Artikel: August 2006

Mi, 30.08.06: Siemens Österreichs GD E. im gestrigen Chat: "Bitte ... (Verhandlungen ab) … warten"!
Wer sich vom gestrigen Chat mit Generaldirektorin(GD) Brigitte Ederer Antworten auf brennende Fragen nach Personalabbau und Ausgliederungen bei COM und PSE erwartet hat, wurde von ihr neun mal mit folgendem Hinweis vertröstet: Bitte die Verhandlungen mit dem Betriebsrat oder dem Stammhaus abwarten! Frau Ederer wich damit wesentlichen Existenz-Fragen ihrer MitarbeiterInnen aus. Chat-TeilnehmerInnen bekam sogar den Eindruck, dass kritische Fragen mangels Antworten gar nicht erschienen sind. Sollten diese Chats etwa nur dazu dienen, dem Siemens Management Informationen zu verschaffen (z.B. über die „Stimmungslage der Nation“) und der Belegschaft Informationen, Diskussionen und Offenheit durch technischen SchnickSchnack nur vorzugaukeln?

Bei drei Fragen konnten wir der Frau E. jedoch konkretere Antworten entlocken:
Die wochenlangen, betriebsrätlichen Geheimverhandlungen mit der Geschäftsleitung bei COM E, C, S und IT WORX scheinen also demnach in dieser Woche ein Ende zu finden. Die Stimmung der KollegInnen in den betroffenen Bereichen ist dementsprechend am Boden. Da muss das Verhandlungsergebnis schon „bombig“ sein, wenn das Vertrauen in das Verhandlungsgeschick des zuständigen Betriebsrats und die eigenen beruflichen Zukunftsperspektiven bei COM wieder gewonnen werden soll.
NetLeiwand!

Di, 29.08.06: BenQ: Der Anfang vom Ende?
BenQ hat angekündigt, die Mobilfunksparte abzuspalten um ihr Kerngeschäft zu schützen. Das weist darauf hin, dass BenQ plant, die Mobilfunksparte ganz abzustoßen. Das Management sieht sich dem scharfen Wettkampf mit Nokia, Motorola, Samsung und Sony-Ericsson nicht gewachsen – wie vormals schon bei Siemens.

Wen wundert es, hat BenQ doch das Management von Siemens mit übernommen und versäumt, dieses rechtzeitig auszutauschen. Das Siemens-Management, das zuvor durch Fehlentscheidungen (zu spät am Markt, auf die falschen Modelle gesetzt, nicht die richtigen Prozesse benutzt, die Mitarbeiter falsch eingesetzt, …) den Mobilfunkbereich von Siemens heruntergewirtschaftet hat. Den gleichen Fehler scheint gerade Nokia Siemens Networks zu machen.
(iw)

Di, 29.08.06: Enterprise: Sicherheit von ATZ-Verträgen
Kollegen in der aktiven Phase der ATZ, die in die Siemens Enterprise Management GmbH & Co. KG mit übergehen sollen, machen sich vermehrt Sorgen darüber, was mit ihrem Vertrag, ihrer Betriebsrente passiert, wenn die neue Firma in Insolvenz geht.

Die Siemens Enterprise Management GmbH & Co. KG haftet, auch wenn sie den Siemens-Konzern irgendwann einmal verlässt (dazu wäre aber erforderlich, dass ein Käufer gefunden wird), mit ihrem gesamten Vermögen für die Forderungen der Mitarbeiter. Wenn dieses Vermögen dafür nicht ausreicht, dann ist die Firma insolvent und der Pensionssicherungsverein tritt für die bereits erworbenen Betriebsrenten-Ansprüche ein. Darüber hinaus haftet Siemens nach §613a BGB gesamtschuldnerisch mit der neuen Firma für alle Ansprüche der Mitarbeiter, die vor dem Betriebsübergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werden. Genaueres zum Thema Betriebsrente könnt ihr hier nachlesen: So, 16.07.06: Was passiert mit der Betriebsrente beim Betriebsübergang?

Die Kollegen möchten außerdem wissen, ob sie nicht sicherer sind, wenn sie dem Betriebsübergang widersprechen.

Mitarbeiter in der aktiven Phase der ATZ riskieren bei einem Widerspruch gegen den Betriebsübergang z.B. eine Versetzung zu einem weiter entfernten Standort (möglich ist bei Tarif-Mitarbeitern: bayernweit, AT: deutschlandweit). Auch eine betriebsbedingte Kündigung für Mitarbeiter in der aktiven Phase der ATZ ist möglich. In diesem Fall sind die freien passenden Stellen bei der Siemens AG, die man nach einer maximal 6-monatigen Weiterbildung ausüben könnte, ausschlaggebend für den Kündigungsschutzprozess. Raten in Bezug auf einen Widerspruch im Fall von Enterprise können wir leider nichts (siehe Artikel Mo, 28.08.06: Enterprise: Widersprechen oder nicht?), da die Zukunft von Enterprise völlig offen ist.

Einen Vordruck für einen Widerspruch (auch danach werden wir gefragt), gibt es nicht. Die wichtigsten Widerspruchsgründe gegen Versetzungen zu Enterprise bzw. gegen den Betriebsübergang haben wir hier zusammengestellt: So, 30.07.06: Handlungsoptionen für Enterprise Mitarbeiter und Mitarbeiter der Central Functions, die Enterprise zugeordnet werden .
(cr)

Mo, 28.08.06: Enterprise: Widersprechen oder nicht?
Immer wieder kommen Anfragen besorgter Kollegen, die zu Enterprise gehören und die wissen möchten, ob sie dem Betriebsübergang in die Siemens Enterprise Management GmbH & Co. KG widersprechen sollen.

Um es vorweg zu sagen: Wir können Euch weder zu- noch abraten. Es muss allein eure Entscheidung sein und es ist wie eine Entscheidung zwischen Pest und Cholera.

Die Verhandlungen mit Nortel und Avaya, die zumindest eine gewisse Chance für eure Zukunft bedeutet hätten, müssen gescheitert sein. Auch den erfolgreichen Verkauf an einen möglichen anderen Käufer (KKR, Cisco) hätte man längst bekannt gegeben. Da dies nicht geschehen ist, dürften auch diese Verhandlungen gescheitert sein, vermutlich weil sich Klaus Kleinfeld ein weiteres finanzielles Geschenk in der Höhe wie beim "Verkauf" von MD an BenQ nicht leisten kann. Eine Perspektive für Enterprise sehen wir daher im Moment nicht.

Da in der beE nach unseren Informationen erst ca. 30 Mitarbeiter angekommen sind, freiwillige Interessenten für die beE - egal woher sie kommen - generell abgewiesen werden und auch eine Warteliste für die beE existiert, ohne dass die Mitarbeiter wirklich in die beE wechseln dürfen, könnte man auf die Idee kommen, dass die Entsorgung der Mitarbeiter kostengünstiger über die Enterprise-Ausgliederung abgewickelt werden soll.

Welche Möglichkeiten habt ihr also? Eigentlich kann man auf einer solchen Grundlage, aus der Ungewissheit heraus, keine Entscheidung treffen. Dennoch steht diese Entscheidung jetzt für euch an. Nur Siemens wäre in der Lage, euch notwendigen Informationen zu geben. GBR und Betriebsrat müssen aktiv von ihrem Informationsrecht Gebrauch machen und permanent beim Vorstand, bei Klaus Kleinfeld, nachfragen. Fragt daher immer wieder beim Betriebsrat nach.

Wie auch immer ihr euch entscheidet, wir können euch nur raten, sofort mit Bewerbungen bei anderen Unternehmen anzufangen.

Wir halten diese Nicht-Information durch Siemens und das Schweigen des GBR/BR für unentschuldbar.
(iw/cr)

Sa, 26.08.06: Com: Was ist eine GmbH & Co. KG und Übersicht über bereits gegründete Gesellschaften
Um noch einmal zu veranschaulichen, was eine GmbH und eine KG ist, und wie aus den beiden Gesellschaftsformen eine GmbH & Co. KG entsteht, haben wir das einmal grafisch dargestellt.

Neu ins Handelsregister in Leipzig eingetragen wurde nun am 23.8.2006 die Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH & Co. KG. Welche Gesellschaften für die Com-Übergänge inzwischen gegründet wurden geht aus unserer zweiten Grafik hervor.
(cr)

Sa, 26.08.06: Enterprise: Aufspaltung
Zur Gründung zweier Enterprise-Interimsgesellschaften erreichte uns folgende, plausibel erscheinende Theorie:

Vor kurzen wurde bei Com in Mch H der Bereich "Direct Touch" gegründet. Dieser Bereich betreut die TOP 500 Kunden weltweit, also die großen Geschäftskunden, sog. Key Accounts. Es könnte daher folgende Aufteilung erfolgen:

Leipzig - kompletter Mittelstandsbereich
München - ausschließlich die TOP-500 und die Key Account Kunden
(cr)

Sa, 26.08.06: Com- Betriebsübergänge: Widerspruchsfrist läuft seit heute
Heute ging wohl den meisten vom Betriebsübergang in die Carrier- und Enterprise-Interimsgesellschaft betroffenen Mitarbeitern das Unterrichtungsschreiben nach §613a BGB zu. Damit läuft für sie ab heute die vierwöchige Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang - zumindest theoretisch.

Fraglich ist, ob das Schreiben als vollständige Unterrichtung zählen kann. Beispiele:
(cr)

Sa, 26.08.06: NoSiNet: Management bekanntgegeben
Siemens und Nokia gaben am Freitag die neuen Leiter der Geschäftsbereiche und der Regionen des Joint Ventures Nokia Siemens Networks bekannt. Was sofort auffällt ist, dass keine Frauen im Top-Management vertreten sind.

Was weiter auffällt ist, dass uns das Siemens-Management erhalten bleibt. Das Management, das bereits seit Jahren an der Sanierung des Com gescheitert ist. Der Markt hat sich nicht verändert, das Management bleibt gleich. Warum, so fragen wir uns, soll es dann bei NoSiNet besser werden? Wenn ich einen Handwerker beauftrage, mein Bad zu fliesen und er scheitert an dieser Aufgabe, lasse ich ihn dann weiter arbeiten? Nein, ich werfe ihn raus und beauftrage einen anderen.

Auf eine erfolgreiche Sanierung kann man nur hoffen, wenn man das komplette Siemens-Management austauscht. Habt ihr nichts aus dem BenQ-Deal gelernt? Auch da ist das Siemens-Management geblieben. Und wie sieht es jetzt dort aus?
(cr)

Fr, 25.08.06: Enterprise: Abspaltung schon seit Juni geplant
Wie wir berichteten, wurde im August sowohl in Leipzig, als auch in München eine Siemens Enterprise Communications Management GmbH gegründet. Heute erreichte uns die seltsame Nachricht, bei der am 9.8.06 in Leipzig ins Handelsregister eingetragenen Firma handle es sich in Wirklichkeit um die Siemens Enterprise Communications Manufacturing GmbH und diese wäre eine 100%ige Tochter der Siemens Enterprise Communications Management GmbH. Sie wäre weiterhin nicht als persönlich haftender Gesellschafter der Enterprise Communications Management GmbH & Co. KG vorgesehen.

