Artikel: März 2006
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Fr, 31.03.06: Bei SAP Wahlvorstand gewählt
Die Mitarbeiter der SAP Betriebe Walldorf und St. Leon-Rot haben gestern mit ca. 80%
Zustimmung den Wahlvorstand zur Einleitung einer Betriebsratswahl gewählt.
Die vorausgegangene Ablehnung und jetzige Zustimmung zur Betriebsratswahl zeigt deutlich
den großen Einfluss des Arbeitgebers auf diesen Vorgang. Zunächst lehnte der SAP-Vorstand
die Betriebsratswahl vehement ab. Speerspitze war Firmengründer Dietmar Hopp. 91% der
Belegschaft stimmte gegen die Einsetzung des Wahlvorstandes. Erst als die gerichtliche
Einsetzung des Wahlvorstandes drohte, gab die Firmenleitung nach und rief über die
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zur Wahl auf. Jetzt stimmten ca. 80% der
Belegschaft zu. Angesichts der unsachlich geführten Diskussion ist nicht davon auszugehen,
dass die Mitarbeiter aus innerer Überzeugung heute konträr zu damals votierten.
Da keine gewerkschaftlichen Vertreter in den Wahlvorstand gewählt wurden, entschloss
sich sowohl die Gewerkschaft ver.di als auch die Gewerkschaft IG Metall von ihrem Recht
Gebrauch zu machen jeweils ein "nicht stimmberechtigtes Mitglied" in den Wahlvorstand
zu entsenden (§16 I BetrVG). Angesichts der heftigen Auseinandersetzung und
Diffamierungen im Vorfeld, erschien dieser Schritt notwendig, um einen ordnungsgemäßen
Ablauf der Wahl zu gewährleisten.
(iw)
Fr, 31.03.06: Teil 4:(Teil-) Betriebsübergang, Widerspruch gegen den Betriebsübergang
Heute klären wir die Frage, was es mit dem Widerspruch gegen den Betriebsübergang auf sich
hat und welche Folgen dieser Widerspruch hat.
Unterrichtung und Widerspruch
- Siemens muss über den Betriebsübergang ordentlich unterrichten. D.h. Siemens muss
Euch Zeitpunkt und Grund des Übergangs, rechtliche, wirtschaftliche und soziale
Folgen sowie Maßnahmen, die in Hinsicht auf Euch geplant sind mitteilen. Für
diese Mitteilung muss Siemens die Textform (eine E-Mail genügt dabei) einhalten.
- Ab der Unterrichtung durch Siemens könnt Ihr innerhalb eines Monats dem Übergang
Eures Arbeitsverhältnisses zu TietoEnator schriftlich widersprechen.
- Den Widerspruch könnt ihr an TietoEnator oder Siemens richten.
- Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Lediglich durch einen
dreiseitigen Vertrag zwischen Euch, Siemens und TietoEnator wäre ein Übergang
nach einem Widerspruch noch möglich.
Folgen des Widerspruches
- Habt Ihr widersprochen, geht der Arbeitsplatz an TietoEnator über, das Arbeitsverhältnis
zu Siemens bleibt bestehen. Man hat dann also einen Arbeitsvertrag mit Siemens,
aber keinen Arbeitsplatz mehr.
- Siemens kann Euch dann wegen des entstandenen Arbeitskräfteüberhangs betriebsbedingt
kündigen.
- In diesem Fall müsst Ihr innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben,
ansonsten ist die Kündigung wirksam.
- Ein Widerspruch ist also nur dann sinnvoll, wenn man eine Chance hat, diese Klage
zu gewinnen bzw. wenn man einen Kündigungsschutz hat. Und wenn man zu der
Überzeugung gekommen ist, dass der Com Bereich bei Siemens länger überlebt als
der übergehende Bereich bei TietoEnator.
Wann hat man eine Chance, die Klage zu gewinnen?
- Man muss vor Gericht nachweisen können, dass es innerhalb der Siemens AG in Deutschland
mindestens einen freien Arbeitsplatz gibt, auf den man passt und auf dem man
weiterbeschäftigt werden kann.
- Achtung: Eine Sozialauswahl muss der Arbeitgeber nur dann machen, wenn
der Widerspruch begründet ist. Ein Widerspruch ohne nachvollziehbaren Grund kann
auch zum Wegfall eines Sozialplananspruchs gegen Siemens führen.
- Je geringer die Unterschiede in der sozialen Schutzbedürftigkeit der vergleichbaren
Arbeitnehmer sind, desto gewichtiger müssen Eure Widerspruchsgründe sein. Solche
wären z.B. baldiger Arbeitsplatzverlust, wesentliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen,
mangelnde Bonität des neuen Arbeitgebers. Diese Gründe sind jedoch schwer nachzuweisen.
Folgen des Widerspruches - Spezialfälle
- Jubilare
Der Kündigungsschutz von Jubilaren verschlechtert sich. Die Siemens AG kann nun
nicht mehr nur kündigen, wenn ein angebotener zumutbarer gleichwertiger Arbeitsplatz
von Euch abgelehnt wurde, sondern auch wenn sie nachweist, dass ein solcher Arbeitsplatz
im Unternehmen für Euch nicht vorhanden ist. D.h. im Falle eines Prozesses müsstet
Ihr das Gegenteil beweisen.
- Tariflicher Kündigungsschutz
Der tarifliche Kündigungsschutz hält auch bei einem Widerspruch. Bei einer
(Teil-) Betriebsschließung könnt ihr jedoch laut Tarifvertrag betriebsbedingt
gekündigt werden (dies gilt unabhängig vom Widerspruch sowohl für TietoEnator
als auch für Siemens).
- Altersteilzeit (ATZ) und VB
Ein Widerspruch ist in diesem Fall aus unserer Sicht wenig sinnvoll. Man handelt
sich unter Umständen Arbeitsentzug und Mobbing ein, hat aber keine Vorteile davon,
weil TietoEnator wie Siemens den ATZ- / VB- Vertrag erfüllen muss. Nachteile hat
man nur, wenn Siemens oder TietoEnator Insolvenz anmelden und das ist (hoffentlich)
nicht sehr wahrscheinlich - zumindest haben wir im Handelsregister noch keine Hinweise
auf Insolvenz gefunden.
Ein Widerspruch ist wie gesagt nur dann sinnvoll, wenn man eine Chance hat, die
Kündigungsschutzklage zu gewinnen bzw. wenn man einen Kündigungsschutz hat, der nicht
zusammenbricht. Und wenn man zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Com Bereich bei
Siemens länger überlebt als der übergehende Bereich bei TietoEnator.
(cr)
Do, 30.03.06: Fusionserwartungen in der Telekommunikationsbranche
Die Anbieter von Telekommunikationsnetzen müssen sich laut Experten auf eine
Fusionswelle einstellen, berichtete die Financial Times Deutschland am Dienstag.
"Nach der Ankündigung einer möglichen Fusion von Alcatel und Lucent müssen Firmen wie
Nortel, Juniper, Ericsson und Siemens Telekom ihre Lage überdenken", meint Lee Doyle vom
Marktforscher IDC. "Sie müssen dann entweder zukaufen oder sich kaufen lassen." Mark
Bieberich von der Yankee Group sieht die Situation ähnlich: "Sollte die Milliardenfusion
zwischen Alcatel und Lucent tatsächlich passieren, erwarte ich in rascher Folge weitere
Fusionen." Die Analysten schließen keinen der Telekommunikationsanbieter aus. Wichtig sei,
Kunden wie Vodafone oder der Deutschen Telekom in Zukunft sämtliche Teile und Dienstleistungen
aus einer Hand zu liefern. Hinzu kommt, dass der Markt für Mobilfunknetze rückläufig
eingeschätzt wird. "Ich denke, dass nach den starken Investitionen in UMTS sowie in die
Basisinfrastruktur für Mobilfunk in der Dritten Welt in den nächsten Jahren die
Auftragslage stagnieren und teilweise sogar zurückgehen wird," urteilt Sylvain Fabre von
Gartner Research. Das Geschäft mit der Ausrüstung von Mobilfunknetzen sei zwar im Vorjahr
um zwölf, 2004 sogar um 20 Prozent gewachsen. Für 2006 prognostiziert der Analyst jedoch
einen leichten Rückgang des derzeit knapp 50 Milliarden Dollar schweren Marktes. Wachstum
sieht er erst wieder ab 2009.
Auch für Siemens ist es eine strategische Entscheidung. Die Frage ist ‚Ja' oder ‚Nein'
zur Telekommunikation. Ein ‚dazwischen' wird es aufgrund des scharfen Konkurrenzdruckes
wohl nicht geben. Auch dem Kundenwunsch alles aus einer Hand zu liefern, könnte Siemens
durch weitere Verkäufe immer weniger entsprechen.
Was dies für die Mitarbeiter heißt, bleibt offen. Klar ist nur, entspannen wird sich die
Lage so schnell nicht.
Artikel: FTD
(iw)
Do, 30.03.06: Teil 3: (Teil-) Betriebsübergang, Was passiert, wenn TietoEnator kündigt?
TietoEnator übernimmt die EWSD-Entwicklung und die Kunden-Dokumentation von Siemens. Es
ist davon auszugehen, dass das Projekt EWSD mit dem Übergang zu TietoEnator in aktive
Wartung überführt wird (falls das nicht bereits geschehen ist). Die Verträge mit den
bisherigen Kunden werden abgewickelt, aber keine neuen Kunden mehr gewonnen. Was das für
ein Projekt heißt ist klar: Es gibt keine Neuentwicklungen mehr für EWSD, sondern
lediglich noch kleinere Änderungswünsche der bisherigen Kunden und Fehlerbehebung.
Spätestens nach einem Jahr fallen praktisch keine größeren Arbeiten mehr an (das ist
zumindest der Erfahrungswert aus anderen Projekten). Für die Kunden-Dokumentation kann
man das ähnlich sehen - keine Neuentwicklung, kein Bedarf für überarbeitete
Dokumentationen. Siemens hat zwar zugesagt, für ca. 5 Jahre Dienstleistungen von
TietoEnator zu beziehen, niemand weiß aber bisher, wie dieser Vertrag genau aussieht.
Niemand weiß, ob die Mannschaft, die bisher die EWSD-Entwicklung gemacht hat, diese
Dienstleistungen erbringen soll oder gar ob und welche neuen Aufgaben auf die Entwickler
zukommen werden.
Davon auszugehen, dass eine (Teil-) Betriebsschließung oder Kündigungen bei TietoEnator
in nicht allzu ferner Zukunft stattfinden könnten ist also nicht ganz abwegig. Es gibt
zwei Möglichkeiten, mit diesem Thema umzugehen: Ihr könnt den Kopf in den Sand stecken,
oder Euch damit auseinandersetzen.
- Achtung: TietoEnator kann sofort nach dem Betriebsübergang kündigen. Die
Schutzklausel des §613a I S.2 BGB ist kein einjähriger Kündigungsschutz. Es ist
lediglich verboten, als Kündigungsgrund den Betriebsübergang zu nehmen.
- Individuelle betriebsbedingte Kündigung
- Das Kündigungsschutzgesetz gilt ganz normal, man muss innerhalb von 3 Wochen
Kündigungsschutzklage
einreichen, sonst ist die Kündigung wirksam.
- Die Sozialauswahl geht über den Betrieb Garmischer Str. 10, in den Ihr
integriert werden sollt. Hier solltet ihr beim Betriebsrat von TietoEnator
nachfragen, wie viele Mitarbeiter in diesem Betrieb beschäftigt sind, wie
die Altersstruktur ist und welche Tätigkeiten diese Mitarbeiter ausüben.
- Eure Chancen den Kündigungsschutzprozess zu gewinnen hängen ab von Alter,
der Betriebszugehörigkeit (die Ihr von Siemens mitnehmt), Unterhaltsverpflichtungen
und evtl. Schwerbehinderung und
- den freien Arbeitsplätzen von TietoEnator in Deutschland (Diese findet
Ihr hier: http://www.tietoenator.de/default.asp?path=486,569,19242),
für die Ihr (ggf. nach einer Fortbildungsmaßnahme) geeignet seid.
- Individuelle betriebsbedingte Kündigung - Sonderfälle
- Jubilaren muss TietoEnator zunächst einen freien gleichwertigen und zumutbaren
Arbeitsplatz anbieten. D.h. für Tarif'ler in Bayern, für AT'ler in
Deutschland.
- Mitarbeitern mit tariflichem Kündigungsschutz kann nicht gekündigt werden.
- Das gleiche gilt für Schwangere und Mütter im Mutterschutz.
- TietoEnator darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit
verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit,
und während der Elternzeit nicht kündigen.
- Altersteilzeit und VB sind befristete Verträge. Diese können nicht
betriebsbedingt gekündigt werden.
- Teilbetriebsschließung
- Es gilt das gleiche wie für individuelle betriebsbedingte Kündigungen.
- Ausnahme Jubilare: TietoEnator muss keinen Arbeitsplatz mehr anbieten,
sondern nur noch nachweisen, dass es im Unternehmen keinen zumutbaren
gleichwertigen Arbeitsplatz für diesen Jubilar gibt.
- Ausnahme tariflicher Kündigungsschutz: dieser bricht bei einer
Teilbetriebsschließung zusammen, der Arbeitnehmer kann betriebsbedingt
gekündigt werden
- Ausnahme Elternzeit: die zuständige Aufsichtsbehörde kann auf Antrag des
Arbeitgebers die Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
- Betriebsschließung
- Eine Sozialauswahl findet nicht statt, bei einem Kündigungsschutzprozess
kann man sich lediglich auf die freien Arbeitsplätze berufen, die im
Unternehmen TietoEnator in Deutschland vorhanden sind.
- Für Jubilare, Kollegen mit tariflichem Kündigungsschutz und Eltern in
Elternzeit gilt das gleiche wie für die Teilbetriebsschließung.
Ob Kündigungen oder eine (Teil-) Betriebsschließung drohen, lässt sich beim derzeitigen
Informationsstand abschließend noch nicht sagen. Man sollte diese Möglichkeit aber in
seine Überlegungen mit einbeziehen.
(cr)
Mi, 29.03.06: Teil 2: (Teil-)Betriebsübergang, Schutzklausel
Regelungen aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, die ihr beim Betriebsübergang
zu TietoEnator
mitgenommen
habt, werden durch §613a I S.2 BGB geschützt. Diese Schutzklausel regelt, dass diese
Rechtsnormen nicht vor Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt des Überganges zu Euerem Nachteil
geändert werden dürfen.
Nach Ablauf eines Jahres kann TietoEnator diese Betriebsvereinbarungen mit einer
Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen (§77 V BetrVG).
Achtung: Unter diese Schutzklausel fallen keine Regelungen aus einem individuellen
Arbeitsvertrag.
TietoEnator kann also sofort nach dem Betriebsübergang die individuellen Bedingungen des
Arbeitsvertrages ändern, aber nur:
- in beiderseitigem Einvernehmen
d.h. TietoEnator kann Euch ein Angebot machen. Ihr könnt dieses Angebot prüfen
und entscheiden, ob Ihr es annehmen wollt oder nicht (Wenn ein Staubsaugervertreter
euch ein Angebot macht, prüft Ihr ja auch, ob Ihr wirklich einen Staubsauger
haben wollt. Wenn Ihr der Meinung seid, dass ihr keinen braucht, dann sagt ihr
nein). Es ist anzunehmen, dass TietoEnator euch bald neue Verträge anbieten wird,
um eure Arbeitsbedingungen den bei TietoEnator üblichen Konditionen anzupassen, d.h.
zu verschlechtern.
- durch eine Änderungskündigung
Im Falle einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber eine soziale Auswahl über
den Betrieb treffen. Eine Änderungskündigung kann man unter Vorbehalt der
rechtlichen Prüfung annehmen und innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage
erheben. Gewinnt man den Prozess (Rechtsschutz!) gelten die alten
Vertragsbedingungen weiter, verliert man ihn gelten die neuen. Der Arbeitsplatz
ist bei einer Annahme der Änderung unter Vorbehalt nicht gefährdet (§ 2 KSchG).
Tarifvertragliche Regelungen, die in den Arbeitsvertrag übergegangen sind, können nach
BAG-Rechtsprechung wie Tarifverträge gekündigt werden, da der Arbeitnehmer nicht besser
oder schlechter gestellt werden soll als ohne Betriebsübergang.
(cr)
Di, 28.03.06: Lasst Euch nicht isolieren
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ihr von der Ausgliederung nach TietoEnator betroffen
seid,
wie unten stehendes Stimmungsbild zeigt, bestimmt die
Angst vor einer ungewissen Zukunft die Ausgliederung zu TietoEnator. Diese Angst
begründet sich einerseits im mangelnden Vertrauen zur Firma Siemens, von der man nicht
mehr annimmt, dass sie das Wohl der Mitarbeiter im Auge hat. Zum anderen ist diese
Angst und Unruhe aber auch eine ganz normale menschliche Reaktion auf das Gefühl, einer
nicht einzuschätzenden Entwicklung gegenüberzustehen, die die eigene Existenzgrundlage
betrifft.
Deshalb möchten wir Euch eine Betriebsversammlung in Erinnerung rufen, die Heribert
Fieber 2002 gehalten hat. Damals drohte der massive Stellenabbau bei ICN. Es herrschten
ähnliche Gefühle bei denen vor, die davon betroffen waren. Aus dieser Betriebsversammlung
ist mir ein Satz in Erinnerung geblieben: "Lasst Euch nicht isolieren."
Damals konnte niemand sagen, wie der Weg wohl aussehen wird, der zu gehen war. Damals
drohten Kündigungen, heute Ausgliederungen. Damals wie heute sind die Gefühle gleich,
herrscht die Sorge über die Zukunft vor, deren Entwicklung man nicht mehr einschätzen
kann.
Meist bleibt der Mensch mit seiner Angst alleine. Er verbirgt sie. Angst wird als
Schwäche gesehen, nicht als natürliche Reaktion auf eine unnatürliche Situation.
Das Wort "Lasst Euch nicht isolieren," heißt auch, sich mit seinen Ängsten, seinen
Gefühlen auseinanderzusetzen, heißt sie dem anderen mitzuteilen. Dazu gehört Mut. Zu
diesem Mut wollen wir Euch ermuntern.
"Lasst Euch nicht isolieren," heißt auch, sich nicht gefangen nehmen zu lassen von
düsteren Gedanken, sich nicht von Panik treiben zu lassen, bei der ein Wort der Angst
das nächste verstärkt.
"Lasst Euch nicht isolieren," heißt die Flucht vor der Realität, bei der man nur den
Rücken und nicht das Gesicht des anderen sieht, zu stoppen. Es heißt, stehen zu bleiben,
sich umzudrehen, dem anderen in das Gesicht zu sehen, mit ihm zu reden, so dass auch
dieser auf seiner Flucht innehalten kann.
Es sind nur wenige Worte, derer es bedarf, um diesen emotionalen Kreislauf zu
durchbrechen: Wie geht es dir? Was empfindest du? Was können wir machen? Dieses "du",
dieses "wir" durchbricht die Isolierung, die durch das Verschließen der Gefühle entsteht.
Dieses "wir" lässt nicht mehr allein sein. Dieses "wir" gibt den Gefühlen einen Raum, wo
sie sein können. Dieses "wir" schafft Raum, öffnet das blockierte Denken wieder, so dass
Sachinformationen greifen können, die vorher, ebenso klar gesprochen, gar keine Chance
hatten, Gehör zu finden.
