Artikel: August 2007
Nokia Siemens Networks
16.08.07 Orientierungsgespräche - Kurzberichte
13.08.07 Wie hoch ist der Anteil von Siemens am Joint Venture?
13.08.07 Vorzeitige Beendigung – Vertrag
13.08.07 Übergangszuschuss nicht verschenken
12.08.07 Führungskräfte Schulung - was bedeutet das für euch?
12.08.07 beE-Vertrag - Vertragstext
11.08.07 Aufhebungsvertrag - Vertragstext
10.08.07 Noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalabbau in Deutschland
06.08.07 beE-Genehmigung steht noch aus
04.08.07 Belegschaft vom GBR über den Tisch gezogen?
04.08.07 Weiterer Personalabbau in Finnland und Deutschland geplant
04.08.07 Forderungen an den GBR
02.08.07 Schlechte Quartalszahlen bei Nokia Siemens Networks
02.08.07 Nokia fordert zwei Milliarden Euro Einsparungen bei NSN bis 2008
Siemens Enterprise
10.08.07 Siemens schließt Joint Venture nicht aus
07.08.07 Kommt ein Ergänzungstarifvertrag für Enterprise?
07.08.07 Stellenabbau - Details
06.08.07 Massiver Stellenabbau bei Siemens Enterprise
06.08.07 Siemens senkt den Verkaufspreis
Siemens
16.08.07 Klaus Kleinfeld wird Alcoa leiten
10.08.07 Neue Jobs überwiegend im Ausland
10.08.07 Änderung der Prognosepolitik nach Kurssturz
Siemens - Korruption
30.08.07 Anklage in der Bestechungsaffäre
18.08.07 Bestechungsaffäre weitet sich auf China aus
15.08.07 Schmiergeldskandal weitet sich aus
10.08.07 Neue Durchsuchungen
10.08.07 Ex-CCO Albrecht Schäfer gekündigt
04.08.07 Konzern weist Bericht über Cromme zurück
03.08.07 Schwarze Kassen - warum blieb Gerhard Cromme untätig?
BenQ
30.08.07 Weiterbeschäftigungsklage nach BenQ-Insolvenz gewonnen
InWaChRo-News: Donnerstag, 30.08.07
Siemens: Weiterbeschäftigungsklage nach BenQ-Insolvenz gewonnen
Der Weiterbeschäftigungsklage eines betroffenen Mitarbeiters, der im Anschluss an die
Insolvenz von BenQ einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang
eingelegt hatte, wurde am 29.08.2007 vom Arbeitsgericht Wesel stattgegeben. Das
Arbeitsgericht stellte fest, dass Siemens über den Betriebsübergang fehlerhaft
informiert hatte.
Der Kläger hatte dem Gericht Dokumente vorgelegt, die belegen, dass die internen
Einschätzungen der Siemens AG über den Käufer BenQ vernichtend waren. Den
Beschäftigten dagegen hatte man vor dem Betriebsübergang jedoch eine sichere Zukunft
bei BenQ vorgetäuscht.
Mit dieser Entscheidung liegt das erste Urteil gegen die Siemens AG in den
Weiterbeschäftigungsprozessen gegen die Siemens AG nach der BenQ-Insolvenz vor.
Der Richter informierte, dass von den 30 anhängigen Klagen vor dem Arbeitsgericht
Wesel 20 bereits durch einen Vergleich abgeschlossen wurden. In München sind 50 Klagen
von Beschäftigten gegen die Siemens AG eingegangen.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 30.08.07
Siemens: Anklage in der Bestechungsaffäre
Wie das Handelsblatt heute berichtete, wird die Münchener Staatsanwaltschaft zunächst
nur gegen Reinhard S. Anklage erheben. Obwohl zeitweise gegen mehr als 30 aktive und
ehemalige Siemens-Manager ermittelt wurde, führt die Ermittlungsbehörde nun nur noch
fünf Beschuldigte in der Siemens-Affäre.
Warum es nun ausgerechnet einen Manager aus der dritten Reihe trifft, der als
Schlüsselfigur in der Schmiergeldaffäre durch umfassende Aussagen u.a. Thomas
Ganswindt, Michael Kutschenreuter sowie Heinz-Joachim Neubürger schwer belastet
hatte, ist nicht verständlich. Michael Kutschenreuter, der Vorgesetzter von
Reinhard S. war, hatte Ganswindt und Neubürger ebenfalls
schwer belastet
Der Haftbefehl gegen Kutschenreuter wurde vor einiger Zeit aufgehoben.
Wenn es bei diesem einen Verfahren gegen Reinhard S. bleibt, während die höheren
(Ex-) Siemens-Manager davon kommen, dann könnte man den Eindruck bekommen, dass die
Staatsanwaltschaft München mit Reinhard S. lediglich ein Bauernopfer gefunden hat.
Auch den Verantwortlichen für die Datenausspähung bei Siemens und der
Staatsanwaltschaft passierte damals nichts. Es lägen keine ausreichenden
Verdachtsmomente vor, so die Staatsanwaltschaft München. Oder sollte die
Staatsanwaltschaft auch am Ende der Ermittlungen gegen Siemens in der
Korruptionsaffäre wieder feststellen müssen, es möge dem ermittelnden Staatsanwalt
„… nachgesehen werden, dass er im Umgang mit Computer und Beweissicherung als erst
einige Wochen im Amt befindlicher Dienstanfänger wenig vertraut war. ….“
Uns drängt sich der Verdacht auf, dass die Staatsanwaltschaft München nach dem Motto
handelt, „die Großen lässt man laufen, …“
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 22.08.07
Wir machen Urlaub bis 9.9.2007!
Damit ihr euch nicht wundert, warum zurzeit keine Artikel erscheinen. Wir lesen
trotzdem eure E-Mails durch und treten in Aktion, falls etwas Wichtiges passieren
sollte. Ansonsten wünschen wir euch frohes Schaffen oder ebenfalls einen schönen
Urlaub.
Inken und Christine
InWaChRo-News: Samstag, 18.08.07
Siemens: Bestechungsaffäre weitet sich auf China aus
Wie die WirtschaftsWoche (kommende Ausgabe) berichtet, haben die internen Ermittler
der US-Anwaltskanzlei Debevoise & Plimpton festgestellt, dass etwa die Hälfte des
Siemens-Geschäfts in China von Bestechung betroffen ist.
Siemens steigerte 2006 den Umsatz in China um 39 Prozent auf knapp fünf Milliarden Euro.
„Rund 90 Prozent des Geschäftes in China wird über Mittelsmänner abgewickelt", sagte
ein Siemens-Manager dem Blatt. Diese sind selbstständige Agenten und Vermittler.
"Ohne die läuft da gar nichts", so der Manager weiter. Die Verträge mit diesen
Vermittlern sowie die damit verbundenen nicht verbuchten Bargeldzahlungen stehen im
Zentrum der internen Ermittlungen bei Siemens in China.
Inzwischen macht sich weiterer Widerstand gegen die Arbeit der US-Anwälte im
Siemens-Konzern breit. Wie die WirtschaftsWoche berichtet, stellt die
Landesgesellschaft in China im Rahmen eines Zeugen-Unterstützungsprogramms seinen
Mitarbeitern für die Verhöre der US-Ermittler kostenlose Anwälte der renommierten
Kanzlei Baker & McKenzie zur Seite. Diese instruieren die Siemens-Manager, wie sie
auf Fragen von Debevoise & Plimpton antworten sollen. Voraussetzung für den
kostenlosen Anwalt ist allerdings, dass die Siemens-Manager gegenüber den internen
Ermittlern keine Aussagen machen, die Kollegen oder Siemens belasten.
Probleme hat Debevoise & Plimpton auch mit staatlichen Behörden. So dürfen Anwälte
Beweismaterial, bei dem es um Aufträge von chinesischen Staatsunternehmen geht, nicht
außer Landes schaffen.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 16.08.07
NSN: Orientierungsgespräche - Kurzberichte
Die Karriere sah folgendermaßen aus: ca. 9 oder 10 Jahre Siemens, zuletzt
xxx-Entwicklung. Januar 2003 in beE - Juli 2003 nach ca. 50 Bewerbungen zu
Leiharbeitsfirma - bis Juni 2006 immer wieder verlängert und an Siemens ausgeliehen.
Ab Juli 2006 wieder bei Siemens und dann mit zu NSN.
Ob ich im Moment gefährdet bin
ist nicht klar, wir wissen hier noch gar nichts, es wurde auch noch keiner
angesprochen. Ich gehe momentan davon aus, dass ich September 2009 im Rahmen einer
sozialverträglichen Abbauwelle fällig bin, da die Abbauzahlen nicht erreicht werden.
Simon hat es ja jetzt noch eiliger, da bin ich mal gespannt was aus unseren
Consultants wird. Was das momentan bedeutet: de facto keine potentielle Abfindung,
nur 1 Jahr Betriebszugehörigkeit - dank beE 2003.
Der andere Kollege (54 - über 25 Jahre bei Siemens - "normaler" SW-Entwickler - Hochschulstudium)
war mittlerweile beim Erstgespräch (Dauer knapp 1,5 Stunden). Er hatte den Eindruck,
es ging der Dame zunächst mehr um die allgemeine Einschätzung seiner Person und seiner
Lage als um konkrete Angebote, Hilfen oder Skillerforschung. Die Atmosphäre wurde als
angenehm empfunden. Es wurden ganz nüchtern-wertfrei seine momentanen Optionen
durchgesprochen: Abfindung, beE, "Aussitzen".
Von Seiten der Betreuerin wurde nicht versucht, eine dieser Optionen als besonders
empfehlenswert darzustellen. Klare Aussage war, dass er mit 54 auf den normalen
Bewerbungskanälen (Jobbörsen, Bewerbungen auf Anzeigen usw.) keine Chance hat. Wenn
überhaupt, gäbe es vielleicht geringe Möglichkeiten auf einem so genannten "grauen"
Markt, d. h. private Netzwerke oder eben durch Vermittlungsprofis etc. Auf Insistieren,
ob sie denn im Vergleich zur geäußerten Theorie ein konkretes Beispiel für eine
vergleichbare erfolgreiche Vermittlung kennen würde, wurde offen zugegeben, dass sie
kein Beispiel kenne. Ansonsten gab es ein paar unvermeidliche Powerpointfolien und
das Angebot einen Lebenslauf etc. zu optimieren. Es wurde vereinbart, dass er sich
wieder bei ihr melden sollte, wenn er entsprechende Entwürfe erstellt hat.
Aus 2. Hand habe ich noch von einem weiteren Gespräch gehört. Die Kollegin war aber
wohl ziemlich enttäuscht, da sie sich anscheinend irgendetwas Konkretes erhofft hatte.
Genaueres weiß ich nicht.
Aber nicht nur bei NSN geht's rund. Eine Bekannte vom oben genannten Kollegen arbeitet
bei MAN auch als Angestellte (SW Entwicklung). MAN ist anscheinend auch beim
Restrukturieren, sprich Feuern. Die machen's mit einer Auffanggesellschaft, lediglich
ein anderer Name für eine beE. Jedenfalls wurde der Bekannten angedroht, falls sie den
Übertritt in diese Auffanggesellschaft verweigern sollte, würde man sie in die Kantine
versetzen. Als diese meinte, meinetwegen, wenn das Gehalt gleich bliebe, wurde ihr
bedeutet, dass das natürlich auch ein entsprechendes "Tellerwäschergehalt" nach sich
ziehen würde. Das ist zwar alles nicht erlaubt sein und ohne eine Änderungskündigung,
die wieder die Sozialauswahl nach sich zieht schon gar nicht möglich, aber probieren
kann man's ja mal.
(Ein Mitarbeiter/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 16.08.07
Siemens: Klaus Kleinfeld wird Alcoa leiten
Klaus Kleinfeld, der am 1. Juli 2007 sein Amt als Vorstandsvorsitzender von Siemens an
Peter Löscher übergeben hat, wechselt zum 1.10.2007 zum amerikanischen Aluminiumriesen
Alcoa. Kleinfeld übernimmt dort den neu geschaffenen Posten des Präsidenten und
Chief Operating Officers (COO), wie Alcoa am Mittwoch mitteilte. Nach dem Ausscheiden
des derzeitigen Firmenchefs Alain Belda dürfte Kleinfeld dann der Chefposten angeboten
werden, hieß es in einer weiteren Mitteilung des Unternehmens an die US-Börsenaufsicht
SEC. Dies könnte bereits nächstes Jahr der Fall sein, da Belda dann in den Ruhestand
gehen könnte.