Dies ist falsch. Genaue Nachforschungen im Zentralhandelsregister haben ergeben: Da Siemens nicht umsonst zwei namensgleiche GmbHs mit dem gleichen Zweck gründet, ist davon auszugehen, dass Enterprise entweder unmittelbar nach oder gleichzeitig mit dem Betriebsübergang am 1.10.06 aufgespaltet wird. Da die Firmen ihren Sitz in Leipzig und München haben, liegt es nahe, anzunehmen, dass der ostdeutsche Teil (Magdeburg, Berlin, Cottbus, Dresden, Leipzig, Chemnitz und Erfurt) in die Leipziger Firma übergehen wird, alle anderen Betriebe in die Münchner GmbH & Co. KG.
(cr)

Di, 22.08.06: ERA: Tabellen mit Bewertungsmerkmalen
Wie wir heute erfahren haben, sind die Tabellen mit den Bewertungsmerkmalen für ERA (für NRW und das Gebiet der SW_Metall) im Intranet bei CP nur noch mit Passwort zugänglich.

Ihr findet die Tabelle für Baden-Würtemberg aber auch unter folgendem link im Internet: Entgeltrahmen-Tarifvertrag vom 16_09_2003 (interessant sind Seite 30-35). Die Tabelle für NRW findet ihr unter diesem Link: TARIFKARTE 2006 (dort auf Seite 7).

Druckt euch diese Tabellen vorsichtshalber aus. Man weiß nie, wie lange diese Links erreichbar sind.
(cr)

Di, 22.08.06:
Scarlett Hazeltine von Droste-Schattenburg, eine weitere langjährige Mitarbeiterin in Tarifgruppe VII/4 hat gerechnet: bei meiner derzeitigen Gehaltszusammensetzung ergibt sich für mich bei einer Eingruppierung in
ERA-Gruppe Verlust nach 8 Jahren Überschreiterzulage nach 8 Jahren Verlust nach 8 Jahren,
wenn die Überschreiterzulage nach 5 Jahren ersatzlos wegfällt
10A -34.862,85 589,92 -55.487,25
11A -34.552,04 84,65 -37.511,66
12A -13.716,70 0,00 -13.716,70

Selbst wenn ich annehmen würde, mein derzeitiges Gehalt wird für die nächsten acht Jahre eingefroren, dann würde ich mich mit ERA bei einer Eingruppierung in 10A schlechter stellen.
(cr)

Di, 22.08.06: Woher kommt ERA?
"Welcher Arbeitgeber hat sich das ausgedacht? Und warum unterschreibt die Gewerkschaft einen solchen Tarifvertrag?" fragt Scarlett Hazeltine.

Diesmal sind die Arbeitgeber unschuldig, die IG Metall hat sich ERA ausgedacht und zwar schon im Jahr 1979. Sie möchte die Vergütungsregelungen für Arbeiter und Angestellte in Lohn- und Gehaltstarifverträgen in einem einheitlichen Tarifvertrag zusammenfassen. Da die Gewerkschaft rein aus dem Arbeiterbereich kommt hat sie natürlich keine Ahnung, welche Tätigkeiten ein Angestellter durchführt und wie diese bewertet werden müssen. Eine direkte Einladung an den Arbeitgeber, willkürlich eine für ihn möglichst kostengünstige Eingruppierung durchzuführen.

Insbesondere der Bereich Softwareentwicklung und -Test scheint an der IG Metall spurlos vorbeigegangen zu sein. Die IT erschöpft sich für die Gewerkschaft im Aufbau und der Administration von IT-Systemen. Schön für die Admins unter uns. Als Entwickler findet man sich bestenfalls wieder, wenn man auf Hardware spezialisiert ist, Orientierungsbeispiele für Softwareentwickler und -Tester fehlen vollständig.

In NRW und im Gebiet der Südwest-Metall existieren wenigstens Tabellen, mit deren Hilfe man die Merkmale der Tätigkeit einer Bewertung unterziehen und durch ein Punktesystem anschließend eine Zuordnung zu einer der 14 ERA-Gruppen in NRW (17 ERA-Gruppen bei der SW-Metall) durchführen kann. Aber dazu hat es in Bayern nicht gereicht.
(cr)

Di, 22.08.06: Betriebsratsformular für Widerspruch gegen ERA-Eingruppierung
"Eine Eingruppierung in 10A und 11A ist für mich inakzeptabel", so Scarlett Hazeltine weiter "Wie kann ich erreichen, dass ich richtig, also in 12A eingruppiert werde? Dann muss ich zwar immer noch einen Verlust hinnehmen, das ist ärgerlich, aber das lässt sich aufgrund des ERA-Tarifvertrages leider nicht vermeiden."

Der erste Schritt ist, das Formular des Betriebsrates zur ERA-Eingruppierung auszufüllen. Hilfreich dazu ist der letzte EFA-Gesprächsbogen. Man sollte dabei auf Formulierungen achten, die in den Tabellen der Bewertungsmerkmale für ERA aufgeführt sind, auch wenn sie für Bayern nicht gelten. Zu finden sind diese auf der Intranet-Seite von CP (nur Siemens intern aufrufbar. Bei der IG Metall sollten sie auch vorhanden sein, diese hält so etwas allerdings - wie auch den Tarifvertrag (den findet man ebenfalls bei CP) - für gewöhnlich geheim. Die Überprüfung der Eingruppierung durch den Betriebsrat, der in den 12 Wochen ab 1.10.06 erfolgt, sollte zumindest eine Eingruppierung in 10A verhindern.
(cr)

Di, 22.08.06: Klageweg bei Falsch-Eingruppierung in ERA
Sollte die ERA-Gruppe, in die Scarlett Hazeltine dann eingruppiert wird, immer noch nicht 12A sein, dann folgt der zweite Schritt, denn beim Geld da hört ja bekanntlich die Freundschaft auf. Wenn der Arbeitgeber nicht Willens ist, Scarlett Hazeltine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechend zu beschäftigen, ihr also willkürlich eine "minderwertige" Aufgabe gibt um sie dann abgruppieren zu können, dann muss sie das nicht akzeptieren. Sie wäre in der Lage, anspruchsvollere und verantwortungsvollere Aufgaben zu übernehmen, sonst hätte man Scarlett nie in Gruppe VII eingruppiert. Der Arbeitgeber beschäftigt sie folglich nicht vertragsgemäß, wenn eine Eingruppierung in 11A (oder niedriger) nach der ihr zugewiesenen Aufgabe richtig wäre. Scarlett Hazeltine könnte also als Nächstes eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung, ersatzweise Eingruppierung in ERA-Gruppe 12A, erheben.
(cr)

Di, 22.08.2006: Siemens Österreich: „Together am Tellerrand“
Geht man in eine der Kantinen von Siemens Österreich muss man sich erst einer Art Gehirnwäsche unterziehen nach dem Motto „Wie gut es uns doch eigentlich geht!“. Auf Plakaten am Weg findet der/die hungrige Siemens Beschäftigte zunächst geistige Nahrung: In Form von Phantasie-Landkarten Marke „Together“ wird etwa ein erfrischendes Bad im „Ozean der Möglichkeiten“ angeboten, dessen Unterwasser-Welt sich uns erst durch das Zusammengehen mit VA Tech aufgetan habe. Neuerdings wird leichte Kost Marke „Tellerrand“ als Vorspeise geboten, die uns allerdings bis auf den Esstisch verfolgt. Hier werden wir unermüdlich an unsere neuen Chancen durch die EU-Erweiterung erinnert „Weil junge Leute (dadurch) einfach mehr Perspektiven haben.“

Kommt man dann zur Hauptspeise, ist die Realität meist schwer verdaulich:

Siemens Elin: 250 MA sollen per Sozialplan gehen. NCI-Meldung vom 09.05.06
Siemens I&S: 20 MA sollen per Sozialplan gehen. NCI-Meldung vom 09.05.06
COM E: 160 MA sollen per Sozialplan gehen und der Rest ausgegliedert werden.  
Com C: 15 MA sollen per Sozialplan und der Rest zu NSN (über-)gehen.  
PSE-Österreich: 120 MA sollen ausgegliedert werden. PSE-BR-Info
PSE-International: 500 MA sollen ausgegliedert werden. PSE-BR-Info

Macht zusammen (oder moderner „together“) 1065 namentlich genannte MitarbeiterInnen, von denen sich die Siemens AG Österreich zur Zeit offensichtlich trennen will. Da fällt es beim Schauen über den Tellerrand schwer, noch daran zu glauben, dass "Europa … das erfolgreichste Friedens-, Wohlstands- und Sozialprojekt unserer Zeit“ ist und bleibt, wie uns die Initiatoren von „Tellerrand“ glauben machen wollen. Schließlich raufen sich jetzt schon etwa 9 bis 10 arbeitslose EDV-TechnikerInnen in Wien um eine offene Stelle in dieser Branche.
NetLeiwand

Mo, 21.08.06: Carrier: Siemens Networks Management GmbH gegründet
Bei einer Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens einer der Gesellschafter unbeschränkt mit seinem Vermögen (Komplementär). Dieser Komplementär kann auch eine GmbH sein. In diesem Fall entsteht eine GmbH & Co. KG. Die übrigen Gesellschafter der KG (Kommanditisten) haften nur mit ihrer Einlage.


Die Interimsgesellschaft soll die Siemens Network GmbH & Co. KG werden. Der erste Schritt dazu ist die Gründung einer GmbH. Diese wurde nun am 14.8.2006 unter dem Namen Siemens Networks Management GmbH unter der Handelsregisternummer HRB 163416 beim Amtsgericht München eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist München, St.-Martin-Str. 76. Geschäftsführer der GmbH sind Joachim Malterer und Christian Unterberger.

Uns fällt auf, dass der Sitz der GmbH in der Martinstraße eng gekoppelt ist mit den mobilen Netzen. Wenn das Festnetzgeschäft nicht so läuft, wie sich NoSiNet das vorstellt, kann dieser Teil leicht abgetrennt werden.
(cr)

Mo, 21.08.06: Enterprise: Siemens Enterprise Communications Management GmbH gegründet
Am 14.8.2006 wurde die Siemens Enterprise Communications Management GmbH unter der Handelsregisternummer HRB 163415 beim Amtsgericht München eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist München, Hofmannstraße 51. Diese Gesellschaft soll der Komplementär, also der persönlich haftende Gesellschafter der Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG (= Enterprise-Interimsgesellschaft) werden. Geschäftsführer der GmbH sind Robert Streicher und Jörg Weber.

Wir fragen uns, warum die am 9.8.06 unter der Handelsregisternummer HRB 22594 beim Amtsgericht Leipzig neu eingetragene Siemens Enterprise Communications Management GmbH gegründet wurde. Zwei GmbHs für den gleichen Zweck werden nicht benötigt. Ist bereits jetzt eine Aufspaltung der Enterprise-Interimsgesellschaft geplant?
(cr)

So, 20.08.06: Beschlussverfahren wegen unklarer Rechtslage im Betrieb Carrier Mch H eingeleitet
Am 18.8.2006 hat Christine Rosenboom zusammen mit zwei weiteren Mitarbeitern über unseren Rechtsanwalt Nils Pütz ein Beschlussverfahren zur Einsetzung eines Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl im Carrier Betrieb Mch H am Arbeitsgericht München eingeleitet.

Wenn der Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt oder nicht richtig zusammengesetzt ist, sind alle Betriebsratsbeschlüsse und Handlungen des Betriebsrats (Widersprüche gegen Versetzungen und Kündigungen, Betriebsvereinbarungen etc.) unwirksam. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Arbeitgeber sich damit einverstanden erklärt, den Betriebsrat anzuerkennen. Der Betriebsrat kann nur von der Belegschaft durch eine Wahl legitimiert, nicht aber vom Arbeitgeber eingesetzt werden. Führt man keine Betriebsratswahl durch, wäre der Betrieb Carrier Mch H nach 6 Monaten möglicherweise ein betriebsratsloser Betrieb.

