Artikel: Juli 2007



InWaChRo-News: Montag, 30.07.07

NSN: Nokia hält über 50 Prozent an Nokia Siemens Networks
Der “Federal Antimonopoly Service of the Russian Federation” veröffentlichte auf seiner Homepage eine Pressemitteilung von Nokia vom 27.03.2007. Dort ist zu lesen:

“The newly formed Nokia Siemens Networks B.V. company (the Netherlands) will be under direct control of Nokia Corporation which will own over 50% of voting shares of the statutory capital and therefore, the above Russian economic entities will be under its control.”

Dies bedeutet, dass Nokia bereits vor dem Start des Joint Ventures mit Siemens vereinbart hatte, dass Nokia eine Mehrheitsbeteiligung an NSN halten wird. Klaus Kleinfeld hatte dagegen am 19.06.2006 bei der Ankündigung des Joint Ventures erklärt, Siemens werde in diesem 50: 50 Joint Venture 50 Prozent plus einen Anteil halten. Nokia und Siemens würden eine gleichberechtigte Partnerschaft bilden. Diese Aussage wurde bis heute aufrechterhalten.

Jetzt versteht man, warum Siemens es stillschweigend hinnimmt, dass praktisch alle höheren Führungspositionen vom Nokia-Management besetzt werden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass Siemens sich mittelfristig aus dem Joint Venture mit Nokia zurückziehen wird, dürfte mit dieser Nachricht weiter gestiegen sein.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 30.07.07

NSN: Stellenabbau
Auf der Betriebsversammlung in München Perlach hat die Personalabteilung bestätigt, dass etwa 400 Mitarbeiter seit 01.01.2007 die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG verlassen haben. Damit muss die Abbauzahl auf 1890 reduziert werden.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 29.07.07

NSN: Teilbetriebsschließung zur Mitarbeiterentsorgung?
Manche Mitarbeiter hegen die Befürchtung, dass die Verweigerer der Freiwilligenaktion einfach über eine Teilbetriebsschließung ohne Abfindung entsorgt werden könnten.

Dies ist nicht möglich.

Was ist eigentlich ein Teilbetrieb?
Ein Teilbetrieb ist eine in sich geschlossene betriebliche Einheit, die für sich allein lebensfähig ist und gegenüber dem Gesamtbetrieb selbstständig arbeitet. Gekennzeichnet ist ein Teilbetrieb beispielsweise durch eigenes Rechnungswesen, eigenen Kundenstamm, eigene Preisgestaltung, eigenes Anlagevermögen, Ausübung einer anderen Tätigkeit im Vergleich zum Hauptbetrieb, sowie eine personelle Eigenständigkeit.

Eine willkürliche Zusammenfassung von Mitarbeitern kann nie ein Teilbetrieb sein. Daher ist es nicht möglich, per Teilbetriebsschließung willkürlich zusammen gewürfelte Mitarbeiter zu entsorgen.

Teilbetriebsschließung
NSN kann zwar einen Teilbetrieb schließen, aber bis 9.2009 keine betriebsbedingten Kündigungen aussprechen. NSN muss folglich diese Mitarbeiter mit anderen Aufgaben im Betrieb weiter beschäftigen. Dies ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag.

Wird nach 9.2009 ein Teilbetrieb geschlossen, ist eine Sozialauswahl über den gesamten Betrieb erforderlich. Freie Arbeitsplätze im Unternehmen müssen berücksichtigt werden.

Wenn eine solche Teilbetriebsschließung erfolgt, ist das eine neue Betriebsänderung und es muss erneut ein IA/SP nach §111 BetrVG verhandelt werden. Damit gibt es Abfindungen.

So einfach ist es also nicht, über Teilbetriebsschließung Mitarbeiter zu entsorgen. Es ist sogar komplizierter als einzelne betriebsbedingte Kündigungen, da man zunächst einen funktionierenden Teilbetrieb mit Betriebszweck, eigenem Kundenstamm, eigenem Anlagevermögen, usw. bilden müsste. Dieser müsste auch eine Zeitlang laufen, bevor man ihn schließt, sonst lässt sich vor Gericht leicht nachweisen, dass der Teilbetrieb eigens zur Mitarbeiterentsorgung gegründet wurde. Mitarbeiterentsorgung ist aber weder eine unternehmerische Entscheidung noch ein Betriebszweck. Betriebsbedingte Kündigungen allein gelten vor Gericht nicht als unternehmerische Entscheidung.


(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

NSN: Eigenwillige Auslegung des IA/SP durch die Personalabteilung
Eine Vertreterin der NSN-Personalabteilung erklärte auf der Betriebsversammlung in Mch P:

"Die Personen, die gehen sollen/müssen wurden bereits ausgesucht und werden in den nächsten Tagen von den Führungskräften einzeln angesprochen. Die Kollegen die freiwillig gehen, von Bereichen die keinen Abbaubedarf haben, werden nicht ohne Weiteres durch Mitarbeiter von Bereichen mit hohem Abbaubedarf ersetzt. Schließlich kann man keinem Vorgesetztem zumuten, Personen zu nehmen, die er nicht möchte!" Auf Nachfragen ergänzte sie, "die Kollegen von Bereichen die nicht abbauen brauchen und ein Angebot annehmen, seien eventuell "zusätzlich" zu denen die gehen müssen"

Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch:
  1. Die Gesamtzahl der abzubauenden Mitarbeiter ist im IA/SP klar auf 2.290 festgelegt. Es ist Aufgabe des Betriebsrates genauestens zu kontrollieren, dass diese Zahl keinesfalls überschritten wird. Der Betriebsrat kann und muss regelmäßig die aktuellen Mitarbeiterzahlen anfordern und mit den für den Betrieb festgelegten Zahlen vergleichen. Wir haben dazu zwar nicht die einfachsten Mittel (einfache Nachfrage bei der Betriebsleitung), werden aber ebenfalls mitzählen, wie wir das immer getan haben.
  2. Kollegen, die freiwillig gehen, machen einen Arbeitsplatz frei, der neu besetzt werden muss. Dieser Arbeitsplatz ist mit einem Mitarbeiter zu besetzen, dessen Arbeitsplatz entfallen ist, der aber nicht gehen will bzw. kann. Dieser Mitarbeiter hat ein Recht auf eine vertragsgemäße Beschäftigung, das sich aus dem Arbeitsvertrag und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ableitet. Der Mitarbeiter kann dieses Recht notfalls auch einklagen.
  3. Einem Vorgesetzten ist es eher zuzumuten, einen Mitarbeiter zu beschäftigen, den er nicht möchte, als einem Mitarbeiter, ohne Beschäftigung herumzusitzen. Außerdem wird hier pauschal behauptet, dass diese Vorgesetzten, deren Mitarbeiter gehen, Mitarbeiter nicht möchten, deren Arbeit entfallen ist. Diese Vorgesetzten müssen sich mit der Eignung der Mitarbeiter auf fachlicher Ebene erst einmal auseinandersetzen.
  4. Diese Aussage deutet auf eine interne Versetzungssperre hin, wie sie auch in den letzten Jahren vom Vorstand gegen die für den Abbau ausgewählten Mitarbeiter verhängt wurde. Eine solche Versetzungssperre ist rechtswidrig.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

NSN: Unerklärlicher Mitarbeiterschwund
Eine Folie der Betriebsleitung, bezeichnet mit "Abbauzahlen nach BR Einheit - 2.290 HC" listet übrigens die Mitarbeiterzahlen der einzelnen Betriebsratseinheiten von Siemens Networks vom 01.01.2007 auf. In München Hofmannstraße sollen damals 1.622 Mitarbeiter gewesen sein.

Interessant, hatten doch Siemens Networks und Betriebsrat Mch H noch am 09.02.2007 vor der Kammer 37 des Arbeitsgerichts München vehement bestritten, dass die Mitarbeiterzahl seit der letzten Betriebsratswahl 2006 (damals waren es 4763 Mitarbeiter) durch die Abspaltung, Versetzungen und Weggänge unter 50 Prozent gesunken sei. Dann hätten aber am 9.2.2007 mindestens noch 4763 / 2 = 2382 Mitarbeiter bei Siemens Networks Mch H sein müssen. Wie kann es passieren, dass rückwirkend 2382 - 1622 = 760 Mitarbeiter verschwinden?

Wir hatten in unserem Schriftsatz zur Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb SN Mch H vom 06.03.2007 gesagt, es wären noch 1546 Arbeitnehmer und 87 leitende Angestellte bei Siemens Networks Mch H. Mit diesen 1633 waren wir sehr nah an der heute von NSN angegebenen Zahl dran. Die Betriebsleitung hat dem Gericht also offensichtlich falsche Zahlen vorgelegt. Was wir errechnen konnten, hätten sie auch berechnen können, zumal wir ihnen den Rechenweg genauestens erklärt hatten.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

Siemens/NSN: Ein Jubiläum der besonderen Art
Fast hätten wir es verpasst, dennoch haben wir ein kleines Jubiläum zu feiern. Wir erinnern uns: am 26.7.2006 sperrte Siemens den Zugriff auf unsere Homepage aus dem Firmennetz. "Interessant ist die Einstufung", so ein Kollege, " … [da] steht, … bei dir nix!! ...was soll da auch stehen? … Aufklärung vielleicht!!" Nicht nur zahlreiche Mitarbeiter, sondern auch Kunden von Siemens äußerten sich über diese Zensur empört.

Wir beschäftigen uns auf unserer Homepage mit der Analyse der Unternehmensstrategien von Siemens und leiten daraus die gegenwärtige und zukünftige Situation der Arbeitnehmer ab. Aus dieser Analyse entwickeln wir Empfehlungen für die Mitarbeiter. Gerade Ende Juli 2006, als die Abspaltung der Com-Carrier und -Enterprise Betriebe und die Ausgliederungen in eigenständige GmbH & Co. KGs anstand und gleichzeitig ein Personalabbau durchgeführt wurde, war der Informations- und Aufklärungsbedarf in der Belegschaft riesig. Siemens fürchtete jedoch offensichtlich aufgeklärte Mitarbeiter und lies den Zugriff auf unsere Homepage vom Firmennetz aus durch die SBS sperren.

Wir gaben eine Pressemitteilung anlässlich der Sperre heraus. Der Stern und die Süddeutsche Zeitung berichteten. Folge der Sperre: wir erreichten Rekord-Zugriffszahlen. Am Tag der Sperre verzeichnete unsere Seite 4398, am nächsten Tag sogar 8191 Besucher.

Siemens-Mitarbeiter sind Ingenieure. Das Problem, vor das sie da plötzlich gesetzt wurden stachelte ihren Ehrgeiz an. Wie kann man die Sperre umgehen? Aus ganz Deutschland wurden Lösungen gemeldet. Da sag noch mal einer, wir wären nicht innovativ! Viele gewöhnten sich an, einfach von Zuhause aus zuzugreifen.

Die Sperre wird durch Siemens bis heute weiter aufrechterhalten - auch bei Nokia Siemens Networks. Anonymizer, mit denen man wenigstens ab und zu etwas auf der Homepage nachsehen konnte, wurden spätestens Anfang April gesperrt. Eine kreative Lösung, nämlich den link www.nci-net.de ins Sprachtool von Google einzugeben und von irgendwo nach Deutsch übersetzen zu lassen, wodurch die Homepage einfach angezeigt wurde, wurde vor ein paar Tagen ebenfalls von Siemens abgeklemmt. Als Begründung muss die Datensicherheit herhalten - Es könnte ja sein, dass Mitarbeiter vertrauliche Texte in das Tool eingeben und übersetzen lassen. Nun ja.

Mittlerweile gab die Betriebsleitung Mch H (nicht zum ersten Mal) zu, eifrige Leser unserer Homepage zu sein. Da wir nicht davon ausgehen, dass sie sich die Mühe machen, von zuhause aus zuzugreifen, muss der Zugriff für sie extra freigegeben worden sein. Wenn die Betriebsleitung selbst diese Seite für lesenswert hält, sollte sie sie auch wieder für ihre Mitarbeiter freigeben. Aber vielleicht hoffen sie ja, dass sie sich auf diese Weise einen Informationsvorsprung vor den Mitarbeitern verschaffen können?
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

Will die Bayerische Staatsregierung die öffentliche Berichterstattung über die Siemens-Korruptionsaffäre eindämmen?

Bayerns Finanzminister Faltlhauser (CSU) will sein Ministerium durchleuchten, nein nicht nach unsinnigen Steuergesetzen, sondern nach undichten Stellen zur Presse im Zusammenhang mit der Siemens-Korruptionsaffäre. Da bei der Siemens-Korruptionsaffäre auch Steuervorschriften verletzt wurden, beschäftigen sich auch Finanzbeamte mit den Vorgängen bei Siemens.

Faltlhauser will herausfinden, ob und wer von seinen Beamten mit der Presse über die Siemens-Affäre geplaudert und dabei internes Wissen weitergegeben hat. "Der Minister will definitiv wissen, woher die Indiskretionen stammen'', sagte ein Sprecher des Finanzministeriums.

Deshalb lesen Bayerns Finanzbeamte nun im Dienst auf Anweisung ihres obersten Dienstherrn Zeitung. Die Beamten sollen nachlesen, was die Süddeutsche Zeitung und andere Blätter in den vergangenen Monaten über die diversen Korruptionsfälle in diesem Konzern geschrieben haben. Dann sollen die Beamten notieren, ob ihnen die in der Presse geschilderten Ermittlungsergebnisse über Schmiergeldzahlungen und andere Missstände zuvor auf dem Dienstweg bekannt geworden seien.

Finanzminister Faltlhauser stört die Berichterstattung der Medien über die Siemens-Korruptionsaffäre schon länger. Immerhin, so Faltlhauser sei Siemens einer der größten Arbeitgeber in Bayern. Allerdings stellt sich dem Bürger hier doch die Frage, ob dies angesichts der unzähligen Rechtsverstöße im Siemens Konzern ein Argument ist.

Die Aufklärung einer der größten Korruptionsaffären, vor allem in der Öffentlichkeit, ist mehr als notwendig. Man kann nur hoffen, dass den Finanzbeamten beim Lesen der Zeitungen die Sichtweise auf Recht und Unrecht erhalten bleibt und sie doch wieder das ein oder andere zur Aufklärung der Siemens-Korruptionsaffäre an die Öffentlichkeit weitergeben.

Faltlhauser sieht das freilich anders. Er will lediglich seine Behörde schützen, sagt er. Er sei überzeugt davon, dass keine Dienstgeheimnisse nach außen gedrungen sind. Um das belegen zu können, werde "der jeweilige interne Kenntnisstand mit der Berichterstattung in der Presse verglichen", sagte Faltlhausers Sprecher. Bisher gebe es keine Hinweise, dass Interna nach außen gedrungen seien. Warum, so fragt man sich allerdings, setzt Faltlhauser dann Steuergelder ein, veranlasst die Untersuchungen und beschäftigt seine überlasteten Finanz-Beamten mit Zeitung lesen?

Faltlhauser ist mit seiner Haltung nicht allein.

Am 22. November 2006, eine Woche nach einer Großrazzia bei der Siemens AG, gab es ein Treffen mit dem damaligen Anti-Korruptionsbeauftragten Albert Schäfer im Justizministerium und dem Amtschef Hans-Werner Klotz. Bei diesem Gespräch sei es auch darum gegangen, dass die Presse Informationen über das Ermittlungsverfahren habe, die dazu verwendet worden seien, "gegen das Unternehmen zu agitieren".

Nachdem Details über die Verwicklung der Konzernspitze in diesen neuen Skandal publik geworden waren, sprachen Beamte des Justizministeriums mit der Nürnberger Staatsanwaltschaft. Das führte nach Angaben des Ministeriums zu dem Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats.

Weil laut Justizministerium "der Täter unbekannt ist und nicht ermittelt werden konnte", wurde das Verfahren eingestellt. Es könne aber, so die Nürnberger Staatsanwaltschaft, "jederzeit wieder aufgenommen werden."

Das Justizministerium erklärte in diesem Zusammenhang, es werde kein Druck auf Behörden ausgeübt, um "undichte Löcher" zu stopfen.

Trotzdem drängt sich ein unguter Verdacht auf. Manche Fahnder befürchten, Siemens habe auf die CSU-Regierung eingewirkt, damit diese, den Informationsfluss aus den Ministerien hin zur Presse eindämmt. Siemens soll offensichtlich mit Hilfe der Bayerischen Staatsregierung künftig aus den Schlagzeilen herausgehalten werden. Die Aktionen des Finanzministers und des Justizministeriums gelten jedenfalls als Signal, den Konzern nicht mehr allzu eifrig zu durchleuchten.

Siemens ist zufrieden. Ein Siemens-Sprecher sagte auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung, der Konzern habe volles Vertrauen in die Arbeit der Behörden und Experten und unterstütze deren Tätigkeit nach Kräften. "Siemens ist an der umfassenden Aufklärung der Vorfälle und vollen Transparenz interessiert."

Man kann nur hoffen, dass die Presse Mittel und Wege findet trotz der Untersuchungen der Bayerischen Staatsregierung an Informationen zu kommen, um die Öffentlichkeit, die immerhin durch die Siemens-Korruptionsaffäre schwer geschädigt wurde, weiter über die Vorfälle in diesem Unternehmen aufzuklären und damit volle Transparenz herzustellen.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

Siemens: Manger boykottieren die Aufklärung
Die von Siemens mit den internen Ermittlungen in der Schmiergeldaffäre beauftragte US-Kanzlei Debevoise & Plimpton berichtete dem Aufsichtsrat am Mittwoch in München, Manager in zahlreichen Siemens-Landesgesellschaften blockierten die Untersuchungen. Sie erklärten, sie hätten keine Zeit für die geplanten Befragungen.

Die unwilligen Manager kommen aus Österreich, Griechenland und Belgien sowie aus zahlreichen Ländern in Afrika und Asien. Ein Aufsichtsrat fand es besonders bestürzend, dass Manager in Österreich und Griechenland die Vergehen vertuschen wollten. Diese Länder seien "Drehscheiben" für die illegalen Aktionen gewesen.

Die Debevoise-Ermittler berichten der SEC über ihre Erkenntnisse. "Wenn Debevoise nicht vorankommt, dann schicken uns die SEC und das US-Justizministerium amerikanische Staatsanwälte ins Haus", erklärte ein Aufsichtsrat. Man befürchte, dass die SEC dann "dramatische Geldbußen" in Höhe von mehreren Mrd. Euro verhängen könnte. Dazu könnte Siemens in den USA von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden. In etlichen Landesgesellschaften von Siemens habe man offenbar den Ernst der Lage noch nicht erkannt. Aufsichtsratschef Cromme will daher nun durchgreifen.

Offensichtlich haben die Manager sehr wohl den Ernst der Lage erkannt und schweigen deswegen lieber, um sich nicht selbst zu belasten. Insbesondere Manager aus den angegebenen Ländern, in denen Korruption am wahrscheinlichsten ist, bzw. wo schon wegen schwarzer Kassen ermittelt wird, wollen vermutlich so wenig wie möglich in Vermittlungen verstrickt werden. Ist doch logisch.

Trotz des Manager-Boykotts hat Debevoise & Plimpton nun auch in der Kraftwerkssparte schwarze Kassen gefunden. Über die Konten in Liechtenstein seien deutlich mehr als 100 Millionen Euro geschleust worden, so die US-Ermittler.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 28.07.07

TietoEnator: Wolfgang Blume wird neuer Deutschlandchef
Wolfgang Blume wird zum 01.09.2007 Vorsitzender der Geschäftsführung der TietoEnator Deutschland GmbH. Er übernimmt gleichzeitig die Leitung des Geschäftsbereichs "Telecom R&D Networks & Automotive". Der 53-jährige ist promovierter Mathematiker und hat drei Kinder. Er war fast 15 Jahre lang in verschiedenen Funktionen als Projektleiter, Abteilungsleiter, Projektdirektor und Entwicklungsleiter bei Alcatel tätig und kam 2004 durch die Übernahme der S.E.S.A. AG zu TietoEnator. Seit Anfang 2007 ist Blume Division Manager Telecom Integration Services. "Meine neue Aufgabe ist zugleich eine alte", sagte Blume. "Ich kann meine ganzen Erfahrungen einbringen und bewege mich auf vertrautem Terrain - zudem gibt mir Jürgen Hatzipantelis einen gut aufgestellten und profitablen Bereich in die Hand."

Jürgen Hatzipantelis, der bisherige Vorsitzende der deutschen Geschäftsführung wechselt zur Danet GmbH, einem IT-Consulting- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Weiterstadt. Dort nimmt er die neu geschaffene Position als Geschäftsführer Vertrieb und Marketing ein. Die Danet GmbH hatte 2005 einen Umsatz von 56 Mio. Euro und 500 Mitarbeiter. Jürgen Hatzipantelis verlässt TietoEnator auf eigenen Wunsch. "Wir bedauern den Weggang von Jürgen sehr", sagte Ari Vanhanen, President Telecom&Media. "Wir wissen, dass dies kein einfacher Entschluss für ihn war. Wir respektieren, dass er sich nach der erfolgreichen Integration der S.E.S.A. AG sowie der Eingliederung der Siemens R&D-Sparte jetzt anderen Aufgaben widmen will. Wir wünschen ihm alles Gute für seine neue Position und danken ihm für die extrem erfolgreichen Jahre, die er unserem Unternehmen mit seinem Team beschert hat."
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 27.07.07

NSN: Gehen oder Bleiben?
Das Vertrauen in die Zukunft von NSN ist bei vielen Mitarbeitern nicht sehr hoch. Daher denken durchaus einige darüber nach, in die beE zu gehen, obwohl sie es sich finanziell nicht leisten können und sich auch keine riesigen Chancen ausrechnen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Der Frust ist verständlich, aber trotzdem erneut unser Hinweis: Überlegt es euch gut - wie Karl-Heinz Geh.

Manche befürchten, NSN Deutschland könnte ein zweites BenQ werden, und haben Angst am Ende ohne jegliche Abfindung dazustehen. Wenn eure Befürchtungen aber, nicht wahr werden, wird es weiter Abfindungen geben ("alle Jahre wieder"). Was aber wird man fühlen, wenn man sich dann statt noch Einkommen zu beziehen, mit dem Ausfüllen des Arbeitslosengeld II-Antrags herumschlagen muss?

Wir sind daher zusammen mit unserem fiktiven Mitarbeiter Karl-Heinz Geh der Frage nachgegangen, bringt es wirklich einen so großen finanziellen Vorteil, jetzt eine Abfindung zu nehmen oder ist es nicht doch besser auszuharren und mit dem Überleben von NSN Deutschland zu rechnen?

Die Abfindungssumme mag Brutto hoch erscheinen. Was aber bleibt davon tatsächlich übrig? Wie lange kann man damit (über)leben? Reicht die Zeit, um sich etwas Neues aufzubauen oder kommt Hartz IV unweigerlich auf einen zu? Im letzten Fall kann man es sich unserer Ansicht nach, tatsächlich nicht leisten, zu gehen.

Bleibt man dagegen bei NSN hat man die nicht zu unterschätzende Option, dass es NSN Deutschland 2010 noch gibt, man dann über einen neuen Sozialplan eine Abfindung bekommen oder sogar seinen Arbeitsplatz erhalten kann. Im Falle von betriebsbedingten Kündigungen 2009 muss ein neuer Sozialplan verhandelt werden. Dieser enthält mit Sicherheit Abfindungsregelungen und höchstwahrscheinlich auch wieder eine beE.

Bei ALG II gilt: "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar".

Man sollte vor der Entscheidung also genau prüfen, wie weit kommt man mit seinem Vermögen und seiner Abfindung, wie realistisch sind die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt?
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 27.07.07

NSN: Wie lange kann man von einer Abfindung mit und ohne beE leben?
Wir haben euch, wie wir finden, ein einfach zu bedienendes Excel-Sheet,bereitgestellt. Sicherlich erfasst es nicht alle Eventualitäten, aber es gibt einen guten Überblick wieweit Vermögen und Abfindung reichen. Es wurde nach besten Wissen und Gewissen von freundlichen Kollegen und uns entwickelt und auf den Stand vom Juli 2007 aktualisiert. Eine Garantie für Richtigkeit übernehmen wir jedoch nicht.

In unserer Beispielrechnung sind wir von einem 47-jährigen Arbeitnehmer ausgegangen. In das Tool (Excel) können selbstverständlich die persönlichen Daten eingegeben werden.

Der ledige Karl-Heinz Geh möchte mit Hilfe unseres Tools errechnen, wie lange er mit Abfindung, seinem Vermögen, beE und Arbeitslosengeld I, seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Er möchte verhindern, dass er vor Renteneintritt in Hartz IV abgleitet, da er sich vor dem Hartz IV-Grundsatz "Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar" fürchtet.

Ergebnis:
Karl-Heinz Geh rechnet mit unserem Tool alle Varianten durch und stellt fest:
Option Hartz IV für Karl-Heinz Geh im Alter von ... bis zur Rente mit 67 ab Hartz IV 4, 6 Anzahl Jahre, die man später in Hartz IV kommt
bei NSN bleiben unter der fiktiven Annahme, dass es 2010 NSN nicht mehr gibt und keine Abfindung gezahlt wird. 1, 5 53 Jahre 14 Jahre ---
beE-Eintritt 01.11.07 2
mit Fünftelregelung7
ohne Fünftelregeltung
55 Jahre
54 Jahre
12 Jahre
13 Jahre
2 Jahre
1 Jahr
beE-Eintritt 01.04.08 2
mit Fünftelregelung7
ohne Fünftelregeltung
55 Jahre
54 Jahre
12 Jahre
13 Jahre
2 Jahre
1 Jahr
Aufhebungsvertrag ohne beE 3, 5
mit Fünftelregelung7
ohne Fünftelregeltung
54 Jahre
53 Jahre
13 Jahre
14 Jahre
1 Jahre
0 Jahr
  1. hier hat man allerdings, die nicht zu unterschätzende Option, dass es NSN noch gibt, man dann evtl. eine Abfindung bekommen ("alle Jahre wieder") oder sogar seinen Arbeitsplatz erhalten kann.
  2. mit beE: Netto-Abfindung mit Fünftelregelung: 68.192,85
    mit beE: Netto-Abfindung ohne Fünftelregelung: 56.727,23
  3. ohne beE: Netto-Abfindung mit Fünftelregelung: 76004,15
    ohne beE: Netto-Abfindung ohne Fünftelregelung: 94907,60
  4. Das ALG I beträgt 60 Prozent (ledig) bzw. 67 Prozent (verheiratet, Unterhaltsverpflichtungen). ALG II liegt bei derzeit bei 347 Euro (allein stehend). Entsprechende Bedürftigkeit muss vorliegen. Mehr zu Arbeitslosengeld II, auch eine Tabelle der Leistungen, findet ihr hier bei Wikipedia.
  5. Das ALG ist höher als bei den beE Varianten, da Gehalt höher
  6. Der Bundestag beschloss, das Renteneintrittsalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre zu erhöhen. Ab 2012 soll das Rentenalter angehoben werden. Wegen der Übergangsregelung variiert das Renteneintrittsalter je nach Lebensalter. Karl-Heinz Geh hat das unbeachtet gelassen. Im Jahre 2029 gilt dann die Rente mit 67 für alle Beschäftigten. Ein frühzeitiges Ausscheiden mit einem Abschlag von der Rente kann dann nur noch erfolgen, wenn man mindestens 35 Jahre in die Rentenkasse als Arbeitnehmer eingezahlt hat. In die vorzeitige Rente kann der Arbeitnehmer gehen, wenn dieser das 63 Lebensjahr erreicht hat. Der "Ausweg" für ältere Arbeitslose in die vorzeitige Altersrente kostet bis zu 18 Prozent Rentenabschlag.
  7. Die Fünftelregelung kommt allerdings nur zur Anwendung, wenn das Jahreseinkommen mit der Abfindung höher ist als das vergleichbare Jahreseinkommen des Vorjahres
Karl-Heinz Geh schaut sich die Tabelle ein wenig überrascht an. Er kommt zu dem Schluss, dass die Abfindung und beE ihm lediglich zwei Jahre Hartz IV ersparen, falls seine Befürchtung, NSN könnte ein zweites BenQ werden, in Erfüllung geht und er dann keine Abfindung mehr bekommt. Passiert das früher, dann bekommen auch die beE-ler nichts.

Für diesen geringen Vorteil beschließt Karl-Heinz Geh an die Zukunft von NSN Deutschland zu glauben und nicht in die beE zu gehen, sondern bei der Firma zu bleiben und um seinen Arbeitsplatz zu kämpfen. Er hat immerhin bis 2009 Kündigungsschutz. Er weiß als eifriger Leser der NCI Homepage, dass es nicht sein Problem ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Arbeit entzieht. Er beschließt, Mobbing mit Arbeitsentzug nicht mitzuspielen, sich auch nicht von der Angst wegen Ausgliederungen terrorisieren zu lassen und stattdessen ins Arbeitsrecht einzusteigen, denn er hat erfahren: Wissen macht Entscheidungen erst möglich. Nebenbei versucht er es gezielt mit Bewerbungen.

Er beschließt jetzt doch Marita Bleib einen Heiratsantrag zu machen - nicht wegen des Geldes, sondern weil er sie liebt. Er wird nun bald Karl-Heinz Bleib heißen. Diesen Namen trägt er mit Stolz.

