Artikel: März 2006

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Fr, 31.03.06: Bei SAP Wahlvorstand gewählt
Die Mitarbeiter der SAP Betriebe Walldorf und St. Leon-Rot haben gestern mit ca. 80% Zustimmung den Wahlvorstand zur Einleitung einer Betriebsratswahl gewählt.

Die vorausgegangene Ablehnung und jetzige Zustimmung zur Betriebsratswahl zeigt deutlich den großen Einfluss des Arbeitgebers auf diesen Vorgang. Zunächst lehnte der SAP-Vorstand die Betriebsratswahl vehement ab. Speerspitze war Firmengründer Dietmar Hopp. 91% der Belegschaft stimmte gegen die Einsetzung des Wahlvorstandes. Erst als die gerichtliche Einsetzung des Wahlvorstandes drohte, gab die Firmenleitung nach und rief über die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zur Wahl auf. Jetzt stimmten ca. 80% der Belegschaft zu. Angesichts der unsachlich geführten Diskussion ist nicht davon auszugehen, dass die Mitarbeiter aus innerer Überzeugung heute konträr zu damals votierten.

Da keine gewerkschaftlichen Vertreter in den Wahlvorstand gewählt wurden, entschloss sich sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch die Gewerkschaft IG Metall von ihrem Recht Gebrauch zu machen jeweils ein "nicht stimmberechtigtes Mitglied" in den Wahlvorstand zu entsenden (§16 I BetrVG). Angesichts der heftigen Auseinandersetzung und Diffamierungen im Vorfeld, erschien dieser Schritt notwendig, um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
(iw)

Fr, 31.03.06: Teil 4:(Teil-) Betriebsübergang, Widerspruch gegen den Betriebsübergang
Heute klären wir die Frage, was es mit dem Widerspruch gegen den Betriebsübergang auf sich hat und welche Folgen dieser Widerspruch hat.

Unterrichtung und Widerspruch
Folgen des Widerspruches
Wann hat man eine Chance, die Klage zu gewinnen?
Folgen des Widerspruches - Spezialfälle
Ein Widerspruch ist wie gesagt nur dann sinnvoll, wenn man eine Chance hat, die Kündigungsschutzklage zu gewinnen bzw. wenn man einen Kündigungsschutz hat, der nicht zusammenbricht. Und wenn man zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Com Bereich bei Siemens länger überlebt als der übergehende Bereich bei TietoEnator.
(cr)

Do, 30.03.06: Fusionserwartungen in der Telekommunikationsbranche
Die Anbieter von Telekommunikationsnetzen müssen sich laut Experten auf eine Fusionswelle einstellen, berichtete die Financial Times Deutschland am Dienstag. "Nach der Ankündigung einer möglichen Fusion von Alcatel und Lucent müssen Firmen wie Nortel, Juniper, Ericsson und Siemens Telekom ihre Lage überdenken", meint Lee Doyle vom Marktforscher IDC. "Sie müssen dann entweder zukaufen oder sich kaufen lassen." Mark Bieberich von der Yankee Group sieht die Situation ähnlich: "Sollte die Milliardenfusion zwischen Alcatel und Lucent tatsächlich passieren, erwarte ich in rascher Folge weitere Fusionen." Die Analysten schließen keinen der Telekommunikationsanbieter aus. Wichtig sei, Kunden wie Vodafone oder der Deutschen Telekom in Zukunft sämtliche Teile und Dienstleistungen aus einer Hand zu liefern. Hinzu kommt, dass der Markt für Mobilfunknetze rückläufig eingeschätzt wird. "Ich denke, dass nach den starken Investitionen in UMTS sowie in die Basisinfrastruktur für Mobilfunk in der Dritten Welt in den nächsten Jahren die Auftragslage stagnieren und teilweise sogar zurückgehen wird," urteilt Sylvain Fabre von Gartner Research. Das Geschäft mit der Ausrüstung von Mobilfunknetzen sei zwar im Vorjahr um zwölf, 2004 sogar um 20 Prozent gewachsen. Für 2006 prognostiziert der Analyst jedoch einen leichten Rückgang des derzeit knapp 50 Milliarden Dollar schweren Marktes. Wachstum sieht er erst wieder ab 2009.

Auch für Siemens ist es eine strategische Entscheidung. Die Frage ist ‚Ja' oder ‚Nein' zur Telekommunikation. Ein ‚dazwischen' wird es aufgrund des scharfen Konkurrenzdruckes wohl nicht geben. Auch dem Kundenwunsch alles aus einer Hand zu liefern, könnte Siemens durch weitere Verkäufe immer weniger entsprechen.

Was dies für die Mitarbeiter heißt, bleibt offen. Klar ist nur, entspannen wird sich die Lage so schnell nicht.
Artikel: FTD
(iw)

Do, 30.03.06: Teil 3: (Teil-) Betriebsübergang, Was passiert, wenn TietoEnator kündigt?
TietoEnator übernimmt die EWSD-Entwicklung und die Kunden-Dokumentation von Siemens. Es ist davon auszugehen, dass das Projekt EWSD mit dem Übergang zu TietoEnator in aktive Wartung überführt wird (falls das nicht bereits geschehen ist). Die Verträge mit den bisherigen Kunden werden abgewickelt, aber keine neuen Kunden mehr gewonnen. Was das für ein Projekt heißt ist klar: Es gibt keine Neuentwicklungen mehr für EWSD, sondern lediglich noch kleinere Änderungswünsche der bisherigen Kunden und Fehlerbehebung. Spätestens nach einem Jahr fallen praktisch keine größeren Arbeiten mehr an (das ist zumindest der Erfahrungswert aus anderen Projekten). Für die Kunden-Dokumentation kann man das ähnlich sehen - keine Neuentwicklung, kein Bedarf für überarbeitete Dokumentationen. Siemens hat zwar zugesagt, für ca. 5 Jahre Dienstleistungen von TietoEnator zu beziehen, niemand weiß aber bisher, wie dieser Vertrag genau aussieht. Niemand weiß, ob die Mannschaft, die bisher die EWSD-Entwicklung gemacht hat, diese Dienstleistungen erbringen soll oder gar ob und welche neuen Aufgaben auf die Entwickler zukommen werden.

Davon auszugehen, dass eine (Teil-) Betriebsschließung oder Kündigungen bei TietoEnator in nicht allzu ferner Zukunft stattfinden könnten ist also nicht ganz abwegig. Es gibt zwei Möglichkeiten, mit diesem Thema umzugehen: Ihr könnt den Kopf in den Sand stecken, oder Euch damit auseinandersetzen. Ob Kündigungen oder eine (Teil-) Betriebsschließung drohen, lässt sich beim derzeitigen Informationsstand abschließend noch nicht sagen. Man sollte diese Möglichkeit aber in seine Überlegungen mit einbeziehen.
(cr)

Mi, 29.03.06: Teil 2: (Teil-)Betriebsübergang, Schutzklausel
Regelungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die ihr beim Betriebsübergang zu TietoEnator mitgenommen habt, werden durch §613a I S.2 BGB geschützt. Diese Schutzklausel regelt, dass diese Rechtsnormen nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Überganges zu Euerem Nachteil geändert werden dürfen.

Nach Ablauf eines Jahres kann TietoEnator diese Betriebsvereinbarungen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§77 V BetrVG).

Achtung: Unter diese Schutzklausel fallen keine Regelungen aus einem individuellen Arbeitsvertrag.

TietoEnator kann also sofort nach dem Betriebsübergang die individuellen Bedingungen des Arbeitsvertrages ändern, aber nur: Tarifvertragliche Regelungen, die in den Arbeitsvertrag übergegangen sind, können nach BAG-Rechtsprechung wie Tarifverträge gekündigt werden, da der Arbeitnehmer nicht besser oder schlechter gestellt werden soll als ohne Betriebsübergang.
(cr)

Di, 28.03.06: Lasst Euch nicht isolieren
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ihr von der Ausgliederung nach TietoEnator betroffen seid,

wie unten stehendes Stimmungsbild zeigt, bestimmt die Angst vor einer ungewissen Zukunft die Ausgliederung zu TietoEnator. Diese Angst begründet sich einerseits im mangelnden Vertrauen zur Firma Siemens, von der man nicht mehr annimmt, dass sie das Wohl der Mitarbeiter im Auge hat. Zum anderen ist diese Angst und Unruhe aber auch eine ganz normale menschliche Reaktion auf das Gefühl, einer nicht einzuschätzenden Entwicklung gegenüberzustehen, die die eigene Existenzgrundlage betrifft.

Deshalb möchten wir Euch eine Betriebsversammlung in Erinnerung rufen, die Heribert Fieber 2002 gehalten hat. Damals drohte der massive Stellenabbau bei ICN. Es herrschten ähnliche Gefühle bei denen vor, die davon betroffen waren. Aus dieser Betriebsversammlung ist mir ein Satz in Erinnerung geblieben: "Lasst Euch nicht isolieren."

Damals konnte niemand sagen, wie der Weg wohl aussehen wird, der zu gehen war. Damals drohten Kündigungen, heute Ausgliederungen. Damals wie heute sind die Gefühle gleich, herrscht die Sorge über die Zukunft vor, deren Entwicklung man nicht mehr einschätzen kann.

Meist bleibt der Mensch mit seiner Angst alleine. Er verbirgt sie. Angst wird als Schwäche gesehen, nicht als natürliche Reaktion auf eine unnatürliche Situation.

Das Wort "Lasst Euch nicht isolieren," heißt auch, sich mit seinen Ängsten, seinen Gefühlen auseinanderzusetzen, heißt sie dem anderen mitzuteilen. Dazu gehört Mut. Zu diesem Mut wollen wir Euch ermuntern.

"Lasst Euch nicht isolieren," heißt auch, sich nicht gefangen nehmen zu lassen von düsteren Gedanken, sich nicht von Panik treiben zu lassen, bei der ein Wort der Angst das nächste verstärkt.

"Lasst Euch nicht isolieren," heißt die Flucht vor der Realität, bei der man nur den Rücken und nicht das Gesicht des anderen sieht, zu stoppen. Es heißt, stehen zu bleiben, sich umzudrehen, dem anderen in das Gesicht zu sehen, mit ihm zu reden, so dass auch dieser auf seiner Flucht innehalten kann.

Es sind nur wenige Worte, derer es bedarf, um diesen emotionalen Kreislauf zu durchbrechen: Wie geht es dir? Was empfindest du? Was können wir machen? Dieses "du", dieses "wir" durchbricht die Isolierung, die durch das Verschließen der Gefühle entsteht. Dieses "wir" lässt nicht mehr allein sein. Dieses "wir" gibt den Gefühlen einen Raum, wo sie sein können. Dieses "wir" schafft Raum, öffnet das blockierte Denken wieder, so dass Sachinformationen greifen können, die vorher, ebenso klar gesprochen, gar keine Chance hatten, Gehör zu finden.

Wir vom NCI bieten Euch die Möglichkeit an, uns das zu schreiben, was Euch bewegt. Wir vom NCI sind ein Nachrichtenportal, bieten viel Sachinformation an, aber wir sind auch für den Menschen da, der keine Maschine ist, den man nicht von heute auf morgen, umpflanzen kann, der Zeit benötigt, um die Dinge zu ordnen, anzunehmen, zu verwerfen. Wir wollen Euch helfen, zu der Entscheidung zu finden, die für Euch ganz persönlich die richtige ist. Wir wollen Euch helfen Fehler zu vermeiden, die aus Unwissenheit und emotionalen Stress entstehen können.

Wir können die Entscheidungen von Siemens nicht aufhalten, aber wir können Euch sagen: Wir stehen zu Euch und tun das, was in unserer Macht steht. Taucht auf aus der Untergangsstimmung, tretet aus der Isolation heraus, schließt Euch zu Gruppen zusammen. Jeder von Euch kennt jemanden, der auch von der Ausgliederung betroffen ist. Geht zusammen ein Bier trinken, nehmt Papier und Bleistift mit, drückt aus, was ihr empfindet, was Euch bewegt. Formuliert Eure Fragen und Ängste, teilt sie uns mit. Wir werden Euch antworten, mit Euch diskutieren. Nehmt die Sache in die Hand und lasst Euch nicht überrollen.

Dann erscheint es plötzlich möglich, einen Weg zu finden, der gangbar ist. Wir sind schon einmal einen schweren Weg zusammen gegangen. Und die, die ihn gegangen sind, wissen, dass es gut war ihn zusammen zu gehen.Warum sollten wir das nicht ein zweites Mal tun?
(iw)

Di, 28.03.06: Untergangsstimmung bei Com FN PV PD und Com CD NI UD
In den von der Ausgliederung betroffenen Bereichen beherrscht die Angst um die Zukunft den Alltag. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Angst vor Kündigung oder Teilbetriebs- oder Betriebsschließung. Niemand, so berichten Mitarbeiter, glaubt so recht, dass sie bei der neuen Firma lange überleben werden. Siemens, so heißt es in Mitarbeiterkreisen, benütze TietoEnator nur, um ihre eigenen, überwiegend älteren Mitarbeiter, abzubauen. Einige sehen die Vereinbarung, dass Siemens fünf Jahre lang Aufträge an TietoEnator geben wird, als Preis für ihre Entsorgung. Es wird befürchtet, dass Siemens 2007 Com schließt, und dass dann die versprochenen Aufträge bei TietoEnator weg brechen. "Terminator" heißt TietoEnator inzwischen unter den Betroffenen, die TietoEnator als Endstation für sich empfinden. Die Mitarbeiter befürchten Kündigungen, sobald sie nach TietoEnator gewechselt sind.

Die Mitarbeiter fühlen sich über ihre Zukunft im Unklaren gelassen. "Niemand erwähnte, zumindest nicht in meiner Dienststelle, dass wir mit dem Übergang erst einmal unseren Arbeitsplatz behalten. Das habe ich erst auf der NCI-Homepage gelesen," sagte ein Mitarbeiter. In den betroffenen Abteilungen macht sich der große Frust breit. Die Motivation ist auf dem Tiefstand. Niemand hat mehr so recht Lust, die Arbeit aufzunehmen und einfach weiterzumachen. "Es ist auch schwierig, sich von dieser Untergangsstimmung nicht mitziehen zu lassen, denn es wird den ganzen Tag lang über nichts anderes mehr geredet," sagte eine Mitarbeiterin, "Wie es den verbleibenden Mitarbeitern bei Com gehen wird, weiß man nicht. Ich fürchte, es wird nichts Gutes auf sie zukommen. Ich weiß überhaupt nicht, wie ich mit der Sache umgehen soll."

Selbst Vorgesetzte stehen unter enormen Druck. Emotionen kochen hoch, wenn Mitarbeiter ankündigen, einen Betriebsrat zu den bevorstehenden Gesprächen mitnehmen zu wollen. "Ich frage mich, wieso reagieren die Chefs so, wenn doch alles in Ordnung ist," schrieb ein Mitarbeiter an NCI.

Sicherlich sind die Ängste nicht alle sachlich begründet, aber ernst nehmen sollte man sie schon. Wir nehmen Eure Ängste ernst und versuchen Euch mit Aufklärung zu helfen. Uns helfen Eure Stimmungsberichte und Fragen, die Lage einzuschätzen.
(iw)

Di, 28.03.06: Analysten erwarten die Zerschlagung von Com
Die Fusion von Alcatel und Lucent erhöht den Konkurrenzdruck auf die Telekommunikationssparte Com. Die Financial Times Deutschland befürchtet, dass sie das den Ausstieg aus dem Telefongeschäft für Siemens bedeuten könnte.

Die Analysten sind sich einig, dass Com es bis April 2007 nicht schaffen wird die Zielmarge von 3,5% auf 8% zu steigern. "Man mache sich Gedanken über strategische Partnerschaften," sagte ein Firmensprecher. Finden sich keine Partner ist die Zerschlagung von Com wahrscheinlich. Daran wird sich nach Meinung der Analysten auch nichts mit dem neuen Com-Leiter Eduardo Montes Pérez ändern. Der Spanier könnte am Ende auch den Part des Abwicklers übernehmen, warnen sie.
Artikel: FTD
(iw)

Mo, 27.03.06: Teil 1: Was nimmt der Mitarbeiter beim Betriebsübergang mit?
Mitarbeiter haben bei uns angefragt, was beim Wechsel von Com FN PV PD und Com CD NI UD auf sie im Einzelnen zukommt. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Wir werden Euch in mehreren Teilen, Eure Fragen beantworten. Die Artikel findet Ihr zusammengefasst auf unserer Siemens-Com-Seite wieder.

