Artikel: August 2007



Nokia Siemens Networks
16.08.07   Orientierungsgespräche - Kurzberichte
13.08.07   Wie hoch ist der Anteil von Siemens am Joint Venture?
13.08.07   Vorzeitige Beendigung – Vertrag
13.08.07   Übergangszuschuss nicht verschenken
12.08.07   Führungskräfte Schulung - was bedeutet das für euch?
12.08.07   beE-Vertrag - Vertragstext
11.08.07   Aufhebungsvertrag - Vertragstext
10.08.07   Noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalabbau in Deutschland
06.08.07   beE-Genehmigung steht noch aus
04.08.07   Belegschaft vom GBR über den Tisch gezogen?
04.08.07   Weiterer Personalabbau in Finnland und Deutschland geplant
04.08.07   Forderungen an den GBR
02.08.07   Schlechte Quartalszahlen bei Nokia Siemens Networks
02.08.07   Nokia fordert zwei Milliarden Euro Einsparungen bei NSN bis 2008

Siemens Enterprise
10.08.07   Siemens schließt Joint Venture nicht aus
07.08.07   Kommt ein Ergänzungstarifvertrag für Enterprise?
07.08.07   Stellenabbau - Details
06.08.07   Massiver Stellenabbau bei Siemens Enterprise
06.08.07   Siemens senkt den Verkaufspreis


Siemens
16.08.07   Klaus Kleinfeld wird Alcoa leiten
10.08.07   Neue Jobs überwiegend im Ausland
10.08.07   Änderung der Prognosepolitik nach Kurssturz


Siemens - Korruption
30.08.07   Anklage in der Bestechungsaffäre
18.08.07   Bestechungsaffäre weitet sich auf China aus
15.08.07   Schmiergeldskandal weitet sich aus
10.08.07   Neue Durchsuchungen
10.08.07   Ex-CCO Albrecht Schäfer gekündigt
04.08.07   Konzern weist Bericht über Cromme zurück
03.08.07   Schwarze Kassen - warum blieb Gerhard Cromme untätig?

BenQ
30.08.07   Weiterbeschäftigungsklage nach BenQ-Insolvenz gewonnen



InWaChRo-News: Donnerstag, 30.08.07

Siemens: Weiterbeschäftigungsklage nach BenQ-Insolvenz gewonnen
Der Weiterbeschäftigungsklage eines betroffenen Mitarbeiters, der im Anschluss an die Insolvenz von BenQ einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang eingelegt hatte, wurde am 29.08.2007 vom Arbeitsgericht Wesel stattgegeben. Das Arbeitsgericht stellte fest, dass Siemens über den Betriebsübergang fehlerhaft informiert hatte.

Der Kläger hatte dem Gericht Dokumente vorgelegt, die belegen, dass die internen Einschätzungen der Siemens AG über den Käufer BenQ vernichtend waren. Den Beschäftigten dagegen hatte man vor dem Betriebsübergang jedoch eine sichere Zukunft bei BenQ vorgetäuscht.

Mit dieser Entscheidung liegt das erste Urteil gegen die Siemens AG in den Weiterbeschäftigungsprozessen gegen die Siemens AG nach der BenQ-Insolvenz vor. Der Richter informierte, dass von den 30 anhängigen Klagen vor dem Arbeitsgericht Wesel 20 bereits durch einen Vergleich abgeschlossen wurden. In München sind 50 Klagen von Beschäftigten gegen die Siemens AG eingegangen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 30.08.07

Siemens: Anklage in der Bestechungsaffäre
Wie das Handelsblatt heute berichtete, wird die Münchener Staatsanwaltschaft zunächst nur gegen Reinhard S. Anklage erheben. Obwohl zeitweise gegen mehr als 30 aktive und ehemalige Siemens-Manager ermittelt wurde, führt die Ermittlungsbehörde nun nur noch fünf Beschuldigte in der Siemens-Affäre.

Warum es nun ausgerechnet einen Manager aus der dritten Reihe trifft, der als Schlüsselfigur in der Schmiergeldaffäre durch umfassende Aussagen u.a. Thomas Ganswindt, Michael Kutschenreuter sowie Heinz-Joachim Neubürger schwer belastet hatte, ist nicht verständlich. Michael Kutschenreuter, der Vorgesetzter von Reinhard S. war, hatte Ganswindt und Neubürger ebenfalls schwer belastet Der Haftbefehl gegen Kutschenreuter wurde vor einiger Zeit aufgehoben.

Wenn es bei diesem einen Verfahren gegen Reinhard S. bleibt, während die höheren (Ex-) Siemens-Manager davon kommen, dann könnte man den Eindruck bekommen, dass die Staatsanwaltschaft München mit Reinhard S. lediglich ein Bauernopfer gefunden hat.

Auch den Verantwortlichen für die Datenausspähung bei Siemens und der Staatsanwaltschaft passierte damals nichts. Es lägen keine ausreichenden Verdachtsmomente vor, so die Staatsanwaltschaft München. Oder sollte die Staatsanwaltschaft auch am Ende der Ermittlungen gegen Siemens in der Korruptionsaffäre wieder feststellen müssen, es möge dem ermittelnden Staatsanwalt „… nachgesehen werden, dass er im Umgang mit Computer und Beweissicherung als erst einige Wochen im Amt befindlicher Dienstanfänger wenig vertraut war. ….“

Uns drängt sich der Verdacht auf, dass die Staatsanwaltschaft München nach dem Motto handelt, „die Großen lässt man laufen, …“
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 22.08.07

Wir machen Urlaub bis 9.9.2007!
Damit ihr euch nicht wundert, warum zurzeit keine Artikel erscheinen. Wir lesen trotzdem eure E-Mails durch und treten in Aktion, falls etwas Wichtiges passieren sollte. Ansonsten wünschen wir euch frohes Schaffen oder ebenfalls einen schönen Urlaub.

Inken und Christine








InWaChRo-News: Samstag, 18.08.07

Siemens: Bestechungsaffäre weitet sich auf China aus
Wie die WirtschaftsWoche (kommende Ausgabe) berichtet, haben die internen Ermittler der US-Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton festgestellt, dass etwa die Hälfte des Siemens-Geschäfts in China von Bestechung betroffen ist.

Siemens steigerte 2006 den Umsatz in China um 39 Prozent auf knapp fünf Milliarden Euro. „Rund 90 Prozent des Geschäftes in China wird über Mittelsmänner abgewickelt", sagte ein Siemens-Manager dem Blatt. Diese sind selbstständige Agenten und Vermittler. "Ohne die läuft da gar nichts", so der Manager weiter. Die Verträge mit diesen Vermittlern sowie die damit verbundenen nicht verbuchten Bargeldzahlungen stehen im Zentrum der internen Ermittlungen bei Siemens in China.

Inzwischen macht sich weiterer Widerstand gegen die Arbeit der US-Anwälte im Siemens-Konzern breit. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, stellt die Landesgesellschaft in China im Rahmen eines Zeugen-Unterstützungsprogramms seinen Mitarbeitern für die Verhöre der US-Ermittler kostenlose Anwälte der renommierten Kanzlei Baker & McKenzie zur Seite. Diese instruieren die Siemens-Manager, wie sie auf Fragen von Debevoise & Plimpton antworten sollen. Voraussetzung für den kostenlosen Anwalt ist allerdings, dass die Siemens-Manager gegenüber den internen Ermittlern keine Aussagen machen, die Kollegen oder Siemens belasten.

Probleme hat Debevoise & Plimpton auch mit staatlichen Behörden. So dürfen Anwälte Beweismaterial, bei dem es um Aufträge von chinesischen Staatsunternehmen geht, nicht außer Landes schaffen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 16.08.07

NSN: Orientierungsgespräche - Kurzberichte
Die Karriere sah folgendermaßen aus: ca. 9 oder 10 Jahre Siemens, zuletzt xxx-Entwicklung. Januar 2003 in beE - Juli 2003 nach ca. 50 Bewerbungen zu Leiharbeitsfirma - bis Juni 2006 immer wieder verlängert und an Siemens ausgeliehen. Ab Juli 2006 wieder bei Siemens und dann mit zu NSN.

Ob ich im Moment gefährdet bin ist nicht klar, wir wissen hier noch gar nichts, es wurde auch noch keiner angesprochen. Ich gehe momentan davon aus, dass ich September 2009 im Rahmen einer sozialverträglichen Abbauwelle fällig bin, da die Abbauzahlen nicht erreicht werden. Simon hat es ja jetzt noch eiliger, da bin ich mal gespannt was aus unseren Consultants wird. Was das momentan bedeutet: de facto keine potentielle Abfindung, nur 1 Jahr Betriebszugehörigkeit - dank beE 2003.

Der andere Kollege (54 - über 25 Jahre bei Siemens - "normaler" SW-Entwickler - Hochschulstudium) war mittlerweile beim Erstgespräch (Dauer knapp 1,5 Stunden). Er hatte den Eindruck, es ging der Dame zunächst mehr um die allgemeine Einschätzung seiner Person und seiner Lage als um konkrete Angebote, Hilfen oder Skillerforschung. Die Atmosphäre wurde als angenehm empfunden. Es wurden ganz nüchtern-wertfrei seine momentanen Optionen durchgesprochen: Abfindung, beE, "Aussitzen".

Von Seiten der Betreuerin wurde nicht versucht, eine dieser Optionen als besonders empfehlenswert darzustellen. Klare Aussage war, dass er mit 54 auf den normalen Bewerbungskanälen (Jobbörsen, Bewerbungen auf Anzeigen usw.) keine Chance hat. Wenn überhaupt, gäbe es vielleicht geringe Möglichkeiten auf einem so genannten "grauen" Markt, d. h. private Netzwerke oder eben durch Vermittlungsprofis etc. Auf Insistieren, ob sie denn im Vergleich zur geäußerten Theorie ein konkretes Beispiel für eine vergleichbare erfolgreiche Vermittlung kennen würde, wurde offen zugegeben, dass sie kein Beispiel kenne. Ansonsten gab es ein paar unvermeidliche Powerpointfolien und das Angebot einen Lebenslauf etc. zu optimieren. Es wurde vereinbart, dass er sich wieder bei ihr melden sollte, wenn er entsprechende Entwürfe erstellt hat.

Aus 2. Hand habe ich noch von einem weiteren Gespräch gehört. Die Kollegin war aber wohl ziemlich enttäuscht, da sie sich anscheinend irgendetwas Konkretes erhofft hatte. Genaueres weiß ich nicht.

Aber nicht nur bei NSN geht's rund. Eine Bekannte vom oben genannten Kollegen arbeitet bei MAN auch als Angestellte (SW Entwicklung). MAN ist anscheinend auch beim Restrukturieren, sprich Feuern. Die machen's mit einer Auffanggesellschaft, lediglich ein anderer Name für eine beE. Jedenfalls wurde der Bekannten angedroht, falls sie den Übertritt in diese Auffanggesellschaft verweigern sollte, würde man sie in die Kantine versetzen. Als diese meinte, meinetwegen, wenn das Gehalt gleich bliebe, wurde ihr bedeutet, dass das natürlich auch ein entsprechendes "Tellerwäschergehalt" nach sich ziehen würde. Das ist zwar alles nicht erlaubt sein und ohne eine Änderungskündigung, die wieder die Sozialauswahl nach sich zieht schon gar nicht möglich, aber probieren kann man's ja mal.
(Ein Mitarbeiter/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 16.08.07

Siemens: Klaus Kleinfeld wird Alcoa leiten
Klaus Kleinfeld, der am 1. Juli 2007 sein Amt als Vorstandsvorsitzender von Siemens an Peter Löscher übergeben hat, wechselt zum 1.10.2007 zum amerikanischen Aluminiumriesen Alcoa. Kleinfeld übernimmt dort den neu geschaffenen Posten des Präsidenten und Chief Operating Officers (COO), wie Alcoa am Mittwoch mitteilte. Nach dem Ausscheiden des derzeitigen Firmenchefs Alain Belda dürfte Kleinfeld dann der Chefposten angeboten werden, hieß es in einer weiteren Mitteilung des Unternehmens an die US-Börsenaufsicht SEC. Dies könnte bereits nächstes Jahr der Fall sein, da Belda dann in den Ruhestand gehen könnte.