Wir vom NCI bieten Euch die Möglichkeit an, uns das zu schreiben, was Euch bewegt. Wir
vom NCI sind ein Nachrichtenportal, bieten viel Sachinformation an, aber wir sind auch
für den Menschen da, der keine Maschine ist, den man nicht von heute auf morgen,
umpflanzen kann, der Zeit benötigt, um die Dinge zu ordnen, anzunehmen, zu verwerfen.
Wir wollen Euch helfen, zu der Entscheidung zu finden, die für Euch ganz persönlich die
richtige ist. Wir wollen Euch helfen Fehler zu vermeiden, die aus Unwissenheit und
emotionalen Stress entstehen können.
Wir können die Entscheidungen von Siemens nicht aufhalten, aber wir können Euch sagen:
Wir stehen zu Euch und tun das, was in unserer Macht steht. Taucht auf aus
der Untergangsstimmung, tretet aus der Isolation heraus, schließt Euch zu Gruppen
zusammen. Jeder von Euch kennt jemanden, der auch von der Ausgliederung betroffen ist.
Geht zusammen ein Bier trinken, nehmt Papier und Bleistift mit, drückt aus, was ihr
empfindet, was Euch bewegt. Formuliert Eure Fragen und Ängste, teilt sie uns mit. Wir
werden Euch antworten, mit Euch diskutieren. Nehmt die Sache in die Hand und lasst Euch
nicht überrollen.
Dann erscheint es plötzlich möglich, einen Weg zu finden, der gangbar ist. Wir sind schon
einmal einen schweren Weg zusammen gegangen. Und die, die ihn gegangen sind, wissen, dass es
gut war ihn zusammen zu gehen.Warum sollten wir das nicht ein zweites Mal tun?
(iw)
Di, 28.03.06: Untergangsstimmung bei Com FN PV PD und Com CD NI UD
In den von der Ausgliederung betroffenen Bereichen beherrscht die Angst um die Zukunft
den Alltag. Im Mittelpunkt der Diskussion steht die Angst vor Kündigung oder
Teilbetriebs- oder Betriebsschließung. Niemand, so berichten Mitarbeiter, glaubt so
recht, dass sie bei der neuen Firma lange überleben werden. Siemens, so heißt es in
Mitarbeiterkreisen, benütze TietoEnator nur, um ihre eigenen, überwiegend älteren
Mitarbeiter, abzubauen. Einige sehen die Vereinbarung, dass Siemens fünf Jahre lang
Aufträge an TietoEnator geben wird, als Preis für ihre Entsorgung. Es wird befürchtet,
dass Siemens 2007 Com schließt, und dass dann die versprochenen Aufträge bei TietoEnator
weg brechen. "Terminator" heißt TietoEnator inzwischen unter den Betroffenen, die
TietoEnator als Endstation für sich empfinden. Die Mitarbeiter befürchten Kündigungen,
sobald sie nach TietoEnator gewechselt sind.
Die Mitarbeiter fühlen sich über ihre Zukunft im Unklaren gelassen. "Niemand erwähnte,
zumindest nicht in meiner Dienststelle, dass wir mit dem Übergang erst einmal unseren
Arbeitsplatz behalten. Das habe ich erst auf der NCI-Homepage gelesen," sagte ein
Mitarbeiter. In den betroffenen Abteilungen macht sich der große Frust breit. Die
Motivation ist auf dem Tiefstand. Niemand hat mehr so recht Lust, die Arbeit aufzunehmen
und einfach weiterzumachen. "Es ist auch schwierig, sich von dieser Untergangsstimmung
nicht mitziehen zu lassen, denn es wird den ganzen Tag lang über nichts anderes mehr
geredet," sagte eine Mitarbeiterin, "Wie es den verbleibenden Mitarbeitern bei Com gehen
wird, weiß man nicht. Ich fürchte, es wird nichts Gutes auf sie zukommen. Ich weiß
überhaupt nicht, wie ich mit der Sache umgehen soll."
Selbst Vorgesetzte stehen unter enormen Druck. Emotionen kochen hoch, wenn Mitarbeiter
ankündigen, einen Betriebsrat zu den bevorstehenden Gesprächen mitnehmen zu wollen. "Ich
frage mich, wieso reagieren die Chefs so, wenn doch alles in Ordnung ist," schrieb ein
Mitarbeiter an NCI.
Sicherlich sind die Ängste nicht alle sachlich begründet, aber ernst nehmen sollte man
sie schon. Wir nehmen Eure Ängste ernst und versuchen Euch mit
Aufklärung zu helfen. Uns
helfen Eure Stimmungsberichte und Fragen, die Lage einzuschätzen.
(iw)
Di, 28.03.06: Analysten erwarten die Zerschlagung von Com
Die Fusion von Alcatel und Lucent erhöht den Konkurrenzdruck auf die
Telekommunikationssparte Com. Die Financial Times Deutschland befürchtet, dass sie das
den Ausstieg aus dem Telefongeschäft für Siemens bedeuten könnte.
Die Analysten sind sich einig, dass Com es bis April 2007 nicht schaffen wird die
Zielmarge von 3,5% auf 8% zu steigern. "Man mache sich Gedanken über strategische
Partnerschaften," sagte ein Firmensprecher. Finden sich keine Partner ist die
Zerschlagung von Com wahrscheinlich. Daran wird sich nach Meinung der Analysten auch
nichts mit dem neuen Com-Leiter Eduardo Montes Pérez ändern. Der Spanier könnte am Ende
auch den Part des Abwicklers übernehmen, warnen sie.
Artikel: FTD
(iw)
Mo, 27.03.06: Teil 1: Was nimmt der Mitarbeiter beim Betriebsübergang mit?
Mitarbeiter haben bei uns angefragt, was beim Wechsel von Com FN PV PD und Com CD NI UD
auf sie im Einzelnen zukommt. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Wir werden Euch in
mehreren Teilen, Eure Fragen beantworten. Die Artikel findet Ihr zusammengefasst auf unserer
Siemens-Com-Seite wieder.
Im Falle von Com FN PV PD und Com CD NI UD, wechselt ein Betriebsteil der Siemens AG zu
dem neuen Arbeitgeber TietoEnator. Dort werden die Mitarbeiter in den Bereich Telecom &
Media integriert. Siemens wird für ca. 5 Jahre Dienstleistungen von
TietoEnator beziehen.
Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei einem solchen (Teil-)
Betriebsübergang bestimmen sich nach §613a BGB.
Was nimmt der Mitarbeiter beim Betriebsübergang mit?
Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis
- Man unterscheidet zwischen Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis
ist der Vertrag, den Ihr mit dem Arbeitgeber habt. Der Arbeitsplatz ist die
Stelle im Betrieb (also der Schreibtisch und PC), an der Ihr Eurer Tätigkeit
nachgeht. Sowohl der Arbeitsplatz, als auch das Arbeitsverhältnis gehen
unverändert mit allen Rechten und Pflichten zu TietoEnator über. Dazu gehören
auch die bei Siemens zurückgelegten Betriebszugehörigkeitszeiten.
Der Übergang des Arbeitsverhältnisses auf TietoEnator bedeutet also nicht, dass
Ihr einen neuen Arbeitsvertrag erhaltet.
- Alle individuellen Vereinbarungen, die Ihr mit Siemens getroffen habt, gelten
bei TietoEnator weiter. Unter solche Vereinbarungen fallen z.B. Teilzeit,
Elternzeit, AT, Versetzungsklauseln, Altersteilzeit (ATZ).
- Achtung: Unterschreibt keinen neuen Arbeitsvertrag, ohne diesen vorher
intensiv geprüft zu haben. Der neue Arbeitsvertrag wird die für TietoEnator
üblichen Konditionen enthalten, die schlechter sind als die jetzigen.
(Gesamt-) Betriebsvereinbarungen
- Betriebs- und Gesamtbetriebsvereinbarungen (GBV) gelten für Euch bei TietoEnator weiter
(BAG, Beschluss vom 18.09.2002 -1 ABR 54/01).
- Regelungen aus Betriebsvereinbarungen gehen jedoch dann nicht über, wenn bei
TietoEnator bereits eine andere Betriebsvereinbarung über den betreffenden
Gegenstand existiert.
Tarifvertrag
- In unseren Siemens-Arbeitsverträgen steht eine Klausel, dass der Tarifvertrag
der bayerischen Metallindustrie für unsere Arbeitsverhältnisse gilt. Daher gehen
alle Regelungen dieses Tarifvertrages in den individuellen Arbeitsvertrag über.
- Da TietoEnator nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist, kann auch kein
anderer Tarifvertrag diese Regelungen verdrängen.
Spezialfälle
- Jubilare
sind Mitarbeiter, die 25 Jahre oder länger bei Siemens sind und daher einen
besonderen Kündigungsschutz haben, d.h. Siemens kann Euch erst dann kündigen,
wenn Ihr einen angebotenen Arbeitsplatz abgelehnt habt. Die Jubilarschutzregelung
ist eine GBV und geht daher wie wir gerade gelernt haben als Betriebsvereinbarung
über.
- Mitarbeiter mit tariflichem Kündigungsschutz
also Mitarbeiter, die mindestens 50 Jahre alt und 15 Jahre in der Firma oder
55 Jahre sind und 10 Jahre bei Siemens sind und die außerdem keine
außertariflichen Mitarbeiter sind, haben einen tariflichen Kündigungsschutz.
Dieser Kündigungsschutz geht in den individuellen Arbeitsvertrag über.
- Schwerbehinderte
Der Schwerbehindertenstatus ändert sich nicht, da es sich um eine gesetzliche
Regelung handelt.
- Teilzeit
ist eine individuelle Vereinbarung. Diese geht unverändert über.
- ATZ und VB
sind individuelle vertragliche Regelungen und gehen unverändert über.
TietoEnator muss diese Verträge erfüllen.
- Elternzeit
ist eine individuelle Vereinbarung und geht unverändert über
- Mutterschutz
bleibt bestehen, da es sich um eine gesetzliche Regelung handelt.
Zusammenfassung
- Es gehen über: Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis
- Betriebsvereinbarungen bleiben Betriebsvereinbarungen
- Gesamtbetriebsvereinbarungen (GBV) werden Betriebsvereinbarungen
- Tarifvertragliche Regelungen werden Bestandteil des Arbeitsvertrages
- Individuelle vertragliche Regelungen bleiben erhalten
In den nächsten Tagen erzählen wir Euch, was unter die Schutzklausel fällt, was passiert,
wenn TietoEnator kündigt und was es mit dem Widerspruch gegen den Betriebsübergang auf
sich hat.
(cr)
Mo, 27.03.06: Portrait von Eduardo Montes Perez
Eduardo Montes, der Noch-Chef des Spanien-Geschäfts von Siemens, denkt durch und durch deutsch.
Seit 1975 ist er in verschiedenen dort tätig.
Portrait
(iw)
Mo, 27.03.06: Arbeitnehmervertreter des SAP-Aufsichtsrat ruft zur Bildung eines Wahlvorstands auf
Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtrat (ANV) von SAP ruft nun per E-Mail die
SAP-Mitarbeiter auf, einen Wahlvorstand zu wählen:
"Nachdem drei Kollegen die Bestellung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratsratswahl
bei der SAP AG in Walldorf und St. Leon-Rot beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt
haben, sind nun alle wahlberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgerufen, einen
Wahlvorstand aus den eigenen Reihen zu wählen. Dazu wurde für den 30. März ab 16 Uhr
eine Betriebsversammlung einberufen."
Diesem Schritt war eine ungeheure Diffamierungsschlacht und extreme Polemisierung in
einem Internet-Forum vorausgegangen, durch die insbesondere die drei
SAP-Mitarbeiter und die IG Metall Heidelberg angegriffen wurden. Die Mitarbeiter hatten am
am 2. März zu dem aufgerufen, was nun knapp einen Monat später geschieht: Die Wahl eines Wahlvorstandes, der
die Betriebsratswahl einleiten soll.
Dietmar Hopp, SAP-Firmengründer, hatte intensiv Stimmung gegen die Gründung eines
Betriebsrats bei SAP gemacht. Die Belegschaft wurde zunehmend falsch informiert. In
seinen Chefzeiten bei SAP lautete seine Standardauskunft: "Wer einen Betriebsrat gründet,
der fliegt." Er drohte mit der Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland und scheute
auch nicht davor zurück seinen Einfluss auf die Politik geltend zu machen. Die FDP
Fraktion stellte einen Antrag auf Änderung
des Verfahrens zur Einsetzung eines Wahlvorstandes und begründete diesen mit der
Gefährdung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.
Dabei ist die Stimmung der SAP-Belegschaft heute nicht mehr so gut, wie noch vor ein
paar Jahren, in denen mit kostenlosen Mittagessen in der Werkskantine, einer sehr
großzügigen Firmenwagenregelung sowie einer stattlichen Altersversorgung, die
Mitarbeiter bei der Stange gehalten werden konnten. Der Arbeitsdruck ist mit dem
zunehmend härter werdenden Wettbewerb gestiegen. Immer mehr Arbeit soll in immer
kürzerer Zeit erledigt werden. Im Gegenzug nehmen die Freiheiten und die Arbeit in hoher
Eigenverantwortung ab. Die Unzufriedenheit wächst. "SAP veramerikanisiert zunehmend"
sagt ein Mitarbeiter.
So könnte es durchaus sein, dass die SAP-Mitarbeiter, die den Betriebsrat, nun wählen,
diesen bald brauchen können. SAP hat nun bald ein Alleinstellungsmerkmal verloren: Trotz
seiner Größe ist SAP dann keine betriebsratsfreie Zone mehr.
Dieser Erfolg gebührt auf jeden Fall den drei Mitarbeitern, die den Weg bis zum
Arbeitsgericht nicht gescheut haben, um ihr Recht, einen Betriebsrat zu gründen,
einzufordern, auch, wenn es wohl noch dauern wird bist SAP einen Betriebsrat hat, in
dessen Geschäfte sich der Arbeitgeber nicht ständig einmischt.
Weitere Informationen:
SAP-Seite bei NCI
SAP-Seite bei IG Metall Heidelberg
(iw)
Mo, 27.03.06: Umbau der Siemens Konzernspitze geht weiter
Laut Spiegel (aktuelle Ausgabe) geht 2008 höchstwahrscheinlich Arbeitsdirektor Jürgen
Radomski in den Ruhestand. Nachfolger könnte Johannes Feldmayer, Mitglied des Siemens
Zentralvorstands und ehemaliger Strategie-Chef, sein. Der Spiegel beruft sich dabei auf
Insiderinformationen.
(iw)
Sa, 25.03.06: Ausgliederung von Com-Bereichen beunruhigt Mitarbeiter bei PSE Wien
Die Mitarbeiter bei PSE Wien sind ziemlich aufgeschreckt, weil offenbar
die gesamte PSE-Leitung nichts von der Ausgliederung gewusst hat. Der Bereich PSE SMC
(ca. 400 Mitarbeiter), der eng mit Com München zusammenarbeitet, ist zu mindestens 50%
abhängig von COM-Aufträgen. Die Wiener Kollegen fürchten, dass TietoEnator eine scharfe
Konkurrenz für PSE Wien sein wird. Stammhaus-Budgets werden schon seit einigen Monaten
ständig gekürzt, obwohl die Arbeitsmenge gleich geblieben ist. Siemens fordert niedrigere
Stundensätze von PSE Wien. Das bewirkt, dass immer mehr Arbeit von Österreich in die
billigeren, osteuropäischen Regionen der PSE verlagert wird. Die PSE expandiert auch
inzwischen nach Rumänien, weil die Slowakei "voll" ist.
(um/iw)
Fr, 24.03.06: Ergebnis der BR-Wahl Siemens München Martinstraße
"Jede Stimme zählt." Wie oft hört man bei Wahlen diesen Ausspruch. Wie oft denkt man,
es ist doch egal, ob ich zur Wahl gehe oder nicht. Doch bei der Betriebsratswahl bei
Siemens München Martinstraße zählte für NCI tatsächlich jede Stimme. Diese hat NCI den
zweiten Betriebsratssitz gebracht. IG Metall und AUB gewannen je elf Sitze, die
Future@Siemens/AIN drei Sitze und die ebenfalls neue Liste BIG erlangte wie NCI zwei
Sitze im Betriebsrat Mch M. Die Wahlbeteiligung ist mit 46,3% etwas gleich wie 2001
(47,4%). Weitere Details finden Sie hier.
Bei der letzten Betriebsratswahl 2001 in Mch M war NCI noch nicht angetreten, konnte es
auch nicht, denn es gab NCI damals noch nicht. Das Mitarbeiternetz hat sich erst Ende
2002 im Rahmen des massiven Stellenabbaus in der Hofmannstraße aus der Belegschaft
heraus formiert. In diesen gut drei Jahren ist unsere Homepage zu einer viel gelesenen
Seite geworden, wir haben vielen Kollegen mit Tipps weitergeholfen und es gelang bei
Siemens Mch H und Mch M das Vertrauen der Belegschaft zu gewinnen.
Es ist ein toller Erfolg für NCI, über den wir uns natürlich sehr freuen. NCI und die
BR-Listen des "Mitarbeiternetz NCI" bedanken sich bei allen Wählerinnen und Wählern für
Ihr Vertrauen, und natürlich auch bei allen die uns im Wahlkampf tatkräftig unterstützt
haben!" Wir hoffen, weiter durch gute Arbeit überzeugen zu können.
(iw)
Fr, 24.03.06: Com-Ausverkauf bereits seit Juni 2005 bekannt
Ein Blick in unser Archiv brachte zutage: Überraschend kommt der Ausverkauf bei Com nun
wirklich nicht. Bereits im Juni 2005 berichtete Capital (Ausgabe 14/2005) von einer
vertraulichen Vorlage des damaligen Bereichsvorstandsvorsitzenden Lothar Pauly. Dort
hieß es, dass Siemens nach dem Verkauf von Com MD an BenQ sich auch von weiteren
Com-Bereichen trennen will. Lothar Pauly plante damals bereits eine "Portfoliobereinigung"
sowie eine "Konzentration auf ausgewählte Geschäftsfelder wie Mobile Netze,
Breitbandzugang und Services" und kündigte die "Separierung" und den "Cash out" von
Aktivitäten und das "aktive Screening möglicher Partnerschaften" an. Weiterhin stellte
er weitere "Kapazitätsanpassungen" in Aussicht, da die "Restrukturierung in
Hochlohnländern" mit einer "weiteren Verlagerung in Niedriglohnländer" verbunden sei.
Die Verweildauer unserer Com-Bereichsvorstandsvorsitzenden ist mit Lothar Pauly
(11 Monate) auf 9 Monate bei Thomas Ganswindt gesunken. Es war nie die Rede davon
(so wie es jetzt überall in der Presse nachzulesen ist), dass Thomas Ganswindt diese
Aufgabe nur „kommissarisch“ übernommen hätte. Wir sind gespannt, wie lange Eduardo
Montes Perez durchhalten wird.
Artikel: „Interne Vorlage bei Siemens“.
(cr)
Fr, 24.03.06: Die Vision von Macht, Geld, Ansehen - der Umbau der Siemens Konzernspitze
Den Umbau in der Siemens Konzernspitze treibt Klaus Kleinfeld zügig voran. Spätestens der
Weggang von Heinz-Joachim Neubürger lässt alte Machtkämpfe offensichtlich werden.