Abfindungsdaten von Karl-Heinz Geh beE-Eintritt:
Bruttoabfindung mit beE
100.000,00
Nettoabfindung mit beE
nach Fünftelregelung
68.192,85
Nettoabfindung mit beE
ohne Fünftelregelung
56.727,23
Arbeitslosengeld I pro Monat mit Bemessungsgrundlage beE-Gehalt 1
1.272,42
Zu versteuerndes Einkommen (beE-Gehalt ohne Transferkurzarbeitergeld)
7.650
Angenommener Aufschlag zum Ausgleich des erhöhten Steuersatzes aufgrund der Lohnersatzleistungen (Transferkurzarbeitergeld und ALG)
5000


Abfindungsdaten von Karl-Heinz Geh ohne beE-Eintritt:
Bruttoabfindung ohne beE
133333,00
Nettoabfindung ohne beE
nach Fünftelregelung
94.907.60
Nettoabfindung ohne beE
ohne Fünftelregelung
76.004,15
Arbeitslosengeld I pro Monat mit Bemessungsgrundlage Netto-Gehalt 1
1522,44
Angenommener Aufschlag zum Ausgleich des erhöhten Steuersatzes aufgrund der Lohnersatzleistungen (Transferkurzarbeitergeld und ALG)
10000,00

Weitere Daten von Karl-Heinz Geh:
Geburtsjahr
1960
Nettoeinkommen pro Monat 2007 2
2500,00
Vermögen (ohne Abfindung)
20000,00
Angenommener Lohnsteuerfreibetrag 3
7664,00
Zinssatz für das Vermögen
3%
Sparerfreibetrag 4
750,00
Rente pro Monat
1200,00
Ausgaben pro Monat
2000,00
Steigerungsrate des Einkommens
1%
Teuerungsrate
2,5%
Rentensteigerung
0,5%
  1. Höchstsatz 1575 Euro (Deckelung)
  2. In diesem Betrag sind alle jährlichen Einmalzahlung mit einbezogen und auf den Monat umgerechnet
  3. Jahressteuerfreibetrag von 2007 zugrunde gelegt
  4. Sparerfreibetrag für Ledige 750 Euro, für Verheiratete 1500 Euro
Link zum Excel-Sheet zur Berechnung des individuellen finanziellen Rückhalts.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 27.07.07

NSN: Das Abfindungstool: Wie hat Karl-Heinz Geh das nun alles berechnet?
Untenstehend führen wir eine Beispielrechnung für die Option beE-Einstieg zum 01.04.08 durch, um die Berechnungen zu erläutern.

Grunddaten
Karl-Heinz Geh ist 1960 geboren. Dies trägt er ins Feld B11 ein. Wegen seiner Oma ist Karl-Heinz Geh in der katholischen Kirche geblieben, zahlt also Kirchensteuer.

Laufendes Einkommen
Karl-Heinz Geh bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von 2500 Euro. Urlaubsgeld, 13. Monatseinkommen und sonstige Sonderzahlungen hat er in diese 2500 Euro mit einberechnet. Diesen Wert trägt er in das Feld B12 ein.

Das Tool rechnet ihm nun automatisch aus, welches Jahresgehalt er 2007, 2008 und 2009 erhält und zwar für beE-Eintritt am 1.11.07 oder am 1.4.08, Aufhebungsvertrag ohne beE oder wenn er einfach bei NSN bleibt.

Nun wählt Karl-Heinz Geh die Option aus, die er sich berechnen lassen möchte. Karl-Heinz Geh überlegt am 1.4.08 in die beE einzutreten. Sollte er das Angebot für 1.11.07 erhalten, unterschreibt er nicht, sondern macht der Personalabteilung klar 1.4.08 oder gar nicht. Karl-Heinz Geh überträgt die Daten seiner Option (beE-Eintritt 1.4.08) in die Felder B13 bis B15.

Abfindung
Karl-Heinz Geh errechnet sich aus der Abfindungsmatrix des IA/SP, dass er eine Abfindung von 100.000 Euro erhalten wird, wenn er in die beE geht. Seine Netto-Abfindung berechnet er mit dem Abfindungsrechner der Süddeutschen Zeitung.

Karl-Heinz Geh erhält die Abfindung nach Austritt aus der beE, also im Jahr 2009. Im Abfindungsrechner muss Karl-Heinz Geh seine Steuerklasse (I), den Jahreslohnsteuerfreibetrag (7.664 im Jahr 2006) und seinen (voraussichtlichen) Arbeitslohn im Jahr 2009 eingeben. 2009 hat er ein Einkommen von 19.125 Euro. Dieses muss er komplett versteuern, da im 2. beE-Jahr kein Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit gezahlt wird.

Achtung: Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld fließen in den Steuersatz mit ein. Das Finanzamt nimmt das Jahreseinkommen addiert das ALG I dazu und errechnet daraus den Steuersatz. Mit diesem Steuersatz wird dann das Jahreseinkommen (nicht das ALG) versteuert. Die Abfindung selbst kann man mit Fünftelregelung versteuern, vorausgesetzt diese Regelung gibt es 2009 noch. Letzteres berücksichtigt der Abfindungsrechner der Süddeutschen Zeitung.

Da Karl-Heinz Geh für die Monate Oktober bis Dezember Arbeitslosengeld beziehen möchte, und weiß, dass dieses sowie das Transferkurzarbeitergeld in die Berechnung des Steuersatzes mit eingeht, schlägt er willkürlich 5.000 Euro auf sein Jahreseinkommen drauf, da die exakte Berechnung für ihn im ersten Anlauf zu kompliziert ist. Er gibt also in den Abfindungsrechner, einen voraussichtlichen Arbeitslohn von 24.125 Euro ein.

Der Abfindungsrechner errechnet für Karl-Heinz Geh bei Versteuerung mit der Fünftelregelung eine Netto-Abfindung in Höhe von 68.192,85 Euro. Toll, denkt er. Er trägt den Betrag in das Feld B17 unseres Excel-Tools ein.

Langsam findet Karl-Heinz Geh die Sache anstrengend, aber er sagt sich: Es geht um viel und macht gewissenhaft weiter.

Arbeitslosengeld I
Karl-Heinz Geh wird, wenn er vorher keinen Job mehr findet, am 30.09.2010 die beE verlassen. Er bekommt dann 12 Monate Arbeitslosengeld. Karl-Heinz Geh legt nun sein beE Nettoeinkommen von 2.125 Euro pro Monat zugrunde. Dies entspricht einem Nettoarbeitslohn aufs Jahr gerechnet von 25.500 Euro. Dann spielt er ein bisschen mit dem Bruttoarbeitslohnrechner und kommt auf ein Brutto-Jahresgehalt von 46.380,00 Euro. Diese legt er nun der Berechnung seines Arbeitslosengeldes zugrunde. Um dies zu berechnen nutzt er einen Arbeitslosengeld-Rechner im Internet. Er erhält also 1.272,42 Euro Arbeitslosengeld I pro Monat. Dieses trägt er in das Feld B21 ein. Der Höchstsatz für ALG I beträgt für Ledige 1575 Euro (Deckelung).

Jetzt atmet er erst einmal tief durch, denn es ist ganz schön aufwendig sein Leben durchzurechnen.

Rente
Karl-Heinz Geh schaut in seinen Unterlagen nach welcher Rentenbetrag für ihn ausgewiesen ist. Dabei vergisst er auch nicht die private Vorsorge mit einzubeziehen. Viel ist es nicht stellt er fest und trägt den Betrag 1.200 Euro in das Feld C19 ein. Er fragt sich ernsthaft, ob er im Alter damit auskommt.

Vermögen
Sein übersichtliches Vermögen von 20.000 Euro trägt ein ins Feld B25 ein.

Verzinsung
Karl-Heinz Geh ist konservativ und legt eine durchschnittliche Verzinsung seines Vermögens um 3 Prozent zugrunde. Auf spekulative Aktiengeschäfte möchte er sich lieber nicht verlassen, wenn es um seine Zukunft geht. Diesen Wert trägt er in Feld B26 ein.

Ermittlung der Ausgaben
Nun ermittelt Karl-Heinz Geh sorgfältig, was er im Jahr so braucht, einschließlich aller Versicherungszahlungen, Autoversicherung, Hobby, Urlaub, Abzahlung, Betriebskosten und Steuern für seine Eigentumswohnung etc. Er kommt dabei auf einen monatlichen Betrag von 2000 Euro und ist überrascht, wie viel er tatsächlich braucht. Diesen Betrag trägt er in das Feld C29 ein.

Einkommenssteigerung und Teuerungsrate, Rentensteigerung
Der Sparerfreibetrag für den ledigen Karl-Heinz Geh beträgt 750 Euro (für Verheiratete beträgt er 1500 Euro). Diesen trägt er in das Feld B34 ein. Konservativ rechnet er mit einer durchschnittlichen Einkommenssteigerung von 1 Prozent (B37) und einer Teuerungsrate von 2,5 Prozent (B38). Da Karl-Heinz Geh nicht sehr überzeugt ist vom Rentensystem, legt er lediglich eine Rentensteigerung von 0,5 Prozent zugrunde. Diese trägt er in das Feld B39 ein.

Karl-Heinz Geh lehnt sich erleichtert zurück und speichert sorgfältig, was er so mühsam eingegeben hat. Nochmals will er das nicht berechnen.

Link zum Excel-Sheet zur Berechnung des individuellen finanziellen Rückhalts.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Negatives Quartalsergebnis
In den Quartalszahlen wies Siemens negatives Beteiligungsergebnis von 371 Mio. Euro für Nokia Siemens Networks aus. Da es sich um eine 50-prozentige Beteiligung handelt, beträgt der Gesamtverlust von Nokia Siemens Networks im abgelaufenen Quartal 742 Mio. Euro. Nicht gut!

Siemens brachte 2,4 Mrd. Euro und Nokia 1,7 Mrd. Euro Netto-Vermögenswerte am 01.04.2007 in das Gemeinschaftsunternehmen Nokia Siemens Networks ein. In Anbetracht eines Netto-Vermögens von 4,1 Mrd. Euro ist der Kauf von Tellabs für rund 7 Mrd. Dollar unwahrscheinlich, insbesondere wenn man den Verlust des vergangenen Quartals abzieht.

Nokia Siemens Networks wird nach Aussage des Siemens-Finanzchefs, Joe Kaeser, Sanierungskosten in Höhe von 900 Mio. Euro haben. Die Hälfte dieser Kosten wird Siemens übernehmen, so Joe Kaeser. Wie es mit dem Problemfall weitergeht, wollte er nicht sagen und verwies auf Nokia.

Zurzeit sind ist uns nur der Gesamtverlust bekannt. Auftragseingang, Umsatz und weitere Details werden erst aus dem Quartalsbericht von Nokia hervorgehen, der Anfang August veröffentlicht wird.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Verlagerungen und/oder Portfolioüberschneidungen?
Mitarbeitern wurde in Abteilungsversammlungen mitgeteilt, wie sich die Abbauzahl 2.290 auf ihre Organisationseinheit herunter brechen, wie viele von ihnen gehen sollen oder bleiben dürfen. Praktisch überall wurde gesagt, dass die Arbeit nicht entfällt, sondern an Kollegen in Wien, Griechenland, Kroatien, etc. übergeben werden soll.

Auf die Frage eines NCI-BR, wie viele der 2.290 Mitarbeiter wegen Portfolioüberschneidungen und wie viele aufgrund von Arbeitsverlagerungen gehen sollen, nahm die Betriebsleitung auf der gestrigen Betriebsversammlung keine Stellung.

Georg Nassauer bestätigte, dass auch der GBR zunehmend den Eindruck habe, es gehe hier hauptsächlich um Verlagerungen. Der GBR prüfe und hinterfrage dies kritisch. Der GBR hätte vor dem Abschluss des IA/SP sich genau darlegen lassen müssen, worin die Portfolioüberschneidungen bestehen und ob Verlagerungen geplant sind. Das ist genau der Sinn der vom §111 BetrVG vorgeschriebenen Informationsphase.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Abbau bei Perfect Voice Mobile
Bei Perfect Voice Mobile (PVM) sollen von 110 Mitarbeitern in Deutschland 85 Mitarbeiter gehen. Das entspricht einem Abbau von 77,3 Prozent. PVM in Berlin soll geschlossen werden, in München sollen nur Systemanalyse und Diagnosetätigkeiten verbleiben, die Entwicklungstätigkeiten werden auch in München eingestellt. Die Arbeit der Kollegen entfällt dabei jedoch nicht, sondern soll nach Griechenland und Kroatien verlagert werden.

Der Abbau der Arbeitsplätze soll nach einer Folie des Abteilungsleiters Mitte 2008 erledigt sein. Der Transfer der Aufgaben dieser Mitarbeiter sollte eigentlich schon im Juli beginnen.

Auch hier geht es ganz klar um Verlagerung von Tätigkeiten und nicht um Protfolioüberschneidungen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Informationen zur beE
Auf der gestrigen Betriebsversammlung in Mch H wies die Betriebsleitung darauf hin, dass beE-Leistungen und Abfindungen nicht insolvenzgesichert sind.

Erstaunt hat uns, dass die Betriebsleitung behauptet, der IA/SP vollständig entfällt, wenn die Agentur für Arbeit die beE nicht genehmigen sollte. Dies ist unserer Ansicht nach nicht möglich, da es sich beim IA/SP um einen erzwingbaren Sozialplan handelt. Nokia Siemens Networks hat sich nur vorbehalten, die beE in einem solchen Fall nicht einrichten zu müssen. Alle Regelungen, die nicht die beE betreffen bleiben daher erhalten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Die erstaunlichen Entscheidungsprozesse des GBR
Auf der gestrigen Betriebsversammlung wurde der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Georg Nassauer gefragt, warum mit der Unterzeichnung des IA/SP nicht bis zum Abschluss der Untersuchungen der vom GBR beauftragten Unternehmensberatung Kemper & Schlomski gewartet wurde. Georg Nassauer antwortete, die Unternehmensberatung habe dem GBR gesagt, er soll zunächst einmal den Interessenausgleich abschließen, "für den Rest läuft uns ja nichts weg". Hmmm - doch, unsere Jobs! Das sind Helden!

Wenn eine Unternehmensberatung dies einem GBR rät, dann gehört es zu seinem Handwerkszeug, zu erkennen, dass dies nicht im Sinne des §111 BetrVG und nicht im Sinne der Belegschaft sein kann. Es wäre angebracht gewesen, die Unternehmensberatung zu wechseln.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 26.07.07

NSN: Betriebsleitung liest NCI-Homepage
Auf die Frage, wie viele Kollegen seit 01.01.07 bereits die Firma verlassen haben und daher von der Abbauzahl 2.290 abzuziehen sind, sagte ein Betriebsleiter, er könne dazu nichts sagen, er habe ja auch die NCI-Homepage gelesen, könne die vielen Zahlen dort [Anm.: er meinte die 357 abzuziehenden Arbeitsplätze] aber nicht nachvollziehen. Wir helfen ihm gerne weiter, wenn er Fragen dazu hat. Wir befürchten aber, dass er uns doch nicht fragt, denn er sagte weiter, er wolle solche Zahlen lieber auf der Ebene von Betriebsleitung und GBR/BR halten.

Allerdings hegen wir Zweifel, ob Betriebsleitung und Betriebsräte einen Gesamtüberblick über die tatsächliche Fluktuation in allen NSN-Betrieben in Deutschland haben.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

Sozialauswahl nach Altersgruppen - Urteil in zweiter Instanz
Das Unternehmen Karmann hat einen Personalabbau mit betriebsbedingten Kündigungen durchgeführt. Um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu sichern, bildete der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats (!) - wie wir berichteten - im IA/SP Alterscluster, innerhalb deren er dann jeweils die Sozialauswahl durchführte. Dem IA/SP war eine auf dieser Auswahl beruhende Namensliste beigefügt. Mitarbeiter gewannen ihre Kündigungsschutzklage in erster Instanz, da nach Ansicht des Gerichts, dieses Vorgehen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.

Am Freitag, den 13.07.2007 hat die 16. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen nun im Fall von sechs Kündigungsschutzklagen entschieden, dass die Kündigungen nicht gegen das AGG verstoßen. Sie wären damit wirksam. In einem Fall hat das Landesarbeitsgericht die Kündigung für unwirksam erklärt, weil die soziale Auswahl fehlerhaft war.

Die Kammer hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen. Das bedeutet, dass das LAG den Weg zum Bundesarbeitsgericht (BAG) freigegeben hat, damit in dieser Frage eine Grundsatzentscheidung herbeigeführt werden kann. Die Tatsache, dass zwischen dem Urteil der 1. Instanz (05.02.07) und dem der 2. Instanz (13.07.07) nur fünf Monate liegen, deutet darauf hin, dass die Richter großes Interesse an der schnellen Herbeiführung einer Grundsatzentscheidung haben. Wir hoffen, dass die Mitarbeiter in Revision gehen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

Siemens: Personalabbau bei A&D
Bei Automation and Drives (A&D) sollen 90 Arbeitsplätze abgebaut werden. Der Grund ist der gleiche wie immer: Die Marge stagniert und dieses Stagnieren möchte man über Arbeitsplatzabbau kompensieren. Der Personalabbau soll - wie bei Siemens üblich - "sozialverträglich" erfolgen, d.h. es sollen keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden.

Auf der heutigen Betriebsversammlung in Mch H RM hat der Betriebsrat Stellung zu diesem geplanten Personalabbau bezogen. Er ist dabei Gerüchten über den Abschluss von Namenslisten mit dem Betriebsrat, die hier und da verbreitet wurden, entschieden entgegen getreten. Das Gerücht wurzelt in folgender Tatsache. Die Betriebsleitung hatte beim letzten Stellenabbau bei A&D eine Liste mit Personen angelegt, die signalisiert hatten, dass sie eventuell bereit wären zu gehen. Diese Liste wurde als Namensliste bezeichnet. Der Betriebsratsvorsitzende sagte klar, dass diese Namensliste keine mit dem Betriebsrat abgestimmte Liste sei und dass der Betriebsrat auch keiner zustimmen werde.

Die Betriebsleitung hat entgegen der Absprache mit dem Betriebsrat schon etliche Mitarbeiter angesprochen. Der Betriebsrat wies dieses Vorgehen als ungebührlich zurück. Ein Interessenausgleich und Sozialplan müsse erst noch verhandelt werden.

Sollten Mitarbeiter weiter angesprochen werden, sollten sie dies unbedingt dem Betriebsrat mitteilen. Wir empfehlen, zu einem solchen Gesprächstermin einen Betriebsrat mitzunehmen. Dazu habt ihr das Recht, diesen Gesprächstermin auf einen Zeitpunkt zu verschieben, in dem der Betriebsrat eures Vertrauens zur Verfügung steht. Wer kein Interesse hat, zu gehen, sollte von Anfang an klar "Nein" sagen und darauf hinweisen, dass ein solches Personalgespräch keinen Sinn macht.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

NSN: Situation bei SCA
Kollegen von SCA aus Mch M berichteten, dass in ihren Abteilungen Aufgaben teilweise zur PSE Wien verlagert werden. Es handelt sich hierbei also nicht nur um einen Abbau aufgrund von Portfolio-Überschneidungen, sondern auch wegen Verlagerungen von Tätigkeiten.

Diese Verlagerung verschärft die angespannte Situation bei SCA weiter. Wie die Kollegen berichten, sollen in der einen Dienststelle nur noch 2 von 11 Kollegen übrig bleiben, in einer anderen 5 von 11. Die Betriebsleitung möchte diesen Abbau so schnell wie möglich erreichen.

Dies könnte für die betroffenen Kollegen bedeuten, dass sie vermehrt durch Personalgespräche unter Druck gesetzt werden. Die Gespräche laufen natürlich mit psychologischen Tricks. Einzelne Vorgesetzte scheuen sich nicht zu sagen: "Haben Sie keine Bedenken, ob es in zwei Jahren NSN noch gibt?" Damit nutzen sie die Angst der Mitarbeiter vor der Zukunft von NSN aus.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst euch nicht ins Boxhorn jagen. Niemand weiß zum jetzigen Zeitpunkt wie sich Nokia Siemens Networks weiterentwickeln wird. Solche Aussagen sind Spekulationen, die lediglich zum Weichkochen der Mitarbeiter eingesetzt werden.

Vergesst also nicht, dass es eine Nicht-Kündigungsgarantie bis 30.09.2009 für euch gibt und die Betriebsleitung auf eure Bereitschaft die Firma zu verlassen, angewiesen ist. Lasst euch diese Freiwilligkeit nicht nehmen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

Siemens entdeckt weitere schwarze Kasse
Der Bayerische Rundfunk meldete um 18 Uhr, Siemens habe bei seinen internen Korruptionsermittlungen weitere Schwarze Kassen entdeckt. Nach Angaben von Siemens handelt es sich dabei um ein großes Zahlungsvolumen, das über ein Bankkonto in Liechtenstein abgewickelt wurde, und für das nur wenige Belege existieren. Näheres ist noch nicht bekannt.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 25.07.07

Siemens: Continental übernimmt VDO für 11,4 Milliarden Euro
Siemens teilte im Anschluss an die heutige Aufsichtsratssitzung mit, dass die Autozuliefersparte VDO für 11,4 Milliarden Euro komplett an Continental verkauft wird. Der Abschluss der Transaktion werde vorbehaltlich der Zustimmung der Kartellbehörden noch für das laufende Jahr erwartet.

Damit setzte sich Continental gegen den Finanzinvestor Blackstone durch. Da der Verkauf für Siemens deutlich mehr Geld bringt, ist der geplante Börsengang vom Tisch.

VDO hat weltweit 50.000 Mitarbeiter. Davon sind 20.000 in Deutschland beschäftigt. Die größten Standorte sind Regensburg (6000 Beschäftigte), Babenhausen (2400) und Würzburg (1500 - schöne Stadt in Unterfranken). Zusammen mit VDO kommt Continental auf einen Jahresumsatz von rund 25 Milliarden Euro und etwa 140.000 Mitarbeiter. Continental verspricht sich von der Übernahme Steuervorteile von rund einer Milliarde Euro und erwartet ab 2010 Synergiepotenziale von mindestens 170 Millionen Euro jährlich, teilte das Unternehmen in Hannover mit.

Einen Stellenabbau bei der übernommenen Siemens-Sparte VDO schließt Vorstandsvorsitzender Manfred Wennemer nicht aus. Die von Siemens eingeleitete Restrukturierung werde weiter durchgeführt, man habe aber noch keinen detaillierten Einblick in die einzelnen Standorte. Ein Eckpunktevertrag mit den Gewerkschaften sehe unter anderem Standortzusagen vor, dies seien aber keine "Garantien", so Wennemer weiter.

Mit VDO stärkt Continental vor allem den Wachstumsmarkt Autoelektronik und führt damit seinen Kurs weiter, Conti deutlich breiter aufzustellen. Seit den 90er Jahren hat sich Continental von einem Reifenhersteller zu einem Komplett-Zulieferer rund ums Auto gewandelt. Wennemer verfolgt damit einen anderen Kurs als der Siemens-Konzern, der sich immer mehr auf immer weniger Kerngeschäfte konzentriert.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 24.07.07

TietoEnator: Drastischer Gewinneinbruch im zweiten Quartal
Am Freitag, dem 20.07.2007 gab TietoEnator seine Geschäftszahlen für das zweite Quartal bekannt.

Der Umsatz stieg zwar um 5 Prozent auf 434,2 Mio. Euro, die Umsatzrendite betrug jedoch nur noch 9,9 Mio. Euro nach 26,3 Mio. Euro im Vorjahr. Dies bedeutet einen Rückgang um 62,4 Prozent. Der Gewinn vor Steuern betrug 8,9 Mio. Euro und blieb damit um 64,8 Prozent hinter dem Gewinn des Vorjahres in Höhe von 25,3 Mio. Euro zurück. Der Nettogewinn brach um 71,8 Prozent auf 4,8 Mio. Euro (Vorjahr 17 Mio. Euro) ein.

TietoEnator erreichte dabei eine Marge von 3,4 Prozent (Vorjahr 5,5 Prozent). Die Restrukturierungskosten fielen mit 3,3 Mio. Euro (Vorjahr 4,2 Mio. Euro) geringer aus als erwartet.

Höhere Personal- und Zulieferungskosten sowie unveränderte Durchschnittspreise wirkten sich nach Angaben von TietoEnator negativ auf die Profitabilität aus. Insbesondere der Banking & Insurance-Geschäftsbereich verzeichnete in diesem Quartal einen Verlust. Die schwache Performance des Geschäftsbereichs Gesundheitswesen setzte sich fort. Åke Plyhm, Stellvertretender CEO von TietoEnator, kommentiert die Geschäftszahlen wie folgt: "Unsere Ergebnisse für das zweite Quartal sind nicht zufriedenstellend. Zahlreiche Faktoren senken derzeit unsere Profitabilität, wobei die schwache Performance des Geschäftsbereiches Banking & Insurance in diesem Quartal erschwerend hinzukam. Die Profitabilitätsprobleme werden nacheinander in Angriff genommen und gelöst. Das Wachstum ist weiterhin stark und wir müssen diese Impulse nutzen, um unsere Profitabilität zukünftig wieder in eine positive Richtung zu lenken."

Das Unternehmen geht davon aus, dass es schwer ist, das zuvor angekündigte Ziel einer Steigerung der Umsatzrendite gegenüber dem Vorjahr zu erreichen. Nach Bekanntgabe der enttäuschenden Zahlen rutschte die Aktie um 15,52 Prozent auf 20,08 Euro ab.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 24.07.07

NSN: Stellenabbau bei O2 - Vor Entscheidung für die beE Markt sondieren
Mitarbeiter, die sich überlegen in die beE zu gehen, in der Hoffnung darüber einen neuen Arbeitsplatz ohne ewigen Stellenabbau zu bekommen, sollten zuvor den Telekommunikationsmarkt studieren.

So reagiert beispielsweise die Mobilfunkfirma O2 mit einem Abbau von 700 Arbeitsplätzen auf die jüngsten Umsatzrückgänge. O2 hat seinen Hauptsitz in München und beschäftigt zurzeit 4.900 Mitarbeiter in Deutschland (Stand: 31.3.07). O2 begründet den Abbau mit der Notwendigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu stärken - wie originell. Betroffen seien Verwaltungs- und Zentralfunktionen. Auch bei O2 soll der Stellenabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen erfolgen.

Damit drängen weitere 700 Arbeitnehmer auf den Arbeitsmarkt der Telekommunikationsbranche, vermutlich die meisten am Hauptsitz in München.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 24.07.07

NSN: Übernimmt Nokia Siemens Networks Tellabs?
Laut einem Bericht des Finanzdienst "The Street.com" prüft Nokia Siemens Networks den Kauf des amerikanischen Netzwerk-Ausrüsters Tellabs. NSN soll sieben Milliarden US Dollar bieten. Dabei beruft sich "The Street.com" auf eine mit dem Plan vertraute Person. Der Deal wird jedoch noch eine Weile auf sich warten lassen, da die Entscheidung von Tellabs nicht unmittelbar bevorsteht, sagte der Informant von The Street.com.

Tellabs entwickelt Telekommunikationsnetze, die den wechselnden Bedürfnissen der Endanwender entsprechen. Der Deal würde Nokia Siemens Networks einen großen Marktanteil am U.S. Telekommunikationsmarkt sichern und die Beziehungen zu den großen Telekommunikationsunternehmen wie AT&T und Verizon festigen.

Tellabs lehnte eine Stellungnahme ab. Auch Nokia und Siemens wollten den Bericht nicht kommentieren. "Das ist offensichtlich ein Gerücht, und wir kommentieren keine Marktgerüchte", sagte ein NSN-Sprecher.

Die Börse reagierte prompt. Tellabs-Aktien zogen außerbörslich bereits mehr als 20 Prozent auf 14,27 Dollar an. Die Nokia Aktie gab leicht nach.

Branchenexperten halten das Angebot von 7 Milliarden Dollar für überhöht. Analysten halten den Deal eher für unwahrscheinlich, zumal Nokia Siemens Networks mit der eigenen Integration beschäftigt ist, sagte Handelsbanken-Analyst Karri Rinta. Auch sein Kollege, EQ-Analyst Jari Honko, meldete Bedenken an: "Das ist nicht unmöglich, aber der Preis scheint hoch zu sein."

Wir werden sehen, was daraus wird. Zu Erinnerung: Mit U.S. Käufen, die dann nicht hielten, was man sich vorgestellt hatte, begann die ICN-Krise, die zur Com-Krise wurde und deren Auswirkungen sich heute in NSN fortsetzen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

Sozialauswahl nach Altersgruppen ist Altersdiskriminierung
Ein Unternehmen wollte einen Personalabbau mit betriebsbedingten Kündigungen durchführen. Um eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb zu sichern, bildete der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats (!) im IA/SP Alterscluster, innerhalb deren er dann jeweils die Sozialauswahl durchführte. Dem IA/SP war eine auf dieser Auswahl beruhende Namensliste beigefügt.

Aufgrund der Alterscluster wurde mehr älteren Mitarbeitern gekündigt als dies bei einer Sozialauswahl ohne die Gruppenbildung der Fall gewesen wäre. Einer der gekündigten älteren Arbeitnehmer sah in diesem Vorgehen eine unzulässige Altersdiskriminierung und erhob Kündigungsschutzklage.

Zur Begründung für dieses Vorgehen gab der Arbeitgeber in seinem Schriftsatz an, die Durchführung der Sozialauswahl nach den Altersgruppen sei erforderlich gewesen zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit, weil ohne Berücksichtigung der Altersgruppen die Altersstruktur erheblich verschlechtert würde. So habe sich die Altersstruktur durch die vorangegangenen Sozialpläne bereits verschlechtert und zwar wäre er von Juni 2004 (37 Jahre) über Februar 2005 (Altersdurchschnitt 41 Jahre) über Juli 2005 (Altersdurchschnitt 42 Jahre) bis Januar (Altersdurchschnitt 43 Jahre) insgesamt um 6 Jahre gestiegen.

Wäre die Sozialauswahl ohne Altersgruppen vorgenommen worden, so der Arbeitgeber weiter, hätte sich der Altersdurchschnitt um weitere vier Jahre (auf 47) erhöht. Bei Mitbewerbern sei der Altersdurchschnitt erheblich niedriger (Zahlen für 2005 BMW: 40,6 und VW: 41,1 Jahre).

Das Arbeitsgericht Osnabrück gab der Klage des Arbeitnehmers statt. Obwohl die Sozialauswahl wegen der Namensliste im vorliegenden Fall vom Gericht nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüft werden konnte, erkannte es darauf, dass die Kündigung unwirksam sei, weil die Sozialauswahl nach Altersgruppen eine unzulässige Altersdiskriminierung darstelle. (ArbG Osnabrück, Urteil vom 05.02.2007, Az.: 3 Ca 724/06)

Ein Urteil, das Mut macht.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

Berufsunfähigkeitsrente bei Burn-out
Während einige Mitarbeiter ohne Arbeit dastehen, gibt es auch Kollegen, nicht nur bei Nokia Siemens Networks, die unter viel zu großer Arbeitsbelastung leiden. Angst vor dem Arbeitsplatzverlust manchmal aber auch übersteigertes Pflichtgefühl („wenn ich das nicht mache, geht das Projekt den Bach runter“) führen dazu, dass Kollegen ihre Grenzen physisch und psychisch überschreiten.