Klaus Kleinfeld musste bei Siemens gehen, obwohl ihm keine Schuld in der
Schmiergeldaffäre zugewiesen werden konnte. Die Begründung war, man wolle kein Risiko
eingehen und die amerikanische Börsenaufsicht SEC forderte den Austausch der
Konzernspitze. Dagegen, dass Kleinfeld nun an die Spitze eines amerikanischen
Unternehmens wechselt, hat die SEC aber offensichtlich nichts.
Laut Handelsregister ist Kleinfeld bereits umgezogen, nach Greenwich in Connecticut.
Diese Stadt liegt etwa 45 Minuten nördlich von New York, Kleinfelds neuem Arbeitsplatz,
und ist eine der reichsten Gemeinden der USA.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 15.08.07
Siemens: Schmiergeldskandal weitet sich aus
Die Süddeutsche Zeitung hatte am Montag berichtet, dass die von Siemens beauftragte
US-Kanzlei Debevoise & Plimpton auf fragwürdige Zahlungen von insgesamt weit mehr als
einer Milliarde Euro gestoßen sei. Bisher hatte Siemens von rund 420 Millionen Euro an
dubiosen Zahlungen gesprochen. Im ehemaligen Com-Bereich seien fast 900 Millionen Euro
an dubiosen Zahlungen entdeckt worden. In der Kraftwerkssparte, in der es vergangene
Woche neue Durchsuchungen gegeben hat, handle es sich zwischen 250 und 300 Millionen
Euro.
In der Kernkraftsparte Power Generation dürften bei der Modernisierung eines
Kernkraftwerks in Serbien Schmiergelder geflossen sein. Durch die Bestechung eines
Vertreters der EU-Agentur für Wiederaufbau sei Siemens zu dem Auftrag gekommen.
Serbien gehört zum Wirtschaftsraum Central & Eastern Europe der
Österreich-Niederlassung. Damit könnte nun auch Siemens Österreich in den Schmiergeld
Skandal verwickelt werden. Der Siemens-Österreich-Sprecher Gerald Oberlik sagte nur:
"Dazu geben wir keinen Kommentar ab" und verwies auf die Zentrale in München.
Bei den Unregelmäßigkeiten geht vor allem um "nicht zuordenbare Zahlungen"
sogenannter "Business Consultants Agreements" bzw. "Geschäftsberatungsvereinbarungen",
von denen auch Siemens Österreich betroffen sein könnte.
Wie ein ungenannt bleiben wollender Siemens Österreich-Manager erklärte, seien
derartige "Business Consultants Agreements" im Geschäftsverkehr "absolut üblich".
Man könne sie nicht von vornherein mit Korruption in Verbindung bringen. Auch die
meisten anderen Unternehmen würden sich dieser Honorarvereinbarungen für Berater vor
Ort bedienen, ohne die Geschäftsanbahnungen meist viel schwieriger verlaufen würden.
Die Grenze zur Korruption sei in bestimmten Ländern Osteuropas allerdings nicht immer
so scharf zu ziehen, räumt der Manager ein.
Die Vorgangsweise bei der Abwicklung der Korruptions-Zahlungen ist in allen Fällen
ähnlich: Über ausländische Konten, vornehmlich in Liechtenstein, aber auch Abu Dhabi
und Österreich, wurden die Zahlungen angewiesen, um an Aufträge zu kommen.
In den Siemens Projekten wurden diese Zahlungen ohne eindeutig nachweisbaren Zweck
registriert. "Es spricht einiges dafür, dass es dabei nicht um saubere Geschäfte
gegangen sei - auch wenn nicht aller Zahlungen automatische Schmiergeld sein müssten",
heißt es unter Berufung auf Unternehmerkreise.
Siemens selbst schweigt zu den Spekulationen um eine deutliche Ausweitung der
Schmiergeld-Affäre und verwies auf den Quartalsbericht. "Die Ermittlungsergebnisse
würden in regelmäßigen Berichten ausgewiesen, der nächste sei erst am 8. November
geplant, sagt Oberlik. Siemens sei jedoch an der umfassenden Aufklärung der Vorfälle
und "voller" Transparenz interessiert, darauf habe das Unternehmen in den vergangenen
Wochen und Monaten mehrfach hingewiesen.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 13.08.07
NSN: Wie hoch ist der Anteil von Siemens am Joint Venture?
Siemens hat laut Quartalsbericht (Q2/2007) für Nokia Siemens Networks einen Verlust
von 371 Mio. Euro ausgewiesen. Da NSN ein 50:50 Joint Venture ist, müsste der
Gesamtverlust von NSN 742 Mio. Euro betragen.
Nokia weist aber in seinem Quartalsbericht insgesamt minus 1,266 Mrd. Euro als
„operating profit“, also als Verlust aus.
Der von Siemens angegebene Verlust beträgt prozentual 371 Mio. Euro von 1.266 Mio.
Euro = 29,3 Prozent. Das würde bedeuten, dass Siemens lediglich 30 Prozent der
Anteile an Nokia Siemens Networks hält, Nokia jedoch 70 Prozent.
Der “Federal Antimonopoly Service of the Russian Federation” veröffentlichte auf
seiner Homepage eine Pressemitteilung
von Nokia vom 27.03.2007. Dort ist zu lesen:
“The newly formed Nokia Siemens Networks B.V. company (the Netherlands) will be under
direct control of Nokia Corporation which will own over 50% of voting shares of the
statutory capital and therefore, the above Russian economic entities will be under
its control.”
Diese Angabe von Nokia gegenüber der russischen Kartellbehörde bedeutet, dass Nokia
bereits vor dem Start des Joint Ventures mit Siemens vereinbart hatte, dass Nokia
eine Mehrheitsbeteiligung an NSN halten wird. Dies stützt die obige Rechnung.
Weiter nimmt Siemens es stillschweigend hin, dass praktisch alle höheren
Führungspositionen vom Nokia-Management besetzt werden. Auch dieses Verhalten ließe
sich durch eine Minderheitsbeteiligung von Siemens erklären.
Wir haben dies zum Anlass genommen und am 3.8.2007 bei Nokia sowie am 4.8.2007 bei
Siemens angefragt: „… Danach hält Nokia mehr als 50 Prozent der Anteile am Joint
Venture Nokia Siemens Networks. Wie hoch ist der prozentuale Anteil genau, den
Siemens am Gemeinschaftsunternehmen hält?“
Weder Siemens noch Nokia haben zu dieser Frage Stellung genommen. Wir wundern uns,
dass weder Siemens noch Nokia unsere Vermutung ausgeräumt haben, es könnte sich bei
dem Joint Venture um eine Mehrheitsbeteiligung von Nokia handeln.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Montag, 13.08.07
NSN: Vorzeitige Beendigung – Vertrag
Das erste, was beim Durchlesen auffällt, ist, dass es sich bei diesem Vertrag nicht
um einen VB-Vertrag handelt.
Austrittsdatum, Punkt 1
„Das Arbeitsverhältnis wird auf Veranlassung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG
wegen dringender betrieblicher Gründe mit Ablauf des Datum enden.“
Als Datum ist der frühestmögliche Renteneintritt des Mitarbeiters einzutragen.
Abfindung, Punkt 2
„Wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten Sie zum Zeitpunkt des
Ausscheidens Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt Betrag Euro brutto.
Die Abfindungszahlungen sind mit Abschluss dieses Aufhebungsvertrages und vor
Fälligkeit vererbbar. Sie können jedoch nicht abgetreten werden. Die Zahlung wird
einen Monat nach dem Austritt fällig. Die Auszahlung erfolgt gemäß den jeweils
gültigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen.“
Dies verstößt ebenso wie der IA/SP trotz Bezugnahme gegen CP-Rundschreiben Nr. 69/04
und ist vor allen Dingen keine VB-Regelung. CP-Rundschreiben Nr. 69/04 sagt nämlich
klar und deutlich:
„Für den Verlust des Arbeitsplatzes wird eine Abfindung als laufende monatliche
Leistung im Erlebensfall zum Zeitpunkt des Ausscheidens gewährt. Im Fall des späteren
Versterbens stehen die restlichen Abfindungszahlungen den Erben zu (abgezinster
Einmalbetrag).
Die laufenden Abfindungsleistungen werden bis zum frühestmöglichen Einsetzen der
gesetzlichen Rente gezahlt.“
Das heißt, die Abfindung wird gerade nicht als Einmalzahlung, sondern als monatliche
Leistung bis zum Renteneintritt gezahlt. Das ist gerade das Wesen der VB. Dies ist
auch wichtig für die steuerliche Behandlung.
Laut CP-Rundschreiben Nr. 69/04 gilt:
„Die Höhe der monatlichen Abfindung ist abhängig vom Zeitraum zwischen der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses und dem frühestmöglichen Einsetzen der gesetzlichen Rente:
| |
AT/FK |
|
Tarifkreis |
|
| |
Steuerkl.III |
Übr.Steuerkl. |
Steuerkl.III |
Übr.Steuerkl. |
| > 4 bis = 5 Jahre |
50 % |
45 % |
55 % |
50 % |
| > 3 bis = 4 Jahre |
45 % |
40 % |
50 % |
45 % |
| > 2 bis = 3 Jahre |
40 % |
35 % |
40 % |
35 % |
Maßgeblich ist die im Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bzw. des Zugangs der
Kündigung eingetragene Steuerklasse.
Berechnungsgrundlage:
Tarifkreis: Bruttomonatsgehalt(entspr. der Berechnung des Übergangszuschusses ohne
Abzug Altersversorgung)
AT/FK: 1/12 Brutto- (Ziel-)Jahreseinkommen“
Die Abfindung ist also nicht von einer Matrix-Abfindung abhängig, sondern ein
prozentualer Anteil des Bruttomonatsgehalts des Mitarbeiters. Ein Tarifmitarbeiter
mit 5.000 Euro Bruttomonatsgehalt, der in Steuerklasse III ist und noch 5 Jahre bis
zur Rente hat, würde beispielsweise 2.750 Euro Brutto pro Monat nach CP-Rundschreiben
Nr. 69/04 zustehen.
Achtung: Was hier als VB bezeichnet wird, ist in Wirklichkeit ein normaler
Aufhebungsvertrag mit einer durch die Matrix-Abfindung und 250.000 Euro nach oben
gedeckelten Abfindung.
Weiter folgen im VB-Vertrag Regelungen, die ebenfalls nicht zu einer VB passen. Wir
haben daher an dieser Stelle aufgehört zu reviewen, da hier Themaverfehlung vorliegt.
Offensichtlich haben weder Arbeitgeber noch GBR das CP-Rundschreiben gelesen, bevor
sie den IA/SP abgeschlossen haben.
Da das CP-Rundschreiben Nr. 69/04 eine gültige
Gesamtbetriebsvereinbarung ist, muss NSN für den Personenkreis, die die Bedingungen
für eine VB erfüllen, diese entsprechend anbieten. Nur dann, wenn eine für den
Mitarbeiter günstigere Regelung gefunden werden kann, kann diese dem Mitarbeiter als
Option angeboten werden.
Fazit: Die Regelungen im IA/SP und im VB-Vertrag passen nicht zum CP-Rundschreiben
Nr. 69/04. Der Vertrag muss vollständig überarbeitet werden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 13.08.07
NSN: Übergangszuschuss nicht verschenken
Punkt 12 der Überleitungsvereinbarung Carrier vom 27.7.2006, „Übergangszuschuss“
lautet:
„Für Mitarbeiter, die vor dem 01.10.1983 bei der Siemens AG eingetreten sind und damit
bei Pensionierung Anspruch auf 6 Monate Übergangszuschuss (unter Anrechnung der
Firmenpension) haben, besteht dieser Anspruch nach dem Betriebsübergang gegenüber
Siemens Networks GmbH & Co. KG.“
Mitarbeiter, die einen solchen Anspruch haben, sollten darauf achten, dass sie durch
die Abgeltungsklausel in den VB-, ATZ- bzw. sonstigen Aufhebungsverträgen den Anspruch
auf den Übergangszuschuss nicht verschenken. Lasst euch diesen Anspruch im Vertrag
schriftlich zusichern.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 12.08.07
NSN: Führungskräfte Schulung - was bedeutet das für euch?
Die so genannte kleine Schulung der Führungskräfte zum Thema Personalabbau und
Trennungsgespräche ist erfolgt. Die Schulung war für untere Führungskräfte. Der
psychologische Teil dauerte ca. 30 Minuten. Er beinhaltete Themen, wie "wie führt
man Trennungsgespräche", "wie erreicht man, dass Mitarbeiter die Firma verlassen"
und "wie geht man mit Mitarbeitern dabei um". Die restliche Zeit wurde der IA/SP
erklärt, wobei die Führungskräfte nicht mehr erfuhren als ihr.
