekom Beschäftigungsgesellschaft Vivento. Viele von ihnen sind
freigestellt, und sitzen zu Hause ohne Beschäftigung. Es zeichnet sich ab, dass die
meisten von ihnen weiterhin ohne Beschäftigung bleiben werden. Dabei wurde den
VTS-Mitarbeitern vor dem Betriebsübergang gesagt: "Wir brauchen Sie alle! ... Die
Auftragsbücher sind voll! ... Ein Großteil der von Nokia Siemens Networks extern
vergebenen Arbeiten werden in das neu gegründete Unternehmen NSN SD zurückgeholt". Ein
Mitarbeiter kommentierte: "Alles, kalter Dampf."
Mitarbeiter erwarten, dass für NSN SD noch in diesem Jahr eine beE eingerichtet wird. Sie
befürchten, dass ca. 700 Kollegen bis zum Jahresende ihren Arbeitsplatz verlieren werden
oder NSN SD Insolvenz anmelden muss, da ihrer Einschätzung nach die Umsätze nahezu
komplett fehlen.
Die Stimmung ist entsprechend niedergeschlagen. Viele sind zermürbt und haben resigniert,
insbesondere diejenigen, die bereits bei der Deutschen Telekom gezwungen waren, in die
Beschäftigungsgesellschaft Vivento zu wechseln. Das Stimmungsbild ist ähnlich verheerend
wie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 10.04.08
NSN: Nein zu Wechsel in Consultingfirma
Auf dem heutigen Betriebsrätetag wurde berichtet, dass NSN in Deutschland mindestens 1827
Consultants beschäftigt. Diese Zahlen wurden über die entstandenen Kosten errechnet.
Immer noch werden Kollegen angesprochen und unter Druck gesetzt, in eine Consultingfirma
zu wechseln. Wenn ihr einem solchen Wechsel zustimmt, verliert ihr euren Kündigungsschutz
und eure Betriebszugehörigkeit. Ein Wechsel in eine Consultingfirma bleibt euch immer
noch. Überlegt euch das also gut. Argumentiert in solchen Gesprächen nicht, lasst euch
auf keine Diskussion ein, sondern sagt immer nur „Nein, ich möchte nicht wechseln“.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 10.04.08
NSN: Aktuelle Abbauzahlen
NSN beschäftigt derzeit 10.800 Mitarbeiter an 73 Standorten in 41 Städten. Laut
Geschäftsführer der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG, Olaf Horsthemke ist die
Restrukturierung noch nicht abgeschlossen, aber er sei zuversichtlich, dass dies bis
Ende April der Fall sein wird.
Er gab an, dass bereits 2.293 MA abgebaut seien. Damit ist die im Interessenausgleich
rechtsverbindlich vereinbarte Zahl von 2.290 zwar schon übererfüllt. Das hindert NSN
allerdings nicht, den Interessenausgleich in München und Greifswald für noch nicht
beendet zu erklären. In München, so Horsthemke, fehlen noch 174 Mitarbeiter, speziell
bei RA und RTP.
Eigentlich sollte der Betriebsrat seiner Aufgabe nachkommen, darauf zu achten, dass die
zugunsten der Mitarbeiter geschlossenen Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden
(§80 BetrVG). Der Gesamtbetriebsrat muss erstens die im Interessenausgleich vereinbarte
Innovationsoffensive einfordern, zweitens darauf drängen, dass der Personalabbau jetzt
beendet ist. Notfalls muss er dazu gerichtliche Schritte einleiten. Für die über 2.290
hinaus gehende Abbauzahl muss der GBR einen neuen Interessenausgleich verlangen. Nur
dann, wenn man Rechte auch einfordert, kann man für die Zukunft verhindern, dass sich das
Unternehmen über bestehende Rechte wie das Betriebsverfassungsgesetz hinwegsetzt.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 07.04.08
Ergebnisse zur Umfrage zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
Endlich ist es soweit! Pünktlich zum Weltgesundheitstag.
Wir haben die Auswertung der Umfrageergebnisse abgeschlossen und
in
pdf-Dokument
(
Anmerkung: Update 09.04.08: Links sind jetzt aktiv) zusammengestellt.
Wir wollten euch nicht nur die nackten Zahlen
präsentieren, sondern die Ergebnisse auch kommentieren und euch Hintergrundinformation
dazu liefern.
Zusammengefasst kann man sagen, dass die Unsicherheit, wann der eigene Arbeitsplatz
gefährdet ist, sich auf alle Mitarbeiter massiv auswirkt, unabhängig davon, ob ihr
Arbeitsplatz entfallen ist oder nicht. Der Gesundheitszustand hat sich bei
73,5 Prozent aller Befragten spürbar verschlechtert.
Auch das Vertrauen in das Management ist auf einen Tiefpunkt gesunken. 82,3 Prozent
aller Befragten glauben, dass das Management nicht die richtigen Entscheidungen für
die Zukunft des Unternehmens getroffen hat (NSN: 80,9 Prozent, SEN: 91 Prozent). Nur
drei Prozent aller befragten Mitarbeiter sind der Meinung, dass das Management das
Unternehmen richtig für die Zukunft ausrüstet (NSN: 2,9 Prozent, SEN: 2,2 Prozent).
Dementsprechend negativ schätzen die Mitarbeiter ihre Zukunftschancen in ihren
Unternehmen ein. 79,1 Prozent aller Befragten glauben nicht, dass sie in ihrer Firma
eine berufliche Zukunft haben (NSN: 78,9 Prozent, SEN: 84,2 Prozent). Nur 3,9 Prozent
aller befragten Mitarbeiter sehen für sich eine positive Zukunft in ihrem
Unternehmen. (NSN: 3,3 Prozent, SEN: 5,6 Prozent).
Dies sollte dem Management der befragten Unternehmen zu denken geben.
Wir bedanken uns bei allen, die mitgemacht haben!
(iw/cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 01.04.08
NSN-CQE: Ausgliederung zu SGS geplant
NSN beabsichtigt, das Center for Quality Engineering (CQE) und das finnische PD HW R&D
Team zum 1.6.2008 zur Société Générale de Surveillance (SGS) auszugliedern. Betroffen
sind 69 Mitarbeiter des Standortes Mch H und 10 Mitarbeiter in Espoo. Auch die für
die Testaktivitäten notwendigen Ausrüstungen wie Klimakammern, Rüttelmaschinen,
Erdbebensimulations-Equipment, Faraday’sche Käfige etc. werden mit an SGS übertragen.
Die Mitarbeiter von Radio Access in Oulu fallen nicht unter diesen Betriebsübergang.
NSN wird eine Zusage für eine Auslastung von CQE in Höhe von ca. 20 Millionen Euro in
den nächsten vier Jahren abgeben. CQE soll in Zukunft bei SGS die Qualitätssicherung
für die Elektro- & Elektronikindustrie (E&E Geschäften) übernehmen. In Deutschland
werden Sicherheitstests (Safety), Tests zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC)
und Umwelttests durchgeführt. Weltweit ist CQE zuständig für High-end E&E und
Telecommunication Services. SGS plant mittelfristig die Investition in ein neues
Produkttest-Labor am Standort München.
Lobend muss man anerkennen, dass den Mitarbeitern diesmal Informationen über die neue
Firma übergeben wurden, die für sie auch relevant sind.
Das Unternehmen, in das die Mitarbeiter übergehen sollen, ist die SGS Germany GmbH.
SGS übernimmt zunächst das heutige Geschäft unter Beibehaltung der derzeitigen
Organisationsstrukturen. Die Mitarbeiter werden dort einen eigenen Betrieb bilden,
jedoch vorläufig in den bisherigen Räumlichkeiten verbleiben.
Die
SGS Germany GmbH mit Sitz in Hamburg ist seit 1920 in Deutschland vertreten und
hat bundesweit 664 Mitarbeiter in zurzeit zwölf Niederlassungen und Laboratorien. Der
Umsatz betrug 2007 etwa 66 Millionen Euro, die Gewinnmarge liegt bei 11,9 Prozent.
Die SGS Germany Holding, zu der auch die SGS Germany GmbH gehört, hat beispielsweise
das defizitäre Institut Fresenius 2003 übernommen, in den ersten drei Jahren 15 Mio.
Euro investiert und es saniert. Fresenius hat heute eine Marge von 17 Prozent. Die
Mitarbeiterzahl erhöhte sich um etwa 15 Prozent.
Bei SGS sind in Deutschland derzeit 68 Stellen in den verschiedensten Bereichen des
Qualitätsmanagements (Produkttest, -zertifizierung, -verifizierung, Inspektionen,
Prozess-Assessments und Beratungsservice für Elektronikprodukte, Textilien,
Schuhe, Lebensmittel, Wasch-und Reinigungsmittel und Kosmetik) ausgeschrieben.
Die betroffenen Mitarbeiter sind zu einem Informationstreffen am 3.4.2008 eingeladen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 22.03.08
Gleiten in die Osterferien?

Ostern steht vor der Tür, der ideale Zeitpunkt, von meinem riesigen Berg Überstunden
wegzukommen. Seit Monaten erscheint auf meinem Gleitzeitzettel die Warnung "Achtung,
Gesamt-Saldo liegt über 80 Stunden". Wenn ich die Osterwoche Gleittage nehme, könnte
ich immerhin ca. 30 Stunden auf einmal abbauen. Es sind ja nur 4 Tage, weil auch ein
Feiertag dabei ist. In der Urlaubsplanung von Januar habe ich das sowieso schon
angemeldet.
Also hin zum Chef und ihm den Vorschlag unterbreitet, die Osterwoche als Gleittage
abzufeiern, damit ich von meinem hohen Gleitzeitkonto herunterkomme. Doch weit
gefehlt: mein Chef will mir zwar Urlaub genehmigen, das hat er bereits im Januar
getan, aber ganztägige Gleittage genehmigt er nicht. Urlaub sei tarifvertraglich
geregelt, Überstunden hingegen nicht. Diese könne ich nur stundenweise abfeiern.
Wenn ich meinen Osterurlaub per Überstunden antreten will, dann muss ich täglich für
ihn verfügbar sein - ??? -.
Na wie soll das denn gehen? Ich will doch wegfahren, zu einer Hochzeit in der
Lüneburger Heide. Da werde ich bei Onkel Erich wohnen und der hat gar keinen
Internetanschluss. So was gibt es heute noch - Leute, die sich dem Segen der
Telekommunikation verweigern. Mein Schlepptop bräuchte ich dorthin gar nicht
mitnehmen, ich hätte gar keinen Anschluss zur Verfügung.
Ich könnte natürlich in ein Internetcafe gehen, das wird es dort bestimmt geben. Nur,
wie komme ich vom Internetcafe in das Firmennetz? Das geht gar nicht. Ich könnte
natürlich mit meinem Chef über meine private E-Mail Adresse kommunizieren, was tut
man nicht alles für die Firma. Ich könnte keinerlei Attachments von Word, Excel oder
Powerpoint öffnen. Außerdem könnte mir jemand über die Schultern schauen und
Firmengeheimnisse abkupfern. In Internetcafes sitzt man immer in Reih und Glied und
schaut gegen eine Wand. Jeder der neben einem sitzt oder an einem vorbeigeht, sieht
was man gerade macht.
Also noch mal zum Chef: ich brauche aber die Tage frei, da ich etwas vorhabe. Jetzt
will er auch noch wissen, was ich vor habe - das sage ich ihm aber nicht. Das geht zu
weit in mein Privatleben. Ich will mal wieder "heile Welt" erleben, eine Hochzeit,
mit tollem Essen, etwas verwöhnt werden und glückliche zufriedenen Menschen sehen.
Das habe ich seit Monaten nicht mehr erlebt, ich brauche etwas Auszeit. Weit weg von
hier und den Firmenproblemen.
Nein, meint er, wenn ich ihm nicht mal glaubhaft machen könne, dass ich etwas
Unaufschiebbares hätte, dann könnte ich nicht einfach gleiten. Nur Urlaub ginge,
denn damit würde mein Jahresurlaub abgebaut und ich somit für den Rest des Jahres
planbar bleiben. Aha. Auf die Frage, wie ich denn meine Überstunden überhaupt abbauen
soll meinte er schlicht: Mein Arbeitsplatz müsse mir schon etwas Wert sein. - Was
meint er denn jetzt damit? Meint er, ich soll die Stunden der Firma schenken? Will er
darauf hinaus? Was sagt eigentlich die Gleitzeitvereinbarung dazu?
(Viola Frustig)
InWaChRo-News: Mittwoch, 19.03.08
NSN: Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung
Mitarbeiter mit der Gesamtbewertung "needs improvement" müssen an
Verbesserungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu wird von der Führungskraft in Zusammenarbeit
mit der Personalabteilung ein sogenannter "improvement plan" erstellt.
Das NSN-Management definiert „Needs improvement“ wie folgt:
„Mitarbeiter muss Leistung verbessern, um die Anforderungen der Position zu
verbessern. Mitarbeiter muss die erwarteten Ergebnisse sicherstellen und einen
wertvolleren Beitrag zum Team leisten. Mitarbeiter muss auf die Aufrechterhaltung
der NSN-Werte achten. Beitrag muss verbessert werden.“
Für solche Mitarbeiter wird als eine mögliche Maßnahme auch ein Jobwechsel ins Auge
gefasst.
Was will NSN? Der Stellenabbau ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Es werden
immer wieder Einzelne gedrängt, die Firma zu verlassen. Will man mit den Maßnahmen
für „needs improvement“ Druck auf die Mitarbeiter ausüben? Wenn auf den Folien zu
lesen ist „Seien Sie [Anm: die Führungskraft] sich rechtlicher Auswirkungen bewusst“,
könnte einem in den Sinn kommen, dass Führungskräfte vor möglichen Mobbingprozessen
gewarnt werden sollen.
Klassisches
Mobbing verläuft ähnlich wie in diesem Prozess beschrieben – es muss sich
aber hier nicht um solches handeln. Damit der „needs improvement“ Prozess nicht zu
Mobbing wird, solltet ihr auf folgendes achten:
| „Needs improvement“ - Prozess |
Damit der „needs improvement“ Prozess nicht zu Mobbing wird: |
Klassischer Mobbingprozess |
| Es wird ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung festgelegt, der Ziele
und Termine enthält.
|
Der Mitarbeiter muss überprüfen, ob die Maßnahmen, Ziele und Termine
realistisch sind. Entscheidend für die Zielerreichung ist, dass die
notwendigen Voraussetzungen im Arbeitsumfeld vorliegen. Dies ist im Vorfeld
zu analysieren und zu dokumentieren.
Sind sie es nicht, muss man unbedingt das Gespräch mit seinem Vorgesetzen
suchen, ggf. unter Hinzuziehung eines Betriebsrates. Wenn sich hier der
Vorgesetzte stur stellt, sollte der Mitarbeiter für sich selbst
Gesprächsnotizen machen.
< /td>
| Es werden Ziele gesetzt, die in der Regel nicht erfüllt werden können. |
| Feedback-Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter sollten regelmäßig
stattfinden, um den Fortschritt zu überwachen.
|
Ihr könnt zu diesen Gesprächen einen Betriebsrat hinzuziehen, insbesondere,
wenn ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend ist, bzw. wenn die Ziele
unrealistisch oder unklar sind. Auch hier sollte der Mitarbeiter unmittelbar
nach dem Gespräch eine Notiz anfertigen, sonst vergisst man wieder die Hälfte.
|
In wöchentlichen sog. Arbeitsreviews muss der Mitarbeiter Rechenschaft über
seinen Fortschritt geben. Dabei ist oft ein Mitarbeiter der Personalabteilung
anwesend.