Daher sind wir zusammen mit unserem Rechtsanwalt zu der Überzeugung gekommen, dass die Frage, ob im Betrieb Carrier Mch H eine Betriebsratswahl stattfinden muss oder nicht, im Vorfeld gerichtlich geklärt werden muss, um Rechtssicherheit für die Mitarbeiter zu bekommen.

Im Interessenausgleich zur Betriebsabspaltung und in der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung Carrier haben GBR und Arbeitgeber festgestellt, dass eine Betriebsratswahl aufgrund von §21a I 2 BetrVG - auch im Carrier Mch H - geschehen muss. Daraufhin wurden in allen neu gebildeten Enterprise Betrieben und in fast allen Carrier Betrieben unverzüglich Betriebsratswahlen eingeleitet.

Ein Antrag der NCI-Betriebsräte, einen Wahlvorstand auch im Carrier Betrieb Mch H einzusetzen, wurde durch den Betriebsrat Mch H abgelehnt. Der Betriebsrat Mch H beschloss nach Konsultation eines Rechtsanwaltes, dass er keine Betriebsratswahl durchführen will. Daraufhin haben Arbeitgeber (CP G AR 1) und GBR bekannt gegeben, auf die Betriebsratswahl im Carrier Mch H zu verzichten. Eine Begründung dafür haben GBR und Arbeitgeber nicht abgegeben.

Wir ließen die Argumente des vom BR Mch H beauftragten Rechtsanwalts und unsere eigenen Argumente durch unseren Rechtsanwalt prüfen. Dieser kam zu der Auffassung, dass gemäß §21a I 2 BetrVG eine Betriebsratswahl im Carrier Mch H stattfinden muss. Da die Folgen für die Mitarbeiter schwerwiegend sind, wenn der Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt ist, müssen diese beiden gegenteiligen Rechtsmeinungen vor Gericht vorgelegt und die Sachlage von einem unabhängigen Richter geklärt werden.
(cr/iw)

So, 20.08.06: Lage des österreichischen Arbeitsmarktes für EDV-TechnikerInnen nach wie vor schlecht
Kündigungen (etwa durch Siemens) können in Österreich u.a. dann erfolgreich angefochten werden, wenn sie „sozial ungerechtfertigt“ sind, d.h. „wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigen“. Das ist u.a. dann der Fall, wenn ein gerichtlich bestellter Gutachter feststellt, dass die Lage am lokalen Arbeitsmarkt eine längere Arbeitslosigkeit für die jeweilige Klägerin erwarten lässt. Wie sieht aber derzeit die Arbeitsmarktlage für EDV-TechnikerInnen aus?

Wir haben beim AMS (Arbeitsmarktservice) Ende Juni 2006 nachgefragt und die folgende Statistik über vorgemerkte arbeitslose EDV-TechnikerInnen im Verhältnis zu gemeldeten offenen Stellen für EDV-TechnikerInnen geordnet nach Bundesländern erhalten: Details hier

Aus der Statistik kann man folgendes herauslesen:
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich jedoch die österreichische EDV-Arbeitsmarktlage laut AMS leicht gebessert:
Im Juli 2005 meldete das AMS österreichweit noch 8 bis 9 arbeitslose EDV-TechnikerInnen auf eine offen Stelle. Doch auch hier gilt grundsätzlich: „Glaube nie einer Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast!“ Denn gerade vor österreichischen Nationalratswahlen (heuer am 1. Oktober 2006) werden vom AMS gern ein paar 1000 Arbeitslose aus der Statistik herausmanipuliert. Jüngste illegale Praxis des AMS ist es, Langzeitarbeitlose an sogenannte „gemeinnützige Beschäftigungsprojekte und sozial-ökonomische Betriebe“ zu vermitteln, um sie aus der Statistik herrauszubringen. Dort erhalten sie in etwa das bisherige Arbeitslosengeld als „Gehalt“ und die Suche nach Stellen gilt hier als ihre „Arbeit“. Wer nicht folgt, dem wird das Arbeitslosengeld gestrichen: Die Zahl der illegalen Sperren ist unter Wirtschaftsminister Bartenstein bereits auf 80.000 gestiegen.

Mehr dazu unter: Arbeitslosennetz
NetLeiwand !

Fr, 18.08.06: ERA-Gehaltsentwicklung - ein Geschenk für den Arbeitgeber

Erst-Eingruppierung in ERA-Gruppen
Betrachten wir einen langjährigen Mitarbeiter in Tarifgruppe VII/4 in Bayern. Nennen wir ihn einmal Otto Gebühr. Dieser hat derzeit ein Grundgehalt von € 4302.-. Erreicht Otto in allen Beurteilungsmerkmalen seiner Leistungsbeurteilung Beurteilungsstufe C (Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen), dann hat er 50 Punkte und damit beträgt seine Leistungszulage 50*0,19% = 9,5% des Grundgehaltes, also € 408,69. Nehmen wir mal an, die Firma wusste früher einmal Ottos Mitarbeit zu schätzen, dann hat er nach diversen Streichungen vielleicht noch eine Sonderzulage von € 150.- und käme damit derzeit auf ein Gehalt von € 4860,69.

Folgende Tabelle zeigt nun, wie sich die ERA-Erst-Eingruppierung auf die Zusammensetzung des Gehaltes von Otto bei unveränderten Leistungspunkten auswirken wird:


* Minimum aus ( 10% von ( bisheriges Grundgehalt + bisherige Leistungszulage) ; Bisheriges Gehalt - (Grundgehalt(ERA) + Leistungsabhängiges Entgelt(ERA)))

Egal, wo Otto eingruppiert wird, zunächst fällt ihm kein Unterschied zu seinem bisherigen Gehalt auf. Der fehlende Betrag wird ja durch ERA-Ausgleichszulage und ggf. Überschreiterzulage auf sein bisheriges Gehalt aufgestockt. Das böse Erwachen folgt erst in den nächsten Jahren, wenn Otto feststellt, wie sich nun sein Gehalt weiter entwickelt.

Ohne Abgruppierung ist eine ERA-Ersteingruppierung für unseren Otto Gebühr leider nicht zu machen. Am nächsten kommt er seinem bisherigen Gehalt in der Gruppe 12B, dies wäre "nur" mit einer Abgruppierung um € 163,89 bzw. 3,37% verbunden. Laut §4 Nr. 3 ERA-TV erfolgt aber bei einer Eingruppierung bzw. Umgruppierung immer die Zuordnung zu Stufe A. Folglich muss Otto bedauerlicherweise eine Abgruppierung um mindestens € 356,55, also 7,34% hinnehmen. Die Stufe B erreicht Otto gemäß §4 Nr. 4 ERA-TV erst, wenn er 18 Monate in Stufe A tätig war.

Welche Teile seines neuen Gehaltes von Tariferhöhungen ausgenommen sind und was worauf angerechnet wird, sprich seine Gehaltsentwicklung der nächsten Jahre werden wir als nächstes untersuchen.

Gehaltsentwicklung mit und ohne ERA in den nächsten 8 Jahren
Wie Otto bereits befürchtet hat, ist die Ersteingruppierung maßgeblich für sein Gehalt in den ersten 3 Jahren nach der ERA-Einführung, da er nach §3 Nr. 7 ERA-Einführungs-TV drei Jahre lang in dieser Gruppe bleibt, es sei denn, seine Arbeitsaufgabe ändert sich. Unser Otto würde ja gerne eine interessantere und verantwortungsvollere Aufgabe übernehmen. Daran wird er jedoch scheitern, da nicht zu erwarten ist, dass seine Vorgesetzten ihn entsprechend seiner Fähigkeiten einsetzen oder gar fördern werden.

Gemäß §5 Nr. 3 ERA-Einführungs-TV nimmt die Überschreiterzulage an Tariferhöhungen teil, die Ausgleichszulage vermindert sich entsprechend. Die Ausgleichszulage nimmt an Tariferhöhungen nicht teil und wird um die erste Erhöhung des Tarifentgeltes in voller Höhe reduziert. Alle nachfolgenden Erhöhungen der Tarifentgelte werden bis auf einen Prozentpunkt auf die Ausgleichszulage angerechnet. Alles klar? Schön für euch. Otto Gebühr ist jedenfalls verwirrt. "Ich wurde in 11A eingruppiert. Was passiert mit meinem Gehalt?" fragt er uns. Zum Glück sind wir Mathematiker uns kann so leicht nichts erschrecken (dachten wir zumindest zunächst).

Das passiert mit Ottos Gehalt, wenn jedes Jahr eine Tariferhöhung von 3% abgeschlossen wird



Nach einem Jahr in Gruppe 11A erfolgt die 3%ige Tariferhöhung - Ottos Brutto-Gehalt bleibt bei € 4860,69 stehen. Nach dem alten Tarifvertrag würde Otto nun bereits € 5002,01 verdienen.

Auch der Wechsel in Stufe B nach 18 Monaten wird voll auf die Überschreiterzulage angerechnet. Aus §5 Nr. 4 ERA-Einführungs-TV geht zwar nicht hervor, ob zuerst die Ausgleichs- oder die Überschreiterzulage reduziert wird, aber es ist anzunehmen, dass dieser Punkt arbeitgeberfreundlich zu einer Reduzierung der Überschreiterzulage genutzt wird, die ja an Tariferhöhungen teilnimmt. Dies führt zu einer weiteren Nullrunde für Otto.

Erst nach zwei Jahren erhöht sich das ERA-Gehalt von Otto. Von den 3% Tariferhöhung kommen bei im aber lediglich 0,91% an. Im Jahr 2013 bekommt Otto zum ersten Mal wieder die volle Tariferhöhung von 3% und er erzielt damit ein Gehalt von € 5241,44. Im Jahr 2014 hat er dann € 5398,68 erreicht.

Wäre der ERA-Tarifvertrag nicht eingeführt worden, dann wäre Ottos Gehalt nach dem alten Tarifvertrag in VII/4 bei einer Tariferhöhung von 3% pro Jahr auf € 5943,55 im Jahr 2014 angewachsen und Otto hätte in diesem Zeitraum € 33.418,55 mehr an Gehalt bekommen. Uns wirft so leicht ja nichts um, aber das hat uns dann doch schockiert, worauf wir noch mal nachgerechnet haben, aber es stimmt.

Als wir Otto unsere Berechnungen zeigten, war er nicht gerade erfreut. Er sagte zu sich: "lächle und sei froh, denn es hätte schlimmer kommen können …"

Betriebliche Kostenneutralität von ERA
… Und Otto lächelte und war froh. Und es kam schlimmer:
Die betriebliche Kostenneutralität der ERA-Einführung wird gemäß §7 Nr. 6 ERA-Einführungs-TV für 5 Jahre sichergestellt. Wenn der ERA-Anpassungsfond dafür nicht ausreicht, ist auch eine Reduzierung von Weihnachtsgeld und eine befristete Kürzung des Urlaubsgelds, sowie der Leistungszulage für alle Arbeitnehmer nach §7 Nr. 6 ERA-Einführungs-TV möglich.

Was nach diesen 5 Jahren mit den Ausgleichs- und Überschreiterzulagen passiert wissen wir nicht, das ist dem TV nicht direkt zu entnehmen. Otto hat Glück, seine Ausgleichszulage ist nach 5 Jahren abgebaut, seine Überschreiterzulage wird wohl so behandelt werden, wie die bisherige Sonderzulage. Sicher ist das aber nicht.

