Artikel: September 2007
beE
16.09.07: beE: Theorie und Praxis
NSN
27.09.07 Bewerbungen bei Siemens
27.09.07 Blauer Brief – Aufforderung muss man nicht nachkommen
27.09.07 Blauer Brief - nur ein psychologischer Trick
26.09.07 Blauer Brief ändert nichts
23.09.07 Ausgliederung SCA - eigene Seite
19.09.07 beE
18.09.07 beE wird starten
17.09.07 IA/SP bleibt gültig, auch wenn beE nicht kommen sollte
16.09.07: beE: Theorie und Praxis
11.09.07 Fälligkeit der Abfindungszahlungen
11.09.07 Unternehmensberatung - was läuft da im Hintergrund?
11.09.07 CSU bei Nokia Siemens Networks in Finnland
Auslagerung NSN-SCA zu IBM
29.09.07 Wozu Bewerbungsunterlagen bei IBM-Infoveranstaltungen?
27.09.07 IA/SP gilt auch für IBM-Widersprüchler weiter
27.09.07 Personalabbau bei IBM
27.09.07 Versetzungssperre
26.09.07 IBM und die Jobsicherheit
23.09.07 Ergänzung zu freien Stellen bei IBM
22.09.07 Risiken für übergehende Mitarbeiter
22.09.07 Handlungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter
22.09.07 Freie Stellen bei IBM in Deutschland
22.09.07 Handlungsmöglichkeiten von GBR/BR
22.09.07 Fragen an NSN, GBR und BR
22.09.07 Ist die neue IBM-Tochter überhaupt ein Unternehmen?
21.09.07 Ausgliederung SCA - Fakten
21.09.07 Ausgliederung SCA – Aussichten der übergehenden Mitarbeiter
Enterprise
29.09.07 Siemens drängt auf Verkauf bis Sommer 2008
15.09.07 Enterprise unverkäuflich?
Siemens
29.09.07 Löscher will Beteiligungen an Heuschrecken verkaufen
25.09.07 Analysten weiter für Rückzug von Siemens aus Beteiligungen
19.09.07 Heckmann und Kanzlei Schweizer: Ungerechtfertigte Forderung an NCI-BR-Liste
Siemens - Korruptionsaffäre
30.09.07 Untersuchung nun auch gegen von Pierer?
24.09.07 Der Fall Alcatel zeigt, was Siemens-Manager erwarten könnte
21.09.07 Korruption behindert Aktienentwicklung nicht
18.09.07 Erneute Ermittlungen gegen Heinz-Joachim Neubürger
17.09.07 Müssen weitere Vorstände gehen?
11.09.07 Ex-CCO Albrecht Schäfer klagt gegen Kündigung
11.09.07 Bestechungsaffäre in China
11.09.07 Korruptionsverdacht in Israel
BenQ
27.09.07 Ehemalige BenQ-Mitarbeiter werden gekündigt
InWaChRo-News: Samstag, 29.09.07
NSN – SCA: Wozu Bewerbungsunterlagen bei IBM-Infoveranstaltungen?
Einige SCA-Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, wurden aufgefordert, sich am
nächsten Dienstag bei IBM ausführlicher zu informieren. Zu diesem Gespräch sollen sie
seltsamerweise ihre Bewerbungsunterlagen mitbringen. Das macht misstrauisch, denn es
ist völlig unüblich und unnötig, bei einem Betriebsübergang, Bewerbungsunterlagen
vorzulegen.
Die Aufforderung, Bewerbungsunterlagen mitzubringen, könnte darauf hindeuten, dass IBM
die Mitarbeiter im Vorfeld sortieren möchte in für IBM brauchbare und nicht brauchbare.
Damit würde die IBM SCA GmbH zu einer Art beE ohne Freiwilligkeit und mit
Arbeitspflicht werden. Dabei kann es durchaus sein, dass einige Mitarbeiter schon
jetzt einen Job bei IBM angeboten bekommen, auf den sie nach dem Betriebsübergang
wechseln können.
Diese Vorgehensweise könnte den psychologischen Effekt „Hoffnung“ auslösen: „Wir alle
bekommen einen Job bei IBM“. Damit würde ein Massenwiderspruch gegen den
Betriebsübergang verhindert werden, mit dem NSN und IBM rechnen müssen. Überspült
also die Hoffnung das Wissen um die bereits bekannten negativen Fakten, dann gelingt
NSN und IBM die Ausgliederung.
Für alle die Mitarbeiter, die keinen Arbeitsplatz bei einem anderen IBM-Konzernunternehmen
(außerhalb der IBM SCA GmbH) schriftlich und rechtsverbindlich zugesichert bekommen,
besteht die Gefahr der Entsorgung unverändert weiter. Für die Mitarbeiter, die einen
Job bei einem anderen IBM-Konzernunternehmen zugesichert bekommen, entfällt der
Kündigungsschutz bis 9.2009 und sie fangen dort mit der Betriebszugehörigkeitszeit
bei null an. Darüber hinaus haben sie eine Probezeit, wenn dies nicht explizit im
Vertrag ausgeschlossen wurde.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 29.09.07
Enterprise: Siemens drängt auf Verkauf bis Sommer 2008
Größter Handlungsbedarf besteht laut Löscher bei Enterprise. Siemens hatte Enterprise
zum 1.10.2006 in ein eigenständiges Unternehmen ausgegliedert und seitdem als in der
Siemens AG nicht fortgeführtes Geschäft aus der Bilanz heraus genommen.
Nach den Bilanzierungsrichtlinien US-GAAP darf eine Unternehmenseinheit maximal ein
Jahr als nicht fortgeführtes Geschäft verbucht werden. Die US-Börsenaufsicht SEC kann
diese Frist um ein Jahr verlängern. Siemens hat diese Verlängerung inzwischen von der
SEC genehmigt bekommen. Wenn nun bis 30.9.2008 kein Käufer gefunden ist, müsste
Siemens Enterprise wieder in die Bilanz aufnehmen. Das scheut Siemens wie der Teufel
das Weihwasser, da Enterprise dann aller Voraussicht nach die Bilanz drücken wird.
Das dürfte bedeuten, dass Siemens auch vor einer Filetierung und einem Verkauf von
Enterprise in kleinen Stückchen nicht zurückschrecken wird.
Begonnen hat Siemens schon mit Teil-Auslagerungen. Im Rahmen von Umorganisationen bei
Enterprise wurden beispielsweise die sechs regionalen Servicecenter in Nürnberg als
CIC zusammengefasst. Ab 1.10.2007 sollen nun 50 Prozent dieser Call-Center-Aktivitäten
über die indische SISL abgewickelt werden. SISL wird dann also die Hälfe aller Anrufe
auf den Enterprise-Servicerufnummern bearbeiten. Mindestens die Hälfte der
Arbeitsplätze in Nürnberg dürfte damit voraussichtlich entfallen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 29.09.07
Siemens: Löscher will Beteiligungen an Heuschrecken verkaufen
Peter Löscher, der Vorstandsvorsitzende der Siemens AG hat erklärt, dass sich Siemens
so schnell wie möglich von seinen Beteiligungen trennen will, die nicht mehr zum
Kerngeschäft zählen. Er führt nach Informationen der Wirtschaftswoche derzeit
Gespräche in London und New York mit Investoren. Betroffen sind Osram, die Siemens
Home and Office Communications Devices GmbH & Co. KG (SHC), Enterprise (SEN), Nokia
Siemens Networks (NSN) sowie Bosch Siemens Hausgeräte.
Allein in den Bereichen, an denen zu Siemens zu 100 Prozent beteiligt ist, würden
damit rund 57.000 Arbeitsplätze betroffen sein.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
NSN - SCA: IA/SP gilt auch für IBM-Widersprüchler weiter
Auf die SCA-Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, übt man Druck aus, indem man ihnen
gegenüber behauptet, der IA/SP gelte für sie nicht mehr. Nach dem Motto: „Natürlich
können Sie "IBM" ablehnen und auch NSN verlassen, aber dann bekommen Sie keine
Abfindung mehr.“
Das stimmt nicht!
Der IA/SP enthält keine Klausel, durch die Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang
widersprechen, von den Regelungen des IA/SP ausgenommen werden. NSN und GBR haben im
IA/SP noch nicht einmal vorgesehen, dass es zu Ausgliederungen kommen wird:
„es bestehen derzeit keine konkreten Pläne für Outsourcingmaßnahmen, die für den
Wirtschaftsausschuss relevant sind.“
Auch dadurch, dass die Mitarbeiter für diesen Betriebsübergang ausgesucht wurden, wird
dieser IA/SP für sie nicht außer Kraft gesetzt. Die Mitarbeiter können also auch jetzt
oder nach einem Widerspruch in die beE gehen oder mit einem Aufhebungsvertrag mit
Abfindung NSN verlassen, wenn sie dies wollen – Key People sind sie sicher nicht mehr.
Sie können aber auch einfach dableiben und ihren Kündigungsschutz, den sie bis 9/2009
haben, genießen.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
NSN-SCA: Personalabbau bei IBM
Wie wir gerade erfahren haben, soll bei IBM ebenfalls ein Personalabbau geplant sein.
Dies ist ein weiterer Grund, die Arbeitsplatzsicherheit bei IBM zu hinterfragen.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
NSN-SCA: Versetzungssperre
Es gibt deutliche Hinweise darauf, dass zumindest für die SCA-Mitarbeiter, die zu IBM
wechseln sollen, eine Versetzungssperre verhängt wurde. Das passiert immer dann, wenn
ein Betriebsübergang stattfinden soll, oder Mitarbeiter für einen Abbau ausgewählt
wurden. Das ist Teil der psychologischen Kriegsführung und soll den Druck erhöhen.
Man sollte sich dadurch nicht verunsichern lassen.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
NSN: Bewerbungen bei Siemens
Siemens nimmt, wie aus internen Kreisen berichtet wurde, keine Bewerbungen von
NSN-Mitarbeitern mehr an. Auf Anweisung des oberen Managements werden Bewerbungen
bereits von der Siemens-Personalabteilung abgeblockt. Damit verstößt Siemens gegen
die Überleitungsvereinbarung in die Siemens Networks GmbH & Co. KG.
Die Vereinbarung regelt, dass die NSN-Mitarbeiter, die sich innerhalb von drei Jahren
bei der Siemens AG bewerben, wie interne Bewerber behandelt werden. Übrigens war die
Überleitungsvereinbarung Teil unserer Unterrichtungsschreiben zum Betriebsübergang.
Wenn Siemens die dortigen Zusagen nicht einhält, ist dies ein weiterer Grund warum
die Unterrichtung nicht vollständig und richtig war.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
NSN: Blauer Brief – Aufforderung muss man nicht nachkommen
Im Blauen Brief werden die angeschriebenen Mitarbeiter aufgefordert:
„Bitte setzen Sie sich mit Ihrer direkten Führungskraft in Verbindung, Sie wird Ihnen
diese Maßnahme erläutern. Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Beratungstermin
bei Ihrem zuständigen Personalberater bzw. Ihrer Personalberaterin, um sich die Vor-
und Nachteile der beiden Angebote unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation
detailliert darstellen zu lassen.“
Dieser Aufforderung muss man nicht nachkommen.
Als Arbeitnehmer muss man immer erkennen können, welche Person eine Anweisung gibt, um
feststellen zu können, ob diese überhaupt weisungsberechtigt ist. Wenn diese Person
nicht identifizierbar ist, muss man der Aufforderung nicht nachkommen. Der Blaue
Brief ist nicht unterschrieben. Es ist noch nicht einmal erkennbar, wer der BU Head
und BU HR sein soll, sprich wer diese Aufforderung geschickt hat. Dieser BU Head
könnte beispielsweise aus der finnischen Oy sein, dann hat er hier überhaupt nichts
zu sagen.
Nun kann man als Mitarbeiter – je nach eigener psychischer Stabilität – entweder die
Aufforderung im Blauen Brief einfach ignorieren, oder man lässt diese Gespräche,
vielleicht schweigend, über sich ergehen. Wenn man schon hin geht, dann sollte man
sich insbesondere auch die Nachteile, so wie im Blauen Brief versprochen, erklären
lassen. Am Besten bereitet man sich mittels unserer Homepage auf diese Gespräche vor
und stellt Fragen. Auf keinen Fall sollte man in diesem Gespräch irgendetwas zusagen.
Man sollte mit dem festen Vorsatz hineingehen, ich höre mir nur an, was die
Personalabteilung, bzw. der Vorgesetzte zu sagen hat. Die Antwort solltet ihr auf
jeden Fall – egal, ob es ein „ja“ oder ein „nein“ sein wird“ - per E-Mail geben und
bei einem „ja“ mindestens eine Nacht darüber schlafen. So könnt ihr später auch
nachweisen, dass ihr schon einmal „nein“ gesagt habt und nicht mehr angesprochen
werden dürft.
Uns wundert etwas, dass die Führungskraft die Maßnahme erläutern soll, da diese doch
entsprechend ihrer
Führungskräfteschulung
keine Fragen zum IA/SP beantworten kann und auch keine finanziellen Angebote machen
darf.
(cr)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
NSN: Blauer Brief - nur ein psychologischer Trick
Warum greift NSN gerade jetzt zum Blauen Brief? Macht euch die Situation klar: NSN
erreicht sein Ziel, Stellen abzubauen nur, wenn ihr freiwillig euren Arbeitsplatz
räumt. Das einzige Mittel, das NSN hat, ist die Psychologie.
Psychologische Tricks anzuwenden, ist nicht neu, sondern wird seit Bestehen der
Menschheit gemacht und zwar überall dort, wo Konflikte ausgetragen werden oder
unterschiedliche Interessenlagen auftreten, um den Gegner zu Handlungen zu bewegen,
die dem eigenen Ziel dienen. Diese psychologischen Taktiken nennt man heute im
militärischen Bereich "operative Information".
Die Verwendung des früher gebräuchlichen Begriffs macht deutlicher, um was es dabei
eigentlich geht. Operative Information hieß früher Psychologische Kriegsführung (PSK)
bzw. Psychologische Verteidigung (PSV).
Wir befinden uns in einer wirtschaftlichen Auseinandersetzung mit NSN, die NSN
begonnen hat. Das Anwenden der eigenen Rechte (und Vorteile), also die Verteidigung
des Arbeitsplatzes ist ein legitimes Mittel.
NSN stellte nun in dieser Auseinandersetzung fest, dass ihr eure Rechte kennt, nicht mehr treu und brav freiwillig eure Existenzgrundlage aufgebt und in die beE wechselt. Dazu tragen vor allem die Aufklärung und die Diskussionen über die Sachlage bei, die in und um die Betriebe erfolgen.
