Artikel: Juli 2006

Mo, 31.07.06: Presse- und Meinungsfreiheit
Wir freuen uns, dass der einschlägigen Presse unsere Meinungsfreiheit nicht gleichgültig ist. Zensur beginnt immer harmlos - und das wissen Journalisten. Eine Dank an alle, die berichtet haben.
(iw)

Mo, 31.07.06: Stern: Den Knatsch wegzensiert
Heute berichtete der Stern in seiner Online-Ausgabe ebenfalls über die Sperrung der NCI Seiten. Wenn man den Online Artikel öffnet, fällt einem sofort ein Bild mit dem Schriftzug Siemens ins Auge. Darunter steht: "NCI muss draußen bleiben - der Siemens-Konzern"

Der Stern bekam die gleiche Begründung wie die SZ: "Arbeitseffizienz". Wie ein Hohn mag diese nicht ernst gemeinte Begründung vielen klingen. Siemens könnte sofort Arbeitseffizienz haben, wenn sie aufhören würden sich ineffizient zu verhalten, den Stellenabbau einstellen würden und zu vernünftigen Arbeiten zurückkehren. Siemens verkennt: Nicht wir wollen abbauen, um eine NCI Homepage zu machen, sondern wir machen die NCI Homepage, weil Siemens seit Jahren die Mitarbeiter mit Arbeitsplatzverlust bedroht. Mit unsere Freizeit könnten wir durchaus etwas anderes anfangen.

"Auf der Internetplattform NCI tauschen sich Menschen aus, die von Siemens geschasst, gemobbt oder sonstwie aussortiert wurden." heißt es im Stern weiter. "Nun hat das Unternehmen die Seite für die eigenen Mitarbeiter gesperrt - aus Gründen der "Arbeitseffizienz ... Die Info-Seite wurde pünktlich zur Bilanzvorstellung blockiert, auf der Vorstandschef Klaus Kleinfeld eine Gewinnverdopplung für das dritte Quartal (im Vergleich zu 2005) meldete und gleichzeitig ankündigte, den Technologiekonzern weiter knallhart auf Erfolg zu trimmen. Dafür sollen auch massive Entlassungen in Kauf genommen werden."
Artikel: Stern
(iw)

Mo, 31.07.06: Süddeutsche Zeitung: Siemens sperrt Zugriff auf Mitarbeiternetz
Die Süddeutsche Zeitung hat in ihrer Wochenendausgabe in einem relativ großen Artikel über die Sperrung unserer NCI Seiten in den deutschen Siemens Betrieben berichtet und freundlicherweise unseren Link angegeben. Die SZ schreibt: "...Mitte der Woche hat der Konzern den Zugang zu der Seite bundesweit an allen Siemens-Rechnern blockiert - die Betreiber der Internetseite werfen dem Unternehmen deshalb Zensur vor. ... die Plattform NCI ... informiert ... kritisch über die Situation der Arbeitnehmer und berät bei Fragen rund um Jobabbau und Ausgliederungen."

Jetzt wissen wir endlich, warum Siemens uns gesperrt hat, denn einem Journalisten der SZ wird Auskunft gegeben. "Man wolle lediglich, dass die Mitarbeiter sich während der Arbeitszeit ihren Aufgaben widmen statt im Internet zu surfen. Im Konzern gebe es jeden Tag mehr als eine halbe Million Zugriffe auf Seiten, die nichts mit betrieblichen Abläufen zu tun hätten."

Also, jetzt wisst Ihr es, Stellenabbau und Ausgliederung sowie das sonstige Arbeitsrecht, über das wir berichten, hat nichts mit betrieblichen Abläufen zu tun. Eine etwas seltsame Auffassung der Siemens AG, die wohl auch die SZ nicht so ganz überzeugt hat. Und noch etwas: Wir haben ja eine Menge Zugriffe täglich, aber für die halbe Millionen sind wir nicht verantwortlich. Wer weiß, wo der Vorstand so herum surft ..."
(iw)


Mo, 31.07.06: ÜV-Carrier: Überleitungsvereinbarung Com Carrier
Diese Vereinbarung zeichnet sich dadurch aus, dass in ihr bis auf ganz wenige Ausnahmen die gesetzlichen Regelungen festgehalten wurden. Wir haben Euch die Regelungen aus der Überleitungsvereinbarung, einschließlich der nicht veröffentlichten Protokollnotiz tabellarisch zusammengestellt.
Überleitungsvereinbarung für Com Carrier
(cr)


Mo, 31.07.06: IA Betriebsabspaltung (Carrier+EN) Punkt 3: Ausgleich eventueller Nachteile
Zunächst fällt auf, dass dieser Interessenausgleich (IA), der zur "Verhinderung wirtschaftlicher Nachteile der Belegschaft bei einer Betriebsänderung" dient, bisher den Mitarbeitern nicht bekannt gegeben wurde, obwohl dies §77 II 3 BetrVG fordert. Aber dies kennen wir ja schon aus der Vergangenheit. Weiter fällt auf, dass der IA aus 5 Seiten besteht, von denen sich aber lediglich eine halbe Seite mit den Interessen der Mitarbeitern auseinander setzt. Der Rest handelt nur von den Interessen des Betriebsrates, die nach der Intention des Gesetz (§§111, 112 BetrVG) nicht Inhalt eines Interessenausgleichs sind.

Wir fangen selbstverständlich mit den Mitarbeitern an, das erscheint uns wichtiger.

Punkt 3 des IA "Ausgleich eventueller Nachteile" befasst sich mit den möglichen Nachteilen, die der Mitarbeiter infolge der Betriebsabspaltung hat. Wir sollten besser sagen: er sollte sich mit den Nachteilen der Betriebsabspaltung befassen.

Hier werden aber lediglich Regelungen getroffen, die für die Siemens Networks GmbH & Co. KG gelten. Rechtlich sind diese Vereinbarungen Makulatur, denn die Siemens AG und auch der GBR sind für diese Gesellschaft nicht zuständig. D.h. hier schließen Klaus und Ralf eine Vereinbarung ab, an die sich Simon und Marie zu halten haben. Daran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, dass dieser IA übergeht.

Schauen wir ihn uns trotzdem an, denn es ist der einzige Abschnitt, der sich mit den Mitarbeitern befasst. Vorab können wir sagen: viel Lärm um nichts.

IA: "Die Siemens Networks GmbH & Co. KG wird alles daran setzen, die Standorte aufrechtzuerhalten."

Kommentar:Es gibt 46 Standorte, die von der Betriebsabspaltung betroffen sind. Darunter sind auch kleinere Standorte. Diese fürchten um ihr Bestehen.

Dies ist nichts anderes als eine Absichtserklärung, die die Qualität von Hochglanzbroschüren hat. Mitarbeiter kleinerer Standorte können nicht sicher sein, dass ihr Standort nach der Abspaltung und/oder Betriebsübergang erhalten bleibt, denn die Siemens AG verpflichtet sich zu nichts.

IA: "Sollte auf Grund des Wegfalls oder der Veränderung von Beschäftigungsinhalten dennoch eine Anpassung der Beschäftigung erforderlich sein, so besteht Einvernehmen, dass zunächst alle betrieblichen und tarifvertraglichen (TV zur Beschäftigungssicherung) Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung ausgeschöpft werden."

Kommentar:Laut IA/SP zum aktuellen Stellenabbau sind bis 31.10.06 keine betriebsbedingten Kündigungen möglich. Dies bleibt unberührt von diesem Passus. Dies gilt für die Standorte Mch H, M, P und Witten.

Es ist jedoch anzunehmen, dass sich dieser Passus auch für die anderen Standorte auf die Zeit in der Siemens Networks GmbH & Co. KG bezieht und nicht auf den Zeitraum 01.08.06 bis 30.09.06, in dem die Betriebe noch zur Siemens AG gehören.

Dieser Passus ist keine Beschäftigungssicherung in den Interimsbetrieben. Er stellt lediglich sicher, dass zuvor alle betrieblichen und tarifvertraglichen Möglichkeiten, wie der Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung (TVBesch), angewandt werden. Für Bayern (nur diesen TVBesch kennen wir) würde das bedeuten, dass der Arbeitgeber Arbeitszeitverkürzung, verbunden mit Kündigungsschutz (à la 2003 in Mch H) einführen müsste. Dies können wir uns beim besten Willen nicht vorstellen. Daraus schließen wir, dass der Arbeitgeber entweder keine Personalanpassung vornehmen möchte oder die Personalanpassung über Ergänzungstarifverträge sicherstellen will, z.B. Einführung der 40 Stunden Woche ohne Lohnausgleich, Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Eine solche Vereinbarung wäre im Sinne des Arbeitgebers, da sie erstens den Flächentarifvertrag aushebelt und zweitens den Einstieg in Lohn senkende Maßnahmen bedeutet und er sich drittens nicht verpflichtet, von Stellenabbau abzulassen.

IA: "Es besteht darüber hinaus Einvernehmen, dass bei Wegfall oder der Veränderung von Beschäftigungsinhalten den vom Personalabbau bedrohten Arbeitnehmer zusätzlich angemessene Weiterqualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden, um diesen eine Vermittlungschance auf andere vergleichbare oder ähnliche Arbeitsplätze im bisherigen oder in anderen Betrieben der Siemens Networks GmbH & Co. KG anzubieten."

Kommentar: Dieser Passus bezieht sich wieder unbestritten auf die Siemens Networks GmbH & Co. KG. Damit verpflichtet Siemens und der GBR die noch nicht existierende Siemens Networks GmbH & Co KG innerhalb von Siemens Networks GmbH & Co KG zu versetzen. Wir fragen uns allerdings woher die Arbeitsplätze kommen sollen, wenn aktuell abgebaut wird. In der Personaldrehscheibe wurde nach letztem Stand nur drei Mitarbeiter vermittelt. Dies hat jetzt schon nicht funktioniert.

Der Hinweis auf die angemessene Weiterqualifizierung und die Vermittlung innerhalb der GmbH & Co. KG lässt einen Pool erahnen, in den Mitarbeiter ohne Arbeit kommen. Dies könnte das Muster Project Assignment (PRA) von 2003 wieder aufleben lassen. Auch bei Siemens Erlangen gibt es einen Pool, in dem sich seit Jahren Mitarbeiter ohne Arbeit befinden. Einen solchen Pool gibt es auch in anderen Konzernen, wie z.B. Bayer. Landet man in einem solchen Pool kann und sollte man auf vertragsgemäße Beschäftigung klagen.

Auch die Einrichtung einer neuen beE oder Öffnung der jetzigen ist nicht auszuschließen.

IA: "Sollten in Einzelfällen keine handlungsfähigen Standorte bestehen bleiben, werden die Betriebsparteien die für eine Zusammenlegung einzelner Standorte erforderlichen sozialverträglichen Regelungen treffen."

Kommentar: Dieser Passus bedroht eindeutig kleine Betriebe. Unverständlich ist, wozu man für die Zusammenlegung von Standorten sozialverträgliche Lösungen, also beE, Aufhebungsverträge etc., benötigt. Diese Formulierung deutet eher darauf hin, dass im Rahmen der Standortzusammenlegung Personal abgebaut werden soll. Hier sollten die örtlichen Betriebsräte intensiv auf ihr Informationsrecht bestehen, um rechtzeitig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Auch Standortschließungen sind hier nicht ausgeschlossen.

IA: "Bei Zusammenlegung von Standorten der Siemens Networks GmbH & Co. KG wird bis zum 30.09.2009 das ZP-Rundschreiben Nr. 53/98 angewandt. Für die Standorte der Siemens Networks GmbH & Co. KG beträgt die Geltungsdauer der Regelungen des ZP-Rundschreibens Nr. 53/98 bezüglich Fahrtkosten und doppelte Haushaltsführung (Punkt 3. und 4.) max. 36 Monate (bei Altersteilzeit max. 30 Monate)."

Kommentar: Dieses ZP-Rundschreiben liegt uns z.Z. nicht vor. Es befasst sich jedoch mit Fahrtkosten u.ä. Mit der Festschreibung der Geltungsdauer dieser Betriebsvereinbarung wird angekündigt, dass sie nach Ablauf eines Jahres (gesetzliche Schutzklausel nach §613a BGB) gekündigt werden soll.

Anmerkung: Wir haben alle Passagen dieses Abschnitts vollständig wiedergegeben, da ihr es sonst nirgends nachlesen könnt und ihr ein Recht auf diese Information habt.

Fortsetzung demnächst in diesem Theater.
(iw)

Mo, 31.07.06: NCI Homepage lesen - macht was aus der Sperre der NCI Homepage im Betrieb
Täglich setzen wir vielfältige Informationen auf unsere Seite, die aufgenommen und verstanden werden wollen. Da es jetzt nicht mehr möglich ist, in der Mittagspause von Siemens aus auf unsere Seiten zuzugreifen, empfehlen wir folgendes Vorgehen:
  1. Macht Eure Arbeit, aber geht pünktlich nach Hause, um Zeit zu haben, Euch von zu Hause oder von einem Internet Café aus zu informieren. Überstunden auf Kosten Eures Informationsbedarfs sind in diesen Zeiten fehl am Platz.
    Das Siemens Produkt, an dem ihr arbeitet, sollte Euch nicht wichtiger sein, als die Informationen über eure Zukunft. Siemens zögert nicht, auch Euch einen blauen Brief zu geben, wenn ihr nicht schon einen habt. Warum solltet ihr zögern, Euch die Zeit zu nehmen, die Ihr braucht, um für diesen und andere Fälle gewappnet zu sein. Loyalität funktioniert nur, wenn sie beidseitig ist. Von einer Seite spürt man wenig Loyalität.

  2. Druckt Euch am Abend zu Hause die neusten Informationen aus. Dazu einfach den Text auf der Homepage markieren, Menü "Datei drucken", "Markierung" wählen und drucken. Dann könnt ihr den Text in der U-Bahn und in der Mittagspause lesen. Vielleicht findet sich ja auch ein Kollege, mit dem ihr darüber während des Mittagessens sprechen könnt. Das fördert den Informationsaustausch und den Zusammenhalt der Kollegen.

  3. Gebt Eure ausgedruckten Exemplare an Kollegen weiter, die keinen PC zu Hause haben. Das fördert die Solidarität.

  4. Betriebsräte, die uns wohl gesonnen sind, können die Informationen auf der NCI-Homepage in Beratungsgesprächen nutzen und verteilen.
Die Sperre der Seite hat auch etwas Gutes: Sie bricht die Isolation des Allein Lesens auf.
Euch - als Mitarbeiter - kann Siemens nicht aussperren.
(iw)

Mo, 31.07.06: TietoEnator bekommt Zuwachs - wieder durch Siemens
Wie wir erfahren haben, geht eine ganze Abteilung zu TietoEnator. Für diese sollen die Bedingungen des Betriebsübergangs zum 01.07.06 gelten, einschließlich der Nicht-Kündigungsgarantie. Diese Abteilung sollte zunächst Arbeiten aus PSE-Wien übernehmen. Diese Insourcing würde zugunsten der Wiener Kollegen gestoppt. Danach übernahmen die Kollegen die Entwicklung des MediaGateWay. Nun wurde eben diese Arbeit gleich zu TietoEnator geschickt und die Leute sollen hinterher. Praktisch dieser Com-Verschiebebahnhof. Bei Com MN arbeiten auch Mitarbeiter am MGW. Diese sind noch nicht von dem Übergang nach TietoEnator betroffen.
(iw)

Mo, 31.07.06: Übergehende Mitarbeiter ab 55 können Siemens Pensionäre werden
Wenn man nur wüsste, was es alles so bei Siemens gibt. Die schönte Vereinbarung nutzt nichts, wenn sie nicht bekannt ist. Aber dafür gibt es NCI und die Kollegen, die uns immer wieder neues mitteilen.

Im ZP-Mitteilung, ZU F-Rundschreiben Nr. 4 / 2000 ist festgehalten, dass Mitarbeiter ab 55 Jahren (einschließlich), die von Betriebübergängen betroffen sind, Siemens Pensionäre werden können. Siemens hat diese Regelung eingeführt, um Widersprüche älterer Arbeitnehmer zu vermeiden.

Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und wenigstens 20 Dienstjahre bei Siemens haben. Siemens AG und Mitarbeiter müssen mit dieser Regelung einverstanden sein. Das Einverständnis der Mitarbeiter ist durch ihre Unterschrift auf einer Kopie des Übertrittsschreibens (das ist noch nicht rausgegangen) und Rückgabe der Kopie an die Personalabteilung zu dokumentieren. Der Erwerber muss zustimmen, damit die Rückstellungen für den Pensionsfond bei der Siemens AG verbleiben können. Darüber hinaus verlangt die Siemens AG vom Erwerber einen Einmalbetrag, um die 3%-ig jährliche Anpassung auszugleichen. Daran könnte der Erwerber durchaus Interesse haben, da er ansonsten selbst in die Pensionsverpflichtung einsteigen muss.

In der ZP-Mitteilung ist sogar ein vorformulierter Text enthalten, der in eine Überleitungsvereinbarung hätte aufgenommen werden können, damit nicht jeder Mitarbeiter einzeln mit der Personalabteilung in Verbindung treten muss.

Leider fehlt in den Überleitungsvereinbarungen (unser Kommentar zu diesen folgt noch) diese Regelung für Mitarbeiter ab dem 55.Lebensjahr.
(iw)

Mo, 31.07.06: Zahlt Arbeitsamt /ESF nicht, kommt beE nicht zustande - was dann?
Ein Kollege ist bei der Durchsicht des IA/SP auf Abschnitt 4.1 gestoßen und stutzig geworden. Darin steht: "Sollte die Agentur für Arbeit von Transfer KUG durch (nicht notwendigen rechtkräftigen) Bescheid ablehnen, ist die Siemens AG zur Errichtung der entsprechenden beE nicht verpflichtet".

Seine Frage war, welche Auswirkung dies auf bereits abgeschlossene beE-Verträge hat, eine nicht unwichtige Frage, wie wir finden, da man in diesem Zusammenhang immerhin über einen Aufhebungsvertrag sein Arbeitsverhältnis beendet.

Zunächst wollen wir jedoch der Fairness halber - wir können uns Fairness leisten - darauf hinweisen, dass die Bundesagentur für Arbeit bisher Siemens immer im Stellenabbau unterstützt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesmal anders sein sollte. Außerdem hat Siemens auch noch Gelder aus dem Europäischen Sozialhilfefond (ESF) beantragt, dessen Aufgabe es u.a. ist, Arbeitslosigkeit zu mildern. Es ist also zu erwarten, dass eine von beiden oder sogar beide Geldquellen fließen und dem Siemens Konzern die Vertragserfüllung ermöglichen.

Doch wenn die Agentur für Arbeit und der ESF zu der Auffassung kommen sollten, dass die Gelder sinnvoller verwertet werden können und Siemens durchaus über die Finanzkraft verfügt, seinen Stellenabbau selbst voll zu finanzieren, dann behält sich Siemens vor, die beE nicht einzurichten, um die Aktionäre nicht unnötig zu belasten.

In diesem Fall ist ein wesentlicher Umstand, der zum Abschluss des Vertrages geführt hat, weggefallen. Aufhebungsvertrag und beE-Vertrag sind hier als Einheit zu sehen. Ohne das beE-Angebot hätten die Kollegen den Vertrag nicht geschlossen. In diesem Fall kommt §313 BGB voll zur Geltung. Darin heißt es:
"Haben sich die Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsabschluss wesentlich verändert und hätten die Parteien, den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Änderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrages verlangt werden, soweit einem Teil ... das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zuzumuten ist." D.h. Siemens muss sich was einfallen lassen. Z.B. das beE-Gehalt als Abfindung auszahlen oder eine externe Vermittlungsfirma bezahlen oder die Arbeitnehmer einfach weiterbeschäftigen. Ist eine Nachbesserung des Vertrags nicht möglich oder für eine Vertragspartei nicht zumutbar, dann kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
(iw)

So, 30.07.06: Handlungsoptionen für Enterprise Mitarbeiter und Mitarbeiter der Central Functions, die Enterprise zugeordnet werden
Begreiflicherweise sind die Mitarbeiter der Central Functions (CF), die Enterprise zugeordnet werden genauso beunruhigt wie die Enterprise Mitarbeiter selbst. Unter CF fassen wir im Folgenden alle Mitarbeiter zusammen, die zu Enterprise versetzt werden.

Welche Möglichkeiten habt ihr, um die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes zu mindern. Leider müssen wir sagen: Ihr müsst eine Risikoabschätzung vornehmen.

Alle: Welche Möglichkeiten zu handeln habt Ihr prinzipiell?
  1. CF: Ihr und der Betriebsrat könnt begründet der Versetzung zu Enterprise widersprechen, denn es liegen Widerspruchsgründe gegen die Versetzung eindeutig vor.
  2. Alle: Ihr könnt dem Betriebsübergang in die neue Enterprise-Gesellschaft widersprechen. Auch hier liegen anerkannte Widerspruchsgründe vor
CF: Widerspruch gegen die Versetzung
Es liegen für Euch und den Betriebsrat folgende Widerspruchsgründe gegen die Versetzungen vor:
  1. §99 II Nr. 3 BetrVG: Der Arbeitnehmer ist durch die Versetzung von Kündigung bedroht, da im IA/SP, Personalabbau angekündigt ist. Auch Mitarbeiter ohne blauen Brief sind davon bedroht, denn im Falle von Kündigungen muss der AG eine Sozialauswahl treffen, wie immer die aussieht.
  2. §99 II Nr. 4 BetrVG: Der Mitarbeiter wird durch diese Maßnahme benachteiligt, ohne dass dies aus betrieblichen oder in der Person des AN vorliegenden Gründen gerechtfertigt ist, wenn er z.B. bisher nur 40% für Enterprise gearbeitet hat, aber 60% für Carrier gearbeitet hat. Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet er dorthin gehen soll. Das wäre Willkür. Eine Sozialauswahl wäre erforderlich.
  3. §99 II Nr. 5 BetrVG: Eine nach §93 erforderliche Ausschreibung der Stelle im Betrieb ist unterblieben
Mitarbeiter und BR können aus diesen Gründen widersprechen.
Bitte teilt dem Betriebsrat mit, wenn Ihr Eurer Versetzung zur Einheit Enterprise widersprechen wollt.

CF: Was wird nach einem Widerspruch gegen die Versetzung passieren?
Der Arbeitgeber wird nach §100 BetrVG die Maßnahme vorläufig durchführen, bevor der Betriebsrat sich (innerhalb von 3 Tagen) geäußert oder wenn dieser die Zustimmung verweigert hat. Stimmt der Betriebsrat der Versetzung zu oder äußert er sich innerhalb der gesetzlichen Frist nicht, dann ist der Arbeitnehmer versetzt.

Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, dann hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über die Sach- und Rechtslage aufzuklären (§100 I 2 BetrVG). Außerdem muss der Arbeitgeber den BR informieren.

Wenn der Arbeitgeber die Zustimmung vom Arbeitsgericht nicht bekommt, dann bleibt der Arbeitnehmer dort, wo er ist. Bekommt der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeitsgerichts, dann ist der Arbeitnehmer versetzt. Der Arbeitnehmer kann aber trotzdem gegen die Versetzung klagen, denn obiger Gang zum Gericht bezieht sich nur auf die fehlende Zustimmung des Betriebsrats.

Alle: Widerspruch gegen den Betriebsübergang
  1. CF: Schwebendes Verfahren gegen die Versetzung (wenn man innerhalb von 3 Wochen Klage gegen die Versetzung erhoben hat oder die Zustimmung noch nicht ersetzt ist)
  2. Alle: Gefahr des baldigen Verlustes des Arbeitsplatzes, begründet durch IA/SP
  3. Alle: Je nach finanzieller Ausstattung des neuen Unternehmens: ggf. schlechte Bonität der neuen Firma
Alle: Risikoabwägung
CF: Chance bei Widerspruch gegen Versetzung und Betriebsübergang:
Der Mitarbeiter bleibt nach beiden Widersprüchen in der Siemens AG. Da anerkennenswerte Widerspruchsgründe gegen den Betriebsübergang vorliegen, muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl über den Restbetrieb machen. Diese kommt im Falle der Mitarbeiter der Central Function zum Tragen, wenn es im Restbetrieb Mitarbeiter gibt, die eine ähnliche Arbeit machen und in auf gleichen Hierarchiestufe stehen. Zwischen AT und Tarif wird hier nicht unterschieden, sondern nur zwischen Chef und Mitarbeiter.

Muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl durchführen und kommt diese auch zum Tragen, dann stehen die Chancen gut, einen Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Es ist fraglich, ob der Arbeitgeber dann kündigt.

Alle: Chance ohne Widerspruch gegen die Versetzung, aber mit Widerspruch gegen den Betriebsübergang:
Ähnlich wie oben. Allerdings fehlt als Widerspruchsgrund das "schwebende Verfahren". Da aber andere Widerspruchsgründe vorhanden sind, ist dies kein entscheidendes Kriterien. Es ist für einen Richter nur klarer ersichtlich, dass der Mitarbeiter um seinen Arbeitsplatz fürchtet, wenn er der Versetzung in einen gefährdeten Bereich widersprochen hat und ggf. Klage erhoben hat.

Enterprise Mitarbeiter, für CF-Mitarbeiter dürfte es einfacher sein, müssen sich jedoch Gedanken darüber machen, ob es im Siemens Restbetrieb noch vergleichbare Mitarbeiter gibt. Nur dann kommt die Sozialauswahl zum Tragen.

Für alle bleiben die freien Stellen in der Siemens AG, mit denen man einen Kündigungsschutzprozess gewinnen kann.

CF: nur Widerspruch gegen die Versetzung:
In diesem Fall macht man den Betriebsübergang mit. Man befindet sich dann in der neuen Einheit mit dem kompletten Kündigungsrisiko.

Alle: Chance bei Übergang ohne Widersprüche:
Dies ist nicht abschätzbar, solange der Verkäufer nicht bekannt ist. Sowohl bei einem Finanzinvestor als auch bei Cisco schätzen wir das Risiko des Arbeitsplatzverlustes hoch ein. Bei Nortel, Avaya oder vergleichbaren Partnern hättet ihr unserer Einschätzung nach eine Chance. Aber diese Einschätzung müsst ihr selbst treffen, nicht blind unserer Analyse folgen. Wir arbeiten nur wie die Börsen-Analysten, wir geben aus unserer Erfahrung heraus diese Analyse der Situation als Grundlage für eure Entscheidung ab.

Alle: Was konkret tun?
  1. CF: Mitarbeiter der Central Functions sollten der Versetzung vorsorglich widersprechen, der BR natürlich auch. Damit ist dieser Punkt zumindest mal gesichert. Wenn man später mitgehen will, kann man das.
  2. CF: Wenn ihr Klage gegen die Versetzung erheben wollt, müsst ihr das innerhalb von drei Wochen tun. Nutzt aber diese drei Wochen. Wartet ab (auch wenn es zermürbend ist), ob die Zukunft von Enterprise geklärt ist. Wenn nach diesen drei Wochen immer noch unklar ist, wer der Käufer ist oder sich herausstellt, dass der Käufer ist eine Katastrophe für die Arbeitsplätze, dann könnt ihr Klage gegen die Versetzung einreichen. Muss nicht unbedingt gemacht werden, es entfällt dann nur der Widerspruchsgrund "schwebendes Verfahren". Im Falle eines Kündigungsschutzprozesses mit der Siemens AG kommt auch der Widerspruch ohne Klageerhebung zum Tragen.
  3. Alle: Informiert der Arbeitgeber die Mitarbeiter umfassend unter genauer Darstellung der wirtschaftlichen Folgen beginnt die Vier-Wochenfrist für den Widerspruch zu laufen. Nutzt auch diese vier Wochen, um abzuwarten, ob bzgl. Enterprise eine Entscheidung fällt.
Fraglich ist sowieso, ob Siemens euch umfassend informieren kann, denn:
  1. Siemens kündigt an, dass Enterprise abgestoßen wird. Siemens kann Euch aber nicht sagen kann, an wen. Damit sind die wirtschaftlichen Folgen für Euch unklar. Damit seid ihr nicht vollständig unterrichtet
  2. Darüber hinaus muss Siemens alle verborgenen Protokollnotizen offen legen, ansonsten seid ihr nicht vollständig unterrichtet.
Wenn ihr nicht umfassend informiert seid, beginnt die Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Dann nämlich könntet ihr noch nachträglich dem Betriebsübergang widersprechen. Wir gehen davon aus, dass ein Gericht - insbesondere unter den gegebenen Umständen - unserer Einschätzung folgt.

Zusammenfassung
Die überaus unklare Situation von Enterprise empfiehlt es für die CF-Mitarbeiter nach individueller Überlegung, einer Zuordnung (Versetzung) zu Enterprise zu widersprechen. Dies muss unverzüglich erfolgen. Teilt dem Betriebsrat mit, dass ihr der Versetzung widersprecht, damit auch er widersprechen kann.

Wartet die Zeit bis zum Betriebsübergang ab. Eventuell klärt sich dann die Situation bzgl. Enterprise

Siemens hat Schwierigkeiten, Euch (alle Enterprise MA+CF) ohne Nennung des Käufers, vollständig und umfassend über die wirtschaftlichen Folgen des Betriebsübergangs zu informieren. Ihr seid auch nicht vollständig informiert, wenn Siemens Protokollnotizen zurückhält. Damit läuft die Widerspruchsfrist nicht und ihr könnt dem Betriebsübergang auch noch nachträglich widersprechen.
(iw)

So, 30.07.06: Unklare Zukunft von Enterprise - eine Zumutung für die Mitarbeiter
Die Zukunft von Enterprise ist nach wie vor im Dunkeln. Die Siemens AG äußert sich dazu nicht. Auch auf der Siemens Pressekonferenz wich die Konzernleitung den drängenden Fragen der Journalisten aus.

Für die Journalisten ging es nur um einen Artikel in der Zeitung für die Siemens Enterprise Mitarbeiter geht es um ihre Zukunft. Wir wissen, wie sehr die unklare Situation an den Nerven der Kolleginnen und Kollegen zerrt. Siemens ist das egal. Wichtig scheint für den Konzern nur zu sein, dass Klaus Kleinfeld zum 01.10.06 der Presse mitteilen kann: Ich habe das Com Problem gelöst. Was mit den Mitarbeitern passiert ist ihm offensichtlich egal.

Wir fordern die Aussetzung der Enterprise Betriebsabspaltung und die Aussetzung des Betriebsübergangs
Wir fordern die Siemens AG auf, Verantwortung für die Mitarbeiter zu übernehmen. Verantwortung für die Mitarbeiter von Enterprise zu zeigen, bedeutet, die Betriebsabspaltung und die Überführung in eine Interims-Gesellschaft solange auszusetzen bis die Zukunft von Enterprise geklärt ist.

Analyse der Situation auf Basis spärlicher Fakten
Siemens zwingt uns in die Arbeit von Analysten. Ähnlich wie Finanzanalysten, die aufgrund der Marktbeobachtungen und vieler einzelnen Indizien, eine Prognose für die Entwicklung einer Firma abgeben, können wir Euch zu diesem Zeitpunkt bzgl. Enterprise nur mit einer Prognose dienen, der wir die uns bekannten Fakten, Indizien und Erfahrungen zugrunde legen.. Diese Analyse kann Euch Eure Entscheidung nicht abnehmen. Wir betonen dies ausdrücklich.

Fakten und Indizien
  1. Klaus Kleinfeld sagte in der Pressekonferenz, dass man mit mehreren Partner sprechen würde. Auf die Nachfrage ob Nortel dabei sei, gab es keine Antwort.
  2. Die einzige Aussage, die Siemens bzgl. Enterprise auf der Pressekonferenz traf, war, dass die Restrukturierungskosten von Com im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres im wesentlichen bei Enterprise anfallen.
  3. Wir wissen, dass mit Nortel, Avaya, KKR, Cisco und Huawei bereits verhandelt wurde. Diese geht aus Informationen in der Presse Anfang Juli hervor.
  4. Uns wurde mitgeteilt, dass Siemens zurzeit mit nur noch zwei Partnern verhandelt, von denen einer ein Finanzinvestor sei. Wie gesichert diese Information ist, ist schwer einzuschätzen.
  5. In der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung Enterprise, Punkt 9:Anteilsverkauf heißt es: "Die Firmenseite erklärt, dass es sich bei einem Anteilsverkauf (share-deal) nicht um einen Betriebsübergang handelt." Ebenso ist in der Präambel der Überleitungsvereinbarung von einem Anteilsverkauf die Rede: "Für die übertretenden Mitarbeiter des Tarifkreises gelten die folgenden Regelungen, die von dem geplanten Anteilsverkauf unberührt bleiben"
Was kann man daraus schließen?
Die Verhandlungen mit Nortel und Avaya sind vermutlich gescheitert. Würde Siemens mit diesen Partnern noch weiter verhandeln, dann hätte Klaus Kleinfeld auf der Pressekonferenz am 27.07.06 ziemlich sicher auf die Fragen der Journalisten, insbesondere auf die Nachfrage, ob mit Nortel noch verhandelt wird, geantwortet, die Verhandlungen laufen noch, schließlich war allen bekannt, dass mit Nortel und Avaya verhandelt wurde. Das hat er nicht getan. Die Fragen waren ihm und Joe Kaeser sichtlich unangenehm. Man gewann den Eindruck, dass sie von einem Erfolg weit weg sind.

Die zweifache Erwähnung des Shared Deals in der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung von Enterprise (auf die wir in den nächsten Tagen noch näher eingehen) spricht gegen einen Verkauf und eine Eingliederung von Enterprise in ein bestehendes Unternehmen. Dieses würde nämlich einen Betriebsübergang bedingen. Das wiederum spricht gegen einen Verkauf an Nortel, Avaya oder Huawei. Verbleiben von den bekannten Verhandlungspartnern KKR und Cisco. Cisco ist stark auf dem Gebiet der privaten Netzwerke, also auf dem Geschäftsfeld von Enterprise. Cisco setzt aber auf andere Technologie. D.h Cisco könnte Enterprise aufkaufen wollen, um lediglich die Marktanteile zu übernehmen. Wäre dies der Fall ist zu vermuten, dass dies viele Arbeitsplätze kosten wird. Nicht viel besser dürfte es für die Arbeitsplätze im Falle von KKR aussehen. Finanzinvestoren wollen eine schnelle Rendite sehen, auch wenn es sich nicht um Hedge Fond handelt.

Was kann man tun?
Unter diesen unklaren Voraussetzungen muss man sich Handlungsoptionen überlegen. Wir werden dies gemeinsam mit Euch tun.

Wesentlich dabei ist, nicht in Panik zu verfallen, sondern, die Zeit, die das ganze Verfahren bietet, zu nutzen.

Für den Eintritt in die beE gilt nach wie vor, die eingehende Prüfung der Frage: Droht mir Hartz IV. Wenn ja, ist das ein Worst Case. Denn dann hat man sich mit dieser beE-Entscheidung mit Sicherheit ins Aus geschossen.

Jeden Tag kann es zu einer Entscheidung bzgl. Enterprise kommen. Daher

Trefft keine übereilten Entscheidungen!

Wir betonen nochmals, dass es sich hier um eine Einschätzung der Lage handelt. Wenn Siemens nicht möchte, dass wir diese Überlegungen anstellen, sollen sie Klarheit für die Mitarbeiter schaffen, entweder durch Aussetzung der Enterprise-Abspaltung oder zumindest durch Offenlegung des Verhandlungsstandes.
(iw)

Fr, 28.07.06: Mein Ziel ist mein Arbeitsplatz - das nehme ich ernst
Der FN-Bereichsleiter betonte, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Dies begründete er damit, dass sie erstens vereinbart waren (Anm.: ist das ein Grund?) und zweitens weil FN die Kostenposition erreichen müsse.

Er appellierte an die Mitarbeiter: "Es geht kein Weg daran vorbei, das müssen wir erreichen. … das haben wir selber im Griff." Und weiter: "nehmen Sie es sehr ernst, … das muss jetzt durchgezogen werden, … wir nehmen das sehr ernst." Gleichzeitig drohte er mit der Einigungsstelle im November.

Was heißt wir? Das Erreichen dieses Ziels mag im Interesse des Arbeitsgebers liegen, aber sicher nicht im Interesse der Arbeitnehmer.

Diese Betonung des "wir müssen das erreichen" könnte man als einen Versuch der Bereichsleitung verstehen, die Belegschaft in zwei Fraktionen zu spalten, nämlich in die, die einen blauen Brief erhalten haben und in die, die keinen haben.

Ihr solltet euch bewusst machen, dass die Briefe-Empfänger vor einer schwierigen Entscheidung stehen. Es wurden hauptsächlich ältere Mitarbeiter angeschrieben, die keine Chance mehr haben, einen anderen Arbeitsplatz zu finden.

Für die Empfänger der blauen Briefe reduziert sich die Frage, ob sie die Angebote annehmen können darauf, festzustellen, ob sie mit beE, Abfindung, Arbeitslosengeld und eigenem Vermögen die Zeit bis zur Rente überbrücken können. Wenn das der Fall ist, können sie das Angebot annehmen, sonst nicht.

Lasst euch nicht gegeneinander ausspielen. Nokia Siemens Networks hat bereits einen Stellenabbau von 10-15% angekündigt. Vielleicht seid ihr die nächsten Empfänger von blauen Briefen.

Wenn die Firma ihre Abbauzahlen erreichen will, dann sollte sie den Ringtausch fördern. Wir haben bereits Anfragen von Kollegen bekommen, die in die beE gehen möchten, aber das Angebot nicht bekommen haben. Nach dem Wortlaut des IA/SP gibt es die Möglichkeit des Ringtauschs insbesondere auch für Kollegen aus anderen Bereichen und aus anderen Standorten.
(cr)

Fr, 28.07.06: Kein Auffanglager im Rahmen der Restrukturierung
2003/2004 wurde den abzubauenden Mitarbeitern in der Hofmannstraße nicht nur die Arbeit entzogen, sondern sie wurden von den Kostenstellen ihrer Abteilung auf extra definierte Restrukturierungskostenstellen versetzt. Diese speziellen Kostenstellen waren intern bekannt und jeder Siemens-Mitarbeiter konnte im Intranet nachlesen, ob ein bestimmter Mitarbeiter vom Arbeitsplatzabbau betroffen war oder nicht. Dadurch sanken natürlich die Chancen der Kollegen, bei internen Bewerbungen eine neue Stelle zu bekommen, auf Null.

Wie der kaufmännische Leiter von FN heute mitteilte, wird es im Rahmen der derzeit laufenden Umorganisation keinen Missbrauch mit Kostenstellen geben, insbesondere keine Restrukturierungskostenstellen. Mitarbeiter, so der kaufmännische Leiter weiter, die keine Arbeit haben, wird es nicht geben und alle, die am 1.10.06 eine Kostenstelle haben, gehen beim Betriebsübergang mit.
(cr)

Fr, 28.07.06: Vereinbarungen zur Betriebsaufspaltung und Betriebsübergang
Uns liegen inzwischen die Vereinbarungen zur Betriebsaufspaltung und Betriebsübergang vor. Es sind neun Dokumente, die wir z.Z. durchsehen und analysieren. Allerdings sind im Intranet bisher nur vier der neun Vereinbarungen veröffentlicht. Wir werden Euch wie üblich natürlich ausführlich über das Gesamtpaket informieren. Das Ergebnis gibt es demnächst in diesem Theater.
(iw)

Fr, 28.07.06: Die FN-Bereichsleitung und die Farbe der Null
Den besten Gag aus der heutigen FN-Mitarbeiterveranstaltung möchte ich euch nicht vorenthalten. Laut FN-Bereichsleiter gilt: "mit einer roten Null können wir uns nicht zufrieden geben, wir brauchen eine schwarze Null!" Als Mathematiker kann ich Ihnen zwar versichern, das es völlig egal ist, ob die Null schwarz, rot oder gold ist. Dennoch kann dem Mann geholfen werden: Hier sind sie, suchen Sie sich einfach die schönste Null aus:

0     0     0

(ms)

Do, 27.07.06: Pressereaktionen auf die Sperrung der NCI Seite
Siemens schweigt beharrlich zur Sperrung der NCI Seite in ihren Betrieben - nicht nur uns gegenüber. Auch die Presse erhält auf mehrmaliges Nachfragen keine Begründung für die Sperre der NCI-Seiten. Vielleicht liegt es daran, dass es keine Begründung gibt, die eine Sperre rechtfertigen würde.

So berichtet heise-online im Rahmen ihrer Berichterstattung über die heutige Siemens-Pressekonferenz zum Quartalsbericht auch über NCI:
"Unterdessen hat Siemens offenbar den Zugriff auf ein Informationsportal kritischer Mitarbeiter aus dem Firmennetz gesperrt. In der Redaktion gingen zahlreiche Hinweise ein, dass die Seiten von Siemens-Arbeitsplätzen nicht mehr aufzurufen seien. Die Betreiber der Website sehen in der Zensurmaßnahme eine Bestätigung ihrer guten Aufklärungsarbeit, "Siemens hat lediglich eine etwas eigenwillige Art, dieses Lob auszusprechen". Eine Stellungnahme von Siemens zur Sperrung der Site steht noch aus. (vbr/c't)"

de.internet.com berichtet unter dem Titel "Siemens: Kritisches Mitarbeiternetzwerk für Beschäftigte gesperrt - NCI aus den Betrieben nicht mehr erreichbar" ausführlich über die Sperre.
Artikel bei de.internet.com

(iw)

Do, 27.07.06: Siemens Österreichs MA-Netzwerk verurteilt Zensur für die KollegInnen in Deutschland
„Wir glauben fest daran, dass in der neuen Welt von Siemens den Phantasiereichen, den Fairen, den Klugen und Mutigen, den Überlegten und Sorgsamen, den Erfahrenen und Neugierigen die Chancen von morgen gehören.“
Siemens Österreich Geschäftsbericht 2005, S.1

Das Sperren der NCI-Homepage für die Rechner der Siemens-KollegInnen in Deutschland war aus unserer Sicht nichts von dem, woran wir und offenbar auch Siemens Österreich in seinem jüngsten Geschäftsbericht glauben:

Phantasielos, weil keinerlei Dialog mit NCI stattfindet;
unfair, weil andere kritische Internet-Medien unzensiert bleiben;
unklug, weil nur in einer offenen und kritischen Atmosphäre Innovationen gedeihen
können;
feige, weil Siemens als Eigentümer weder Stellung nimmt noch sich rechtfertigt;
unüberlegt, weil das Image von Siemens als Dienstleister für Kommunikation und Information enorm leidet;
sorglos, weil nicht mehr für eine vielfältige Information urteilsfähiger MitarbeiterInnen gesorgt wird;
unerfahren, weil jede/r wissen sollte, wohin die Einschränkung der Pressefreiheit führen kann;
ignorant, weil ein „Megatrend“ der Menschen, sich vielfältig im Internet zu informieren, ignoriert wird.

Wir glauben daher, dass diese Maßnahme keinerlei Zukunftschancen in der neuen Siemens-Welt von morgen haben wird und soll.

Daher appellieren wir an Klaus Kleinfeld, den Ausfall der NCI-Homepage in den deutschen Betrieben als „technische Panne“ sofort zu reparieren.

Das war „NetLeiwand“ – das Siemens Österreich MA-Netzwerk von NCI.
(fw)

Do, 27.07.06: Großes Lob für die Siemens-Mitarbeiter
Gestern erreichten uns viele empörte E-Mails: „Siemens hat www.nci-net.de gesperrt.“ Die erste um 7:00 Uhr besagte: „Interessant ist die Einstufung, … [da] steht, … bei dir nix!! ...was soll da auch stehen? … Aufklärung vielleicht!!“

Wir haben uns natürlich gefreut über den Wunsch: „Macht weiter so!“, mit dem alle diese E-Mails endeten. Selbstverständlich machen wir weiter.

Siemens-Mitarbeiter sind Ingenieure. Das Problem, vor das sie da plötzlich gesetzt wurden stachelte ihren Ehrgeiz an. Wie kann man die Sperre umgehen? Die erste Lösung kam aus Mitteldeutschland. Es wurden mindestens vier weitere Umgehungsmöglichkeiten aus ganz Deutschland gemeldet. Da sag noch mal einer, wir wären nicht innovativ!

FSC-Mitarbeiter meldeten, dass sie nicht Dilbert lesen dürfen, dort ist nämlich als forbidden eingestuft (man halte sich fest): „Humor“. Also immer schön ernst bleiben!

Jeder fand irgendeinen Weg, doch noch auf die NCI-Homepage zuzugreifen. Im Laufe des Tages hob sich daher die Stimmung, ein „wir“-Gefühl entstand. Wir lassen uns nicht unterkriegen. Siemens erreichte mit der Sperre, dass wir mit 4396 Besuchern und 22.214 Seitenaufrufen allein am 26.7.06 unsere Rekordmarke überschritten haben.

Viele haben die einfachste Lösung gewählt, nämlich einfach von Zuhause aus zugegriffen.
(cr/iw)

Do, 27.07.06: Flexible Mitarbeiter bei Abfindung schlechter gestellt
Mitarbeiter, die in der Vergangenheit Flexibilität gezeigt und den Siemens-Konzern zeitweise verlassen haben, um neue Erfahrungen bei anderen Firmen zu sammeln, haben jetzt erstaunt festgestellt, dass sie bei der Abfindung wesentlich schlechter gestellt werden als Mitarbeiter, die gleich lange, aber ununterbrochen bei Siemens sind.

