Artikel: November 2007
InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07
NSN-PV/RTP: Weitere Ausgliederung von SCA und RTP zu IBM
Nokia Siemens Networks möchte per Betriebsübergang gemäß §613a BGB zum 01.02.2008 weitere
91 Mitarbeiter zu IBM ausgliedern. Diese sollen in die am 9.11.2007 neu gegründete IBM
Network Services & Solutions GmbH übergehen.
Von der Ausgliederung sind wieder Entwicklungsbereiche betroffen. Ausgegliedert werden:
- 31 Mitarbeiter von SCA Perfect Voice Fixed in München
- 30 von SCA Perfect Voice Mobile in München
- 20 Mitarbeiter von SCA Perfect Voice Mobile in Berlin
- 10 Mitarbeiter von RTP in Berlin
Mit dieser Maßnahme will NSN seine "Synergieziele", darunter natürlich auch die
Abbauzahlen, erreichen.
Dem Wirtschaftsausschuss (ein Betriebsratsgremium) wurde mitgeteilt, dass NSN derzeit der
einzige Kunde des neu gegründeten Unternehmens IBM Network Services & Solutions GmbH ist.
Dieses neue Konzern-Unternehmen unterliegt - wie bereits berichtet - einem Beherrschungs-
und Gewinnabführungsvertrag. Sämtliche Geschäftsanteile werden von der IBM Deutschland
GmbH gehalten. IBM strebt an, neben NSN neue Kunden zu gewinnen.
NSN dagegen erhofft sich durch diese Zusammenarbeit mit IBM größere Flexibilität im NSN
Entwicklungsbereich. Das heißt im Klartext, NSN greift auf die Entwickler bei der IBM
Network Services & Solutions GmbH nur zu, wenn sie diese auch braucht (sonst könnten sie
ja gleich bei NSN bleiben). Gelingt es der IBM Network Services & Solutions GmbH nicht in
kürzester Zeit neue Kunden zu gewinnen, dann droht Stellenabbau.
Der GBR wird sich in seiner Sitzung am 4./5.12. mit dieser weiteren geplanten
Ausgliederung befassen. Die Geschäftsleitung strebt an, die am 23.10.2007 abgeschlossene
Überleitungsvereinbarung von SCA zu IBM unverändert auch für diesen Teilbetriebsübergang
zu übernehmen.
Mitarbeiter, die von dieser Ausgliederung betroffen sind, können sich zunächst unter dem
Menüpunkt: "Aktuelles -> 2007 NSN->IBM" informieren, da es sich um die gleiche Firma
handelt.
Anzumerken sei noch: Es gilt nach wie vor der Kündigungsschutz bis 30.09.2009. Dieser
geht auch auf die neue Firma über.
Wie immer, werden wir euch auf dem Laufenden halten, aber, ihr müsst uns über die
Vorgänge in den Betrieben informieren und uns die erforderlichen Unterlagen zukommen
lassen. Das gilt auch für diese Ausgliederung.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07
NSN-SCA/PV/RPT: Was ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag?
Ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträg gemäß gemäß §291 ff. AktG verpflichtet die
IBM Network Services & Solutions GmbH (also die Firma, in die ihr übergeht), ihren
gesamten Gewinn an die IBM Deutschland GmbH abzuführen.
Außerdem ist IBM berechtigt, der IBM Network Services & Solutions GmbH Weisungen zu
erteilen (§308 AktG), die auch den Interessen der IBM Network Services & Solutions GmbH
entgegen stehen können, jedoch für den IBM-Konzern vorteilhaft sind. Im Gegenzug muss
IBM eventuelle Verluste der IBM Network Services & Solutions GmbH ausgleichen. Ihre
rechtliche Selbständigkeit als eigenes Unternehmen bleibt jedoch erhalten. Die neue Firma
ist also keine Teil der IBM Deutschland GmbH.
Damit ist die Insolvenz ausgeschlossen, eine Betriebs/Unternehmensschließung jedoch nicht,
falls das geplante Geschäftsmodell, bei dem NSN bisher einziger Kunde ist, nicht fliegt.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07
BenQ: Prozess "Nachträglicher Widerspruch gegen Betriebsübergang" gewonnen
Wie uns heute mitgeteilt wurde, haben einige ehemalige BenQ-Kollegen, ihren Prozess
Nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile Phones nach
BenQ Mobile gewonnen. Siemens gab den Mitarbeitern gegenüber an, in die nächste Instanz
zu gehen und falls notwendig bis vor das Bundesarbeitsgericht zu ziehen. Der Rechtsstreit
ist also noch nicht endgültig entschieden.
Der nachträgliche Widerspruch war möglich gewesen, da das Unterrichtungsschreiben, das
Siemens den BenQ-Mitarbeitern unterbreitete, unvollständig war. Daher lief die Frist für
den Widerspruch nicht an. Darüber hinaus hatte Siemens den Mobile Phones-Kollegen eine
rosige Zukunft versprochen. Stattdessen trat nach einem Jahr die Insolvenz ein. Auch dies
dürfte in den Prozessen eine Rolle spielen.
Unsere ehemaligen Mobile Phones Kollegen waren im Jahr 1.10.2005 von Siemens an BenQ
verkauft worden. 2006 meldete BenQ Mobile Insolvenz an. Etwa 70 Kollegen haben hier in
München und weitere in Kamp-Lintfort einen nachträglichen Widerspruch gegen den
Betriebsübergang eingelegt. Die Kollegen haben sich zusammengeschlossen, um sich
gegenseitig zu informieren und ihre Handlungen zu koordinieren.
Der Ausgang der BenQ-Prozesse dürfte von vielen Arbeitnehmern mit Spannung verfolgt
werden, denn Ausgliederungen sind Gang und Gebe. Bisher überzeugte kein Geschäftsmodell
wirklich.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07
BenQ: Siemens kündigt Widersprüchler vorsorglich
Da unsere BenQ-Kollegen vor dem Arbeitsgericht bestätigt bekommen haben, dass ihr
nachträglicher Widerspruch rechtswirksam ist, hat Siemens nun am 27.11.2007 diese
Mitarbeiter betriebsbedingt gekündigt:
"Sehr geehrter Herr xxx,
vor dem Hintergrund des beim Landesarbeitsgericht München anhängigen Rechtsstreits mit
dem Aktenzeichen xxx kündigen wir Ihnen hiermit vorsorglich das Arbeitsverhältnis
ordentlich zum xxx, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin. Die Kündigung erfolgt aus
betriebsbedingten Gründen.
...
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!
Mit freundlichem Gruß
Siemens Aktiengesellschaft"
Achtung:
Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung
eingereicht werden.
Der Betriebsrat hat den Kündigungen fristgerecht und ordentlich nach §102 BetrVG
widersprochen. Somit haben die Mitarbeiter die Möglichkeit gemäß §102 V BetrVG,
feststellen zu lassen, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Kündigung nicht
beendet ist und eine Weiterbeschäftigung bis zum Prozessende zu beantragen. Dies würde
den Gekündigten zumindest ihr Gehalt bis zur endgültigen Entscheidung des Rechtsstreits
sichern.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 30.11.07
NSN-RA: Radio Access R&D wird aufgespaltet
Die Forschung und Entwicklung von Radio Access wird in die Bereiche GSM R&D, Multiradio
R&D aufgespaltet. Die Teams werden entsprechend ihres Projekts den Bereichen zugeordnet.
Nur bei System Verification und Architecture ist die Zuordnung nicht so eindeutig. Hier
sollen die Mitarbeiter je nach individuellem Aufgabenschwerpunkt einem der beiden neuen
Bereiche zugeordnet werden. Personalreduktion soll mit dem Umbau nicht verbunden sein. Die Planung soll zum 1.1.2008
umgesetzt werden.
Das Product Managment für GSM/EDGE+WCDMA geht ab 1.4.2008 nach Indien.
Meldet euch beim Betriebsrat, wenn euch eure Zuordnung nicht plausibel erscheint.
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 28.11.07
NSN-VTS: Management GmbH gegründet
Am 26.11.2007 wurde die Nokia Siemens Networks Services Deutschland Management GmbH
unter der Handelsregisternummer HRB 169452 am Amtsgericht München eingetragen. Diese
GmbH wird der persönlich haftende
Gesellschafter der Nokia Siemens Networks Services
Deutschland GmbH & Co. KG sein, in die die VTS-Mitarbeiter übergehen werden. Diese
GmbH & Co. KG ist noch nicht im Handelsregister eingetragen. Sitz der Firma ist
81541 München, St.-Martin-Str. 76. Geschäftsführer ist Adolf Wäschenfelder.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 28.11.07
NSN-VTS: Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen für ein Jahr geschützt
Nokia Siemens Networks verhandelt mit ver.di über die Tarifbindung der neuen Firma. Die
Mitarbeiter befürchten nun, dass das Ergebnis der Verhandlungen ein Ergänzungstarifvertrag
sein könnte, der beispielsweise eine Verlängerung der Arbeitszeit und/oder
Gehaltseinbußen beinhalten könnte.
Nach §613a BGB sind bei einem Betriebsübergang die im alten Betrieb geltenden
tarifvertraglichen Regelungen für ein Jahr geschützt, es sei denn beim neuen Arbeitgeber
existiert bereits ein Tarifvertrag.
Der neue Arbeitgeber ist nicht „Nokia Siemens Networks“, dies ist nur der Name für den
Konzern. Der neue Arbeitgeber der VTS-Mitarbeiter wird das Konzern-Unternehmen Nokia
Siemens Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG sein. Dieses Unternehmen existiert
jetzt noch nicht. Ein Unternehmen kann jedoch nur dann einen (Ergänzungs-) Tarifvertrag
mit einer Gewerkschaft abschließen, wenn mindestens ein Mitarbeiter des Unternehmens
Mitglied dieser Gewerkschaft ist. Die Nokia Siemens Networks Services Deutschland
GmbH & Co. KG ist bis zum Übergang jedoch nur eine leere Hülle ohne Mitarbeiter. Folglich
kann ein solcher Tarifvertrag vor dem Betriebsübergang nicht wirksam abgeschlossen
werden.
Es existiert zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs also kein Tarifvertrag beim neuen
Arbeitgeber, der den bestehenden verdrängen könnte. Also bleiben die bisherigen
tarifvertraglichen Regelungen gemäß §613a BGB für ein Jahr gegen Veränderungen zu
Ungunsten der Mitarbeiter geschützt.
Betriebsvereinbarungen können nur zwischen Arbeitgeber und einem bestehenden Betriebsrat
abgeschlossen werden. Da die Nokia Siemens Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG
vor dem Betriebsübergang noch keine Mitarbeiter und damit auch keinen Betriebsrat hat,
können auch beim neuen Arbeitgeber keine Betriebsvereinbarungen existieren, die
bestehende Betriebsvereinbarungen verdrängen.
Achtung:
Auf keinen Fall einen neuen Arbeitsvertrag mit der Nokia Siemens Networks Services
Deutschland GmbH & Co. KG abschließen. Ein neuer Arbeitsvertrag bewirkt nämlich, dass
§613a BGB ausgehebelt wird und damit die einjährige Schutzklausel nicht mehr gilt.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 28.11.07
NSN-VTS: Keine Entlassungen möglich bis Ende 2008
Die übergehenden Mitarbeiter befürchten, dass es aufgrund der Verhandlungen zwischen NSN
und ver.di nicht nur zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sondern auch zu
Entlassungen kommen könnte.