Neubürger hatte wie Kleinfeld auf den Chef-Sessel spekuliert. Heinrich von Pierer
entschied sich jedoch gegen ihn, eine Entscheidung, die Neubürger niemals ganz überwunden
hat, heißt es dazu in börse online.
"Uns ist nicht bekannt, dass Herr Neubürger bereits eine neue Position hat", kommentierte
Siemens.
Neubürger war aber nicht nur Konkurrent von Klaus Kleinfeld und Gegenspieler von Heinrich
von Pierer, sondern vor allem beliebt bei Bankern und Analysten. Neubürgers Abgang
ließ die Siemens-Aktie empfindlich fallen. Joe Kaeser dagegen, der eigentlich Josef
Käser heißt, wird von den Finanzexperten mit Skepsis betrachtet. "Es war schon reichlich
grotesk," erinnerte sich ein Analyst. Kaeser hat bei der verlustreichen Handy-Sparte
keine gute Figur gemacht. Er und Rudi Lamprecht, der damalige Mobile Chef, konnten keine
guten Zahlen verkünden und wollten trotzdem die Analysten von gut gehenden Geschäften
überzeugen.
Kleinfeld möchte, die aus seiner Sicht, verstaubte Siemens Kultur modernisieren und
setzt auf eine jüngere Mannschaft. Die Finanzwelt beobachtet diesen Umbau kritisch.
"... theoretisch [ist] das Risiko [gegeben], dass der Finanzchef zu einem Ja-Sager wird.
Dass sich um Kleinfeld herum eine Kaste bildet und nach außen und innen abschottet,"
meint Analyst Kitz. Auch intern regen sich Bedenken. "Mit einem amerikanischen
CEO-Habitus kommen Sie hier bei Siemens nicht weiter", sagte ein Siemens-Manager.
"Schließlich gebe es in den Vereinigten Staaten keinen Aufsichtsrat." In München aber
kann Kleinfeld ohne seinen Aufsichtsratschef nicht viel machen." Und das ist Heinrich
von Pierer und dieser ist nicht bereit im Schatten seines Nachfolgers zu stehen.
Was aber bedeutet dieses Gerangel an der Konzernspitze für die Mitarbeiter? Viel, wenn
man die Charaktere ansieht. Siemens soll nach dem Willen von Konzernchef Kleinfeld in
Zukunft noch internationaler werden. "Wir tragen dazu bei, die großen Probleme des
Planeten zu lösen." sagt Kleinfeld und es klingt Selbstüberschätzung aus diesen Worten.
Kleinfeld fordert von seinen Mitarbeitern eine Hochleistungskultur, alles zu geben, sich
auszupowern. Doch was, wenn der Mensch nicht mehr kann? Dieser Gedanke scheint für den
Konzernchef keine Rolle zu spielen, schließlich gibt es genug internationale Ressourcen,
zu denen er auch Menschen zählen dürfte. Wer nicht Branchenbester ist, wird aussortiert.
Zeit bleibt den Unternehmensteilen nicht mehr viel dazu, genau noch ein Jahr. Nach wie
vor müssen die IT-Tochter SBS und das Kommunikationsgeschäft bei Siemens Com extreme
Leistungssteigerungen bieten, wenn sie im Kernverbund bleiben wollen. Warnschüsse hat es
bereits gegeben, Unternehmensteile wurden schon abgestoßen. Dass dies unter dem neuen
Finanzchef Kaeser nun leichter gehen wird, darüber sind sich die Analysten einig.
"Kaeser steht für aktives Beteiligungsmanagement", sagt Analyst Kitz. "Das heißt: Deals
werden künftig aktiver betrieben." Mit Kaeser als Finanzchef wird Kleinfeld unpopuläre
Entscheidungen leichter durchsetzen können. Joint Venture und Beteiligungsverkäufe werden
wohl zum Siemens Alltag werden. "Siemens sei ohnehin zurzeit noch zu breit aufgestellt,
um effizient geführt zu werden. Da kann niemand wirklich den Überblick behalten." Auch
darüber sind sich die Analysten einig.
Der Ausverkauf von Com scheint nicht nur begonnen zu haben, sondern bereits in vollem
Gange zu sein. Ein Klaus Kleinfeld gibt sich nicht der Illusion hin, dass Com in einem
Jahr seine Marge mehr als verdoppeln kann. Und Klaus Kleinfeld hängt nicht an Traditionen.
Romantisches Erinnern, dass Siemens mit der Kommunikationstechnik zum Weltkonzern
geworden ist, ist nicht seine Sache. Er hat andere Visionen. Sein Vorbild ist der
US-Riese General Electrics (GE) und wie GE-Chef Jeffrey Immelt oder dessen Vorgänger
Jack Welch möchte er sein. Welsch brachte GE mit seiner Politik des Verkaufens oder
Schließens von verlustbringenden Unternehmensteilen und des Zukaufens zukunftsträchtiger
Technologien an die Weltspitze. Mit seiner
Ausrichtung auf neue Geschäftsgebiete wie Gesundheit, Energie, Wasserversorgung,
Mobilität, Sicherheit und Industrie eifert Kleinfeld schon heute Jeffrey Immelt nach.
Vor allem im Gesundheitssektor, in der Lichttechnik und in der Energieerzeugung sind der
US-Konzern und Siemens deshalb erbitterte Konkurrenten.
Die Mitarbeiter sollten sich keiner Illusion hin geben. Kleinfeld wird zu seinen Worten
stehen: "Verantwortung trage ich vor allem gegenüber unseren Aktionären. Gegenüber
Deutschland verspüre ich eine solche nicht."
(iw)
Do, 23.03.06: Arbeitsbedingungen bei TietoEnator
TietoEnator ist ein nicht tarifgebundenes Unternehmen. Es existiert jedoch ein
Betriebsrat. Die Mitarbeiter arbeiten 40 Stunden pro Woche mit Gleitzeit. Sie beziehen
durchschnittlich 20 Prozent niedrigere Gehälter als vergleichbare Arbeitnehmer der
Siemens AG. Es ist damit zu rechnen, dass TietoEnator in absehbarer Zeit den übergehenden
Mitarbeitern Arbeitsverträge mit firmenüblichen Konditionen anbieten wird.
(cr)
Do, 23.03.06: Com-Ausgliederung: Was kann der Betriebsrat tun?
Die Ausgliederung der Com-Bereiche Com FN PV PD und Com CD NI UD unterliegen nicht nur
den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und des Bürgerlichen
Gesetzbuches (§613a BGB), sondern auch denen des Umwandlungsgesetzes (§1 I Nr. 2 UmwG).
Aus diesen Gesetzen leiten sich Rechte für Betriebsrat und Arbeitnehmer ab.
Bei einer Ausgliederung sind Käufer und Verkäufer verpflichtet, alle erkennbaren
Konsequenzen und absehbaren Maßnahmen, die sich daraus ergeben, so darzustellen, dass
die Arbeitnehmer und der Betriebsrat oder Gesamtbetriebsrat (GBR) die auf sie zukommenden
Auswirkungen der Ausgliederung erkennen und beurteilen können.
Siemens und TietoEnator müssen Arbeitnehmer und Betriebsrat/GBR umfassend über den
Betriebsübergang aufklären. Umwandlungsrelevante Informationen sind z.B.:
- Art und Weise der zu erwartenden Umstrukturierung
- Zeitplan der Umstrukturierungsmaßnahmen
- Möglichkeiten für alternative Maßnahmen
- Finanzielle Ausstattung der beteiligten Unternehmen
- Räumliche Unterbringung der Unternehmen
- Leitungsstrukturen der beteiligten Gesellschaften
- Auswirkungen auf Betriebs- und Arbeitsorganisation
- Technische und organisatorische Verknüpfung zwischen den beteiligten Unternehmen
- Anwendbare Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge
- Voraussetzungen einer Betriebsänderung gemäß §111 BetrVG
- Absicht des neuen Rechtsträgers zur Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen bzw. zu deren Spaltung oder Zusammenlegung
- Personalplanung, insbesondere Personalbedarfsplanung des neuen Rechtsträgers
- Auswirkungen des Widerspruchs des Arbeitnehmers gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses für den einzelnen Arbeitnehmer
Allgemeine Informationsrechte
Grundsätzlich ist der Betriebsrat über alle Belange, die die Belegschaft betreffen,
rechtzeitig und umfassend zu informieren (§§ 90, 80 II Satz 1 BetrVG). Dies gilt
insbesondere für die Personalplanung (§92 I BetrVG). Rechtzeitig bedeutet, dass der
Arbeitgeber den Betriebsrat spätestens vor dem endgültigen Entschluss über die Maßnahme
einschalten muss. Dabei kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, ihm die zur
Durchführung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen
(§80 II Satz 2 BetrVG).
Siemens informierte am 21.03.06 mittags den Betriebsrat Hofmannstraße über die
Ausgliederung oben genannter Bereiche. Dabei wurde bekannt, dass der Vertrag bereits im
Mai 06 unterschrieben werden soll. Der Betriebsrat muss jedoch gemäß §90 II BetrVG
bereits im Planungsstadium informiert werden, das so früh wie möglich und spätestens zu dem Zeitpunkt,
zu dem der Arbeitgeber noch Alternativen überlegt. (BAG 18. 7. 1972 AP BetrVG 1952
§ 72 Nr. 10, BAG 11. 12. 1991 AP BetrVG 1972 § 90 Nr. 2; LAG HH 20. 6. 1985 DB 1985,
2308; DKK/Klebe Rn. 18; GK-BetrVG/Wiese Rn. 5).
Informationsrechte aus Betriebsänderung
Da eine Ausgliederung häufig mit einer Betriebsänderung einhergeht, stehen dem
Betriebsrat die Rechte aus §111 BetrVG zu. Ist dies der Fall müssen Betriebsrat und
Arbeitgeber einen Interessenausgleich versuchen. Ein Sozialplan kann erzwungen werden
(§§112, 112a BetrVG).
Verhandlungen zwischen Siemens und dem Betriebsrat/GBR haben noch nicht stattgefunden.
Gegenstand der Verhandlungen könnten z.B. Vorruhestandsregelungen oder Abfindungen sein,
wenn ein Arbeitnehmer dem Betriebsübergang widerspricht.
Informationsrecht des Betriebsrats aus dem Umwandlungsgesetz
Neben den Informationsrechten des Betriebsrats und Wirtschaftausschusses im Rahmen von
§§80 II, 90, 92, und 106 BetrVG räumt das Umwandlungsgesetz dem Betriebsrat einen
zusätzlichen Informationsanspruch ein. Der Betriebsrat hat das Recht den
Umwandlungsvertrag einzusehen. Daher muss gemäß §126 III UmwG der Umwandlungsvertrag
spätestens einen Monat bevor die beteiligten Unternehmen dem Kauf zustimmen, dem
zuständigen Betriebsrat oder GBR aller beteiligten Unternehmen zugestellt werden. Der
Betriebsrat oder GBR hat also einen Zuleitungs- und Aushändigungsanspruch auf den
Umwandlungsvertrag bzw. dessen Entwurf.
Da der Umwandlungsvertrag mit TietoEnator im Mai unterschrieben werden soll, muss der
Entwurf dieses Vertrages dem GBR/BR spätestens im April zugestellt werden.
Informationsrechte aus dem Wirtschaftsausschuss
In Unternehmen mit mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist ein
Wirtschaftsausschuss zu gründen. Der Wirtschaftsausschuss berät wirtschaftliche
Angelegenheiten wie Rationalisierungsmaßnahmen, Ausgliederungen etc. mit dem Unternehmer.
Dazu ist er rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des
Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Der
Wirtschaftsausschuss muss nun seinerseits den Betriebsrat unterrichten (§106 BetrVG).
Nach herrschender Rechtsauffassung ist der Wirtschaftsausschuss grundsätzlich vor dem BR
also in einem frühen Stadium der Zielsetzung und Planung zu informieren.
Offensichtlich wurde der Wirtschaftsausschuss von Siemens jedoch erst am Dienstag, den
21.03.06 per Mitteilung über den Verkauf informiert. Dies ist immer dann der Fall, wenn
keine Zeit ist mit einem wichtigen Vorgang auf die nächste Wirtschaftsausschusssitzung
zu warten. Es ist anzunehmen, dass die Planung dieser Ausgliederung bereits vor einem
halben Jahr in einem fortgeschrittenen Stadium war, wie man aus dem Bericht vom
Manager Magazin vom 18.09.05 schließen kann.
Dann hätte Siemens den Wirtschaftsausschuss und die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
bereits vor Monaten über die geplante Ausgliederung informieren müssen, damit
Alternativen hätten entwickelt werden können. Eine Alternative wäre z.B. gewesen, die
Mitarbeiter weiter zu qualifizieren und sie mit neuen Aufgaben zu betrauen.
Betriebsrat und GBR sowie der Wirtschaftsausschuss müssen frühzeitig die Möglichkeit
haben nach Integrations- und Strukturkonzepten im Zusammenhang mit der Umwandlung zu
fragen. Gleiches gilt für die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Es kann ein Bericht
verlangt werden, aus dem hervorgeht, welche Ausschüsse, Teams und Projekte anlässlich
der bevorstehenden Umwandlung gebildet wurden, an welchen Fragestellungen dort gearbeitet
wird, welche Ergebnisse bereits vorliegen bzw. wann weitere Ergebnisse zu erwarten sind.
Verletzung der Informationspflicht kann Inkrafttreten des Umwandlungsvertrags verzögern
Eine Umwandlung wird erst mit der Eintragung beim zuständigen Registergericht am Sitz des
übernehmenden Unternehmens wirksam. Zu den erforderlichen Unterlagen gehört auch ein
Nachweis über die rechtzeitige Zuleitung des Umwandlungsvertrags oder seines Entwurfes
an den zuständigen Betriebsrat bzw. GBR (§17 I UmwG i.V.m §125 UmwG). Liegen diese
Unterlagen nicht vor, wird das Registergericht die Eintragung des Umwandlungsvertrags
ablehnen, weil die gesetzlichen Erfordernisse nicht eingehalten wurden.
Versäumen es die an dem Verkauf beteiligten Unternehmen, den jeweiligen Betriebsräten
den Umwandlungsvertrag rechtzeitig zuzuleiten, kann der Betriebsrat bzw. der GBR im Wege
eines einstweiligen Beschlussverfahrens die Zuleitung der Verträge bzw. ihrer Entwürfe
erwirken.
Betriebsrat und GBR können auch beim Registergericht vorstellig werden, um die Eintragung
in das Register und damit das Wirksamwerden der Umwandlung solange zu verhindern, bis
die an der Umwandlung beteiligten Gesellschaften ihre gesetzlichen Informationspflichten
erfüllt haben.
Wird der Umwandlungsvertrag fristgerecht dem Betriebsrat bzw. GBR übergeben, fehlt es
ihm aber an einer befriedigenden Darstellung der Folgen der Umwandlung für die
Arbeitnehmer, dann kann sich der Betriebsrat bzw. GBR ebenfalls an das zuständige
Registergericht wenden, um die Registereintragung solange zu verhindern bis die Angaben
zu den Auswirkungen der Umwandlung vollständig sind.
Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Angaben im Umwandlungsvertrag unvollständig,
falsch oder fehlerhaft waren, können Maßnahmen strafrechtlicher oder schadensersatzrechtlicher
Art gegen die Verantwortlichen auf der Grundlage des §313 UmwG eingeleitet werden.
Wenn die Verletzung der Informationspflicht das Wirksamwerden des Vertrages verzögern
kann und damit die Gefahr besteht, dass der Käufer abspringt, ist anzunehmen, dass der
Arbeitgeber den Wirtschaftsausschuss und den GBR sowie den Aufsichtsrat schon länger
rechtzeitig und umfassend informiert hat (schließlich wusste das
Manager Magazin
ja auch schon ansatzweise Bescheid).
(iw/cr)
Mi, 22.03.06: Ausverkauf von Com hat begonnen
Überraschend erreichte uns gestern die Nachricht über den Verkauf von Com FN PV PD
(Product Development) und Com CD NI UD (User Documentation) an die skandinavische
TietoEnator. Doch wirklich überrascht waren wir nicht, hatte doch das Manager Magazin
bereits am 18.9.05 im Artikel „Siemens baut 4224 Stellen ab“ gemeldet: „Bei den Mobilfunk- und
Festnetzen entfallen 797 Positionen (Deutschland: 311).“ In den beiden an TietoEnator
übergehenden Bereichen arbeiten 277 Kollegen, die zur Zahl 311 fehlenden 34 Mitarbeiter
dürften durch die natürliche Fluktuation zu erklären sein. Damals schon erschien uns die
Zahl 311 zu krumm, als dass sie einem hypothetischen Planspiel entstammen könnte. Solche
Zahlen nennt man nur, wenn man bereits eine fertige Liste mit den betroffenen
Mitarbeitern vorliegen hat. Es ist folglich davon auszugehen, dass auch die übrigen
Zahlen, die das Manager Magazin damals genannt hat, korrekt sind.
Das bedeutet, dass das Enterprisegeschäft am stärksten betroffen sein wird, dort soll um
2838 Arbeitsplätze reduziert werden, davon 2049 in Deutschland. Im Bereich
Schnurlostelefone und andere Geräte belaufen sich die Streichungen auf 294 weltweit,
davon 205 in Deutschland. Zudem soll die Com-interne IT nach Indien verlagert werden,
was weitere 295 Arbeitsplätze kostet.
Das Manager Magazin weiter: dann „… schrumpft Com auf die Hälfte der ursprünglichen
Größe. Übrig bleibt dann nur noch das Geschäft mit den Mobilfunk- und Festnetzen für
Telekommunikationsbetreiber.“
Leider ist dieser Artikel nicht das einzige Indiz für einen geplanten Ausverkauf bei Com.
Der Artikel „Schlussverkauf bei Com“ vom 15.2.06 im Manager Magazin
löste in der Belegschaft eine erhebliche Unruhe aus. „Siemens-Chef Klaus Kleinfeld …“
hieß es dort, „…will die problembeladene Kommunikationssparte Com zerlegen. Nach Angaben
von Siemens-Managern sollen die einzelnen Arbeitsgebiete entweder verkauft oder in
Kooperationen eingebracht werden.“
Diese Unruhe in der Belegschaft führte zu zahlreichen Beschwichtigungsversuchen und
Durchhalteparolen von Seiten des Managements bis hin zu einem Auftritt Klaus Kleinfelds
auf der letzten Betriebsversammlung in der Hofmannstraße (wir berichteten),
auf der er die Berichte als reine Spekulationen abtat. Wirklich dementiert wurde die Meldung aber
weder von Klaus Kleinfeld noch von Thomas Ganswindt.
Heute nun konnten wir im Manager Magazin („Skandinavier kaufen bei Com ein“)
lesen: „Siemens gibt den kompletten Bereich Forschung und Entwicklung für die
traditionelle Telefontechnologie sprich Festnetz ab. Das sei ein schrumpfendes Geschäft,
sagte eine Siemens-Sprecherin im Gespräch mit manager-magazin.de. Siemens wolle sich auf
die IP-Telefonie - sprich auf das Wachstumsgeschäft konzentrieren.“ Das kann nur heißen,
dass Siemens sich nicht nur von Com FN PV PD, sondern von der gesamten Com FN Entwicklung
trennen wird.