Woran liegt das?
Im aktuellen IA/SP wird verwiesen auf örtliche Regelungen, d.h. auf den letzten IA/SP, den der örtliche Betriebsrat vereinbart hat. Für die Standorte Berlin SD, München H, München P ist dies der IA/SP vom 16.3.05. Nach diesem ist der Stichtag für die Dienstmonate in der Abfindungsformel der letzte Eintritt in den Siemens-Konzern.

Beispiel:
Mitarbeiter Flora Flexibel Bernd Beständig
Alter 46 46
1. Eintritt bei Siemens 1.1.1990 1.1.1991
Eintritt bei BMW 1.1.1996  
Wiedereintritt bei Siemens 1.1.1997  
Dienstzeit bis 30.9.2006 15 Jahre + 9 Monate 15 Jahre + 9 Monate
Maßgebliche Dienstzeit für Abfindung 9 Jahre + 9 Monate 15 Jahre + 9 Monate
Gehalt (BME) 5000 EUR 5000 EUR
Verlust bei der Abfindung (6* BME * Faktor) 16.800 EUR -
(cr)

Do, 27.07.06: Pressekonferenz Siemens: Quartalsbericht
Die Pressekonferenz begann ein wenig verspätet, da noch auf ein jemanden gewartet wurde. Siemens wurde vertreten durch den CEO Klaus Kleinfeld und dem CFO Joe Kaeser. Begonnen wurde mit einem Folienvortrag, in dem die Ergebnisse des Quartals vorgestellt und Ausblick auf die Zukunft gegeben wurden. Der Aufragseingang stieg um 22 Prozent, der Umsatz um 19 Prozent, der Gewinn nach Steuern um 15 Prozent. Com und SBS wirken sich natürlich nach wie vor störend aus, stehen daher an erster Stelle der Tabelle versehen mit roten Blitzpfeilen.

Interessant, aber auch nicht wirklich etwas Neues, war der Ausblick auf die Zukunft. Siemens möchte doppelt so schnell wachsen wie der Markt, (2xWelt-BIP-Wachstum). Um das zu erreichen, müssen - man glaubt es nicht - Innovation, Kundenfokus und Globale Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen Operationel Excellence umgesetzt werden. Für die Mitarbeiter bedeutet dies, dass sie weiter zu Hochleistungssportlern herangezogen werden, denn diese Ziele lassen sich laut Siemens Management nur mit einer durchgängigen Hochleistungskultur schaffen. Dazu soll auch die Expertenlaufbahn aufgewertet werden, was den Mitarbeitern allerdings schon seit Jahrzehnten versprochen wird. Neu und durchaus bemerkenswert ist, dass jetzt (endlich) ein "Leadership Excellence Programm" etabliert werden soll. Man beachte das Wort etabliert, d.h. im Klartext es gibt noch keine exzellente Führung, ansonsten würde man ja kein eigenes Programm etablieren müssen. Selbstverständlich wiederum ist, dass wir (ja auch noch wir) zu den Besten gehören sollen. Erwähnenswert ist an dieser Stelle noch, dass Siemens - zumindest für den Bereich vdo - erkannt hat, dass man, um ein Geschäft zu machen, zuerst entwickeln muss, dass dadurch die F&E-Kosten steigen, dies eine zeitlang dauere und erst, wenn das Produkt auf dem Markt ist, Gewinn generiert werden kann.

Abgesehen von den Zahlen, war der gesamte Vortrag von den üblichen Schlagwörtern dominiert. Das brachte nicht wirklich etwas Neues weder für uns noch für die Journalisten. Interessanter wäre es gewesen, die Füllworte wegzulassen und mehr Fragen zuzulassen.

Wir gehen hier nur auf die Fragen der Journalisten bzgl. Com Carrier, Com Enterprise, SHC und SBS ein.

Com Enterprise
Die Journalisten waren - genau wie wir - brennend daran interessiert, was mit Com Enterprise werden wird und stellten mehrmals klare Fragen. Siemens waren diese sichtlich unangenehm. Sowohl Klaus Kleinfeld als auch Joe Kaeser antworteten mehr als ausweichend. Idealerweise sei eine Partnerschaft, mit der Enterprise die Nr. 2 werden könnte. Es sei aber ein Komplettverkauf oder eine Minderheitenbeteiligung von Siemens nicht ausgeschlossen. Es gäbe so wurde betont, eine ganze Reihe von Interessenten. Auf Nachfrage wer diese seien und wie weit die Verhandlungen gediehen sind, gab es keine Antwort. Die einzige Aussage, die Siemens bzgl. Enterprise traf, war, dass die Restrukturierungskosten von Com im 2. Halbjahr des Geschäftsjahres im wesentlichen bei Enterprise anfallen, was bedeuten könnte, dass Enterprise ähnlich wie Mobile Devices verschenkt wird. Zahlen wollte Siemens nicht nennen. Durch geschicktes Nachfragen, die Restrukturierungskosten zahlenmäßig zu benennen, musste Siemens sich zu der deutlichen Antwort durchringen: "Nein, wir werden das auch in Zukunft nicht tun."

Klar war lediglich, zum 1.10.06 soll, wie bekannt .der Carve Out von Com Enterprise erfolgen.

Com Carrier
Über Com Carrier wurde nichts Neues gesagt. Zum 01.10.06 soll wie bekannt der Carve Out von Com Carrier erfolgen, zum 01.01.07 das Joint Venture starten, vorausgesetzt die Zustimmung der Kartellbehörden liegt vor.

Klaus Kleinfeld und Joe Kaeser erwähnten mehrfach lobend die Arbeitnehmervertreter. Siemens hätte sich "in sehr konstruktiver Atmosphäre mit den Arbeitnehmervertretern (GBR) und der Gewerkschaft geeinigt." Weiter betonte Klaus Kleinfeld dass die geltenden Tarifverträge nach den Betriebsübergängen weiter gelten (was §613a BGB auch so vorschreibt), und dass die Niederlassungen in Deutschland bestehen bleiben.

Zuarbeitende Bereiche für Com Carrier, Enterprise und Wireless Modules Klaus Kleinfeld sagte, dass zurzeit die Zuordnung der Mitarbeiter in die Bereiche Com Carrier, Com Enterprise und Wireless Modules läuft. Die Mitarbeiter hätten bereits ein Anschreiben bekommen, zu welchem Bereich, sie zugeordnet werden.

SBS
Im Falle von SBS wurde ähnlich ausgewichen wie bei Enterprise. Geantwortet wurde mit Gemeinplätzen wie "SBS stärker an die Siemens Branchen heranführten", "operativ weiter Vorankommen". "Wir brauchen auf jeden Fall eine starke operative Verbesserung. Dies müssen wir extrem vorantreiben". "Verbesserungen schließen wir nie aus. Dafür werden wir bezahlt." Jetzt wissen wir wenigstens wofür das Top-Management bezahlt wird, dafür in keiner Situation, die Hoffnung zu verlieren.

Klar war dagegen die Aussage, dass das Erreichen der Margenziele nichts daran ändere, dass die Reorientierung von SBS, d.h. die Verkaufsbestrebungen, fortgesetzt werden. Eindeutig beantwortet und mit Zahlen belegt wurde aber die Frage nach dem vorgesehenen Abbau bei SBS. Mit Stellenabbau kennt Siemens sich aus. 6000 Mitarbeiter seien weltweit abzubauen, davon 2400 in Deutschland und zusätzlich 350 aus dem Verkauf von Product Related Services. An dieser Stelle wurden die Arbeitnehmervertreter erwähnt (nicht so ausführlich hervorgehoben wie bei Com Carrier): Es sei alles ausgehandelt.

SHC
Ein Journalist fragte, ob Siemens sich aufgrund eines Einbruchs bei SHC, von diesem Geschäft trennen möchte. Diese wurde klar verneint.

Restrukturierungskosten
Die Restrukturierungkosten für I&S entfallen zu 1/3 auf Com und zu 2/3 auf SBS. Innerhalb von Com werden diese im Wesentlichen bei Enterprise anfallen.

Presseschelte
Ganz ohne Presseschelte konnte Siemens auch diesmal nicht auskommen. Die öffentliche Diskussion über Verkäufe führe zur Verunsicherung der Kunden und Mitarbeiter. Allerdings räumte Siemens ein, dass die Diskussion verständlich sei. Wahrscheinlich fiel ihnen hier angesichts der vielen Journalisten, die Pressefreiheit ein.
(iw)

Do, 27.07.06: Pressemittelung des NCI anlässlich der Sperre der NCI-Seite
Anlässlich der Sperre der NCI Homepage hat NCI gestern eine Presseerklärung herausgegeben.
Pressemitteilung
(iw)

Mi, 26.07.06: Bereichsleitung verzweifelt: Kaum Freiwillige für die beE in Sicht
„Wir fordern deshalb die über ihre Vorgesetzten und per Brief angesprochenen Mitarbeiter auf, dieses Angebot anzunehmen.“, so der FN-Bereichsleiter.

NCI bleibt dabei: Prüft das Angebot sorgfältig, an der Situation hat sich nichts geändert. Lasst euch nicht unter (Zeit-) Druck setzen.

Immer noch müsst ihr euch über folgende Fragen klar werden: Wenn die Gefahr groß ist, dass ihr in Hartz IV abrutscht, dann nützt auch eine höhere Abfindung durch eine frühere Entscheidung für die beE nichts. Dann seid ihr nicht die richtigen Kandidaten dafür. Es macht für euch keinen Sinn, euren Arbeitsplatz für Siemens zu opfern, denn wenn ihr arbeitslos seid, habt ihr von dem Joint Venture nichts.
(cr)

Mi, 26.07.06: Joint Venture mit Nokia wird nicht an blauen Briefen scheitern
Der FN-Bereichsleiter behauptete heute in einer E-Mail an alle FN-Mitarbeiter „Klare Voraussetzung für das angekündigte Joint-Venture mit Nokia ist das Erreichen unserer geplanten [Abbau-] Zahlen!“

Wie schon mehrfach berichtet ist das nicht der Fall. Die Mittel für noch ausstehende Restrukturierungsmaßnahmen wird Siemens nach eigener Aussage nach dem Closing an Nokia Siemens Networks überweisen, denn „Diesen Aufwand hätten wir ohnehin.“ Die geplante Abbauzahl bei Nokia Siemens Networks von 15% hätte 9.000 der 60.000 Mitarbeiter entsprochen. Diese Zahl wurde bereits auf 10.200 erhöht, also um die 1.200 Mitarbeiter, die bei der anstehenden Abbaumaßnahme ihren Arbeitsplatz aufgeben sollen.

Das Joint Venture mit Nokia wird also nicht daran scheitern, dass die Abbauzahlen nicht erreicht werden können. Das wären auch ziemlich lächerliche Verträge, wenn es so wäre. Nokia und Siemens betreiben bereits einen gigantischen Aufwand, um das Joint Venture vorzubereiten.

Ziel dieser Aussage der Bereichsleitung ist offensichtlich, die Mitarbeiter mit blauen Briefen gegen die ohne solche auszuspielen. Lasst das nicht zu!
(cr)

Mi, 26.07.06: Siemens sperrt 4000 Mitarbeiter aus und setzt auf Zensur - Sperrung der NCI Homepage
Nach drei Jahren und 5 Monaten scheint sich Siemens NCI geschlagen zu geben. Dem Siemens Management fehlen offensichtlich die Worte, die Mitarbeiter zu motivieren und sie von ihrer Strategie und ihren Zukunftsplänen zu überzeugen. Dieser mangelnden Überzeugungskraft begegnet Siemens mit der Sperrung der NCI-Homepage. Mit dieser Sperrung glaubt Siemens die 3000 bis 4000 Mitarbeiter, die Tag für Tag auf unsere Homepage zugreifen, von für sie relevanter Information aussperren zu können.

Wir können Siemens nicht daran hindern, die NCI Homepage in ihren Betrieben zu sperren. Siemens gesteht damit jedoch indirekt, das erste Mal offiziell ein, dass wir eine sehr gute Aufklärungsarbeit leisten, dass unsere Berichterstattung, den Mitarbeitern in ihren Entscheidungsprozessen hilft. Siemens hat lediglich eine etwas eigenwillige Art, dieses Lob auszusprechen.

Zensiert zu werden, bedeutetet in der Geschichte stets, etwas zu sagen zu haben, von dem die Mächtigen glauben, in ihrer Macht und in ihrem Einfluss bedroht zu sein. "Zensur (censura) ist ein Verfahren eines Staates bzw. einer einflussreichen Organisation oder eines Vertreters davon, um durch Medien vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte Aussagen zu unterdrücken bzw. dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Aussagen in Umlauf kommen. ..." (Wikipedia)

Zensur ist immer ein Eingeständnis von Schwäche und eine Missachtung demokratischer Grundregeln im eigenen Hoheitsbereich. So wurden beispielsweise Bert Brecht, Heinrich Heine, Erich Kästner, Klaus Mann, Heinrich Mann, Stefan Zweig zensiert, alles Schriftsteller, die sich kritisch mit dem Geschehen ihrer Zeit auseinander gesetzt haben.

Die Zensur der NCI-Homepage ist eine kleine Hürde, die man einfach überspringen muss, in dem man auf seinen PC zu Hause schaut. Wir werden das Recht auf Pressefreiheit weiter wahrnehmen und im Internet unsere Seite unverändert weiter betreiben. Unseren Dialog werden wir verstärkt über E-Mails fortsetzen. Daran kann Siemens uns nicht hindern, denn wir leben glücklicherweise in einem Land, in dem Demokratie und freie Meinungsäußerung herrschen.

Manche Demokraten scheinen auch heute noch ein Problem mit Meinungsfreiheit und Aufklärung über demokratisch legitimierte Rechte zu haben.

Wir sind sicher, dass unsere Leserschaft uns treu bleibt, weiterhin auf unserer Homepage nachlesen und damit mit uns zusammen für die Verbreitung der Arbeitnehmerrechte, für die Freiheit der Meinung und der Presse (Atikel 5 GG) kämpfen wird.

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt."

Bei Siemens schon ...
(iw)

Mo, 24.07.06: Widerspruch gegen Betriebsübergang - ja oder nein?
Wird ein Betrieb oder ein Betriebsteil verkauft, dann hat der Mitarbeiter das Recht dem Betriebsübergang zu widersprechen. Doch diesen Widerspruch muss man sich sehr sorgfältig überlegen.

Widerspruchsgründe:
Da Siemens und NoSiNet nicht aufhören mit Stellenabbau und Kündigung zu drohen (unabhängig davon wie realistisch das ist), kann man dies als Widerspruchsgrund heranziehen. Drohender Arbeitsplatzverlust ist ein vom Gericht anerkannter Widerspruchsgrund. Damit muss Siemens bzw. die Interimsgesellschaft die soziale Auswahl beachten.

Bei Betriebsschließung hilft die soziale Auswahl nichts mehr
Bei einer Betriebsschließung kommt die soziale Auswahl nicht mehr zum Tragen, da ja alle Mitarbeiter gekündigt werden. Auch der Kündigungsschutz wie Jubilarschutz und tariflicher Kündigungsschutz trägt in diesem Fall nicht mehr. Auch Mitarbeiter, die z.B. in Elternzeit sind, und im Moment nicht gekündigt werden können, müssen damit rechnen, dass sie zum Ende der Elternzeit gekündigt werden, wenn sie einem Betriebsübergang widersprechen.

Was passiert nun bei so einem Widerspruch?
Der Arbeitsplatz geht mit zur neuen Firma über. Das eigene Arbeitsverhältnis bleibt mit der alten Firma bestehen. Die Firma kann zwar nicht wegen eines Betriebsübergangs kündigen - das verbietet das Gesetz - aber sie kann wegen Arbeitsmangel kündigen. Das wird Siemens auch aller Voraussicht nach tun.

Sehen wir uns daher genau an, welche Chancen der Arbeitnehmer hat, seinen Arbeitsplatz zu erhalten, wenn er einem der beiden Betriebsübergänge widerspricht:

1. Betriebsübergang von der Siemens AG zur Interimsgesellschaft
Durch die Betriebsaufspaltung am 1.8.06 wird Com Carrier und Com Enterprise, einschließlich der zuarbeitenden Bereiche und Mitarbeiter, jeweils ein eigener Betrieb werden. Dieser Betrieb geht komplett in die entsprechende Interimsgesellschaft über. Widerspricht der Mitarbeiter dem Betriebsübergang geht er nicht mit über, sondern bleibt dem alten Betrieb zugeordnet. Es entsteht dann quasi ein Com Carrier-Widersprüchler-Betrieb bzw. Ein Com Enterprise-Widersprüchler-Betrieb. Diese Betriebe wird Siemens höchstwahrscheinlich schließen. Rechtlich bedeutet das: Der Mitarbeiter erhält eine betriebsbedingte Kündigung. Der Mitarbeiter kann gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage innerhalb einer 3-Wochen-Frist erheben. Es gibt nun drei Kriterien, über die man einen Kündigungsschutzprozess gewinnen kann:
  1. Die soziale Auswahl. Aufgrund des begründeten Widerspruchs müsste der Arbeitgeber sie durchführen. Da er aber eine Betriebsschließung durchgeführt hat, kommt die soziale Auswahl nicht zum Tragen, da es keine ungekündigten Kollegen in diesem Betrieb mehr gibt. Die soziale Auswahl ist immer betriebsbezogen.
  2. Das zweite Kriterium, ist die unternehmerische Entscheidung, diese muss der Arbeitgeber bis auf den Arbeitplatz herunter gebrochen werden. Das ist einfach, denn es liegt eine Betriebsschließung vor. Folglich ist jeder Arbeitsplatz betroffen. Hinzukommt, dass man gar keinen mehr hat, denn dieser ist in die neue Firma abgewandert. Also hier kann man auch nicht punkten.
  3. Es bleibt das dritte Kriterium: Die Weiterbeschäftigung auf freien Stellen innerhalb der Siemens AG. Kann man dem Gericht nachweisen, dass es in der Siemens AG eine passende freie Stelle für einen gibt, auf der man mit einer maximalen Einarbeitungszeit von 6 Monaten weiterbeschäftigt werden kann, dann gewinnt man den Kündigungsschutzprozess. Allerdings wird der Arbeitgeber alles daran setzen, das Gegenteil zu beweisen. Es hängt dann vom Richter ab, wie er die Aussagen gegeneinander abwägt. In jedem Fall sollte man das Risiko hier nicht unterschätzen. Sicher ist es nicht, dass man den Prozess gewinnt.
2. Betriebsübergang von der Interimsgesellschaft zu NoSiNet bzw. Enterprise-Käufer
Um es gleich vorweg zu nehmen. Hier zu widersprechen ist Arbeitsplatz technischer Harakiri. Der Arbeitgeber wird den Betrieb mit den Widersprüchlern schließen. Wie beim ersten Betriebsübergang kommt die Sozialauswahl nicht zum Tragen, die unternehmerische Entscheidung wie oben klar ist. Doch jetzt gibt es keine freien Stellen mehr in der Siemens AG, denn die Interimsgesellschaft gehört nicht mehr zur Siemens AG. Damit gibt es kein Kriterium, über das man einen Kündigungsschutzprozess gewinnen kann.

Kündigungen bei NoSiNet bzw. Enterprise-Käufer
Hier sieht die Situation wieder völlig anders aus. Hier wird nämlich kein ganzer Betrieb geschlossen, sondern einzelne Mitarbeiter sollen mit Kündigung bedroht werden. Da auch für NoSiNet und den Enterprise-Käufer das Kündigungsschutzgesetz gilt, muss der Arbeitgeber eine soziale Auswahl durchführen. Wenn der BR keinen Unsinn macht (was er hoffentlich nicht tun wird) und Namenslisten und Auswahlrichtlinien zustimmt, dann kommt die Sozialauswahl voll zum Tragen. Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung bis auf den einzelnen Arbeitsplatz herunter brechen muss. D.h. der Arbeitgeber muss vor Gericht nachweisen, warum genau dieser Arbeitsplatz aufgrund seiner unternehmerischen Entscheidung entfallen ist und nicht der des Nachbars. Dies ist beliebig schwierig und hierbei unterlaufen dem Arbeitgeber sehr oft handwerkliche Fehler. Hinzu kommt, dass es bei NoSiNet voraussichtlich wieder freie Stellen geben wird. Diese werden sein in NoSiNet-MchH, in NoSiNet-Mch M, in NoSiNet-Mch P oder in NoSiNet-xy. Ein bisschen wie in der Siemens AG. Auch hiermit hat man Chancen einen Prozess zu gewinnen. Man hat also drei Kriterien, über die man einen Prozess gewinnen könnte. Dies ist die Situation von 2003, in der alle Mitarbeiter ihren Prozess gewonnen haben.

Zusammenfassung
  1. Einen Widerspruch gegen einen Betriebsübergang muss man sich gut überlegen, denn das Risiko, seinen Arbeitsplatz zu verlieren ist sehr hoch.
  2. Wenn man widersprechen will, muss man dem ersten Betriebsübergang widersprechen, denn hier kann man über freie passende Stellen in der Siemens AG einen Kündigungsschutzprozess gewinnen. Widerspricht man erst dem zweiten Betriebsübergang, dann ist man chancenlos.
  3. Um es einmal so auszudrücken: Wenn man Angst vor Kündigung hat, dann sollte man wenigstens warten bis man in NoSiNet bzw. beim Enterprise-Käufer gelandet ist. Denn nur hier hat man realistische Chancen einen Prozess zu gewinnen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Damit ihr das auch bildlich ansehen könnt, gibt es wieder eine
Grafik (sie gilt analog für Enterprise)
(iw)

Sa, 22.07.06: Zukunft von Enterprise
Wie wir aus zahlreichen E-Mails entnehmen können, sind die Enterprise-Kollegen und die Kollegen aus den Zentralstellen in großer Sorge über ihre Zukunft. Durch die fehlende Kommunikation schwindet das Vertrauen in die Zukunft von Enterprise immer mehr. Diese Sorge ist verständlich. Viele Kollegen der Central Functions denken daher über einen Widerspruch gegen die Versetzung zu Enterprise nach, da sie zwar bei Carrier eine Zukunft für sich sehen, nicht jedoch bei Enterprise.

Wie wir bereits am 20.7.06 berichteten, gibt es Hinweise darauf, dass der Verkauf von Enterprise bereits abgeschlossen wurde. Wir gehen davon aus, dass der Aufsichtsrat in seiner am Mittwoch stattfindenden Sitzung diesem Verkauf zustimmen wird. Die Bekanntgabe des Verkaufs dürfte dann in einer Pressekonferenz am 27.7.06 stattfinden.