Der Erwerber, also Nokia Siemens Networks hat sich verpflichtet bis zum 31.12.2008 keine
betriebsbedingten Kündigungen und Standortschließungen durchzuführen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 28.11.07
NSN-VTS: Unterrichtungsschreiben
Mitarbeiter von VTS fragten, ob ein fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben den
Betriebsübergang verhindern würde.
Dem ist nicht so. Ist das Unterrichtungsschreiben des Arbeitgebers zu einem
Betriebsübergang fehlerhaft, dann beginnt lediglich die einmonatige Widerspruchsfrist
gegen den Betriebsübergang nicht zu laufen. Das bedeutet, in diesem Fall kann man dem
Betriebsübergang auch noch später widersprechen.
Nimmt der Arbeitnehmer sein Recht auf Widerspruch nicht in Anspruch (weder innerhalb der
Frist noch nachträglich), dann entfaltet ein fehlerhaftes Unterrichtungsschreiben keine
Rechtsfolgen für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 27.11.07
PSE: Verschlechterung des Arbeitsmarktes - freiwillig Angebote gut überlegen
Wie berichtet sollen etwa 400 Mitarbeiter abgebaut werden, 300 bei PSE fest angestellte
und 100 Leiharbeiter. Die PSE-Leitung unterbreitet seit Oktober unseren österreichischen
Kollegen eine Reihe von Angeboten, die ihr Dienstverhältnis bei der PSE "freiwillig" zum
Jahresende auflösen. Die Austrittsangebote seien keine "nice to have"-Maßnahmen sondern
müssten wegen der pessimistischen Geschäftsentwicklung auch genutzt werden. Sonst
drohten "weit weniger kooperative Entwicklungen".
Die PSE-Leitung wirft den Mitarbeitern des Telco-Bereichs vor, auf eine "persönliche
Strategie" des "Durchtauchens" zu setzen. Offensichtlich überlegen es sich die Kollegen
gut, ob sie ihre Existenzgrundlage "zum Wohle der Firma" aufgeben wollen. Es erstaunt
immer wieder, dass einige Manager immer wieder davon ausgehen, dass die Mitarbeiter sich
selbst für die Firma opfern würden.
Grund für das "Durchtauchen" der PSE Kollegen ist nicht ihre Liebe zur PSE, sondern der
IT-Arbeitsmarkt in Österreich, speziell in Wien. It-Jobs in Österreich sind wieder stark
rückläufig. Die Zahl der Arbeitslosen pro offene Stelle im Wiener EDV-Bereich stieg hier
deutlich von 4,2 im August auf 7,5 im Oktober 2007. Auch der relativ große und leicht
wachsende Anteil (um die 30%) von Älteren unter den arbeitslosen Wiener EDV-Techniker
gibt ebenfalls zu denken.
mehr dazu
bei unserem österreichischen Partnernetz Netleiwand
(iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 25.11.07
NSN-OBS: Standorte in Deutschland
Das Unternehmen Tata Consultancy Services Deutschland GmbH mit Firmensitz
Frankfurt am Main wurde am 16.11.1991 mit der Handelsregisternummer HRB 34240
ins Handelsregister eingetragen. Das Stammkapital des Unternehmens beträgt
76.700 Euro. Es beschäftigt derzeit zwischen 101 und 250 Mitarbeiter und hat
einen Umsatz von 10-20 Mio. Euro.
Am 4.10.1994 wurde ein weiteres Unternehmen Tata Consultancy Services Deutschland
GmbH in Hamburg gegründet und ins Handelsregister (HRB55690) eingetragen.
Als Zweigniederlassung wurde schließlich am 07.11.2000 eine dritte Firma
gleichen Namens in München gegründet und mit der Handelsregisternummer HRB134008
ins Handelsregister eingetragen. Diese drei Unternehmen machen in Deutschland
mittlerweile einen Umsatz von insgesamt 100 Mio. Euro.
Im April 2005 sagte der für Europa zuständige Vizepräsident von TCS, Natarajan
Chandrasekaran, zur FTD, TCS werde ab 2005 auch in Deutschland Software entwickeln.
Es würden in Düsseldorf, Stuttgart und Walldorf drei neue Standorte eröffnet
werden. Zwei dieser Standorte sollen Vertriebsbüros werden, an einem werde TCS
auch Programmierer beschäftigen, so Chandrasekaran weiter. Bislang betrieb der
Konzern ausschließlich Verkaufsbüros in Deutschland. In Deutschland ist TCS laut
der Consulting-Firma Gartner Inc. heute mit 300 Mitarbeitern aktiv an den
Standorten in Frankfurt, Düsseldorf, München, Stuttgart, Hamburg und Walldorf.
Walldorf ist Hauptsitz der SAP. Es liegt nahe, zu vermuten, dass TCS
Auftragsarbeiten für SAP durchführt. Der Düsseldorfer TCS-Betrieb hat bisher
25 Mitarbeiter, die möglicherweise Serviceleistungen für SAP in Düsseldorf
erbringen. Nach der Integration der 117 OBS-Mitarbeiter ist der Betrieb mit
142 Mitarbeitern nicht sehr groß.
Um die Tür zum deutschen Markt aufzustoßen, plante TCS damals auch die Übernahme
deutscher Konkurrenten. "Ein Zukauf wäre für uns perfekt, wenn er eine Lücke füllt",
sagte Chandrasekaran. "Die personellen Ressourcen haben wir. Was wir brauchen,
sind vor allem ein Kundenstamm und lokale Wirtschaftskenntnisse."
Obwohl Softwareentwickler in Indien billiger arbeiten als in Osteuropa, hat sich,
so TCS, in der Praxis die Aufgabenteilung als die beste Variante erwiesen: Ein kleiner
Teil der Experten arbeitet "nearshore" in Kundennähe, der Großteil "offshore" in
Indien. "Wir schauen uns aber auch andere mögliche Standorte für solche
Nearshore-Zentren an, zum Beispiel in Rumänien, Polen und Rußland", sagte
Chandrasekaran.
Bei der Übernahme der OBS-Kollegen in Düsseldorf, dürfte es TCS also wohl
weniger um die 117 neuen Mitarbeiter, als vielmehr um die versprochenen
Aufträge von NSN gehen.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 25.11.07
NSN-OBS: Fakten müssen nachlesbar sein
Der Betriebsrat hat am Donnerstag in einer Betriebsversammlung über den jetzigen
Stand informiert und erste Fragen der Mitarbeiter beantwortet. TCS-Manager führen
derzeit Gespräche mit den vom Betriebsübergang betroffenen Mitarbeitern. Ziel
dieser Gespräche ist, zu prüfen ob die Qualifikationen der Mitarbeiter zum
Geschäftsmodell von TCS passen. Was mit den Mitarbeitern passiert, deren
Qualifikationen nicht dazu passen, ist uns nicht bekannt. Darüber hinaus
sitzen Manager von TCS in drei Büros zwischen den Mitarbeitern in Düsseldorf,
um Fragen zu beantworten und halten wöchentliche Q&A-Sessions ab.
Was die Mitarbeiter jedoch bisher nicht bekommen, sind nachprüfbare Informationen
in schriftlicher Form. Vor den geplanten Betriebsübergängen, die der Vorbereitung
des Joint Ventures Nokia Siemens Networks dienten, veröffentlichten sowohl Siemens
als auch Nokia umfangreiche FAQs, informierten ständig über den aktuellen Stand
und das geplante Joint Venture. Im Fall des Übergangs zu TCS findet man im NSN-Intranet
jedoch nur einen lapidaren Artikel mit der Absichtserklärung, OBS in Düsseldorf
an TATA transferieren zu wollen.
Wo sind die nachlesbaren, nachprüfbaren Fakten zu diesem geplanten Betriebsübergang?
Wo sind die Fakten über das Unternehmen nachzulesen, in das die Mitarbeiter
übergehen sollen?
Wo sind die schriftlichen Informationen darüber, welche Arbeitsbedingungen die
Mitarbeiter erwarten?
Wo sind die nachlesbaren Informationen, anhand derer die Mitarbeiter ihre
Zukunftsaussichten bei TCS abschätzen können?
Was würdet ihr tun, wenn ihr ein Auto kauft? Würdet ihr euch mit dem Verkäufer,
der in Verkaufsgesprächen hervorragend geschult ist (euch also tot redet),
mündlich über das Modell, den Preis, die Ausstattung einigen und den Vertrag
unbesehen unterschreiben? Oder würdet ihr nicht vielmehr darauf bestehen, dass
alle Details, angefangen vom genauen Modell, dem Rabatt auf den Neupreis, bis
hin zur Farbe und welches Autoradio einzubauen ist, im Vertrag festgehalten werden?
Würdet ihr diesen Vertrag vor Unterzeichnung nicht eingehend prüfen, ob die vorher
mündlich zugesagten Leistungsmerkmale im Vertrag auch alle enthalten sind - und
zwar ohne Aufpreis? Würdet ihr nicht, sobald das Auto zur Abholung bereit ist,
genauestens prüfen, ob die im Vertrag vereinbarten Leistungen auch eingehalten
wurden, bevor ihr zahlt?
Warum sollt ihr euch also auf diesen Betriebsübergang einlassen, wenn ihr keine
vorherigen schriftlichen Informationen bekommt, die ihr in Ruhe und ohne Zeitdruck
nachprüfen könnt? Immerhin soll der Betriebsübergang am 1.1.2008 stattfinden und
sowohl NSN als auch TCS muss diese Informationen bereits jetzt haben. Wenn sie
sie jetzt noch nicht haben, existiert kein vernünftiges Geschäftsmodell und der
Betriebsrat müsste fordern, den Transfer zu verschieben.
Wenn das Geschäftsmodell ordentlich ist, die Bonität der Firma sichergestellt
ist und nicht geplant ist, die Aufgaben der OBS-Mitarbeiter in die bestehenden
Entwicklungszentren von TCS nach Indien zu verlagern, warum kann das dann nicht
in schriftlicher Form kommuniziert werden?
Solange keine verbindlichen schriftlichen Aussagen über den Betriebsübergang
und den neuen Arbeitgeber vorliegen, müssen die betroffenen OBS-Mitarbeiter
vom worst-case ausgehen. Mündliche Aussagen sind immer unverbindlich.
Im Zweifelsfall könnt ihr euch auf nichts davon berufen, genauso wenig
wie bei mündlichen Vereinbarungen mit eurem Autohändler. Der Übergang von Radio
Access zu Wipro scheiterte an der Weigerung der Mehrzahl der Mitarbeiter, den
Übergang mitzumachen. Ohne substantielle schriftliche Informationen könnte auch
der Übergang zu TCS scheitern.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 25.11.07
Siemens: Ruf als Arbeitgeber beschädigt
Die Korruptionsaffäre hat für Siemens Folgen im Wettbewerb um die besten Arbeitskräfte.
"In der Rangliste der bevorzugten Arbeitgeber ist Siemens in Deutschland und in
ganz Europa abgerutscht", sagte Andreas Pohlmann, Chief Compliance Officer von
Siemens, zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Die Bemühungen, um Gesetzesverstöße
wie Korruption künftig zu vermeiden, dienten deshalb auch dazu, die Wettbewerbsfähigkeit
von Siemens auf dem Arbeitsmarkt zu sichern, so Pohlmann weiter.
Pohlmann übersieht hier offensichtlich, dass zum Abrutschen von Siemens als
bevorzugter Arbeitgeber auch der Umgang des Unternehmens mit seinen Mitarbeitern
maßgeblich beigetragen hat.
