Artikel: Dezember 2005

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Sa, 31.12.05: Großbaustelle Siemens
Insgesamt führten die Probleme bei Siemens zu einem drastischen Rückgang des Jahresgewinns von 3,4 Milliarden Euro auf 2,25 Milliarden Euro im Geschäftsjahr 2004/ 2005. Miss-Management bei Siemens gibt es offenbar nicht erst im Jahr 2005. Das veranlasste selbst die vornehme F.A.Z. zu der scharfen Frage: "Ist Heinrich von Pierer ein Star-Manager oder ein Blender?"
Frankfurter Neue Presse
Manager Magazin

Na dann, Prost, Neujahr! Wahrscheinlich geht uns auch im neuen Jahr die Arbeit nicht aus.
Wir wünschen Euch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Ihr uns im neuem Jahr nicht braucht.
Uns wünschen wir, dass Ihr die Seite trotzdem weiter lest, denn wenn wir ganz ehrlich sind, machen wir sie für euch.
(jp)

Fr, 23.12.05: Datenspionage: Behinderung der Betriebsratsarbeit nach §119 BetrVG
Der Betriebsrat Mch H ist vorgestern zu einer Sitzung zusammengetreten, um über einen möglichen Strafantrag wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit gemäß §119 BetrVG zu beraten. Hintergrund ist die von Siemens durchgeführte Datenspionage gegen den Betriebsrat, über die wir bereits mehrfach berichtet haben.

Der Rechtsanwalt des Betriebsrats legte dar, dass die Störung der Betriebsratsarbeit im Sinne des §119 BetrVG mit Vorsatz erfolgen muss. Der Betriebsrat tendiert zu der Meinung, es wäre besser keine Strafanzeige zu stellen, da er glaubt, den Vorsatz nicht beweisen zu können. Die Abstimmung über den Sachverhalt wurde auf Januar 2006 verschoben.

Strafrechtlich gesehen fällt §119 BetrVG unter die sog. Antragsdelikte (§§ 77 ff StGB), d.h. Straftaten werden nur verfolgt, wenn der Betroffene - in diesem Fall der Betriebsrat - einen Strafantrag gemäß §158 Abs. 2 StPO stellt. Für die Verfolgung einer Straftat genügt ein hinreichender Anfangsverdacht (§152 Abs. 2 StPO), d.h. Tatsachen oder Indizien müssen vorliegen, die auf diese Tat hinweisen.

Tatsachen und Indizien für einen hinreichenden Anfangsverdacht
Aus unserer Sicht liegen folgende Indizien vor:
  1. Der ehemalige Sprecher der Betriebsleitung, Hr. K. erstattete Anzeige gegen Heribert Fieber und B.E., den Sprecher des Personalausschusses, u.a. wegen eines anonymen Schreibens, in dem dem Betriebsrat Protokollfälschung vorgeworfen wurde. Hr. K. musste in seiner Funktion als Betriebsleiter wissen, dass durch ständige Rechtssprechung, sicher ist, dass das anonyme Schreiben keinerlei Beweiskraft hat. Er wusste auch, dass die Arbeitsgerichte, diesem keine Beachtung schenkten.
  2. Siemens begann auf Anfrage der Staatsanwaltschaft mit der Sicherstellung und Auswertung der Daten ohne sich den richterlichen Beschluss vorlegen zu lassen. Es ist davon auszugehen, dass Siemens bei der Anfrage durch die Staatsanwaltschaft auf Datensicherstellung Rücksprache mit ihren Rechtsanwälten gehalten hat. Immerhin handelt es sich um einen tiefen Eingriff in die verfassungsmäßig geschützten Rechte auf informationelle Selbstbestimmung und das Brief- und Postgeheimnis. Siemens ermöglichte immerhin externen den Zugriff auf Firmendaten. In der Regel liegt es nicht im Interesse einer Firma, betriebsbezogene Daten einer Staatsanwaltschaft ohne weiteres zugänglich zu machen. Es ist davon auszugehen, dass die Rechtsanwälte der Siemens AG Siemens auf das Fehlen des richterlichen Durchsuchungsbeschlusses hingewiesen hätten, abgesehen davon, dass das Wissen "keine Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss" als Allgemeinwissen betrachtet werden kann. Herr K. hatte für alle Fragen, die den Betriebsrat betrafen, einen eigenen promovierten juristischen Berater. Das gilt auch für die Personalabteilung.
  3. Der von den Siemens-Verantwortlichen mit der Untersuchung beauftragte Mitarbeiter bei SBS ist ein ehemaliger Polizeibeamter. Zumindest dieser musste aufgrund seiner damaligen Tätigkeit wissen, dass Daten nicht ohne richterlichen Beschluss sichergestellt und schon gar nicht durch Siemens ausgewertet werden dürfen. Dies hat nur durch die Staatsanwaltschaft selbst oder durch die Polizei zu erfolgen (§§160 Abs. 1, 163 StPO).
  4. Die Staatsanwaltschaft gab als Untersuchungszeitraum die 2. Januarwoche 2003 vor. Siemens stellte jedoch die betriebsratsinternen Daten und die Daten in den persönlichen Dateien des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden und B.E. über einen Zeitraum, der mehrere Jahre umfasste und daher weit über die Januarwoche hinausging sicher. Da es um den Vorwurf der falschen eidesstattlichen Erklärung bezüglich der ordnungsgemäß erstellten Kündigungswidersprüche ging, hätte Siemens aufgrund der eigenen Anzeige wissen müssen, dass nur die 2. Januarwoche 2003 für die Ermittlungen relevant sein konnte.
  5. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass Siemens die Punkte 3. und 4. übersehen hat.
  6. Herr K. hat auch nicht beachtet, dass er als Betriebsleitung verpflichtet ist, mit dem Betriebsrat vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Dies hätte bedingt, dass er, bevor er eine Anzeige wegen falscher eidesstattlicher Aussage machte, beim Betriebsrat nachfragen hätte müssen, ob seine Annahmen richtig sein können.
Vorsatz
Das Vorgehen der Verantwortlichen bei Siemens stellt einen bislang einmaligen Eingriff in die Arbeit der Betriebsräte dar. Diese Arbeit und die (elektronischen) Arbeitsunterlagen sind durch das Gesetz vor unbefugten Zugriffen geschützt.