Nun kommt - sozusagen als Überraschungsschlag - der Blaue Brief. Er beinhaltet nichts
Neues, kann er auch nicht, da sich an den Fakten nicht ein Jota geändert hat.
Der Brief hat nur ein Ziel: Euch zu verunsichern.
Deshalb kam er per Post. Bei manchen soll dies die Erinnerung an das
Kündigungsschreiben 2003 wecken, bei anderen einen ähnlichen Effekt erzielen, der
entsteht, wenn das Finanzamt eine hohe Steuerzahlung schriftlich einfordert. Aus den
vergangenen Kündigungswellen hat sich psychologisch festgesetzt: Blauer Brief bedeutet
Arbeitsplatzverlust. Diesen Schockfaktor möchte NSN - unabhängig von der tatsächlichen
Lage - psychologisch ausnutzen.
Vier psychologische Faktoren treffen hier zusammen: Überraschungseffekt (der Brief
kam unerwartet), Isolierung (man fand ihn im Briefkasten, konnte sich also in der
Regel nicht sofort mit Kollegen austauschen, hatte die Nacht vor sich, die ohnehin
geeignet ist, emotionale Stimmungen zu verstärken und in dieser Situation Ängste zu
erzeugen), Finanzamteffekt (Gefühl der Hilflosigkeit) und schließlich erzeugte der
Brief den Eindruck, dass sich an der Lage etwas Entscheidendes geändert hat (was
jedoch nicht zutrifft).
Diese psychologischen Faktoren bewirken, dass das Gefühl, den Verstand (also das
Wissen um die tatsächliche Sachlage) überschwemmt. Man erhält - je nach
psychologischer Stabilität - den Eindruck "eine Bombe hat eingeschlagen."
Wie aber reagiert man auf einen solchen Einschlag? Man flieht. Wohin? Raus aus NSN.
Wie kommt man raus? Über Aufhebungsvertrag oder Beschäftigungsgesellschaft.
NSN hätte dann mittels operativer Information ihr Ziel erreicht - vorausgesetzt, ihr
lasst euch bluffen.
Wie aber stoppt man eine sinnlose Flucht? Indem man stehen bleibt und mit seinem
Verstand dem psychologischen Automatismus entgegenwirkt. Man erkennt: Blaue Briefe
sind ein übliches Mittel bei Stellenabbau, also nichts Überraschendes. Seit 2003
werden jährlich mindestens einmal blaue Briefe verschickt. Man redet mit den Kollegen.
Ihr könnt auch uns wieder schreiben, wie NSN weiter mit den Blauen Briefen umgeht.
Damit tritt man aus der Isolation heraus. Ängste schwinden, Lösungen zeichnen sich ab,
die Fakten werden wieder klar. Mit klaren Fakten schwindet das Gefühl der
Hilflosigkeit und man erkennt, dass sich nichts Entscheidendes geändert hat, dass
der Brief lediglich Altbekanntes wiederholt.
Dann greift man seinerseits zur Verteidigung. Hierbei müssen wir noch nicht einmal
auf psychologische Verteidigung zurückgreifen. Die Fakten alleine genügen. Die
stärkste Waffe ist also die sachliche Betrachtung der Fakten und ein "Nein",
wenn man "nein" sagen will.
Macht euch das bewusst und lasst NSN soviel blaue Briefe schreiben, wie sie will.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 27.09.07
Siemens: Ehemalige BenQ-Mitarbeiter werden gekündigt
Die Siemens AG beabsichtigt die 14 BenQ-Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang
nachträglich widersprochen hatten und am Arbeitsgericht Wesel auf Weiterbeschäftigung
klagen, vorsorglich eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Der Betriebsrat hat den
Kündigungen widersprochen, da eine Weiterbeschäftigung der Betroffenen in anderen
Betrieben der Siemens AG möglich ist.
Mit den vorsorglichen ordentlichen Kündigungen will die Siemens AG offensichtlich weiteren
nachträglichen Widersprüchen gegen Betriebsübergänge vorbeugen.
Der ehemalige Betriebsrat Michael Gerber, der seine Klage in erster Instanz gewonnen
hatte, sagte: „Der jetzige Schritt des Siemens Konzerns ist ein Eingeständnis, dass
die Betroffenen weiterhin Beschäftigte der Siemens AG sind, da es vor dem
Betriebsübergang nach BenQ keine ausreichende Information der Belegschaft gegeben hat
und die Klagen vor den Arbeitsgerichten gute Chancen haben.“
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 26.09.07
NSN – SCA: IBM und die Jobsicherheit
Nach der Veranstaltung bei NSN in Mch M, auf der sich IBM den SCA-Mitarbeitern
präsentierte, händigte man die Folien an die Mitarbeiter aus. Eine der Folien
beschrieb die Kommunikation bei IBM als „offen und ehrlich“. Auf der Notizenseite zu
dieser Folie fand der erstaunte Leser in rot und fett gedruckt vermerkt:
„[pls do not talk about job security]".
Nun, so offen und ehrlich hätten wir das nicht erwartet. Man hatte offensichtlich
vergessen, die Regieanweisungen aus den Powerpoint-Folien herauszunehmen. Die
Bemerkung „Bitte nicht über Arbeitsplatzsicherheit sprechen“ beweist eindrucksvoll,
dass die Zukunft der Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, mehr als unsicher ist.
Würden sichere Arbeitsplätze bei IBM entstehen, dann könnte man auch offen und ehrlich
darüber reden und eine solche Randnotiz wäre überflüssig.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 26.09.07
NSN: Blauer Brief ändert nichts
Viele Mitarbeiter fanden gestern ein Schreiben von Nokia Siemens Networks in ihrem
Briefkasten vor. Der Postweg sollte offensichtlich beeindrucken. Einige waren im
ersten Moment verunsichert, warum ihnen nach sechs
Monaten ein Blauer Brief per Post zugestellt wurde. Es besteht jedoch kein Grund zur
Sorge, denn an den Sachverhalten hat sich nichts geändert.
Der Brief ist nicht handschriftlich unterzeichnet und so könnt ihr ihn getrost als
Werbemaßnahme von NSN für die beE verstehen.
Der Brief beginnt mit Anrede, automatisch eingesetzt, und den Worten:
"wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, müssen wir bei Nokia Siemens Networks
GmbH & Co. KG im Rahmen der weltweiten Restrukturierung 2.290 Stellen abbauen."
Hier ist zunächst einmal anzumerken, dass NSN nicht "muss", sondern "will". Das Wort
"muss" ist jedoch besser geeignet, die betroffenen Mitarbeiter von einer Notwendigkeit
zu überzeugen, die in der Realität so nicht gegeben ist. Wir haben schon oft über
Alternativen für ein Management gesprochen, nur dieser Mühe will sich offensichtlich
niemand vom Nokia-Management unterziehen. Und übrigens, es ist uns positiv aufgefallen,
dass die elektronisch Unterzeichnenden "BU Head" und "BU HR", wer sich auch immer dahinter verbirgt, jetzt wissen, dass
die deutsche Firma die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG hat.
Weiter heißt es: "Die Abbauziele ergeben sich aus den wirtschaftlich notwendigen
Restrukturierungsplänen der Geschäftsgebiete und Funktionen, da Überschneidungen in
verschiedenen Bereichen und Funktionen bestehen, sich Anpassungen im Produktportfolio
und Vertrieb ergeben und Prozesse und Funktionen verschlankt werden müssen."
Manchmal sollte man sich den Luxus gönnen, die eigene Lage zu betrachten.
Wirtschaftlich notwendig ist der Arbeitsplatz wohl für jeden von euch. Sonst, das kann
man heute guten Gewissens sagen, wäre man nicht mehr in dieser Firma - so schön ist es
da nun auch wieder nicht. Also ist es gerechtfertigt zu sagen: "Die Verteidigung des
Arbeitsplatzes ergibt sich aus der wirtschaftlich notwendigen Versorgung meiner
selbst und meiner Familie, da man schlicht und einfach weiter am Leben teil nehmen
möchte und den eigenen Kindern eine gute Grundlage für die Zukunft mitgeben möchte.
Hier gibt es Überschneidungen in den verschiedenen Bereichen, wie Ausbildung,
Lebensunterhalt und Wohnung. Das Portfolio, also der Luxus, in Urlaub zu fahren, am
Konsum teilzunehmen, in Kultur zu investieren, wurde bereits durch Lohneinbußen
vergangener Jahre verschlankt."
Weiter heißt es in dem Blauen Brief, diesmal fettgedruckt, damit es der Empfänger des
Briefes nicht übersieht:
"Wir bedauern sehr, Ihnen mitteilen zu müssen, dass Ihr Arbeitsplatz von diesen
Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sein wird."
Ob man das Bedauern den unbekannten Schreibern des Briefes abnimmt oder nicht, mag
jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass es, wie wir schon mehrfach
berichteten, das Problem von NSN ist, wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters von
Portfoliobereinigungen betroffen ist. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag mit
NSN, der besagt: "Durch den Dienstvertrag [Arbeitsvertrag] wird derjenige, welcher
Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung
der vereinbarten Vergütung verpflichtet." (§613 BGB). Das heißt der Deal ist: NSN hat
sich im Arbeitsvertrag verpflichtet, dem Mitarbeiter Arbeit zu geben und diese zu
vergüten. Schließlich wollten sie doch unbedingt Siemens Networks übernehmen. Der
Arbeitnehmer hat sich im Gegenzug verpflichtet, die Arbeit zu tun. Kommt der
Arbeitgeber der Verpflichtung, Arbeit zu geben (deshalb heißt er ja Arbeitgeber),
nicht nach, dann verstößt er gegen den Arbeitsvertrag und kommt in Annahmeverzug,
der ihn wiederum verpflichtet, euch wenigstens das Gehalt zu zahlen.
Also macht nicht das Problem von NSN zu eurem. Mit dem Wegfall der Arbeit, löst sich
nicht das Arbeitsverhältnis. NSN kann dieses Problem vor 2009 nicht lösen. Bis dahin
besteht Kündigungsschutz. Viele haben darüber hinaus tariflichen Kündigungsschutz und
Jubilarschutz, abgesehen davon, dass der Arbeitgeber nach §1 Kündigungsschutzgesetz
eine soziale Auswahl bei Kündigungen treffen muss. Diese korrekt zu treffen, gelingt
ihm selten, nicht, weil er dazu nicht in der Lage ist, sondern, weil er die
Mitarbeiter, die er kündigen könnte nicht kündigen will. Auch hier wieder ein Problem,
das primär NSN hat.
Danach folgt das konkrete Angebot, das in jeder guten Werbeschrift enthalten ist:
"Wir bieten Ihnen daher an, zu den im Interessenausgleich "Restrukturierungsmaßnahmen
bei Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG" vom 12.07.2007genannten Konditionen in eine
betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit überzutreten oder einen Aufhebungsvertrag
zu unterschreiben."
Man kann einer Firma nicht verbieten, Angebote zu machen. Ein Angebot kann man
annehmen oder ablehnen oder den Werbezettel einfach ignorieren. Genau das könnt ihr
tun. Aus der Tatsache, dass nun gezielt Mitarbeiter angeschrieben worden sind, ist zu
entnehmen, dass sich die Produkte beE und Aufhebungsvertrag nicht besonders gut
verkaufen. Deshalb rührt man die Werbetrommel.
Ihr habt euch das Angebot sicherlich schon einmal überlegt, seid zu dem Schluss
gekommen, dass es für euch nicht in Frage kommt, euren Arbeitsplatz, schon gar nicht
vor 2009 (Kündigungsschutz), aufzugeben. Vielleicht erscheint es euch ja sinnvoller
nicht in die beE zu wechseln und die Zeit bis 2009 zu nutzen, um einen neuen
Arbeitsplatz aus sicherer Position zu bekommen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Man
erkennt wie realistisch man seine eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt einschätzt.
Man sollte es sich daher genau überlegen, ob man diese Sicherheit für das Lockangebot,
das nun im Brief folgt, aufgibt:
"Bitte beachten Sie, dass Mitarbeiter, die sich bis zum 26.10.2007 für einen Eintritt
in die beE entscheiden bzw. bis zu diesem Termin einen Aufhebungsvertrag mit einem
Austrittstermin spätestens zum 31.10.2007 abschließen, einen Kündigungsfristausgleich
erhalten, der je nach Betriebszugehörigkeit bis zu 10,5 Bruttomonatseinkommen beträgt."
Lohnt es sich für 10,5 Bruttomonatseinkommen ein Gehalt von 23 Monaten und einen
Arbeitsplatz aufzugeben, der bis 2009 oder je nach Kündigungsschutz nicht oder nur
schwer gekündigt werden kann? Wie man weiß, sollte man seine Entscheidung, ein Angebot
anzunehmen nicht von Werbegeschenken abhängig machen. Manchmal wird das so günstige
Werbegeschenk am Ende teuer bezahlt. Also - wie ihr es ja tut - genau hinschauen und
nicht blenden lassen.
Dann folgt ein Link, unter dem man nähere Informationen findet. Auch bei uns findet
ihr nähere Informationen, die ihr zu
eurer Entscheidung hinzuziehen könnt.
Weiter folgt ein Angebot zur persönlichen Beratung bei euer direkten Führungskraft:
"sie wird Ihnen diese Maßnahmen erläutern." und beim zuständigen Personalberater.
Diese sollen euch "die Vor- und Nachteile der beiden Angebote unter Berücksichtigung
Ihrer persönlichen Situation detailliert darstellen".
Wann geht man zu einer persönlichen Beratung? Wenn einen das Produkt interessiert.
Oder geht ihr zur Beratung einer Hausfinanzierung bei der Bank, wenn ihr kein Haus
kaufen wollt? Persönliche Berater in der Werbebranche sind geschult, Führungskräfte
und Personalberater eher weniger, wie wir wissen. Oft wissen sie weniger als die
Mitarbeiter selbst, die sich bereits ausführlich mit den Vor- und Nachteilen
auseinandergesetzt haben. Also fragt euch, wollt ihr diese persönliche Beratung? Wenn
ja, geht hin (fragt aber gezielt nach den Nachteilen, die werden nämlich gerne in
diesen Beratungsgesprächen vergessen), wenn nein, lasst es.
Darüber hinaus wird auf beE-Veranstaltungen und Beratungsmöglichkeiten beim
Betriebsrat, bei der Sozialberatung und beim Betriebsärztlichen Dienst hingewiesen.