Macht man das über eine zu lange Zeit, stellt sich irgendwann das Gefühl ein, es ist alles zu viel, ich schaff es nicht mehr. Schließlich ist der Erschöpfungszustand andauernd. Es ist auch nicht einfach sich einzugestehen, dass man ausgebrannt, depressiv, unkonzentriert und ständig müde ist. Dabei müssen nicht alle Symptome gleichzeitig auftreten. Man fühlt sich so ohnmächtig, dass man aus diesem Teufelskreis nicht mehr entfliehen kann.

Die drastische Zunahme psychischer Erkrankungen ist eine bedenkliche Entwicklung. Immer weniger Arbeitnehmer melden sich krank. Die Zahl derer, die wegen psychischer Beschwerden ausfallen, ist dagegen zwischen 2001 und 2006 um 17 Prozent gestiegen, so eine Untersuchung des BKK-Bundesverbandes. Eine alarmierende Zahl. Während die „normale“ Ausfallzeit bei 12,2 Tagen liegt, sind psychisch Kranke im Durchschnitt 30,4 Tage arbeitsunfähig. Besonders auffällig sei die Zunahme von Depressionen, so die Untersuchung weiter. Die Fehlzeiten wegen Depressionen stiegen zwischen 2001 und 2006 um 35 Prozent an und dauerten im Durchschnitt 44 Tage.

Ein kleiner Trost, so mag es auf den ersten Blick erscheinen, ist das Urteil des Landgerichtes München I, das am 23.3.2006 entschieden hat, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem Burn-out-Syndrom eine Rente zahlen muss. Den Schaden hat jedoch der Mitarbeiter, der eine bleibende Beeinträchtigung seiner Gesundheit davon trägt. Aber auch die Firma sollte erkennen, dass sich die Ausbeutung der Mitarbeiter, wie sie derzeit immer stärker betrieben wird, für sie mittelfristig nicht lohnt. Der Mitarbeiter, häufig ein Know-How-Träger fällt bei einem Burn-out-Syndrom sehr plötzlich aus. Es ist keine Zeit, das Know How, die Verbindungen zum Kunden oder Lieferanten, an andere Mitarbeiter zu übergeben.

Es liegt im Interesse aller, darauf zu achten, dass die Arbeitsbelastung der Mitarbeiter nicht überhand nimmt. Die Mitarbeiter sollten vor allem selbst darauf achten, sie machen sich damit ihr ganzes Leben kaputt. Wofür?
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

NSN: Führungskräfte-Schulung zum Stellenabbau
Damit Führungskräfte den - so NSN - "großen Herausforderungen" des Stellenabbaus gewachsen sind, werden sie ab Ende Juli bis Mitte/Ende August geschult. D.h. im Klartext, eure Vorgesetzten werden darauf vorbereitet, wie man euch am besten überredet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, in die beE zu gehen, eine ATZ oder VB-Regelung abzuschließen. Unterstützt werden sie dabei von der Personalabteilung. NSN betont in der Mail an die Führungskräfte einen "verantwortungsvollen und sachlichen" Umgang mit "den vom Abbau betroffenen Mitarbeitern".

NSN bietet eine Kurzschulung, die zwei bis drei Stunden dauert, und eine eintägige Langschulung an. Die Kurzschulung durchlaufen alle Führungskräfte, die Langschulung nur die aus Bereichen mit besonders hohem Stellenabbau. Letztere soll ab Mitte August starten.

In diesen Schulungen sollen die Führungskräfte optimal auf die anstehenden Gespräche mit euch vorbereitet werden. Dies beinhaltet vor allem eine psychologische Schulung der Vorgesetzten. Es werden die Methoden der Gesprächsführung und praktische Tipps für die Trennungsgespräche vorgestellt. Ziel von NSN ist es, den Vorgesetzten die nötige Sicherheit für die Trennungsgespräche zu vermitteln. Der zweite Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen und Eckpunkten des Interessenausgleichs, damit die Vorgesetzten den eifrigen Lesern der NCI-Homepage gewachsen sind.

Bei der Langschulung, zu der die Führungskräfte persönlich eingeladen werden, wird das geschilderte Programm um Rollenspiele ergänzt. "In interaktiven Gruppentrainings", heißt es in der Mail an die Führungskräfte, "werden Sie für ihre Aufgaben während der Restrukturierung geschult. Es besteht ausreichend Gelegenheit, persönliche Fragen mit den Trainern zu besprechen."
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 23.07.07

NSN: Führungskräfte-Schulung - was bedeutet das für euch?
Die Führungskräfte wurden bei jedem Stellenabbau geschult. Das ist nicht wirklich neu. Also muss man davor auch nicht erschrecken. Die Erfahrung zeigt: Derjenige, der gut vorbereitet in so ein Gespräch geht, ist einem solchen Gespräch auch gewachsen, selbst, wenn es nicht ganz fair ablaufen sollte. Derjenige, der unvorbereitet in ein solches Gespräch geht, wird schnell unterlegen sein, ist leicht zu verwirren und mit Scheinargumenten zu überzeugen. Im schlimmsten Fall kommt er mit einem Aufhebungsvertrag aus einem solchem Gespräch heraus.

Daher: Nie in einem Gespräch etwas unterschreiben. Immer Bedenkzeit ausbitten.

Gute Vorbereitung zahlt sich also aus. Wenn ihr euch richtig vorbereitet, wisst ihr in der Regel mehr als euer Vorgesetzter und seid daher im Vorteil.

Inhaltliche Vorbereitung
Dazu könnt ihr euch die Informationen zum IA/SP auf unserer Homepage ausdrucken, eure Fragen notieren und während des Gesprächs die Antwort eures Vorgesetzten mitschreiben. Sagt während eines Gesprächs nie etwas zu. Nehmt euch immer Bedenkzeit. Eine Unterschrift ist nicht mehr rückgängig zu machen.

Macht eine Gesprächsnotiz und verlangt die Antworten, die euch am wichtigsten sind, schriftlich, zum Beispiel wonach sich die Höhe des Arbeitslosengeldes im Anschluss an die beE berechnet.

Psychologische Vorbereitung
Macht euch ganz klar was ihr wissen wollt. Informiert euch über Trennungsgespräche und Personalgespräche. Euch muss stets bewusst sein, dass eure Vorgesetzten, die Aufgabe haben, euch zu einem der oben genannten Abschlüsse zu überreden. Sie haben eine Zielvorgabe für ihre Abteilung. Macht euch das immer wieder bewusst. Wie ein Verkäufer werden die Vorgesetzten die Argumente vorbringen, die für den Abschluss eines Vertrages stehen und die Nachteile nach Möglichkeit verschweigen, die dagegen stehen.

Dies gilt auch für Chefs, mit denen man sich bisher gut verstanden hat, Privates ausgetauscht hat oder sogar befreundet ist. Ihr werdet Argumente zu hören bekommen, wie "dass müssen Sie doch verstehen, dass abgebaut werden muss. Das ist doch zum Wohl von NSN, sonst kann der Bereich doch nicht überleben". Was habt ihr davon, wenn der Bereich überlebt, ihr aber arbeitslos seid? Spätestens hier gehen die Interessen von NSN und euch auseinander. Prüft die Argumente daher genau und überlegt euch selbst, was für euch gegen ein Angebot spricht. Nur so kommt ihr zu einer für euch richtigen Entscheidung. Blindes Vertrauen ist hier fehl am Platz.

Sachlicher Umgang mit den Betroffenen heißt auch, dass ihr euch nicht scheuen müsst "nein" zu sagen, wenn ihr euch für keines der Angebote aus dem IA/SP interessiert. Dieses "Nein" sollte klar akzeptiert werden. Weicht daher einer Antwort nicht aus und sagt: "muss ich mir noch überlegen", wenn eure Entscheidung klar ist. Solange ihr schwankt, gehen euer Vorgesetzter und die Personalabteilung davon aus, dass man euch noch überreden kann. Weitere Personalgespräche werden dann folgen. Also ein klares "Nein", statt ein "unklares Vielleicht", nur weil man den Chef nicht vor den Kopf stoßen will, wenn man die Angebote ablehnen möchte.

Habt ihr das Gefühl, der Chef setzt euch unter Druck, dann brecht das Personalgespräch ab. Spätestens jetzt solltet ihr einen Betriebsrat hinzuziehen.

Betriebsrat mitnehmen
Ihr habt das Recht zu jedem Personalgespräch einen Betriebsrat mitzunehmen. Ihr müsst damit rechnen, dass bei dem Gespräch eurer Vorgesetzter und ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend ist. In diesem Fall (zwei gegen einen) solltet ihr unbedingt einen Betriebsrat eures Vertrauens hinzuziehen.

Nebenbei bemerkt: Die E-Mail an die Führungskräfte war in deutscher Sprache und die Schulungen werden es auch sein. Plötzlich geht es.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Fluktuationszahl 357 auf Betriebsversammlung bestätigt
Wie wir gestern berichteten, geht aus der Differenz der Mitarbeiterzahlen vom Mai 2007 und denen vom Juli 2007 hervor, dass bereits 357 Mitarbeiter in dieser Zeit Nokia Siemens Networks verlassen haben.

Auf der Betriebsversammlung vom 17.07.2007 wurde die Frage gestellt: „Ich habe vor 3 Monaten ein Zeugnis beantragt. Warum passiert da nichts?“ Die Betriebsleitung Mch M antwortete: „Es wurden ca. 300 Zeugnisse in den letzten Monaten gemacht. Max. 4 Wochen sollte es dauern. Keine Langläufer bekannt. …“

Diese Aussage der Betriebsleitung über die 300 Zeugnisse bestätigt, dass etwa 300 Mitarbeiter NSN in den letzten Monaten verlassen haben. Da keine „Langläufer bekannt“ sind, haben diese Mitarbeiter nach dem 01.04.2007 die Firma verlassen. Diese Anzahl der Mitarbeiter deckt sich mit der von uns ermittelten Fluktuationszahl von 357.

Da laut Vereinbarung mit dem GBR alle Weggänge ab 01.01.2007 zählen, sind von der Abbauzahl 2.290 also 357 abzuziehen. Dies bedeutet, dass „nur“ noch 1933 Arbeitsplätze abzubauen sind.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Personalabbau mal anders
Im IP/Transport entfallen zehn der abzubauenden 14 Stellen auf die Hofmannstraße. Gleichzeitig sollen ca. 24 Stellen aufgebaut werden. Nun hat jemand vernünftigerweise entschieden, anstelle des Abbaus einfach zehn Stellen weniger aufzubauen. Es geht also auch anders.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

Siemens: Zweites BenQ bei Ex-Sinitec-Gesellschaften
Die Töchter 4Tec und iTec des IT-Dienstleisters a&o meldeten am Mittwoch Insolvenz an (Handelsregistereinträge vom 19.7.2007 in München, vom 20.07.2007 in Düsseldorf). Betroffen sind 550 Mitarbeiter bei der 4Tec und 50 Mitarbeiter bei der iTec. Einhundert der Mitarbeiter sind in München beschäftigt.

Ausgliederung zur Abwicklung
Im März 2005 hatte Siemens den Verkauf der Sinitec-Gesellschaften, in denen damals noch 1200 Mitarbeiter beschäftigt waren, an die mittelständische a&o bekannt gegeben. Bereits damals wurden Befürchtungen laut, dass Siemens sich durch den Verkauf aus seiner sozialen Verantwortung stehlen will. Es war schwer zu glauben, dass a&o die notwendige finanzielle Bonität aufweisen würde, um die damals schon durch Unterauslastung und Verluste schwer angeschlagenen SBS-Töchter sanieren zu können.

Der Bereichsvorstandsvorsitzende der SBS kündigte in einer Pressemitteilung vom März 2005 an: „Mit a&o haben wir einen schnell wachsenden und erfolgreichen Mittelständler als Käufer gewonnen.“ Ein Blick ins Handelsregister zeigte jedoch, dass es sich bei der a&o nicht, um ein alteingesessenes mittelständiges Unternehmen, sondern um eine relativ junge Gesellschaft handelte. Die Aussage des Bereichsvorstandes war im Hinblick darauf, dass dieser Mittelständler noch gar nicht so lange existiert, mit etwas Vorsicht zu betrachten.

Betriebsschließung und Sanierungstarifvertrag mit Nichtkündigungsgarantie
Kurz nach dem Übergang wurde dann auch die Sinitec Süd-West geschlossen. Die übrigen Gesellschaften wurden in die a&o iTec überführt. Ende Juni 2005 schloss die IG Metall einen Sanierungstarifvertrag mit der a&o iTec ab. Dieser schloss betriebsbedingte Kündigungen bis 30.06.2008 aus. Dafür mussten die Mitarbeiter ca. 2 Wochen im Jahr umsonst arbeiten, die Arbeitszeit wurde auf 36,5 Stunden angehoben und auch Gehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld wurden gekürzt.

Fluchtversuch vor der Nichtkündigungsgarantie
Erst im Mai 2007 hatte Geschäftsführer Michael Müller die 4Tec GmbH gegründet, um die Ex-Sinitec-Mitarbeiter zu deutlich schlechteren Konditionen als bisher zu beschäftigen. Sie mussten dort mit Einkommenseinbußen zwischen 30 und 50 Prozent rechnen. Rund 50 Mitarbeiter weigerten sich jedoch, in die a&o-Tochter 4Tec zu wechseln und verblieben in der iTec. Durch die Überführung der Mitarbeiter in die 4Tec wollte Michael Müller auch der Nichtkündigungsgarantie bis 2008 entgehen. Daraufhin war es zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen. IG Metall und Mitarbeiter weigerten sich, den Ausstieg aus dem Sanierungstarifvertrag zu akzeptieren.

Schuldzuweisung
Geschäftsführer Michael Müller macht für beide Insolvenzen die IG Metall verantwortlich. Er versicherte, die a&o-Gruppe mit ihren rund 3.500 Mitarbeitern sei gesund und müsse „sich um die Zukunft keine Sorgen machen“. Der Antrag auf Insolvenz werde nicht zwangsläufig das Ende für die a&o 4Tec bedeuten, so der Geschäftsführer weiter, „Aber vielleicht wird nun auch dem Letzten bewusst, dass über marktgerechte Löhne nachgedacht werden muss, um das Unternehmen langfristig zu stabilisieren!“.

Wer ist der nächste?
Die übrigen rund 3.500 Mitarbeiter der a&o-Gruppe werden die Geschehnisse nun sehr genau beobachten. Das gilt insbesondere für die 2.300 GFS-Mitarbeiter (Global Field Services) in Frankfurt, die die a&o im vergangenen Herbst vom IT-Dienstleister EDS übernommen hat. Sie könnten genauso wie die ehemaligen Sinitec-Mitarbeiter verkauft worden sein, um dann abgewickelt zu werden.

Der Verkauf der Sinitec an die a&o war der Prototyp des Personalabbaus durch Ausgliederung bei Siemens. Ein halbes Jahr später folgte die Ausgliederung von Mobile Devices zur BenQ, diese endete in der Insolvenz. Mit dem Gang der ehemaligen Sinitec-Gesellschaften in die Insolvenz endet nun die nächste Ausgliederung in einem Desaster für die Mitarbeiter. Wer ist der nächste?
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Mapping - Wann der Versetzung widersprechen?
Die Mapping-Listen werden voraussichtlich Ende Juli an die Betriebsräte übergeben. Bei diesem Mapping handelt es sich um Versetzungen. Wer durch die Zuordnung zu einer Abteilung einen Nachteil befürchtet, sollte sich bei seinem Betriebsrat melden. Der Betriebsrat kann aus den in §99 BetrVG aufgezählten Gründen der geplanten Versetzung widersprechen. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn ausschließlich ältere Mitarbeiter in Abteilungen zusammengefasst würden, ohne dass dies betrieblich notwendig wäre. In einem solchen Fall könnten diese Mitarbeiter befürchten, über eine folgende Ausgliederung entsorgt zu werden.

Eine solche Befürchtung ist leider nicht ganz von der Hand zu weisen, insbesondere, da die Betriebsleitung Mch H einräumte, dass entsprechende Überlegungen angestellt würden.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Berechnung des Arbeitslosengeldes nach beE
In der ersten beE 2003 und in nachfolgenden galt folgende Regelung:
Das Arbeitslosengeld wurde auf Basis des Jahreseinkommens vor Eintritt in die beE berechnet, d.h. die Bezugsgröße waren 100 Prozent und nicht nur 85 Prozent des letzten Gehaltes. Diese Regelung gilt seit 2006 nicht mehr.

Seither ist die Basis für die Berechnung des Arbeitslosengeldes, wie für jeden anderen auch, das letzte Jahresgehalt vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Damit wird das Arbeitslosengeld auf Basis des beE-Gehalt berechnet, das nur 85 Prozent des letzten Gehaltes vor der beE beträgt. Das Arbeitslosengeld im Anschluss an die beE wird also ca. 51 Prozent bzw. 56,95 Prozent des letzten Netto vor Eintritt in die beE betragen.

Als ein Anwalt diese Regelung in einem beE-Workshop erwähnte, war dies den beE-lern nicht bewusst. Die Betriebsleitung in Mch M, auf der Betriebsversammlung am 17.07.07 befragt nach der Bezugsgröße, gab hier eine andere Auskunft. Sie sagte, dass das Arbeitslosengeld auf Basis des Gehalts vor der beE berechnet wird. Dies ist unserer Ansicht nach §§ 130, 131 SGB III nicht möglich.

Eine verbindliche Auskunft über die Bemessungsgrenze solltet ihr euch vom Arbeitsamt schriftlich geben lassen.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

beE: Bericht aus der beE
Ein Mitarbeiter der beE hat uns freundlicherweise kurz seine Erfahrungen geschildert. Er trat 2005 in die beE ein und verließ sie vor kurzem. In der beE fand er keinen neuen Arbeitsplatz.

Hier nun der Bericht:

"Ich hatte von vornherein keine großen Erwartungen, hätte ich die gehabt, wäre ich sehr enttäuscht worden. Ich war froh, dass mein Berater (intern), dann meine Beraterin (extern) mich nicht nervten oder mich ständig antanzen ließen. Das war in Ordnung.

Angebote für mein Profil? Keine Handvoll - in 24 Monaten! Da kam von der Agentur der Arbeit binnen 3 Wochen schon so viel und nicht schlechter!!! So viel zum schlechten Ruf der Agentur der Arbeit, kann ich absolut nicht bestätigen.

Hatte jetzt ziemliches Glück, und trete im August eine neue Stelle an, zwar auf ein Jahr befristet, aber durchaus mit Perspektiven auf Verlängerung."

(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Übertrittsregelung Siemens AG
Der GBR von Nokia Siemens Networks teilte mit, ihm wurde schriftlich bestätigt, dass die Übertrittsregeln gemäß CP-Rundschreiben 02/04 sinngemäß angewandt werden. Das bedeutet, dass diese Regelung für Rückkehrer zu Siemens gelten soll, obwohl Nokia Siemens Networks nicht zum Siemens-Konzern gehört. Insbesondere werden Betriebszugehörigkeitszeiten angerechnet. Wer das Schreiben verfasst und welchen rechtlichen Charakter es hat, wissen wir nicht. Wir können daher nicht beurteilen, ob das Schreiben rechtsverbindlich ist.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

NSN: Alle Jahre wieder - Zeugnis beantragen
Alle, die sich entschließen, einen Aufhebungsvertrag oder einen beE-Vertrag zu unterschreiben, sollten ein qualifiziertes Zeugnis von Nokia Siemens Networks beantragen. Die Kollegen, die in die beE wechseln, können ein Zwischenzeugnis verlangen, da sie ein berechtigtes Interesse daran haben. Das Zwischenzeugnis muss genauso präzise sein, wie ein Abschlusszeugnis, da dieses die Grundlage für das Abschlusszeugnis ist. Im Falle der Kollegen, die einen Aufhebungsvertrag ohne beE unterschreiben, ist dies ein Abschlusszeugnis. Rechtsgrundlage für diesen Anspruch bildet §109 I GewO (Gewerbeordnung):

„(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

Nach Angabe der Betriebsleitung in Mch M wurden in den letzten Monaten ca. 300 Zeugnisse geschrieben. Es sollte maximal vier Wochen ab Beantragung dauern, bis der Mitarbeiter sein Zeugnis erhält.

Lasst das Zeugnis überprüfen, denn unsere Erfahrung ist, dass die Formulierungen im Zeugnis häufig schlecht ausfallen.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 21.07.07

Siemens: Klageerhebung gegen Reinhard S. noch 2007
Gegen Reinhard S., zuletzt als Direktor im Bereich Telekommunikation und dort in der Sparte Festnetz (IC Networks), soll noch in diesem Jahr Anklage im Rahmen der Schmiergeldaffäre bei Siemens erhoben werden, berichtete die Süddeutsche Zeitung letzte Woche.

Der Kaufmann Reinhard S., 56 Jahre, hatte ein halbes Leben bei Siemens gearbeitet. Mit einem umfangreichen Geständnis hatte er die Siemens Korruptionsaffäre ins Rollen gebracht. Er legte gegenüber der Staatsanwaltschaft viele Details offen, vieles wäre sonst im Dunkeln geblieben.

Reinhard S. agierte quasi als Buchhalter der Schattenwirtschaft. Er hat die schwarzen Kassen organisiert, damit Siemens-Manager in vielen Teilen der Welt genügend Geld zur Verfügung hatten, um ihre Auftraggeber zu bestechen. S. präsentierte der Staatsanwaltschaft Akten, Briefe, Rechnungen, Vollmachten, Kontoauszüge und andere Belege für die dunklen Geschäfte bei Siemens. Er habe alles gemacht, was Siemens von ihm verlangt hat. Am Ende, nach einer Trennung im Streit, hatte S. aber mit Siemens gebrochen.

Als die Ermittler in den Morgenstunden des 15. November 2006 eine Großrazzia starteten, erwartete sie Reinhard S. bereits. Er hatte vorsichtshalber Belastungsmaterial gesammelt und mit einem ehemaligen Kollegen darüber gesprochen, ob er von sich aus zur Staatsanwaltschaft gehen solle. S. befürchtete offenbar, Siemens werde ihn allein für die Korruption verantwortlich machen, wenn die Sache auffliege.

Bei Siemens existierte ein geheimes Finanzsystem mit Tarnfirmen, Auslandskonten und Schließfächern bei Banken, in denen die Nebenbuchhaltung verwahrt wurde. S. verwies auch auf andere Konzernbereiche, in denen ebenfalls geschmiert worden sei. Er belastete den vormaligen Vorstand Thomas Ganswindt schwer. Damit wurde offenbar, dass die Konzernspitze in die Korruptionsaffäre involviert war.

Das Gerichtsverfahren gegen S. könnte rasch vorüber sein, damit er in den vielen Verfahren gegen andere Siemens-Manger als Belastungszeuge auftreten kann.

In der Schmiergeldaffäre bei BMW hat das Münchner Landgericht einen Leitsatz verkündet, der womöglich auch für Siemens gilt. Korruption werde hart bestraft, aber "Aufklärung wird belohnt".
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 20.07.07

NSN: Abbau durch Fluktuation teilweise erreicht
Anfang Mai 2007 legte der Betriebsrat konkretisierte Zahlen zu den Abbauplänen vor. Dabei wurde auch die konkrete Mitarbeiteranzahl der einzelnen Bereiche genannt. Die am Dienstag von der Betriebsleitung vorgelegten Mitarbeiterzahlen zeigen, dass insbesondere bei SCA schon viele Kollegen die Firma verlassen haben. Die Fluktuation betrug in diesem Bereich 466 Mitarbeiter. Damit fehlen zu den vereinbarten Abbauzahlen, die ja ab 1.1.2007 zählen, nur noch 53 Mitarbeiter. Auch in den anderen größeren Bereichen erkennt man eine erhöhte Fluktuation.

Durch Fluktuation bereits abgebaut wurden seit Mai 2007 schon 357 Mitarbeiter. Diese müssen von der vereinbarten Abbauzahl 2290 abgezogen werden. Es sind folglich "nur" noch 1933 Arbeitsplätze abzubauen. Zählt man die Fluktuation dagegen zu der Abbauzahl 2290 dazu, dann erhöht sich die Abbauzahl auf 2647, also auf 21 Prozent. Damit wäre man nicht mehr weit von den ursprünglichen 23 Prozent entfernt.

So haut man Mitarbeiter übers Ohr.

Bereich

Mitarbeiter

Stand Mai 07

Mitarbeiter

Stand Juli 07

Bereits abgebaut

durch Fluktuation

Vereinbarte

Abbauzahlen

Abbausoll

(noch offen)

Services Core

and

Applications

(SCA)

1800

1334

-466

519

53

Radio Access

(RA)

1110

1046

-64

204

140

Research,

Technology

and Platforms

(RTP)

750

697

-53

235

182

Marketing & Sales

1250

1194

-56

257

201

Sonstige

7700

7982

282

1075

1357



Die Abbauzahlen pro Bereich ergeben sich nach den neuen Zahlen der Betriebsleitung wie folgt:

Bereich

Mitarbeiter

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

in Prozent

vereinbarte

Abbauzahlen

vereinbarte

Abbauzahlen in Prozent bezogen auf die Bereiche

Service Core and Applications (SCA)

1.334

850

47,2

 519 

38,9

Radio Access (RA)

1.046

250

22,7

 204 

19,5

Research, Technologies and Platforms (RTP)

697

250

33,3

 235 

33,7

Marketing & Sales

1.194

650

52,0

257

21,5

Service

2.789

 346

12,4

OBS

1.095

900

11,7

 360 

32,9

IPT

299

 14 

4,7

Strategy and Portfolio

10

 3 

30,0

Operations

2.539

 257 

10,1

IT

440

 44 

10,0

HR

810

 7 

6,3

Finance & Control

 38 

Andere Zentralbereiche

 6 


(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 20.07.07

Siemens: Bellmann und Goth in Korruptionsaffäre um AUB verwickelt?
Matthias Bellmann, ehemaliger Personalchef bei Siemens Com und heute Personalchef bei Karstadt-Quelle, jüngst in Arcandor umbenannt, und Günther Goth, Ex-Personalvorstand bei Siemens, sind nach Aussage des Zeugen Dieter Boch, 62, offensichtlich in die Korruptionsaffäre um die AUB verwickelt. Dies berichtete gestern das Nachrichtenmagazin stern.

Wilhelm Schelsky, ehemaliger AUB-Vorsitzender, hatte zugegeben, dass Siemens eine Gegengewerkschaft gegen die IG Metall aufgebaut und diese mit Millionenbeträgen finanziert hatte. Der 58-Jährige sitzt seit fünf Monaten wegen des Verdachts der Beihilfe zur Untreue und Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz in U-Haft. Schelsky behauptet bis heute, er habe - abgesehen von der finanziellen "Unterstützung" - frei und ohne konkrete Weisung von Siemens agiert.

Nun tritt Dieter Boch als Zeuge auf. Er arbeitete bis 2005 bei Siemens im Personalwesen. Nach seiner Aussage wurde Schelsky aus der Personalzentrale am Wittelsbacher Platz direkt gesteuert.

Boch berichtete dem stern "er sei im Herbst 1997 selbst als potenzieller AUB-Spitzenkandidat für die nächste Betriebsratswahl in der Firmenzentrale angeworben worden. Zunächst habe ihn der damalige Siemens-Personalmanager und heutige Karstadt-Vorstand Bellmann angesprochen und gefragt, ‚ob ich mich denn schon mit Herrn Schelsky getroffen hätte'. Boch verneinte, und Bellmann habe angedeutet, dass er bald einen Anruf bekomme. Wenige Tage später meldete sich Schelsky, und wenn Bochs Kalendernotizen aus jener Zeit korrekt sind, dann traf er sich mit dem AUB-Mann am 13. November 1997 im Café Arzmiller am Münchner Odeonsplatz. Schelsky habe ihm finanzielle Unterstützung für die bevorstehende Wahl versprochen und zudem eine Beförderung in Aussicht gestellt, wenn er später wieder in seinen alten Job zurückkehre." Als Boch fragte, warum gerade er als AUB-Spitzenkandidat auftreten sollte, habe Schelsky gesagt, dies sei mit Herrn Goth abgesprochen.

Damit wären AUB Spitzen-Kandidaten nicht von Schelsky selbst, sondern direkt von der Personalabteilung am Wittelsbacherplatz ausgesucht worden. Boch sagte vier Tage später die AUB-Kandidatur bei Goth ab und erzählte diesem von Schelskys Aussage. Goth habe das nicht dementiert, sondern hartnäckig geschwiegen, erinnert sich Boch an die Szene. Am folgenden Tag informierte er auch Werner Maly, damals Siemens-Arbeitsdirektor, über das Angebot der AUB in Goths Auftrag. Goths Name tauchte im Zusammenhang mit der AUB-Affäre bereits auf. Laut Süddeutscher Zeitung, soll sein Name in einem Papier Schelskys auftauchen, das der Staatsanwaltschaft in die Hände fiel.

Maly war für den stern nicht erreichtbar, Goth erklärte, der "geschilderte Fall ist mir nicht gegenwärtig" und Siemens lehnte jeden Kommentar ab. Auch Schelskys Anwalt schwieg zu diesen Vorwürfen. Matthias Bellmann, den viele Mitarbeiter noch in schlechter Erinnerung haben, sagte, er könne es "ausschließen, dass ich hier aktiv in die Kandidatenfindung eingegriffen habe". Allenfalls sei denkbar, dass Boch, an den er sich nicht erinnere, "um einen Kontakt zu Schelsky gebeten haben könnte, dem ich dann nachgekommen bin." Allein schon die Tatsache, dass ein Personalchef den Kontakt zu einer Betriebsräteorganisation herstellt, zeigt eindeutig, das enge Zusammenspiel zwischen Siemens und Schelsky.

"Damit wird immer klarer", schreibt der stern, "wie systematisch eine Marionettengewerkschaft aufgebaut wurde. Die Affäre lässt sich nicht mehr als Fehltritt Einzelner erklären."
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 19.07.07

Enterprise: Personalabbau und Nichtkündigungsgarantie
Die Kollegen von Siemens Enterprise sind stark verunsichert, weil sie über Monate hinweg über ihre Zukunft im Unklaren gelassen werden.

Gerüchten zufolge sollen in der Hofmannstraße, dem Hauptsitz von Siemens Enterprise, etwa 40 Prozent der Mitarbeiter abgebaut werden. Dieser Betrieb hatte nach dem Betriebsübergang 1.298 Mitarbeiter, was aus der Wahlniederschrift vom 19.10.2006 zur Betriebsratswahl hervorgeht. Bewahrheitet sich dieser Abbau von 40 Prozent, dann müssten etwa 520 Mitarbeiter gehen.