Dem Mitarbeiter wird in diesen Gesprächen stets das Gefühl gegeben, versagt
zu haben, sodass der Stress bei ihm steigt, bis er schließlich irgendwann
aufgibt.
|
| Kommunikation und Vereinbarung des „Maßnahmenplans zur Verbesserung der
Leistung“ mit dem Mitarbeiter müssen laut Prozess dokumentiert werden,
„um Missverständnisse zu vermeiden. Die Folgen für den Mitarbeiter, wenn er
die vereinbarte Maßnahmen nicht erreicht, müssen vorher unmissverständlich
erörtert werden (mit dem lokalem HR Kontakt vorab zu besprechen)“
|
Welche Folgen sind hier gemeint?
Solche Protokolle bzw. den Maßnahmenplan selbst solltet ihr nicht
unterschreiben, sofern sie nicht der Wahrheit entsprechen, bzw. wenn die
Maßnahmen nicht realistisch sind. Im Zweifelsfall könnt ihr diese Dokumente
dem Betriebsrat zeigen und um Vermittlung bitten.
|
Es werden Gesprächsprotokolle geführt, in denen die Tatsachen verdreht sind,
die dann beide Seiten unterschreiben sollen.
|
| „HR agiert als ‚neutraler Dritter’“, „HR soll objektiv sein.“ |
HR vertritt die Unternehmensinteressen und hat bestimmte Vorgaben für die
Abbauziele. HR hat das Ziel, Mitarbeiter, die in den Augen des Unternehmens
nicht richtig funktionieren, herauszudrängen. Daher kann HR nicht neutral
sein und schon gar nicht objektiv.
Auf keinen Fall alleine bleiben, wenn zwei andere einem gegenüber sitzen.
Dies ist gesprächstechnisch und zeugentechnisch schlecht. Dann immer einen
Betriebsrat mitnehmen.
|
Das Spiel „guter Cop – böser Cop“ wird mit dem Mitarbeiter gespielt. Dabei
übernimmt der Chef meistens die Rolle des „bösen Cops“, damit der Mitarbeiter
unter ständigem Stress bleibt, denn seinen Chef sieht er ja öfter, als den
Mitarbeiter der Personalabteilung. Ziel ist auch, dass sich der Mitarbeiter
dann hilfesuchend an den HR-Mitarbeiter („guter Cop“) wendet, der ihm dann
einen „Ausweg“ z.B. in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet.
|
| Reaktion und Verbesserung des Mitarbeiters werden kurzfristig erwartet. |
Durch den Zeitdruck und die Angst, zu versagen, erhöht sich der Stress für
den Mitarbeiter nochmals. Also auch hier darauf achten, dass die Ziele
realistisch sind und dass die notwendigen Voraussetzungen zum Erreichen der
Ziele auch vorliegen.
|
Es wird Zeit- und Erfolgsdruck erzeugt, die den Stress erhöhen. |
| „HR bindet, wenn notwendig und zum richtigen Zeitpunkt, das obere Management ein“ |
Nur noch Gespräche mit Betriebsrat! |
Das obere Management beschäftigt sich nur noch mit Trennung. |
Formular für Mobbingtagebuch
Formular für Gesprächsnotizen
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 17.03.08
NSN: Der GBR und die Innovationsoffensive
Der GBR ist mit der Unternehmensleitung in Verhandlungen eingetreten, um eine
Gesamtbetriebsvereinbarung zu „Innovationen bei NSN“ abzuschließen. Ziel sei es, allen
Beschäftigten durch diese Innovationen langfristige Beschäftigungsperspektiven zu
ermöglichen.
Was ist eigentlich aus der in Punkt 2.2 des IA/SP vom 12.7.2007 vereinbarten
Innovationsinitiative geworden? Die Geschäftsleitung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co.
KG hatte dort rechtsverbindlich erklärt, dass sie zusammen mit dem GBR „eine
Innovationsinitiative starten wird mit dem Ziel, über zusätzliche Innovationsimpulse
Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.“
Wir wollen jetzt Ergebnisse dieser Innovationsinitiative sehen. Jetzt müssen die
Innovationen starten, die Ergebnisse umgesetzt werden. Wir wollen keine neue
Absichtserklärung in einer neuen Betriebsvereinbarung, die dann nach kurzer Zeit wieder
in einer Schublade verschwindet.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 17.03.08
NSN: Mitarbeiter sollen zu Zeitarbeitsfirmen wechseln
Da Betriebsübergänge am „Nein“ der Mitarbeiter scheiterten, versucht NSN nun die
Beschäftigten einzeln zu Consultingfirmen zu drängen. Dazu werden am Betriebsrat vorbei
sogenannte „Sondierungsgespräche“ mit den Kollegen geführt. Den Mitarbeitern wird ein
neuer Arbeitsvertrag bei diesen Consultingfirmen angeboten und sie werden in den
Sondierungsgesprächen dazu gedrängt, diesen zu unterschreiben. Versprochen wird ihnen,
dass sie für eine bestimmte Zeit an NSN verliehen werden und somit an ihrem bisherigen
Arbeitsplatz weiter arbeiten können.
Unterschreibt solche Verträge nicht!
Mitarbeiter, die sich auf diese Weise aus einem festen Angestelltenverhältnis in
Zeitarbeit drängen lassen, spielen den Arbeitgebern in die Hand, da auf diese Weise die
Zeitarbeitsbranche weiter wächst. Der Wanderarbeiter wird so das Modell der Zukunft
werden. Arbeitgeber nennen dies einen flexiblen Arbeitsmarkt. Vorteile für euch gibt es
dabei keine. Ihr habt dann ein extrem unsicheres Arbeitsverhältnis und der Stress wird bei
einer Zeitarbeitsfirma nicht weniger, im Gegenteil. Sowohl bei Nokia in Bochum, als auch
bei BMW waren die Zeitarbeiter die ersten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Viele
von ihnen wurden von der Zeitarbeitsfirma gekündigt und nicht woanders hin vermittelt.
Auch NSN baut zur Zeit verstärkt Consultants ab. Ihr werdet nur so lange weiter
beschäftigt, bis euer Projekt abgewickelt ist.
Darüber hinaus verliert ihr mit der Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag eure
Besitzstände wie Betriebszugehörigkeitszeiten, Kündigungsschutz, ggf. Tarifvertrag usw.
und ihr müsst mit Gehaltseinbußen rechnen.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 17.03.08
NSN: Versetzungen nach Mch M
Der Betriebsrat Mch M hatte seit Oktober 2007 allen geplanten Versetzungen von Mch P an
den Standort widersprochen. Die Mitarbeiter sitzen jetzt schon auf viel zu engem Raum
zusammen, sodass die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden und erst recht
nicht mehr eingehalten werden können, wenn noch weitere Kollegen hinzukommen.
NSN möchte im Beschlussverfahren am Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrates zu den
Versetzungen ersetzen lassen. Insgesamt sind 16 Beschlussverfahren zu ca. 200
Einzelmaßnahmen in 7 Kammern des Arbeitsgerichtes München anhängig. Bisher wurde noch in
keinem Fall die Zustimmung des Betriebsrates vom Arbeitsgericht ersetzt.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 13.03.08
NSN/Enterprise: Souverän Trennungsangebote ablehnen
Das NSN-Management hat nun offensichtlich die Strategie geändert. Immer wieder werden
kleinere Gruppen von Mitarbeitern angesprochen, in die beE zu wechseln oder die Firma mit
einem Aufhebungsvertrag zu verlassen. Die Begründung ist wie immer: „die Arbeit ist
entfallen“. Dazu werden wiederholt mit den Mitarbeitern Personalgespräche geführt.
Ein „Nein“ der Mitarbeiter hindert das Management offensichtlich nicht daran, diese
Gespräche immer wieder zu wiederholen.
Lasst euch davon nicht entnerven. Diese Gespräche sollen euch zermürben. Schreibt eure
Wut, euren Frust, eure Traurigkeit nicht in E-Mails an Vorgesetzte / Personalsachbearbeiter
und äußert sie auch nicht in Personalgesprächen. Schreibt das an uns (auch anonym über
das Kontaktformular). Bei uns hat das keine negativen Folgen für euch!
Wenn ihr euch zu einem „Nein“ entschlossen habt, lehnt die Angebote schriftlich ab, z.B.
per E-Mail an den Vorgesetzten und den zuständigen Personalsachbearbeiter. Dazu könnt ihr
beispielsweise folgenden Text benutzen:
„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],
vielen Dank für Ihre Angebote zur Auflösung meines Arbeitsverhältnisses. Nach nochmaliger
eingehender Prüfung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Angebote für mich nicht
in Frage kommen. Ich bitte Sie, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der
Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Scarlet Hazeltine“
Akzeptiert das Management das „Nein“ dann immer noch nicht, dann solltet ihr es in einer
weiteren E-Mail (siehe unten) auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin
vom 1.12.2003 hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer
weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen
auf den Arbeitgeber zugeht. Das Arbeitsgericht Berlin begründete seine Entscheidung
folgendermaßen: Der Arbeitgeber „setzt sich nämlich erkennbar und wirklich beharrlich
über den erklärten Willen des Klägers hinweg“. Er kann nicht unentwegt weitere Versuche
unternehmen, den Kläger „nach Belieben ein ums andere Mal in die Mangel zu nehmen“. Er
muss den erklärten (Un-) Willen des Klägers und sein Nein akzeptieren. Der Arbeitnehmer
habe einen vertraglichen Anspruch „auf Respektierung seiner unmissverständlich erklärten
Haltung“.
„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],
Bezug nehmend auf meine E-Mail vom xx.xx.2008 möchte ich Sie noch einmal bitten, von
weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses
abzusehen.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts
Berlin vom 1.12.2003 (28Ga29101/03) hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit
dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu
Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht.
Mit freundlichen Grüßen,
Scarlet Hazeltine“
Im
Personalgespräche gibt man üblicherweise dem Personalsachbearbeiter und dem
Vorgesetzen die Hand zum Gruß. Schlagt sie bitte nicht aus Frust oder Ärger aus.
Anschließend solltet ihr bis zum Ende des Gespräches schweigen und euch dann wieder
höflich verabschieden. Argumentiert nicht, verteidigt euch nicht. Ihr bietet eurem
Gegenüber dadurch nur Argumentationspunkte. Euer Gegenüber ist im Argumentieren in der
Regel besser geschult, als ihr.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08
NSN: Auflösung der Dokumentationsabteilung bei RTP?
Der Hosting Manager, der das finnische Management hier in Deutschland vertritt, kam auf
den Chef einer Kundendokumentationsabteilung bei RTP zu und teilte mit, dass diese
aufgelöst wird und die Tätigkeiten in Niedriglohnländer verlagert werden sollen. Den
Mitarbeitern wurde nahe gelegt in die beE zu wechseln.
Ein Mitarbeiter kommentierte: "Heute hat mir der Arbeitgeber (zum dritten Mal) den
Wegfall meines Arbeitsplatzes bekannt gegeben. Der Kampf geht weiter. Das Problem: Jedes
Mal altert man in einem Jahr um ca. zehn."
Dabei arbeiteten schon seit der Abbauwelle 2002/2003 in der Kundendokumentation viele
Consultants, denn Abteilung wurde bis auf einen kleinen Rest über diverse Abbaumaßnahmen
ausgedünnt. Teilweise sind Mitarbeiter, die über Aufhebungsvertrag oder beE ausschieden,
als Consultants an ihren alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Das Verhältnis Festmitarbeiter
von NSN (Deutschland, Portugal, Indien) zu Consultants lag in dieser Abteilung bei 18 zu
40.
Seit Beginn des Jahres war unklar, ob die Consultants in dieser Abteilung
weiterbeschäftigt werden können, da im NSN-Budget kein Geld für die Beschäftigung dieser
Consultants vorgesehen war, ob geplant oder irrtümlich ließ sich nicht klären. Dies war
im Nachhinein gesehen ein erstes Anzeichen für die Auflösung der Abteilung. Man
beschäftigte die Consultants zunächst zwei Monate ohne Beauftragung. Erst vor einigen
Tagen erfuhr die Abteilung, dass definitiv kein Geld für deren Beschäftigung vorhanden
sei. Letzte Woche wurden die Consultants dann nach Hause geschickt. Ob sie eine
Anschlussbeschäftigung in einer anderen Firma erhalten oder ihren Arbeitsplatz verlieren,
ist uns unbekannt.
Einige Mitarbeiter gehen davon aus, dass die Weiterbeschäftigung der Consultants bewusst
hinausgezögert wurde und es schon lange beschlossen war, diese Abteilung aufzulösen.
"Offensichtlich", so ein Mitarbeiter, "wollte man nur noch die Verhandlungen mit dem
Betriebsrat Mch M abwarten, um uns mit dem Kündigungsfristausgleich das Gehen
schmackhafter zu machen."
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 03.03.08
Siemens/NSN: Altersteilzeit auf sechs Jahre verlängert
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre machte eine Anpassung der
Altersteilzeitregelung erforderlich. Der frühest mögliche Rentenbeginn liegt nun bei
63 Jahren. Vorraussetzung für eine Rente mit 63 sind jedoch 35 Versicherungsjahre.
Erfüllt ein Mitarbeiter diese Voraussetzungen kann er Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Altersteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart
werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, es sei denn dies ist in einer
Betriebsvereinbarung, z.B. in einem IA/SP, anders geregelt.
Jahrgänge 1951 und 1952
Mitarbeiter, die 1951 oder 1952 geboren sind, können nach der Neuregelung im Jahr 2008
bzw. 2009 eine Altersteilzeit mit einer Laufzeit von 6 Jahren in Anspruch nehmen. Dies
gilt für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2008.
Die verlängerte Vertragsdauer gilt nur, wenn der Vertrag bis spätestens 30.09.2008
unterzeichnet wird.
Die Abfindungsregelung wird entsprechend angepasst.
"Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 63. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei
Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 24 Monate (€ 5.520,--)."
Jahrgänge 1949 und 1950
Darüber hinaus können Arbeitgeber und örtlicher Betriebsrat vereinbaren, dass für die
Jahrgänge 1949 und 1950 die Laufzeit des Altersteilzeitvertrags bis längstens zur
Vollendung des 64. Lebensjahres festgelegt wird. Auch dies gilt - wenn die
Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist - für Neuverträge ab dem 01.01.2008. Auch hier
muss der Altersteilzeitvertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet sein.
Vereinbaren die Betriebsparteien eine Verlängerung der Altersteilzeit auf 64 Jahre für
die Jahrgänge 1949 und 1950, dann vermindert sich die Abfindung für jeden vollen Monat
des späteren Ausscheidens um 1/24. Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 64.
Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von
€ 230,-- x 12 Monate (€ 2.760,--)."
Interessierte Mitarbeiter sollten auf ihren Betriebsrat zugehen und nach einer örtlichen
Betriebsvereinbarung fragen, damit der Betriebsrat diese lokale Betriebsvereinbarung
verhandelt.