Wir fragen uns allerdings, was der betriebsärztliche Dienst mit dem IA/SP zu tun hat.
Vielleicht wird auf ihn verwiesen, weil es nervt, die ewig gleichen Angebote wieder zu
bekommen.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 25.09.07
Siemens : Analysten weiter für Rückzug von Siemens aus Beteiligungen
Der Siemens-Vorstandsvorsitzende Peter Löscher prüft nach Angaben der Financial Times
Deutschland den Verkauf von weiteren Sparten und Beteiligungen. Vor kurzem war VDO an
Continental veräußert worden, jetzt ist der Verkauf der gewinnträchtigen Sparte Osram
im Gespräch. Osram gilt als eines der profitabelsten Siemens-Geschäfte - bei einem
Umsatz von 4,6 Mrd. Euro erwirtschaftete Osram 2006 eine Marge von rund 10,5 Prozent.
Diese dürfte allerdings aufgrund des Preiskampfes in der Lichtsparte schwer zu halten
sein.
Weitere Details sind in Kürze zu erwarten, denn in den nächsten Tagen treffen sich
Siemens-Top-Manager mit Analysten und institutionelle Investoren in München, London
und New York. Löscher hatte diese Gespräche auf der Aufsichtsratssitzung vergangene
Woche angekündigt.
Siemens will sich unabhängig von der Wirtschaftlichkeit der Bereiche auf das
Kerngeschäft (Energie, Industrie und Infrastruktur sowie Medizintechnik) konzentrieren.
Neben dem Verkauf von Siemens-Sparten steht auch der Rückzug aus Beteiligungen auf
dem Prüfstand. "Die Beteiligungen am Netzwerk-Ausrüster Nokia Siemens Networks, der
Computerfirma Fujitsu Siemens und dem Hauhaltsgerätehersteller Bosch Siemens könnten
ebenfalls bald veräußert werden, da sie langfristig kaum noch eine wichtige Rolle im
Siemens-Konzern spielen dürften", berichtet boerse.ARD gestern. Der Rückzug von
Siemens und die wachsende Dominanz von Nokia sind NSN-intern schon seit Monaten zu
beobachten.
Nach Berechnungen von JP Morgan würde die Abstoßung der Beteiligungen und anderer
Randgeschäfte mindestens 15 Milliarden Euro bringen, angesichts eventueller
Strafzahlungen an die US-amerikanische Börsenaufsicht ein nicht zu unterschätzender
Betrag.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 25.09.07
Arbeitnehmer profitieren wenig am Volkseinkommen
Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind die Lohnabschlüsse
hinter der Preisentwicklung zurück geblieben. Der Anteil des Arbeitnehmereinkommens am
Volkseinkommen ist deutlich zu gering.
An der Erhöhung des Volkseinkommens profitierten Arbeitnehmer wenig, wie der Rückgang
der Lohnquote in den letzten 10 Jahren um 4 Prozentpunkte zeigt. Die Lohnquote wird
als ein wichtiger Indikator dafür angesehen, in welchem Umfang Arbeitnehmer auf der
einen und Empfänger von Unternehmens- und Vermögenseinkommen auf der anderen Seite von
der wirtschaftlichen Entwicklung oder von wirtschaftspolitischen Entscheidungen
profitieren.
Während die Lohnquote sank, erhöhte sich im gleichen Ausmaß der Anteil der
Unternehmens- und Vermögenseinkommen am Volkseinkommen. Was Arbeitnehmer schon lange
im täglichen Arbeitsleben spüren, hat nun auch die Statistik bewiesen: In Deutschland
gibt es eine deutlich Unwucht zwischen Lohneinkommen und Einkommen aus Unternehmen und
Vermögen.
So stiegen die Unternehmens- und Vermögenseinkommen von 424 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf
602 Mrd. Euro im Jahr 2006, also um 178 Mrd. Euro, das entspricht einer Steigerung von
42 Prozent. Die Arbeitnehmerentgelte stiegen dagegen nur um 4,5 Prozent von 1100 Mrd.
Euro im Jahr 2000 auf 1149 Mrd. Euro im Jahr 2006. Das Volkseinkommen erhöhte sich
insgesamt um 14,9 Prozent (von 1524 Mrd. Euro im Jahr 2000 auf 1751 Mrd. Euro im Jahr
2005).
Das durchschnittliche Jahreseinkommen 2006 betrug unter Berücksichtigung der
Preisentwicklung 15.845 Euro. 1991 lag der Betrag bei 16.713 Euro. Wie aus dem im Juni
erstellten Statistischen Taschenbuch des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht,
erreichten die Gesamtabzüge vom Bruttolohn mit 9.291 Euro einen absoluten Höchststand. Das Bundesministerium bestreitet, dass der Staat dem Bürger tiefer in die Tasche greift. So sei die Nettoquote der Löhne und Gehälter - das Verhältnis zu den Bruttoeinkommen - seit zehn Jahren stabil. Erstmals seit 1995 liege die Beitragsquote zu den Sozialkassen unter 40 Prozent.
Wirtschaftsforscher halten diese Entwicklung für problematisch. So sieht Florian Zinsmeister
vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin, die stagnierenden
Nettolöhne für "in gewisser Hinsicht tragisch" an, da die Kaufkraft der Menschen
darunter leide. Das Einkommen setze sich beim durchschnittlichen Arbeitnehmer zu einem
größeren Teil aus Lohn- und einem kleineren Teil aus dem Gewinneinkommen der
Unternehmen zusammen. Dadurch fällt die Stagnation der realen Nettoeinkommen stark
ins Gewicht. "Dadurch wird die Produktion gedämpft", sagt Zinsmeister, "und das hat
irgendwann Auswirkungen auf die Beschäftigung." Er und sein Institut hätten schon
seit längerem auf diese Entwicklung hingewiesen.
Gustav Horn, wissenschaftlicher Direktor am Institut für Makroökonomie und
Konjunkturforschung (IMK) der Boeckler-Stiftung sieht das ähnlich. Seit "vier bis
fünf Jahren" ist absehbar, dass die stagnierenden Nettolöhne der Grund für die
Konsumschwäche in Deutschland sind. Dies wirke sich verstärkt auf weniger wohlhabende
Bürger aus. "Reichere Haushalte profitieren eher von Dividenden und dem Ertrag ihrer
Wertpapiere, wohingegen die mittleren- und unteren Einkommensschichten auf das
Lohneinkommen angewiesen sind", sagt Zinsmeister.
Die Schere zwischen Arbeitnehmer- und Unternehmereinkommen geht immer weiter
auseinander. DGB-Chef Sommer forderte einen vernünftigen Anstieg der Bruttolöhne,
damit die Menschen einen "gerechten Anteil am erwirtschafteten Einkommen bekommen".
Seit Jahren hätten die Arbeitgeber Lohnverzicht gepredigt. Sommer bekräftigte die
Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn, "damit die Menschen eine einigermaßen
erträgliche Einkommenssituation erreichen". Allerdings müssten dann die Gewerkschaften
Ergänzungstarifverträge mit Lohnabsenkung verzichten.
Nach Einschätzung des Direktors des Bremer Universitätsinstituts für Arbeit und
Wirtschaft (IAW), Rudolf Hickel, sinken die Nettorealeinkommen, "weil sie von vielen
Seiten unter Druck geraten." Er erklärte: "Die Bruttolöhne sind vergleichsweise gering
gestiegen, weil die Unternehmen Zusatzleistungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
abgebaut haben. Dazu kommen steigende Preise, höhere Sozialabgaben und Steuern."
Schön, dass die Wirtschaftsforscher die Situation erkennen, nur ändern wird das auch
nichts, solange die Politik die Wirtschaft hofiert.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 24.09.07
Ausgliederung SCA - eigene Seite
Die Artikel über die Ausgliederung von SCA findet ihr auf der Seite
Ausgliederung von SCA zu IBM
Die Seite kann auch unter dem Menüpunkt "Aktuelles -> NSN-SCA -> IBM" aufgerufen werden.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 24.09.07
Siemens: Der Fall Alcatel zeigt, was Siemens-Manager erwarten könnte
Der frühere Vizepräsident von Alcatel-Lucent für Latein-Amerika, Christian Sapsizian,
hat sich Anfang Juni 2007 vor einem US-Gerichtshof der Bestechung für schuldig erklärt.
Der 60jährige Franzose gestand, mehr als 2,5 Millionen Dollar an Bestechungsgeldern an
Regierungsbeamte in Costa Rica bezahlt zu haben um an einen Vertrag mit der
staatlichen Telecom-Behörde ICE (El Instituto Costarricense de Electricidad)
zu kommen.
Vor dem Jahr 2000 konnte Alcatel in Costa Rica keine Verträge gewinnen. Ein
Wettbewerber, der eine andere Technologie als Alcatel einsetzte, bekam immer wieder
den Zuschlag bei Ausschreibungen. Zwischen 2000 und 2004, so wirft ihm nun der
US-Gerichtshof vor, habe Sapsizian ein Mitglied des ICE-Vorstands bestochen, der auch
Berater eines hohen Costa Ricanischen Regierungsbeamten war, damit dieser seinen
Einfluss nutze um eine Ausschreibung zu initiieren, bei der die Alcatel-Technologie
bevorzugt würde. Im August 2001 gewann Alcatel tatsächlich einen Vertrag über 149
Millionen US Dollar.
Nach einer Presseerklärung des „Department of Justice“ der USA war Sapsizian im
Dezember 2006 in Miami verhaftet und wegen der Bestechung in Costa Rica angeklagt
worden. Man warf ihm darüber hinaus vor, das Bestechungsgeld durch die Einschaltung
eines Vermittlers gewaschen zu haben.
Der Fall war vom FBI untersucht worden, obwohl Sapsizian französischer Bürger ist und
die Bestechung nicht in den USA stattgefunden hat. Der Grund dafür ist, dass Alcatel
an der New Yorker Börse gelistet ist.
Sapsizian droht nun eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren, darüber hinaus eine
Geldstrafe von bis zu 250.000 US Dollar. Weiter droht der Einzug des Gewinns aus dem
Geschäft in Höhe von 330.000 US Dollar.
Auf Geldwäsche steht in USA eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahre. Deutschland, sowie
die Mitgliedstaaten der europäischen Union haben mit den USA ein Auslieferungsabkommen.
Voraussetzung ist, dass auf das Delikt in den USA nicht die Todesstrafe droht und auch
hier mit einer Höchststrafe von mindestens einem Jahr bedroht ist.
Insbesondere wenn man die Höhe der veruntreuten Gelder im Fall Alcatel (2,5 Mio.
US-Dollar) mit der bei Siemens fragwürdigen Zahlungen (1,5 Mrd. Euro) vergleicht,
versteht man, warum Siemens-Manager sich so sehr vor den Ermittlungen der SEC und des
FBI fürchten.
Einige der deutschen Unternehmen, die an der New Yorker Börse gelistet sind (wie z.B.
BASF, E.ON, Bayer), haben erklärt, sich von dort zurückziehen zu wollen, oder sie
haben dies bereits getan. Dieser Rückzug bleibt Siemens verwehrt, solange die
Ermittlungen in der Korruptionsaffäre laufen.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 23.09.07
NSN – SCA: Ergänzung zu freien Stellen bei IBM
Die SCA-Entwickler sollen in die IBM SCA GmbH übergehen und bei IBM neue Stellen
finden. Daher haben wir den Stellenmark bei IBM noch näher untersucht unter der
Fragestellung: Gibt es in Deutschland und dem europäischen Raum überhaupt nennenswerte
Entwicklungsstandorte von IBM?
Es überrascht nicht, dass wir feststellen mussten, dass der Schwerpunkt der
Entwicklung bei IBM im asiatischen Raum mit Schwerpunkt Indien und China liegt. So
findet man weltweit unter dem Suchkriterium „Software Development“ bei IBM 284 freie
Stellen, von denen 190 im Raum Asia-Pacific angeboten werden. Der Rest verteilt sich
auf Europa, Mittlerer Osten und Afrika, wobei England mit 24 offenen Stellen der
Spitzenreiter ist. Allerdings werden unter diesem Suchkriterium auch Stellen im
Vertrieb aufgelistet. Reine Entwicklerstellen werden weltweit nur 32 bei IBM
angeboten, in Deutschland keine.
Was also will IBM mit der SCA-Entwicklung?
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07
NSN –SCA: Risiken für übergehende Mitarbeiter
Die Firma ist mit 235 Mitarbeitern viel zu klein, um auf diesem Sektor überleben zu
können. Diese Art von Tätigkeit (Anbieten von Komplettlösungen, Branchenlösungen,
etc.) machen TietoEnator, Enterprise und andere Unternehmen, die wesentlich größer
sind und sich bereits am Markt etabliert haben. Um am Weltmarkt bestehen zu können,
muss ein Unternehmen heute eine erhebliche Größe haben. Die ereicht selbst Enterprise
nach Analystenmeinung nicht.
Die Bonität der IBM SCA GmbH ist völlig unklar. Es ist anzunehmen, dass NSN ein
Startkapital mitgibt, möglicherweise garantiert NSN auch ein bestimmtes, begrenztes
Kontingent an Aufträgen. Wenn beides ausläuft und es gelingt nicht, neue Aufträge zu
akquirieren (die IBM SCA GmbH hat nach jetzigem Kenntnisstand keine Auftragsakquise), dann
besteht die Gefahr der Insolvenz. (Vergleiche Sinitec und BenQ)
Das spezielle Profil der übergehenden Mitarbeiter (Telekommunikation) scheint nicht zu
den bei IBM geforderten Profilen zu passen. Offene Stellen werden zwar in anderen
IBM-Konzernunternehmen angeboten, es gibt jedoch in Deutschland nur 168 offene Stellen
bei IBM, von denen aber die wenigsten Entwicklerstellen zu sein scheinen. Für diese
Stellen müssen sich die übergehenden Mitarbeiter außerdem wie jeder andere Externe
bewerben.
IBM hat bereits seit 2003 immer wieder Outsourcing-Projekte durchgeführt, die häufig
in der Entsorgung von Mitarbeitern endeten. Dazu hat IBM Abteilungen anderer
Unternehmen (z.B. das Siemens-Rechenzentrum) übernommen und später geschlossen bzw.
die Mitarbeiter gekündigt. Sicher kann man nicht sein, dass das hier nicht genauso
passiert.
Die IBM SCA GmbH ist kein funktionierendes Unternehmen, wenn nur die Entwicklung
übergeht.