Die betriebsbedingten Massenkündigungen unter Missachtung des Kündigungsschutzgesetzes
im Betrieb München Hofmannstraße im Jahr 2003, die Ausgrenzung von Schwerbehinderten
und älteren Mitarbeitern mit dem Ziel, diese zum Verlassen des Unternehmens zu bewegen
und der Umgang von Siemens mit dem Betriebsrat (Datenausspähung), ging durch die
deutsche Presse und ließ Siemens in der Bevölkerung plötzlich in einem anderen
Licht erscheinen. Das Image von Siemens als sozialer Arbeitgeber geriet ins Wanken.
Die Ausgliederungen der ehemaligen SBS-Töchter Sinitec zu a&o im Jahr 2004 und
der Mobilfunksparte zu BenQ im Jahr 2005, die beide in der Insolvenz endeten,
haben das Vertrauen der (potenziellen) Arbeitnehmer und der Öffentlichkeit in
Siemens endgültig erschüttert.
Die Unsicherheit der Mitarbeiter in den Siemens-Betrieben ist nach wie vor groß,
denn Siemens hat sich nicht vom permanenten Stellenabbau in Form von Ausgliederungen
und sonstigen Restrukturierungsmaßnahmen verabschiedet.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 23.11.07
Trotz 80%iger Gewinnsteigerung: Epcos verlagert Jobs nach Asien
Der Elektronikkonzern Epcos steigerte im vergangenen Geschäftsjahr den Umsatz um
10 Prozent auf 1,4 Mrd. Euro. Der Gewinn der ehemaligen Siemens-Tochter stieg sogar um
mehr als 80 Prozent auf 64 Mio. Euro. „Epcos steht heute so gesund da wie noch nie seit
den Boomjahren 2000 und 2001“, sagte Konzernchef Gerhard Pegam. Für das laufende Jahr
will das Unternehmen ein Umsatzplus von fünf bis sechs Prozent erreichen.
Trotz dieser hervorragenden Geschäftszahlen und Prognosen hält Epcos an der Verlagerung
von 450 Stellen von Deutschland nach Asien fest. „In Schwächephasen dürfen wir zukünftig
nicht mehr in die roten Zahlen rutschen.“, sagte Pegam. Tendenziell könnten es mehr als
die geplanten 450 Stellen werden, so Pegam weiter. Die Hälfte der 450 Stellen habe man
bereits verlagert.
Daran sieht man ganz deutlich, dass die Mitarbeiter für die Manager der Konzerne
lediglich Ressourcen und Kostenfaktoren sind. Deshalb ist es wichtig, dass die
Arbeitnehmer sich um ihre Interessen selbst kümmern, anstatt darauf zu vertrauen,
dass die Firma schon das Beste für sie regeln wird. Die Zeiten, in denen Mitarbeiter
das Kapital der Firma waren, das das Management geschätzt hat, sind vorbei, da wir
durch die Globalisierung ein Überangebot an Arbeitskräften haben.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 23.11.07
Bewerbung: Kein Recht des Arbeitgebers auf Auskünfte über Bewerbungen
Die Personalabteilung hat kein Recht die Offenlegung von Bewerbungen zu verlangen, auch
dann nicht, wenn sie sich vom Mitarbeiter trennen will und ihn zum Zwecke der Bewerbung
von der Arbeit freigestellt hat. Dies gilt auch für eine Aussage über die Anzahl der
Bewerbungen, die Frage, ob die laufenden Bewerbungen zu Vorstellungsgesprächen geführt
haben, usw.
Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn der Mitarbeiter unterschrieben hat, dass er sich
zum Nachweis verpflichtet. Einen solchen Passus findet man beispielsweise in beE-Verträgen.
Man ist also nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber Auskunft über Bewerbungstätigkeiten und
Bewerbungen zu geben.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 23.11.07
Bewerbung: Unzulässige Fragen
Ein Bewerber muss seinem potenziellen Arbeitgeber grundsätzlich wahrheitsgemäß Auskunft
geben. Aber es gibt Grenzen, nämlich dann, wenn die Fragen des Arbeitgebers die
Privatsphäre des Arbeitnehmers berühren. Lebensumstände, die die Privatsphäre des
Arbeitnehmers betreffen sind nach §242 BGB i.V.m. Art. 2, Abs. 1 GG, Art. 1, Abs. 1 GG
besonders geschützt.
Das Informationsbedürfnis des Arbeitgebers hat hinter den berechtigten Interessen des
Arbeitnehmers zum Schutz seiner Privatsphäre zurückzustehen, es sei denn das Interesse des
Arbeitgebers überwiegt. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Beantwortung der Frage
für den Arbeitsplatz und die zu verrichtende Tätigkeit selbst von Bedeutung ist.
Betrifft die Frage die Intim- oder Privatsphäre des Bewerbers, ohne Zusammenhang mit der
Aufgabe, so ist die Frage unzulässig. Der Arbeitnehmer muss auf solche Fragen nicht
antworten bzw. es ist zulässig, dass er hier die Unwahrheit sagt.
Zu den unzulässigen Fragen gehören beispielsweise Fragen nach früheren Krankheiten,
privaten Vermögensverhältnissen, der Partei- oder Organisationszugehörigkeit,
Gewerkschaftszugehörigkeit, Fragen nach Kinderwunsch, Schwangerschaft, Heirat,
Familienangelegenheiten oder auch der Schwerbehinderung, vorausgesetzt, diese spielt für
die Ausübung der Tätigkeit keine Rolle. Die Frage, nach einer Schwangerschaft, muss nur
beantwortet werden, wenn die Schwangerschaft die Arbeitsleistung verhindern würde (z.B.
bei einer Anstellung als Röntgenassistentin)
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 22.11.07
NSN-OBS: Fragen von euch an das NSN- und TCS-Management
NSN plant, 117 Entwickler von Operations and Business Software (OBS) in Düsseldorf zum
indischen Konzern TCS Consultancy Services (TCS) zum 1.1.2008 ausgliedern. Die betroffenen
Kollegen sind ehemalige Nokia- Mitarbeiter und befinden sich in der NSN Deutschland GmbH.
Die ehemaligen Siemens-Mitarbeiter befinden sich jedoch in der NSN GmbH & Co. KG.
Der Kündigungsschutz bis 30.9.2009 gilt also nicht für die ehemaligen Nokia-Kollegen. Bei
einem Widerspruch gegen den Betriebsübergang müssen die Kollegen daher mit einer
betriebsbedingten Kündigung rechnen.
Es wurde von TCS klar gesagt, das man kein großes Entwicklungszentrum in Deutschland
aufbauen möchte. Für eine Indische Firma mache es wenig Sinn nach Deutschland zu kommen
um hier R&D Aktivitäten aufzubauen. Man muss also damit rechnen, dass TCS durch NSN
lediglich ihren Marktanteil in Europa ausbauen will, aber im Grunde nicht an der
deutschen Entwicklungsmannschaft interessiert ist. Der Deal könnte sein: NSN öffnet die
Türen für den Partner TCS und dieser übernimmt dafür (evtl. verbunden mit einer Mitgift)
die Mitarbeiter von NSN.
Stellt bitte dem NSN- oder TCS-Management folgende Fragen und gebt diese Fragen auch
eurem Betriebsrat. Dieser hat das Recht diese Informationen zu bekommen und muss die
Antworten an euch weiter geben:
- Wird es sich um ein neues Unternehmen im TCS-Konzern handeln oder werden die
Mitarbeiter in ein bestehendes Unternehmen eingegliedert?
- Werden die übergehenden Mitarbeiter in einen eigenen Betrieb ausgegliedert oder
in einen bestehenden Betrieb integriert?
- Wie ist die finanzielle Ausstattung der neuen Firma? Wie soll bei einem Unternehmen,
das nur 117 Entwickler beschäftigt, die Bonität sichergestellt werden?
- Gibt es einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen dem neuen
Unternehmen und TCS? Wie lange läuft dieser, kann er gekündigt werden?
- Wie sieht das Geschäftsmodell aus?
Wer macht die Auftragsakquise?
Wie sieht die Tätigkeit der Mitarbeiter aus?
Wenn sie nicht weiter als Entwickler eingesetzt werden können, wie sieht es dann
mit der Weiter- und Ausbildung aus?
Welche Folgeprojekte wird es geben, wenn die bestehenden Aufgaben abgewickelt sind?
- Ist geplant, die Aufgaben in die bestehenden Entwicklungszentren nach Indien zu
verlagern und anschließend die Firma in Deutschland zu schließen?
- Wie viele Entwickler bleiben im Düsseldorfer Betrieb bei der NSN Deutschland GmbH
beschäftigt? Aus wie vielen Betrieben besteht die NSN Deutschland GmbH in
Düsseldorf und wie verteilen sich die Entwickler auf diese?
Der Betriebsrat kann und sollte auch zusätzliche Fragen stellen. Zur Anregung kann der
Fragenkatalog
hier herunter geladen werden.
Um die Lage genauer einschätzen zu können, benötigen wir den für euch gültigen
Interessenausgleich/Sozialplan (IA/SP) und das Unterrichtungsschreiben zum
Betriebsübergang, sofern ihr es schon habt, sowie die Antwort auf obige Fragen.
Erst dann können wir einschätzen, ob vom BAG anerkannte Widerspruchsgründe für den
Betriebsübergang vorliegen und welche Chancen ihr habt, gegen eine eventuelle
betriebsbedingte Kündigung zu klagen bzw. ob ihr alternativ mit einer Abfindung gehen
könnt.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 21.11.07
Produktivität in Deutschland
Billig ist nicht alles. Eine billige Arbeitskraft kann teuer werden, wenn ihre
Produktivität niedrig ist.
Die Unternehmensberatung Proudfoot hat die Produktivität untersucht und dabei
festgestellt: "Mit einer Produktivität von 71,5 Prozent im Zeitraum 2005/2006 gehören
die Unternehmen in Deutschland weltweit zu den effizientesten." Danach folgen die USA
mit 70,9 Prozent, Großbritannien mit 66,7 Prozent, Portugal mit 64, 4 Prozent und
Frankreich mit 64,0 Prozent. Der Welt-Durchschnitt liegt bei 68,6 Prozent.
Die Produktivitätsstudie wurde auf der Basis von 2500 Analysen erstellt, die Berater von
Proudfoot Consulting in 266 Unternehmen in 38 Ländern durchgeführt haben. Eine weitere
Säule der Studie ist die Befragung von etwa 500 Führungskräften aus 15 Ländern. Die
Mehrheit der Befragten ist in Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern tätig.
Laut der Studie ist die weltweite Arbeitsproduktivität im Zeitraum 2005/2006 gegenüber
2003/2004 um 3,9 Prozentpunkte gestiegen. Auch die Billiglohnländer haben begonnen, ihre
Abläufe effizienter zu gestalten. "Wenn die deutschen Unternehmen nicht produktiver
werden, werden sie mehr Marktanteile an das Ausland verlieren".
Obwohl Deutschland im internationalen Vergleich gut da steht, gehen durch Doppelarbeit
und unnötige Wartezeiten im Schnitt 26 Arbeitstage jährlich verloren (vorher
32,6 Arbeitstage). Dies ist der niedrigste Wert der untersuchten Länder für 2005/2006.