Die Verhandlungen zum Interessenausgleich / Sozialplan (IA/SP) zur Betriebsaufspaltung am 1.8.06 werden nächste Woche stattfinden.

Die Mitarbeiter sollten die voraussichtliche Bekanntgabe des Verkaufes am 27.7.06 und den Abschluss des IA/SP abwarten, bevor sie irgendwelche Entscheidungen treffen.
(cr/iw)

Sa, 22.07.06: Betriebsleitung spricht leere Drohung aus
Gestern berichtete die Betriebsleitung, dass zur Abbauzahl 1200 noch 1000 Mitarbeiter fehlen und drohte erneut mit Kündigungen im Oktober.

Es handelt sich dabei um eine leere Drohung. Der IA/SP schließt aus, dass Kündigungen vor dem 31.10.06 durchgeführt werden. Abgesehen davon hat Siemens zugestanden, dass der Personalabbau bis 2009 ohne betriebsbedingte Kündigungen durchgeführt werden soll.
(iw/cr)

Sa, 22.07.06: GBR-Verhandlungen: Mitarbeiter der CT und STA einbeziehen
Der GBR wird nächste Woche die Verhandlungen über den IA/SP zur Betriebsaufspaltung aufnehmen. Er sollte (cr/iw)

Sa, 22.07.06: Steueroptimierte Auszahlung von Abfindungen
Wie die Betriebsleitung in der Com-Abteilungsversammlung gestern mitteilte, wird derzeit geklärt, ob der IA/SP zur Personalanpassung bei Com so abgeändert werden kann, dass eine steueroptimierte Auszahlung von Abfindungen stattfinden kann. Näheres dazu siehe Artikel "Sa, 15.07.06: Auszahlungszeitpunkt von Abfindungen"
(iw)

Sa, 22.07.06: Struktur des Nokia Siemens Networks Konzerns
Nokia Siemens Networks wird eine holländische B.V. sein. Diese ist eine Holding (Konzern). Das entstehende Konstrukt wird ähnlich aufgebaut sein wie FSC (Fujitsu Siemens Computers). Auch bei dieser ist die Holding eine holländische B.V. In Deutschland ist FSC eine GmbH.

Um euch einen groben Überblick über den zukünftigen Aufbau des NoSiNet-Konzerns zu geben, haben wir diesen graphisch dargestellt. Die genauen Gesellschaftsformen, die die Gesellschaften in den einzelnen Ländern annehmen werden hat uns Siemens noch nicht mitgeteilt. Wir haben deshalb die gewählt, die üblicherweise in den jeweiligen Ländern verwendet werden.
zur Grafik
(cr)

Do, 20.07.06: Enterprise an Nortel verkauft?
Seit Tagen bekommen wir von unterschiedlichen Seiten Hinweise darauf, dass der Verkauf von Enterprise abgeschlossen ist. Als wahrscheinlicher Käufer wird Nortel genannt. Diese Information ist jedoch nicht gesichert. Da wir wissen, dass ihr wie auf heißen Kohlen sitzt, wollten wir euch diese Information vorab zukommen lassen. Bis Ende des Monats, voraussichtlich am 27.7.06 soll der Käufer von Siemens bekannt gegeben werden.
(iw/cr)

Mi, 19.07.06: Kommentar zur Presseerklärung von IG Metall und GBR vom 19.7.2006
"Gesamtbetriebsrat und IG Metall verständigen sich mit Siemens über Bedingungen zur Ausgliederung von COM"


Zitat: "Trotz unveränderter Kritik von Gesamtbetriebsrat und IG Metall wird an dem Beschluss des Aufsichtrates zur Ausgliederung von COM festgehalten."
Kommentar: Logisch. Die Verträge sind unterzeichnet, das ist nicht rückgängig zu machen. Da kann man kritisieren und jammern soviel man will, das hilft nicht. Vorher hätten die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, im GBR, im Wirtschaftsausschuss Gegenvorschläge zur Sanierung durchsetzen können. Was haben sie gemacht? Einen IA/SP zum Stellenabbau abgeschlossen, der jede Menge handwerkliche Fehler enthält.

Zitat: Vor diesem Hintergrund geht es für den Gesamtbetriebsrat und die IG Metall jetzt darum, diese Ausgliederung für die betroffenen Mitarbeiter so sozial verträglich wie möglich zu gestalten und eine Zukunftsperspektive zu eröffnen.
Kommentar: Nokia Siemens Networks hat auf jeden Fall eine Zukunftsperspektive, das ist der drittgrößte Telekommunikationsanbieter. Die Enterprise-Kollegen sind nach wie vor im Unklaren, da haben IGM/GBR nichts erreicht. Eine Ausgliederung (=Betriebsübergang) ist immer sozial verträglich, da alle Arbeitsverhältnisse mit den zum Zeitpunkt des Übergangs geltenden Arbeitsbedingungen nach Gesetz (§613a BGB) übergehen.

Zitat: In einem gemeinsamen Gespräch am 18.07.2006 wurde dafür der Weg bereitet.
Kommentar: Das sind aber kurze Verhandlungen gewesen.

Zitat: "Gesamtbetriebsrat und IG Metall verständigen sich mit Siemens darauf, dass die Geschäftsgebiete COM Carrier (Netzwerke) und COM Enterprise (Firmenkunden) zum 01.10.2006 in eigenständige Gesellschaften überführt werden."
Kommentar: Das ist ein alter Hut. Da braucht sich Siemens mit GBR / IG Metall überhaupt nicht zu einigen, da es eine unternehmerische Entscheidung ist. Ein Betriebsübergang fällt nicht unter das Mitbestimmungsrecht. Mitbestimmungspflichtig hingegen ist die am 1.8.06 stattfindende Betriebsaufspaltung. Wo ist unser dazu abgeschlossener Interessenausgleich und Sozialplan? Hat man das versucht? Der wäre insbesondere für die Mitarbeiter der Zentralstellen wichtig, die überhaupt noch nicht wissen, wo sie hingehören. Was ist mit den Restbetrieben? Brechen für sie Aufträge weg (z.B. CT), wie werden deren Nachteile ausgeglichen? Dies hätte man in einem Interessenausgleich festschreiben können.

Zitat: "Für die betroffenen Mitarbeiter sollen dabei die für sie jeweils bestehenden tarifvertraglichen Regelungen unverändert weiter gelten."
Kommentar: Damit hat sich die IGM ihren Einfluss in den neuen Firmen gesichert. Der Tarifvertrag sieht für uns vor, dass wir zum 1.4.07 in die ERA-Tarifgruppen eingruppiert werden, was für viele von uns eine Abgruppierung und nach dem Ende der Ausgleichzahlungen mit einem erheblichen Einkommensverlust (man spricht offen von 30%) verbunden sein wird. Diesen gleichen die Tariferhöhungen aller Voraussicht nach nicht aus.

Zitat: "Als gemeinsame Zielsetzung wurde festgelegt, dass die ausgegliederten Arbeitsplätze möglichst erhalten werden."
Kommentar: In jedem Interessenausgleich steht, dass ein Stellenabbau nur gemacht wird, um die restlichen Arbeitsplätze zu erhalten. Die Formulierung "möglichst erhalten werden" ist nur eine Floskel, mehr nicht.

Zitat: "Eventuell notwendige Personalanpassungsmaßnahmen bis zum 30.09.2009 sollen, wie bisher bei Siemens üblich, ohne betriebsbedingte Kündigungen vorgenommen werden."
Kommentar: Siemens kann sowieso nicht kündigen, da es dann eine andere Firma, nämlich Nokia Siemens Networks bzw. die Enterprise-Gesellschaft oder deren noch unbekannter Käufer ist, die entscheidet. Nokia setzt die Führungsmannschaft ein und entscheidet bei NoSiNet. Darüber hinaus kündigt Siemens bisher deshalb nicht mehr, weil 2003/2004 alle Kündigungsschutzprozesse wegen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz von Siemens verloren wurden. Siemens hat gelernt, dass sie sich von älteren Arbeitnehmern nicht über betriebsbedingte Kündigungen trennen kann. Dieser Erfolg ist also nicht auf den GBR zurückzuführen, sondern auf die Mitarbeiter, die diese Kündigungsschutzprozesse bis zum Ende geführt haben.

Zitat: "Es ist sichergestellt, dass die neuen Gesellschaften der deutschen Unternehmensmitbestimmung unterliegen und den jeweiligen Metallarbeitgeber-Verbänden beitreten."
Kommentar: Damit hat die IG Metall sich ihre Posten im Aufsichtsrat und ihre Daseinsberechtigung gesichert. Es wurde nur einen Tag verhandelt. Man muss sich fragen, warum Siemens so schnell zugestimmt hat, dass die neuen Gesellschaften in den Arbeitgeberverband eintreten und auch noch eine bestimmte Unternehmensform annehmen. Diese Zusage kann, wenn sie so erfolgt ist, nur für die Interimsgesellschaften gelten. Im Falle von NoSiNet kann Siemens das nicht allein entscheiden, schließlich handelt es sich um ein Joint Venture. Im Fall von Enterprise kennen wir wie schon erwähnt den Käufer noch nicht, der erst recht zustimmen müsste und seine Unternehmensform bestimmt nicht ändern wird. Es kann sich daher nur um einseitige Erklärungen handeln.

Zitat: "Es ist ferner eine durchgängige betriebliche Mitbestimmung für die betroffenen Mitarbeiter gewährleistet."
Kommentar: Das ist sowieso gewährleistet, da das Gesetz (§21a III BetrVG) ein Übergangsmandat von 6 Monaten für den Betriebsrat vorsieht, längstens bis zum Amtsantritt des neu zu wählenden Betriebsrates.

Zitat: "Zu diesem Zweck werden die betroffenen Einheiten bereits zum 01.08.2006 innerhalb der Siemens AG betriebsorganisatorisch abgespalten."
Kommentar: Der Arbeitgeber macht die Betriebsaufspaltung nicht, damit die Arbeitnehmer einen Betriebsrat wählen dürfen, sondern um die Betriebe voneinander zu entflechten. Die Formulierung "Zu diesem Zweck" suggeriert, dass die IG Metall beabsichtigt, die Betriebsratswahl für die neuen Betriebe bereits im August einzuleiten. Rechtlich wäre das möglich.

Zitat: "Anlässlich dieser Betriebsübergänge finden keine Personalanpassungen statt."
Kommentar: Das ist erstens eine Betriebsaufspaltung, kein Betriebsübergang. Und zweitens verbietet §613a IV 1 BGB betriebsbedingten Kündigungen anlässlich eines Betriebsübergangs.

Zitat: "Die bisher bestehenden Standorte bleiben erhalten. Siemens bleibt für seine Kunden in der Fläche vertreten."
Kommentar: Standort und Portfolioentscheidungen trifft die neue Firma Nokia Siemens Networks bzw. der Käufer von Enterprise. Außerdem dürfte es im Interesse von Siemens und der neuen Firma liegen, die Infrastruktur zu erhalten und die Kunden zu bedienen. Außerdem hat Klaus Kleinfeld das auch schon auf der Pressekonferenz am 19.6.2006 gesagt.

Zitat: "Für die betroffenen Mitarbeiter besteht somit weitgehende Sicherheit bezüglich Beschäftigung und Arbeitsbedingungen."
Kommentar: "Richtig, das garantiert nämlich §613a BGB.

Zitat: "Alle im Zusammenhang mit der Ausgliederungen aufgestellten Forderungen der Arbeitnehmerseite sind erfüllt."
Kommentar: Die Hauptforderungen der IG Metall laut einer Power-Point-Präsentation "Die wichtigsten Fallkonstellationen und Fragestellungen...", einzusehen im Mitgliederbereich der IG Metall-Homepage, waren: "Unsere Forderungen bzgl. der neuen Unternehmen: Sitz in Deutschland, Aufsichtsratsfähige Rechtsform (GmbH o.ä., keine "CoKG", keine "BV", keine "plc" usw.)., sofortige Bildung eines handlungsfähigen GBR muss möglich sein.
Wo sind die Forderungen bzgl. der Interessen der Mitarbeiter?
Was über das Gesetz hinaus wurde erreicht?
Was über das hinaus, das Siemens sowieso tun will oder muss, wurde erreicht?

Zitat: "Im Rahmen der Gegebenheiten kann der Gesamtbetriebsrat mit dieser Lösung zufrieden sein", so der GBR-Vorsitzende Ralf Heckmann."
Kommentar: Der Gesamtbetriebsrat schon. Wir nicht.

Zitat: "Der 2. Vorsitzende der IG Metall, Berthold Huber bekräftigt, dass die IG Metall für flexible Lösungen offen ist, wenn dies der Sicherung von Arbeitsplätzen dient."
Kommentar: Damit erklärt die IG Metall ihre Bereitschaft, Ergänzungstarifverträge nach dem Muster von Bocholt / Kamp-Lintfort abzuschließen. Der Arbeitgeber muss nur sagen, wann er das will. Dabei geht es lediglich um eine Standortsicherung, nicht um eine Beschäftigungssicherung. Wie man sehr gut am Beispiel Hofmannstraße sieht, kann ein Standort über einen langen Zeitraum bestehen, aber kontinuierlich Mitarbeiter verlieren (hier von 13600 Mitarbeitern 1998 auf 600 Mitarbeiter am 1.10.2006) Für die Mitarbeiter bedeutet das voraussichtlich die Erhöhung der Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich.
Um die Auswirkungen mit dem bisherigen Gehalt vergleichen zu können, muss man dies auf eine Arbeitszeit von 35 Stunden umrechnen. Dann käme man auf eine Gehaltseinbuße von 12,5%. Mit einer zusätzlichen voraussichtlichen Einkommensminderung von ca. 30% aufgrund der ERA-Eingruppierung bleiben vom bisherigen Bruttogehalt nur noch 61,25% übrig. Vorteilhaft ist natürlich, dass man weniger Steuern und Sozialabgaben zahlen muss. Evtl. wird es auch kein Weihnachts- / Urlaubsgeld geben, wie jetzt schon bei der RD. Auf die außertariflichen Einkommen wird sich das sicher auch niederschlagen.

Deshalb kann Siemens auch so leicht dem Beitritt der neuen Firmen in den Arbeitgeberverband zustimmen, da eine solche Änderung sonst nur durch Massenänderungskündigungen oder Einzelvertragliche Angebote durchführbar wäre.

Zitat: "Ich begrüße, dass Siemens das Gespräch mit der IG Metall gesucht hat. Die 2004 gemeinsam abgeschlossene Rahmenvereinbarung, in der Verfahren zur Beschäftigungssicherung festgelegt sind, bildete dafür die Grundlage. Die jetzt getroffenen Vereinbarungen zur Ausgliederung von COM unterstreichen abermals die Bedeutung der Rahmenvereinbarung", so Berthold Huber.
(iw/cr)

Mi, 19.07.06: Kündigungen würden den Ausgliederungsprozess stören
Der Verkauf eines Unternehmens ist ein komplizierter Prozess, da es nicht als Ganzes übertragen werden kann. Wenn sich also Klaus Kleinfeld und Olli-Pekka Kallasvuo, CEO von Nokia, darauf einigen, ein Joint Venture „Nokia Siemens Networks“ zu gründen, dann beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertrags bzw. mit dem Vertrag zur Einbringung der Unternehmen Com Carrier und Nokia Networks in die neue Gesellschaft erst so richtig die Arbeit.

In Deutschland müssen alle zum Unternehmen gehörenden Sachen rechtlich einwandfrei übertragen werden. Also z.B. Grundstücke / Immobilien durch Auflassung und Eintragung ins Grundbuch, Forderungen müssen abgetreten, Schulden vertraglich übernommen werden. Zur Übertragung des Tätigkeitsbereichs gehört die Einweisung des Erwerbers, z.B. in Betriebsgeheimnisse, Know How, Bezugs- und Absatzquellen, Kundenkarteien. Bei Miet- und Leasingverträgen muss ein dreiseitiger Vertrag zwischen Vermieter, Unternehmensverkäufer und -Erwerber abgeschlossen werden, damit der Erwerber in das Mietverhältnis eintreten kann. Dann müssen Portfolioentscheidungen getroffen, die Geschäftsplanung muss gemacht werden, Die neue Organisationsstruktur und die Prozesse müssen definiert werden …

Nur bei Arbeitsverhältnissen stellt §613a BGB sicher, dass diese automatisch mit übergehen.

Das Joint Venture „Nokia Siemens Networks“ beschränkt sich auch nicht auf Deutschland, sondern betrifft 150 Länder, in denen jeweils die dort geltenden rechtlichen Regelungen eingehalten werden müssen. Die Zustimmung der länderspezifischen und der EU-Kartellbehörden eingeholt werden. Das ist ein gigantischer Aufwand. Dazu kommen die laufenden Verkaufsverhandlungen bzgl. Enterprise und die Lösungssuche bei SBS.

Unser Top-Management hat im Moment andere Prioritäten als sich darüber Gedanken zu machen, wie sie Euch am besten loswerden können. Die 1200 Mitarbeiter sind längst auf die Abbauzahlen, die bei NoSiNet erreicht werden sollen, aufgeschlagen worden. Siemens will sich nicht mehr mit den „blaue Briefe“-Empfängern befassen. Sie werden mit zu NoSiNet / Enterprise-Gesellschaft übergehen, wenn sie die Angebote nicht annehmen.
(cr)

Di, 18.07.06: Hauska tavata! - Nokia
Daran, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsst Ihr Euch jetzt gewöhnen. Das ist finnisch und heißt "Nice to meet you". Die norddeutschen Kollegen sind nun eindeutig im Vorteil. Sie brauchen nur "Moin" zu sagen und haben schon fast das finnische Wort "Moi!" getroffen, was soviel heißt wie das gute alte hochdeutsche Wort "Hi!" Hört man auf den zukünftigen Dienstreisen "Sisään!", dann heißt das, das man eintreten soll. Wichtig ist noch zu wissen, was "Prost!" heißt, damit man am Abend mit den finnischen Kollegen anstoßen kann: "Kippis!" Und damit man was zum Anstoßen hat, muss man sich ein Bier bestellen können: "Iso tuoppi!".
Also dann, bis zum nächsten Mal. Näkemiin! - Good Bye!
Finnisch - kurz und bündig
(iw)

Di, 18.07.06: Ganswindt verlässt Siemens
Mit der fortschreitenden Sanierung der Siemens-Krisensparte Com gibt es für Zentralvorstand Thomas Ganswindt immer weniger zu tun. Der 45-jährige Manager, der einst als Nachfolger von Ex-Siemens-Chef Heinrich von Pierer gehandelt wurde, wird deshalb den Konzern verlassen. Ob er in die beE wechselt? Die Vermittlungsquote soll dort nach Aussage von Siemens für 45jährige megatoll sein.
Artikel: Manager Magazin
(iw)

Mo, 17.07.06: Blaue-Brief-Empfänger, die das Angebot ablehnen, gehen mit über!
Die Angst der Blauen-Brief-Empfänger, nicht mit in die Interimsgesellschaften und NoSiNet überzugehen, wenn sie das Angebot ablehnen, ist nicht klein zu kriegen. Diese Ansicht ist definitiv falsch: Blaue-Brief-Empfänger, die zu Com Carrier oder Com Enterprise gehören, und die das Blaue-Brief-Angebot ablehnen gehen mit in die neuen Betriebe über.

Wer Gegenteiliges streut, kennt sich entweder nicht aus oder er tut dies mit der Absicht, die Mitarbeiter in die beE zu treiben.

Das Gesetz sichert den Übergang
Die Tatsache, dass Blaue-Brief-Empfänger, die zu Com Carrier oder Enterprise gehören, bei Ablehnung des Angebots mit in den neuen Betrieb übergehen, begründet sich in § 613a I Satz 1 BGB. Dort heißt es eindeutig:
"Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft [Verkauf] auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein."

Analysieren wir diesen Satz mit dem Hintergrund: Blauer Brief.
Mitarbeiter, die einen blauen Brief erhalten haben, haben ein Angebot von Siemens bekommen, das sie annehmen oder ablehnen können. Mehr nicht. Diese Mitarbeiter haben nach wie vor ein Arbeitsverhältnis mit der Siemens AG und sind nach wie vor Com Carrier/Enterprise zugeordnet, schließlich bekommen sie weiter ihr Gehalt. Wenn Ihr "nein" zu dem Angebot sagt, dann ändert sich mit diesem "nein" nichts an Eurem Arbeitsverhältnis. Es bleibt bestehen wie eh und je.

Jetzt kommt der 1.10.06 (oder später der 1.1.07) und damit der Betriebsübergang. Euer Arbeitsverhältnis mit der Siemens AG besteht immer noch, Eure Zuordnung zu Com Carrier/Enterprise ebenfalls und der blaue Brief liegt in der Schubblade. Jetzt schauen wir in das Gesetz und lesen: "so tritt dieser [der neue Inhaber] in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein.". Wir überprüfen unsere Situation und stellen dabei fest: Ich habe ein Arbeitsverhältnis mit Siemens (das Gehalt kommt jeden Monat auf das Konto, also habe ich auch einen Beweis dafür). Siemens hat aber im blauen Brief gesagt, mein Arbeitsplatz entfällt. Im Gesetz steht nun nichts vom Arbeitsplatz, sondern nur etwas vom Arbeitsverhältnis (und das habe ich ja). Daraus folgt, der neue Inhaber muss in die Rechten und Pflichten meines Arbeitsverhältnisses eintreten, d.h. er muss mir Arbeit geben und ein Gehalt bezahlen.

Siemens kann niemanden ins Nirwana versetzen
Siemens kann versetzen, aber Siemens kann nur auf einen anderen Arbeitsplatz und nicht in den luftleeren Raum versetzen mit der Absicht später zu kündigen. Der Begriff Versetzung ist an Arbeitsplätze gebunden. In §99 1 2 BetrVG heißt es:
„Bei ... Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz ... mitzuteilen.“
Darüber hinaus sind Versetzungen mitbstimmungspflichtig, d.h. der BR kann seine Zustimmung verweigern, insbesondere, wenn der AN von Kündigung bedroht ist (§99 II Nr. 3 BetrVG) Siemens hat aber keine Arbeitsplätze, auf die sie die Blauen-Brief-Empfänger versetzen kann oder will. Damit geht das Horrorszenario nicht.