Nichtkündigungsgarantie ist Teil der Überleitungsvereinbarung
In der immer noch geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung in die Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG wird ausdrücklich auf die Vereinbarung zwischen IG Metall, GBR und Siemens Bezug genommen:

„In einem Spitzengespräch zwischen Firmenleitung, IG Metall und GBR wurden für die Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG folgende Eckpunkte verhandelt: a) Die an o.g. Gespräch beteiligten Parteien stimmen darin überein, dass die Arbeitsplätze möglichst erhalten werden. Darüber hinaus besteht Übereinstimmung dahingehend, dass eventuell notwendige Personalanpassungsmaßnahmen bis zum 30.09.2009 in der bisher von Siemens geübten Weise sozialverträglich - das heißt ohne betriebsbedingte Kündigungen - vorgenommen werden.“

Die Protokollnotiz ist Teil einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) und damit nach §613a BGB zu Siemens Enterprise übergegangen. Die GBV gilt für alle Mitarbeiter, nicht nur für IG Metall-Mitglieder, um Missverständnissen vorzubeugen. Siemens Enterprise kann also bis 30.09.2009 nicht betriebsbedingt kündigen.

Bei einem erneuten Betriebsübergang beispielsweise durch einen Verkauf, geht diese Nichtkündigungsgarantie als Gesamtbetriebsvereinbarung mit in die neue Firma über. Auch die neue Firma kann also bis 30.09.2009 nicht betriebsbedingt kündigen. Das gleiche gilt bei einem sogenannten Share Deal.

Da es sich bei der Nichtkündigungsgarantie um eine Gesamtbetriebsvereinbarung handelt und nicht um einen Tarifvertrag, würde auch ein Austritt der neuen Firma nach einem Verkauf aus dem Arbeitgeberverband die Nichtkündigungsgarantie nicht aufheben. Das gleiche gilt, wenn der neue Arbeitgeber kein Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

beE, Abfindung, ATZ und VB
Da die Firma wegen der Nichtkündigungsgarantie nicht betriebsbedingt kündigen kann, kann sie den Personalabbau nur durch freiwillige Maßnahmen bewerkstelligen. Da es sich bei der Größenordnung des Personalabbaus um eine Betriebsänderung handelt, muss ein Interessenausgleich versucht werden, ansonsten haben die Mitarbeiter Anspruch auf einen Nachteilsausgleich nach §113 BetrVG. Ein Sozialplan ist erzwingbar, ihn wird es also auf jeden Fall geben. Dieser orientiert sich am üblichen Firmenstandard, der beE, Abfindungen, ATZ und VB-Regelungen umfasst.

Also keine Panik!
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 19.07.07

Enterprise: Stimmungsbild
Nein, wir haben euch nicht vergessen! Ihr solltet uns einfach mitteilen, was in eurem Bereich passiert, dann können wir die Informationen bewerten, aufbereiten und allen unseren Lesern zur Verfügung stellen. Wir behandeln selbstverständlich alle E-Mails vertraulich.

Seit drei Wochen ist die Stimmung in der Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG mal wieder auf einem absoluten Tiefpunkt angelangt. Es geht das Gerücht um, dass drastisch Arbeitsplätze reduziert werden sollen. Dies deckt sich mit der Aussage des NSN-GBR, über die wir gestern berichtet haben. Den Gerüchten zufolge sollen in der Hofmannstraße, dem Hauptsitz von Siemens Enterprise, etwa 40 Prozent der Mitarbeiter abgebaut werden.

„Die Verzweiflung ist groß“, sagte ein Mitarbeiter. Die Kollegen befürchten, dass der Personalabbau nach einem Verkauf vom Käufer durchgeführt wird. Sie haben Angst, betriebsbedingt gekündigt zu werden. „Es gibt wenig Hoffnung auf eine neue beE“, sagte eine Kollegin, „Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass offensichtlich in einigen Abteilungen noch Recruiting betrieben wird. Wir Mitarbeiter würden es begrüßen, wenn die Geschäftsleitung zeitnah über die Situation und die weiteren Maßnahmen informiert.“

Die Kollegen gehen davon aus, dass Anfang August eine Mitarbeiterveranstaltung stattfinden wird und erhoffen sich, dass das Management offen mit ihnen spricht. „Das unverbindliche Blabla der letzten Inforunden war reine Zeitverschwendung“, klagte ein Kollege, „wieso lässt man die Mitarbeiter so lange im Unklaren?“
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 18.07.07

NSN: IA/SP Unzulässiger Ausschluss des Rechtswegs
Nokia Siemens Networks versucht mit Einverständnis des GBR, für die Mitarbeiter jeglichen Rechtsweg auszuschließen. In Punkt 4.7, und 5.13 steht: „Erhebt ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder mit dem darauf beruhenden Aufhebungsvertrag Klage vor dem Arbeitsgericht, so erhält er keine Leistungen auf Basis dieser Vereinbarung.“

Der Wortlaut dieser Punkte suggeriert, dass man allein durch die Einreichung einer Klage am Arbeitsgericht alle Ansprüche aus dem IA/SP verliert, also z.B. den Anspruch auf die Abfindung, auf die Erfüllung des beE-Vertrages etc.

Jedermann hat in unserem Rechtsstaat „… Anspruch auf rechtliches Gehör“ (Art. 103 I GG). Daher können Nokia Siemens Networks und der GBR die rechtliche Prüfung nicht generell ausschließen. Ein solcher genereller Ausschluss des Rechtsweges ist sittenwidrig und damit nichtig, d.h. ungültig gemäß §138 I BGB i.V.m. Art. 103 I GG.

Was heißt das nun? Wenn sich irgendwelche Streitfälle aus dem IA/SP, bzw. Aufhebungsvertrag ergeben, kann der Mitarbeiter klagen, ohne Ansprüche zu verlieren.

Die Aufnahme einer solchen Klausel in einen IA/SP empfinden wir als eine Nötigung der Mitarbeiter. Ein rechtlicher Laie durchschaut nicht, dass diese Klausel unwirksam ist und verzichtet daher auf den Klageweg aus Angst, einen Anspruch aus dem IA/SP zu verlieren. Schließlich kann es dabei um viele tausend Euro gehen. Offensichtlich nehmen dies Nokia Siemens Networks und GBR bewusst in Kauf, schließlich haben sie Rechtsanwälte und wir haben sie bereits 2006 deutlich darauf hingewiesen.

Der Tatbestand der Nötigung ist in § 240 I Strafgesetzbuch (StGB) geregelt und lautet:

„Wer einen Menschen rechtswidrig …durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer … Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 18.07.07

Siemens: Personalabbau bei Enterprise und VDO
Nach Information des NSN-GBR ist bei VDO und Enterprise Networks in nächster Zukunft Personalabbau geplant. Näheres darüber ist uns jedoch nicht bekannt. Wer etwas erfährt, möge uns das bitte mitteilen, damit dieses Wissen allen anderen Kollegen auch zugute kommen kann.

Dies ist in die Überlegung der Mitarbeiter von NSN, VDO und Enterprise, ob sie in eine beE wechseln wollen oder nicht, mit einzubeziehen, denn die Arbeitssuchenden weisen alle eine ähnliche (Siemens-) Qualifikation auf. Damit erhöht sich die Konkurrenz um das vorhandene Arbeitsplatzangebot erheblich. Die Vermittlungschancen in der beE sinken vor allem für Mitarbeiter ab 40 Jahren weiter.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Übersicht - Erweiterung
Im Folgenden nehmen wir ausführlich Stellung zu dem Interessenausgleich und Sozialplan für den Stellenabbau 2007.

Zur besseren Orientierung hier eine Übersicht:
Artikel: Unzulässiger Ausschluss des Rechtswegs
Artikel: Abbau 50-jähriger über Ausgliederungen?
Artikel: Betriebsübergänge und IA/SP-Angebote
Artikel: Key People
Artikel: Orientierungsphase
Artikel: Beschäftigungssichernde Maßnahmen
Artikel: Die Präambel - der Geist der Vereinbarung
Artikel: Hoher IGM-Organisationsgrad ein Garant für bessere Ergebnisse?
Artikel: Stellungnahme des GBR zu den Massenentlassungen


Am Sonntag, 15.07.07, erschienene Artikel
Artikel: Freiwilligkeit
Artikel: Für wen gilt dieser Interessenausgleich und Sozialplan und für wen nicht
Artikel: Abbauzahlen
Artikel: beE
Artikel: Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in die beE
Artikel: Abfindungen und sonstige geldliche Zahlungen
Artikel: Abfindungsbeschränkungen
Artikel: Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
Artikel: Vorruhestandsregelung (VB)
Artikel: Altersteilzeit
Artikel: Schwerbehinderte
Artikel: Teilzeit-Mitarbeiter
Artikel: Mitarbeiter ab 50 Jahre
Artikel: Arbeitgeberdarlehen
Artikel: Sonstiges

(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: Abbau 50-jähriger über Ausgliederungen?
Laut Betriebsleitung werden weiter Verhandlungen über Ausgliederungen mit verschiedenen Geschäftspartnern geführt. Im IA/SP steht zwar, „es bestehen derzeit keine konkreten Pläne für Outsourcingmaßnahmen, die für den Wirtschaftsausschuss relevant sind.“, die Betriebsleitung Mch H redete sich jedoch darauf heraus, dass sie ja nicht planen, sondern nur verhandeln. Außerdem dürfe man sich doch Gedanken machen, das wäre im IA/SP nicht ausgeschlossen.

„Hauptgrund“ solcher Ausgliederungs-Überlegungen sind für NSN, dass „Bewerber mit 50 praktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben“. Eine Ausgliederung beispielsweise zu einem Softwarehaus würde es aber ermöglichen, dass sich NSN auch von 50-jährigen Mitarbeitern trennen könne, ohne dass diese dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren.

Es ist ein fundamentaler Unterschied zwischen „sich Gedanken machen“, „Planen“ und „Verhandeln“. Verhandeln ist bereits die konkrete Umsetzung eines Planes, den man aufgrund der vorher gemachten Gedanken gefasst hat.

Weiterhin bedeutet diese Aussage, dass NSN Firmen wie als Entsorgungseinrichtung für ältere Mitarbeiter missbrauchen wollen. In solchen Fällen kann man nur raten, dem Betriebsübergang zu widersprechen, insbesondere da ältere Mitarbeiter häufig einen besonderen Kündigungsschutz haben. Werden gezielt Ältere ausgegliedert, liegt eine Diskriminierung vor, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann. Insbesondere in eventuellen Kündigungschutzprozessen wird das eine Rolle spielen.

Scharf ist zu kritisieren, dass die Ausgliederungen zusätzlich zu dem Stellenabbau von 2.290 Mitarbeitern erfolgen und laut IA/SP nicht auf die Abbauzahlen angerechnet werden.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: Betriebsübergänge und IA/SP-Angebote
Sollte ein Betriebsübergang während der Geltung des IA/SP nach §613a BGB stattfinden und der Mitarbeiter will nicht in die neue Firma übergehen, dann kann er natürlich dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen. Der Sozialplan gilt dann auch für diese Mitarbeiter weiter. Sie können dann - wenn sie möchten - NSN per Aufhebungsvertrag verlassen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Key People
Die Angebote aus dem IA/SP werden zunächst den Mitarbeitern unterbreitet, die an Produkten gearbeitet haben, die entfallen sind. Wenn die Abbauzahlen so nicht erreicht werden können, werden auch andere angesprochen. Manche Mitarbeiter sind allerdings für die Überlebensfähigkeit des Unternehmens unverzichtbar. NSN will verhindern, dass diese sogenannten Key People in Scharen gehen, indem die Personalabteilung Aufhebungsverträgen mit ihnen nicht zustimmen wird. Ein „Schmerzensgeld“ für solche Key People, die „bleiben müssen“, ist jedoch nicht vorgesehen.

Es gibt eine Liste mit Key People, die allerdings nicht für die Mitarbeiter zugänglich gemacht wird. Ob man zu dieser Gruppe gehört, erfährt man also nur, wenn man nach einem Aufhebungsvertrag fragt, die Personalabteilung diesen aber ablehnt.

Zur Befürchtung, dass die Key People ab Oktober 2009 einer möglichen Sozialauswahl zum Opfer fallen und betriebsbedingt gekündigt werden könnten, erklärte die Betriebsleitung Mch H heute, dass sie diesem Problem gegebenenfalls durch die Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl begegnen will. Ob die Key People von Heute auch die Leistungsträger von 2009 sind, kann man heute nach Aussage der Betriebsleitung noch nicht wissen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Orientierungsphase
Der IA/SP sieht das Angebot einer „Orientierungsphase“ vor. Es wird eine Hotline per E-Mail und Telefon eingerichtet, über die man sich informieren und auch Gesprächstermine vereinbaren kann. Dann folgen Orientierungsgespräche, in der Beratungsziele und –Inhalte und die persönliche Situation betrachtet werden. Anschließend erfolgt die Beratung mit der Analyse der beruflichen Situation und der individuellen Kompetenzen und ein Bewerbungstraining, sowie Hilfe bei der Job Recherche.

Wenn man es näher betrachtet, ist die Orientierungsphase eine Art Schnupper-beE. Wer dieses Angebot wahrnehmen will, spricht zunächst mit den Betreuern der aktuellen Siemens-beE über die Hotline. Kommt die konkrete Entscheidung für oder gegen den beE-Übertritt näher, dann wird man mit der NSN-Personalabteilung sprechen. Stellt man während der Orientierungsphase fest, dass die beE nichts für einen ist, dann ist es jederzeit möglich, nein zu sagen und den Prozess abzubrechen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP: Beschäftigungssichernde Maßnahmen
Der Abschnitt "Beschäftigungssichernde Maßnahme" zeichnet sich durch Gimmicks aus. Eigentlich ist auch das zu viel gesagt, denn ein Gimmick ist ein attraktives Werbegeschenk von geringem materiellen Wert - oft auch einem Produkt, wie zum Beispiel Cornflakes als Kaufanreiz beigepackt.

Geregelt, oder besser erwähnt sind hier die Dienst- und Werksverträge. NSN wird parallel zu den Abbaumaßnahmen die Vergabe von Dienst- und Werkverträgen, insbesondere die Beschäftigung von Consultants und Subunternehmen, reduzieren, um ergänzend die Kostenabbauziele zu erreichen.

Man beachte, dass dieser Abbau zusätzlich zu diesem Stellenabbau erfolgen soll. Toll, kann man nur sagen, jetzt verlieren auch noch unsere Consultants ihren Job, ohne dass dafür ein Arbeitsplatz im Unternehmen gerettet wird. In den vergangenen IA/SP wurde dieses Insourcing betrieben, um Arbeitsplätze zu retten und 2002 wurde die Anzahl dieser Arbeitsplätze genau beziffert und von der Abbauzahl abgezogen. Ach ja, man erinnert sich noch gut, an einen fähigen Betriebsrat.

Des Weiteren findet sich unter dem Abschnitt "Beschäftigungssichernde Maßnahme" ein Angebot zu einer Orientierungsphase, in dem beispielsweise beschrieben wird, wann Vorgesetze und Betroffene darüber informiert werden. Die Orientierungsphase dient dazu, dem Arbeitnehmer das Verlassen der Firma schmackhaft zu machen oder ist sie gar ein Teil der beE, das bleibt auch dem aufmerksamen Leser des IA/SP unklar.

Weiter halten die Betriebsparteien Altersteilzeit, VB, Aufhebungsvertrag und beE für eine beschäftigungssichernde Maßnahme. Oder meinen sie die Beschäftigungssicherung der verbleibenden Belegschaft? Da hilft ein Blick in die Vergangenheit. Im Jahre 2002 waren am Standort Hofmannstraße noch 12.477 Mitarbeiter beschäftigt ungefähr so viele wie heute bei Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG. Die Zahl der Mitarbeiter ist inzwischen in Mch H auf 1.637, also in fünf Jahren auf 13,1 Prozent gesunken und wird um weitere 17,8 Prozent sinken. Und jedes Jahr haben wir im Interessenausgleich (außer 2002) versichert bekommen, durch die Maßnahmen würde "die Beschäftigung für die verbleibende Belegschaft" gesichert.

Die Frage bleibt, was hat all das mit Beschäftigungssicherung zu tun?
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Die Präambel - der Geist der Vereinbarung
Eine Präambel wird der eigentlichen Vereinbarung vorangesetzt, um den Geist auszudrücken, unter dem diese Vereinbarung zustande gekommen ist.

Am 15.03.07 schrieb der GBR von Siemens Networks, der vollständig auf NSN übergegangen ist, in seiner Erklärung zum Start des Joint Ventures: "Für die Beschäftigten, aus den von Siemens kommenden Teil heißt dies, dass wir die Zeiten ohne hinreichende Perspektiven bei Com hinter uns lassen und optimistisch in die Zukunft von NSN blicken".

Von den Perspektiven der Beschäftigten ist im IA/SP nichts mehr zu merken, in der Präambel auch nicht. Dort ist die Rede von "zwangsläufig", vom "raschen Wandel und steigenden Wettbewerbsdruck", von einem sich verändernden "Marktumfeld", "abnehmender Profitabilität" und "Kostendruck von Kundenseite". Das Wort "Mitarbeiter" und "Arbeitsplatz" oder gar "beschäftigungssichernde Maßnahme" kommt nicht ein einziges Mal in der Präambel des Interessenausgleichs und Sozialplans vor.

Der Geist, unter dem diese Vereinbarung von beiden Seiten unterschrieben ist, ist klar: Es geht um das Unternehmen, nicht um die Mitarbeiter. Dieser Geist zieht sich durch die gesamte Vereinbarung. Maßnahmen für die Mitarbeiter sind durchweg Maßnahmen, die mit dem Verlassen der Firma enden.

"Die Kostenwirkung aus Personalanpassungen macht hierbei [Einsparungsmaßnahmen] deutlich den geringen Teil aus", heißt es in der Präambel weiter. Es klingt wie eine Entschuldigung. Spätestens bei dieser Formulierung hätte sich der GBR jedoch fragen müssen, ob es gerechtfertigt ist für einen "deutlich geringen Teil" 2.290 Menschen in Deutschland ihrer Existenzgrundlage zu berauben.

Weiter hätten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Frage stellen müssen, ob der Personalabbau nicht einen langfristigen und damit weit teuereren Schaden für das Unternehmen herbeiführt. Die Belegschaft ist ohnehin demotiviert durch die Art und Weise wie mit ihr umgegangen wird. Der jetzt zur Realität gewordene Stellenabbau demotiviert weiter. Zumindest der GBR hat den Sinn einer Präambel nicht verstanden, nämlich darüber nachzudenken, was er mit diesem Vertrag eigentlich bewirken möchte.

NSN wird im Rahmen der freiwilligen Abbauphase vor allem ihre jüngeren Mitarbeiter verlieren, die sich Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen und möglicherweise schon länger aktiv auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber sind.

Da wird es auch nicht helfen, wenn man sagt: "Sie gehören zu den Key-People. Sie sind folglich vom Sozialplan ausgeschlossen." Jüngere Mitarbeiter werden dies als Benachteiligung empfinden. Ihre Bindung zu NSN wird diese Bevormundung nicht steigern.

Es könnte sein, dass die jüngeren Key-Mitarbeiter auf die Abfindung pfeifen und sich lieber einen Arbeitgeber suchen, der in der Lage ist, sie ohne Zwang, aber mit attraktiven Arbeitsangeboten zu halten. Außerdem sollte auch NSN begriffen haben, dass auch heute noch der Grundsatz gilt: Reisende soll man nicht aufhalten. Ein Mitarbeiter, der gehen will, aber nur bleibt, weil ihm die Abfindung verweigert wird, wird sicherlich nicht weiter motiviert sein. Aus einem Key People kann mit solch unsinnigen Maßnahmen sehr schnell ein Mitarbeiter mit innerer Kündigung werden. Aber über Motivation und Demotivation haben wir schon häufig vergeblich in dieser Firma gesprochen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: Hoher IGM-Organisationsgrad ein Garant für bessere Ergebnisse?
Die IG Metall wirbt im Betrieb mit den Worten, wenn der Organisationsgrad höher wäre, könnten wir mehr erreichen, dann wären wir streikfähig.

Zunächst einmal wird der Betriebsrat von der gesamten Belegschaft gewählt, nicht nur von den IG Metall-Mitgliedern. Der GBR wird durch Gesandte der Betriebsräte gebildet. Daher hat ein GBR und ein Betriebsrat die Interessen der gesamten Belegschaft zu vertreten unabhängig vom Organisationsgrad in der Gewerkschaft.

Abgesehen davon, schauen wir doch einmal dorthin, wo die IG Metall ihr Klientel hat - in die Fertigungsstandorte. Was hat der IG Metall dominierte GBR für diese gefährdeten Standorte im IA/SP erreicht? Man liest:

"Fertigungen haben weiterhin für NSN einen hohen Stellenwert. Sie erlauben dem Unternehmen, auf die Markterfordernisse flexibel zu reagieren. Es gibt derzeit keine Pläne, Fertigungsstandorte in Deutschland zu schließen. Allerdings müssen Adaptionen wegen Auslastungsveränderungen und Geschäftsentwicklung möglich sein."

Mehr folgt nicht.
Die Vereinbarung hat den Stellenwert eines politischen Statements. Es handelt sich lediglich um Absichtserklärungen, die dem Arbeitgeber alle Türen offen halten. Was hilft es den Kollegen, wenn NSN erklärt, dass der Fertigungsstandort einen hohen Stellenwert hat, aber beispielsweise mittelfristig 50 Prozent der Kollegen wegen Auslastungsveränderungen entlässt und den Rest solange behält bis die Verlagerung in Billiglohnländer abgeschlossen ist?

Das Schema, das hier abläuft, sieht wie folgt aus:
Angenommen, NSN ändert seine Pläne und beabsichtigt Fertigungsstandorte zu schließen, da Auslastungsveränderungen wegen nicht vorhersehbarer Geschäftsentwicklung nötig sind. NSN lagert nun Teile der Produktion in Billiglohnländer aus. Die deutsche Produktion, die übrig geblieben ist, ist immer noch nicht konkurrenzfähig mit den Billiglohnländern und erhält daher relativ wenig Aufträge. Die deutsche Produktion ist also nicht ausgelastet, was erneut "Adaptionen wegen Auslastungsveränderungen" erforderlich macht. Weitere Auslagerungen und/oder Stellenabbau sind erforderlich. Am Ende stehen die Mitarbeiter ohne Arbeit da und die IG Metall ohne Klientel.

Um auf die Eingangsfrage zurückzukommen. Ein hoher Organisationsgrad schützt die Mitarbeiter nicht vor Verhandlungsergebnissen, die lediglich Absichtserklärungen darstellen. Für die Fertigungsstandorte wurde nichts herausgeholt - trotz hohem Organisationsgrad.

Es liegt der Verdacht nahe, dass die IG Metall Beitragzahler sucht. 2002/2003 sind viele Mitarbeiter in die IG Metall eingetreten, weil sie die Arbeit des damaligen Betriebsratsvorsitzenden Heribert Fieber und seines Stellvertreters Leo Mayer überzeugt hatte. 2005 sind viele Mitarbeiter wieder ausgetreten, weil ihre Meinung in der IG Metall nicht gehört wurde.

Menschen muss man durch die Tat überzeugen. Das gelang damals - heute nicht mehr. Warum wohl? Mitarbeiter lieben es nicht, vor vollendete Tatsachen gestellt zu werden, nicht informiert und mit hohlen Sprüchen ruhig gestellt zu werden.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 17.07.07

NSN: IA/SP Stellungnahme des GBR zu den Massenentlassungen
Der Arbeitgeber muss (bei Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmern) Massenentlassungen oder Stellenabbau mit "sozialverträglichen" Maßnahmen der Agentur für Arbeit mitteilen (§17 I KSchG). Er hat die Stellungnahme des Betriebsrats hinzuzufügen (§17 III KSchG) oder glaubhaft zu versichern, dass der Betriebsrat mindestens zwei Wochen vorher informiert wurde. In diesem Fall muss er den Beratungsstand darlegen.

In dieser Stellungnahme kann ein Betriebsrat seine Bedenken gegen den Personalabbau äußern und damit auch der Agentur für Arbeit gegenüber erläutern, welche sozialen und finanziellen Folgen auf die Gesellschaft und die Agentur für Arbeit zukommen. Das Arbeitsamt erfährt damit neben der Stellungnahme des Arbeitgebers auch die Meinung des Betriebsrates zu diesem Personalabbau. Der Betriebsrat kann hier ein Stück politische Verantwortung übernehmen und zur Meinungsbildung über Sinn und Unsinn von Entlassungen und sozialverträglichem Stellenabbau beitragen.

Diese Mühe hat der GBR sich nicht gemacht. Er unterschrieb lediglich den Passus im IA/SP: "Diese Vereinbarung gilt zugleich als Stellungnahme der Arbeitnehmervertretung zu der Meldung nach § 17 Abs. 2, Abs. 3 S.2 KSchG". Die Agentur für Arbeit kann nun bedenkenlos davon ausgehen, dass dieser Stellenabbau unumgänglich ist.

Leider haben sich alle Beteiligten - außer den Arbeitnehmern - inzwischen so an den "sozialverträglichen Stellenabbau" gewöhnt, dass dieser zur Routine geworden ist. Der GBR denkt nicht mehr über Alternativen nach. Der Arbeitgeber kopiert den letzten IA/SP, wandelt ihn ab, so dass er Verhandlungsmasse hat, legt dies dann dem GBR vor. Dieser wirft einen routinierten Blick darauf, erkennt, die Klassiker wie Aufhebungsvertrag und beE sind vorhanden, erkennt aber nicht die kleinen Änderungen, die der Arbeitgeber eingebracht hat und stimmt zu, weil der Arbeitgeber auf einen schnellen Abschluss drängt. Auf diese Weise werden Interessenausgleich und Sozialplan von Jahr zu Jahr schleichend schlechter.

Eine eigene Stellungnahme für die Agentur für Arbeit zu formulieren, wäre eine Chance für die Arbeitnehmervertreter gewesen, darüber nachzudenken, wie notwendig dieser Personalabbau tatsächlich ist und sich vor allem Gedanken darüber zu machen, welche Auswirkungen dies auf das Leben der einzelnen Mitarbeiter hat.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Übersicht
Im Folgenden nehmen wir ausführlich Stellung zu dem Interessenausgleich und Sozialplan für den Stellenabbau 2007.

Zur besseren Orientierung hier eine Übersicht:
Freiwilligkeit
Für wen gilt dieser Interessenausgleich und Sozialplan und für wen nicht
Abbauzahlen
beE
Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in die beE
Abfindungen und sonstige geldliche Zahlungen
Abfindungsbeschränkungen
Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
Vorruhestandsregelung (VB)
Altersteilzeit
Schwerbehinderte
Teilzeit-Mitarbeiter
Mitarbeiter ab 50 Jahre
Arbeitgeberdarlehen
Sonstiges

(iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Freiwilligkeit

Freiwilligenaktion
Wird man angesprochen und überlegt, ob man gehen oder bleiben soll, ist es wichtig, sich immer wieder bewusst zu machen, dass es sich bei den Angeboten im Rahmen dieses Stellenabbaus um eine Freiwilligenaktion handelt. Klärt also zunächst, ob ihr es euch leisten könnt, zu gehen.

Freiwilligkeit bedeutet, dass der Entscheidung der freie Wille zugrunde gelegt werden kann. Dies ist nicht nur theoretisch so. Auch in der Praxis kann der Arbeitgeber bis 30.09.2009 nicht betriebsbedingt kündigen. NSN will etwas von euch, nicht ihr von NSN. Lasst euch diese gute Ausgangsposition nicht durch psychische Beeinflussung kaputt machen. Ohne euere Unterschrift unter einen Vertrag geht gar nichts. Niemand kann euch dazu zwingen.

Trotzdem ist das mit der Freiwilligkeit nicht so einfach. Viele psychische Faktoren beeinflussen die freie Willensentscheidung:

Angst vor Personalgesprächen
Viele Mitarbeiter haben Angst vor Personalgesprächen, die sie häufig als psychischen Druck empfinden. Den Betriebsräten wurde in einer außerordentlichen Betriebsratssitzung gesagt, dass jeder Mitarbeiter nur einmal angesprochen werden darf. Ein "Nein" des Mitarbeiters muss der Arbeitgeber als solches akzeptieren. Die Arbeitsgerichte sehen das übrigens auch so. In dem uns vorliegenden IA/SP ist allerdings dazu keine Formulierung zu finden. Dies könnte in einer geheimen Protokollnotiz festgehalten sein, die uns allerdings noch nicht vorliegt.

Sollte der Arbeitgeber Personalgespräche zu Druckgesprächen missbrauchen, möge man sich unsere Tipps zum Thema Trennungsgespräche und Personalgespräche zu Eigen machen. Die einfachste und sehr wirkungsvolle Methode ist das Schweigen.

Gehen wegen der Abfindung?
Einige Mitarbeiter beschäftigt schon länger der Gedanke "ist dieser Stellenabbau die letzte Gelegenheit eine einigermaßen gute Abfindung zu bekommen?" Immer wieder zwingt sie dieser Gedanke, sich mit Gehen oder Bleiben zu befassen, obwohl sie sich "das Gehen" eigentlich finanziell nicht leisten können. Die Angst ist jedoch groß im Falle von Ausgliederungen an eine Firma zu geraten, die dann niedrigere oder keine Abfindungen zahlt. Auch die Angst vor der Insolvenz von NSN Deutschland spielt bei diesen Überlegungen eine Rolle. BenQ ist nicht in Vergessenheit geraten.

Vielleicht hilft euch folgender Gedanke ein wenig, aus dem Kreislauf des Denkens auszubrechen. Das Leben an sich ist voller Risiken. Jeder von uns kann morgen einen Unfall haben oder erkranken. Auch hier würde das Leben sich dann schlagartig ändern. Trotzdem bestimmen diese Risiken die Überlegungen in unserem Alltag praktisch nicht. Menschen, bei denen diese Überlegungen eine den Alltag und die Entscheidungen bestimmende Rolle haben, gelten gemeinhin als psychisch schwer belastet oder krank.