Im Falle von Com FN PV PD und Com CD NI UD, wechselt ein Betriebsteil der Siemens AG zu dem neuen Arbeitgeber TietoEnator. Dort werden die Mitarbeiter in den Bereich Telecom & Media integriert. Siemens wird für ca. 5 Jahre Dienstleistungen von TietoEnator beziehen.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei einem solchen (Teil-) Betriebsübergang bestimmen sich nach §613a BGB.

Was nimmt der Mitarbeiter beim Betriebsübergang mit?

Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis
(Gesamt-) Betriebsvereinbarungen
Tarifvertrag
Spezialfälle
Zusammenfassung
In den nächsten Tagen erzählen wir Euch, was unter die Schutzklausel fällt, was passiert, wenn TietoEnator kündigt und was es mit dem Widerspruch gegen den Betriebsübergang auf sich hat.
(cr)

Mo, 27.03.06: Portrait von Eduardo Montes Perez
Eduardo Montes, der Noch-Chef des Spanien-Geschäfts von Siemens, denkt durch und durch deutsch. Seit 1975 ist er in verschiedenen dort tätig.
Portrait
(iw)

Mo, 27.03.06: Arbeitnehmervertreter des SAP-Aufsichtsrat ruft zur Bildung eines Wahlvorstands auf
Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtrat (ANV) von SAP ruft nun per E-Mail die SAP-Mitarbeiter auf, einen Wahlvorstand zu wählen:
"Nachdem drei Kollegen die Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratsratswahl bei der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt haben, sind nun alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgerufen, einen Wahlvorstand aus den eigenen Reihen zu wählen. Dazu wurde für den 30. März ab 16 Uhr eine Betriebsversammlung einberufen."

Diesem Schritt war eine ungeheure Diffamierungsschlacht und extreme Polemisierung in einem Internet-Forum vorausgegangen, durch die insbesondere die drei SAP-Mitarbeiter und die IG Metall Heidelberg angegriffen wurden. Die Mitarbeiter hatten am am 2. März zu dem aufgerufen, was nun knapp einen Monat später geschieht: Die Wahl eines Wahlvorstandes, der die Betriebsratswahl einleiten soll.

Dietmar Hopp, SAP-Firmengründer, hatte intensiv Stimmung gegen die Gründung eines Betriebsrats bei SAP gemacht. Die Belegschaft wurde zunehmend falsch informiert. In seinen Chefzeiten bei SAP lautete seine Standardauskunft: "Wer einen Betriebsrat gründet, der fliegt." Er drohte mit der Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland und scheute auch nicht davor zurück seinen Einfluss auf die Politik geltend zu machen. Die FDP Fraktion stellte einen Antrag auf Änderung des Verfahrens zur Einsetzung eines Wahlvorstandes und begründete diesen mit der Gefährdung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Dabei ist die Stimmung der SAP-Belegschaft heute nicht mehr so gut, wie noch vor ein paar Jahren, in denen mit kostenlosen Mittagessen in der Werkskantine, einer sehr großzügigen Firmenwagenregelung sowie einer stattlichen Altersversorgung, die Mitarbeiter bei der Stange gehalten werden konnten. Der Arbeitsdruck ist mit dem zunehmend härter werdenden Wettbewerb gestiegen. Immer mehr Arbeit soll in immer kürzerer Zeit erledigt werden. Im Gegenzug nehmen die Freiheiten und die Arbeit in hoher Eigenverantwortung ab. Die Unzufriedenheit wächst. "SAP veramerikanisiert zunehmend" sagt ein Mitarbeiter.

So könnte es durchaus sein, dass die SAP-Mitarbeiter, die den Betriebsrat, nun wählen, diesen bald brauchen können. SAP hat nun bald ein Alleinstellungsmerkmal verloren: Trotz seiner Größe ist SAP dann keine betriebsratsfreie Zone mehr.

Dieser Erfolg gebührt auf jeden Fall den drei Mitarbeitern, die den Weg bis zum Arbeitsgericht nicht gescheut haben, um ihr Recht, einen Betriebsrat zu gründen, einzufordern, auch, wenn es wohl noch dauern wird bist SAP einen Betriebsrat hat, in dessen Geschäfte sich der Arbeitgeber nicht ständig einmischt.

Weitere Informationen:
SAP-Seite bei NCI
SAP-Seite bei IG Metall Heidelberg
(iw)

Mo, 27.03.06: Umbau der Siemens Konzernspitze geht weiter
Laut Spiegel (aktuelle Ausgabe) geht 2008 höchstwahrscheinlich Arbeitsdirektor Jürgen Radomski in den Ruhestand. Nachfolger könnte Johannes Feldmayer, Mitglied des Siemens Zentralvorstands und ehemaliger Strategie-Chef, sein. Der Spiegel beruft sich dabei auf Insiderinformationen.
(iw)

Sa, 25.03.06: Ausgliederung von Com-Bereichen beunruhigt Mitarbeiter bei PSE Wien
Die Mitarbeiter bei PSE Wien sind ziemlich aufgeschreckt, weil offenbar die gesamte PSE-Leitung nichts von der Ausgliederung gewusst hat. Der Bereich PSE SMC (ca. 400 Mitarbeiter), der eng mit Com München zusammenarbeitet, ist zu mindestens 50% abhängig von COM-Aufträgen. Die Wiener Kollegen fürchten, dass TietoEnator eine scharfe Konkurrenz für PSE Wien sein wird. Stammhaus-Budgets werden schon seit einigen Monaten ständig gekürzt, obwohl die Arbeitsmenge gleich geblieben ist. Siemens fordert niedrigere Stundensätze von PSE Wien. Das bewirkt, dass immer mehr Arbeit von Österreich in die billigeren, osteuropäischen Regionen der PSE verlagert wird. Die PSE expandiert auch inzwischen nach Rumänien, weil die Slowakei "voll" ist.
(um/iw)

Fr, 24.03.06: Ergebnis der BR-Wahl Siemens München Martinstraße
"Jede Stimme zählt." Wie oft hört man bei Wahlen diesen Ausspruch. Wie oft denkt man, es ist doch egal, ob ich zur Wahl gehe oder nicht. Doch bei der Betriebsratswahl bei Siemens München Martinstraße zählte für NCI tatsächlich jede Stimme. Diese hat NCI den zweiten Betriebsratssitz gebracht. IG Metall und AUB gewannen je elf Sitze, die Future@Siemens/AIN drei Sitze und die ebenfalls neue Liste BIG erlangte wie NCI zwei Sitze im Betriebsrat Mch M. Die Wahlbeteiligung ist mit 46,3% etwas gleich wie 2001 (47,4%). Weitere Details finden Sie hier.

Bei der letzten Betriebsratswahl 2001 in Mch M war NCI noch nicht angetreten, konnte es auch nicht, denn es gab NCI damals noch nicht. Das Mitarbeiternetz hat sich erst Ende 2002 im Rahmen des massiven Stellenabbaus in der Hofmannstraße aus der Belegschaft heraus formiert. In diesen gut drei Jahren ist unsere Homepage zu einer viel gelesenen Seite geworden, wir haben vielen Kollegen mit Tipps weitergeholfen und es gelang bei Siemens Mch H und Mch M das Vertrauen der Belegschaft zu gewinnen.

Es ist ein toller Erfolg für NCI, über den wir uns natürlich sehr freuen. NCI und die BR-Listen des "Mitarbeiternetz NCI" bedanken sich bei allen Wählerinnen und Wählern für Ihr Vertrauen, und natürlich auch bei allen die uns im Wahlkampf tatkräftig unterstützt haben!" Wir hoffen, weiter durch gute Arbeit überzeugen zu können.
(iw)

Fr, 24.03.06: Com-Ausverkauf bereits seit Juni 2005 bekannt
Ein Blick in unser Archiv brachte zutage: Überraschend kommt der Ausverkauf bei Com nun wirklich nicht. Bereits im Juni 2005 berichtete Capital (Ausgabe 14/2005) von einer vertraulichen Vorlage des damaligen Bereichsvorstandsvorsitzenden Lothar Pauly. Dort hieß es, dass Siemens nach dem Verkauf von Com MD an BenQ sich auch von weiteren Com-Bereichen trennen will. Lothar Pauly plante damals bereits eine "Portfoliobereinigung" sowie eine "Konzentration auf ausgewählte Geschäftsfelder wie Mobile Netze, Breitbandzugang und Services" und kündigte die "Separierung" und den "Cash out" von Aktivitäten und das "aktive Screening möglicher Partnerschaften" an. Weiterhin stellte er weitere "Kapazitätsanpassungen" in Aussicht, da die "Restrukturierung in Hochlohnländern" mit einer "weiteren Verlagerung in Niedriglohnländer" verbunden sei.

Die Verweildauer unserer Com-Bereichsvorstandsvorsitzenden ist mit Lothar Pauly (11 Monate) auf 9 Monate bei Thomas Ganswindt gesunken. Es war nie die Rede davon (so wie es jetzt überall in der Presse nachzulesen ist), dass Thomas Ganswindt diese Aufgabe nur „kommissarisch“ übernommen hätte. Wir sind gespannt, wie lange Eduardo Montes Perez durchhalten wird.
Artikel: „Interne Vorlage bei Siemens“.
(cr)

Fr, 24.03.06: Die Vision von Macht, Geld, Ansehen - der Umbau der Siemens Konzernspitze
Den Umbau in der Siemens Konzernspitze treibt Klaus Kleinfeld zügig voran. Spätestens der Weggang von Heinz-Joachim Neubürger lässt alte Machtkämpfe offensichtlich werden. Neubürger hatte wie Kleinfeld auf den Chef-Sessel spekuliert. Heinrich von Pierer entschied sich jedoch gegen ihn, eine Entscheidung, die Neubürger niemals ganz überwunden hat, heißt es dazu in börse online. "Uns ist nicht bekannt, dass Herr Neubürger bereits eine neue Position hat", kommentierte Siemens.

Neubürger war aber nicht nur Konkurrent von Klaus Kleinfeld und Gegenspieler von Heinrich von Pierer, sondern vor allem beliebt bei Bankern und Analysten. Neubürgers Abgang ließ die Siemens-Aktie empfindlich fallen. Joe Kaeser dagegen, der eigentlich Josef Käser heißt, wird von den Finanzexperten mit Skepsis betrachtet. "Es war schon reichlich grotesk," erinnerte sich ein Analyst. Kaeser hat bei der verlustreichen Handy-Sparte keine gute Figur gemacht. Er und Rudi Lamprecht, der damalige Mobile Chef, konnten keine guten Zahlen verkünden und wollten trotzdem die Analysten von gut gehenden Geschäften überzeugen.

Kleinfeld möchte, die aus seiner Sicht, verstaubte Siemens Kultur modernisieren und setzt auf eine jüngere Mannschaft. Die Finanzwelt beobachtet diesen Umbau kritisch. "... theoretisch [ist] das Risiko [gegeben], dass der Finanzchef zu einem Ja-Sager wird. Dass sich um Kleinfeld herum eine Kaste bildet und nach außen und innen abschottet," meint Analyst Kitz. Auch intern regen sich Bedenken. "Mit einem amerikanischen CEO-Habitus kommen Sie hier bei Siemens nicht weiter", sagte ein Siemens-Manager. "Schließlich gebe es in den Vereinigten Staaten keinen Aufsichtsrat." In München aber kann Kleinfeld ohne seinen Aufsichtsratschef nicht viel machen." Und das ist Heinrich von Pierer und dieser ist nicht bereit im Schatten seines Nachfolgers zu stehen.

Was aber bedeutet dieses Gerangel an der Konzernspitze für die Mitarbeiter? Viel, wenn man die Charaktere ansieht. Siemens soll nach dem Willen von Konzernchef Kleinfeld in Zukunft noch internationaler werden. "Wir tragen dazu bei, die großen Probleme des Planeten zu lösen." sagt Kleinfeld und es klingt Selbstüberschätzung aus diesen Worten. Kleinfeld fordert von seinen Mitarbeitern eine Hochleistungskultur, alles zu geben, sich auszupowern. Doch was, wenn der Mensch nicht mehr kann? Dieser Gedanke scheint für den Konzernchef keine Rolle zu spielen, schließlich gibt es genug internationale Ressourcen, zu denen er auch Menschen zählen dürfte. Wer nicht Branchenbester ist, wird aussortiert. Zeit bleibt den Unternehmensteilen nicht mehr viel dazu, genau noch ein Jahr. Nach wie vor müssen die IT-Tochter SBS und das Kommunikationsgeschäft bei Siemens Com extreme Leistungssteigerungen bieten, wenn sie im Kernverbund bleiben wollen. Warnschüsse hat es bereits gegeben, Unternehmensteile wurden schon abgestoßen. Dass dies unter dem neuen Finanzchef Kaeser nun leichter gehen wird, darüber sind sich die Analysten einig. "Kaeser steht für aktives Beteiligungsmanagement", sagt Analyst Kitz. "Das heißt: Deals werden künftig aktiver betrieben." Mit Kaeser als Finanzchef wird Kleinfeld unpopuläre Entscheidungen leichter durchsetzen können. Joint Venture und Beteiligungsverkäufe werden wohl zum Siemens Alltag werden. "Siemens sei ohnehin zurzeit noch zu breit aufgestellt, um effizient geführt zu werden. Da kann niemand wirklich den Überblick behalten." Auch darüber sind sich die Analysten einig.

Der Ausverkauf von Com scheint nicht nur begonnen zu haben, sondern bereits in vollem Gange zu sein. Ein Klaus Kleinfeld gibt sich nicht der Illusion hin, dass Com in einem Jahr seine Marge mehr als verdoppeln kann. Und Klaus Kleinfeld hängt nicht an Traditionen. Romantisches Erinnern, dass Siemens mit der Kommunikationstechnik zum Weltkonzern geworden ist, ist nicht seine Sache. Er hat andere Visionen. Sein Vorbild ist der US-Riese General Electrics (GE) und wie GE-Chef Jeffrey Immelt oder dessen Vorgänger Jack Welch möchte er sein. Welsch brachte GE mit seiner Politik des Verkaufens oder Schließens von verlustbringenden Unternehmensteilen und des Zukaufens zukunftsträchtiger Technologien an die Weltspitze. Mit seiner Ausrichtung auf neue Geschäftsgebiete wie Gesundheit, Energie, Wasserversorgung, Mobilität, Sicherheit und Industrie eifert Kleinfeld schon heute Jeffrey Immelt nach. Vor allem im Gesundheitssektor, in der Lichttechnik und in der Energieerzeugung sind der US-Konzern und Siemens deshalb erbitterte Konkurrenten.

Die Mitarbeiter sollten sich keiner Illusion hin geben. Kleinfeld wird zu seinen Worten stehen: "Verantwortung trage ich vor allem gegenüber unseren Aktionären. Gegenüber Deutschland verspüre ich eine solche nicht."
(iw)

Do, 23.03.06: Arbeitsbedingungen bei TietoEnator
TietoEnator ist ein nicht tarifgebundenes Unternehmen. Es existiert jedoch ein Betriebsrat. Die Mitarbeiter arbeiten 40 Stunden pro Woche mit Gleitzeit. Sie beziehen durchschnittlich 20 Prozent niedrigere Gehälter als vergleichbare Arbeitnehmer der Siemens AG. Es ist damit zu rechnen, dass TietoEnator in absehbarer Zeit den übergehenden Mitarbeitern Arbeitsverträge mit firmenüblichen Konditionen anbieten wird.
(cr)

Do, 23.03.06: Com-Ausgliederung: Was kann der Betriebsrat tun?
Die Ausgliederung der Com-Bereiche Com FN PV PD und Com CD NI UD unterliegen nicht nur den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und des Bürgerlichen Gesetzbuches (§613a BGB), sondern auch denen des Umwandlungsgesetzes (§1 I Nr. 2 UmwG). Aus diesen Gesetzen leiten sich Rechte für Betriebsrat und Arbeitnehmer ab.

Bei einer Ausgliederung sind Käufer und Verkäufer verpflichtet, alle erkennbaren Konsequenzen und absehbaren Maßnahmen, die sich daraus ergeben, so darzustellen, dass die Arbeitnehmer und der Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat (GBR) die auf sie zukommenden Auswirkungen der Ausgliederung erkennen und beurteilen können.

Siemens und TietoEnator müssen Arbeitnehmer und Betriebsrat/GBR umfassend über den Betriebsübergang aufklären. Umwandlungsrelevante Informationen sind z.B.:
Allgemeine Informationsrechte
Grundsätzlich ist der Betriebsrat über alle Belange, die die Belegschaft betreffen, rechtzeitig und umfassend zu informieren (§§ 90, 80 II Satz 1 BetrVG). Dies gilt insbesondere für die Personalplanung (§92 I BetrVG). Rechtzeitig bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat spätestens vor dem endgültigen Entschluss über die Maßnahme einschalten muss. Dabei kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, ihm die zur Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§80 II Satz 2 BetrVG).