Dennoch entsteht in Deutschland durch unproduktive Tätigkeiten ein wirtschaftlicher
Schaden von 135 Milliarden Euro. Weltweit werden durchschnittlich 38 Tage pro Jahr und
Mitarbeiter für unnütze Tätigkeiten verschwendet.
Auch Arnold Picot, Professor am Institut für Information, Organisation und Management der
LMU hat bereits vor 10 Jahren Mitarbeiter in der IT- und Softwarebranche in Deutschland
und USA verglichen. Auch er kam zu dem Ergebnis, dass die Deutschen produktiver arbeiten.
Für Picot spielen vor allem zwei Einflussgrößen eine Rolle: Die Ausbildung der
Mitarbeiter und die Verweildauer von Mitarbeitern in den Unternehmen. In Deutschland sei
die Ausbildungsqualität im Durchschnitt höher und die Mitarbeiter würden tendenziell
länger im Unternehmen verweilen als in den USA. Dadurch würden die deutschen Mitarbeiter
Zusammenhänge schneller begreifen und selbständig für effiziente Strukturen im Betrieb
sorgen.
Es wäre schön, wenn das Management mal auf seine Mitarbeiter hören würde. Das untere und
mittlere Management sollte, wie in der Studie gefordert, den Mut zur offenen Kommunikation
finden, anstatt ängstlich darauf bedacht zu sein, dass "nichts Schlechtes" aus der
Abteilung zum höheren Management dringt.
Das höhere Management sollte, wenn der Mitarbeiter schon einmal den Mut findet, sich
direkt an es zu wenden, dies auch ernst nehmen, selbst reagieren und nicht einfach diese
Mail an die unteren Hierarchieebenen zurückschicken. Dies bewirkt nur, dass der
Mitarbeiter, von seinem Chef unter Druck gesetzt wird, keine Informationen mehr an das
obere Management zu schicken. Durch den fehlenden "Informantenschutz" bleiben die alten
Lehmschichten nach oben undurchlässig. Probleme werden in jeder Hierarchieebene
herausgefiltert. Auf diese Weise entsteht im oberen Management ein Informationsvakuum.
So, das steht fest, lässt sich Produktivität nicht steigern. Bei NSN zumindest sind
hierzu noch große Hürden zu überwinden.
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 21.11.07
NSN-SCA: Geschäftsführer der neu gegründeten IBM-Tochter
Die neue IBM-Tochter, in die die SCA-Mitarbeiter übergehen sollen, ist nun gegründet und
wurde am 9.11.2007 ins Handelsregister eingetragen. Die Firma heißt IBM Network
Services & Solutions GmbH. Geschäftsführer ist Herbert Kircher.
Der 69-jährige Herbert Kircher ist auch Geschäftsführer der IBM Deutschland Entwicklung
GmbH.
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 20.11.07
NSN-SCA: BAG - soziale Auswahl nur bei begründetem Widerspruch
Angeblich hat ein Anwalt geraten, dass man den Widerspruch gegen den Betriebsübergang nicht
begründen soll.
Achtung:
Der Mitarbeiter kann sich bei einer eventuellen betriebsbedingten Kündigung nur dann auf
eine fehlerhafte oder fehlende Sozialauswahl berufen, wenn er im Widerspruch vom BAG
anerkannte Gründe genannt hat.
Der Widerspruch ist wie eine Kündigung ein Gestaltungsrecht. D.h. Er kann nur einmal
ausgeübt werden, wird sofort wirksam und kann nicht wieder zurückgezogen werden. Es gibt
keinen 2. Versuch, in dem man einen Grund nachschieben kann.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verlangt anerkennenswerte Gründe für den Widerspruch, wenn
sich der Mitarbeiter auf die soziale Auswahl berufen will. Hier die Leitsätze zu zwei
BAG-Urteilen zur sozialen Auswahl nach einem Widerspruch:
BAG 7.4.1993 AP KSchG 1969 §1 Soziale Auswahl Nr. 22:
"Betriebsübergang (§ 613a BGB) und Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers … Widerspricht
der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf einen Betriebs(teil)
übernehmer (§ 613a BGB), dann kann er sich auf eine fehlerhafte Sozialauswahl nach
§ 1 Abs. 3 KSchG nur berufen, wenn für den Widerspruch ein sachlicher Grund vorliegt."
BAG 24.2.2000 AP KSchG 1969 §1 Soziale Auswahl Nr. 47:
"Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl … Das Unterbleiben einer
Sozialauswahl indiziert in diesem Falle nicht die ungenügende Berücksichtigung sozialer
Gesichtspunkte, wenn der gesamte Bereich "Informationssysteme und technische Dienste"
ausgegliedert wurde und dem Arbeitnehmer anerkennenswerte Gründe für den Widerspruch
nicht zur Seite standen."
Hier noch weitere ausführliche Informationen zur Rechtslage.
Wie also kann ein Anwalt dazu raten, den Widerspruch nicht zu begründen?
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 20.11.07
NSN-VTS: Resturlaub, Gleitzeitguthaben
Das Arbeitsverhältnis bei der VTS endet für zu NSN übergehende Mitarbeiter am
31.12.2007. Resturlaub und Gleitzeitguthaben sollten bis zu diesem Zeitpunkt abgebaut
sein, da sie sonst verfallen. Sie können nicht in die Nokia Siemens Networks Services
Deutschland GmbH & Co. KG mitgenommen werden. Im Unterrichtungsschreiben ist nicht die
Rede davon, dass diese Ansprüche ausbezahlt werden.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 20.11.07
NSN-VTS: Mitarbeiter über Betriebsübergang unterrichtet
Die Mitarbeiter der VTS wurden am 16.11.2007 über den Betriebsübergang zu Nokia Siemens
Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG unterrichtet.
Im Unterrichtungsschreiben weist die VTS daraufhin, dass Mitarbeiter im Falle eines
Widerspruchs auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigt werden können:
"Da der gesamte Geschäftsbetrieb der VTS auf die Nokia Siemens Networks Services
Deutschland GmbH & Co. KG übertragen wird, kommt auch keine Beschäftigung auf einem
anderen Arbeitsplatz in Frage. Sollten Sie dem Übergang widersprechen, wird die VTS Ihnen
gegenüber deshalb eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen müssen". Eine Kündigung im
Falle des Widerspruchs kommt auch für ältere Mitarbeiter mit besonderem Kündigungsschutz
in Betracht, so die VTS.
Nicht beamtete Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprechen, müssen also mit einer
betriebsbedingten Kündigung rechnen. Diese Mitarbeiter können sich im Falle eines
Kündigungsschutzprozesses nicht auf freie Stellen bei der Dt. Telekom AG, T-Mobile oder
T-Systems berufen, da diese eigenständige Konzernunternehmen der DTAG sind. Ein
Kündigungsschutzprozess gegen eine Kündigung aufgrund eines Widerspruchs ist im Fall
dieses Betriebsübergangs nicht zu gewinnen.
Beamtete Mitarbeiter können nicht gekündigt werden. Wenn diese nicht zur Nokia Siemens
Networks Services Deutschland GmbH & Co. KG wechseln wollen, sollten sie dies, nach dem
Unterrichtungsschreiben, in Form eines Widerspruchs erklären. Die VTS bietet diesen
Beamten als Alternative eine Zuweisung zur Nokia Siemens Networks Services Deutschland
GmbH & Co. KG an. Damit bleiben sie aktive Beamte der Deutschen Telekom AG und sind mit
allen Rechten und Pflichten so gestellt wie die bei der DTAG beschäftigten Beamte.
Lediglich die Dienstpflicht ist im Fall der Zuweisung bei Nokia Siemens Networks Services
Deutschland GmbH & Co. KG auszuüben.
Die First für einen Widerspruch gegen den Betriebsübergang beginnt am 17.11.2007 zu
laufen und endet am 17.12.2007. Widersprechende Mitarbeiter verbleiben bei der
VTS GmbH & Co.KG (VTS-Rest). Der Betrieb wird voraussichtlich schließen.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 20.11.07
PSE: Sozialplan auf alle SIS PSE-Mitarbeiter ausgeweitet
Als Folge der NSN-Umstrukturierung und der daraus resultierenden schlechten Auftragslage
für die SIS PSE sollen etwa 400 Mitarbeiter (300 bei PSE fest angestellte und
100 Leiharbeiter) abgebaut werden - wir
berichteten am 25.10.2009. Der Abbau soll bis
spätestens 30.9.2008 erreicht werden.
Der ursprüngliche Optimismus, dass die Abbauzahlen in den betroffenen Bereichen leicht
erreicht werden können, war offensichtlich zu groß. Derzeit geht man nicht mehr davon
aus, dass man die 300 Freiwilligen aus der SIS PSE bis 30.11.2007 (Ablaufzeitpunkt der
Freiwilligen-Aktion) bekommt.
Ursprünglich war das Angebot zur Beendigung des Dienstverhältnisses für die unter
50-Jährigen auf drei Geschäftsgebiete (MCS, SMC und KB bzw. in der neuen Organisation
TMM, TMF, SES) beschränkt. Diese drei Bereiche sind am meisten von der NSN-Auftragskrise
betroffen. Jetzt wurde das Freiwilligen-Angebot auf alle SIS PSE Mitarbeiter erweitert.
Damit gilt der Sozialplan für alle SIS-PSE-Mitarbeiter.
Korrektur:
Nach Aussage des zuständigen Betriebsrat stimmt diese Aussage so nicht: Der Sozialplan
gilt zwar als Ganzer für alle PSE-KollegInnen in Österreich, die verschiedenen Angebote
daraus sind jedoch nach wie vor an die 3 Telco-Bereiche bzw. an bestimmte Altersgruppen
(z.B. 35-50jährige, über 50jähre, über 55jährige) gebunden. Durch Versetzungen in die
Telco-Bereiche) hat der BR allerdings erreicht, dass auch einige KollegInnen aus
Nicht-Telco-Bereichen die Telco-Angebote wahrnehmen können.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 20.11.07
beE: Formulieung im beE-Zeugnis
Nach wie vor stoßen sich beE-Mitarbeiter an der Formulierung in ihrem Zeugnis:
"Herr XY befand sich vom 01. Juni 2005 bis zum 31. Mai 2007 in einer
betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit (beE) zur Weiterqualifizierung und
Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt."
Sie hatten gehofft, dass Siemens aufgrund der Klage eines beE-Mitarbeiters
http://www.nci-net.de/Archiv/Stellenabbau/beE/beE.html#18-09-07-1-beE , die in einem
Vergleich zur Zufriedenheit des Mitarbeiters endete, diese ungünstige Formulierung in
den anderen beE-Zeugnissen freiwillig ändern würde. Siemens scheint dazu aber nicht
bereit zu sein. Eine Verpflichtung, auch die anderen Zeugnisse zu ändern, wie manche
Mitarbeiter dachten, besteht für Siemens aufgrund dieses Vergleiches nicht. Auch im
Falle eines Urteils würde eine solche Verpflichtung nicht entstehen.
Mitarbeiter, die diese Formulierungen aus dem Zeugnis entfernt haben wollen, empfehlen
wir auf die entsprechende Personalabteilung zuzugehen und auf diesen Vergleich zu
verweisen. Lehnt die Personalabteilung eine Änderung ab, bleibt nur der Klageweg. Die
Aussichten einen ähnlichen Vergleich zu erzielen, sind durchaus gegeben.
Es ist traurig, dass Siemens auch beE-Mitarbeitern Steine in den Weg legt und nicht in
der Lage ist, sich mit den beE-Mitarbeitern sinnvoll außergerichtlich zu einigen. Warum
Siemens das tut, begreift eigentlich niemand wirklich. Man hat den Eindruck, es geht bei
den großen Konzernen nur noch um Gutsherrenart.