Klaus Kleinfeld musste bei Siemens gehen, obwohl ihm keine Schuld in der Schmiergeldaffäre zugewiesen werden konnte. Die Begründung war, man wolle kein Risiko eingehen und die amerikanische Börsenaufsicht SEC forderte den Austausch der Konzernspitze. Dagegen, dass Kleinfeld nun an die Spitze eines amerikanischen Unternehmens wechselt, hat die SEC aber offensichtlich nichts.

Laut Handelsregister ist Kleinfeld bereits umgezogen, nach Greenwich in Connecticut. Diese Stadt liegt etwa 45 Minuten nördlich von New York, Kleinfelds neuem Arbeitsplatz, und ist eine der reichsten Gemeinden der USA.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 15.08.07

Siemens: Schmiergeldskandal weitet sich aus
Die Süddeutsche Zeitung hatte am Montag berichtet, dass die von Siemens beauftragte US-Kanzlei Debevoise & Plimpton auf fragwürdige Zahlungen von insgesamt weit mehr als einer Milliarde Euro gestoßen sei. Bisher hatte Siemens von rund 420 Millionen Euro an dubiosen Zahlungen gesprochen. Im ehemaligen Com-Bereich seien fast 900 Millionen Euro an dubiosen Zahlungen entdeckt worden. In der Kraftwerkssparte, in der es vergangene Woche neue Durchsuchungen gegeben hat, handle es sich zwischen 250 und 300 Millionen Euro.

In der Kernkraftsparte Power Generation dürften bei der Modernisierung eines Kernkraftwerks in Serbien Schmiergelder geflossen sein. Durch die Bestechung eines Vertreters der EU-Agentur für Wiederaufbau sei Siemens zu dem Auftrag gekommen. Serbien gehört zum Wirtschaftsraum Central & Eastern Europe der Österreich-Niederlassung. Damit könnte nun auch Siemens Österreich in den Schmiergeld Skandal verwickelt werden. Der Siemens-Österreich-Sprecher Gerald Oberlik sagte nur: "Dazu geben wir keinen Kommentar ab" und verwies auf die Zentrale in München.

Bei den Unregelmäßigkeiten geht vor allem um "nicht zuordenbare Zahlungen" sogenannter "Business Consultants Agreements" bzw. "Geschäftsberatungsvereinbarungen", von denen auch Siemens Österreich betroffen sein könnte. Wie ein ungenannt bleiben wollender Siemens Österreich-Manager erklärte, seien derartige "Business Consultants Agreements" im Geschäftsverkehr "absolut üblich". Man könne sie nicht von vornherein mit Korruption in Verbindung bringen. Auch die meisten anderen Unternehmen würden sich dieser Honorarvereinbarungen für Berater vor Ort bedienen, ohne die Geschäftsanbahnungen meist viel schwieriger verlaufen würden. Die Grenze zur Korruption sei in bestimmten Ländern Osteuropas allerdings nicht immer so scharf zu ziehen, räumt der Manager ein.

Die Vorgangsweise bei der Abwicklung der Korruptions-Zahlungen ist in allen Fällen ähnlich: Über ausländische Konten, vornehmlich in Liechtenstein, aber auch Abu Dhabi und Österreich, wurden die Zahlungen angewiesen, um an Aufträge zu kommen. In den Siemens Projekten wurden diese Zahlungen ohne eindeutig nachweisbaren Zweck registriert. "Es spricht einiges dafür, dass es dabei nicht um saubere Geschäfte gegangen sei - auch wenn nicht aller Zahlungen automatische Schmiergeld sein müssten", heißt es unter Berufung auf Unternehmerkreise.

Siemens selbst schweigt zu den Spekulationen um eine deutliche Ausweitung der Schmiergeld-Affäre und verwies auf den Quartalsbericht. "Die Ermittlungsergebnisse würden in regelmäßigen Berichten ausgewiesen, der nächste sei erst am 8. November geplant, sagt Oberlik. Siemens sei jedoch an der umfassenden Aufklärung der Vorfälle und "voller" Transparenz interessiert, darauf habe das Unternehmen in den vergangenen Wochen und Monaten mehrfach hingewiesen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 13.08.07

NSN: Wie hoch ist der Anteil von Siemens am Joint Venture?
Siemens hat laut Quartalsbericht (Q2/2007) für Nokia Siemens Networks einen Verlust von 371 Mio. Euro ausgewiesen. Da NSN ein 50:50 Joint Venture ist, müsste der Gesamtverlust von NSN 742 Mio. Euro betragen.

Nokia weist aber in seinem Quartalsbericht insgesamt minus 1,266 Mrd. Euro als „operating profit“, also als Verlust aus.

Der von Siemens angegebene Verlust beträgt prozentual 371 Mio. Euro von 1.266 Mio. Euro = 29,3 Prozent. Das würde bedeuten, dass Siemens lediglich 30 Prozent der Anteile an Nokia Siemens Networks hält, Nokia jedoch 70 Prozent.

Der “Federal Antimonopoly Service of the Russian Federation” veröffentlichte auf seiner Homepage eine Pressemitteilung von Nokia vom 27.03.2007. Dort ist zu lesen:

“The newly formed Nokia Siemens Networks B.V. company (the Netherlands) will be under direct control of Nokia Corporation which will own over 50% of voting shares of the statutory capital and therefore, the above Russian economic entities will be under its control.”

Diese Angabe von Nokia gegenüber der russischen Kartellbehörde bedeutet, dass Nokia bereits vor dem Start des Joint Ventures mit Siemens vereinbart hatte, dass Nokia eine Mehrheitsbeteiligung an NSN halten wird. Dies stützt die obige Rechnung.

Weiter nimmt Siemens es stillschweigend hin, dass praktisch alle höheren Führungspositionen vom Nokia-Management besetzt werden. Auch dieses Verhalten ließe sich durch eine Minderheitsbeteiligung von Siemens erklären.

Wir haben dies zum Anlass genommen und am 3.8.2007 bei Nokia sowie am 4.8.2007 bei Siemens angefragt: „… Danach hält Nokia mehr als 50 Prozent der Anteile am Joint Venture Nokia Siemens Networks. Wie hoch ist der prozentuale Anteil genau, den Siemens am Gemeinschaftsunternehmen hält?“

Weder Siemens noch Nokia haben zu dieser Frage Stellung genommen. Wir wundern uns, dass weder Siemens noch Nokia unsere Vermutung ausgeräumt haben, es könnte sich bei dem Joint Venture um eine Mehrheitsbeteiligung von Nokia handeln.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 13.08.07

NSN: Vorzeitige Beendigung – Vertrag
Das erste, was beim Durchlesen auffällt, ist, dass es sich bei diesem Vertrag nicht um einen VB-Vertrag handelt.

Austrittsdatum, Punkt 1
„Das Arbeitsverhältnis wird auf Veranlassung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wegen dringender betrieblicher Gründe mit Ablauf des Datum enden.“

Als Datum ist der frühestmögliche Renteneintritt des Mitarbeiters einzutragen.

Abfindung, Punkt 2
„Wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie zum Zeitpunkt des Ausscheidens Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt Betrag Euro brutto.

Die Abfindungszahlungen sind mit Abschluss dieses Aufhebungsvertrages und vor Fälligkeit vererbbar. Sie können jedoch nicht abgetreten werden. Die Zahlung wird einen Monat nach dem Austritt fällig. Die Auszahlung erfolgt gemäß den jeweils gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.“


Dies verstößt ebenso wie der IA/SP trotz Bezugnahme gegen CP-Rundschreiben Nr. 69/04 und ist vor allen Dingen keine VB-Regelung. CP-Rundschreiben Nr. 69/04 sagt nämlich klar und deutlich:

„Für den Verlust des Arbeitsplatzes wird eine Abfindung als laufende monatliche Leistung im Erlebensfall zum Zeitpunkt des Ausscheidens gewährt. Im Fall des späteren Versterbens stehen die restlichen Abfindungszahlungen den Erben zu (abgezinster Einmalbetrag).

Die laufenden Abfindungsleistungen werden bis zum frühestmöglichen Einsetzen der gesetzlichen Rente gezahlt.“


Das heißt, die Abfindung wird gerade nicht als Einmalzahlung, sondern als monatliche Leistung bis zum Renteneintritt gezahlt. Das ist gerade das Wesen der VB. Dies ist auch wichtig für die steuerliche Behandlung.

Laut CP-Rundschreiben Nr. 69/04 gilt:
„Die Höhe der monatlichen Abfindung ist abhängig vom Zeitraum zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und dem frühestmöglichen Einsetzen der gesetzlichen Rente:

  AT/FK   Tarifkreis  
  Steuerkl.III Übr.Steuerkl. Steuerkl.III Übr.Steuerkl.
> 4 bis = 5 Jahre 50 % 45 % 55 % 50 %
> 3 bis = 4 Jahre 45 % 40 % 50 % 45 %
> 2 bis = 3 Jahre 40 % 35 % 40 % 35 %
Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bzw. des Zugangs der Kündigung eingetragene Steuerklasse.

Berechnungsgrundlage:
Tarifkreis: Bruttomonatsgehalt(entspr. der Berechnung des Übergangszuschusses ohne Abzug Altersversorgung)
AT/FK: 1/12 Brutto- (Ziel-)Jahreseinkommen“


Die Abfindung ist also nicht von einer Matrix-Abfindung abhängig, sondern ein prozentualer Anteil des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters. Ein Tarifmitarbeiter mit 5.000 Euro Bruttomonatsgehalt, der in Steuerklasse III ist und noch 5 Jahre bis zur Rente hat, würde beispielsweise 2.750 Euro Brutto pro Monat nach CP-Rundschreiben Nr. 69/04 zustehen.

Achtung: Was hier als VB bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit ein normaler Aufhebungsvertrag mit einer durch die Matrix-Abfindung und 250.000 Euro nach oben gedeckelten Abfindung.

Weiter folgen im VB-Vertrag Regelungen, die ebenfalls nicht zu einer VB passen. Wir haben daher an dieser Stelle aufgehört zu reviewen, da hier Themaverfehlung vorliegt. Offensichtlich haben weder Arbeitgeber noch GBR das CP-Rundschreiben gelesen, bevor sie den IA/SP abgeschlossen haben.

Da das CP-Rundschreiben Nr. 69/04 eine gültige Gesamtbetriebsvereinbarung ist, muss NSN für den Personenkreis, die die Bedingungen für eine VB erfüllen, diese entsprechend anbieten. Nur dann, wenn eine für den Mitarbeiter günstigere Regelung gefunden werden kann, kann diese dem Mitarbeiter als Option angeboten werden.

Fazit: Die Regelungen im IA/SP und im VB-Vertrag passen nicht zum CP-Rundschreiben Nr. 69/04. Der Vertrag muss vollständig überarbeitet werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Montag, 13.08.07

NSN: Übergangszuschuss nicht verschenken
Punkt 12 der Überleitungsvereinbarung Carrier vom 27.7.2006, „Übergangszuschuss“ lautet:

„Für Mitarbeiter, die vor dem 01.10.1983 bei der Siemens AG eingetreten sind und damit bei Pensionierung Anspruch auf 6 Monate Übergangszuschuss (unter Anrechnung der Firmenpension) haben, besteht die­ser Anspruch nach dem Betriebsübergang gegenüber Siemens Networks GmbH & Co. KG.“

Mitarbeiter, die einen solchen Anspruch haben, sollten darauf achten, dass sie durch die Abgeltungsklausel in den VB-, ATZ- bzw. sonstigen Aufhebungsverträgen den Anspruch auf den Übergangszuschuss nicht verschenken. Lasst euch diesen Anspruch im Vertrag schriftlich zusichern.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 12.08.07

NSN: Führungskräfte Schulung - was bedeutet das für euch?
Die so genannte kleine Schulung der Führungskräfte zum Thema Personalabbau und Trennungsgespräche ist erfolgt. Die Schulung war für untere Führungskräfte. Der psychologische Teil dauerte ca. 30 Minuten. Er beinhaltete Themen, wie "wie führt man Trennungsgespräche", "wie erreicht man, dass Mitarbeiter die Firma verlassen" und "wie geht man mit Mitarbeitern dabei um". Die restliche Zeit wurde der IA/SP erklärt, wobei die Führungskräfte nicht mehr erfuhren als ihr.