Die Falle, die ihr fürchtet, hat der Gesetzgeber längst entdeckt
Vor 1980 hättet Ihr Euch mit Recht gefürchtet. Damals gab es den §613a BGB nämlich nicht. Damals hat der Käufer bestimmen können, welche Arbeitsverhältnisse er übernehmen will und welche nicht. Der Gesetzgeber hatte damals festgestellt, dass dadurch eine empfindliche Lücke im Kündigungsschutz besteht: Der neue Arbeitnehmer über nimmt einige MA nicht. Der alte Arbeitgeber hat nun keine Arbeit mehr, da er seinen Betrieb verkauft hat. Er kann also erfolgreich kündigen (bitte das war vor 1980, also nicht in Panik verfallen). Dann wäre ein Verkauf und die Gründung einer GmbH ein probates Mittel, sich von beliebigen Mitarbeitern zu trennen. So nicht! sagte zunächst das BAG und die (viel gescholtene) EU. Aufgrund der EU-Richtlinie 77/187/EWG wurde § 613a BGB im Jahre 1980 ergänzt.

Nicht durch Gerüchte verunsichern lassen
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst Euch nicht verunsichern. Ihr befindet Euch in flachem Wasser, in dem Ihr stehen könnt. Niemand muss ertrinken.

Und damit Ihr es nochmals im Bild anschauen könnt, haben wir wieder eine Grafik gemacht.
(iw)

So, 16.07.06: Was passiert mit der Betriebsrente beim Betriebsübergang?
Von mehreren Kollegen wurde an uns die Frage herangetragen, was denn mit der Betriebsrente im Falle des Übergangs in die neuen Gesellschaften passiert. Sie befürchten, dass die erworbenen betrieblichen Altersversorgungsansprüche der Beschäftigten bei einer Übertragung auf die neuen Unternehmen nicht mehr sicher sind.

Siemens selbst sagt in den FAQs (Personalthemen) dazu: „Bestehende Pensionsrechte und –titel bleiben bestehen.“ Und „Wir haben vereinbart, dass die Pensionen der aktiven Mitarbeiter auf das Joint Venture übertragen werden.“

Heinrich von Pierer erklärte im Oktober 2002 bei einer Rede vor Führungskräften: „Niemand bei uns im Unternehmen muss sich um seine Ansprüche auf Betriebsrente Sorgen machen.“ Damit hat er Recht, da Siemens für die Pensionen als Gesamtunternehmen haftet, wenn der dafür vorgesehene Pensionsfonds nicht ausreichen sollte. Geht die Firma in Insolvenz, dann sind die Betriebsrenten zusätzlich durch den Pensionssicherungsverein der deutschen Industrie gesichert.

Der Pensionssicherungsverein ist gem. §14 BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung) der Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung. Dieser gewährleistet die Betriebsrente, wenn der Arbeitgeber insolvent ist. Geschützt sind gemäß §7 BetrAVG gesetzlich unverfallbare Anwartschaften, Direktzusagen, Direktversicherungs-, Pensionsfond- und Unterstützungskassenzusagen. Nach §10 BetrAVG besteht für alle Arbeitgeber, die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung unmittelbar, oder eine betriebliche Altersversorgung über Direktversicherung, Pensionsfonds … zugesagt haben eine Beitragspflicht zum Pensionssicherungsverein. D.h. Arbeitgeber, die eine betriebliche Alterversorgung durchführen müssen dem Pensionssicherungsverein beitreten.

Was heißt das konkret? Sollte der Arbeitgeber nicht mehr in der Lage sein, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, dann haben der Versorgungsempfänger bzw. seine Hinterbliebenen einen Anspruch in voller Höhe gegen den Träger der Insolvenzsicherung.

Bestehende Ansprüche sind also sicher. Es ist nur fraglich, ob NoSiNet / Enterprise-Gesellschaft die Altersversorgung weiterführt. Wenn ja, sind auch zukünftige Ansprüche gesichert. Führt die neue Firma bestehende Verträge weiter, ändert sich nichts. Andernfalls kann man die Versicherungen beitragsfrei stellen oder die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortführen.
(cr)

So, 16.07.06: NoSiNet: Entflechtung und Carrier-Ausgliederung im Überblick
Vor dem Betriebsübergang am 1.10.2005 von MD zu BenQ und CPE zu SHC hat Siemens am 1.8.2005 eine Betriebsaufspaltung in die drei Betriebe MD, CPE und Mch MA durchgeführt. Damit verfolgte Siemens den Zweck, die übergehenden Betriebe klar vom Betrieb MGA zu lösen.

Wie uns heute bekannt wurde, ist damit zu rechnen, dass Siemens auch diesmal vor den Com-Betriebsübergängen eine Betriebsaufspaltung durchführen wird. Diese wird voraussichtlich zum 1.8.2006 erfolgen.

Ziel dieser Betriebsaufspaltung ist die Entflechtung, also insbesondere die Anschließend erfolgen am 1.10.06 die Betriebsübergänge. Diese sind ein rechtlich formaler Akt. Die eigentliche Arbeit besteht in der Entflechtung.

Es werden dann alle Mitarbeiter, auch die mit den "blauen Briefen" einem der entstehenden Betriebe "Carrier", "Enterprise" oder dem Restbetrieb entsprechend ihrer jetzigen organisatorischen Einheit zugeordnet. Die Central Functions sowie die zuarbeitenden Mitarbeiter von Com CD werden entsprechend ihrer Haupttätigkeitsgebiete zugeordnet.

Das ist vergleichbar mit einem Umzug. Caria und Klaus haben zusammen gelebt. Klaus möchte sich nun von Caria trennen. Die größte Arbeit besteht darin, zunächst auseinander zu sortieren, wem was gehört und dann Carias Sachen in Kisten zu verpacken, sodass am Umzugstag klar ist, was in den LKW verladen werden soll. Im Zimmer1 stehen die Umzugskisten von Caria, im den anderen Zimmern die Sachen von Klaus (=Betriebsaufspaltung). Der Betriebsübergang ist dann das Verladen von Carias Kisten in LKW sowie der anschließende Transport in ein Hotel (= Interimsgesellschaft). Nach drei Monaten verlädt Caria ihre Kisten wieder in einen LKW und lässt sie nach Helsinki transportieren (2. Betriebsübergang), wo sie mit Simon zusammen ein Haus bezieht und sie gemeinsam ihre Kisten auspacken (= Joint Venture).
Grafik: Joint Venture
Grafik: Carrier
(iw/cr)

So, 16.07.06: Enterprise: Mögliche Auswirkungen eines Massenwiderspruchs gegen die Interimsgesellschaft
Viele Enterprise-Mitarbeiter befürchten, in der Interimsgesellschaft entsorgt zu werden. Sie hoffen, dass es einen Weg gibt, bei Siemens bleiben zu können und Siemens selbst würde dann Enterprise sanieren oder wenigstens an ein Unternehmen verkaufen, in dem sie eine Zukunft haben. Der Widerspruch gegen den Betriebsübergang in die Interimsgesellschaft, insbesondere da er ja begründet erfolgen kann (drohender Arbeitsplatzverlust), scheint Vielen das geeignete Mittel zu sein.

Angenommen, ein großer Teil der Enterprise-Mitarbeiter widerspricht dem Betriebsübergang in die Interimsgesellschaft.

Dann scheitert der Betriebsübergang in die Enterprise-Interimsgesellschaft. Enterprise bleibt zunächst bei der Siemens AG. Das wäre natürlich mit einem erheblichen Imageverlust für Siemens und für Klaus Kleinfeld persönlich verbunden. Man kann also davon ausgehen, dass er nicht besonders erfreut reagieren würde.

Klaus Kleinfeld hat keine Geduld zu sanieren. Es ist daher unwahrscheinlich, dass er den Widerstand der Belegschaft dadurch belohnt, dass Siemens den Enterprise-Bereich selbst saniert. Das wäre ein völliger Gesichtsverlust für Kleinfeld. Er würde damit einen Präzedenzfall schaffen und könnte auf absehbare Zeit keinen anderen Bereich mehr verkaufen.

Klaus Kleinfeld wird versuchen Enterprise schnellstmöglich an Avaya oder Nortel, mit denen ja schon Verkaufsverhandlungen stattfinden, zu verkaufen, um eine Schadensbegrenzung zu erreichen. Diese Verkaufsverhandlungen könnten jedoch daran scheitern, dass keiner einen Betrieb haben möchte, in dem größere Unruhe herrscht.

Klaus Kleinfeld schreckt auch nicht davor zurück, unter größeren Verlusten für Siemens zu verkaufen, wie wir am Beispiel MD gesehen haben. Falls die Verhandlungen mit Avaya und Nortel scheitern wird er versuchen, Enterprise schnellstmöglich abzustoßen. Widerstand aus dem Aufsichtsrat ist aufgrund der schwierigen Situation dann nicht mehr zu erwarten.

Ein Verkauf an Finanzinvestoren wie KKR (Kohlberg, Kravis, Roberts & Co.), mit der bereits verhandelt wird, ist dann wahrscheinlich. Eine Ausschlachtung von Enterprise mit der Vernichtung vieler Arbeitsplätze könnte die Folge sein.

Dadurch, dass die Enterprise-Mitarbeiter nicht wissen, wie ihre Zukunft aussieht, wenn sie in die Interimsgesellschaft übergehen, könnten sich viele für einen Widerspruch entscheiden.

Siemens sollte daher den Übergang der Enterprise-Mitarbeiter in die Interimsgesellschaft aussetzen, solange bis bekannt ist, an wen Enterprise verkauft wird.

Aufgrund von Hinweisen aus internen Kreisen haben wir die Hoffnung, dass der (uns noch nicht bekannte) Käufer bereits gefunden ist und dies von Siemens bis Ende Juli bekannt gegeben wird.
(iw/cr)

Sa, 15.07.06: Auszahlungszeitpunkt von Abfindungen
Im IA/SP heißt es in Ziffer 5.13. "Zahlungen ... werden mit der Entgeltabrechnung im Folgemonat nach dem Austritt fällig."

Was im IA/SP jedoch vergessen wurde ist ein Passus für die steueroptimierte Auszahlung. Arbeitnehmer, die in die beE gehen oder einen Aufhebungsvertrag unterschreiben wollen, sollten jetzt weiter lesen.

Ein AT´ler z.B. bekommt wenn er noch dieses Jahr in die beE wechselt seine zweifache Jahreszahlung mit 100% Beteiligung, dazu kommt sein Jahresgehalt und die Jahreszahlung mit Beteiligung für das GJ 04/05 die er im Januar diesen Jahres bekommen hat. Damit ist steuerrechtlich nach dem Zuflussprinzip alles dieses Kalenderjahr voll steuerpflichtig. Vergleichbares gilt für die Abfindung und das Abkaufen des Kündigungsschutzes. Da bleibt durch die Steuerprogression natürlich nicht viel übrig.

Man könnte das steuerlich stark verbessern in dem man einfach die Auszahlung von Jahreszahlung, Abfindung und Abkauf der Kündigungsfrist (KFA) auf die Jahre nach der beE verschiebt.

Dem entgegen stehen jedoch der aktuelle IA/SP von 2006 in Verbindung mit der CF Empfehlung (Rundschreiben Nr. 05/06, S.6 (nur Siemens intern aufrufbar)): und einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Urteil des Finanzgerichts
Betrachten wir zunächst das Urteil des Finanzgerichts vom 19.02.2004 - 6K403/99:
Zusammengefasst besagt das Urteil: Wird eine Abfindung gem. dem Abfindungsvertrag auf Wunsch des Arbeitnehmers entgegen der Betriebsvereinbarung zu dem Termin gezahlt, der dort vereinbart ist, sondern erst im Januar nächsten Jahres, gilt die Abfindung steuerrechtlich im Monat des in der Betriebsvereinbarung vorgesehenen Auszahlungstermins als zugeflossen, wird also in diesem Jahr und nicht erst im nächsten Jahr versteuert. Grund dafür ist der in der Betriebsvereinbarung festgeschriebene Auszahlungszeitpunkt.
Details dazu

Rundschreiben Nr. 05/06, S.6 der Siemens AG
Betrachten wir nun die CF Empfehlung (Rundschreiben Nr. 05/06, S.6). Darin heißt es: "Die Zahlung der einmaligen Entschädigung (Abfindung) zu einem späteren Zeitpunkt als dem Ende des Dienstverhältnisses ist unschädlich, da es nicht auf den zeitlichen, sondern auf den kausalen (ursächlichen) Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses ankommt. Die Fälligkeit der Entschädigung (Abfindung) sollte jedoch bereits in der Betriebsvereinbarung oder im Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter vereinbart werden. Ohne Vereinbarung ist die Entschädigung (Abfindung) mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis fällig. Die Entschädigung (Abfindung) fließt steuerlich im Zeitpunkt der Fälligkeit zu und ist in diesem Zeitpunkt zu versteuern."

Dieses Rundschreiben empfiehlt den Auszahlungszeitpunkt entweder im IA/SP festzulegen oder ihn individuell im Arbeitsvertrag festzuschreiben. Geschieht beides nicht, dann erfolgt die Auszahlung der Abfindung mit dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis. Im Falle einer späteren Auszahlung ist nur wichtig ist, dass der sachliche Zusammenhang der Abfindung mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegeben ist.

Nun wird im Rundschreiben das festgestellt, was das Finanzgericht sagt:
"Ist durch die Betriebsvereinbarung der Auszahlungszeitpunkt der Entschädigung (Abfindung) festgelegt, kann im Aufhebungsvertrag mit steuerlicher Wirkung keine spätere Fälligkeit bestimmt werden." Das besagt im Klartext. Man kann zwar einen späteren Auszahlungszeitpunkt als in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben, vereinbaren, aber steuerrechtlich hat das keinen Einfluss. Die Abfindung ist so zu versteuern als ob man sie wie in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben, erhalten hätte. Man kann sich das also sparen.

Auszahlungsregelung im IA/SP 2006 für Abfindungen aus der beE
Arbeitgeber und GBR haben im IA/SP 2006 den Auszahlungszeitpunkt für die Abfindung in der beE geregelt. Dort heißt es in Punkt 4.7: "Zahlungen ... werden mit der Entgeltabrechnung im Folgemonat nach dem Ausscheiden aus der beE fällig (Ausnahme Ziffer 4.3.5 (KFA)). Die Auszahlung des Betrags erfolgt gemäß den jeweils steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen."

Auszahlungsregelung im IA/SP 2006 für Abfindungen ohne Eintritt in die beE
Arbeitgeber und GBR haben im IA/SP 2006 den Auszahlungszeitpunkt für die Abfindung in der beE geregelt. Dort heißt es in Punkt 5.13: "Zahlungen ... werden mit der Entgeltabrechnung im Folgemonat nach Austritt fällig. Die Auszahlung des Betrags erfolgt gemäß den jeweils steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen."

Wie könnte man - wenn man wollte - das Problem lösen?
Jetzt:
Gesamtbetriebsrat und Arbeitgeber streben eine rechtlich einwandfreie Änderung des IA/SP an, so dass Mitarbeiter ihren Auszahlungszeitpunkt individuell im Aufhebungsvertrag vereinbaren können und die entsprechenden Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen können.

In der Zukunft:
Betriebsräte sollten in einer Betriebsvereinbarung nichts über den Auszahlungszeitpunkt der Abfindung regeln. Dann kann jeder Mitarbeiter individuell den für ihn günstigsten Auszahlungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag vereinbaren.
(iw)

Fr, 14.07.06: Ihr Arbeitsplatz entfällt - eine ungenaue Spezifikation
Viele Mitarbeiter, die einen blauen Brief bekommen haben, sind erschreckt durch die Formulierung "Ihr Arbeitsplatz entfällt". Sie fürchten nun: Wenn mein Arbeitsplatz entfällt, dann kann er ja auch nicht mit in die Interims- oder NoSiNet-Gesellschaft übergehen. Sie sehen dann die Lösung ihrer Probleme im Widerspruch.

Die Befürchtungen sind unbegründet, die scheinbare Lösung ein gefährlicher Irrtum.

Betrachten wir einmal die Gesetzeslage dazu.

Arbeitsvertrag mit der Siemens AG
Jeder Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) mit der Siemens AG. Dieser beruht auf §611 BGB. Danach muss Siemens dem Mitarbeiter eine Arbeit geben, ihm ein Gehalt zahlen und der Mitarbeiter muss dafür die Arbeitsleistung erbringen. Der Mitarbeiter hat also einen Anspruch auf eine Arbeit und sein Gehalt und der Arbeitgeber hat einen Anspruch auf die Erfüllung der Arbeitsleistung. Die Ausprägung dieser Rechtslage nennt sich im praktischen Leben Arbeitsplatz.

Aufgrund des Arbeitsvertrages kann der Arbeitsplatz nicht einfach entfallen, nur, weil eine Betriebsleitung das in einem x-beliebigen Schreiben behauptet. Entfallen kann höchstens die Arbeit. Diese kann entfallen, weil ein Projekt beendet ist oder eingestellt wurde. Nun hat aber nicht der Arbeitnehmer ein Problem, wie Siemens suggerieren will, sondern der Arbeitgeber. Er ist nämlich durch den Arbeitsvertrag verpflichtet, dem Mitarbeiter eine neue Arbeit zuzuweisen. Tut Siemens das nicht, verstößt Siemens gegen den Arbeitsvertrag. Sie erfüllt ihren Vertragspart nicht. Daher kommt rein rechtlich gesehen Siemens in Annahmeverzug (§615 BGB), d.h. Siemens muss das Gehalt weiterzahlen, auch wenn man keine Arbeit hat. Schließlich ist es nicht die Schuld des Mitarbeiters keine Arbeit zu haben, sondern die von Siemens.

Dieser Annahmeverzug bedingt durch die Vertragsverletzung durch Siemens berechtigt den Mitarbeiter zu einer Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung, d.h. das Gericht weist Siemens dann auf die Erfüllung des Arbeitsvertrages hin und verurteilt Siemens dem Mitarbeiter eine zumutbare und gleichwertige Arbeit zu geben.

Wenn Siemens einen Arbeitsplatz streichen will, haben sie ein Problem, nicht der Mitarbeiter. Siemens muss dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz frei wird, damit er entfallen kann. Dazu gibt es mehrere Möglichkeiten:
  1. Siemens versetzt den Mitarbeiter auf einen anderen freien Arbeitsplatz. Dieser muss gleichwertig und zumutbar sein. Das geht nach Gesetz auch ohne beE.
  2. Siemens kündigt das Arbeitsverhältnis. Dazu muss Siemens sich an die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes (§1 KSchG) halten, einschließlich der Bestimmungen zu besonderem Kündigungsschutz (Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz, Schwerbehindertenschutz usw.).
  3. Siemens verkauft den Arbeitsplatz (einschließlich des darauf sitzenden Mitarbeiters) an eine andere Firma. Dann haben sie den Arbeitsplatz auch los. Er geht mit über. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter, dem dieser Arbeitsplatz zugeordnet ist, Arbeit hat (Normalfall) oder nicht (hier liegt Annahmeverzug vor) oder ob er einen "blauen Brief" hat, in dem der Arbeitgeber etwas polternd, seinen Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, dass er es gerne hätte, das man den Arbeitsplatz frei macht, damit er ihn streichen kann.
  4. Siemens kann dem Arbeitnehmer ein Angebot machen und sagen: Ich gebe dir eine Abfindung und beE, einen ATZ-Vertrag oder VB und als Gegenleistung dafür gibst du mir den Arbeitsplatz. Nimmt der Mitarbeiter das Angebot an, unterschreibt er den Aufhebungsvertrag, dann ist das Arbeitsverhältnis einvernehmlich gelöst, d.h. beide Seiten haben das so gewollt. Der Mitarbeiter hat seinen Arbeitsplatz zurückgegeben. Genau das macht Siemens jetzt, nichts anderes. Siemens ist darauf angewiesen, dass der Arbeitnehmer das Angebot annimmt. Man bedenke: Siemens würde sofort kündigen und sich die Gelder für die beE und Abfindungen sparen, wenn sie dies siegessicher könnten. Sie können es aber nicht siegessicher, schon gar nicht bei der ausgewählten Klientel. Die meisten haben nämlich einen Kündigungsschutz und Sozialdaten, die jede Kündigung schwer machen.
Widerspruch gegen Betriebsübergang
Nun zu dem Betriebsübergängen in die Interimsgesellschaften und nach NoSiNet. Mit diesem Betriebsübergängen geht das Arbeitsverhältnis und der Arbeitsplatz (also der Anspruch neue Aufgaben zugewiesen zu bekommen) mit in den neuen Betrieb über. D.h. der Mitarbeiter geht mit und hat bei der neuen Firma ein Arbeitsverhältnis und einen Arbeitsplatz. Der Arbeitsplatz, den Siemens gerne entfallen lassen möchte, geht mit über, weil er einfach zu dem Betrieb gehört. Das ist wie bei einem Transport eines Containers. Der Container entspricht dem Betrieb. In dem Container befinden sich die Arbeitsplätze, die mit und die (angeblich) ohne Arbeit. Auf den Arbeitsplätzen sitzen die Mitarbeiter. Ein Kran hebt den Container in die Höhe (ich hoffe, es hat niemand Höhenangst) und setzt ihn an einer anderen Stelle (=anderer Betrieb) wieder ab. Die Arbeitsplätze verbleiben im Container, die Mitarbeiter an ihren Arbeitsplätzen.

Wenn man nun dem Betriebsübergang widerspricht, geht der Arbeitsplatz auf den neuen Betrieb mit über (d.h. er bleibt im Container). Man selber aber krabbelt (weil man ein freier Mensch und kein Sklave ist) bevor der Kran kommt aus dem Container heraus. Siemens bzw. die neue Gesellschaft freuen sich jetzt, denn jetzt sitzt niemand mehr auf dem Arbeitsplatz und sie können den Arbeitsplatz streichen, d.h. nicht mehr besetzen. Sie können den Arbeitsplatz vor oder nach dem Kran aus dem Container rauswerfen. Das erlaubt das Gesetz (nur mit Mitarbeiter zusammen geht das nicht).

Man selbst bleibt nach dem Widerspruch gegen einen Interimsbetriebübergang bei der Siemens AG, hat aber dort keinen Arbeitsplatz mehr (der ist übergegangen oder vorher gestrichen worden). Man hat jetzt nur noch ein Arbeitsverhältnis mit der Siemens AG. Siemens kann wie oben geschildert dieses nur mit Kündigung oder einvernehmlicher Lösung (was Siemens das liebste ist) beenden. Problematisch wird es dann für den Mitarbeiter, wenn eine Betriebsschließung droht.

Der langen Rede kurzer Sinn:
Durch Widerspruch gegen einen Betriebsübergang gibt man den Arbeitsplatz freiwillig auf, behält aber sein Arbeitsverhältnis mit der alten Firma. Wenn es dort einen anderen passenden Arbeitsplatz gibt, muss man auf diesem weiterbeschäftigt werden. Gibt es ihn nicht, kann Siemens kündigen. Das Risiko ist hoch, insbesondere, wenn eine Betriebsschließung zu befürchten ist.