Das Fazit vorab: Sehr intensiv war die Schulung nicht. Ihr braucht keine Sorgen haben,
die Führungskräfte haben keine Wundermittel an die Hand bekommen. Wenn ihr euch auf
ein solches Gespräch gut vorbereitet, wisst, was ihr wollt und was ihr nicht wollt,
ggf. Fragen vorbereitet habt, den Inhalt des IA/SP (man kann auch Unterlagen in ein
solches Gespräch mitnehmen) und eure Rechte kennt, dann kann ein solches Gespräch für
euch relativ stressfrei ablaufen.
Personalabteilung spricht sich gegen Mobbing aus
Das Positive an der Schulung der Führungskräfte war, dass die Personalabteilung euren
Chefs gesagt hat: Der Mitarbeiter darf nicht gemobbt werden. Den Vorgesetzten wurde
nahe gelegt, respektvoll mit dem Mitarbeiter umzugehen Ein Nein des Mitarbeiters zu
den freiwilligen Maßnahmen ist zu akzeptieren. Allerdings so räumte die PA ein, soll
und darf der Chef nochmals nachfragen.
Also: wer sich überhaupt nicht für die Angebote interessiert, ist gut beraten, klar
und deutlich "Nein" zu sagen. Wer sich interessiert, sollte möglichst präzise Fragen
stellen, um für sich selbst den psychischen Stress zu mindern. Der Chef sollte zwar
das Gefühl bekommen, dass euch das Angebot interessiert, wenn eure persönlichen
Bedingungen, die ja über den IA/SP hinausgehen, stimmen, aber er sollte nicht das
Gefühl bekommen, dass er euch unter Druck setzen kann und ihr manipulierbar seid
und man euch eventuell das Modell "beE 2007" oder "Aufheb 2007" doch noch andrehen
kann.
Eine klare Haltung eurerseits bewirkt meist auch eine klare Haltung eures Chefs. Die
Personalabteilung sprach von einem schmalen Grad zwischen Überzeugungsarbeit und
Mobbing. Also sorgt mit eigener souveräner Haltung, Mut zum sicheren Auftreten und
guter Vorbereitung dafür, dass das Gespräch auf der Seite "Überzeugungsarbeit" bleibt.
Psychologischer Trick Nr. 1: "Es gibt keine Alternative"
Dieser Trick versucht dem Mitarbeiter zu suggerieren, dass nur der von NSN gewünschte
Weg "der Mitarbeiter soll die Firma verlassen" realistisch ist. Dem Mitarbeiter, so
der Trick, darf niemals Hoffnung gemacht werden. Die Entscheidung ist gefallen und
wird nicht rückgängig gemacht. Alle anderen Alternativen werden negiert. Ziel ist es,
den Mitarbeiter zunächst so zu umnebeln, dass er selbst glaubt in einer ausweglosen
Situation zu sein. Der Chef bietet dann die Lösung an, die da heißt: beE oder
Aufhebungsvertrag.
Um dieses Ziel zu erreichen, soll der Vorgesetzte nach Vorstellung der Personalabteilung
mit der Botschaft "ich will mich von Dir trennen", "es gibt keine Alternative für
dich" arbeiten. Dies muss - so die Personalabteilung weiter - immer wieder klar
formuliert werden und unmissverständlich sein. Der Vorgesetzte soll quasi wie ein
Papagei stets das Gleiche wiederholen, unabhängig davon wie die Realität um ihn herum
aussieht. Man setzt bei dieser Methode darauf, dass durch diese ständigen
Wiederholungen, dem Betroffenen die eigenen Alternativen immer abwegiger erscheinen
und ihm schließlich die (scheinbare) Aussichtslosigkeit seiner Situation klar wird.
Die Personalabteilung übersieht dabei aber, dass diese Methode nur funktioniert, wenn
der Betroffene isoliert ist, also von außen keine andere Information erhält. Nur wenn
dies der Fall wäre, gelänge es der "Autorität Chef" zu verwirren und zu suggerieren,
dass das Verlassen der Firma der einzige Weg ist. Bedauerlicherweise für die
Personalabteilung gibt es die NCI-Homepage.
Wundert euch daher nicht, wenn euer Chef, der ansonsten durchaus Argumenten zugänglich
ist, bei seiner Behauptung bleibt, dass es keine Alternative für euch gibt. Ihr könnt,
wenn ihr wollt, aber ihr müsst nicht, ihm die Alternativen aufzählen. Eine Alternative
wäre beispielsweise "bleiben", weil ihr entweder grundsätzlich Kündigungsschutz
(Jubilarschutz, tariflicher Kündigungsschutz) oder Kündigungsschutz bis 30.09.2009
habt. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass euer Chef trotzdem bei der Erklärung, es
gäbe keine Alternative, bleibt.
Ihr könnt, wenn ihr wollt, aber ihr müsst nicht, erklären, dass ihr einen
Arbeitsvertrag mit NSN und nicht mit dem momentan spezifischen Arbeitsplatz habt. Aus
dem Arbeitsvertrag resultiert, dass es das Problem von NSN ist, wenn eure momentane
Arbeit durch Verlagerung oder Portfoliobereinigung weggefallen ist. Euer Chef kann
diesen Zusammenhang in §§ 611, 615 BGB nachlesen.
Psychologischer Trick Nr. 2: "wir alle können nichts dafür"
Als weiteres wirksames Mittel der Gesprächsführung wird den Vorgesetzten empfohlen,
immer wieder zu betonen, dass "wir alle nichts dafür können, dass Stellen abgebaut
werden müssen.". Dieses Argument soll in mehrfacher Hinsicht psychologisch wirken.
Einmal, hat man das Gefühl es stimmt und ist geneigt, dem Chef Recht zu geben. Damit
hat man ihm psychologisch gesehen quasi den Faden in die Hand gegeben, an dem er nun
ziehen wird.
Weiter wird mit diesem Scheinargument der Stellenabbau als eine Art Naturereignis
dargestellt, für das die Götter, aber kein Normalsterblicher, verantwortlich sind,
also auch er nicht als Chef. Dies soll das erste Argument "Es gibt keine Alternative"
verstärken. Man könnte nun erwähnen, dass nicht die Götter, sondern die
Unternehmensleitung für den Stellenabbau verantwortlich ist. Als Kompromiss könnte
man sich mit dem Vorgesetzten höflichkeitshalber darauf einigen, dass die
Unternehmensleitung glaubt, den Göttern gleich zu handeln. Aber das muss man natürlich
nicht diskutieren.
Der zweite psychologische Effekt, den dieses Argument - überzeugend vorgetragen - auslösen
soll, ist das Gefühl: "Wir sitzen alle in einem Boot und ich kann schließlich auch
nichts dafür, dass du gehen musst." Man kann, wenn man will, aber man muss nicht,
sagen, dass ein kleiner, aber feiner Unterschied für die Insassen des Bootes besteht.
Man selbst ist derjenige, der auserwählt wurde, auf Hoher See freiwillig ins Meer zu
springen. Man müsse, so könnte man fortfahren, Verständnis dafür haben, dass man nicht
freiwillig ins Wasser springen möchte. Die angegebene Wahrscheinlichkeit, dass man
keinem Haifisch begegnet, genüge nicht als Sicherheit.
Ein schlagfertiger Chef antwortet nun (ab und zu muss auch mal ein Tipp für einen
Vorgesetzten dabei sein), "aber wenn Sie nicht von Bord gehen, gehen wir alle unter."
Na, wirkt das Argument? Sind Sie unter moralischen Druck geraten? Wenn ja, sollten
Sie wissen, dass man das im Rahmen der psychologischen Gesprächsführung "moralische
Erpressung" nennt. Antworten Sie doch einfach, aber bitte sehr höflich:
"Eine Alternative, zugegeben hypothetisch, wäre auch, dass beispielsweise Sie über
Bord springen." Erwarten Sie aber nun nicht zu viel Solidarität. Ihr Vorgesetzter
wird das genauso wenig wollen wie Sie. Na, vielleicht sollte man das doch besser nicht
sagen. Abgesehen davon, was haben Sie davon, wenn das
Boot NSN nicht untergeht, Sie aber ertrunken sind?
Psychologischer Trick Nr. 3: "Gründe finden"
Der nächste Trick, den die Personalabteilung empfiehlt, bewegt sich auf einer
scheinbaren Sachebene. Der Vorgesetzte soll dem Mitarbeiter Gründe nennen, warum er
ausgewählt wurde. Als Beispiel nannte die Personalabteilung: "Ihr Englisch ist nicht
gut genug".
Hier sollte man nicht in die Falle tappen und beginnen sich zu rechtfertigen. Man geht
am besten gar nicht auf das Argument ein, sondern antwortet quasi eine Ebene höher:
"Aufgrund der Synergieeffekte, die durch das Joint Venture zwischen Nokia und Siemens
entstanden sind, sind Verlagerungen der Arbeit in Billiglohnländer und eine
Portfoliobereinigung erfolgt. Dies aber ist nicht mein Problem, sondern das von NSN.
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit NSN, nach dem mir eine neue Aufgabe zusteht, wenn
die alte entfallen ist."
Ist der Chef jedoch hartnäckig und bleibt bei der Auflistung der Defizite, sage man
ihm, dass es einen überrascht, dass er erst jetzt mit diesen Defiziten kommt, aber
über Weiterbildungsmaßnahmen kann man immer reden. Anspruch darauf, hätte man ohnehin.
Das Recht des Mitarbeiters auf einen Betriebsrat seines Vertrauens
Die Personalabteilung erkennt an, dass jeder Mitarbeiter das Recht hat, einen
Betriebsrat seines Vertrauens hinzuzuziehen. Allerdings fügte sie hinzu, dass dies
durchaus hilfreich sein kann. Nun, wir sind sicher, nicht jedes Betriebsrat-Mitglied ist im
Sinne der Personalabteilung hilfreich, offensichtlich muss es aber einige geben. Wir
empfehlen daher, schaut euch den Betriebsrat, den ihr mitnehmen wollt, vorher gut an.
Bereitet mit ihm zusammen das Personalgespräch vor. Dem Betriebsrat selbst sollte klar
sein, dass er hier nicht als Vermittler oder Schlichter auftritt, sondern als "Anwalt"
(nicht im rechtlichen Sinne) des Arbeitnehmers.
Verweigert also ein Vorgesetzter, die Hinzuziehung eines Betriebsrats, weißt auf das
Betriebsverfassungsgesetz hin und auf die Aussage der Personalabteilung in dieser
Vorgesetztenschulung.
Kein psychologischer Trick: Sachgespräch
Nachdem die Psychologie durchgespielt wurde, könnte es zu einem Sachgespräch kommen.
Allerdings wird die Führungskraft euch den IA/SP nicht erklären. Dies gehört laut
Schulung nicht zu ihren Aufgaben. Auch wird sie euch keine finanziellen Angebote
machen, dies macht die Personalabteilung. Eure Führungskraft ist aber aufgefordert
euch zu unterstützen, um Fragen mit der Personalabteilung zu klären.
Allerdings wird der Vorgesetzte sagen, dass es auf jeden Fall eine beE geben wird,
auch dann, wenn die Agentur für Arbeit "nein" sagt. Dies mag sein, aber wissen tun
wir es erst sicher, wenn die beE rechtsverbindlich von NSN zugesagt wird.
Heute enthält sowohl der IA/SP als auch der beE-Vertrag einen Vorbehalt. Im
beE-Vertrag steht unter Punkt 21: "Dieser Aufhebungsvertrag steht unter dem Vorbehalt,
dass NSN eine beE einrichten wird. Sollte keine beE zustande kommen, so werden die
Parteien den Vertrag neu verhandeln". Rechtlich gilt, was im Vertrag steht, nicht was
euer Chef irgendwann einmal gesagt hat. Daher wartet mit Eurer Entscheidung, wenn ihr
in die beE wollt, bis die Lage hier geklärt ist. Dies könnt ihr auch eurem Vorgesetzten
antworten, falls ihr euch für die beE interessiert. Innerlich wird er es verstehen,
auch wenn er euch gegenüber sein Argument wohl wiederholen wird.
Lob an Euch
Die Personalabteilung hat erkannt, dass die Mitarbeiter heute ihre Rechte kennen. Dass
dies so ist, freut uns natürlich besonders und an Euch sei einmal eine große
Anerkennung ausgesprochen, dass ihr bereit seid, eure Rechte zu verstehen, anzuwenden
und durchzusetzen.
Dieses Verständnis der Rechte hat dazu geführt, dass die Personalabteilung von der
Methode "Arbeitsentzug" aus Siemens-Zeiten als Zermürbungsmittel nicht mehr so
überzeugt ist. Sie fürchtet in diesem Fall Klagen auf vertragsgemäße Beschäftigung
und teilte dies den unteren Führungskräften mit. Ihr seht also deutlich: seine Rechte
zu kennen lohnt sich und wenn dies viele tun, bewirkt dies eine kollektive Veränderung
im Umgang miteinander.