Für wen gilt die Neuregelung?
Die Neuregelung der Altersteilzeit gilt für die Mitarbeiter der Siemens AG. Eine
entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung liegt bereits vor.
Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wird diese Regelung übernehmen. Die
entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung liegt noch nicht vor. Sie wird aber gleich
lautende Bestimmungen wie die Regelung bei der Siemens AG enthalten
Diese Regelung gilt zunächst nicht für Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG, denn
SEN ist kein Teil der Siemens AG. Hier sollten die Mitarbeiter beim Betriebsrat
nachfragen, ob auch SEN diese Regelung übernehmen wird.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 03.03.08
NSN-TCS: Vertrag zum Übergang der OBS-Mitarbeiter unterzeichnet
NSN und TCS haben nun einen Vertrag unterzeichnet, nach dem 87 Mitarbeiter der R&D von
Operations and Business Software (OBS) in Düsseldorf zum indischen Konzern Tata
Consultancy Services (TCS) ausgegliedert werden sollen.
Von den im November ursprünglich geplanten 117 Mitarbeitern hatten mittlerweile etwa 25
dem Übergang widersprochen. Durch die Herabsetzung der Zahl von 117 auf 87 kann NSN nun
behaupten, dass fast alle Mitarbeiter mit übergegangen sind. So kann man einen
Betriebsübergang auch zum Erfolg führen.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 01.03.08
NSN: Kündigungsfristausgleich für RA, RTP und weitere Mitarbeiter
Der Betriebsrat München Martinstraße hat mit der Betriebsleitung eine Ergänzung zum IA/SP
vom 12.07.2007 vereinbart. Diese Ergänzung gilt für "alle Mitarbeiter am Standort Mch M
in den Business Units "Radio Access" und "Research, Technology and Platforms" sowie für
die Mitarbeiter aus anderen Business Units in Mch M, denen der Wegfall Ihres
Arbeitsplatzes erst nach dem 1.11.2007 mitgeteilt wurde", nicht jedoch für leitende
Angestellte.
Diese Vereinbarung regelt, dass oben genannte Mitarbeiter, die sich bis spätestens
19.03.2008 für einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum
31.03.2008 oder für den Wechsel in die beE zum 01.04.2008 entscheiden, zusätzlich zu den
Abfindungsregelungen aus dem IA/SP Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich haben.
Diesen zum jetzigen Zeitpunkt zu erhalten wäre nach IA/SP vom 1.11.2007 nicht mehr
möglich. Mit dieser Zusatzvereinbarung haben die betroffenen Mitarbeiter nun einen
Rechtsanspruch auf den Kündigungsfristausgleich.
Die Vereinbarung endet am 31.03.2008.
Es ist uns nicht bekannt, ob der Betriebsrat an anderen Standorten für betroffene
Mitarbeiter eine ähnliche Regelung vereinbart hat.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 29.02.08
SEN/NSN/Andere: Demonstrationen der freien Entscheidung
Gestern demonstrierten laut Gewerkschaft etwa 850 Beschäftigte vor der SEN-Zentrale in
München. Praktisch alle Beschäftigten hatten sich an der Betriebsversammlung samt
anschließender Demonstration beteiligt. Die IG Metall fordert ein Gesamtkonzept für SEN
von Siemens. Doch warum erst jetzt?
Eine Demonstration hilft Wut und Aggression abzubauen, die Ungerechtigkeit, die man fühlt
hinauszuschreien. Verhandlungen mit dem Betriebsrat über einen Interessenausgleich und
Sozialplan werden anlaufen. Die Mitarbeiter werden blaue Briefe erhalten, einigen zu
wiederholten Mal, andere wird es das erste Mal treffen. Gefühle überstürzen sich, Wut und
Aggression werden abgelöst von der bangen Frage wie geht es weiter.
Hier nun kommt alles darauf an, ob man seine persönlichen Gefühle der Enttäuschung, den
plötzlich auftretenden Fluchtinstinkt in den Griff bekommt. Gelingt einem das nicht, ist
zu schnell die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag gesetzt. Die Frage nach der
Abfindung, die Höhe der Summe, rückt dermaßen in den Mittelpunkt, dass man nicht mehr in
der Lage ist, die Realität auf dem Arbeitsmarkt für sich richtig einzuschätzen und andere
Perspektiven gar nicht mehr ernsthaft betrachtet. Eine Fehlentscheidung ist schnell
getroffen. Darum nehmt euch Zeit.
Gerade bei SEN und NSN gilt für alle der Kündigungsschutz bis 30.09.2009 und trotzdem ist
vorauszusehen, dass viele Mitarbeiter in die beE gehen werden. Wer diesen Schritt tut,
nachdem er alle Möglichkeiten eingehend geprüft hat, kann, auch dann, wenn er spürt, dass
die beE zu Ende geht und er immer noch keinen Job hat, damit leben. Wer diesen Schritt
aber nur tut, um seine Ruhe zu haben, aus dem Gefühl heraus, die wollen mich nicht, dann
will ich bei dieser Firma auch nicht mehr arbeiten oder weil er schlicht und einfach
Angst vor dem Ungewissen hat, den holen die Ängste und Probleme ein, wenn es mit dem Job
nicht so klappt, wie es gehofft wurde. Der Gedanke "nur noch drei Monate bis beE-Ende",
"nur noch zwei Monate bis beE-Ende", "nur noch ein Monat bis beE-Ende" wird zu einem
quälenden, der einen nicht mehr schlafen lässt, wie uns ein Mitarbeiter erzählte.
Der Mensch hat grundsätzlich die Wahl zwischen zwei Handlungsmöglichkeiten: Er bestimmt
sein Leben selbst oder er legt die Hände in den Schoß und lässt sein Leben bestimmen. Der
Arbeitgeber mag mächtig sein, aber über mein Gehen oder Bleiben entscheide ich selbst.
Selbst bei einer betriebsbedingten Kündigung, kann ich vor Gericht gehen, um sie auf ihre
Rechtsmäßigkeit überprüfen zu lassen. Meist ist sie nicht rechtmäßig. Doch davon ist
ohnehin nicht die Rede. Die Angebote basieren alle auf Freiwilligkeit. Verkaufen wir
nicht auch noch unseren freien Willen an den Arbeitgeber, in dem wir uns zu
Unterschriften drängen lassen, die wir nicht geben wollen.
Das erfordert ein wenig Arbeit an sich selbst, den Mut, sich mit seinen Gefühlen
auseinanderzusetzen, fordert von einem, auf der Flucht vor der unerträglichen Situation
stehen zu bleiben, sich umzudrehen und zu sagen: Ich laufe nicht blind in die Richtung,
in die der Arbeitgeber mich treiben will. Ich stelle mich hin, sehe diesen
Herausforderungen in die Augen, sehe mir die Fakten an, rede mit meinen Kollegen und
Freunden, mit der Familie, treffe und diskutiere immer wieder mit anderen Betroffenen,
um möglichst viele Aspekte kennen zu lernen.
Dann erst entscheide ich, welchen Weg ich gehen möchte. Und dann weiß ich, dass ich die
Folgen meiner Entscheidung auch tragen kann und immer wieder neue Wege finden werde, um
mein Leben selbst bestimmt zu gestalten. Lasst euch dies nicht nehmen. Dieses
Selbstbewusstsein ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Existenzgrundlage.
Wer es nicht in sich fühlt, kann beginnen, es in sich aufzubauen. Mit ein bisschen Mut
und Zähigkeit geht dies. Warum sollte ich mich aufgeben, wo es noch Wege gibt, die ich
gehen kann? Dann hat der Arbeitgeber nicht über einen gesiegt, selbst dann, wenn sich der
Arbeitsplatz nicht erhalten ließ. Aber warum sollte das nicht gelingen? Wer sagt das? Der
Arbeitgeber. Das muss er. Er hat ein Ziel, das er konsequent verfolgt. Verfolgt euer Ziel
genauso konsequent, wie immer es aussehen wird.
Aufgeben oder Kämpfen? Wenn man kämpft, erhält man sich eines immer: Sein Selbstbewusstsein.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 29.02.08
SEN/NSN/Andere: Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
NSN, SEN, Alcatel-Lucent und viele andere. Die Mitarbeiter kämpfen überall mit den
gleichen Problemen. Soll ich gehen oder bleiben? Und wenn ich gehe, komme ich dann vom
Regen in die Traufe - Fragen, die man sich immer wieder neu stellt. Die Angst eine
falsche Entscheidung zu treffen ist groß, denn es ist schwer, die vielen Aspekte
gegeneinander abzuwägen.
Um euch ein wenig in dieser Entscheidungssuche zu helfen, haben wir das Wichtigste in
einem Merkzettel zusammengestellt.
Persönliche Betroffenheit
Ein Personalchef hat bei der Ankündigung eines größeren Personalabbaus gesagt: "nehmen
Sie es nicht persönlich". Dies klingt im ersten Moment zynisch, doch man muss sich klar
machen, dass der Arbeitgeber einen Stellenabbau oder eine Ausgliederung strategisch
durchführt. Was heißt das eigentlich? Der Mitarbeiter besetzt lediglich zufällig einen
Arbeitsplatz, den die Firma wegrationalisieren will. Man ist also einfach zur falschen
Zeit am falschen Ort. Es bedeutet also nicht, dass der betroffene Mitarbeiter
minderwertig ist oder eine schlechte Leistung gebracht hat. Dies behaupten Vorgesetzte
nur, um den Mitarbeiter zu suggerieren, dass er keine Zukunftschancen in dieser Firma
hat. Dies soll ihn zum Gehen bewegen.
Man muss wegkommen von dem Gefühl, "ich werde weggeworfen". Erst wenn man diese mentale
Arbeit für sich selbst geschafft hat, ist man erst in der Lage, objektiv die Vor- und
Nachteile von Angeboten für sich selbst abzuwägen. Am besten fängt man mit dieser
mentalen Auseinandersetzung schon heute an. Dann ist man im Ernstfall weniger geschockt
und viel schneller in der Lage, richtig für sich selbst zu entscheiden.
Know How aufbauen
Schon heute sollte man ausrechnen, wie viel Geld man zum Überleben braucht. Dazu muss man
sich auch mit der Versteuerung von Abfindungen auseinandersetzen. Man sollte den
Arbeitsmarkt analysieren und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten,
damit man einschätzen kann, ob ein Gang in eine Beschäftigungsgesellschaft in Frage
kommt.
Auch mit der Angst vor betriebsbedingten Kündigungen sollte man sich auseinandersetzen,
um zu verhindern, dass man aus Angst vor Kündigung über die beE freiwillig seinen
Arbeitsplatz aufgibt. Betriebsbedingte Kündigungen sind wie der Scheinriese Tur Tur bei
Jim Knopf. Je näher man ihm kommt, das heißt je detaillierter man die rechtlichen Fakten
eines Kündigungsschutzprozesses betrachtet, desto kleiner wird die Angst, weil der
Scheinriese schrumpft. Mit betriebsbedingten Kündigungen rechnen wir aufgrund unserer
bisherigen Erfahrungen nicht, da Kündigungen für den Arbeitgeber stets mit hohen Risiken
und Kosten verbunden sind. Der Arbeitgeber muss nämlich bei Kündigungen eine
Sozialauswahl über den Betrieb durchführen und wird daher nicht genau die Mitarbeiter
los, die er gerne kündigen möchte. Dies kann er nur durch "freiwillige Maßnahmen"
erreichen. Damit diese zum Ziel führen, zeigt er immer den Scheinriesen Tur Tur
(betriebsbedingte Kündigung) vor. Zu hundert Prozent ausschließen kann man
betriebsbedingte Kündigungen natürlich nicht.
Arbeitsentzug
Aufgrund seines Arbeitsvertrages hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf eine sinnvolle
Tätigkeit. Er ist nicht verpflichtet, sich eine andere Arbeit innerhalb oder außerhalb
des Unternehmens zu suchen, wenn diese wegfällt. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag
mit dem Unternehmen und nach diesem ist der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, den
Mitarbeiter zu beschäftigen. Tut er das trotz Aufforderung nicht oder nicht angemessen,
sollte man eine vertragsgemäße Beschäftigung einklagen.
Solange der Mitarbeiter tatsächlich nicht vom Arbeitgeber beschäftigt wird, kann er sich
im Betrieb selbst beschäftigen, z.B. indem er dort seine Hemden bügelt oder Zeitung liest
oder ein Fernstudium absolviert. Dies legte das BAG mit dem sogenannten Bügelurteil fest.
Kündigungsschutz
Alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG und in der Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG Kündigungsschutz bis 30.9.2009.
Das heißt, die Firma kann euch bis zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsbedingt kündigen.
Tariflichen Kündigungsschutz haben in Bayern alle Mitarbeiter, die älter als
50 Jahre und mindestens 15 Jahre bei der Firma sind und alle, die älter als 55 Jahre und
mindestens 10 Jahre bei der Firma sind. Entsprechende Regelungen gibt es auch in den
Tarifverträgen der anderen Bundesländer.
Jubilarschutz haben alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG
und in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit mindestens 25 Jahren
Betriebszugehörigkeit. Diese Regelung ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die beim
Betriebsübergang mitgenommen wurde und auch weiterhin gilt, auch über den 30.9.2009
hinaus.
Rechte aus dem Betriebsübergang nach §613a BGB
Die Betriebszugehörigkeitszeit habt ihr beim Betriebsübergang nach §613a BGB mitgenommen.
Diese erhöht sich kontinuierlich jeden Monat und jedes Jahr. Sie verfällt nicht und kann
auch nicht gekündigt werden, auch wenn Vorgesetzte anderweitiges behaupten. Das Alter ist
bisher unstrittig und erhöht sich ebenfalls kontinuierlich.
Der Tarifvertrag ist übergegangen und bleibt weiterhin bestehen. Sowohl die Siemens
Enterprise Networks GmbH & Co. KG als auch die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG sind
im Arbeitgeberverband Gesamtmetall und damit tarifgebunden. Der Tarifvertrag bleibt daher
weiter gültig.
Betriebsvereinbarungen sind ebenfalls übergegangen und bleiben weiterhin bestehen. Bis
heute sind noch keine Betriebsvereinbarung gekündigt worden. Dabei muss man zwischen so
genannten freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen unterscheiden. Letztere
liegen immer dann vor, wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Diese wirken im
Fall einer Kündigung der Betriebsvereinbarung solange nach bis zwischen Arbeitgeber und
Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird. Ein
Beispiel für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist die Betriebsvereinbarung zur
Gleitzeit.
Situation ab 1.10.2009
Auch wenn die Unternehmen nach dem Ende der Kündigungsschutzfrist ab dem 1.10.2009 einen
Stellenabbau planen, müssen sie nach §111, 112, 112a BetrVG einen Interessenausgleich und
Sozialplan verhandeln. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es wird also immer Abfindungen und
eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach dem letztgültigen Sozialplan.
Ausgliederung nach §613a BGB
Der Arbeitgeber muss jetzt grundsätzlich eine Sozialauswahl über den Betrieb machen, wenn
er kündigen will. Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen nicht
schlechter gestellt als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren
(BAG-Urteil). Ein Widerspruchsgrund ist nicht mehr erforderlich. Es genügt der einfache
Satz: "Hiermit widerspreche ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses in die xyz
GmbH & Co. KG."