Das Fazit vorab: Sehr intensiv war die Schulung nicht. Ihr braucht keine Sorgen haben, die Führungskräfte haben keine Wundermittel an die Hand bekommen. Wenn ihr euch auf ein solches Gespräch gut vorbereitet, wisst, was ihr wollt und was ihr nicht wollt, ggf. Fragen vorbereitet habt, den Inhalt des IA/SP (man kann auch Unterlagen in ein solches Gespräch mitnehmen) und eure Rechte kennt, dann kann ein solches Gespräch für euch relativ stressfrei ablaufen.

Personalabteilung spricht sich gegen Mobbing aus
Das Positive an der Schulung der Führungskräfte war, dass die Personalabteilung euren Chefs gesagt hat: Der Mitarbeiter darf nicht gemobbt werden. Den Vorgesetzten wurde nahe gelegt, respektvoll mit dem Mitarbeiter umzugehen Ein Nein des Mitarbeiters zu den freiwilligen Maßnahmen ist zu akzeptieren. Allerdings so räumte die PA ein, soll und darf der Chef nochmals nachfragen.

Also: wer sich überhaupt nicht für die Angebote interessiert, ist gut beraten, klar und deutlich "Nein" zu sagen. Wer sich interessiert, sollte möglichst präzise Fragen stellen, um für sich selbst den psychischen Stress zu mindern. Der Chef sollte zwar das Gefühl bekommen, dass euch das Angebot interessiert, wenn eure persönlichen Bedingungen, die ja über den IA/SP hinausgehen, stimmen, aber er sollte nicht das Gefühl bekommen, dass er euch unter Druck setzen kann und ihr manipulierbar seid und man euch eventuell das Modell "beE 2007" oder "Aufheb 2007" doch noch andrehen kann.

Eine klare Haltung eurerseits bewirkt meist auch eine klare Haltung eures Chefs. Die Personalabteilung sprach von einem schmalen Grad zwischen Überzeugungsarbeit und Mobbing. Also sorgt mit eigener souveräner Haltung, Mut zum sicheren Auftreten und guter Vorbereitung dafür, dass das Gespräch auf der Seite "Überzeugungsarbeit" bleibt.

Psychologischer Trick Nr. 1: "Es gibt keine Alternative"
Dieser Trick versucht dem Mitarbeiter zu suggerieren, dass nur der von NSN gewünschte Weg "der Mitarbeiter soll die Firma verlassen" realistisch ist. Dem Mitarbeiter, so der Trick, darf niemals Hoffnung gemacht werden. Die Entscheidung ist gefallen und wird nicht rückgängig gemacht. Alle anderen Alternativen werden negiert. Ziel ist es, den Mitarbeiter zunächst so zu umnebeln, dass er selbst glaubt in einer ausweglosen Situation zu sein. Der Chef bietet dann die Lösung an, die da heißt: beE oder Aufhebungsvertrag.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Vorgesetzte nach Vorstellung der Personalabteilung mit der Botschaft "ich will mich von Dir trennen", "es gibt keine Alternative für dich" arbeiten. Dies muss - so die Personalabteilung weiter - immer wieder klar formuliert werden und unmissverständlich sein. Der Vorgesetzte soll quasi wie ein Papagei stets das Gleiche wiederholen, unabhängig davon wie die Realität um ihn herum aussieht. Man setzt bei dieser Methode darauf, dass durch diese ständigen Wiederholungen, dem Betroffenen die eigenen Alternativen immer abwegiger erscheinen und ihm schließlich die (scheinbare) Aussichtslosigkeit seiner Situation klar wird.

Die Personalabteilung übersieht dabei aber, dass diese Methode nur funktioniert, wenn der Betroffene isoliert ist, also von außen keine andere Information erhält. Nur wenn dies der Fall wäre, gelänge es der "Autorität Chef" zu verwirren und zu suggerieren, dass das Verlassen der Firma der einzige Weg ist. Bedauerlicherweise für die Personalabteilung gibt es die NCI-Homepage.

Wundert euch daher nicht, wenn euer Chef, der ansonsten durchaus Argumenten zugänglich ist, bei seiner Behauptung bleibt, dass es keine Alternative für euch gibt. Ihr könnt, wenn ihr wollt, aber ihr müsst nicht, ihm die Alternativen aufzählen. Eine Alternative wäre beispielsweise "bleiben", weil ihr entweder grundsätzlich Kündigungsschutz (Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz) oder Kündigungsschutz bis 30.09.2009 habt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass euer Chef trotzdem bei der Erklärung, es gäbe keine Alternative, bleibt.

Ihr könnt, wenn ihr wollt, aber ihr müsst nicht, erklären, dass ihr einen Arbeitsvertrag mit NSN und nicht mit dem momentan spezifischen Arbeitsplatz habt. Aus dem Arbeitsvertrag resultiert, dass es das Problem von NSN ist, wenn eure momentane Arbeit durch Verlagerung oder Portfoliobereinigung weggefallen ist. Euer Chef kann diesen Zusammenhang in §§ 611, 615 BGB nachlesen.

Psychologischer Trick Nr. 2: "wir alle können nichts dafür"
Als weiteres wirksames Mittel der Gesprächsführung wird den Vorgesetzten empfohlen, immer wieder zu betonen, dass "wir alle nichts dafür können, dass Stellen abgebaut werden müssen.". Dieses Argument soll in mehrfacher Hinsicht psychologisch wirken. Einmal, hat man das Gefühl es stimmt und ist geneigt, dem Chef Recht zu geben. Damit hat man ihm psychologisch gesehen quasi den Faden in die Hand gegeben, an dem er nun ziehen wird.

Weiter wird mit diesem Scheinargument der Stellenabbau als eine Art Naturereignis dargestellt, für das die Götter, aber kein Normalsterblicher, verantwortlich sind, also auch er nicht als Chef. Dies soll das erste Argument "Es gibt keine Alternative" verstärken. Man könnte nun erwähnen, dass nicht die Götter, sondern die Unternehmensleitung für den Stellenabbau verantwortlich ist. Als Kompromiss könnte man sich mit dem Vorgesetzten höflichkeitshalber darauf einigen, dass die Unternehmensleitung glaubt, den Göttern gleich zu handeln. Aber das muss man natürlich nicht diskutieren.

Der zweite psychologische Effekt, den dieses Argument - überzeugend vorgetragen - auslösen soll, ist das Gefühl: "Wir sitzen alle in einem Boot und ich kann schließlich auch nichts dafür, dass du gehen musst." Man kann, wenn man will, aber man muss nicht, sagen, dass ein kleiner, aber feiner Unterschied für die Insassen des Bootes besteht. Man selbst ist derjenige, der auserwählt wurde, auf Hoher See freiwillig ins Meer zu springen. Man müsse, so könnte man fortfahren, Verständnis dafür haben, dass man nicht freiwillig ins Wasser springen möchte. Die angegebene Wahrscheinlichkeit, dass man keinem Haifisch begegnet, genüge nicht als Sicherheit.

Ein schlagfertiger Chef antwortet nun (ab und zu muss auch mal ein Tipp für einen Vorgesetzten dabei sein), "aber wenn Sie nicht von Bord gehen, gehen wir alle unter." Na, wirkt das Argument? Sind Sie unter moralischen Druck geraten? Wenn ja, sollten Sie wissen, dass man das im Rahmen der psychologischen Gesprächsführung "moralische Erpressung" nennt. Antworten Sie doch einfach, aber bitte sehr höflich: "Eine Alternative, zugegeben hypothetisch, wäre auch, dass beispielsweise Sie über Bord springen." Erwarten Sie aber nun nicht zu viel Solidarität. Ihr Vorgesetzter wird das genauso wenig wollen wie Sie. Na, vielleicht sollte man das doch besser nicht sagen. Abgesehen davon, was haben Sie davon, wenn das Boot NSN nicht untergeht, Sie aber ertrunken sind?

Psychologischer Trick Nr. 3: "Gründe finden"
Der nächste Trick, den die Personalabteilung empfiehlt, bewegt sich auf einer scheinbaren Sachebene. Der Vorgesetzte soll dem Mitarbeiter Gründe nennen, warum er ausgewählt wurde. Als Beispiel nannte die Personalabteilung: "Ihr Englisch ist nicht gut genug".

Hier sollte man nicht in die Falle tappen und beginnen sich zu rechtfertigen. Man geht am besten gar nicht auf das Argument ein, sondern antwortet quasi eine Ebene höher:
"Aufgrund der Synergieeffekte, die durch das Joint Venture zwischen Nokia und Siemens entstanden sind, sind Verlagerungen der Arbeit in Billiglohnländer und eine Portfoliobereinigung erfolgt. Dies aber ist nicht mein Problem, sondern das von NSN. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit NSN, nach dem mir eine neue Aufgabe zusteht, wenn die alte entfallen ist."

Ist der Chef jedoch hartnäckig und bleibt bei der Auflistung der Defizite, sage man ihm, dass es einen überrascht, dass er erst jetzt mit diesen Defiziten kommt, aber über Weiterbildungsmaßnahmen kann man immer reden. Anspruch darauf, hätte man ohnehin.

Das Recht des Mitarbeiters auf einen Betriebsrat seines Vertrauens
Die Personalabteilung erkennt an, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, einen Betriebsrat seines Vertrauens hinzuzuziehen. Allerdings fügte sie hinzu, dass dies durchaus hilfreich sein kann. Nun, wir sind sicher, nicht jedes Betriebsrat-Mitglied ist im Sinne der Personalabteilung hilfreich, offensichtlich muss es aber einige geben. Wir empfehlen daher, schaut euch den Betriebsrat, den ihr mitnehmen wollt, vorher gut an. Bereitet mit ihm zusammen das Personalgespräch vor. Dem Betriebsrat selbst sollte klar sein, dass er hier nicht als Vermittler oder Schlichter auftritt, sondern als "Anwalt" (nicht im rechtlichen Sinne) des Arbeitnehmers.

Verweigert also ein Vorgesetzter, die Hinzuziehung eines Betriebsrats, weißt auf das Betriebsverfassungsgesetz hin und auf die Aussage der Personalabteilung in dieser Vorgesetztenschulung.

Kein psychologischer Trick: Sachgespräch
Nachdem die Psychologie durchgespielt wurde, könnte es zu einem Sachgespräch kommen. Allerdings wird die Führungskraft euch den IA/SP nicht erklären. Dies gehört laut Schulung nicht zu ihren Aufgaben. Auch wird sie euch keine finanziellen Angebote machen, dies macht die Personalabteilung. Eure Führungskraft ist aber aufgefordert euch zu unterstützen, um Fragen mit der Personalabteilung zu klären.

Allerdings wird der Vorgesetzte sagen, dass es auf jeden Fall eine beE geben wird, auch dann, wenn die Agentur für Arbeit "nein" sagt. Dies mag sein, aber wissen tun wir es erst sicher, wenn die beE rechtsverbindlich von NSN zugesagt wird.

Heute enthält sowohl der IA/SP als auch der beE-Vertrag einen Vorbehalt. Im beE-Vertrag steht unter Punkt 21: "Dieser Aufhebungsvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass NSN eine beE einrichten wird. Sollte keine beE zustande kommen, so werden die Parteien den Vertrag neu verhandeln". Rechtlich gilt, was im Vertrag steht, nicht was euer Chef irgendwann einmal gesagt hat. Daher wartet mit Eurer Entscheidung, wenn ihr in die beE wollt, bis die Lage hier geklärt ist. Dies könnt ihr auch eurem Vorgesetzten antworten, falls ihr euch für die beE interessiert. Innerlich wird er es verstehen, auch wenn er euch gegenüber sein Argument wohl wiederholen wird.