Und dann fiel Otto noch ein, dass sich Weihnachts- und Urlaubsgeld ja nach dem niedrigeren ERA-Gehalt bestimmen und dass auch Abfindungen und Arbeitslosengeld und die Rente davon betroffen sind. Und da haben wir dann lieber aufgehört zu rechnen.
(cr)

Fr, 18.08.06: Ringtausch - nach wie vor ein Ding der Unmöglichkeit
Wir bekommen fast täglich Mails von Mitarbeitern, die gerne in die beE wechseln wollen und auf unüberwindliche Schwierigkeiten dabei stoßen. Darunter sind Mitarbeiter, die die Kriterien für einen Ringtausch erfüllen würden. Sie bekommen von Vorgesetzten und Personalabteilung zu hören u.a. "für uns gilt das nicht"

Die Siemens AG scheint nicht bereit zu sein, den Ringtausch ernsthaft umzusetzen und die beE Interessenten ohne blauen Brief zu öffnen. Wir gewinnen damit den Eindruck, dass es Siemens bei diesem Stellenabbau nicht primär um eine Reduzierung der Mitarbeiterzahl geht, sondern darum mit der Belegschaft eine Verjüngungskur durchzuführen. Angeschrieben wurden fast ausschließlich ältere Mitarbeiter und diese will man in die beE drängen, nicht solche, die tatsächlich andere Perspektiven für sich sehen.

Es ist ein Unding und spricht nicht für die Verantwortlichen in der Siemens AG, dass sich Mitarbeiter an NCI um Rat wenden müssen, um in die beE zu kommen. Leider fehlt den Mitarbeitern ein GBR, der auch auf die Einhaltung der von ihm unterzeichneten Betriebsvereinbarungen achtet. Oder war der Ringtausch von Anfang an nur als Alibi gedacht, um etwas unter den Punkt "Beschäftigungssicherung" schreiben zu können?
(iw)

Di, 15.08.06: Steht Siemens vor dem Verkauf von SBS und Enterprise?
Die Presse tut mal wieder das, was Klaus Kleinfeld am meisten hasst. Sie spekuliert. Siemens kommentiert wie immer: "Marktgerüchte kommentieren wir nicht".

Die Verhandlungen über den Verkauf von SBS und Enterprise können innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden.

Im Falle von SBS sind Finanzinvestoren und Wettbewerber aus dem europäischen Ausland in Diskussion. Doch auch bei SBS dürfte es wie bei der Handy Sparte eher ein großzügiges Geschenk werden als ein klassischer Verkauf. Die Verkaufsgespräche drehen sich um die Höhe der Zahlung, heißt es. "Wir sind operativ bei SBS auf gutem Wege", hatte der Konzernchef erklärt. Warten wir ab wie hoch das Geldgeschenk ausfällt.

Bei dem bereits angekündigten Verkauf von Enterprise rechnet Siemens den Kreisen zufolge mit einem Erlös von 1 bis 1,3 Milliarden Euro.
Artikel bei Finanznachrichten
(iw)

Di, 15.08.06: Mäßiges Ergebnis der Personaldrehscheibe
Seit 1.8. gibt's sie nicht mehr, wird durch die beE abgelöst. Ein guter Zeitpunkt, ein Resumée zu ziehen, zumal man daraus vielleicht auch Rückschlüsse auf die Vermittlungschancen aus der beE heraus ziehen kann. Die PA informiert dazu: 520 Stellen wurden "akquiriert", umgekehrt 400 Mitarbeiterprofile platziert; es kam dabei zu 50 Interviews; das sind 12,5 Prozent. Aber nur 3 Mitarbeiter haben dann tatsächlich dann einen neuen Job gekriegt; das entspricht 6 Prozent der geführten Interviews bzw. 0,75 Prozent aller Bewerber, und das ist ein nun wirklich miserables Endergebnis. Das Fazit: An Bewerbungsgespräche kam man/frau so schon ran, aber nicht auch an die Jobs.
(bt)

Di, 15.08.06: Unsinnige Zusendung von Aufhebungsverträgen
Die meisten mit blauem Brief angeschriebenen Mitarbeiter wollen nicht gehen. Dafür wollen immer noch etliche Mitarbeiter gehen, die keinen blauen Brief bekommen haben, und die nicht gehen dürfen. Verkehrte Welt. Siemens könnte der Stellanabbau zumindest ansatzweise gelingen, wenn bei unserem hoch flexiblen Management nicht eine historische Beamtenmentalität durchdringen würde: Einmal gefasste Entscheidungen und Auswahl von Mitarbeitern kann nicht korrigiert werden, egal was geschieht. Lieber erreicht man das Ziel des Stellenabbaus nicht, droht weiter mit Einigungsstelle und verschicht unsinnig Aufhebungsverträge, die keiner haben will.

Wie um die Unflexibilität des Managements zu unterstreichen, wurde in letzter Zeit vielen Blauen-Brief-Empfängern ein Aufhebungsvertrag per Hauspost zugestellt. Der Anblick des Stück Papiers soll die Unwilligen wohl animieren doch nun endlich zu unterschreiben.

Die Betriebsleitung hat dem Betriebsrat gegenüber kommentiert: "Man muss ja nicht unterschreiben."

Kostenverursachen ist wohl zur Aufgabe geworden:
Jede Menge Arbeit, die Verträge individuell und hoffentlich noch richtig zu erstellen. Papier, Toner, Beschäftigung der oberen Chefs, denn sie müssen jeden Aufhebungsvertrag in doppelter Ausfertigung unterschreiben. Wahrscheinlich ist auch noch ein Werkstudent mit dem Sortieren und Eintüten der Verträge beschäftigt.

Aber ob man Beschäftigungssicherung bei Siemens unbedingt in dieser Form betreiben muss?!
(iw)

Di, 15.08.06: Pensionärsregelung aus bilanztechnischen Gründen abgelehnt
Die Betriebsleitung hat einseitig beschlossen, die ZP-Regelung xxx aus bilanztechnischen Gründen nicht mehr anzuwenden. Diese Vereinbarung besagt, dass Mitarbeiter ab 55 Jahren, die per Betriebsübergang die Firma wechseln, Siemens Pensionäre bleiben können. Im Klartext heißt dass, die Siemens AG will sich nicht mit den Pensionen von Mitarbeitern belasten, die per Betriebsübergang die Firma wechseln müssen. Bilanztechnisch heißt hier lediglich, der Gewinn der Aktionäre soll nicht durch die Pensionen langjähriger Mitarbeiter belastet werden.

Der Arbeitgeber kann aber nicht einseitig beschließen eine Betriebsvereinbarung nicht mehr anzuwenden. Er muss sie vorher nach §77 V BetrVG kündigen. Der GBR sollte unserer Meinung nach darauf achten, dass Betriebsvereinbarungen den ihnen zugeschriebenen gesetzlichen Stellenwert behalten.
(iw)

So, 13.08.06: Enterprise-Interimsgesellschaft: GmbH gegründet
Am 9.8.06 wurde unter der Handelsregisternummer HRB22594 beim Amtsgericht Leipzig die Siemens Enterprise Communications Management GmbH neu eingetragen. Sie hat ihren Sitz in der Hertzstraße 2 in 04329 Leipzig. Diese GmbH wird der Komplementär, also der persönlich haftende Gesellschafter, der noch zu gründenden Enterprise-Interims- GmbH & Co. KG sein.
(cr)

So, 13.08.06: Übertritt in die beE nach dem 1.10.
Als ich das heute Morgen gelesen habe, warf ich zunächst einmal einen Blick auf den Kalender, aber der 1. April ist bereits vorbei. Es muss also durchaus ernst gemeint sein, was da auf der Betriebsratshomepage in der Hofmannstraße zu lesen ist.

Dort steht: "Alle Kolleginnen, die sich nach dem 11.8. für den Eintritt in die beE oder eine VB oder einen Aufhebungsvertrag entscheiden, können aus technischen Gründen nicht mehr von den Listen für einen der beiden Betriebsübergänge herausgenommen werden. Diese Kollegen müssen dem Betriebsübergang widersprechen und erhalten daher von der Personalabteilung ein vorgedrucktes Widerspruchsschreiben."

Wie bitte? Die Personalabteilung verfasst die Widersprüche selber? Bitte schickt uns den, den hätten wir gerne mal gesehen.

Doch es kommt noch besser: "Kolleginnen, die sich für einen beE-Eintritt nach dem 1.10. entschieden haben, erhalten eine Willenserklärung, mit der Sie Ihre Bereitschaft zur Konzernleihe erklären. Damit können sie nach dem 1.10. bis zum Eintritt in die beE in ihrer alten Abteilung bei einer der neuen Gesellschaften tätig bleiben."

Haben die Kollegen nicht in ihrem "blauen Brief" mitgeteilt bekommen, ihr Arbeitsplatz wäre entfallen? Welche Tätigkeit gibt es denn dann noch für sie in der alten Abteilung? Ich würde mir das gut aufheben für den Fall eines Kündigungsschutzprozesses, beweist es doch, dass die Arbeitsplätze gar nicht entfallen sind. Mal abgesehen davon, wer garantiert, dass man sich mit der Konzerleihe dann nicht plötzlich auf einem Arbeitsplatz in Greifswald befindet?

Das fällt in die gleiche Kategorie: "Kolleginnen, die erst am 1.3.2007 in die beE wechseln, müssen zusätzlich eine Erklärung zur Bereitschaft zur Arbeitnehmerüberlassung unterschreiben. Dies ermöglicht ihnen auch für die neuen Gesellschaften weiterhin zu arbeiten, selbst wenn diese nicht mehr 100%ige Siemens-Töchter sind."

Sind die Arbeitsplätze nicht entfallen? Damit könnten sie überall hin ausgeliehen werden.

Dann folgt der Höhepunkt: "Kolleginnen, die sich nach dem 1.10. und bis zum 31.10. für einen Eintritt in die beE entscheiden, müssen dem Betriebsübergang dann nachträglich widersprechen und werden in der beE wieder Siemens-Mitarbeiter."

Ein nachträglicher Widerspruch ist nur dann möglich, wenn die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. D.h. Siemens kann das nur sicherstellen, wenn sie nicht vollständig unterrichten. Dann ist aber davon auszugehen, dass alle nicht vollständig unterrichtet werden und alle können nachträglich widersprechen. Oder sollte das ein Vorschlag sein, hier den Widerspruch rechtsmissbräuchlich anzuwenden?

Fassen wir zusammen: beE-Willige, die sich zwischen dem 1.10. und 31.10. für einen Eintritt in die beE zum 1.3.07 entscheiden müssen folgendes unterschreiben: Wie kommentierte das ein Kollege so schön: "für jeden Monat, den du länger für deine Entscheidung brauchst wirst du mit einem Vertrag mehr bestraft". Ein anderer sagte spontan: " Ich unterschreibe nichts!" - Gute Einstellung. Der Arbeitnehmer kann doch gar nicht mehr überschauen, was er da alles unterschreibt und welche rechtlichen Folgen diese 5 Dokumente nach sich ziehen. Mit dem GBR wurde alles Mögliche und Unmögliche ausgemacht, mit Firmen, die noch gar nicht existieren. Warum kann das dann nicht anders gelöst werden? Wir raten davon ab, diese Verträge / Erklärungen ohne eine genaue Prüfung durch den eigenen Rechtsanwalt zu unterschreiben.
(cr)

Fr, 11.08.06: Verurteilt wegen Mobbings
Helen Green hat den Mobbing-Prozess gegen die Deutsche Bank gewonnen. In London wurde das Geldinstitut dazu verurteilt, seiner Ex-Mitarbeiterin 1,2 Millionen Euro Schadensersatz zu zahlen. Die Deutsche Bank, so das Gericht, trage eine Mitverantwortung dafür, dass Green schikaniert und diskriminiert worden sei.
Artikel:Manager Magazin
(iw)

Fr, 11.08.06: Probleme von Leuten in der Hartz-4-Situation
Michael, 51 Jahre (Name geändert) und Albert, 54 Jahre (Name geändert) sind beide seit etwa zwei Jahren Hartz IV Empfänger. Sie kennen sich nicht.

