Artikel: Februar 2007



InWaChRo-News: Mittwoch, 28.02.07

NoSiNet: Stellenabbau nach dem Closing erwartet
In der Telekommunikationsbranche geht die Arbeitsplatzvernichtung weiter. Nokia Siemens Networks hat bereits den Abbau von 10 bis 15 Prozent der Belegschaft angekündigt. Man wolle damit die Effizienz von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben steigern, die IT-Abteilung verschlanken sowie die Marketing- und Vertriebsaktivitäten für Unternehmenslösungen auf Märkte konzentrieren, die mehr Rendite versprechen. Auch Nortel hat angekündigt sich bis 2008 weltweit von insgesamt 2900 Mitarbeitern zu trennen. Etwa 70 Prozent der Entlassungen seien bei Nortel noch für 2007 geplant, hieß es. In den nächsten beiden Jahren werde man zudem insgesamt 1000 Arbeitsplätze in Länder mit niedrigen Arbeitskosten verlagern. Auch bei Alcatel/Lucent ist ein Abbau von 12.500 Stellen geplant. Dies dürfte den Druck auf Nokia Siemens Networks, aber auch auf Enterprise noch weiter erhöhen, zumal die asiatische Konkurrenz wie Huawei bereits jetzt die Preise von Nortel unterbietet, um sich Marktanteile zu sichern.

Zu erwarten ist, dass auf Nokia Siemens Networks unmittelbar nach dem Closing ein erneuter Stellenabbau zukommt und die Verschnaufpause mit dem Tag des Closing zu Ende geht. Der Stellenabbau könnte von einen Ergänzungstarifvertrag à la Fujitsu Siemens begleitet werden. Ergänzungstarifverträge sind neben Drängen zu Aufhebungsverträgen das zweite gängige Mittel der Konzerne, Einsparmaßnahmen durchzusetzen.

Wir empfehlen erneut allen Mitarbeitern dringend eine Arbeitsrechtsschutzversicherung abzuschließen und hier nicht an der falschen Stelle zu sparen. Die in der Regel 3-monatige Wartezeit sollte abgelaufen sein, wenn man Rechtsschutz braucht. Allen Mitarbeitern sollte durch die unzähligen Abbauwellen klar geworden sein, dass niemand vor "blauen Briefen", Schikanen am Arbeitsplatz, Drängen zu Aufhebungsvertrag und Beschäftigungsgesellschaft gefeit ist. Von Jahr zu Jahr ist das Klima rauer geworden. Leistung schützt nicht, das haben viele erfahren. Still halten, den Kopf in den Sand stecken und hoffen, dass es einen nicht trifft, gleicht einem russischen Roulette. Es gibt gute rechtliche Möglichkeiten sich zu wehren und Hartz IV mit der steigenden Verpflichtung zu unbezahlten Sozialdiensten abzuwehren. Dazu aber muss man sich rechtzeitig die richtige Basis schaffen: Arbeitsrechtsschutz und die innere Bereitschaft gegebenenfalls eine Klage gegen das Unternehmen zu führen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 28.02.07

Siemens-Geschäft von Korruptionsaffäre bislang nicht beeinträchtigt
Nach Angaben von Horst Kayser, Leiter der Konzernstrategie von Siemens, sei das Geschäft der Siemens AG durch die Schmiergeldaffäre bislang nicht beeinträchtigt worden. Auch seien wegen des Skandals seines Wissens noch keine Aufträge storniert worden. Analysten wie Charles Burrows von Goldman Sachs hatten Befürchtungen geäußert, dass sich die Ermittlungen negativ auf den Absatz des Siemens-Konzern auswirken könnten.

Wie weit sich dies auf die ausgelagerte Siemens Tochter Siemens Networks, die bekanntlich nicht mehr zur Siemens AG gehört, übertragen lässt, ist unbekannt. Immerhin steht die Telekommunikationsbranche im Zentrum der Schmiergeldaffäre. Es wäre eine vertrauensbildende Maßnahmen, wenn die Leitung von Siemens Networks die Aussage von Horst Kayser ergänzen würde. Anzunehmen ist aber, dass auch die Korruptionsaffäre zu keinen Auftragsrückgängen geführt hat, da es sich auch hier um Großkunden handelt. Moral ist in der Wirtschaft unangebracht - zumindest nach Ansicht der Konzernbosse.

Möglicherweise könnte Fujitsu Siemens die Auswirkungen der Korruptionsaffäre, mit denen sie gar nichts zu tun hat, durch den Endverbraucher zu spüren bekommen. Fujitsu Siemens verliert gegen den Trend an Marktanteilen. FSC verlor als einziger Anbieter unter den Top 5 weltweit 2,3 Prozent. Vor allem aber sind hier eklatente Fehleinschätzungen des Managements verantwortlich. Diese führten im Januar 2007 zu Lieferengpässen. Die Führungsspitze hat inzwischen Konsequenzen gezogen. Die Leitung des Consumer-Geschäfts wurde Jörg Hartmann übertragen. Doch die Mitarbeiter müssen mit dem Ergänzungstarifvertrag das Versagen des Managements ausbaden - wie immer.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 25.02.07

Reinhard S. belastet österreichischen Siemens Finanzvorstand
Die Ermittlungen in der Korruptionsaffäre bei Siemens könnten sich nun auch auf Siemens Österreich ausweiten. Wie das Nachrichtenmagazins „profil“ berichtete, soll den Protokollen der Staatsanwaltschaft München I über die Befragungen von Reinhard S. zu entnehmen sein, dass Provisionszahlungen von Siemens Com Wien an Briefkastenfirmen geflossen seien. "Über diese Firmen wurden beziehungsweise werden offensichtlich Provisionszahlungen von Siemens Com Wien sowie von dem ehemaligen Bereich ICM abgewickelt.", soll Reinhard S. ausgesagt haben.

"In diesen Prozess [Anm.: der Provisionszahlungen] sind mit Sicherheit involviert: Herr Dr. Wasserburger aus Wien ...", habe Reinhard S. weiter zu Protokoll gegeben. Harald Wasserburger war ab dem Jahr 2001 Bereichsleiter von ICM und später von Com in Wien, also jener beiden Bereiche, die laut Reinhard S. an der Einrichtung schwarzer Kassen beteiligt gewesen sein sollen. Heute ist er Finanzvorstand von Siemens Österreich.

Siemens-Chefin Brigitte Ederer hatte Mitte Dezember 2006 in ihrer ersten Bilanzpressekonferenz über die Bestechungsaffäre noch gesagt: "Österreich ist nicht betroffen“. Sie und Harald Wasserburger wollten „profil“ gegenüber zu den Anschuldigungen keine Stellung nehmen. Konzernsprecher Harald Stockbauer wies im Namen von Siemens Österreich "den Vorwurf ungesetzlicher Handlungen schärfstens zurück".

Noch nicht ganz klar ist, ob und wie viel von diesen Vorgängen Harald Wasserburger, Albert Hochleitner, der Vorgänger von Brigitte Ederer an der Spitze von Siemens Österreich, sowie der frühere Finanzvorstand von Siemens Österreich und designierter CFO von Nokia Siemens Networks, Peter Schönhofer, gewusst haben.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 24.02.07

Abwicklung von BenQ Mobile
Was zu erwarten war: Der Mobiltelefon-Hersteller BenQ Mobile wird abgewickelt, nachdem kein Investor das insolvente Unternehmen haben wollte. Fast alle Mitarbeiter müssen gehen. Lediglich 20 Arbeitsplätze könnten in der Fertigung für Spezialteile gerettet werden. Fraglich ist hier - wenn es überhaupt gelingt - für wie lange.

Die Mitarbeiter suchen über die Beschäftigungsgesellschaft einen neuen Job. Die Hilfe von Siemens bei der Jobsuche hält sich in Grenzen. Siemens sucht zwar 2500 Mitarbeiter, bisher haben nicht mal 200 BenQ-ler wieder eine Stelle bei Siemens gefunden. Bitter ist die Lage auch für Mitarbeiter, die einen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben oder sich in der aktiven Phase der Altersteilzeit zum Zeitpunkt der Insolvenz befunden haben. Sie erhalten keine Zahlungen und sind lediglich mit ihren Forderungen Insolvenzgläubiger.

Angesichts der BenQ-Pleite kann man jedem Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag, unterschrieben hat, nur raten, sich die Abfindung sofort zum nächsten ersten auszahlen zu lassen - steuerliche Belastung hin oder her. Etliche BenQ-Mitarbeiter hat das Warten auf den Auszahlungszeitpunkt ihre Abfindung gekostet. Auch der Zeitpunkt "nach Aussscheiden aus der Firma", der häufig Monate nach Ablauf der Kündigungsfrist liegt, kann zu spät sein.

Von den Firmen selbst ist keine Verantwortung zu erwarten, weder im politischen noch im sozialen Sinn. Sagte doch Klaus Kleinfeld, befragt nach Rücktrittsforderungen angesichts der Korruptionsaffaire: "Politische Verantwortung in einem wirtschaftlichen Umfeld zu fordern, ist deplaziert."
Süddeutsche Zeitung
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 22.02.07

Schöne neue Arbeitswelt!?
Erneut wird versucht, eine durchgreifende Modernisierung des Arbeitsrechtes voranzutreiben. Ein Entwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz liegt bereits in der 2. Fassung seit August 2006 vor. Endgültig fertig gestellt werden soll er bis Mitte 2007. Die Bertelsmann-Stiftung beauftragte mit der Ausarbeitung des Entwurfs Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Ulrich Preis. Letzterer tat sich schon 2004 mit einem Entwurf zur Änderung des Kündigungsschutzgesetzes aus Arbeitnehmersicht negativ hervor. Was haben wir eigentlich für armselige Politiker, die sich ständig von der Wirtschaft Gesetze vorformulieren lassen müssen?