Aber es kommt noch schlimmer. Ebenfalls heute wurde bekannt gegeben
(„Kleinfeld baut um, Neubürger geht“),
dass unter anderem Thomas Ganswindt sich aus dem Com Bereichsvorstand zurückzieht. In
seiner E-Mail an die Com-Mitarbeiter vom 9.9.05 ([Info] My first week at Com) schrieb Hr. Ganswindt noch: "Die Doppelfunktion als Zentralvorstand der Siemens AG und Bereichsvorstandsvorsitzender wird mich sicherlich fordern, aber ich habe genau gewusst, auf was ich mich einlasse. Ich bin nicht nur für kurze Zeit hier angetreten. Richten Sie sich auf eine lange Zusammenarbeit ein!"
Jetzt steht in Siemens Heute, den internen online-Nachrichten: "... er [Eduardo Montes
Perez] tritt im Bereich Communications (Com) an die Stelle von Thomas Ganswindt, der
diese Aufgabe für eine Übergangszeit zusätzlich übernommen hatte und sich nun wieder auf
seine Funktion als Mitglied des Zentralvorstands konzentrieren wird." Sind neun Monate
eine lange Zusammenarbeit? Ist dies nicht eher ein Anzeichen dafür, dass der Ausverkauf
von Com beschlossene Sache ist, wenn man meint, auf den Sanierer verzichten zu können?
Der Verdacht liegt nahe, dass der Verkauf von Com FN PV PD und Com CD NI UD nur der
Anfang vom Ende sind. Ich kann daraus nur schließen, dass die "Spekulationen" im Artikel
des Manager Magazins vom 15.2. wohl doch keine Spekulationen waren und Siemens jetzt
scheibchenweise Com abstoßen wird.
Leider wurden wir vom Management zu oft falsch oder nicht informiert. In künftigen
Umfragen, wie dem Opinion Poll, sollten wir daher ankreuzen, dass wir uns durch das
Siemens-Management nicht informiert fühlen. Die für uns relevanten Informationen
erfahren wir und meist auch der Betriebsrat frühzeitig aus dem Manager Magazin oder
anderen online-Medien.
Das Vertrauen seiner Mitarbeiter, Herr Kleinfeld, kann man nicht durch theoretische
Abhandlungen in Büchern (wie z.B. Building Trust) wiedergewinnen, auch wenn die Aussagen
noch so schön klingen, sondern nur durch überzeugendes Handeln und das vermisse ich.
(cr)
Mi, 22.03.06: Ausgliederung bei Siemens Com: Emotionales
Entscheidende Veränderungen, von denen man selbst betroffen ist, erzeugen innere Unruhe,
insbesondere dann, wenn man das Gefühl hat, nicht alle Fakten zu kennen und (noch) nicht alle
Zusammenhänge zu durchschauen. Was kann man tun?
- Ruhe bewahren. Wie?
Ruhe bewahrt man, wenn man sich klar macht,
- welche Schritte man nacheinander gehen muss. Dies zu lesen kann der erste sein.
- wo man Informationen und Hilfe her bekommt, z.B. bei NCI und BR
- dass Reden mit anderen Kollegen hilft, sich nicht zu isolieren.
- dass mehrmals ganz tief durchatmen und autogenes Training von Stress befreit.
- Sich informieren über:
- Diskutieren, Fragen stellen, Antworten bekommen und geben, Argumente abwägen
- Auf der Basis von sachlichen Argumenten überlegen, ob ein Widerspruch gegen den
Betriebsübergang sinnvoll ist. Eine solche Entscheidung sollte nie aus der Emotion
heraus gefällt werden, denn sie ist nicht rückgängig zu machen.
- Entscheiden und handeln, am besten nicht isoliert
(iw)
Di, 21.03.06: Siemens Com: Transfer der 270 Siemens-Mitarbeiter soll bis 1.7.06 abgeschlossen sein
Wie heute bekannt wurde sollen 270 Mitarbeiter der Siemens Bereiche Com FN PV PD und Com CD NI UD
sollen bis zum 01.07.06 von der Firma TietoEnator
übernommen werden. Die Verhandlungen zwischen TietoEnator und Siemens stehen kurz vor dem Abschluss. Es ist
geplant die Bereiche TDM-Switching und Migration zu Next-Generation Networks in den
Bereich Telecom & Media von TietoEnator zu integrieren. Der Geschäftsbereich Telecom & Media beschäftigt 5.000 Mitarbeiter in 14
Ländern. Der Vertrag zwischen der Siemens AG und TietoEnator soll im Mai unterzeichnet werden.
Kooperation Siemens und TietoEnator
Zwischen Siemens und TietoEnator
besteht eine langjährige Zusammenarbeit.
In den letzten Jahren hat TietoEnator bereits Mitarbeiter von Siemens Finnland, Nokia,
Alcatel und Ericsson übernommen und nach Aussage von Frank Eser, Leiter der Entwicklung
von Kernkomponenten in Telekommunikationsnetzen bei Siemens Communications, erfolgreich
integriert. Als Bestandteil der Vereinbarung wird Siemens für ca. 5 Jahre Dienstleistungen
von TietoEnator beziehen. Der Vertrag wird
sich in der zweiten Hälfte 2006 vermutlich mit 15 Mio. EUR auf TietoEnators Umsatzerlöse
auswirken, der Gesamtumfang beläuft sich auf ca. 100 Mio. EUR.
TietoEnator Deutschland - Standorte
Die TietoEnator Deutschland ist eine GmbH, eingetragen am Amtsgericht Frankfurt(HRB 75570)
mit Standorten in Berlin, Frankfurt, Hamburg, Köln, München (Sandstraße 33, Garmischerstraße 10),
Regensburg, Stuttgart, Ulm.
TietoEnator Deutschland - Rechtsform
Sie entstand im Dezember 2005 durch Verschmelzung der TietoEnator GmbH, Hamburg auf die
TietoEnator S.E.S.A. AG, und gleichzeitige Umwandlung in eine GmbH. Sie beschäftigt ca.
500 Arbeitnehmer. Geschäftsführer der GmbH sind Jürgen Hatzipantelis (Vorsitzender der
Geschäftsführung), Patricia Emmel, Michael Graben und Walter Hübler. Der dreiköpfige
Aufsichtsrat wurde am 20.2.06 gewählt. Ihm gehören an: Peter Lindgren, Ingenieur,
wohnhaft in Täby, Schweden (Vorsitzender), sowie Ari Martti Vanhanen, Ingenieur,
wohnhaft in Helsinki, Finnland (stellvertretender Vorsitzender).
Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurde von den Arbeitnehmern gewählt:
Hasso Schendel, System-Ingenieur, wohnhaft in Berlin.
TietoEnator - International
TietoEnator ist in über 20 Ländern vertreten: Belgien, China, Dänemark, Deutschland,
Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Indien, Indonesien, Italien, Kanada,
Lettland, Litauen, Malaysia, Niederlande, Norwegen, Russland, Schweden, Singapur,
Slowakai, Tschechische Republik, Ukraine und die USA.
Portfolio
TietoEnator ist einer der größten Anbieter von IT-Dienstleistungen in Europa.
Ziel von TietoEnator ist es ein Global Player im Telekommunikationsbereich zu werden",
sagt Ari Vanhanen, President, TietoEnator Telecom & Media.
Das Produktspektrum des Geschäftsbereichs Telecom & Media umfasst R&D-Dienstleistungen,
Consulting, IT-Systementwicklung und die Integration für die gesamte Wertschöpfungskette
in den Märkten der Telekommunikation und der Medien. Schwerpunkt ist die Beratung,
Entwicklung und Betrieb der technologisch bestimmten Geschäftsprozesse der Kunden.
Geschäftszahlen
2004 hatte sie 12773 Mitarbeiter,
einen Umsatz von € 1.525 Mio., einen EBIT von 194,5 Mio. und eine Umsatzrendite von
12,8%. 2005 stieg die Mitarbeiterzahl auf 15001, der Umsatz auf 1.682 Mio., der EBIT
fiel auf 183,3 Mio. und die Umsatzrendite auf 10,9%.
(iw/cr)
Di, 21.03.06: Ausgliederungen bei Siemens Com
Die Siemens AG beabsichtigt die Betriebsteile Com FN PV PD und Com CD NI UD auszugliedern. Bei der
Ausgliederung soll es sich um einen Verkauf an ein europäisches Unternehmen handeln. Es dürften
davon ca. 270 Mitarbeiter betroffen sein. Der Betriebsrat wird heute Mittag über die Details
der Ausgliederung informiert. Für heute Nachmittag hat die Betriebsleitung eine
Mitarbeiterversammlung für die betroffenen Bereiche einberufen.
Passend dazu gibt es einen NCI Artikel,
der schon im September 2005 die Zukunft voraussah ...
"Wenn ich eine so krumme Zahl wie
311 für FN ins Spiel bringe, dann müssen die Planungen schon ziemlich
weit gediehen sein, oder?"
(iw)
Di, 21.03.06: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wollen bei SAP Wahlvorstand installieren
Für Donnerstag, den 30. März, um 16 Uhr haben die Arbeitnehmervertreter aus dem Aufsichtsrat
zu einer Betriebsversammlung eingeladen, um dort einen Wahlvorstand für die Betriebsratswahl
zu wählen. Damit kommt das Unternehmen der Einsetzung des Wahlvorstandes durch das Arbeitsgericht
Mannheim zuvor.
(iw)
Mo, 20.03.06: Offener Brief zum FDP Antrag 16/967 zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Die FDP möchte die Einrichtung von Betriebsräten abhängig machen von der
Zustimmung von 25% der wahlberechtigten Arbeitnehmer im Betrieb. Dazu hat sie
einen Antrag
(16/967) zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes formuliert.
Die FDP stellt dabei an die Voraussetzungen zur Wahl eines Betriebsrates höhere
Anforderungen als an die des Bundestages. Sie gib vor, die Stärkung der
Selbstbestimmung der Arbeitnehmer zu erreichen, bewirkt mit diesem Antrag aber das
genaue Gegenteil davon.
Damit dieser Antrag nicht unwidersprochen bleibt, haben wir einen Offenen Brief an die
Abgeordneten des Deutschen Bundestags geschickt, in dem wir unsere Stellungnahme zu diesem
Antrag formuliert haben. Wir sind der Meinung, dass nicht nur die SAP, sondern auch die
Arbeitnehmer Gehör finden sollten.
Stellungnahme zum FDP-Antrag 16/967
(iw/cr)
Mo, 20.03.06: Führungskräfte bei DaimlerChrysler auf der Kündigungsliste
Daimler-Chrysler will bis 2008 rund 6 000 Stellen in Verwaltung und Management des
Konzerns abbauen; das ist jede fünfte Stelle. Von den leitenden Angestellten sind 30
Prozent von dem Personalabbau-Programm betroffen. Um den Managern den Abschied zu
versüßen will Daimler-Chrysler jedem Manager, der freiwillig aus dem Unternehmen
aussteigt, zwei Bruttomonatsgehälter pro Berufsjahr zahlen. (Davon können normale
Siemens Mitarbeiter nur träumen...) Sollten die Manager das Angebot nicht annehmen,
würde die Kündigung ausgesprochen, hieß es weiter.
Artikel: wiwo
(kb)
Sa, 18.03.06: Was ist Dummheit?
"... als dumm bezeichnet man jemanden, von dem man die Fähigkeit zur Einsicht oder zum
richtigen Urteil erwarten würde, der diese Fähigkeit aus Faulheit, Opportunismus,
emotionalen oder anderen Gründen nicht nutzt. Eine Voraussetzung für Dummheit sind
demnach das Vorhandensein eines gewissen Maßes an Intelligenz und eine intellektuelle
Unredlichkeit. Unwissenheit ist nicht dumm. Beispielsweise können Kinder unwissend und
zugleich sehr intelligent sein. Auch geistig behinderte Menschen sind nicht dumm. Aber
dumm sind Personen, von denen man erwarten kann, dass sie es eigentlich besser wissen
sollten."
Reason Online
(iw)
Sa, 18.03.06: BR-Wahlergebnis in Mch H
Erwartungsgemäß fiel die Wahlbeteiligung heuer etwas niedriger aus als noch vor zwei Jahren.
Im Jahr 2004 lag sie bei 70%, bei der diesjährigen Wahl sank sie auf 57%.
Wahlgewinner (mit Mandate-Zuwachs) sind NCI und AIN, Verlierer sind AUB und ULH/UNS.
Die AUB-Liste und die AUB-nahen „Neuen von Enterprise“ haben in Summe 1 Mandat verloren.
Die IGM-Liste hat die geleiche Anzahl von Mandaten errungen und hat auch diesmal die absolute Mehrheit verfehlt. Die NCI-Liste hat ihr Ziel, von 1 auf 2
Mandate zu wachsen, erreicht und bedankt sich bei ihren Wählern für ihr Vertrauen.
Kommentar
Es ist gut, dass die IG Metall Liste die abolute Mehrheit verfehlt hat, nicht weil es die
IG Metall ist, das gleiche würde ich bei jeder anderen Liste auch sagen. Absolute Mehrheiten
verleiten dazu zu diktieren, statt zu diskutieren. Absolute Mehrheiten bergen
die Gefahr in sich immun für konstuktive Kritik zu werden. Wenn man um Mehrheiten ringen
muss, muss man seine Ziele darstellen, seine Argumente auf den Tisch legen, sich mit den
Argumenten der anderen auseinandersetzen. Die Minderheiten kommen zu Wort, müssen von der
Mehrheit gehört werden. Dies kann der demokratischen Auseinandersetzung nur
förderlich sein und stärkt die Demokratie im Betrieb.
NCI-BR-HP
(iw)
Sa, 18.03.06: BenQ-Standort Ulm vor der Schließung
Die Geschäftsleitung von BenQ Mobile hat entschieden, den Standort Ulm zu schließen. Die
MitarbeiterInnen wurden am Freitag Vormittag über den Entschluss informiert. Den
Beschäftigten wurde im Vorfeld Versetzungen auf andere Arbeitsplätze z.B. in München
angeboten.
Artikel: IGMetall
(iw)
Do, 16.03.06: FDP beantragt im Deutschen Bundestag Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
zur Einsetzung des Wahlvorstands für Betriebsratswahlen
Ausgerechnet die FDP, die mit ihren 9,8% zu den kleinen Parteien im Bundestag zählt,
verweigert 9% der SAP-Mitarbeitern die Gründung eines Betriebsrats, und begründet dies
damit, dass 91% der SAP-Mitarbeiter gegen einen Betriebsrat votiert haben.
Die FDP hat einen Antrag im Deutschen Bundestag zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
gestellt und diesen u.a. damit begründet, dass ein Betriebsrat, die Flexibilität des
internationalen Großkonzerns SAP im internationalen Wettbewerb gefährde.
Es ist doch erstaunlich, überrascht aber eigentlich nicht wirklich, wie schnell die
Politik reagiert, wenn Arbeitgeber bzw. ein Milliarden schwerer Aktionär wie Dietmar Hopp,
die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes fordern. Die FDP bereitet unter der Nummer
16/967 einen Antrag auf Änderung des
Betriebsverfassungsgesetzes vor und bezieht sich dabei auf die Absicht von Arbeitnehmern
bei SAP, einen Betriebsrat zu wählen. Seltsamerweise hat sich die Politik kaum für die
illegale Ausspähung der Betriebsratsdaten durch die Siemens AG am Standort München
Hofmannstraße interessiert, obwohl doch hier die Grundprinzipien unseres Rechtsstaates
durch die unglückselige Verquickung von Staatsanwaltschaft und Großkonzern bedenklich
verletzt wurden.
Könnte es sein, dass sich die Politiker für die Interessen der Arbeitnehmer und die Rechte
ihres Betriebsrat weniger interessieren als für die Interessen der Arbeitgeber? Wir wollen
es ihnen nicht unterstellen, aber auffällig ist dieser schnelle Antrag der FDP zur Änderung
des Betriebsverfassungsgesetzes schon. Wundern ist erlaubt, auch das gehört zur
Demokratie.
Die FDP wird durch ihren Antrag, der momentan noch eine elektronische Vorabversion ist,
dem Deutschen Bundestag vorschlagen §§ 16 II Satz 1, 17 IV Satz 1 BetrVG zu ändern, nach
dem drei Arbeitnehmer oder eine Gewerkschaft, einen Wahlvorstand durch das Gericht
einsetzen lassen können, wenn er nicht in einer Betriebsversammlung zustande kommt. Nach
dem Antrag zur Gesetzesänderung sollen künftig erst auf Antrag von 25 Prozent der
wahlberechtigten Arbeitnehmer ein Wahlvorstand eingesetzt werden können.
Um nicht den Eindruck zu erwecken, die FDP sei gegen die Arbeitnehmer wählt sie als
Titel für die Antrag zur Gesetzesänderung pikanterweise "Stärkung der Selbstbestimmung
der Arbeitnehmer".
Der Gesetzesentwurf beginnt mit lobenden Worten für die SAP, sie schaffe in Deutschland
jährlich hunderte von Arbeitsplätzen. Das ist erfreulich und wir wollen dies auch nicht
bestreiten. Doch was hat dies mit der Einsetzung eines Betriebsrats zu tun? Werden Firmen
jetzt mit Gesetzesänderungen belohnt, nur weil sie aus eigenem unternehmerischen Interesse,
Arbeitnehmer einstellen? Oder glaubt ausgerechnet die FDP, dass SAP dies aus sozialen
Neigungen tut?
Die FDP weist in ihrem Antrag weiter daraufhin, dass die Aufgaben einer Arbeitnehmervertretung
bei SAP durch die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat erfolgreich wahrgenommen werden, ja, so
betont die FDP, dies sei sogar durch einen Vertrag mit dem Vorstand gesichert. Dabei
verkennt die FDP bzw. möchte es verkennen, dass die Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz
für den Arbeitnehmer stärker sind, als die
Verträge, die die SAP
mit den Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat abschließt. Es sei hier nur ein Beispiel
erwähnt, nämlich §102 V BetrVG. Nach diesem erhalten Mitarbeiter, die im Falle einer
Kündigungsschutzklage einen qualifizierten Betriebsratswiderspruch ihr eigen nennen können,
die Weiterbeschäftigung und damit die Gehaltsfortzahlung bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses.
Dies bedeutet Existenzsicherung bis zur endgültigen rechtlichen Klärung und eine
Entlastung des Staates, der kein ALG I oder II zahlen muss. Die Arbeitnehmervertreter bei
SAP im Aufsichtsrat können einen solchen Betriebsratswiderspruch nicht bereitstellen.
Danach folgt im Antrag der FDP, die hinlänglich bekannte Gewerkschaftsschelte, so z.B.
"Fremdbestimmung der Gewerkschaft bedeutet ein Mehr an Bürokratie und weniger
Flexibilität im internationalen Wettbewerb. Der Erfolg, den SAP mit seiner
Unternehmenspolitik erreicht hat, wird gefährdet" und so weiter und so fort. Dabei
verkennt die FDP, dass nicht die Gewerkschaft, sondern 500 Arbeitnehmer (9%), die einen
gültigen Arbeitsvertrag mit SAP haben, sich für einen Betriebsrat ausgesprochen haben.