Den erforderlichen Vorsatz, muss die Staatsanwaltschaft beweisen, nicht der Betriebsrat.

Der Vorsatz muss sich auf die Störung oder Behinderung der Betriebsratsarbeit beziehen.
  1. Der Sprecher der Betriebsleitung erstattete Anzeige, obwohl er die Aussagen der Betriebsratsmitglieder und die Einschätzung der Arbeitsgerichte in seiner Eigenschaft als Betriebsleiter hätte kennen müssen. Auch hatte er die Nachfrage beim Betriebsrat unterlassen, die zu einer schnellen Aufklärung des Sachverhalts geführt hätte, da alle Dokumente und erforderlichen Dateien ordnungsgemäß beim Betriebsrat vorhanden waren. Es fällt daher in den Bereich des Möglichen, dass die Anzeige wider besseren Wissens erfolgte. Diese Anzeige setzte nun ein behördliches Ermittlungsverfahren in Gang. Damit liegt es nahe, dass der Straftatbestand der falschen Verdächtigung gemäß §164 Abs. 2 StGB vorliegt. Damit ist eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, den Vorsatz für die Behinderung der Betriebsratsarbeit nachweisen zu können.
  2. Auffällig ist der zeitliche und sachliche Zusammenhang zwischen der Anzeige des Sprechers der Betriebsleitung, Hrn. K. und des Verwerfens des anonymen Schreibens durch das LAG. Ein weiteres Indiz sind die widersprüchlichen Aussagen einer AUB-Betriebsrätin (die AUB ist bekanntlich arbeitgebernah). Vor den Arbeitsgerichten hat sie die korrekte Erstellung der Betriebsratswidersprüche bestätigt, in ihrer Aussage zur Stützung der Anzeige von Hrn. K. machte sie eine andere Aussage, indem sie angab, sie hätte von einer BR-Protokollseite zwei unterschiedliche Kopien. Siemens hätte wissen können, dass die Aussage der AUB-Betriebsrätin sich widersprechen, da Siemens durch Juristen in allen Arbeitsgerichtsprozessen vertreten war. Dies stützt die Annahme eines Vorsatzes.
Behinderung der Betriebsratsarbeit
  1. Der Arbeitgeber behindert die Betriebsratsarbeit, „wenn er Telefongespräche des Betriebsrat verhindert oder stört.“ (Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, RN 20-21). Dies ist analog auf elektronische Daten anzuwenden. Durch die Datenspionage haben die Mitarbeiter nicht mehr das Vertrauen, dass ihre Daten vertraulich behandelt werden und wenden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr an den Betriebsrat. Dadurch wird der Betriebsrat in der Ausübung seiner Tätigkeit tatsächlich auch heute noch behindert.
  2. Hätte die Anzeige Erfolg gehabt, dann wären die vom Betriebsrat geschriebenen Widersprüche unwirksam gewesen. Damit wäre die vom Betriebsrat beabsichtigte Weiterbeschäftigung für die Gekündigten nach §102 Abs. 5 BetrVG verhindert worden und damit die Arbeit des Betriebsrats zunichte gemacht. Dies hätte dazu geführt, dass viele Mitarbeiter ihre Prozesse finanziell nicht durchgehalten hätten. Sie wären überwiegend gezwungen gewesen, einen Vergleich abzuschließen und die Firma zu verlassen.
Gleichbehandlung hinsichtlich des Anfangsverdachts
Betrachten wir nun, welche Indizien zur Aufnahme der Ermittlungen gegen den ehemaligen BR-Vorsitzenden Heribert Fieber und B.E. führten. Es genügte die Behauptung des Herrn K., Heribert Fieber und B.E. hätten ein Protokoll gefälscht, eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben und damit Prozessbetrug begangen. Die Quelle dieser Behauptungen war lediglich eine widersprüchliche Aussage einer AUB-Betriebsrätin, die ihre Aussage teilweise auf Hörensagen stützte (sie habe am Mittagstisch gehört ...).