Widerspricht man nicht, geht man mit seinem Arbeitsplatz über (Container). Die Formulierung: "Ihr Arbeitsplatz entfällt" ist also eine ziemlich ungenaue Spezifikation, die nicht so recht qualitätsgesichert ist, aber durchaus beabsichtigt, um Angst zu erzeugen. Es müsste heißen "Ihre Arbeit entfällt" und dann kann man antworten: "Gemäß § 611 BGB habe ich aufgrund unseres Vertrages Anspruch auf eine andere Arbeit. Ich habe einen Vertrag mit der Siemens AG". Und wenn das Spiel sich in Interimsgesellschaft und NoSiNet fortsetzt, ersetzt man Siemens AG durch den neuen Firmennamen. Und wie man sich gegen Kündigungen wehrt, darüber unterhalten wir uns dann, wenn es akut ist. Jetzt sollte man sich §611 BGB und seinen Anspruch auf Arbeit aus dem Arbeitsvertrag merken.
(iw)

Do, 13.07.06: Mal wieder: Umgekehrte Sozialauswahl bei Siemens Com
Neben der überwiegenden Auswahl von Älteren (> 50), hat es den Anschein, dass alle Mitarbeiter, die älter als 58 Jahre sind, ein "Angebot" der Siemens AG bekommen haben. Darüber hinaus haben auch viele Mitarbeiter mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung einen blauen Brief mit der Bemerkung "Ihr Arbeitsplatz entfällt" erhalten . An einigen Standorten sind mehr als 50% dieser Gruppe innerhalb von Com von dem freiwilligen Angebot betroffen. Ein Zufall?

Damit wäre die Betriebsleitung widerlegt, die behauptet, die Firma bestimme allein nach betrieblichen Erfordernissen wer "betroffen" ist: Älter als 50 oder schwerbehindert zu sein ist ja kein betriebliche Erfordernis, sondern eine umgekehrte Sozialauswahl.

Würde die Firma in diesem Personenkreis kündigen, dann verstößt sie - Alterscluster hin oder her - nicht nur gegen das Kündigungsschutzgesetz, sondern darüber hinaus gegen das Diskriminierungsverbot. Nach §75 I BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat "darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt werden." Gleiches gilt für die Schwerbehinderung. § 80 I Nr. 4 und 6 BetrVG fordert "die Eingliederung Schwerbehinderter" und "die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb zufördern".

Da dieses Angebot der Betriebsleitung mit einer Kündigungsdrohung verbunden ist, liegt eine Benachteiligung (nämlich der drohende Arbeitsplatzverlust) vor.
(iw)

Do, 13.07.06: Enterprise: Nicht unter Zeitdruck setzen
Die Enterprisekollegen mit "blauen Briefen" haben Zeit bis 31.10.06 (Achtung auf Konditionen achten) zu überlegen, ob sie in die beE gehen wollen oder nicht. Bis dahin ist vielleicht näheres über einen möglichen Verkauf bekannt, sodass man eine bessere Entscheidungsbasis hat. Alle Enterprise-Kollegen haben ab der Unterrichtung über den Betriebsübergang (ca. Ende August) 4 Wochen Zeit zu überlegen, ob sie widersprechen wollen. Auch hier sollte man diese Frist ggf. ausnutzen um zu sehen, wie es mit Enterprise weitergeht.

Setzt euch nicht selbst unnötig unter Zeitdruck!
(cr)

Do, 13.07.06: Angebote in den blauen Briefen verfallen nicht nach 4 Wochen
Die Schwerbehindertenvertretung hat gegenüber schwerbehinderten Empfängern von "blauen Briefen" behauptet, dass die Angebote innerhalb von vier Wochen angenommen werden müssen, sonst würden sie verfallen.

Das steht so weder im "blauen Brief" noch im IA/SP. Die Angebote können daher selbstverständlich auch später noch angenommen werden. Der letzte Unterschriftstermin für die beE ist der 11.9.06 bzw. der 31.10.06 Lasst euch mit eurer Entscheidung so nicht unter Zeitdruck setzen. Schließlich will Siemens euch loswerden. Dann werden sie euch auch später noch in die beE gehen lassen. Die bis dahin geltenden Konditionen sind im IA/SP festgeschrieben.
(cr)

Do, 13.07.06: Anerkannter Widerspruchsgrund bei Betriebsübergang
Wie wir gestern berichteten liegt durch den angekündigten Personalabbau ein nach Rechtssprechung anerkannter Widerspruchsgrund vor. Was bedeutet das nun für die Mitarbeiter?. Beabsichtig der Arbeitgeber Widersprüchler zu kündigen, dann muss er eine Sozialauswahl durchführen, wenn der Mitarbeiter beim Widerspruch einen anerkannten Widerspruchsgrund angegeben hat. Hat der Mitarbeiter dagegen keinen anerkannten Widerspruchsgrund, muss der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung keine Sozialauswahl machen.

Allerdings muss man beachten: Wenn ein Betrieb geschlossen wird, dann hilft auch keine Sozialauswahl mehr, denn es werden ja alle Mitarbeiter gekündigt.
(iw)

Do, 13.07.06: Was ist der Unterschied zwischen Sozialauswahl und Sozialplan?
Diese Begriffen führen häufig zu Verwechslungen. Eine Sozialauswahl hat mit einem Sozialplan gar nichts zu tun. Bei betriebsbedingten Kündigungen fordert das Gesetz (§1 KSchG), dass der Arbeitgeber eine soziale Auswahl durchführt, damit nicht die sozial schwächsten Mitarbeiter gekündigt werden. In die Sozialauswahl gehen Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung mit ein.

Ein Sozialplan dagegen wird zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber abgeschlossen, wenn große Veränderungen im Betrieb durchgeführt werden sollen. Partner der Sozialplans ist der Interessenausgleich. Im Interessenausgleich wird festgeschrieben mit welchen Maßnahmen man Stellenabbau reduzieren kann (z.B. durch Arbeitszeiverkürzung, Insourcing von Werksverträgen) oder die Folgen des Stellenabbaus mindern kann (z.B. Abfindung, beE). Der Sozialplan enthält nun dazu alles Finanzielle, z.B. die Höhe der Abfindung, das Gehalt in der beE usw.
(iw)

Mi, 12.07.06: AIN-Flugblatt vom 12.7.2006
Normalerweise würden wir zu einem Flugblatt einer anderen Fraktion keine Stellungnahme abgeben. Da wir aber direkt angesprochen worden sind und indirekt gesagt wurde, dass wir etwas Falsches behaupten, nehmen wir uns die Freiheit, dies diesmal zu tun.

Behauptung AIN: „Anders als von NCI kürzlich verkündet, wird es vermutlich keinen weiteren Betriebsübergang zum 1.1.07 geben, da der anschließende Wechsel des Eigentümers bzw. eines weiteren Gesellschafters ohne 2. Betriebsübergang möglich ist.“

Leider fehlt jegliche Begründung für diese Vermutung der AIN.

Wir stützen unsere Aussage, dass in beiden Fällen ein Betriebsübergang vorliegt, auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Vorgesetzte können die Kriterien für einen Betriebsübergang, die wir zugrunde gelegt haben, im „Arbeitsrecht Leitfaden für Führungskräfte“, herausgegeben von Siemens (CP G AR 1), nachlesen, einschließlich der Tatsache, dass ein Joint Venture Betriebsübergänge nach §613a BGB bedingt.

Ausführlich haben wir dieses Thema am Di, 11.07.06 behandelt:
Wann liegt ein Betriebsübergang und wann ein Shared Deal vor?
(iw/cr)

Mi, 12.07.06: Was ist ein von den Gerichten anerkannter Widerspruchsgrund bei Betriebsübergängen?
Was sagt die Rechtsprechung im Einzelnen dazu?
Der Erfurter Kommentar ist der renommierteste Rechtskommentar, in dem Juristen, Professoren und BAG-Richter Arbeitsgesetze zusammenfassen und kommentieren. Dieser sagt:

"Das BAG meint, dass ein großzügiger Maßstab (was immer das sei) zugunsten des widersprechenden AN nicht geboten sei (BAG 18. 3. 1999 NZA 1999, 870). ... Nach Auffassung des BAG gilt: "Je geringer die Unterschiede hins. der sozialen Gesichtspunkte unter den vergleichbaren AN sind, desto gewichtiger müssen die Gründe dafür sein, einen vom Betriebsübergang nicht betroffenen AN zu verdrängen. Nur wenn dieser einen baldigen Arbeitsplatzverlust oder eine baldige wesentliche Verschlechterung seiner Arbeitsbedingungen bei dem Erwerber zu befürchten hat, kann er einen Arbeitskollegen, der nicht ganz erheblich weniger schutzbedürftig ist, verdrängen" (BAG 18. 3. 1999 NZA 1999, 870; 24. 2. 2000 AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 47).

"Als sachlicher Grund muss auf der Grundlage der Rspr. des BAG wohl genügen, dass der neue Arbeitgeber als unzuverlässig bekannt ist oder nicht über die nötige Bonität verfügt. Auch der Verlust des Kündigungsschutzes gehört hierher, wenn der Erwerberbetrieb, anders als der Veräußererbetrieb, auch nach der Übernahme nicht mehr als fünf AN beschäftigt" (ausf. zu möglichen Sachgründen Staudinger/Richardi/ Annuß Rn. 135).

Anerkannter Widerspruchsgrund Enterprise Interimsgesellschaft Carrier Interimsgesellschaft / NoSiNet-Gesellschaft
Fehlende Bonität des neuen Arbeitgebers Enterprise geht über, wie es jetzt ist, steht folglich nicht kurz vor der Insolvenz => Bonität vorhanden, Widerspruchsgrund nicht gegeben Gewinnmarge von Carrier beträgt 6,5%. Siemens und Nokia werden dem Joint Venture je 500 Mio EUR Darlehen mitgeben.
=> Bonität vorhanden, Widerspruchsgrund nicht gegeben
Unzuverlässigkeit des neuen Arbeitgebers Gleiches Management, also kann dieser Arbeitgeber (Enterprise Interimsgesellschaft) nicht unzuverlässiger sein als der bisherige (Siemens AG)
=> Widerspruchsgrund nicht gegeben
Interimsgesellschaft:
Gleiches Management, also kann dieser Arbeitgeber (Carrier Interimsgesellschaft) nicht unzuverlässiger sein als der bisherige (Siemens AG)
=> Widerspruchsgrund nicht gegeben

Nokia Siemens Networks:
Nokia und Siemens sind renommierte Firmen
=> Widerspruchsgrund nicht gegeben
Baldiger Arbeitsplatzverlust Ist durch den aktuellen Interessenausgleich / Sozialplan angekündigt.
=> rechtlich besteht dieser Widerspruchsgrund
Interimsgesellschaft:
Ist durch den aktuellen Interessenausgleich / Sozialplan angekündigt.
=> rechtlich besteht dieser Widerspruchsgrund

Nokia Siemens Networks:
12,5% - 17% Personalabbau angekündigt.
=> rechtlich besteht dieser Widerspruchsgrund
Baldige wesentliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ist zwar wahrscheinlich, aber nicht so massiv, dass das Gericht das als Widerspruchsgrund anerkennt. Außerdem müsste das zum Zeitpunkt des Widerspruchs vom Arbeitnehmer belegt werden können. Bis jetzt liegt uns kein solcher Beleg vor. Eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen ist zwar wahrscheinlich, aber nicht so massiv, dass das Gericht das als Widerspruchsgrund anerkennt. Außerdem müsste das zum Zeitpunkt des Widerspruchs vom Arbeitnehmer belegt werden können. Bis jetzt liegt uns kein solcher Beleg vor.


Es liegt der Widerspruchsgrund "Baldiger Arbeitsplatzverlust" vor. Trotzdem muss man sich genau überlegen, welche Konsequenzen ein Widerspruch für einen persönlich hat. Die wahrscheinlichsten Szenarien werden wir demnächst hier vorstellen.
(cr/iw)

Mi, 12.07.06: Stellenabbau bei BenQ - BR verhandelt
Seit dem Betriebsübergang von Mobile Phones zu BenQ ist noch nicht einmal ein Jahr vergangen. Jetzt droht auch - wie zu erwarten war - hier Stellenabbau. In München möchte BenQ 277 Stellen streichen und sich von 250 externen Mitarbeitern trennen.

In München sollen 113 Stellen im Bereich Forschung & Entwicklung, ), 28 Stellen in entwicklungsnahen Bereichen, 82 Stellen im Bereich Category Management und 54 Stellen in Zentralfunktionen gestrichen werden.

Obwohl die Verhandlungen mit dem Betriebsrat noch laufen, sollen die betroffenen Mitarbeiter in den nächsten Tagen bereits einen blauen Brief erhalten. BenQ will treu dem Siemens Vorbild folgend bereits jetzt Druck auf die Mitarbeiter ausüben. Wir empfehlen vor Abschluss der Verhandlungen mit dem Betriebsrat keine Angebote der Firma anzunehmen. Ansonsten könnte man in die Verlegenheit kommen ein eventuell besseres Angebot vor Gericht einklagen zu müssen.

Auch für BenQ gilt das Kündigungsschutzgesetz und damit die soziale Auswahl. Auch hier ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, wie die Chancen im Falle eines Kündigungsschutzprozesses sind.
Artikel: de.internet.com
Artikel:FTD
(iw)

Di, 11.07.06: Betriebsübergang - was nimmt man mit?
Was nimmt ein Mitarbeiter an Besitzständen bei einem Betriebsübergang mit? Vorvor schützt die einjährige Schutzklausen? Und was hat es mit einem Widerspruch auf sich? All diese Fragen findet ihr unter dem Thema Betriebsübergang beantwortet.
(iw)

Di, 11.07.06: Wann liegt ein Betriebsübergang und wann ein Shared Deal vor?
Ein Betriebsübergang nach §613a BGB liegt vor, wenn es sich um einen Kauf von Anteilen an Wirtschaftsgütern (Assets) handelt und nicht um einen Kauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (Shared Deal).

Voraussetzung für einen Betriebsübergang ist die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit. Eine wirtschaftliche Einheit ist die organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung.

Nach EuGH/BAG sprechen folgende Aspekte für einen Betriebsübergang:

Kriterien Interims- Gesellschaften
(Carrier/Enterprise)
Nokia Siemens Networks
Etwaiger Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude, bewegliche Güter. Materielle Betriebsmittel, also PCs, Schreibtische, Testanlagen etc. gehen von der Siemens AG in die Interimsgesellschaft über. Materielle Betriebsmittel, PCs, Schreibtische, Testanlagen etc. gehen von der Interimsgesellschaft nach NoSiNet über.

Materielle Betriebsmittel, PCs, Schreibtische, Testanlagen etc. gehen von Nokia nach NoSiNet über
Verhältnismäßig hoher Wert der übergegangenen immateriellen Aktiva, z.B. Übergang von Patent- und Gebrauchsmusterrechten, Schutzrechten und Lizensen, Marken. Inmaterielle Aktiva, wie Lizenzen, Patente etc. gehen von der Siemens AG in die Interimsgesell-schaften über Inmaterielle Aktiva, wie Lizenzen, Patente etc. gehen von der Interimsgesellschaft nach NoSiNet über

Inmaterielle Aktiva, wie Lizenzen, Patente etc. gehen von Nokia nach NoSiNet über.
Etwaige Übernahme der der Belegschaft Com Carrier bzw. Com Enterprise Mitarbeiter gehen von der Siemens AG in die Interimsgesell-schaften über. Mitarbeiter der Carrier-Interimsgesellschaft gehen zu NoSiNet über

Mitarbeiter von Nokia gehen zu NoSiNet über
Etwaiger Übergang der Kundschaft, z.B. Übertragung einer Kundendatei oder einer Vertriebsberechtigung in einem bestimmten Gebiet Kundendateien gehen von der Siemens AG auf die Interimsgesellschaften über Kundendateien gehen von der Interimsgesellschaft auf NoSiNet über.

Kundendateien gehen von Nokia auf NoSiNet über.
Arbeitgeberwechsel Arbeitgeber ist nicht mehr die Siemens AG, sondern die Interimsgesellschaft Arbeitgeber ist nicht mehr die Carrier-Interimsgesell-schaft bzw. Nokia, sondern Nokia Siemens Networks

Damit liegt ein Betriebsübergang von der Siemens AG zu den Interims-Gesellschaften vor. Ebenso liegt ein Betriebsübergang von den der Carrier-Interimsgesellschaft zu Nokia Siemens Networks vor, denn Nokia und Siemens bringen beide materielle und inmaterielle Betriebsmittel sowie Kundendateien ein, Belegschaften beider Firmen gehen in die neue Firma über. Durch die Gründung einer neuen Firma wechselt der Arbeitgeber. Dieser ist nicht mehr die Siemens AG oder Nokia, sondern die neue Gesellschaft.

Grafik: Shared Deal
Grafik: Betriebsübergang
(iw)

Di, 11.07.06: Klage gegen Nokia wegen Patentrechtsverletzungen
Der US-Mobilfunkausrüster und Nokia Konkurrent Qualcomm hat gegen Nokia in den USA und in Großbrittannien Klage beim US-Bundesgericht wegen Patentrechtsverletzungen eingeleitet.

Qualcomm hat am 4.11. 2005 Klage beim US-Bundesgericht in San Diego gegen Nokia wegen Patentverletzungen in elf Fällen erhoben. Im Mai 06 hat Qualcomm die Klage gegen Nokia beim Londoner High Court auf Großbritannien ausgeweitet. Im Juni 06 hat Qualcomm weitere Patenrechtsverletzungen bei der United States International Trade Commission (ITC) angezeigt. Nokia verstoße gegen sechs von Qualcomm gehaltene Patente zu GSM-Standards. Die ITC solle deshalb den Import diverser Nokia-Geräte unterbinden. Am 07.07.06 hat ITC ein Ermittlungsverfahren gegen Nokia eingeleitet.
Artikel: heise-online
(iw)

Di, 11.07.06: IA/SP: Mitarbeiter mit blauem Brief - Die entscheidende Frage
Die Frage "entscheide ich mich für oder gegen die Angebote?" reduziert sich auf die Klärung folgenden Sachverhalts: "Kann meine Familie und ich die Zeit bis zum frühestmöglichen Rentenalter finanziell überbrücken oder rutsche ich in Hartz IV ab?" Wenn ich Gefahr laufe, in Hartz IV abzurutschen, dann kann ich es mir nicht leisten, eines der Angebote anzunehmen.

Wenn man es sich nicht leisten kann:
Hartz IV ist immer das größte Übel. In diesem Fall hilft keine noch so tolle Abfindung oder beE, wenn man eine Lücke hat, die man nicht überbrücken kann. Ev. kannst man dann die Miete nicht mehr zahlen und wo wollt ihr dann wohnen? Der Vermieter stundet nicht. Habt ihr eine Eigentumswohnung, ist diese abbezahlt? Beantwortet euch die oben gestellte Frage. Danach muss eure Entscheidung ausgerichtet sein, auf nichts anderes. Das "was wäre, wenn?" Spiel bringt euch keinen Schritt weiter.

Wenn man es sich leisten kann:
dann sollte man auf seine Gesundheit und Nerven Rücksicht nehmen. Wenn man ehrlich ist, macht es doch eigentlich keinen Spaß mehr, für Siemens zu arbeiten. Seit 2002 ist dort kein vernünftiges Arbeiten mehr möglich. In NoSiNet wird das so weiter gehen. Wir haben eine Ankündigung von 17% Stellenabbau.

Auch ältere Mitarbeiter haben eine soziale Verantwortung jüngeren Kollegen und deren Familien gegenüber, für die Arbeitslosigkeit mindestens genauso schlimm ist. Wenn es sich also jemand leisten kann, die Zeit bis zum Rentenbeginn zu überbrücken, sollte er es sich genau überlegen, ob er nicht doch eines der Angebote annehmen will. Er sichert damit den Arbeitsplatz eines jüngeren Kollegen.
(cr/iw)

Di, 11.07.06: IA/SP: Geheime Protokollnotiz
Der IA/SP geht als Betriebsvereinbarung gem. §613a BGB vollständig über. D.h. sie geht unverändert in die Interimsgesellschaften und auch zu NoSiNet über. Auch zum aktuellen IA/SP gibt es wieder eine geheime Protokollnotiz, die am 21.6.2006 abgeschlossen wurde, um die Ausgliederungen von Com Carrier und Com Enterprise zumindest ansatzweise zu berücksichtigen. Im Punkt 4 dieser Protokollnotiz heißt es:

"Im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen bei Com wird festgehalten: die Geltung der Ziffern 3.2 und 3.3 [Anm.: diese Ziffern regeln die beE] bleibt von den genannten Entwicklungen unberührt."

Warum schreibt Siemens diesen Hinweis in eine geheime Protokollnotiz?
Das macht nur dann Sinn, wenn der IA/SP nach den Übergängen neu verhandelt werden soll. Eine neue Verhandlung strebt der Arbeitgeber nur an, wenn er beabsichtigt, die Bedingungen (Abfindung, Angebote für Mitarbeiter ab 55…) zu verschlechtern.

Was bleibt unverändert?
Durch den Verweis in Ziffer 3.3 auf Ziffer 4 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit Wechsel in eine beE" wird sichergestellt, dass die beE auch nach den Betriebsübergängen in die Interimsgesellschaften und nach Nokia Siemens Networks unverändert angeboten wird. Damit sind auch die Unterschriftsmöglichkeit bis zum 31.10.06 sowie die beE-Eintrittstermine am 1.12.06 und 1.3.07 umsetzbar.

Die Vermittlung auf Siemens-interne und externe Stellen erfolgt ausschließlich über die beE. Ringtausch ist nach 3.3 mit Eintritt in die beE nach wie vor möglich. Die Mitarbeiter, die für diesen Ringtausch in Frage kommen müssen wie bisher aus anderen Bereichen der Siemens AG (Med, VDO, A&D, …) kommen.

Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Eintritts in die beE das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten auch weiterhin keine Matrix-Abfindung.

Was steht auf dem Prüfstand?
Insourcing und damit die Sicherung von 70 Arbeitsplätzen entfällt zunächst.

ATZ im Blockmodell, VB und Aufhebungsvertrag ohne beE sind in Frage gestellt, d.h. bei NoSiNet ist zu erwarten, dass die Höhe der Abfindungen neu verhandelt wird, und dass die für den Arbeitgeber teure ATZ- / VB-Lösung möglicherweise nicht mehr angeboten wird.

Auch die Abfindung für über 55jährige steht auf dem Prüfstand.