Das Münchner Arbeitsgericht wird sich freuen, wenn es auch im Jahre 2007 eine
uneinsichtige Firma Siemens wieder finden wird. Die massenhaften Kündigungsschutzprozesse
von 2003 dürften dem Gericht noch gut in Erinnerung sein.
(iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07
NSN-SCA: Frist für Widerspruch gegen Übergang zu IBM läuft aus
Die betroffenen Kollegen haben am 23.10.2007 ihr Unterrichtungsschreiben zum
Betriebsübergang zu IBM erhalten. Die Frist für den
Widerspruch
läuft nach einem Monat, also am 24.11.2007 um Mitternacht ab (§§187 I, 188 II BGB).
Da dies ein Samstag ist, solltet ihr euren Widerspruch bis Freitag, den 23.11.2007
abgegeben haben.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07
beE: Erlebnisse von 50plus Mitarbeitern in der beE
Kollegen, die im Sommer 2005 in die beE gegangen sind, erzählten auf einem Treffen von
ihren Erfahrungen mit der 50plus-Gruppe in der beE.
Aus ihrer Sicht seien die offiziellen Aussagen, dass mehr als 50 Prozent der
50plus-Teilnehmer vermittelt worden seien, ziemlich übertrieben. Von den ca.
50 Kollegen seien ihrem Kenntnisstand nach lediglich zwei vermittelt worden. Einer als
Energieberater mit ca. 2.500 Euro Brutto (vorher ca. 6000 - 7000 Brutto) und einer als
Hausmeister. „Das dürfte auch nicht so berauschend sein.“, so ein Kollege. Beim Rest:
Fehlanzeige.
Atmosphärisch käme es in der beE auf den jeweiligen Betreuer an. Manche Betreuer wären
schikanöser, dort müssen die Kollegen jede Woche Bericht erstatten, mindestens
5 Bewerbungen pro Woche schreiben und auch ständig Telefoninterviews führen). Andere
dagegen würden es sinnvoller angehen.
Verschiedentlich wurde in der beE versucht, den 50plus-Teilnehmern Jobs mit 7 Euro
Stundenlohn (oder vergleichbar) schmackhaft zu machen. Dies, so die beE-Betreuer, sei
doch besser, als in der beE herumzusitzen. „Na, und vor allem billiger für den beE
Veranstalter.“, so ein 50plus-Teilnehmer.
Eine Vertreterin des Kultusministeriums war auch einmal in der beE zu Besuch. Sie fragte
„Hätte nicht jemand Lust als Lehrer zu arbeiten?“ Der Pferdefuß: Natürlich nicht als
festangestellter Vollzeitlehrer, sondern als Springer auf Stundenbasis (ca. 15 Euro die
Stunde). Es gibt jedoch auch ein, zwei Kollegen, die tatsächlich noch Vollstellen als
Lehrer bekommen haben. Es gibt jedoch ein Höchstalter für den Quereinstieg in das Lehramt
z.B. an beruflichen Schulen, an Gymnasien ist dies ähnlich. Die Altersgrenze liegt bei
40 Jahren zum Zeitpunkt der Einstellung. In Fällen, in denen dringender Fachbedarf
besteht, kann diese Grenze bis auf 45 Jahre erhöht werden. In Bayern war dies
beispielsweise im Fach Mathematik 2004 der Fall, da wurde der Quereinstieg von
Diplom-Mathematikern auf das Alter von 45 Jahren heraufgesetzt.
Die Erfahrungen der 50plus-Teilnehmer mit dem Arbeitsamt sind ebenfalls durchwachsen.
Grundaussage der Agentur für Arbeit: „50plus mit EWSD, Mobilfunk bzw.
Telekommunikationsvergangenheit bei Siemens - das können sie vergessen.“
(iw/cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07
NSN-SCA: Teilbetriebsschließung möglich?
Im Rahmen des Betriebsübergangs zu IBM wird jetzt immer häufiger damit gedroht, dass man
in Berlin Teil-Betriebsschließungen machen könnte. Man sagt den Mitarbeitern, damit könne
man betriebsbedingte Kündigungen umgehen.
Dies ist Unsinn. Die Mitarbeiter sollen wohl so verunsichert werden, dass sie lieber
zu IBM überzugehen.
Eine (Teil-)Betriebsschließung erfordert zwingend, dass zum Zeitpunkt
der Stilllegung des (Teil-)Betriebs betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen sind. Wie
sonst sollen die Arbeitsverhältnisse enden? Betriebsbedingte Kündigungen sind jedoch bis
30.9.2009 ausgeschlossen.
Sollte NSN einen Teilbetrieb stilllegen wollen, müssen die betroffenen Mitarbeiter in
einem anderen Betriebsteil vertragsgemäß beschäftigt werden.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07
NSN: IA/SP kann nicht vom lokalen Betriebsrat beendet werden
Laut Betriebsrat in Berlin sollen an diesem Standort die Abbauzahlen erreicht sein und
somit der Wechsel in die beE bzw. Aufhebungsverträge nicht mehr möglich sein.
Der Interessenausgleich ist nicht zeitlich befristet, soll aber bis zum Endes des
Kalenderjahres 2009 abgeschlossen sein. Er endet vorzeitig, sobald die Gesamtabbauzahl
von 2.290 erreicht ist. Im IA/SP ist nicht festgelegt, dass der IA/SP bei Erreichen der
standortspezifischen Abbauzahlen an diesen Standorten beendet werden kann.
Zur Beendigung des IA/SP ist es notwendig, dass der Arbeitgeber und der Gesamtbetriebsrat
gemeinsam das Erreichen der Abbauzahl 2.290 feststellen. Eine solche gemeinsame
Feststellung liegt bisher noch nicht vor. Ein einzelner, lokaler Betriebsrat kann den
Interessenausgleich nicht einseitig für beendet erklären.
Der Interessenausgleich gilt daher auch an Standorten weiter, an denen die Abbauzahlen
bereits erreicht sind.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 18.11.07
NSN: No mixed pairs, please
Auszug aus einer Einladung zu einem Workshop:
„Dear colleagues, in order to maximize the team building effect and to be cost efficient,
we would like to ask you, to tell us, whether it is acceptable for you to share the room
with one colleague of your own choice (as the price for a double room for 2 persons
is nearly the same as one single room for one person). BUT: no mixed pairs, please.”
Wir dachten, NSN beschäftigt erwachsene Menschen, die selber wissen, was sie tun.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Freitag, 16.11.07
NSN-OBS: Eigene Seite eingerichtet
Wir haben für unsere NSN Kollegen, die zu OBS ausgegliedert werden sollen, eine eigene
Seite eingerichtet. Ihr könnt sie über den Menüpunkt "Aktuelles, NSN-OBS -> TCS" aufrufen.
In unregelmäßigen Abständen werden die Artikel über OBS dort archiviert. Wer aktuell sein
will, schaue für neue Artikel weiter unter Aktuelles nach.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 16.11.07
NSN-OBS: Entwicklerarbeitsplätze - indische Konkurrenz
Tata Consultancy Services (TCS) mit Sitz in Indien möchte Deutschland als Basis
benutzen, um eines der zehn größten IT Unternehmen in Europa zu werden, sagte der
stellvertretende Vorsitzende Natarajan Chandrasekaran Anfang Oktober, ohne jedoch einen
Zeitrahmen anzugeben..
Was bedeutet dies für die Entwickler, die zum 01.01.2008 zu Tata Consultancy Services
übergehen sollen? Ist durch diese Expansionsbestrebungen von Tata ihr Arbeitsplatz in
Deutschland gesichert?
Um diese Frage zu beantworten, lohnt es sich einen Blick nach Indien zu werfen. Fast
jeder dritte Software-Ingenieur weltweit ist heute Inder (Stand 2006). Der Vorsprung des
Westens wird zunehmend kleiner. Indische Software-Ingenieure sind "nicht besser, aber
generell jünger und flexibler, und sie wollen erfolgreich sein", sagen Georg Kniese und
Martin Prinz, die gemeinsam Geschäftsführer von SAP Labs India sind. Das
Durchschnittsalter der Ingenieure liegt bei 27 Jahren. Darüber hinaus sind sie bedeutend
kostengünstiger. Georg Kniese zahlt einem Software-Ingenieur in Bangalore
etwa 12.000 Euro Bruttogehalt im Jahr. In Deutschland wird bei SAP das Vier- bis
Fünffache verlangt.
(Quelle: Informationen zur politischen Bildung,Nr. 296, herausgegeben von der Bundeszentrale
für politische Bildung, Olaf Ihlau, "Vom Spinnrad zur Hightech-Spitze", in: ders. ‚Weltmacht Indien (Schriftreihe der bpb Bd. 558), Bonn 2006, S. 18ff.)
TCS IT hat zurzeit einen Umsatz von 100 Mio. Euro in Deutschland. Wenn man von einer
fiktiven Marge von 4 Prozent ausgehen würde, dann hätte TCS IT einen Gewinn von 4 Mio.
Euro in Deutschland. Bei einem Gehalt vom 65.000 Euro Brutto pro Mitarbeiter bräuchte TCS
IT allein für die Gehälter der 117 übergehenden OBS-Mitarbeiter 7,6 Mio.
Euro. Sie müssten also ihren Umsatz verdoppeln, nur um die Gehälter zu erwirtschaften. Würde TCS
stattdessen 117 Inder beschäftigen, dann würde 1,4 Mio. Euro für die Gehälter
zu zahlen sein. Dann hätte TCS bei gleichem Umsatz immer noch 2,6 Mio. Euro übrig.
Wenn wir uns diese Realität ansehen, dann stellt man sich unwillkürlich die Frage, warum
sollte ausgerechnet eine indische Firma, die weit kostengünstiger in Indien entwickeln
kann, in Deutschland entwickeln? Nur, um den deutschen Entwicklungsingenieuren einen
dauerhaften Arbeitsplatz zu geben? Dies erscheint eher unwahrscheinlich.
Tata möchte in Europa Fuß fassen, um hier die Märkte zu bedienen und Gewinn zu machen.
Dieser Gewinn maximiert sich, wenn die Entwicklungen wie bisher kostengünstig in Indien
vorangetrieben werden und die Produkte in Europa abgesetzt werden. Die Korrelation, Tata
schaut sich auf dem deutschen Markt um und sichert damit Arbeitsplätze, dürfte sich als
falsch erweisen. Es wäre grotesk, wenn ausgerechnet eine indische Firma beabsichtigt,
deutsche Arbeitsplätze zu retten, und das, wo die Deutschen nach China und Indien gehen.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 16.11.07
NSN-OBS: Unverständnis über Ausgliederung
"Die Ausgliederung von NSN-OBS zu Tata Consultancy Services (TCS) trifft am Düsseldorfer
Standort auf völliges Unverständnis der betroffenen Mitarbeiter", schrieb ein Kollege an
NCI. Für die Düsseldorfer Kollegen ist es unbegreiflich, dass NSN zwei strategisch
wichtige Projekte durch die Ausgliederung gefährdet. "Es ist die Rede vom Sterben zweier
für NSN strategisch wichtiger Projekte", so ein Kollege. Die Kernkompetenz, so der
Mitarbeiter weiter, liege in Düsseldorf und dürfte nach der Ausgliederung in der
jetztigen Form nicht mehr zur Verfügung stehen. Betroffen davon seien Netzmanagement
Lösungen für verschiedene Netzwerktypen.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 15.11.07
NSN: Bügelurteil des LAG - nicht vertragsgemäße Beschäftigung darf nicht sein
Bei VTS und in vielen Abteilungen von NSN haben Mitarbeiter keine Beschäftigung. Ergebnis
der Portfoliebereinigung heißt es, die Arbeit ist weg, Sie hätten ja eines der Angebote
aus dem Sozialplan annehmen können. Damit werden die Mitarbeiter sich selbst überlassen.