Außerdem fragte die Betriebsleitung nicht nach der Existenz einer in der eidesstattlichen Versicherung erwähnten vertraulichen BR-Arbeitsunterlage, was aber vor einer Anzeigeerstattung gemäß vertrauensvoller Zusammenarbeit (§ 2 BetrVG) erforderlich gewesen wäre.

Wenn diese mageren Hinweise und Annahmen zur Aufnahme von Ermittlungen gegen Heribert Fieber und B.E. ausgereicht haben, dann müssen die erdrückenden Indizien, die gegen die Verantwortlichen bei Siemens vorliegen erst recht einen ausreichenden Anfangsverdacht für die Staatsanwaltschaft ergeben.

Wir fragen uns nun:
  1. Warum zögert der Betriebsrat die Entscheidung monatelang hinaus, ob eine Anzeige erstattet wird? Es müsste ihm klar sein, dass evtl. Verdunkelungsgefahr bestehen könnte und Verjährung der offensichtlichen arbeitgeberseitigen Straftat droht (§77b StGB).
  2. Warum hat der Betriebsrat nicht schon längst durch die Staatsanwaltschaft den Revisionsbericht sicherstellen lassen?
  3. Es hätte ein objektiver, außen stehender Ermittler - also nicht die Siemens-Revision - die Ermittlungen durchführen müssen. Warum nimmt der Betriebsrat das einfach so hin?
  4. Warum lässt sich der Betriebsrat nicht von dem strafrechtlich erfahrenen Anwalt beraten, der die Akten bei der Staatsanwaltschaft eingesehen hat und mit dem Fall vertraut ist?
  5. Warum wird stattdessen ein nur Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beauftragt?
Es ist unsere staatsbürgerliche Pflicht und es liegt im starken Interesse der Belegschaft, dafür zu sorgen, dass dieser Fall aufgeklärt und nichts vertuscht wird. Wir erwarten daher, dass der Betriebsrat im Januar endlich den Beschluss fasst, wegen des Verstoßes gegen §119 BetrVG Anzeige zu erstatten.
(jp/cr)

Do, 22.12.05: Siemens verkauft die Gerätewartung von SBS Fujitsu-Siemens.
Der Siemens-Konzern verkauft die Gerätewartung seiner Tochtergesellschaft Siemens Business Services (SBS) zum 1. April 2006 an das Gemeinschaftsunternehmen Fujitsu-Siemens. Damit hat Klaus Kleinfeld einen Schlußstrich unter das Kapitel der verlustreichen Sparte des Informationstechnik-Dienstleisters SBS gezogen. Seit Jahren hat das sogenannte Geschäft mit Produktnahen Dienstleistungen (PRS), zu denen das Wartungsgeschäft für Computersysteme gehört, nur Verluste angehäuft und zur Schieflage der SBS beigetragen.
Artikel: FAZ.net
(jp)

Mi, 21.12.05: Jedes zweite Meeting ist überflüssig
Jetzt ist es offiziell, was jeder Mitarbeiter schon lange weiß: Jedes zweite Meeting ist überflüssig, weit über die Hälfte ineffizient. Hinzu kommt dass 37% der Arbeitszeit, das sind 84 Arbeitstage, für unnötigen Email-Verkehr verschwendet wird. 61% der Befragten geben an, in fast jedem zweiten Meeting das Gefühl zu haben, dass die Besprechung unproduktiv, nicht zielführend oder sogar umsonst gewesen sei. Berücksichtigt man, dass ein Drittel der Befragten angibt, täglich drei bis vier Stunden in Meetings zu verbringen, wird die Notwendigkeit für einen Wandel in der Meetingkultur mehr als deutlich. Der einzige Vorteil von Meetings ist, dass der Chef den Mitarbeiter sieht und damit kennt. Dies fördert den Aufstieg. Also wird in Deutschland kräftig weiter gemeetet.

Kein Wunder, dass die Produktivität bei solcher Führungs- und Förderpraxis sinkt. Vielleicht sollte man Meeting freie Tage vorgeben. Darüber sollte das Management mal nachdenken. Vielleicht in einem Meeting.
Pressemitteilung
(jp)

Mi, 21.12.05: Gesetzesänderung rund um die Arbeitswelt
Der Bundesrat hat heute etliche Gesetze geändert, die Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitslose betreffen.