Siemens informierte am 21.03.06 mittags den Betriebsrat Hofmannstraße über die Ausgliederung oben genannter Bereiche. Dabei wurde bekannt, dass der Vertrag bereits im Mai 06 unterschrieben werden soll. Der Betriebsrat muss jedoch gemäß §90 II BetrVG bereits im Planungsstadium informiert werden, das so früh wie möglich und spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem der Arbeitgeber noch Alternativen überlegt. (BAG 18. 7. 1972 AP BetrVG 1952 § 72 Nr. 10, BAG 11. 12. 1991 AP BetrVG 1972 § 90 Nr. 2; LAG HH 20. 6. 1985 DB 1985, 2308; DKK/Klebe Rn. 18; GK-BetrVG/Wiese Rn. 5).

Informationsrechte aus Betriebsänderung
Da eine Ausgliederung häufig mit einer Betriebsänderung einhergeht, stehen dem Betriebsrat die Rechte aus §111 BetrVG zu. Ist dies der Fall müssen Betriebsrat und Arbeitgeber einen Interessenausgleich versuchen. Ein Sozialplan kann erzwungen werden (§§112, 112a BetrVG).

Verhandlungen zwischen Siemens und dem Betriebsrat/GBR haben noch nicht stattgefunden. Gegenstand der Verhandlungen könnten z.B. Vorruhestandsregelungen oder Abfindungen sein, wenn ein Arbeitnehmer dem Betriebsübergang widerspricht.

Informationsrecht des Betriebsrats aus dem Umwandlungsgesetz
Neben den Informationsrechten des Betriebsrats und Wirtschaftausschusses im Rahmen von §§80 II, 90, 92, und 106 BetrVG räumt das Umwandlungsgesetz dem Betriebsrat einen zusätzlichen Informationsanspruch ein. Der Betriebsrat hat das Recht den Umwandlungsvertrag einzusehen. Daher muss gemäß §126 III UmwG der Umwandlungsvertrag spätestens einen Monat bevor die beteiligten Unternehmen dem Kauf zustimmen, dem zuständigen Betriebsrat oder GBR aller beteiligten Unternehmen zugestellt werden. Der Betriebsrat oder GBR hat also einen Zuleitungs- und Aushändigungsanspruch auf den Umwandlungsvertrag bzw. dessen Entwurf.

Da der Umwandlungsvertrag mit TietoEnator im Mai unterschrieben werden soll, muss der Entwurf dieses Vertrages dem GBR/BR spätestens im April zugestellt werden.

Informationsrechte aus dem Wirtschaftsausschuss
In Unternehmen mit mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein Wirtschaftsausschuss zu gründen. Der Wirtschaftsausschuss berät wirtschaftliche Angelegenheiten wie Rationalisierungsmaßnahmen, Ausgliederungen etc. mit dem Unternehmer. Dazu ist er rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Der Wirtschaftsausschuss muss nun seinerseits den Betriebsrat unterrichten (§106 BetrVG). Nach herrschender Rechtsauffassung ist der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich vor dem BR also in einem frühen Stadium der Zielsetzung und Planung zu informieren.

Offensichtlich wurde der Wirtschaftsausschuss von Siemens jedoch erst am Dienstag, den 21.03.06 per Mitteilung über den Verkauf informiert. Dies ist immer dann der Fall, wenn keine Zeit ist mit einem wichtigen Vorgang auf die nächste Wirtschaftsausschusssitzung zu warten. Es ist anzunehmen, dass die Planung dieser Ausgliederung bereits vor einem halben Jahr in einem fortgeschrittenen Stadium war, wie man aus dem Bericht vom Manager Magazin vom 18.09.05 schließen kann. Dann hätte Siemens den Wirtschaftsausschuss und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat bereits vor Monaten über die geplante Ausgliederung informieren müssen, damit Alternativen hätten entwickelt werden können. Eine Alternative wäre z.B. gewesen, die Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und sie mit neuen Aufgaben zu betrauen.

Betriebsrat und GBR sowie der Wirtschaftsausschuss müssen frühzeitig die Möglichkeit haben nach Integrations- und Strukturkonzepten im Zusammenhang mit der Umwandlung zu fragen. Gleiches gilt für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Es kann ein Bericht verlangt werden, aus dem hervorgeht, welche Ausschüsse, Teams und Projekte anlässlich der bevorstehenden Umwandlung gebildet wurden, an welchen Fragestellungen dort gearbeitet wird, welche Ergebnisse bereits vorliegen bzw. wann weitere Ergebnisse zu erwarten sind.

Verletzung der Informationspflicht kann Inkrafttreten des Umwandlungsvertrags verzögern
Eine Umwandlung wird erst mit der Eintragung beim zuständigen Registergericht am Sitz des übernehmenden Unternehmens wirksam. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört auch ein Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Umwandlungsvertrags oder seines Entwurfes an den zuständigen Betriebsrat bzw. GBR (§17 I UmwG i.V.m §125 UmwG). Liegen diese Unterlagen nicht vor, wird das Registergericht die Eintragung des Umwandlungsvertrags ablehnen, weil die gesetzlichen Erfordernisse nicht eingehalten wurden.

Versäumen es die an dem Verkauf beteiligten Unternehmen, den jeweiligen Betriebsräten den Umwandlungsvertrag rechtzeitig zuzuleiten, kann der Betriebsrat bzw. der GBR im Wege eines einstweiligen Beschlussverfahrens die Zuleitung der Verträge bzw. ihrer Entwürfe erwirken.

Betriebsrat und GBR können auch beim Registergericht vorstellig werden, um die Eintragung in das Register und damit das Wirksamwerden der Umwandlung solange zu verhindern, bis die an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften ihre gesetzlichen Informationspflichten erfüllt haben.

Wird der Umwandlungsvertrag fristgerecht dem Betriebsrat bzw. GBR übergeben, fehlt es ihm aber an einer befriedigenden Darstellung der Folgen der Umwandlung für die Arbeitnehmer, dann kann sich der Betriebsrat bzw. GBR ebenfalls an das zuständige Registergericht wenden, um die Registereintragung solange zu verhindern bis die Angaben zu den Auswirkungen der Umwandlung vollständig sind.

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben im Umwandlungsvertrag unvollständig, falsch oder fehlerhaft waren, können Maßnahmen strafrechtlicher oder schadensersatzrechtlicher Art gegen die Verantwortlichen auf der Grundlage des §313 UmwG eingeleitet werden.

Wenn die Verletzung der Informationspflicht das Wirksamwerden des Vertrages verzögern kann und damit die Gefahr besteht, dass der Käufer abspringt, ist anzunehmen, dass der Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss und den GBR sowie den Aufsichtsrat schon länger rechtzeitig und umfassend informiert hat (schließlich wusste das Manager Magazin ja auch schon ansatzweise Bescheid).
(iw/cr)

Mi, 22.03.06: Ausverkauf von Com hat begonnen
Überraschend erreichte uns gestern die Nachricht über den Verkauf von Com FN PV PD (Product Development) und Com CD NI UD (User Documentation) an die skandinavische TietoEnator. Doch wirklich überrascht waren wir nicht, hatte doch das Manager Magazin bereits am 18.9.05 im Artikel „Siemens baut 4224 Stellen ab“ gemeldet: „Bei den Mobilfunk- und Festnetzen entfallen 797 Positionen (Deutschland: 311).“ In den beiden an TietoEnator übergehenden Bereichen arbeiten 277 Kollegen, die zur Zahl 311 fehlenden 34 Mitarbeiter dürften durch die natürliche Fluktuation zu erklären sein. Damals schon erschien uns die Zahl 311 zu krumm, als dass sie einem hypothetischen Planspiel entstammen könnte. Solche Zahlen nennt man nur, wenn man bereits eine fertige Liste mit den betroffenen Mitarbeitern vorliegen hat. Es ist folglich davon auszugehen, dass auch die übrigen Zahlen, die das Manager Magazin damals genannt hat, korrekt sind.

Das bedeutet, dass das Enterprisegeschäft am stärksten betroffen sein wird, dort soll um 2838 Arbeitsplätze reduziert werden, davon 2049 in Deutschland. Im Bereich Schnurlostelefone und andere Geräte belaufen sich die Streichungen auf 294 weltweit, davon 205 in Deutschland. Zudem soll die Com-interne IT nach Indien verlagert werden, was weitere 295 Arbeitsplätze kostet. Das Manager Magazin weiter: dann „… schrumpft Com auf die Hälfte der ursprünglichen Größe. Übrig bleibt dann nur noch das Geschäft mit den Mobilfunk- und Festnetzen für Telekommunikationsbetreiber.“

Leider ist dieser Artikel nicht das einzige Indiz für einen geplanten Ausverkauf bei Com. Der Artikel „Schlussverkauf bei Com“ vom 15.2.06 im Manager Magazin löste in der Belegschaft eine erhebliche Unruhe aus. „Siemens-Chef Klaus Kleinfeld …“ hieß es dort, „…will die problembeladene Kommunikationssparte Com zerlegen. Nach Angaben von Siemens-Managern sollen die einzelnen Arbeitsgebiete entweder verkauft oder in Kooperationen eingebracht werden.“

Diese Unruhe in der Belegschaft führte zu zahlreichen Beschwichtigungsversuchen und Durchhalteparolen von Seiten des Managements bis hin zu einem Auftritt Klaus Kleinfelds auf der letzten Betriebsversammlung in der Hofmannstraße (wir berichteten), auf der er die Berichte als reine Spekulationen abtat. Wirklich dementiert wurde die Meldung aber weder von Klaus Kleinfeld noch von Thomas Ganswindt.

Heute nun konnten wir im Manager Magazin („Skandinavier kaufen bei Com ein“) lesen: „Siemens gibt den kompletten Bereich Forschung und Entwicklung für die traditionelle Telefontechnologie sprich Festnetz ab. Das sei ein schrumpfendes Geschäft, sagte eine Siemens-Sprecherin im Gespräch mit manager-magazin.de. Siemens wolle sich auf die IP-Telefonie - sprich auf das Wachstumsgeschäft konzentrieren.“ Das kann nur heißen, dass Siemens sich nicht nur von Com FN PV PD, sondern von der gesamten Com FN Entwicklung trennen wird.

Aber es kommt noch schlimmer. Ebenfalls heute wurde bekannt gegeben („Kleinfeld baut um, Neubürger geht“), dass unter anderem Thomas Ganswindt sich aus dem Com Bereichsvorstand zurückzieht. In seiner E-Mail an die Com-Mitarbeiter vom 9.9.05 ([Info] My first week at Com) schrieb Hr. Ganswindt noch: "Die Doppelfunktion als Zentralvorstand der Siemens AG und Bereichsvorstandsvorsitzender wird mich sicherlich fordern, aber ich habe genau gewusst, auf was ich mich einlasse. Ich bin nicht nur für kurze Zeit hier angetreten. Richten Sie sich auf eine lange Zusammenarbeit ein!" Jetzt steht in Siemens Heute, den internen online-Nachrichten: "... er [Eduardo Montes Perez] tritt im Bereich Communications (Com) an die Stelle von Thomas Ganswindt, der diese Aufgabe für eine Übergangszeit zusätzlich übernommen hatte und sich nun wieder auf seine Funktion als Mitglied des Zentralvorstands konzentrieren wird." Sind neun Monate eine lange Zusammenarbeit? Ist dies nicht eher ein Anzeichen dafür, dass der Ausverkauf von Com beschlossene Sache ist, wenn man meint, auf den Sanierer verzichten zu können?

Der Verdacht liegt nahe, dass der Verkauf von Com FN PV PD und Com CD NI UD nur der Anfang vom Ende sind. Ich kann daraus nur schließen, dass die "Spekulationen" im Artikel des Manager Magazins vom 15.2. wohl doch keine Spekulationen waren und Siemens jetzt scheibchenweise Com abstoßen wird.

Leider wurden wir vom Management zu oft falsch oder nicht informiert. In künftigen Umfragen, wie dem Opinion Poll, sollten wir daher ankreuzen, dass wir uns durch das Siemens-Management nicht informiert fühlen. Die für uns relevanten Informationen erfahren wir und meist auch der Betriebsrat frühzeitig aus dem Manager Magazin oder anderen online-Medien.

Das Vertrauen seiner Mitarbeiter, Herr Kleinfeld, kann man nicht durch theoretische Abhandlungen in Büchern (wie z.B. Building Trust) wiedergewinnen, auch wenn die Aussagen noch so schön klingen, sondern nur durch überzeugendes Handeln und das vermisse ich.
(cr)

Mi, 22.03.06: Ausgliederung bei Siemens Com: Emotionales
Entscheidende Veränderungen, von denen man selbst betroffen ist, erzeugen innere Unruhe, insbesondere dann, wenn man das Gefühl hat, nicht alle Fakten zu kennen und (noch) nicht alle Zusammenhänge zu durchschauen. Was kann man tun?
  1. Ruhe bewahren. Wie?
    Ruhe bewahrt man, wenn man sich klar macht,
  2. Sich informieren über:
  3. Diskutieren, Fragen stellen, Antworten bekommen und geben, Argumente abwägen
  4. Auf der Basis von sachlichen Argumenten überlegen, ob ein Widerspruch gegen den Betriebsübergang sinnvoll ist. Eine solche Entscheidung sollte nie aus der Emotion heraus gefällt werden, denn sie ist nicht rückgängig zu machen.
  5. Entscheiden und handeln, am besten nicht isoliert
(iw)

Di, 21.03.06: Siemens Com: Transfer der 270 Siemens-Mitarbeiter soll bis 1.7.06 abgeschlossen sein
Wie heute bekannt wurde sollen 270 Mitarbeiter der Siemens Bereiche Com FN PV PD und Com CD NI UD sollen bis zum 01.07.06 von der Firma TietoEnator übernommen werden. Die Verhandlungen zwischen TietoEnator und Siemens stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist geplant die Bereiche TDM-Switching und Migration zu Next-Generation Networks in den Bereich Telecom & Media von TietoEnator zu integrieren. Der Geschäftsbereich Telecom & Media beschäftigt 5.000 Mitarbeiter in 14 Ländern. Der Vertrag zwischen der Siemens AG und TietoEnator soll im Mai unterzeichnet werden.

Kooperation Siemens und TietoEnator
Zwischen Siemens und TietoEnator besteht eine langjährige Zusammenarbeit. In den letzten Jahren hat TietoEnator bereits Mitarbeiter von Siemens Finnland, Nokia, Alcatel und Ericsson übernommen und nach Aussage von Frank Eser, Leiter der Entwicklung von Kernkomponenten in Telekommunikationsnetzen bei Siemens Communications, erfolgreich integriert. Als Bestandteil der Vereinbarung wird Siemens für ca. 5 Jahre Dienstleistungen von TietoEnator beziehen. Der Vertrag wird sich in der zweiten Hälfte 2006 vermutlich mit 15 Mio. EUR auf TietoEnators Umsatzerlöse auswirken, der Gesamtumfang beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR.

TietoEnator Deutschland - Standorte
Die TietoEnator Deutschland ist eine GmbH, eingetragen am Amtsgericht Frankfurt(HRB 75570) mit Standorten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München (Sandstraße 33, Garmischerstraße 10), Regensburg, Stuttgart, Ulm.

TietoEnator Deutschland - Rechtsform
Sie entstand im Dezember 2005 durch Verschmelzung der TietoEnator GmbH, Hamburg auf die TietoEnator S.E.S.A. AG, und gleichzeitige Umwandlung in eine GmbH. Sie beschäftigt ca. 500 Arbeitnehmer. Geschäftsführer der GmbH sind Jürgen Hatzipantelis (Vorsitzender der Geschäftsführung), Patricia Emmel, Michael Graben und Walter Hübler. Der dreiköpfige Aufsichtsrat wurde am 20.2.06 gewählt. Ihm gehören an: Peter Lindgren, Ingenieur, wohnhaft in Täby, Schweden (Vorsitzender), sowie Ari Martti Vanhanen, Ingenieur, wohnhaft in Helsinki, Finnland (stellvertretender Vorsitzender). Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurde von den Arbeitnehmern gewählt: Hasso Schendel, System-Ingenieur, wohnhaft in Berlin.

TietoEnator - International
TietoEnator ist in über 20 Ländern vertreten: Belgien, China, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Malaysia, Niederlande, Norwegen, Russland, Schweden, Singapur, Slowakai, Tschechische Republik, Ukraine und die USA.

Portfolio
TietoEnator ist einer der größten Anbieter von IT-Dienstleistungen in Europa. Ziel von TietoEnator ist es ein Global Player im Telekommunikationsbereich zu werden", sagt Ari Vanhanen, President, TietoEnator Telecom & Media. Das Produktspektrum des Geschäftsbereichs Telecom & Media umfasst R&D-Dienstleistungen, Consulting, IT-Systementwicklung und die Integration für die gesamte Wertschöpfungskette in den Märkten der Telekommunikation und der Medien. Schwerpunkt ist die Beratung, Entwicklung und Betrieb der technologisch bestimmten Geschäftsprozesse der Kunden.