Zu den wichtigsten Neuerungen des Entwurfes gehört eine Reduzierung des Kündigungsschutzes. Insbesondere sollen das Alter und die Schwerbehinderung aus den Sozialauswahlkriterien herausfallen. Des Weiteren wird die Höhe von Abfindungen gesetzlich auf ein Jahresgehalt, in besonderen Fällen auf 18 Monatsgehälter, festgeschrieben. In den ersten drei Jahren der Betriebszugehörigkeit darf keine Abfindung gezahlt werden. Fraglich ist, ob dies nicht der Vertragsfreiheit widerspricht.

Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird in diesem Entwurf deutlich gestärkt. Er kann in bestimmten Grenzen den Einsatzort bestimmen und die Arbeitszeit an den tatsächlichen Arbeitsanfall anpassen. In diesem Zusammenhang darf der Arbeitgeber das Gehalt um bis zu 25 Prozent absenken oder erhöhen. Der Arbeitnehmer kann bei Vorliegen betrieblicher Gründe zu Mehrarbeit verpflichtet werden.

Das Bundesarbeitsministerium schließt eine Änderung des Arbeitsvertragsgesetzes innerhalb dieser Legislaturperiode aus. Der Bundesvorstand der CDU drängt jedoch auf eine Änderung des Arbeitsrechtes entsprechend des vorliegenden Entwurfes.

Wir werden den 79seitigen Entwurf Stück für Stück analysieren, kommentieren und versuchen, die Arbeitnehmersicht qualifiziert in die Diskussion einzubringen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: Neue FSC-Seite
Damit Ihr die Analyse des Ergänzungstarifvertrags nochmals im Zusammenhang nachlesen könnt, haben wir eine FSC-Seite eingerichtet. Zu dieser kommt Ihr über den Menüpunkt "Aktuelles->Fujitsu-Siemens (FSC)"
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Verschiebung ERA-Einführung
„Die ERA-Einführung bei der FSC GmbH erfolgt in Abweichung von den einschlägigen regionalen Tarifverträgen nicht vor dem 01.04.2010.“

Der ERA-Anpassungsfonds wird in seinem jetzigen Stand eingefroren, d.h. es erfolgen weder weitere Einzahlungen noch Auszahlungen an die Tarifmitarbeiter.

Die Mitarbeiter bleiben also in ihren bisherigen Tarifgruppen T1 – T7 eingruppiert. Hier fragen wir uns, was mit diesen Tarifgruppen passiert. Die letzte Aussage, die wir dazu gehört haben, war, dass die alten Tariftabellen nicht mehr gepflegt werden. Was also passiert bei einer Tariferhöhung, die sich dann auf den ERA-Tarifvertrag bezieht? Wir vermuten, dass es einfach keine Tariferhöhungen bis 2010 gibt, da sich an diesem Entgelttarifvertrag nichts ändert. Was passiert mit der Abstandsklausel für die ATs? Das Einfrieren des ERA-Anpassungsfonds ist offensichtlich ein zinsloses Darlehen für den Arbeitgeber.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Betriebsbedingte Kündigungen und Aufhebungsverträge
Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 31.3.2010 ausgeschlossen. Einvernehmliche Beendigungen, wie Aufhebungsvertrag oder Altersteilzeit, sind natürlich immer möglich.

Im Fall einvernehmlicher Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Aufhebungsverträge – Altersteilzeit und Eigenkündigung des Arbeitnehmers ist explizit ausgenommen - werden die Sozialplanabfindungen auf Grundlage des zum Zeitpunkt des Ausscheidens geltenden Tarifgehalts berechnet.

Dazu kommt eine Ausgleichszahlung für die bis zum Ausscheiden geltende tatsächliche Arbeitszeiterhöhung. Tatsächlich heißt hier, dass Mitarbeiter, die ihre Arbeitszeit beibehalten wollen und dafür die 9,1% Gehaltsreduzierung in Kauf nehmen, erhalten keine solche Ausgleichszahlung. Hier sollten die Mitarbeiter auf den Betriebsrat einwirken und eine Betriebsvereinbarung fordern, dass auch die Mitarbeiter mit einer Gehaltsreduzierung diese Ausgleichszahlung erhalten.

Die Berechnungsformel klingt kompliziert, daher ein Beispiel. Ein Vollzeit-Mitarbeiter in T7/4 mit einer durchschnittlichen Zahl von 50 Leistungspunkten = 9,1% und einer Sonderzulage von 150 EUR hat ein Bruttogehalt von 4.860,69 EUR. Seine Arbeitszeit wurde auf 38,5h erhöht. Er unterschreibt einen Aufhebungsvertrag zum Ende seiner Kündigungsfrist von 6 Monaten. Dann erhält er zusätzlich zu seiner Abfindung einen Ausgleich von:

(4.860,69 EUR / (38,5 h * 52 Monate / 12 Monate)) * (38,5 h * 26 Wochen – 35 h * 26 Wochen) = 2651,29 EUR
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband
Der ETV regelt weiter: „Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Mitgliedschaft in den einschlägigen Arbeitgeberverbänden.“

Das Bundesarbeitsgericht entschied am 19.9.2006, dass privatrechtlichen Abreden, die sich auf eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit richten, nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG nichtig sind. Dies schließt auch die negative Koalitionsfreiheit mit ein. Demnach ist dieser Passus des ETV nichtig.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 18.02.07

FSC: ETV – Erfolgsbeteiligung im Besserungsfall
„Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Zahlung einer Erfolgsbeteiligung im Besserungsfall“

Auch hier kommt die geheime FSC-Vereinbarung zum Tragen. Dort soll stehen: „Außerdem werden wir – bei verbesserter wirtschaftlicher Situation – nach dem 31. März 2010 die von den Mitarbeitern im Tarifkreis geleisteten Beiträge mit bis zu 1,5 Mio. EUR honorieren; im ÜT-Kreis wird es im Fall der Besserung der wirtschaftlichen Situation nach März 2010 eine wertgleiche Beteiligung geben.“

Gehen wir einmal davon aus, dass die Gehaltsstruktur bei FSC mit der von Siemens in München, Martinstraße vergleichbar ist. Dann wären 45% der Mitarbeiter ATs und 30% in Tarifgruppe T7/4. Dann hat FSC, ausgehend von 4750 Mitarbeitern, 2137 außertarifliche Mitarbeiter und 1425 Mitarbeiter in T7/4.

FSC zahlt folglich aufgrund der Gehaltskürzungen in diesen Gruppen

28.649,61 EUR * 2137 = 61.224.217 EUR weniger Gehalt an ATs und
19.262,88 EUR * 1425 = 27.449.604 EUR weniger Gehalt für T7/4.

Berücksichtigt man, dass die direkten Gehaltsnebenkosten (Sonderzahlungen, Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung) rund 60% von 12 Bruttomonatsgehältern betragen, dann spart FSC allein in diesen Gehaltsgruppen

(61.224.217 EUR + 27.449.604 EUR) * 1,6 = 141.878.114 EUR,

also insgesamt mehr als 141 Mio. EUR, denn die fehlenden 25% der Mitarbeiter, deren Gehaltsstruktur wir nicht abschätzen können und die Auswirkungen auf die variablen Gehaltsbestandteile, wie EVE, fehlen in dieser Rechnung noch. Wir schätzen daher, dass FSC insgesamt 200 bis 300 Mio. EUR einspart.

Da erscheint eine nachträgliche Entschädigung in Höhe von insgesamt 3 Mio. EUR, also ca. 1% bis 2% der eingesparten Summe wie ein beleidigend niedriges Trinkgeld.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

Die Siemens-Reiman-Affäre
Mit diesem Schlagwort ist ein möglicher Deal zwischen Siemens und dem russischen Telekommunikationsminister Leonid gemeint. Der Minister gilt als enger Freund Vladimir Putins. Leonid Reiman wird national und international Korruption vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch gen Russland. In Russland liegt einer der ganz zentralen Märkte der gesamten Siemens AG. Es liegt, einem Bericht des Wall Street Journal zufolge, mindestens eine Zeugenaussage vor, die die Strafverfolgungsbehörden in Gang setzte. Das Geld für lukrative Aufträge sei über zwei Firmen geflossen, an denen der Minister Anteile besitzen soll. Die Untersuchungen dieser Transaktion betreffen den Telekommunikationsbereich. In die Affäre soll auch die Commerzbank verwickelt sein. Sie soll die Zahlungen an die Behörde Loenids und in dessen Umfeld durch die Bereitstellung von Scheinkonten und Scheinbesitzansprüchen ermöglicht haben.

Als eine der Schlüsselfiguren der russischen Siemens-Skandale gilt Ex-Manager Michael Kutschenreuther neben dem Ex-Com-Chef Thomas Ganswindt.

Siemens äußerte zu den Vorwürfen lediglich, man kenne Reiman nur in seiner Rolle als TK-Minister.
silicon.de
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

FSC: Anhebung der Arbeitszeit und Streichung von Urlaub für außertarifliche Mitarbeiter
Die außertariflichen Mitarbeiter sollen laut Mitarbeiterbrief von FSC ein "in der Summe wertgleiches Paket" tragen wie die Tarifmitarbeiter. Dies soll erreicht werden, indem ihre Arbeitszeit von 40h auf 44h erhöht wird und sie auf drei Tage Urlaub verzichten. Auch ihre Gehaltserhöhungen sollen sich um 6 Monate verschieben.

Was bedeutet das konkret? Die ATs haben bei Beibehaltung ihrer 40h-Woche ebenfalls eine Gehaltseinbuße von 9,1% hinzunehmen und dazu 3 Tage mehr zu arbeiten als bisher. Legt man diese Tage um auf die wöchentliche Arbeitszeit, dann wird ein AT-Mitarbeiter statt 44h tatsächlich 44,55h für das gleiche Gehalt arbeiten müssen. Bei einer Beibehaltung der 40h Woche hat er demzufolge eine Gehaltseinbuße von 10,2 Prozent hinzunehmen.