Psychologische Schulung: Phasenmodell
Ansonsten schulte die Personalabteilung das klassische psychologische Phasenmodell,
das ein Mitarbeiter durchläuft, wenn sein Arbeitsplatz bedroht ist: Schock, Nicht
wahrhaben wollen, Aggression, Niedergeschlagenheit, Trauer und schließlich berufliche
Neuorientierung.
Dieses Modell stimmt, aber nur solange wie der Mitarbeiter isoliert und unwissend
bleibt. Erhält er Informationen, setzt sich - zusammen mit Familie und Kollegen - mit
der Situation auseinander, dann ändert sich das psychologische Phasenmodell wie folgt:
Schock, Nicht wahrhaben wollen, mit Kollegen sprechen, erfahren, dass es anderen
ähnlich geht, Lesen der NCI-Homepage, Zugang zu Information und Kenntnis der
Handlungsmöglichkeiten, Umsetzung der ungerichteten Energie, die sich in Depression
und Aggression äußerte, in gerichtete Energie, die es ermöglicht unter den vorhandenen
Optionen zu einer persönlich richtigen Entscheidung zu finden.
Gespräche untereinander
Die Personalabteilung hat den Führungskräften nahe gelegt, das Gespräch der Kollegen
untereinander zu fördern. Nutzt dies, aber setzt euch konstruktiv mit der Situation
auseinander. In diesem Zusammenhang sei nochmals die Angst vor eine möglichen
Insolvenz à la BenQ erwähnt: Würdet Ihr in Hoher See aus einem Rettungsboot springen,
nur weil dieses vielleicht irgendwann in einem Orkan untergehen könnte? Wir sind
sicher, ihr würdet solange im Boot bleiben, bis ihr ein rettendes Ufer erreicht habt
oder ein größeres Schiff euch aufgenommen hat. Wenn das Rettungsboot trotz allem
Bemühen untergeht, würdet ihr dies als Schicksal bezeichnen.
Also führt Gespräche, aber nicht darüber, wie ihr am besten untergeht, sondern darüber,
wie man navigieren muss, um ein rettendes Ufer zu erreichen.
Ein Hinweis für Führungskräfte
In der Schulung wurde Ihnen gesagt: "Sie sind alle freiwillig Führungskraft geworden".
Das stimmt. Aber das ist noch lange kein Argument dafür, Sie dafür verantwortlich zu
machen, wenn sie das Unmögliche nicht schaffen, wenn Sie also die Abbauzahlen in ihrer
Dienststelle/Abteilung nicht erreichen. Auch dieser Satz ist unter "moralische
Erpressung" einzuordnen, die diesmal gegen Sie und nicht gegen Ihre Mitarbeiter
gerichtet ist.
Seien Sie sich bewusst, dass dieser Stellenabbau der Quadratur des Kreises gleicht.
Ein Unterfangen, das bis heute nicht so recht gelungen ist. Sie sind nicht Schuld,
wenn es mit diesem Personalabbau nicht klappt. Auch die Firma wird nicht untergehen,
nur weil dieser Personalabbau nicht durchführbar ist. Wenn die Firma untergeht, sind
Unflexibilität und Managementfehler im oberen Management dafür verantwortlich. Lassen
Sie sich kein schlechtes Gewissen einreden, lassen Sie sich nicht zu Handlungen
hinreißen, die ihrer Überzeugung widersprechen.
Falls Sie jedoch zu den Knallharten zählen, machen Sie sich klar, Mobbing ist eine
Straftat. Die Firma hat sich in dieser Veranstaltung offen dagegen ausgesprochen und
wird Sie im Falle eines Mobbingprozesses nicht schützen. Sie werden zur Verantwortung
gezogen, nicht NSN.
Allen anderen Führungskräften sei geraten: Das Beste ist, sie reden ganz normal mit
Ihrem Mitarbeiter und akzeptieren seine Haltung.
(iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 12.08.07
NSN: beE-Vertrag - Vertragstext
Wir haben den NSN-beE-Vertrag ("Aufhebungsvereinbarung mit Wechsel in eine
betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit (beE)") durchgesehen und ein paar
Anmerkungen dazu gemacht. Die Personalabteilung bitten wir die in diesem Vertrag
enthaltenen Widersprüche zu korrigieren.
Austrittszeitpunkt, einleitender Satz
Auch beim beE-Vertrag handelt es sich um einen Aufhebungsvertrag mit festem
Austrittsdatum: "wie mit Ihnen im Vorfeld besprochen werden Sie wegen dringender
betrieblicher Gründe unter nachfolgenden Bedingungen zum 31.10.2007 aus der Nokia
Siemens Networks GmbH & Co. KG ausscheiden"
Achtung: Der Austrittstermin aus der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG
erfolgt nach dem Wortlaut des einleitenden Satzes am 31.10.2007, auch wenn man erst
zum 1.4.2008 in die beE wechselt. Was wiederum bedeuten würde, dass man in diesem Fall
für die 5 Monate dazwischen keinen Arbeitsverhältnis mit NSN mehr hätte und damit auch
keinen Anspruch mehr auf Gehalt.
Dieser Punkt widerspricht dem IA/SP. Hier ist unter Punkt 4.2 festgelegt, dass das
Arbeitsverhältnis mit Austritt aus der beE, spätestens jedoch am 31.10.2009 endet.
Anmerkung zu Punkt 2
"Ihr Arbeitsverhältnis mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG endet
zum 31.10.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf."
Dieser Austrittszeitpunkt steht im Widerspruch zum einleitenden Satz, entspricht aber
dem IA/SP.
Transferkurzarbeitergeld, Punkt 3
"In der beE wird Transfer-Kurzarbeitergeld beantragt."
Hier wäre erwähnenswert, dass nicht der Mitarbeiter das Transferkurzarbeitergeld
beantragt, sondern die beE. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt dann aus.
Pflichten des Mitarbeiters, Punkt 4
Man verpflichtet sich laut Vertrag, "den Anweisungen des beE-Teams Folge zu leisten".
Da stellt sich sofort die Frage, was sind das für Anweisungen? Nach dem Wortlaut
müsste der Mitarbeiter zum Friseur gehen, einen Anzug anziehen, wenn das beE-Team
die entsprechende Anweisung erteilt (nicht lachen, diese Anweisungen wurden
tatsächlich schon erteilt). Ist ja manchmal nicht verkehrt, aber in einer solchen
Allgemeinheit sollte man niemanden über sein Leben bestimmen lassen.
Eine Pflicht des Mitarbeiters ist unter anderem die "Kontinuierliche Bewerbung auf
dem internen und externen Arbeitsmarkt"
Was heißt kontinuierliche Bewerbung? Einmal in der Woche, 10 Bewerbungen,
5 Bewerbungen? Das legen die beE-Betreuer sehr unterschiedlich aus. Manche handhaben
die Bewerbungspflicht durchaus vernünftig und akzeptieren, dass der Mitarbeiter sich
nur auf für ihn geeignete Stelle bewirbt. Andere verlangen Massenbewerbungen, auch
wenn von vorneherein klar ist, dass der Mitarbeiter auf die entsprechende Stelle
überhaupt nicht passt. Dieser Druckaufbau erhöht sich, je länger man in der beE ist.
Eine Vermittlung aus der beE nach intern ist laut §216a III SGB 3 ausgeschlossen:
"Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme dazu dient, den Arbeitnehmer
auf eine Anschlussbeschäftigung im gleichen Betrieb oder in einem anderen Betrieb
des gleichen Unternehmens oder, falls das Unternehmen einem Konzern angehört, in
einem Betrieb eines anderen Konzernunternehmens des Konzerns vorzubereiten."
Abfindung, Punkt 6a
"Einer Abfindung gemäß 4.3.1 der Vereinbarung mit dem GBR vom 12.07.2007 in Höhe von
Betrag Euro (brutto)."
Für die Berechnung der Matrix-Abfindung gilt der im IA/SP festgelegte Stichtag
1.8.2007 unabhängig davon, wann der tatsächliche Eintrittstermin in die beE ist.
Wenn also jemand erst am 1.4.2008 in die beE wechselt und zwischenzeitlich Geburtstag
hatte, geht das einschließlich der zusätzlichen Monate, die bis zum Eintritt vergangen
sind, nicht in die Abfindung mit ein. Analoges gilt für einen Eintritt zum 1.11.2007.
Ausgleichszahlungen, Punkt 6b
Für Tarifmitarbeiter: "Die Auszahlung der Jahreszahlung erfolgt nach den Regelungen
des geltenden ZP-Rundschreibens"
Gemeint sein dürfte hier, wie im IA/SP unter Punkt 4.3.11.3. angegeben, das
ZP-Rundschreiben Nr. 33/96. Die Mitarbeiter sollten sich das Rundschreiben
aushändigen lassen, falls sie es im Siemens-Intranet auf den Seiten von
CP (Corporate Personell) nicht finden. Im NSN-Intranet sind solche Rundschreiben
leider nicht zugänglich.
Für ATs: "Die Auszahlung der Jahreszahlung im ÜT-Kreis erfolgt an die
anspruchsberechtigten Arbeitnehmer nach den Regelungen des CP-Rundschreibens
Nr. 58/06"
ATs haben hier den Vorteil, dass sie wenigstens die Nummer des Rundschreibens genannt
bekommen. ATs sollten sich dieses Rundschreiben aushändigen lassen, falls sie es im
Siemens-Intranet auf den Seiten von CP nicht finden.
Für Mitarbeiter, die unter den ETV RD fallen: "Die Auszahlung der leistungs- und
ergebnisbezogenen Erfolgsbeteiligung erfolgt an die Arbeitnehmer, die unter die
Geltung des § 1 der Tarifvertraglichen Sondervereinbarung vom
28.09.1998 / 29.05.2001 / 09.12.2002 / 23.01.2006 (TV Sonder) fallen, während der
Beschäftigung in der beE unter Zugrundelegung einer Zielerfüllung von 100%."
Auch den ETV (TV Sonder) kann man (das ist aber etwas schwieriger) auf den Seiten von
CP finden. Aber vermutlich habt ihr ihn bereits vorliegen.
Nebenbeschäftigung, Punkt 9
"Sowohl die Aufnahme als auch die Fortführung einer bezahlten Nebentätigkeit bedarf
der vorherigen Zustimmung durch die beE. Die Einkünfte daraus sind der beE jeweils
am Monatsende mitzuteilen. Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG behält sich vor,
Einkünfte aus einer neu aufgenommenen Nebentätigkeit gegebenenfalls auf das
beE-Einkommen anzurechnen, soweit sie die Kürzung von Transferkurzarbeitergeld nach
sich zieht."
Die Einkünfte aus einer fortgeführten Nebentätigkeit werden von der Agentur für
Arbeit nicht auf das Transferkurzarbeitergeld angerechnet. Hier würde ich erwarten,
dass die Firma erklärt, dass sie solche Einkünfte grundsätzlich nicht auf den
Aufstockungsbetrag, bzw. nach einem Jahr, wenn das Transferkurzarbeitergeld nicht
mehr gezahlt wird, auf das beE-Gehalt anrechnet. Im Fall einer fortgeführten
Tätigkeit ist nicht einzusehen, warum der Mitarbeiter Einkünfte daraus der beE
mitteilen soll.
Rückzahlung der Abfindung, Punkt 13
Laut Punkt 13 des beE-Vertrages "… müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß
Ziffer 6 a und Ziffer 7 anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
zurückzahlen."
Auch hier gilt: Die Liste der Firmen, zu denen man nicht unbeschadet wechseln kann,
wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern und auch nicht zum
Nokia-Konzern. Es ist daher nicht einzusehen, warum man die Abfindung anteilig
zurückzahlen muss, wenn man zu einer der Konzernmütter wechselt. Merkwürdig ist,
dass die "Muttergesellschaften der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG" im
Gegensatz zum IA/SP nicht namentlich benannt werden. Die Muttergesellschaften
sollten namentlich aufgezählt werden, damit der Mitarbeiter weiß, in welchen Fällen
er die Abfindung zurückzahlen muss. Ansonsten herrscht Rechtsunsicherheit, wenn
beispielsweise Siemens seine Anteile an einen Dritten verkauft.
Der Satz "Sie sind verpflichtet, die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
innerhalb eines Monats anzuzeigen" verstößt in dieser Allgemeinheit gegen die guten
Sitten. Die Verpflichtung ist zumindest einzuschränken auf die Arbeitsaufnahme bei
den im vorstehenden Absatz genannten Firmen.