Wenn man Angst davor hat, in eine kleine Firma zu wechseln, weil diese möglicherweise
keine Abfindung mehr zahlt, dann kann man dem Betriebsübergang widersprechen. SEN bzw.
NSN wird dann eine Abfindung oder beE anbieten, da sie die Mitarbeiter los werden wollen.
Betriebsschließung
Auch bei einer Betriebsschließung muss nach §111, 112, 112a BetrVG ein
Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es
wird also immer Abfindungen und eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach
dem letztgültigen Sozialplan.
Siemens kann sich wegen BenQ und vor allem wegen der Korruptionsaffäre keine weiteren
größeren Negativschlagzeilen leisten. Daher werden sie ein Problem mit
Betriebsschließungen haben. Nokia dürfte nach dem Imageschaden, der durch die Schließung
in Bochum entstanden ist, vorsichtiger werden.
Insolvenz
In beiden Firmen steckt noch der Name Siemens. Wenn also Teile verkauft werden und in
Insolvenz gehen, wird sofort die Erinnerung an BenQ wach. In einem solchen Fall wird
Siemens wie bei BenQ bei der Finanzierung einer beE bzw. Abfindungen von Politik und
Gewerkschaft in die Pflicht genommen. Dies ist auch der Fall bei Nokia in Bochum.
Merkzettel als pdf
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 25.02.08
NSN: Schon wieder beE-Angebote!
Die Mitarbeiter, die im Bereich UMR System Verification (Radio Access) arbeiten, bekamen
heute per E-Mail mitgeteilt, dass ihre Tätigkeiten zum Ende des Jahres 2008 eingestellt
werden. NSN bietet - wie üblich - diesen Kollegen an zu den im IA/SP genannten
Konditionen zum 01.04.2008 in die beE zu wechseln oder mit einem Aufhebungsvertrag
auszuscheiden. Wer sich bis zum 19.03.2008 für die beE entscheidet, erhält auch wieder
einen Kündigungsfristausgleich.
Wenn alle dieses Angebot annehmen, muss UMR System Verification schon am 01.04.2008
mangels Mitarbeiter eingestellt werden. Wahrscheinlich hofft das Management, dass
genügend Mitarbeiter wegen ihres Kündigungsschutzes bis 30.09.2009 die Angebote
ablehnen.
Ansonsten könnte Ähnliches passieren wie bei SCA. Dort sind durch beE, Kündigungen und
interne Jobwechsel große Lücken entstanden. Da in der Entwicklung massiv Mitarbeiter
fehlen, sollen - wie wir am 31.01.2008
berichteten - Service-Mitarbeiter nun Entwickler
"enablen", die aus verwandten Bereichen dafür ausgesucht werden.
Die betroffenen Mitarbeiter sollen am 26.02.2008, 28.02.2008 oder am 04.03.2008 in den
Räumen der NSN beE, in München, Grillparzerstr. 6, an einer Informationsveranstaltung zur
beE teilnehmen. Details hierzu fand man nicht, da der Link nicht angegeben war.
Bitte beachtet euren Kündigungsschutz bis 30.09.2009.
Eine beE mit Kündigungsfristausgleich wird es auch dann wieder gehen. Seit 2002 sagt der
Arbeitgeber: "Alle Jahre wieder ...". Nutzt NSN als beE
mit vollem Gehalt und mit der Option über den 30.09.2009 hinaus bei NSN zu überleben.
Gehen sollte nur der, der eine echte Alternative hat, mit der er auch zufrieden ist.
Angst vor schlechten Zukunftsaussichten bei NSN ist ein schlechter Ratgeber. Die Angst
vor den Folgen von Hartz IV ist wesentlich schlimmer. Denkt daran, eine schnelle,
unüberlegte Unterschrift kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 25.02.08
NSN: Talentlink - zwingend in der beE
Am 19. Februar berichteten wir, dass die Daten der NSN-Mitarbeiter, die an Jobbörse der
Siemens-beE teilnehmen sollen, in Großbritannien bei einer nicht näher genannten Firma
für drei Jahre gespeichert werden.
Es handelt sich wahrscheinlich um "Talentlink", das auf einem Server in Großbritannien
läuft und beE-Mitarbeiter zwingend vorgeschrieben ist.
Ein Kollege berichtete: "Man erhält von diesem Verfahren keinerlei Rückmeldungen und kann
überhaupt nichts überprüfen. Die Daten werden - zusammen mit einem Lebenslauf - von den
beE-Betreuern an Stellen anbietende Firmen weitergegeben. Einzig und allein wenn es zu
einem Vorstellungsgespräch kommt erfährt man etwas. Ich bin über dieses Verfahren schon
mehrmals vermittelt worden, das erfuhr ich aber nur durch Zufall".
Fragen, die bei der Anmeldung zu "Talentlink" gestellt werden, findet ihr
hier. Es
handelt sich um ganz normale Fragen, die bei Bewerbungen üblich sind.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Freitag, 22.02.08
NSN: Büroflächen zu vermieten
Seit letztem Montag fällt den Mitarbeitern in Mch M auf, dass direkt links neben dem
Brunnen am Eingang zu Siemens/NSN ein riesiges Schild prangt mit der Aufschrift
"Zu vermieten - Büroflächen".
An sich ist die Vermietung von Büroflächen nichts
Aufregendes und scheint wenig berichtenswert. Doch im Fall NSN München Martin-Straße
liegt das ein wenig anders.
Die Mitarbeiter wundern sich, denn sie sitzen dicht gedrängt in ihren Büros. Die Enge ist
durch ein Flächenverdichtungsprogramm von NSN entstanden, bei dem bis zu 30 Prozent
Bürofläche eingespart werden soll. Diese Flächenverdichtung wurde dann "Optimalbelegung"
genannt. Optimal leider nur aus Sicht der Kosten. Die Flächenverdichtung ist Teil des
Kosteneinsparungsprogramms von NSN und betrifft nach und nach jeden Arbeitsplatz. Ein
Mitarbeiter sagte: "Entweder wollen die die Flächenverdichtung auf die Spitze treiben,
oder die wissen was zum Thema Personalabbau, was der Betriebsrat noch nicht weiß... Es
ist für die Belegschaft jedenfalls eher beunruhigend".
Dabei hat NSN durchaus Vorstellungen wie ein optimales Büro aussehen soll. Modern Office
heißt es auf Intranetseiten. Im Beispielbürotrakt dort gibt es Zonen für voll-, teil- und
kaum mobilitätsbedürftige Mitarbeiter und Abdeckung all ihrer Bedürfnisse: Da gibt es
Rückzugsräume für konzentriertes oder vertrauliches Arbeiten, Telefonräume, um die
Kollegen vom eigenen Konferenzgeplapper verschonen zu können, Besprechungsräume,
Projekträume, und all das flankiert von der entsprechenden Technik, die mittels
Plug&Play&WLAN beliebige Flexibität erlaubt. Ja, so könnten wir uns alle das Arbeiten
vorstellen und so entspräche es wohl auch den Company Values (Zitat: "We strive to build
the best place to work").
Die Realität sieht leider anders aus oder haben sich die Richtlinien nur noch nicht zu
den Verantwortlichen herumgesprochen? Wie sollen wir uns sonst erklären, dass es in der
vorgeschlagenen beispielhaften "Optimalbelegung" eines Stockwerks auf 860 qm statt bisher
63 nun 89 Schreibtische geben soll bei konstanter Zahl von Besprechungsräumen: zwei.
Phone rooms? Quiet rooms? Project rooms? Study rooms? Alles Fehlanzeige.
Stattdessen werden die Möbel virtuell so angeordnet, dass quasi gerade noch Fenster,
Türen und Schreibtischschubladen auf gehen. Platz für Lärm schluckende Möbel,
Sichtblenden oder Pflanzen ist keiner vorgesehen.
Besonders widersinniges Ergebnis: In großflächigen Büros wird die Fläche je Arbeitsplatz
am kleinsten, das Störpotential also besonders hoch.
Vor lauter Ärger könnte man schon fast übersehen, dass in der "Optimalbelegung"
Bildschirm-Arbeitsplätze allen Ergonomie-Erkenntnissen zum Trotz direkt zum Fenster hin
oder direkt vom Fenster weg angeordnet werden.
Großzügige Quadratmeterzahlen gibt es zurzeit sowieso nur in "Chefzimmern", der Rest
liegt im oder knapp unter dem üblichen Bürodurchschnitt. Aber nicht nur für die
Mitarbeiter, sondern auch für die Chefs sieht die "Optimalbelegung" engere Räume vor. Wo
die dann ihre company confidential Lagebesprechungen abhalten sollen, lässt die Planung
offen.
Fakt ist, durch zu dichtes Beisammensitzen erhöht sich der psychische Stress. Enge
erzeugt Aggressionen. Der Lärmpegel steigt an, Störungen durch eine zu geringe Anzahl an
Besprechungszimmern sind vorprogrammiert. Unter dieser Belastung leidet die Gesundheit
der Mitarbeiter, es ist wesentlich schwieriger sich zu konzentrieren mit der Folge, dass
auch die Arbeitsergebnisse leiden.
Der Betriebsrat Mch M ist der Meinung, dass die gesetzlichen Bestimmungen schon jetzt
nicht eingehalten werden und erst recht nicht mehr eingehalten werden können, wenn noch
weitere Kollegen hinzukommen. Deshalb hat er auch den Versetzungen der Perlacher Kollegen
in die Münchner Martinstraße widersprochen. Noch mehr Menschen auf zu engem Raum
zusammenzupferchen, ist nicht zu verantworten. Der Arbeitgeber ist vor Gericht gezogen,
um sich die Zustimmung für diese Versetzungen vom Gericht ersetzen zu lassen. Die
Verfahren laufen zurzeit.
NCI hat nun nachgeforscht, was hinter diesem Plakat "Zu vermieten - Büroflächen" steckt.
Zu vermieten ist das Gebäude 5511. Das ist das Gebäude, in dem der Betriebsrat sitzt. Wir
gehen nicht davon aus, dass NSN glaubt, den Betriebsrat einfach auf die Straße setzen zu
können. Die Betriebsratsmitglieder waren die einzigen NSN-ler in diesem Gebäude, sonst
waren SRE und Abteilungen der Siemens AG in diesem Gebäude untergebracht.
In diesem Bau ist der 2. und 4. Stock (nicht SAG-Jargon, sondern "normale" Zählung) noch
frei und soll nun sukzessiv vermietet werden. Ein halbes Stockwerk umfasst ca. 600 qm.
Der Vermieter hätte NSN das Gebäude 5511 zwei Mal zur Miete angeboten, NSN habe das zwei
Mal abgelehnt, hieß es in der Martinstraße. Deshalb wird jetzt per Plakat, sichtbar von
der S-Bahn, ein neuer Mieter gesucht.
Im Kustermannpark sei auch noch was frei...
Es besteht also kein Grund zur Beunruhigung. Es handelt sich um keinen versteckten
Stellenabbau. NSN wartet offensichtlich darauf, dass sie den Prozess wegen zu dichter
Raumbelegung verlieren, um dann woanders wesentlich ungünstiger anmieten zu müssen, ganz
abgesehen von den Pendelkosten, die dann wieder entstehen.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 19.02.08
NSN-RTP: Schleichender Stellenabbau geht weiter
Letzten Freitag Nachmittag bekamen ca. 100 Mitarbeiter von RTP PD (Research Technology & Platforms)
per E-Mail eine Einladung, am 29.2.2008 an einer Jobbörse in den ehemaligen BenQ-Gebäuden
in der Grillparzer Straße in München teilzunehmen. Dies ist jetzt der Sitz der
Siemens-beE. Die Jobbörse wird extra von Siemens für diese NSN-Mitarbeiter veranstaltet.
Als Grund für die Jobbörse gibt NSN an: „wie ja bereits früher diskutiert versuchen wir
weiterhin konstruktive Lösungen zu finden, um den Einfluss des Wegfalls der Projekte
abzufangen. Wir haben hier in diverse Richtungen, wie zum Beispiel komplette Outsourcing
Lösungen etc. geschaut, und werden auch weiterhin nach Möglichkeiten suchen.“ Das
Management konnte es nicht lassen, den Mitarbeitern wieder die Möglichkeit des
Outsourcings vor Augen zu halten, obwohl Simon Beresford-Wylie mit seinem Ehrenwort dafür
steht, dass NSN kein weiteres Outsourcing in Deutschland plant.
Um teilnehmen zu können, sollten die Betroffenen bis heute einen Lebenslauf und eine
Datenschutzerklärung an eine Siemens-E-Mail-Adresse senden. Die Firmen, die auf der
Job-Börse Stellen anbieten wollen, wurden den Mitarbeitern nicht genannt. Warum nicht?
Dann hätte man sich vorher über die Firmen informieren können. Das erwarten die
Unternehmen normalerweise auch von Bewerbern.
An der Jobbörse dürfen nur die Empfänger der Original-E-Mail teilnehmen. Wenn NSN so ein
Problem hat, Mitarbeiter los zu werden, warum lässt das Management dann nicht einfach
alle Interessierten an der Jobbörse teilnehmen, es sind ja bereits mehrere Produkte
eingestellt worden.
In der Einladung wird den Mitarbeitern suggeriert, dass ihre Bewerbungsunterlagen und
sonstigen persönlichen Daten nur an die teilnehmenden Unternehmen weitergegeben werden.
Mit der Datenschutzerklärung erklären sich die Mitarbeiter jedoch damit einverstanden,
dass die Daten nicht nur von der Siemens AG gespeichert und verarbeitet werden, sondern
auch an externe Unternehmen weitergeleitet werden dürfen. Hier fehlt die Einschränkung
auf Unternehmen, die zur Jobbörse geladen wurden.
Die Daten werden drei Jahre lang auf einem Server in Großbritannien gemäß den geltenden
DS/IS-Bestimmungen von einem nicht näher bezeichneten Unternehmen gespeichert, das von
Siemens damit beauftragt wurde. Man fragt sich, warum die Daten drei Jahre lang
gespeichert werden sollen. Außerdem verpflichtet sich der Mitarbeiter über den Zeitraum
der Jobbörse hinaus für drei Jahre seine Daten auf dem aktuellen Stand zu halten. Wir
raten, nach der Jobbörse, oder spätestens wenn man einen Job gefunden hat, vom Recht zum
Löschen der Daten Gebrauch zu machen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 12.02.08
NSN: Update Personalabbau in Mch H und Mch M
In Mch M war ursprünglich geplant, 926 Arbeitsplätze abzubauen. Inzwischen haben
770 Mitarbeiter die Firma in Mch M verlassen, also 83,2 Prozent. Diese Zahl enthält
bereits diejenigen Mitarbeiter, die zum 1.4.2008 in die beE wechseln.
Wie gestern berichtet haben am Standort Mch H 134 Mitarbeiter bis 31.1.2008 die Firma
verlassen. In diese Zahl waren noch nicht die 35 Mitarbeiter eingerechnet, die
zum 1.4.2008 in die beE wechseln. Insgesamt sind daher 169 der geplanten 291
Arbeitsplätze abgebaut, also 58,1 Prozent.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 17.02.08
NSN: Betriebszugehörigkeit kann nicht verloren gehen
Uns wurde berichtet, dass manche Vorgesetzte behaupten, nach dem 30.09.2009 würden alle
durch § 613a BGB garantierten Rechte, einschließlich der Betriebszugehörigkeitszeit und
sämtliche Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge ungültig werden. Sie begründen dies
damit, dass NSN eine neue Firma ist und die Schutzklausel nur ein Jahr gilt.