Der Tarifvertrag legt fest, dass ein außertariflicher Mitarbeiter einen bestimmten Prozentsatz mehr verdienen muss, als ein Tarifmitarbeiter (Mindestabstandsklausel). Solche Mitarbeiter nennt man Tarifsurfer. Bei FSC wurden die Gehälter der Tarifsurfer bei der letzten Tariferhöhung nicht an die Mindestabstandsklausel angepasst, sodass sie heute weniger als die vorgeschriebenen 6.146 EUR verdienen. Eine 10,2-prozentige Gehaltskürzung bedeutet also für einen Tarifsurfer 626,89 EUR pro Monat weniger als bisher.

Hinzu kommt, dass er im Gegensatz zu Tarifmitarbeitern lediglich 12 Monatsgehälter bekommt. Die Erfolgsbeteiligung, die dies normalerweise mehr als ausgleicht, fiel bereits im letzten Jahr sehr niedrig aus.

Gehaltsgruppe T7/4 [EUR] AT (Tarifsurfer) [EUR]
Grundgehalt
4.302,00
6.146,00
Leistungszulage bei 50 Punkten=9,5%
408,69
---
Einbuße nach Tariferhöhung um 4%
1.130,58
1.475,04
Grundgehalt nach Tariferhöhung
4.474,08
6391,84
Leistungszulage bei 50 Punkten=9,5%
425,04
---
Einbuße nach einer weiteren Tariferhöhung um 3%
881,82
1.150,53
Gesamtverlust bis 2010 durch Verschiebung der Tariferhöhungen
2.012,40
2.625,57
Gehaltsverlust durch Reduzierung um 9,1% bzw. 10,2% beim AT bis 2010*
17.250,48
22.568,04
Verlust durch die Nichteinhaltung der Mindestabstandsklausel bis 2010
---
3.456,00
Gesamtverlust bis 2010
19.262,88
28.649,61
* nicht berücksichtigt wurde hier die Auswirkung einer Tariferhöhung und der Anteil von sonstigen Gehaltsbestandsteilen wie EVE bei den außertariflichen Mitarbeitern. Beim Tarifmitarbeiter wird das Gesamtgehalt (Grundgehalt + Leistungszulage + Sonderzulage) um 9,1% reduziert. Wir sind hier ausgegangen von einer durchschnittlichen Leistungszulage von 9,5% und einer Sonderzulage von 150 EUR. Damit ergibt sich ein bisheriges Gehalt von 4860,69.

Trotzdem vergesse man als AT nicht: "Mitarbeiter des übertariflichen Kreises sind in besonderem Maße gehalten, auf das Ansehen von Fujitsu Siemens Computers in der Öffentlichkeit zu achten. Sie haben im Rahmen der arbeitsvertraglichen Verpflichtungen ihre Arbeitskraft voll für das Unternehmen einzusetzen und seine Interessen und Ziele nach bestem Wissen und Können zu fördern." (Punkt 1 der Vertragsbedingungen für übertarifliche Mitarbeiter)
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

FSC: ETV - Beschäftigungssicherung
ETV: "Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Maßnahmen der Beschäftigungssicherung und Erhalt der bestehenden Betriebseinheiten…"

Laut geheimer FSC-Vereinbarung wird die Gesamtzahl der Beschäftigten bis zum 31.3.2010 auf 4750 Mitarbeiter festgeschrieben. Dies wurde in einem Mitarbeiter-Brief von FSC angekündigt, mit dem der Arbeitgeber die Belegschaft über die Vereinbarungen informierte: "Des Weiteren wurde eine Vereinbarung zwischen der Fujitsu Siemens Computers GmbH und der IG Metall getroffen, welche die Gesamtzahl der Beschäftigten bis zum 31. März 2010 auf 4750 Mitarbeiter festschreibt."

Nach dem Wortlaut des ETV ist eine Abspaltung von Teilbetrieben und deren Verkauf nicht ausgeschlossen. Eine konstante Zahl von Mitarbeitern kann auch erhalten werden, wenn man die bisherige Belegschaft abbaut und neue Mitarbeiter einstellt oder indem man Zukäufe macht. Dies scheint FSC auch zu beabsichtigen, sonst wäre der komplizierte Passus über den Betriebsübergang unnötig gewesen. Dem steht auch das Verbot betriebsbedingter Kündigungen bis 2010 nicht entgegen.

"Die FSC GmbH verpflichtet sich in einer gesonderten Vereinbarung, für die Dauer des Ergänzungstarifvertrages zu … Investitionen in die deutschen Betriebe" Der bereits genannte Mitarbeiterbrief enthält die Aussage, dass die bereits erwähnte geheime FSC-Vereinbarung die konkrete Summe der Investitionen auf 30 Mio. EUR pro Jahr, also etwa 6.315 EUR pro Mitarbeiter, festlegt und die Garantie, dass die zehn Betriebe der FSC GmbH für fünf Jahre bestehen bleiben. Investitionen können auch in Zukäufen bestehen, oder in Kursen für Mitarbeiter.

Anmerkung:"geheim" ist nicht im Sinne von gesetzlicher Geheimhaltungspflicht zu verstehen, sondern drückt die Unsitte der Verhandlungspartner aus, Teile von Informationen aus Vereinbarungen den Mitarbeitern im genauen Wortlaut vorzuenthalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 17.02.07

FSC: ETV - Auswirkung der Verschiebung von Tariferhöhungen
Im Ergänzungstarifvertrag wurde weiter vereinbart: "Die Tariferhöhungen, die zwischen den Arbeitgeberverbänden der Metall- und Elektroindustrie und der IG Metall für die Zeit vom 01.04.2007 bis zum 31.03.2010 vereinbart werden, werden sechs Kalendermonate später als zwischen den Arbeitgeberverbänden und der IG Metall vereinbart wirksam."

Tariferhöhungen werden also erst sechs Monate später gezahlt. Das Wort "Verschiebung" in diesem Zusammenhang suggeriert, dass die Auszahlung des Betrages lediglich nach hinten verschoben wird, aber sonst keine Nachteile entstehen. Tatsächlich bedeutet das aber, dass man die Tariferhöhung für sechs Monate nicht bekommt.

Beispiel: bei einem Grundgehalt in T7/4 von 4.302 EUR und einer durchschnittlichen Leistungszulage von 9,5% bekommt man bei einer Tariferhöhung um 4% 188,43 EUR * 6 = 1130,58 EUR weniger. Tarifmitarbeiter in Gruppe T5/4 ebenfalls mit einer Leistungszulage von 9,5% bekommen bei einem Grundgehalt von 3.277 EUR und derselben Tariferhöhung 143,53 EUR * 6 = 861,18 EUR weniger.

Unten stehende Tabelle zeigt die Auswirkungen der Verschiebung von Tariferhöhungen für Mitarbeiter in Tarifgruppe T7/4 und T5/4 mit einer durchschnittlichen Leistungszulage von 9,5%. Wir haben dabei beispielhaft vorausgesetzt, dass im Zeitraum bis 2010 zwei Tariferhöhungen, nämlich einmal um 4% und einmal um 3% zwischen Arbeitgeberverbänden und der IG Metall vereinbart werden.

Gehaltsgruppe T7/4 [EUR] T5/4 [EUR]
Grundgehalt
4.302,00
3.277,00
Leistungszulage bei 50 Punkten = 9,5%
408,69
311,32
Einbuße nach Tariferhöhung um 4%
1.130,58
861,18
Grundgehalt nach Tariferhöhung
4.474,08
3.408,08
Leistungszulage bei 50 Punkten = 9,5%
425,04
323,77
Einbuße nach einer weiteren Tariferhöhung um 3%
881,82
671,76
Gesamtverlust bis 2010 durch Verschiebung der Tariferhöhungen
2.012,40
1.532,94


Der Gesamtverlust bis 2010 durch Verschiebung der Tariferhöhungen beträgt also in diesem Beispiel etwa ein halbes Monatsgehalt.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 16.02.07

FSC: Ergänzungstarifvertrag - Ungleichbehandlung bei der Arbeitszeiterhöhung
Für Vollzeit- und Teilzeit-Mitarbeiter, sowie Mitarbeiter mit längerer Arbeitszeit als 35 h wird die Arbeitszeit um 10% erhöht. Das bedeutet für Vollzeit-Mitarbeiter eine Erhöhung von 35h auf 38,5h.

Es besteht ein Wahlrecht zwischen längerer Arbeitszeit und einer Gehaltsreduzierung. Behält man die bisherige Arbeitszeit bei, reduziert sich das Gehalt um 9,1 Prozent, auch bei Teilzeitmitarbeitern. Da es sich bei diesen hauptsächlich um Mütter handelt, die ihre Arbeitszeit reduziert haben, um ihr Kinder rechtzeitig von der Schule oder dem Kindergarten abholen zu können, werden gerade diese keine Arbeitszeitverlängerung machen können. Sie sind gezwungen, mit weniger Geld auszukommen. Insbesondere allein erziehende Mütter dürfte dies hart treffen.

Der Ergänzungstarifvertrag regelt weiter:
"Für Teilzeit-Arbeitnehmer, deren bisherige regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mehr als 35 Stunden und weniger als 38 Stunden beträgt, erfolgt eine Anhebung auf 38,4 Stunden wöchentlich."

Diese Regelung ist nicht nachzuvollziehen. Die Arbeitszeit dieser Mitarbeiter wird pauschal auf 38,4 h angehoben. Behalten sie ihre bisherige Arbeitszeit bei, haben sie deutlich niedrigere Einbußen beim Gehalt, z.B. 6,25% (36h) bis 2,34 % (37,5h). Was rechtfertigt einen solchen Unterschied zwischen jemandem, der 37,5h arbeitet und jemandem, der lediglich eine Stunde mehr arbeitet?

Fakt ist: Die prozentuale Anhebung der Arbeitszeit bewirkt, dass diejenigen mit langer Arbeitszeit deutlich mehr Opfer für die Sanierung bringen müssen. Das ist eine weitere Ungleichbehandlung.