Die IG Metall Heidelberg unterstützt die Kollegen lediglich, so wie Herr Hopp und der
Arbeitgeberpräsident Hundt den SAP Vorstand auch unterstützt. Aber was für den einen,
den Arbeitgeber legitim ist, wird, zumindest laut FDP und anderen, den Arbeitnehmern
nicht zugestanden. Wenn Arbeitnehmer sich Unterstützung von ihrer Interessengemeinschaft
holen, ist das Fremdbestimmung, wenn Arbeitgeber dies tun, ist das weitsichtiges und
überlegtes Handeln. Das zweierlei Maß ist bei allem guten Willen nicht mehr zu übersehen,
selbst, wenn man beide Augen zudrückt.
Weiter ist die FDP besorgt um den Betriebsfrieden. Sie schreibt: "Die Einsetzung eines
Wahlvorstandes gegen den Willen der Beschäftigten kann erhebliche Unruhe und Unfrieden in
der Belegschaft hervorrufen und so den Interessen der Arbeitnehmer schaden." Der Laie
staunt, der Fachmann wundert sich und fragt warum. Denn der Wahlvorstand hat nur die
Betriebsratswahl nach den präzisen Vorschriften der Wahlordnung vorzubereiten. Es ist
dann die Belegschaft, die den Betriebsrat wählt und wenn die Belegschaft will, dass nur
die Arbeitnehmervertreter, die jetzt im Aufsichtsrat, ihre Interessen wahrnehmen, diese
auch im Betriebsrat wahrnehmen, dann kann die Belegschaft diese und nur diese wählen.
Dann aber weiß man sicher, dass die Belegschaft diese Vertretung wirklich haben möchte.
Heute weiß man das nicht. Heute wurde sie einfach vom Vorstand dazu bestimmt.
Vielleicht versteht die FDP ein politisches Beispiel besser. Sie hat bei der letzten
Bundestagswahl ein Ergebnis von 9,8% erzielt, nur wenig mehr als Mitarbeiter für den
Betriebsrat bei SAP gestimmt haben. Also 90,2 % lehnen die FDP ab. Ohne Zweifel eine
deutliche Mehrheit. Die FDP wäre mit diesen 9,2% eine Koalition mit der CDU/CSU
eingegangen, um die Regierung zu bilden, wenn es gereicht hätte. Nach ihrer eigenen Logik
wäre dies höchst undemokratisch, denn schließlich lehnen ja 90,2% der Bevölkerung die
FDP ab. Dies ist vergleichbar dazu, dass 90% der SAP-Belegschaft, einen Betriebsrat
ablehnen. Es ist nicht der Wille der Mehrheit des Volkes bzw. der SAP-Belegschaft, dass
eine solche Minderheit Regierungsverantwortung übernimmt. Also wäre es, wenn man der
Gesetzesvorlage der FDP zum Betriebsverfassungsgesetz folgt, doch nur folgerichtig, dass
man die 5% Klausel auf 25% erhöht, denn es könnte in der Bevölkerung eine große Unruhe
entstehen, wenn gegen den Willen der Mehrheit des Volkes eine so kleine Partei in
Regierungsverantwortung kommt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob die FDP einen
solchen Gesetzesentwurf stützen würde, der übrigens nicht verfassungsgemäß wäre, denn
eine solche Sperrklausel in dieser prozentualen Höhe würde gegen den Grundsatz der
Wahlgleichheit verstoßen - das sei aber nur so nebenbei bemerkt.
Vielleicht sollte die FDP ihren Antrag noch einmal überdenken, weil sonst könnte ich auf
die Idee kommen, mir ein paar Volksvertreter zu suchen, die bereit sind meinen
Wählerwillen zu unterstützen, dass eine solche Minderheit wie die FDP nie mehr an der
Regierung beteiligt werden darf. Ich fürchte aber für den Erfolg fehlen mir ein paar
Milliarden Euro.
(iw)
Do, 16.03.06: Gesetzlicher Mindestlohn
Laut WSI-Analyse wurde in Großbritannien der gesetzliche Mindestlohn seit Einführung
1999 um über 40 Prozent erhöht, während gleichzeitig die Arbeitslosigkeit um 25 Prozent
sank. In Ländern mit tariflicher Regelung gebe es wegen hohen Gewerkschafts-Organisationsgrads
oder durch rechtliche Regulierung flächendeckende Wirkung. In Deutschland weise die
Mindestlohnsicherung immer größere Lücken auf.
Artikel: Allgemeine Zeitung
(iw)
Do, 16.03.06: Stellenabbau bei DaimlerChrysler
Der Automobilkonzern DaimlerChrysler geht in Kürze den Stellenabbau in der Zentrale an.
Als erstes sollen die Manager gehen.
Bis 2008 will DaimlerChrysler jede fünfte Stelle in der Verwaltung streichen, um Kosten
zu sparen und Doppelarbeit zu vermeiden. Die Führungskräfte stehen dabei schlechter dar
als die einfachen Angestellten, genießen sie doch keinen Kündigungsschutz durch die bis
Ende 2011 laufende Beschäftigungssicherung bei der DaimlerChrysler AG.
Artikel: Wirtschaftswoche
(kb)
Mi, 15.03.06: Pressefreiheit ist ein kostbares Gut, das Verantwortung voraussetzt
Wolfgang Münchau, Kolumnist der FT und der FTD hat Demokratie offensichtlich nicht verstanden und wie
eine Räterepublik funktioniert, weiß er wohl auch nicht, da er ansonsten das
deutsche Wirtschaftssystem in seinem
Artikel "Barbaren vor den Toren" vom 15.3.06 in der
FTD nicht mit dieser vergleichen würde.
In einer Räterepublik wählt das Volk alle öffentlichen Funktionsträger. Diese Räte sind
Gesetzgeber, Regierung und Gerichte in einem. Es gibt also keine Gewaltenteilung und
auch keine Vielfalt von Parteien. Die Räte sind der Basis verantwortlich, an ihre
Weisungen gebunden und jederzeit abrufbar (imperatives Mandat).
Wendet man nun - so wie es Wolfgang Münchau vorschlägt - den Begriff der Räterepublik
auf einen Betrieb an, dann müssten alle, die zu dem Betrieb gehören alle Funktionsträger
dieses Betriebes, also Betriebsrat, leitende Angestellte, den Vorstand und die Besetzung
eventueller Schiedsstellen wählen. Die Arbeitnehmer dürften natürlicherweise die Mehrheit
haben. Jeder weiß, dass die Arbeitswelt - gerade wegen unserer Demokratie (dass wir in
Deutschland eine haben, dürfte hoffentlich unstrittig sein) - anders aussieht.
Art. 2 GG garantiert nämlich dem Unternehmer im Rahmen der Persönlichkeitsrechte seine
unternehmerische Freiheit, unterwirft diese, wie alle Freiheitsrechte, jedoch einer
Einschränkung: "... soweit er nicht die Rechte anderer verletzt ...". Und diesen Zusatz
scheinen Arbeitgeber immer wieder zu vergessen. Denn dieser Zusatz räumt auch anderen
Interessengruppen in unserer Gesellschaft, z.B. Arbeitnehmern, Gewerkschaften,
Minderheiten, wie Schwerbehinderten, Rechte ein. Ein Recht davon ist, einen Betriebsrat
zu wählen.
Dieses Recht ist auf demokratischem Wege zustande gekommen. Es passierte den Deutschen
Bundestag, dessen Abgeordnete in direkter, freier und geheimer Wahl vom deutschen Volk
gewählt wurden. Daher ist das Recht, einen Betriebsrat zu wählen und damit der
Betriebsrat selbst, demokratisch legitimiert. Im Falle einer Räterepublik stände es mit
der unternehmerischen Freiheit wesentlich schlechter. Der Vorstand wäre nämlich in seinem
Abstimm- und Entscheidungsverhalten direkt der Basis, d.h. den Mitgliedern des Betriebs,
also mehrheitlich der Belegschaft gegenüber verantwortlich und an ihre Weisungen gebunden.
Folgte er den Weisungen nicht, würde er abgesetzt werden. Da wir aber keine Räterepublik,
sondern eine Demokratie und Art. 2 GG haben, ist der Arbeitgeber davor geschützt. Wir
sehen also deutlich, dass es unsere demokratischen Grundsätze sind, die beiden Parteien
erlauben, ihre Interessenvertretungen zu gründen.
Warum ist das so? Warum haben die Väter des Grundgesetzes dem Unternehmer nicht die
völlige unternehmerische Freiheit überlassen, nach dem Motto "wen ich brauche nehme ich,
wen ich nicht brauche, werfe ich heraus."? Der Grund liegt darin, dass die
Bundesregierung verpflichtet ist, stabile demokratische Verhältnisse zu schaffen.
Demokratie hat im Grundgesetz einen so hohen Stellenwert, dass sie auch nicht mit einer
Grundgesetzänderung, z.B. in eine Räterepublik, verwandelt werden kann (Art. 79 II i.V.m.
Art. 20 I GG). Das Grundgesetz räumt jedem Deutschen sogar das Recht zum Widerstand
gegen jeden ein, der versucht, diese Ordnung zu beseitigen, berechtigterweise nur dann,
wenn andere Abhilfe nicht mehr möglich ist (Art. 20 IV GG). Dies schließt übrigens auch
die Sozialstaatlichkeit und die Grundrechte ein.
Zur Erhaltung der Demokratie und Sozialstaatlichkeit ist es erforderlich, wie uns die
Geschichte lehrt, dass Menschen ein stabiles existenzielles Auskommen haben, Familien
gründen und sich auch um diese kümmern können. Das sagte auch Heinrich von Pierer in
seiner Rede am 15. April 2004 vor dem UN-Sicherheitsrat.
Ein Arbeitnehmer kann einen Arbeitsplatz nicht einfach ablehnen, wenn er Geld braucht,
um sich und seiner Familie Wohnung und Essen zu finanzieren. Der Arbeitgeber dagegen
kann die Arbeitsbedingungen diktieren. Ihm ist es egal, ob er Arbeitnehmer A oder B
einstellt, meist kann er auch noch auf C warten. Er leidet deswegen keinen Hunger, wird
nicht wohnungslos. A, B oder C ist irgendwann gezwungen, einen Arbeitsplatz anzunehmen,
egal wie die Bedingungen sind. Die sich immer weiter verbreitenden 1-Euro-Jobs zeigen
dies deutlich. Es herrscht also ein natürliches Ungleichgewicht zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer - wer dies leugnet leidet unter Realitätsverlust. Demokratie ist immer dann
gefährdet, wenn hohe Arbeitslosigkeit und Perspektivlosigkeit unter den Menschen
vorherrscht und wenn in der Bevölkerung das Gefühl entsteht, ihr Recht auf Deckung ihrer
Grundbedürfnisse, wie Wohnung und Nahrung, ihr Recht auf ein menschenwürdiges Leben
(Art. 1, 2 GG) nur mit Gewalt erstreiten zu können.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber das Arbeitsrecht und mit diesem das
Betriebsverfassungsgesetz, einschließlich des Rechts der Arbeitnehmer ihre
Interessenvertretung im Betrieb zu wählen, begründet. Jeder - und darin findet sich der
demokratische Gedanke wieder - kann bei einer Betriebsratswahl antreten, eine eigene
Liste gründen. Die Arbeitnehmervertreter bei SAP, die bisher vom Arbeitgeber dazu
bestimmt sind, können - und werden jetzt auch - zur Wahl antreten. Das
Betriebsverfassungsgesetz lässt also eine Vielzahl von betrieblichen Parteien, dort
Listen genannt, zu. In einer Räterepublik wäre das nicht möglich. Den 91%, die gegen den
Betriebsrat und damit für die bisherige Arbeitnehmervertretung votiert haben, können
diese nun als Betriebsratsfraktion wählen. Damit setzt sich die Mehrheit, jetzt aber auf
Basis eines demokratisch legitimierten Gesetzes durch. Die Minderheit aber hat nun das
erste Mal Gelegenheit, einen oder mehrere Vertreter ihrer Interessen, in ein
betriebliches Gremium, nämlich den Betriebsrat, zu entsenden. Damit ist dem Minderheitenschutz,
der in jeder Demokratie gegeben sein muss, Rechnung getragen. Die Minderheit kann in
einem SAP-Betriebsrat keine Mehrheit bekommen - eben weil wir eine Demokratie haben.
Und zu guter Letzt eröffnet unsere Demokratie, in der Gewaltenteilung im Gegensatz zur
Räterepublik festgeschrieben ist, allen Parteien im Falle von unüberbrückbaren
Meinungsverschiedenheiten unabhängige Gerichte anzurufen. Genau dieses Recht haben die
drei Initiatoren der Betriebsratswahl in Anspruch genommen.
Also, wenn der Kolumnenschreiber der FT und FTD, Wolfgang Münchau nach Demokratie ruft,
sollte er sich vorher Gedanken darüber machen, was Demokratie ist. Ich finde das kann
man von einem Redakteur einer renommierten Zeitung verlangen, denn Pressefreiheit ist ein
kostbares Gut, dass Verantwortung voraussetzt.
(iw)
Mi, 15.03.06: Propaganda statt fundierte Information
Herr Münchau, Kolumnist der FT und FTD zeigt in seinem
Artikel "Barbaren vor den Toren"
vom 15.3.06 in der FTD ein ausgesprochen merkwürdiges Demokratieverständnis und
offensichtlich keinerlei Kenntnisse des Betriebsverfassungsgesetzes.
Es geht hier nicht darum, ob eine Mehrheit keinen Betriebsrat will, es geht darum, ob
dieser Mehrheit das Recht zugestanden werden soll, darüber zu entscheiden, ob die 500
Arbeitnehmer, die einen Betriebsrat möchten, ihre Rechte aus dem Betriebsverfassungsgesetz
wahrnehmen dürfen oder nicht.
Ich kann mir eine ganze Menge von Gründen vorstellen, aus denen diese 500 Mitarbeiter
einen Betriebsrat haben wollen. Hier nur ein paar Beispiele:
Was macht ein Arbeitnehmer, wenn er befürchtet, dass der Arbeitgeber einen Personalabbau
plant? Die SAP hat selbst zugegeben, dass sie unabhängig von der Betriebsratsgründung
darüber nachdenkt, ob sie den Konzern in eine Europa AG umwandelt, was eine Verlagerung
des Firmensitzes ins Ausland erleichtert. Eine solche Verlagerung ist für gewöhnlich mit
Personalabbau im Herkunftsland verbunden. Ohne Betriebsratswidersprüche und die damit
verbundene Weiterbeschäftigung nach §102 V BetrVG hat kaum ein Arbeitnehmer eine Chance,
seinen Kündigungsschutzprozess finanziell bis zum rechtskräftigen Urteil durchzustehen.
Den Betriebsratswiderspruch bekommt man nur, wenn man einen Betriebsrat hat.
Was macht ein Arbeitnehmer, der in die Personalabteilung zitiert wird, weil man ihm eine
Abmahnung, eine fristlose Kündigung aushändigen, oder einen Aufhebungsvertrag aufdrängen
will? Er weiß, dass er dort geschulten Psychologen und Rechtsanwälten allein gegenüber
sitzt. Es empfiehlt sich zu einem solchen Gespräch zumindest einen Betriebsrat als
Zeugen mitzunehmen. Einen Betriebsrat mitnehmen kann man nur, wenn man einen Betriebsrat
hat.
Was macht ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsänderung (Stillegung,
Spaltung eines Betriebes, …) durchführt? Nichts ohne Betriebsrat! Ein Betriebsrat kann
einen Interessenausgleich verhandeln und einen Sozialplan erzwingen (§§111 ff. BetrVG).
Einen Rechtsanspruch aufgrund eines Sozialplanes hat man nur, wenn man einen Betriebsrat
hat, der einen solchen verhandelt und notfalls erzwungen hat.
Herr Münchau schreibt: "Wenn die Mehrheit der Beschäftigen keinen Betriebsrat will, so
sollte die Minderheit das respektieren." Ich finde nicht, dass diese 500 Arbeitnehmer
das respektieren sollten, schließlich geht es hier um die Verteidigung ihrer
Rechtspositionen, um massive Nachteile, die sie hätten, wenn sie auf ihre Rechte aus dem
BetrVG verzichten würden. Welcher Arbeitgeber würde auf eines seiner Rechte freiwillig
verzichten?! Warum sollte das ein Arbeitnehmer tun?
Weiter schreibt Herr Münchau: "Die SAP-Mitarbeiter täten daher gut daran, diesen
Betriebsrat in seiner praktischen Arbeit zu sabotieren.". Damit zeigt er, dass er
offensichtlich nicht weiß, wie ein Betriebsrat arbeitet. Dieser wird nämlich immer dann
tätig, wenn ein Mitarbeiter sich an ihn wendet. Außerdem dann, wenn er
Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber abschließt. Diese gelten unmittelbar und
zwingend (§77 IV BetrVG). Wie sollte ein Arbeitnehmer die Arbeit des Betriebsrates
sabotieren? Und vor allem warum um alles in der Welt sollte er das tun, er hat lediglich
Vorteile von dieser Arbeit.
Die offensichtliche Ahnungslosigkeit eines Autors, der ein solch tiefgreifendes Thema
behandelt, erschreckt mich: "Bei SAP wollten nämlich drei Angestellte den Betriebsrat
per Gericht einsetzen lassen." Auch ein Herr Münchau muss akzeptieren, dass niemand einen
Betriebsrat per Gericht einsetzen lassen kann, der wird (man sollte es kaum glauben)
auch bei der SAP in geheimer Wahl von den Arbeitnehmern des Betriebes gewählt. Die drei
Arbeitnehmer wollten lediglich den Wahlvorstand einsetzen lassen (§17 IV BetrVG). Wenn
nun die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder wer auch immer diesen Wahlvorstand
bilden, dann haben diese die Aufgabe, die Wahl zu leiten (§1 I WO). Der Wahlvorstand
erstellt die Wählerliste (§2 I WO), erlässt das Wahlausschreiben (§3 I WO), prüft die
Vorschlagslisten (§7 WO), …, und nimmt die öffentliche Auszählung der Stimmen vor. Er
darf die Wahl nicht beeinflussen.
Schließlich schreibt Herr Münchau: "Selbst eine noch so entschlossene Firma wie SAP kann
sich am Ende nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz stellen." Das ist gut so. Der
Gesetzgeber wollte mit dem Betriebsverfassungsgesetz das natürliche Ungleichgewicht
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern etwas ausgleichen. Der SAP geht es in diesem
Fall offensichtlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um den Erhalt ihrer
uneingeschränkten Macht.
(cr)
Mi, 15.03.06: SAP-Betriebsratswahl: Freie Fahrt für freie Autofahrer - ein Leserbrief ...
... zu
FTD-Artikel "Barbaren vor den den Toren"
von Wolfgang Münchau
Das Demokratieverständnis des Autors scheint sich auf dem Niveau "Freie
Fahrt für freie Autofahrer" zu erschöpfen. Das demokratische Prinzip hat
nichts mit Mehrheitsdiktatur zu tun, z.B. sind Minderheitsrechte zu
respektieren und die Menschenrechte können sogar mit 100% Zustimmung nicht
abgeschafft werden! Die Kenntnisse des Autors über die Rolle des
Betriebsrates sind schlicht nicht vorhanden. Der Betriebsrat wird von
Mitarbeitern für Mitarbeiter gewählt und nicht von den Gewerkschaften
bestimmt. Kandidieren darf auch jeder Mitarbeiter, außer den Leitenden
Angestellten, welche ihre eigene Vertretung haben. Ohne Betriebsrat kann die
Firmenleitung z.B. den ganzen Spielraum des Arbeitsgesetzes in ihren Sinne
ausnutzen. Nur der Betriebsrat kann durch Betriebsvereinbarungen das
Gleichgewicht wieder herstellen. Auch die Arbeitnehmervertreter im
Aufsichtsrat werden von den Mitarbeitern gewählt, entgegen der irrigen
Annahme des Autors. Die Arbeitgeberseite hat durch das doppelte Stimmrecht
des Aufsichtsratvorsitzenden immer das letzte Wort. Es ist ein mit heißer
Nadel geschriebener Artikel und dadurch schrecklich misslungen.