Beide verharren im Hartz IV Zustand, sehen diesen Zustand als für das ganze weitere Leben als unveränderlich fest an. Beide sehen Bewerbungen inzwischen nur als Proforma-Aktionen, die eigentlich nicht zum Erfolg führen.

Schlimm ist vor allem der zunehmende Realitätsverlust: Nachrichten werden falsch verstanden. Dies führt zu unsinniger Beurteilung der allgemeinen und der persönlichen Situation.

Es erfolgt ein Rückzug aus den gewohnten Leben in die Isolation und Vereinsamung. Das Geld reicht nur für das allernötigste zum Leben, d. h. zum Essen. Bei allem anderen kann man nicht mitmachen, weil es zuviel Geld kostet. Man kann sich kein Auto leisten, die öffentlichen Verkehrsmittel sind zu teuer, Kinogehen gibt es nicht, Essengehen erst recht nicht. Im Krankheitsfall kann man schon auch mal von Seiten der Krankenkasse zu spüren bekommen, was es heißt Patient 2.Klasse zu sein.

Was man bisher selbst bezahlen konnte, dafür muss man Anträge ausfüllen: für Fernsehen/Radio, Telefonkostenzuschuss. Wenn die Miete um ein paar Euro erhöht wird, z. B. um 5 € hat man schon ein Problem. Man muss dann schon wieder einen Antrag auf Anpassung der Mietzahlung durch den Staat stellen.

Hartz IV Leute verlieren nach und nach zwangsläufig den Kontakt zu Bekannten und Freunden und das macht sicher auf die Dauer Probleme in der Familie und Verwandtschaft.

Alles in allem führt Hartz IV zu einem immer größer werdenden Stress und macht auf die Dauer psychisch und auch körperlich krank.
(wh)

Fr, 11.08.06: Blick über die Grenze: Siemens Schweiz
Hier in der Schweiz geht es uns zur Zeit nicht viel besser als bei Euch in Deutschland. Trotz einen relativ eigenständigen Siemens LC (Local Company) wurden wir in der letzten Zeit auch stark geprüft.

Einige Histroy Daten Fazit: In der letzten Zeit ist für Mitarbeiter und auch für die Kunden keine klare Strategie erkennbar. Da viele Manager das Schiff verlassen haben, sind derzeit fast nur Kaufleute in führenden Stellungen. Auch wurde auch merklich, dass seit dem US GAP eingeführt wurde ist das Financing und das Management damit beschäftigt die Vierteljahresabschlüsse durchzuführen. Diese kennen die Kunden nicht gut und haben nur ein sehr kurzfristiges Denken.

Auch ist noch sehr unsicher was mit NoSiNet alles noch kommen wird.
Welches System setzt sich durch Nokia "zentralisiert" Siemens "lokalisiert" ? Wird der Standort Bern aufgehoben? Wer wird die fehlenden Manager Posten in der Schweiz einnehmen? Was bleibt eigentlich noch nach der Produktebereinigung übrig? usw. Auch die Kunden sind in der Schweiz sehr verunsichert und haben angezeigt, dass Sie die unsichere Situation bei Siemens Auswirkungen haben könnte. (Auflösungen von TU Verträgen, Auftragsvergabe an andere Lieferanten) Auch die Mitarbeiter sind verunsichert, die Arbeitsmarkt Situation in der Schweiz erlaubt es, dass viele sich entschlossen haben, die LC zu verlassen oder vorhaben dies zu tun. Die Gefahr besteht nun, dass die LC mit der derzeitigen Situation viel aufgebautes Know How und auch eine mehrjährig (seit 5 Jahren) solide aufgebaute Dienstleistungsabteilung gefährdet.

Also auch die Schweiz ist nicht nur das Land wo Milch und Honig fließt.
Meine Erkenntnis: Die einzig erkennbare Konstante ist die stetige Veränderung.
(ra)

Fr, 11.08.06: Manager ignorieren Stellenabbau
Die, die die den Stellenabbau durchführen, verschließen die Augen vor dem eigenen Arbeitsplatzverlust. In diesem Punkt unterscheiden sich Manager nicht von normalen Arbeitnehmern. Auch bei Managern ist das Phänomen "Kopf in den Sand, solange es irgend geht" zu beobachten. Ein menschlicher Zug? Vielleicht. Bei manchen hat man den Eindruck der Einzige.

Lediglich 13 Prozent der Manager machen sich Sorge um Ihren Job. Doch die Entlassung von Führungskräften in Firmen nimmt zu. "Die Wahrscheinlichkeit, dass Manager ihren Job verlieren, war nie größer als heute", sagte Personalexperte Wolfgang Saaman.

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern haben Manager kein NCI.
Artikel: Spiegel Online
(iw)

Fr, 11.08.06: Sprüche allein führen nicht zum Erfolg
Beispiel BenQ. Aufwärts gehen sollte es nach dem Verkauf der Siemens Handy Sparte an BenQ. Konkurrenten wie Nokia, Samsung, Motorola sollten angegriffen und von ihrer Position verdrängt werden. BenQ hätte das Zeug zu einer Life-Style Marke, so die Taiwanesen. Mitten drin Spartenchef Clemens Joos, der schon unter Siemens für die Handys verantwortlich war.

Insider erinnern sich an den Flop mit den Modehandys Xelibri - in den Sand gesetzt durch schlechte Prozesse und eine katastrophale Verkaufspolitik. Doppel- und Dreifachentwicklungen über die ganze Welt verteilt, ein Hauch von Start-up, der ebenso schnell zusammen fiel wie er entstanden war.

Die gleichen Sprüche damals wie heute, das gleiche Management. Woher soll die Veränderung kommen? Zehn Prozent weltweiten Marktanteil kündigte Joos für das Jahr 2008 an. Profitabilität bis spätestens Ende 2006.

Die Realität: BenQ stagniert bei wachsendem Markt. Hunderte von Stellen werden bei BenQ abgebaut. Doch Führungskräfte sollen auf ein Drittel ihres Gehaltes verzichten. Wer dies nicht akzeptiere, müsse das Unternehmen verlassen.

Leider ist BenQ kein Einzelfall. Modernes Management ist ein Management der Sprüche, der Versprechungen und der Show geworden. Solider Aufbau gilt als altmodisch zu langsam - am Ende steht die Pleite und Mitarbeiter, die arbeitslos werden.
(iw)

Do, 10.08.06: Betriebsvereinbarungen zu Com Enterprise und Com Carrier
Um die Übersicht über die unzähligen Betriebsvereinbarungen, einschließlich Protokolnotizen zu behalten, haben wir sie Euch zum Nachlesen zusammengestellt.
Betriebsvereinbarungen
(iw)

Mi, 09.08.06: Abfindung bei einem gerichtlichen Vergleich orientiert sich am letzten IA/SP
Es wurde behauptet, dass bei Vergleichen, die vor dem Arbeitsgericht abgeschlossen werden typischerweise eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr vereinbart wird.

Diese Behauptung ist definitiv falsch.

Richtig ist zwar, dass im Falle des §1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindung von einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr bezahlt wird. Dies setzt jedoch voraus, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Gründe gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichelassen der Klagefrist (von 3 Wochen) diese Abfindung beanspruchen kann. Lässt sich der Arbeitnehmer darauf ein, dann kommt es erst gar nicht zu einer Klageerhebung und damit auch nicht zu einem Vergleich.

Richtig ist weiterhin: Bei Vergleichen in Kündigungsschutzverfahren gegen eine betriebsbedingte Kündigung wird üblicherweise der Betrag der Abfindung aus dem letzten IA/SP vereinbart oder das beE-Angebot erneuert. Eine Verschlechterung der Bedingungen in einem Vergleich ist folglich kaum zu erwarten. Darauf drängen üblicherweise auch die Arbeitsrichter.

Offensichtlich möchte hier jemand die Kollegen mit der Drohung, im Falle einer betriebsbedingten Kündigung würden sie bei einem Vergleich eine niedrigere Abfindung erhalten als jetzt, zur Annahme eines Angebotes aus den blauen Briefen drängen.
(cr)

Mi, 09.08.06: Tipps für Kollegen, die freiwillig in die beE wollen
Immer wieder erreichen uns E-Mails von Kollegen, die uns um Rat fragen, wie man ohne blauen Brief in die beE kommt. Meist scheitern sie an den direkten Vorgesetzten, die anscheinend keine Handlungsanweisung für solche Fälle bekommen haben oder an Mitarbeitern in der Personalabteilung, die über die neuesten Entwicklungen noch nicht informiert wurden.

Nach Aussage des Personalleiters können auch Mitarbeiter, die keinen blauen Brief erhalten haben, die beE aus dem IA/SP in Anspruch nehmen, wenn sie das wollen und wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen (sprich: wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist, dass ihr geht). Ein Ringtauschpartner ist dafür nicht notwendig, darum kümmert sich anschließend die Personalabteilung.

Ist der Vorgesetzte nicht zu überzeugen, empfiehlt es sich, sich an Betriebsrat und Personalabteilung zu wenden und sich auf die Aussage des Personalleiters zu berufen. Falls dies nichts hilft, meldet euch noch mal bei uns.

Wir fragen uns allmählich wirklich, ob Siemens ernsthaft abbauen will, oder einfach nur deswegen abbaut, weil sie halt diesen IA/SP abgeschlossen haben. Der FN-Bereichsleiter betonte schließlich auf der letzten Mitarbeiterveranstaltung, dass die Restrukturierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen, „weil sie erstens vereinbart waren …“
(cr)

Mi, 09.08.06: Unaufgefordert zugeschickte Aufhebungsverträge ...
… könnt ihr behandeln wie unaufgefordert zugesandte Waren. Diese müsst ihr nicht zurückschicken und schon gar nicht unterschrieben. Es handelt sich lediglich um ein Angebot.

Ihr solltet euch nicht darüber ärgern, sondern es betrachten wie Werbematerial, das in den Briefkasten geworfen wird.
(cr)

Mo, 07.08.06: Bei BenQ gehen die Lichter aus?
Nach noch nicht einmal einem Jahr Abbau von über 500 Stellen in der Verwaltung sowie in Forschung und Entwicklung an. Die Fabrik in Kamp-Lintfort ist nur zur Hälfte ausgelastet. BenQ beschäftigt zur Zeit noch 3100 fest angestellte Mitarbeiter. Der Marktanteil von Benq-Siemens-Handys ist inzwischen auf drei Prozent gefallen, nach einst zehn Prozent, als die Sparte noch zu Siemens gehörte. Der Grund der gleiche wie bisher: zu spät auf dem Markt. Dies wundert nicht, ist das Management doch das gleiche gebliegen. Alte Fehler wurden einfach fortgeführt.

Wie ernst es mit dem Unternehmen steht, zeigt eine Entscheidung von BenQ. Führungskräfte sollen auf ein Drittel ihres Gehaltes verzichten. Wer dies nicht akzeptiere, müsse das Unternehmen verlassen.
zum Artikel bei zdnet
(iw)

Mo, 07.08.06: Kein Übergangsmandat für den GBR
Laut §21a BetrVG haben Betriebsräte ein Übergangsmandat, um betriebsratslose Zeiten in abgespaltenen Betrieben zu verhindern. Für den Gesamtbetriebsrat sieht das Gesetz jedoch kein Übergangsmandat vor.