Das ist natürlich Blödsinn. Solche Bemerkungen sind nur dafür gedacht, die Mitarbeiter
gezielt zu verunsichern. Wir empfehlen NSN trotzdem dringend ihre Vorgesetzten über
§613a BGB aufzuklären und sie dazu anzuhalten, keine falschen Informationen zu verbreiten.
Als Pflichtlektüre empfehlen wir unser Buch: "Arbeitsplatz in Gefahr - das sind Ihre
Rechte". Hier ist die Rechtslage anschaulich und verständlich dargestellt.
- Die Betriebszugehörigkeitszeit geht nach § 613a BGB über und kann nicht gekündigt
werden. Sie erhöht sich automatisch jeden Monat um einen Monat und jedes Jahr um ein
Jahr.
- Betriebsvereinbarungen sind nach dem Übergang für ein Jahr gegen Änderungen zum
Nachteil des Arbeitnehmers geschützt. Nach diesem Jahr verlieren sie aber nicht
automatisch ihre Gültigkeit, sondern wirken weiter bis sie entweder per Frist
ablaufen oder gekündigt werden. Alle Betriebsvereinbarungen können mit einer Frist
von drei Monaten nach dem Schutzjahr gekündigt werden.
Dabei muss man aber zwischen so genannten freiwilligen und erzwingbaren
Betriebsvereinbarungen unterscheiden. Letztere liegen immer dann vor, wenn der
Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Diese wirken im Fall einer Kündigung der
Betriebsvereinbarung solange nach bis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine neue
Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird. Ein Beispiel für eine
erzwingbare Betriebsvereinbarung ist die Betriebsvereinbarung zur Gleitzeit.
- Der Tarifvertrag gilt natürlich weiter, da NSN Mitglied im Arbeitgeberverband
Gesamtmetall und damit tarifgebunden ist. NSN müsste folglich zunächst aus dem
Arbeitgeberverband austreten. Dann gibt es einen Aufschrei der IG Metall, denn
Siemens hat dem Siemens Gesamtbetriebsrat in der geheimen Protokollnotiz zur
Überleitungsvereinbarung vom 27.07.2006 zugesagt, dass NSN in den Arbeitgeberverband
eintritt: "Die Siemens Networks GmbH & Co. KG verpflichtet sich, dem
Arbeitgeberverband beizutreten."
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 13.02.08
NSN: Mitarbeiterentsorgung über Nokia Bochum geplant
Ihr wisst, wir berichten viel und selten fehlen uns die Worte. Hier fehlen sie uns
angesichts der Tatsachen, die uns heute bekannt wurden. Gerade deshalb müssen wir berichten,
mit oder ohne Worte.
Wie allen bekannt sein dürfte, soll das Nokia Werk in Bochum Ende 2008 geschlossen werden.
Dies kostet über 2000 Arbeitsplätze bei der Nokia GmbH. Jetzt legt Nokia Siemens Networks
unseren Kolleginnen und Kollegen aus der Buchhaltung einen neuen Arbeitsvertrag vor, mit
dem diese sich verpflichten sollen, in genau diese Nokia GmbH zu wechseln.
Wie lange sie dort überleben werden, kann man an den Fingern einer Hand abzählen. Wir
empfinden dieses Angebot als unmoralisch, fast schon sittenwidrig.
Die betroffenen Mitarbeiter sollen nicht per Betriebsübergang verschoben werden, sondern
ihnen wurde am 8.2.2008 ein neuer Anstellungsvertrag mit der Nokia GmbH ausgehändigt, den
sie innerhalb von nicht einmal zwei Wochen unterschreiben sollen. NSN würde bei einer
Unterzeichnung durch die Mitarbeiter 30 Prozent der im IA/SP geregelten Abfindung zahlen.
Dem nicht genug, die Mitarbeiter haben bei Nokia eine Probezeit von sechs Monaten:
„Die
ersten sechs Monate Ihrer Tätigkeit gelten als Einarbeitungszeit. Im ersten Monat kann
das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einer Woche gekündigt werden. Im zweiten und
dritten Monat kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt
werden, …“ Die einwöchige Kündigungsfrist verstößt gegen §622 III BGB. Hier sind zwei
Wochen gefordert.
Es handelt sich um langjährige Mitarbeiter von Siemens / NSN. Bei Nokia beginnen sie
jedoch mit Betriebszugehörigkeit Null.
Auf die Arbeitsverhältnisse wird der Manteltarifvertrag von NRW angewendet, obwohl die
Mitarbeiter in München für Bochum arbeiten sollen. Diese Verträge bedeuten für die
Mitarbeiter eine Gehaltseinbuße von etwa 30 Prozent. Arbeitsbeginn ist der 1.4.2008,
es handelt sich dennoch um keinen Aprilscherz, der Arbeitsvertrag liegt uns vor.
Wir raten, diesen Vertrag auf keinen Fall zu unterschreiben. Ihr habt bei NSN einen
Kündigungsschutz bis 30.9.2009 und bekommt bis dahin euer Gehalt. Nokia Bochum ist
ein Himmelfahrtskommando.
Wir sind entsetzt, wie NSN mit seinen Mitarbeitern umgeht. Das „Angebot“, in ein Unternehmen
zu wechseln, von dem alle Welt weiß, dass sein Kernbereich geschlossen wird, ist
an Gefühllosigkeit nicht mehr zu überbieten.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 12.02.08
NSN: Update Personalabbau in Mch H und Mch M
In Mch M war ursprünglich geplant, 926 Arbeitsplätze abzubauen. Inzwischen haben
770 Mitarbeiter die Firma in Mch M verlassen, also 83,2 Prozent. Diese Zahl enthält
bereits diejenigen Mitarbeiter, die zum 1.4.2008 in die beE wechseln.
Wie gestern berichtet haben am Standort Mch H 134 Mitarbeiter bis 31.1.2008 die Firma
verlassen. In diese Zahl waren noch nicht die 35 Mitarbeiter eingerechnet, die
zum 1.4.2008 in die beE wechseln. Insgesamt sind daher 169 der geplanten 291
Arbeitsplätze abgebaut, also 58,1 Prozent.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 11.02.08
NSN: Restrukturierung
Die Personalabteilung Deutschland (NSN HR GER) erklärte nun offiziell:
„Bis auf die
Standorte Mch M und Mch H haben … alle NSN Standorte die im Interessenausgleich vom
12.07.2007 vereinbarten Abbauziele bereits heute erreicht. Bis auf die Standorte Mch M
und Mch H ist daher für alle anderen Standorte dieses Restrukturierungsprogramm
abgeschlossen und der Interessenausgleich erfüllt.“
Nach Aussage der Betriebsleitung Mch H haben 134 Mitarbeiter von Mch H bis 31.01.2008
NSN verlassen. Damit ist in Mch H 46 Prozent des geplanten Abbaus von 291 Mitarbeitern erreicht.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 06.02.08
NSN: Personalabbau in Deutschland – völlig unerwartetes Ereignis eingetreten
Bei Radio Access sollen in Deutschland 160 Mitarbeiter abgebaut werden, davon 80 in
Mch M, 40 in Ulm und 40 in Berlin. In Finnland sollen etwa 110 Radio Access Mitarbeiter
die Firma verlassen. Die Pläne betreffen wieder Mitarbeiter im Bereich Forschung und
Entwicklung. Der Stellenabbau geht also weiter.
NSN will die Entwicklung von NB/RSxxx im WCDMA-Portfolio einstellen. Die Kunden sollen
auf das Nokia-Produkt Ultra/FlexiBTS umgestellt werden. Wie uns aus Fachkreisen berichtet
wurde, handelt es sich bei dem einzustellenden Produkt NB/RSxxx nicht um irgendein
Nischen-Produkt, sondern um eines der wichtigsten Volumenprodukte, nämlich die
NEC-Siemens Basisstationen für den neuen Mobilfunkstandard UMTS, die überall auf den
Hausdächern aufgestellt werden. Bezeichnend ist, dass auch Alcatel-Lucent, die
UMTS-Entwicklung in Nürnberg einstellt und nach Paris verlagert.
Es ist zu erwarten, dass die Mitarbeiter blaue Briefe bekommen werden. Die deutschen
Mitarbeiter haben bis zu 30.9.2009 Kündigungsschutz und sollten nicht in Panik verfallen,
sondern sich die Angebote entsprechend ihrer persönlichen finanziellen Verhältnisse sehr
genau überlegen. Es ist davon auszugehen, dass der Stellenabbau auch nach dem 30.9.2009
weitergeht und es dann wieder beE- und Abfindungsangebote geben wird.
Erst vor ein paar Tagen sagte Beresford-Wylie:
„Der vereinbarte Abbau in Deutschland sei
zu 90% erreicht und werde auch zu Ende gebracht. Es gäbe aber keine weiteren
Ausgliederungspläne und keinen Plan B für weiteren Personalabbau. Dafür stehe er mit
seinem Ehrenwort. Rechtlich verbindliche Aussagen könne er natürlich nicht treffen. Bei
völlig unerwarteten Ereignissen hätte ganz NSN ein Problem, dann läge der Fokus jedoch
nicht auf Deutschland.“
Offensichtlich traf für NSN in Berlin und Ulm bereits jetzt ein „völlig unerwartetes
Ereignis“ ein, denn nach Aussage des Managements war der vereinbarte Abbau in Berlin und
Ulm bereits abgeschlossen, lediglich Mch H und Mch M hätten den vereinbarten Abbau nicht
erreicht. Insbesondere der Abbau in Ulm und Berlin sind also als zusätzlicher
Personalabbau zu werten, der nicht durch den IA/SP von 2007 abgedeckt ist.
Ein Kollege kommentierte:
„Wie schon vermutet war die Halbwertszeit von Simon Pinocchios
Aussagen doch ziemlich kurz. Der Hinweis, dass das in Deutschland im Rahmen des IA/SP
erfolgt ist ja offensichtlich nur ein Versuch die Nase etwas zu verkürzen.“
Es fehlen immer noch die genauen betriebsbezogenen Abbauzahlen, die laut Betriebsleitung
Mch H von NSN zusammen mit den Geschäftszahlen veröffentlicht werden sollten. NSN
versucht offensichtlich zusätzlichen Personalabbau zu kaschieren, indem sie behaupten,
dies wäre Teil des Personalabbaus 2007.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 06.02.08
Ablösung der 58-er Regelung
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verbunden ist
eine Anschlusslösung für die Ende 2007 ausgelaufende so genannte 58er-Regelung. Diese
ermöglichte es älteren Arbeitslosen bislang, bis zum Renteneintritt Arbeitslosengeld II
(ALG II) zu beziehen, ohne dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Die Ablösung der 58-er-Regelung durch die 63-er Regelung wurde vom Bundestag ebenfalls
beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
ALG-II-Bezieher ab dem 58. Lebensjahr sollen nunmehr unverzüglich in Arbeit oder in einer
Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Gelingt dies nicht, soll im Abstand von jeweils
sechs Monaten geprüft werden, welche Maßnahmen zur Eingliederung in eine Beschäftigung
erforderlich sind. Dies dürfte für ältere Arbeitnehmer eine harte Zeit werden.
Mit Vollendung des 63. Lebensjahres müssen Langzeitarbeitslose, die staatliche Leistungen
benötigen, eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen.
Das neue Gesetz sieht weiter vor, dass Personen, die eine vorgezogene Altersrente oder eine
Rente wegen voller Erwerbsminderung in Anspruch nehmen, jetzt 400 Euro statt bisher 350
Euro hinzuverdienen können. Damit gilt die gleiche Entgeltgrenze wie bei den
geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (Mini-Jobs).
"Die Linke" und die FDP bezeichneten diesen Gesetzesentwurf als "Zwangsrente". Auch
Sachverständige bestätigen: Das Gesetz macht die Zwangsverrentung ab 63 jetzt
grundsätzlich möglich, ohne dass die Betroffenen die Möglichkeit der
Arbeitsmarktintegration nutzen können. Sie müssen dabei mit Abschlägen bis zu 7,2 Prozent
rechnen, nach Einführung der Renten mit 67 sogar bis zu 14,4 Prozent.
FDP und Linke hatten gegen die geplante "63-er Regelung" Anträge im Bundestag eingebracht,
die jedoch abgelehnt wurden. Sie wollten die Zwangsrente verhindern. Dazu wäre es
erforderlich gewesen, das Nachrangigkeitsprinzip zu ändern. Dieses fordert, dass ALG II
erst dann gewährt wird, wenn andere Leistungen, hier die Rente, ausscheiden.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 05.02.08
NSN: Personalabbau in Finnland
Bei der Ankündigung des Joint Ventures hatte Nokia Net 9.130 Mitarbeiter in Finnland. Ein
knappes Jahr später, zum Start des Joint Ventures betrug die Mitarbeiterzahl in Finnland
nach Angabe von NSN 10.000. Davon sollten 10 bis 15 Prozent, also 1500 bis 1700
Mitarbeiter bis 2010 abgebaut werden.
In Finnland sollten im Jahr 2007 nach Vorstellung von Nokia Siemens Networks 700
Mitarbeiter in den Regionen und Städten Espoo, Helsinki, Tampere und Oulu ihren
Arbeitsplatz verlieren. Tatsächlich verließen in Finnland 1.000 Beschäftigte das
Unternehmen im letzten Jahr. Davon sind 230 zu TietoEnator übergegangen, 16 wurden
gekündigt und die übrigen gingen mit einer Abfindung oder in Rente. Damit hat NSN 2007
in Finnland 300 Arbeitsplätze mehr abgebaut als geplant.
Jetzt sollen in einer zweiten Welle weitere 250 Mitarbeiter das Unternehmen in Finnland
verlassen. Vom Abbau betroffen sind Radio Access (RA), Research, Technology and Platforms
(RTP), DCM, North East Services, COO BE und CFO Corporate Security.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 04.02.08
NSN: Stellungnahme zu Simons Statement zum Standort Deutschland
Auf dem All-Hands-Meeting erklärte Simon Beresford-Wylie laut BR-Homepage Mch M auf
Anfrage eines Betriebsratsmitglieds sinngemäß folgendes:
„Der vereinbarte Abbau in Deutschland sei zu 90% erreicht und werde auch zu Ende gebracht.
Es gäbe aber keine weiteren Ausgliederungspläne und keinen Plan B für weiteren
Personalabbau. Dafür stehe er mit seinem Ehrenwort. Rechtlich verbindliche Aussagen könne
er natürlich nicht treffen. Bei völlig unerwarteten Ereignissen hätte ganz NSN ein
Problem, dann läge der Fokus jedoch nicht auf Deutschland. Zur Nokia-Werksschließung in
Bochum betonte Simon, dass NSN ein eigenständiges Unternehmen sei, daher wäre das mit
NSN-Standorten in Deutschland nicht vergleichbar. Durch die Beheimatung der beiden
Mütterfirmen seien die Länder Finnland und Deutschland fix gesetzt.“
NSN hat in Deutschland eine Belegschaft vorgefunden, die sich über ihre Rechte informiert
und ihre Entscheidungen wohlüberlegt trifft. Aufgrund des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009
sind NSN in Deutschland ohnehin die Hände gebunden. Jetzt einen neuen Stellenabbau oder
neue Outsourcing-Projekte aufzusetzen wäre zum Scheitern verurteilt und würde nur weitere
Unruhe in die Belegschaft tragen. Beresford-Wylie möchte offensichtlich mit seinem
Statement, verbunden mit seinem Ehrenwort, erreichen, dass in der Belegschaft wieder Ruhe
einkehrt und die Motivation wieder steigt.