Lob an Euch
Die Personalabteilung hat erkannt, dass die Mitarbeiter heute ihre Rechte kennen. Dass dies so ist, freut uns natürlich besonders und an Euch sei einmal eine große Anerkennung ausgesprochen, dass ihr bereit seid, eure Rechte zu verstehen, anzuwenden und durchzusetzen.

Dieses Verständnis der Rechte hat dazu geführt, dass die Personalabteilung von der Methode "Arbeitsentzug" aus Siemens-Zeiten als Zermürbungsmittel nicht mehr so überzeugt ist. Sie fürchtet in diesem Fall Klagen auf vertragsgemäße Beschäftigung und teilte dies den unteren Führungskräften mit. Ihr seht also deutlich: seine Rechte zu kennen lohnt sich und wenn dies viele tun, bewirkt dies eine kollektive Veränderung im Umgang miteinander.

Psychologische Schulung: Phasenmodell
Ansonsten schulte die Personalabteilung das klassische psychologische Phasenmodell, das ein Mitarbeiter durchläuft, wenn sein Arbeitsplatz bedroht ist: Schock, Nicht wahrhaben wollen, Aggression, Niedergeschlagenheit, Trauer und schließlich berufliche Neuorientierung.

Dieses Modell stimmt, aber nur solange wie der Mitarbeiter isoliert und unwissend bleibt. Erhält er Informationen, setzt sich - zusammen mit Familie und Kollegen - mit der Situation auseinander, dann ändert sich das psychologische Phasenmodell wie folgt: Schock, Nicht wahrhaben wollen, mit Kollegen sprechen, erfahren, dass es anderen ähnlich geht, Lesen der NCI-Homepage, Zugang zu Information und Kenntnis der Handlungsmöglichkeiten, Umsetzung der ungerichteten Energie, die sich in Depression und Aggression äußerte, in gerichtete Energie, die es ermöglicht unter den vorhandenen Optionen zu einer persönlich richtigen Entscheidung zu finden.

Gespräche untereinander
Die Personalabteilung hat den Führungskräften nahe gelegt, das Gespräch der Kollegen untereinander zu fördern. Nutzt dies, aber setzt euch konstruktiv mit der Situation auseinander. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Angst vor eine möglichen Insolvenz à la BenQ erwähnt: Würdet Ihr in Hoher See aus einem Rettungsboot springen, nur weil dieses vielleicht irgendwann in einem Orkan untergehen könnte? Wir sind sicher, ihr würdet solange im Boot bleiben, bis ihr ein rettendes Ufer erreicht habt oder ein größeres Schiff euch aufgenommen hat. Wenn das Rettungsboot trotz allem Bemühen untergeht, würdet ihr dies als Schicksal bezeichnen.

Also führt Gespräche, aber nicht darüber, wie ihr am besten untergeht, sondern darüber, wie man navigieren muss, um ein rettendes Ufer zu erreichen.

Ein Hinweis für Führungskräfte
In der Schulung wurde Ihnen gesagt: "Sie sind alle freiwillig Führungskraft geworden". Das stimmt. Aber das ist noch lange kein Argument dafür, Sie dafür verantwortlich zu machen, wenn sie das Unmögliche nicht schaffen, wenn Sie also die Abbauzahlen in ihrer Dienststelle/Abteilung nicht erreichen. Auch dieser Satz ist unter "moralische Erpressung" einzuordnen, die diesmal gegen Sie und nicht gegen Ihre Mitarbeiter gerichtet ist.

Seien Sie sich bewusst, dass dieser Stellenabbau der Quadratur des Kreises gleicht. Ein Unterfangen, das bis heute nicht so recht gelungen ist. Sie sind nicht Schuld, wenn es mit diesem Personalabbau nicht klappt. Auch die Firma wird nicht untergehen, nur weil dieser Personalabbau nicht durchführbar ist. Wenn die Firma untergeht, sind Unflexibilität und Managementfehler im oberen Management dafür verantwortlich. Lassen Sie sich kein schlechtes Gewissen einreden, lassen Sie sich nicht zu Handlungen hinreißen, die ihrer Überzeugung widersprechen.

Falls Sie jedoch zu den Knallharten zählen, machen Sie sich klar, Mobbing ist eine Straftat. Die Firma hat sich in dieser Veranstaltung offen dagegen ausgesprochen und wird Sie im Falle eines Mobbingprozesses nicht schützen. Sie werden zur Verantwortung gezogen, nicht NSN.

Allen anderen Führungskräften sei geraten: Das Beste ist, sie reden ganz normal mit Ihrem Mitarbeiter und akzeptieren seine Haltung.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 12.08.07

NSN: beE-Vertrag - Vertragstext
Wir haben den NSN-beE-Vertrag ("Aufhebungsvereinbarung mit Wechsel in eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)") durchgesehen und ein paar Anmerkungen dazu gemacht. Die Personalabteilung bitten wir die in diesem Vertrag enthaltenen Widersprüche zu korrigieren.

Austrittszeitpunkt, einleitender Satz
Auch beim beE-Vertrag handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag mit festem Austrittsdatum: "wie mit Ihnen im Vorfeld besprochen werden Sie wegen dringender betrieblicher Gründe unter nachfolgenden Bedingungen zum 31.10.2007 aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG ausscheiden"

Achtung: Der Austrittstermin aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG erfolgt nach dem Wortlaut des einleitenden Satzes am 31.10.2007, auch wenn man erst zum 1.4.2008 in die beE wechselt. Was wiederum bedeuten würde, dass man in diesem Fall für die 5 Monate dazwischen keinen Arbeitsverhältnis mit NSN mehr hätte und damit auch keinen Anspruch mehr auf Gehalt.

Dieser Punkt widerspricht dem IA/SP. Hier ist unter Punkt 4.2 festgelegt, dass das Arbeitsverhältnis mit Austritt aus der beE, spätestens jedoch am 31.10.2009 endet.

Anmerkung zu Punkt 2
"Ihr Arbeitsverhältnis mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG endet zum 31.10.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Dieser Austrittszeitpunkt steht im Widerspruch zum einleitenden Satz, entspricht aber dem IA/SP.

Transferkurzarbeitergeld, Punkt 3
"In der beE wird Transfer-Kurzarbeitergeld beantragt."
Hier wäre erwähnenswert, dass nicht der Mitarbeiter das Transferkurzarbeitergeld beantragt, sondern die beE. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt dann aus.

Pflichten des Mitarbeiters, Punkt 4
Man verpflichtet sich laut Vertrag, "den Anweisungen des beE-Teams Folge zu leisten".
Da stellt sich sofort die Frage, was sind das für Anweisungen? Nach dem Wortlaut müsste der Mitarbeiter zum Friseur gehen, einen Anzug anziehen, wenn das beE-Team die entsprechende Anweisung erteilt (nicht lachen, diese Anweisungen wurden tatsächlich schon erteilt). Ist ja manchmal nicht verkehrt, aber in einer solchen Allgemeinheit sollte man niemanden über sein Leben bestimmen lassen.

Eine Pflicht des Mitarbeiters ist unter anderem die "Kontinuierliche Bewerbung auf dem internen und externen Arbeitsmarkt"
Was heißt kontinuierliche Bewerbung? Einmal in der Woche, 10 Bewerbungen, 5 Bewerbungen? Das legen die beE-Betreuer sehr unterschiedlich aus. Manche handhaben die Bewerbungspflicht durchaus vernünftig und akzeptieren, dass der Mitarbeiter sich nur auf für ihn geeignete Stelle bewirbt. Andere verlangen Massenbewerbungen, auch wenn von vorneherein klar ist, dass der Mitarbeiter auf die entsprechende Stelle überhaupt nicht passt. Dieser Druckaufbau erhöht sich, je länger man in der beE ist.

Eine Vermittlung aus der beE nach intern ist laut §216a III SGB 3 ausgeschlossen: "Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme dazu dient, den Arbeitnehmer auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb oder in einem anderen Betrieb des gleichen Unternehmens oder, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, in einem Betrieb eines anderen Konzernunternehmens des Konzerns vorzubereiten."

Abfindung, Punkt 6a
"Einer Abfindung gemäß 4.3.1 der Vereinbarung mit dem GBR vom 12.07.2007 in Höhe von Betrag Euro (brutto)."
Für die Berechnung der Matrix-Abfindung gilt der im IA/SP festgelegte Stichtag 1.8.2007 unabhängig davon, wann der tatsächliche Eintrittstermin in die beE ist. Wenn also jemand erst am 1.4.2008 in die beE wechselt und zwischenzeitlich Geburtstag hatte, geht das einschließlich der zusätzlichen Monate, die bis zum Eintritt vergangen sind, nicht in die Abfindung mit ein. Analoges gilt für einen Eintritt zum 1.11.2007.

Ausgleichszahlungen, Punkt 6b
Für Tarifmitarbeiter: "Die Auszahlung der Jahreszahlung erfolgt nach den Regelungen des geltenden ZP-Rundschreibens"
Gemeint sein dürfte hier, wie im IA/SP unter Punkt 4.3.11.3. angegeben, das ZP-Rundschreiben Nr. 33/96. Die Mitarbeiter sollten sich das Rundschreiben aushändigen lassen, falls sie es im Siemens-Intranet auf den Seiten von CP (Corporate Personell) nicht finden. Im NSN-Intranet sind solche Rundschreiben leider nicht zugänglich.

Für ATs: "Die Auszahlung der Jahreszahlung im ÜT-Kreis erfolgt an die anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des CP-Rundschreibens Nr. 58/06"
ATs haben hier den Vorteil, dass sie wenigstens die Nummer des Rundschreibens genannt bekommen. ATs sollten sich dieses Rundschreiben aushändigen lassen, falls sie es im Siemens-Intranet auf den Seiten von CP nicht finden.

Für Mitarbeiter, die unter den ETV RD fallen: "Die Auszahlung der leistungs- und ergebnisbezogenen Erfolgsbeteiligung erfolgt an die Arbeitnehmer, die unter die Geltung des § 1 der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom 28.09.1998 / 29.05.2001 / 09.12.2002 / 23.01.2006 (TV Sonder) fallen, während der Beschäftigung in der beE unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100%."
Auch den ETV (TV Sonder) kann man (das ist aber etwas schwieriger) auf den Seiten von CP finden. Aber vermutlich habt ihr ihn bereits vorliegen.

Nebenbeschäftigung, Punkt 9
"Sowohl die Aufnahme als auch die Fortführung einer bezahlten Nebentätigkeit bedarf der vorherigen Zustimmung durch die beE. Die Einkünfte daraus sind der beE jeweils am Monatsende mitzuteilen. Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG behält sich vor, Einkünfte aus einer neu aufgenommenen Nebentätigkeit gegebenenfalls auf das beE-Einkommen anzurechnen, soweit sie die Kürzung von Transferkurzarbeitergeld nach sich zieht."
Die Einkünfte aus einer fortgeführten Nebentätigkeit werden von der Agentur für Arbeit nicht auf das Transferkurzarbeitergeld angerechnet. Hier würde ich erwarten, dass die Firma erklärt, dass sie solche Einkünfte grundsätzlich nicht auf den Aufstockungsbetrag, bzw. nach einem Jahr, wenn das Transferkurzarbeitergeld nicht mehr gezahlt wird, auf das beE-Gehalt anrechnet. Im Fall einer fortgeführten Tätigkeit ist nicht einzusehen, warum der Mitarbeiter Einkünfte daraus der beE mitteilen soll.

Rückzahlung der Abfindung, Punkt 13
Laut Punkt 13 des beE-Vertrages "… müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß Ziffer 6 a und Ziffer 7 anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zurückzahlen."
Auch hier gilt: Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern und auch nicht zum Nokia-Konzern. Es ist daher nicht einzusehen, warum man die Abfindung anteilig zurückzahlen muss, wenn man zu einer der Konzernmütter wechselt. Merkwürdig ist, dass die "Muttergesellschaften der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG" im Gegensatz zum IA/SP nicht namentlich benannt werden. Die Muttergesellschaften sollten namentlich aufgezählt werden, damit der Mitarbeiter weiß, in welchen Fällen er die Abfindung zurückzahlen muss. Ansonsten herrscht Rechtsunsicherheit, wenn beispielsweise Siemens seine Anteile an einen Dritten verkauft.