Viele Kollegen sind nun verunsichert, was sie im Büro tun dürfen und was nicht.
Müssen Mitarbeiter Arbeitsentzug oder die Zuweisung minderwertiger Arbeit einfach
hinnehmen? Sind sie dazu verdammt, denn ganzen Tag herumzusitzen, ohne etwas tun zu
können? Können Sie abgemahnt werden, wenn sie in solchen Fällen private Dinge am
Arbeitsplatz erledigen?
Darüber hat das Landesarbeitsgericht Berlin im Jahre 1999 entschieden. Zu Grunde lag
folgender Fall:
Ein Mitarbeiter eines Bankinstituts mit einem Monatsverdienst von 10.000 Mark bekam vom
Arbeitgeber eine Änderungskündigung vorgelegt. Danach sollte der Gruppenleiter nur noch
als Sachbearbeiter für weniger als 6.000 Mark pro Monat beschäftigt werden. Das
Landesarbeitsgericht erklärte die Änderungskündigung für unwirksam. Nach diesem Urteil
hätte der Mann zu den alten Bedingungen weiterbeschäftigt werden müssen.
Das Bankinstitut scherte sich nicht um das Urteil des Gerichtes. Es ließ den
Gruppenleiter einfach ohne Arbeit in einem leeren Büro sitzen. Um die Zeit totzuschlagen,
suchte der Mitarbeiter ganz offen Alternativen.
Mitten in seinem Dienstzimmer stellte er ein Bügelbrett auf und bügelte, nähte, löste
Kreuzworträtsel. "An einem Vormittag hat der Kläger daheim liegen gebliebene
Nadelarbeiten erledigt", beschrieb das Gericht einen durchschnittlichen "Arbeitstag" des
Mannes. "An einem weiteren Tag hat er liegen gebliebene Nadelarbeiten erledigt und bei
offener Tür seines Dienstzimmers Bügelarbeiten durchgeführt." Dann wurde ihm vom
Arbeitgeber aufgetragen, in einem Buch zusammengefasste Kredite durchzuarbeiten, eine
Arbeit, die weit unter dem Niveau seiner bisherigen Tätigkeiten lag. Daraufhin blieb der
Mann zwei Tage zu Hause, weil er die Sinnlosigkeit seiner Anwesenheit in der Firma nicht
mehr ertrug. Das Bankinstitut dürfte auf diese Situation gewartet haben, denn sie
reagierte prompt mit einer Abmahnung.
Der Bankangestellte zog wieder vor das Berliner Arbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht
entschied schließlich, dass er die Abmahnung zu Unrecht erhielt. Bei der vom Arbeitgeber
zugewiesenen Tätigkeit handle es sich um keine angemessene Tätigkeitszuweisung, stellte
das Gericht fest. Der Mann habe ein "Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner
Arbeitsleistung" gehabt, weil der Arbeitgeber ihn nicht angemessen beschäftigt habe.
Die Abmahnung müsse daher aus der Personalakte entfernt werden.
(Aktenzeichen: Landesarbeitsgericht Berlin, 2 Sa 53/98, Urteil vom 12.3.1999)
Fazit:
Ein Arbeitnehmer darf Privatsachen erledigen, wenn er nicht oder nicht angemessen
beschäftigt wird. Das gilt selbstverständlich auch für alle Mitarbeiter bei NSN, die
ohne Arbeit sind.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 15.11.07
NSN: Entzug von Beschäftigung ist Mobbing
Der Entzug von Beschäftigung ist eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
stellte das Thüringer Landesarbeitsgericht 2001 fest. Eine solche Verletzung des
Persönlichkeitsrechts kann auch in der Zuweisung einer nicht arbeitsvertragsgemäßen
Beschäftigung liegen.
Eine solche Rechtsverletzung liegt vor, wenn der Totalentzug oder die Zuweisung einer
bestimmten Beschäftigung nicht bloß den Reflex einer rechtlich erlaubten Vorgehensweise
darstellt (beispielsweise kurze Unterbrechungen bei dem Wechsel eines Projekts), sondern
diese Maßnahmen zielgerichtet als Mittel der Zermürbung eines Arbeitnehmers eingesetzt
werden, um diesen selbst zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bringen. Diese
Vorgehensweise ist als Mobbing einzustufen.
(Thueringer Landesarbeitsgericht 5. Kammer, Urteil vom 10. April 2001)
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 15.11.07
NSN: Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Mitarbeiter, die über längere Zeit keine oder keine angemessene Arbeit zugewiesen
bekommen, müssen sich dies nicht gefallen lassen. Sie können vor Gericht auf
vertragsgemäße Beschäftigung klagen. Einige Klagen dazu wurden schon von Kollegen
geführt.
Oft enden solche Klagen in einem Vergleich. Die Firma bietet vor Gericht plötzlich einen
angemessenen Arbeitsplatz an, um ein Urteil zu verhindern.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 13.11.07
NSN-OBS: Ausgliederung zu Tata Consultancy Services
NSN plant, 117 Mitarbeiter von Operations and Business Software (OBS) in Düsseldorf zum
indischen Konzern Tata Consultancy Services (TCS) ausgliedern. Der Vertrag ist noch nicht
unterzeichnet. Die übergehenden Mitarbeiter sind ausschließlich in der Entwicklung
beschäftigt. Alle Kundenbezogenen Aufgaben verbleiben bei Nokia Siemens Networks. Der
Betriebsübergang soll am 1.1.2008 stattfinden.
Die betroffenen Mitarbeiter wurden gestern mit Bussen an ihrem Standort abgeholt und zum
Lindner Hotel gefahren. Dort wurden sie darüber informiert, dass sie zu TCS ausgegliedert
werden sollen. TCS hat sich auf dieser Veranstaltung bereits vorgestellt.
Die übergehenden Mitarbeiter sollen zunächst Aufträge von OBS bearbeiten und anschließend
neue Projekte und Aufgaben für TCS übernehmen. Dies sagt NSN im Intranet. Wir bezweifeln,
dass diese neuen Projekte und Aufgaben an die Mitarbeiter in Deutschland vergeben werden,
da entsprechende Themen ausschließlich in den TCS Innovation Labs in Indien bearbeitet
werden. Es gibt keinerlei Hinweise, dass TCS die Absicht hat, sich auf dem europäischen
Markt zu verstärken und hier in Deutschland dauerhaft ein neues TCS Innovation Lab
einzurichten. Auf alle Fälle wird dieser Bereich nach dem Übergang abhängig sein von den
Entscheidungen, die in Indien fallen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 13.11.07
NSN-OBS: Tata Consultancy Services, R&D-Struktur
Tata Consultancy Services hat gegenwärtig 19 R&D-Zentren,
die sich TCS Innovation Labs nennen. Diese führen Auftragsentwicklungen durch und
verteilen sich auf vier Länder, Indien, USA, Australien und Großbritannien. In
Deutschland gibt es keines. Die meisten R&D-Zentren befinden sich in Indien und jedes
TCS Innovation Lab ist spezialisiert auf ein bestimmtes Gebiet:
- Peterborough, Großbritannien: New Wave Communications for the Enterprise, Enterprise Search, Enterprise 2.0, Utility Computing, RFID
- Detroit, USA: Automotive und Control Systems
- Burbank, USA: Media und Entertainment
- Melbourne, Australia: Core Banking und Product Design
- Mumbai (Bombay), Indien:
- Speech, wireless and telecom applications technology
- IPTV, content management
- performance, capacity planning
- Pune, Indien: Softwareengineering, Information Systems, Process and Materials Engineering
- Hyderabad, Indien:
- System engineering, business systems, process design
- Embedded Systems, transportations, Security
- ATC
- New Delhi, Indien: Software tools, human computer interface, grid
- Kalkutta, Indien: RFID, convergence
- Chennai (Madras), Indien:
- Mobile applications, telecom “horizontal”
- Retail technologies, smart store demo
- Airline technologies, Airline Demo
- Infralab
- Bangalore, Indien: VLSI, convergence, control systems
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 13.11.07
NSN-OBS: Tata Consultancy Services, Jobs
Wir haben keine Jobs gefunden, die Tata Consultancy Services in Deutschland ausschreibt.
Es ist lediglich möglich, eine Initiativbewerbung an eine für Europa ohne Großbritannien
einheitliche E-Mail-Adresse zu schicken.
Entwicklerjobs werden
ausschließlich für Indien angeboten. Es steht aber nicht dabei, wie viele, was genau für
welchen Job erforderlich ist und welche Konditionen einen Bewerber erwarten.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Montag, 12.11.07
NSN-OBS: Ausgliederung in Düsseldorf?
In Düsseldorf ist ein Betrieb der NSN Deutschland GmbH, in der sich die ehemaligen
Nokia Networks-Mitarbeiter befinden. Es kursieren verstärkt Gerüchte darüber, dass die
OBS R&D-Einheit zu TietoEnator, Wipro oder IBM ausgegliedert werden soll. Davon betroffen
sind 300 bis 350 Mitarbeiter. Teilt uns bitte Details mit, sobald sie euch bekannt werden,
damit wir diese für euch analysieren können.
(iw)
InWaChRo-News: Samstag, 10.11.07
NSN: beE – welcher Betriebsrat ist zuständig?
Die Mitarbeiter aus den Münchner Standorten, die sich für die beE entschieden haben,
werden in einer gemeinsamen beE zusammengefasst. Diese befindet sich in der
Grillparzerstraße, in den ehemaligen BenQ-Geschäftsräumen. Auch für diese Mitarbeiter ist
ein Betriebsrat zuständig. Die Frage ist nur, welcher?
Die beE ist, wie das Arbeitsgericht München festgestellt hat, kein eigenständiger Betrieb,
da der Betriebszweck fehlt. Deshalb kann dort auch kein Betriebsrat gewählt werden. Die
Anwendung von §4 II BetrVG „Betriebe, die die Voraussetzungen des §1 I 1 BetrVG nicht
erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen“ ist folglich nicht anzuwenden. Dies bedeutet,
dass die Mitarbeiter nicht pauschal dem nächstliegenden Betriebsrat (Martinstraße)
zugeordnet werden.
Die Mitarbeiter wurden nicht in die Grillparzerstraße „versetzt“ – dann hätte der
Betriebsrat dabei ja auch ein Mitbestimmungsrecht gehabt. Nur die beE als solche ist in
der Grillparzerstraße angesiedelt. Die Mitarbeiter nehmen zwar die Leistungen der beE
dort in Anspruch, sie bleiben jedoch weiterhin Mitarbeiter ihres bisherigen Betriebes,
auch wenn sie dort nicht arbeiten. Der beE-Beirat, in dem auch der Betriebsrat vertreten
ist, hat unter anderem die Aufgabe, zu kontrollieren, wie die Mittel der beE verwendet
werden und ist nicht für die Mitarbeiter zuständig.