Man kann vorsichtig annehmen, dass nun bis September 2009 etwas Ruhe einkehren wird,
vorausgesetzt es entstehen keine schweren Turbulenzen auf dem Telekommunikationsmarkt.
Manager- und Politikerworte haben gemeinsam, dass sie nur eine kurze Halbwertszeit haben.
Deshalb müssen wir alle aufmerksam und kritisch verfolgen, wie NSN in naher Zukunft zu
diesen Vorsätzen steht.
Dazu muss NSN auch die Mitarbeiter, die immer noch ohne Arbeit herumsitzen, wieder in
Projekte einbinden. Es sind durch den Personalabbau auch genug Lücken entstanden, die von
diesen Mitarbeitern ausgefüllt werden könnten. Diese Kollegen sollten sofort aktiv auf
ihre Vorgesetzten zugehen und nach einer vertragsgemäßen Beschäftigung fragen und diesen
Vorgang sorgfältig dokumentieren. Sollten sie in absehbarer Zeit keine Beschäftigung
bekommen, empfehlen wir ihnen dringend, eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung zu
führen. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass dieses Statement von Beresford-Wylie
auch noch nach dem 30.9.2009 gilt. Vielleicht passiert ja am 1.10.2009 ein „völlig
unerwartetes Ereignis“.
Leider gab Beresford-Wylie sein Statement erst am Ende des Meetings und auf Nachfrage
eines Betriebsratsmitglieds von Mch M ab. Überzeugender wäre es gewesen, wenn er dies als
Botschaft an den Anfang gestellt und damit der Belegschaft signalisiert hätte, dass
Stellenabbau und Outsourcing endlich durch einen vernünftigen Arbeitsalltag ohne Furcht
vor ständigem Existenzdruck abgelöst werden sollen. Bekräftigen könnte Beresford-Wylie
seine Aussage, wenn die Aufzeichnung im Intranet zur Verfügung gestellt würde, damit man
sich dieses Statement noch einmal im Original anhören kann.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 03.02.08
Ericsson baut in Netzwerksparte 4000 Stellen ab
Ericsson kündigte mittlerweile an, in seiner Netzwerksparte weltweit 4.000 Stellen
abbauen zu wollen. Der Standort Nürnberg, wo die Handy-Teile entworfen werden, ist
davon nicht betroffen. Etwa 1.000 der Stellen will Ericsson in seinem Heimatland
Schweden abbauen. Ericsson begründete diese Entscheidung damit, dass sie dieses Jahr
einen abflachenden Markt erwarten.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 02.02.08
NSN: Kein weiterer Stellenabbau geplant
Nokia Siemens Networks will seine Standorte in Deutschland erhalten. „Es liegen keine
Pläne in der Schublade, unsere Fertigung in Deutschland oder andere hiesige
Niederlassungen zu schließen“, sagte CEO Simon Beresford-Wylie gegenüber der
„Wirtschaftswoche“. Über den bereits angekündigten Abbau von 9000 Stellen hinaus,
werde es keine Stellenstreichungen geben.
Beresford-Wylie schloss sogar einen Stellenaufbau nicht aus: „Vier große Netzbetreiber in
Deutschland zählen bereits zu unseren Kunden“, sagte er. „Wenn weitere Netzbetreiber
Teile ihres Geschäfts zu uns auslagern, könnte die Zahl der Mitarbeiter sogar wieder
steigen.“
Auf die Frage eines Betriebsrates hin hatte Beresford-Wylie dies bereits am Ende des
All-Hands-Meeting in München, am Dienstag erklärt.
Beresford-Wylie zeigte sich optimistisch, dass NSN bis Ende 2009 eine „zweistellige
operative Marge“ erreichen könne. Vor allem im Dienstleistungsgeschäft erwarte er ein
Wachstum von etwa sieben Prozent.
Erreicht NSN die zweistellige Marge bis Ende 2009 nicht, ist damit zu rechnen, dass
weitere Restrukturierungsmaßnahmen erfolgen werden. Erreicht NSN die Marge, dann wird
sicher eine höhere Ziel-Marge für die Zukunft vorgegeben. Dann kommt es auf die Lage des
Unternehmens an, ob diese höhere Ziel-Marge durch wachsende Marktanteile erreicht werden
kann, oder ob diese dann wie in den letzten Jahren durch Restrukturierungsmaßnahmen
erzwungen wird.
Angesichts des Siemens-Korruptionsskandals erklärte Beresford-Wylie, das
Gemeinschaftsunternehmen habe sich hohen ethischen Ansprüchen verschrieben und bisher
keine Korruptionsfälle entdeckt. Möglicherweise besteht hier ein Zusammenhang dazu, dass
sich NSN in Russland durch Aufhebungsverträge systematisch von allen leitenden
Angestellten trennt, die ursprünglich von Siemens COM kamen. Nokia hatte in Russland im
Netzbereich kaum Marktanteile im Gegensatz zu COM.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 02.02.08
NSN: Kein Übergangsmandat für Betriebsrat Mch P
Zu unserem
Artikel vom 27.01.08 „NSN: ‚Beratervertrag’ für Betriebsrat Mch P?“ erreichte
uns die Anfrage, ob der Betriebsrat Mch P nach der Betriebsschließung ein Übergangsmandat
hätte.
§21a II BetrVG sagt: "Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst,
so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten
Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr."
Nach den offiziellen Zahlen der Geschäftsleitung vom November 2007 hat der Betrieb
Mch M 2.722 Mitarbeiter, der Betrieb Mch P 1.207 Mitarbeiter. Da der Betrieb Mch M
eindeutig der größere Betrieb ist, ist das Übergangsmandat vom Betriebsrat Mch M
wahrzunehmen.
Nach §21b BetrVG bleibt der Betriebsrat Mch P noch so lange im Amt, bis die
Betriebsschließung in Mch P endgültig vollzogen ist und verliert dann sein Mandat.
Die von der Betriebsleitung angebotene Beratungstätigkeit des Betriebsrats Mch P in der
Martinstraße ist völlig überflüssig, denn niemand kann den IG Metall-Mitgliedern des BR
Mch M verwehren, sich im Rahmen ihres gewerkschaftlichen Gremiums Vertrauenskörper (VK)
mit den ehemaligen BR-Mitgliedern des Betriebs Mch P zu beraten. Gleiches gilt für
Betriebsräte anderer Listen. Man könnte also die gleiche Beratertätigkeit erreichen,
ohne den Arbeitgeber in Anspruch nehmen zu müssen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 29.01.08
NSN: All Hands Meeting oder Simons Parteitag
Wieder ein großer Tag für NSN in Deutschland! Simeon gibt sich die Ehre, in München sogar
live. Andererseits war der letzte Auftritt eher abschreckend und die momentane Stimmung
der Kollegen ist auch eher demoted. Aber ohne einen gewissen Masochismus kann man bei NSN
nicht überleben. Also hin zum Meeting.
Die Kantine ist auch voll - der Masochismus offensichtlich weit verbreitet. Die
Erwartungen sind niedrig und wie sich im Laufe der Zeit zeigt, werden sie auch locker
nach unten überboten. Immerhin gibt's dieses Mal technisches Gerät zur Simultanübersetzung.
Ob's funktioniert? Ich weiß es nicht. Simon und Christoph waren ja auf Englisch ganz gut
zu verstehen, wenn auch Simon sich vielleicht etwas mehr Zeit in seinem Redefluss hätte
lassen können. Ein Kollege meinte zwar, er höre nur Rauschen aus dem Apparat und keine
Übersetzung, aber vermutlich war er ein "to be improved" Mitarbeiter, der den Apparat
nicht bedienen konnte.
Es gibt die üblichen Sprüche, die man schon seit Jahren kennt, lediglich etwas anders
verpackt in der NSN Begrifflichkeit: consolidate, leverage, transform etc.. Die bereits
bekannten Zahlen aus der Simon-Mail bzw. aus dem Intranet werden vorgebetet und etwas
hin- und her gewendet und aufgewärmt. Kosteneinsparung, Innovation usw. In dieser
Hinsicht ist also tatsächlich zusammengekommen, was zusammengehört. Kein Unterschied ist
erkennbar zwischen den alten Managerphrasen von Siemens und den "neuen" von NSN. Neu ist
lediglich der "Schwarze Mann", der uns verfolgt, jetzt ist es Huawei. Der Beifall zu den
Vorträgen war denn auch schnell endend wollend und hauptsächlich auf die vordersten
Reihen beschränkt.
Auffallend ist lediglich, dass ausnahmsweise mal nicht der Spruch kam, dass man die
Stellen da hin schieben müsste, wo auch der Umsatz gemacht wird. Da hätte man momentan
auch gewisse Argumentationsschwierigkeiten, da der Löwenanteil in Europa gemacht wird
und dort auch mindestens die gleichen Steigerungsraten wie anderswo erreicht wurden.
Na und dann erst die offene Kommunikation. Einfach Spitze und natürlich vom Olymp der
globalen Perspektive bei einem Global Player! Fragen konnten per SMS gestellt werden,
immerhin konnte man. War aber vermutlich eh' für die Katz, wenn man sich die Mühe gemacht
hat. Die Moderatorin der Veranstaltung reichte artig eingegangenen Fragen an Simon und
Christopher weiter. Und die passten so genau zu den Themen der vorher gehörten Vorträge,
dass einem irgendwie der Verdacht beschlich, wenn sich die Herren Manager die Fragen
nicht schon vorher selbst gestellt hatten, so war die Auswahl doch sehr selektiv.
Aber das war sicher Zufall.
Man könne und müsse Huawei schlagen, die anderen Konkurrenten sowieso. Auch gäbe es da
noch eine andere chinesische Firma. "The enemy is not inside, but outside. Irgendwie
klang das alles sehr kriegerisch. Wenn schon nicht kill the enemy, dann zumindest beat
the enemy. Irgendwie wundert es mich da nicht, dass wir ein Problem mit jugendlicher
Brutalität haben. Das sind bei Huawei doch die gleichen armen Arbeitnehmer wie wir,
Alcatel oder anderswo, die von ihren Managern genauso über den Tisch gezogen werden wie
wir. Warum soll ich die "beaten"? So gesehen ist der Feind doch eher inside, wenn auch
nicht Ex-Siemens oder Ex-Nokia, sondern unten und oben.
Kurz aufgewacht: Wie ist der Stand der Personalanpassung in Deutschland? Ein kleines
Scherzchen, ob das nun ein lokales Thema sei oder doch eher nicht? Die Kollegen, die um
ihre Jobs zittern werden herzlich gelacht haben. Wie immer sind wir auch hier auf gutem
Weg. 10-15 Prozent müssen noch "executed" werden. Keine weitere Aussage, das war's zum
Thema. Also so 200 bis 300 Kollegen. Werden da die, die ohne Arbeit rumsitzen oder z. B.
IBM 2 widersprochen haben schon als "executed" gezählt oder kommt das noch drauf? Die
Zeit wird es zeigen und eigentlich spielt es auch keine Rolle, denn wenn diese Headcount
Reduction durchgezogen ist, kommt dann eben die nächste.
Und jetzt besonders wichtig: Wie geht's in Nordamerika vorwärts? Ich fühle, wie mein
Masochismus die Grenze erreicht hat. Bei diversen Kollegen übrigens auch. Der Saal leert
sich zusehends. 16:30 - vielleicht kommt ja noch was? Ich glaub's nicht und eingedenk des
Simonschen Spruchs vom letzten Mal, werde ich dann mal leaven. Immerhin gab's einen
netten NSN Werbefilm. Für den der die Werbeästhektik mag, war es sicher das Höchste.
Wenn es tatsächlich noch was Substantielles geben sollte, werd' ich es morgen schon von
den Kollegen hören.
(Bericht eines Mitarbeiters vom heutigen All Hands Meeting)
InWaChRo-News: Montag, 28.01.08
NSN: Was wurde aus der Innovationsinitiative?
In Punkt 2.2 des IA/SP vom 12.7.2007 wurde vereinbart, dass die Nokia Siemens Networks
GmbH & Co. KG zusammen mit dem GBR „eine Innovationsinitiative starten wird mit dem Ziel,
über zusätzliche Innovationsimpulse Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.“
Nachdem die Beauftragung von Kemper & Schlomski zur Entwicklung von Perspektiven für die
Standorte in Deutschland, gescheitert war, wurde ein anderes Unternehmen mit einem
deutlich reduzierten Budget beauftragt. Bis heute ist kein Ergebnis dieser
Innovationsinitiative bekannt gegeben worden. Man hätte erwartet, dass man in der Firma
etwas von diesen innovativen Ideen erfährt, dass die Unternehmensleitung und der GBR die
Mitarbeiter in die Diskussion einbinden. Das erfordert schon der Value „offene
Kommunikation“.
Wir fragen uns, wie der Stand der Innovationsinitiative ist, ob sie eingeschlafen ist,
oder ob bereits Ergebnisse vorhanden sind und wann diese umgesetzt werden.
Den IA/SP kann man nicht für beendet erklären, solange diese Innovationsinitiative nicht
umgesetzt ist, denn er muss wie jeder Vertrag von beiden Vertragspartnern eingehalten
werden. Wir erwarten daher, dass NSN nicht nur Stellen abbaut und ausgliedert, sondern
alle Anstrengungen unternimmt um über die Innovationsinitiative unsere „Arbeitsplätze in
Deutschland langfristig zu sichern“.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 27.01.08
NSN: „Beratervertrag“ für Betriebsrat Mch P?
Die Mitarbeiter von Mch P sollen alle nach Mch M versetzt werden. In Mch P wird daher
derzeit über einen Interessenausgleich zur geplanten Betriebsschließung verhandelt.
Durch die Betriebsschließung verlieren die Mitglieder des Betriebsrates Mch P ihr
Betriebsratsmandat. Die Betriebsräte sind dann wie jeder normale Mitarbeiter weiter zu
beschäftigen. Ab Ausscheiden aus dem Betriebsrat haben sie noch ein Jahr
Betriebsrats-Kündigungsschutz, also bis Anfang 2009.
Die Betriebsleitung hat dem Betriebsrat in Mch P angeboten, dass dieser nach der
Betriebsschließung als beratendes Gremium für den Betriebsrat Mch M fungieren kann und
die Betriebsratsmitglieder ihre Freistellungen behalten. Es ist anzunehmen, dass mit
dieser beratenden Tätigkeit auch ein Kündigungsschutz über den 30.9.2009 hinaus verbunden
werden soll.