Der Satz "Sie sind verpflichtet, die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Monats anzuzeigen" verstößt in dieser Allgemeinheit gegen die guten Sitten. Die Verpflichtung ist zumindest einzuschränken auf die Arbeitsaufnahme bei den im vorstehenden Absatz genannten Firmen.

Zeugnis, Punkt 14
"Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wird Ihnen auf Wunsch ein qualifiziertes Zwischenzeugnis ausstellen. Beim Ausscheiden erhalten Sie ein Abschlusszeugnis. Dieses wird entsprechend dem Zwischenzeugnis formuliert, mit dem Enddatum des Arbeitsverhältnisses versehen und von der Betriebsleitung der beE unterschrieben."
Wenn der Mitarbeiter tatsächlich zum 31.10.2007, wie im ersten Absatz des beE-Vertrages angegeben aus NSN ausscheidet, muss NSN ein Abschlusszeugnis zu diesem Termin ausstellen. Das Datum im ersten Absatz ist offensichtlich falsch, aber bitte keinen Vertrag unterschreiben, der dieses Austrittsdatum enthält.

Die beE ist kein Betrieb, da ihm unter anderem der Betriebszweck fehlt. Sie hat daher keine Betriebsleitung, sondern einen Beirat. Dessen Aufgaben umfassen die Prüfung von Berichten über die Mittelverwendung, Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlungsbemühungen, sowie die Entscheidung über die Verwendung erwirtschafteter Mittel. Keine Aufgabe des Beirates ist die Ausstellung von Abschlusszeugnissen. Daher muss irgendjemand gefunden werden, der beim Ausscheiden aus der beE eine entsprechende Unterschriftsberechtigung hat. Die beE selber kann das nicht sein.

Versorgungsanwartschaft
"Soweit Sie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis zu Ihrem Ausscheiden eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft (gesetzliche Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung) erworben haben, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Bestätigung."
Der Mitarbeiter sollte darauf bestehen, diese Bestätigung vor Unterzeichnung des beE-Vertrages ausgehändigt zu bekommen.

Fehlende Unterschrift der Firma?
Auch bei diesem Vertrag ist nur die Unterschrift des Mitarbeiters vorgesehen. Es geht nicht daraus hervor, welche zur Unterschrift berechtigte Person von Firmenseite aus unterschreibt. Enthält der Aufhebungsvertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters, dann wird er nicht wirksam. NSN muss unverzüglich unterschreiben, ansonsten ist der Mitarbeiter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, weil er nicht zustande gekommen ist (§ 146 BGB (Erlöschen des Antrages) i.V.m. § 147 BGB (Annahmefrist): "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. … Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.").
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 11.08.07

NSN: Aufhebungsvertrag - Vertragstext
Wir haben den NSN-Aufhebungsvertrag (ohne Eintritt in die beE) durchgesehen und ein paar Anmerkungen dazu gemacht. Die Personalabteilung bitten wir die in diesem Vertrag enthaltenen Fehler zu korrigieren.

Den beE-Vertrag werden wir demnächst kommentieren.

Anmerkung zum einleitenden Satz
"wie mit Ihnen im Vorfeld besprochen werden Sie wegen dringender betrieblicher Gründe unter nachfolgenden Bedingungen zum 31.10.2007 aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG ausscheiden"
Ein Ausscheiden zum 31.10.2007 ohne Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist bedeutet, dass der Mitarbeiter eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt. Er bekommt folglich drei Monate weniger Arbeitslosengeld. Zum Ausgleich bekommt der Mitarbeiter das 1,5 fache des Bruttomonatsentgeldes pro Monat der Kündigungsfrist. Ab einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ist der Kündigungsfristausgleich höher als der Verlust beim Arbeitslosengeld, allerdings muss man beachten, dass man während der Sperre die Krankenversicherung selbst zahlen muss.

Anmerkung zu Ziffer 2:
Für den Kündigungsfristausgleich gilt laut Aufhebungsvertrag: "Diese Zahlung wird mit Ausscheiden aus der beE fällig"
Da man aber gar nicht in die beE wechselt, hat man nach dem Wortlaut keinen Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich. Wir bitten die Personalabteilung, diesen offensichtlichen Fehler zu korrigieren.

"Ggf. Einem Schwerbehindertenzuschlag in Höhe von Betrag Euro (brutto)."
Der Zusatz "Ggf." ist zu streichen, da er nicht eindeutig ist. Bei Mitarbeitern, für die dies nicht zutrifft, sind 0,00 Euro einzutragen. Gleiches gilt für Betriebsrentenzuschlag und Kinderzuschlag

Anmerkung zu Ziffer 4:
Laut Ziffer 4 des Aufhebungsvertrag "… müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß Ziffer 6 a und Ziffer 7 anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses zurückzahlen."
Hier bezieht sich die Personalabteilung auf die Ziffern 6a und 7 des beE-Vertrages, der aber nicht Bestandteil des Aufhebungsvertrages ist. Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern und auch nicht zum Nokia-Konzern. Es ist daher nicht einzusehen, warum man die Abfindung anteilig zurückzahlen muss, wenn man zu einer der Konzernmütter wechselt.

Der Satz "Sie sind verpflichtet, die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses innerhalb eines Monats anzuzeigen" verstößt in dieser Allgemeinheit gegen die guten Sitten. Die Verpflichtung ist zumindest einzuschränken auf die Arbeitsaufnahmen bei den im vorstehenden Absatz genannten Firmen.

Anmerkung zu Ziffer 6:
"Auf die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit und deren Folgen sowie ein mögliches Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ggf.: und auf einen möglichen Verlust der Versorgungsanwartschaft) wurden Sie hingewiesen."
Der Mitarbeiter sollte darauf achten, dass er diese Hinweise für seinen individuellen Fall tatsächlich erhält.

"Falls der Mitarbeiter privat krankenversichert ist: Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag sich auf Ihre private Krankenversicherung auswirken kann und Sie möglicherweise in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen."
Liebe Personalabteilung. Hier spricht wieder euer Erklärbär. Dies gilt nur für die beE, nicht jedoch für den Aufhebungsvertrag. Ein Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag unterschreibt kann selbstverständlich privat krankenversichert bleiben, auch wenn er Arbeitslosengeld beansprucht. Dies ist lediglich bei der Agentur für Arbeit anzugeben.

Anmerkung zu Ziffer 8:
"Soweit Sie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis zu Ihrem Ausscheiden eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft (gesetzliche Unverfallbarkeit der betrieblichen Altersversorgung) erworben haben, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Bestätigung."
Der Mitarbeiter sollte darauf bestehen, diese Bestätigung vor Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages ausgehändigt zu bekommen.

Fehlende Unterschrift der Firma?
Es ist unter diesem Vertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters vorgesehen. Es geht nicht daraus hervor, welche zur Unterschrift berechtigte Person von Firmenseite aus unterschreibt. Enthält der Aufhebungsvertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters, dann wird er nicht wirksam. NSN muss unverzüglich unterschreiben, ansonsten ist der Mitarbeiter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, weil er nicht zustande gekommen ist (§ 146 BGB (Erlöschen des Antrages) i.V.m. § 147 BGB (Annahmefrist): "Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. … Dies gilt auch von einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu Person gemachten Antrag. Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.").
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

Enterprise: Siemens schließt Joint Venture nicht aus
Siemens bemüht sich weiter intensiv, einen Käufer oder Partner für Enterprise zu finden. Siemens schließt ein Joint Venture für Enterprise Communications nicht aus, allerdings käme ein dauerhaftes Joint Venture nicht in Frage, sagte der Finanzvorstand Joe Kaeser der Wirtschaftszeitung "EURO am Sonntag". Nach wie vor, so Kaeser, wolle Siemens durch den Verkauf oder eine Partnerschaft, "eine starke Nummer zwei im Markt gestalten". Kaeser äußerte sich jedoch nicht über konkrete Verhandlungen.

Experten halten erneute Gespräche mit Avaya für nicht ausgeschlossen. Die Gespräche mit Avaya waren bereits einmal gescheitert. Der TK-Ausrüster Avaya wurde inzwischen für 8,2 Mrd. Dollar an Silver Lake und TPG Capital verkauft. Analysten schätzen Avaya mit seinen rd. 20.000 Mitarbeitern in den USA als zu klein ein, um am Weltmarkt überleben zu können. Auch Gespräche mit dem französisch-amerikanischen Unternehmen Alcatel-Lucent sind nicht ausgeschlossen.

Capital schrieb am 28.9.2006 über Siemens Enterprise:
"Nun stellt sich die Frage, welcher Investor überhaupt bereit ist, das schwierige Geschäft zu übernehmen. Enterprise Networks leidet unter Umsatzrückgang, einen Verlust von Marktanteilen und fehlenden Produkten. Um den Unternehmensbereich, der gegen Konkurrenten wie Cisco, Alcatel oder Avaya bestehen muss, auf Dauer abzusichern, sind laut einer internen Einschätzung des Vorstands mehr als eine Milliarde Euro erforderlich."

In einem Interview mit der Börsen-Zeitung deutet CFO Joe Kaeser an, Siemens werde sich wohl im Rahmen des Programms "Fit for 2010" von weiteren Konzern-Töchtern trennen. Es ist nicht auszuschließen, dass Siemens auch in Nokia Siemens Networks kein dauerhaftes Joint Venture sieht.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

NSN: Noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalabbau in Deutschland
Der Betriebsrat Mch H berichtete am 8.8.2007 auf seiner Homepage:
"Der Wirtschaftsausschuss des GBR der NSN in Deutschland wurde gestern informiert, dass die weiter geplanten Einsparungen keinen weiteren Personalabbau in Deutschland zur Folge haben. Entsprechende Zeitungsberichte würden auf Missverständnissen und Fehlinterpretationen beruhen."

Diese Aussage ist falsch. Auf Nachfrage erklärte die Firma, es wird noch untersucht, wie die 500 Mio. Euro zusätzlich eingespart werden können. Insbesondere habe es noch keine Entscheidung für einen weiteren Personalabbau über die 2.290 Mitarbeiter hinaus gegeben. Es wurde aber auch noch keine Entscheidung dagegen gefällt.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

Siemens: Neue Durchsuchungen
In der Siemens-Schmiergeldaffäre wurden am Mittwoch und Donnerstag erneut Büros in Erlangen, Offenbach und Karlsruhe durchsucht, berichtete die Siemens AG heute in einem US-Börsenbericht. Dabei habe es sich um Standorte des Bereichs Power Generation gehandelt.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt bereits seit Jahren wegen des Verdachts, dass Siemens-Mitarbeiter einen Projektmanager der Europäischen Agentur für den Wiederaufbau in Belgrad bestochen haben.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

Siemens: Ex-CCO Albrecht Schäfer gekündigt
Siemens hat dem ehemaligen Chief Compliance Officer Albrecht Schäfer ordentlich gekündigt. Der Aufsichtsrat wirft Schäfer vor, dem Prüfungsausschuss wesentliche Hinweise auf systematische Bestechungsdelikte vorenthalten zu haben. Die US-Kanzlei Debevoise & Plimpton hatte daher am 25.4.2007 vorgeschlagen, Schäfer fristlos zu kündigen. Der Vorstand hielt dem damals entgegen, die Vorwürfe gegen Schäfer seien widerlegbar. Es gebe keine Bestrebungen, sich von Schäfer zu trennen.

Siemens erklärte, Schäfer sei nach der Kündigung mit sofortiger Wirkung von seinen Aufgaben freigestellt worden. Zu Hintergründen und weiteren Details wollte sich ein Siemens-Sprecher jedoch nicht äußern.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

Siemens: Neue Jobs überwiegend im Ausland
Die gute Nachricht zuerst: Siemens will nach Angaben eines Unternehmenssprechers bis zum Ende des laufenden Geschäftsjahres im September rund 10.000 neue Stellen geschaffen haben. Die schlechte Nachricht für Arbeitnehmer in Deutschland: Fast alle Arbeitsplätze entstehen dabei außerhalb Deutschlands. In Deutschland wurden in diesem Geschäftsjahr bisher lediglich 300 Neueinstellungen getätigt.