Die Einigungsstelle ist hinfällig, da Siemens und GBR durch Punkt 4 der Protokollnotiz klar zu erkennen geben, zu neuen Verhandlungen bereit zu sein. Eine Einigungsstelle kann aber erst bei Scheitern der Verhandlungen angerufen werden.

Zusammenfassung
Es können also alle Punkte des IA/SP neu verhandelt werden, außer die beE, die bleibt unverändert erhalten. Eine neue Verhandlung macht für den Arbeitgeber nur dann Sinn, wenn die Bedingungen (Abfindung, Angebote für Mitarbeiter ab 55…) verschlechtert werden.
(cr/iw)

So, 09.07.06: Analyse der Personalzahlen Mch H seit BR-Wahl 2006
                       Mitarbeiter mit blauen Brief sind bei den übergehenden Mitarbeitern dabei

Bei der Betriebsratswahl 2006 waren 4783 Mitarbeiter im Betrieb Mch H wahlberechtigt. Am 1.7.2006 sind 263 Mitarbeiter zu TietoEnator gewechselt. Damit verbleiben 4520 Mitarbeiter in Mch H. Laut Betriebsleitung werden 3916 Mitarbeiter am 1.10. in Interimsgesellschaften übergehen, die Carrier-Mitarbeiter von dort am 1.1.2007 zu Nokia Siemens Networks.

Damit verbleiben (rechnerisch und nach Angaben der Betriebsleitung) 604 Mitarbeiter in der Hofmannstraße. Diese teilen sich wie folgt auf: Ca. 260 Mitarbeiter bei SRE, ca. 290 Mitarbeiter bei I&S und ca. 55 weitere Mitarbeiter. Letztere befinden sich vermutlich im Auffanglager in der Ruppert-Mayer-Straße. Dort sind die Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang zu TietoEnator widersprochen haben, sowie die noch nicht integrierten beE-ler, die ihren LAG-Prozess gewonnen haben.

In der Hofmannstraße sollen nach Angaben der Betriebsleitung 765 Com-Mitarbeiter bis zu den Betriebsübergängen abgebaut werden. Diese Mitarbeiter können nur in der Zahl 3916 der übergehenden Mitarbeiter von Com Carrier und Com Enterprise enthalten sein, sonst hätten bei der BR-Wahl mehr als 4783 Mitarbeiter, nämlich 5548 Mitarbeiter wahlberechtigt gewesen sein müssen.

Bemerkung MA
Betriebsübergang TietoEnator am 1.7.06 263
übergehende Mitarbeiter (Enterprise und Carrier) 3916 *
in Mch H verbleibende Mitarbeiter:
260 SRE, 290 I&S, 54 Auffanglager
604 *
Summe 4783
bei der BR Wahl 2006 wahlberechtigte MA 4783
=>
Die 765 in Mch H abzubauenden Mitarbeiter sind in den 3916 übergehenden Mitarbeitern enthalten.
=>
alle Mitarbeiter, die die Angebote nicht annehmen, gehen mit über. Diese Zahlen der Betriebsleitung sind ein weiterer Beleg dafür, dass diesen Mitarbeitern nicht gekündigte wird.
 
*Angaben der Betriebsleitung, die Zahl 3916 beinhalten 1636 Carrier, 1180 Enterprise und 1100 CentralFunctions. Die Angaben zu Carrier beziehen sich auf das Joint Venture mit Nokia.

Schlussfolgerung:
Alle Mitarbeiter, die die Angebote aus den blauen Briefen ablehnen gehen mit über und zwar nicht nur in die Interimsgesellschaften, sondern im Fall von Carrier auch zu Nokia Siemens Networks. Eine Abspaltung von Teilen der Belegschaft vor den Betriebsübergängen in die Interimsgesellschaften Enterprise und Carrier ist, wie aus den Zahlen hervorgeht, nicht vorgesehen und auch nicht möglich, da nur Teilbetriebe und nicht einzelne Mitarbeiter abgespalten werden können. Beim Carrier ist auch keine Abspaltung innerhalb der Carrier-Interimsgesellschaft vorgesehen, da sich die Zahl 1636 für Carrier auf das Joint Venture Nokia Siemens Networks bezieht. Daraus folgt auch, dass Siemens in der Carrier-Interimsgesellschaft nicht künden wird.
(cr/iw)

So, 09.07.06: Verteilung des bei NoSiNet geplanten Personalabbaus auf die Bereiche
Es entfallen nach dem Übergang zu Nokia Siemens Networks:

3500-4100 Stellen in der Entwicklung
2100-3200 im Vertrieb
1500-2400 in Fertigung/Logistik/Service
400-500 in der Verwaltung (CF)


Insgesamt also nicht 6000-9000 Arbeitsplätze wie von Klaus Kleinfeld am 19.6.06 angekündigt, sondern 7500-10200. Das sind 12,5% - 17% der 60.000 Arbeitsplätze bei Nokia Siemens Networks. Diese Erhöhung um 1200 Arbeitsplätze entspricht exakt der beim aktuellen Com-Stellenabbau geplanten Abbauzahl. Eigentlich würden auf den Carrier-Bereich nur 860 abzubauende Arbeitsplätze entfallen. Es ist zu vermuten, dass man der Einfachheit halber die Gesamtabbauzahl Nokia Siemens Networks zugeschlagen hat. Daraus sollte man aber nicht schließen, dass die 380 Mitarbeiter bei Enterprise nicht abgebaut werden sollen. Man rechnet also jetzt schon damit, dass der geplante Stellenabbau nicht erreicht werden kann. Ein weiterer Beleg dafür, dass Siemens weder jetzt noch in der Interims-Gesellschaft kündigt.
Grafik
(cr/iw)

So, 09.07.06: Com Struktur Deutschland
Von 18.337 Com-Mitarbeitern in Deutschland gehören 10.900 zu Carrier, 6.000 zu Enterprise, 1.437 zu Central Functions. Von den Central Functions werden rechnerisch 927 zu Carrier und 510 zu Enterprise zugeordnet.
Grafik
(cr/iw)

So, 09.07.06: Com Struktur Mch H
Von 3916 Com-Mitarbeitern in Mch H gehören 1636 zu Carrier, 1180 zu Enterprise, und 1100 zu Central Functions. Von den Central Functions werden rechnerisch 709 zu Carrier und 391 zu Enterprise zugeordnet.
Grafik
(cr/iw)

So, 09.07.06: Personalentwicklung Mch H
Wir haben aktuellen Entwicklungen der Auflösung des Standortes München Hofmannstraße betrachtet und die zugehörige Grafik vom Artikel "Schleichende Standortauflösung" vom 27.05.06 aktualisiert.
Grafik
(cr/iw)

Fr, 07.07.06: Mobber machen sich Schadensersatzpflichtig
Leider müssen wir das Thema Mobbing schon wieder thematischieren. Im Rahmen der beE-Angebote wollen einige Vorgesetzte der Freiwilligkeit der Mitarbeiter mit Drohungen nachhelfen. So wird z.B. gesagt, Sie bekommen eine Arbeit, der Sie nicht gewachsen sind, oder weniger Gehalt oder ... Auch nicht endendes Nachfragen und nerviges Drängen, endlich in die beE zu verschwinden, kann den Tatbestand des Mobbing erfinden. Höfliches Nachfragen ja, aber kein unter Druck setzen. Sagt ein Mitarbeiter endgültig "Nein" zu diesen Angeboten, ist dieses "Nein" zu akzeptieren.

Fakt ist, Mobber machen sich strafbar. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen. Mobber machen sich nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (LAG Hessen, Urteil vom 07.03.2006, Az.: 7 Sa 520/05) Schadensersatzpflichtig. Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer wegen Mobbing fristlos gekündigt. Da er erst neun Monate nach dieser Kündigung einen neuen Arbeitsplatz fand wurde der mobbende Personalleiter verurteilt, den Verdienstausfall in voller Höhe zu ersetzen. Die Schadensersatzpflicht sei, so das Gericht, nicht auf die Zeit bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist begrenzt. Eine solche Haftungsbeschränkung gelte nur im Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien selbst. Also, mobbende Vorgesetzte, dies kann teuer werden und zwar für den eigenen Geldbeutel, abgesehen davon, dass eine Verurteilung wegen Mobbing auch zu einer Kündigung führen kann.
Mobbing - eine Straftat
(iw)

Fr, 07.07.06: Verwirrung - wo man hinsieht
Siemens hat es mal wieder geschafft. Die Mitarbeiter sind total verwirrt und verunsichert. Zuerst wird ein Betriebsübergang zu Nokia Siemens Networks angekündigt und als historischer Deal vorgestellt. Betriebsübergang zum 01.01.07. Das schlechteste ist das nicht haben viele gesagt, doch dann kam der Hammer. Kaum war das Wort Nokia Siemens Networks ausgesprochen wurde den Aktionären schon versprochen 10 bis 15 Prozent der Stellen einer Firma, die es noch nicht einmal gibt, abzubauen.

Die nächste Verwirrung: Welche Produkte fallen den Synergieeffekten zum Opfer? Weiß man noch nicht so genau, heißt es, dies prüfen gerade irgend welche Expertenteams. Termindruck im Alltag. Das muss unbedingt heute fertig werden, ein Produkt, das es morgen vielleicht gar nicht mehr gibt? Das einzige was man weiß: Stellenabbau und höchste Motivation der Mitarbeiter ist erforderlich. Das Management verschwendet nicht einen Gedanken, wie das alles unter einen Hut zu bringen ist. Ist ja auch nicht so wichtig. Klaus Kleinfeld hat gesagt, der Deal ist historisch. Das muss wohl reichen.

Dann kam fast zeitgleich die Meldung für Enterprise. Ihr werdet auch verkauft, nur an wen wissen wir nicht, verbunden mit der beschwichtigenden Zusage, wir suchen ein Unternehmen mit Zukunft. Aus der Presse bzw. übers NCI erfahren die Mitarbeiter dann, dass es Avaya oder Nortel sein könnte und in diesem Konjunktiv leben die Enterprise Mitarbeiter seit dem, stark verunsichert und beunruhigt, was aus ihnen werden wird. Und um die Beunruhigung zu krönen wird gesagt, ihr werdet zwischengelagert.

Kaum hatten die Mitarbeiter begriffen, dass sie nach NoSiNet ausgelagert werden, kommt die Meldung auch Com Carrier wird zwischen gelagert, damit ein Klaus Kleinfeld beide ungeliebten Bereiche nicht mehr in das neue Geschäftsjahr mitführen muss und sich als glänzender Problemlöser auf der Siemens Hauptversammlung 2007 feiern lassen kann. Doch gleicht er nicht eher einem Problemlöser, der die Probleme einfach unter den Teppich kehrt?

Dann kam Schlag auf Schlag, eigentlich so zwischendrin, wohl dem Trägheitsgesetz des Stellenabbaus folgend, der einmal im Rollen nicht den gegebenen Umständen anzupassen ist, ein IA/SP auf den Tisch, dem man es ansieht, dass er vor dem bekannt werden der diversen Betriebsübergänge zusammengeschustert wurde. Die Folge, der IA/SP steckt voller Fehler, die Daten in diesem IA/SP stimmen mit der realen Entwicklung nicht überein. Man hatte sich nicht die Mühe gemacht ihn anzupassen. Wozu auch. Es geht ja nur um Mitarbeiter. Verwirrung. Wann kann man in die beE wechseln? Wo ist die angesiedelt? Eigentlich will ich gar nicht in die beE. Und letztlich kommt die Haltung heraus: Ihr könnt mich mal - was in dieser Situation nicht die Schlechteste ist.
(iw)

Do, 06.07.06: Break-Out-Session
Vorgestern las ich mal wieder (ich kann es einfach nicht lassen) in Klaus Kleinfelds Blog. Da stand es, das Wort Break-Out-Session. Beeindruckend klingt das, man muss es sich einmal richtig genießerisch auf der Zunge zergehen lassen wie ein leckeres Eis: "Break-Out-Session".

Das musste ich genauer wissen. Warum machen wir das nicht in unserer Abteilung und was ist das überhaupt? Haben wir etwas verpasst, sind wir etwa nicht up-to-date, nicht innovativ genug? Wir müssen das Thema proaktiv angehen, damit wir mit der Konkurrenz mithalten können.

Die Kollegen waren genauso unwissend wie ich, keiner hatte schon einmal etwas von einer "Break-Out-Session" gehört. So befragte ich die Wikipedia, aber diese musste passen, obwohl mein Freund google 144.000 Treffer für "Break-Out-Session" meldete. Keine Panik dachte ich und sah im leo (www.leo.org) nach. Break out - Ausbruch, session - Sitzung, eine Ausbruchsitzung also. Merkwürdig. Wer bricht aus, von wo und warum?

Ich fragte, als wir unsere Besprechung abhielten, ob das jetzt eine "Break-Out-Session" wäre. Keiner wusste es. Ich ging nach Hause und grübelte die halbe Nacht - Selbst das Fußballspiel konnte mich nur kurz ablenken. Am nächsten Morgen ließ mich auch noch das Oxford English Dictionary im Stich. Also setzte ich einen Denglisch-Spezialisten darauf an. Der schaute erstaunt, das Wort hatte selbst er noch nicht gehört.

Ich war nahe dran, direkt bei KCK nachzufragen, als mich endlich die erlösende E-Mail erreichte: "Break-Out-Sessions" sind meist parallel zu einer Tagung stattfindende Vorträge bzw. Workshops, in denen sich die Teilnehmer der Tagung zu Schwerpunktthemen, je nach persönlichem Interesse, informieren können. Also nur Schaumschlägerei - wir machen das doch dauernd - "Break-Out-Sessions". Nur gut, dass wir jetzt auch wissen, wie es heißt.

Es grüßt Euch Euer Bartolomäus Bissig

Do, 06.07.06: Nicht von Gerüchten verunsichern lassen
Es werden Gerüchte gestreut, dass Empfänger der "blauen Briefe" bzw. bestimmte Carrier-Abteilungen, die die gleichen Produkte haben wie Nokia, nicht in die Interims-Gesellschaft übergehen dürfen.

Lasst euch von solchen Gerüchten nicht verunsichern, sie sind völlig aus der Luft gegriffen. Wie wir am Sonntag, dem 2.7.06 bereits geschrieben haben, geht bei einem (Teil-)Betriebsübergang wie der Name schon sagt ein Betrieb bzw. ein Teilbetrieb als Ganzes über. Einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen vom Betriebsübergang auszunehmen wäre nur möglich, wenn man sie vorher aus diesem Betrieb heraus versetzt. Dabei hätte der Betriebsrat aber ein Mitbestimmungsrecht. Die Gründung eines fiktiven Betriebes, der diese Mitarbeiter aufnehmen und dann per Betriebsschließung "entsorgt" werden könnte, scheitert am fehlenden Betriebszweck.

Also noch einmal: Empfänger der "blauen Briefe" bzw. einzelne Carrier-Abteilungen können nicht vom Betriebsübergang ausgeschlossen werden.
(cr)

Do, 06.07.06: Über Abfindung, beE und Kündigungsdrohungen
Auch Mitarbeiter, die keinen blauen Brief bekommen haben, beschäftigt der anhaltenden Stellenabbau intensiv. Jedem ist wohl inzwischen klar, dass die Auswahl der Mitarbeiter ausschließlich von Faktoren abhängt, die man selbst nicht beeinflussen kann. Wer weiß schon, ob das Produkt, an dem man heute mit vollem Einsatz arbeitet, nicht morgen irgendwelchen Synergieeffekten zum Opfer fällt. Auch in dieser Kündigungswelle haben Mitarbeiter einen blauen Brief erhalten, die fest davon überzeugt waren, dass sie es nie treffen wird.

Deshalb haben einige Mitarbeiter an NCI die Frage gestellt, ob es möglich ist, das man eines Tages ohne Abfindung gehen muss. Ist das jetzige Angebot das letzte? Hier ein klares Nein. Solange Firmen, egal ob sie Siemens, xy GmbH oder NoSiNet heißen, Stellen abbauen, wird es Angebote zu Aufhebungsverträgen mit Abfindung und höchstwahrscheinlich auch Beschäftigungsgesellschaften geben. Die Sorge am Ende gar nichts mehr zu bekommen ist unbegründet, außer man kündigt selbst oder man hat sich selbst in Unkenntnis seiner Rechte ins Abseits geschossen.

Angebote sind keine soziale Tat, sondern die Firma will was
Um hinter das Geheimnis der eifrigen Firmenangebote zu bekommen, muss man die Frage: Warum kündigt die Firma nicht einfach, sondern bietet überhaupt finanzielle Entschädigungen an, näher betrachten.

Eins ist sicher, die Firma macht diese Angebote nicht aus Selbstlosigkeit oder aus sozialer Verantwortung. Sie will etwas von den Mitarbeitern. Sie will, dass sie gehen und sie will, dass die gehen, die sie aussucht.

Gesetz verbietet Kündigung nach Gutsherrenart ...
Hier beginnt das Problem des Arbeitgebers. Kündigt er muss er die Bestimmungen des Kündigungsschutzgesetzes befolgen, ansonsten ist die Kündigung unwirksam. Wenn er aber nach den im Gesetz vorgeschriebenen Kriterien kündigt, bekommt er die Mitarbeiter, die er loswerden will, nicht los. 2003 hatte Siemens noch gehofft, dass die Mitarbeiter von diesem Kündigungsschutzgesetz nichts wissen und daher keine Klage erheben. Gut für die Mitarbeiter und Pech für Siemens: Die Mitarbeiter erfuhren rechtzeitig von ihrem Recht, erhoben Klage und gewannen ihre Kündigungsschutzprozesse. Seit dem weiß Siemens, dass dieser einfache Weg nicht gangbar ist.

... darum muss Siemens auf Angebot und Nachfrage setzen
Siemens bekommt die angesprochenen Mitarbeiter nur los, wenn sie sie dazu bringt, ihr Arbeitsverhältnis freiwillig per Unterschrift zu beenden. Deshalb bietet Siemens Aufhebungsverträge und die beE, intern auch Entsorgungsgesellschaft genannt, an und droht gleichzeitig mit Kündigung, die sie arbeitsrechtlich gar nicht so durchziehen kann. Da der Arbeitgeber es nicht alleine schafft ausreichend den Kündigungsdrohdruck zu verbreiten, hat ihn der GBR ein wenig unterstützt, damit es mit der erzwungenen Freiwilligkeit auch klappt, obwohl auch der GBR weiß bzw. wissen sollte, das Kündigung nach Gutsherrenart nicht möglich ist. Er hat es zugelassen, die Konditionen evt. Kündigungen im Dunkeln zu lassen, den unklare Verhältnisse erzeugen Unsicherheit.

Drohen kann man nur dem Unwissenden
Die Kündigungsdrohung greift jedoch nur teilweise, weil die Mitarbeiter inzwischen wissen, dass Entlassungen nach Portfolioaspekten der Prüfung durch das Arbeitsgericht in den seltensten Fällen standhalten. Außerdem wäre es eine Ungleichbehandlung, wenn einigen Mitarbeitern vor einer evt. Kündigung eine beE/Aufhebungsvertrag angeboten wird, anderen nicht. Das gefällt keinem Richter. Auch das ist ein Hinweis darauf, dass Siemens nicht kündigen wird. Diese Aspekte sollte man sich immer und immer wieder bewusst machen, wenn man vor der Entscheidung steht: "Siemens ist derjenige, der etwas will, nämlich dass ich gehe."

beE - das Angebot mit psychologischer Wirkung
Das beE-Angebot wirkt vor allem psychologisch. Zwei Jahre wird die Arbeitslosigkeit hinaus geschoben. Das beruhigt. Es gibt ein trügerisches Sicherheitsgefühl. Denn die Erfahrung zeigt, dass man entweder bald einen neuen Job findet oder gar keinen. Nicht die zwei Jahre sollte man betrachten, sondern seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Abfindungen können bei Stellenabbau vom BR erzwungen werden
Schon allein aus obigen Überlegungen heraus, kann man die Frage, wird es auch in Zukunft Abfindungen geben mit ‚ja' beantworten.

Es gibt aber noch einen weiteren Aspekt. Das Betriebsverfassungsgesetz schreibt vor, dass im Falle von beabsichtigten Massenentlassungen (mehr als 30 Arbeitnehmer) ein Interessenausgleich für die Mitarbeiter mit dem Betriebsrat zu versuchen ist und ein Sozialplan abzuschließen ist (§111 ff BetrVG). Der Sozialplan ist erzwingbar. D.h. wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber nicht einigen, dann legt ein Richter den Sozialplan, d.h. mindestens die Höhe der Abfindungen fest. Und diese Höhe bestimmt sich aus den vorausgegangenen Sozialplänen.

Abfindungen vor Gericht - aber hier wäre es besser um den Arbeitsplatz zu streiten
Und nebenbei bemerkt. Im Falle einer Kündigung kann man auch vor Gericht Abfindungen aushandeln.

Zusammengefasst
Eine Abfindung wird es immer mindestens geben, wenn der Arbeitgeber entlassen will. Eine beE liegt im Interesse des Arbeitgebers, weil er über sie die Mitarbeiter entsorgen kann, die er per Kündigung nicht los bekommt.

Freie Entscheidung
Es hängt von der Entscheidung des Mitarbeiters ab, ob er das beE-Angebot annehmen will oder nicht. Wenn er es sich leisten kann, warum nicht, wenn er den Arbeitsplatz zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt, muss er sich sehr genau überlegen, ob er seinem Unternehmen "Arbeitplatz" das hohe Risiko der Insolvenz nach 24 Monaten zumuten will.
(iw)

Do, 06.07.06: Nachtrag zum tariflichen Kündigungsschutz
Am 3.7.06. haben wir über den tariflichen Kündigungsschutz berichtet und dabei nur die Daten für Bayern genannt. Da Tarifverträge Bundesland bezogen sind, gelten für andere Bundesländer andere Altersgrenzen für tariflichen Kündigungsschutz. Wir bedanken uns bei den Kollegen außerhalb Bayerns, die uns darauf aufmerksam gemacht haben. Die Altersgrenzen könnt Ihr hier nachlesen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass sich in der Tabelle auf der IG Metallseite ein Fehler eingeschlichen hat. Für Bayern muss es heißen: 55/50 und 10/15 (nicht 15/10). Wir haben das der IG Metall bereits mitgeteilt.
(iw)

Do, 06.07.06: Bestnoten für ältere Mitarbeiter
Nach einer Umfrage des Forsa-Instituts bei 500 Firmenchefs, haben 70 Prozent der befragten Unternehmer sehr gute bis gute Erfahrungen mit älteren Mitarbeitern gemacht. Die Stärken der Mitarbeiter der "Generation 50 plus", liegen in der Erfahrung, Kompetenz und Zuverlässigkeit. Nur vier Prozent der Befragten berichteten von weniger guten bzw. schlechten Erfahrungen. Angesichts dieser Umfrageergebnisse ist es unverständlich, dass mehr als ein Drittel der Unternehmen dem Jungendwahn verfallen ist und keine Arbeitnehmer über 50 einstellen wollen.
Artikel: businessportal24
(kb)

Mi, 05.07.06: Stellenabbau bei SBS
Unter Berufung auf ein internes Papier berichtet die "Welt", dass bei SBS bereits betriebsbedingte Kündigungen und Lohnkürzungen von 10% vorbereitet würden. Lezteres könnte auf einen Ergänzungstarifvertrag mit der IG Metall hindeuten. Dieser würde aber nur dann Sinn machen, wenn die Zukunft der SBS-Mitarbeiter dadurch gesichtert wird. Lohnkürzung, um leichter verkaufen zu können, kann nicht im Interesse der Mitarbeiter liegen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich Abfindungen auf dem letzten Bruttolohn berechnen. 10% weniger Lohn bedeutet entsprechend weniger Abfindungen, wenn das bei Sozialplanverhandlungen übersehen wird.