(jb)
Mi, 15.03.06: SAP will Wahlvorstand einsetzen
Der SAP Konzern hat seinen Widerstand gegen die Einsetzung eines Wahlvorstandes aufgegeben.
Der Konzern will nun einen eigenen Wahlvorstand für die Betriebsratswahlen vorschlagen,
der wohl aus Arbeitnehmervertretern des Aufsichtsrates besteht und nicht aus jenen
Kollegen, die mit Unterstützung der IG Metall den Betriebsrat durchsetzen wollten. Dies ist
der einzige Weg eine Niederlage vor dem Arbeitsgericht zu vermeiden. Bedenklich bleibt
nach wie vor die starke Einmischung der Konzernführung in die geplante Betriebsratswahl.
Es bleibt abzuwarten, ob die Betriebsratswahl bei SAP entsprechend der gesetzlichen
Bestimmungen korrekt abläuft. Trotz allem dürfte der Weg für einen Betriebsrat bei SAP
nun frei sein. Es liegt nun in der Hand der Arbeitnehmer wie die Interessenvertretung
aussieht, die sie sich selbst wählen. Die 91%, die gegen einen Betriebsrat gestimmt haben,
können nun ihre vom Arbeitgeber bestimmte Arbeitnehmervertretung als Betriebsratsfraktion
wählen. Sie sollten sich nachher nur nicht beschweren, dass sie einen arbeitgeberfreundlichen
Betriebsrat haben. In einer Demokratie muss man auch mit denjenigen leben, die man gewählt hat.
Jedenfalls eröffnet die Betriebsratswahl auch der Minderheit von 9% Vertreter in den Betriebsrat
zu wählen, von denen auch diese sich endlich vertreten fühlen.
(iw)
Mi, 15.03.06: Quartalsverlust bei BenQ
BenQ hat im letzten Quartal 150. Mio. Euro verloren. Analysten hatten einen deutlichen
Gewinn erwartet. Die von Siemens im Oktober 2005 übernommene Handysparte macht inzwischen
42%des Umsatzes aus. BenQ Finanzvorstand Eric Yu führt den Verlust auf die Modernisierung der
Handy-Produktpalette zurück. Die Geräten waren zu komplex und bei Markteinführung nur
selten auf dem neusten Stand. der Siemens Konzern hatte sich verpflichtet binnen 18 Monaten
eine Ausgleichszahlung von 500 Mio. Euro an BenQ zu zahlen. Ob bereits Zahlungen erfolgt sind,
und ob diese bereits ins Quartalsergebnis eingerechnet sind, bleibt unbekannt. Weiter machte Yu im Juni auslaufende Sondervereinbarung für
das Werk in Kamp-Lintfort verantwortlich, obwohl dort die Mitarbeiter 40-Std ohne Lohnausgleich
für eine Standortsicherung arbeiten.
Artikel: FTD
(iw)
Mi, 15.03.06: Abbau von SBS-Stellen bei Fujitsu Siemens
Binnen eines Jahres sollen die vom Siemens Konzern übernommene Sparte Computerwartung
wieder Gewinn erwirtschaften. Derzeit beträgt der Umsatz 1,2 Milliarden Euro. Beschäftigt
sind dort 5000 Mitarbeiter. Der Bereich müsse, so Konzernchef Bernd Bischoff, bei geringeren Kosten
höhere Margen erzielen. Bischoff kündigte in diesem Zusammenhang
den Abbau von einer noch unbekannten Anzahl von Stellen an. "5000 Mitarbeiter
sind für 1,2 Milliarden Euro Umsatz zu viel," gab Bischoff auf der Cebit bekannt.
Artikel: Computer Partner
(iw)
Di, 14.03.06:Arbeitgeberpropaganda gegen SAP-Betriebsratsgründung
Die Diskussion über die BR-Gründung bei SAP veranlasst sogar den Personalverlag, in seinem
„Newsletter Personal (Arbeitsrecht und Führung)“ zu philosophieren:
„wer schützt die Mehrheit? Nachdem knapp 0,2 Prozent der SAP-Belegschaft einen von der
IG-Metall eingesetzten Betriebsrat möchten; 99,8 der dort Beschäftigten sich aber nicht
vorstellen können, von den schnauzbärtigen, vor Werkstoren stehenden Trillerpfeifen
vertreten zu werden, nimmt die Gewerkschaft das klare Vertrauensvotum von 500 Stimmen
zum Anlass, vor dem Gericht das Wahlverfahren zur Wahl eines Betriebsrats einzuläuten.
Wie so oft geht es um Macht, nicht um Menschen.“
Der Herausgeber des Newsletters G.S., der für sich in Anspruch nimmt, qualifizierte Informationen für
Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, wiederholt hier unreflektiert die von der SAP zu
diesem Thema verbreitete Propaganda. Da G.S. im newsletter des Personalverlags auch
allgemeine Rechtsauskünfte erteilt, ist davon auszugehen, dass er das BetrVG kennt.
Trotzdem stellt er entscheidende Sachverhalte falsch dar:
Wenn 500 Mitarbeiter 0,2% der Belegschaft der Betriebe Walldorf und St. Leon-Rot wären,
dann hätten diese Betriebe nach Adam Riese 250.000 Mitarbeiter. Tatsächlich haben diese
Betriebe aber nur ca. 9000 Mitarbeiter. Es handelt sich bei den verwendeten Zahlen
folglich um eine völlig falsche Darstellung.
Die IG Metall setzt keinen Betriebsrat ein, sondern das Arbeitsgericht setzt einen
Wahlvorstand zur Wahl eines Betriebsrates bei der SAP ein.
Ist der Wahlvorstand eingesetzt, dann hat jeder Arbeitnehmer des Betriebes die
Möglichkeit, für diesen Betriebsrat zu kandidieren und eine IG-Metall-unabhängige Liste
zu gründen. Auch den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat steht dies frei, sofern sie
Arbeitnehmer in diesem Betrieb sind.
Der Gesetzgeber wollte mit dem Betriebsverfassungsgesetz das natürliche Ungleichgewicht
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern etwas ausgleichen. 500 Mitarbeiter möchten auf
ihre Rechte aus dem BetrVG nicht verzichten. Der SAP geht es in diesem Fall
offensichtlich nicht um den Schutz der Demokratie, sondern um den Erhalt ihrer
uneingeschränkten Macht.
Eine Bezeichnung von Gewerkschaftsmitgliedern, wie G.S. sie verwendet, betrachten wir
als herabsetzende und beleidigende Äußerung.
(cr/iw)
Di, 14.03.06: Blick über den Zaun: Stellenabbau
Postbank
Die Postbank will ungeachtet ihres Rekordergebnisses bei ihrer neuen Bausparkassen-Tochter
BHW Stellen abbauen. Erste Gespräche mit den Arbeitnehmervertretern sollen dazu bereits
am Mittwoch aufgenommen werden, wie Vorstandschef Wulf von Schimmelmann am Montag bei
der Vorlage der Bilanz für 2005 erklärte. Entlassungen sollen dabei vermieden werden,
sagte Vorstandschef Wulf von Schimmelmann bei der Bilanzvorlage in Frankfurt. Den Umfang
des Personalabbaus wollte er nicht beziffern.
Süddeutsche Zeitung
Dt. Telekom
Schließung des Telekom-Call-Centers in Perleberg und weiterer Standorte im Land. Mit der
Schließung des Centers in Perleberg würden fast 40 Arbeitsplätze wegfallen. 32000 Stellen
will der Konzern in Deutschland insgesamt streichen.
SVZ
Merck/Schering
Das Pharma- und Chemieunternehmen Merck schließt einen Stellenabbau im Zuge der
angestrebten Übernahme des Konkurrenten Schering nicht aus. "Natürlich wird es in
gewissen Bereichen zu Reduktionen kommen", sagte Merck-Chef Michael Römer in Darmstadt.
Merck will Schering für 14,6 Milliarden Euro übernehmen.
Sol
Handwerk
Zwar hoffe das Handwerk in diesem Jahr auf ein kleines Plus beim Umsatz. Der Stellenabbau
werde sich aber mit dem Verlust von 60 000 bis 80 000 Arbeitsplätzen fortsetzen.
Donau
Autozubehörlieferant Läpple in Heilbronn
550 Beschäftigte, 220 Mitarbeiter sollen 2006 betriebsbedingt gekündigt werden.
Stimme.de
Polizei
Bis zum Jahr 2012 können "nur" maximal 1144 Stellen bei der Polizei abgebaut werden, um
die innere Sicherheit nicht zu gefährden. Das Finanzministerium hatte jedoch zuvor bis
zum Jahr 2010 den Abbau von 2441 Stellen gefordert.
lr-online.de
Maxdata
Die Streichung von 300 Stellen ist bei Maxdata geplant.
www.aktiencheck.de
AMB Generali
Es sollen über die bereits abgebauten 1.750 Stellen hinaus weitere 1.000 Stellen wegfallen.
Davon verspricht sich die Tochter der Assicurazioni Generali SpA jährlich Kosteneinsparungen
von 100 Mio EUR.
FAZ
Wer noch mehr dazu sehen will klicke hier
(iw)
Mo, 13.03.06: ERA - Leistungsbezogenes Entgelt
Neben dem Grundentgelt erhält
jeder Arbeitnehmer ein leistungsbezogenes Entgelt. Die Höhe hängt von seiner Arbeitsleitsung
ab. Im Entgeltrahemenabkommen (ERA-TV) ist festgelegt, wie dieses leistungsbezogene Entgelt
ermittelt wird.
Näheres hier
(iw)
Mo, 13.03.06: Reorganisation bei Siemens Mobile Solutions Berlin
Mobile Solutions (MS) existiert seit gut einem halben Jahr in München und Berlin. Der Bereich in
Berlin wird nun aufgelöst und in MN PG integriert. Siemens versprach den Mitarbeitern eine
adäquate Anschlusslösung in Berlin für sie zu finden. Die Teams sollen nicht zerschlagen werden,
sondern erhalten bleiben. Man habe bei MN PG eigens offene Stellen geschaffen, um die Integration
umsetzen zu können. Die Übergangszeit für die Integration beträgt 12 bis 18 Monate.
Dies erinnert an die Integration ganzer Mitarbeiterteams 2002 von damals ICN nach vdo.
Wenn die Reintegration erfolgreich und sozialverträglich, d.h. ohne Druck auf die Mitarbeiter,
durchgeführt wird, können wir unseren Arbeitgeber direkt mal loben. Das "wenn" aber werden
wir beobachten.
(iw)
Mo, 13.03.06: Arbeitsgericht erlässt Einstweilige Verfügung gegen elektronische Betriebsratswahl bei SBS
Am Freitag, den 10.03.06, erließ die 22. Kammer des Arbeitsgerichts München eine von der
IG Metall beantragte Einstweilige Verfügung gegen elektronische Betriebsratswahlen bei
SBS in München. Das Gericht begründete die Einstweilige Verfügung damit, dass das
elektronische Wahlverfahren vom Gesetzgeber nicht gewünscht sei. Damit sei laut Angaben
der IG Metall ihre Einschätzung, die Verfahren, die der elektronischen Wahl zugrunde
liegen, seien nicht fälschungssicher und gewährleisten nicht die für eine geheime Wahl
geforderte Anonymität vom Gericht bestätigt worden.
Nach dieser Entscheidung ist der Wahlvorstand nun verpflichtet, die Belegschaft zu
informieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Eine Terminverschiebung sah das
Gericht nicht als erforderlich an.
Artikel bei Siemens Dialog IGM
(iw)
Mo, 13.03.06: SAP dementiert Umwandlung in Europa-AG
SAP wies den Bericht der Wirtschaftswoche zurück, den Konzern in eine europäische
Aktiengesellschaft umwandeln zu wollen zurück. Insbesondere bestehe kein Zusammenhang
mit der geplanten Betriebsratswahl an den Standworten Walldorf und St. Leon-Rot.
Die "Wirtschaftswoche" hatte den Vorstandsvorsitzenden Henning Kagermann mit den Worten zitiert:
"Wir bereiten die Entscheidungsfindung (für die Europa AG) vor."
(iw)
So, 12.03.06: SAP überlegt wegen Betriebsratsstreit den Konzern in eine Europa AG umzuwandeln
Der Vorstandsvorsitzende von SAP, Henning Kagermann, plant mit Unterstützung von
SAP-Gründer Dietmar Hopp, dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Hasso Plattner und
Aufsichtsratsmitglied, Klaus Tschira, SAP in eine europäische Aktiengesellschaft
umzuwandeln. "Wir bereiten die Entscheidungsfindung vor", sagte Kagermann der
Wirtschaftswoche (Montagsausgabe). Grund sei die Gründung des Betriebsrats bei SAP.
Ein Konzern wird umgestaltet, der Firmensitz verlagert, und das alles nur wegen eines
noch nicht einmal existierenden Betriebsrats? Man kommt aus dem Staunen nicht mehr
heraus, was der Gedanke, einen Betriebsrat zu gründen alles auslösen kann. Man könnte
der irrtümlichen Meinung verfallen, dass ein Betriebsrat, genau genommen drei
Mitarbeiter, die erst einen gründen wollen, die globale Wirtschaftswelt entscheidend
beeinflussen können.
Die Firmenleitung behauptet, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Rechte
der Mitarbeiter genauso gut vertreten wie ein Betriebsrat. Warum stellt sich dann die
Konzernleitung so an?
Es glaubt doch wohl niemand im Ernst, dass eine Betriebsratsgründung eine solch weit
reichende Entscheidung über den Konzern bedingt. Eher liegt die Vermutung nahe, dass die
SAP-Führung, die Gründung einer Europa-AG verbunden mit der Verlagerung des Firmensitzes
ins Ausland aus steuerlichen Gründen sowieso vorhatte. Eine Verlagerung des Firmensitzes
ins Ausland könnte mit Personalabbau verbunden sein. Hätte die SAP dann einen Betriebsrat,
müsste sie einen Interessenausgleich und Sozialplan mit diesem verhandeln.
Ausgelöst wurde der ganze Vorfall durch den Wunsch von 500 Mitarbeitern, einen
Betriebsrat zu gründen - im Betriebsratswahljahr ein natürlicher Wunsch. Dietmar Hopp
sagte, wenn ein Betriebsrat gewählt wird, "dann kann es sein, dass die SAP-Zentrale
nicht mehr in Walldorf ist…" "In des Worts verwegenster Bedeutung" (Schiller, Don Carlos)
könnte bei SAP der Schmetterlingseffekt eingetreten sein. Als Schmetterlingseffekt
bezeichnet man den Effekt, dass kleine Ursachen große Wirkungen haben können. Der
Schmetterlingseffekt tritt bei
komplexen Systemen auf. Zweifellos ist die SAP als globaler Konzern, mit einem komplexen
System zu vergleichen. Diese Systeme besitzen die Eigenschaft, dass sich kleine
Abweichungen in den Anfangsbedingungen im Laufe der Zeit exponentiell verstärken. Dieser
Effekt ist bei SAP zu beobachten. So wie der Schlag eines Schmetterlingsflügels im
Amazonas-Urwald einen Orkan in Europa auslösen kann (Edward N. Lorenz), kann wohl auch
der Gedanke, einen Betriebsrat zu gründen, eine Unternehmensumwandlung und Verlegung des
Firmensitzes zur Folge haben. Nur mit der Chaostheorie lässt sich dieser Effekt erklären.
(iw/cr)
Fr, 10.03.06: Demokratie
Mal angenommen, die XYZ AG möchte Personal abbauen. Sie beschließt, demokratisch
vorzugehen und die Belegschaft zu fragen, ob sie möchte, dass alle Mitarbeiter über
45 Jahre gekündigt werden. So könnten die Arbeitsplätze der übrigen Mitarbeiter gesichert
werden. Da die XYZ AG eine relativ junge Belegschaft hat, stimmt eine Mehrheit für diesen
Vorschlag, frei nach dem Motto „Hauptsache, es trifft nicht mich“. „Aber halt“ sagt da
ein 46jähriger Kollege, „so geht das nicht“, und erhebt Klage nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Er beruft sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl und auf einen Verstoß gegen das Verbot
der Altersdiskriminierung. Natürlich gewinnt er den Prozess. Der Vorstand ist empört und
ruft „Das ist ein Skandal! 90% der Mitarbeiter waren dafür, so vorzugehen, das kann man
nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §1 KSchG verstößt gegen das in Art. 20 I GG
verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ …
Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen. Der
Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Kündigungsschutzgesetzes.
Mal angenommen, die ABC GmbH möchte Kosten sparen. Sie beschließt, Teilzeitbeschäftigten
in Zukunft kein anteiliges Weihnachts- und Urlaubsgeld mehr zu bezahlen. Dafür holt sie
sich das Einverständnis der Belegschaft ein. Die Geschäftsführer der ABC GmbH versprechen
den Mitarbeitern, dass es aufgrund der Ersparnis nicht notwendig sein wird, den Firmensitz
nach Sibirien zu verlegen. Da die ABC GmbH lediglich einen Anteil von 20% Teilzeitkräften
hat, stimmen 75% der Belegschaft für diese Sparmaßnahme. „Mein Arbeitsplatz bleibt
erhalten und ich bekomme ja weiter Weihnachts- und Urlaubsgeld“ sagen sie. Ein
Teilzeitmitarbeiter sagt „das ist diskriminierend“ und erhebt Klage vor dem
Arbeitsgericht. Er beruft sich auf §4 I TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) und sagt,
es gibt keine sachlichen Gründe, mich schlechter zu behandeln als einen vergleichbaren
vollzeitbeschäftigten Kollegen. Natürlich gewinnt er den Prozess. Die Geschäftsführer
sind empört und rufen: „Das ist ein Skandal! 75% der Mitarbeiter waren dafür, so
vorzugehen, das kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §4 I TzBfG
verstößt gegen das in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden
Verfassungsbeschwerde dagegen erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein
Professor, die das unterstützen. Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des
Teilzeit- und Befristungsgesetzes.
Nun zur SAP und Hrn. Hopp. Die SAP und allen voran Hr. Hopp will keinen Betriebsrat.
Hr. Hopp sagt: wenn ihr einen Betriebsrat wählt, „dann kann es sein, dass die
SAP-Zentrale nicht mehr in Walldorf ist…“ In
einer Betriebsversammlung stimmen 91% der Mitarbeiter dagegen, einen Betriebsrat zu
wählen. §17 IV BetrVG besagt, dass dann auf Antrag von drei wahlberechtigten
Arbeitnehmern das Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellt. Die drei Arbeitnehmer
finden sich bei der SAP und sie tun das. Die SAP und allen voran Hr. Hopp rufen: „„Das
ist ein Skandal! 91% der Mitarbeiter waren dafür, keinen Wahlvorstand einzusetzen, das
kann man nicht einfach ignorieren in einer Demokratie. §17 IV BetrVG verstößt gegen das
in Art. 20 I GG verankerte Demokratieprinzip! Wir werden Verfassungsbeschwerde dagegen
erheben.“ … Natürlich finden sich ein Anwalt und ein Professor, die das unterstützen.