Fazit
Aus unserer Sicht ist die IBM SCA GmbH, sofern sich nichts Grundlegendes ändert, nicht
dauerhaft überlebensfähig. Das Konstrukt ähnelt der Sinitec. Man hat das Gefühl, dass
dieser Verkauf nur zur Abwicklung bzw. zum NSN-Stellenabbau dient, der in dieser
Größenordnung derzeit nicht über freiwillige Maßnahmen erreichbar ist. Dass der Name
IBM hier auftaucht spielt überhaupt keine Rolle, da es überhaupt keine für die
Mitarbeiter relevante rechtliche Beziehung zu IBM gibt. Darüber hinaus ist IBM eine
amerikanische Firma, in der „hire and fire“ zum Alltag gehört und nicht mit einem
Imageverlust verbunden ist.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07
NSN – SCA: Handlungsmöglichkeiten für die Mitarbeiter
Betriebsübergang nach §613a BGB
Der SCA-Mitarbeiter hat natürlich die Möglichkeit, nach §613a BGB per Betriebsübergang
in die neu zu gründende 100%ige IBM-Tochter mitzugehen. Von jetzt an nennen wir sie
IBM SCA GmbH, damit das Kind einen Namen hat. Details zum Betriebsübergang findet ihr
hier.
Der Ausschluss von betriebsbedingten Kündigungen bis 9/2009, vereinbart in der
geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung, geht als
Gesamtbetriebsvereinbarung in die IBM SCA GmbH mit über und bleibt dort gültig.
Dennoch bestehen für die übergehenden Mitarbeiter erhebliche Risiken.
Widerspruch gegen den Betriebsübergang
Ein Widerspruch
gegen den Betriebsübergang zur IBM SCA GmbH ist nach §613a V BGB möglich. Er kann
innerhalb der 4-wöchigen Widerspruchsfrist schriftlich gegenüber Nokia Siemens
Networks oder IBM erklärt werden. Diese Frist beginnt mit dem Eingang der
vollständigen Unterrichtung beim Mitarbeiter. Ihr solltet uns dieses Schreiben
schicken, sobald ihr es bekommt.
Gerichtlich anerkannte Widerspruchsgründe für diesen Betriebsübergang sind derzeit
genug vorhanden. Bevor man einen Widerspruch formuliert, sollte man allerdings
abwarten, ob sich an den Übergangsbedingungen noch etwas ändert, dann ändern sich
gegebenenfalls auch die Formulierungen. Ob ihr widersprechen wollt, müsst ihr
natürlich selbst entscheiden.
Auch bei einem Widerspruch bleibt die Nichtkündigungsgarantie bis 9.2009 erhalten.
Bewerben
Allgemein raten wir den Mitarbeitern von Nokia Siemens Networks, sich auf freie
Arbeitsplätze innerhalb und auch außerhalb von NSN zu bewerben. Dazu muss man nicht
in die beE gehen und sich dem Risiko aussetzen, nach Ablauf der beE arbeitslos zu
sein. Einen Aufhebungsvertrag wird NSN sicher unterschreiben, wenn ihr einen anderen
Job gefunden habt.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07
NSN - SCA: Freie Stellen bei IBM in Deutschland
Um die Chancen der SCA-Mitarbeiter, auf einem Arbeitsplatz bei IBM unterzukommen,
einschätzen zu können, haben wir auf IBM-Homepage gesurft. Die freien Stellen sind zu
finden unter „Jobs at IBM“.
Im Bereich Software Development & Support werden nur zwei Jobs angeboten, nämlich für
einen Software Qualitätsmanager in Kassel und einen Customer Support Engineer in
Böblingen. Insgesamt bietet IBM in allen Konzernunternehmen in Deutschland 168 freie
Stellen an. Davon sind 11 in München und 5 in Berlin, dies sind aber keine
Entwicklerstellen.
Wir empfehlen euch, euer Profil mit den bei IBM in Deutschland angebotenen Stellen zu
vergleichen und zu überprüfen, ob ihr auf irgendeine der angebotenen Stellen passt.
Wenn ja, könnt ihr euch darauf bewerben, dann seht ihr gleich jetzt, wie IBM sich euch
als Bewerber gegenüber verhält.
Mal abgesehen davon, dass wir in Bezug auf Entwicklerstellen bei IBM in Deutschland
nicht so richtig fündig geworden sind, müsst ihr außerdem bedenken, dass ihr in ein
neu zu gründendes Konzernunternehmen ausgegliedert werden sollt, und daher von allen
anderen IBM-Unternehmen wie externe Bewerber behandelt werdet.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07
NSN - SCA: Handlungsmöglichkeiten von GBR/BR
Am 20.9.2007 konnte man auf der Betriebsratshomepage von Mch M lesen: „Der GBR hält
diese Ausgliederung prinzipiell für verkehrt, allerdings besteht gegen die
unternehmerische Entscheidung keine Mitbestimmung.“
Der BR/GBR hat zwar keine Mitbestimmung in dem Sinne, dass der Arbeitgeber die Maßnahme
ohne seine Zustimmung nicht umsetzen kann, aber er hat trotzdem gewichtige
Handlungsmöglichkeiten:
Im IA/SP wurde vereinbart, dass im Falle von Ausgliederungen Überleitungsvereinbarungen
für die betroffenen Mitarbeiter zwischen NSN und GBR abzuschließen sind. Daher hat der
GBR/BR ein Informationsrecht, sonst wäre er nicht in der Lage, die durch die
Ausgliederung entstehenden Nachteile für die Mitarbeiter einzuschätzen und durch die
Regelungen in der Überleitungsvereinbarung abzumildern.
Darüber hinaus handelt es sich in den Betrieben Berlin und Mch M um eine
Betriebsänderung mit nach §112a erzwingbarem Sozialplan. In diesen Betrieben sind
mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt und mehr als 60 Mitarbeiter sind betroffen.
Damit trifft §112a IV BetrVG zu. Daher steht dem GBR/BR nach §111 BetrVG ein
umfassendes Informationsrecht und das Recht zu, einen Wirtschaftberater und einen
Rechtsberater hinzuzuziehen. Damit kann ein GBR/BR beispielsweise die Beantwortung
eines Fragenkatalogs notfalls mittels Einstweiliger Verfügung erzwingen.
Weiter steht auf der Betriebsratshomepage von Mch M „Der GBR fordert Anrechnung der
Ausgliederungen auf die lokalen Abbauzahlen. Eine Stellungnahme des GBR wird im Laufe
des Tages veröffentlicht.“
Jetzt mit Wattebäuschchen auf den Arbeitgeber zu werfen hilft nichts. Der GBR hätte
die Anrechnung der Ausgliederungen auf den aktuellen Stellenabbau im IA/SP vereinbaren
müssen. Dies wurde auch von etlichen Betriebsratsmitgliedern, unter anderem von
NCI-Betriebsräten, so gefordert. Jetzt ist keine Verhandlungsmasse mehr da, daher
wird es deutlich schwieriger, diese Forderung durchzusetzen.
Der GBR ist jetzt hauptsächlich gefordert, sich für die von der Ausgliederung
betroffenen SCA-Mitarbeiter einzusetzen. Er darf sich nicht darin erschöpfen,
lediglich die Anrechnung zu erreichen und auf eine nicht vorhandene Mitbestimmung
zurückzuziehen. Er hat genügend Handlungsspielräume nach §111 BetrVG.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07
NSN – SCA: Fragen an NSN, GBR und BR
Bevor die Mitarbeiter überhaupt eine Entscheidung darüber treffen können, ob sie es
in Erwägung ziehen, in die neu zu gründende IBM-Tochter überzugehen, müssen sie eine
Antwort auf unten stehende Fragen bekommen. Die Betriebsräte Mch M und Berlin sowie
der Gesamtbetriebsrat müssen im Rahmen des Informationsrechtes aus §111 BetrVG die
schriftliche Beantwortung der unten stehenden Fragen von Nokia Siemens Networks
verlangen:
- Wie ist die finanzielle Ausstattung der neu zu gründenden GmbH? Wer schießt das Grundkapital zu und in welcher Höhe?
- Mit welchen Produkten und Dienstleistungen will diese Firma an den Markt gehen?
- Wie sieht die Firmenstruktur aus? Wer übernimmt in diesem Unternehmen dabei die IT, Verwaltung, HR-Aufgaben…? Welche Manager, die diese Produkte und Dienstleistungen kennen gehen mit über?
- Welche Kunden existieren? Welche sollen akquiriert werden?
- Wie sieht der Businessplan der neu zu gründenden Firma aus (jedes seriöses Unternehmen hat einen Businessplan)?
- Hat das neu zu gründende Unternehmen einen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit IBM?
- Wie ist die Mitarbeiterentwicklung geplant?
- Welche Umsatzerlöse sind in den einzelnen Gruppen und Geschäftsfeldern geplant?
- Wie werden die Aufwendungen eingeschätzt?
- Wie schlüsselt sich der Auftragseingang nach Geschäftsfeldern und Produkten, die mit übergehen, auf und zwar für das letzte und laufende Geschäftsjahr?
- Wie sieht der Forecast für den Auftragseingang aus?
Weitere Fragen, die NSN beantworten sollte können dem
Fragenkatalog zu
Betriebsänderung entnommen werden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 22.09.07
NSN – SCA: Ist die neue IBM-Tochter überhaupt ein Unternehmen?
Nokia Siemens Networks will einen Teil der Entwicklung von SCA in eine neu zu
gründende 100%ige IBM-Tochter ausgliedern.
Man kann zwar nach §613a BGB einen Teilbereich in ein anderes Unternehmen übergehen
lassen. Aber die Entstehung eines neuen Unternehmens setzt zwingend voraus, dass
zentrale Einheiten existieren. So benötigt jedes Unternehmen eine Akquisition, um
Aufträge hereinzuholen, einen Vertrieb eine Personalabteilung (Human Resources) sowie
ein Qualitätsmanagement (Quality Management), wenn es zertifiziert werden will.
Weitere notwendige Bestandteile eines Unternehmens wie die Buchhaltung,
Marketingabteilung, um die Außendarstellung des Unternehmens zu gestalten, eine
Abteilung, die auf die Einhaltung der Umweltnormen achtet, etc. kann das Unternehmen
zwar auslagern und von Fremdfirmen erledigen lassen, aber die Kosten dafür müssen erst
einmal erwirtschaftet werden.
Wenn ausschließlich die SCA-Entwicklung in diese neu zu gründende 100%ige IBM-Tochter
überführt wird, entsteht kein Unternehmen. Auch hieran sieht man, wie hoch der
Klärungsbedarf für diese Ausgliederung noch ist.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Freitag, 21.09.07
NSN: Vorausschau Ausgliederung SCA
Wir werden demnächst die Handlungsmöglichkeiten für die betroffenen Kollegen darstellen.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Freitag, 21.09.07
NSN: Ausgliederung SCA - Fakten
Dem Wirtschaftsausschuss von NSN wurde am Mittwoch mitgeteilt, dass NSN beabsichtigt,
235 Mitarbeiter der SCA-Entwicklung zu IBM auszugliedern. Es wurde bereits ein
Vorvertrag abgeschlossen. Angestrebt wird, den Vertrag bis Anfang Dezember 2007 unter
Dach und Fach zu bringen. Betroffen von der Ausgliederung sind 66 Mitarbeiter in
Mch M, 4 in Mch H und 165 in Berlin.
Betroffen sind die SCA Bereiche NGVM, CBVoIP, MIC, MGW (Media Gateway) und der
Technische Support.
Die Mitarbeiter sollen nicht in die IBM Deutschland GmbH integriert werden, sondern in
ein neu zu gründendes, eigenständiges Unternehmen übergehen, das eine 100%ige Tochter
der IBM Deutschland GmbH sein soll.
NVGM und CBVoIP sollen im neuen Unternehmen weitergeführt werden. Die Aufgaben der
Mitarbeiter von SGSN sollen in Maintenance übergehen und die Kollegen von Media
Gateway gehen ohne Arbeit über.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Freitag, 21.09.07
NSN: Ausgliederung SCA – Aussichten der übergehenden Mitarbeiter
Arbeitsplatzentwicklung
Die Mitarbeiter von Media Gateway haben bereits jetzt keine Arbeit, also einen
Arbeitsplatz ohne Inhalt. Dieser geht als solcher mit über. D.h. diese Mitarbeiter
werden in der neu zu gründenden GmbH keine Arbeit haben. Es wird auch zunächst keine
freien Arbeitsplätze in dieser GmbH geben. Die IBM Deutschland GmbH ist ein anderes
Unternehmen des IBM-Konzerns, die übergehenden Mitarbeiter werden dort wie externe
Bewerber behandelt. Neue Arbeitsplätze könnten nur durch eine intensive
Auftrags-Akquise entstehen. Wenn dies möglich wäre, warum macht das NSN dann nicht
selber? Und wenn die Mitarbeiter in der IBM Deutschland GmbH gebraucht werden würden,
warum werden sie dann nicht gleich dort integriert?
Die Aufgaben der Mitarbeiter von SGSN sollen in Maintenance übergehen. Das heißt, die
Aufgaben laufen in absehbarer Zeit aus. Aus der Erfahrung heraus kann man sagen,
sobald ein Projekt in Wartung übergeht, läuft es spätestens nach einem Jahr aus. Dann
gilt für diese Mitarbeiter das gleiche wie für die von Media Gateway.
Über die Aufgaben der NVGM und CBVoIP können wir keine Einschätzung geben, da uns
keine näheren Informationen vorliegen. Es ist jedoch durchaus möglich, dass auch
diese Aktivitäten über kurz oder lang in einen Wartungsstatus übergehen. Darauf deutet
auch die Neugründung einer GmbH hin, in die all diese SCA-Mitarbeiter übergeführt
werden sollen.
Indizien für eine möglicherweise geplante Betriebsschließung
Die Wikipedia berichtet
über IBM:
„Eines der ersten Outsourcing-Projekte der IBM in Deutschland war die Übernahme der
EDV Abteilung von FAG Kugelfischer. Die daraus entstandene Niederlassung in
Schweinfurt wurde 2005 von IBM geschlossen und die Arbeit ins Ausland verlagert. Die
Art und Weise der Standortschließung hat viele IBM Mitarbeiter verunsichert. Das
gleiche gilt auch für die von der Continental AG übernommenen Mitarbeiter in Hannover,
Salzgitter und Aachen (vorübergehend in den Gemeinschaftsunternehmen „ICA“ und „ICG“).