Steuerfreibetrag bei Abfindungen gefallen
Die begrenzte Steuerbefreiung für Abfindungen nach einer Kündigung des Arbeitgebers oder nach einer gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses wird aufgehoben. Die Regierung begründet dies damit, dass bei einem Verbleib im Job auch der gezahlte Lohn steuerpflichtig wäre. Allerdings bleiben Abfindungen für die nächsten zwei Jahre steuerfrei, wenn sie heute schon feststehen.
Kommentar:
Unserer Meinung nach besteht wohl doch ein gravierener Unterschied zwischen "Verbleib im Job" und "Abfindung". Im ersten Fall hat man eine realistische Chance über den Zeitraum hinaus, der durch die Abfindungshöhe gedeckt ist, ein Einkommen zu erzielen. Aber mit solchen Feinheiten befassen sich Politiker wohl nicht. Sie kennen Abfindungen wohl nur als Mitgift in eine neue lukrative Tätigkeit.

58er-Regelung bis 2007 verlängert
Bis Ende 2007 wird zudem die so genannte 58er-Regelung verlängert. Demnach können Arbeitslose über 58 Jahre Arbeitslosengeld beziehen, ohne sich um Vermittlung zu bemühen und ohne in der Arbeitslosenstatistik aufzutauchen. Für Arbeitnehmer über 55 müssen Arbeitgeber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Künftig soll zudem schon drei Monate vor Ende eines Arbeitsverhältnisses die Pflicht gelten, sich arbeitssuchend zu melden. Andernfalls kann das Arbeitslosengeld vorübergehend gesperrt werden.

Aus für Weiterbildung älterer Arbeitnehmer ab 2007
Die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung älterer Arbeitnehmer läuft bis Ende 2006 weiter. Und dann?

Ich-AGs laufen Mitte 2005 aus
Laut dem Beschluss des Bundesrats können Ich-AGs nur noch bis zum 30. Juni 2006 weiter gefördert werden.

Kosten für Steuerberater nicht mehr absetzbar
Die Kosten für den Steuerberater sind künftig nicht mehr als Sonderausgaben beim Fiskus absetzbar. Dies geschehe, um das Steuerrecht einfacher zu machen, Ausnahmen abzubauen und die Bemessungsgrundlage zu vereinfachen, heißt es in der Begründung des Gesetzes.
Kommentar: Die Begründung mutet etwas sonderbar an. Man nimmt an, dass das Steuerrecht sich selbst vereinfacht, in dem man die Absetzbarkeit der fachlichen Beratung streicht.
Artikel bei heute.de
(jp)

Mi, 21.12.05: PC-Wartung von SBS vor Verkauf an Fujitsu-Siemens
Der Computerhersteller Fujitsu Siemens Computers steht kurz vor der Übernahme des Wartungsgeschäfts der Siemens-IT-Dienstleistungstochter SBS. Wie die FTD aus Finanzkreisen erfuhr, soll der Verkauf bereits am Mittwoch offiziell bekannt gegeben werden.
Artikel: ftd
(jp)

Mi, 21.12.05: Kleinfeld verschärft das Tempo von Siemens
Der Zeitplan ist streng. Für Projekte des Informationstechnik-Dienstleisters duldet das Management offenbar keinen Aufschub mehr. Mitarbeiter der tief in die Verlustzone gerutschten Sparte SBS berichten von unbezahlten Überstunden bis spät in die Nacht. Von großem Engagement erhoffen sich die Beschäftigten bessere Chancen, ihre Stelle zu retten. Die Unsicherheit über die Zukunft des eigenen Arbeitsplatzes ist groß. Auch in der Kommunikationstechnik zittern die Mitarbeiter. „So schlimm ist es noch nie gewesen”, stöhnt einer von ihnen.

Verschärfen dürfte sich die Lage durch eine neue Konkurrenzsituation. Der schwedische Siemens-Konkurrent Ericsson darf den britischen Telekom-Ausrüster Marconi übernehmen. Das haben die Wettbewerbshüter der EU-Kommission am Dienstag entschieden.
Artikel: FAZ.net
Artikel: gea.de
(jp)

Di, 20.12.05: Mobbing ist eine Straftat und Grund zur fristlosen Kündigung
In unserem Diskussionsforum bitten immer wieder Mobbingopfer verschiedener Firmen um Hilfe. In seiner Gesamtheit kann Mobbing einen Straftatbestand darstellen: Wir weisen mobbende Vorgesetze und Kollegen daraufhin: Eine Strafanzeige wegen Mobbing richtet sich gegen den Täter. Dies ist in der Regel der direkte Vorgesetzte - nicht die Firma oder die Personalabteilung. Außerdem ist Mobbing ein Grund zur fristlosen Kündigung. Wegen der Schwere des Vorfalls bedarf es dazu keiner vorausgehende Abmahnung, denn es ist für den Arbeitgeber nicht zumutbar, insbesondere wegen der Fürsorgepflicht dem Mitarbeiter gegenüber, solche Vorgesetze weiterzubeschäftigen.

Erhält ein Vorgesetzter Kenntnis von Mobbing oder Bossing ist er verpflichtet, dies abzustellen und seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht gegenüber dem Mitarbeiter nachzukommen. Ansonsten macht er sich ebenfalls strafbar.