Konzernweit sind in den fortgeführten Geschäftsbereichen damit 445.000 Beschäftigte für den Konzern tätig. 145.000 von ihnen arbeiten in Deutschland.

Den Neueinstellungen stehen in einigen Segmenten aber auch Massenentlassungen entgegen. So werden durch die Fusion der Netzwerksparten von Siemens und Nokia 2.290 Arbeitsplätze vernichtet. In dieser Woche kündigte Siemens außerdem an, dass 600 der 5.500 Arbeitsplätze bei Enterprise abgebaut werden sollen.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07

Siemens: Änderung der Prognosepolitik nach Kurssturz
Siemens will nach einem Kurssturz von zeitweise über 110 Euro auf inzwischen nur noch gut 92 Euro aufgrund der Veröffentlichung seiner jüngsten Quartalszahlen seine Prognosen verbessern. „Siemens muss präziser werden in seinen Prognosen“, sagte Finanzvorstand Joe Käser der „Börsen-Zeitung“. "Künftig wird es eine Prognose für das gesamte Geschäftsjahr geben, die im Verlauf der einzelnen Quartale verfeinert und im Markt erläutert wird", so Käser weiter. Mit der Einführung ist zum nächsten Geschäftsjahr zu rechnen.
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 07.08.07

Enterprise: Kommt ein Ergänzungstarifvertrag für Enterprise?
Wie der Gesamtbetriebsrat von Enterprise in einer Mitarbeiterinformation bekannt gab, hat die Geschäftsführung von Enterprise "... angekündigt, über den Personalabbau hinaus zusätzlich die Anpassungen der tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen - wie sie sagt - an die ‚marktüblichen Standards' anzugehen. Zu diesem Zweck will sie nach eigener Aussage Gespräche mit der IG Metall führen."

Siemens möchte also zusätzlich zum Stellenabbau Einschnitte bei Gehältern und eine Anhebung der Arbeitszeit vornehmen. Als Vorlage könnte beispielsweise der Ergänzungstarifvertrag von Fujitsu Siemens dienen. Bereits im Februar 2007 gab es Hinweise, dass dieser Ergänzungstarifvertrag Pilotfunktion für andere Siemens-Konzernunternehmen haben könnte.

Die FSC-Vereinbarungen sehen sowohl für den Tarifkreis als auch für außertarifliche Mitarbeiter (AT) eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Prozent oder bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit eine entsprechende Gehaltsreduzierung um 9,1 Prozent vor. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit für einen Vollzeit-Tarifmitarbeiter von 35h auf 38,5h, für einen AT von 40h auf 44h, also auf einen 9h Arbeitstag angehoben wird. Die ATs sollen darüber hinaus auf drei Urlaubstage verzichten.

Stellenabbau und Ergänzungstarifvertrag, der eine Kosteneinsparung von 9 bis 10 Prozent bewirkt, würden ein besonderes Zuckerl für einen potenziellen Käufer darstellen. Unter Umständen gelingt es Siemens so, Enterprise bis Ende dieses Geschäftsjahres zu verkaufen, insbesondere da Siemens den Wert des Unternehmens um 355 Mio. abgesenkt hat. Peter Löscher kann sich dann als geschickter Unternehmenslenker feiern lassen, wie einst Klaus Kleinfeld, zu dessen Gesichtswahrung Siemens Com in das Joint Venture mit Nokia überführt wurde. Was aus den Mitarbeitern wird? Das interessiert in den Vorstandsetagen niemanden. Die IG Metall sollte dieses Spiel nicht mitspielen. Aber Demos allein zu Showzwecken genügen dazu nicht.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 07.08.07

Enterprise: Stellenabbau - Details
Nach Aussage des Gesamtbetriebsrats plant Siemens 11 Prozent der 5.489 Beschäftigten bei Enterprise abzubauen. Das entspricht 606 Mitarbeitern. Im Bereich Small Media Business (SMB) fällt der Abbau mit 28 Prozent am stärksten aus. Hier sollen von 863 Kollegen 242 abgebaut werden. In der Münchner Hofmannstraße, dem Stammhaus von Enterprise, ist geplant 229 von 1.748 Mitarbeitern, also 13 Prozent, abzubauen. Mit "nur" 5 Prozent ist der Bereich Large Business (LAB), einschließlich Global Service Infrastructure (GSI) am geringsten betroffen. Hier sollen 135 von 2.884 Mitarbeitern Enterprise verlassen.

Laut Brigitte Ederer, der Chefin von Siemens Österreich, wird die österreichische Niederlassung vom Stellenabbau in der Enterprise-Sparte nicht betroffen sein. Allerdings würde ein Verkauf von Enterprise auch Österreich betreffen.

Bereits im April dieses Jahres hieß es, dass der Bereich Small-Medium-Business (SMB) besonders gefährdet sei. Es wurde geprüft, ob das Geschäft mit Direktvertrieb und Direktservice weiterhin profitabel betrieben werden kann. Angesichts des hohen Stellenabbaus in diesem Bereich beabsichtigt Siemens hier weiter einzusparen. Bereits damals wurde auch der Bereich Large-Business (LAB) für einen Verkauf, mit bestenfalls einer Minderheitsbeteiligung von Siemens, freigegeben.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 06.08.07

Enterprise: Massiver Stellenabbau bei Siemens Enterprise
Gerüchte und Bewegungen innerhalb Enterprise deuten schon seit Monaten darauf hin, dass Siemens weiterhin einen Käufer für Enterprise sucht. Offensichtlich möchte man nun "die Braut schön machen". Nach Mitteilung des Gesamtbetriebsrats plant das Unternehmen bundesweit 600 Arbeitsplätze abzubauen. Insgesamt beschäftigt Enterprise 5.500 Mitarbeiter. Siemens bestätigte die Zahl auf Anfrage von heise-online. Die Pläne für diesen Abbau, so Siemens, seien dem Wirtschaftsausschuss bereits vorgelegt worden. Nähere Angaben zu den laufenden Verhandlungen machte das Unternehmen nicht. Es ist davon auszugehen, dass Siemens und der Enterprise GBR schon seit Wochen über den geplanten Stellenabbau reden. Obwohl die Mitarbeiter seit Monaten auf Kohlen sitzen, schwieg auch der Enterprise GBR.

Auf München entfällt mit 250 Mitarbeitern der größte Teil dieses Abbaus. In vielen Niederlassungen soll im Bereich Small Medium Business jeder zweite Techniker gehen, hieß es von Arbeitnehmervertretern. Das Unternehmen bestätigte dies nicht, erklärte aber, dass Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt nicht betroffen seien, sondern das Back-Office.

Bereits Mitte Juli - wir berichteten am 19.07.07 - tauchten in der Hofmannstraße, dem Hauptstandort von Enterprise, Gerüchte auf, die besagten, dass etwa 520 Mitarbeiter gehen müssten. Diese Gerüchte über einen geplanten Stellenabbau wurden durch eine Aussage des NSN-GBR bestätigt. Diese Zahl liegt nun sehr nahe an der heute bekannt gewordenen Abbauzahl von 600 Arbeitsplätzen.

Um die Gerüchte zu verifizieren, haben wir am 29.07.07 eine Presseanfrage an Siemens geschrieben:

"In den letzten fünf Wochen gab es viele Bewegungen bei der Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG, die darauf hindeuten, dass ein potenzieller Käufer gefunden wurde. Wenn dies der Fall ist, wurde sicherlich in der Aufsichtsratssitzung letzte Woche über einen möglichen Verkauf von Enterprise entschieden. Können Sie uns mitteilen, welcher oder welche Käufer in Betracht gezogen werden?

Nach Information des Gesamtbetriebsrats der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG ist bei der Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG in nächster Zukunft Personalabbau geplant. Die Rede ist von 40 Prozent der Stellen am Hauptstandort München Hofmannstraße. Ist ein Stellenabbau geplant und wenn ja, in welcher Größenordnung?"


Die zweite Frage ist nun beantwortet, auf die erste Frage steht die Antwort noch aus. Siemens hält sich offensichtlich noch bedeckt bzgl. des potenziellen Käufers von Enterprise.

Auch für Siemens Enterprise gilt eine Nicht-Kündigungsgarantie bis 30.09.2009. In der immer noch geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung in die Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG wird ausdrücklich auf die Vereinbarung zwischen IG Metall, GBR und Siemens Bezug genommen:

"In einem Spitzengespräch zwischen Firmenleitung, IG Metall und GBR wurden für die Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG folgende Eckpunkte verhandelt: a) Die an o.g. Gespräch beteiligten Parteien stimmen darin überein, dass die Arbeitsplätze möglichst erhalten werden. Darüber hinaus besteht Übereinstimmung dahingehend, dass eventuell notwendige Personalanpassungsmaßnahmen bis zum 30.09.2009 in der bisher von Siemens geübten Weise sozialverträglich - das heißt ohne betriebsbedingte Kündigungen - vorgenommen werden."

Die Protokollnotiz ist Teil einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) und damit nach §613a BGB zu Siemens Enterprise übergegangen. Die GBV gilt für alle Mitarbeiter, nicht nur für IG Metall-Mitglieder, um Missverständnissen vorzubeugen. Siemens Enterprise kann also bis 30.09.2009 nicht betriebsbedingt kündigen.

Daher kann auch bei Enterprise nur über Aufhebungsvertrag und Beschäftigungsgesellschaft abgebaut werden, vorausgesetzt die Agentur für Arbeit genehmigt eine Beschäftigungsgesellschaft.

Der Gesamtbetriebsrat fordert nun, Einsparungen durch die Optimierung von Geschäftsabläufen und Anpassungen in der Führungsebene zu diskutieren. Bei Enterprise besteht größere Hoffnung als bei NSN, dass der GBR seine Rechte aus §111 BetrVG wahrnimmt, denn er hat erklärt:

"Ohne Transparenz der wirtschaftlichen Lage und gründliches Durchleuchten der unternehmerischen Sanierungskonzeption, kann jedoch über die geplanten Maßnahmen nicht sachgerecht verhandelt werden, weshalb das Gremium jetzt die Beratungsfirma Kemper & Schlomski hinzugezogen hat. Sie soll neben einer Begutachtung auch alternative Sanierungsvorschläge entwickeln; erst wenn die Begutachtung abschlossen ist, wird der Gesamtbetriebsrat in Beratungen eintreten und Verhandlungen über einen Interessenausgleich aufnehmen."

Der Verkauf von Siemens Enterprise soll nach Vorstellungen von Siemens bis Ende des Geschäftsjahres, also bis 30.9.2007 abgeschlossen sein. Siemens teilte in diesem Zusammenhang aber gleichzeitig mit, dass es keine feste Frist für die Verkaufsverhandlungen gebe. Nach Angaben von Siemens werden Gespräche mit mehreren Partnern geführt. Der Personalabbau soll bis zum 30.9.07 abgeschlossen sein. Eine mögliche beE wird wohl zum 1.10.07 starten. Aus all diesen Angaben ist zu schließen, dass möglicherweise ein konkreter Käufer in Sicht ist, der es Siemens offensichtlich auferlegt hat, vorher einen Personalabbau durchzuführen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 06.08.07

Enterprise: Siemens senkt den Verkaufspreis
Klaus Kleinfeld hat vor einem Jahr den Verkauf von Siemens Enterprise angekündigt. Wegen der heftigen öffentlichen Reaktion auf die BenQ Insolvenz und die Siemens Korruptionsaffäre, wurde der Verkauf von Siemens Enterprise für 4 Mrd. Euro an einen Finanzinvestor gestoppt. Weitere Verkaufsaktivitäten wurden zunächst auf Eis gelegt, weil man mit der Korruptionsaffäre beschäftigt war.