Gruppe Bisherige Arbeitszeit Neue Arbeitszeit Mehrarbeit Gehaltsreduzierung bei Beibehaltung
der bisherigen Arbeitszeit
Vollzeit 35,0 38,5 3,5 9,10%
Vollzeit nach Betriebsübergang
aus IG Metall-Betrieb
35,0 35,0 0,0 0,00%
Teilzeit 20,0 22,0 2,0 9,10%
Arbeitszeit 36,0 38,4 2,4 6,25%
Arbeitszeit 37,5 38,4 0,9 2,34%
Arbeitszeit 38,5 42,4 3,9 9,10%
Arbeitszeit 40,0 44,0 4 9,10%


Nur in besonderen Härtefällen wird bei einer Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit von einer Reduzierung des Gehaltes abgesehen werden. Ausgenommen von der Arbeitszeitverlängerung sind Schwerbehinderte.

Sollten Sie in dieser Tabelle ein Schema suchen, dass Ihnen verständlich macht, worin die Gerechtigkeit dieser absolut zu leistenden Mehrarbeit liegt, geben Sie es auf. Die Anhebungen und Gehaltskürzungen sind zwar so im ETV festgelegt, aber entbehren jeglicher Gleichbehandlung. Einige Schultern tragen mehr, andere halt weniger.

Auch dieser Passus dürfte einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 16.02.07

FSC: Ergänzungstarifvertrag - Ungleichbehandlung beim Betriebsübergang
Unter dem Punkt Geltungsbereich heißt es:

"Für Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Fusion (Verschmelzung u.ä.) ihres bisherigen Arbeitgebers mit der FSC GmbH auf die FSC GmbH übergeht, gilt dieser ETV mit Übergang ihres Arbeitsverhältnisses, es sei denn, der bisherige Arbeitgeber war im Zeitpunkt des Übergangs der Arbeitsverhältnisse Mitglied in einem Arbeitgeberverband, der mit der IG Metall eine tarifliche Vereinbarung geschlossen hat."

Dieser Passus kommt für Tarif-Mitarbeiter zum Tragen, die per Betriebsübergang zu FSC wechseln. Waren sie vorher in einer Firma, die unter den Metall-Tarifvertrag fiel, dann gilt dieser Ergänzungstarifvertrag für diese Mitarbeiter nicht. Das heißt, Gehalt, Arbeitszeit und sonstige Arbeitsbedingungen bleiben für sie unverändert. Kommen die Mitarbeiter dagegen aus einer Firma, für die kein Metall-Tarifvertrag gilt, dann gilt dieser Ergänzungstarifvertrag im vollen Umfang für sie. Das heißt, es sie haben Gehaltseinbußen und / oder Arbeitszeitverlängerungen.

Dies ist eine eklatante und unzulässige Ungleichbehandlung von Mitarbeitern, die auch nicht zum Betriebsfrieden beitragen dürfte. Dabei handelt es sich um eine Bevorzugung von gewerkschaftlichen Mitarbeitern bzw. solchen, die unter den Metall-Tarifvertrag fallen. Dies ist nicht nur ein Verstoß gegen §75 II BetrVG, sondern auch ein Verstoß gegen den in Art. 3 GG garantierten Grundsatz der Gleichbehandlung, der auch ins Arbeitsrecht hinein wirkt.

Hier liegt sogar eine Ungleichbehandlung von Gewerkschaftsmitgliedern vor, die, die neu dazu kommen, werden besser gestellt als diejenigen, die sich schon bei FSC befinden. Die IG Metall-Mitglieder bei FSC dürfte das vor den Kopf stoßen. Dieser Passus wird einer gerichtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 16.02.07

ERA: Druck auf Rat Suchende in einigen AUB-Beratungsgesprächen
Im Rahmen der gerade laufenden ERA-Eingruppierung wurden Mitarbeitern, wie uns erst heute bekannt wurde, in Beratungsgesprächen, durchgeführt von AUB-Betriebsräten, stark verunsichert. Den Rat suchenden Mitarbeitern wurde in diesen AUB-Beratungsgesprächen eingeredet, dass ihre an sich schon schlechte ERA-Eingruppierung noch schlechter ausfallen würde, wenn der Betriebsrat gegen diese Eingruppierung einen Widerspruch einlegt. Diese könne in der PaKo (Paritätische Kommission) bzw. Schlichtung vorkommen.

Fakt ist, dass keine ERA-Eingruppierung in der PaKo schlechter ausgefallen ist als ursprünglich vom Arbeitgeber vorgeschlagen.

Dem stehen allein schon §§ 84, 85 BetrVG entgegen, die dem Mitarbeiter ein Beschwerderecht einräumen. Der Mitarbeiter kann dieses Recht mit oder ohne Einbindung des Betriebsrats ausüben. "Gegen seine ERA-Eingruppierung zu sein, dies dem Betriebsrat mitzuteilen und ihn zu bitten, dagegen Widerspruch einzulegen", ist die Ausübung des Beschwerderechts nach § 85 BetrVG.

Der Betriebsrat hat dann gemäß § 85 I BetrVG zu versuchen, Abhilfe zu schaffen, wenn er die Beschwerde für rechtmäßig hält. Im Rahmen von ERA leitet sich dieses Recht direkt aus dem ERA-Tarifvertrag ab, in dem die Prozedur festgeschrieben ist. Das Gesetz räumt dem Betriebsrat in diesem Zusammenhang sowohl ein Informationsrecht als auch Recht, eine Einigungsstelle mit vorsitzendem Richter, einzuberufen, ein (§ 85 II BetrVG). Im Falle von ERA ersetzt die Schlichtung die Einigungsstelle.

Dem Mitarbeiter darf aufgrund der Ausübung seines Beschwerderechts kein Nachteil entstehen (§ 84 III BetrVG). Allein schon deshalb kann die ursprünglich angegebene Eingruppierung des Arbeitnehmers nach einer Beschwerde nicht schlechter ausfallen als sie durch den Arbeitgeber ursprünglich vorgegeben war.

Das wissen auch diejenigen unter den AUB-Betriebsräten, die mit dem Rat ‚auf Widerspruch zu verzichten, damit die Eingruppierung nicht noch schlechter ausfällt', Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt haben. Die durchgeführten Beratungen zeigen offensichtlich, dass diese AUB-Betriebsräte, nicht das Wohl der Rat suchenden Mitarbeiter im Auge hatten, sondern halfen, die Vorstellungen des Arbeitgebers nach niedrigerer ERA-Eingruppierung durchzusetzen.

Gerade dieses Beispiel zeigt, wie infam es ist, als Arbeitnehmervertreter aufzutreten, das Vertrauen der Mitarbeiter zu ihrem Betriebsrat zu missbrauchen, um mit falscher Beratung, Vorstellungen des Arbeitgebers durchzusetzen. Hier muss man sich schon fragen: Warum macht ein Betriebsratsmitglied dies?

Jeder Mitarbeiter sollte daher hellhörig werden, wenn ihm allzu schnell und zu heftig abgeraten wird, sich zur Wehr zu setzten, insbesondere dann, wenn der Betriebsrat Mitwirkungsrechte hat. Es ist daher stets gut, sich über mehrere Quellen zu informieren, die Argumente abzuwägen, auf die persönliche Situation abzubilden und eigenverantwortlich zu entscheiden. Dies gilt für Gehaltsforderungen, Aufhebungsverträge, Beschäftigungsgesellschaften, Urlaubsanträge (der BR hat hier ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 I, 5 BetrVG) usw.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 16.02.07

AUB-Vorsitzender Schelsky in Untersuchungshaft
Wegen unklarer Geldzahlungen des Siemens-Konzerns wurde, wie heute bekannt wurde, der AUB-Vorsitzende Wilhelm Schelsky in Untersuchungshaft genommen.

Nähere Angaben zur Person und zum Ermittlungsstand wollte die Staatsanwaltschaft Nürnberg aus Gründen des Steuergeheimnisses nicht machen.

Eine Sprecherin der Nürnberger AUB-Zentrale betonte, dass sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft allein gegen den Unternehmer richteten und nicht gegen die Arbeitnehmerorganisation.

Doch wie vertrauenswürdig ist eine Arbeitnehmerorganisation, deren Vorstandvorsitzender Beteiligungen an Siemens Firmen hat und zudem in dubiöse Zahlungen verwickelt ist? Den Mitarbeitern war - soweit sie sich überhaupt für Betriebsratsarbeit interessierten - schon lange bekannt, dass die AUB-Politik auffallend arbeitgeberfreundlich orientiert ist. In Siemens München Hofmannstraße zeichnete sich die AUB 2003 ganz offen durch diverse Flugblatt- und Plakataktionen, die deutlich unter die Gürtellinie gingen, darin aus, den Kampf um die Arbeitplätze systematisch zu torpedieren. Einige AUB-Mitglieder schafften dubiose "Beweise" heran, um die Betriebsratswidersprüche zu Fall zu bringen.

Im Rahmen der gerade laufenden ERA-Eingruppierung wurden Mitarbeitern, wie uns erst heute bekannt wurde, in Beratungsgesprächen, durchgeführt von AUB-Betriebsräten, stark verunsichert.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 15.02.07

Wie glaubwürdig sind die Siemens Compliance Maßnahmen?
Zu dem ins Visier der Staatsanwaltschaft geratenen Beratervertrag mit AUB-Vorsitzendem Wilhelm Schelsky befragt, sagte der neue Anti-Korruptionsbeauftragte von Siemens, Daniel Noa, dieser Beratervertrag sei bei der internen Überprüfung aufgefallen. Siemens wollte von Schelsky Ende 2006 wissen, so Noa, worin dessen Gegenleistung bestanden habe. ,,Dieser Nachweis kam nicht in der von uns gesetzten Frist. ... Daraufhin haben wir das Abkommen fristlos gekündigt, selbst auf die Gefahr hin, dass wir einen völlig korrekten Vertrag beenden''. Obwohl dieser Vorgang offensichtlich nicht aufgeklärt wurde, erklärte Daniel Noa der Süddeutschen Zeitung heute: ,,Wir weisen ganz klar von uns, dass wir die Betriebsratsarbeit unzulässig beeinflusst haben''. Vorsichtshalber fügte Noa hinzu: ,,Aber wir gehen jedem Hinweis nach''.