Zeugnis, Punkt 14
"Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wird Ihnen auf Wunsch ein qualifiziertes
Zwischenzeugnis ausstellen. Beim Ausscheiden erhalten Sie ein Abschlusszeugnis.
Dieses wird entsprechend dem Zwischenzeugnis formuliert, mit dem Enddatum des
Arbeitsverhältnisses versehen und von der Betriebsleitung der beE unterschrieben."
Wenn der Mitarbeiter tatsächlich zum 31.10.2007, wie im ersten Absatz des
beE-Vertrages angegeben aus NSN ausscheidet, muss NSN ein Abschlusszeugnis zu
diesem Termin ausstellen. Das Datum im ersten Absatz ist offensichtlich falsch,
aber bitte keinen Vertrag unterschreiben, der dieses Austrittsdatum enthält.
Die beE ist kein Betrieb, da ihm unter anderem der Betriebszweck fehlt. Sie hat daher
keine Betriebsleitung, sondern einen Beirat. Dessen Aufgaben umfassen die Prüfung von
Berichten über die Mittelverwendung, Qualifizierungsmaßnahmen, Vermittlungsbemühungen,
sowie die Entscheidung über die Verwendung erwirtschafteter Mittel. Keine Aufgabe des
Beirates ist die Ausstellung von Abschlusszeugnissen. Daher muss irgendjemand gefunden
werden, der beim Ausscheiden aus der beE eine entsprechende Unterschriftsberechtigung
hat. Die beE selber kann das nicht sein.
Versorgungsanwartschaft
"Soweit Sie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis zu Ihrem Ausscheiden
eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft (gesetzliche Unverfallbarkeit der
betrieblichen Altersversorgung) erworben haben, erhalten Sie hierzu eine gesonderte
Bestätigung."
Der Mitarbeiter sollte darauf bestehen, diese Bestätigung vor Unterzeichnung des
beE-Vertrages ausgehändigt zu bekommen.
Fehlende Unterschrift der Firma?
Auch bei diesem Vertrag ist nur die Unterschrift des Mitarbeiters vorgesehen. Es geht
nicht daraus hervor, welche zur Unterschrift berechtigte Person von Firmenseite aus
unterschreibt. Enthält der Aufhebungsvertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters,
dann wird er nicht wirksam. NSN muss unverzüglich unterschreiben, ansonsten ist der
Mitarbeiter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, weil er nicht zustande gekommen
ist (§ 146 BGB (Erlöschen des Antrages) i.V.m. § 147 BGB (Annahmefrist): "Der einem
Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. … Dies gilt auch von
einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person
zu Person gemachten Antrag. Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem
Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter
regelmäßigen Umständen erwarten darf.").
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 11.08.07
NSN: Aufhebungsvertrag - Vertragstext
Wir haben den NSN-Aufhebungsvertrag (ohne Eintritt in die beE) durchgesehen und ein
paar Anmerkungen dazu gemacht. Die Personalabteilung bitten wir die in diesem Vertrag
enthaltenen Fehler zu korrigieren.
Den beE-Vertrag werden wir demnächst kommentieren.
Anmerkung zum einleitenden Satz
"wie mit Ihnen im Vorfeld besprochen werden Sie wegen dringender betrieblicher Gründe
unter nachfolgenden Bedingungen zum 31.10.2007 aus der Nokia Siemens Networks
GmbH & Co. KG ausscheiden"
Ein Ausscheiden zum 31.10.2007 ohne Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist
bedeutet, dass der Mitarbeiter eine dreimonatige Sperre beim Arbeitslosengeld bekommt.
Er bekommt folglich drei Monate weniger Arbeitslosengeld. Zum Ausgleich bekommt der
Mitarbeiter das 1,5 fache des Bruttomonatsentgeldes pro Monat der Kündigungsfrist.
Ab einer Kündigungsfrist von zwei Monaten ist der Kündigungsfristausgleich höher als
der Verlust beim Arbeitslosengeld, allerdings muss man beachten, dass man während der
Sperre die Krankenversicherung selbst zahlen muss.
Anmerkung zu Ziffer 2:
Für den Kündigungsfristausgleich gilt laut Aufhebungsvertrag: "Diese Zahlung wird mit
Ausscheiden aus der beE fällig"
Da man aber gar nicht in die beE wechselt, hat man nach dem Wortlaut keinen Anspruch
auf den Kündigungsfristausgleich. Wir bitten die Personalabteilung, diesen
offensichtlichen Fehler zu korrigieren.
"Ggf. Einem Schwerbehindertenzuschlag in Höhe von Betrag Euro (brutto)."
Der Zusatz "Ggf." ist zu streichen, da er nicht eindeutig ist. Bei Mitarbeitern, für die dies nicht zutrifft, sind
0,00 Euro einzutragen. Gleiches gilt für Betriebsrentenzuschlag und Kinderzuschlag
Anmerkung zu Ziffer 4:
Laut Ziffer 4 des Aufhebungsvertrag "… müssen Sie die Austrittsleistungen gemäß
Ziffer 6 a und Ziffer 7 anteilig bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
zurückzahlen."
Hier bezieht sich die Personalabteilung auf die Ziffern 6a und 7 des beE-Vertrages, der
aber nicht Bestandteil des Aufhebungsvertrages ist. Die Liste der Firmen, zu denen man
nicht unbeschadet wechseln kann, wird immer größer. NSN gehört nicht zum Siemens-Konzern
und auch nicht zum Nokia-Konzern. Es ist daher nicht einzusehen, warum man die
Abfindung anteilig zurückzahlen muss, wenn man zu einer der Konzernmütter wechselt.
Der Satz "Sie sind verpflichtet, die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses
innerhalb eines Monats anzuzeigen" verstößt in dieser Allgemeinheit gegen die guten
Sitten. Die Verpflichtung ist zumindest einzuschränken auf die Arbeitsaufnahmen bei
den im vorstehenden Absatz genannten Firmen.
Anmerkung zu Ziffer 6:
"Auf die Möglichkeit des Eintritts einer Sperrzeit und deren Folgen sowie ein mögliches
Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld (ggf.: und auf einen möglichen Verlust der
Versorgungsanwartschaft) wurden Sie hingewiesen."
Der Mitarbeiter sollte darauf achten, dass er diese Hinweise für seinen individuellen
Fall tatsächlich erhält.
"Falls der Mitarbeiter privat krankenversichert ist: Bitte beachten Sie, dass dieser
Vertrag sich auf Ihre private Krankenversicherung auswirken kann und Sie möglicherweise
in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen."
Liebe Personalabteilung. Hier spricht wieder euer Erklärbär. Dies gilt nur für die beE,
nicht jedoch für den Aufhebungsvertrag. Ein Mitarbeiter, der einen Aufhebungsvertrag
unterschreibt kann selbstverständlich privat krankenversichert bleiben, auch wenn er
Arbeitslosengeld beansprucht. Dies ist lediglich bei der Agentur für Arbeit anzugeben.
Anmerkung zu Ziffer 8:
"Soweit Sie bei der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG bis zu Ihrem Ausscheiden eine
unverfallbare Versorgungsanwartschaft (gesetzliche Unverfallbarkeit der betrieblichen
Altersversorgung) erworben haben, erhalten Sie hierzu eine gesonderte Bestätigung."
Der Mitarbeiter sollte darauf bestehen, diese Bestätigung vor Unterzeichnung des
Aufhebungsvertrages ausgehändigt zu bekommen.
Fehlende Unterschrift der Firma?
Es ist unter diesem Vertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters vorgesehen. Es geht
nicht daraus hervor, welche zur Unterschrift berechtigte Person von Firmenseite aus
unterschreibt. Enthält der Aufhebungsvertrag nur die Unterschrift des Mitarbeiters,
dann wird er nicht wirksam. NSN muss unverzüglich unterschreiben, ansonsten ist der
Mitarbeiter nicht mehr an diesen Vertrag gebunden, weil er nicht zustande gekommen ist
(§ 146 BGB (Erlöschen des Antrages) i.V.m. § 147 BGB (Annahmefrist): "Der einem
Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden. … Dies gilt auch von
einem mittels Fernsprechers oder einer sonstigen technischen Einrichtung von Person zu
Person gemachten Antrag. Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem
Zeitpunkt angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der Antwort unter
regelmäßigen Umständen erwarten darf.").
(iw/cr)
InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07
Enterprise: Siemens schließt Joint Venture nicht aus
Siemens bemüht sich weiter intensiv, einen Käufer oder Partner für Enterprise zu
finden. Siemens schließt ein Joint Venture für Enterprise Communications nicht aus,
allerdings käme ein dauerhaftes Joint Venture nicht in Frage, sagte der Finanzvorstand
Joe Kaeser der Wirtschaftszeitung "EURO am Sonntag". Nach wie vor, so Kaeser, wolle
Siemens durch den Verkauf oder eine Partnerschaft, "eine starke Nummer zwei im Markt
gestalten". Kaeser äußerte sich jedoch nicht über konkrete Verhandlungen.
Experten halten erneute Gespräche mit Avaya für nicht ausgeschlossen. Die Gespräche mit
Avaya waren bereits einmal gescheitert. Der TK-Ausrüster Avaya wurde inzwischen für
8,2 Mrd. Dollar an Silver Lake und TPG Capital verkauft. Analysten schätzen Avaya mit
seinen rd. 20.000 Mitarbeitern in den USA als zu klein ein, um am Weltmarkt überleben
zu können. Auch Gespräche mit dem französisch-amerikanischen Unternehmen Alcatel-Lucent
sind nicht ausgeschlossen.
Capital schrieb am 28.9.2006 über Siemens Enterprise:
"Nun stellt sich die Frage, welcher Investor überhaupt bereit ist, das schwierige
Geschäft zu übernehmen. Enterprise Networks leidet unter Umsatzrückgang, einen Verlust
von Marktanteilen und fehlenden Produkten. Um den Unternehmensbereich, der gegen
Konkurrenten wie Cisco, Alcatel oder Avaya bestehen muss, auf Dauer abzusichern, sind
laut einer internen Einschätzung des Vorstands mehr als eine Milliarde Euro erforderlich."
In einem Interview mit der Börsen-Zeitung deutet CFO Joe Kaeser an, Siemens werde sich
wohl im Rahmen des Programms "Fit for 2010" von weiteren Konzern-Töchtern trennen. Es
ist nicht auszuschließen, dass Siemens auch in Nokia Siemens Networks kein dauerhaftes
Joint Venture sieht.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07
NSN: Noch keine Entscheidung über zusätzlichen Personalabbau in Deutschland
Der Betriebsrat Mch H berichtete am 8.8.2007 auf seiner Homepage:
"Der
Wirtschaftsausschuss des GBR der NSN in Deutschland wurde gestern informiert, dass die
weiter geplanten Einsparungen keinen weiteren Personalabbau in Deutschland zur Folge
haben. Entsprechende Zeitungsberichte würden auf Missverständnissen und
Fehlinterpretationen beruhen."
Diese Aussage ist falsch. Auf Nachfrage erklärte die Firma, es wird noch untersucht,
wie die 500 Mio. Euro zusätzlich eingespart werden können. Insbesondere habe es noch
keine Entscheidung für einen weiteren Personalabbau über die 2.290 Mitarbeiter hinaus
gegeben. Es wurde aber auch noch keine Entscheidung dagegen gefällt.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07
Siemens: Neue Durchsuchungen
In der Siemens-Schmiergeldaffäre wurden am Mittwoch und Donnerstag erneut Büros in
Erlangen, Offenbach und Karlsruhe durchsucht, berichtete die Siemens AG heute in einem
US-Börsenbericht. Dabei habe es sich um Standorte des Bereichs Power Generation
gehandelt.
Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt bereits seit Jahren wegen des Verdachts,
dass Siemens-Mitarbeiter einen Projektmanager der Europäischen Agentur für den
Wiederaufbau in Belgrad bestochen haben.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07
Siemens: Ex-CCO Albrecht Schäfer gekündigt
Siemens hat dem ehemaligen Chief Compliance Officer Albrecht Schäfer ordentlich
gekündigt. Der Aufsichtsrat wirft Schäfer vor, dem Prüfungsausschuss wesentliche
Hinweise auf systematische Bestechungsdelikte vorenthalten zu haben. Die US-Kanzlei
Debevoise & Plimpton hatte daher am 25.4.2007 vorgeschlagen, Schäfer fristlos zu
kündigen. Der Vorstand hielt dem damals entgegen, die Vorwürfe gegen Schäfer seien
widerlegbar. Es gebe keine Bestrebungen, sich von Schäfer zu trennen.