Geschäftszahlen
2004 hatte sie 12773 Mitarbeiter, einen Umsatz von € 1.525 Mio., einen EBIT von 194,5 Mio. und eine Umsatzrendite von 12,8%. 2005 stieg die Mitarbeiterzahl auf 15001, der Umsatz auf 1.682 Mio., der EBIT fiel auf 183,3 Mio. und die Umsatzrendite auf 10,9%.
(iw/cr)

Di, 21.03.06: Ausgliederungen bei Siemens Com
Die Siemens AG beabsichtigt die Betriebsteile Com FN PV PD und Com CD NI UD auszugliedern. Bei der Ausgliederung soll es sich um einen Verkauf an ein europäisches Unternehmen handeln. Es dürften davon ca. 270 Mitarbeiter betroffen sein. Der Betriebsrat wird heute Mittag über die Details der Ausgliederung informiert. Für heute Nachmittag hat die Betriebsleitung eine Mitarbeiterversammlung für die betroffenen Bereiche einberufen.

Passend dazu gibt es einen NCI Artikel, der schon im September 2005 die Zukunft voraussah ...
"Wenn ich eine so krumme Zahl wie 311 für FN ins Spiel bringe, dann müssen die Planungen schon ziemlich weit gediehen sein, oder?"
(iw)

Di, 21.03.06: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei SAP Wahlvorstand installieren
Für Donnerstag, den 30. März, um 16 Uhr haben die Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat zu einer Betriebsversammlung eingeladen, um dort einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl zu wählen. Damit kommt das Unternehmen der Einsetzung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht Mannheim zuvor.
(iw)


Mo, 20.03.06: Offener Brief zum FDP Antrag 16/967 zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Die FDP möchte die Einrichtung von Betriebsräten abhängig machen von der Zustimmung von 25% der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu hat sie einen Antrag (16/967) zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes formuliert. Die FDP stellt dabei an die Voraussetzungen zur Wahl eines Betriebsrates höhere Anforderungen als an die des Bundestages. Sie gib vor, die Stärkung der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer zu erreichen, bewirkt mit diesem Antrag aber das genaue Gegenteil davon.

Damit dieser Antrag nicht unwidersprochen bleibt, haben wir einen Offenen Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt, in dem wir unsere Stellungnahme zu diesem Antrag formuliert haben. Wir sind der Meinung, dass nicht nur die SAP, sondern auch die Arbeitnehmer Gehör finden sollten.
Stellungnahme zum FDP-Antrag 16/967
(iw/cr)

Mo, 20.03.06: Führungskräfte bei DaimlerChrysler auf der Kündigungsliste
Daimler-Chrysler will bis 2008 rund 6 000 Stellen in Verwaltung und Management des Konzerns abbauen; das ist jede fünfte Stelle. Von den leitenden Angestellten sind 30 Prozent von dem Personalabbau-Programm betroffen. Um den Managern den Abschied zu versüßen will Daimler-Chrysler jedem Manager, der freiwillig aus dem Unternehmen aussteigt, zwei Bruttomonatsgehälter pro Berufsjahr zahlen. (Davon können normale Siemens Mitarbeiter nur träumen...) Sollten die Manager das Angebot nicht annehmen, würde die Kündigung ausgesprochen, hieß es weiter.
Artikel: wiwo
(kb)

Sa, 18.03.06: Was ist Dummheit?
"... als dumm bezeichnet man jemanden, von dem man die Fähigkeit zur Einsicht oder zum richtigen Urteil erwarten würde, der diese Fähigkeit aus Faulheit, Opportunismus, emotionalen oder anderen Gründen nicht nutzt. Eine Voraussetzung für Dummheit sind demnach das Vorhandensein eines gewissen Maßes an Intelligenz und eine intellektuelle Unredlichkeit. Unwissenheit ist nicht dumm. Beispielsweise können Kinder unwissend und zugleich sehr intelligent sein. Auch geistig behinderte Menschen sind nicht dumm. Aber dumm sind Personen, von denen man erwarten kann, dass sie es eigentlich besser wissen sollten."
Reason Online
(iw)

Sa, 18.03.06: BR-Wahlergebnis in Mch H
Erwartungsgemäß fiel die Wahlbeteiligung heuer etwas niedriger aus als noch vor zwei Jahren. Im Jahr 2004 lag sie bei 70%, bei der diesjährigen Wahl sank sie auf 57%. Wahlgewinner (mit Mandate-Zuwachs) sind NCI und AIN, Verlierer sind AUB und ULH/UNS. Die AUB-Liste und die AUB-nahen „Neuen von Enterprise“ haben in Summe 1 Mandat verloren. Die IGM-Liste hat die geleiche Anzahl von Mandaten errungen und hat auch diesmal die absolute Mehrheit verfehlt. Die NCI-Liste hat ihr Ziel, von 1 auf 2 Mandate zu wachsen, erreicht und bedankt sich bei ihren Wählern für ihr Vertrauen.

Kommentar
Es ist gut, dass die IG Metall Liste die abolute Mehrheit verfehlt hat, nicht weil es die IG Metall ist, das gleiche würde ich bei jeder anderen Liste auch sagen. Absolute Mehrheiten verleiten dazu zu diktieren, statt zu diskutieren. Absolute Mehrheiten bergen die Gefahr in sich immun für konstuktive Kritik zu werden. Wenn man um Mehrheiten ringen muss, muss man seine Ziele darstellen, seine Argumente auf den Tisch legen, sich mit den Argumenten der anderen auseinandersetzen. Die Minderheiten kommen zu Wort, müssen von der Mehrheit gehört werden. Dies kann der demokratischen Auseinandersetzung nur förderlich sein und stärkt die Demokratie im Betrieb.
NCI-BR-HP
(iw)

Sa, 18.03.06: BenQ-Standort Ulm vor der Schließung
Die Geschäftsleitung von BenQ Mobile hat entschieden, den Standort Ulm zu schließen. Die MitarbeiterInnen wurden am Freitag Vormittag über den Entschluss informiert. Den Beschäftigten wurde im Vorfeld Versetzungen auf andere Arbeitsplätze z.B. in München angeboten.
Artikel: IGMetall
(iw)

Do, 16.03.06: FDP beantragt im Deutschen Bundestag Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
                       zur Einsetzung des Wahlvorstands für Betriebsratswahlen


Ausgerechnet die FDP, die mit ihren 9,8% zu den kleinen Parteien im Bundestag zählt, verweigert 9% der SAP-Mitarbeitern die Gründung eines Betriebsrats, und begründet dies damit, dass 91% der SAP-Mitarbeiter gegen einen Betriebsrat votiert haben. Die FDP hat einen Antrag im Deutschen Bundestag zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes gestellt und diesen u.a. damit begründet, dass ein Betriebsrat, die Flexibilität des internationalen Großkonzerns SAP im internationalen Wettbewerb gefährde.

Es ist doch erstaunlich, überrascht aber eigentlich nicht wirklich, wie schnell die Politik reagiert, wenn Arbeitgeber bzw. ein Milliarden schwerer Aktionär wie Dietmar Hopp, die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes fordern. Die FDP bereitet unter der Nummer 16/967 einen Antrag auf Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vor und bezieht sich dabei auf die Absicht von Arbeitnehmern bei SAP, einen Betriebsrat zu wählen. Seltsamerweise hat sich die Politik kaum für die illegale Ausspähung der Betriebsratsdaten durch die Siemens AG am Standort München Hofmannstraße interessiert, obwohl doch hier die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates durch die unglückselige Verquickung von Staatsanwaltschaft und Großkonzern bedenklich verletzt wurden.

Könnte es sein, dass sich die Politiker für die Interessen der Arbeitnehmer und die Rechte ihres Betriebsrat weniger interessieren als für die Interessen der Arbeitgeber? Wir wollen es ihnen nicht unterstellen, aber auffällig ist dieser schnelle Antrag der FDP zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes schon. Wundern ist erlaubt, auch das gehört zur Demokratie.

Die FDP wird durch ihren Antrag, der momentan noch eine elektronische Vorabversion ist, dem Deutschen Bundestag vorschlagen §§ 16 II Satz 1, 17 IV Satz 1 BetrVG zu ändern, nach dem drei Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft, einen Wahlvorstand durch das Gericht einsetzen lassen können, wenn er nicht in einer Betriebsversammlung zustande kommt. Nach dem Antrag zur Gesetzesänderung sollen künftig erst auf Antrag von 25 Prozent der wahlberechtigten Arbeitnehmer ein Wahlvorstand eingesetzt werden können.

Um nicht den Eindruck zu erwecken, die FDP sei gegen die Arbeitnehmer wählt sie als Titel für die Antrag zur Gesetzesänderung pikanterweise "Stärkung der Selbstbestimmung der Arbeitnehmer".

Der Gesetzesentwurf beginnt mit lobenden Worten für die SAP, sie schaffe in Deutschland jährlich hunderte von Arbeitsplätzen. Das ist erfreulich und wir wollen dies auch nicht bestreiten. Doch was hat dies mit der Einsetzung eines Betriebsrats zu tun? Werden Firmen jetzt mit Gesetzesänderungen belohnt, nur weil sie aus eigenem unternehmerischen Interesse, Arbeitnehmer einstellen? Oder glaubt ausgerechnet die FDP, dass SAP dies aus sozialen Neigungen tut?

Die FDP weist in ihrem Antrag weiter daraufhin, dass die Aufgaben einer Arbeitnehmervertretung bei SAP durch die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat erfolgreich wahrgenommen werden, ja, so betont die FDP, dies sei sogar durch einen Vertrag mit dem Vorstand gesichert. Dabei verkennt die FDP bzw. möchte es verkennen, dass die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz für den Arbeitnehmer stärker sind, als die Verträge, die die SAP mit den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat abschließt. Es sei hier nur ein Beispiel erwähnt, nämlich §102 V BetrVG. Nach diesem erhalten Mitarbeiter, die im Falle einer Kündigungsschutzklage einen qualifizierten Betriebsratswiderspruch ihr eigen nennen können, die Weiterbeschäftigung und damit die Gehaltsfortzahlung bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses. Dies bedeutet Existenzsicherung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung und eine Entlastung des Staates, der kein ALG I oder II zahlen muss. Die Arbeitnehmervertreter bei SAP im Aufsichtsrat können einen solchen Betriebsratswiderspruch nicht bereitstellen.

Danach folgt im Antrag der FDP, die hinlänglich bekannte Gewerkschaftsschelte, so z.B. "Fremdbestimmung der Gewerkschaft bedeutet ein Mehr an Bürokratie und weniger Flexibilität im internationalen Wettbewerb. Der Erfolg, den SAP mit seiner Unternehmenspolitik erreicht hat, wird gefährdet" und so weiter und so fort. Dabei verkennt die FDP, dass nicht die Gewerkschaft, sondern 500 Arbeitnehmer (9%), die einen gültigen Arbeitsvertrag mit SAP haben, sich für einen Betriebsrat ausgesprochen haben. Die IG Metall Heidelberg unterstützt die Kollegen lediglich, so wie Herr Hopp und der Arbeitgeberpräsident Hundt den SAP Vorstand auch unterstützt. Aber was für den einen, den Arbeitgeber legitim ist, wird, zumindest laut FDP und anderen, den Arbeitnehmern nicht zugestanden. Wenn Arbeitnehmer sich Unterstützung von ihrer Interessengemeinschaft holen, ist das Fremdbestimmung, wenn Arbeitgeber dies tun, ist das weitsichtiges und überlegtes Handeln. Das zweierlei Maß ist bei allem guten Willen nicht mehr zu übersehen, selbst, wenn man beide Augen zudrückt.

Weiter ist die FDP besorgt um den Betriebsfrieden. Sie schreibt: "Die Einsetzung eines Wahlvorstandes gegen den Willen der Beschäftigten kann erhebliche Unruhe und Unfrieden in der Belegschaft hervorrufen und so den Interessen der Arbeitnehmer schaden." Der Laie staunt, der Fachmann wundert sich und fragt warum. Denn der Wahlvorstand hat nur die Betriebsratswahl nach den präzisen Vorschriften der Wahlordnung vorzubereiten. Es ist dann die Belegschaft, die den Betriebsrat wählt und wenn die Belegschaft will, dass nur die Arbeitnehmervertreter, die jetzt im Aufsichtsrat, ihre Interessen wahrnehmen, diese auch im Betriebsrat wahrnehmen, dann kann die Belegschaft diese und nur diese wählen. Dann aber weiß man sicher, dass die Belegschaft diese Vertretung wirklich haben möchte. Heute weiß man das nicht. Heute wurde sie einfach vom Vorstand dazu bestimmt.

Vielleicht versteht die FDP ein politisches Beispiel besser. Sie hat bei der letzten Bundestagswahl ein Ergebnis von 9,8% erzielt, nur wenig mehr als Mitarbeiter für den Betriebsrat bei SAP gestimmt haben. Also 90,2 % lehnen die FDP ab. Ohne Zweifel eine deutliche Mehrheit. Die FDP wäre mit diesen 9,2% eine Koalition mit der CDU/CSU eingegangen, um die Regierung zu bilden, wenn es gereicht hätte. Nach ihrer eigenen Logik wäre dies höchst undemokratisch, denn schließlich lehnen ja 90,2% der Bevölkerung die FDP ab. Dies ist vergleichbar dazu, dass 90% der SAP-Belegschaft, einen Betriebsrat ablehnen. Es ist nicht der Wille der Mehrheit des Volkes bzw. der SAP-Belegschaft, dass eine solche Minderheit Regierungsverantwortung übernimmt. Also wäre es, wenn man der Gesetzesvorlage der FDP zum Betriebsverfassungsgesetz folgt, doch nur folgerichtig, dass man die 5% Klausel auf 25% erhöht, denn es könnte in der Bevölkerung eine große Unruhe entstehen, wenn gegen den Willen der Mehrheit des Volkes eine so kleine Partei in Regierungsverantwortung kommt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die FDP einen solchen Gesetzesentwurf stützen würde, der übrigens nicht verfassungsgemäß wäre, denn eine solche Sperrklausel in dieser prozentualen Höhe würde gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit verstoßen - das sei aber nur so nebenbei bemerkt.

Vielleicht sollte die FDP ihren Antrag noch einmal überdenken, weil sonst könnte ich auf die Idee kommen, mir ein paar Volksvertreter zu suchen, die bereit sind meinen Wählerwillen zu unterstützen, dass eine solche Minderheit wie die FDP nie mehr an der Regierung beteiligt werden darf. Ich fürchte aber für den Erfolg fehlen mir ein paar Milliarden Euro.
(iw)

Do, 16.03.06: Gesetzlicher Mindestlohn
Laut WSI-Analyse wurde in Großbritannien der gesetzliche Mindestlohn seit Einführung 1999 um über 40 Prozent erhöht, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit um 25 Prozent sank. In Ländern mit tariflicher Regelung gebe es wegen hohen Gewerkschafts-Organisationsgrads oder durch rechtliche Regulierung flächendeckende Wirkung. In Deutschland weise die Mindestlohnsicherung immer größere Lücken auf.
Artikel: Allgemeine Zeitung
(iw)

Do, 16.03.06: Stellenabbau bei DaimlerChrysler
Der Automobilkonzern DaimlerChrysler geht in Kürze den Stellenabbau in der Zentrale an. Als erstes sollen die Manager gehen. Bis 2008 will DaimlerChrysler jede fünfte Stelle in der Verwaltung streichen, um Kosten zu sparen und Doppelarbeit zu vermeiden. Die Führungskräfte stehen dabei schlechter dar als die einfachen Angestellten, genießen sie doch keinen Kündigungsschutz durch die bis Ende 2011 laufende Beschäftigungssicherung bei der DaimlerChrysler AG.
Artikel: Wirtschaftswoche
(kb)


Mi, 15.03.06: Pressefreiheit ist ein kostbares Gut, das Verantwortung voraussetzt
Wolfgang Münchau, Kolumnist der FT und der FTD hat Demokratie offensichtlich nicht verstanden und wie eine Räterepublik funktioniert, weiß er wohl auch nicht, da er ansonsten das deutsche Wirtschaftssystem in seinem Artikel "Barbaren vor den Toren" vom 15.3.06 in der FTD nicht mit dieser vergleichen würde.

In einer Räterepublik wählt das Volk alle öffentlichen Funktionsträger. Diese Räte sind Gesetzgeber, Regierung und Gerichte in einem. Es gibt also keine Gewaltenteilung und auch keine Vielfalt von Parteien. Die Räte sind der Basis verantwortlich, an ihre Weisungen gebunden und jederzeit abrufbar (imperatives Mandat).