Wie kann der Compliance Chef wissen, dass die Betriebsratsarbeit nicht unzulässig beeinflusst wurde, wenn er noch gar keine Untersuchungen durchgeführt und den Fall geklärt hat. Wie glaubwürdig sind solche Compliance Maßnahmen?
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 15.02.07

AUB-Büros in Erlangen, München und Nürnberg durchsucht
Was viele Siemens-Mitarbeiter jahrelang ahnten, jedoch nicht beweisen konnten, gerät nun ans Licht. Am Mittwoch durchsuchte die Staatsanwaltschaft erneut Konzernstandorte in Erlangen, München und Nürnberg.

Diesmal geht es nicht um illegale Zahlungen, um an Aufträge heranzukommen, sondern um dubiose Zahlungsvorgänge und Vertragsverhältnisse zwischen Siemens und Firmen, die dem Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger (AUB) gehören. Die AUB ist eine Arbeitnehmervertretung mit 30.000 Mitgliedern und ist mit rund 19.000 Betriebsräten in vielen deutschen Unternehmen vertreten, darunter auch bei Siemens selbst und bei einigen Tochterfirmen. Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht nach Spiegel-Informationen der ehemalige Siemens-Manager Wilhelm Schelsky. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft beziehen sich auf 14,4 Millionen Euro, deren Herkunft fraglich ist. "Die Kernfrage lautet: Hat der Konzern den AUB-Vorsitzenden, der nach Angaben seiner Organisation dort ehrenamtlich tätig ist, über den Beratervertrag heimlich finanziert?" bringt die Süddeutsche Zeitung die Sachlage auf den Punkt.

Schelsky steht seit 1986 an der AUB-Spitze. Er war zusammen mit Siemens bis vor einiger Zeit an zwei Firmen beteiligt. Dabei handelt es sich um die ML + S GmbH in Greifswald, die aus einer ehemaligen Siemens Konzerntochter hervorging, und um die NSG Netzwerk-Service GmbH in Feldkirchen bei München. Letztere wird heute unter dem Namen CANCOM Netzwerk-Service GmbH mit Sitz in Jettingen-Scheppach geführt. Ob Schelsky an der Firma heute noch Anteile hält, ist unklar. Über diverse Firmen mit Sitz in Greifswald, Erlangen oder im bayerischen Hausen erbringt Schelsky seit längerem Dienstleistungen für Siemens. Darunter fallen Bewachungsaufgaben oder Fortbildungsveranstaltungen.

Die AUB äußerte sich zu diesem Vorgang nicht, sondern teilte dem Spiegel mit, die Ermittlungen beträfen nur den Privatunternehmer Schelsky, aber nicht die Organisation AUB. Für eine Stellungnahme war Schelsky nicht erreichbar. Ein Siemens-Sprecher lehnte ebenfalls einen Kommentar ab und verwies auf eine offizielle Erklärung, die in den nächsten Stunden veröffentlicht werden soll.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 15.02.07

Kuriositäten um die ERA Eingruppierung in EG 12
Immer wieder wurde den Mitarbeitern gesagt, für Entgeltgruppe 12 (EG12) müsse man Personalverantwortung haben. Mit mangelnder Personalverantwortung wurden viele auf eine EG10 oder EG11 vertröstet, obwohl sie als Tarif 7/4 eine EG12 bräuchten, um keine Überschreiter zu sein. Nun, trotzdem sind in der Martinstraße immerhin rund 30 Prozent der Mitarbeiter in die EG12 eingruppiert worden. Wenn schon Tarifmitarbeiter für die höchste Entgeltgruppe Personalverantwortung brauchen, sollte man doch annehmen, dass dies erst recht für Außertarifliche Mitarbeiter (AT) gilt.

Wie sieht das nun konkret aus?
In der Martinstraße sind rund 45 Prozent der Mitarbeiter im Status AT, die übrigen 55 Prozent Tarifmitarbeiter. 30 Prozent der Belegschaft wurde bereits in EG12 eingruppiert. Von der Gesamtbelegschaft sind also 75 Prozent der Beschäftigten im AT Status oder in EG12. Nach der Vorgesetztenlogik, eine EG12 bekommt man nur mit Personalführung, würde das dann bedeuten dass 75 Prozent der Belegschaft 25 Prozent der Mitarbeiter führen. Also hätte jeder Mitarbeiter drei Chefs für sich alleine.

Fragt sich nur, wie viel Chef verträgt ein Mitarbeiter eigentlich?"
(wl)


InWaChRo-News: Mittwoch, 14.02.07

FSC: Ergänzungstarifvertrag und Gesamtbetriebsvereinbarung zu Einsparmaßnahmen
Der zwischen IG Metall und Fujitsu Siemens Computers abgeschlossene Ergänzungstarifvertrag, sowie die Gesamtbetriebsvereinbarung zu Einsparmaßnahmen für die außertariflichen Mitarbeiter liegt uns jetzt vor. Wir wurden von FSC-Mitarbeitern gebeten, diese Dokumente zu analysieren.

Für besonders wichtig halten wir die Analyse, da uns bereits Hinweise erreicht haben, dass mit diesen Vereinbarungen ein Präzedenzfall geschaffen werden soll. Das Ziel könnte sein, solche Vereinbarungen auch in anderen Unternehmensteilen des Siemens-Konzerns abzuschließen.

Die Vereinbarungen sehen sowohl für den Tarifkreis als auch für außertarifliche Mitarbeiter (AT) eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Prozent oder bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit eine entsprechende Gehaltsreduzierung um 9,1 Prozent vor. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit für einen Vollzeit-Tarifmitarbeiter von 35h auf 38,5h, für einen AT von 40h auf 44h, also auf einen 9h Arbeitstag angehoben wird. Die ATs sollen darüber hinaus auf drei Urlaubstage verzichten.

Erstaunlich erscheint dieser Abschluss insbesondere, da die IG Metall im September 2006 in einer Presseerklärung noch die Meinung vertreten hat, „angesichts des geringen Lohnkostenanteils bei den von FSC gebauten Computern müsse es in den Gesprächen vor allem um die Strukturen und Prozesse bei FSC gehen“. Diese Auffassung wurde vom Unternehmen FSC auch grundsätzlich bestätigt. Nach Angaben des Unternehmens ist der Anteil der Fertigungskosten in der gesamten Wertschöpfungskette so niedrig, dass sich hier kaum wettbewerbsrelevante Einsparungen erzielen lassen. Tatsächlich beträgt der Personalkostenanteil etwa 2 Prozent.

Die IG Metall sollte inzwischen erkennen, dass durch die Aushöhlung der Tarifverträge durch eine Vielzahl von Ergänzungstarifverträgen die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter Schritt für Schritt verschlechtert werden. Die nächste Forderung der Arbeitgeber wird die Wiedereinführung der Samstagsarbeit sein. Mit dem Slogan „Samstags gehört Vati mir“ wehrten sich die Gewerkschaften ab 1956 jahrelang gegen die Samstagsarbeit. Wenn sich nicht bald an der Tarifpolitik etwas ändert, kann der DGB diesen Slogan wieder ausgeben.

Es ist offensichtlich, dass es den Arbeitgeberverbänden mit den vielen Ergänzungstarifverträgen, die abgeschlossen werden, um eine flächendeckende Lohnsenkung geht. Bocholt / Kamp-Lintfort ist ein Präzedenzfall gewesen. Das Ergebnis: Die Werke sind heute geschlossen. Ergänzungstarifverträge schaffen neue Standards, die dann wiederum durch neue Ergänzungstarifverträge unterlaufen werden. Eine Abwärtsspirale in den Arbeitsbedingungen ist in Gang gesetzt. Der Flächentarifvertrag ist damit nur noch eine leere Hülse.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 14.02.07

NoSiNet: CD vor der Auflösung?
Nachdem Siemens bei der letzten Restrukturierung bereits 75 Prozent der 500 Stellen bei CD (Core Development) abbauen wollte, gibt es nun Hinweise, dass CD im April aufgelöst werden könnte. Was mit den betroffenen Mitarbeitern geplant ist, ist uns noch nicht bekannt.

Wir weisen das Management darauf hin, dass Siemens kein rechtsfreier Raum ist. Der Betriebsrat ist bereits im Vorfeld solcher Änderungen nach §111 BetrVG umfassend zu unterrichten und die Betriebsänderung mit ihm zu beraten, um Nachteile für die Belegschaft zu vermeiden oder auszugleichen. Es ist ein Interessenausgleich zu verhandeln und ggf. ein Sozialplan abzuschließen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 14.02.07

Neuer Verdacht gegen Siemens wegen Preisabsprachen
EU-Ermittler haben in der vergangenen Woche Hersteller von Netztransformatoren in Deutschland, Österreich und Frankreich wegen des Verdachts verbotener Preisabsprachen durchsucht - darunter auch Siemens. Die Razzien fanden am Mittwoch und Donnerstag vergangener Woche statt. Siemens bestätigte, dass die EU Ermittlungen wegen Preisabsprache gegen die Standorte in Nürnberg und Linz eingeleitet habe. Siemens gab in diesem Zusammenhang die Suspendierung dreier Mitarbeiter bekannt.

Siemens drohen Bußgelder von bis zu zehn Prozent eines Unternehmensumsatzes, wenn sich der Verdacht auf Preisabsprache verhärtet.

Der Konzern reagierte auf die Vorwürfe mit der üblichen Stereotype: "Siemens ist an der schnellen und vollen Aufklärung des Sachverhalts interessiert und hat der EU-Kommission volle Unterstützung und Kooperation zugesichert. Der EU-Kommission wurden bereits Ermittlungsergebnisse übermittelt." . Siemens interne Untersuchungen hätten ebenfalls Hinweise auf ein mutmaßliches Kartell zwischen fünf Unternehmen auf dem deutschen Markt ergeben. "Wir wollen, dass mögliche Unregelmäßigkeiten schnell und zügig aufgeklärt werden und ziehen unsere Konsequenzen", erklärte Siemens-PTD-Chef Udo Niehage. "Solche Einzelfälle werfen ein schlechtes Licht auf die ordentlichen Leistungen aller anderen Mitarbeiter. Das kann nicht toleriert werden.", fügte er hinzu.

