Tata Consultancy Services (TCS) - 2008
05.02.08 Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang
04.02.08 Nicht auf Widerspruchsrecht verzichten!
02.02.08 Übernahme von T-Systems SI durch TCS?
InWaChRo-News: Dienstag, 05.02.08
NSN-TCS: Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang
In offiziellen Schreiben sollte man im Deutschen, auch wenn das aus dem Englischen
übersetzt wird, nicht das Du verwenden. Das wirkt im Deutschen sehr unpassend.
Ursprünglich geplant war ein Übergang zum 1.1.2008. Unklar ist, warum der Verkauf
verschoben wurde. Der Passus, dass die Mitarbeiter bereits bis zum 14.2.2008 auf ihr
Widerspruchsrecht verzichten sollen, weist darauf hin, dass TATA Druck auf NSN macht,
dass die Mitarbeiter auch wirklich übergehen. TATA will hier offensichtlich möglichst
bald Planungssicherheit haben.
Zu Punkt 2: „… Die Tata Consultancy Services Deutschland GmbH sieht die Übernahme der
genannten Betriebsteile in erster Linie als Chance zur Integration der
Geschäftsbereichsorganisation und des in ihr vorhandenen Talent- und Skill-Pools. Sie
beabsichtigt, den Geschäftsbereich OBS am Standort Düsseldorf künftig als selbstständigen
Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes zu führen und den Geschäftsbereich OBS
am Standort Düsseldorf in das weltweite Netzwerk-Delivery-Modell einzubinden …“
Dieser Passus erklärt sehr vage und allgemein, was die Zukunft der Mitarbeiter sein soll.
Er lässt die volle Bandbreite offen: Von Projekteinsatz (Springertätigkeit) bis hin zu
einem deutschen TCS-Center. Man hat den Eindruck, TATA schaut einfach mal, was sich da so
ergibt, wenn die NSN-Aufträge abgearbeitet sind. Das kann alles heißen oder auch nichts.
Als Entscheidungsgrundlage dürfte diese Erklärung nicht ausreichen.
Der Aufforderung auf das Widerspruchsrecht zu verzichten, sollte
man - wie wir bereits kommentierten -
besser nicht nachkommen.
Fazit: Alles, was als Entscheidungsgrundlage im Unterrichtungsschreiben enthalten sein muss,
ist so vage, dass man es nicht einmal richtig kommentieren kann. Alles, was relativ
unwichtig ist, wird breit ausgewalzt.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 04.02.08
NSN-TCS: Nicht auf Widerspruchsrecht verzichten!
Das Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang von OBS in die Tata Consultancy Services
Deutschland GmbH wurde am 31.1.2008 an die Mitarbeiter versandt. Die Widerspruchsfrist
gegen diesen Betriebsübergang endet am Freitag, den 29.2.2008.
Dieses Unterrichtungsschreiben enthält folgenden sehr mit Vorsicht zu genießenden
Passus:
„Um kurzfristige Klarheit über den Übergang Deines Arbeitsverhältnisses auf die Tata
Consultancy Services Deutschland GmbH zu erlangen, würden wir uns freuen, wenn du schon
jetzt unter Verzicht auf das Widerspruchsrecht der Überleitung Deines
Arbeitsverhältnisses auf die Tata Consultancy Services Deutschland GmbH zustimmen
würdest. Einen Vordruck, mit dem Du Deine Einwilligung zum Übergang Deines
Arbeitsverhältnisses erklären kannst, fügen wir diesem Informationsschreiben als Anlage
bei. Nach Möglichkeit bitten wir Dich, diesen Vordruck noch vor Ablauf der gesetzlichen
Monatsfrist bis spätestens zum 14. Februar 2008 an die Tata Consultancy Services
Deutschland GmbH, z.Hd. von … unterschrieben zu übersenden oder bis zu diesem Datum …
oder … persönlich vor Ort zurückzureichen.“
Unterschreibt das beiliegende Formular, mit dem ihr auf euer Widerspruchsrecht
verzichtet, auf keinen Fall!
Ihr habt keinerlei Nachteile, wenn ihr es nicht tut.
Ihr verzichtet dadurch generell auf das Widerspruchsrecht und habt damit auch nicht die
Möglichkeit, dem Betriebsübergang nachträglich zu widersprechen, wenn sich später
herausstellt, dass gewichtige Gründe für einen nachträglichen Widerspruch vorliegen.
Wir empfinden diesen Passus mit dem beiliegenden Formular als unzulässige Beeinflussung
der Willensbildung, die möglicherweise zu einer Anfechtung nach §123 BGB berechtigen
könnte.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 02.02.08
TCS: Übernahme von T-Systems SI durch TCS?
Der indische IT-Dienstleister Tata Consultancy Services (TCS) will Gerüchten zufolge die
Sparte Systems Integration (SI) von T-Systems übernehmen. Entsprechende Verhandlungen
sollen bereits weit fortgeschritten sein, es gehe nur noch um letzte juristische Details.
Die Deutsche Telekom wollte die Medienberichte nicht kommentieren. Bei T-Systems ist
derzeit die gesamte Pressestelle nicht zu erreichen, meldete computerwoche.de. Auch TCS
gab bislang keine Stellungnahme ab.
T-Systems SI beschäftigt rund 15.000 Softwareentwickler und Techniker, die meisten davon
in Deutschland. Bei der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens würden 1000 bis 2000
Arbeitsplätze nach Indien verlagert, heißt es aus unternehmensnahen Kreisen. Dies
entspricht einem Stellenabbau bei SI in der üblichen Höhe von 7 – 13 Prozent. Darüber
hinaus will die Telekom neue Stellen für Programmierer in Indien schaffen. Derzeit sind
dort rund 2500 Entwickler für T-System tätig.
(cr)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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