Wendet man nun - so wie es Wolfgang Münchau vorschlägt - den Begriff der Räterepublik auf einen Betrieb an, dann müssten alle, die zu dem Betrieb gehören alle Funktionsträger dieses Betriebes, also Betriebsrat, leitende Angestellte, den Vorstand und die Besetzung eventueller Schiedsstellen wählen. Die Arbeitnehmer dürften natürlicherweise die Mehrheit haben. Jeder weiß, dass die Arbeitswelt - gerade wegen unserer Demokratie (dass wir in Deutschland eine haben, dürfte hoffentlich unstrittig sein) - anders aussieht.

Art. 2 GG garantiert nämlich dem Unternehmer im Rahmen der Persönlichkeitsrechte seine unternehmerische Freiheit, unterwirft diese, wie alle Freiheitsrechte, jedoch einer Einschränkung: "... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...". Und diesen Zusatz scheinen Arbeitgeber immer wieder zu vergessen. Denn dieser Zusatz räumt auch anderen Interessengruppen in unserer Gesellschaft, z.B. Arbeitnehmern, Gewerkschaften, Minderheiten, wie Schwerbehinderten, Rechte ein. Ein Recht davon ist, einen Betriebsrat zu wählen.

Dieses Recht ist auf demokratischem Wege zustande gekommen. Es passierte den Deutschen Bundestag, dessen Abgeordnete in direkter, freier und geheimer Wahl vom deutschen Volk gewählt wurden. Daher ist das Recht, einen Betriebsrat zu wählen und damit der Betriebsrat selbst, demokratisch legitimiert. Im Falle einer Räterepublik stände es mit der unternehmerischen Freiheit wesentlich schlechter. Der Vorstand wäre nämlich in seinem Abstimm- und Entscheidungsverhalten direkt der Basis, d.h. den Mitgliedern des Betriebs, also mehrheitlich der Belegschaft gegenüber verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden. Folgte er den Weisungen nicht, würde er abgesetzt werden. Da wir aber keine Räterepublik, sondern eine Demokratie und Art. 2 GG haben, ist der Arbeitgeber davor geschützt. Wir sehen also deutlich, dass es unsere demokratischen Grundsätze sind, die beiden Parteien erlauben, ihre Interessenvertretungen zu gründen.

Warum ist das so? Warum haben die Väter des Grundgesetzes dem Unternehmer nicht die völlige unternehmerische Freiheit überlassen, nach dem Motto "wen ich brauche nehme ich, wen ich nicht brauche, werfe ich heraus."? Der Grund liegt darin, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, stabile demokratische Verhältnisse zu schaffen. Demokratie hat im Grundgesetz einen so hohen Stellenwert, dass sie auch nicht mit einer Grundgesetzänderung, z.B. in eine Räterepublik, verwandelt werden kann (Art. 79 II i.V.m. Art. 20 I GG). Das Grundgesetz räumt jedem Deutschen sogar das Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der versucht, diese Ordnung zu beseitigen, berechtigterweise nur dann, wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist (Art. 20 IV GG). Dies schließt übrigens auch die Sozialstaatlichkeit und die Grundrechte ein.

Zur Erhaltung der Demokratie und Sozialstaatlichkeit ist es erforderlich, wie uns die Geschichte lehrt, dass Menschen ein stabiles existenzielles Auskommen haben, Familien gründen und sich auch um diese kümmern können. Das sagte auch Heinrich von Pierer in seiner Rede am 15. April 2004 vor dem UN-Sicherheitsrat. Ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitsplatz nicht einfach ablehnen, wenn er Geld braucht, um sich und seiner Familie Wohnung und Essen zu finanzieren. Der Arbeitgeber dagegen kann die Arbeitsbedingungen diktieren. Ihm ist es egal, ob er Arbeitnehmer A oder B einstellt, meist kann er auch noch auf C warten. Er leidet deswegen keinen Hunger, wird nicht wohnungslos. A, B oder C ist irgendwann gezwungen, einen Arbeitsplatz anzunehmen, egal wie die Bedingungen sind. Die sich immer weiter verbreitenden 1-Euro-Jobs zeigen dies deutlich. Es herrscht also ein natürliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer - wer dies leugnet leidet unter Realitätsverlust. Demokratie ist immer dann gefährdet, wenn hohe Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit unter den Menschen vorherrscht und wenn in der Bevölkerung das Gefühl entsteht, ihr Recht auf Deckung ihrer Grundbedürfnisse, wie Wohnung und Nahrung, ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben (Art. 1, 2 GG) nur mit Gewalt erstreiten zu können.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Arbeitsrecht und mit diesem das Betriebsverfassungsgesetz, einschließlich des Rechts der Arbeitnehmer ihre Interessenvertretung im Betrieb zu wählen, begründet. Jeder - und darin findet sich der demokratische Gedanke wieder - kann bei einer Betriebsratswahl antreten, eine eigene Liste gründen. Die Arbeitnehmervertreter bei SAP, die bisher vom Arbeitgeber dazu bestimmt sind, können - und werden jetzt auch - zur Wahl antreten. Das Betriebsverfassungsgesetz lässt also eine Vielzahl von betrieblichen Parteien, dort Listen genannt, zu. In einer Räterepublik wäre das nicht möglich. Den 91%, die gegen den Betriebsrat und damit für die bisherige Arbeitnehmervertretung votiert haben, können diese nun als Betriebsratsfraktion wählen. Damit setzt sich die Mehrheit, jetzt aber auf Basis eines demokratisch legitimierten Gesetzes durch. Die Minderheit aber hat nun das erste Mal Gelegenheit, einen oder mehrere Vertreter ihrer Interessen, in ein betriebliches Gremium, nämlich den Betriebsrat, zu entsenden. Damit ist dem Minderheitenschutz, der in jeder Demokratie gegeben sein muss, Rechnung getragen. Die Minderheit kann in einem SAP-Betriebsrat keine Mehrheit bekommen - eben weil wir eine Demokratie haben.

Und zu guter Letzt eröffnet unsere Demokratie, in der Gewaltenteilung im Gegensatz zur Räterepublik festgeschrieben ist, allen Parteien im Falle von unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten unabhängige Gerichte anzurufen. Genau dieses Recht haben die drei Initiatoren der Betriebsratswahl in Anspruch genommen.

Also, wenn der Kolumnenschreiber der FT und FTD, Wolfgang Münchau nach Demokratie ruft, sollte er sich vorher Gedanken darüber machen, was Demokratie ist. Ich finde das kann man von einem Redakteur einer renommierten Zeitung verlangen, denn Pressefreiheit ist ein kostbares Gut, dass Verantwortung voraussetzt.
(iw)


Mi, 15.03.06: Propaganda statt fundierte Information
Herr Münchau, Kolumnist der FT und FTD zeigt in seinem Artikel "Barbaren vor den Toren" vom 15.3.06 in der FTD ein ausgesprochen merkwürdiges Demokratieverständnis und offensichtlich keinerlei Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes.

Es geht hier nicht darum, ob eine Mehrheit keinen Betriebsrat will, es geht darum, ob dieser Mehrheit das Recht zugestanden werden soll, darüber zu entscheiden, ob die 500 Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat möchten, ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz wahrnehmen dürfen oder nicht.

Ich kann mir eine ganze Menge von Gründen vorstellen, aus denen diese 500 Mitarbeiter einen Betriebsrat haben wollen. Hier nur ein paar Beispiele: Was macht ein Arbeitnehmer, wenn er befürchtet, dass der Arbeitgeber einen Personalabbau plant? Die SAP hat selbst zugegeben, dass sie unabhängig von der Betriebsratsgründung darüber nachdenkt, ob sie den Konzern in eine Europa AG umwandelt, was eine Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland erleichtert. Eine solche Verlagerung ist für gewöhnlich mit Personalabbau im Herkunftsland verbunden. Ohne Betriebsratswidersprüche und die damit verbundene Weiterbeschäftigung nach §102 V BetrVG hat kaum ein Arbeitnehmer eine Chance, seinen Kündigungsschutzprozess finanziell bis zum rechtskräftigen Urteil durchzustehen. Den Betriebsratswiderspruch bekommt man nur, wenn man einen Betriebsrat hat.

Was macht ein Arbeitnehmer, der in die Personalabteilung zitiert wird, weil man ihm eine Abmahnung, eine fristlose Kündigung aushändigen, oder einen Aufhebungsvertrag aufdrängen will? Er weiß, dass er dort geschulten Psychologen und Rechtsanwälten allein gegenüber sitzt. Es empfiehlt sich zu einem solchen Gespräch zumindest einen Betriebsrat als Zeugen mitzunehmen. Einen Betriebsrat mitnehmen kann man nur, wenn man einen Betriebsrat hat.

Was macht ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung (Stillegung, Spaltung eines Betriebes, …) durchführt? Nichts ohne Betriebsrat! Ein Betriebsrat kann einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan erzwingen (§§111 ff. BetrVG). Einen Rechtsanspruch aufgrund eines Sozialplanes hat man nur, wenn man einen Betriebsrat hat, der einen solchen verhandelt und notfalls erzwungen hat.

Herr Münchau schreibt: "Wenn die Mehrheit der Beschäftigen keinen Betriebsrat will, so sollte die Minderheit das respektieren." Ich finde nicht, dass diese 500 Arbeitnehmer das respektieren sollten, schließlich geht es hier um die Verteidigung ihrer Rechtspositionen, um massive Nachteile, die sie hätten, wenn sie auf ihre Rechte aus dem BetrVG verzichten würden. Welcher Arbeitgeber würde auf eines seiner Rechte freiwillig verzichten?! Warum sollte das ein Arbeitnehmer tun?

Weiter schreibt Herr Münchau: "Die SAP-Mitarbeiter täten daher gut daran, diesen Betriebsrat in seiner praktischen Arbeit zu sabotieren.". Damit zeigt er, dass er offensichtlich nicht weiß, wie ein Betriebsrat arbeitet. Dieser wird nämlich immer dann tätig, wenn ein Mitarbeiter sich an ihn wendet. Außerdem dann, wenn er Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließt. Diese gelten unmittelbar und zwingend (§77 IV BetrVG). Wie sollte ein Arbeitnehmer die Arbeit des Betriebsrates sabotieren? Und vor allem warum um alles in der Welt sollte er das tun, er hat lediglich Vorteile von dieser Arbeit.

Die offensichtliche Ahnungslosigkeit eines Autors, der ein solch tiefgreifendes Thema behandelt, erschreckt mich: "Bei SAP wollten nämlich drei Angestellte den Betriebsrat per Gericht einsetzen lassen." Auch ein Herr Münchau muss akzeptieren, dass niemand einen Betriebsrat per Gericht einsetzen lassen kann, der wird (man sollte es kaum glauben) auch bei der SAP in geheimer Wahl von den Arbeitnehmern des Betriebes gewählt. Die drei Arbeitnehmer wollten lediglich den Wahlvorstand einsetzen lassen (§17 IV BetrVG). Wenn nun die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder wer auch immer diesen Wahlvorstand bilden, dann haben diese die Aufgabe, die Wahl zu leiten (§1 I WO). Der Wahlvorstand erstellt die Wählerliste (§2 I WO), erlässt das Wahlausschreiben (§3 I WO), prüft die Vorschlagslisten (§7 WO), …, und nimmt die öffentliche Auszählung der Stimmen vor. Er darf die Wahl nicht beeinflussen.

Schließlich schreibt Herr Münchau: "Selbst eine noch so entschlossene Firma wie SAP kann sich am Ende nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz stellen." Das ist gut so. Der Gesetzgeber wollte mit dem Betriebsverfassungsgesetz das natürliche Ungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern etwas ausgleichen. Der SAP geht es in diesem Fall offensichtlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um den Erhalt ihrer uneingeschränkten Macht.
(cr)


Mi, 15.03.06: SAP-Betriebsratswahl: Freie Fahrt für freie Autofahrer - ein Leserbrief ...
... zu FTD-Artikel "Barbaren vor den den Toren" von Wolfgang Münchau

Das Demokratieverständnis des Autors scheint sich auf dem Niveau "Freie Fahrt für freie Autofahrer" zu erschöpfen. Das demokratische Prinzip hat nichts mit Mehrheitsdiktatur zu tun, z.B. sind Minderheitsrechte zu respektieren und die Menschenrechte können sogar mit 100% Zustimmung nicht abgeschafft werden! Die Kenntnisse des Autors über die Rolle des Betriebsrates sind schlicht nicht vorhanden. Der Betriebsrat wird von Mitarbeitern für Mitarbeiter gewählt und nicht von den Gewerkschaften bestimmt. Kandidieren darf auch jeder Mitarbeiter, außer den Leitenden Angestellten, welche ihre eigene Vertretung haben. Ohne Betriebsrat kann die Firmenleitung z.B. den ganzen Spielraum des Arbeitsgesetzes in ihren Sinne ausnutzen. Nur der Betriebsrat kann durch Betriebsvereinbarungen das Gleichgewicht wieder herstellen. Auch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden von den Mitarbeitern gewählt, entgegen der irrigen Annahme des Autors. Die Arbeitgeberseite hat durch das doppelte Stimmrecht des Aufsichtsratvorsitzenden immer das letzte Wort. Es ist ein mit heißer Nadel geschriebener Artikel und dadurch schrecklich misslungen.
(jb)


Mi, 15.03.06: SAP will Wahlvorstand einsetzen
Der SAP Konzern hat seinen Widerstand gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes aufgegeben. Der Konzern will nun einen eigenen Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen vorschlagen, der wohl aus Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrates besteht und nicht aus jenen Kollegen, die mit Unterstützung der IG Metall den Betriebsrat durchsetzen wollten. Dies ist der einzige Weg eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Bedenklich bleibt nach wie vor die starke Einmischung der Konzernführung in die geplante Betriebsratswahl. Es bleibt abzuwarten, ob die Betriebsratswahl bei SAP entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen korrekt abläuft. Trotz allem dürfte der Weg für einen Betriebsrat bei SAP nun frei sein. Es liegt nun in der Hand der Arbeitnehmer wie die Interessenvertretung aussieht, die sie sich selbst wählen. Die 91%, die gegen einen Betriebsrat gestimmt haben, können nun ihre vom Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmervertretung als Betriebsratsfraktion wählen. Sie sollten sich nachher nur nicht beschweren, dass sie einen arbeitgeberfreundlichen Betriebsrat haben. In einer Demokratie muss man auch mit denjenigen leben, die man gewählt hat. Jedenfalls eröffnet die Betriebsratswahl auch der Minderheit von 9% Vertreter in den Betriebsrat zu wählen, von denen auch diese sich endlich vertreten fühlen.
(iw)

Mi, 15.03.06: Quartalsverlust bei BenQ
BenQ hat im letzten Quartal 150. Mio. Euro verloren. Analysten hatten einen deutlichen Gewinn erwartet. Die von Siemens im Oktober 2005 übernommene Handysparte macht inzwischen 42%des Umsatzes aus. BenQ Finanzvorstand Eric Yu führt den Verlust auf die Modernisierung der Handy-Produktpalette zurück. Die Geräten waren zu komplex und bei Markteinführung nur selten auf dem neusten Stand. der Siemens Konzern hatte sich verpflichtet binnen 18 Monaten eine Ausgleichszahlung von 500 Mio. Euro an BenQ zu zahlen. Ob bereits Zahlungen erfolgt sind, und ob diese bereits ins Quartalsergebnis eingerechnet sind, bleibt unbekannt. Weiter machte Yu im Juni auslaufende Sondervereinbarung für das Werk in Kamp-Lintfort verantwortlich, obwohl dort die Mitarbeiter 40-Std ohne Lohnausgleich für eine Standortsicherung arbeiten.
Artikel: FTD
(iw)

Mi, 15.03.06: Abbau von SBS-Stellen bei Fujitsu Siemens
Binnen eines Jahres sollen die vom Siemens Konzern übernommene Sparte Computerwartung wieder Gewinn erwirtschaften. Derzeit beträgt der Umsatz 1,2 Milliarden Euro. Beschäftigt sind dort 5000 Mitarbeiter. Der Bereich müsse, so Konzernchef Bernd Bischoff, bei geringeren Kosten höhere Margen erzielen. Bischoff kündigte in diesem Zusammenhang den Abbau von einer noch unbekannten Anzahl von Stellen an. "5000 Mitarbeiter sind für 1,2 Milliarden Euro Umsatz zu viel," gab Bischoff auf der Cebit bekannt.
Artikel: Computer Partner
(iw)

Di, 14.03.06:Arbeitgeberpropaganda gegen SAP-Betriebsratsgründung
Die Diskussion über die BR-Gründung bei SAP veranlasst sogar den Personalverlag, in seinem „Newsletter Personal (Arbeitsrecht und Führung)“ zu philosophieren:
„wer schützt die Mehrheit? Nachdem knapp 0,2 Prozent der SAP-Belegschaft einen von der IG-Metall eingesetzten Betriebsrat möchten; 99,8 der dort Beschäftigten sich aber nicht vorstellen können, von den schnauzbärtigen, vor Werkstoren stehenden Trillerpfeifen vertreten zu werden, nimmt die Gewerkschaft das klare Vertrauensvotum von 500 Stimmen zum Anlass, vor dem Gericht das Wahlverfahren zur Wahl eines Betriebsrats einzuläuten. Wie so oft geht es um Macht, nicht um Menschen.“

Der Herausgeber des Newsletters G.S., der für sich in Anspruch nimmt, qualifizierte Informationen für Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, wiederholt hier unreflektiert die von der SAP zu diesem Thema verbreitete Propaganda. Da G.S. im newsletter des Personalverlags auch allgemeine Rechtsauskünfte erteilt, ist davon auszugehen, dass er das BetrVG kennt. Trotzdem stellt er entscheidende Sachverhalte falsch dar:

Wenn 500 Mitarbeiter 0,2% der Belegschaft der Betriebe Walldorf und St. Leon-Rot wären, dann hätten diese Betriebe nach Adam Riese 250.000 Mitarbeiter. Tatsächlich haben diese Betriebe aber nur ca. 9000 Mitarbeiter. Es handelt sich bei den verwendeten Zahlen folglich um eine völlig falsche Darstellung.