Eine Strafanzeige kann jeder stellen, nicht nur das Mobbingopfer. Gemäß § 152 Abs. 2 StPO ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet einzuschreiten, sofern ein hinreichender Anfangsverdacht vorliegt. Die Staatsanwaltschaft hat gemäß §§ 160 Abs. 1, 163 StPO dem Sachverhalt zu erforschen und entscheidet dann, ob Klage erhoben wird oder nicht.
(jp)

Mo, 19.12.05: Meuterei auf der Siemens
Die Belegschaftsaktionäre von Siemens wollen dem Vorstand die Entlastung verweigern. Sie kritisieren, dass die Mobilfunksparte verantwortungslos verramscht worden sei.

Der Verein der Belegschaftsaktionäre schreibt dazu an Klaus Kleinfeld:
"Sie haben sich leider voll auf einen Shareholder-Value-Kurs festgelegt. Belegschaftsinteressen spielen so gut wie keine Rolle mehr. Wir appellieren an Sie, die Belegschaftsinteressen nicht weiterhin allein Renditezielen unterzuordnen, sondern eine langfristige Unternehmenspolitik zu betreiben. Aktionärs- und Belegschaftsinteressen sind dabei gleichermaßen zu berücksichti-gen. Wenn Sie das Vertrauen der Mitarbeiter nicht vollends verspielen wollen, müssen Sie ein Mindestmaß an Sicherheit wiederherstellen. Die Belegschaft darf nicht zum Spielball un-ternehmerischer Fehlentscheidungen und Ihrer Renditeziele für 2007 werden."

zur Abstimmung: Siemens auf dem falschen Weg?
Artikel: börse.ARD.de
(jp)

Sa, 17.12.05: Abgruppierung im Zuge von ERA?
Wie wir erfahren haben, befürchten einige Kollegen, dass die Personalabteilung im Rahmen der Einführung von ERA Abgruppierungen durchführen könnte.

Die Eingruppierungen in ERA müssen zwar kostenneutral durchgeführt werden. Das bezieht sich aber auf die Gehälter aller Mitarbeiter insgesamt. Für den einzelnen Mitarbeiter kann das bedeuten, dass er in eine Entgeltgruppe eingruppiert wird, in der er ein niedrigeres Grundgehalt bekommt als bisher. Durch den ERA-Strukturfond wird sichergestellt, dass sich das Einkommen dieser Mitarbeiter durch Ausgleichszahlungen zunächst nicht ändert.

Im Falle von Umgruppierungen (also auch von Abgruppierungen) hat der Betriebsrat nach §99 BetrVG volles Mitbestimmungsrecht. D.h. er kann seine Zustimmung zur Umgruppierung verweigern. Gemäß §99 Abs. 3 BetrVG muss er diese Zustimmungsverweigerung dem Arbeitgeber innerhalb einer Woche nach Unterrichtung schriftlich mitteilen und begründen.

Wir bitten Euch, uns mitzuteilen, wenn Ihr von einer Abgruppierung betroffen sein solltet. Nur dann können wir feststellen, ob bestimmte Personengruppen und Abteilungen betroffen sind oder dies flächendeckend passiert. Bei erkennbarer Systematik hat der Betriebsrat einen guten Widerspruchsgrund (§99 Abs. 2 Nr. 3 u. 4 BetrVG) und wir können durch Öffentlichkeitsarbeit entgegenwirken.
(cj)

Sa, 17.12.05: BAG: Versetzungsklausel erzwingt keine betriebsübergreifende Sozialauswahl
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied 15.12.05, dass die soziale Auswahl auf den Betrieb beschränkt ist, auch wenn der Arbeitgeber aufgrund des Arbeitsvertrags berechtigt ist, den Arbeitnehmer in einen anderen Betrieb zu versetzen (Az.: 6 AZR 199/05). Gemäß §1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung unwirksam, wenn der Arbeitgeber gegen die soziale Auswahl verstoßen hat.

Im vorliegenden Fall wurde ein Betrieb einer Kaufhauskette wegen Insolvenz geschlossen. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis der Mitarbeiter in diesem Betrieb. Ein Arbeitnehmer machte die Notwendigkeit einer betriebsübergreifenden Sozialauswahl geltend und stützte sich dabei auf die Versetzungsklausel in seinem Arbeitsvertrag. Das BAG entschied gegen den Kläger. Eine Versetzungsklausel erzwingt also nicht eine überbetriebliche Sozialauswahl.

Unbenommen bleibt dem Arbeitnehmer aber die Weiterbeschäftigung auf freien Stellen im Unternehmen.
Artikel: beck aktuell
(jp)

Sa, 17.12.05: Gute Nachrichten von BenQ Mobile
BenQ Mobile, der neue Eigner der Siemens Handy-Sparte, kann mit ersten Erfolgen aufwarten. Demnach scheint der Absatz von Siemens-Handies an Fahrt zu gewinnen. Nach Angaben der DigiTimes stieg der Umsatz von BenQ Mobile im Vergleich zum Vormonat um 14 Prozent auf etwa 238 Millionen Euro. Dennoch schreibt BenQ Mobile zunächst noch rote Zahlen - die Rekordverluste aus dem ersten Quartal 2005 wird die ehemalige Siemens Handysparte jedoch nicht wieder erreichen.