Siemens erklärte, Schäfer sei nach der Kündigung mit sofortiger Wirkung von seinen
Aufgaben freigestellt worden. Zu Hintergründen und weiteren Details wollte sich ein
Siemens-Sprecher jedoch nicht äußern.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07
Siemens: Neue Jobs überwiegend im Ausland
Die gute Nachricht zuerst: Siemens will nach Angaben eines Unternehmenssprechers bis
zum Ende des laufenden Geschäftsjahres im September rund 10.000 neue Stellen geschaffen
haben. Die schlechte Nachricht für Arbeitnehmer in Deutschland: Fast alle Arbeitsplätze
entstehen dabei außerhalb Deutschlands. In Deutschland wurden in diesem Geschäftsjahr
bisher lediglich 300 Neueinstellungen getätigt.
Konzernweit sind in den fortgeführten Geschäftsbereichen damit 445.000 Beschäftigte für
den Konzern tätig. 145.000 von ihnen arbeiten in Deutschland.
Den Neueinstellungen stehen in einigen Segmenten aber auch Massenentlassungen entgegen.
So werden durch die Fusion der Netzwerksparten von Siemens und Nokia 2.290 Arbeitsplätze
vernichtet. In dieser Woche kündigte Siemens außerdem an, dass 600 der 5.500
Arbeitsplätze bei Enterprise abgebaut werden sollen.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 10.08.07
Siemens: Änderung der Prognosepolitik nach Kurssturz
Siemens will nach einem Kurssturz von zeitweise über 110 Euro auf inzwischen nur noch
gut 92 Euro aufgrund der Veröffentlichung seiner jüngsten Quartalszahlen seine
Prognosen verbessern. „Siemens muss präziser werden in seinen Prognosen“, sagte
Finanzvorstand Joe Käser der „Börsen-Zeitung“. "Künftig wird es eine Prognose für das
gesamte Geschäftsjahr geben, die im Verlauf der einzelnen Quartale verfeinert und im
Markt erläutert wird", so Käser weiter. Mit der Einführung ist zum nächsten
Geschäftsjahr zu rechnen.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 07.08.07
Enterprise: Kommt ein Ergänzungstarifvertrag für Enterprise?
Wie der Gesamtbetriebsrat von Enterprise in einer Mitarbeiterinformation bekannt gab,
hat die Geschäftsführung von Enterprise "... angekündigt, über den Personalabbau hinaus
zusätzlich die Anpassungen der tarifvertraglich geregelten Arbeitsbedingungen - wie
sie sagt - an die ‚marktüblichen Standards' anzugehen. Zu diesem Zweck will sie nach
eigener Aussage Gespräche mit der IG Metall führen."
Siemens möchte also zusätzlich zum Stellenabbau Einschnitte bei Gehältern und eine
Anhebung der Arbeitszeit vornehmen. Als Vorlage könnte beispielsweise der
Ergänzungstarifvertrag von Fujitsu Siemens
dienen. Bereits im Februar 2007 gab es Hinweise, dass dieser Ergänzungstarifvertrag
Pilotfunktion für andere Siemens-Konzernunternehmen haben könnte.
Die FSC-Vereinbarungen sehen sowohl für den Tarifkreis als auch für außertarifliche
Mitarbeiter (AT) eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Prozent oder bei Beibehaltung der
bisherigen Arbeitszeit eine entsprechende Gehaltsreduzierung um 9,1 Prozent vor. Das
bedeutet, dass die Arbeitszeit für einen Vollzeit-Tarifmitarbeiter von 35h auf 38,5h,
für einen AT von 40h auf 44h, also auf einen 9h Arbeitstag angehoben wird. Die ATs
sollen darüber hinaus auf drei Urlaubstage verzichten.
Stellenabbau und Ergänzungstarifvertrag, der eine Kosteneinsparung von 9 bis 10 Prozent
bewirkt, würden ein besonderes Zuckerl für einen potenziellen Käufer darstellen. Unter
Umständen gelingt es Siemens so, Enterprise bis Ende dieses Geschäftsjahres zu
verkaufen, insbesondere da Siemens den Wert des Unternehmens um 355 Mio. abgesenkt
hat. Peter Löscher kann sich dann als geschickter Unternehmenslenker feiern lassen,
wie einst Klaus Kleinfeld, zu dessen Gesichtswahrung Siemens Com in das Joint Venture
mit Nokia überführt wurde. Was aus den Mitarbeitern wird? Das interessiert in den
Vorstandsetagen niemanden. Die IG Metall sollte dieses Spiel nicht mitspielen. Aber
Demos allein zu Showzwecken genügen dazu nicht.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 07.08.07
Enterprise: Stellenabbau - Details
Nach Aussage des Gesamtbetriebsrats plant Siemens 11 Prozent der 5.489 Beschäftigten
bei Enterprise abzubauen. Das entspricht 606 Mitarbeitern. Im Bereich Small Media
Business (SMB) fällt der Abbau mit 28 Prozent am stärksten aus. Hier sollen von
863 Kollegen 242 abgebaut werden. In der Münchner Hofmannstraße, dem Stammhaus von
Enterprise, ist geplant 229 von 1.748 Mitarbeitern, also 13 Prozent, abzubauen. Mit
"nur" 5 Prozent ist der Bereich Large Business (LAB), einschließlich Global Service
Infrastructure (GSI) am geringsten betroffen. Hier sollen 135 von 2.884 Mitarbeitern
Enterprise verlassen.
Laut Brigitte Ederer, der Chefin von Siemens Österreich, wird die österreichische
Niederlassung vom Stellenabbau in der Enterprise-Sparte nicht betroffen sein.
Allerdings würde ein Verkauf von Enterprise auch Österreich betreffen.
Bereits im April dieses Jahres hieß es, dass der Bereich Small-Medium-Business (SMB)
besonders gefährdet sei. Es wurde geprüft, ob das Geschäft mit Direktvertrieb und
Direktservice weiterhin profitabel betrieben werden kann. Angesichts des hohen
Stellenabbaus in diesem Bereich beabsichtigt Siemens hier weiter einzusparen.
Bereits damals wurde auch der Bereich Large-Business (LAB) für einen Verkauf, mit
bestenfalls einer Minderheitsbeteiligung von Siemens, freigegeben.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 06.08.07
Enterprise: Massiver Stellenabbau bei Siemens Enterprise
Gerüchte und Bewegungen innerhalb Enterprise deuten schon seit Monaten darauf hin,
dass Siemens weiterhin einen Käufer für Enterprise sucht. Offensichtlich möchte man
nun "die Braut schön machen". Nach Mitteilung des Gesamtbetriebsrats plant das
Unternehmen bundesweit 600 Arbeitsplätze abzubauen. Insgesamt beschäftigt Enterprise
5.500 Mitarbeiter. Siemens bestätigte die Zahl auf Anfrage von heise-online. Die
Pläne für diesen Abbau, so Siemens, seien dem Wirtschaftsausschuss bereits vorgelegt
worden. Nähere Angaben zu den laufenden Verhandlungen machte das Unternehmen nicht.
Es ist davon auszugehen, dass Siemens und der Enterprise GBR schon seit Wochen über
den geplanten Stellenabbau reden. Obwohl die Mitarbeiter seit Monaten auf Kohlen
sitzen, schwieg auch der Enterprise GBR.
Auf München entfällt mit 250 Mitarbeitern der größte Teil dieses Abbaus. In vielen
Niederlassungen soll im Bereich Small Medium Business jeder zweite Techniker gehen,
hieß es von Arbeitnehmervertretern. Das Unternehmen bestätigte dies nicht, erklärte
aber, dass Mitarbeiter mit direktem Kundenkontakt nicht betroffen seien, sondern das
Back-Office.
Bereits Mitte Juli - wir berichteten am 19.07.07 - tauchten in der Hofmannstraße, dem
Hauptstandort von Enterprise, Gerüchte auf, die besagten, dass etwa 520 Mitarbeiter
gehen müssten. Diese Gerüchte über einen geplanten Stellenabbau wurden durch eine
Aussage des NSN-GBR bestätigt. Diese Zahl liegt nun sehr nahe an der heute bekannt
gewordenen Abbauzahl von 600 Arbeitsplätzen.
Um die Gerüchte zu verifizieren, haben wir am 29.07.07 eine Presseanfrage an Siemens
geschrieben:
"In den letzten fünf Wochen gab es viele Bewegungen bei der Siemens Enterprise
Communications GmbH & Co. KG, die darauf hindeuten, dass ein potenzieller Käufer
gefunden wurde. Wenn dies der Fall ist, wurde sicherlich in der Aufsichtsratssitzung
letzte Woche über einen möglichen Verkauf von Enterprise entschieden. Können Sie uns
mitteilen, welcher oder welche Käufer in Betracht gezogen werden?
Nach Information des Gesamtbetriebsrats der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG ist
bei der Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG in nächster Zukunft
Personalabbau geplant. Die Rede ist von 40 Prozent der Stellen am Hauptstandort
München Hofmannstraße. Ist ein Stellenabbau geplant und wenn ja, in welcher
Größenordnung?"
Die zweite Frage ist nun beantwortet, auf die erste Frage steht die Antwort noch aus.
Siemens hält sich offensichtlich noch bedeckt bzgl. des potenziellen Käufers von
Enterprise.
Auch für Siemens Enterprise gilt eine Nicht-Kündigungsgarantie bis 30.09.2009. In der
immer noch geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung in die Siemens
Enterprise Communications GmbH & Co. KG wird ausdrücklich auf die Vereinbarung
zwischen IG Metall, GBR und Siemens Bezug genommen:
"In einem Spitzengespräch zwischen Firmenleitung, IG Metall und GBR wurden für die
Siemens Enterprise Communications GmbH & Co. KG folgende Eckpunkte verhandelt:
a) Die an o.g. Gespräch beteiligten Parteien stimmen darin überein, dass die
Arbeitsplätze möglichst erhalten werden. Darüber hinaus besteht Übereinstimmung
dahingehend, dass eventuell notwendige Personalanpassungsmaßnahmen bis zum
30.09.2009 in der bisher von Siemens geübten Weise sozialverträglich - das heißt
ohne betriebsbedingte Kündigungen - vorgenommen werden."
Die Protokollnotiz ist Teil einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) und damit nach
§613a BGB zu Siemens Enterprise übergegangen. Die GBV gilt für alle Mitarbeiter,
nicht nur für IG Metall-Mitglieder, um Missverständnissen vorzubeugen. Siemens
Enterprise kann also bis 30.09.2009 nicht betriebsbedingt kündigen.
Daher kann auch bei Enterprise nur über Aufhebungsvertrag und Beschäftigungsgesellschaft
abgebaut werden, vorausgesetzt die Agentur für Arbeit genehmigt eine
Beschäftigungsgesellschaft.
Der Gesamtbetriebsrat fordert nun, Einsparungen durch die Optimierung von
Geschäftsabläufen und Anpassungen in der Führungsebene zu diskutieren.
Bei Enterprise besteht größere Hoffnung als bei NSN, dass der GBR seine Rechte aus
§111 BetrVG wahrnimmt, denn er hat erklärt:
"Ohne Transparenz der wirtschaftlichen Lage und gründliches Durchleuchten der
unternehmerischen Sanierungskonzeption, kann jedoch über die geplanten Maßnahmen
nicht sachgerecht verhandelt werden, weshalb das Gremium jetzt die Beratungsfirma
Kemper & Schlomski hinzugezogen hat. Sie soll neben einer Begutachtung auch
alternative Sanierungsvorschläge entwickeln; erst wenn die Begutachtung abschlossen
ist, wird der Gesamtbetriebsrat in Beratungen eintreten und Verhandlungen über einen
Interessenausgleich aufnehmen."
Der Verkauf von Siemens Enterprise soll nach Vorstellungen von Siemens bis Ende des
Geschäftsjahres, also bis 30.9.2007 abgeschlossen sein. Siemens teilte in diesem
Zusammenhang aber gleichzeitig mit, dass es keine feste Frist für die
Verkaufsverhandlungen gebe. Nach Angaben von Siemens werden Gespräche mit mehreren
Partnern geführt. Der Personalabbau soll bis zum 30.9.07 abgeschlossen sein. Eine
mögliche beE wird wohl zum 1.10.07 starten. Aus all diesen Angaben ist zu schließen,
dass möglicherweise ein konkreter Käufer in Sicht ist, der es Siemens offensichtlich
auferlegt hat, vorher einen Personalabbau durchzuführen.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 06.08.07
Enterprise: Siemens senkt den Verkaufspreis
Klaus Kleinfeld hat vor einem Jahr den Verkauf von Siemens Enterprise angekündigt.
Wegen der heftigen öffentlichen Reaktion auf die BenQ Insolvenz und die Siemens
Korruptionsaffäre, wurde der Verkauf von Siemens Enterprise für 4 Mrd. Euro an einen
Finanzinvestor gestoppt. Weitere Verkaufsaktivitäten wurden zunächst auf Eis gelegt,
weil man mit der Korruptionsaffäre beschäftigt war.