Peter Löscher hatte bei seinem Amtsantritt erklärt, sich von allen Randaktivitäten trennen zu wollen. Siemens kommt potenziellen Käufer schon im Vorfeld mit dem Preis für Enterprise entgegen und senkte im vergangenen Quartal den Wert der Sparte um 355 Mio. Euro.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 06.08.07

NSN: beE-Genehmigung steht noch aus
Die Bundesagentur für Arbeit hat bisher nach Aussage der Betriebsleitung Mch M noch keine Entscheidung für oder gegen die Finanzierung der geplanten NSN-beE mittels Transferkurzarbeitergeld gefällt.

Wir empfehlen mit der Unterschrift unter beE-Verträge noch bis zur Genehmigung der beE durch die Bundesagentur für Arbeit zu warten. (cr)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

NSN: Belegschaft vom GBR über den Tisch gezogen?
Zu unserer Überraschung teilte der Gesamtbetriebsrat am 30.07.2007 auf der BR-Homepage München M, dem Sitz des GBR unter dem Vorsitzenden Georg Nassauer, mit: „Die Unternehmensberatung Kemper&Schlomski bestand auf einem unbeschränkten Rahmenvertrag, den NSN nach den neuen Compliance Richtlinien nicht eingehen will/kann. Daher ist die Beauftragung dieser Unternehmensberatung durch den Gesamtbetriebsrat geplatzt.“

Das kam uns sehr merkwürdig vor, da der gleiche NSN-GBR am 19.06.2007 auf der BR-Homepage München H, dem Sitz des stellvertretenden GBR-Vorsitzenden Alexander Sowa, behauptet hatte, die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski (K&S) beauftragt zu haben, Perspektiven für die NSN-Standorte in Deutschland zu entwickeln. Darüber hinaus kam uns die Begründung, die Beauftragung sei an den Compliance-Richtlinien gescheitert, vorgeschoben vor.

Deshalb sind wir der Sache nachgegangen und haben eine Presseanfrage an Kemper & Schlomski sowie an den GBR-Vorsitzenden Georg Nassauer geschickt, um diesen Sachverhalt zu klären.

Kemper & Schlomski erklärte eindeutig zur Beauftragung ihres Unternehmens durch den NSN-GBR:
„ ... Kemper & Schlomski ist nicht durch den GBR der NSN beauftragt.“

Auf der Betriebsversammlung vom 25.07.2007 wurde Georg Nassauer gefragt, warum mit der Unterzeichnung des IA/SP nicht bis zum Abschluss der Untersuchungen der vom GBR beauftragten Unternehmensberatung Kemper & Schlomski gewartet wurde. Obwohl Georg Nassauer wusste, dass Kemper & Schlomski gar nicht beauftragt worden war, stellte er dies nicht klar. Stattdessen behauptete er, die Unternehmensberatung habe dem GBR gesagt, er soll zunächst einmal den Interessenausgleich abschließen, „für den Rest läuft uns ja nichts weg“.

Kemper & Schlomski wies diesen Vorwurf entschieden zurück:
„… Kemper & Schlomski hat niemals dem GBR die Empfehlung gegeben, einen Interessenausgleich abzuschließen. Anmerkung: Dies wird eine seriöse Unternehmensberatung niemals tun, da rechtlicher Rat ausschließlich dem Berufsstand der Rechtsanwälte vorbehalten ist.“

Der GBR behauptete auf der BR-Homepage Mch M weiter:
„Die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski bestand auf einem unbeschränkten Rahmenvertrag, den NSN nach den neuen Compliance Richtlinien nicht eingehen will/kann.“

Auch dieser Vorwurf wurde von Kemper & Schlomski eindeutig zurückgewiesen:
„… Diese Aussage ist falsch! Die K&S-Vertragsentwürfe waren erstens alle zeitlich begrenzt, zweitens thematisch begrenzt und drittens in den Kosten begrenzt. Hätte der GBR den Vertrag unterzeichnet, aber niemals eine Leistung bei K&S abgerufen, wären keine (!!!) Kosten entstanden. Anmerkung: Aber manchmal müssen schon mal die neuen Compliance Richtlinien herhalten.“

Weiter schrieb der GBR:
„Daher ist die Beauftragung dieser Unternehmensberatung durch den Gesamtbetriebsrat geplatzt.“

Kemper & Schlomski nahm dazu wie folgt Stellung:
„… Diese Aussage ist ebenfalls falsch! Der GBR hätte nach §111[BetrVG] alleine beauftragen können – aber er wollte nicht.“

Georg Nassauer hat sich bisher zu unserer Anfrage nicht geäußert.

Durch die offene Kommunikation mit der Unternehmensberatung Kemper & Schlomski, die genauen Daten, die uns aus internen Kreisen zugespielt wurden und aufgrund der widersprüchlichen und offensichtlich vorgeschobenen Aussagen des GBR, sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass die Aussagen von Kemper & Schlomski richtig sind.

Die Unternehmensberatung, die seit ca. 15 Jahren auf Initiative von Betriebsräten Unternehmen berät, die sich in ähnlichen Situationen wie derzeit NSN befinden, wurde von Georg Nassauer entgegen dem GBR-Beschluss also nie beauftragt. Kemper & Schlomski war bereits in Vorleistung gegangen und hat auch bei der Vertragsgestaltung mehrere Vorschläge erarbeitet, um den Wünschen und Vorstellungen des GBR entgegen zu kommen. Kemper & Schlomski hat dem GBR auch nicht die Empfehlung gegeben, einen Interessenausgleich abzuschließen.

Die gesamte Aktion des GBR wirkt wie ein schlecht inszeniertes Theaterstück, das einzig und allein der Beruhigung der Belegschaft dienen soll. Georg Nassauer hätte als GBR-Vorsitzender die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski entsprechend des GBR-Beschlusses beauftragen müssen. Da dies nicht geschehen ist, hätte Alexander Sowa als sein Stellvertreter auf die Umsetzung des Beschlusses drängen und gegebenenfalls Nassauers Rücktritt fordern müssen. Wir fordern, dass das GBR-Gremium aus diesen Vorfällen die erforderlichen Konsequenzen zieht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

NSN: Weiterer Personalabbau in Finnland und Deutschland geplant
Wie wir bereits vermuteten, plant Nokia Siemens Networks wegen der schlechten Quartalszahlen einen weiteren Personalabbau. Finanzchef Rick Simonson von Nokia erklärte, dass zusätzlich zu dem gerade laufenden Personalabbau in Deutschland und Finnland weitere Arbeitsplätze gestrichen werden sollen. Als Grund gab er die schwachen Umsätze und Margen des Gemeinschaftsunternehmens im ersten Quartal an.

Nokia-CEO Olli-Pekka Kallasvuo kündigte ein „entschiedenes Eingreifen“ an. „Wir müssen unsere Synergieziele schneller erreichen“, sagte er. Bereits bis 2008 - also zwei Jahre früher als geplant - will Kallasvuo 1,5 Mrd. Euro jährlich einsparen. Darüber hinaus plant NSN zusätzlich 500 Mio. Euro einzusparen. Damit dürften weitere 3.000 Arbeitsplätze gefährdet sein.

NSN will also den Arbeitsplatzabbau um ein Drittel erhöhen. Für die deutschen Arbeitsplätze bedeutet das, dass sich die Abbauzahl rechnerisch auf 2.290 * 4 / 3 = 3.054 erhöhen wird. Damit liegt die Deutsche Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG in ihrer aktuellen Forderung um 154 Arbeitsplätze über der ursprünglichen Forderung von 2.900 und das nicht bis 2010, sondern bis 2008.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

NSN: Forderungen an den GBR
Da Nokia Siemens Networks einen zusätzlichen Personalabbau in Deutschland plant, fordern wir, dass der GBR endlich seinen Beschluss vom 19.6.07 umsetzt und die Unternehmensberatung Kemper&Schlomski beauftragt, Perspektiven für die Standorte in Deutschland zu entwickeln. Da nun eine neue Betriebsänderung geplant ist, kann er dies nach §111 BetrVG sofort tun. Er muss lediglich den Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, er muss ihn nicht um Erlaubnis fragen. Nach §111 BetrVG gibt ausschließlich der Betriebsrat das Thema vor und die Unternehmensberatung hat den Betriebsrat und nicht das Unternehmen NSN als Auftraggeber.

Die Unternehmensberatung entwickelt ausgehend von vorhandenen Produkten, Dienstleistungen, Märkten und Innovationen zusammen mit dem Betriebsrat eine nachhaltige Alternative zum Arbeitgeberkonzept „Stellenabbau“. Der Arbeitgeber muss dafür die erforderliche Information zur Verfügung stellen, notfalls muss man NSN per Einstweiliger Verfügung dazu verpflichten. Aus dem Konzept der Unternehmensberatung wird eine vertretbare Kostenstruktur abgeleitet und diese bildet die Basis für die Verhandlungen zwischen GBR und Arbeitgeber. NSN selbst ist offensichtlich nicht in der Lage, selbst ein solches Konzept zu entwickeln.

Die lokalen Betriebsräte haben das Recht und die Pflicht, in diesem Sinne, auf den GBR einzuwirken. Sollte ihr GBR-Vertreter ihre Interessen im GBR nicht ausreichend vertreten, muss der lokale Betriebsrat diesen sofort aus dem GBR abberufen. Der lokale Betriebsrat kann sich nicht hinter der Ausrede verstecken „das macht der GBR, wir haben keinen Einfluss“. Die Politik, um der Harmonie Willen Betriebsräte zu schonen, die ihrem Auftrag nicht nachkommen, ist verfehlt und schadet der Belegschaft.

Der GBR darf die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf keinen Fall aufnehmen, bevor nicht die Ergebnisse der Unternehmensberatung vorliegen. Selbstverständlich erwarten wir, dass der GBR auch einen kompetenten Rechtsanwalt, den nicht der Arbeitgeber ausgewählt hat, zu den Verhandlungen hinzuzieht.

Sollte der Arbeitgeber zu solchen Verhandlungen nicht bereit sein, muss der GBR diese scheitern lassen und mit dem Konzept der Unternehmensberatung die Einigungsstelle anrufen und auch hier kompetente Berater hinzuziehen. Das Ergebnis wird keinesfalls schlechter sein, als die Ergebnisse, die der GBR erreicht, wenn er die Einigungsstelle scheut wie der Teufel das Weihwasser und alles versucht alleine, ohne kompetente Unterstützung möglichst schnell durchzuziehen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07

Siemens: Konzern weist Bericht über Cromme zurück
Siemens hat den gestrigen Bericht der Süddeutschen Zeitung zurückgewiesen, wonach die Konzernspitze einschließlich des heutigen Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme frühzeitige Hinweise über Verdachtsmomente auf unsaubere Zahlungen nicht ernst genug genommen haben soll. Der Prüfungsausschuss sei tatsächlich im Januar 2006 erstmals über Ermittlungen der Schweizer Behörden informiert worden, teilte Siemens mit. Zu dieser Zeit habe der Konzern aber noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten gehabt, sondern lediglich erste Informationen über beschlagnahmte Konten eines Treuhänders bei einer Bank in der Schweiz.