In der geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung Carrier steht nun (analoges gilt für Enterprise):

„Der Gesamtbetriebsrat der Siemens AG steht bis zur Konstituierung des neuen Gesamtbetriebsrats Siemens Networks, längstens jedoch 4 Wochen, der Leitung der Siemens Networks GmbH & Co. KG sowie den örtlichen Betriebsräten als Ansprechpartner zur Verfügung.“

Der Gesamtbetriebsrat kann sich auf diese Art kein Übergangsmandat verschaffen. Es ist auch nicht Sache des Arbeitgebers, einen ihm genehmen GBR zu installieren. Dies wäre vergleichbar mit der Situation bei SAP vor der Betriebsratswahl. Hier hat der Arbeitgeber auch einfach bestimmt, dass die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat die Betriebsratsaufgaben wahrnehmen sollen. Dies ist nun nicht mehr möglich, da jetzt ein Betriebsrat gewählt ist.

Ein solches Übergangsmandat wäre daher kein Verhandlungserfolg, sondern ein Gesetzesverstoß.

Der GBR hat die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und wird daher von den von der Belegschaft gewählten Betriebsräten in den GBR entsandt. Als Ansprechpartner kann sich der GBR zwar anbieten, so wie man jeden anderen Menschen auch ansprechen kann, aber der GBR hat kein Übergangsmandat.

D.h. alle mit dem GBR der Siemens AG nach dem Übergang abgeschlossenen Vereinbarungen für die Enterprise- bzw. Carrier-Gesellschaften sind unwirksam.
(cr)

Mo, 07.08.06: Ringtausch - Personalabteilungen überfordert?
Es hat den Anschein, dass die Personalabteilungen bzgl. des Stellenabbaus überfordert sind. Mitarbeiter, die freiwillig in die beE gehen wollen, um sich eine andere Perspektive zu suchen, werden abgewiesen. Dies, obwohl die Betriebsleitung in Mch H und Mch P gesagt hat, dass jetzt auch Mitarbeiter, die keinen blauen Brief erhalten haben, die beE aus dem IA/SP in Anspruch nehmen können. Diese Aussage scheint noch nicht zu den einzelnen Personalabteilungen durchgedrungen zu sein. Ein Kollege schrieb uns:

"Ich sofort meine Personalbetreuung angerufen und gesagt ich möchte freiwillig in die beE wechseln. Laut meiner PA ist es nicht möglich dieses "Angebot" FREIWILLIG anzunehmen. Es werden nur einige, wenige Abteilungen innerhalb der Com E "zugelassen" und da gehört meine Abteilung nicht dazu - Fertig!"

Wir bitten die Betriebsleitung, den wirklich freiwilligen Stellenabbau zu forcieren und nicht zu blockieren. Unseres Wissens werden doch immer noch Mitarbeiter händeringend gesucht, die in die beE wechseln wollen. Man sollte daher doch die aufnehmen, für die das Angebot wirklich annehmbar ist. Vielleicht sollte man sich mal von dem Gedanken trennen, nur Mitarbeiter ab 50 Jahren loswerden zu wollen.
(iw)

So, 06.08.06: Überleitungsvereinbarung Enterprise
Die Überleitungsvereinbarung von Enterprise ist nahezu identisch zu der von Siemens Carrier GmbH &Co.KG.
Überleitungsvereinbarung Enterprise
(iw)

So, 06.08.06: Vereinbarte Maßnahmen werden weitergeführt
Wie aus der nicht veröffentlichten Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung von Com Carrier und Com Enterprise hervorgeht, werden im EFA-Gespräch vereinbarte Weiterbildungsmaßnahmen, Kuren, Erholungsplätze etc., wenn sie bereits vereinbart sind, durchgeführt.
(iw)

Sa, 05.08.06: IA-BA: Freigestellte Betriebsräte
Im Interessenausgleich zur Betriebsabspaltung heißt es in Punkt 4:

"Sollte durch Restrukturierungsmaßnahmen in den abgespaltenen Carrier- oder Enterprise-Betrieben die Mitarbeiterzahl sinken, so wird sich die per 1.8.2006 aus dem BetrVG ergebende Zahl der freigestellten Betriebsräte bis zur Betriebsratswahl 2010 nicht verändern.

Der Zuschnitt der neuen Betriebsratsstruktur orientiert sich neben sachlichen und räumlichen Gegebenheiten auch daran, dass zum 1.08.06 mindestens eine Freistellung eines Betriebsratsmitglieds pro Betriebsratseinheit gegeben ist."


Überrascht hat uns dieser Passus im (übrigens geheim gehaltenen) Interessenausgleich für die Betriebsabspaltung schon, denn die Freistellung von Betriebsräten ist abhängig von der Mitarbeiterzahl im Betrieb und in §38 BetrVG geregelt. Normalerweise ist der Arbeitgeber nicht bereit die dort geforderte Mindestanzahl freigestellter Betriebsräte zu überschreiten. Überraschend ist es insbesondere, da für die Mitarbeiter praktisch nichts herausgehandelt wurde.

Punkt 1 des IA ist die Präambel, Punkt 2 befasst sich mit der Aufteilung der Betriebsratseinheiten, Punkt 3 mit dem Ausgleich möglicher Nachteile für die Arbeitnehmer, in dem allerdings nur festgestellt wird, dass im Falle von Stellenabbau, vornehmlich bei Standortzusammenlegungen und -schließungen, alle milderen Mittel ausgeschöpft werden müssen und sozialverträgliche Lösungen (Aufhebungsvertrag, beE) angeboten werden müssen, also wirklich nichts neues. Punkt 4 befasst sich mit einem echten Verhandlungserfolg, die Anzahl der freigestellten Betriebsräte bleibt auch bei sinkender Beschäftigungszahl bestehen. Punkt 5 stellt fest, dass die Vereinbarungen des IA/SP abgeschlossen sind.

Auch, wenn es für einen Betriebsrat verlockend erscheint, ein solches Angebot zu bekommen, hätte er es unserer Meinung nach nicht annehmen sollen. Es könnte sein, dass der Arbeitgeber dafür eine Gegenleistung verlangt. So etwas schafft immer Abhängigkeiten und hinterlässt einen schalen Eindruck.

Gleichzeitig kann diese Vereinbarung als ein Hinweis auf bevorstehenden Personalabbau gedeutet werden, da man jetzt schon damit rechnet, dass die Mitarbeiterzahl um eine größere Zahl sinkt.
(iw)

Fr, 04.08.06: "Und sie dreht sich doch" - oder warum es einen zweiten Betriebsübergang geben muss
Wir bleiben dabei: Nur mit einem Share Deal, ohne einen zweiten Betriebsübergang wird es nicht gehen.

Warum?
In 150 Ländern gibt es ab 1.10.06 jeweils eine Landesgesellschaft von Siemens und eine von Nokia. Insgesamt also 300 Landesgesellschaften. Wäre es ein Share Deal, dann müsste Siemens von jeder dieser Nokia-Landesgesellschaften 50% der Anteile kaufen und Nokia im Gegenzug 50% von jeder Siemens-Landesgesellschaft. Was dabei entstehen würde wären 300 Beteiligungsgesellschaften, aber kein Joint Venture.

Betrachten wir einmal nur Deutschland mit der Siemens Networks Communication GmbH & Co. KG und der Nokia Networks GmbH, die bei einem Share Deal mit einer Änderung des Firmennamens eigenständig nebeneinander bestehen bleiben würden. NoSiNet möchte Synergieeffekte nutzen. Dazu sind Absprachen u.a. über Portfolio, Kunden, Lieferanten und Absatzgebiete notwendig. Solche Absprachen zwischen zwei eigenständigen Firmen wären ohne einen Verstoß gegen das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) kaum zu bewerkstelligen. Folge, die Kartellbehörden wären ständiger Gast bei den beiden Firmen.

Einzige Lösung - und genau so ist es auch gemäß der Intranet-Seite zum Joint Venture geplant - die beiden Gesellschaften Siemens Networks Communication GmbH & Co. KG und Nokia Networks GmbH werden zu einem Gemeinschaftsunternehmen Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG zusammengefasst.

So etwas nennt man Fusion. Eine Fusion geht aber nicht ohne Betriebsübergang - sagt zumindest der Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. Diesem glauben wir.
(cr)

Fr, 04.08.06: Weitergeltung Tarifverträge - ein Verhandlungserfolg?
Die Tarifverträge gehen gemäß §613a BGB zunächst in die Siemens Networks Communication GmbH & Co. KG und anschließend in die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG über. Der Eintritt in den Arbeitgeberverband ist lediglich in der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung für die Siemens Networks Communication GmbH & Co. KG, also die Interimsgesellschaft zugesagt: "Die Siemens Networks GmbH & Co. KG verpflichtet sich, dem Arbeitgeberverband beizutreten." (Punkt 7 der Protokollnotiz)

Diese Interimsgesellschaft existiert nur drei Monate lang bis zum 2. Betriebsübergang. Der Eintritt in den Arbeitgeberverband wäre für die Weitergeltung des Tarifvertrages völlig unnötig und ändert für die Mitarbeiter nichts.

Es sei denn, die IG Metall schließt in diesen drei Monaten einen Ergänzungstarifvertrag ab, der unsere Arbeitsbedingungen wesentlich verschlechtert (z.B. Erhöhung der Arbeitszeit auf 40h ohne Lohnausgleich). Dieser würde dann auch gemäß §613a BGB zur Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit übergehen.

Der Gedanke, dass Siemens in der Richtung etwas plant, drängt sich auf, wenn man sich vor Augen hält, (cr)

Fr, 04.08.06: Wahl der Gesellschaftsform - ein Verhandlungserfolg?
Wie Klaus Kleinfeld bereits am 19.6.2006 verkündete wird Nokia Siemens Networks nach dem Vorbild der Fujitsu Siemens Computers (FSC) aufgebaut sein. FSC hat eine holländische B.V. als Holding, zu der in Deutschland die Fujitsu Siemens Computers GmbH gehört.

Wie wir bereits in einer Grafik dargestellt haben, wird die Nokia Siemens Networks B.V. in 150 Ländern Landesgesellschaften haben, die die für das jeweilige Land günstigste Gesellschaftsform annehmen werden. Für Großbritannien wird das die Limited (Ltd.) sein, für die USA eine Incorporation (Inc.) usw. In Deutschland ist die günstigste Form nun mal eine GmbH & Co. KG. Diese Form war also von Anfang an geplant.
=> Kein Verhandlungserfolg
(cr)

Dr, 04.08.06: Deutsche verschwenden 32 Arbeitstage
Doppelarbeit, nutzlose Besprechungen oder ausufernde Verwaltungsaufgaben sorgen für einen Gesamtschaden von mehr als 170 Mrd. Euro. Nach einer Studie der Unternehmensberatung Proudfoot Conslulting sind daran die Chefs Schuld. Die Studie basiert auf Analysen in 235 Unternehmen die in 30 Ländern erstellt wurden. Als Hauptgrund nannte die Studie mangelnde Führung in den Betrieben. "Die Manager haben zu wenig Zeit, sich um die eigentlichen Führungsaufgaben zu kümmern", sagte Jochen Vogel, Leiter von Proudfoot. "Und sie gehen zu selten in den Betrieb und sprechen mit den Mitarbeitern."
Artikel FTD
(kb)

Fr, 04.08.06: Blaue Briefe - die Angst im Alltag, aber ...
                       ...Wer A gesagt bekommt, muss nicht B sagen


Der Arbeitgeber kann, wenn ihm unternehmerisch überhaupt nichts anderes einfällt, seine Belegschaft durch verschiedene Verfahren reduzieren:
Bei Ausgliederungen hat man gewisse Chancen den Arbeitsplatz zu behalten und vielleicht sogar ein besseres Management zu bekommen. Die ganze Mannschaft hat die gleichen Chancen und Risiken. Bei Betriebsschließungen trifft es auch die gesamte Mannschaft, ohne Ansehen der Person. Bei betriebsbedingten Kündigungen ist die Arbeitgeberentscheidung gerichtlich überprüfbar. Die echten freiwilligen Angebote (ohne Kündigungsdrohung) den Arbeitsplatz gegen eine Entschädigung aufzugeben, sind fair: die Angebote gehen an die gesamte Mannschaft und wer Interesse hat, meldet sich beim Arbeitgeber.