Die IG Metall setzt keinen Betriebsrat ein, sondern das Arbeitsgericht setzt einen Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrates bei der SAP ein.
Ist der Wahlvorstand eingesetzt, dann hat jeder Arbeitnehmer des Betriebes die Möglichkeit, für diesen Betriebsrat zu kandidieren und eine IG-Metall-unabhängige Liste zu gründen. Auch den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht dies frei, sofern sie Arbeitnehmer in diesem Betrieb sind.

Der Gesetzgeber wollte mit dem Betriebsverfassungsgesetz das natürliche Ungleichgewicht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern etwas ausgleichen. 500 Mitarbeiter möchten auf ihre Rechte aus dem BetrVG nicht verzichten. Der SAP geht es in diesem Fall offensichtlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um den Erhalt ihrer uneingeschränkten Macht.

Eine Bezeichnung von Gewerkschaftsmitgliedern, wie G.S. sie verwendet, betrachten wir als herabsetzende und beleidigende Äußerung.
(cr/iw)

Di, 14.03.06: Blick über den Zaun: Stellenabbau
Postbank
Die Postbank will ungeachtet ihres Rekordergebnisses bei ihrer neuen Bausparkassen-Tochter BHW Stellen abbauen. Erste Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern sollen dazu bereits am Mittwoch aufgenommen werden, wie Vorstandschef Wulf von Schimmelmann am Montag bei der Vorlage der Bilanz für 2005 erklärte. Entlassungen sollen dabei vermieden werden, sagte Vorstandschef Wulf von Schimmelmann bei der Bilanzvorlage in Frankfurt. Den Umfang des Personalabbaus wollte er nicht beziffern.
Süddeutsche Zeitung

Dt. Telekom
Schließung des Telekom-Call-Centers in Perleberg und weiterer Standorte im Land. Mit der Schließung des Centers in Perleberg würden fast 40 Arbeitsplätze wegfallen. 32000 Stellen will der Konzern in Deutschland insgesamt streichen.
SVZ

Merck/Schering
Das Pharma- und Chemieunternehmen Merck schließt einen Stellenabbau im Zuge der angestrebten Übernahme des Konkurrenten Schering nicht aus. "Natürlich wird es in gewissen Bereichen zu Reduktionen kommen", sagte Merck-Chef Michael Römer in Darmstadt. Merck will Schering für 14,6 Milliarden Euro übernehmen.
Sol

Handwerk
Zwar hoffe das Handwerk in diesem Jahr auf ein kleines Plus beim Umsatz. Der Stellenabbau werde sich aber mit dem Verlust von 60 000 bis 80 000 Arbeitsplätzen fortsetzen.
Donau

Autozubehörlieferant Läpple in Heilbronn
550 Beschäftigte, 220 Mitarbeiter sollen 2006 betriebsbedingt gekündigt werden.
Stimme.de

Polizei
Bis zum Jahr 2012 können "nur" maximal 1144 Stellen bei der Polizei abgebaut werden, um die innere Sicherheit nicht zu gefährden. Das Finanzministerium hatte jedoch zuvor bis zum Jahr 2010 den Abbau von 2441 Stellen gefordert.
lr-online.de

Maxdata
Die Streichung von 300 Stellen ist bei Maxdata geplant.
www.aktiencheck.de

AMB Generali
Es sollen über die bereits abgebauten 1.750 Stellen hinaus weitere 1.000 Stellen wegfallen. Davon verspricht sich die Tochter der Assicurazioni Generali SpA jährlich Kosteneinsparungen von 100 Mio EUR.
FAZ

Wer noch mehr dazu sehen will klicke hier
(iw)

Mo, 13.03.06: ERA - Leistungsbezogenes Entgelt
Neben dem Grundentgelt erhält jeder Arbeitnehmer ein leistungsbezogenes Entgelt. Die Höhe hängt von seiner Arbeitsleitsung ab. Im Entgeltrahemenabkommen (ERA-TV) ist festgelegt, wie dieses leistungsbezogene Entgelt ermittelt wird.
Näheres hier
(iw)

Mo, 13.03.06: Reorganisation bei Siemens Mobile Solutions Berlin
Mobile Solutions (MS) existiert seit gut einem halben Jahr in München und Berlin. Der Bereich in Berlin wird nun aufgelöst und in MN PG integriert. Siemens versprach den Mitarbeitern eine adäquate Anschlusslösung in Berlin für sie zu finden. Die Teams sollen nicht zerschlagen werden, sondern erhalten bleiben. Man habe bei MN PG eigens offene Stellen geschaffen, um die Integration umsetzen zu können. Die Übergangszeit für die Integration beträgt 12 bis 18 Monate.
Dies erinnert an die Integration ganzer Mitarbeiterteams 2002 von damals ICN nach vdo. Wenn die Reintegration erfolgreich und sozialverträglich, d.h. ohne Druck auf die Mitarbeiter, durchgeführt wird, können wir unseren Arbeitgeber direkt mal loben. Das "wenn" aber werden wir beobachten.
(iw)

Mo, 13.03.06: Arbeitsgericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen elektronische Betriebsratswahl bei SBS
Am Freitag, den 10.03.06, erließ die 22. Kammer des Arbeitsgerichts München eine von der IG Metall beantragte Einstweilige Verfügung gegen elektronische Betriebsratswahlen bei SBS in München. Das Gericht begründete die Einstweilige Verfügung damit, dass das elektronische Wahlverfahren vom Gesetzgeber nicht gewünscht sei. Damit sei laut Angaben der IG Metall ihre Einschätzung, die Verfahren, die der elektronischen Wahl zugrunde liegen, seien nicht fälschungssicher und gewährleisten nicht die für eine geheime Wahl geforderte Anonymität vom Gericht bestätigt worden.

Nach dieser Entscheidung ist der Wahlvorstand nun verpflichtet, die Belegschaft zu informieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Eine Terminverschiebung sah das Gericht nicht als erforderlich an.
Artikel bei Siemens Dialog IGM
(iw)

Mo, 13.03.06: SAP dementiert Umwandlung in Europa-AG
SAP wies den Bericht der Wirtschaftswoche zurück, den Konzern in eine europäische Aktiengesellschaft umwandeln zu wollen zurück. Insbesondere bestehe kein Zusammenhang mit der geplanten Betriebsratswahl an den Standworten Walldorf und St. Leon-Rot. Die "Wirtschaftswoche" hatte den Vorstandsvorsitzenden Henning Kagermann mit den Worten zitiert: "Wir bereiten die Entscheidungsfindung (für die Europa AG) vor."
(iw)

So, 12.03.06: SAP überlegt wegen Betriebsratsstreit den Konzern in eine Europa AG umzuwandeln
Der Vorstandsvorsitzende von SAP, Henning Kagermann, plant mit Unterstützung von SAP-Gründer Dietmar Hopp, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Hasso Plattner und Aufsichtsratsmitglied, Klaus Tschira, SAP in eine europäische Aktiengesellschaft umzuwandeln. "Wir bereiten die Entscheidungsfindung vor", sagte Kagermann der Wirtschaftswoche (Montagsausgabe). Grund sei die Gründung des Betriebsrats bei SAP.

Ein Konzern wird umgestaltet, der Firmensitz verlagert, und das alles nur wegen eines noch nicht einmal existierenden Betriebsrats? Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus, was der Gedanke, einen Betriebsrat zu gründen alles auslösen kann. Man könnte der irrtümlichen Meinung verfallen, dass ein Betriebsrat, genau genommen drei Mitarbeiter, die erst einen gründen wollen, die globale Wirtschaftswelt entscheidend beeinflussen können.

Die Firmenleitung behauptet, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Rechte der Mitarbeiter genauso gut vertreten wie ein Betriebsrat. Warum stellt sich dann die Konzernleitung so an?

Es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass eine Betriebsratsgründung eine solch weit reichende Entscheidung über den Konzern bedingt. Eher liegt die Vermutung nahe, dass die SAP-Führung, die Gründung einer Europa-AG verbunden mit der Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland aus steuerlichen Gründen sowieso vorhatte. Eine Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland könnte mit Personalabbau verbunden sein. Hätte die SAP dann einen Betriebsrat, müsste sie einen Interessenausgleich und Sozialplan mit diesem verhandeln.

Ausgelöst wurde der ganze Vorfall durch den Wunsch von 500 Mitarbeitern, einen Betriebsrat zu gründen - im Betriebsratswahljahr ein natürlicher Wunsch. Dietmar Hopp sagte, wenn ein Betriebsrat gewählt wird, "dann kann es sein, dass die SAP-Zentrale nicht mehr in Walldorf ist…" "In des Worts verwegenster Bedeutung" (Schiller, Don Carlos) könnte bei SAP der Schmetterlingseffekt eingetreten sein. Als Schmetterlingseffekt bezeichnet man den Effekt, dass kleine Ursachen große Wirkungen haben können. Der Schmetterlingseffekt tritt bei komplexen Systemen auf. Zweifellos ist die SAP als globaler Konzern, mit einem komplexen System zu vergleichen. Diese Systeme besitzen die Eigenschaft, dass sich kleine Abweichungen in den Anfangsbedingungen im Laufe der Zeit exponentiell verstärken. Dieser Effekt ist bei SAP zu beobachten. So wie der Schlag eines Schmetterlingsflügels im Amazonas-Urwald einen Orkan in Europa auslösen kann (Edward N. Lorenz), kann wohl auch der Gedanke, einen Betriebsrat zu gründen, eine Unternehmensumwandlung und Verlegung des Firmensitzes zur Folge haben. Nur mit der Chaostheorie lässt sich dieser Effekt erklären.
(iw/cr)

Fr, 10.03.06: Demokratie
Mal angenommen, die XYZ AG möchte Personal abbauen. Sie beschließt, demokratisch vorzugehen und die Belegschaft zu fragen, ob sie möchte, dass alle Mitarbeiter über 45 Jahre gekündigt werden. So könnten die Arbeitsplätze der übrigen Mitarbeiter gesichert werden. Da die XYZ AG eine relativ junge Belegschaft hat, stimmt eine Mehrheit für diesen Vorschlag, frei nach dem Motto „Hauptsache, es trifft nicht mich“. „Aber halt“ sagt da ein 46jähriger Kollege, „so geht das nicht“, und erhebt Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz. Er beruft sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl und auf einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Natürlich gewinnt er den Prozess. Der Vorstand ist empört und ruft „Das ist ein Skandal! 90% der Mitarbeiter waren dafür, so vorzugehen, das kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §1 KSchG verstößt gegen das in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen. Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes.

Mal angenommen, die ABC GmbH möchte Kosten sparen. Sie beschließt, Teilzeitbeschäftigten in Zukunft kein anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr zu bezahlen. Dafür holt sie sich das Einverständnis der Belegschaft ein. Die Geschäftsführer der ABC GmbH versprechen den Mitarbeitern, dass es aufgrund der Ersparnis nicht notwendig sein wird, den Firmensitz nach Sibirien zu verlegen. Da die ABC GmbH lediglich einen Anteil von 20% Teilzeitkräften hat, stimmen 75% der Belegschaft für diese Sparmaßnahme. „Mein Arbeitsplatz bleibt erhalten und ich bekomme ja weiter Weihnachts- und Urlaubsgeld“ sagen sie. Ein Teilzeitmitarbeiter sagt „das ist diskriminierend“ und erhebt Klage vor dem Arbeitsgericht. Er beruft sich auf §4 I TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) und sagt, es gibt keine sachlichen Gründe, mich schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Kollegen. Natürlich gewinnt er den Prozess. Die Geschäftsführer sind empört und rufen: „Das ist ein Skandal! 75% der Mitarbeiter waren dafür, so vorzugehen, das kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §4 I TzBfG verstößt gegen das in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen. Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes.

Nun zur SAP und Hrn. Hopp. Die SAP und allen voran Hr. Hopp will keinen Betriebsrat. Hr. Hopp sagt: wenn ihr einen Betriebsrat wählt, „dann kann es sein, dass die SAP-Zentrale nicht mehr in Walldorf ist…“ In einer Betriebsversammlung stimmen 91% der Mitarbeiter dagegen, einen Betriebsrat zu wählen. §17 IV BetrVG besagt, dass dann auf Antrag von drei wahlberechtigten Arbeitnehmern das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellt. Die drei Arbeitnehmer finden sich bei der SAP und sie tun das. Die SAP und allen voran Hr. Hopp rufen: „„Das ist ein Skandal! 91% der Mitarbeiter waren dafür, keinen Wahlvorstand einzusetzen, das kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §17 IV BetrVG verstößt gegen das in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen. Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.

Natürlich sind die XYZ AG und die ABC GmbH nur Fiktion, das dritte Beispiel ist leider Realität.

Merkt ihr, wie absurd ein solches Demokratieverständnis ist?
(cr)

Fr, 10.03.06: SAP will mit Instanzenweg Betriebsratswahl auf Jahre verzögern - eine leere Drohung?
Es ist schon erstaunlich wie sehr die Unternehmensleitung von SAP mit tatkräftiger Unterstützung des nicht mehr zum Unternehmen gehörenden Firmengründers Dietmar Hopp sich gegen die Wahl eines Betriebsrats in ihrem Unternehmen stellt. "Wir prüfen alle Varianten", bestätigte ein Sprecher des Unternehmens dem Handelsblatt. Drei Mitarbeiter hatten Anfang März die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt. Dies ist gemäß §17 IV BetrVG möglich.

SAP überlegt nun, die Wahl des Betriebsrats mit dem Gang zum Bundesarbeitsgericht (BAG) und Bundesverfassungsgericht auf Jahre zu verzögern. Unterstützung erfährt die SAP-Leitung auch durch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Rechtanwalt Jobst-Hubertus Bauer sagt gegenüber dem Handelsblatt, dass die gerichtliche Einsetzung eines Wahlvorstands erst vollstreckbar ist, wenn ein rechtskräftiger Beschluss vorliegt. Die SAP will durch Einlegung gegen diesen (noch ausstehenden) Beschluss des Arbeitsgerichts Rechtsmittel einlegen. Das Einlegen von Rechtsmitteln hat aufschiebende Wirkung. Damit will der SAP-Gründer Dietmar Hopp die Betriebsratswahl auf Jahre hinausschieben.

Der Gang durch die Instanzen ist jedoch nicht so einfach, wie sich dies die SAP vorstellt. Er unterliegt gesetzlichen Vorschriften, um einen Missbrauch zu verhindern. Betrachtet man das Vorhaben der SAP unter diesen gesetzlichen Bedingungen, stellt sich heraus, dass es nicht möglich ist, die Wahl eines Betriebsrats durch Anwendung des Instanzenwegs auf Jahre hinaus zu verzögern.

Warum ist der Gang zum BAG ausgeschlossen?
Gemäß §93 I ArbGG findet das Beschwerdeverfahren am BAG nur ausnahmsweise statt. Dies ist dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) ein Gesetz, das für den Sachverhalt nicht zutrifft oder ein zutreffendes Gesetz falsch angewandt hat.

Im Fall von SAP geht es um § 17 IV BetrVG. Dies fordert, dass zur Einsetzung eines Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl, zunächst eine Betriebsversammlung stattfindet, in der die Arbeitnehmer einen Wahlvorstand wählen. Wählt die Betriebsversammlung keinen Wahlvorstand, dann können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen.