Der Arbeitgeberpräsident fordert eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes.
Natürlich sind die XYZ AG und die ABC GmbH nur Fiktion, das dritte Beispiel ist leider
Realität.
Merkt ihr, wie absurd ein solches Demokratieverständnis ist?
(cr)
Fr, 10.03.06: SAP will mit Instanzenweg Betriebsratswahl auf Jahre verzögern - eine leere Drohung?
Es ist schon erstaunlich wie sehr die Unternehmensleitung von SAP mit tatkräftiger
Unterstützung des nicht mehr zum Unternehmen gehörenden Firmengründers Dietmar Hopp sich
gegen die Wahl eines Betriebsrats in ihrem Unternehmen stellt. "Wir prüfen alle Varianten",
bestätigte ein Sprecher des Unternehmens dem
Handelsblatt.
Drei Mitarbeiter hatten Anfang
März die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht Mannheim beantragt. Dies ist
gemäß §17 IV BetrVG möglich.
SAP überlegt nun, die Wahl des Betriebsrats mit dem Gang zum Bundesarbeitsgericht (BAG)
und Bundesverfassungsgericht auf Jahre zu verzögern. Unterstützung erfährt die SAP-Leitung
auch durch Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt.
Rechtanwalt Jobst-Hubertus Bauer sagt gegenüber dem Handelsblatt, dass die gerichtliche
Einsetzung eines Wahlvorstands erst vollstreckbar ist, wenn ein rechtskräftiger Beschluss
vorliegt. Die SAP will durch Einlegung gegen diesen (noch ausstehenden) Beschluss des
Arbeitsgerichts Rechtsmittel einlegen. Das Einlegen von Rechtsmitteln hat aufschiebende
Wirkung. Damit will der SAP-Gründer Dietmar Hopp die Betriebsratswahl auf Jahre
hinausschieben.
Der Gang durch die Instanzen ist jedoch nicht so einfach, wie sich dies die SAP vorstellt.
Er unterliegt gesetzlichen Vorschriften, um einen Missbrauch zu verhindern. Betrachtet man
das Vorhaben der SAP unter diesen gesetzlichen Bedingungen, stellt sich heraus, dass es
nicht möglich ist, die Wahl eines Betriebsrats durch Anwendung des Instanzenwegs auf Jahre
hinaus zu verzögern.
Warum ist der Gang zum BAG ausgeschlossen?
Gemäß §93 I ArbGG findet das Beschwerdeverfahren am BAG nur ausnahmsweise statt. Dies ist
dann der Fall, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) ein Gesetz, das für den Sachverhalt
nicht zutrifft oder ein zutreffendes Gesetz falsch angewandt hat.
Im Fall von SAP geht es um § 17 IV BetrVG. Dies fordert, dass zur Einsetzung eines
Wahlvorstandes für eine Betriebsratswahl, zunächst eine Betriebsversammlung stattfindet,
in der die Arbeitnehmer einen Wahlvorstand wählen. Wählt die Betriebsversammlung keinen
Wahlvorstand, dann können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer beim Arbeitsgericht die
Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen.
Bei der SAP wurde eine Betriebsversammlung durchgeführt, auf der kein Wahlvorstand gewählt
wurde. Daraufhin haben drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, das Arbeitsgericht angerufen.
§ 17 IV BetrVG wurde also korrekt angewandt und ist das für den Sachverhalt zutreffende
Gesetz. Ein Gang zum BAG ist daher wegen §93 I ArbGG ausgeschlossen.
Warum vergehen bis zum rechtkräftigen Beschluss nicht Jahre?
Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer behauptet, dass SAP gute Chancen habe, die
Betriebsratswahl zu verzögern, eine Klärung vor dem Bundesarbeitsgericht brauche Jahre.
Wie gerade gezeigt, ist der Gang zum BAG ausgeschlossen. SAP bleibt also lediglich die
Beschwerde am LAG.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Mannheim entscheidet am 11.04.06 bereits in 1. Instanz. Gemäß
§ 87 II ArbGG i.V.m. § 66 I ArbGG muss der Beschluss spätestens fünf Monate nach der
mündlichen Urteilsverkündung vorliegen. Die Beschwerde ans LAG muss spätestens zwei
Monate danach eingereicht und begründet sein. Einen Monat später muss die Stellungnahme
der Gegenseite dem Gericht vorliegen. Diese Fristen können höchstens einmal verlängert
werden, wenn sich der Rechtsstreit dadurch nicht verzögert. Die Bestimmung des Termins am
LAG muss nach § 87 II ArbGG i.V.m. § 66 II ArbGG unverzüglich festgesetzt werden.
Nach unseren Erfahrungen am damals durch die Kündigungsschutzprozesse gegen Siemens
überlasteten LAG München dauern letztinstanzliche rechtskräftige Urteile durchschnittlich
ein Jahr oder weniger.
Es ist davon auszugehen, dass die Betriebsratswahl bei der SAP spätestens in einem Jahr
stattfinden kann. SAP kann jederzeit einen Betriebsrat wählen, da sie ein
betriebsratsloser Betrieb ist (§ 13 II Nr. 6 BetrVG).
Warum ist ein Gang zum Bundesverfassungsgericht vor der Wahl ausgeschlossen?
Damit eine Klage beim Bundesverfassungsgericht zulässig ist, muss der Einreicher selbst
unmittelbar betroffen sein (§90 I BVerfGG). Eine Klage, die jemand für einen anderen
erhebt, ist nicht zulässig.
Dietmar Hopp ist kein Arbeitnehmer des SAP-Betriebs. Folglich ist er durch die Einsetzung
des Wahlvorstandes in keinem seiner Rechte verletzt und daher nicht betroffen. Im Namen
der Mitarbeiter kann er keine Klage erheben.
Ein leitender Angestellter ist kein Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes
(§ 5 BetrVG). Er kann daher an der Abstimmung in der Betriebsversammlung nicht teilnehmen.
Folglich ist er durch die Einsetzung des Wahlvorstandes in keinem seiner Rechte verletzt
und daher nicht betroffen. Im Namen der Mitarbeiter kann er keine Klage erheben.
Ein Arbeitnehmer im Sinne des §5 BetrVG müsste unmittelbar betroffen sein (§90 I BVerfGG).
Dies ist er nicht durch die bloße Existenz eines Gesetzes. Das Gesetz muss erst gegen ihn
durch einen staatlichen Akt (z.B. Urteil) angewandt werden. Das wäre erst dann der Fall,
wenn das Gericht, den Wahlvorstand rechtskräftig eingesetzt hätte. Außerdem muss der
Rechtsweg ausgeschöpft sein.
Ist der Wahlvorstand eingesetzt, dann findet die Betriebsratswahl statt. Erst wenn das
Bundesverfassungsgericht § 17 IV BetrVG für verfassungswidrig erklärt, würde es die
Urteile von LAG und ArbG aufheben.
Fazit:
Die Betriebsratswahl bei SAP ist folglich nicht über Jahre hinaus durch Gerichtsprozesse
zu verzögern. Die Betriebsratswahl könnte spätestens nach der Überprüfung durch das LAG
stattfinden, wenn das LAG die Einsetzung des Wahlvorstandes bestätigt, woran wir keinen
Zweifel haben.
Abkürzungen:
ArbGG Arbeitsgerichtsgesetz
BetrVG Betriebsverfassungsgesetz
BVerfGG Bundesverfassungsgerichtsgesetz
GG Grundgesetz
(cr/iw)
Fr, 10.03.06: Informationen zu ERA - Grundentgelt
Tarifmitarbeiter werden von den bisherigen Tarifgruppen T1 bis T7 umgruppiert in die
neuen Entgeltgruppen EG 1 bis EG 12, die im Entgeltrahmentarifvertrag für die bayerische
IG Metall und Elektroindustrie (ERA-TV) festgelegt sind. Was sich dahinter verbirgt, können
Sie hier lesen.
(iw)
Do, 09.03.06: Arbeitsrecht gilt auch für geringfügig Beschäftigte
Die Anzahl der Arbeitnehmer, die in € 400.- Jobs arbeiten, nimmt weiter zu. Mittlerweile
sind schon 6,7 Mio. solcher steuer- und sozialversicherungsfreier Jobs registriert
(Stand: 9’05).
Bei diesen sog. Minijobs handelt es sich nach §2 II TzBfG (Teilzeit- und
Befristungsgesetz) um eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung. Daher haben
Arbeitnehmer, die in einem solchen geringfügigen Beschäftigungsverhältnis beschäftigt
sind, die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte. Sie sind also keine
rechtlosen Aushilfen. Sie dürfen gemäß §4 I TzBfG nicht ohne sachlichen Grund schlechter
behandelt werden als vergleichbare vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
Insbesondere haben sie Anspruch auf
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen
- Bezahlten Erholungsurlaub
- Anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld, wenn diese Zahlungen im Betrieb üblich oder
(tarif-) vertraglich geregelt sind
- Ggf. Tariflohn
Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen worden sein, auch eine mündliche
Vereinbarung oder die einvernehmliche Aufnahme der Tätigkeit begründen ein
Arbeitsverhältnis. Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen schreibt §623 BGB die
Schriftform vor, dies gilt natürlich auch für Minijobs. Ebenso ist die Kündigungsfrist
gemäß §623 BGB einzuhalten und die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes sind bei
der Kündigung eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses zu beachten.
(cr)
Mi, 08.03.06: Gleiche Arbeit - ungleicher Lohn
Immenstadt in einer Klinik: Frau X reinigt die gleichen Flure wie Frau Y, nur Frau X verdient
15 bis 20 Prozent weniger als Frau Y. Wie kommt das? Frau X ist bei einem externen Reinigungsdienst
angestellt, Frau Y gehört zum Stammpersonal. Frau Y findet es ungerecht, dass Frau X, mit der
sie sich gut versteht, weniger verdient als sie. Fast schämt sie sich dafür. Doch sie kann
nun wirklich nichts dafür.
Wilhelmshaven, Müllabfuhr: Herr A arbeitet länger als Herr B. Beide transportieren
Müll ab. Herr A verdient ein Drittel weniger als Herr B, hat kein Urlaubgeld, kein Weihnachtsgeld
und nur einen 2-Jahres-Vertrag. Herr B fühlt sich als aussterbende Spezies. Und ein wenig
schämt auch er sich. Doch auch er kann nun wirklich nichts dafür.
Mercedes: Leiharbeiter H arbeitet nehmen dem Festangestellten K. H. spricht von Hungerlohn
und Ausbeutung: "Einen Leiharbeiter mietet man wie eine Schlagbohrmaschine im Baumarkt," sagt er.
Auf den Leiharbeiter H werde nicht geachtet, er wird herumgeworfen, fallengelassen wie die
Leihbohrmaschine. Er gehe ausgebrannt zur Arbeit, so dass er schon nicht mehr schlafen kann.
H. schämt sich ein wenig, aber er kann nichts dafür.
Jens Graul, SPD, Stadtrat in Wilhelmshaven: "Den Arbeitnehmern 2. Klasse gehört die Zukunft",
sagte er in frontal21. Andere Arbeitnehmer, können wir uns nicht mehr leisten.
Graul schämt sich nicht. Er kann was dafür.
Deutschland: Ein Drittel aller Beschäftigten befinden sich in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, die
keine gesicherte Existenz bieten. Tendenz steigend.
Frankreich: Zeitarbeiter erhalten den gleichen Lohn wie Festangestellte und einen Zuschlag
für die mit Zeitarbeit verbundene Unsicherheit.
Quelle: Sendung frontal21 am 07.03.06.
(iw)
Mi, 08.03.06: Fußball-WM und Arbeitsrecht
Während der Fußball-WM könnten für richtige Fans einige arbeitsrechtliche Probleme
auftauchen. Generell gilt natürlich, dass auch während der WM keine anderen Regeln im
Arbeitsrecht gelten als sonst. Dennoch interessieren sich viele brennend für Fragen wie:
Was wenn ich kurzfristig die Möglichkeit bekomme, zu einem Spiel zu fahren, muss der
Arbeitgeber mir dann Urlaub geben?
Antwort: der Arbeitgeber muss nach §7 I BUrlG die Urlaubswünsche seiner Arbeitnehmer
berücksichtigen, es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor, oder es
bestehen vorrangige Urlaubsansprüche anderer Arbeitnehmer. Auf dringende betriebliche
Gründe kann sich der Arbeitgeber aber nur dann berufen, wenn durch die Abwesenheit
dieses Arbeitnehmers der betriebliche Ablauf erheblich beeinträchtigt ist.
Wenn ich zu verschiedenen Spielen fahren will, kann ich dann an diesen einzelnen Tagen
Urlaub verlangen?
Antwort: Obwohl ein solches Aufteilen des Urlaubs auf Wunsch des Arbeitnehmers im
Betriebsalltag häufig praktiziert wird, besagt §7 II BUrlG, dass der Urlaub
zusammenhängend zu gewähren ist, es sei denn, dass dringende betriebliche oder in der
Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.
Der bloße Wunsch des Arbeitnehmers genügt dafür nicht. Ein Rechtsanspruch besteht also
nicht. Der Arbeitnehmer könnte sogar erneut Urlaub verlangen, da keine wirksame
Erfüllung seines Urlaubsanspruchs vorliegt.
Diese und weitere Fragen beantwortet ein Merkblatt „Fußball-WM und Arbeitsrecht“ des
Bundesverbands der Selbständigen
(http://www.bds-dgv.de/wDeutsch/pdf/Fussball-WM.pdf).
Wir empfehlen: Beantragt den Urlaub einfach rechtzeitig und viel Spaß dann beim Fußball!
(cr)
Di, 07.03.06: Erfolgsfaktor Betriebsrat
Die Arbeit von Betriebsräten wirkt sich positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen aus.
Passend zu den bevorstehenden Betriebsratswahlen, aber vielleicht auch als Unterstützung für die SAP-KollegInnen kommt die Pressemitteilung der Hans-Böckler-Stiftung. In ihrem Auftrag hatte das Institut für empirische Wirtschaftsforschung der Universität Hannover Forschungsergebnisse zur Mitbestimmung in Deutschland analysiert.
Es zeigte sich, dass Betriebe mit Betriebsrat häufig produktiver, flexibler und innovativer sind als Betriebe ohne Mitarbeitervertretung. In mitbestimmten Betrieben, insbesondere solchen mit Tarifbindung, ist die Personalfluktuation geringer. Ein Grund könnte sein, dass Unternehmen mit Betriebsrat ihre Personalpolitik stärker an den Interessen der Beschäftigten ausrichten.
Weitere Ergebnisse:
- Betriebe mit Betriebsrat weisen eine geringere Lohnspreizung auf.
- Geschlechtsspezifische Lohnunterschiede sind geringer, wenn es einen Betriebsrat gibt.
- Mitbestimmte Betriebe wenden mehr Geld für die Fortbildung ihrer Mitarbeiter auf.
- Produktinnovationen sind in mitbestimmten Betrieben häufiger
PM Hans-Böckler-Stiftung
(rk)
Di, 07.03.06: Solidaritätserklärung zur Gründung eines Betriebsrats bei SAP
Wie wir mehrfach berichteten, erfahren die Kollegen, die sich bei SAP für einen Betriebsrat
einsetzen, heftigen Gegenwind. Um sie in ihrer Arbeit zu ermutigen, möchten wir unsere
Solidarität bekunden. Die Solidaritätserklärung richtet sich auch an alle SAP Mitarbeiter, die
für den Betriebsrat gestimmt haben, aber auch an diejenigen, die dagegen gestimmt haben, und
die bereit sind ernsthaft zu diskutieren, nachzudenken, sich ohne Polemik auseinanderzusetzen.
Solidaritätserklärung
(iw)
Di, 07.03.06: Kleinaktionär lässt Siemens zittern
Ein Rechtsstreit könnte die VA-Tech-Übernahme durch Siemens ins Wanken bringen.
Artikel: Die Presse.com
(iw)
Mo, 06.03.06: SAP-Betriebsratsgründer erhalten Unterstützung aus der Politik
Die SAP-Mitarbeiter, die sich für die Gründung eines Betriebsrats in ihrem Bereich einsetzen,
erhalten unerwartet Unterstützung aus der Politik. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Prof. Gert
Weisskirchen wendet sich mit einem offenen Brief an
den SAP-Gründer Dietmar Hopp, der sich (wir berichteten) stark gegen die Gründung eines
Betriebsrats aussprach. Prof. Weisskirchen schreibt u.a.: "Es verwundert mich, wie wenig
Sie die Bindekräfte würdigen, die moderne Gesellschaften zusammenhalten. Gewerkschaften
werden gebraucht, damit Kapital und Arbeit sinnvoll zusammenarbeiten können. Das gilt
auch und zuvörderst im Zeitalter der Globalisierung. Gewerkschaften sind gegründet worden,
damit soziale Not abgewendet werden kann. Freie Menschen haben sich vereint, um ihre
sozialen Interessen zu bündeln. Diese Freiheit für sich und mit anderen gemeinsam wahr
zu nehmen ist eines der vornehmsten Rechte, das unsere Verfassung garantiert.
... Sollten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der SAP sich ihre Freiheit nehmen,
einen Betriebsrat selbst zu wählen, dann bestimmen sie über sich selbst. Jeder hat diese
freie Selbstbestimmung zu respektieren. In China und in anderen Regionen dieser Erde
träumen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von dieser Freiheit."
(iw)
Mo, 06.03.06: Der Gerichtsprozess zur Bestellung eines Wahlvorstands bei SAP ist eingeleitet
Drei Mitarbeiter des Softwarebetriebes in Walldorf / St. Leon-Rot haben gemäß
§ 17 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die Bestellung des Wahlvorstandes zur
Durchführung der Betriebsratswahl 2006 durch das Gericht beantragt. 500 Mitarbeiter von
5600 haben sich für die Errichtung eines Betriebsrats ausgesprochen. Gesetzlich notwendig
für die Bestellung des Wahlvorstands sind drei Mitarbeiter.
SAP hat eine eigene Mitarbeitervertretung definiert, die sich nicht auf das Betriebsverfassungsgesetz
stützen kann. Es sind die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Ein Aufsichtsrat hat aber
nicht die Aufgabe, die Belegschaftsinteressen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten, so
wie der Betriebsrat. Er hat die Aufgabe, die Vorstandsmitglieder zu bestellen, die
Geschäftsführung zu überwachen und er hat Prüfungspflichten (Konzernabschluss,
Jahresabschluss) sowie Berichtspflichten. Er vertritt die Gesellschaft gegenüber dem
Vorstand. Bei Abstimmungen, die unentschieden ausgehen, hat der Vorsitzende eine zweite
Stimme. Gegen die Interessen der Arbeitgebervertreter können Aufsichtsratsmitglieder
folglich nichts durchsetzen.
Deshalb handeln die drei Mitarbeiter und die 500 Unterstützer im Interesse der SAP-Belegschaft.