Erstaunlich ist die Abgebrühtheit oder die Fähigkeit des führenden Managements Tatsachen zu verdrängen. Heute noch im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre von Einzelfällen zu sprechen mutet dreist an. Merkwürdigerweise werden die internen Untersuchungskommissionen erst immer dann fündig, wenn ein neuer Fall an die Öffentlichkeit gedrungen ist. Konsequenzen, die glaubhaft Aufklärungen vorantreiben und in der Lage sind, mit den Machenschaften im Konzern aufzuräumen, sehen anders.

Erst Ende Januar hatte die EU-Kommission wegen Preisabprachen bei gasisolierenden Schaltanlagen in Umspannstationen gegen Siemens PTD eine Rekordstrafe von rund 420 Millionen Euro verhängt. Am Donnerstag folgte die tschechische Wettbewerbsbehörde wegen des gleichen Delikts nach und fordert von Siemens eine Geldbuße von 12,4 Millionen Euro. Siemens hat beide Strafen als unangemessen bezeichnet und will juristisch gegen sie vorgehen. Untersuchungen wegen des Schaltanlagen-Kartells laufen noch in Australien, Neuseeland und Brasilien.

In der vergangenen Woche hatten Wettbewerbshüter Büros der Siemens-Sparte Gebäudetechnik in Norwegen durchsucht. Sie werfen dem Unternehmen dort Absprachen beim Service und bei der Wartung von Brandschutzanlagen vor.

Erstaunlich wie gut Klaus Kleinfeld und Heinrich von Pierer sich im Sattel halten. Wie sehr können sich beide Herren überhaupt noch auf die Firmengeschäfte konzentrieren? Der Siemens Vorstand zieht es jedenfalls vor an seiner Spitze zwei Manager zu haben, die über Jahre so gar nicht wussten, was in ihrem Konzern eigentlich vor geht. Bei dieser Form der Aufklärung können dem ein oder anderen, Zweifel kommen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 13.02.07

NoSiNet: Start des Joint Ventures ohne von Korruptionsaffäre betroffene Projekte?
Trotz laufender Ermittlungen wegen der Korruptionsaffäre soll das Joint Venture Nokia Siemens Networks am 1. April starten, berichtete die FTD. Wenn konzerninterne Prüfungen Unregelmäßigkeiten in einzelnen Bereichen von Siemens Networks aufdecken, dann sollen die betroffenen Projekte jedoch bis zum Ende der Ermittlungen bei Siemens verbleiben und erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Joint Venture übergehen. Dies hat die FTD aus hochrangigen Konzernkreisen erfahren. Auch wenn man abwiegelt, es handle sich dabei nur um eine "hypothetische Option", kann dies doch negative Folgen für die Mitarbeiter haben.

Ist ein solches Vorgehen rechtlich möglich?
Eindeutige Antwort: Nein. Zunächst soll es sich beim Zusammenschluss zum Joint Venture um einen sogenannten Share Deal handeln. D.h. es werden Anteile am bestehenden Unternehmen Siemens Networks GmbH & Co. KG übertragen, nicht Mitarbeiter, Projekte, Betriebsmittel wie bei einem Betriebsübergang. Will man einzelne Projekte nicht in das Joint Venture eingehen lassen, müsste man die betreffenden Mitarbeiter vor dem Closing per Betriebsübergang wieder aus dem Unternehmen Siemens Networks GmbH & Co. KG herauslösen. Über diesen Betriebsübergang müssten die Mitarbeiter unterrichtet werden und sie könnten ihm widersprechen. Durch einfache Versetzungen ist dies nicht zu erreichen, da die meisten Mitarbeiter keine Konzernversetzungsklausel in ihrem Arbeitsvertrag haben und diese wäre nötig, da wir uns inzwischen nicht mehr in der Siemens AG, sondern in einem eigenständigen Unternehmen befinden.

Da in den Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang in die Siemens Networks GmbH & Co. KG der Übergang in das geplante Joint Venture angekündigt wurde, wären die betroffenen Mitarbeiter darüber hinaus falsch unterrichtet worden und könnten nachträglich dem Betriebsübergang in die Siemens Networks GmbH & Co. KG widersprechen. Es käme zu einem mittleren Chaos.

Ob Siemens die rechtliche Lage im Fall der Fälle wirklich interessiert? Oder werden sie sich darüber hinweg setzen und einfach Tatsachen schaffen, um diese Zusage Nokia gegenüber einzuhalten?

Was bedeutet das für Mitarbeiter zurückgehaltener Projekte?
Die Trennung dieser Projekte für eine gewisse Zeit aus dem Joint Venture heraus bedeutet zunächst einmal, dass diese Projekte vom Markt weg sind. Nokia Siemens Networks wird und kann - wegen der Kunden - kaum abwarten, bis diese Projekte in das Joint Venture kommen. Wenn Nokia ein vergleichbares Produkt besitzt, wird dieses das Siemens Produkt verdrängen. Damit sind die betreffenden Mitarbeiter mit ihrem Projekt weg vom Fenster - ihre Arbeit entfällt. Könnte es vielleicht sein, dass da jemand auf die Idee gekommen ist, die Korruptionsaffäre als eleganten Weg zur Portfoliobereinigung zu nutzen?

Es waren Manager, die die schwarzen Kassen angelegt haben und die bestochen haben, nicht normale Mitarbeiter. Es ist in keiner Weise einzusehen, warum die Mitarbeiter nun die Folgen des Fehlverhaltens ihrer Manager ausbaden sollen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 13.02.07

NoSiNet: Betriebs-Übernehmer kann nicht zu Beitritt in Arbeitgeberverband verpflichtet werden
Punkt 7 der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung in die Siemens Networks GmbH & Co. KG regelt:
„Die Siemens Networks GmbH & Co. KG verpflichtet sich, dem Arbeitgeberverband beizutreten.“

Doch nach Bundesarbeitsgericht (BAG, 1 ABR 2/06) ist diese Regelung nichtig.

In einer Überleitungsvereinbarung hatte ein Arbeitgeber mit dem Betriebsrat vereinbart, dass der neue Inhaber in den Arbeitgeberverband eintreten müsse. Diese Überleitungsvereinbarung wurde Teil des Übernahmevertrages, aufgrund dessen der neue Arbeitgeber den Betrieb übernahm.

Das Bundesarbeitsgericht entschied nun am 19.9.2006, dass privatrechtlichen Abreden, die sich auf eine derartige Einschränkung der Koalitionsfreiheit richten, nach Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG nichtig sind. Dieses Recht schließt die negative Koalitionsfreiheit mit ein, also das Recht darauf, kein Mitglied eines Verbandes werden zu müssen, wenn man das nicht will.

Punkt 7 der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung in die Siemens Networks GmbH & Co. KG ist folglich wegen des Verstoßes gegen Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG nichtig. Auch Nokia Siemens Networks ist nicht verpflichtet, dem Arbeitgeberverband beizutreten.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 13.02.07

NoSiNet: Die Zukunft von Nokia Siemens Networks
... wird wohl demnächst beginnen. Bisher ist sie geprägt von Worten, die Superlative ausdrücken. Es wird "aufs Tempo" gedrückt, "gute Fortschritte" werden gemacht, man will "dem großen Vertrauen unserer Kunden" gerecht werden, man ist überzeugt "ideal aufgestellt" zu sein, man lässt "das Feedback der Kunden und Arbeitnehmervertreter" in die eigenen Pläne einfließen. Nokia und Siemens erwarten, antizipieren, beabsichtigen, planen, glauben, streben an, schätzen ein, um mit "herausragenden Produkten und Dienstleistungen für die immer stärker zusammenwachsende Welt der Telekommunikation liefern zu können." Man ist auf die Zukunft ausgerichtet.

Gleichzeitig beeilt man sich zu versichern, dass die Planungen des Produktportfolios keine Auswirkungen auf die bereits im Juni 2006 angekündigten Personalanpassungen von rund 10 bis 15% in den nächsten vier Jahren hat.

Die Mitarbeiter winken inzwischen ab, wenn die Superlative sie in Wort und Schrift erreichen. Zu oft haben sie sie gehört, zu austauschbar sind die Mitarbeiterbriefe der letzten Jahre, um wirkliche Motivation zu erzeugen. Fakt ist für sie, dass sich nichts zum besseren gewandt hat, weder im Arbeitsablauf, der nach Aussagen vieler Mitarbeiter nach wie vor chaotisch ist, noch in der Frage eines sicheren Arbeitsplatzes. Das Chaos können wir ein wenig bestätigen, landen doch manchmal Anfragen bei uns, die eigentlich an Nokia Siemens Networks oder Siemens gerichtet sind. Die Absender bitten um Ansprechpartner, die wir bemüht sind zu geben. Schließlich wollen wir nicht, dass Aufträge verloren gehen oder Kollegen in der Siemens-Beschäftigungsgesellschaft ein neuer Job entgeht. Ein kostenloser Service für die Konzerne, die in den Wirrungen der Umstrukturierungen, wohl die Organisation ihres Internetauftritts vergessen.

Die Mitarbeiter suchen Antworten auf Fragen, wie Nokia Siemens Networks ihre Superlative konkret umsetzen will, schließlich beeinflussen eine Vielzahl von Faktoren die Geschäftsaktivitäten und können wie in der Vergangenheit auch dazu führen, dass die in die Zukunft gerichteten Aussagen wesentlich von den tatsächlichen Ergebnissen abweichen. Wie will Nokia Siemens Networks auf Alcatel/Lucent reagieren? Immerhin ist dieses Unternehmen ein großes Stück weiter bei der Integration beider Firmen. Die Integration hat bei Alcatel/Lucent zu Gewinneinbußen und einer Anhebung des bisher geplanten Personalabbaus von 9000 auf 12.500 Mitarbeiter geführt. Dies dürfte Nokia Siemens Networks noch bevorstehen, beginnen hier die konkreten Integrationsmaßnahmen doch erst mit dem Closing.