Bei der SAP wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, auf der kein Wahlvorstand gewählt wurde. Daraufhin haben drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, das Arbeitsgericht angerufen. § 17 IV BetrVG wurde also korrekt angewandt und ist das für den Sachverhalt zutreffende Gesetz. Ein Gang zum BAG ist daher wegen §93 I ArbGG ausgeschlossen.

Warum vergehen bis zum rechtkräftigen Beschluss nicht Jahre?
Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer behauptet, dass SAP gute Chancen habe, die Betriebsratswahl zu verzögern, eine Klärung vor dem Bundesarbeitsgericht brauche Jahre. Wie gerade gezeigt, ist der Gang zum BAG ausgeschlossen. SAP bleibt also lediglich die Beschwerde am LAG.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim entscheidet am 11.04.06 bereits in 1. Instanz. Gemäß § 87 II ArbGG i.V.m. § 66 I ArbGG muss der Beschluss spätestens fünf Monate nach der mündlichen Urteilsverkündung vorliegen. Die Beschwerde ans LAG muss spätestens zwei Monate danach eingereicht und begründet sein. Einen Monat später muss die Stellungnahme der Gegenseite dem Gericht vorliegen. Diese Fristen können höchstens einmal verlängert werden, wenn sich der Rechtsstreit dadurch nicht verzögert. Die Bestimmung des Termins am LAG muss nach § 87 II ArbGG i.V.m. § 66 II ArbGG unverzüglich festgesetzt werden.

Nach unseren Erfahrungen am damals durch die Kündigungsschutzprozesse gegen Siemens überlasteten LAG München dauern letztinstanzliche rechtskräftige Urteile durchschnittlich ein Jahr oder weniger.

Es ist davon auszugehen, dass die Betriebsratswahl bei der SAP spätestens in einem Jahr stattfinden kann. SAP kann jederzeit einen Betriebsrat wählen, da sie ein betriebsratsloser Betrieb ist (§ 13 II Nr. 6 BetrVG).

Warum ist ein Gang zum Bundesverfassungsgericht vor der Wahl ausgeschlossen?
Damit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zulässig ist, muss der Einreicher selbst unmittelbar betroffen sein (§90 I BVerfGG). Eine Klage, die jemand für einen anderen erhebt, ist nicht zulässig.

Dietmar Hopp ist kein Arbeitnehmer des SAP-Betriebs. Folglich ist er durch die Einsetzung des Wahlvorstandes in keinem seiner Rechte verletzt und daher nicht betroffen. Im Namen der Mitarbeiter kann er keine Klage erheben.

Ein leitender Angestellter ist kein Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§ 5 BetrVG). Er kann daher an der Abstimmung in der Betriebsversammlung nicht teilnehmen. Folglich ist er durch die Einsetzung des Wahlvorstandes in keinem seiner Rechte verletzt und daher nicht betroffen. Im Namen der Mitarbeiter kann er keine Klage erheben.

Ein Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG müsste unmittelbar betroffen sein (§90 I BVerfGG). Dies ist er nicht durch die bloße Existenz eines Gesetzes. Das Gesetz muss erst gegen ihn durch einen staatlichen Akt (z.B. Urteil) angewandt werden. Das wäre erst dann der Fall, wenn das Gericht, den Wahlvorstand rechtskräftig eingesetzt hätte. Außerdem muss der Rechtsweg ausgeschöpft sein.

Ist der Wahlvorstand eingesetzt, dann findet die Betriebsratswahl statt. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht § 17 IV BetrVG für verfassungswidrig erklärt, würde es die Urteile von LAG und ArbG aufheben.

Fazit:
Die Betriebsratswahl bei SAP ist folglich nicht über Jahre hinaus durch Gerichtsprozesse zu verzögern. Die Betriebsratswahl könnte spätestens nach der Überprüfung durch das LAG stattfinden, wenn das LAG die Einsetzung des Wahlvorstandes bestätigt, woran wir keinen Zweifel haben.

Abkürzungen:
ArbGG        Arbeitsgerichtsgesetz
BetrVG       Betriebsverfassungsgesetz
BVerfGG    Bundesverfassungsgerichtsgesetz
GG             Grundgesetz
(cr/iw)

Fr, 10.03.06: Informationen zu ERA - Grundentgelt
Tarifmitarbeiter werden von den bisherigen Tarifgruppen T1 bis T7 umgruppiert in die neuen Entgeltgruppen EG 1 bis EG 12, die im Entgeltrahmentarifvertrag für die bayerische IG Metall und Elektroindustrie (ERA-TV) festgelegt sind. Was sich dahinter verbirgt, können Sie hier lesen.
(iw)

Do, 09.03.06: Arbeitsrecht gilt auch für geringfügig Beschäftigte
Die Anzahl der Arbeitnehmer, die in € 400.- Jobs arbeiten, nimmt weiter zu. Mittlerweile sind schon 6,7 Mio. solcher steuer- und sozialversicherungsfreier Jobs registriert (Stand: 9’05).

Bei diesen sog. Minijobs handelt es sich nach §2 II TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) um eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Daher haben Arbeitnehmer, die in einem solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt sind, die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Sie sind also keine rechtlosen Aushilfen. Sie dürfen gemäß §4 I TzBfG nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.

Insbesondere haben sie Anspruch auf
Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen worden sein, auch eine mündliche Vereinbarung oder die einvernehmliche Aufnahme der Tätigkeit begründen ein Arbeitsverhältnis. Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schreibt §623 BGB die Schriftform vor, dies gilt natürlich auch für Minijobs. Ebenso ist die Kündigungsfrist gemäß §623 BGB einzuhalten und die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes sind bei der Kündigung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zu beachten.
(cr)

Mi, 08.03.06: Gleiche Arbeit - ungleicher Lohn
Immenstadt in einer Klinik: Frau X reinigt die gleichen Flure wie Frau Y, nur Frau X verdient 15 bis 20 Prozent weniger als Frau Y. Wie kommt das? Frau X ist bei einem externen Reinigungsdienst angestellt, Frau Y gehört zum Stammpersonal. Frau Y findet es ungerecht, dass Frau X, mit der sie sich gut versteht, weniger verdient als sie. Fast schämt sie sich dafür. Doch sie kann nun wirklich nichts dafür.

Wilhelmshaven, Müllabfuhr: Herr A arbeitet länger als Herr B. Beide transportieren Müll ab. Herr A verdient ein Drittel weniger als Herr B, hat kein Urlaubgeld, kein Weihnachtsgeld und nur einen 2-Jahres-Vertrag. Herr B fühlt sich als aussterbende Spezies. Und ein wenig schämt auch er sich. Doch auch er kann nun wirklich nichts dafür.

Mercedes: Leiharbeiter H arbeitet nehmen dem Festangestellten K. H. spricht von Hungerlohn und Ausbeutung: "Einen Leiharbeiter mietet man wie eine Schlagbohrmaschine im Baumarkt," sagt er. Auf den Leiharbeiter H werde nicht geachtet, er wird herumgeworfen, fallengelassen wie die Leihbohrmaschine. Er gehe ausgebrannt zur Arbeit, so dass er schon nicht mehr schlafen kann. H. schämt sich ein wenig, aber er kann nichts dafür.

Jens Graul, SPD, Stadtrat in Wilhelmshaven: "Den Arbeitnehmern 2. Klasse gehört die Zukunft", sagte er in frontal21. Andere Arbeitnehmer, können wir uns nicht mehr leisten. Graul schämt sich nicht. Er kann was dafür.

Deutschland: Ein Drittel aller Beschäftigten befinden sich in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, die keine gesicherte Existenz bieten. Tendenz steigend.

Frankreich: Zeitarbeiter erhalten den gleichen Lohn wie Festangestellte und einen Zuschlag für die mit Zeitarbeit verbundene Unsicherheit.

Quelle: Sendung frontal21 am 07.03.06.
(iw)

Mi, 08.03.06: Fußball-WM und Arbeitsrecht
Während der Fußball-WM könnten für richtige Fans einige arbeitsrechtliche Probleme auftauchen. Generell gilt natürlich, dass auch während der WM keine anderen Regeln im Arbeitsrecht gelten als sonst. Dennoch interessieren sich viele brennend für Fragen wie:

Was wenn ich kurzfristig die Möglichkeit bekomme, zu einem Spiel zu fahren, muss der Arbeitgeber mir dann Urlaub geben?
Antwort: der Arbeitgeber muss nach §7 I BUrlG die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer berücksichtigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, oder es bestehen vorrangige Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer. Auf dringende betriebliche Gründe kann sich der Arbeitgeber aber nur dann berufen, wenn durch die Abwesenheit dieses Arbeitnehmers der betriebliche Ablauf erheblich beeinträchtigt ist.

Wenn ich zu verschiedenen Spielen fahren will, kann ich dann an diesen einzelnen Tagen Urlaub verlangen?
Antwort: Obwohl ein solches Aufteilen des Urlaubs auf Wunsch des Arbeitnehmers im Betriebsalltag häufig praktiziert wird, besagt §7 II BUrlG, dass der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Der bloße Wunsch des Arbeitnehmers genügt dafür nicht. Ein Rechtsanspruch besteht also nicht. Der Arbeitnehmer könnte sogar erneut Urlaub verlangen, da keine wirksame Erfüllung seines Urlaubsanspruchs vorliegt.

Diese und weitere Fragen beantwortet ein Merkblatt „Fußball-WM und Arbeitsrecht“ des Bundesverbands der Selbständigen
(http://www.bds-dgv.de/wDeutsch/pdf/Fussball-WM.pdf).

Wir empfehlen: Beantragt den Urlaub einfach rechtzeitig und viel Spaß dann beim Fußball!
(cr)

Di, 07.03.06: Erfolgsfaktor Betriebsrat
Die Arbeit von Betriebsräten wirkt sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen aus.

Passend zu den bevorstehenden Betriebsratswahlen, aber vielleicht auch als Unterstützung für die SAP-KollegInnen kommt die Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung. In ihrem Auftrag hatte das Institut für empirische Wirtschaftsforschung der Universität Hannover Forschungsergebnisse zur Mitbestimmung in Deutschland analysiert.

Es zeigte sich, dass Betriebe mit Betriebsrat häufig produktiver, flexibler und innovativer sind als Betriebe ohne Mitarbeitervertretung. In mitbestimmten Betrieben, insbesondere solchen mit Tarifbindung, ist die Personalfluktuation geringer. Ein Grund könnte sein, dass Unternehmen mit Betriebsrat ihre Personalpolitik stärker an den Interessen der Beschäftigten ausrichten.

Weitere Ergebnisse:
- Betriebe mit Betriebsrat weisen eine geringere Lohnspreizung auf.
- Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sind geringer, wenn es einen Betriebsrat gibt.
- Mitbestimmte Betriebe wenden mehr Geld für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter auf.
- Produktinnovationen sind in mitbestimmten Betrieben häufiger
PM Hans-Böckler-Stiftung
(rk)

Di, 07.03.06: Solidaritätserklärung zur Gründung eines Betriebsrats bei SAP
Wie wir mehrfach berichteten, erfahren die Kollegen, die sich bei SAP für einen Betriebsrat einsetzen, heftigen Gegenwind. Um sie in ihrer Arbeit zu ermutigen, möchten wir unsere Solidarität bekunden. Die Solidaritätserklärung richtet sich auch an alle SAP Mitarbeiter, die für den Betriebsrat gestimmt haben, aber auch an diejenigen, die dagegen gestimmt haben, und die bereit sind ernsthaft zu diskutieren, nachzudenken, sich ohne Polemik auseinanderzusetzen.
Solidaritätserklärung
(iw)

Di, 07.03.06: Kleinaktionär lässt Siemens zittern
Ein Rechtsstreit könnte die VA-Tech-Übernahme durch Siemens ins Wanken bringen.
Artikel: Die Presse.com
(iw)

Mo, 06.03.06: SAP-Betriebsratsgründer erhalten Unterstützung aus der Politik
Die SAP-Mitarbeiter, die sich für die Gründung eines Betriebsrats in ihrem Bereich einsetzen, erhalten unerwartet Unterstützung aus der Politik. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Prof. Gert Weisskirchen wendet sich mit einem offenen Brief an den SAP-Gründer Dietmar Hopp, der sich (wir berichteten) stark gegen die Gründung eines Betriebsrats aussprach. Prof. Weisskirchen schreibt u.a.: "Es verwundert mich, wie wenig Sie die Bindekräfte würdigen, die moderne Gesellschaften zusammenhalten. Gewerkschaften werden gebraucht, damit Kapital und Arbeit sinnvoll zusammenarbeiten können. Das gilt auch und zuvörderst im Zeitalter der Globalisierung. Gewerkschaften sind gegründet worden, damit soziale Not abgewendet werden kann. Freie Menschen haben sich vereint, um ihre sozialen Interessen zu bündeln. Diese Freiheit für sich und mit anderen gemeinsam wahr zu nehmen ist eines der vornehmsten Rechte, das unsere Verfassung garantiert. ... Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der SAP sich ihre Freiheit nehmen, einen Betriebsrat selbst zu wählen, dann bestimmen sie über sich selbst. Jeder hat diese freie Selbstbestimmung zu respektieren. In China und in anderen Regionen dieser Erde träumen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Freiheit."
(iw)

Mo, 06.03.06: Der Gerichtsprozess zur Bestellung eines Wahlvorstands bei SAP ist eingeleitet
Drei Mitarbeiter des Softwarebetriebes in Walldorf / St. Leon-Rot haben gemäß § 17 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstandes zur Durchführung der Betriebsratswahl 2006 durch das Gericht beantragt. 500 Mitarbeiter von 5600 haben sich für die Errichtung eines Betriebsrats ausgesprochen. Gesetzlich notwendig für die Bestellung des Wahlvorstands sind drei Mitarbeiter.

SAP hat eine eigene Mitarbeitervertretung definiert, die sich nicht auf das Betriebsverfassungsgesetz stützen kann. Es sind die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Ein Aufsichtsrat hat aber nicht die Aufgabe, die Belegschaftsinteressen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, so wie der Betriebsrat. Er hat die Aufgabe, die Vorstandsmitglieder zu bestellen, die Geschäftsführung zu überwachen und er hat Prüfungspflichten (Konzernabschluss, Jahresabschluss) sowie Berichtspflichten. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand. Bei Abstimmungen, die unentschieden ausgehen, hat der Vorsitzende eine zweite Stimme. Gegen die Interessen der Arbeitgebervertreter können Aufsichtsratsmitglieder folglich nichts durchsetzen.

Deshalb handeln die drei Mitarbeiter und die 500 Unterstützer im Interesse der SAP-Belegschaft. Sie nehmen aber die Bedenken ihrer Kollegen ernst und wenden sich mit einem offenen Schreiben an die SAP-Belegschaft:
"... Wir sind der festen Überzeugung, dass der einfachste und wirkungsvollste Weg, unsere Interessen zu vertreten, in Deutschland der Betriebsrat ist. Wir müssen hier nicht das gesetzliche Rad durch vertragliche Regelungen neu erfinden. Dass der Vorstand und die Arbeitnehmervertretung jetzt nachbessern wollen, sehen wir als beste Bestätigung, dass wir den richtigen Weg einschlagen. Aus unserer Sicht bringt nur ein Betriebsrat die erforderliche Transparenz und rechtliche Absicherung unserer Interessenvertretung. Daher nehmen wir auch im Namen der fünfhundert Unterstützer unser Recht auf eine effektive Mitarbeitervertretung auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes in Anspruch. ..."
(iw)

Mo, 06.03.06: Die Visionen des Klaus Kleinfeld
Siemens im Wandel. Nur ist vielen nicht klar, wohin der Wandel geht seit KCK, wie Klaus Christian Kleinfeld auch genannt wird, die Leitung des Siemens Konzerns übernommen hat. Visionen hat er, wie zum Beispiel ein Erdwärmekraftwerk in Unterhaching nahe München. Nur wie sich diese Vision in eine Konzernstrategie eingliedert bleibt unklar. Tatsache ist, dass gegenüber dem Rekordjahr 2000 der Konzern deutlich geschrumpft ist, und Verkäufe margenschwacher Bereiche lassen den Konzern zunächst weiter schrumpfen. Seit der Übernahme durch Klaus Kleinfeld im Januar 2005 entwickelte sich der Aktienkurs von Siemens deutlich schlechter als der Dax.