Damit dürften die Arbeitsplätze unserer ausgegliederten Kolleginnen und Kollegen der Handy Sparte zunächst gesichert und die von vielen Mitarbeitern befürchtete Schließung von BenQ vom Tisch sein. Trotzdem bleibt abzuwarten wie die Sanierung der Handysparte durch BenQ weiter erfolgt: durch Innovationen oder durch Stellenabbau. Bemerkenswert ist jedoch, dass es der asiatischer Führung gelingt in kürzester Zeit den Umsatz um 14 Prozent zu steigern - trotz deutschen Arbeitsrechts und höheren Gehaltsniveau. Kann es sein, dass nicht die Arbeitnehmerrechte in Deutschland Schuld sind an Umsatzeinbrüchen, sondern schlicht und einfach Defizite im Management vorliegen? Vielleicht sollte man nicht outsourcen und offshoren, sondern einfach fähige ausländische Manager importieren?
Artikel bei Maobile2Day
(jp)

Do, 15.12.05: NCI im Parlament des Deutschen Bundestags
NCI hat es zusammen mit seinem Partnernetzwerk Netzwerk IT in den Bundestag geschafft. Zwar noch nicht ganz auf die Abgeordnetenbank, aber in die Wochenzeitschrift "Das Parlament", deren Herausgeber der Deutsche Bundestag ist. Spätestens jetzt dürften viele Abgeordnete NCI und andere Mitarbeiternetze als eine neue gesellschaftliche Bewegung wahrgenommen haben.

"Den Startschuss", so heißt es in "Das Parlament", "gab 2002 die NCI (Network Cooperation Initiative): Ins Leben riefen dieses Portal ... kritischer Mitarbeiter eines Unternehmens, Siemens-Beschäftigte, die in der Netzwerksparte des Münchner IT-Konzerns von Stellenstreichungen betroffen waren." NCI wird als die größte Web-Plattform kritischer Mitarbeiter eines Unternehmens mit allgemeinpolitischem Anspruch und vielen Tipps über das Arbeitsrecht, über Gerichtsverfahren, für das Verhalten bei Kündigungen, für Personalgespräche, über die Arbeit von Betriebsräten, über Beschäftigungsgesellschaften oder über Hartz IV bezeichnet.

"Ein Anfang war das NCI, ihr seid die Fortsetzung." schreibt Pogo im Forum des Netzwerks IT. Das Parlament bezeichnet Netzwerk IT (www.netzwerkit.de) treffend als Internetdach, unter dem "sich mittlerweile eine ganze Reihe von Initiativen bei verschiedenen Firmen" vernetzen. Die Betreiber der Websites dieser Art, so die Zeitschrift Das Parlament, pflegen inzwischen einen kontinuierlichen Informationsaustausch, der zur Gründung weiterer Mitarbeiternetzwerke wie zum Beispiel das Mitarbeiternetzwerk der Pharma-Branche (www.phmine.de) geführt hat.

Gewerkschaften wie ver.di, die die Vernetzung von Lidl und UPS unterstützen, sehen in den Foren laut Parlament eine neue Chance für ihre Arbeit. Sie hoffen, so leichter Kontakt zu den Angestellten finden zu können.

Leider sieht die IG Metall München das im Gegensatz zu ver.di anders, eine Sichtweise, die letztlich zum Umzug unserer NCI Homepage vom IG Metall Server München geführt hat. "Das richtet sich nicht gegen die Gewerkschaft,", so Inken Wanzek zu Das Parlament, "aber wir fühlten uns in einem zu engen organisatorischen Korsett, das beeinträchtigte unsere Flexibilität".
zum Artikel
(jp)

Mi, 14.12.05: NCI und Netzwerk IT Delegation bei AEG in Nürnberg
Wie aus der Presse zu entnehmen war, droht dem AEG Werk in Nürnberg das Aus. Die Beschäftigten dort bangen um ihre Arbeitsplätze und ähnlich wie bei Opel formiert sich ein Widerstand vor den Werkstoren. NCI und Netzwerk IT waren heute vor Ort, um die AEG Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Dabei begleitete ein Filmteam des ZDF Inken Wanzek, um über ihre Arbeit für vom Arbeitsplatzverlust bedrohten Kolleginnen und Kollegen zu berichten.