Bei Blauen Briefen ist diese Freiwilligkeit nicht mehr gegeben. Der Arbeitgeber sucht sich gezielt Personen heraus, welche er loswerden möchte. Dabei braucht er sich an keine sozialen Kriterien zu halten, ein selbst definierter "Nasenfaktor" ist hier der Maßstab! Wie der Nasenfaktor z.B. bei Siemens 2002 ausgesehen hat, wissen wir: Teilzeit, Alter, Behinderung usw. Der Nasenfaktor 2006 orientiert sich im Wesentlichen am Alter 50.

Die "Blauen Briefe" werden nach dem Gutdünken des Arbeitgebers verteilt. Sie treffen den Mitarbeiter nicht nur in seiner Funktion ("..ihr Arbeitsplatz ist entfallen...") sondern auch in seiner Person, denn sie erwecken den Eindruck, genau Dich wollen wir nicht haben. Die damit verbundene Geringschätzung verunsichert, lässt das Selbstwertgefühl sinken. Die Blauen Briefe sind im Gegensatz zu Mobbing legal, aber erreichen die gleiche psychologische Wirkung!

Man kann das Angebot nur ablehnen mit der Angst, was passiert demnächst, was lässt sich die Firma weiter einfallen, usw. Die Betroffenen fühlen sich ausgesondert, stehen unter hohem psychischen Druck, auch zum Teil, weil die Betroffen sich schämen, sich zu outen und die Anderen froh sind "davongekommen" zu sein. Der psychologische Druck durch die vom Arbeitgeber gewollte Vereinzelung und Stigmatisierung ist für viele schwerer auszuhalten als ein Kündigungsschutzprozess, bei dem es einen unabhängigen Richter gibt. Es ist das Gefühl, sich wehren zu können, das Stärke und Selbstbewusstsein zurückkehren lässt. Wichtig ist hier, nicht alleine zu bleiben und sich zu solidarisieren. Einen ähnlichen psychischen Effekt hat ein klares "Nein" zu Angeboten, die man nicht annehmen kann, weil man sonst Gefahr läuft in die Arbeitslosigkeit und in Hartz IV zu rutschen.

Wie diesem schlechten Gefühl bei blauen Briefen entkommen? Macht Euch diese Situation bewusst. Redet darüber. Es geht nicht um Euch als Person, als Mensch (dieser ist dem Siemens völlig egal), es geht um Euer Alter oder weil ihr rein zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort seid. Euer Wert als Mensch ist nicht an den blauen Brief gekoppelt. Stellt also nicht selbst diese Verbindung her. Erhaltet Euer Selbstbewusstsein, in dem ihr "nein" sagt, wo ihr "nein" sagen wollt und "ja" sagt wo ihr "ja" sagen wollt. Und wenn ihr einmal voreilig ein mündliches "ja" zu einem Aufhebungsvertrag oder zur Beschäftigungsgesellschaft gegeben habt, denkt an den Ausspruch von Bertold Brecht: "Wer A sagt muss nicht B sagen". Es muss nicht zwangsläufig die Unterschrift folgen.
(jb/iw)

Do, 03.08.06: Geplanter Versetzung zu Enterprise kann widersprochen werden
Wie heute auf der Mitarbeiterversammlung in der Hofmannstraße gesagt wurde, beabsichtigt Siemens die Versetzungslisten für die Mitarbeiter der Central Functions nächste Woche beim Betriebsrat abzugeben. Erstmal zur Klarstellung: im Gesetz gibt es den Begriff Sammelversetzung nicht, es handelt sich bei den Versetzungen um personelle Einzelmaßnahmen.

Wenn der Betriebsrat diesen "Sammel-Versetzungen" zustimmt, hat er von seinem Mitbestimmungsrecht bereits Gebrauch gemacht und kann nachträglich nicht mehr widersprechen, wenn ihr das dann tut.

Falls man euch also bereits mündlich mitgeteilt habt, dass ihr zu Enterprise versetzt werden sollt, und ihr dieser Versetzung widersprechen wollt, dann solltet ihr nicht damit warten, bis ihr eure Versetzung (Siemens sagt dazu Zuordnung) schriftlich mitgeteilt bekommt. Dann hat der Betriebsrat nämlich bereits zugestimmt. Ihr könnt bereits jetzt der geplanten Versetzung mit den bereits genannten Gründen widersprechen.

Bitte meldet Euch beim Betriebsrat (APA = Ausschuss für personelle Angelegenheiten), wenn ihr widersprechen wollt, denn nur wenn er dies weiß, wird er widersprechen.
(cr)

Do, 03.08.06: Auch Mitarbeiter ohne blauen Brief können beE in Anspruch nehmen
Nach Aussage der Betriebsleitung können jetzt auch Mitarbeiter, die keinen blauen Brief erhalten haben, die beE aus dem IA/SP in Anspruch nehmen, so sie wollen und wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen (sprich: wenn der Vorgesetzte damit einverstanden ist, dass ihr geht). Ein Ringtauschpartner ist dafür nicht notwendig, darum kümmert sich anschließend die Personalabteilung. Dazu bitte bei der Personalabteilung melden.
(cr)

Do, 03.08.06: TE-Widersprüchler und beE-Gewinner
Die Kollegen, die dem Betriebsübergang zu TietoEnator widersprochen haben, werden im Restbetrieb bleiben und daher die Betriebsübergänge mit Enterprise bzw. Carrier nicht mitmachen.

Die Mitarbeiter, die ihren Kündigungsschutzprozess gewonnen haben, werden, soweit sie sich in einem Projekteinsatz befinden dort integriert. Die anderen werden Enterprise bzw. Carrier zugeordnet und machen einen der Betriebsübergänge mit.
(cr)

Do, 03.08.06: Interessenausgleich RD
Dies ist eines der nicht veröffentlichten Dokumente. Es geht darin um die Auswirkungen der Abspaltung der Betriebsteile Com Carrier, Com Enterprise auf die Standorte der RD.

So richtig klar wird dem Leser nicht, was eigentlich mit den Mitarbeitern der RD passiert, offensichtlich sollen sie auf Com und Carrier aufgeteilt werden so wie die Mitarbeiter der Central Functions. Der Geltungsbereich fehlt, sodass nicht ersichtlich ist, ob einige Kollegen noch bei Siemens bleiben und nach welchen Kriterien sie wo zugeordnet werden. Der GBR lässt damit dem Arbeitgeber freie Hand bei der Zuordnung der RD-Mitarbeiter.

IA-RD: "Im Zusammenhang mit der geplanten rechtlichen Verselbständigung von Com Carrier und Com Enterprise ergeben sich möglicherweise auch Auswirkungen auf die Standorte der RD."

Kommentar: Warum möglicherweise? Dass man die Auswirkungen kennt, ist die Voraussetzung, um mögliche Nachteile für die Belegschaft erkennen zu können, sonst kann man keinen Interessenausgleich abschließen. Dafür hat der Gesetzgeber ja das Informationsrecht des Betriebsrates geschaffen (§111 BetrVG)

IA-RD: "Die Parteien stimmen darin überein, dass nach der Abspaltung von Com Carrier und Com Enterprise an den Standorten der RD die Arbeitsplätze möglichst erhalten werden."

Kommentar: Dies ist lediglich eine leere Floskel

IA-RD: "Die Siemens AG erhält die in der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 23.1.2005 enthaltene Standortsicherung für die Niederlassungen aufrecht."

Kommentar: Das müssen sie, da es vertraglich vereinbart ist. Dies steht im Widerspruch zu den Protokollnotizen zur Überleitungsvereinbarung Carrier und Enterprise, in denen es heißt: "Die Bedingungen zur Standort- und Beschäftigungssicherung der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 23.01.2005 werden insoweit für die neue Gesellschaft angepasst, als bei Zusammenlegung von Standorten das CP-Rundschreiben Nr. 53/98 bis zum 30.09.2009 angewandt wird." Damit wird das Ziel dieses Ergänzungs-TV, für das die MA erhebliche Zugeständnisse machen mussten, nämlich die StO-Sicherung zugunsten von StO-Zusammenlegungen aufgegeben.

IA-RD: "Anlässlich der erforderlichen Betriebsaufspaltungen und Betriebsübergänge im Zusammenhang mit der geplanten rechtlichen Verselbständigung von Com Carrier und Com Enterprise zum 01.08.2006 erfolgen an den Standorten der RD keine Personalanpassungen."

Kommentar: Erstens ist die Aufspaltung eine Abspaltung, zweitens geht es in diesem Interessenausgleich noch nicht um den Betriebsübergang, drittens sind Kündigungen anlässlich eines Betriebsübergangs durch §613a BGB ausgeschlossen.

IA-RD: "Die Siemens AG wird alles daran setzen, die Niederlassungs-Standorte aufrechtzuerhalten."

Kommentar: Leere Absichtserklärung

IA-RD: "Sollte auf Grund des Wegfalls oder der Veränderung von Beschäftigungsinhalten dennoch eine Anpassung der Beschäftigung erforderlich sein, so besteht Einvernehmen, dass zunächst alle betrieblichen und tarifvertraglichen (TV zur Beschäftigungssicherung) Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung ausgeschöpft werden."

Kommentar: Das heißt im Klartext: erst werden Ergänzungstarifverträge mit 40h-Woche ohne Lohnausgleich, Streichung von Weihnachts- und Urlaubsgeld eingeführt. Dann stellen sie fest, dass (durch die verlängerte Arbeitszeit) weniger Mitarbeiter gebraucht werden und damit Kapazitätsanpassungen erforderlich sind. Jetzt sind aber bereits alle Möglichkeiten der Beschäftigungssicherung ausgereizt und sie können wieder fröhlich Stellenabbau betreiben.

IA-RD: "Es besteht darüber hinaus Einvernehmen, dass bei Wegfall oder der Veränderung von Beschäftigungsinhalten den vom Personalabbau bedrohten Arbeitnehmer zusätzlich angemessene Weiterqualifizierungsmöglichkeiten angeboten werden, um diesen eine Vermittlungschance auf andere vergleichbare oder ähnliche Arbeitsplätze im bisherigen oder in anderen Betrieben der Siemens AG zu geben."

Kommentar: Danach könnte man meinen, die RD-Mitarbeiter bleiben bei der Siemens AG (das ist mir immer noch nicht klar geworden), sonst würden sie ja nicht innerhalb der Siemens AG Arbeitsplätze bekommen. Was da entstehen soll, sieht aus wie ein Pool von Mitarbeitern nach dem Muster PRA (TietoEnator, Bayer): Leute werden von einem Projekteinsatz zum nächsten geschickt.