2003 wurde das europäische Rechenzentrum der Deutschen Bank von IBM übernommen und
die IBM Business Services GmbH gegründet, in der sämtliche Outsourcing-Bestrebungen
der IBM zusammengefasst wurden. Dazu gehören unter anderem die ehemaligen Töchter DVO
und IBB.“
Am 30.12.03 wurde dann zwischen Siemens und IBM ein Vertrag geschlossen, in dem der
Betriebsübergang des ICN Rechenzentrums in die IBM Business Services GmbH vereinbart
wurde. Ein Jahr nach diesem Betriebsübergang wurden die ehemaligen Siemens-Mitarbeiter
gekündigt.
Es scheint sich hier um ein System zu handeln, das fatal an die Sinitec erinnert. Die
Sinitec-Gesellschaften waren 100%ige SBS-Töchter, die 2005 an die a&o verkauft wurden.
Unmittelbar nach dem Übergang wurde die Sinitec Süd-West geschlossen. Von ursprünglich
1200 Sinitec-Mitarbeitern waren nach zwei Jahren nur noch 550 Mitarbeiter beschäftigt.
Am 19.7.07 wurde die Insolvenz angemeldet.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Freitag, 21.09.07
Siemens: Korruption behindert Aktienentwicklung nicht
Wie die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf Konzernkreise heute berichtete, haben
interne Prüfer 1,16 Milliarden Euro an dubiosen Zahlungen allein in der ehemaligen
Siemens Telekommunikationssparte Com entdeckt. Bisher war die Rede von 900 Millionen
Euro. In der Kraftwerkssparte geht es um fragwürdige Zahlungen in Höhe von 300
Millionen Euro. Die entdeckten Zahlungen in der Kommunikationssparte erstreckten sich
dem Bericht zufolge auf den Zeitraum von 1995 bis 2006. Da Siemens erst seit 2001 an
der New Yorker Börse notiert ist und Korruption in Deutschland erst seit 1999 strafbar
ist, dürften etwa 440 Millionen Euro im Fokus der Strafverfolgungsbehörden und der
amerikanischen SEC sein.
Gesetz und Moral auf der einen und Börsenentwicklung auf der anderen Seite stellen
offensichtlich zwei verschiedene, vollständig voneinander getrennte Welten dar. Die
Siemens Aktie startete zwar mit einem Minus von fast einem Prozent. Der weitere
Verlauf des Aktienkurses zeigte aber vor allem eines: Die Börse misst dem Thema
schwarze Kassen offenbar keine besonders große Bedeutung bei. Gerüchte über eine
Abspaltung der Lichttechnik-Tochter Osram wurden wesentlich höher bewertet. Die Aktie
schoss um 3,9 Prozent in die Höhe und eilte damit dem DAX davon.
Die Börse signalisierte damit wieder einmal deutlich: Korruption gehört zum Alltag,
ihre Bekämpfung durch Strafverfolgungsbehörden ist nicht mehr als eine
Begleiterscheinung. Die Börse wird wohl erst dann reagieren, wenn Strafzahlungen in
beträchtlicher Höhe anstehen. Doch dies kann dauern, ungewiss, ob es je dazu kommt.
Auf jeden Fall nimmt man solange die Gewinne mit, die sich aus dem Abstoß von
unliebsamen Randbereichen wie Osram ergeben könnten.
Doch für die SEC muss Moral demonstriert werden. Siemens will als Konsequenz aus dem
Korruptionsskandal einen Vorstandsposten zur Einhaltung von Anti-Korruptions-Regeln
schaffen. Der bisherige Vize-Vorstand des Siemens-Konkurrenten General Electrics
Healthcare, Peter Solmssen, soll diesen Posten ab 1. Oktober übernehmen, wie Siemens
am Mittwoch mitgeteilt hatte.
Fraglich ist, ob das hilft, die Korruption einzudämmen. Hatten doch bisher sowohl
Vorstand als auch Aufsichtsrat angeblich keine Ahnung davon, welche Gelder in ihrer
Firma verschoben wurden. Bei manchen Managern kehrte erst in der U-Haft die
Erinnerung zurück. Wie kann eine Korruption in diesem Ausmaß still und leise an
Vorstand und Aufsichtsrat vorbei gehen? Hinterfragte niemand, wie es gelang Aufträge
in Ländern, in denen Bestechung Gang und Gebe ist, an Land zu ziehen? Sind
Spitzenmanager der deutschen Wirtschaft wirklich so naiv? Können sie wirklich so
versagt haben?
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 19.09.07
NSN: beE
Wenn Nokia die beE ohne das Transferkurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit
finanziert, dann kommen auf NSN erhebliche Mehrkosten zu. Ziel von NSN wird es sein,
die Mitarbeiter möglichst schnell aus der beE wieder heraus zu schleusen. Dadurch wird
sich der Druck auf die beE-Mitarbeiter erhöhen, sich verstärkt zu bewerben, d.h. sie
werden viele Bewerbungen pro Woche und auch Telefoninterviews führen müssen.
In der beE nach dem Stress der vergangenen Wochen erst einmal zur Ruhe zu kommen und
sich dort sinnvoll neu zu orientieren wird kaum möglich sein. Nichtbefolgen der
Anweisungen der beE-Betreuer kann zu Abmahnungen führen. NSN könnte in diesen Fälle
mit einer verhaltensbedingten Kündigung drohen und dazu raten, die beE besser mit der
Abfindung gleich zu verlassen.
Die beE ist jedoch keine betriebsratsfreie Zone, wie das Arbeitsgericht München
anlässlich der Kündigungsschutzklagen der beE-Mitarbeiter festgestellt hat. Da der
beE unter anderem der Betriebszweck fehlt, ist er kein eigenständiger Betrieb. Die
Mitarbeiter gehören damit der der beE nächstgelegenen Betriebsratseinheit an. Welche
dies ist, sollte der bisher für die Mitarbeiter zuständige Betriebsrat wissen. Wenn
nicht, schickt uns die Adresse eurer beE, wir finden den zuständigen Betriebsrat
schon heraus.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 19.09.07
Heckmann und Kanzlei Schweizer: Ungerechtfertigte Forderung an NCI-BR-Liste
Ralf Heckmann, GBR-Vorsitzender und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der
Siemens AG beauftragte am 16.3.2007 die Kanzlei Schweizer, die NCI-BR-Liste wegen des
Artikels „Schon wieder Insider Transaktionen“ auf ihrer Homepage
www.nci-br.de,
abzumahnen. Vor einigen Tagen erhielt die presserechtliche Verantwortliche dieser
Homepage eine Rechnung der Kanzlei Schweizer über 755,80 Euro. Wir haben den Fall
unserem Rechtsanwalt, Nils Pütz, übergeben und die Forderung als ungerechtfertigt
zurückgewiesen.
Die Kanzlei Prof. Schweizer
vertritt u.a. "Medienunternehmen, für die wir sämtliche Rechtsangelegenheiten
bearbeiten. Wir nehmen für diese Unternehmen die Aufgaben der Rechtsabteilung wahr."
Zu ihren Mandanten zählen unter anderem die Siemens AG, Focus, die FAZ, die Allianz
und der Playboy.
Die NCI-BR-Liste veröffentlichte am 15.3.2007 folgenden Artikel:
„Schon wieder Insider Transaktionen
Ein ausgesprochen gutes Händchen beim Aktienverkauf zeigt der Siemens GBR Vorsitzende
und Aufsichtsrat Ralf Heckmann, der bei einem Aktienstand von 85,25 Euro am 22.02.2007
seine Aktien verkauft hat. Die Siemensaktie zeigte um die Hauptversammlung Ende Januar
einen kräftigen Aufschwung. Seit Ende Februar sank der Aktienkurs wieder.
Quelle: http://de.finance.yahoo.com/q/it?s=SIE.DE“
Dr. Robert Schweizer schickte seine Abmahnung per unsignierter E-Mail und adressierte
ihn seltsamerweise nicht an die presserechtliche Verantwortliche. Schweizer warf den
Autoren unter anderem vor, Ralf Heckmann durch diesen Artikel verleumdet zu haben.
Darüber hinaus kündigte er an, die Kosten in Rechnung zu stellen.
Wir waren sehr verwundert, besteht der Artikel doch ausschließlich aus
Tatsachenbehauptungen und ist presserechtlich einwandfrei. Der Artikel enthielt
lediglich die Mitteilung, dass Ralf Heckmann eine Insidertransaktion getätigt hat und
dabei ein „gutes Händchen beim Aktienverkauf zeigt“. Die Autoren gaben weiterhin
einen link auf Yahoo! Finanzen an. Daraus ging eindeutig hervor, dass Ralf Heckmann
am 21.2.2007 234 Aktien zu 85,25 EUR pro Stück verkaufte und damit ein Ergebnis von
19.948,50 EUR erzielte.
Aufsichtsräte müssen alle Aktienverkäufe als „Insidertransaktionen“ nach
§ 15a Abs. 1 WpHG veröffentlichen. Die Verbreitung dieser Nachricht wird von der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ausdrücklich gefordert. Es
liegt eindeutig keine Verleumdung vor:
"Hat ein Inlandsemittent [hier: Siemens] von einem Mitteilungspflichtigen [hier: Ralf
Heckmann] eine Mitteilung nach § 15a Abs. 1 WpHG erhalten [hier: der Verkauf von 234
Aktien], so hat er diese unverzüglich Medien [hier z.B.: Yahoo! Finanzen] zuzuleiten,
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union und in den übrigen Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum verbreiten und der BaFin unverzüglich einen Beleg über
die Zuleitung zu übersenden.", so die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin).
Da Ralf Heckmann fast zum 52 Wochen Hoch (damals 86,12 EUR) der Siemens-Aktie
verkaufte, entspricht auch die Aussage, dass Ralf Heckmann ein „gutes Händchen beim
Aktienverkauf zeigt“, den Tatsachen.
Insider ist jedes Organmitglied der Aktiengesellschaft, also Aufsichtsrat oder
Vorstand, bzw. jemand, der in der Aktiengesellschaft Führungsaufgaben wahrnimmt.
Ralf Heckmann ist als Aufsichtsratsmitglied ein Insider. Eine Transaktion wie der
Verkauf von Aktien durch einen Insider wird allgemein als Insidertransaktion
bezeichnet. Es handelt sich um einen ganz normalen Vorgang für jedes Mitglied des
Vorstands und Aufsichtsrats. Zu unterscheiden davon ist die nach § 38 WpHG
(Wertpapierhandelsgesetz) strafbare Insidertransaktion. Im beanstandeten Artikel
wurde jedoch noch nicht einmal andeutungsweise die Behauptung aufgestellt, Ralf
Heckmann hätte eine solche nach § 38 WpHG strafbare Insidertransaktion getätigt.
Obwohl der Artikel presserechtlich einwandfrei ist, sind die Autoren Ralf Heckmann
entgegen gekommen und haben, um unnötige juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden,
den Artikel von ihrer Homepage genommen.
Als vor einigen Tagen die Rechnung der Kanzlei Schweizer über 755,80 Euro einging,
haben wir Robert Schweizer durch unseren Rechtsanwalt Nils Pütz gebeten, uns
mitzuteilen, auf welche juristische Anspruchsgrundlage er eigentlich seine Abmahnung
und den Anspruch auf Kostenersatz durch die von Ralf Heckmann verursachten Kosten
stützt.
Am 23.5.2007 hat Ralf Heckmann auch uns abmahnen lassen. Die Kanzlei Schweizer
forderte uns damals auf, den Artikel vom 20.05.07 "Braucht man Arbeitnehmervertreter
wie Ralf Heckmann?" von unserer Homepage zu nehmen. In dem Artikel „Heckmann rügt
anwaltlich NCI InWaChRo News-Artikel“ vom 23.5.2007 nahmen wir zu dieser Abmahnung Stellung und belegten unsere Aussagen.
In unserem Artikel "Braucht man Arbeitnehmervertreter wie Ralf Heckmann?" bezogen wir
uns unter anderem auf die Financial Times Deutschland, die in einem
Porträt
über Ralf Heckmann schrieb:
"Der mächtigste Arbeitnehmervertreter im Konzern", schrieb die FTD, "war stets ein
treuer Stellvertreter des inzwischen über die Schmiergeldaffäre gestürzten
Aufsichtsratschefs Heinrich von Pierer. ‚Die beiden verstanden sich gut, auf Heckmann
konnte sich von Pierer stets verlassen', heißt es bei Siemens. Wie weit die Verbindung
der beiden ging, zeigt, dass man sich auch zum privaten Kartenspielen traf."
Heckmann lies durch RA Schweizer mitteilen: "Unser Herr Mandant hat nie ‚privat' mit
Herrn von Pierer Karten gespielt. Ein- oder zweimal pro Jahr hat SIEMENS ein
Schafkopfturnier veranstaltet, an dem Pensionäre und aktive Mitarbeiter - insgesamt
ca. zwanzig Personen - teilnahmen. Dass Herr von Pierer und unser Herr Mandant
mitwirkten war und ist mit Sicherheit positiv … Sie können sich nicht erfolgreich
darauf berufen, Sie hätten darauf vertraut, die FTD werde doch zutreffend berichten."
Eine Anfrage bei der FTD hat damals ergeben, dass die Financial Times Deutschland im
Gegensatz zu uns nicht von der Kanzlei Schweizer im Auftrag von Heckmann abgemahnt
wurde.
Ob diese Schafkopfturniere den Anforderungen der neuen Regeln für Geschenke und
Einladungen bei Siemens heute noch standhalten würden, ist fraglich. "Zulässige
Geschenke sind etwa Obstkörbe, Blumen, Bücher oder Werbegeschenke" wie Kugelschreiber
und Notizblöcke - allerdings nur, sofern "die das Konzernlogo an prominenter Stelle
tragen", so die Süddeutsche Zeitung in ihrem Artikel „Ein Obstkorb für den Präsidenten“
vom 12.9.2007 Der Gesamtbetriebsrat der Siemens AG prüft rechtliche Schritte gegen diese neuen
Obstkorb-Richtlinien.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 18.09.07
NSN: beE wird starten
Laut einer E-Mail von HR Germany an die Mitarbeiter, die heute versandt wurde, wird
die NSN-beE starten und zwar unabhängig davon, ob die Agentur für Arbeit
Transferkurzarbeitergeld bewilligt oder nicht. Die Entscheidung steht angeblich immer
noch aus. Das beE-Gehalt ist in diesem Fall von Anfang an voll zu versteuern. Da die
beE auf diese Weise für NSN teuerer wird, ist von Anfang an mit erhöhtem
Bewerbungsdruck zu rechnen.