Ewiger Stellenabbau, wie wir ihn seit 2002 erleben, belastet psychisch und diese Belastung macht krank. Deshalb sollte man die Frage: "Gehen oder bleiben wegen der Abfindung, obwohl man sich das Gehen eigentlich nicht leisten kann", unter dem Aspekt der Lebensrisiken betrachten.

Beim letzten Stellenabbau hieß es beispielsweise, dies sei die letzte Gelegenheit, in die beE zu gehen oder eine gute Abfindung zu bekommen. NSN wird gleiches nicht mehr anbieten. Was haben wir heute: Das gleiche Angebot wie damals - einfach abgeschrieben aus dem alten IA/SP. So geht dies seit Jahren. Weiter weiß niemand von uns, ob und wann er ausgegliedert wird, heute, morgen, gar nicht. Nebenbei bemerkt, in Kündigungsschutzprozessen hat man stets die Möglichkeit, in Abfindungsverhandlungen einzutreten, je besser die Aussichten den Prozess zu gewinnen, desto größer die Chancen. Das Gericht orientiert sich in seinen Vorschlägen zu einem Vergleich in der Regel an den üblichen Sozialplänen des Betriebs.

Deshalb sollte man die Angst, eventuell keine Abfindung mehr bekommen zu können, nicht zum bestimmenden Element seiner Überlegungen machen.

Angst vor Langeweile und die Frage warum gerade ich?
Viele Mitarbeiter haben aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit, Angst vor Mobbing. Sie erleben den rechtswidrigen Arbeitsentzug, der nach Bundesarbeitsgericht gegen die Würde des Menschen verstößt, als Diskriminierung und Verachtung, verbunden mit dem Gefühl weggeworfen zu werden.

Mit diesen Gefühlen, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsst ihr euch - auch verstandesmäßig - auseinandersetzen. Der Personalchef Matthias Bellmann sagte 2002 "Nehmen Sie es nicht persönlich". Folgt ausnahmsweise seinem Wort. Das Angesprochen-Werden hat mit eueren persönlichen, fachlichen und menschlichen Qualitäten relativ wenig zu tun. Ihr seid lediglich zur falschen Zeit am falschen Arbeitsplatz, nämlich auf einem, den der Arbeitgeber wegrationalisieren will.

Auch gegen Arbeitsentzug kann man sich wehren, entweder gerichtlich durch eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung oder einfach dadurch, dass man sich selbst neue Ziele setzt, beispielsweise eine Sprache lernt, eine neue Programmiersprache, endlich mal nachliest, warum das Weltall sich ständig ausdehnt, erforscht, warum der Himmel blau ist oder ein Fernstudium beginnt. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts darf man sich in der Firma mit beliebigen Dingen beschäftigen, wenn man keine Arbeit zugeteilt bekommt, sogar mit Bügeln, das nämlich tat der Arbeitnehmer damals. Das BAG begründet dies damit, dass es für einen Menschen unzumutbar ist, den ganzen Tag ohne sinnvolle Beschäftigung zu verbringen. Also, auch hier liegt es an Euch, zu leiden oder dem Arbeitsleben einen eigenen Sinn zu geben.

Wenn ihr diese Distanz zu eueren Gefühlen bekommt, dann beißt sich der Arbeitgeber an euch die Zähne aus. Dann nämlich könnt ihr, verbunden mit unserer Tipps zu Trennungsgesprächen, auch diese Runde des Stellenabbaus wieder überleben. Bietet den Personalberatern also keine Angriffsfläche, an der sie ihre psychische "Überredungskunst" ansetzen können. Es geht hier um die Sache "Arbeitplatz". Die Firma will, dass ihr geht, ihr wollt bleiben. Es geht hier nicht um Gefühle, auch wenn diese selbstverständlich auf beiden Seiten da sind, denn auch Personalmitarbeiter und Chefs stehen unter Druck. Sie müssen Erfolge zeigen. Seid euch dieser Schwachstelle bewusst, statt euch unter Druck setzen zu lassen.

Das Recht einen BR seines Vertrauens hinzuzuziehen
Es sei auch nochmals darauf hingewiesen, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, einen Betriebsrat seines Vertrauens zu einem Personalgespräch mitzunehmen. Ihr müsst euch nicht auf einen Betriebsrat einlassen, den der Arbeitgeber vorschlägt. Steht kein Betriebsrat zur Verfügung, muss das Personalgespräch verschoben werden. Entwickeln sich Fachgespräche beim Chef plötzlich zu Personalgesprächen, könnt ihr das Gespräch abbrechen mit dem Hinweis, ihr möchtet einen Betriebsrat hinzuziehen. Wenn der Chef auf einer Fortsetzung des Gesprächs besteht, wendet ihr die Schweigetechnik an oder weist darauf hin, dass dies eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit nach §119 BetrVG ist.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Für wen gilt dieser Interessenausgleich und Sozialplan und für wen nicht
Der IA/SP gilt zunächst für alle Mitarbeiter ohne die leitenden Angestellten und alle Standorte der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG. NSN will jedoch "Arbeitnehmer, deren Weiterbeschäftigung im ausdrücklichen Interesse von NSN liegt." von der Geltung des Sozialplanes ausnehmen. Die Entscheidung, welche Arbeitnehmer das sein sollen, "trifft die jeweilige Business Unit bzw. Central Function." Diese Kollegen sollen dann nur per Eigenkündigung ohne Abfindung gehen dürfen.

Es ist rechtlich nicht möglich, willkürlich ausgewählte Personen vom IA/SP auszunehmen. Beim IA/SP handelt es sich um eine Betriebsvereinbarung, die nach §77 IV BetrVG unmittelbar und zwingend gilt. Der Begriff "unmittelbar" bedeutet nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass die Betriebsvereinbarung alle Arbeitnehmer in einem Betrieb erfasst (BAG 16.9.1986 AP Nr. 17 zu §77 BetrVG 1972). Darunter fallen auch die Arbeitnehmer, die erst nach dem Abschluss der Betriebsvereinbarung in den Betrieb eingetreten sind. Diese Klausel im IA/SP ist daher nichtig.

Im Zweifelsfall sollten die willkürlich durch "Fingerpointing" von der Geltung ausgenommenen Mitarbeiter die Leistungen aus dem IA/SP gerichtlich geltend machen.

NSN wird im Rahmen der freiwilligen Abbauphase vor allem die jüngeren Mitarbeiter verlieren, die sich zu diesem Zeitpunkt, in dem die Konjunktur beginnt, anzuziehen, Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausrechnen und möglicherweise schon länger aktiv auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber sind. Wenn man ihnen dann sagt: "Sie gehören zu den Key-People. Sie sind folglich vom Sozialplan ausgeschlossen." werden diese Mitarbeiter das als Benachteiligung empfinden. Ihre Loyalität zu und ihr Engagement für NSN wird durch eine solche Bevormundung nicht gesteigert.

Zeitlich ist der IA/SP nicht eingeschränkt. Er soll gelten, bis zum Abschluss der vereinbarten Maßnahmen, solange also, bis 2.290 Mitarbeiter abgebaut wurden. In Punkt 2.1. "Personalanpassungsbedarf" gehen GBR und Arbeitgeber jedoch davon aus, dass dieser Abbau bis "zum Endes des Kalenderjahres 2009" abgeschlossen ist. Die Absicht die dahinter steckt, dürfte sein, dass sich NSN und GBR im Falle betriebsbedingter Kündigungen ab Oktober 2009 Verhandlungen zu einem neuen Sozialplan sparen wollen.

Rechtlich möglich ist dies nicht, da der IA/SP lediglich freiwillige Maßnahmen vorsieht. Für den Fall betriebsbedingter Kündigungen wurde nichts vereinbart. Sollte 2009 kein neuer IA/SP verhandelt werden, mit dem Ziel, betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden und entstehende Nachteile für die Mitarbeiter auszugleichen, könnten die betroffenen Kollegen einen Anspruch auf Nachteilsausgleich aus §113 III BetrVG einklagen.

Ein GBR/BR darf solche Klauseln nicht in einen IA/SP schreiben. Er handelt damit gegen den Willen der Arbeitnehmer und gegen geltendes Recht.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: Abbauzahlen
Die Abbauzahlen in den einzelnen Betrieben und Bereichen könnt ihr unserem Artikel vom 13.07. "Kahlschlag in München" entnehmen.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP beE

Einrichtung der beE
Die Einrichtung einer beE beruht auf § 216b SGB III. Die beE kann finanziell durch die Bundesagentur für Arbeit unterstützt werden. Sie zahlt einen Anteil von 60 bis 67 Prozent des beE-Gehalts als Transferkurzarbeitergeld, abhängig von Unterhaltsverpflichtungen. NSN wird die beE nur einrichten, wenn die Bundesagentur für Arbeit diese Förderung bewilligt.

Dauer der beE
Die NSN-beE beginnt am 01.11.07 und endet am 31.10.09. Sie beträgt damit 24 Monate.

Aufhebungsvertrag in Verbindung mit dem Eintritt in die beE
Der Mitarbeiter kann nur in die beE eintreten, wenn er zuvor einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Zusätzlich muss man einen beE-Vertrag unterzeichnen.

Achtung:
Wir empfehlen, keinen Aufhebungsvertrag in Verbindung mit einem beE-Vertrag zu unterschreiben, bevor nicht rechtssicher geklärt ist, ob die Bundesagentur für Arbeit diese beE bezuschusst, auch wenn davon ausgegangen werden kann.

Der Aufhebungsvertrag ist nämlich auch dann gültig, wenn die beE nicht eingerichtet wird. Damit ist der Mitarbeiter aus der Firma ausgeschieden. Ihr scheidet dann mit Aufhebungsvertrag ohne Eintritt in die beE aus. Damit gelten bezüglich Abfindungen die Konditionen für "Ausscheiden mittels Aufhebungsvertrag ohne Eintritt in die beE" aus diesem Sozialplan. Das beE-Gehalt von 85 Prozent, das ihr sonst für zwei Jahre bekommen hättet, entfällt ersatzlos.

Eintritt in die beE
Der IA/SP sieht zwei Eintrittsdaten in die beE vor: 01.11.2007 oder 01.04.2008. Wie bereits im letzten IA/SP so geregelt, entscheidet nicht der Mitarbeiter zu welchem Datum er in die beE wechseln möchte, sondern der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber entscheidet also, wer wann welches beE-Angebot bekommt. Der Arbeitgeber kann damit den Mitarbeiter bis zu letzt für seine betrieblichen Belange verwenden, also beispielsweise Restarbeiten für ein einzustellendes Produkt durchführen. Diese Mitarbeiter werden sich selbst sicherlich hoch motiviert abwickeln.

Diesen Punkt kritisieren wir, denn, den Mitarbeitern, die 5 Monate später in die beE eintreten, sind gegenüber den anderen benachteiligt. Hier liegt eindeutig wieder eine Ungleichbehandlung vor. Diese Mitarbeiter bekommen damit keine 24-monatige beE mehr, sondern lediglich eine 19-monatige.

Der GBR hat als einen Grund für einen schnellen Abschluss der Verhandlungen die Überschwemmung des Arbeitsmarktes durch freigestellte Mitarbeiter genannt. In naher Zukunft sei mit weiteren Entlassungen bei VDO und Enterprise zu rechnen. Mit der Unterschrift des GBR unter die beiden Eintrittstermine bei Wahlfreiheit durch den Arbeitgeber, verschlechtert er den Mitarbeitern - nach eigener Einschätzung - die Chance auf einen neuen Arbeitsplatz.

Zeit zum Überlegen
Der Mitarbeiter muss spätestens drei Wochen vor Eintritt in die beE seine Zusage gegenüber der Personalabteilung abgeben, wenn er das beE-Angebot annehmen möchte. Die Zusage muss jedoch spätestens am 05.10.2007 bzw. am 07.03.2008 in der zuständigen Personalabteilung vorliegen. Möchte der Mitarbeiter das beE-Angebot nicht annehmen, muss er nichts tun.

Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen vor Eintritt in die beE
Hat der Mitarbeiter den Aufhebungs- und beE-Vertrag unterzeichnet, kann er - abhängig von den betrieblichen Belangen (noch nicht einmal diesen Zusatz zu streichen hat der GBR geschafft) - an Angeboten zu Bewerbungstraining oder Vermittlungsaktivitäten teilnehmen.

Freistellung von der Arbeit
Mit dem Wechsel in die beE wird der Mitarbeiter von seiner bisherigen Beschäftigung freigestellt.

Bruttomonatsentgelt in der beE
In der beE erhält der Mitarbeiter 85 Prozent seines BruttoMonatsEinkommens (BME). Basis für das BME ist das Entgelt des letzten Monats vor Eintritt in die beE, einschließlich tariflicher Leistungszulage und Sonderzulage bei Tarifmitarbeitern. Tarifmitarbeiter nehmen an Tariferhöhungen auch in der beE teil. Bei übertariflichen Mitarbeitern ist die Bemessungsgrundlage das monatliche Vertragsgehalt.

Es ist jedoch zu beachten, dass das beE-Gehalt teilweise versteuert werden muss. In der letzten beE-Welle war das wie folgt geregelt:
Die Versteuerung des beE-Entgelts im ersten Jahr unterscheidet sich von der im zweiten beE-Jahr. Der Grund hierfür liegt im Transfer-Kurzarbeitergeld, das die Agentur für Arbeit ein Jahr lang zuschießt. Dieses Transferkurzarbeitergeld ist als Lohnersatzleistung nicht zu versteuern. Zu versteuern sind jedoch die Aufstockungsbeträge von 60 bzw. 67 Prozent auf die 85 Prozent. Sozialbeiträge sind dafür ebenfalls abzuführen.

Lohnersatzleistungen gehen allerdings in die Berechnung des Steuersatzes mit ein. Man nimmt zur Berechnung des Steuersatzes das gesamte Einkommen, also einschließlich Transferkurzarbeitergeld. Mit diesem Steuersatz ist dann das Einkommen ohne das Transferkurzarbeitergeld zu versteuern. Gleiches gilt übrigens für das anschließende Arbeitslosengeld. Versteuert man in diesem Jahr die beE-Abfindung, schlägt dieser Faktor merklich zu.

Da die Agentur für Arbeit für genommene Urlaubstage, gesetzliche Feiertage und etwaige Krankheitstage nichts zahlt, springt hier NSN ein. Dieses Geld ist voll zu versteuern und es sind dafür Sozialabgaben abzuführen. Diese Berechnung führt zu oft irritierenden kleinen Sprüngen auf dem beE-Gehaltszettel.

Im zweiten beE-Jahr zahlt die Agentur für Arbeit kein Transferkurzarbeitergeld mehr. Damit sind die 85 Prozent des alten Brutto ganz normal zu versteuern. Sozialversicherungsbeiträge sind selbstverständlich auch abzuführen. In diese Versteuerung gehen natürlich auch eventuelle tarifliche Erhöhungen mit ein.

Viele Mitarbeiter haben aus der ersten beE 2003 noch die Vorstellung, dass ihnen die 85% Netto zur Verfügung stehen. In den nachfolgenden Sozialplänen hatte man, um die Mitarbeiter mehr zu beeindrucken, das beE-Gehalt nicht mehr Netto berechnet, sondern Brutto.

Krankenkassenbeiträge
Zu diesem Thema ist im IA/SP nichts zu finden. Es ist also davon auszugehen, dass die Krankenkassenbeiträge wie üblich je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden.

In der letzten Siemens-beE zahlte die Siemens AG 100% der Krankenkassen-Beiträge. Im zweiten Jahr wurde die übliche Hälfte gezahlt.

Um das zu klären, fragt bitte bei der Personalabteilung nach und teilt es uns freundlicherweise mit.

Pflicht an beE-Veranstaltungen teilzunehmen
Da die Agentur für Arbeit die beE mit finanziert, müssen die Mitarbeiter an beE-Veranstaltungen wie Jobbörse, Bewerbungstraining etc. teilnehmen. Jeder Mitarbeiter erhält einen Betreuer zugeteilt. Diesem muss er regelmäßig seine Bewerbungsaktivitäten nachweisen. Die Zeitspanne hängt vom Betreuer ab, kann aber bis zu einmal in der Woche sein.

Vermittlungstätigkeit
Die Erfahrung der Kollegen, die die beE durchlaufen haben, zeigt, dass die Vermittlungstätigkeit in der beE sich in Grenzen hält. Meist werden Stellenausschreibungen aus Zeitungen oder im Internet zur Verfügung gestellt. Die Vorstellung, dass die Personalabteilung ihre Verbindung zu Personalabteilungen anderer Firmen nutzt und der Mitarbeiter so an Jobs kommt, auf die sich noch nicht unzählige andere bewerben, erwies sich bis jetzt in jeder beE als falsch. Die Kollegen berichten weiter, dass der Druck, einen auch unattraktiven Job anzunehmen, mit zunehmender Verweildauer in der beE deutlich steigt.

Der Grund dürfte sein, dass die Unternehmen Einsparungen vornehmen wollen: Weniger Mitarbeiter in der beE heißt weniger Zahlungen und verbesserte Statistik. Außerdem kann dann der Zuschuss von der Agentur für Arbeit in den Gewinntopf der Firma wandern. Der GBR hat es leider versäumt, hier ein Topfmodell wie 2002 zu vereinbaren. Bei diesem Modell wanderten die Zuschüsse nicht in den Gewinntopf des Arbeitgebers, sondern kamen den verbleibenden beE Mitarbeitern zu Gute. Aber dazu hätte man ernsthaft verhandeln müssen. Mancher Mitarbeiter hätte damit gute Weiterbildungskurse besuchen können.

Ausscheiden vor Eintritt in die beE
Mitarbeiter, die einen beE-Vertrag unterschrieben haben, und vor Beginn der beE ausscheiden möchten, erhalten nur 70 Prozent der Matrix-Abfindung ohne jegliche Zuschläge, wie Schwerbehinderten- und Kinderzuschlag, Frühaustrittprämie, Ausgleich für Betriebsrentenansprüche und Jubiläumsgeld, Kündigungsfristausgleich sowie Zuschlag und Einmalzahlung für Mitarbeiter.

Wenn der MA in dieser Zeit einen Job findet, sollte er die neue Firma nach Möglichkeit hinhalten bis einen Monat nach Eintritt in die beE. Dann bekommt er nämlich die 70%ige Abfindung plus die Frühaustrittsprämie in Höhe von 8 beE-Monatsentgelten plus sämtliche sonstige Zuschläge.

Diese Regelung empfinden wir als große Ungerechtigkeit. Die Mitarbeiter nehmen keine beE-Leistungen in Anspruch und ersparen so der Firma viel Geld. Außerdem haben sie sich ab dem Zeitpunkt ihrer Entscheidung für die beE um einen neuen Arbeitsplatz bemüht. Dieses Bemühen wird durch diese Regelung erheblich bestraft.

Angenommen Speedy Gonzales, 34 Jahre, 2 Kinder und 9 Jahre bei der Firma mit Bruttoverdienst von 5000 Euro, entscheidet sich am 01.10.07 für den Eintritt in die beE zum 01.04.08. Dann hätte er ein halbes Jahr Zeit, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Bei dem derzeitigen Anziehen der Konjunktur ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass er als jüngerer Mitarbeiter, einen Arbeitsplatz in dieser Zeit findet.

Speedy Gonzales hat durch sein Bemühen, schnell einen neuen Arbeitsplatz zu finden, einen Verlust von 14,1 Monatsgehältern:
2.500 * 2 (Kinder) + 4.000 (Betriebsrente) + 4,5 * 5.000 (KFA) + 8 * 85% * 5.000 (FAP) + 5.000 (13. Monatsgehalt) = 70.500 Euro

Speedy Gonzales entschließt sich, den Job nicht anzunehmen, da er ohnehin schlechter bezahlt ist. Er hat keine Lust, ein Jahr umsonst zu arbeiten.

Dies hätte ein GBR unbedingt verhindern müssen. Solche Änderungen sind immer bei Verhandlungen "drin", aber nur dann, wenn man sich bemüht. Die Motivation für diese Regelung ist lediglich, die beE-Vermittlungsstatistik zu schönen. Die beE hat in diesen Fällen überhaupt keine Vermittlungsleistung erbracht.

Ausscheiden aus der beE
Der Mitarbeiter kann auf eigenen Wunsch jederzeit aus der beE ausscheiden. Das Arbeitsverhältnis in der beE endet jedoch spätestens am 31.10.2009. Einer Kündigung bedarf es nicht, da ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde. Es besteht also keine Möglichkeit mehr aus der beE eine Kündigungsschutzklage zu führen. Das Arbeitsverhältnis ist definitiv beendet.

Der Mitarbeiter erhält beim Ausscheiden aus der beE eine Abfindung.

Im Zeugnis des Mitarbeiters wird der Aufenthalt in der beE vermerkt sein. Die heutige Formulierung lautet dazu: "Herr / Frau XYZ befand sich vom ... bis zum ... in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zur Weiterqualifizierung und Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt." Diese Formulierung wird von vielen beE-Mitarbeitern abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach suggeriert, man wäre schlecht ausgebildet. Einigkeit über eine Formulierung konnte zwischen Mitarbeitern und Personalabteilung nicht erzielt werden.

Betriebsrentenansprüche
Ein Arbeitnehmer, der in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ausscheiden aus der beE einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 4.000 Euro brutto.

Ein Arbeitnehmer, der bis zu 24 Monate nach Ausscheiden aus der beE einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 2.000 Euro brutto.

Dienstjubiläum
Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der beE ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien. Der Berechnung des Dienstjubiläums werden auch die in der beE verbrachten Dienstzeiten zugrunde gelegt.

beE-Beirat
Auch zu dieser beE gibt es wieder einen beE-Beirat. Dieser ist für die Mitarbeiter aber nicht zuständig, also nicht ansprechbar, wenn es Konflikte innerhalb der beE, beispielsweise mit Betreuern gibt. In der beE gibt es auch keinen Betriebsrat. Der Beirat widmet sich lediglich Verwaltungs- und Überwachungsaufgaben. In den Beirat entsenden Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung jeweils drei Vertreter.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Aufhebungsvertrag ohne Wechsel in die beE
Neben dem beE-Angebot werden auch diesmal wieder Aufhebungsverträge ohne beE-Eintritt angeboten. Der Mitarbeiter erhält bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Abfindung.

Abfindungszahlungen werden einen Monat nach Ausscheiden aus dem Unternehmen bzw. der beE fällig.

Zu bemerken ist hier lediglich, dass mit der Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag, das Arbeitsverhältnis definitiv beendet ist. Ein Aufhebungsvertrag ist schwer anzufechten, auch wenn die Personalabteilung Druck ausgeübt hat. Hier besteht das Problem der Beweisführung.

Betriebsrentenansprüche
Ein Arbeitnehmer, der in einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten nach Ausscheiden aus der der Firma einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 4.000 Euro brutto. Ein Arbeitnehmer, der bis zu 24 Monate nach Ausscheiden aus der Firma einen Unverfallbarkeitsanspruch bei der Betriebsrente erwerben würde, erhält einen Zuschlag zur Abfindung in Höhe von 2.000 Euro brutto.

Dienstjubiläum
Arbeitnehmer, die innerhalb eines Jahres nach Ausscheiden aus der Firma ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgelds nach den geltenden Firmenrichtlinien. Der Berechnung des Dienstjubiläums werden auch die in der Firma verbrachten Dienstzeiten zugrunde gelegt.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Abfindungen und sonstige geldliche Zahlungen
In untenstehender Tabelle sind die Einzelheiten zu Abfindungen und sonstigen Zahlungen aufgeführt. Abfindungsansprüche können vererbt, aber nicht abgetreten werden.

Der Stichtag zur Berechnung der Abfindung ist der 1.8.07 für Vollzeitkräfte. Warum der 1.8.07 als Stichtag gewählt wurde, ist nicht nachzuvollziehen, da der Mitarbeiter erst zum 1.11.07 bzw. zum 1.4.08 in die beE wechselt oder zu einem späteren Zeitpunkt per Aufhebungsvertrag aus der Firma ausscheidet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er ein normaler Mitarbeiter von NSN. Bei dem tatsächlichen Eintritt in die beE bzw. beim Ausscheiden aus der Firma, ist er älter und länger bei der Firma. Die Abfindung wäre damit höher.

Der GBR hat offensichtlich nicht erkannt, dass der Arbeitgeber dies als Teil der Verhandlungsmasse gesehen hat. Der 01.08. ist ein Relikt aus dem alten Sozialplan 2006. Auch daran sieht man wie schlampig der GBR gearbeitet hat.

Darüber hinaus stellt dies eine unzulässige Ungleichbehandlung gegenüber den Teilzeitmitarbeitern dar, da für diese als Stichtag der Eintrittstermin in die beE bzw. des Ausscheidens aus der Firma gilt.

 

beE

keine beE

Stichtag für die Berechnung der Abfindung

01.08.07 für Vollzeitmitarbeiter

 

Tag des Eintritts in die beE für Teilzeitmitarbeiter



01.08.07 für Vollzeitmitarbeiter

 

Tag des Austritts aus der Firma für Teilzeitmitarbeiter

 

Matrix-Abfindung

 

Diese berechnet sich nach den jeweils örtlichen Regelungen für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. In der Regel ist dies die Abfindungsmatrix aus dem letzten Sozialplan.

 

70 %

 

100 %

Teilzeitmitarbeiter erhalten die Abfindung anteilig.


Mitarbeiter, die die Voraussetzungen für eine VB erfüllen, erhalten keine Matrix-Abfindung, sondern eine Abfindung nach CP-Rundschreiben Nr. 69/04.

 

Abfindungs-beschränkung

 

 

175.000 Euro

250.000 Euro

Abkauf der Kündigungsfrist (KFA)

Bei Unterschrift bis 28.09.07

Zusätzlich zur Matrix-Abfindung erhält man pro Monat Kündigungsfrist das 1,5-fache des Bruttomonatseinkommens

wie beE

Frühaustrittsprämie

(FAP)

Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus der beE ohne unmittelbare Weiterbeschäftigung bei NSN, Siemens Konzern, Nokia Konzern, deren Landesgesellschaften oder Unternehmen, an denen Siemens zu mindestens 50% beteiligt ist, erhält der Mitarbeiter eine Frühaustrittsprämie.

Austrittsmonat

Anzahl der beE-Monatsentgelte

2.

8

3. und 4.

7

5. und 6.

6

7. und 8.

4

9. und 10.

3

11. und 12.

2

---

Einmalzahlungen

 

Diese werden im Austrittsjahr nur anteilig bezahlt.

Tarifmitarbeiter
Urlaubsgeld
Weihnachtsgeld

Jahreszahlung auf Unternehmensfaktor 15

Variables Zieleinkommen (VZE) auf Basis 100%

für Mitarbeiter, die unter den TVSonder fallen, leistungs- und ergebnisbezogene Erfolgsbeteiligung (LeE) auf Basis 100 %.

ÜT-Mitarbeiter
Jahreszahlung auf Unternehmensfaktor 15

Variables Zieleinkommen auf Basis 100%

Einmalzahlungen werden im Austrittsjahr nur anteilig bezahlt – wie bei Eigenkündigung.

 

Bereits bezahlte Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden.

Schwerbehinderten-zuschlag

 

einschließlich der Gleichgestellten

750 Euro pro 10 GdB

wie beE

Kinderzuschlag

2.500 Euro pro Kind

 

Alleinerziehende erhalten einmalig zusätzlich 5.000 Euro

wie beE

Betriebsrentenan-spruchsausgleich

Mitarbeiter, die innerhalb der nächsten n Monate nach Ausscheiden einen Anspruch auf Betriebsrente erwerben würden, erhalten:

n = 12 Monate      4.000 Euro
n = 24 Monate      2.000 Euro

wie beE

Firmenjubiläum

Mitarbeiter, die innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden ihr Firmenjubiläum begehen würden, erhalten 90% des Jubiläumsgeldes

wie beE


(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Abfindungsbeschränkungen
Die Höhe der Abfindungsleistungen ist identisch zu denen aus dem letzten Sozialplan von 2006. Zum Gesamtbetrag aller Abfindungsleistungen, zählt nach IA/SP neben der Matrix-Abfindung auch Schwerbehinderten- und Kinderzuschlag, Frühaustrittsprämie, Ausgleich für Betriebsrentenansprüche und Jubiläumsgeld, Kündigungsfristausgleich sowie Zuschlag und Einmalzahlung für Mitarbeiter, die die VB-Voraussetzungen erfüllen.

Ist dieser Gesamtbetrag aller Abfindungsleistungen größer 250.000 EUR (ohne beE) bzw. 175.000 EUR (mit beE), dann wird er gekappt und man erhält 250.000 EUR (bzw. 175.000 EUR), ansonsten den errechneten Betrag.

Insbesondere für Mitarbeiter, die die VB-Voraussetzungen erfüllen wird die Berechnung verkompliziert. Sie müssen den Abfindungsbetrag laut VB und den nach Abfindungsmatrix berechnen. Der niedrigere dieser beiden Beträge wird dann ausgezahlt, es sei denn, dieser ist höher als die 250.000 EUR (ohne beE) bzw. 175.000 EUR (mit beE). Dann bekommt man nur den Deckelungsbetrag.

Empfehlung:
Lasst euch das alles von der Personalabteilung ausrechnen, aber prüft es selbst nach - jeder kann sich mal verrechnen. Es ist Job der Personalabteilung, das zu tun und sie ist froh, wenn sie euch auf diesem Weg los bekommt. Dazu wollen wir auch einmal sagen, dass die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die diese Berechnungen für euch durchführen, nichts für den Stellenabbau können. Dafür sind Betriebsleitung und Personalchef verantwortlich. Allerdings sollten sich die Personalbetreuer nicht zu Mobbing missbrauchen lassen, was leider häufig geschieht. Um ganz sicher zu gehen, schaltet zusätzlich einen Steuerberater und ggf. einen Rentenberater ein. Nur dann könnt ihr beurteilen, welchen Zeitraum ihr mit der Abfindung überbrücken könnt.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Wann muss eine Abfindung zurückgezahlt werden?
Nimmt man unmittelbar nach dem Ausscheiden aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG einen Arbeitsplatz im NSN-, Siemens- oder Nokia- Konzern oder in einem Unternehmen, an dem einer dieser Konzerne zu mindestens 50% beteiligt ist, an, bekommt man keine Abfindung. Tritt man die Stelle in einem dieser Unternehmen innerhalb der nächsten drei Jahre ab Ausscheiden an, dann muss man das NSN innerhalb von einem Monat mitteilen und die Abfindung anteilsmäßig zurückzahlen.

Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern. Trotzdem dürfte man nicht zu FSC (50%ige Siemens-Tochter) wechseln, ohne die Abfindung zurückzahlen zu müssen. Andererseits sind die aufgezählten Firmen die, zu denen man mit seinem Know-How am ehesten wechseln kann.

Wir können uns nicht vorstellen, dass das rechtswirksam vereinbart werden kann, insbesondere nicht über Konzerngrenzen hinweg. Das verstößt unserer Ansicht nach gegen die guten Sitten. Ein Mitarbeiter kann auch nicht dazu verpflichtet werden, dem Unternehmen, das er gerade verlassen hat, Mitteilung darüber zu machen, ob und wenn ja, wo er einen neuen Job gefunden hat. Praktisch bedeutet die (anteilige) Rückzahlung der Abfindung, dass der Mitarbeiter einen Vorteil, den er aus dem IA/SP hat, verlieren würde. Auf einen solchen Vorteil kann der Mitarbeiter nur freiwillig und mit Zustimmung des BR verzichten (§77 IV BetrVG). Wir raten, einen Aufhebungsvertrag, der diese Klausel enthält, nicht zu unterschreiben oder darauf zu bestehen, dass die Klausel gestrichen wird.

Beispiel:
Otto Gebühr bekommt eine Abfindung in Höhe von 80.000 EUR brutto und tritt nach einem Jahr und 7 Monaten eine Stelle bei FSC an. Dann muss er dies NSN innerhalb von einem Monat melden und 17 Monate * 1/36 * 80.000 EUR = 37.777,78 EUR an Nokia Siemens Networks zurückzahlen. Otto Gebühr ist nicht sehr begeistert, hat doch sein neuer Arbeitsplatz nichts mehr mit NSN zu tun.

Achtung: Die Abfindung ist Brutto zurückzuzahlen.

Hat man nach zwei Jahren einen Arbeitsplatz bei einer der genannten Firmen gefunden und ist von dem Geld nichts mehr übrig, weil man es zum Leben gebraucht oder ein Darlehen damit abgelöst hat, kann man den Job möglicherweise nicht antreten. Man müsste sich nämlich völlig verschulden, um der Rückzahlungsverpflichtung nachkommen zu können.

Wenn die Agentur für Arbeit einen solchen Job anbietet, kann man ihn nicht so einfach ablehnen, weil man sonst möglicherweise das Arbeitslosengeld gemindert bekommt. In diesem Fall wäre man gezwungen, ein Darlehen aufzunehmen. Ein Darlehen bekommt man aber nur, wenn man Sicherheiten hat (Haus, Grundstück). Bekommt man das Darlehen nicht, dann kommt der Gerichtsvollzieher.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Vorruhestandsregelung (VB)
Mitarbeiter ab dem 58. Lebensjahr können mit dem Arbeitgeber eine Vorruhestandsregelung abschließen.

Mitarbeiter, die ein VB abschließen, erhalten anstelle der Matrix-Abfindung eine Abfindung als Einmalzahlung auf Basis der Bedingungen für eine vorzeitige Beendigung. Allerdings ist die Höhe der Abfindung begrenzt.

Zusätzlich erhalten die Mitarbeiter, die eine VB-Regelung abschließen, bei Austritt einen Zuschlag von 100 Euro brutto pro Lebensjahr.

Grundlage für die VB ist das CP-Rundschreiben Nr. 69/04.
Wir kritisieren den Verweis auf CP-Rundschreiben, da die NSN-Mitarbeiter ab August 2007 vom Siemens Intranet getrennt werden und dann keinen Zugriff mehr auf die Siemens CP-Rundschreiben haben. Abgesehen davon ist es eine Zumutung sich die Information überall zusammensuchen zu müssen. Die Mühe, in einem IA/SP die Bedingungen auszuformulieren könnte man sich machen, vor allem, wenn man will, dass die Mitarbeiter die Firma verlassen. Der Betriebsrat sollte diese Schreiben über seine Homepage zugänglich machen. Mitarbeiter ab dem 58. Lebensjahr, die keine VB abschließen, können einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, in die beE gehen oder bei der Firma bleiben.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Altersteilzeit
Mitarbeiter ab dem 55. Lebensjahr können mit dem Arbeitgeber Altersteilzeit abschließen.

Die Altersteilzeit wird, wie auch in den vergangenen Jahren, als Blockmodell angeboten. Das bedeutet: Die erste Hälfte der Laufzeit wird Vollzeit bei entsprechend reduziertem Gehalt gearbeitet, anschließend in der zweiten Hälfte der Laufzeit erfolgt die Freistellung von der Arbeit bei Fortzahlung der Altersteilzeitbezüge. Die Laufzeit des Altersteilzeitvertrages beträgt 24 Monate. Die Freistellungsphase muss spätestens im Geschäftsjahr 2009 (dieses beginnt am 01.01.09 und endet am 31.12.09) beginnen.

Wie wir bereits berichteten, haben BenQ Mitarbeiter, die einen Altersteilzeitvertrag abgeschlossen hatten, nach der Insolvenz Probleme mit der Fortführung dieses Altersteilzeitvertrages.

Der Arbeitgeber ist jedoch nach §8a I AltTZG verpflichtet, das Wertguthaben, das die Arbeitnehmer in ATZ erwerben, gegen Insolvenz abzusichern. Nach §8a III AltTZG hat der Arbeitgeber "dem Arbeitnehmer die zur Sicherung des Wertguthabens ergriffenen Maßnahmen mit der ersten Gutschrift und danach alle sechs Monate in Textform nachzuweisen". Textform bedeutet, auch E-Mail oder FAX sind möglich. Es muss kein unterschriebener Brief sein.

Gesichert ist aber nur das Geld, das man bereits erarbeitet hat. Hat man beispielsweise ein halbes Jahr gearbeitet und die Firma geht dann in Insolvenz, dann ist man mit diesem Wertguthaben für das nächste halbe Jahr abgesichert. Für die restliche Laufzeit des ATZ-Vertrags jedoch nicht.

Die Sicherheitsleistung kann z.B. durch Stellung eines Bürgen oder Hinterlegung von Geld oder geeigneten Wertpapieren erfolgen. Bilanzielle Rückstellungen bzw. Einstandspflichten zwischen Konzernunternehmen sind ausdrücklich keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen (§8a IV AltATZ).

Weißt der Arbeitgeber die Insolvenzsicherung der Altersteilzeitguthaben nicht oder nicht geeignet nach, dann kann der Arbeitnehmer nach §8a IV AltATZ den Arbeitgeber schriftlich (also per Brief, am besten Einschreiben) auffordern, den Nachweis innerhalb eines Monats nachzuholen. Versäumt er dies erneut, kann der Arbeitnehmer verlangen und sollte es auch, dass das bestehende Wertguthaben an ihn ausgezahlt wird.

Unser Rat: Lasst euch auf jeden Fall von NSN die Insolvenzsicherung und auch wie das Unternehmen sie durchführt bestätigen, am besten vor Abschluss eines ATZ-Vertrags. Auf jeden Fall achtet auf den regelmäßigen Nachweis eurer Wertguthaben. Tut ihr das nicht und geht NSN in Insolvenz, dann geht es euch wie vielen BenQ-lern. Ihr steht dann ohne Bezüge da. Die rechtlichen Grundlagen sind hier klar formuliert.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Schwerbehinderte
GBR und Arbeitgeber haben sich für den Fall, dass Schwerbehinderte oder diesen gleichgestellte Mitarbeiter vom Personalabbau betroffen sind, auf folgendes Vorgehen geeinigt: "Jeder Fall wird unter Einbeziehung der Personalabteilung, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung vor Ort betrachtet, bevor ein Schwerbehinderter und diesen gleichgestellter Arbeitnehmer angesprochen wird."

Hinter dem Rücken des Schwerbehinderten wird also zwischen den Betriebsparteien ausgekart'lt, ob dieser angesprochen wird oder nicht. Dem Schwerbehinderten wird ein Mitspracherecht verweigert, was eine diskriminierende Bevormundung darstellt.

Auch wenn Schwerbehinderte und diesen Gleichgestellte nicht angesprochen werden, können sie ATZ, VB und Aufhebungsverträge mit NSN abschließen. Ein "Fingerpointing" im Fall der Schwerbehinderten wird es wohl nicht geben.

Der Schwerbehindertenzuschlag beträgt 750 Euro brutto je 10 Grad der Behinderung. Diese Regelung ist Standard.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Teilzeit-Mitarbeiter
Für die Berechnung der Abfindungsleistungen wird das Teilzeitentgelt im Zeitpunkt des beE-Übertritts bzw. beim Aufhebungsvertrag im Zeitpunkt des Austritts zugrunde gelegt.

Hier werden Teilzeitmitarbeiter besser gestellt als Vollzeitmitarbeiter, da bei letzteren auf den Stichtag 1.8.2007 abgestellt wird. Es handelt sich dabei um eine Ungleichbehandlung.

Hat man erst innerhalb der letzten 12 Monate von Voll- auf Teilzeit gewechselt, wird für die Berechnung der Abfindung ein fiktives Vollzeitgehalt zugrunde gelegt, das sich aus dem aktuellen Gehalt ergibt.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Mitarbeiter ab 50 Jahre
Im IA/SP heißt es: "Den Parteien ist die besonders schwierige Situation der über 50-jährigen Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt - auch im Hinblick auf das erhöhte Renteneintrittsalter - bewusst."

Wir befürchten, den Parteien ist die schwierige Lage der über 50-jährigen auf dem Arbeitsmarkt nicht bewusst oder es ist ihnen schlicht und einfach egal. Jeder, der ein wenig den Wirtschaftsteil einer Zeitung liest und sich mit der Arbeitsmarktlage befasst, weiß, dass über 50-jährige immer noch kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Darüber dürfen auch der angebliche Aufschwung und einzelne Berichte, dass Ältere vermehrt eingestellt werden, nicht hinwegtäuschen. Eine minimale Verbesserung der Altersarbeitslosigkeit wird euphorisch aufgepuscht, weil das Problem immer noch ungelöst ist. Vor allem alle größeren Unternehmen sind ganz erpicht darauf, ältere Arbeitnehmer loszuwerden.

Nicht umsonst wirbt die Agentur für Arbeit seit Juli 07 mit der "Initiative 50plus", die insbesondere älteren Arbeitnehmern Chancen auf dem Arbeitsmarkt eröffnen soll. Mindestens ein Jahr und für längstens drei Jahre werden von der Agentur für Arbeit 30 bis 50 Prozent des Bruttoentgelts gezahlt, wenn die Firmen einen älteren Mitarbeiter einstellen, der mindestens ein halbes Jahr arbeitslos war.

Die Arbeitslosenstatistiken bestätigen das Bild:
Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlichte im Juni 2007, dass 26,7% der registrierten Arbeitslosen 50 Jahre und älter sind.

Bei arbeitslosen Elektroingenieuren (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2007) verteilt sich die Arbeitslosenquote bezogen auf das Alter wie folgt:

Alter 2005 2006
20 bis 29 10,5 7,4
30 bis 39 21,8 17,7
40 bis 49 25 22,4
50 bis 59 38,1 47,4
60 bis 69 4,6 5,1

Gerade bei Elektroingenieuren liegt der Anteil der Arbeitslosen ab 50 Jahren deutlich über dem Durchschnitt aller arbeitslosen Ingenieure. Man erkennt, dass in dieser Altersgruppe die Arbeitslosigkeit um 9,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen ist. Mehr als die Hälfte der Bewerber fiel 2006 in diese Altersgruppe. Bedenkt man, dass viele ältere Arbeitnehmer aus der Arbeitslosenstatistik herausfallen, weil sie vom eigenen Vermögen leben und nicht unter Hartz IV fallen, ist der Anteil der arbeitslosen Ältern noch deutlich höher. Diese Altersverteilung spiegelt wieder, dass jüngere Bewerber gesucht sind.

Diese Recherche hat noch nicht einmal eine halbe Stunde gedauert. Ein GBR hätte sie ebenfalls durchführen können. Dann wäre er vielleicht zu einer anderen Meinung als der Arbeitgeber gekommen.

"Vor diesem Hintergrund", so heißt es weiter im IA/SP " wird sich die beE insbesondere für die Betreuung und Vermittlung der über 50-jährigen Arbeitnehmer in neue Arbeitsverhältnisse einsetzen. Darüber hinaus bedarf es auch erhöhter Flexibilität und Veränderungsbereitschaft der betroffenen Arbeitnehmer."

Den über 50-jährigen die beE anzubieten und ihnen Vermittlungschancen zu versprechen, ist angsichts der Arbeitsmarktlage bedenklich. Man hätte auch wie 2002 vereinbaren können, dass ältere Mitarbeiter dieses beE-Angebot nur erhalten, wenn sie dies explizit äußern. Wer schuld ist, wenn die Mitarbeiter dann keine Arbeit finden, wird auch gleich erklärt: Sie selbst, weil sie nicht flexibel und veränderungsbereit sind. Der Arbeitgeber weiß genau, dass die Chancen der Älteren auf dem Arbeitsmarkt gering sind. Der GBR weiß es entweder nicht oder ihm ist es egal.

Angesichts obiger Statistik erkennt man deutlich, dass es wohl bei vielen älteren Arbeitnehmern in der beE bei einem Bemühen um den älteren Arbeitnehmer bleiben wird. Berichte von Mitarbeitern, die die beE durchlaufen haben, lassen erkennen, dass sich der Einsatz der Vermittler bei Älteren durchaus in Grenzen hält. Man versucht sie - da anderes schon gar nicht zu bekommen ist - teilweise mittels psychischem Druck in prekäre Beschäftigungsverhältnisse, beispielsweise Zeitarbeit, oder auf Stellen mit Gehaltseinbußen von bis zu 50 Prozent zu vermitteln. Eine Vermittlung in der Nähe des bisherigen Wohnorts ist ein Glücksspiel. Selbst diese Vermittlungsaussichten sind nicht üppig gesät.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Arbeitgeberdarlehen
Im IA/SP ist vereinbart, dass Arbeitgeberdarlehen aufgrund des Ausscheidens aus dem Unternehmen mittels Aufhebungsvertrag, beE, VB oder Altersteilzeit nicht vorzeitig fällig werden. NSN behält sich aber eine entsprechende Besicherung vor. Ist der Arbeitnehmer damit nicht einverstanden, wird das Darlehen sofort fällig.

Was kann diese Besicherung nun für Folgen haben:
Kann der Mitarbeiter beim Ausscheiden aus der Firma ein solches Darlehen nicht (z.B. mit seiner Abfindung) zurückzahlen, dann muss er eine Hypothek auf sein Haus / Eigentumswohnung aufnehmen, um die Besicherung sicherzustellen. Wer zum Zeitpunkt des Ausscheidens arbeitslos ist, wird vermutlich nicht mehr in der Lage sein, das Darlehen zurückzuzahlen. Damit droht der Verlust des Hauses/der Eigentumswohnung durch Zwangsversteigerung.

Kann das Darlehen mit der Abfindung zurückgezahlt werden, muss der Mitarbeiter darauf achten, dass er nicht zum Siemens-, Nokia-, NSN-Konzern oder zu einer 50-prozentigen Tochter eines dieser Konzerne wechselt. Ansonsten muss er die Abfindung Brutto anteilsmäßig zurückzahlen und sich dafür erneut verschulden. Lasst euch also vorher bestätigen, dass euer neues Unternehmen nicht zu einem dieser komischen Konzerne gehört.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 15.07.07

NSN: IA/SP Sonstiges

Doppelansprüche
Doppelansprüche, die sich aus anderen (insbesondere örtlichen) Regelungen ergeben, sind ausgeschlossen.

Härteklausel
Auch dieser IA/SP enthält wieder eine Härteklausel, die besondere Härten regeln soll, die durch diesen IA/SP nicht abgedeckt sind. In diesem Falle führen örtlicher Betriebsrat und die örtliche Betriebsleitung eine Lösung herbei. Inwieweit der Mitarbeiter ein Mitspracherecht hat, bleibt offen. Allerdings wird in den meisten Fällen auch hier seine Unterschrift erforderlich sein. Jede Regelung sollte genau geprüft werden.

Beilegung von Meinungsverschiedenheiten über den IA/SP
Kommt es bei der Anwendung dieser Vereinbarung vor Ort zu Meinungsverschiedenheiten, sind die Leitung NSN CEF HR Region Germany und der Gesamtbetriebsrat von NSN entsprechend Ziffer IX des CP-Rundschreibens Nr.61/06 hinzuzuziehen.

Dies heißt dann wohl im Klartext: örtlicher Betriebsrat oder Mitarbeiter gegen Unternehmensleitung und GBR. Auch hier ist wieder zu bemängeln, dass ein Rundschreiben zitiert wird und es den Mitarbeitern extrem erschwert wird, zu erkennen, was die Vereinbarung letztlich beinhaltet. Wie soll ein Mitarbeiter seine Rechte einklagen, wenn er keinen Zugriff auf diese Dokumente hat und nicht nachweisen kann, welche Rechte ihm daraus zustehen?
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN:Interessenausgleich und Sozialplan
Zum Interessenausgleich und Sozialplan nehmen wir demnächst Stellung. Wir müssen ihn erst lesen.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: Kahlschlag in München
Von den 2.290 zur Streichung freigegebenen Arbeitsplätzen werden allein in München 1.501 Stellen abgebaut. Damit entfallen auf München 65,5 Prozent des Abbaus. 19,6 Prozent sind es in Berlin. Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter werten die Einigung als positiven Schritt. Die Mitarbeiter nicht.

Die Abbauzahlen verteilen sich wie folgt:
Betrieb Abbauzahl absolut Abbauzahl in Prozent bezogen auf 2.290 Betriebsgröße(ca.) Abbauzahl in Prozent bezogen auf Betriebsgröße
Mch H 291 12,7 1637 17,8
Mch M 926 40,4 3250 28,5
Mch P 284 12,4 1478 19,2
Berlin SD 448 19,6 1511* 29,7
Bruchsal 133 5,8 1161* 11,5
Greifswald 55 2,4 294* 18,7
Region Nord 12 0,5 202* 5,9
Region Ost 47 2,1 337* 14
Region Süd 47 2,1 595* 7,9
Region Südwest 21 0,9 264* 8,0
Region West 26 1,1 369* 5,1
* aus Betriebsratslandkarte vom 25.7.2006, genauer Informationen liegen uns für diese Bereiche nicht vor.


Besonders die Mitarbeiter am Standort München Martinstraße und Berlin SD sind von der hohen Abbauzahl in ihrem Betrieb geschockt. Praktisch jeder dritte Arbeitsplatz wird an diesen Standorten abgebaut.

Die Abbauzahlen pro Bereich ergeben sich wie folgt:

Bereich

Mitarbeiter

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

geplante Abbauzahlen vom Mai 07

in Prozent

vereinbarte

Abbauzahlen

vereinbarte

Abbauzahlen in Prozent bezogen auf die Bereiche

Service Core and Applications (SCA)

1.800

850

47,2

 519 

28,6

Radio Access (RA)

1.110

250

22,7

 204 

18,4

Research, Technologies and Platforms (RTP)

750

250

33,3

 235 

31,3

Marketing & Sales / Services

1250

650

52,0

 257+346=603 

48,2

OBS

7700

900

11,7

 360 

9,5

IPT

 14 

Strategy

 3 

Operations

 257 

IT

 44 

HR

 7 

Finance & Control

 38 

Andere Zentralbereiche

 6 

(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: Kahlschlag in München - ein Kommentar
Angesichts dieser Zahlen wirkt die Aussage in der Mitarbeitermail zum Verhandlungsergebnis "Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter werten die Einigung als positiven Schritt" wie eine Ohrfeige für die Mitarbeiter. "Nach ausführlichen Beratungen und intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite" wurde das Verhandlungsergebnis erzielt, heißt es weiter. Hohn in den Ohren derer, die gehen sollen, weiß doch jeder in den Betrieben, dass die Einigung zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat innerhalb von Tagen erfolgt ist. Die vorausgegangenen Protestaktionen und die Beauftragung einer Unternehmensberatung durch den GBR sind angesichts dieses Ergebnisses als blinder Aktionismus zu werten. Die Mitarbeiter leiden nun unter der mangelnden Fähigkeit des Gesamtbetriebsrats Verhandlungen zu führen.

Dann folgt in dem Schreiben das übliche Blabla von der wirtschaftlichen Notwendigkeit, ohne dass auch nur ansatzweise zu erkennen ist, wie Nokia Siemens Networks gedenkt, die Firma auf Kurs zu halten. Mit Stellenabbau und Ausgliederungen alleine? Das wird nicht funktionieren.

Auch der Satz "Beide Parteien sind sich der Bedeutung von Innovationen bewusst und haben deshalb verabredet, die Innovationsfähigkeit des Unternehmens im Rahmen einer gemeinsamen Innovationsinitiative zu stärken" ist in die Reihe der gebetsmühlenartigen Floskeln einzuordnen. Sie sind nichts weiter als leere Worte zur Beruhigung der Gemüter, vor allem wohl der des GBR und des Arbeitgebers. Solche leeren Floskeln dienen sicherlich nicht der Erhaltung der Standorte in Deutschland.

Weiter ist mal wieder die Rede von sozialverträglichem Personalabbau. Wann begreifen Manager und vor allem die Arbeitnehmervertreter, dass es keinen sozialverträglichen Personalabbau gibt, schon gar nicht in der Höhe wie er in München Martinstraße und Berlin SD vorgesehen ist.

Arbeitsplätze sind, auch wenn überall von Aufschwung die Rede ist, im Bereich der Telekommunikation immer noch rar gesät, insbesondere für unsere älteren Kolleginnen und Kollegen. Musste doch auf der kürzlich stattgefundenen Jobbörse ein 38-jähriger Mitarbeiter hören, dass er mit diesem Alter schon hart an der Grenze für einen neuen Job sei. Dies wird bei den Betrachtungen des "sozialverträglichen Stellenabbaus" völlig außer Acht gelassen. Das Wort dient nur als leere Hülse, um den Stellenabbau der Presse gegenüber besser verkaufen zu können und das eigene Gewissen zu beruhigen. Die Mitarbeiter macht diese Schönfärberei nur noch wütend.

Von einer "Schlüsselfunktion im Konzern" von Nokia Siemens Networks Deutschland merken die Mitarbeiter nichts - im Gegenteil. Das ohnehin nicht große Vertrauen in das Joint Venture sinkt weiter und steht angesichts dieses Stellenabbaus auf einem Tiefpunkt. Der Firmenleitung ist das egal, Hauptsache die Abbauzahlen werden erreicht.

Der Brief an die Mitarbeiter endet mit "Während des gesamten Prozesses werden wir weiterhin allen Mitarbeitern mit Fairness und Respekt begegnen und offen und transparent informieren". Dieser Satz schlägt dem Fass den Boden aus. Von offener und transparenter Kommunikation war bisher nichts zu spüren, von Respekt und Fairness auch nicht. Wer Mitarbeiter so vor vollendete Tatsachen stellt, sollte es vermeiden solche Sätze an seine Belegschaft zu schreiben.

Man kann den Mitarbeitern nur raten: Derjenige, der gehen kann, sollte es tun, das werden vor allem die Jüngeren sein. Derjenige, der es sich nicht leisten kann, weil sonst die Arbeitslosigkeit droht, sollte sich solange wie möglich an seinem Platz in der Firma festhalten und lieber von seinem jetzigen Arbeitsplatz aus auf Stellensuche gehen, anstatt dies von der beE aus zu tun. Denn es gilt trotz allem: Die Aktion ist freiwillig! Rennt nicht freiwillig in Hartz IV.

So nebenbei sei zum Abschluss erwähnt, dass einige Mitarbeiter Samstagsarbeit leisten müssen, nicht wollen. Der Betriebsrat hat dem zugestimmt.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks"
Wenn man im Google nach Nokia Siemens Networks sucht, um zu erfahren, was die Presse über den Stellenabbau schreibt, sticht einem entgegen: "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks". Erst wenn man den Artikel öffnet sieht man den Nachsatz "dennoch Kritik an hoher Abbauzahl".

Genauso wie der Titel dieser Meldung wirkt, ist die IG Metall an die Öffentlichkeit getreten. Wichtig war ihr darzustellen, dass um die Rettung der Arbeitsplätze gekämpft wurde. "Das Ergebnis wurde nach harten und intensiven Verhandlungen erzielt", so Georg Nassauer, GBR-Vorsitzender von NSN Deutschland. Weiter betont er: "Die Reduzierung des geplanten Mitarbeiterabbaus konnte nur dank der starken Beteiligung der Beschäftigten an den Protesten der IG Metall erreicht werden", um die Schlagkraft der IG Metall zu demonstrieren.

Die Presse gibt das so wieder. Der Öffentlichkeit wird suggeriert, dass bei Nokia Siemens Networks ein harter Arbeitskampf gelaufen ist: Eine taffe Belegschaft unterstützt mit Protesten das harte Ringen des GBR um die Arbeitsplätze und lässt sich auch den Blick auf die Zukunft nicht verstellen.

Was wirklich geschehen ist, wissen nur Wenige. Proteste ja, Einknicken des GBR bereits am zweiten Verhandlungstag. Dabei wäre die Belegschaft bereit gewesen, BR und GBR zu unterstützen. Doch sie wurde nicht informiert, geschweige denn gefragt.

Dann darf in der Öffentlichkeitsdarstellung der IG Metall nicht fehlen, sich als Gewerkschaft modern darzustellen: "Wichtig ist der IG Metall in der Diskussion um den Personalabbau die Vereinbarung für eine Innovationsoffensive." sagt Werner Neugebauer, Bezirksleiter der IG Metall Bayern. Das "um den Personalabbau" ist verspielt. Die Innovationsoffensive wird im Sand verlaufen. Nokia Siemens Networks wird unbeirrt seinen Kurs der feindlichen Übernahme der Siemens Telekommunikationsbranche weiterfahren. Das Ziel zur Marktbereinigung einen Konkurrenten aus dem Feld geschlagen zu haben, ist erreicht. Zu viel sind nur noch die Mitarbeiter.

Das alles aber interessiert niemanden wirklich. Jeder hat bekommen was er wollte: Der Arbeitgeber seine überhöhten Abbauzahlen, die IG Metall ihr Ansehen als kampfesstarke Gewerkschaft. Nur die Mitarbeiter schauen in die Röhre oder besser gesagt mit Bangen auf das, was die Zukunft für sie bringen wird. Die größte Angst gilt Mobbing, Arbeitsentzug, Ausgrenzung. Zu bekannt sind die altbewährten Mittel des sozialverträglichen Stellenabbaus - Mittel, die auch still und leise wirken und bewirken, dass der ein oder andere die Firma verlässt, weil er nicht mehr kann.

Der Titel "IG Metall Bayern begrüßt Einigung bei Nokia Siemens Networks" in der Stellungnahme der IG Metall Bayern zum Verhandlungsergebnis lässt tief blicken. So wenig Gefühl für die Sorgen und Ängste der Belegschaft toppt nicht einmal der Arbeitgeber. Dieser hat in seiner Mitarbeitermail sich wenigstens zu dem Anstandssatz "Uns ist bewusst, dass die damit einhergehenden Maßnahmen nicht einfach sind und zusätzliche Belastungen für alle, insbesondere aber die betroffenen Mitarbeiter mit sich bringen." durchgerungen.

Trotzdem, liebe Kolleginnen und Kollegen, verarbeitet den Schock, der jährlich im Sommer wiederkehrt. Nehmt den Kampf um eure Existenzsicherung auf. Chancen dazu habt ihr.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 13.07.07

NSN: Stellenabbau in der Schweiz
Nokia Siemens Networks beschäftigt an mehreren Standorten in der Schweiz etwa 400 Mitarbeiter. Bis Mitte 2008 sollen dort rund 8 bis 10 Prozent der Arbeitsplätze abgebaut werden, teilte Nokia Siemens Networks mit. Betroffen von dem Abbau sind die Standorte Belp BE, Zürich und Lausanne/Renens.

Nokia Siemens Networks strebt eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Mitarbeitervertretungen und Behörden an. Mit den geplanten Restrukturierungsmaßnahmen wolle man auf die veränderten Marktbedingungen reagieren, begründet Nokia Siemens Networks den Abbau der Arbeitsplätze. Um Synergieeffekte nutzen zu können, sei es erforderlich das Portfolio zu harmonisieren, Standortoptimierungen durchzuführen und Funktionen zu verschlanken. Weiter sei eine erhöhte Effizienz und Flexibilität der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten erforderlich. Platitüden wie sie bei jedem Stellenabbau gesagt werden.

Das in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebene Konsultationsverfahren hat bereits begonnen. Die Konsultationen basieren auf dem bestehenden Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Swissmem, des Verbandes der Schweizer Maschinen-, Metall- und Elektroindustrie. Dieser Rahmenvertrag definiert auch das Verfahren für einen Sozialplan.

Bevor Massenkündigungen ausgesprochen werden können, muss in der Schweiz ein so genanntes Konsultationsverfahren eingeleitet werden. Der Sinn der Konsultation, d. h. der Vorinformation und Verhandlung mit den Arbeitnehmern oder ihren Vertretern, besteht darin, auf die Entscheidungsfindung des Arbeitgebers einwirken zu können. Die Arbeitnehmerseite soll die Möglichkeit haben, den Arbeitgeber zu veranlassen, von ihr vorgeschlagene alternative Maßnahmen zu prüfen, bevor er sich endgültig zu Massenentlassungen entschließt. Dies kann beispielsweise heißen, dass einzelne Arbeitnehmer freiwillig ihre Arbeitszeit reduzieren, Alternativaufträge gesucht werden oder Management Buy-Outs und Verselbstständigungen ermöglicht werden. Dieses Recht ist in etwa mit §111 bis §112a BetrVG im deutschen Recht vergleichbar. Auch hier hat der Betriebsrat im Vorfeld ein Informations- und Beratungsrecht mit dem Ziel die Nachteile für die Belegschaft zu vermeiden oder zu mildern.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN: Verhandlungsergebnisse zum Interessenausgleich / Sozialplan
Der GBR hat erklärt, in seiner heutigen Sitzung bereits über den IA/SP abzustimmen und ihn beschließen zu wollen. In einer kurzfristig einberufenen außerordentlichen Betriebratssitzung am morgigen Freitag sollen die lokalen Betriebsräte dann nur noch vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Diese wissen bis heute noch nicht einmal die Abbauzahlen für ihren Betrieb. Das bisher bekanntgewordene Verhandlungsergebnis ist dürftig. Im Einzelnen enthält es, wie uns vorab bekannt wurde, folgende Punkte:

Auswahl
Die Auswahl der Mitarbeiter führt Nokia Siemens Networks durch. Jedem Mitarbeiter dürfen nur einmal die Angebote gemacht werden. Ein "Nein" muss akzeptiert werden. (na, sehen wir mal…)

2-jährige beE
Nokia Siemens Networks wird eine 2-jährige beE mit Start zum 01.10.2007 bzw. 01.11.2007 anbieten. Die Mitarbeiter sollen sich bis Ende August bzw. Ende September für den Eintritt entscheiden. Ob beim Verlassen der beE eine Abfindung gezahlt wird, ist derzeit nicht bekannt.