IA-SP: "Kann trotz der oben genannten Maßnahmen eine wesentliche Reduzierung der Beschäftigtenzahl nicht vermieden werden, so werden die Siemens AG, der Gesamtbetriebsrat der Siemens AG und die IG Metall auf Antrag einer der Beteiligten Gespräche aufnehmen."

Kommentar: Das müssen sie (§111 BetrVG)

IA-SP: "Sollten in Einzelfällen in der Region Deutschland keine handlungsfähigen Standorte/BR-Einheiten bestehen bleiben, werden die Betriebsparteien die für eine Zusammenlegung einzelner Standorte/BR-Einheiten erforderlichen sozialverträglichen Regelungen treffen. Bei Zusammenlegung von Betrieben, die Standorte der RD betreffen, wird bis zum 30.09.2009 das ZP-Rundschreiben Nr. 53/98 angewandt."

Kommentar: Also doch Standortschließungen entgegen dem Zweck des Ergänzungstarifvertrages möglich. Sozialverträgliche Regelungen = Abfindung, beE, ATZ, VB.
IA-SP: "Für die Standorte der RD beträgt die Geltungsdauer der Regelungen des ZP-Rundschreibens Nr. 53/98 bezüglich Fahrtkosten und doppelte Haushaltsführung (Pt. 3.und 4.) max. 36 Monate (bei Altersteilzeit max. 30 Monate)."

Kommentar: Dazu kann ich nichts sagen, weil ich das Rundschreiben nicht gelesen habe.
(cr)

Do, 03.08.06: AG und GBR ergänzen Regelung zum Auszahlungszeitpunkt für Abfindungen
Betriebsleitung und GBR haben die Regelung zum Auszahlungszeitpunkt in einer Protokollnotiz zum IA/SP für den Stellenabbau vom 21.06.05 ergänzt. Eine Protokollnotiz ist ein rechtsverbindlicher Bestandteil einer Betriebsvereinbarung und muss daher grundsätzlich veröffentlicht werden, was aber in den seltensten Fällen geschieht.

In der Protokollnotiz heißt es:
"Fälligkeit der Abfindungszahlungen bei Beendigung durch Aufhebungsvertrag mit und ohne Wechsel in eine beE

Mitarbeiter und Unternehmen können im Aufhebungsvertrag die Fälligkeit der Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes abweichend von der Vereinbarung ( Ziff. 4.3.5, Ziff. 4.7 und Ziff 5.13) einvernehmlich auf einen späteren Zeitpunkt als den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Unternehmen festlegen."


Ihr solltet aber unbedingt darauf achten, dass im Aufhebungsvertrag nicht seht: "Auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers .." Dann nämlich seid ihr es wieder die willkürlich den Auszahlungszeitpunkt nach hinten geschoben haben.

Hunderdprozentig glücklich sind wir mit dieser Formulierung nicht, auch wenn sie die Sachlage entschärft. Wir können nur hoffen, dass die Juristen dies überprüft haben.

Das vorliegenden Urteil des Finanzgerichts stürzt sich auf zwei wesentliche Punkte:
  1. der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung war zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber mit Austritt aus der Firma in einer Betriebsvereinbarung vereinbart
  2. Der Arbeitnehmer hat einvernehmlich mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass der Auszahlungszeitpunkt später liegt.
Daraus hat das Finanzgericht geschlossen, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit gehabt hätte, sich die Abfindung zu einem früheren Zeitpunkt auszahlen zu lassen. Der Arbeitnehmer könne, so das Gericht, auf die ihm durch eine Betriebsvereinbarung eingeräumten Rechte nur mit Zustimmung des Betriebsrats verzichten.

Durch die Vereinbarung zwischen GBR und Arbeitgeber stimmt der GBR zu, dass der Arbeitnehmer auf sein Recht, sich die Abfindung bereits zum Zeitpunkt des Austritts auszahlen zu lassen, verzichten kann und einen späteren Auszahlungszeitpunkt wählen kann. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber einverstanden ist (das dürfte aber zu machen sein).

Durch diese Zustimmung des GBR im IA/SP in der Protokollnotiz ist dem Anliegen des Gerichtes bzgl. Zustimmung des BR genüge getan.

Glücklicher wären wir gewesen, wenn der Passus bzgl. des Auszahlungszeitpunkts ganz gestrichen worden wäre, dann nämlich hätte es gar keine Rechtsunsicherheit gegeben. So bleibt immer noch die latente Gefahr, dass das Finanzamt argumentiert, dass es euch aufgrund der Betriebsvereinbarung bereits zum Zeitpunkt des Austritts möglich gewesen wäre über die Abfindung zu verfügen.
Trotzdem danken wir Arbeitgeber und GBR, dass sie unser Anregung gefolgt sind, diesen Passus zu ändern.
(iw)

Do, 03.08.06: Regelungen für Firmenwohnungen
Firmenwohnungen sind - wie Ihr wisst - an den Siemens Konzern gebunden. NoSiNet gehört aber nicht mehr zum Konzern. Enterprise ebenfalls nicht mehr, wenn es verkauft wird. Die Interimsgesellschaften gehören noch zum Konzern.

In der Überleitungsvereinbarung und in der nicht veröffentlichten Protokollnotiz steht:

für NoSiNet
Die Siemens Wohnungsgesellschaft mbH & Co. OHG erklärt sich bereit, bestehende Mietverhältnisse fortzuführen, solange das geplante Gemeinschaftsunternehmen Nokia Siemens Networks besteht.

für Enterprise
Die Siemens Wohnungsgesellschaft mbH & Co. OHG erklärt sich bereit, sich bereit, bestehende Mietverhältnisse für die Dauer von 5 Jahren befristet fortzuführen. Also deutlich schlechter als für die Mitarbeiter, die zu NoSiNet gehen.

für NoSiNet und Enterprise
Mitarbeitern, die zum 30.09.06 das 50. Lebensjahr vollendet bzw. ihr 25-jähriges Dienstjubiläum begangen haben sowie schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeitern, wird eine unbefristete Weiterführung des Mietverhältnisses angeboten.
Voraussetzung für die Weiterführung des Mietverhältnisses ist jedoch in allen Fällen, dass sich der Mieter verpflichtet, eine Kaution in Höhe der 2-fachen Nettomiete (Stand 30.09.06) zu leisten. Die Kautionszahlung kann in 2 Monatsraten erfolgen.

Wir empfehlen sich mit der Wohnung vom Arbeitgeber unabhängig zu machen.
Wenn man arbeitslos wird, bekommt man nämlich nur noch schwer eine andere Wohnung

(iw)

Do, 03.08.06: Vereinbarung wird nicht mehr gelebt - so die Betriebsleitung
Die Rentenregelung, über die wir am 31.07.06 im Artikel "Übergehende Mitarbeiter ab 55 können Siemens Pensionäre werden" wird laut Betriebsleitung nicht mehr gelebt.

Zunächst ist Festzustellen, dass eine Betriebsvereinbarung solange gilt bis sie gekündigt wird, auch wenn sie nicht gelebt wird. Leider ist diese Betriebsvereinbarung so weich formuliert, dass der Arbeitgeber seine Zustimmung zu dieser Regelung erteilen muss.

Allerdings kann man - wenn man möchte - eine nicht gelebte Betriebsvereinbarung wieder zu leben beginnen.
(iw)

Di, 01.08.06: Widerspruch gegen die Versetzung zu Enterprise (Central Functions u.ä.)
Wenn Mitarbeiter die Enterprise zugearbeitet haben (z.B. Central Functions) ihrer Versetzung zu Enterprise widersprechen (Widerspruchsgründe hier), dann passiert ihnen nichts. Widerspricht auch der Betriebsrat der Versetzung seid ihr nicht versetzt, bleibt also bei der Siemens AG. Stimmt er der Versetzung zu, seid ihr versetzt.

Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, wird Siemens versuchen euch nach §100 BetrVG dennoch zu versetzen. Siemens muss sich aber dann innerhalb von 3 Tagen die Zustimmung zu eurer Versetzung vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.

Nach unserer Einschätzung ist es unwahrscheinlich, dass Siemens diese Zustimmung erhält, denn es droht Arbeitsplatzverlust . Dies ist durch den IA/SP zum Stellenabbau bei Com nachweisbar. Das Gericht könnte zwar argumentieren, die Bedrohung durch eine Kündigung sei auch bei Siemens gegeben. Bei Siemens gibt es aber vergleichbare freie Stellen für die Mitarbeiter der Central Functions. Freie Stellen gibt es in der neuen Enterprisegesellschaft jedoch nicht, da diese von Anfang an Personal abbaut. Außerdem ist die Gefahr gekündigt zu werden gerade beim angekündigten Verkauf an einen Finanzinvestor extrem hoch.

Die "weiche" Nicht-Kündigungszusage bis 9'2009 können Siemens / GBR höchstens für die Interimsgesellschaft zusagen. Sie gilt nicht für die Gesellschaft, an die die Enterprise GmbH verkauft wird.

Angesichts der unklaren Lage von Enterprise sind - abhängig vom Käufer - die Chancen, seinen Arbeitsplatz zu behalten bei Siemens höher.

Wir appelieren daher nochmals an Siemens, den Betriebsübergang für Enterprise auszusetzen bis die Zukunft von Enterprise geklärt ist.
(cr)

Di, 01.08.06: Widerspruch gegen die Versetzung zu Carrier (Central Functions u.ä.)
Die Zukunft der Mitarbeiter, die zu Carrier versetzt werden ist klar definiert, es geht über die Interimsgesellschaft zu Nokia Siemens Networks. NoSiNet hat eine Zukunft, denn sie ist die drittgrößte Firma auf dem Telekommunikationsmarkt. Damit haben die Mitarbeiter das klassische Kündigungsschutzgesetz in seiner vollen Schönheit zur Verfügung mit der Situation wie 2003.

Die Situation ist hier folglich ganz anders als bei Enterprise. Die Wahrscheinlichkeit, dass Siemens nach einem Widerspruch die Ersetzung der Zustimmung zu dieser Versetzung vom Gericht bekommt, ist höher. Das gilt, obwohl das Kündigungsrisiko auch bei NoSiNet besteht. Es ist jedoch die Zukunft bei NoSiNet klar und die Wahrscheinlichkeit für eine Kündigung bei Siemens in diesem Fall deutlich höher.

Es könnte euch außerdem passieren, dass Siemens euch nach einem Widerspruch gegen die Versetzung zu Carrier ersatzweise zu Enterprise versetzt.

Ein Widerspruch ist unserer Meinung nach im Fall einer Versetzung zu Carrier nicht sinnvoll.
(cr)

Di, 01.08.06: Betriebsstruktur nach der Betriebsabspaltung von Com Carrier und Com Enterprise
Im Interessenausgleich (IA) zur Betriebsabspaltung heißt es in der Präambel:
"Zur Vorbereitung der geplanten rechtlichen Verselbständigung von Com Carrier und Com Enterprise sollen diese organisatorisch zum 1.8.2006 eindeutig getrennt werden. Dies beinhaltet insbesondere die Bildung eigener Betriebe im Sinne des Betriebsverfassungsrechts. Damit soll auch die möglichst frühzeitige Wahl von eigenen Betriebsratsgremien in den neuen Einheiten ermöglicht werden."

Die Betriebsratseinheiten umfassen auch die dazugehörigen RD-Com-Einheiten und die Zentralfunktionen.

Beispiel München:



Com Carrier Betriebe
Com Enterprise Betriebe

(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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