Langer Rede, kurzer Sinn, so lange bis die Mitarbeiter wegen Ablaufs der Laufzeit der
beE, oder weil sie einen neuen Job gefunden haben, aus der beE ausscheiden, bleiben sie
Mitarbeiter ihres bisherigen Betriebes, werden von ihrem bisherigen Betriebsrat vertreten
und haben nach §§ 7, 8 BetrVG aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 09.11.07
NSN: Ausgliederung von Radio Access zu Wipro gestoppt 
NSN plante 58 Mitarbeiter von Radio Access in eine neu zu gründende
Wipro Berlin GmbH
auszugliedern. Diese sollte eine 100prozentige Tochter der Wipro Technologies GmbH werden,
die der Wipro Ltd. mit Hauptsitz in Indien gehört.
Die überwiegende Mehrheit der Kollegen versicherte immer wieder, dass sie nicht zu Wipro
übergehen wollen. Zum Schluss erwogen nur noch weniger als fünf Kollegen, den
Betriebsübergang mitzumachen. Dadurch erreichten sie, dass der Berliner Betriebsrat mit
der Standortleitung übereinkommen konnte, die Verlagerung zu stoppen. Der Betriebsrat
reichte dazu eine umfangreiche Frageliste
(Muster)
beim Arbeitgeber ein, um das Geschäftsmodell, die mögliche Absicherung der Kollegen bei
Wipro und die Vorteile für Mitarbeiter und
Firma verstehen zu können. Aufgrund der von NSN vorgelegten Zahlen war ersichtlich, dass
der geplante Ramp Down des Projektes auch innerhalb von NSN sogar mit besserer
Kostenstruktur umgesetzt werden kann.
Es wurden folgende Regelungen getroffen:
Radio Access wird in Berlin bis 2009 bestehen bleiben. Der geplante Ramp Down des
Projektes wird nun innerhalb von NSN durchgeführt. Parallel dazu sollen
Einsatzmöglichkeiten am Standort für die später frei werdenden Kollegen gefunden werden.
Wir freuen uns mit unseren Kollegen über diesen Erfolg.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Freitag, 09.11.07
NSN: Siemens will Beteiligung an NSN nicht verkaufen
Auf der gestrigen Bilanzpressekonferenz in München gab der Vorstandsvorsitzende Peter
Löscher bekannt, dass Siemens für NSN im abgelaufenen Geschäftsjahr einen
Beteiligungsverlust von 429 Millionen Euro verzeichnete. Nokia Siemens Networks sei aber
auf gutem Weg, erklärte Löscher, "wir haben keine Verkaufsabsichten“ und „wir stehen zu
diesem Geschäft und wollen es weiter entwickeln“. Löscher räumte ein, dass es
Anlaufschwierigkeiten gegeben habe, mittlerweile laufe die Integration aber schneller
als angenommen.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 09.11.07
FSC: Siemens unzufrieden mit Ergebnis
Mit den Ergebnissen bei Fujitsu Siemens sei er sehr unzufrieden, sagte der
Vorstandsvorsitzende der Siemens AG, Peter Löscher, auf der gestrigen
Bilanzpressekonferenz in München. Dies stimmt bedenklich, insbesondere da der Joint
Venture Vertrag mit Fujitsu im Jahr 2008 ausläuft.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 08.11.07
NSN/Enterprise/Siemens: Tariflicher Kündigungsschutz in Berlin/Brandenburg und Bayern
Berlin/Brandenburg
Wir können wir den tariflichen (nicht AT)
Kollegen aus diesen Bundesländern eine gute Nachricht verkünden:
Nach dem Manteltarifvertrag für die Angestelltender Metall- und Elektroindustrie
in Berlin und Brandenburg, Tarifgebiet I gilt:
"Nach mindestens 10-jähriger ununterbrochener Unternehmens- oder Betriebszugehörigkeit
- gerechnet ab dem vollendeten 45. Lebensjahr - kann
das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber nur aus wichtigem Grunde
gekündigt werden."
...
Nur bei Betriebsstillegungen ist die Kündigung zum Zeitpunkt der endgültigen
Stillegung zulässig."
Bayern
Zur Wiederholung: in Bayern gilt, ebenfalls nur für Tarifmitarbeiter:
"Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet und dem
Betrieb oder Unternehmen mindestens 10 Jahre angehört haben oder das 50. Lebensjahr
vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 15 Jahre angehört haben, kann nur
noch aus wichtigem Grund gekündigt werden.
...
Bei Betriebstilllegungen bzw. Teilbetriebsstillegungen ist die Kündigung zum Zeitpunkt
der endgülten Stilllegung im Zusammenhang mit einem Sozialplan zulässig."
Widerspruch gegen Betriebsübergang:
In beiden Fällen hält also der tarifliche Kündigungsschutz bei einem Widerspruch.
Anmerkung:
Ein wichtiger Grund liegt bei verhaltensbedingten Kündigungen vor, z.B. Diebstahl.
Für die NSN-VTS-Mitarbeiter gilt dieser Kündigungsschutz nicht, da sie dem ver.di-Tarifvertrag
unterliegen (werden).
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 07.11.07
NSN-VTS: Beamte müssen nicht zu einem privaten Dienstleister wechseln
Im Zuge der Privatisierung von städtischen oder staatlichen Einrichtungen stellt sich die
Frage nach dem Status der Beamten. Durch die Übernahme von der Dt. Telkom-Konzerntochter
VTS sollen zu NSN auch Beamte übergehen. Die Dt. Telekom ist aus der Privatisierung des
Telekommunikationsbereichs der staatlichen Deutschen Bundespost hervorgegangen. Für die
beamteten VTS-Mitarbeiter könnte u.U. folgendes Urteil interessant sein:
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden und nun auch die nächst höhere Instanz in Kassel, der
hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH), haben verneint, dass Beamte in ein privates
Unternehmen übergehen müssen, "weil bei dem privaten Dienstleister kein öffentliches
Amt ausgeübt werden könne."
Im vorliegenden Fall ging es um die IT-Abteilung der Wiesbadener Stadtverwaltung, von der
vor drei Jahren drei Beamte zum IT-Dienstleister Wivertis versetzt worden waren. Wivertis
gehört zu 50,1 Prozent Siemens Business Services, den Rest hält die Landeshauptstadt
Wiesbaden. Drei Beamte hatten vor Gericht geklagt und vorgetragen, sie seien bei Wivertis
gar nicht erwünscht und säßen ohne Arbeit da.
Das Gericht ließ das Berufungsverfahren nicht zu. Auf dieses hatte die Landeshauptstadt
gedrängt.
Detlev Bendel (CDU), Wiesbadens Personaldezernent, äußerte sich sehr unzufrieden mit dem
Urteil. Damit werde es für Kommunen schwieriger, städtische Abteilungen in private
Gesellschaften zu überführen, so Bendel.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 06.11.07
NSN: Krankenversicherung in der beE
Die beE-Mitarbeiter wurden über die Auswirkungen des ablehnenden Bescheids der
Bundesagentur für Arbeit wie folgt unterrichtet:
„… Dies bedeutet für Sie, dass Sie (zunächst) beim Wechsel in die beE zum 01.11.2007
nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden.
Da gegen den ablehnenden Bescheid der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegt wird (und
ggf. der Rechtsweg offen steht), ist das Verfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Es
kann daher zu einem späteren Zeitpunkt zu einer -ggf. rückwirkenden- Pflichtversicherung
in der gesetzlichen Krankenkasse kommen…“
Wie soll das gehen? Muss man bei einer „rückwirkenden- Pflichtversicherung“ Beiträge an
zwei Krankenkassen bezahlen (die Beitragsleistung erfolgt ja im Voraus - also am ersten
des Monats)?
Nein, zwei Krankenkassen muss man nicht zahlen, das kann niemand verlangen. Mit der
private Krankenversicherung (PKV) besteht der Vertrag weiter. In dieses Vertragsverhältnis
kann man nicht rückwirkend eingreifen. Dies wäre beliebig kompliziert, da die PKV dann
den bereits gezahlten Beitrag zurückzahlen müsste, und warum sollte sie das tun? Sie ist
ja von dem Handel zwischen Bundesagentur für Arbeit und NSN nicht berührt. Würde das
gehen, müsste man alle Leistungen, die man in diesem Zeitraum in Anspruch genommen hat an
die PKV zurückzahlen. Auf der Differenz der Zahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen
Krankenkasse würde der Arbeitnehmer sitzen bleiben.
Auf alle Fälle gäbe das ein großes Chaos. Außerdem müssten die beE-ler dann auch ihre
Steuern, die sie ja auf das volle beE-Gehalt zahlen teilweise zurückbekommen, was
natürlich über die Einkommenssteuererklärung gehen würde.
Sinnvoll wäre folgende Regelung:
Wenn der Einspruch von NSN Erfolg haben sollte, was wir bezweifeln, dann sollte das
Transferkurzarbeitergeld ab dem Monat der Entscheidung gezahlt werden. Da die 2jährige
beE von der Bundesagentur für Arbeit für maximal ein Jahr mittels Transferkurzarbeitergeld
bezuschusst wird, wäre das zeitlich unproblematisch. Diese Regelung ist wahrscheinlich,
weil das Transferkurzarbeitergeld ohnehin nur monatlich vom Arbeitgeber beantragt werden
kann. Man weiß schließlich nicht, wie viele Mitarbeiter im Folgemonat noch in der beE
sind, bzw. wie viele inzwischen die beE bereits wieder verlassen haben.
Richtet NSN eine beE vor dem Bescheid der Bundesagentur für Arbeit ein, so ist das ihre
Privatsache, d.h. sie muss diese beE allein finanzieren.
NSN wird das Transferkurzarbeitergeld jedoch gerne rückwirkend haben wollen, weil am
Anfang deutlich mehr Mitarbeiter in der beE sind und der Zuschuss insgesamt höher ist.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Montag, 05.11.07
Siemens: Rekrutierung ehemaliger beE-ler
Siemens will seine Mitarbeiter, die sie händeringend loswerden wollten, wohl doch nicht
gehen lassen. Ein Kollege, der inzwischen die beE verlassen hat, schrieb uns:
"Heute erhielt ich eine postalische Einladung zum beE-Orientierungsworkshop.
Wollen die mich wieder einstellen und mir dann noch mal 20 oder 24 Monate lang ein
beE-Gehalt zahlen? Also, das würd´ ich mir ja glatt überlegen ;-)))
Es haben sich ja bei der aktuellen beE-Welle sehr wenig freiwillig gemeldet, die könnten
mich gerne für die nächsten 26 Jahre vorbuchen, bis zur Rente mit 67.
Der für mich "verbindlich gebuchte" Orientierungsworkshop für Beschäftigte, die in die
NSN-beE wechseln, findet am 07.11.07 von 9-17 Uhr in Bruchsal statt. Also da war ich noch
nie, wäre vielleicht mal ein netter Ausflug. Und zwei Kollegen dort, die ich von früher
her kenne, könnte ich dabei auch gleich noch besuchen. ;-)))
Echt professionell, wie Siemens Global Shared Services Personnel Services das handhabt ;-)"
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 05.11.07
NSN: Bundesagentur für Arbeit lehnt beE-Bezuschussung ab
Die Bundesagentur für Arbeit hat den Antrag von NSN auf Gewährung von
Transferkurzarbeitergeld erwartungsgemäß abgelehnt. Nokia Siemens Networks wird gegen den Bescheid
Widerspruch einlegen. Dies bedeutet unter anderem, dass das beE-Gehalt von Anfang an voll
zu versteuern ist.