Der Geschäftsbereich Siemens Business Services (SBS) der Siemens AG soll zum 1. Oktober reorganisiert werden. Die Bereiche Solutions (Sol) und Operation Related Services (ORS) sollen zusammengelegt und als Zentraleinheit geführt werden, sagte ein Siemens-Sprecher.
Artikel: de.internet.com
(iw)

Di, 04.07.06: Fallen für Mitarbeiter ab 55 Jahren
  1. Keine Abfindung bei beE Eintritt
  2. Mitarbeiter, die das frühstmögliche Rentenalter bereits erreicht haben, erhalten gemäß Ziffer 5.9 keine Abfindung bei Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag.
  3. Extrem schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
Was positives: Evt. besonderer Kündigungsschutz
(iw)

Di, 04.07.06: IA/SP: Aufhebungsvertrag für Mitarbeiter ab vollendeten 55. Lebensjahre
Diese können natürlich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Hier erhalten sie die Matrix-Abfindung. Der Gesamtbetrag der Abfindung, also einschließlich aller Zulagen, beträgt höchstens die Summer der Bruttomonatsentgelte, die dem Mitarbeiter nach seinem Ausscheiden bis zum Zeitpunkt des Bezuges der frühstmöglichen Altersrente zustehen würden, jedoch höchstens 250.000 Euro.



Diese Regelung führt zu folgender ernsthafter Kuriosität:
Mitarbeiter, die das frühstmögliche Rentenalter bereits erreicht haben, erhalten gemäß Ziffer 5.9 Null Euro Abfindung. Kollegen haben bereits die Klärung angestoßen.

Also Vorsicht bei der Unterschrift!
(iw)

Di, 04.07.06: IA/SP: Altersteilzeit und Vorzeitige Beendigung
Altersteilzeit
Älteren Arbeitnehmern werden gemäß Ziffer 3.4 des IA/SP Altersteilzeitverträge mit kürzest möglicher Laufzeit angeboten. Die Freistellungsphase muss spätestens im Geschäftsjahr 2006/2007 beginnen, also bis 30.09.2007. Ringtausch ist möglich.
Anmerkung: Altersteilzeitverträge bleiben von Betriebsübergängen unberührt, d.h. der neue Eigentümer tritt in die Verpflichtungen voll ein. Die ATZ-Verträge müssen erfüllt werden.

Vorzeitige Beendigung
Älteren Arbeitnehmern wird gemäß Ziffer 3.5 des IA/SP eine vorzeitige Beendigung (VB) des Arbeitsverhältnisses angeboten. Mitarbeiter, die VB in Anspruch nehmen erhalten statt einer Matrixabfindung eine VB-Einmalzahlung mit der längstmöglichen generellen Laufzeit. Übersteigt die VB-Einmalzahlung allerdings die Abfindung, die sich auch der Matrix ergeben würde, wird diese auf die Höhe der Matrix-Abfindung gekappt. Ringtausch ist möglich.
(iw)

Di, 04.07.06: IA/SP: beE für älterer Arbeitnehmer
Älteren Mitarbeitern wird auch der Wechsel in die beE angeboten. Allerdings erhalten Mitarbeiter, die zum Zeitpunkt des Eintritts in die beE das 55. Lebensjahr vollendet haben, keine Matrix Abfindung.

Falls die Mitarbeiter auf den Arbeitsplatz angewiesen sind, sollten sie sich wegen extrem schlechter Chancen auf dem Arbeitsmarkt, diesen Schritt mehr als reiflich überlegen.

Die Siemens AG verspricht zwar im IA/SP, sich um die Vermittlung älterer Mitarbeiter in der beE besonders zu bemühen, erwartet aber gleichzeitig eine erhöhte Flexibilität und Veränderungsbereitschaft dieser Mitarbeiter. Woher allerdings die Arbeitsplätze dieser Mitarbeiter kommen sollen, erklärt sie nicht. Die meisten Firmen - Siemens gehört auch dazu - stellen keine oder kaum ältere Mitarbeiter ein - im Gegenteil, sie werden überproportional häufig entlassen. In der Altersgruppe über 55 Jahre liegt die Beschäftigungsquote unter 40 Prozent.

Besonders absurd ist die Situation für Ingenieure: Fachkräfte werden zwar gesucht, immer öfters auch im Ausland. Dennoch gibt es in Deutschland mehr als 60.000 arbeitslose Ingeniuere, rund die Hälfte von ihnen sind älter als 50. Um die Situation zu entschärfen zahlt die Bundesagentur für Arbeit Lohnkostenzuschüsse an Firmen, die arbeitslose ältere Ingenieure einstellen.

Wo man hinsieht wird im Telekommunikationsbereich ausgestellt. Alle größeren Konzerne entlassen Mitarbeiter. Wieso sollten sie ausgerechnet ältere Siemens Mitarbeiter einstellen?

Angesichts dieser Situation auf dem Arbeitsmarkt, die Siemens und die IG Metall (GBR) bestens kennen, ist dieser Passus im IA/SP als Augenwischerei zu betrachten. Für die meisten Ältern wird der Weg in die beE wohl in die Arbeitslosigkeit führen, es sei denn sie erreichen danach das Rentenalter.

Ältere Mitarbeiter sollten sich also sehr genau überlegen, ob sie sich diesem Risiko freiwillig aussetzen. Interessant ist die beE also nur für Ältere, wenn die Zeit bis zum frühstmöglichen Renteneintritt überbrückt werden kann.
(iw)

Di, 04.07.06: BenQ Mobile plant Jobabbau in München
Der Handyhersteller BenQ Mobile will offenbar vor allem in seiner Verwaltung in München bis zu 330 Arbeitsplätze streichen. Nach FTD-Informationen hat BenQ-Mobile-Chef Clemens Joos einen Stellenabbau in den Werken Kamp-Lintfort und Bocholt ausgeschlossen.
Artikel:FTD
(iw)

Mo, 03.07.06: Besonderer Kündigungsschutz
Viele ältere Mitarbeiter, vermutlich alle ab 50 Jahren, haben einen blauen Brief bekommen. Unter diesen Mitarbeitern dürften viele sein, die einen Kündigungsschutz haben und davon gar nichts wissen. Daher nun diese Information.

Ist man 25 Jahre bei Siemens hat man den sog. Jubilarschutz. Dieser beruht auf einer Gesamtbetriebsvereinbarung und ist rechtlich bindend. Der Jubilarschutz besagt, dass Mitarbeiter nur dann betriebsbedingt gekündigt werden können, wenn die Firma ihnen vorher einen gleichwertigen und zumutbaren Arbeitsplatz anbietet. Lehnt der Mitarbeiter diesen ab, verliert er den Jubilarschutz. Seine guten Sozialdaten (Alter, Dienstzeit), die nach Kündigungsschutzgesetz relevant sind behält er trotzdem. Jubilare hat Siemens noch nie gekündigt.

Ist man Tarifmitarbeiter (also kein AT), 50 Jahre alt und 15 Jahre in der Firma oder 55 Jahre alt und 10 Jahre in der Firma, dann hat man tariflichen Kündigungsschutz. Damit kann man nicht rechtmäßig betriebsbedingt gekündigt werden.

Schwerbehinderte Mitarbeiter oder Mitarbeiter, die Schwerbehinderten gleichgestellt sind, können nur dann betriebsbedingt gekündigt werden, wenn das Integrationsamt zustimmt.

Mitarbeiter in Elternzeit und Mutterschutz kann ebenfalls nicht betriebsbedingt gekündigt werden.

Diesen besonderen Kündigungsschutz sollten die betroffenen Kollegen in ihre Entscheidung mit einbeziehen. Er ermöglicht es ihnen, das firmenseitige Angebot entspannter zu prüfen. Sollte die Firma widererwartend kündigen, hält dieser besondere Kündigungsschutz, wie die Erfahrung aus 2003/2004 lehrt und gerichtlich festgestellt wurde.

Der Kündigungschutz bleibt auch nach jedem der Betriebsübergänge erhalten.
(iw)

Mo, 03.07.06: TietoEnator: Guten Start
Wir wünschen unseren zu TietoEnator übergegangenen Kollegen einen guten Start!
Und Ihr wisst ja, wo NCI zu finden ist, wenn was sein sollte ...
(iw)

So, 02.07.06: Ein paar Worte ...
... zur Verleihung des Heribert-Fieber-Gedächtnispreises


So, 02.07.06: IA/SP: Kein Ausschluss vom Betriebsübergang bei Ablehnung der Angebote
Es wurde an uns die Frage herangetragen, ob Mitarbeiter, die nach Erhalt des blauen Briefes die Angebote des IA/SP ablehnen, vom Betriebsübergang in die neuen Siemens-Gesellschaften am 1.10.06 bzw. beim zweiten Betriebsübergang von dieser Gesellschaft zu Nokia Siemens Networks ausgeschlossen werden können. Sie befürchten anschließend per Betriebsschließung ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Klare Antwort: Nein, das ist nicht möglich.

Bei einem (Teil-) Betriebsübergang geht wie der Name schon sagt ein Betrieb bzw. ein Teilbetrieb als Ganzes über. Einzelne Mitarbeiter oder Abteilungen vom Betriebsübergang auszunehmen wäre nur möglich, wenn man sie vorher aus diesem Betrieb heraus versetzt. Bei dieser Versetzung hat der aufnehmende und, falls der Mitarbeiter widerspricht, auch der abgebende Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Beim ersten Betriebsübergang müsste die Versetzung aus Com heraus, z.B. zu Med, VDO oder A&D stattfinden oder in einen fiktiven Betrieb. Die Gründung des fiktiven Betriebes würde am fehlenden Betriebszweck scheitern. Damit verblieben die Mitarbeiter, die Siemens eigentlich loswerden will, in der Siemens AG. Man kann davon ausgehen, dass Siemens das nicht will.

Beim zweiten Betriebsübergang, also von der Siemens-Gesellschaft zu Nokia Siemens Networks gehen alle Betriebe der Siemens-Gesellschaft über, also auch die Mitarbeiter, die die Angebote aus dem IA/SP abgelehnt haben. Eine Abspaltung dieser Mitarbeiter in einen eigenen Betrieb dieser Gesellschaft würde ebenfalls am fehlenden Betriebszweck scheitern. Darüber hinaus wären die betroffenen Mitarbeiter nicht vollständig über die "rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen" des ersten Betriebsübergangs informiert worden. Damit würde nach §613a VI BGB die Widerspruchsfrist gegen den ersten Betriebsübergang noch nicht begonnen haben. Daraus folgt, die Mitarbeiter könnten dann noch widersprechen und verblieben damit in der Siemens AG. Auch das ist nicht im Sinne von Siemens.

Selbst wenn Siemens sich einen fiktiven Betriebszweck ausdenken und den Betrieb kurz danach schließen würde, würden die Mitarbeiter die anschließende Kündigungsschutzprozesse gewinnen. Nachweislich haben alle Mitarbeiter in diesem Betrieb einen blauen Brief erhalten, der besagt, dass die Firma sich von ihnen trennen will. Die Absicht, zu kündigen gilt vor Gericht nicht als unternehmerische Entscheidung. Damit wäre der Prozess von den Arbeitnehmern gewonnen.

Ihr könnt also davon ausgehen, dass ihr nicht von den Übergängen zu Nokia Siemens Networks ausgenommen werdet, wenn ihr die Angebote nicht annehmt.


(cr)

So, 02.07.06: IA/SP: Ringtausch
Ein Ringtausch liegt vor, wenn ein Mitarbeiter, der nicht bei Com Carrier oder Com Enterprise ist seine Bereitschaft zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags (mit oder ohne beE-Eintritt) bekundet. Sprechen keine betrieblichen Belange dagegen, kann das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden.

Der frei werdende Arbeitsplatz wird von einem Mitarbeiter besetzt, dessen Arbeitsplatz entfällt. Der Mitarbeiter muss über die entsprechende fachliche Qualifikation verfügen bzw. sie muss durch Qualifizierungsmaßnahmen von längstens 6 Monaten erworben werden können. Dabei ist der Betriebsrat zu involvieren.

Der Mitarbeiter, der die Firma verlassen möchte, muss sich nicht selbst um einen Nachfolger für seinen Arbeitsplatz kümmern. Dies ist Aufgabe der Personalabteilung unter Hinzuziehung des Betriebsrats.

Der Mitarbeiter muss einen Arbeitsplatz haben. Damit gilt das Angebot nicht für die Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang zu TietoEnator oder BenQ widersprochen haben.
(iw)

So, 02.07.06: Thema Betriebsübergang wird noch behandelt
Wie uns die Statistik unserer Homepage zeigt, seid ihr sehr interessiert am Thema Widerspruch gegen den Betriebsübergang. Wir werden uns diesem Thema rechtzeitig widmen und es ausführlich behandeln. Bis zum Beginn der Widerspruchsfrist werden jedoch noch mindestens zwei Monate vergehen, es besteht daher kein Grund zur Eile. Wir müssen uns noch mit dem Com-Stellenabbau beschäftigen und bitten euch daher noch um ein bisschen Geduld.
(cr)

So, 02.07.06: IA/SP: Härteklausel
Punkt 8 besagt, dass in Einzelfällen, in denen besondere Härten auftreten, die durch den IA/SP noch nicht abgedeckt erscheinen, Betriebsleitung und örtlicher Betriebsrat eine individuelle Lösung herbeiführen werden.

Es ist unklar, wie diese "besonderen Härten" definiert sein sollen. Da eine Schwerbehinderung oder ein Alter über 50 / 55 Jahre, in dem eine Vermittlung auf einen neuen Arbeitsplatz auch vom Arbeitsamt als unmöglich angesehen wird, bereits im IA/SP berücksichtigt sind, dürften kaum Fälle übrig bleiben, die nicht "abgedeckt erscheinen". In der Vergangenheit bestand die "individuelle Lösung" für gewöhnlich darin, dass eine Verhandlung über eine höhere Abfindung möglich war. Ein alternativer Arbeitsplatz wurde in den seltensten Fällen angeboten.
(cr)

So, 02.07.06: IA/SP: beE-Beirat ist keine Schlichtungsstelle
Abschnitt 4.9 des IA/SP setzt sich mit dem beE-Beirat auseinander. Viele haben in der Vergangenheit angenommen, der Beirat wäre eine Schlichtungsstelle. Das ist nicht der Fall, der Beirat kontrolliert lediglich die Finanzen und prüft die Berichte der beE-Geschäftsführung.

Zuständig bei Problemen, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des IA/SP auftreten ist der örtliche Betriebsrat. Bei anderen Problemen, wie z.B. Mobbing gibt es keinen, der zuständig wäre. Wenn ein solches Problem nicht direkt zwischen Mitarbeiter und beE gelöst werden kann, hilft nur der Gang zum Anwalt. Selbstverständlich versuchen wir in einem solchen Fall ebenfalls zu helfen, wenn ihr das wollt.
(cr)

So, 02.07.06: Ein Viertel der Arbeitsplätze bei BenQ bedroht
Beim Handy-Hersteller BenQ droht ein massiver Stellenabbau. "Ein Viertel der Arbeitsplätze in Deutschland ist gefährdet", berichtet die 'Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung' (kommende Ausgabe) unter Berufung auf Unternehmenskreise. BenQ-Chef Clemens Joos hat angekündigt, 500 Millionen Euro an Kosten im laufenden Jahr einzusparen, um so aus der Verlustzone zu kommen.

Als Grund werden u.a. Lieferschwierigkeiten bei den neuen Modellen angegeben. Diese werden mit der Neugründung der Firma erklärt. Tatsache ist, dass schon Siemens ständig mit "Time to Market" zu kämpfen hatte. Verantwortlich dafür waren unkoordinierte Prozesse und unklare Verantwortungsbereiche. Da das Management von Siemens nach BenQ wechselte, waren auch keine neune Impulse zu erwarten. Kein Wunder, dass es so weiter ging wie zuvor. Nun sind es wieder die Mitarbeiter, die die Folgen zu tragen haben.

Siemens sollte aus dieser BenQ Erfahrung lernen und die Bereiche bei Nokia Siemens Network endlich mit Managern besetzen, denen noch mehr einfällt als immer nur Stellenabbau.
Artikel: de.internet.com
(iw)

So, 02.07.06: Zwischenzeugnis ausstellen lassen
Da nun alle vor einer einschneidenden Veränderungen stehen, empfehlen wir: Lasst Euch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen. Dies ist auch für die Kollegen wichtig, die beabsichtigen in die beE zu wechseln.
Info dazu findet hier
(iw)

Sa, 01.07.06: IA / SP: Klagen im Zusammenhang mit dem IA / Aufhebungsvertrag möglich
Zu Punkt 4.7 und 5.13:
"Erhebt ein Mitarbeiter im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung."

Die Formulierung schließt vom Wortlaut her jeglichen Rechtsweg aus, andernfalls verliert man alle Ansprüche aus dem IA/SP.

Das ist gelinde gesagt der schlimmste Punkt dieses IA/SP. Es ist mir unverständlich, wie ein GBR, der die Verantwortung für das Schicksal von 1240 Menschen und deren Familien trägt, das unterschreiben kann. Eigentlich sollte der GBR zurücktreten.

Eine Leistungsklage führt man z.B. wenn der Arbeitgeber die Abfindung nicht oder nicht vollständig zahlt, oder wenn er den beE-Vertrag nicht einhält, d.h. keine wirklichen Vermittlungsbemühungen macht…. Nach dem Wortlaut dieser Punkte verliert man allein durch die Einreichung einer Klage am Arbeitsgericht alle Ansprüche aus dem IA/SP, also z.B. den Anspruch auf die Abfindung, auf die Erfüllung des beE-Vertrages ….

Ein solcher genereller Ausschluss des Rechtsweges ist sittenwidrig und damit nichtig, d.h. ungültig gemäß §138 I BGB. Dieser Paragraf stellt sicher, dass die Grundrechte auch im Zivilrecht ihre Wirkung entfalten können. Damit müssen auch Siemens und GBR beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen Art. 103 I GG. "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör" berücksichtigen, d.h. sie können die rechtliche Prüfung nicht generell ausschließen. Sollten GBR und Arbeitgeber hier §1a KSchG gemeint haben, sollten sie sich dringend qualifizierten Rechtsrat einholen, denn das ist etwas ganz anderes. Aufgrund der Salvatorischen Klausel (Punkt 11) bzw. §139 BGB bleibt der Rest des Interessenausgleich / Sozialplans bestehen.

Was heißt das nun? Wenn sich irgendwelche Streitfälle aus dem IA/SP, bzw. Aufhebungsvertrag ergeben, kann der Mitarbeiter klagen, ohne Ansprüche zu verlieren.

Profis hätten diesen Punkt des IA/SP wie folgt formuliert: "Greift ein Mitarbeiter eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an (z.B. Anfechtung des Aufhebungsvertrages), so wird die Fälligkeit aller Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung gehemmt. Die Leistungen werden erst mit rechtskräftiger Beendigung des Klageverfahrens fällig."
(cr)

Sa, 01.07.06: IA / SP: Rückzahlung der Abfindung
Zu Punkt 4.6 und 5.12:
Findet der Mitarbeiter nach dem Ausscheiden aus der Siemens AG einen Job bei Siemens oder bei einer 50%igen Beteiligungsgesellschaft (wie z.B. Nokia Siemens Networks, FSC…), dann muss er die Abfindung anteilig zurückzahlen. Achtung: Es muss brutto zurückgezahlt werden, vorher gingen aber Steuer / Sozialabgaben ab. Diese bekommt man natürlich nicht zurück. Es gab schon Fälle, da konnten die Betroffenen einen solchen Arbeitsplatz nicht annehmen, weil sie die Abfindung nicht zurückzahlen konnten. Man sollte dann versuchen, sich mit der Firma auf Ratenzahlungen zu einigen. Dass diese anteilige Rückzahlung der Abfindung auch für 50%ige Beteiligungsgesellschaften gilt ist neu und soll wohl sicherstellen, dass NoSiNet flexibel auf eventuell steigenden Arbeitskräftebedarf reagieren kann.
(cr)

Sa, 01.07.06: IA / SP: Besicherung Arbeitgeberdarlehen
Zu Punkt 4.5 und 5.11:
Ein Arbeitgeberdarlehen wird aufgrund des Ausscheidens nach dem IA / SP nicht vorzeitig fällig. Kann der Mitarbeiter beim Ausscheiden aus der Firma (beE) ein Siemens-Darlehen jedoch nicht (z.B. mit seiner Abfindung) zurückzahlen, dann muss er eine Hypothek auf sein Haus / Eigentumswohnung aufnehmen um die Besicherung sicherzustellen. Wer zum Zeitpunkt des Ausscheidens arbeitslos ist, wird vermutlich nicht mehr in der Lage sein, das Darlehen zurückzuzahlen. Damit droht der Verlust des Hauses/der Eigentumswohnung durch Zwangsversteigerung.
(cr)

Sa, 01.07.06: Joint Venture von Nokia und Siemens führt zu Stellenabbau bei Nortel
Was Firmen Konsolidierung nennen, nennen Mitarbeiter Entlassungen. Fast scheint dieses Wort ein Synonym dafür zu sein. Durch die angestrebte Fusion von Alcatel und Lucent sowie das Joint Venture zwischen Nokia und Siemens führt bei Nortel zu einem weiteren Stellenabbau von 1.100 Stellen. In den vergangenen Jahren hat Nortel bereits massiv abgebaut. Weitere Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe sollen Änderungen bei Pensionszahlungen bringen.

Nortel bemüht sich weiter um Siemens Enterprise. Analysten schätzen den Kaufpreis für die Siemens-Division auf 1,9 bis 2,5 Mrd. Dollar. Avaya gilt aber nach wie vor als bevorzugter Partner.
IT Times
(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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