Peter Löscher hatte bei seinem Amtsantritt erklärt, sich von allen Randaktivitäten
trennen zu wollen. Siemens kommt potenziellen Käufer schon im Vorfeld mit dem Preis
für Enterprise entgegen und senkte im vergangenen Quartal den Wert der Sparte um
355 Mio. Euro.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 06.08.07
NSN: beE-Genehmigung steht noch aus
Die Bundesagentur für Arbeit hat bisher nach Aussage der Betriebsleitung Mch M noch
keine Entscheidung für oder gegen die Finanzierung der geplanten NSN-beE mittels
Transferkurzarbeitergeld gefällt.
Wir empfehlen mit der Unterschrift unter beE-Verträge noch bis zur Genehmigung der
beE durch die Bundesagentur für Arbeit zu warten.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07
NSN: Belegschaft vom GBR über den Tisch gezogen?
Zu unserer Überraschung teilte der Gesamtbetriebsrat am 30.07.2007 auf der
BR-Homepage München M, dem Sitz des GBR unter dem Vorsitzenden Georg Nassauer, mit:
„Die Unternehmensberatung Kemper&Schlomski bestand auf einem unbeschränkten
Rahmenvertrag, den NSN nach den neuen Compliance Richtlinien nicht eingehen will/kann.
Daher ist die Beauftragung dieser Unternehmensberatung durch den Gesamtbetriebsrat
geplatzt.“
Das kam uns sehr merkwürdig vor, da der gleiche NSN-GBR am 19.06.2007 auf der
BR-Homepage München H, dem Sitz des stellvertretenden GBR-Vorsitzenden Alexander
Sowa, behauptet hatte, die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski (K&S) beauftragt
zu haben, Perspektiven für die NSN-Standorte in Deutschland zu entwickeln. Darüber
hinaus kam uns die Begründung, die Beauftragung sei an den Compliance-Richtlinien
gescheitert, vorgeschoben vor.
Deshalb sind wir der Sache nachgegangen und haben eine Presseanfrage an
Kemper & Schlomski sowie an den GBR-Vorsitzenden Georg Nassauer geschickt, um diesen
Sachverhalt zu klären.
Kemper & Schlomski erklärte eindeutig zur Beauftragung ihres Unternehmens durch den
NSN-GBR:
„ ... Kemper & Schlomski ist nicht durch den GBR der NSN beauftragt.“
Auf der Betriebsversammlung vom 25.07.2007 wurde Georg Nassauer gefragt, warum mit
der Unterzeichnung des IA/SP nicht bis zum Abschluss der Untersuchungen der vom GBR
beauftragten Unternehmensberatung Kemper & Schlomski gewartet wurde. Obwohl Georg
Nassauer wusste, dass Kemper & Schlomski gar nicht beauftragt worden war, stellte er
dies nicht klar. Stattdessen behauptete er, die Unternehmensberatung habe dem GBR
gesagt, er soll zunächst einmal den Interessenausgleich abschließen, „für den Rest
läuft uns ja nichts weg“.
Kemper & Schlomski wies diesen Vorwurf entschieden zurück:
„… Kemper & Schlomski hat niemals dem GBR die Empfehlung gegeben, einen
Interessenausgleich abzuschließen. Anmerkung: Dies wird eine seriöse
Unternehmensberatung niemals tun, da rechtlicher Rat ausschließlich dem Berufsstand
der Rechtsanwälte vorbehalten ist.“
Der GBR behauptete auf der BR-Homepage Mch M weiter:
„Die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski bestand auf einem unbeschränkten
Rahmenvertrag, den NSN nach den neuen Compliance Richtlinien nicht eingehen will/kann.“
Auch dieser Vorwurf wurde von Kemper & Schlomski eindeutig zurückgewiesen:
„… Diese Aussage ist falsch! Die K&S-Vertragsentwürfe waren erstens alle zeitlich
begrenzt, zweitens thematisch begrenzt und drittens in den Kosten begrenzt. Hätte der
GBR den Vertrag unterzeichnet, aber niemals eine Leistung bei K&S abgerufen, wären
keine (!!!) Kosten entstanden. Anmerkung: Aber manchmal müssen schon mal die neuen
Compliance Richtlinien herhalten.“
Weiter schrieb der GBR:
„Daher ist die Beauftragung dieser Unternehmensberatung durch den Gesamtbetriebsrat
geplatzt.“
Kemper & Schlomski nahm dazu wie folgt Stellung:
„… Diese Aussage ist ebenfalls falsch! Der GBR hätte nach §111[BetrVG] alleine
beauftragen können – aber er wollte nicht.“
Georg Nassauer hat sich bisher zu unserer Anfrage nicht geäußert.
Durch die offene Kommunikation mit der Unternehmensberatung Kemper & Schlomski, die
genauen Daten, die uns aus internen Kreisen zugespielt wurden und aufgrund der
widersprüchlichen und offensichtlich vorgeschobenen Aussagen des GBR, sind wir zu der
Überzeugung gekommen, dass die Aussagen von Kemper & Schlomski richtig sind.
Die Unternehmensberatung, die seit ca. 15 Jahren auf Initiative von Betriebsräten
Unternehmen berät, die sich in ähnlichen Situationen wie derzeit NSN befinden,
wurde von Georg Nassauer entgegen dem GBR-Beschluss also nie beauftragt.
Kemper & Schlomski war bereits in Vorleistung gegangen und hat auch bei der
Vertragsgestaltung mehrere Vorschläge erarbeitet, um den Wünschen und Vorstellungen
des GBR entgegen zu kommen. Kemper & Schlomski hat dem GBR auch nicht die Empfehlung
gegeben, einen Interessenausgleich abzuschließen.
Die gesamte Aktion des GBR wirkt wie ein schlecht inszeniertes Theaterstück, das
einzig und allein der Beruhigung der Belegschaft dienen soll. Georg Nassauer hätte
als GBR-Vorsitzender die Unternehmensberatung Kemper & Schlomski entsprechend des
GBR-Beschlusses beauftragen müssen. Da dies nicht geschehen ist, hätte Alexander
Sowa als sein Stellvertreter auf die Umsetzung des Beschlusses drängen und
gegebenenfalls Nassauers Rücktritt fordern müssen. Wir fordern, dass das GBR-Gremium
aus diesen Vorfällen die erforderlichen Konsequenzen zieht und die Verantwortlichen
zur Rechenschaft gezogen werden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07
NSN: Weiterer Personalabbau in Finnland und Deutschland geplant
Wie wir bereits vermuteten, plant Nokia Siemens Networks wegen der schlechten
Quartalszahlen einen weiteren Personalabbau. Finanzchef Rick Simonson von Nokia erklärte,
dass zusätzlich zu dem gerade laufenden Personalabbau in Deutschland und Finnland
weitere Arbeitsplätze gestrichen werden sollen. Als Grund gab er die schwachen
Umsätze und Margen des Gemeinschaftsunternehmens im ersten Quartal an.
Nokia-CEO Olli-Pekka Kallasvuo kündigte ein „entschiedenes Eingreifen“ an.
„Wir müssen unsere Synergieziele schneller erreichen“, sagte er. Bereits bis
2008 - also zwei Jahre früher als geplant - will Kallasvuo 1,5 Mrd. Euro jährlich
einsparen. Darüber hinaus plant NSN zusätzlich 500 Mio. Euro einzusparen. Damit
dürften weitere 3.000 Arbeitsplätze gefährdet sein.
NSN will also den Arbeitsplatzabbau um ein Drittel erhöhen. Für die deutschen
Arbeitsplätze bedeutet das, dass sich die Abbauzahl rechnerisch
auf 2.290 * 4 / 3 = 3.054 erhöhen wird. Damit liegt die Deutsche Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG in ihrer aktuellen Forderung um 154 Arbeitsplätze über der
ursprünglichen Forderung von 2.900 und das nicht bis 2010, sondern bis 2008.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07
NSN: Forderungen an den GBR
Da Nokia Siemens Networks einen zusätzlichen Personalabbau in Deutschland plant,
fordern wir, dass der GBR endlich seinen Beschluss vom 19.6.07 umsetzt und die
Unternehmensberatung Kemper&Schlomski beauftragt, Perspektiven für die Standorte in
Deutschland zu entwickeln. Da nun eine neue Betriebsänderung geplant ist, kann er
dies nach §111 BetrVG sofort tun. Er muss lediglich den Arbeitgeber davon in Kenntnis
setzen, er muss ihn nicht um Erlaubnis fragen. Nach §111 BetrVG gibt ausschließlich
der Betriebsrat das Thema vor und die Unternehmensberatung hat den Betriebsrat und
nicht das Unternehmen NSN als Auftraggeber.
Die Unternehmensberatung entwickelt ausgehend von vorhandenen Produkten,
Dienstleistungen, Märkten und Innovationen zusammen mit dem Betriebsrat eine
nachhaltige Alternative zum Arbeitgeberkonzept „Stellenabbau“. Der Arbeitgeber muss
dafür die erforderliche Information zur Verfügung stellen, notfalls muss man NSN per
Einstweiliger Verfügung dazu verpflichten. Aus dem Konzept der Unternehmensberatung
wird eine vertretbare Kostenstruktur abgeleitet und diese bildet die Basis für die
Verhandlungen zwischen GBR und Arbeitgeber. NSN selbst ist offensichtlich nicht in
der Lage, selbst ein solches Konzept zu entwickeln.
Die lokalen Betriebsräte haben das Recht und die Pflicht, in diesem Sinne, auf den
GBR einzuwirken. Sollte ihr GBR-Vertreter ihre Interessen im GBR nicht ausreichend
vertreten, muss der lokale Betriebsrat diesen sofort aus dem GBR abberufen. Der
lokale Betriebsrat kann sich nicht hinter der Ausrede verstecken „das macht der GBR,
wir haben keinen Einfluss“. Die Politik, um der Harmonie Willen Betriebsräte zu
schonen, die ihrem Auftrag nicht nachkommen, ist verfehlt und schadet der Belegschaft.
Der GBR darf die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auf keinen Fall aufnehmen, bevor
nicht die Ergebnisse der Unternehmensberatung vorliegen. Selbstverständlich erwarten
wir, dass der GBR auch einen kompetenten Rechtsanwalt, den nicht der Arbeitgeber
ausgewählt hat, zu den Verhandlungen hinzuzieht.
Sollte der Arbeitgeber zu solchen Verhandlungen nicht bereit sein, muss der GBR diese
scheitern lassen und mit dem Konzept der Unternehmensberatung die Einigungsstelle
anrufen und auch hier kompetente Berater hinzuziehen. Das Ergebnis wird keinesfalls
schlechter sein, als die Ergebnisse, die der GBR erreicht, wenn er die Einigungsstelle
scheut wie der Teufel das Weihwasser und alles versucht alleine, ohne kompetente
Unterstützung möglichst schnell durchzuziehen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 04.08.07
Siemens: Konzern weist Bericht über Cromme zurück
Siemens hat den gestrigen Bericht der Süddeutschen Zeitung zurückgewiesen, wonach die
Konzernspitze einschließlich des heutigen Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme
frühzeitige Hinweise über Verdachtsmomente auf unsaubere Zahlungen nicht ernst genug
genommen haben soll. Der Prüfungsausschuss sei tatsächlich im Januar 2006 erstmals
über Ermittlungen der Schweizer Behörden informiert worden, teilte Siemens mit. Zu
dieser Zeit habe der Konzern aber noch keine Einsicht in die Ermittlungsakten gehabt,
sondern lediglich erste Informationen über beschlagnahmte Konten eines Treuhänders
bei einer Bank in der Schweiz.
Damals seien interne Untersuchungen in die Wege geleitet worden. „Das Gremium und Dr.