Damals seien interne Untersuchungen in die Wege geleitet worden. „Das Gremium und Dr. Cromme mussten davon ausgehen, dass hierauf durch den Vorstand und die verantwortlichen Fachabteilungen die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet würden.“ Man habe keine Hinweise dafür gefunden, „dass der Prüfungsausschuss auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen seine Aufgaben nicht erfüllt hat.“

Am 5.1.2007 nahm Siemens zu einem Bericht der Wirtschaftswoche Stellung, der sich ebenfalls darauf bezog, dass der Prüfungsausschuss im Januar 2006 unterrichtet worden war und untätig geblieben ist. In der Pressemitteilung vom 5.1.2007 ist zu lesen: „Der Prüfungsausschuss wurde in der Sitzung [im Januar 2006] gleichzeitig über beauftragte interne Untersuchungen durch die verantwortlichen Siemens Fachstellen informiert. Damit sollten die Verdachtsmomente aufgrund der oben genannten Informationen im eigenen Unternehmen überprüft werden. Insgesamt wurden fünf interne Untersuchungsaufträge erteilt.“

Etwa ein Jahr lang hat der Aufsichtsrat offensichtlich nie nach den Ergebnissen dieser fünf Untersuchungsaufträge gefragt, obwohl es eine seiner Aufgaben ist, die Geschäftsführung zu überwachen (§111 I AktG). Da es sich um verdächtige „Geldbewegungen auf Konten in Genf“ handelte, hätte der Aufsichtsrat gemäß §111 II AktG das Recht gehabt, zu prüfen, ob die Buchführung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Erstaunlich, dass der Aufsichtsrat so wenig Interesse gezeigt hat. Es wäre seine Pflicht als Aufsichtsrat gewesen, nachzufragen, was bei diesen internen Untersuchungen heraus gekommen ist, um gegebenenfalls anschließend Maßnahmen einleiten zu können. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass der Vorstand das tut, schließlich soll er diesen ja überwachen.

Weiter liest man in der Pressemitteilung vom 5.1.2007: „Außerdem wurde dem Prüfungsausschuss und seinem Vorsitzenden berichtet, dass eine Schweizer Ermittlungseinheit der KPMG einen selbständigen, unabhängigen Bericht aus Anlass der Beschlagnahmung treuhänderischer Konten in der Schweiz erstellt hat. Das Gremium und Dr. Cromme konnten davon ausgehen, dass durch den Abschlussprüfer die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet würden.“

Der Aufsichtsrat hat sich offensichtlich auch den Bericht der Schweizer Ermittlungseinheit der KPMG nicht vorlegen lassen. Das Gremium konnte nicht davon ausgehen, dass „durch den Abschlussprüfer die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet würden“. Als Mitarbeiter einer externen Firma hat der Abschlussprüfer gar nicht die Mittel, interne Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus ist es Wirtschaftsprüfern untersagt, selbst den Staatsanwalt einzuschalten. Es ist allein die Entscheidung des Unternehmens, ob eine Strafverfolgung eingeleitet wird.

Der Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat unter der Leitung von Gerhard Cromme hat also offensichtlich zumindest im Jahr 2006 seine Aufgaben nicht erfüllt.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 03.08.07

Siemens: Schwarze Kassen - warum blieb Gerhard Cromme untätig?
Der Siemens-Konzern erhebt seit drei Monaten schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen Anti-Korruptionsbeauftragten Albrecht Schäfer. Der Manager, so die Vorwürfe der Konzernspitze, soll dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in den vergangenen beiden Jahren wichtige Hinweise auf Bestechungsdelikte vorenthalten haben. Dies habe die US-Kanzlei Debevoise festgestellt, die Siemens beauftragt hatte, die Schmiergeldaffäre intern zu untersuchen. Schäfer müsse deshalb gehen, heißt es seit Monaten, aber nichts dergleichen geschieht.

Inzwischen hat sich die Sachlage geändert. Schäfer hat den früheren Finanzvorstand Heinz-Joachim Neubürger wiederholt im Detail über brisante Vorkommnisse im Konzern informiert. Am 23. Januar teilte er Neubürger in einem handgeschriebenen Brief mit, er habe im Dezember 2005 Unterlagen von der Dresdner Bank über auffällige Transaktionen eines griechischen Siemens-Managers in der Schweiz bekommen. Insgesamt ging es um merkwürdige Zahlungen in Höhe von 37 Millionen Euro. An diesen Brief fügte Schäfer auch die Papiere der Dresdner Bank an. Aus diesem Anhang geht hervor, dass das Geld von Firmen wie Fiberlite LLC und Kelvin Trust aus Dubai stammte. Der Name Siemens tauchte allerdings nach Darstellung der Dresdner Bank in den Kontounterlagen und bei den Überweisungen nicht auf. Der Grieche habe aber, notierte die Bank, "in einem Gespräch mit uns angegeben, dass die auf seine Konten erfolgten Geldeingänge im Wesentlichen von Siemens stammten''.

Schäfer hat auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats diesen Sachverhalt Anfang 2006 mitgeteilt. Geleitet wurde das Gremium damals von Gerhard Cromme.

Cromme hatte jedoch noch im Mai dieses Jahres erklärt, vor November 2006 keine Informationen erhalten zu haben, die auf das Ausmaß der dann bekannt gewordenen Verfehlungen hingewiesen hätte. Kurz zuvor hatte er den bisherigen Aufsichtsratschef Heinrich von Pierer abgelöst. Heinz-Joachim Neubürger bestätigte jedoch jetzt der Süddeutschen Zeitung gegenüber, dass die Anti-Korruptionseinheit im Januar und April 2006 dem Prüfungsausschuss berichtet habe.

Diese Aussage wird gestützt durch einen Bericht im Siemens Geschäftbericht 2006. Der Prüfungsausschuss soll, wie dort nachzulesen ist, eine interne Untersuchung veranlasst haben. Nach Angaben aus Konzernkreisen wollte man das Geld aus der Schweiz zurückholen und klären, wie es dorthin gekommen sei.

Überraschend verklagte der Konzern einen Tag vor der Großrazzia im November 2006 den griechischen Manager auf Rückzahlung mehrerer Millionen Euro.

Cromme wusste offensichtlich schon vor November 2006 von schwarzen Kassen bei Siemens. Er war für eine Stellungnahme gegenüber der Süddeutschen Zeitung zu den neuen Vorwürfen nicht zu erreichen. Ein Siemens-Sprecher erklärte lediglich: "Cromme treibt die Aufklärung voran".

Diese neuen Aspekte im Schmiergeldskandal dürften den ehemaligen Aufsichtsratchef Heinrich von Pierer und den heutigen Aufsichtsratvorsitzenden Gerhard Cromme in Bedrängnis bringen. Beide waren damals Mitglieder im Prüfungsausschuss und hätten den von Schäfer gemeldeten Vorgängen konsequent nachgehen müssen. Auch die Arbeitnehmerseite, damals u.a. durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Ralf Heckmann (IG Metall) vertreten, hat dem Prüfungsausschuss angehört und ist offensichtlich ebenfalls untätig geblieben. Schwarze Kassen deuten stets auf ein Wirtschaftsdelikt hin. Weiterhin erstaunt, dass die vom Aufsichtsrat beauftragte Kanzlei Debevoise zu einem relativ frühen Zeitpunkt dem Prüfungsausschuss bescheinigt hat, keine Fehler gemacht zu haben.

Die Lage ist nach wie vor unklar. Hat Schäfer vertuscht, dann muss er zu Verantwortung gezogen werden. Hat er ausreichend informiert, muss geklärt werden, warum der Information Schäfers nicht ausreichend nachgegangen wurde, auch - oder erst recht - wenn der jetzige Aufsichtsratchef Gerhard Cromme und der ehemalige Aufsichtsratchef Heinrich von Pierer Rede und Antwort stehen müssen und sie vielleicht in Erklärungsnot geraten.

Klaus Kleinfeld musste gehen, obwohl ihm keine Schuld zugewiesen werden konnte. Heinrich von Pierer musste gehen, obwohl es auch gegen ihn keine konkreten Vorwürfe gab. Die Begründung war, man wolle kein Risiko eingehen und die amerikanische Börsenaufsicht SEC forderte den Austausch der Konzernspitze. Trifft dies nun nicht gleichermaßen auf Gerhard Cromme zu?

Man darf gespannt sein, wie ernst der neue Vorstandsvorsitzende Peter Löscher, die Aufklärung der Korruptionsaffäre nimmt, insbesondere wenn sich die Fragen um den drehen, der ihn in den Siemens Konzern geholt hat.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 03.08.07

FSC: Mindestabstandsklausel nach Tarifvertrag – Urteil in 1. Instanz
Am Mittwoch, 1.8.2007 um 13 Uhr verkündete das Arbeitsgericht München das Urteil im Fall von Rainer P. In diesem Fall ging es um die Auslegung der Mindestabstandsklausel im Tarifvertrag.

FSC zählt zu dem jährlichen festen Gehalt sämtliche variablen Bestandteile dazu und berechnet auf dieser Basis das durchschnittliche monatliche Einkommen. FSC behauptet, wenn dieses berechnete Monatsgehalt 25 Prozent über dem höchsten Tarifgehalt liegt, ist die Abstandsklausel eingehalten.

Das Gericht konnte dieser Auffassung der Beklagten nicht folgen und gab dem Kläger recht. Das AT-Mindestgehalt laut Tarifvertrag bezieht sich auf das feste Monatsgehalt und nicht auf das zwölftel des gesamten Jahreseinkommens inklusive sämtlicher variablen Anteile. Rainer P. hat also in erster Instanz gewonnen.
(cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 02.08.07

NSN: Schlechte Quartalszahlen bei Nokia Siemens Networks
Nokia gab heute seine Geschäftszahlen für das zweite Quartal bekannt. Der Kurs für Nokia Aktien sprang um 22 Prozent nach oben. Die Nokia-Zahlen lagen weit über den Erwartungen. Der Nettogewinn lag, auch aufgrund von Einmaleffekten, bei 2,8 Mrd. EUR.

Belastend wirkte sich jedoch Nokia Siemens Networks aus. NSN wies für das zweite Quartal einen operativen Verlust von 1,26 Mrd. EUR aus, wie die Nokia Oy, die das Unternehmen gemeinsam mit der Siemens AG betreibt, heute mitteilte. Dies entspricht einer Marge von minus 36,8 Prozent inklusive Einmaleffekte. Bereinigt beläuft sich der operative Verlust auf 361 Mio. EUR. Damit liegt die operative Marge bei minus 10,5 Prozent. Der Nettoumsatz betrug im zweiten Quartal 3,4 Mrd. EUR.

Das schlechte Ergebnis bei NSN resultiert zum einen aus Einmaleffekten. zum anderen aus Verlusten im operativen Geschäft, das weit hinter den Erwartungen zurückblieb. Für den Abbau von 9.000 Stellen weltweit und 2.290 Stellen in Deutschland wurden in den ersten drei Monaten allein 905 Millionen Euro verbucht. Das Tagesgeschäft sei nach Angaben des finnischen Konzerns durch verzögerte Projekte, schwache Renditen, einen starken Preiskampf und "einen Managementfokus auf die Integration und die Anti-Korruptionsregeln, der größer war als erwartet" geschwächt worden.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 02.08.07

NSN: Nokia fordert zwei Milliarden Euro Einsparungen bei NSN bis 2008
Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo kündigte angesichts eines Verlustes von 1,26 Milliarden Euro einen verschärften Sparkurs bei Nokia Siemens Networks an. "Die Entwicklung fordert ein entschiedenes Eingreifen. Wir müssen unsere Synergieziele schneller erreichen und mehr Kosten reduzieren", erklärte er.

Olli-Pekka Kallasvuo nahm nun Abstand von den bisherigen Plänen, nach denen der Abbau von 9000 Arbeitsplätzen weltweit und 2.290 in Deutschland und Einsparungen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro bis 2010 weltweit erreicht werden sollten. Er forderte nun, diese Einsparungen bereits 2008, also zwei Jahre früher als geplant, zu erreichen.

Darüber hinaus forderte Olli-Pekka Kallasvuo weitere Kosteneinsparungen in Höhe von 500 Millionen Euro, um den Abstand zu Ericsson zu verkürzen.

Der Mitarbeiter, der diese Nachrichten liest, hat den Eindruck, dass Olli-Pekka Kallasvuo sich in einem Wunschkonzert glaubt. Ernsthafte und durchdachte Pläne des Managements können diesen Forderungen nicht zugrunde liegen. Es erinnert eher an den alt bekannten Dreisatz: Ein Lateinlehrer braucht 10 Jahre um seinem Schüler das Latinum zu vermitteln. Wie viele Lateinlehrer benötigt man um dieses Ziel in einem Jahr zu schaffen.

Das bedeutet aber leider auch, dass auf die Mitarbeiter weiter Druck aufgebaut werden wird. Möglicherweise kommt es zu Nachverhandlungen.
(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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