Es ist nicht zu erwarten, dass die Zusammenarbeit auf Abteilungs- und Mitarbeiterebene ohne Reibungsverluste abläuft, auch wenn alle Beteiligten sich bemühen. Zu groß dürfte die Angst bei den Finnen und Deutschen sein, dass die Aufgaben in ihrer Abteilung den Synergieeffekten zum Opfer fallen. Technische Probleme werden bei der Integration von Siemens und Nokia-Produkten auftauchen, schließlich sollen Nokia Geräte nun mit Siemens Geräten zusammenspielen. Jeder weiß, dass dies einfacher auf Folien dargestellt ist, als technisch realisiert. Hier wird alles davon abhängen, wie gut das Management es schafft, diese Zusammenarbeit zu fördern, wie offen es für die Ideen der Mitarbeiter ist, wie ehrlich es Probleme nach oben kommuniziert. Doch das jetzige Management zeigt wenig von diesen Eigenschaften. Das Damoklesschwert "Stellenabbau" ist mit Sicherheit nicht der richtige Motivationsfaktor, um ein offenes und lösungsorientiertes Arbeiten zu fördern.

Wie realistisch sind Änderungen von Wechselkursen und Zinssätzen einkalkuliert? Wie gut ist die Konkurrenzanalyse und wie realitätsbezogen die daraus abgeleiteten Forderungen und Maßnahmen? Wie stark wurden die Kunden durch die Verzögerung des Joint Ventures, das wie ein Jahrhundert-Deal angekündigt worden ist, tatsächlich verunsichert? Wie viele Kunden ziehen die Konkurrenz vor und wie kann man sie wieder zurückgewinnen? Und last but not least, wie wirken sich die Vorgänge der Siemens-Korruptionsaffäre auf Nokia Siemens Networks aus, die immerhin Rechtsnachfolger ist? Worin bestand die Vertragsänderung, die Nokia mit Siemens diesbezüglich vereinbart haben? Fragen über Fragen, auf die die Mitarbeiter Antwort suchen. Das Verschweigen der Geschäftszahlen der Siemens Networks GmbH & Co. KG ist sicherlich kein gutes Zeichen. Offene Kommunikation, verbunden mit realistischen Lösungsansätzen, würden hier Spekulationen und Unruhe verhindern.

Das einzige was sich verändert hat, ist, dass jetzt auch die finnischen Nokia Kollegen der Netzwerksparte um ihren Arbeitsplatz zittern. Die Formulierung, dass der Stellenabbau "entsprechend den arbeitsrechtlichen Vorschriften der jeweiligen Länder" erfolgt, dürfte sie mehr erschrecken als die Deutschen. In Finnland verliert der Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz auch dann, wenn der Arbeitgeber gesetzwidrig kündigt. Er hat dann lediglich einen Anspruch auf eine Abfindung. Das deutsche Kündigungsschutzgesetz schützt dagegen den Arbeitnehmer vor Kündigungen nach Gutsherrenart. Doch - auch das wird sich nicht ändern - es gibt andere Mittel Mitarbeiter loszuwerden, psychischer Druck begleitet von Angeboten zu Aufhebungsverträgen, Beschäftigungsgesellschaften, über die der Staat den Weg in die Arbeitslosigkeit mitfinanziert, Verkäufe und Ausgliederungen.

Doch, die Mitarbeiter sind nicht demotiviert - im Gegenteil. Sie hoffen, dass das Joint Venture zu einem Erfolg wird, aber es sollte ein Erfolg sein, der auch ihre Arbeit in Form eines sicheren Arbeitsplatzes und guter Bezahlung belohnt. Doch die Mitarbeiter fordern mehr als Superlative. Sie fordern ein Management, das fähig ist, unternehmerisch zu denken und zu handeln, das in der Lage ist zusammen mit ihnen, die Schwachstellen im Arbeitsablauf konkret zu verbessern, das Kritik und Anregungen aus den eigenen Reihen nicht nur in die Planungen mit einbezogen, sondern auch umgesetzt werden. Sie fordern von Simon Beresford-Wylie eine Veränderung der Führung, die bisher Com in den Sand gesetzt hat, damit neue Kommunikations- und Vertrauensstrukturen entstehen können. Sie fordern eine offene Kommunikation, die sich nicht in austauschbaren Schlagworten erschöpft. Hiervon ist zumindest im Moment nicht viel zu spüren.

Alles läuft seinen Gang wie eh und je und hätte NCI nicht so ausführlich über die Zerschlagung von Com berichtet, könnte es heute tatsächlich noch Mitarbeiter geben, die vor lauter Arbeit nicht gemerkt hätten, dass sie ausgegliedert sind, denn Managerbriefe kommen viele. Dass sich darunter auch eine Überleitungsunterrichtung befindet, kann man leicht übersehen. Schließlich kann und will man nicht alles lesen, denn Neues ist selten - trotz Nokia Siemens Networks "mit herausragenden Produkten und Dienstleistungen für die immer stärker zusammenwachsende Welt".
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 10.02.07

NoSiNet: Einleitung der Wahl in Carrier Mch H: Bericht aus dem Gerichtssaal
Gestern fand um 11:45 Uhr das Beschlussverfahren zur Einleitung einer Betriebsratswahl bei Siemens Networks Mch H vor dem Arbeitsgericht München statt. Anwesend waren die drei Arbeitnehmer, die den Antrag gestellt hatten, mit ihrem Anwalt Nils Pütz auf der einen Seite und der Betriebsratsvorsitzende mit seinem Anwalt Rüdiger Helm, sowie ein Syndikus des Arbeitgeberverbandes BayME, der die Siemens Networks GmbH & Ko.KG vertrat, auf der anderen Seite, sowie etwa 15 Zuschauer.

Wie zu erwarten war, fiel in dieser Anhörung noch keine Entscheidung. Zu Beginn wurden die Argumente der Schriftsätze nochmals mündlich ausgetauscht. Die Richterin versuchte einen Tatsachenvergleich. Dieser hätte beinhaltet, dass der Arbeitgeber sich vor Gericht verpflichtet, den Betriebsrat bis zur nächsten Wahl anzuerkennen. Rechtanwalt Nils Pütz wandte ein, dass dies problematisch sei, weil man nicht wisse wie Nokia Siemens Networks zu diesem Vergleich stehe und ein Stellenabbau in Höhe von 10 bis 15 Prozent angekündigt ist. Rüdiger Helm, der den Betriebsrat vertrat, stimmte diesem Argument zu und betonte, es sei auch im Sinne des Betriebsrats Rechtsicherheit für die Belegschaft herzustellen.

Das Hauptanliegen der Richterin war, die Motivation der Antragsteller in diesem Verfahren zu ergründen. Christine Rosenboom erinnerte an das Verhalten von Siemens im Jahre 2003:

"Wir alle haben 2003 erlebt, wie vehement der Arbeitgeber die Betriebsratswidersprüche gegen die Kündigungen angegriffen hat. Er suchte nach formalen Fehlern bei der Erstellung der Widersprüche. Dies ging hin bis zu Strafanzeigen gegen den damaligen Betriebsratsvorsitzenden und den Sprecher des Ausschusses für personelle Einzelmaßnahmen. Von denen stellte sich nachher heraus, dass sie unhaltbar waren."

Die Richterin hörte den Ausführungen sehr aufmerksam zu und bestätigte dann, "daran kann ich mich noch gut erinnern".

Christine Rosenboom zum entscheidenden Grund für dieses Verfahren weiter:
"Wären die Widersprüche damals unwirksam gewesen, dann hätten die Leute alle ihre Weiterbeschäftigungsprozesse verloren. Damit hätten sie keine Gehaltsfortzahlung bis zum Prozessende gehabt. Keiner von denen hätte nervlich und finanziell bis zu diesem Ende durchgehalten. Sie hätten daher reihenweise einem Vergleich zugestimmt. Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Aktivitäten des Betriebsrats in keiner Weise angreifbar sind. … Es geht hier nicht nur um die Widersprüche zu Kündigungen, sondern auch um die gegen die Versetzungen und auch um die Widersprüche gegen die ERA-Eingruppierungen."

Die Zuhörer hatten den Eindruck, dass jetzt sowohl die Richterin als auch die Gegenseiten die Intention der Mitarbeiter, die das Beschlussverfahren eingeleitet haben, nachvollziehen konnten. Die meisten der Zuschauer hatten 2003 selbst miterlebt, welche psychische Belastung dieser Angriff des Arbeitgebers auf die Betriebsratswidersprüche darstellte. Im Saal war deutlich eine geänderte Stimmung zu spüren. Niemand konnte wohl für sich ausschließen, dass der Arbeitgeber im Ernstfall, die Widersprüche des Betriebsrats und weitere Beschlüsse nicht angreifen würde. Zu vehement war das Vorgehen der Siemens AG 2003 gewesen. Der Anwalt des Betriebsrates, Rüdiger Helm, sagte, es sei löblich, dieses Verfahren zu führen um "weiße Flecken" zu vermeiden, also zu verhindern, dass eine betriebsratslose Zeit entsteht. Der Betriebsratsvorsitzende bestätigte, dass dies auch im Interesse des Betriebsrates liege. Der Arbeitgeber-Anwalt schwieg hierzu.

Das Gericht hat den Entscheidungstermin auf den 16.03.07 festgesetzt.
wer mehr wissen will
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 06.02.07

Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin
Die mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren zur Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb Carrier Mch H findet statt am
9.2.2006 um 11:45 Uhr
vor dem Arbeitsgericht München, Winzererstraße 104
Die Verhandlung ist öffentlich.