Cromme mussten davon ausgehen, dass hierauf durch den Vorstand und die
verantwortlichen Fachabteilungen die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet würden.“
Man habe keine Hinweise dafür gefunden, „dass der Prüfungsausschuss auf Basis der zur
Verfügung gestellten Informationen seine Aufgaben nicht erfüllt hat.“
Am 5.1.2007 nahm Siemens zu einem Bericht der Wirtschaftswoche Stellung, der sich
ebenfalls darauf bezog, dass der Prüfungsausschuss im Januar 2006 unterrichtet worden
war und untätig geblieben ist. In der Pressemitteilung vom 5.1.2007 ist zu lesen:
„Der Prüfungsausschuss wurde in der Sitzung [im Januar 2006] gleichzeitig über
beauftragte interne Untersuchungen durch die verantwortlichen Siemens Fachstellen
informiert. Damit sollten die Verdachtsmomente aufgrund der oben genannten
Informationen im eigenen Unternehmen überprüft werden. Insgesamt wurden fünf
interne Untersuchungsaufträge erteilt.“
Etwa ein Jahr lang hat der Aufsichtsrat offensichtlich nie nach den Ergebnissen dieser
fünf Untersuchungsaufträge gefragt, obwohl es eine seiner Aufgaben ist, die
Geschäftsführung zu überwachen (§111 I AktG). Da es sich um verdächtige
„Geldbewegungen auf Konten in Genf“ handelte, hätte der Aufsichtsrat gemäß
§111 II AktG das Recht gehabt, zu prüfen, ob die Buchführung ordnungsgemäß
durchgeführt wurde. Erstaunlich, dass der Aufsichtsrat so wenig Interesse gezeigt
hat. Es wäre seine Pflicht als Aufsichtsrat gewesen, nachzufragen, was bei diesen
internen Untersuchungen heraus gekommen ist, um gegebenenfalls anschließend Maßnahmen
einleiten zu können. Er kann sich nicht darauf verlassen, dass der Vorstand das tut,
schließlich soll er diesen ja überwachen.
Weiter liest man in der Pressemitteilung vom 5.1.2007: „Außerdem wurde dem
Prüfungsausschuss und seinem Vorsitzenden berichtet, dass eine Schweizer
Ermittlungseinheit der KPMG einen selbständigen, unabhängigen Bericht aus Anlass der
Beschlagnahmung treuhänderischer Konten in der Schweiz erstellt hat. Das Gremium und
Dr. Cromme konnten davon ausgehen, dass durch den Abschlussprüfer die erforderlichen
Maßnahmen eingeleitet würden.“
Der Aufsichtsrat hat sich offensichtlich auch den Bericht der Schweizer
Ermittlungseinheit der KPMG nicht vorlegen lassen. Das Gremium konnte nicht davon
ausgehen, dass „durch den Abschlussprüfer die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet
würden“. Als Mitarbeiter einer externen Firma hat der Abschlussprüfer gar nicht die
Mittel, interne Maßnahmen einzuleiten. Darüber hinaus ist es Wirtschaftsprüfern
untersagt, selbst den Staatsanwalt einzuschalten. Es ist allein die Entscheidung des
Unternehmens, ob eine Strafverfolgung eingeleitet wird.
Der Prüfungsausschuss im Aufsichtsrat unter der Leitung von Gerhard Cromme hat also
offensichtlich zumindest im Jahr 2006 seine Aufgaben nicht erfüllt.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 03.08.07
Siemens: Schwarze Kassen - warum blieb Gerhard Cromme untätig?
Der Siemens-Konzern erhebt seit drei Monaten schwere Vorwürfe gegen seinen ehemaligen
Anti-Korruptionsbeauftragten Albrecht Schäfer. Der Manager, so die Vorwürfe der
Konzernspitze, soll dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats in den vergangenen beiden
Jahren wichtige Hinweise auf Bestechungsdelikte vorenthalten haben. Dies habe die
US-Kanzlei Debevoise festgestellt, die Siemens beauftragt hatte, die Schmiergeldaffäre
intern zu untersuchen. Schäfer müsse deshalb gehen, heißt es seit Monaten, aber nichts
dergleichen geschieht.
Inzwischen hat sich die Sachlage geändert. Schäfer hat den früheren Finanzvorstand
Heinz-Joachim Neubürger wiederholt im Detail über brisante Vorkommnisse im Konzern
informiert. Am 23. Januar teilte er Neubürger in einem handgeschriebenen Brief mit,
er habe im Dezember 2005 Unterlagen von der Dresdner Bank über auffällige
Transaktionen eines griechischen Siemens-Managers in der Schweiz bekommen. Insgesamt
ging es um merkwürdige Zahlungen in Höhe von 37 Millionen Euro. An diesen Brief fügte
Schäfer auch die Papiere der Dresdner Bank an. Aus diesem Anhang geht hervor, dass das
Geld von Firmen wie Fiberlite LLC und Kelvin Trust aus Dubai stammte. Der Name
Siemens tauchte allerdings nach Darstellung der Dresdner Bank in den Kontounterlagen
und bei den Überweisungen nicht auf. Der Grieche habe aber, notierte die Bank, "in
einem Gespräch mit uns angegeben, dass die auf seine Konten erfolgten Geldeingänge im
Wesentlichen von Siemens stammten''.
Schäfer hat auch dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats diesen Sachverhalt Anfang
2006 mitgeteilt. Geleitet wurde das Gremium damals von Gerhard Cromme.
Cromme hatte jedoch noch im Mai dieses Jahres erklärt, vor November 2006 keine
Informationen erhalten zu haben, die auf das Ausmaß der dann bekannt gewordenen
Verfehlungen hingewiesen hätte. Kurz zuvor hatte er den bisherigen Aufsichtsratschef
Heinrich von Pierer abgelöst. Heinz-Joachim Neubürger bestätigte jedoch jetzt der
Süddeutschen Zeitung gegenüber, dass die Anti-Korruptionseinheit im Januar und April
2006 dem Prüfungsausschuss berichtet habe.
Diese Aussage wird gestützt durch einen Bericht im Siemens Geschäftbericht 2006. Der
Prüfungsausschuss soll, wie dort nachzulesen ist, eine interne Untersuchung veranlasst
haben. Nach Angaben aus Konzernkreisen wollte man das Geld aus der Schweiz zurückholen
und klären, wie es dorthin gekommen sei.
Überraschend verklagte der Konzern einen Tag vor der Großrazzia im November 2006 den
griechischen Manager auf Rückzahlung mehrerer Millionen Euro.
Cromme wusste offensichtlich schon vor November 2006 von schwarzen Kassen bei Siemens.
Er war für eine Stellungnahme gegenüber der Süddeutschen Zeitung zu den neuen
Vorwürfen nicht zu erreichen. Ein Siemens-Sprecher erklärte lediglich: "Cromme
treibt die Aufklärung voran".
Diese neuen Aspekte im Schmiergeldskandal dürften den ehemaligen Aufsichtsratchef
Heinrich von Pierer und den heutigen Aufsichtsratvorsitzenden Gerhard Cromme in
Bedrängnis bringen. Beide waren damals Mitglieder im Prüfungsausschuss und hätten den
von Schäfer gemeldeten Vorgängen konsequent nachgehen müssen. Auch die
Arbeitnehmerseite, damals u.a. durch den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden
Ralf Heckmann (IG Metall) vertreten, hat dem Prüfungsausschuss angehört und ist
offensichtlich ebenfalls untätig geblieben. Schwarze Kassen deuten stets auf ein
Wirtschaftsdelikt hin. Weiterhin erstaunt, dass die vom Aufsichtsrat beauftragte
Kanzlei Debevoise zu einem relativ frühen Zeitpunkt dem Prüfungsausschuss bescheinigt
hat, keine Fehler gemacht zu haben.
Die Lage ist nach wie vor unklar. Hat Schäfer vertuscht, dann muss er zu Verantwortung
gezogen werden. Hat er ausreichend informiert, muss geklärt werden, warum der
Information Schäfers nicht ausreichend nachgegangen wurde, auch - oder erst recht - wenn
der jetzige Aufsichtsratchef Gerhard Cromme und der ehemalige Aufsichtsratchef
Heinrich von Pierer Rede und Antwort stehen müssen und sie vielleicht in Erklärungsnot
geraten.
Klaus Kleinfeld musste gehen, obwohl ihm keine Schuld zugewiesen werden konnte.
Heinrich von Pierer musste gehen, obwohl es auch gegen ihn keine konkreten Vorwürfe
gab. Die Begründung war, man wolle kein Risiko eingehen und die amerikanische
Börsenaufsicht SEC forderte den Austausch der Konzernspitze. Trifft dies nun nicht
gleichermaßen auf Gerhard Cromme zu?
Man darf gespannt sein, wie ernst der neue Vorstandsvorsitzende Peter Löscher, die
Aufklärung der Korruptionsaffäre nimmt, insbesondere wenn sich die Fragen um den
drehen, der ihn in den Siemens Konzern geholt hat.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 03.08.07
FSC: Mindestabstandsklausel nach Tarifvertrag – Urteil in 1. Instanz
Am Mittwoch, 1.8.2007 um 13 Uhr verkündete das Arbeitsgericht München das Urteil im
Fall von Rainer P. In diesem Fall ging es um die Auslegung der Mindestabstandsklausel
im Tarifvertrag.
FSC zählt zu dem jährlichen festen Gehalt sämtliche variablen Bestandteile dazu und
berechnet auf dieser Basis das durchschnittliche monatliche Einkommen. FSC behauptet,
wenn dieses berechnete Monatsgehalt 25 Prozent über dem höchsten Tarifgehalt liegt,
ist die Abstandsklausel eingehalten.
Das Gericht konnte dieser Auffassung der Beklagten nicht folgen und gab dem Kläger
recht. Das AT-Mindestgehalt laut Tarifvertrag bezieht sich auf das feste Monatsgehalt
und nicht auf das zwölftel des gesamten Jahreseinkommens inklusive sämtlicher
variablen Anteile. Rainer P. hat also in erster Instanz gewonnen.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 02.08.07
NSN: Schlechte Quartalszahlen bei Nokia Siemens Networks
Nokia gab heute seine Geschäftszahlen für das zweite Quartal bekannt. Der Kurs für
Nokia Aktien sprang um 22 Prozent nach oben. Die Nokia-Zahlen lagen weit über den
Erwartungen. Der Nettogewinn lag, auch aufgrund von Einmaleffekten, bei 2,8 Mrd. EUR.
Belastend wirkte sich jedoch Nokia Siemens Networks aus.
NSN wies für das zweite Quartal einen operativen Verlust von 1,26 Mrd. EUR aus, wie
die Nokia Oy, die das Unternehmen gemeinsam mit der Siemens AG betreibt, heute
mitteilte. Dies entspricht einer Marge von minus 36,8 Prozent inklusive Einmaleffekte.
Bereinigt beläuft sich der operative Verlust auf 361 Mio. EUR. Damit liegt die
operative Marge bei minus 10,5 Prozent. Der Nettoumsatz betrug im zweiten Quartal
3,4 Mrd. EUR.
Das schlechte Ergebnis bei NSN resultiert zum einen aus Einmaleffekten. zum anderen
aus Verlusten im operativen Geschäft, das weit hinter den Erwartungen zurückblieb.
Für den Abbau von 9.000 Stellen weltweit und 2.290 Stellen in Deutschland wurden in
den ersten drei Monaten allein 905 Millionen Euro verbucht. Das Tagesgeschäft sei
nach Angaben des finnischen Konzerns durch verzögerte Projekte, schwache Renditen,
einen starken Preiskampf und "einen Managementfokus auf die Integration und die
Anti-Korruptionsregeln, der größer war als erwartet" geschwächt worden.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 02.08.07
NSN: Nokia fordert zwei Milliarden Euro Einsparungen bei NSN bis 2008
Nokia-Chef Olli-Pekka Kallasvuo kündigte angesichts eines Verlustes von 1,26
Milliarden Euro einen verschärften Sparkurs bei Nokia Siemens Networks an. "Die
Entwicklung fordert ein entschiedenes Eingreifen. Wir müssen unsere Synergieziele
schneller erreichen und mehr Kosten reduzieren", erklärte er.
Olli-Pekka Kallasvuo nahm nun Abstand von den bisherigen Plänen, nach denen der Abbau
von 9000 Arbeitsplätzen weltweit und 2.290 in Deutschland und Einsparungen in Höhe
von 1,5 Milliarden Euro bis 2010 weltweit erreicht werden sollten. Er forderte nun,
diese Einsparungen bereits 2008, also zwei Jahre früher als geplant, zu erreichen.
Darüber hinaus forderte Olli-Pekka Kallasvuo weitere Kosteneinsparungen in Höhe von
500 Millionen Euro, um den Abstand zu Ericsson zu verkürzen.
Der Mitarbeiter, der diese Nachrichten liest, hat den Eindruck, dass Olli-Pekka
Kallasvuo sich in einem Wunschkonzert glaubt. Ernsthafte und durchdachte Pläne des
Managements können diesen Forderungen nicht zugrunde liegen. Es erinnert eher an den
alt bekannten Dreisatz: Ein Lateinlehrer braucht 10 Jahre um seinem Schüler das
Latinum zu vermitteln. Wie viele Lateinlehrer benötigt man um dieses Ziel in einem
Jahr zu schaffen.
Das bedeutet aber leider auch, dass auf die Mitarbeiter weiter Druck aufgebaut werden
wird. Möglicherweise kommt es zu Nachverhandlungen.
(iw)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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