Die Stimmung der AEG Kollegen, unter denen sich viele ausländische Arbeitnehmer befinden, war gemischt, von Aufgabe bis kämpferisch. "Im Gespräch mit mir," berichtet Inken Wanzek, "fielen sie plötzlich ins türkische und obwohl ich dann kein Wort verstand, spürte ich doch die Enttäuschung, die Wut, aber auch den Willen alle zusammen zu bringen, um gemeinsam für den Erhalt der Arbeitsplätze zu kämpfen.". Inken hielt eine kurze Ansprache und versicherte den AEG Kollegen die Solidarität von NCI Siemens München. "In diesem Augenblick", berichtet sie "gingen zwei Frauen mit traurigen Blick an mir vorüber. Unsere Blicke trafen sich für einen Augenblick. In diesem Moment wollte ich nur diesen beiden Mut machen," Die beiden Frauen zögerten einen Augenblick und mischten sich dann doch unter die Menge der Kollegen und hörten zu. "Ich hatte bei dem Applaus der Kollegen von AEG das Gefühl, dass unserer Solidarität aus München ihnen für einen kurzen Moment Mut machte."
(jp)

Di, 13.12.05: Verkauf von Com?
Die Analysten seien inzwischen zuversichtlicher, dass es CEO Kleinfeld gelingen werde, die finanzielle Situation von Siemens zu verbessern und somit den Unternehmenswert zu steigern. Nach Einschätzung der Analysten liege die Wahrscheinlichkeit, dass das Unternehmen innerhalb der nächsten sechs bis zwölf Monate die Sparten Siemens Business Services und Siemens Communications veräußern werde, bei 75%.
Yahoo Finanzen

(jp)

So, 11.12.05: Siemens-Tochter steht vor dem Aus
Der Siemens-Konzern greift bei seinen Problemfirmen durch. Nach dubiosen Millionenverlusten werde Siemens die Hamburger Niederlassung seiner Tochter VA Tech Elin mit rund 110 Mitarbeitern schließen, berichtet das Nachrichtenmagazin "Spiegel". Bereits im März müßten sich die Beschäftigten neue Jobs suchen. Auch von seiner Beteiligungsgesellschaft "Siemens Acceleration in Communications" will sich Siemens trennen, so die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung".
Welt.de
(jp)

Sa, 10.12.05: Siemens will Teile von SBS noch dieses Jahr verkaufen
Wie Die Welt.de berichtet will der Siemens-Konzern noch vor Weihnachten einen Teil seines IT-Dienstleister Siemens Business Services (SBS) verkaufen. Wir empfehlen unseren SBS Kolleginnen und Kollegen sich über ihre Rechte bei einem Betriebsübergang zu informieren.
Artikel Die Welt.de
(jp)

Fr, 09.12.05: Siemens verkauft SBS-Geschäftsfeld an Fujitsu Siemens
Siemens wird einem Zeitungsbericht zufolge einen Teil seines defizitären IT-Dienstleisters Siemens Business Service (SBS) an den PC-Hersteller Fujitsu Siemens verkaufen. Bereits kommende Woche solle der Verkauf nach einer Aufsichtsratssitzung offiziell verkündet werden.
Artikel bei reuters
(jp)

Mi, 07.12.05: Ex-Siemens-Manager belastet den Konzern
Der Siemens-Konzern soll nach Angaben eines ehemaligen Managers des Unternehmens regelmäßig Bestechungsgelder bezahlt haben, um Aufträge für Kraftwerke im Ausland zu erlangen. Siemens wies die Vorwürfe auf Anfrage des stern zurück. Das Arbeitsgericht in Nürnberg fand es "einigermaßen seltsam", dass Siemens "keinerlei Nachforschungen" über den Verbleib der nach Andorra überwiesenen 350 000 Dollar angestellt habe.
zum Artikel bei Finanznachrichten.de
(jp)

So, 04.12.05: Die Wahrheit ist immer nur eine Funktion verfügbarer Informationen
Im "Bericht und Kommentar zur Betriebsversammlung, 23./24.11.2005 Standort Mch H" des Betriebsrates hat sich leider der rechtliche Fehlerteufel eingeschlichen.

Dort heißt es:

"Wäre das nicht der Fall gewesen, sondern wäre ihre Arbeit mehr oder weniger 1:1 übergegangen, hätten sie spätestens vor Gericht, zumindest hier in München, vermutlich schlechte Karten gehabt. Dann hätten sie nämlich dem Richter erklären müssen, was denn an ihrer Arbeit plötzlich so schlecht sein soll, nur weil sie bei einem anderen Arbeitgeber angesiedelt ist. Wir mussten also immer sehr genau hinschauen, jeden Einzelfall realistisch bewerten und mit den MitarbeitInnen sehr ehrlich sein."

Nein, das hätten sie dem Richter nicht erklären müssen. Wie in jedem Kündigungsschutzprozess (vorausgesetzt, sie wären gekündigt worden), hätten sie nachweisen müssen, dass innerhalb der Siemens AG freie geeignete Arbeitsplätze vorhanden sind, auf die sie versetzt werden könnten, also das Ultima Ratio Prinzip verletzt wurde. Die Tatsache, dass ihre Arbeit 1:1 übergegangen wäre, hätte dabei überhaupt keine Rolle gespielt. Und dies gilt wie überall in Deutschland ohne Unterschied und wird von den Arbeitgerichten auch so gehandhabt. Insbesondere können wir den Arbeitsgerichten München aus unserer Erfahrung heraus Sorgfalt und Kompetenz bescheinigen.