Kleiner Tipp für die Personalabteilung: Die Firma, in der sich die Mitarbeiter
befinden hat die Gesellschaftsform GmbH & Co. KG. In der GmbH, in der Sie die beE
einrichten wollen, befinden sich nur unsere Geschäftsführer und für die gilt der
IA/SP nicht. :-)
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 18.09.07
Siemens: Vergleich in Zeugnisklage
Ein Kollege klagte vor dem Arbeitsgericht München gegen die Verwendung folgender
Formulierung im Zeugnis
(wir berichteten):
"Herr XY befand sich vom 01. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2007 in einer
betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zur Weiterqualifizierung und
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt."
Letzte Woche fand die Güteverhandlung (AKZ: 13 Ca 8808/07) zu der Klage gegen die
Siemens AG wegen Zeugnisberichtigung statt. Überraschenderweise wurde eine Lösung
gefunden. Der Vergleich beinhaltet u.a., dass oben genannter Passus, wie vom
Arbeitnehmer verlangt, ersatzlos gestrichen wird. Auch der Begriff Transfergesellschaft
darf nicht verwendet werden.
Das Austrittsdatum steht, wie ebenfalls vom Kläger gefordert, nicht mehr im letzten
Satz, sondern im ersten Satz. Weiter wird die Tätigkeitsbezeichnung um einen
aufwertenden, zusätzlichen Begriff erweitert.
Der Kläger (Arbeitnehmer) zog im Gegenzug seine Klage wegen Verstoßes gegen das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zurück. Diese hatte er eingereicht, da die
Zeugnisse der Mitarbeiter, die die beE vor Ablauf verlassen hatten, oben genannten
Passus nicht beinhalteten.
Die Klage hat sich aus Sicht des Mitarbeiters durch diesen Ausgang jedenfalls absolut
gelohnt. Die neuen Zeugnisformulierungen, die jetzt erstellt werden müssen, sind
wesentlich günstiger als die, die beE zu formulieren bereit war.
In der Güteverhandlung sagte die Richterin zu den beiden Anwälten der Siemens AG, sie
finde es "sehr bedenklich", dass offenbar bei vor Ende der beE-Laufzeit ausscheidenden
Mitarbeitern jeglicher Hinweis auf die beE regelmäßig fehle. Sie meinte sinngemäß, im
Extremfall würde das ja bedeuten: Wenn Herr XY einen Tag vor Ende der beE-Laufzeit
ausgeschieden wäre, hätte er den strittigen Passus nicht im Zeugnis gehabt, einen Tag
später aber schon. Sie fragte, ob mehr Klagen in dieser Richtung eingereicht worden
seien, was verneint wurde. Die Richterin äußerte Verständnis dafür, dass Herr XY
befürchte, künftige potentielle Arbeitgeber könnten die bisherige Zeugnisformulierung
nicht wohlwollend auffassen.
Mindestens zwei Mal wurde seitens der Richterin die Beklagtenseite gefragt, ob die
Siemens AG keine Möglichkeit sehe, den Kläger so zu behandeln wie diejenigen, die vor
Ende der beE-Laufzeit ausgeschieden seien.
Die Siemens AG verwies in der Antwort auf mögliche weitere beE-Wellen und befürchtete,
dass sich die Mitarbeiter dann auf Herrn XY beziehen könnten. Aus diesem Grunde könne
man der Forderung des Herrn XY nicht entsprechen.
Wer erwägt, in eine beE der SAG, NSN oder SEN zu gehen, sollte vor Unterzeichnung des
beE-Vertrages einzelvertraglich versuchen, zu vereinbaren, dass obiger beE-Passus
nicht im Endzeugnis stehen darf. Dies bedarf aber dann der Schriftform mit
Unterschrift. Dabei kann man sich auf diesen Vergleich beziehen.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 18.09.07
Siemens: Erneute Ermittlungen gegen Heinz-Joachim Neubürger
Die Nürnberger Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch wegen fragwürdigen
Millionenzahlungen an die Arbeitnehmerorganisation AUB gegen den früheren
Siemens-Finanzchef Heinz-Joachim Neubürger. Vor einigen Tagen wurde im Rahmen
dieser Ermittlungen Neubürgers Privatwohnung in München durchsucht.
Der ehemalige AUB-Vorsitzender Wilhelm Schelsky sitzt seit Februar 2007 in Untersuchungshaft.
Neubürger, der Siemens 2006 verlassen hatte, ist inzwischen Direktor beim
Private-Equity-Haus KKR. Gegen ihn wird auch von der Staatsanwaltschaft München
wegen der Bildung schwarzer Kassen im ehemaligen Telekommunikationsbereich Com
ermittelt.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 17.09.07
NSN: IA/SP bleibt gültig, auch wenn beE nicht kommen sollte
Es geht das Gerücht um, dass über den Stellenabbau neu verhandelt werden muss, wenn
die beE nicht kommen sollte. Kollegen wurde gesagt, sie können aus diesem Grunde
ruhig die beE-Verträge unterschreiben, denn sie wären in diesem Fall gegenstandslos.
Achtung:
Bitte wartet mit der Unterschrift unter den beE-Vertrag bis die Sachlage
klar ist!
Der IA/SP enthält den Vorbehalt, dass NSN die beE nicht einrichten muss, sofern die
Agentur für Arbeit das Transferkurzarbeitergeld nicht genehmigt. Darüber hinaus
enthält er eine sogenannte salvatorische Klausel, die bewirkt, dass der Vertrag mit
seinen übrigen Regelungen weiter gilt, auch wenn einzelne Klauseln unwirksam oder
nicht erfüllbar sind. Aus diesen Gründen bleibt der IA/SP weiter gültig, über diesen
Stellenabbau muss nicht neu verhandelt werden. Arbeitgeber können natürlich verhandeln,
es besteht jedoch keine Verpflichtung für NSN.
Der beE-Vertrag, ist nichts anderes als ein Aufhebungsvertrag. Punkt 2 legt fest:
„Ihr Arbeitsverhältnis mit der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG endet zum
31.10.2009, ohne dass es einer Kündigung bedarf“ Die Aufhebung des Arbeitsverhältnis
ist damit auf jeden Fall vereinbart, ohne wenn und aber, da beide Parteien ihren
Willen bekundet haben, dass sie das Arbeitsverhältnis beenden wollen.
Punkt 21 regelt: „Dieser Aufhebungsvertrag steht unter dem Vorbehalt, dass NSN eine
beE einrichten wird. Sollte keine beE zustande kommen, so werden die Parteien den
Vertrag neu verhandeln.“ Dies bedeutet, dass im Falle des Nichtzustandekommens der
beE zwischen dem Mitarbeiter (also nicht Betriebsrat) und NSN über die Konditionen
des Ausscheidens. Wahrscheinlich ist, dass NSN die im IA/SP festgelegte Abfindung bei
einem Aufhebungsvertrag ohne beE anbieten wird.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 17.09.07
Siemens: Müssen weitere Vorstände gehen?
In Folge der Korruptionsaffäre könnten die Siemens-Vorstände Uriel Sharef und Klaus
Wucherer, deren Vertrag am 31.3.2008 ausläuft, ihren Job verlieren, berichtete die
Süddeutsche Zeitung. Dennoch stehen keine Personalentscheidungen auf der Tagesordnung
der nächsten Aufsichtsratssitzung.
Uriel Sharef, ist für Power Generation (PG) und Power Transmission and Distribution
(PTD) zuständig. Die US-Anwaltskanzlei Debevoise, ist bei ihren Ermittlungen auf
fragwürdige Zahlungsvorgänge bei PG in Höhe von insgesamt fast 300 Millionen Euro
gestoßen. Dazu zählen unter anderem die Schmiergeldzahlungen von mehr als 6 Millionen
Euro an den italienischen Energieversorger Enel durch den Ex-Finanzvorstand Andreas
Kley und den Ex-Siemens Direktor Horst V., die inzwischen zu Bewährungsstrafen
verurteilt wurden. Gegen die Bereiche PG und PTD ermittelt auch
die Staatsanwaltschaft Nürnberg seit November 2006. Sie untersucht, ob die Bereiche
im Rahmen des UNO-Programms „Öl für Lebensmittel“ einen sechsstelligen Eurobetrag an
Saddam Hussein für Aufträge im Irak gezahlt haben. Ende Januar 2007 hatte die
EU-Kommission wegen Preisabsprachen bei gasisolierenden Schaltanlagen in
Umspannstationen gegen Siemens PTD eine Rekordstrafe von rund 420 Millionen Euro
verhängt, die tschechische Wettbewerbsbehörde eine Geldbuße von 12,4 Millionen Euro.
Auch Australien, Neuseeland und Brasilien hatten Untersuchungen wegen des
Schaltanlagen-Kartells eingeleitet.
Klaus Wucherer, ist u.a. für Transportation Systems, Automation and Drives (A&D) und
Industrial Solutions and Services (I&S) zuständig. In der AUB-Affäre geht die
Staatsanwaltschaft Nürnberg dem Verdacht nach, Hannes Apitzsch, Bereichsvorstand der
Siemens-Sparte Automation & Drives (A&D), habe von den Millionenzuwendungen an den
Ex-AUB-Vorsitzenden Schelsky gewusst, sie aber nicht verhindert. Auch gegen den
ehemaligen A&D-Bereichsvorstand, den heutigen Chef der österreichischen Fluglinie
Austrian Airlines, Alfred Ötsch, wird wegen Untreue ermittelt. Er erklärte, die
A&D-Zentrale in Nürnberg sei lediglich eine Durchlaufstation bei den Zahlungen an
Schelsky gewesen. Die „inhaltliche und kostenmäßige Verantwortung habe ausschließlich
bei der Konzernzentrale in München“ gelegen.
Anhaltspunkte für eine persönliche Verwicklung von Uriel Sharef und Klaus Wucherer
gibt es zwar nicht, so die Süddeutsche Zeitung, im Aufsichtsrat wird jedoch zunehmend
Kritik an großen Teilen des Vorstands laut. Langjährige Top-Manager seien indirekt
mitverantwortlich für den Skandal und die zu erwartenden Strafen, die mehr als eine
Milliarde Euro betragen könnten. Vorstände könnten sich nicht darauf herausreden, sie
hätten das System von schwarzen Kassen und Schmiergeldzahlungen nicht erkannt. Solche
Manager hätten versagt.
Siemens wollte sich am Donnerstag nicht dazu äußern, ob Sharef und Wucherer den
Konzern mit Ablauf ihrer Verträge verlassen müssen. Das Unternehmen teilte auf
Anfrage lediglich mit, die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sei Sache des
Aufsichtsrats, "der darüber zu gegebener Zeit entscheidet‘‘.
Aufsichtsratschef Gerhard Cromme nahm nicht Stellung. Uriel Sharef und Klaus Wucherer
ließen die Frage unbeantwortet, ob sie überhaupt für eine Vertragsverlängerung zur
Verfügung stünden.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 16.09.07
beE Theorie und Praxis
Aktuelle beE-Werbewochen
Zur Zeit laufen die beE-Informationsveranstaltungen, auf denen mit solchen
Superlativen nur so um sich geworfen wird:
50 % Vermittlungsquote nach einem Jahr, 82 % Vermittlungsquote nach 2 Jahren in
München, selbst bei den über Fünfzigjährigen (ÜFü`s) habe man 62 % vermittelt.
50 % der Vermittelten hätten keine Gehaltseinbußen. Eigener Platzierungsberater,
Entwicklung einer Bewerbungsstrategie, etc. Darüber hinaus ständiger Kontakt der beE
zu über 4000 !!! Unternehmen. Kurse, Workshops wie Existenzgründung und spezielle
50+ Aktionen bis zum Abwinken.
Also nichts wie rein in diese Job-Generierungs-Maschine, oder lieber doch nicht ???
NCI hat einige beE - Insassen mit Startzeitpunkt 01.10 bzw. 01.12.2006 nach ihren
Erfahrungen gefragt. Die Praxis zeigt, dass zwischen den Aussagen, die in den
Info-Veranstaltungen gemacht werden und der beE-Realität mitunter doch Welten
liegen.
beE Einführungsveranstaltung / Werbewochen 2006
Auch im Jahre 2006 wurden die Vortragenden seinerzeit nicht müde, in keiner Weise
nachvollziehbare Vermittlungsquoten vorzustellen. Erstmals wurde damals speziell auf
die Aktion 50+ hingewiesen. Näheres hierzu unter dem Punkt Workshop 50+.
Dem Zuhörer wurde eine gewisse Zwanglosigkeit suggeriert. "Wir unterstützen Sie
zunächst bei der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen, die späteren Anpassungen
können Sie dann auch am Ufer des Starnberger See`s machen" (Zitat Ende).
beE Aufnahme 2006
Nach Übertritt in die beE ist ein Antrag auszufüllen, der für die Agentur für Arbeit
bestimmt ist. Die beE unterstützt hierbei, ohne im Vorfeld schon mal Wunschdenken
auszuschließen. Schließlich ist das Produkt noch nicht gekauft. In bezug auf Gehalt,
Arbeit und Arbeitsort dürfen vom beE-Neuling hier völlig realitätsfremde Vorstellungen
geäußert werden. Die Realität wird einem dann später beigebracht.
beE Workshops 2006
In den ersten Wochen und Monaten hat der beE`ler sieben eintägige Workshops (WS) als
Pflichtprogramm zu absolvieren. Die WS sind von unterschiedlicher Qualität, was
wiederum vom Inhalt und vom Vortragenden abhängt.
Was auffällt ist die ständige Durchmischung der Teilnehmer. Man besucht jeden Workshop
mit anderen Teilnehmern. Wahrscheinlich soll so eine Gruppenbildung mit
Erfahrungsaustausch verhindert werden. Eine Teilnehmerliste mit den email-Adressen
wird von der beE mit Hinweis auf Datenschutz nicht verteilt. Man ist hier auf
Eigeninitiative angewiesen. Im folgenden kurz die Inhalte und die Beurteilungen der
befragten Teilnehmer:
WS 1: Orientierungs - Workshop
In diesem Workshop (WS) geht es um das Selbstwertgefühl, Strategien im Umfang mit sich
selbst, Fokussierung auf eigene Stärken, Selbsteinschätzung, Fremdeinschätzung, etc.
Einige Arbeitsblätter sind zu bearbeiten, Gruppenarbeiten.
Der Workshop wurde von den meisten Teilnehmern als unproblematisch empfunden.