Die beE läuft also genauso lange wie die Nichtkündigungsgarantie, also bis 30.09.2009. Sehr sinnvoll erscheint eine solche 2-jährige beE daher nicht. Wir wissen noch nicht, wie hoch das beE-Gehalt sein wird, gehen aber von 85 Prozent des letzten Netto aus. Dann bedeutet der Wechsel in die beE eine Reduzierung des Gehaltes um 15 Prozent. Das Arbeitslosengeld in Anschluss an die beE wird ca. 51 Prozent bzw. 56,95 Prozent des letzten Netto vor Eintritt in die beE betragen.

Nehmen wir an, Otto Gebühr hat vor Eintritt in die beE 2.500 EUR netto verdient. Dann bekommt er in den 2 Jahren beE 2.500 EUR/Monat * 85% *24 Monate = 51.000 EUR. Als Lediger ohne Unterhaltsverpflichtungen bekommt Otto Gebühr Arbeitslosengeld in Höhe von 2.500 EUR/Monat * 85% * 60% * 12 Monate = 15.300 EUR

Scarlet Hazeltine, die genauso viel wie Otto Gebühr verdient, will nicht in die beE und baut auf eine Kündigungsschutzklage nach 2009. Sie bekommt netto 2.500 EUR * 24 Monate = 60.000 EUR. Selbst wenn sie dann direkt in die Arbeitslosigkeit gehen würde, bekäme sie ein Arbeitslosengeld in Höhe von 2.500 EUR/Monat * 60% * 12 Monate = 18.000 EUR

Scarlet Hazeltine bekommt also netto im Verlauf dieser drei Jahre 78.000 EUR, Otto Gebühr nur 66.300. Dies bedeutet einen Vorteil von 11.700 EUR netto für Scarlet Hazeltine. Scarlet bekommt während der Zeit bis 2009 zusätzlich noch Urlaubs- und Weihnachtsgeld und ggf. sonstige variable Gehaltsbestandteile. Darüber hinaus kann sich die Marktlage in zwei Jahren so geändert haben, dass Scarlet bleiben oder die Chance hat, ihren Kündigungsschutzprozess zu gewinnen.

Otto Gebühr benötigt also eine Abfindung die diesen Nachteil angemessen ausgleicht. Otto wartet also mit seiner Entscheidung, bis die genauen Konditionen der beE, insbesondere die Höhe einer Abfindung bekannt sind.

Abfindungen
Ob Abfindung angeboten werden, ist derzeit nicht bekannt.

Vorzeitige Beendigung (VB)
Die Konditionen sind derzeit nicht bekannt.

Altersteilzeit 24 Monate
Nokia Siemens Networks bietet eine 24-monatige Altersteilzeit (ATZ) an.
Hier muss man abwägen, ob es die deutsche Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG in zwei Jahren noch geben wird, mit dieser schließt man nämlich den Vertrag ab. Dies ist nicht ganz so selbstverständlich wie bei der Siemens AG.

Die Mitarbeiter bei BenQ, die Altersteilzeit gemacht haben, haben mit verringertem Gehalt in ihrer Aktivphase gearbeitet. Nach der Insolvenz von BenQ haben sie für die vorgeleistete Arbeit keinen Ausgleich bekommen. Praktisch heißt das, dass die Mitarbeiter für die passive Phase der ATZ kein Gehalt mehr bekommen haben. Das Arbeitslosengeld bemisst sich dann nach dem niedrigeren Gehalt, das man während der aktiven Phase bezogen hat.

Ringtausch
Ist derzeit nicht bekannt. Im Zuge eines Ringtausches wurde allerdings bisher kaum ein Arbeitsplatz gerettet.

Ausgliederungen
Wenn Nokia Siemens Networks Bereiche ausgliedert, dann wird dies zusätzlich zum Stellenabbau nach IA/SP gemacht. Die ausgegliederten Mitarbeiter werden also nicht auf die Abbauzahlen dieses Stellenabbaus angerechnet.

Externe Einstellungen
Der IA/SP sieht keinen Ausschluss externer Einstellungen während des Stellenabbaus vor. Hier sind ganz klar die örtlichen Betriebsräte gefragt. Sie müssen ihr Mitbestimmungsrecht wahrnehmen und Einstellungen nicht zustimmen, solange der Stellenabbau noch nicht abgeschlossen ist.

Schwerbehinderte
Schwerbehinderte sollen nur mit Zustimmung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) angesprochen werden. Es kann für den Schwerbehinderten dann ein Vorteil sein, wenn er nicht gehen will und der Schwerbehindertenvertreter dieses Nein akzeptiert und es 1:1 dem Arbeitgeber weitergibt. Das funktioniert also nur dann, wenn der Schwerbehindertenvertreter mit den Schwerbehinderten spricht. Uns sind allerdings etliche Fälle bekannt, in denen Schwerbehindertenvertreter entgegen der Interessen der Schwerbehinderten gehandelt haben und die betreffenden Kollegen nicht mehr mit der SBV reden wollen.

Daher halten wir diesen Punkt für problematisch. Der Schwerbehindertenvertreter wird hier wie ein Vormund der Schwerbehinderten im Betrieb eingesetzt.

Abbauzahlen je Betrieb
Die Verteilung der Abbauzahlen auf die Betrieb werden am morgigen Freitag den lokalen Betriebsräten vom GBR endlich bekannt gegeben, also erst nach dem GBR-Beschluss über den IA/SP.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN:GBR gibt an lokale Betriebsräte keine Informationen weiter
Der GBR muss die örtlichen Betriebsräte rechtzeitig und umfassend informieren. Dies hat der GBR wieder einmal unterlassen. Es ist ein Unding, dass noch nicht einmal die örtlichen Betriebsräte unterrichtet werden. Unter Betriebsräten gibt es keine Geheimhaltungspflicht. Unverständlich ist, dass sich die GBR-Vertreter, die ja aus den einzelnen Betrieben kommen, an solche Schweigevereinbarungen halten. Glücklicherweise nicht alle.

Die örtlichen Betriebsräte erhalten noch nicht einmal den vorgeschlagenen IA/SP um ihn in Ruhe lesen, verstehen und diskutieren können. Nur so könnten den GBR-Delegierten die Forderungen der örtlichen BR-Gremien mitgegeben werden.

Wir können den örtlichen Betriebsratsgremien nur empfehlen, die GBR-Vertreter, die sich an solche Schweigevereinbarungen halten und den Willen der örtlichen Betriebsräte übergehen, nach §49 BetrVG sofort abzuberufen. Die Delegierten sind nämlich dafür in den GBR entsandt worden, um den Willen des örtlichen Betriebsrates in den GBR hineinzutragen.

Die Belegschaft ist mit diesem GBR nicht einverstanden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN: "Finger Pointing" und "Key People"
Nokia Siemens Networks bestimmt selbst die Mitarbeiter, denen Trennungsangebote (sog. Finger Pointing) unterbreitet werden sollen. Niedrigere Abfindungen als im Sozialplan festgelegt darf NSN aber nicht anbieten. Der Interessenausgleich / Sozialplan gilt für alle Mitarbeiter, die ein solches Angebot bekommen.

Nokia Siemens Networks will 10 Prozent der Mitarbeiter als unverzichtbare "Key People" definieren. NSN stellt sich darunter vor, dass diese 10 Prozent vom Interessenausgleich und Sozialplan ausgenommen werden können und nur per Eigenkündigung ohne Abfindung gehen dürfen.

Es ist rechtlich nicht möglich, willkürlich ausgewählte Personen vom Interessenausgleich / Sozialplan (IA/SP) auszunehmen. Das Betriebsverfassungsgesetz sieht nicht vor, Leistungsträger vom IA/SP auszunehmen. Eine Herausnahme von Leistungsträgern aus der Sozialauswahl im Fall von betriebsbedingten Kündigungen erlaubt in begrenztem Maße nur das Kündigungsschutzgesetz. Im Zweifelsfall muss man die Leistungen aus dem Sozialplan gerichtlich geltend machen, was 2003 bereits erfolgreich geschehen ist.

NSN will sich hier mal wieder eine eigene "lex NSN" schaffen. Wir weisen nochmals daraufhin, dass die gesetzgebende Gewalt in Deutschland immer noch bei Bund und Ländern liegt und nicht bei Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Unternehmen, auch wenn diese das gerne so hätten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 12.07.07

NSN: Betriebszugehörigkeitszeiten für Rückkehrer zu Siemens
Aus dem NSN-GBR wurde berichtet, dass Siemens die Betriebszugehörigkeitszeiten für Ex-Siemens Mitarbeiter anerkennt, die direkt von NSN zu Siemens zurückkehren. Die Betriebszugehörigkeit ist wichtig für die soziale Auswahl bei Kündigungen sowie für die Höhe von Abfindungen bei einem späteren Ausscheiden aus der Siemens AG.

Es wird dazu ein CP-Rundschreiben geben. Damit dieses Papier rechtswirksam wird, muss die Siemens AG unterschreiben (einseitige Zusage) und ggf. der Siemens-GBR (Gesamtbetriebsvereinbarung). Wenn NSN und der NSN-GBR dieses Papier allein unterschreiben, ist Siemens nicht daran gebunden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 11.07.07

PSE: Angst vor Arbeitsplatzverlust
Die PSE verlagerte teilweise bereits Arbeit und Testanlagen in die Slowakei, nach Ungarn, Kroatien und Rumänien. Die Mitarbeiter mussten die dortigen Kollegen einarbeiten und stehen jetzt bzw. demnächst selbst ohne Arbeit da. Begreiflicherweise sind sie sehr beunruhigt. Viele der jüngeren Kollegen hoffen auf gute Abfindungen während die Älteren teilweise massive Ängste vor Arbeitsplatzverlust und Arbeitslosigkeit haben. Die PSE beschäftigt auch noch etwa 300 Leiharbeitnehmer, die jedoch bereits jetzt sukzessive abgebaut werden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 11.07.07

NSN: Burn-out
Während einige Mitarbeiter ohne Arbeit dastehen, gibt es auch Kollegen bei Nokia Siemens Networks, die unter deutlich zu großer Arbeitsbelastung leiden. Bei einem Projekt mit viel zu viel Arbeit und viel zu wenig Leuten ist vor kurzem schon der vierte Kollege in München umgekippt. Die Ursachen sind eine Mischung aus Termindruck und Angst vor dem Arbeitsplatzverlust. Diese Angst führt dazu, dass die Mitarbeiter immer mehr Arbeit an sich reißen, um für das Projekt unentbehrlich zu werden.

Das Engagement für das Projekt, egal ob aus Angst um den Arbeitsplatz oder aus Pflichtbewusstsein heraus, darf nicht so weit gehen, dass die Gesundheit gefährdet wird. Eine Schädigung der Gesundheit, beispielsweise durch Herzinfarkt ist nicht mehr rückgängig zu machen und kann bis zur Arbeitsunfähigkeit führen.

Das Gefühl, eigentlich nie mehr richtig Zeit zu haben, kommt schleichend und geht einher mit der wachsenden Verleugnung eigener Bedürfnisse. Man hat immer weniger Zeit für Freunde und Familie, den Sport, die Hobbys. Private Treffen werden verschoben und immer wieder abgesagt. Nach und nach mündet das Engagement in ein Nachjagen nach Terminen, Meetings, Arbeitspaketen. Planungen laufen ins Leere, rauben Zeit, die man nicht hat. Das Gefühl, es ist alles zu viel, macht sich mehr und mehr breit.
mehr zum Thema Burn-out
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 11.07.07

TietoEnator: Arbeitsmangel bei Ex-Siemens-Kollegen
Die ehemaligen Siemens-Mitarbeiter, die in der EWSD-Entwicklung und in der technischen Dokumentation, beschäftigt waren, sind am 01.07.2006 zu TietoEnator übergegangen. Diese Mitarbeiter waren zunächst mit Service und Wartung für EWSD beschäftigt. Später wurden ihre Aufgaben abgelöst durch Aufträge wie Systemtest von der Siemens Networks GmbH & Co. KG im Bereich Mobile Networks.

Nach dem Start des Joint Ventures am 01.04.2007 wurden viele dieser Projekte von Nokia Siemens Networks gestoppt. Seither sind viele der Ex-Siemens-Mitarbeiter nicht mehr ausgelastet. Die von Thomas Ganswindt versprochenen VDO-Aufträge blieben aus. Der Versuch, Folgeaufträge von Nokia Siemens Networks oder anderen Firmen zu akquirieren, verliefen bisher nach Angaben von Mitarbeitern nicht sehr erfolgreich. Die Ex-Siemens-Mitarbeiter sind jedoch bis 30.06.2009 durch eine rechtssichere Nichtkündigungsgarantie vor dem Arbeitsplatzverlust geschützt.

Inzwischen bereitet TietoEnator die Mitarbeiter auf Kosteneinsparungen vor. Dabei ist die Rede von "Flexibilisierungen" im Einkommen. TietoEnator strebt nach Mitarbeiterangaben einen um 20 Prozent niedrigeren Stundensatz an, der sich in den Einkommen niederschlagen dürfte. Senkung der Gehälter ist derzeit ein allgemeiner Trend des Arbeitgeberlagers. So mussten viele Siemens-Mitarbeiter bei der ERA-Einführung Gehaltsabgruppierungen um bis zu 30 Prozent hinnehmen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 11.07.07

Siemens: Ex-Bauleiter gesteht Bestechung
Vor dem Landgericht Frankfurt hat ein ehemaliger Siemens-Bauleiter gestanden, zwischen 2001 und 2003 Gelder in Höhe von 185.000 Euro erhalten zu haben, um damit lukrative Aufträge bei der Errichtung und Wartung eines Bürohochhauses im Frankfurter Bankenviertel an Land zu ziehen. Der Bauleiter gab zu, auch selbst 40.000 Euro kassiert zu haben. Außerdem habe er Einladungen zu Segelurlauben und Goldmünzen von seinen Geschäftspartnern angenommen. Der Angeklagte bekräftigte allerdings, seine Vorgesetzten hätten nichts von den illegalen Praktiken gewusst.

Beteiligt an dem Deal war auch ein Immobilienmanager einer Tochterfirma der Deutschen Bank. Dieser wurde bereits zu sechs Jahren Haft verurteilt. Nach Aussage des Bauleiters sei der Immobilienmanager sehr fordernd aufgetreten und habe ihm unverblümt mitgeteilt, dass es "auch noch andere Firmen gibt", falls Siemens nicht zahle. Der Angeklagte sagte weiter: Vorteilsgewährungen am Bau seien "gang und gäbe". "Entweder du kennst jemanden oder du bezahlst jemanden." Der 44-jährige Ex-SBT-Manager schilderte dem Richter, dass rund ein Drittel der Beträge an Personen gegangen seien, die diese auch verlangt hätten. Um die Zahlungen zu vertuschen wurden überhöhte Rechnungen ausgestellt. Der Schaden für die Siemens Aktionäre beträgt 160.000 Euro. Die Deutsche-Bank-Tochter wurde um 612.000 Euro geschädigt.

Siemens bestätigte den Sachverhalt und gab an deshalb bereits 2003 das Arbeitsverhältnis kündigt zu haben. Zur Aussage des Ex-Bauleiters nahm Siemens keine Stellung.

Der Prozess wird fortgesetzt. Das Urteil wird für den 26. Juli erwartet. Die Staatsanwaltschaft rechnet mit einer Haftstrafe von etwa zwei Jahren.

Siemens Manager bestachen also nicht nur im Ausland, sondern auch in Deutschland. Das System, das der Korruption zugrunde liegt, ist auch hier klar zu erkennen. Offensichtlich wurden Gelder als Budget für Bestechungen zur Verfügung gestellt, die Siemens-Manager dann nach Gutdünken verwenden konnten, um der Siemens AG lukrative Aufträge zu sichern.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 10.07.07

Siemens Manager Jobs auf dem Prüfstand
In der Führungsriege von Siemens herrscht Unruhe. Die Ankündigung von Peter Löscher, den gesamten Siemens Konzern auf den Prüfstand zu stellen, löst Ängste aus, an Einfluss und Macht im Siemens Konzern zu verlieren. Hinzu kommt, dass Gerhard Cromme in einem Zeitungsinterview nicht ausschloss, auch die Konzernspitze zu verschlanken. Zuletzt kursierten Gerüchte, Siemens werde seinen zehnköpfigen Vorstand auf vier Mitglieder reduzieren.

Siemens Manager lernen nun das kennen, was sie seit Jahren ihrer Belegschaft zumuten: Die Angst um ihre Zukunft. Freilich ist Mitleid hier fehl am Platz. Die Manager müssen sicherlich nicht um ihre Existenzgrundlage fürchten. Entweder winken gute Abfindungen oder Jobs in der zweiten Reihe. Ein Firmenwechsel stellt sich auf dieser Hierarchiestufe auch weit unproblematischer dar.

Löscher kritisiert die Spekulationen um die Verschlankung des Vorstands, die auf der Führungsetage kursieren: "Dies ist eine völlig vereinfachte und falsche Darstellung", so Löscher vor Journalisten in München. Durch die Gerüchte werden "manche Kollegen derzeit regelrecht angezählt". Dies ist eine wunderbare Gelegenheit vermeintliche Konkurrenten im Vorfeld zu schwächen.

Löscher ließ keinen Zweifel daran, dass der Konzern nach dem Vorbild des US-Konkurrenten General Electric und des dortigen Corporate Executive Council umgebaut werde. Löscher gehörte von 2004 bis 2006 dem Führungsgremium von General Electric an. Dort tagt der 40-köpfige Management-Zirkel viermal im Jahr und ist mit einem Zentralvorstand vergleichbar. Es gehe jedoch darum, "die Entscheidungswege zu vereinfachen", stellte Löscher klar.

Auch bei der Korruptionsbekämpfung soll General Electric als Vorbild dienen. "GE ist beim Thema Compliance besser aufgestellt als wir", sagte Löscher. Er schloss allerdings aus, dass er nun Ex-Kollegen von GE in großem Stil zu Siemens holen wird. "Ich habe noch nie ein Küchenkabinett aufgebaut und werde das auch diesmal nicht tun", sagte er und meinte damit, die Siemens-Belange nicht hinter verschlossenen Türen mit geheimen Beratern regeln zu wollen unter dem Vorwand eines geordneten Übergangs.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 09.07.07

PSE: Auslastungsprobleme?
Die PSE dürfte sich bezüglich der Beauftragung durch Nokia Siemens Networks in einer ähnlichen Lage befinden wie TietoEnator. Ebenso wie bei TietoEnator ist daher auch bei der PSE davon auszugehen, dass NSN sich zwar an bestehende Verträge halten wird, aber darüber hinaus wird es vermutlich kaum eine zusätzliche Beauftragung geben.

Wenn die PSE-Leitung es nicht schafft, auslaufende Verträge mit NSN anderweitig zu kompensieren, muss davon ausgegangen werden, dass es auch bei der PSE zu Personalabbau kommen wird. Die PSE bestreitet derzeit jedoch noch vehement, dass auch hier Personalabbau geplant ist. Die PSE-Leitung hat eine Analyse der NSN-Aufträge angekündigt und will dann über daraus resultierende Auslastungsprobleme informieren. Dies verwundert, da doch wohl davon ausgegangen werden kann, dass das Management einen Überblick über die Auftragslage hat. Es ist eher davon auszugehen, dass es Zeit gewinnen will – zur Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen?
(iw/cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 08.07.07

FSC: Gerichtsprozessbericht: Mindestabstandsklausel nach Tarifvertrag
04.07.07: ArbG: Rainer P. Mindestabstandsklausel
Kammer 36 RI Dyszak, FSC vertreten durch Spitzweg Partnerschaft, RA Wisswede mit PA, Kläger mit IGM-RA, 3 Zuschauer

Außertarifliche Mitarbeiter bei Fujitsu Siemens Computers (FSC), die bisher ein knapp oberhalb der im Tarifvertrag festgelegten Mindestabstandsklausel liegendes Gehalt bezogen haben (sog. Tarifsurfer), erhalten seit der Tariferhöhung am 01.06.2006 bei einer 40-Stunden-Woche etwa 100 EUR weniger als sie nach der Tarifabstandsklausel erhalten müssten. FSC zählt zu dem jährlichen festen Gehalt sämtliche variablen Bestandteile dazu und berechnet auf dieser Basis das durchschnittliche monatliche Einkommen. FSC behauptet, wenn dieses berechnete Monatsgehalt 25 Prozent über dem höchsten Tarifgehalt liegt, ist die Abstandsklausel eingehalten. Nach Tarifvertrag würde der Mitarbeiter automatisch wieder unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen und seinen AT-Status verlieren, wenn sein Gehalt unter diese Grenze sinkt.

Der Ansicht von FSC (der Beklagten), für die Einhaltung der Mindestabstandklausel den zwölften Teil des jährlichen Gesamteinkommens (inklusive sämtlicher variabler Bestandteile) zugrunde zu legen, konnte das Gericht nicht folgen. In diesem Fall würde man nämlich erst am Ende des Jahres feststellen können, ob das Gehalt des Mitarbeiters unter die Abstandsklausel gefallen ist. Dann würde sich erst im Nachhinein herausstellen, dass der Mitarbeiter im abgelaufenen Jahr eigentlich unter den Tarifvertrag gefallen ist. Dies würde bedeuten, dass er beispielsweise Anspruch auf Urlaubsgeld und Überstundenvergütung gehabt hätte. Rechtssicherheit, so der Richter, schaffe das nicht. Die Auslegung des Arbeitgebers sei dessen persönliche Ansicht, dem Tarifvertrag entnehmen könne man das aber nicht.

Der Richter legte dem Vertreter der Firmenseite nahe, sich auf die nächste Instanz vorzubereiten. Die Urteilsverkündung wurde auf den 01.08.2007 um 13 Uhr festgelegt.
(mr)


InWaChRo-News: Sonntag, 08.07.07

Ericsson: Entwicklung in Backnang wird ausgelagert
Erst Anfang 2006 hatte Ericsson den Standort Backnang, der etwa 27 km nordöstlich von Stuttgart in Baden-Württemberg liegt, mit rund 900 Beschäftigten von Marconi übernommen. Viele Mitarbeiter hielten das damals noch für einen Glücksfall. Bereits ein halbes Jahr später gab Ericsson bekannt, dass 228 Beschäftigte ihren Arbeitsplatz verlieren sollten. Die Niederlassung solle im Gegenzug aber längerfristig erhalten bleiben, teilte der Betriebsratsvorsitzende Rolf Lohrmann (IG Metall) damals mit. Stefan Kindt, Geschäftsführer von Ericsson, wollte den Standort zumindest für die kommenden zwei Jahre, also bis August 2008 erhalten.

Am 29.06.2007 meldete Heise, dass Ericsson beschlossen hat, die Entwicklungssparte am Standort Backnang mit rund 370 der verbliebenen 700 Mitarbeiter auszulagern. Im Gespräch sind noch zwei Unternehmen, eines davon ist TietoEnator.

Auch hier erkennt man wieder das alte Muster, dem Konzerne folgen: Ein Betrieb wird übernommen. Nach einer kurzen Anstandsfrist von einem halben bis einem Jahr erfolgt Stellenabbau mit der Hoffnung, dass der Standort erhalten bleibt. Schließlich folgt die Auslagerung der Entwicklung.

Daran erkennt man wieder, dass die Hoffnung des GBR "Die Erfahrungen aus den Restrukturierungen bei COM in den letzten Jahren zeigen, dass die einzige Perspektive die nächste Restrukturierung war. Das soll nun grundsätzlich geändert werden." nur ein Luftschloss ist.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 08.07.07

TietoEnator: Langfristig sichere Arbeitsplätze bei TietoEnator?
Immer häufiger taucht das Unternehmen TietoEnator auf, wenn es in den Schlagzeilen heißt, Arbeitsplätze aus Forschung und Entwicklung werden ausgegliedert.

Im Juli 2006 übernahm TietoEnator die EWSD-Entwicklung mit etwa 250 Mitarbeitern von Siemens. Dafür sagte Siemens Aufträge in Höhe von 100 Mio. EUR zu. Da bereits zum Start des Joint Ventures Nokia Siemens Networks bekannt wurde, dass mit TietoEnator über die Übernahme eines Bereiches in München verhandelt wird, scheint es geboten, sich erneut mit diesem Thema auseinanderzusetzen.

Nokia Siemens Networks muss die Beschäftigung der eigenen Mannschaft sicherstellen. NSN wird schon Schwierigkeiten haben, den Personalabbau um 18,2 Prozent zu erreichen. Wenn NSN zusätzlich Aufträge an andere Firmen vergibt anstatt die verbleibenden Mitarbeiter damit zu beschäftigen, dürfte ein noch höherer Abbau notwendig sein. Daher wird es wohl über die garantierte Auftragshöhe von 100 Mio. EUR hinaus, zu der NSN als Rechtsnachfolger von Siemens verpflichtet ist, derzeit keine zusätzliche Beauftragung von TietoEnator durch NSN geben.

Die Bemühungen von TietoEnator zusätzliche Projekte bei NSN zu akquirieren, laufen daher vermutlich nicht sehr erfolgreich. Die Verhandlungen zwischen TietoEnator und NSN zur Ausgliederung von Forschung und Entwicklung in München, sind vermutlich aufgrund der ausbleibenden Aufträge von NSN ins Stocken geraten. Laut IG Metall erklärte der Arbeitgeber schriftlich, dass derzeit keine Ausgliederungen geplant sind, was auf einen Abbruch der Verhandlungen mit TietoEnator hinweisen könnte.

Das Geschäftsmodell von TietoEnator beruht darauf, Mitarbeiter anderer Firmen gegen die Zusicherung von Aufträgen dieser Firmen zu übernehmen. Darüber hinaus muss TietoEnator zusätzlich Aufträge akquirieren und Entwicklungstätigkeiten durch die vorhandene Mannschaft anbieten. Dieses Modell funktioniert nur dann, wenn TietoEnator moderat wächst und zusätzliche Aufträge hereinholen kann. Verlässt sich die Firma alleine auf die bei einer Übernahme zugesagten Aufträge, dann wird dieses Geschäftsmodell sehr schnell zusammenbrechen.

Nehmen wir einmal an, eine Firma akquiriert keine zusätzlichen Aufträge sondern verlässt sich alleine auf die Übernahme von Mitarbeitern gegen Aufträge. Nehmen wir weiter an, ein übernommener Mitarbeiter bringt Aufträge für zwei Mitarbeiter mit. Die Firma kann nun ihre 2 Mitarbeiter voll beschäftigen. Nach einem Jahr ist deren Auftrag erledigt. Damit diese nun nicht ohne Arbeit dasitzen, müssten im 2. Jahr zwei weitere Mitarbeiter von einer anderen Firma mit vier Aufträgen übernommen werden, um alle beschäftigen zu können. Im dritten Jahr wären es schon 4 Mitarbeiter mit 8 Aufträgen, im vierten Jahr 8 Mitarbeiter mit 16 Aufträgen. Die Mitarbeiterzahl wächst dabei exponentiell an. Es handelt sich um ein typisches Schneeballsystem, das sehr schnell zusammenbricht. Man kann das Eintreten des Schneeballeffekts nur verhindern, wenn man zusätzliche Aufträge ohne Mitarbeiter gewinnen kann. Dies geht in ausreichendem Maße nur mit moderatem Wachstum.



Wir beobachten in letzter Zeit verstärkt Mitarbeiterübernahmen für den Telekom & Media-Bereich von TietoEnator, verbunden mit der Übertragung von Restarbeiten auf TietoEnator. Die Konzerne benutzen TietoEnator offensichtlich als Mitarbeiter-Entsorger.

Etwa gleichzeitig zur Übernahme des EWSD-Bereichs sagte TietoEnator zu, eine Mehrheitsbeteiligung an der polnischen RTS Networks zu erwerben, einen Anbieter von Forschungs- und Entwicklungs- Services, der hauptsächlich für Com arbeitete. Dadurch kamen weitere 110 Mitarbeiter zu TietoEnator. Im Januar 2007 schließlich stellte TietoEnator 140 Mitarbeiter ein, die früher Softwareentwicklung und Systemtest für BenQ in Wroclaw, Polen durchgeführt haben. Sie sollen nun für Kunden im Forschungs- und Entwicklungsbereich arbeiten. Auch Ericsson verhandelt mit TietoEnator über die Ausgliederung der Entwicklung mit 370 Mitarbeitern in Backnang.

Die Mitarbeiterzahl von TietoEnator ist 2006 um 4,5 Prozent auf 14.597 gestiegen, der EBit lag mit 127,7 Mio. EUR deutlich unter den 183,3 Mio. EUR des Jahres 2005. Die Marge ist von 12,7 Prozent im Vorjahr auf 7,8 Prozent im Jahr 2006 eingebrochen. Der Umsatz ist 2006 von 1.681,6 Mio. EUR auf 1.645,5 Mio. EUR gefallen.

Man erkennt also einen rückläufigen Trend bei Umsatz, EBit und Marge, während die Mitarbeiterzahl steigt. Wenn es TietoEnator nicht gelingt, neue Aufträge ohne Mitarbeiter zu akquirieren und sich immer mehr auf die Übernahme von ausgegliederten Firmenteilen mit Restaufträgen für die übernommenen Mitarbeiter spezialisiert, dann werden sie über kurz oder lang massiv Personal abbauen müssen.