"Die KollegInnen aus Mch H, die dem Betriebsübergang mit unserer Unterstützung erfolgreich widersprochen haben, hatten gute Gründe. Sie wurde nämlich mehr oder weniger willkürlich ausgesucht, ohne dass sie in ihrer bisherigen Tätigkeit jemals etwas für MD oder CPE gearbeitet hätten und der neue Arbeitgeber konnte ihnen hinsichtlich ihrer neuen Tätigkeit auch nichts sagen."

Für die Widersprüche gegen den Betriebsübergang ist keine Beteiligung des Betriebsrates notwendig. Der Mitarbeiter muss nach Gesetz noch nicht einmal eine Begründung dafür abgeben. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es mit der Menschenwürde, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes unvereinbar ist, den Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, für einen Arbeitgeber zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat. Daher hat jeder Arbeitnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach dieser Unterrichtung, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses schriftlich zu widersprechen (BAG 25.1.2001 NZA 2001, 840, 842).
Die Kollegen hatten bereits vorher ihrer Versetzung zu MD widersprochen und dafür vom Betriebsrat Widersprüche bekommen.

"Von den bundesweit 108 MitarbeiterInnen, die dem Betriebsübergang MD/CPE widersprochen hatte, ist inzwischen, laut Betriebsleitung, für alle, bis auf 20, eine Lösung gefunden worden."

Eine Lösung gefunden im üblichen Sprachgebrauch heißt nicht, dass diese Mitarbeiter innerhalb von Siemens reintegriert wurden. Auch jegliches Verlassen der Firma (z.B. mit Aufhebungsvertrag, oder auch einer nachträglichen Zustimmung zum Übergang ...) ist eine Lösung im Sinne der Personalabteilung.

"Wir hatten auch eine gute Vereinbarung ausgehandelt, obwohl die BR-Spitze und Verhandlungskommission, vor dem Abschluss massiv und persönlich mit Flugblättern, auf Betriebsversammlungen und in der Öffentlichkeit angegriffen wurde."

Die Flugblätter kamen erst nach dem Abschluss der Betriebsvereinbarung und richteten sich nicht gegen diese, sondern gegen das Verhalten des Betriebsrats, der sich nicht gegen den Abschluss von Auswahlrichtlinien aussprechen wollte. Und dies trotz mehrfacher Anfragen beim Betriebsrats und trotz eines Antrages gegen Auswahlrichtlinien, der noch nicht einmal auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung gesetzt wurde. Damit hing das Damoklesschwert der Auswahlrichtlinien, die in der Einigungsstelle hätten drohen können über denen, die dann später möglicherweise gekündigt worden wären. Diese Kollegen hätten dann im Falle von Kündigungsschutzprozessen schlechte Aussichten gehabt, den Prozess zu gewinnen, da das Gericht im Falle von vorhanden Auswahlrichtlinien nur noch auf grobe Fehlerhaftigkeit prüfen kann.

Die Betriebsvereinbarung war nicht neu. Sie lehnte sich eng an die Betriebsvereinbarung zum Stellenabbau bei ICN von 2002 an (und die war gut). Sie lies aber im Gegensatz zu dieser die Regelungen für die zu Kündigenden außen vor. Dadurch wurde Druck auf die Kollegen aufgebaut, da nicht alle Alternativen auf dem Tisch lagen, unter denen sie sich dann hätten entscheiden können. Und genau das ist der Punkt, den wir kritisiert haben, und zwar nicht in Flugblättern, sondern auf unserer Homepage und in den Diskussionsforen.

Die RD-Vereinbarung lehnt sich zwar an diese Betriebsvereinbarung an, regelt aber im Gegensatz zu dieser ausdrücklich auch den Fall für eventuelle spätere Kündigungen. Wobei wir wieder bei der Betriebsvereinbarung von 2002 wären.
(jp/cr)

Sa, 03.12.05: Radio Lora Sendung:Netzwerk IT
Viele von Euch haben schon unsere letzte Radio Lora Sendung über Netzwerk IT vermisst.

Netzwerk IT ist eine offene Plattform für Beschäftigte und Erwerbslose. Dort tauschen sich Interessierte über ihre wirtschaftliche und soziale Lage aus, teilen ihre Erfahrungen mit anderen und informieren sich gegenseitig und organisieren sich. Netzwerk IT ist ein Zusammenschluss, der sich sowohl in der "virtuellen" Welt des Internet abspielt wie auch im echten Leben.

Durch ein Maleur waren die Aufzeichnungen im Studio defekt. Aber NCI wäre nicht NCI, wenn wir nicht irgend jemanden gefunden hätten, der die Sendung aufgenommen hat. Und unsere pfiffigen Techniker verwandelten diese Aufnahme in das gewohnte mp3-Format.
Also hört mal rein, es lohnt sich: http://www.nci-net.de/Archiv/NCIonAir/28-NetzwerkIT-021105-NCIonAir.mp3
(jp)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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