Den Mitarbeitern gegenüber wiederholt KCK gebetsmühlenartig die Forderung, dass alle Geschäftsbereiche bis 2007 ihre Margenvorgaben erreicht haben müssen. Noch nie wurde in der Geschichte von Siemens dieses Ziel erreicht. Heute, 14 Monate vor dem gesetzten Termin, erreichen nur sechs der elf Sparten die ehrgeizigen Ziele des Konzernchefs. Seinen Managern drückte KCK ein Pflichtenheft in die Hand, in dem konkrete Ziele, die notwendigen Maßnahmen und die Termine zur Zielerfüllung aufgeführt sind. Er scheut auch nicht davor zurück, seine Führungsmannschaft mitten in der Nacht nach der Zielerreichung zu befragen. Faule Ausreden lässt er nicht gelten. Selbst Entscheidungen, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden per Telefonkonferenz innerhalb von Tagen gefällt. So gesehen hat Klaus Kleinfeld den Konzern verändert.

Aber hat Kleinfeld auch eine Strategie oder ist er nur ein Sprücheklopfer und rücksichtloser Sanierer? Worte wie "Wir tragen dazu bei, die großen Probleme unseres Planeten zu lösen." oder "Wir werden doppelt so stark wachsen wie das globale Bruttosozialprodukt" lassen bei Analysten und Mitarbeitern gleichermaßen Bedenken aufkommen, dass KCK in der Lage ist, Siemens auf Erfolgskurs zu halten, trotz oder gerade wegen der Härte, die er an den Tag legt. "Kleinfeld muss zeigen, dass seine abstrakt formulierten Megatrends mehr sind als Sandkastenspiele", fordert Frank Rothauge von Sal. Oppenheim.

Wovon also träumt Klaus Kleinfeld? Sein Ziel ist es, den Siemens Konzern zum "größten und profitabelsten Infrastrukturanbieter der Welt" auszubauen. Er setzt dabei auf Zukäufe, aber auch auf eine neue interne Hochleistungskultur. "Wir müssen uns eine Hochleistungskultur angewöhnen" appelliert Kleinfeld eindringlich an die Mitarbeiter. Sein Traum, eine Firma aus Höchstleistungssportlern, in der eine durchschnittliche Leistung keinen Raum mehr hat? Sein Ziel junge Menschen, aus denen man in ein paar Jahren alles, was sie an Leistung erbringen können, herauspressen kann - bis zu Erschöpfung, so dass sie hinter der Ziellinie zusammenbrechen? Hochleistungskultur heißt Applaus den Siegern, und dezentes Wegtragen derer, die diesen Anforderungen nicht oder nicht mehr gewachsen sind. Höchstleistungssportler, die dann unserem Gesundheitssystem und der staatlichen Fürsorge überlassen werden, abgeschoben unter dem Schein sozialverträglicher Lösungen?

"Siemens ist ein Infrastruktur-Anbieter", postuliert KCK. Tatsächlich deuten sämtliche Veränderungen im Konzern auf die Realisierung dieses Ziels hin. Kleinfeld trennte sich von Geschäften mit dem Endverbraucher, wie Handy, Schnurlostelefonen, Computerservice, die mit Großprojekten nichts zu tun haben. Ausgebaut hat er die Energieerzeugung, die Automatisierungs- und Medizintechnik und er erschloss als neues Geschäftsfeld Wasseraufbereitungs- und Abwasseranlagen. Doch er hat noch nicht öffentlich erklärt, wie er seine Ziele erreichen möchte, in welchen Bereichen Wachstum generiert werden kann, wo investiert, wo zugekauft, wo verkauft werden soll. Unklar wirken seine Konzepte. Die Mitglieder des Zentralvorstands hat Kleinfeld inzwischen aber überzeugt. Siemens wird in Zukunft in Energie, Gesundheit, Mobilität, Wasser und Sicherheit investieren. Bereiche, die nicht in diese Wachstumsgebiete passen oder im Frühjahr 2007 immer noch zu geringe Profite abwerfen, werden abgestoßen.

Zu diesen Bereichen dürfte auch Com zählen. Von den erwarteten acht Prozent sind gerade mal 3,5 Prozent erreicht. Woher das Wachstum kommen soll bleibt unklar. Insbesondere der Festnetzbereich sei rückständig und verlustreich. Nach wie vor herrsche in dieser Sparte ein hoher Sanierungsbedarf.

Wenn man KCK nicht überzeugen kann, dass auch die Kommunikation zur Infrastruktur gehört, wird dieser Bereich auch mit Innovationsinitiativen keine Chance haben. Manche Ingenieure tragen sich mit dem Gedanken, sich zum Abwassertechniker umschulen zu lassen. Mitarbeiter der Com-Branche beklagen, dass der Vertrieb der Einfachheit halber lieber Fremdprodukte vertreibt als eigene, neu entwickelte. "Es ist kein Kunststück einen womöglich schon eingeführten Best Seller zu verkaufen", klagte ein Mitarbeiter. Gefragt sei hier das Management, klare Richtlinien und nicht nur Umsatzangaben. "Man muss ein Produkt selbst zum Best Seller machen. Es muss nicht mal technisch gut sein, wie Microsoft zeigt," sagt ein Mitarbeiter, verärgert über das Management.
Artikel:Manager Magazin
(iw)

So, 05.03.06: SAP-Mitarbeiter wollen Betriebsrat gründen - SAP-Firmengründer droht Mitarbeitern mit Nachteilen
Letzten Donnerstag fand an den SAP-Standorten Walldorf und Leon-Rot eine Betriebsversammlung statt mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu gründen. SAP ist das größte Unternehmen ohne Betriebsrat und beschäftigt 35.800 Mitarbeiter. Das Unternehmen wurde 1972 mit Hauptsitz in Walldorf gegründet. Der Betriebsrat wäre dann für ca. 10.000 Mitarbeiter der SAP AG zuständig. Die Mitarbeiter in der deutschen Landesgesellschaft umfasst er dagegen nicht.

Drei Mitglieder von SAP hatten die Betriebsratsgründung initiiert und erfahren seitdem heftigen Gegenwind. Die Betriebsratsgründung, die von der IG Metall Heidelberg unterstützt wird (http://www.sap.igm.de), ruft auf Arbeitgeberseite heftige Reaktionen hervor. Sogar Firmengründer Dietmar Hopp, der im Frühjahr 2005 den Aufsichtsrat von SAP mit den Worten ""Man sollte sich lieber zu früh als zu spät aus verantwortungsvollen Positionen zurückziehen", mischte sich vehement in die Diskussion. Zwei Tage bevor die Betriebsversammlung stattfand, drohte er der Belegschaft "schlimmstenfalls sei Walldorf als Standort der Konzernzentrale in Gefahr ... Ein von der IG Metall gesteuerter Betriebsrat widerspräche jeder Vernunft und passt nicht zur SAP-Kultur."

Die Unternehmensleitung verteidigt ein von ihr eingerichtetes Gremium der Arbeitnehmervertretung: "Ihre Interessen, die Interessen der Belegschaft wurden in den letzten Jahren mit Augenmaß und ausgesprochen erfolgreich von den Arbeitnehmern im Aufsichtsrat vertreten - quasi in der Rolle eines informellen Betriebsrates." sagte Hopp. Dieses Gremium schließt ohne sich auf die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte berufen zu können, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber ab. In diesem Gremium sind auch leitende Angestellte vertreten, die im Falle einer Betriebsratsgründung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von der Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen wären.

SAP betont zwar, das deutsche Recht im vollen Umfang befolgen zu wollen und die Wahl nicht zu beeinflussen, ließ aber nicht ab, den Mitarbeitern gegenüber von starken negativen Auswirkungen auf das Unternehmen im Fall einer Betriebsratsgründung zu sprechen. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dietmar Hopp hat sogar eine eigene Internetseite eingerichtet und sich an die Mitarbeiter von SAP gewandt, um seine Meinung zur Wahl eines Betriebsrat kundzutun. Er schreibt u.a. darin: "Wollen Sie denn von Leuten vertreten werden, die in bemerkenswerter Weise in ihrer Einladung zur Betriebsversammlung schreiben: "Jede/r Beschäftigte hat das Recht an dieser Betriebsversammlung während der Arbeitszeit teilzunehmen?" oder weiter "Meine ganz große Hoffnung sind Sie, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gehen Sie zur Betriebsversammlung und zeigen Sie, dass Sie nicht fremd bestimmt werden wollen. Machen Sie diese Betriebsversammlung zu einer eindrucksvollen Demonstration für Ihre Selbstbestimmung. Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihres Erfolges bringen! ...Ich habe volles Vertrauen, dass Sie auch diese Herausforderung meistern werden."

Dieses Verhalten lässt sich als Beeinflussung und Behinderung der Wahl auslegen und würde dann einen Verstoß nach §119 Abs.1 Nr. BetrVG darstellen: "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Wahl des Betriebsrats ... behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst."

Schon im Vorfeld der Betriebsversammlung war zu erkennen, dass die massive Einflussnahme der Arbeitgeberseite gepaart mit der Unkenntnis über die eigenen Arbeitnehmerrechte, bei den Mitarbeitern Wirkung zeigt. Ca. 90% der Belegschaft hat gegen die Gründung eines Betriebsrats gestimmt, ob aus Angst, Überzeugung oder Unwissenheit, wird offen bleiben. Die deutlichen Worte des Firmengründers, dass er den Standort Walldorf als Firmensitz in Gefahr sehe, dürfte seine Wirkung nicht verfehlt haben.

Die Mitarbeiter, die die Betriebsratsgründung angestoßen haben, wollen jedoch nicht so einfach auf ihr betriebsverfassungsrechtliches Recht verzichten und kämpfen weiter. Sie reichten beim Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Einsetzung des Wahlvorstandes ein (§16 Abs. 2 BetrVG). "Wir werden jeden aus der SAP-Belegschaft dabei unterstützen, er die Installierung eines Wahlvorstands befürwortet," heißt es bei der IG Metall Heidelberg.
mehr Info auf der SAP-Seite
(iw)

Sa, 04.03.06: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wie die IG Metall im Siemens-Dialog berichtet gibt es seit Februar es eine für die Siemens AG gültige Gesamtbetriebsvereinbarung zur „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“. Darin sind Maßnahmen und Ansprüche der Mitarbeiter in Elternzeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit, Angebote zur Kinderbetreuung konkreter ausformuliert. So haben Mitarbeiter, die Elternzeit oder Teilzeit in Anspruch nehmen, die Möglichkeit an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Des Weiteren stehen Job-Sharing, Sabbatical oder Teilzeit zur Verfügung, um den familiären Belange besser gerecht zu werden. Die Grundsätze für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelten auch bei Schichtarbeit, Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Wochenend- und Nachtarbeit. Laut IG Metall steht Siemens Wünschen nach individueller Arbeitszeitgestaltung offen gegenüber.

Die Praxis bei Siemens weicht jedoch stark von dieser Idealvorstellung ab. Der Arbeitsplatz von Mitarbeiter in Elternzeit war bisher verstärkt bedroht. Viele von ihnen erhielten Angebote zu Aufhebungsverträgen. Eine Ablehnung des Aufhebungsvertrags hatte oft den Entzug des Teleworking Arbeitsplatzes, erhöhte Schwierigkeiten bei der Gestaltung der Arbeitszeit, Versetzungen, Isolierung etc. zur Folge. Die Karriere erhielt in der Regel einen deutlichen Knick. Führungspositionen kamen für Mitarbeiter in Teilzeit nicht mehr in Frage.

Wie weit es mit der neuen Gesamtbetriebsvereinbarung gelingt diese Missverhältnisse zu beseitigen bleibt abzuwarten.
Artikel:IG Metall
(iw)

Fr, 03.03.06: Kardanwellen muss man nicht schmieren
Thomas Ganswindt hat VDI nachrichten ein Interview über die Zukunft von Com gegeben. Nun, wenn man es liest, stellt man fest, dass es nichts Neues gibt, außer vielleicht, dass Thomas Ganswindt sich als leidenschaftlicher Motorradfahrer vorstellen könnte, bei Com Produkte herzustellen, die mit Kardanwellen vergleichbar sind. Der Vorteil einer Kardanwelle sind der geringe Wartungsaufwand und das geringe Spiel. Ganswindt vergaß allerdings in seinen Überlegungen, dass bei Kardanwellen (eben weil sie gut sind) höhere Kosten für den Käufer bzw. das Produkt, in dem sie verwendet werden, anfallen.

Kardanwellen zeigen also deutlich das Dilemma von Siemens: Den Wunsch wartungsfreie Produkte für den Kunden herzustellen, doch bei den Kosten besteht nur ein geringes Spiel. Der Kunde will keine Kosten, Siemens auch nicht. Wenn Mitarbeiter nun Kardanwellen wären, hätten sie einen immensen Vorteil: "man muss sie nicht schmieren, sorry, ich meinte zahlen." und über das geringe Spiel bei Lohnforderungen und Arbeitsplatzsicherheit müsste auch nicht mehr diskutiert werden. Wir hätten Arbeitsplatzsicherheit - für Kardanwellen. Leider sind Mitarbeiter keine Kardanwellen. Und weil dem so ist, werden es die Mitarbeiter doch selbst sein müssen, die den Vorsitzenden des Bereichs Communicataion daran erinnern, dass auch Kardanwellen Nachteile haben: nämlich höhere Kosten, eben weil sie gut sind.

Doch wir wollen nicht unerwähnt lassen, Thomas Ganswindt distanziert sich in dem Interview mit VDI nachrichten von einem Ausverkauf von Com: "Wir beteiligen uns nicht an solchen Spekulationen. Von einem Ausverkauf bei Com kann keine Rede sein. Wir ziehen uns nicht aus dem Geschäft zurück, ganz im Gegenteil: Wir wollen wachsen und unser Geschäft weiterentwickeln." Und Ganswindt setzt weiter auf das Zusammenwachsen von Festnetz und Mobilfunknetz und baut darauf, den Konkurrenten Nokia damit aus dem Feld zu schlagen. Nur setzen wir schon seit 2002 oder noch länger auf dieses Zusammenwachsen und Nokia hat immer noch die Nase vorn.

Oder vielleicht doch lieber der GPS-gesteuerte Fußball - mit Kardanantrieb zur Übertragung seines Drehmoments?
Interview mit Thomas Ganswindt bei VDI Nachrichten
(iw)

Do, 02.03.06: Geschäfte in China: Kopieren ist Vertragsbedingung
Siemens wurde zusammen mit anderen internationalen Konzernen ausgewählt, 14 Turbinen für den Drei-Schluchten-Staudamm am Jangtse zu liefern. Ein gutes Geschäft, sollte man meinen. Doch die Vertragsbedingungen haben einen Haken. Siemens und die anderen Firmen mussten zustimmen, dass ihre Produkte kopiert werden dürfen. Damit liefern sie nicht nur Turbinen, sondern auch das Know How darüber, sozusagen als Zugabe zum Kaufpreis mit. „Wenn wir das nicht akzeptieren, dann sind wir raus“, sagt ein Manager.

Doch die Chinesen kopieren auch, wenn die Kopiererlaubnis keine Vertragsbedingung ist. Immer mehr Firmen machen diese Erfahrung, reden will darüber niemand. Schließlich will niemand von dem boomenden Zukunftsmarkt ausgeschlossen werden.

Die Zimmer AG, Hersteller von Anlagen zur Produktion von Polyester, erwirtschaftet in China noch einen beträchtlichen Teil seines Umsatzes, aber inzwischen bietet das staatliche Design-Institut CTIEI Kopien von Anlagen der Zimmer AG und deren Tochterfirmen an, sogar manchmal mit dem Hinweis, es handle sich um geprüfte Zimmer-Technologie. Etwa die Hälfte des chinesischen Marktes für Anlagen der Zimmer AG wird mit Kopien des lokalen Design-Instituts versorgt.
Machtlos muss die Zimmer AG zusehen, wie die chinesischen Anbieter ihr geistiges Eigentum auch in Indien, Bangladesch, Pakistan, Thailand, Ägypten und in der Türkei vermarkten. Peking fördert deren Export. Für diese Exportoffensive wählt China vornehmlich Regionen, in denen Klagen wegen der Verletzung des geistigen Eigentums in er Praxis kaum zu befürchten sind. Die Chancen in China, einen Prozess gegen Produktpiraterie zu gewinnen, sind gering. Die Prozesse dauern lange und die mögliche Entschädigung liegt oft unter dem Aufwand für den Prozess. Dies hat sich auch nicht durch eine Verschärfung der Strafen gegen Produktpiraterie auf Druck der USA wesentlich geändert.

"Das Risiko, in China nicht dabei zu sein, ist größer als das Risiko, dabei zu sein," sagte Heinrich von Pierer. Mal sehen, ob er recht behält. Langfristig dürften viele Firmen in diesem Traummarkt ihre Existenz riskieren.
Artikel: Der Tagesspiegel
Weitere Quelle: Wieland Wagner, "Null Abweichungen", in: Der Spiegel Nr. 7 vom 14. Februar 2005.
(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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