Hilft nicht wirklich weiter, schadet aber auch nicht.
WS 2: Wege in den Markt + Bewerbungsunterlagen
Hier werden Grundlagen zum aktuellen Bewerbungsprozess vorgestellt. Was gehört zur
Bewerbung? Erarbeiten, Struktur und Darstellung des Lebenslaufs, Kompetenzprofil,
Anschreiben. Bewerbungsarten. Stolpersteine im Bewerbungsprozeß. Info über
Stellenbörsen.
Sinnvoller WS vor allem für diejenigen, die sich seit 20 Jahren nicht mehr beworben
haben / bewerben mussten.
WS 3: Jobcenter
In diesem WS wird das sog. Job Center der beE vorgestellt. Hier klaffen Anspruch und
Wirklichkeit am weitesten auseinander. Theoretisch hört sich das alles gut an:
Arbeitsmarktanalyse, Aufbau und Pflege eines externen Firmennetzwerks (Kontakt zu
über 4000 Unternehmen*), regelmäßiger Kontakt zu allen Siemens Bereichen*, aktive
Plazierung von Bewerbungen, Versendung von Jobnewslettern, etc.
In der Realität sind hier jedoch keine nennenswerten Erfolge sichtbar.
* Info aus beE-Flyer " Für Sie zur Stelle. Placement@Siemens".
WS 4: Erfolgreich Telefonieren
Hier werden Strategien erarbeitet, wie Telefonate mit Personalabteilungen in den
Bewerbungsprozess einbezogen werden können / werden sollen. Im Praxisteil wird von
jedem WS-Teilnehmer erwartet, dass er im Beisein eines Mitarbeiters aus dem beE-Team
ein Bewerbungs-Telefonat mit einem realen Unternehmen führt.
Ein WS, dessen Inhalt nicht auf breite Zustimmung traf (um es mal vornehm auszudrücken).
WS 5: Interviewtraining
Dieser WS soll Handwerkszeug vermitteln, wie man sich optimal auf ein
Vorstellungsgespräch vorbereitet. Teilweise mit Kameraeinsatz werden hier in Form von
Rollenspielen Bewerbungsgespräche geführt. Für Leute, die aus der Übung sind, stellt
dieser WS eine Hilfe dar. Allerdings, wie auch WS 4, nichts für schüchterne
Zeitgenossen.
WS 6: Infoveranstaltung 50+
In der Entscheidungsphase "beE-Eintritt 2006 ja/nein ?" wurde dieses Thema seinerzeit
auch angepriesen wie sauer Bier. Es wurde eine ungeheure Erwartungshaltung bei den
über 50-Jährigen (ÜFü`s) erzeugt.
Als dann nach 8,5 Monaten beE-Verweildauer dieses Thema in Form einer
Pflicht-Informationsveranstaltung (also kein WS) erstmals aufgegriffen wurde, war das
Erstaunen doch recht groß. Hatte man mit besonderen Bewerbungsstrategien mit Tipps und
Tricks für die ÜFü`s gerechnet, auf die man eigentlich schon zur Beginn der beE
gewartet hatte, gab es stattdessen einen sehr ausführlichen Vortrag über die
Gesetzesreform der Bundesregierung "Initiative 50+". Unter bestimmten Umständen
können hier ältere Arbeitnehmer für einen gewissen Zeitraum bei Wiedereinstellung
die Zahlung einer Entgelt-Differenz und Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuß
erhalten.
Dann folgte noch eine Gruppenarbeit zur Frage "Soll man diese Initiative 50+ als
Info für den zukünftigen Arbeitgeber im Anschreiben, im Vorstellungsgespräch oder wie
auch immer erwähnen?".
Schön, dass man die aktuellen gesetzlichen Regelungen nun kennt, aber weiter hilft das
den Job-Suchenden nicht. So, hätten wir das mit den ÜFü`s auch abgehakt.
WS 7: Manage yourself
Ziel dieses WS ist es, nach etwa der Hälfte der beE-Verweildauer den bisherigen
Bewerbungsprozess aufzuarbeiten. Welche Änderungen sind in der Strategie notwendig?
Was hat der Bewerber bisher falsch gemacht?
Ziel des WS ist ein "Veränderungsvertrag mit sich selbst" (Zitat Ende)
Kritik an der beE -vornehmlich in Richtung Jobcenter und Jobnewsletter- wird zwar
säuerlich entgegengenommen, Änderungen / Verbesserungen werden aber nicht in Aussicht
gestellt. Frage nach Vermittlungszahlen werden von den Vortragenden mehr oder weniger
geschickt umgangen. Die Vermittlungszahlen der ÜFü`s seien ganz schwierig zu
ermitteln, da man nicht wisse, ob sich diese Personengruppe überhaupt noch richtig
um einen neuen Arbeitsplatz kümmern. Auch über die Gehaltseinbußen der Vermittelten
verfüge man nur über sehr lückenhafte Informationen. Aha, in den Werbewochen klang
das noch ganz anders.
beE Alltag
Zwischen diesen Workshops findet der beE Alltag statt, in dem sich der beE`ler
lt. Aufhebungsvertrag aktiv am Bewerbungsprozess beteiligt / beteiligen muss.
D.h. der beE-ler scannt primär die diversen Stellenangebote im Internet und
Tageszeitungen, hinterlegt seinen Lebenslauf in diversen Jobbörsen, aktiviert
Headhunter , bewirbt sich und führt Bewerbungsgespräche, wenn er sie bekommt.
Unterbrochen wird diese Tätigkeit von allerlei, durch die beE angestoßene, Aktivitäten.
Diese sollen im folgenden kurz vorgestellt werden:
Treffen mit persönlichem Betreuer / Betreuerin
Unmittelbar nach beE-Übertritt erhält jeder einen persönlichen Betreuer/in. Dieser
Betreuer betreut ca. 30 beE-Insassen (Zahlen schwankten von 25 bis 40 je nach Anfrage)
und ist Ansprechpartner für alle bewerbungstechnischen Belange bis hin zum Üben von
Bewerbungsgesprächen.
Zunächst unterstützt er/sie jedoch bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen und
gibt Tipps und Ratschläge. Kontakt ist wöchentlich vorgesehen, persönliche
Beratungsgespräche etwa alle 4 Wochen.
Hat der Betreuer den Eindruck, dass sich der beE-Insasse nicht ausreichend um den
Bewerbungsprozeß, sprich um einen neuen Job kümmert, kann es auch von Zeit zu Zeit
zu unangenehmeren Gesprächen kommen. Die von uns befragten Kollegen haben/hatten den
Eindruck, dass diese Betreuer ihrerseits einem gewissen Vermittlungsdruck unterliegen,
den sie nach unangenehmen Gesprächen mit ihren Vorgesetzten an die beE-Insassen
weitergeben. D.h. aus dem anfänglichen Coaching wird nach einiger Zeit ein
Controlling. Ein Wechsel des Betreuers/in ist jedoch möglich und unproblematisch.
Aber wie war das noch mit dem Regen und der Traufe?
Weiterbildung / Qualifizierung
In der ersten beE standen jedem beE`ler noch 4000 € für Weiterbildungsmaßnahmen zur
Verfügung, eine Summe die von den Arbeitnehmervertretern im Beirat der beE schon
damals als vergleichsweise gering angesehen wurde.
In der aktuellen beE 2006 wird dieses Thema noch restriktiver behandelt. Außer
Englisch-Kursen werden Weiterbildungsmaßnahmen nur genehmigt wenn der neue
Arbeitgeber diese Maßnahme quasi als Einstellkriterium fordert, so die Aussage der
beE-Verantwortlichen - eine Sichtweise, die absolut praxisfremd ist. Welcher
Arbeitgeber sagt die Einstellung eines Entwicklers oder eines Projektmanagers zu,
wenn dieser vorher erst noch wesentliche Teile seines zukunftigen Aufgabengebietes
(Programmiersprache, Management-Methode, etc.) in einem Kurs "lernen" muß. Am
derzeitigen Arbeitsmarkt sind ausreichend Kräfte, die dies bereits können und zur
Verfügung stehen.
Interessant ist hier, dass auch im neuesten Flyer "Für Sie zur Stelle. Placement@Siemens"
das Thema Weiterbildung/Qualifizierung nicht erwähnt wird, obwohl er sonst voller
Superlativen ist.
Eine Qualifizierung, außer vielleicht für den Bewerbungsprozeß, findet somit nicht
statt.
Jobnewsletter / Jobcenter
"Unser Job-Center knüpft für Sie die Kontakte zum Arbeitsmarkt"
Dieses Zitat ist aus dem aktuellen Flyer " Für Sie zur Stelle. Placement@Siemens".
Wie sieht das nun in der Praxis aus ?
Im Abstand von 1 bis 3 Wochen versendet das beE-Jobcenter einen Job Newsletter an alle
beE`ler. In jedem Job Newsletter sind zwischen 40 … 90 Stellenangebote über ein
riesiges Aufgabenspektrum enthalten: Von der Sekretärin, Financial Controller,
Facharbeiter, Technical Sales Engineer, strategischer Einkäufer, Patentingenieur,
Referent für Regale- und Lagereinrichtung, Grafiker, SW-Entwickler, Referent für
Zoll- und Außenhandelsrecht, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Meister im
3 Schicht-Betrieb bis hin zum Geschäftsführer mit Schwerpunkt Personal (Stellen aus
aktuellen Newslettern).
Obwohl man sein Profil (Lebenslauf, angestrebte Aufgabe, Gehaltserwartung, etc.) im
Jobcenter im sog. Talentlink hinterlegt hat, bekommt jeder beE`ler diesen Wust an
Stellen zugeschickt und muss sich durcharbeiten. Die zu beE- Beginn in Aussicht
gestellte Selektion (jeder bekommt per Newsletter nur die Stellen, auf die er passt)
konnte noch nicht realisiert werden bzw. war eigentlich nie geplant
(verschiedene Antworten je nachdem wen man fragt).
Mit allen Personalentscheidern, die für diese Stellen verantwortlich sind, steht das
beE-Jobcenter nach eigenen Aussagen in bestem Kontakt.
Fühlt man sich durch eine Stelle angesprochen so gibt man dies dem beE-Jobcenter
bekannt. Das Jobcenter gibt dann diese Bewerbung nach nochmaliger Übergabe seines
Lebenslaufes exklusiv an die suchende Firma weiter. Hat die ausschreibende Firma
Interesse so erhält der Bewerber ein Feedback, besteht kein Interesse so erhält der
Bewerber keinerlei Informationen warum er nicht passt.
Weiterhin führt das beE-Jobcenter nach eigenen Aussagen ständig einen Abgleich der
offenen Stellen mit den Lebensläufen der beE-Insassen durch und platziert ohne
Mitteilung an den "Bewerber" eigenständig Bewerbungen am internen und externen
Arbeitsmarkt. Der Bewerber erhält hier keinerlei Information, ob und wenn ja wie
oft er wo vorgestellt wurde. Das Controlling ist halt nur in eine Richtung geplant.
Ein Zustand der von den Befragten als stark verbesserungswürdig angesehen wurde.
Auf die Frage, warum bei fast 4000 offenen internen Siemens-Stellen so wenige Kollegen
zurück nach Siemens vermittelt würden, erhielt ein von NCI Befragter die Antwort, dass
dies bei freiwilligem Eintritt in die beE schwierig sei. Zurück nach Siemens bzw. nach
Nokia Siemens Networks ist eigentlich nicht geplant.
Auch dies steht im krassen Gegensatz zu den Aussagen im besagten Flyer:
"Durch unseren engen Draht zu den Recruitern aller Siemens Bereiche bieten wir Ihnen
optimale Bedingungen, innerhalb des Konzerns einen neuen Job zu finden."
Wenn das so wäre müsste der Suchende ja garnicht erst den risikobehafteten Schritt in
die beE tun.
Firmenpräsentationen
In unterschiedlichen Abständen (ca. 1x / Monat) finden in den Räumen der beE
Firmenpräsentationen statt. Hier können die beE-Interessenten direkt mit den
Firmenvertretern von z.B. Teleca, Yacht, EADS diskutieren und ihnen bei Interesse
Bewerbungsmappen übergeben. Hier ist Eigeninitiative angesagt, die beE stellt nur die
Räumlichkeiten zur Verfügung.
Jobmessen
In größeren Abständen (ca. 1x / Halbjahr) werden von der beE Jobmessen veranstaltet.
Hier wird eine Messehalle (z.B. M.O.C) angemietet, in der zahlreiche Firmen Stände
aufbauen und für Informations- Gespräche zur Verfügung stehen. Parallel laufen in
diversen Vortragsräumen Präsentationen dieser Firmen. Von Vorteil ist hier -wie auch
bei den Firmenpräsentationen-, dass man um die jeweiligen Personalabteilungen herum
direkt mit Vertretern der suchenden Fachabteilungen in Kontakt kommt.
Bei der letzten Jobmesse im Juli 2007 (Pflichtveranstaltung für beE`ler) waren u.a.
Firmen wie BeOne Group, Ferchau, HUAWEI, LFK Lenkflugkörpersysteme GmbH, Continental,
qimonda, IABG, BMW, Roche, Yacht, eon vertreten.
Auch hier ist Eigeninitiative gefragt.
Selbständigkeit
Neben der Jobsuche unterstützt die beE natürlich auch verschiedene Wege in die
Selbständigkeit.
Initiativgruppen Existenzgründung / Existenzgründerworkshops
Diese Gruppen sollen ein Forum für all diejenigen bieten, die sich ernsthaft mit dem
Gedanken an eine Selbständigkeit tragen. Um den unterschiedlichen Geschäftsideen
Rechnung tragen zu können, wurden in der aktuellen beE in München vier Gruppen mit
den Schwerpunkten "Training und Schulung"; "Beratung und sonstige freie Berufe";
"Handel, Handwerk, Produktion, Marketing, Vertrieb"; "Technik und Ingenieurdienst-
leistungen" gebildet.
Sehr positiv aufgenommen wurden hier die beE-Vorträge zu den Themenkomplexen
Businessplan, Scheinselbständigkeit, Rechtsformen, Vertragsgestaltung, Haftung,
Gründungszuschuß, etc. Das ändert allerdings nichts an der Tatsache, dass zunächst
einmal eine tragfähige Geschäftsidee vom zukünftigen Existenzgründer vorliegen muß.
Ohne den beE`lern in diesen Gruppen zu nahe treten zu wollen liegt hier das Problem.