Wir alle haben 2003 erlebt, wie vehement der Arbeitgeber die Betriebsratswidersprüche gegen die Kündigungen angegriffen hat. Er suchte nach formalen Fehlern bei der Erstellung der Widersprüche. Formale Fehler können sein eine nicht ordnungsgemäße Ladung, falsche Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums oder Ausschusses, fehlerhaftes Protokoll, und so weiter. Dies ging hin bis zu haltlosen Strafanzeigen gegen den damaligen Betriebsratsvorsitzenden und den Sprecher des Ausschusses für personelle Einzelmaßnahmen. Wären die Widersprüche damals wegen Nicht-Einhaltung einer Formalität unwirksam gewesen, dann hätten die Mitarbeiter ihre Weiterbeschäftigungsprozesse und damit die Gehaltsfortzahlung bis zum Prozessende verloren. Viele Mitarbeiter hätten weder nervlich noch finanziell bis zu diesem Ende durchgehalten und daher reihenweise einem Vergleich zugestimmt, wie Beispiele aus anderen Firmen zeigen.

Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Aktivitäten des Betriebsrats in keiner Weise angreifbar sind. Wir sind überzeugt, dass der Betriebsrat Mch H durch die Betriebsabspaltung am 1.8.06 sein ordentliches Mandat für den Carrier Betrieb Mch H verloren hat. Aus Interessenausgleich und Protokollnotizen geht klar hervor, dass sowohl GBR als auch Arbeitgeber der Meinung waren, dass im Carrier Betrieb Mch H nach §21a BetrVG gewählt werden muss. Überraschend wurde dann kurz nach Abschluss der Vereinbarungen ohne Begründung der Carrier-Betrieb Mch H von der Wahl ausgenommen.

Nach Beratung mit einem Rechtsanwalt und intensiver Recherchen haben wir uns entschlossen, ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um feststellen zu lassen, ob dieser Betriebsrat rechtmäßig im Amt ist. So lässt sich Rechtssicherheit für die Belegschaft herstellen und verhindern, dass der Arbeitgeber Betriebsratsbeschlüsse im Nachhinein angreift. Die Einleitung der Wahl ist nur ein Folgeeffekt, wenn das Gericht feststellt, dass der Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt ist. Allerdings könnte der Betriebsrat sofort Rechtssicherheit schaffen, indem er seinen Rücktritt erklärt und von sich aus eine Wahl einleitet.

Einen Erfolg haben wir durch die Einleitung dieses Verfahrens bereits erzielt: Die Siemens Networks GmbH & Co. KG hat in ihrem Schriftsatz vor dem Gericht schriftlich eingeräumt, dass sie den Betriebsrat Mch H "als Betriebsrat für den streitgegenständlichen Betrieb auf Grund eines ordentlichen Mandates ausdrücklich anerkennt und diesbezüglich dessen Beschlüsse nicht in Frage stellen wird."

Durch eine Anerkennung durch den Arbeitgeber wird zwar kein ordentliches Mandat begründet oder verlängert, aber die Siemens Networks GmbH & Co. KG kann sich nicht mehr auf die Position zurückziehen, dass sie nachträglich Beschlüsse oder Widersprüche, wie z.B. die zu ERA oder gegen Versetzungen, anzweifelt. Sie würde damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§242 BGB) verstoßen.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass die NCI-BR-Liste mit der Einleitung und Durchführung dieses Verfahrens nichts zu tun hat.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 05.02.07

Ausgliederungs- und Verkaufspläne für die 200 Enterprise Mitarbeiter in Österreich vorläufig verhindert
Mit der Musik zu diesem Song von Pop-Sänger Xavier Naidoo zogen am Donnerstag 1.2.2007 rund 1600 österreichische Siemens PSE KollegInnen wie "Gladiatoren" zu ihrer zweiten großen Betriebsversammlung in's Wiener Kongresszentrum "Austria Center" ein. Unter dem Motto "Gemeinsam die Zukunft mitgestalten" hatten die PSE-Betriebsräte von Wien, Linz, Salzburg und Graz ihre 3000 KollegInnen erneut dazu aufgerufen, zusammen Widerstand gegen ein Filetieren und Verkaufen von Teilen der PSE zu leisten. Die zweite Großveranstaltung dieser Art mit anschließend geplanten Kampfmaßnahmen verfehlte ihre Wirkung diesmal nicht: Die Geschäftsleitung wartete in "letzter Minute" mit einem aus Sicht des Betriebsrats "zumindest diskussionswürdigen" Vorschlag auf. Mit diesem scheinen die Ausgliederungs- und Verkaufspläne für die 200 Enterprise EntwicklerInnen zum 1.4.2006 vorläufig vom Tisch zu sein.

Der Kampf des PSE-Betriebsrats und der Kollegen der PSE zeigt, dass mit einem rührigen Betriebsrat, der bereit ist in die Öffentlichkeit zu treten und sich nicht scheut, die Postion der Arbeitnehmer konsequent zu vertreten, bereit ist keine faulen Kompromisse zu machen, sondern nach Lösungen sucht, Entlassungen und Ausgliederungen verhindert werden können. Dies erinnert ein wenig an München 2002/2003. Heute haben sich die Münchner Betriebsräte eher der Verschwiegenheitspolitik verschrieben, wie die vielen geheimgehaltenen Dokumente zu Betriebsvereinbarungen im Rahmen der Com Ausgliederung belegen, darunter auch das Schweigen des Betriebsrats über eine zugesagte dreijährige Nicht-Kündigungsgarantie im Rahmen der Tieto Enator Ausgliederung und die nicht sofortige Bekanntgabe, dass der Stellenabbau 2006 beendet ist.

Die Gesetze und Arbeitgeber waren damals wie heute die gleichen. Man sieht, es kommt auf die Menschen an. Schweigen, stilles Abwarten, Verhandlungen hinter verschlossenen Türen, von denen die Belegschaft noch nicht einmal das Ergebnis erfährt, Harmonie nur um der Harmonie willen war noch nie eine Lösung. Wenn man gute Arbeitsbedingungen möchte, den Arbeitsplatz erhalten will, muss der Betriebsrat und man selbst dafür eintreten. Es genügt nicht dies Gewerkschaften und anderen Gruppierungen oder gar dem Arbeitgeber zu überlassen. Man muss sich informieren und täglich im Betrieb dafür eintreten.

Wir wünschen, den PSE-Betriebsräten und der Belegschaft, das sie ihren Mut behalten.
mehr dazu
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 04.02.07

Ex-Siemens-Manager stellt sich den Behörden
Ein im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre gesuchter früherer Siemens-Manager, gegen den laut FOCUS ein Haftbefehl vorlag, hat sich der deutschen Justiz gestellt.

Der 43-jährige, der sich in Argentinien aufhielt, war zuletzt Finanzchef für die Siemens-Landesgesellschaft in Russland und wurde im November von Siemens suspendiert. Die Meldung des FOCUS, er sei zuvor Vizedirektor für die Kommunikationssparte in Griechenland gewesen, war falsch. Die Anwältin des Argentiniers erklärte, ihr Mandant, der im Übrigen "seit Jahren" nicht in Griechenland gewesen sei, habe mit dem ehemaligen Landeschef der Com-Sparte, Prokopis Mavridis, in Griechenland nichts zu tun gehabt.

Laut Handelsregister erlosch die Prokura des Ex-Managers am 26.4.2006. Der frühere Kaufmann der Festnetzsparte ging damals nach Moskau. Die Mitarbeitermotivation durch die Bereichsleitung auf den FN-All-Hands-Meetings hat seither unerklärlicherweise stark nachgelassen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 01.02.07

US-Justizministerium ermittelt gegen Siemens - Millionen Strafe droht
Wegen mutmaßlicher Schmiergeldzahlungen drohen dem Siemens-Konzern jetzt Millionenstrafen in den USA. Das US-Justizministerium führt gegen Siemens ein Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen US-Strafvorschriften. Siemens-Sprecher Peik von Bestenbostel bestätigte, dass das Verfahren beim US-Justizministerium bereits seit Mitte November laufe - Siemens darüber aber erst in der vergangenen Woche informiert worden sei. "Das US-Justizministerium ist nicht mitteilungspflichtig", hieß es zur Begründung.

Die Börsenaufsicht SEC führt darüber hinaus informelle Untersuchungen im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre. Nach der informellen Prüfung durch die SEC droht dem Konzern, der seit 2001 in den USA börsennotiert ist, eine formale Untersuchung mit kaum absehbaren juristischen und finanziellen Folgen.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 01.02.07

Siemens-Medizintechniktochter in Japan durchsucht - diesmal wegen Preisabsprachen
Die Siemens-Medizintechniktochter Siemens Asahi Medical Technologies Ltd ist im Zuge von Ermittlungen der japanischen Kartellbehörde Fair Trade Commission (FTC) bereits am 12. Dezember 2006 wegen möglicher Preisabsprachen durchsucht worden. Siemens Asahi kooperiert in dem Fall mit der japanischen Kartellbehörde. Dies geht aus dem am Donnerstag veröffentlichten Zwischenbericht über das erste Quartal der Siemens AG hervor.

Siemens soll so der Verdacht der japanischen Ermittlungsbehörden Preisabsprachen bei Ausschreibungen von Krankenhäusern getroffen haben. Zehn weitere Hersteller und Zwischenhändlern medizinischer Geräte wurden durchsucht. Siemens soll mit zwei Zwischenhändlern Geschäfte gemacht haben. Diese sind ebenfalls von den Untersuchungen betroffen. Beide Geschäfte bewegen sich dabei den Angaben zufolge zusammen in einem "einstelligen Millionenbereich", sagte eine Siemens Sprecherin Siemens lägen bislang keine Hinweise auf Verstöße gegen kartellrechtliche Bestimmungen vor. Auch die internen Ermittlungen des Münchner DAX-Konzerns haben bislang keine Hinweise auf Gesetzesverstöße von Siemens-Mitarbeitern ergeben.
(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
Impressum/Nutzungsbedingungen