Die Betriebsleitung hatte bereits vor einigen Wochen dem Betriebsrat in Mch M angeboten,
dass dieser die Betriebsratsmitglieder aus Mch P nach der Betriebsschließung als
freigestellte Berater haben könnte. Dieses merkwürdige Angebot hat der Betriebsrat Mch M
in einer Sitzung zu Recht abgelehnt. Das Gremium möchte dem Betriebsverfassungsgesetz
entsprechend im Bedarfsfall seine Berater selbst bestimmen. Ein erneutes Gesprächsangebot
des Arbeitgebers zu diesem Thema hat der Betriebsrat Mch M vor einigen Tagen abgelehnt.
Warum ist die Betriebsleitung an einem Schattenbetriebsrat in Mch M interessiert?
Erinnern wir uns an die VW-Affäre. Hier lebte der GBR-Vorsitzende Volkert (IG Metall)
sein Sexualleben auf Kosten der Firma aus. Peanuts für die Firma, in Geld gemessen. Die
Frage: „Schadete das der Belegschaft“ hat jeder Insider sofort mit einem klaren Ja
beantwortet. Warum? Weil jeder weiß, dass ein Arbeitgeber Zugeständnisse und Geschenke an
einen Betriebsrat nicht umsonst macht. Er verlangt eine Gegenleistung dafür – jetzt oder
später.
Jeder war und ist immer noch entsetzt über die AUB-Affäre. Siemens hat hier im Grunde
eine Schatten-Betriebsratsorganisation aufgebaut und finanziert, um die Vertretung der
Arbeitnehmer im Sinne des Unternehmens steuern zu können.
Hat NSN mit diesem geplanten Schattenbetriebsrat ähnliches vor, wie Siemens mit der AUB?
Volkert steht wegen der VW-Affäre vor Gericht. Schelsky, der rund zwanzig Jahre
AUB-Bundesvorsitzender war, sitzt seit 14.2.2007 noch mindestens bis März 2008 in U-Haft.
Die Verlängerung des Kündigungsschutzes der Ex-Betriebsräte aus Mch P bis zur nächsten
Betriebsratswahl im Frühjahr 2010 wäre eine Vorteilsannahme im Amt (§331 StGB), denn
normale Mitarbeiter können ihren Kündigungsschutz nicht bis zu diesem Zeitpunkt
verlängern. NSN baut offensichtlich auf die Dankbarkeit der Betriebsräte Mch P und
erhofft sich wohl, über das beratende Gremium, Einfluss auf die Betriebsratsarbeit in
Mch M nehmen zu können.
Die Annahme und Gewährung solcher Vorteile fügt dem Betriebsratsamt und der Belegschaft
Schaden zu und macht NSN unglaubwürdig bzgl. der Einhaltung ihrer Compliance-Regelungen.
Wir raten allen Betriebsräten in Mch P dringend, diese Beratungstätigkeit abzulehnen,
damit ihr Name nicht mit einer möglichen Vorteilsannahme im Amt in Verbindung gebracht
werden kann und damit das Betriebsratsamt nicht beschädigt wird.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Freitag, 25.01.08
NSN: Geschäftszahlen
Das bereinigte operative Ergebnis von Nokia Siemens Networks stieg um den Faktor 2,7 von 87 Mio. Euro in Q3 auf 232
Mio. Euro in Q4. Die Marge ohne die Einmaleffekte verbesserte sich auf 3,9 Prozent und
entsprach somit den Markterwartungen.
Der Umsatz im vierten Quartal lag bei 4,583 Mrd. Euro. Das entspricht einem Anstieg um
24 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Dies übertraf die Erwartungen des Marktes weit.
Wenn man sich die Umsatzzahlen der drei letzten Quartale ansieht, erkennt man sofort,
dass nicht China oder Asia-Pacific der größte Wachstumsmarkt für NSN war, sondern Europa.
NSN verdoppelte fast seinen Umsatz in Europa seit Q2 auf insgesamt 2,045 Mrd. Euro,
während in der Region Asia-Pacific der Umsatz in dieser Zeit kontinuierlich auf 838 Mio.
Euro fiel. Somit konnte Europa seinen Platz 1 beim Umsatz verteidigen. Weit abgeschlagen
auf Platz 4 blieb China mit einem Umsatz von 492 Mio. Euro.
Wenn NSN also die Produkte nahe beim Kunden entwickeln möchte, dann müsste das Management
eine starke Präsenz der R&D in Europa erhalten.
Nokia Siemens Networks Net Sales by Geographic Area
| EUR million | Q4 2007 | Q3 2007 |
Q2 2007 | QoQ Change Q3 to Q4 (%) |
QoQ Change Q2 to Q3 (%) |
| Europe | 2 045 | 1 500 | 1 186 | 36.3 | 25.9 |
| Middle East & Africa | 541 | 448 | 369 | 20.8 | 21.3 |
| China | 492 | 372 | 294 | 32.3 | 26.4 |
| Asia-Pacific | 838 | 849 | 1 183 | -1.3 | -27.8 |
| North America | 243 | 152 | 164 | 59.9 | -7.0 |
| Latin America | 424 | 353 | 242 | 20.1 | 46.0 |
| Total | 4 583 | 3 674 | 3 438 | 24.7 | 6.9 |
Nokia Siemens Networks sieht nach den Worten von CEO Simon Beresford-Wylie in den USA
weiter eine gute Wachstumschance. Im letzten Quartal war der Umsatz um 59,9 Prozent auf
243 Mio. Euro gestiegen. Allerdings räumte Beresford-Wylie ein, dass im nächsten Jahr mit
einer Investitionszurückhaltung der Telekomanbieter zu rechnen sei. Beresford-Wylie
stützt seine Hoffnung, auf dem US Markt verstärkt Fuß zu fassen auf die
Mobilfunktechnologie der vierten Generation Long Term Evalution (LTE), die zurzeit von
Verizon Wireless und Vodafone vorangetrieben wird. Nokia Siemens Networks zählt zu den
Zulieferern eines Pilotversuches bei Verizon Wireless.
Beresford-Wylie räumte ein, dass die von NSN insgesamt angestrebte Marge von 10 Prozent
erst Ende 2009 statt wie vorgesehen Anfang 2009 erreicht wird. Kurzfristig rechne Nokia
Siemens Networks mit einem "sehr, sehr geringfügigen Wachstum" im Bereich der
Infrastruktur für Festnetz und Mobilfunk aber mit einem "guten Wachstum" im Bereich der
Dienstleistungen.
Angesichts dieser Einschätzung ist damit zu rechnen, dass auf die Mitarbeiter in der
Festnetz- und Mobilfunksparte nach dem 30.09.2009 erneuter Stellenabbau, Auslagerungen
oder Standortverdichtungen zukommen werden. Inwieweit sich die Prognose eines guten
Wachstums im Dienstleistungsbereich positiv auf die Arbeitsplätze im Service-Bereich
niederschlägt, lässt sich derzeit noch nicht einschätzen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 24.01.08
NSN: "Sell and lease back" - Abbau auf österreichisch
Uns wurde berichtet, dass NSN Österreich etwa 20 KollegInnen an eine Leihfirma
"verkaufen" und wieder zurück "leasen" will. Wer in diesen Deal nicht einwilligt, dem
wolle NSN wieder einmal mit Kündigung drohen. Die Erfolgschancen einer Anfechtung wegen
Sozialwidrigkeit wären aber hoch.
weiter ...
Wer etwas über das österreichische Arbeitsrecht wissen möchte, kann
hier nachlesen.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 24.01.08
NSN: Tarifgehalt und ATP
Die Formel für die Jahreszahlung im Tarifkreis wurde gestern auf der Betriebsversammlung
in Mch H vorgestellt. Sie ist jedoch noch nicht vom GBR abgesegnet.
Der Unternehmensfaktor ist auch immer von Siemens willkürlich festgelegt worden. Er ist
nur dieses Jahr wegen des Siemens-Jubiläums so hoch gewesen, dass ein Mitarbeiter in EG12
auf 1020 Euro kommt. Letztes Jahr fiel die Jahreszahlung mit 720 Euro deutlich niedriger
aus. Der Betrag für die Jahreszahlung, die mit den Januarbezügen ausgezahlt wird, dürfte
bei NSN mit ATP in etwa genauso hoch sein, wie vorher bei Siemens.
Das Grundgehalt und die Leistungszulage der Tarifmitarbeiter bestimmen sich nach
ERA-Tarifvertrag, daran ändert sich auch nichts, ATP hin oder her, darauf hat das keinen
Einfluss. Zur Sonderzulage kann man derzeit noch keine Aussage machen. Dabei handelt es
sich um eine freiwillige Zahlung, die jederzeit widerrufen werden kann. Es ist davon
auszugehen, dass sie evtl. in eine von ATP abhängige Zahlung umgewandelt wird.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 23.01.08
NSN: ATP Prozess
Was ist das? Der sogenannte Achieving Together Process (ATP) dient der Vereinbarung von
Mitarbeiterspezifischen und Teamzielen und der Kontrolle der Zielerfüllung. Die Ziele
sind in Deutsch zu verfassen. Nur wenn die Führungskraft im Ausland sitzt und nicht
deutsch kann, kann sie auch auf Englisch verfasst werden. Im Zweifelsfall muss der
Hosting Manager übersetzen und die deutsche Fassung gilt.
Kann man einfach Ziele ablehnen, wenn es als gesamtes Abteilungsziel gilt, und jeder
dieses Ziel letztendlich bekommt?
Man kann seine Unterschrift zwar verweigern, dann folgt gegebenenfalls ein weiteres
Gespräch mit dem Chef (Solid Line Manger) oder dem Chef-Chef (Second Level Manager).
Führt dieses ebenfalls nicht zur Einigung, weil die vom Chef vorgegebenen Ziele nicht
erreichbar oder nicht SMART sind, dann kann der Betriebsrat mit der Betriebsleitung noch
eine Einigung versuchen. Am Ende greift dann das Direktionsrecht des Arbeitgebers und die
vom Chef vorgeschlagenen Ziele gelten als vereinbart. Dagegen kann man noch gerichtliche
Schritte unternehmen, wenn man will.
Inwiefern hat dieser ATP Prozess Auswirkungen auf unser Gehalt?
Die VZE bei AT’s soll durch die von der Zielerreichung im ATP-Prozess abhängende
Incentives abgelöst werden. Dazu ist aber eine Vertragsänderung notwendig. Diese wird den
At’s angeboten werden. Lehnen sie die Unterzeichnung ab, bleibt es für sie bei der
bisherigen VZE-Regelung, der Unternehmensfaktor wird dann willkürlich von der
Geschäftsführung festgelegt.
Im Tarifkreis soll die Jahreszahlung, die bisher ein fester von der Tarifgruppe
abhängender Euro-Betrag multipliziert mit dem Unternehmensfaktor war (2008 bei EG 12
beispielsweise: 60 Euro *17 = 1020 Euro). Diese Jahreszahlung soll nun ersetzt werden
durch eine Zahlung, die besteht aus einem Prozentsatz des festen Gehaltes mal
Zielerreichung mal Nokia-Unternehmenswert (der maximal bei 1.5 liegt). Beispiel
EG12: 12.5% * 100% *1,5 * 5000 Euro = 937,50 Euro.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 23.01.08
NSN: Sinn und Unsinn der Zielvereinbarung
Die meisten sogenannten Team-Ziele sind viel zu allgemein gehalten und vom Mitarbeiter
kaum beeinflussbar. So wird z.B. vereinbart, dass die R&D OPEX-Kosten, also die
Betriebskosten für die R&D, einen bestimmten Millionenbetrag nicht überschreiten darf.
Wie ein Mitarbeiter dies erreichen soll, ist diesem zu Recht völlig unklar. Das Ziel ist
auf Mitarbeiterebene absurd.
Außerdem wird vereinbart, dass der Gross Margin eine bestimmte Summe erreichen muss. Der
Gross Margin ist (der normale Mitarbeiter weiß das noch nicht einmal) die Differenz
zwischen dem Preis, den man für ein Produkt erzielen kann und den Herstellungskosten für
dieses Produkt. Wie kann beispielsweise ein Entwickler den Verkaufspreis beeinflussen?
Auch wie er die Herstellungskosten des Produktes beeinflussen kann, ist einem
Softwareentwickler, wenn er keine weiteren detaillierten Informationen hat, völlig
rätselhaft.
Eine beliebte Zielvereinbarung ist auch, dass der Mitarbeiter die IT-Kosten pro
Mitarbeiter auf einen bestimmten Betrag reduzieren soll. Was ein Mitarbeiter, der ständig
in Telefonkonferenzen mit dem Kunden ist, machen soll, um dieses Ziel zu erreichen, wird
ihm nicht gesagt. Soll er sich in Zukunft vom Kunden anrufen lassen? Soll er das Gespräch
nach einer halben Stunde abbrechen, weil sein Budget verbraucht ist?
Es erfolgt keine Analyse dieser globalen Ziele und kein sinnvolles Herunter brechen auf
die konkrete Arbeit des Mitarbeiters. So sind die Ziele Makulatur, der Mitarbeiter hat in
dieser Allgemeinheit der Aufgabenstellung keine Möglichkeit, die Zielerreichung zu
beeinflussen. Wenn Mitarbeiter trotzdem versuchen, entsprechend ihrer Zielvereinbarungen
zu sparen oder zu handeln, kann dieses aus Sicht des Mitarbeiters richtige Sparen zu
einem Mehrfachaufwand an anderer Stelle führen. Ziele müssen koordiniert werden. Das
Management kann daher froh sein, wenn die Mitarbeiter diese Ziele ignorieren. Die
Mitarbeiter bleiben frustriert zurück oder nehmen das Management einfach nicht mehr
ernst.
Möglicherweise hat das untere und mittlere Management Angst, wenn konkrete Ziele
vereinbart werden, dass die Mitarbeiter sich dann nur noch auf die Erfüllung dieser Ziele
konzentrieren und andere Aufgaben liegen bleiben. Es liegt hier ein völliges Versagen des
Managements vor.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 21.01.08
NSN: Management dementiert Pläne bzgl. Standortreduzierung
Am 15.1.2008 berichteten wir, dass das NSN-Mangement Gerüchten zufolge bereits konkrete
Pläne habe, R&D im Jahr 2009/2010 weltweit auf vier Standorte zu reduzieren.
Bezug nehmend auf diesen Artikel hat uns der NSN-Vorstand heute in einer E-Mail
mitgeteilt, dass dieses Gerücht falsch sei. Es gebe keine Pläne, die R&D auf vier
Standorte zu reduzieren: „… there is no target to get only four R&D sites …“
Ob der Standort Deutschland eine Zukunft hat, bleibt jedoch weiter offen.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 19.01.08
NSN-oA (ohne Arbeit): Zielvereinbarungen / Bewerbungen müssen nicht offen gelegt werden
Mitarbeiter, die derzeit von NSN
rechtswidrig nicht beschäftigt werden, unabhängig davon,
ob sie einem Betriebsübergang widersprochen haben oder nicht, müssen ebenfalls den
ATP-Prozess (Achieving Together Prozess = EFA-Nachfolge) durchlaufen. Bis zum 30.1.2008
müssen Ziele für das nächste halbe Jahr vereinbart werden.
NSN beabsichtigt die Verpflichtung zur vertragsgemäßen Beschäftigung zu unterlaufen, indem
sie den Mitarbeitern, die nicht beschäftigt werden, das Ziel vorgibt, sich intern oder
extern zu bewerben. Eine 100-prozentige Zielerreichung wäre dann beispielsweise, wenn man
im nächsten halben Jahr zwei Vorstellungsgespräche bekommen hat. Eine 50-prozentige
Zielerreichung liegt danach vor, wenn man wenigstens sechs Bewerbungen nachweisen kann.