Wer 20-30 Jahre lang in abhängiger Beschäftigung im Hause Siemens tätig war, tut sich
in der Entwicklung einer lukrativen Geschäftsidee naturgemäß schwer.
Neben einigen abenteuerlich anmutenden Geschäftsideen streben viele eine Tätigkeit
als freier Unternehmensberater/in an. Hier stellt sich die Frage, ob man als freier
Unternehmensberater Nr. 2296** in München von den Einnahmen dieser Tätigkeit leben
kann.
Die beE-Verantwortlichen bewerten diese Ideen zwar nicht explizit, weisen aber doch
auf die Risiken und mögliche u.U. 2-jährige "Durststrecken" hin, frei nach dem Motto
"Ein Selbständiger arbeitet selbst und ständig".
** Im Telefonbuch "Gelbe Seiten, Ausgabe München" sind in 51 Spalten mit
durchschnittlich 45 Einträgen bereits 2295 Unternehmensberater aufgelistet.
Infoveranstaltung Franchise, Interimmanagement, Gründungsdarlehen
In unregelmäßigen Abständen finden außerdem Vorträge von externen Beratern / Firmen
zu Themen wie Franchising, Interimmanagement, Gründungsdarlehen, etc.
statt. Das sind Angebote die der beE`ler je nach Interesse nutzen kann. Einen Ersatz
für den Arbeitsplatz bieten diese Möglichkeiten auch nur bedingt.
Resümee:
Der Zweck dieser "Betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit beE" ist nicht ein
Entgegenkommen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter sondern primär eine Lösung für den
Arbeitgeber: Wenn Mitarbeiter in die beE eintreten, riskiert er keine teuren,
langwierigen und vor allem keine für ihn risikobehafteten Kündigungsschutzklagen.
Allerdings kann die beE auch für den einen oder anderen Kollegen eine Chance
darstellen.
Den Arbeitnehmern wird die beE mit dem Argument schmackhaft gemacht damit, dass die
ohnehin unvermeidliche Arbeitslosigkeit mit dieser Einheit zunächst abgefedert werde
und mit professioneller Unterstützung möglicherweise vermieden wird. Traumhafte
Vermittlungsquoten erwecken in dem zukünftigen beE`ler die Hoffnung kurzfristig einen
neuen Arbeitsplatz zu finden, eventuell sogar intern.
"Überprüfbare Erfolge" von Vermittlungen in gleichwertige Tätigkeiten mit
gleichwertiger Bezahlung sind bis jetzt nicht in spürbarer Zahl festzustellen, dies
gilt übrigens für alle Arten solcher "Beschäftigungsgesellschaften".
All diese in den Werbeveranstaltungen angebotene Unterstützungen zielen darauf ab
irgendwas zu finden, damit der beE`ler die beE und somit das Unternehmen so schnell
wie möglich verlässt. Man braucht nicht den passenden Arbeitsplatz bzw. das passende
Modell für die Selbständigkeit, sondern einen Arbeitsplatz bzw. ein Modell.
Jedenfalls werden höhere Erwartungen erweckt, mehr Unterstützung versprochen und
Chancen vorgegaukelt, als es realistisch ist.
So muss jeder aufgrund seines Alters, seiner persönlichen wirtschaftlichen Situation
und seiner Einschätzung bzgl. seiner Überlebensmöglichkeit im Unternehmen bzw. der
Überlebensmöglichkeit des Unternehmens im Markt eine Entscheidung treffen.
Artikel: "beE Theorie und Praxis" als pdf.
(rs/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 15.09.07
Enterprise unverkäuflich?
Gerüchte besagen, „dass der jetzige Zustand von Enterprise rechtlich nur
aufrechterhalten werden könne, wenn ernsthafte Verkaufsverhandlungen geführt werden.
Sonst müsse Siemens Enterprise wieder zurücknehmen.“
Siemens Enterprise Networks ist genauso wie Siemens Networks am 1.10.2006 rechtlich
aus der Siemens AG ausgegliedert worden. Siemens hat keinerlei Verpflichtung,
Enterprise wieder zurückzunehmen und es ist unwahrscheinlich, dass sie es tun.
Enterprise gehört ebenso wie Siemens Networks nicht mehr zum Kerngeschäft. Siemens
will sich auch unter dem neuen Vorstandsvorsitzenden, Peter Löscher, von Randbereichen
trennen.
Am Rande einer Konferenz in Berlin am 10.09.2007 erklärte der Chief Operating Officer
(COO) von Enterprise, Thomas Zimmermann: "Ich denke, wir werden die aktivere Rolle bei
der Konsolidierung spielen, das heißt wir warten nicht, bis der Markt beginnt sich zu
konsolidieren … Wir müssen im Software-Geschäft noch wachsen, Sprach-Kommunikation ist
nicht genug … Natürlich sind wir in Gesprächen, aber wir werden nicht in irgendetwas
hineinrennen …“. Siemens sei bislang noch nicht in exklusiven Gesprächen mit einem
Käufer. Zimmermann, hält Enterprise noch nicht reif für einen Verkauf. Zwar werde man
zu gegebener Zeit aktiv nach einem Partner suchen, zuvor aber müsse man noch etwa ein
Jahr lang an der eigenen Verbesserung arbeiten.
Siemens-Finanzchef Joe Kaeser hatte dagegen Mitte August mitgeteilt, Siemens könne
Enterprise mit seinen weltweit 15.000 Mitarbeitern auch vorübergehend in ein Joint
Venture einbringen. Langfristig wolle Siemens das Geschäft aber komplett loswerden.
Wir wissen definitiv, dass Siemens seit mehr als einem Jahr einen Käufer für
Enterprise sucht und partout keinen findet. Die Aussagen von Thomas Zimmermann deuten
darauf hin, dass sie versuchen wollen, zu verschleiern, dass Enterprise offensichtlich
unverkäuflich ist. Durch Verbreitung von Zweckoptimismus (Wir brauchen noch ein Jahr,
bis wir ernsthaft einen Käufer suchen) sollen weitere Fragen nach möglichen Käufern
unterbunden und Ruhe in die Belegschaft, Betriebsräte und Gewerkschaft gebracht
werden.
Klar dürfte aber sein, dass Siemens nicht davon Abstand nimmt, Enterprise abzustoßen.
Gelingt dies nicht über einen Komplettverkauf oder Einbringung in ein Joint Venture,
dann ist damit zu rechnen, dass Siemens Enterprise filettiert und die Stückchen
einzeln verkauft.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07
NSN: Fälligkeit der Abfindungszahlungen
Zwischen NSN und GBR wurde Anfang August eine Protokollnotiz zum im IA/SP vereinbart.
Diese erweitert die Regelung des Auszahlungszeitpunkts für Abfindungen mit oder ohne
Eintritt in die beE wie folgt:
"Arbeitnehmer und Unternehmen können im Aufhebungsvertrag die Fälligkeit der
Abfindungszahlungen für den Verlust des Arbeitsplatzes abweichend von der Regelung
im Interessenausgleich in Ziffern 4.7 und 5.13 des Interessenausgleiches vom
12.07.2007 einvernehmlich auf einen späteren Zeitpunkt als den Zeitpunkt des
Ausscheidens aus dem Unternehmen festlegen."
Im IA/SP wurde geregelt, dass Abfindungen einen Monat nach Ausscheiden aus der beE bzw.
aus der Firma fällig werden.
Damit dürfte das Urteil des Finanzgerichts vom 19.02.2004 - 6K403/99 für Mitarbeiter,
die über beE oder Aufhebungsvertrag ausscheiden, nicht mehr zum Tragen kommen. Das
Urteil besagt: Wird eine Abfindung gem. dem Abfindungsvertrag auf Wunsch des
Arbeitnehmers entgegen der Betriebsvereinbarung zu dem Termin gezahlt, der dort
vereinbart ist, sondern erst im Januar nächsten Jahres, gilt die Abfindung
steuerrechtlich im Monat des in der Betriebsvereinbarung vorgesehenen
Auszahlungstermins als zugeflossen, wird also in diesem Jahr und nicht erst im
nächsten Jahr versteuert. Grund dafür ist der in der Betriebsvereinbarung
festgeschriebene Auszahlungszeitpunkt.
Wir weisen aber darauf hin, dass diese Information beim entsprechenden Finanzamt
verifiziert werden sollte. Nur hier erhält man rechtssichere Auskunft zur
Versteuerung der Abfindungen.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07
NSN: Unternehmensberatung - was läuft da im Hintergrund?
Der GBR hat inzwischen die Unternehmensberatung EWR-Consulting beauftragt, die Planungen
von NSN zu analysieren und zu prüfen, ob diese plausibel sind oder Lücken aufweisen.
Dabei verschafft sich EWR Consulting zunächst einen Überblick. Geplant ist im zweiten
Schritt die Planung von NSN grob auf Plausibilitätslücken zu überprüfen. Im dritten
Schritt sollen alle Business Units detailliert durchleuchtet werden.
EWR hat sich nach eigener Aussage bereits einen guten Überblick verschafft und beginnt
nun mit der Detailarbeit. Bis Weihnachten 2007 sollen erste Ergebnisse vorliegen.
Der Arbeitgeber behält sich das Recht vor, den Auftrag zu befristen, wenn die
Ergebnisse nicht seinen Vorstellungen entsprechen. Dies ist möglich, da der GBR
es - wie mehrfach berichtet - versäumt hatte, eine Unternehmensberatung vor Abschluss
des IA/SP zu beauftragen. Dieses Recht aus § 111 BetrVG steht ihm zum jetzigen
Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07
Siemens: Ex-CCO Albrecht Schäfer klagt gegen Kündigung
Der ehemalige Chief Compliance Officer Albrecht Schäfer hat gegen seine ordentliche
Kündigung zum 30.9.2008
am Arbeitsgericht München Klage eingereicht. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete,
trägt der Kläger in seinem Schriftsatz vor, er habe den Siemens Vorstand frühzeitig
und umfassend über „systematische und planmäßige“ Verstöße gegen die internen
Richtlinien informiert und er könne dies auch detailliert belegen.
Schäfer habe schon "vor Jahresbeginn 2005 gegenüber dem Vorstand umfassend,
detailliert und rechtzeitig über seine Arbeit und deren jeweilige Ergebnisse
berichtet". Eine Berichtspflicht gegenüber dem Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates,
so Schäfer, habe nicht bestanden. Er habe diesem aber dennoch "im Namen des
Vorstands" Auskunft gegeben.
Weiter führt Schäfer aus, er habe am 31. Mai 2005 im Zentralvorstand über ein
Gerichtsurteil aus Mailand informiert, in dem festgestellt wird, dass Siemens "das
Zahlen von Schmiergeldern als eine mögliche Unternehmensstrategie ansah" und die
Kontrollmaßnahmen des Konzerns "absolut ineffizient" gewesen seien.
Der Gütetermin in Schäfers Kündigungsschutzverfahren wurde von der Kammer 31 des
Arbeitsgerichtes München für den 24.9.2007 um 14.30 Uhr angesetzt.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07
Siemens: Bestechungsaffäre in China
Am 24.8.2007 wies Richard Hausmann, China-Chef von Siemens, die
Vorwürfe zurück, Siemens wickle fast alle
China-Aufträge über dubiose Berater ab und mehr als die Hälfte des Chinas-Geschäfts
basiere auf Schmiergeldern. Dies sei „wirklich nicht haltbar“, so Hausmann. Bei den
bislang in China aufgedeckten Unregelmäßigkeiten handele es sich ausschließlich „um
kleinere Fälle“.
Er bestätigte jedoch, dass es in den vergangenen zwölf Monaten in der chinesischen
Landesgesellschaft 20 Entlassungen wegen aufgedeckter Unregelmäßigkeiten gegeben habe.
Dies betreffe alle Sparten und alle Hierarchieebenen, allerdings handele es sich
nicht immer um Korruptionsvorgänge.
Nur wenige Tage später wurde bekannt, dass die chinesischen Antikorruptionsbehörden
die Verstrickung von Siemens in einen Bestechungsfall in einem Krankenhaus in der
nordostchinesischen Provinz Jilin untersuchen. Die Pekinger Siemens-Zentrale
bestätigte, dass die Polizei eine chinesische Siemens-Mitarbeiterin, die im Vertrieb
des Bereiches Medical Solutions in Changchun arbeitet, in diesem Zusammenhang
vorübergehend festgenommen und verhört habe. Die Mitarbeiterin sei inzwischen wieder
auf freiem Fuß und von Siemens vorübergehend beurlaubt.
Chinesische Medien berichteten Hou Yingshan, der Leiter des Zentralkrankenhauses der
Stadt Songyuan, sei wegen Korruptionsverdacht festgenommen worden. Dieser sei seit
1992 für den Einkauf von Medikamenten und medizinischen Geräten zuständig gewesen und
habe immer wieder für das Krankenhaus auch Ausrüstung bei Siemens bestellt.
Krankenhaus und Behörden wollten den Fall nicht kommentieren.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07
Siemens: Korruptionsverdacht in Israel
Die Israel Securities Authority ermittelt schon seit längerem wegen des Verdachtes
der Bestechlichkeit gegen Dan Cohen, einen hochrangigen Manager des staatlichen
israelischen Energiekonzerns IEC. Cohen soll laut einem internen Siemens-Papier
von der Siemens-Kraftwerkssparte rund fünf Millionen Euro bekommen haben, berichtete
der Spiegel. Im Gegenzug erhielt Siemens in den Jahren 2003 bis 2004 einen Auftrag
über jeweils hundert Millionen Euro für die Lieferung von zwei Turbinen an die IEC.
Der Fall sei im streng vertraulichen Siemens-Compliance-Bericht vom November 2006
erwähnt worden.
Cohen setzte sich vor gut zwei Jahren nach Peru ab, das mit Israel kein
Auslieferungsabkommen hat, so der Spiegel weiter. Ein Siemens-Sprecher erklärte dem
Spiegel, man habe "keine Kenntnis" von den Ermittlungen.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.09.07
NSN: CSU bei Nokia Siemens Networks in Finnland
Wie der Bayerische Rundfunk berichtet, trafen sich im Rahmen einer Informationsreise CSU-Politiker
mit der Unternehmensführung von Nokia Siemens Networks in Finnland.
"Wir haben ein massives Interesse, dass sich das Gemeinschaftsunternehmen gut
entwickelt", sagte CSU-Fraktionschef Joachim Herrmann. Wie dieses Treffen zu deuten
ist, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen, da keine weiteren Details
dazu bekannt geworden sind.
(iw)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
Impressum/Nutzungsbedingungen