Der Fehler in dem Geschäftsmodell ist unserer Meinung nach: Der Prozess der Ausgliederung der Entwicklungstätigkeiten der Konzerne, deren Wachstum und damit die Erteilung von Folgeaufträgen für Firmen wie TietoEnator dauert zu lange, um eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und damit einen sicheren Arbeitsplatz für die Mitarbeiter zu garantieren.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 07.07.07

Freie Stellen bei Knorr-Bremse und viel Arbeit
Die Firma Knorr-Bremse sucht derzeit verstärkt Entwicklungs-, Vertriebs-, Projekt- und Systemingenieure für alle ihre Unternehmensbereiche. Sie hat dazu eine Aktion "Mitarbeiter werben Mitarbeiter" gestartet. Die "Kopfprämie", die ein Mitarbeiter bekommt, liegt bei 2000,- Euro. Dies teilte uns ein Mitarbeiter mit, der bei Knorr-Bremse arbeitet und ein treuer Leser unserer Homepage ist.

Knorr-Bremse ist weltweit der führende Hersteller von Bremssystemen für Schienen- und Nutzfahrzeuge. Weitere Geschäftsfelder des Knorr-Bremse Konzerns sind On-Board-Systeme für Schienenfahrzeuge und Drehschwingungsdämpfer.

Wer sich bewirbt, sollte aber wissen, dass seit diesem Jahr die wöchentliche Arbeitszeit 42 Stunden beträgt. Hinzu kommen 45 Minuten Mittagspause. Zuvor waren es 40 Stunden bei 40 Minuten Mittagspause.

Die Gleitzeit bei Knorr-Bremse ist wenig flexibel. Es können maximal 15 Plus-Stunden angesammelt werden. Die Stunden, die über diesen 15 Stunden liegen, werden abgeschnitten. Pro Jahr sind neuerdings nur 4 Gleitzeittage möglich - zuvor waren es noch zwölf. Knorr-Bremse ist nicht tarifgebunden, es gibt also keinen Tarifvertrag.

Gearbeitet wird bei Knorr-Bremse viel. Pro Monat werden von 380 Kolleginnen und Kollegen am Standort München etwas 2.200 unbezahlte, also "freiwillige" Überstunden geleistet. Das bedeutet, dass die Mitarbeiter im Durchschnitt 44,5 Stunden pro Woche arbeiten. Diese hohe Zahl unbezahlter Überstunden entsteht im Wesentlichen durch die unflexible Gleitzeit. Viele Mitarbeiter lassen sich einfach die Stunden abschneiden und arbeiten somit unbezahlt. Allerdings gibt es auch welche, die dieses Spiel nicht mitspielen. Ihr Argument: Sie wollen gesund bleiben.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 07.07.07

Siemens: Gerhard Cromme - Hintergrundinfo
Gerhard Cromme, geboren in Niedersachsen und Aufsichtsratsvorsitzender der Siemens AG, gilt für viele als der heimliche Herrscher im Unternehmen. Er hat klare Erwartungen an den neuen Vorstandsvorsitzenden. Für Cromme ist die künftige Organisation der Führungsspitze eine der wichtigsten Aufgaben für den neuen Konzernchef. Löscher hat dieser Forderung bei seiner Einführung in Berlin entsprochen. Auch er will den ganzen Konzern auf den Prüfstand stellen und dabei ein hohes Tempo vorlegen.

Gerhard Cromme ist in diversen Aufsichtsräten vertreten, so bei ThyssenKrupp, Allianz und Springer. Weiter ist er Mitglied im europäischen Industriellenzirkel ERT und Vorsitzender der einflussreichen Regierungskommission zur Unternehmensführung und -kontrolle. Dieser Posten hat ihm den Spitznamen "Mr. Saubermann" eingebracht. Cromme ist seit vielen Jahren einer der mächtigsten Manager Deutschlands.

Cromme wird Entschlossenheit und Engagement "bis in den letzten Winkel" nachgesagt. Der 1993 verstorbene Ex-Mercedes-Chef und ehemalige Krupp-Aufsichtsrat, Werner Niefer, sagte über Cromme, dass er sich "am Rande der Brutalität" bewege. Auf Freundschaften, Golf- und Tennis-Partnerschaften nimmt Cromme keine Rücksicht, wenn es um unternehmerische Entscheidungen geht. So musste auch Heinrich von Pierer, mit dem Cromme regelmäßig Golf spielt, diesem im April sein Siemens-Aufsichtsratsposten überlassen.

Trotzdem bleibt die Tatsache bestehen, dass auch Cromme bei Siemens Winkel übersehen hat, in denen die Korruption gedeihen konnte. Leicht vergisst man, dass auch er dem Siemens Aufsichtsrat angehörte, als die Korruption bei Siemens blühte. Getan hat er offensichtlich nichts, auch nicht, als sie bereits wussten, dass es bei Siemens Korruption gibt. Cromme war dies spätestens seit Anfang 2006 bekannt.

"Mr. Saubermann" hat hier einen Fleck, den er sorgfältig versteckt, was ihm auch gut zu gelingen scheint.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 06.07.07

NSN: Manager Magazin bestätigt möglichen Rückzug von Siemens
Das Manager Magazin bestätigt in seiner Ausgabe 07/07 einen möglichen Rückzug von Siemens aus dem Joint Venture von NSN. Im Artikel "Mission Control" heißt es: "Sicher scheint, dass sich Löscher von den Randgebieten - etwa den Joint Ventures Fujitsu Siemens Computers oder Nokia Siemens Networks - recht schnell verabschieden wird, sei es durch Verkauf oder Börsengang."

Am 10.06.2007 fragten wir bei Siemens nach: "Zweifellos betrachtet Siemens die Telekommunikation nicht mehr als Kerngeschäft. Gerhard Cromme und Peter Löscher kündigten einen weiteren Umbau des Siemens Konzerns an und schlossen nicht aus, sich von ‚Randaktivitäten' trennen zu wollen. Plant Siemens, angesichts dieser Entwicklung, sich mittelfristig von seinem Engagement bei Nokia Siemens Networks zu verabschieden?"

Pressesprecher Karl-Heinz Gröbmair vermied es, in seiner Antwort vom 15.06.2007 direkt zu dieser Frage Stellung zu nehmen. Bezeichnenderweise dementierte er einen eventuellen Rückzug von Siemens aus dem Joint Venture NSN nicht. Unsers Wissens hat sich Klaus Kleinfeld bei Abschluss des Vertrages die Möglichkeit zusichern lassen, nach einer gewissen Zeit aus dem Joint Venture zurückzuziehen zu können. Dies dürfte auch im Interesse von Nokia liegen wie die aktuellen Besetzungen der Top-Positionen im Management eindeutig zeigen.

Ein Börsengang erscheint uns eher unwahrscheinlich, da Siemens lediglich eine 50-prozentige Beteiligung hält und Nokia mitziehen müsste. Ein Verkauf der Anteile beispielsweise an KKR oder Blackstone ist denkbar.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Freitag, 06.07.07

Siemens: Löscher zur Zukunft des Unternehmens
Der Aufsichtsratsvorsitzende von Siemens, Gerhard Cromme, führte Peter Löscher bei einem Empfang in Berlin als neuen Vorsitzenden des Vorstands ein. Löscher nahm hier Stellung zur Firmenstrategie und zum weiteren Umbau des Konzerns.

Der neue Vorstandsvorsitzende der Siemens AG will die Strategie seines Vorgängers Klaus Kleinfeld fortführen, den Konzern durch Verkäufe und Ausgliederungen von Sparten, die eine schlechte Marge bringen, zu bereinigen. Er will die Revolution des Klaus Kleinfeld als Evolution weiterführen. Er kündigte ein Programm an, mit dem er sich unter anderem um eine neue Holdingstruktur, die Führungskultur und die Überprüfung der Geschäftssparten kümmern will. Ein Schwerpunkt liege dabei auf den Wachstumsmärkten China, Indien und Japan, denen auch seine erste längere Dienstreise gilt.

Damit wird wohl die Siemens AG in mehrere GmbH & Co. KG. zerfallen und diese unter dem Dach einer Holding zusammengefasst werden. Für VDO soll es noch im Sommer eine Entscheidung geben, sagte Löscher. Für die Mitarbeiter hieße ein so durchgeführter Konzernumbau, dass ein Spartenwechsel, z.B. von den Kraftwerken zur Medizintechnik, einem Firmenwechsel gleich kommt. Insbesondere bei Stellenabbau entfällt damit im Falle einer Kündigung die Berufung auf freie Stellen in anderen Firmensparten. Inwieweit Dienstzeiten bei einem solchen Firmenwechsel angerechnet werden sei dahin gestellt.

Löscher will den gesamten Konzern auf den Prüfstand stellen. "Die Ziele sind klare Verantwortungsstränge, hohe Transparenz und hohes Tempo", sagte Löscher. In seinen ersten 100 Tagen wolle er seine Aufmerksamkeit vor allem den Werken und Forschungslabors widmen.

Löscher nahm auch Stellung zu Nachwuchskräften im Konzern. Er sagte:
"Siemens blickt auf eine 160 Jahre lange, großartige Innovations-Tradition zurück und ist in vielen Technologiefeldern führend". Damit dies so bleibe, müsse alles getan werden, damit der Engpass an qualifizierten jungen Nachwuchskräften behoben wird. Gerade in Deutschland sei dies eine große Herausforderung. "Wir müssen nicht nur im Unternehmen unsere Anstrengungen verstärken, qualifizierten Nachwuchs zu gewinnen. Wir müssen auch im Schulterschluss mit der Politik Wege erschließen, durch Bildung, Qualifizierung und Anwerbung genügend hoch qualifizierten Nachwuchs in unserem Land heranzuziehen", sagte Löscher. Dabei übersieht Löscher, dass es im Konzern genügend hoch qualifizierte Mitarbeiter gibt, die vom Unternehmen seit Jahren immer wieder rausgeworfen werden. Dabei geht unersetzliches Know How für die Firma verloren. Der Jugendwahn bei Siemens setzt sich also auch unter Löscher fort.

Die Siemens-Korruptionsaffäre erklärte Löscher zur Chefsache: "Spitzenleistung und Ethik: Das ist kein Gegensatz, das ist ein Muss.", Worte, die wir bereits von Heinrich von Pierer gehört haben. Den Erfolg sehen wir täglich. Löscher erwartet, dass die Aufklärung der Korruptionsaffäre "eher ein Marathonlauf wird". Er sieht die Aufarbeitung der Vergangenheit als eine seiner wichtigsten Aufgaben.

Löscher kann auf Kleinfelds Arbeit aufbauen und mit der Rückendeckung des neuen Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme rechnen. Der Machtkampf, wie er unter Kleinfeld und Pierer lief, bleibt wohl aus. Löscher wird diese Rückendeckung brauchen. Ihm fehlt die Vernetzung innerhalb des Konzerns, um sich Verbündete zu suchen. Einerseits ermöglicht ihm das, die Konzernspitze ohne Rücksicht auf alte Seilschaften umzubauen, andererseits kann sich dies aber auch als Nachteil auswirken, denn die alten Seilschaften werden nicht mit dem Wechsel im Vorstand einfach zerfallen. Und auch Löscher braucht Mehrheiten. Es dürfte spannend bleiben, wie er diesen Balanceakt durchführen wird.

Zeitgleich mit dem Amtsantritt Löschers wird sich Gerhard Cromme wieder auf seine eigentlichen Aufgaben als Aufsichtsratsvorsitzender bei Siemens konzentrieren. In den letzten Monaten hat er wegen der Führungskrise den Siemens-Konzern in der Öffentlichkeit vertreten. "Doch dies übernimmt jetzt der Vorstandsvorsitzende. Der Aufsichtsratschef rückt nun wieder ins zweite Glied", erklärte Cromme. Cromme sitzt auch der Regierungskommission für gute und transparente Unternehmensführung vor. Interessanterweise baut die Bundesregierung nach wie vor ausgerechnet auf Manager aus einem der korruptesten Konzerne - Pierer im Beraterstab von Angela Merkel, Cromme, der ebenfalls in den letzten Jahren der Korruption im Siemens Aufsichtrat tätig war, als Vorsitzender für saubere Unternehmensführung.

Zieht man nun ein Fazit aus der Rede Löschers, erkennt man, dass sich für die Mitarbeiter nichts ändern wird. Sie werden nach wie vor um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen, von Ausgliederungen bedroht sein und darauf achten müssen, dass sie nicht zu alt werden. Auch Mitarbeiter in Unternehmen, die dem Siemens Konzern angehören, wie beispielsweise Enterprise, müssen weiter zittern. Beim Kurs des Peter Löscher müssen auch die NSN-Mitarbeiter weiter damit rechnen, dass Siemens sich endgültig aus der Telekommunikation und damit aus dem Joint Venture zurückzieht. Einzig und allein in der Korruptionsaffäre könnte aufgrund des Druckes der amerikanischen SEC eine Wende eingeleitet werden.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 06.07.07

NSN: Änderungen von Arbeitsverträgen
Es ist wieder so weit, die Staubsaugervertreter sind wieder da. Wie wir erfahren haben, bietet die Personalabteilung Mitarbeitern vereinzelt Änderungsverträge an. Es ist anzunehmen, dass einzelne Mitarbeiter auch Aufhebungsverträge unterschreiben sollen. Da noch kein Sozialplan vorliegt, darf die Firma zum jetzigen Zeitpunkt keine Aufhebungsverträge anbieten. Unterschreiben Sie nichts, bevor nicht per Sozialplan die Höhe der Abfindung geregelt ist. Lange kann das ja nicht mehr dauern, bei dem Verhandlungstempo, das der GBR zum Bedauern der Belegschaft vorlegt.

Hierbei ist zu beachten. Der Arbeitgeber kann einen Arbeitsvertrag nur mittels Änderungskündigung oder im beiderseitigen Einvernehmen ändern.

Im Falle der Aufforderung des Arbeitgebers, einen Änderungsvertrag zu unterschreiben, kann man "nein" sagen, genauso wie man bei einem Staubsaugervertreter, der an der Tür läutet, und ein Staubsaugermodell verkaufen will, "nein" sagen kann. Bereits der Begriff "einvernehmliche Vertragsänderung" sagt aus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichberechtigt dieser Änderung zustimmen müssen. Überlassen Sie es dem Arbeitgeber lieber, eine Änderungskündigung durchzuführen. Hier bleibt Ihnen die Möglichkeit, die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen zu lassen und zwar ohne, dass Ihr Arbeitsplatz gefährdet ist - wenn Sie es richtig machen.

Im Falle einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber wie bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Sozialauswahl über den Betrieb durchführen. Der Mitarbeiter kann die Änderungskündigung "unter dem Vorbehalt annehmen, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen nicht sozial ungerechtfertigt ist" (§ 2 KSchG). Der Mitarbeiter muss diesen Vorbehalt dem Arbeitgeber "innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären" (§ 2 KSchG). Aus Beweisgründen sollte der Vorbehalt schriftlich formuliert werden. Erklärt der Mitarbeiter den Vorbehalt und ruft das Arbeitsgericht an, gilt die Vertragsänderung bis zur Klärung der Sachlage. Gewinnt der Mitarbeiter den Prozess, dann gelten die alten Arbeitsbedingungen weiter und er bekommt bei einer Gehaltsreduzierung die Differenz nachgezahlt. Verliert der Arbeitnehmer den Prozess, dann gelten die neuen Arbeitsbedingungen. Sein Arbeitsplatz ist zu keiner Zeit gefährdet.

Achtung: Eine Änderungskündigung niemals ablehnen. In diesem Fall gilt das Arbeitsverhältnis dann als gekündigt. Will man die Änderungskündigung gerichtlich überprüfen lassen, unbedingt, die Änderungskündigung unter oben beschriebenen Vorbehalt annehmen.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 04.07.07

Kommentar zum IG Metall-Artikel "Tragbare Verständigung" im NSN-Dialog
Dieser Artikel der IG Metall ärgert uns, da er manipulativ versucht durch das selektive Herausgreifen von einzelnen Tatsachen und Ausblendung anderer sowie teilweise falscher Darstellung das Verhandlungsergebnis zwischen NSN und GBR so ins rechte Licht zu setzen, dass das Ergebnis als Erfolg dasteht. Glaubt die IG Metall wirklich, dass sich die Mitarbeiter nicht daran erinnern, was in der Vergangenheit geschehen ist, Erfolg und Misserfolg nicht unterscheiden können und nicht erkennen, dass jedes Verhandlungsergebnis von der IG Metall stets als großer Erfolg verkauft wird?

Folgenden Satz empfinden wir als eine unglaubliche Missachtung der tatsächlichen Erfolge aus dem Jahr 2002 bis 2004 und der Menschen, die diese möglich gemacht haben.

Die IG Metall behauptet: "In der Vergangenheit war es bei Siemens Com niemals gelungen verkündete Abbauzahlen zu reduzieren."

Kommentar: Die IG Metall betreibt hier Augenwischerei insbesondere durch die Einschränkung auf Com. Niemand von uns hat den erfolgreichen Kampf um die Arbeitsplätze 2002 bis 2004 vergessen. Im Oktober 2002 kündigte Siemens Personalabbau von 2.300 Arbeitsplätzen bei ICN und 300 bei ICM an. Nach wochenlangen harten Verhandlungen konnte der Abbau durch das Verhandlungsgeschick des Betriebsratsvorsitzenden Heribert Fieber auf 1.100 Mitarbeiter bei ICN und 150 Mitarbeiter bei ICM reduziert werden. Hinzu kam, dass etwa 200 Gekündigte ihren Kündigungsschutzprozess gewannen. Diese wurden ebenso wie etwa 200 Jubilare und Schwerbehinderte, die ausgesondert worden waren um sie auf anderem Wege zu entsorgen, wieder reintegriert.

Der Verhandlungsdelegation unter Heribert Fieber gelang es also, den Personalabbau von 2.600 auf 1.250, also um 58,7 Prozent herunterzuhandeln. Die Einschränkung auf Siemens Com zeigt deutlich, dass die IG Metall diesen großen Verhandlungserfolg bewusst ausblendet. Man fragt sich warum. Vergessen kann sie ihn nicht haben. Geht es hier darum, das eigene Versagen schön zu reden?

Beim Com FN Personalabbau 2005 wurde dem Wirtschaftsausschuss von der Firmenleitung ein Personalabbau von über 700 Arbeitsplätzen bei Com in Deutschland angekündigt. Dies wurde in den anschließenden Verhandlungen auf 610 Arbeitsplätze, also um 12,9 Prozent reduziert. In Mch H konnte der geplante Abbau von 320 Mitarbeitern auf 260, also um 18,7 Prozent verringert werden.

Die IG Metall behauptet: "Bei den Abbauzahlen der Firmenseite inklusive Ausgliederungen musste man im schlimmsten Fall von einer Halbierung des Personalbestandes im Deutschland ausgehen."

Kommentar: Als wir dies im Dezember 2006 berichteten, dass mehrere Siemens-Manager von einem Personalabbau in Deutschland in Höhe von 40 Prozent gesprochen haben und dies durch die Ankündigung von Nokia, den Jobabbau vorwiegend in Deutschland vornehmen zu wollen, was einem Personalabbau von fast der Hälfte der deutschen NSN-Mitarbeiter bedeutet hätte, warf uns die IG Metall Panikmache vor.

Die IG Metall behauptet:
"… erklärte die Firmenleitung, der Spielraum sei gleich Null….
… erhielten stereotyp stets dieselbe Aussage: Dieser Abbau von 2.800 bis 2.900 Stellen muss sein."
"In einer zweitägigen Sitzung sollten die Business Unit-Leiter die WA-Mitglieder von dieser Notwendigkeit überzeugen."


Kommentar: Das ist normale Verhandlungstaktik des Arbeitgebers, so muss man als Arbeitgeber anfangen. Interessanterweise war wohl doch Spielraum vorhanden, sonst hätte NSN nicht gleich zu Beginn der Verhandlungen um 610 Arbeitsplätze nachgeben können. Überzeugen kann man nur, wenn man Fakten (Portfolioüberschneidungen, herunter brechen der Maßnahmen auf die Betriebe, Alternativen wie Insourcing, Umschulung der Mitarbeiter, um sie für innovative neue Produkte einsetzen zu können etc.) Hat der Arbeitgeber das getan? Den Mitarbeitern wurde das nicht kommuniziert. Das ist genau das, was passieren muss, bevor man über die Abbauzahlen redet. Das ist erst der letzte Schritt, da sich die Abbauzahlen ja aus diesen Überlegungen ergeben. Der GBR hat aber vorgezogen, den letzten Schritt zuerst zu machen.

Die IG Metall behauptet: "Mehr war nicht drin, zumal die Firmenseite wiederholt kund tat, dass ein Scheitern auf dieser Basis den Gang zur Einigungsstelle bedeuten würde."

Kommentar: Mit der von der IG Metall heute so gefürchteten Einigungsstelle drohte 2005 der Betriebsrat unter Leitung der Betriebsratsvorsitzenden S.H. (in Mch H) den Mitarbeitern. Der Betriebsrat vereinbarte damals im Interessenausgleich / Sozialplan explizit mit dem Arbeitgeber, die Konditionen für evtl. notwendige Kündigungen in der Einigungsstelle auszuhandeln. Dieses Spiel wiederholte sich 2006. Heute haben wir keine Angst mehr vor Einigungsstellen.

Die IG Metall behauptet: "Außerdem drohte die Leitung bereits, aufgrund des Zeitverlustes im Einigungsstellenverfahren wäre die Abbauzahl erheblich höher (weit über 3.000) und andere, bereits zugesagte Punkte würden unter den Tisch fallen. Letzteres ist aus Erfahrungen mit anderen Einigungsstellenverfahren leider bestätigen. … Hätte der Arbeitgeber die Einigungsstelle-Stelle angerufen, wäre den betrieblichen Vertretern die Regie aus der Hand genommen worden."

Kommentar: Das ist schlichtweg falsch. Erklärt der Arbeitgeber vorschnell die Verhandlungen als gescheitert und beabsichtigt die Einigungsstelle anzurufen, ohne ernsthaft verhandelt zu haben, dann kann der Betriebsrat bestreiten, dass die Voraussetzungen für die Anrufung der Einigungsstelle gegeben sind, weil noch gar nicht ernsthaft verhandelt wurde und die Verhandlungen daher noch nicht gescheitert sind.

Die Einigungsstelle ist paritätisch besetzt, jeweils zur Hälfte aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern des Unternehmens unter Vorsitz eines neutralen Richters. Die Arbeitnehmer können ihre Vorstellungen voll einbringen. Der Schiedsspruch des Richters ist das letzte Mittel, wenn immer noch keine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretern erreicht werden kann.

In der Einigungsstelle wird nicht vom Punkt Null aus verhandelt, sondern die bisherigen Zugeständnisse beider Parteien werden vom Vorsitzenden zum Ausgangspunkt seiner Verhandlungsbemühungen gemacht. Dabei hat die Einigungsstelle sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten.

Der Arbeitgeber kann also gar nicht so ohne weiteres in die Einigungsstelle gehen. Er kann schon gar nicht die Abbauzahlen plötzlich auf "weit über 3000" erhöhen und erkann auch bereits gemachte Zusagen nicht "unter den Tisch fallen" lassen.

Die Ahnungslosigkeit des Autors ist erschreckend.

Die IG Metall behauptet: "Kommt es innerhalb des Restrukturierungszeitraums dennoch zu Ausgliederungen, so verpflichtet sich der Arbeitgeber, Überleitungsvereinbarungen mit dem GBR zu verhandeln. … Ein Betriebsübergang kann nach Gesetz auch ohne Vereinbarung ausschließlich auf Basis des § 613a BGB erfolgen."

Kommentar: In den uns bekannten Überleitungsvereinbarungen, die der GBR der Siemens AG mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat, wurde nur das Gesetz wiedergegeben bis auf minimale Kleinigkeiten. Dazu brauchen wir keine Überleitungsvereinbarungen. Abgesehen davon ist das eine neue Betriebsänderung und damit jetzt überhaupt nicht Verhandlungsgegenstand. Wir brauchen auch keine Protokollnotizen zu Überleitungsvereinbarungen, in denen Vorteile für Betriebsräte wie Erhalt der Anzahl der Freistellungen geregelt sind.

Die IG Metall behauptet: "Die uns bisher bekannten Regelungen zur Tarifbindung, mit Arbeitsplatz- und Standortgarantien und letztlich auch zur Sicherung der Altersversorgung gibt es in einem solchen Fall nicht bzw. sie sind nur eingeschränkt wirksam."

Kommentar: Nach BAG sind Verpflichtungen einer Partei zur Tarifbindung unwirksam, da sie gegen die negative Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers verstößt. Eine Tarifbindung kann daher nicht in einer Überleitungsvereinbarung vereinbart werden. Arbeitsplatz- und Standortgarantien können nur durch einen dreiseitigen Vertrag zwischen GBR, altem und neuem Arbeitgeber vereinbart werden, da es den neuen Arbeitgeber bindet. Bestehende Anwartschaften zur betrieblichen Altersversorgung sind durch den Pensionssicherungsverein abgesichert. Die Fortführung der Altersversorgung muss mit dem neuen Arbeitgeber vereinbart werden.

Die IG Metall behauptet: "Hauptsächlich geht es darum, eine Perspektive für die im Unternehmen verbleibenden Beschäftigten zu schaffen. Die Erfahrungen aus den Restrukturierungen bei COM in den letzten Jahren zeigen, dass die einzige Perspektive die nächste Restrukturierung war. Das soll nun grundsätzlich geändert werden."

Kommentar: Das steht in jeder Präambel jedes Interessenausgleichs / Sozialplans. Was ist diesmal anders? Wie will die IG Metall NSN von weiteren Restrukturierungen und Ausgliederungen abhalten? Diese Frage bleibt unbeantwortet.

Die IG Metall behauptet: "Ein wichtiger Punkt ist die Anrechnung der Dienst- / Beschäftigungsjahre bei einer evtl. Rückkehr von NSN zur Siemens AG. Derzeit wäre es so, dass ein Rückkehrer bei Siemens wieder bei "Null" beginnt. Hier wurde erreicht, dass Verhandlungen darüber aufgenommen wurden."

Kommentar: Toll! Mit wem? Mit NSN kann der GBR verhandeln, was er will. Die Siemens AG ist daran in keiner Weise gebunden. Die IG Metall sollte zur Kenntnis nehmen, dass NSN nicht zum Siemens Konzern gehört, sondern ein eigenständiger Konzern ist.

Die IG Metall behauptet: "Positiv ist die Zusage einer gemeinsamen Projektgruppe zu einer Innovationsoffensive für den Standort Deutschland. Dabei werden nicht nur kompetente Partner von Seiten der Firmenleitung mit dieser Aufgabe betraut, sondern auch ein entsprechendes Budget zur Verfügung gestellt."

Kommentar: Was hat das mit dieser Betriebsänderungen, mit diesem Stellenabbau zu tun? Der GBR verzettelt sich hier anstatt sich auf die Verhandlungen zum Stellenabbau zu konzentrieren. Diese Innovationsinitiative hätte der GBR im Vorfeld nutzen können, um Alternativen zum Stellenabbau zu finden, insbesondere da der Stellenabbau bereits seit der Bekanntgabe des Joint Ventures bekannt ist. Viele der abzubauenden Mitarbeiter sind hoch qualifiziert. Statt sie abzubauen könnten sie für die Entwicklung neuer innovativer Produkte eingesetzt werden. Das muss man aber untersuchen, bevor man den Abbauzahlen zustimmt.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 01.07.07

NSN: Zukunft des Standortes Deutschland?
Aufmerksamkeit verdienen die Bemerkungen der IG Metall zum Thema Ausgliederungen und Standort Deutschland im Kontext der GBR-Vereinbarung über die Abbauzahlen. So schreibt die IG Metall:

„Bei Ausgliederungen von wesentlicher Bedeutung für den Standort Deutschland soll eine Neubewertung des Standortes Deutschland gemeinsam beraten werden. … Angesichts dieser Entwicklung fordert der Gesamtbetriebsrat … die Sicherung des Standorts Deutschland und der verbleibenden Beschäftigungsverhältnisse über 2009 hinaus. Die Firmenleitung sagte verbindlich zu, über diese Forderungen des weiter zu verhandeln.“

Das heißt, Nokia Siemens Networks überdenkt den Standort Deutschland. Der Begriff „Neubewertung des Standortes Deutschland“ bedeutet, dass Nokia Siemens Networks den Standort hinsichtlich seiner Zukunftsmöglichkeiten, seiner Qualitäten, seiner Nähe zu Kunden und im Bezug auf langfristige Planungen untersucht. Die Tatsache, dass die Firmenleitung zusagt, über die Sicherung des Standortes über 2009 hinaus zu verhandeln und darüber bereits zum jetzigen Zeitpunkt zwischen Arbeitgeber und Gesamtbetriebsrat diskutiert wird, deutet darauf hin, dass es nicht selbstverständlich ist, dass der Standort Deutschland und die einzelnen Betriebe über 2009 hinaus erhalten bleiben. Hierbei geht es offensichtlich um mehr als die Schließung oder Zusammenlegung kleinerer Betriebe oder Outsourcing bestimmter Tätigkeiten.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 01.07.07

Weltbank ermittelt gegen Siemens
Ein Ermittler der Weltbank in Washington hat im Februar mit Münchner Staatsanwälten gesprochen, die seit November 2006 in der Schmiergeldaffäre gegen Siemens ermitteln. Er untersucht unter anderem ein Kraftwerksprojekt in Pakistan, das Ende der neunziger Jahre abgeschlossen wurde. Dabei geht er dem Verdacht nach, ob die von der Weltbank mitfinanzierte Anlage überhöht abgerechnet wurde. Es geht um einen dreistelligen Millionenbetrag. Der leitende Oberstaatsanwalt Christian Schmidt-Sommerfeld bestätigte die Gespräche gegenüber dem Spiegel.

Ein Siemens-Sprecher sagte, 2004 habe sich ein ehemaliger Mitarbeiter mit Vorwürfen zu diesem Projekt an das Unternehmen gewandt. Man habe die Vorwürfe damals geprüft, jedoch „keine Hinweise“ auf mögliche Verfehlungen gefunden.
(cr)


InWaChRo-News: Sonntag, 01.07.07

NSN: Löscher wird Aufsichtsrat
Am 1. Juli wird Klaus Kleinfeld aus dem Aufsichtsrat der Nokia Siemens Networks B.V. ausscheiden. Sein Mandat wird der neue Vorstandsvorsitzende von Siemens, Peter Löscher, übernehmen, teilte Nokia in einer Pressemitteilung am Freitag mit.
(cr)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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