Bewerbungen sind keine vertragsgemäße Beschäftigung. Sie müssen grundsätzlich nicht dem
Arbeitgeber gegenüber offengelegt werden. Dies gilt für den Inhalt der Bewerbung sowie
auch für die Anzahl der Bewerbungen, die man verschickt. Bewerben fällt unter die
Privatsphäre. Der Schutz der Privatsphäre ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
(Art 2 I i.V.m. Art 1 I GG). Verletzt der Arbeitgeber das Persönlichkeitsrecht des
Arbeitnehmers, dann liegt darin gleichzeitig ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche
Nebenpflichten des Arbeitgebers.
Die Kollegen sollten es ablehnen, Bewerbungen in ihren Zielvereinbarungen
festzuschreiben. Warum?
Die Tür zum Mobbing nicht selbst aufstoßen
Die Personalabteilung und die Vorgesetzten werden ansonsten einen immer stärker werdenden psychischen Druck in Bewerbungsreviews aufbauen. Der Mitarbeiter wird gezwungen, offen zu legen, warum eine Bewerbung nicht geklappt hat, warum er sich nicht intensiver bewirbt etc. In der Vergangenheit wurden beispielsweise bei Siemens solche Bewerbungsreviews angesetzt, um den Druck auf die Mitarbeiter zu erhöhen, die Firma zu verlassen. Dies endete häufig in Mobbing und die meisten Mitarbeiter verließen die Firma, da sie dem Druck dieser Gespräche nicht mehr standhalten konnten. Die Chefs haben in ihren Zielvereinbarungen stehen, dass sie genau diesen Mitarbeiter los werden müssen.
Bewerbungsoffenlegung vermindert Chancen 2009
Wenn Mitarbeiter sich auf die Bewerbungsoffenlegung einlassen und die vereinbarten Ziele
nicht erreichen, führen selbst den Nachweis, dass sie weder intern noch extern
vermittelbar sind. Wenn am 30.9.2009 der Kündigungsschutz endet, kann der Arbeitgeber
die gescheiterten Bewerbungsversuche vorlegen und damit leicht nachweisen, dass intern
für den Mitarbeiter keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit zu finden war und dass er als
Arbeitgeber sich bemüht hat, den Mitarbeiter unterzubringen (Ultima Ratio-Prinzip). Die
Wahrscheinlichkeit, dass sie diese Ziele nicht erreichen, ist hoch. So wurden in der
Vergangenheit solche Mitarbeiter immer durch mehr oder weniger geheim gehaltene
Vorstandsbeschlüsse von Versetzungen ausgeschlossen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
Wie sollte es eigentlich sein?
Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter eine vertragsgemäße Beschäftigung zuweisen. Das ist
sein Teil des Arbeitsvertrages, zu dessen Erfüllung er verpflichtet ist. Wenn er dieser
Verpflichtung nicht nachkommt, solltet ihr eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung am
Arbeitsgericht einreichen. Diese Klage dient auch als Nachweis bei einer eventuellen
Kündigungsschutzklage 2009, dass man an seiner Beschäftigung ernsthaft interessiert ist.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Freitag, 18.01.08
NSN: NSN kann keinen Sozialplan verweigern
Im Artikel 15-01-08-1-NSN vom 15.1.2008 haben wir darauf hingewiesen, dass nach
§112a II 1 BetrVG in neu gegründeten Unternehmen 4 Jahre lang kein Sozialplan erzwungen
werden kann. Mitarbeiter haben gefragt, ob dies auch für die Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG gilt. Diese Vierjahresfrist würde erst am 31.03.2011 enden.
Die Befreiung von der Sozialplanpflicht gilt nicht für Neugründungen im Zusammenhang mit
der rechtliche Umstrukturierung von Unternehmen und Konzernen (§ 112a II 2). Bei der
Ausgliederung von Com Carrier aus der Siemens AG zum 1.10.07 handelte es sich lediglich
um eine solche rechtliche Umstrukturierung im Siemens Konzern. Die Siemens Networks
GmbH & Co. KG konnte sich also nicht auf § 112a II 2 BetrVG berufen.
Die Siemens Networks GmbH & Co. KG wurde unverändert in das Joint Venture NSN eingebracht.
Es hat lediglich eine Änderung des Namens in „Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG“
stattgefunden. Die unternehmerische Zielsetzung „Telekommunikation“ wurde fortgeführt.
Deshalb kann sich die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG nicht auf den
§112a II 1 BetrVG berufen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 15.01.08
NSN: Standortreduzierung geplant?
Das NSN-Mangement soll Gerüchten zufolge bereits konkrete Pläne haben, R&D im Jahr
2009/2010 weltweit auf vier Standorte zu reduzieren. Nur einer dieser Standorte soll sich
dann noch in einem Hochlohnland befinden. Man kann davon ausgehen, dass dies nicht
Deutschland sein wird, sondern im Zweifelsfall eher Finnland. Darauf deutet auch die
Zuordnung der Mitarbeiter zu finnischen Vorgesetzen mit dem komischen Konstrukt des
Hosting-Managers hin. Bei den Lowcost-Standorten dürfte es sich um China, Indien und
möglicherweise Polen handeln. Die Personalkosten in Polen sind kaum höher als die in
China.
Als Folge einer solchen Standortverdichtung wären dann in Deutschland
(Teil-)Betriebsschießungen zu erwarten. Wenn diese Gerüchte sich bewahrheiten sollten,
erklärt dies auch, warum es dem NSN-Management völlig egal ist, ob die Mitarbeiter in
Deutschland motiviert sind oder nicht.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 15.01.08
NSN: Alternativen für R&D-Mitarbeiter?
In Reaktion auf Nachrichten wie Standortreduzierungen neigen Mitarbeiter dazu, ihrem
Fluchtreflex nachzugeben. Sie fliehen dann, ohne genauer darüber nachzudenken, in die beE
oder in das Unternehmen, in das ausgegliedert werden soll. Aber sind das wirklich
tragfähige Alternativen oder handelt man unbewusst nur nach dem Motto "die Hoffnung
stirbt zuletzt"?
Wechsel in einen anderen Konzern oder ein großes Unternehmen
Es nützt wenig, zu einer anderen großen Firma zu wechseln, da alle Konzerne R&D aus
Deutschland heraus verlagern. So plant beispielsweise Alcatel-Lucent, die Entwicklung des
Access-Produktes AnyMedia zu Wipro auszugliedern und gibt offen zu, immer mehr R&D
Tätigkeiten auszulagern.
Fast jeder dritte Software-Ingenieur weltweit ist heute Inder. Das Durchschnittsalter
dort liegt bei 27 Jahren. Indische Software-Ingenieure sind "nicht besser, aber generell
jünger und flexibler, …", sagen die Geschäftsführer von SAP Labs India. Darüber hinaus
sind sie bedeutend kostengünstiger, sie erhalten lediglich ein Viertel oder ein Fünftel
deutscher Gehälter.
Bei Wechsel in eine andere Firma beginnt man darüber hinaus mit Betriebszugehörigkeit
Null und ist daher der erste, der seinen Arbeitsplatz wieder verliert, es sei denn, es
handelt sich um einen Betriebsübergang.
beE und Abfindung wird es immer wieder geben
Die Mitarbeiter sollten nicht blind in die beE rennen oder mit einer Abfindung gehen.
Solche Konditionen wird es auch bei einer (Teil-) Betriebsschließung geben. Es handelt
sich dabei nämlich um eine Betriebsänderung nach §111 BetrVG, bei der ein Sozialplan mit
Abfindungen erzwingbar ist. Der Betriebsrat kann, falls es zu keiner Einigung mit dem
Arbeitgeber kommt, eine Einigungsstelle anrufen, der ein neutraler Richter vorsitzt. Aus
dieser Einigungsstelle muss nach §112a BetrVG ein Sozialplan herauskommen und dieser
richtet sich immer nach den bisher üblichen Sozialplänen im Unternehmen. Da der
Betriebsrat eine Betriebsschließung selbst nicht "überlebt", kann man sicher sein,
dass auch mittelmäßige Betriebsräte dann zur Höchstform auflaufen und halbwegs gute
Konditionen aushandeln.
Eine beE ist zwar nicht erzwingbar, aber diese hat es bisher immer gegeben und der
Arbeitgeber macht das gerne, da er sich dadurch als "sozial" hinstellen kann und
gleichzeitig die Subventionen vom Arbeitsamt (Transferkurzarbeitergeld) erhält.
Zu bedenken ist auch: Auf welche Arbeitsplätze sollen denn all die Entwickler in der beE
vermittelt werden, wenn R&D von allen großen Unternehmen in Niedriglohnländer ausgelagert
wird? Der Mittelstand kann so viele Mitarbeiter nicht aufnehmen.
Keine Abfindungen in neu gegründeten Unternehmen erzwingbar
Ein Wechsel in eine neu gegründete Firma, z.B. wie beim Betriebsübergang zur IBM Network
Services & Solutions GmbH, hat neben dem oben Gesagten den gravierenden Nachteil: Im Fall
einer Betriebsschließung / betriebsbedingten Kündigung muss man damit rechnen, dass man
keine Abfindung bekommt. Innerhalb der ersten vier Jahre nach ihrer Gründung kann nämlich
in einem Unternehmen gemäß §112a II BetrVG ein Sozialplan nicht erzwungen werden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 13.01.08
NSN: Abbauzahlen und aktuelle Betriebsgrößen
|
Standorte
|
Mitarbeiterzahl
Stand: 22.07.2006
|
Mitarbeiterzahl
Stand: 11.2007
|
Mitarbeiterzahl
Ab-/Aufbau
|
|
Mch H
|
1637
|
1505
|
-132
|
|
Mch M
|
3250
|
2722
|
-528
|
|
Mch P
|
1478
|
1207
|
-271
|
|
Berlin SD
|
1511
|
1507
|
-4
|
|
Bruchsal
|
1161
|
1098
|
-63
|
|
Greifswald
|
294
|
312
|
18
|
|
Region Nord
|
202
|
157
|
-45
|
|
Region Ost
|
337
|
293
|
-44
|
|
Region Süd
|
595
|
621
|
26
|
|
Region Südwest
|
264
|
243
|
-21
|
|
Region West
|
369
|
335
|
-34
|
|
Durach
|
495
|
530
|
35
|
|
Central Functions
(rechnerisch) 1
|
927
|
|
|
|
Gesamt
|
12520
|
10530
|
-1990 4
|
|
|
|
|
|
|
beE-Übertritt
2
|
1250
|
|
bis Okt.
2007 gegangen 2
|
626
|
|
Ausgliederung
IBM I 3
|
137
|
|
Gesamtabbau
|
2013 4
|
1 Central Functions waren in den
Betriebsratslandkarten vom Juli 2006 nicht enthalten und müssen
daher extra aufgeführt werden. Etwa 700 der Mitarbeiter der Central Functions
waren 2006 in München Hofmannstraße beschäftigt.
2Zahlen aus dem Bericht der NSN-Geschäftsführung
3aus Betriebsratshomepage Mch M
4 Die Differenz von 23 Mitarbeitern
zwischen der errechneten und der von der NSN-Geschäftsführung angegebenen
Gesamtabbauzahl ist auf die lediglich rechnerisch bekannte Anzahl der Central
Functions vom Juli 2006 zurückzuführen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 10.01.08
BAG entscheidet: Sozialauswahl auch bei unbegründetem Widerspruch
In einem brandneuen Urteil hat das BAG entschieden, dass eine Sozialauswahl auch bei
einem unbegründeten Widerspruch gegen einen Betriebsübergang durchgeführt werden muss.
Grund ist die abschließende Aufzählung der Sozialauswahlkriterien im
Kündigungsschutzgesetz.
(BAG,
Urteil vom 31.05.2007, 2 AZR 276/06)
Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen im Fall von
betriebsbedingten Kündigungen nicht mehr schlechter gestellt, als Mitarbeiter, die vom
Betriebsübergang nicht betroffen waren. Wir freuen uns über dieses
arbeitnehmerfreundliche Urteil.
Leitsätze des Urteils:
„1. Auch die Arbeitnehmer, die einem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen
Betriebserwerber nach § 613a Abs. 6 BGB widersprochen haben, können sich bei einer
nachfolgenden, vom Betriebsveräußerer erklärten Kündigung auf eine mangelhafte
Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG berufen.
2. Die Gründe für den Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines
Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebserwerber sind seit 1. Januar 2004 bei der Abwägung
der sozialen Auswahlkriterien nicht mehr zu berücksichtigen, da die Auswahlkriterien
(Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung) vom Gesetzgeber
nunmehr abschließend benannt worden sind.“
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 10.01.08
Zukunftsperspektive für R&D in Deutschland?
Im NSN-Intranet liest man: „As already communicated …, the transfer of R&D capabilities
to trusted business partners is part of Nokia Siemens Networks’ overall strategy.” Auch
Alcatel-Lucent gibt offen zu, immer mehr R&D Tätigkeiten auszulagern.
Fast jeder dritte Software-Ingenieur weltweit ist heute Inder. Das Durchschnittsalter der
Ingenieure liegt bei 27 Jahren. Der Vorsprung des Westens wird zunehmend kleiner.
Indische Software-Ingenieure sind "nicht besser, aber generell jünger und flexibler, …",
sagen die Geschäftsführer von SAP Labs India.
Darüber hinaus sind sie bedeutend kostengünstiger. SAP zahlt einem Software-Ingenieur in
Bangalore etwa 12.000 Euro Bruttogehalt im Jahr. In Deutschland wird bei SAP das Vier-
bis Fünffache verlangt. (Quelle: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 296,
herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung, Seite 50)
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 09.01.08
NSN: Krankmeldungen
Unter den Mitarbeitern taucht immer wieder die Frage auf, wohin sie ihre Krankmeldung
schicken sollen.
Die Krankmeldung selbst (einfach nur die Info „ich bin krank“) geht immer an den direkten
Vorgesetzten. Kennt man diesen nicht, dann schickt man diese Meldung an den
Geschäftsführer, also an Lydia Sommer oder Olaf Horsthemke.
Sollte man länger als 3 Tage krank sein, schreibt man möglichst früh noch mal eine E-Mail
an den direkten Vorgesetzten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes schickt man
ebenfalls an den Vorgesetzten, es sei denn, dieser hat etwas anderes bestimmt. Man kann
ihn natürlich fragen, wohin er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gerne geschickt hätte,
also z.B. an eine Sekretärin oder den Hosting Manager, oder wohin auch immer. Es empfiehlt
sich, das mit dem Vorgesetzten (bzw. Geschäftsführer, wenn man keinen Chef hat) bereits
zu klären bevor der Krankheitsfall eintritt.
Die Betriebsärzte haben eine Zunahme sowohl von Krebserkrankungen als auch von
psychischen Erkrankungen festgestellt. Sie trafen keine Aussage über mögliche
Zusammenhänge mit der Arbeitssituation. Angesichts der jahrelangen Überlastung und
Unsicherheit am Arbeitsplatz wundert diese Entwicklung nicht, unsere Gesundheitsumfrage
2003 deutete eine solche Tendenz ja bereits an.
(iw/cr)