Sie nehmen aber die Bedenken ihrer Kollegen ernst und wenden sich mit einem
offenen Schreiben
an die SAP-Belegschaft:
"... Wir sind der festen Überzeugung, dass der einfachste und wirkungsvollste Weg, unsere
Interessen zu vertreten, in Deutschland der Betriebsrat ist. Wir müssen hier nicht das
gesetzliche Rad durch vertragliche Regelungen neu erfinden. Dass der Vorstand und die
Arbeitnehmervertretung jetzt nachbessern wollen, sehen wir als beste Bestätigung, dass
wir den richtigen Weg einschlagen. Aus unserer Sicht bringt nur ein Betriebsrat die
erforderliche Transparenz und rechtliche Absicherung unserer Interessenvertretung. Daher
nehmen wir auch im Namen der fünfhundert Unterstützer unser Recht auf eine effektive
Mitarbeitervertretung auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes in Anspruch. ..."
(iw)
Mo, 06.03.06: Die Visionen des Klaus Kleinfeld
Siemens im Wandel. Nur ist vielen nicht klar, wohin der Wandel geht seit KCK, wie Klaus
Christian Kleinfeld auch genannt wird, die Leitung des Siemens Konzerns übernommen hat.
Visionen hat er, wie zum Beispiel ein Erdwärmekraftwerk in Unterhaching nahe München.
Nur wie sich diese Vision in eine Konzernstrategie eingliedert bleibt unklar. Tatsache
ist, dass gegenüber dem Rekordjahr 2000 der Konzern deutlich geschrumpft ist, und
Verkäufe margenschwacher Bereiche lassen den Konzern zunächst weiter schrumpfen. Seit
der Übernahme durch Klaus Kleinfeld im Januar 2005 entwickelte sich der Aktienkurs von
Siemens deutlich schlechter als der Dax.
Den Mitarbeitern gegenüber wiederholt KCK gebetsmühlenartig die Forderung, dass alle
Geschäftsbereiche bis 2007 ihre
Margenvorgaben
erreicht haben müssen. Noch nie wurde in
der Geschichte von Siemens dieses Ziel erreicht. Heute, 14 Monate vor dem gesetzten
Termin, erreichen nur sechs der elf Sparten die ehrgeizigen Ziele des Konzernchefs.
Seinen Managern drückte KCK ein Pflichtenheft in die Hand, in dem konkrete Ziele, die
notwendigen Maßnahmen und die Termine zur Zielerfüllung aufgeführt sind. Er scheut auch
nicht davor zurück, seine Führungsmannschaft mitten in der Nacht nach der Zielerreichung
zu befragen. Faule Ausreden lässt er nicht gelten. Selbst Entscheidungen, die der
Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen, werden per Telefonkonferenz innerhalb von Tagen
gefällt. So gesehen hat Klaus Kleinfeld den Konzern verändert.
Aber hat Kleinfeld auch eine Strategie oder ist er nur ein Sprücheklopfer und
rücksichtloser Sanierer? Worte wie "Wir tragen dazu bei, die großen Probleme unseres
Planeten zu lösen." oder "Wir werden doppelt so stark wachsen wie das globale
Bruttosozialprodukt" lassen bei Analysten und Mitarbeitern gleichermaßen Bedenken
aufkommen, dass KCK in der Lage ist, Siemens auf Erfolgskurs zu halten, trotz oder
gerade wegen der Härte, die er an den Tag legt. "Kleinfeld muss zeigen, dass seine
abstrakt formulierten Megatrends mehr sind als Sandkastenspiele", fordert Frank Rothauge
von Sal. Oppenheim.
Wovon also träumt Klaus Kleinfeld? Sein Ziel ist es, den Siemens Konzern zum "größten
und profitabelsten Infrastrukturanbieter der Welt" auszubauen. Er setzt dabei auf
Zukäufe, aber auch auf eine neue interne Hochleistungskultur. "Wir müssen uns eine
Hochleistungskultur angewöhnen" appelliert Kleinfeld eindringlich an die Mitarbeiter.
Sein Traum, eine Firma aus Höchstleistungssportlern, in der eine durchschnittliche
Leistung keinen Raum mehr hat? Sein Ziel junge Menschen, aus denen man in ein paar
Jahren alles, was sie an Leistung erbringen können, herauspressen kann - bis zu
Erschöpfung, so dass sie hinter der Ziellinie zusammenbrechen? Hochleistungskultur
heißt Applaus den Siegern, und dezentes Wegtragen derer, die diesen Anforderungen nicht
oder nicht mehr gewachsen sind. Höchstleistungssportler, die dann unserem
Gesundheitssystem und der staatlichen Fürsorge überlassen werden, abgeschoben unter dem
Schein sozialverträglicher Lösungen?
"Siemens ist ein Infrastruktur-Anbieter", postuliert KCK. Tatsächlich deuten sämtliche
Veränderungen im Konzern auf die Realisierung dieses Ziels hin. Kleinfeld trennte sich
von Geschäften mit dem Endverbraucher, wie Handy, Schnurlostelefonen, Computerservice,
die mit Großprojekten nichts zu tun haben. Ausgebaut hat er die Energieerzeugung, die
Automatisierungs- und Medizintechnik und er erschloss als neues Geschäftsfeld
Wasseraufbereitungs- und Abwasseranlagen. Doch er hat noch nicht öffentlich erklärt, wie
er seine Ziele erreichen möchte, in welchen Bereichen Wachstum generiert werden kann, wo
investiert, wo zugekauft, wo verkauft werden soll. Unklar wirken seine Konzepte. Die
Mitglieder des Zentralvorstands hat Kleinfeld inzwischen aber überzeugt. Siemens wird in
Zukunft in Energie, Gesundheit, Mobilität, Wasser und Sicherheit investieren. Bereiche,
die nicht in diese Wachstumsgebiete passen oder im Frühjahr 2007 immer noch zu geringe
Profite abwerfen, werden abgestoßen.
Zu diesen Bereichen dürfte auch Com zählen. Von den erwarteten acht Prozent sind gerade
mal 3,5 Prozent erreicht. Woher das Wachstum kommen soll bleibt unklar. Insbesondere der
Festnetzbereich sei rückständig und verlustreich. Nach wie vor herrsche in dieser Sparte
ein hoher Sanierungsbedarf.
Wenn man KCK nicht überzeugen kann, dass auch die Kommunikation zur Infrastruktur gehört,
wird dieser Bereich auch mit Innovationsinitiativen keine Chance haben. Manche Ingenieure
tragen sich mit dem Gedanken, sich zum Abwassertechniker umschulen zu lassen. Mitarbeiter
der Com-Branche beklagen, dass der Vertrieb der Einfachheit halber lieber Fremdprodukte
vertreibt als eigene, neu entwickelte. "Es ist kein Kunststück einen womöglich schon
eingeführten Best Seller zu verkaufen", klagte ein Mitarbeiter. Gefragt sei hier das
Management, klare Richtlinien und nicht nur Umsatzangaben. "Man muss ein Produkt selbst
zum Best Seller machen. Es muss nicht mal technisch gut sein, wie Microsoft zeigt," sagt
ein Mitarbeiter, verärgert über das Management.
Artikel:Manager Magazin
(iw)
So, 05.03.06: SAP-Mitarbeiter wollen Betriebsrat gründen - SAP-Firmengründer droht Mitarbeitern mit Nachteilen
Letzten Donnerstag fand an den SAP-Standorten Walldorf und Leon-Rot eine
Betriebsversammlung statt mit dem Ziel, einen Betriebsrat zu gründen. SAP ist das
größte Unternehmen ohne Betriebsrat und beschäftigt 35.800 Mitarbeiter. Das Unternehmen
wurde 1972 mit Hauptsitz in Walldorf gegründet. Der Betriebsrat wäre dann für ca. 10.000
Mitarbeiter der SAP AG zuständig. Die Mitarbeiter in der deutschen Landesgesellschaft
umfasst er dagegen nicht.
Drei Mitglieder von SAP hatten die Betriebsratsgründung initiiert und erfahren seitdem
heftigen Gegenwind. Die Betriebsratsgründung, die von der IG Metall Heidelberg
unterstützt wird (http://www.sap.igm.de), ruft auf Arbeitgeberseite heftige Reaktionen hervor.
Sogar Firmengründer Dietmar Hopp, der im Frühjahr 2005 den Aufsichtsrat von SAP mit den
Worten ""Man sollte sich lieber zu früh als zu spät aus verantwortungsvollen Positionen
zurückziehen", mischte sich vehement in die Diskussion. Zwei Tage bevor die
Betriebsversammlung stattfand, drohte er der Belegschaft "schlimmstenfalls sei Walldorf
als Standort der Konzernzentrale in Gefahr ... Ein von der IG Metall gesteuerter
Betriebsrat widerspräche jeder Vernunft und passt nicht zur SAP-Kultur."
Die Unternehmensleitung verteidigt ein von ihr eingerichtetes Gremium der
Arbeitnehmervertretung: "Ihre Interessen, die Interessen der Belegschaft wurden in den
letzten Jahren mit Augenmaß und ausgesprochen erfolgreich von den Arbeitnehmern im
Aufsichtsrat vertreten - quasi in der Rolle eines informellen Betriebsrates." sagte Hopp.
Dieses Gremium schließt ohne sich auf die
betriebsverfassungsrechtlichen Rechte berufen zu können, Vereinbarungen mit dem
Arbeitgeber ab. In diesem Gremium sind auch leitende Angestellte vertreten, die im Falle
einer Betriebsratsgründung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen von der
Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen wären.
SAP betont zwar, das deutsche Recht im vollen Umfang
befolgen zu wollen und die Wahl nicht zu beeinflussen, ließ aber nicht ab, den
Mitarbeitern gegenüber von starken negativen Auswirkungen auf das Unternehmen im Fall
einer Betriebsratsgründung zu sprechen. Der ehemalige Aufsichtsratsvorsitzende Dietmar
Hopp hat sogar eine eigene Internetseite eingerichtet und
sich an die Mitarbeiter von SAP gewandt, um seine Meinung zur Wahl eines Betriebsrat
kundzutun. Er schreibt u.a. darin: "Wollen Sie denn von Leuten vertreten werden, die in
bemerkenswerter Weise in ihrer Einladung zur Betriebsversammlung schreiben: "Jede/r
Beschäftigte hat das Recht an dieser Betriebsversammlung während der Arbeitszeit
teilzunehmen?" oder weiter "Meine ganz große Hoffnung sind Sie, liebe Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Gehen Sie zur Betriebsversammlung und zeigen Sie, dass Sie nicht fremd
bestimmt werden wollen. Machen Sie diese Betriebsversammlung zu einer eindrucksvollen
Demonstration für Ihre Selbstbestimmung. Lassen Sie sich nicht um die Früchte Ihres
Erfolges bringen! ...Ich habe volles Vertrauen, dass Sie auch diese Herausforderung
meistern werden."
Dieses Verhalten lässt sich als Beeinflussung und Behinderung der Wahl auslegen und
würde dann einen Verstoß nach §119 Abs.1 Nr. BetrVG darstellen: "Mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. die Wahl des Betriebsrats ...
behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder
Versprechen von Vorteilen beeinflusst."
Schon im Vorfeld der Betriebsversammlung war zu erkennen, dass die massive
Einflussnahme der Arbeitgeberseite gepaart mit der Unkenntnis über die eigenen
Arbeitnehmerrechte, bei den Mitarbeitern Wirkung zeigt. Ca. 90% der Belegschaft hat gegen
die Gründung eines Betriebsrats gestimmt, ob aus Angst, Überzeugung oder Unwissenheit,
wird offen bleiben. Die deutlichen Worte des Firmengründers, dass er den Standort
Walldorf als Firmensitz in Gefahr sehe, dürfte seine Wirkung nicht verfehlt haben.
Die Mitarbeiter, die die Betriebsratsgründung angestoßen haben, wollen jedoch nicht so
einfach auf ihr betriebsverfassungsrechtliches Recht verzichten und kämpfen weiter. Sie
reichten beim Arbeitsgericht Mannheim einen Antrag auf Einsetzung des Wahlvorstandes ein
(§16 Abs. 2 BetrVG).
"Wir werden jeden aus der SAP-Belegschaft dabei unterstützen, er die Installierung eines
Wahlvorstands befürwortet," heißt es bei der IG Metall Heidelberg.
mehr Info auf der SAP-Seite
(iw)
Sa, 04.03.06: Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Wie die IG Metall im Siemens-Dialog berichtet gibt es seit Februar es eine für die
Siemens AG gültige Gesamtbetriebsvereinbarung zur „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“.
Darin sind Maßnahmen und Ansprüche der Mitarbeiter in Elternzeit, Teilzeitarbeit,
Telearbeit, Angebote zur Kinderbetreuung konkreter ausformuliert. So haben Mitarbeiter,
die Elternzeit oder Teilzeit in Anspruch nehmen, die Möglichkeit an Weiterbildungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Des Weiteren stehen Job-Sharing, Sabbatical oder
Teilzeit zur Verfügung, um den familiären Belange besser gerecht zu werden. Die Grundsätze
für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gelten auch bei Schichtarbeit, Mehrarbeit,
Rufbereitschaft, Wochenend- und Nachtarbeit. Laut IG Metall
steht Siemens Wünschen nach individueller Arbeitszeitgestaltung offen gegenüber.
Die Praxis bei Siemens weicht jedoch stark von dieser Idealvorstellung ab.
Der Arbeitsplatz von Mitarbeiter in Elternzeit war bisher verstärkt bedroht. Viele von ihnen
erhielten Angebote zu Aufhebungsverträgen. Eine Ablehnung des Aufhebungsvertrags hatte
oft den Entzug des Teleworking Arbeitsplatzes, erhöhte Schwierigkeiten bei der
Gestaltung der Arbeitszeit, Versetzungen, Isolierung etc. zur Folge. Die Karriere erhielt
in der Regel einen deutlichen Knick. Führungspositionen kamen für Mitarbeiter in Teilzeit
nicht mehr in Frage.
Wie weit es mit der neuen Gesamtbetriebsvereinbarung gelingt diese Missverhältnisse zu
beseitigen bleibt abzuwarten.
Artikel:IG Metall
(iw)
Fr, 03.03.06: Kardanwellen muss man nicht schmieren
Thomas Ganswindt hat VDI nachrichten ein Interview über die Zukunft von Com gegeben.
Nun, wenn man es liest, stellt man fest, dass es nichts Neues gibt, außer vielleicht,
dass Thomas Ganswindt sich als leidenschaftlicher Motorradfahrer vorstellen könnte,
bei Com Produkte herzustellen, die mit Kardanwellen vergleichbar sind.
Der Vorteil einer Kardanwelle sind der geringe Wartungsaufwand und das geringe Spiel.
Ganswindt vergaß allerdings in seinen Überlegungen, dass bei Kardanwellen (eben weil sie
gut sind) höhere Kosten für den Käufer bzw. das Produkt, in dem sie verwendet werden,
anfallen.
Kardanwellen zeigen also deutlich das Dilemma von Siemens: Den Wunsch wartungsfreie Produkte
für den Kunden herzustellen, doch bei den Kosten besteht nur ein geringes Spiel. Der Kunde
will keine Kosten, Siemens auch nicht.
Wenn Mitarbeiter nun Kardanwellen wären, hätten sie einen immensen Vorteil: "man muss sie
nicht schmieren, sorry, ich meinte zahlen." und über das geringe Spiel bei Lohnforderungen
und Arbeitsplatzsicherheit müsste auch nicht mehr diskutiert werden. Wir hätten
Arbeitsplatzsicherheit - für Kardanwellen. Leider sind Mitarbeiter keine Kardanwellen.
Und weil dem so ist, werden es die Mitarbeiter doch selbst sein müssen, die den Vorsitzenden
des Bereichs Communicataion daran erinnern, dass auch Kardanwellen Nachteile haben:
nämlich höhere Kosten, eben weil sie gut sind.
Doch wir wollen nicht unerwähnt lassen, Thomas Ganswindt distanziert sich in dem Interview
mit VDI nachrichten von einem Ausverkauf von Com: "Wir beteiligen uns nicht an solchen
Spekulationen. Von einem Ausverkauf bei Com kann keine Rede sein. Wir ziehen uns nicht aus dem Geschäft zurück, ganz im
Gegenteil: Wir wollen wachsen und unser Geschäft weiterentwickeln." Und Ganswindt setzt
weiter auf das Zusammenwachsen von Festnetz und Mobilfunknetz
und baut darauf, den Konkurrenten Nokia damit aus dem Feld zu schlagen. Nur setzen wir
schon seit 2002 oder noch länger auf dieses Zusammenwachsen und Nokia hat immer noch die Nase vorn.
Oder vielleicht doch lieber der GPS-gesteuerte Fußball - mit
Kardanantrieb zur Übertragung seines Drehmoments?
Interview mit Thomas Ganswindt bei VDI Nachrichten
(iw)
Do, 02.03.06: Geschäfte in China: Kopieren ist Vertragsbedingung
Siemens wurde zusammen mit anderen internationalen Konzernen ausgewählt, 14 Turbinen
für den Drei-Schluchten-Staudamm am Jangtse zu liefern. Ein gutes Geschäft, sollte man
meinen. Doch die Vertragsbedingungen haben einen Haken. Siemens und die anderen Firmen
mussten zustimmen, dass ihre Produkte kopiert werden dürfen. Damit liefern sie nicht nur
Turbinen, sondern auch das Know How darüber, sozusagen als Zugabe zum Kaufpreis mit.
„Wenn wir das nicht akzeptieren, dann sind wir raus“, sagt ein Manager.
Doch die Chinesen kopieren auch, wenn die Kopiererlaubnis keine Vertragsbedingung ist.
Immer mehr Firmen machen diese Erfahrung, reden will darüber niemand. Schließlich will
niemand von dem boomenden Zukunftsmarkt ausgeschlossen werden.
Die Zimmer AG, Hersteller von Anlagen zur Produktion von Polyester, erwirtschaftet in
China noch einen beträchtlichen Teil seines Umsatzes, aber inzwischen bietet das
staatliche Design-Institut CTIEI Kopien von Anlagen der Zimmer AG und deren Tochterfirmen
an, sogar manchmal mit dem Hinweis, es handle sich um geprüfte Zimmer-Technologie.
Etwa die Hälfte des chinesischen Marktes für Anlagen der Zimmer AG wird mit Kopien des
lokalen Design-Instituts versorgt.
Machtlos muss die Zimmer AG zusehen, wie die chinesischen Anbieter ihr geistiges Eigentum
auch in Indien, Bangladesch, Pakistan, Thailand, Ägypten und in der Türkei vermarkten. Peking fördert deren Export.
Für diese Exportoffensive wählt China vornehmlich Regionen, in denen Klagen wegen der
Verletzung des geistigen Eigentums in er Praxis kaum zu befürchten sind. Die Chancen
in China, einen Prozess gegen Produktpiraterie zu gewinnen, sind gering. Die Prozesse
dauern lange und die mögliche Entschädigung liegt oft unter dem Aufwand für den Prozess.
Dies hat sich auch nicht durch eine Verschärfung der Strafen gegen Produktpiraterie auf
Druck der USA wesentlich geändert.
"Das Risiko, in China nicht dabei zu sein, ist größer als das Risiko, dabei zu sein," sagte
Heinrich von Pierer. Mal sehen, ob er recht behält. Langfristig dürften viele Firmen in
diesem Traummarkt ihre Existenz riskieren.
Artikel: Der Tagesspiegel
Weitere Quelle: Wieland Wagner, "Null Abweichungen", in: Der Spiegel Nr. 7 vom 14. Februar 2005.
(iw)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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