(cr)
InWaChRo-News: Montag, 05.11.07
Knorr-Bremse sucht 100 Ingenieure in München
Unter anderem für diejenigen, die NSN als beE nutzen wollen, hier ein Hinweis auf freie
Ingenieursstellen: Die Knorr-Bremse AG ist ein Hersteller
von Bremssystemen für Schienen- und Nutzfahrzeuge und arbeitet insbesondere für die Münchner
U-Bahn, aber auch für die Deutsche Bahn. „Wir greifen zu ungewöhnlichen Mitteln, weil es
immer schwieriger wird, hochqualifizierte Fachkräfte zu werben“, sagte Dr. Raimund
Klinkner, der Vorstandsvorsitzende der Knorr-Bremse AG. Deshalb startete Knorr-Bremse
eine Werbekampagne und sucht auf diesem Weg auch 100 Ingenieure in München.
Knorr Bremse hat eine wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden. Die Gleitzeit ist wenig
flexibel. Es können maximal 15 Plus-Stunden angesammelt werden. Die Stunden, die über
diesen 15 Stunden liegen, werden abgeschnitten. Pro Jahr sind nur 4 Gleitzeittage möglich.
Knorr-Bremse ist nicht tarifgebunden, es gibt also keinen Tarifvertrag.
Hier
könnt ihr nachlesen, was im Jahr 2006 bei Knorr-Bremse passiert ist.
Leider ist die für den Job Markt eingesetzte Software (SAP E-Recruiting) fehlerhaft.
Es kann schon mal passieren, dass eine Stellenausschreibung zwar geöffnet wird, der Text
aber nicht angezeigt wird. Gewöhnungsbedürftig ist auch das Handling mit zwei Scrollbars,
die man bedienen muss, um die untere Hälfte der Anzeige sehen zu können. Es ist besser,
den Internet-Explorer zu benutzen, im Firefox fehlt der zweite Scrollbar, sodass man die
untere Hälfte der Stellenausschreibung gar nicht sehen kann. Die Stellenausschreibungen
enthalten keinen Hinweis auf die Höhe des Gehaltes.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 04.11.07
NSN: Höchster Umsatz in Europa
Auch der Brief eines Sales-Managers an das NSN-Top-Management, der uns vorliegt, zeigt, dass der massive
Stellenabbau und die Portfolioentscheidungen, die fast ausschließlich zugunsten der
Nokia-Produkte gefallen sind, nun dramatische Auswirkungen bei den Kunden haben.
Das Management kann nur dann das Schlimmste verhindern, wenn es endlich den Personalabbau
stoppt und erkennt, dass es jeden Mitarbeiter in Deutschland braucht, dass seine Arbeit
unabdingbar mit dem Erfolg von NSN gekoppelt ist.
Ein Blick auf den Q3-Quartalsbericht von Nokia verrät, dass nicht China, sondern Europa
der größte Wachstumsmarkt für NSN war. Nokia Siemens Networks erzielte danach in Europa
mit 1,5 Mrd. Euro 41 Prozent des Umsatzes. In Q2 waren es 1,186 Mrd. Euro, also 34,5
Prozent.
Der zweitgrößte Umsatz wurde in Q3 im Raum Asia-Pacific erzielt mit 23 Prozent
(Q2: 34,4 Prozent). Weit abgeschlagen auf Platz 4 landete China mit einem Umsatz von 372
Mio. Euro also 10 Prozent des Umsatzes (Q2: 8,6 Prozent).
Allein der Zuwachs von Q2 nach Q3 beim Umsatz in Europa betrug 314 Mio. Euro und war
damit fast so hoch, wie der gesamte Umsatz in China.
NOKIA SIEMENS NETWORKS NET SALES BY GEOGRAPHIC AREA
|
EUR million
|
Q3 2007
|
Q2 2007
|
QoQ Change (%)
|
|
Europe
|
1 500
|
1 186
|
25.9
|
|
Middle East & Africa
|
448
|
369
|
21.3
|
|
China
|
372
|
294
|
26.4
|
|
Asia-Pacific
|
849
|
1 183
|
-27.8
|
|
North America
|
152
|
164
|
-7.0
|
|
Latin America
|
353
|
242
|
46.0
|
|
Total
|
3 674
|
3 438
|
6.9
|
Quelle: Nokia (http://www.nokia.com/2007/Q3/index.html)
Wenn NSN also nahe am Kunden sein und diese nicht weiter verärgern will, muss Nokia
Siemens Networks also in Europa bleiben und dort agieren, hier wurde der größte Umsatz
erzielt. Dazu braucht Nokia Siemens Networks alle Mitarbeiter, die noch hier sind.
Nokia Siemens Networks muss also sofort mit dem Personalabbau und Outsourcing in
Niedriglohnländer aufhören, sich endlich auf das Geschäft konzentrieren. Dazu ist
dringend erforderlich, jedem Mitarbeiter, nicht nur den sogenannten Key People, zu
zeigen, dass er gebraucht wird.
(cr)
InWaChRo-News: Sonntag, 04.11.07
NSN: Alternative Jobsuche
Einige Mitarbeiter haben uns berichtet, wie sie nach dem Wegfall ihrer Aufgaben intern
einen neuen Job gefunden haben. Sie hörten sich bei den Kollegen um, ob in
Nachbarabteilungen die Arbeitsbelastung zu hoch ist. Dort boten sie dann den unteren
beziehungsweise mittleren Managern an, Aufgaben zunächst inoffiziell zu übernehmen.
Dies wäre auch nicht mit höheren Kosten oder Aufwand verbunden, da sie die Einarbeitung
und die Aufgaben von ihrem derzeitigen Arbeitsplatz aus erledigen könnten. Die Kollegen
hatten Glück. Nach einiger Zeit wurden sie fest auf diese Arbeitsplätze versetzt.
Die Fachabteilungen suchen händeringend nach Mitarbeitern, die diejenigen ersetzen
können, die mit einem Aufhebungsvertrag / beE gegangen sind. Wir finden, dies ist eine
gute Idee und eine Chance für beide Seiten.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07
NSN-SCA: Widerspruchsgründe unbedingt angeben!
Wie uns berichtet wurde, hat der Betriebsrat in Berlin den Mitarbeitern auf die Frage
nach möglichen Widerspruchsgründen gesagt, er habe mit einem Anwalt gesprochen. Dieser
habe geraten, im ersten Widerspruch keine Gründe anzugeben. Wir bezweifeln, dass ein
Anwalt einen solchen Rat gegeben hat, ansonsten sollte er seine Zulassung zurückgeben.
Es gibt nur einen Widerspruch (§613a VI BGB)!
Achtung: Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen ab der Zustellung des
Unterrichtungsschreibens.
Nur wenn der Widerspruch begründet ist, und zwar mit Gründen, die das BAG anerkannt hat,
dann ist der widersprechende Mitarbeiter bei einer späteren eventuellen Kündigung in eine
Sozialauswahl einzubeziehen. Wer ohne Grund widerspricht, verschenkt dieses Recht auf
eine Sozialauswahl und vermindert damit drastisch seine Chancen in einem eventuellen
Kündigungsschutzprozess.
Die infrage kommenden,
vom BAG anerkannten Gründe
haben wir auf der NSN-SCA-Seite aufgeführt. Man sollte alle zutreffenden Gründe angeben,
um auf der sicheren Seite zu sein.
Unabhängig davon hält der Kündigungsschutz bis September 2009 auch für Mitarbeiter, die
dem Betriebsübergang zu IBM widersprechen.
Der Arbeitgeber kann sich in zwei Jahren nicht mehr auf den Widerspruch zum
Betriebsübergang als Kündigungsgrund berufen. Er wird auch jetzt keinen Erfolg mit einer
sofortigen Kündigung haben (wie uns zwei Anwälte bestätigt haben), da er zunächst die
Sozialauswahl machen müsste und dann bis 9.2009 lückenlos nachweisen müsste, dass kein
anderer Arbeitsplatz frei war, der mit diesem Mitarbeiter ggf. mit Weiterbildungsmaßnahmen,
besetzt werden konnte. Bis 9.2009 kann man sich auf jeden Arbeitsplatz einarbeiten.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07
NSN-SCA: Tariflicher Kündigungsschutz hält auch bei Widerspruch
Die Mitarbeiter fragten den Betriebsrat in Berlin weiter, ob der tarifliche Kündigungsschutz
der Mitarbeiter hält, die dem Betriebsübergang zu IBM widersprechen werden. Der
Betriebsrat behauptete, der Kündigungsschutz würde unter Umständen nicht halten, weil die
Mitarbeiter einen sicheren Job bei IBM nicht angenommen hätten.
Ein Blick in den Metall-Tarifvertrag genügt, um diese Behauptung zu widerlegen. Mit dem
angeblich sicheren Job bei IBM hat dies überhaupt nichts zu tun.
§2 Nr. 5 III des Tarifvertrages besagt:
"Das Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern, die das 55. Lebensjahr vollendet haben
und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 10 Jahre angehört haben oder das 50.
Lebensjahr vollendet und dem Betrieb oder Unternehmen mindestens 15 Jahre
angehört haben, kann nur noch aus wichtigem Grund gekündigt werden."
Der Widerspruch ist kein wichtiger Grund. Wichtiger Grund ist lediglich alles das, was
eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würde, z.B. Diebstahl.
Dies ist bundesweit in den Metall-Tarifverträgen gleich geregelt. Lediglich bei
Betriebsschließungen ist die Kündigung im Zusammenhang mit einem Sozialplan zulässig.
Jedoch sind bis 9.2009 auch keine Betriebsschließungen möglich.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07
NSN-SCA: Widerspruchsgrund - Verlust des Kündigungsschutzes
Die neue entstehende Firma IBM Network Services & Solutions GmbH ist nicht tarifgebunden.
Daher gehen die tariflichen Regelungen in den Arbeitsvertrag der übergehenden Mitarbeiter
über und sind dort für ein Jahr geschützt.
Nach einem Jahr können diese Regelungen jedoch wie ein Tarifvertrag gekündigt werden,
wovon auszugehen ist. In diesem Fall verlieren die Mitarbeiter ihren tariflichen
Kündigungsschutz.
Damit könnte den betroffenen Mitarbeitern die Kündigung drohen. Dieser mögliche Verlust
des Arbeitsplatzes ist ein weiterer Widerspruchsgrund, der bei den Mitarbeitern, die
diesen Kündigungsschutz haben, im Widerspruch angegeben werden sollte.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07
NSN-VTS: Historie - Wer kommt woher
Aufgrund vieler, teilweise sich widersprechender Zuschriften, haben wir ein wenig in der
Historie der Deutschen Telekom geforscht, um Klarheit in die Frage "wer kommt eigentlich
woher und warum?" zu bringen.
Die Deutsche Telekom besteht aus den drei Geschäftseinheiten T-Com, T-Mobile
International AG & Co. KG und T-Systems Enterprise Services GmbH. Für ihren Personalabbau
gründete die Deutsche Telekom die Personal-Service-Agentur, die 2003 in Vivento umbenannt
wurde. Zum Personal von Vivento gehörten Mitte 2006 ca. 17.000 Beamte und Angestellte.
300 Mitarbeiter wechselten 2004 von der Networks Projects und Services GmbH in die
VTS GmbH & Co. KG. Der Rest dieser Firma ging in der T-Systems auf. Anschließend kamen
1600 Mitarbeiter von der Beschäftigungsgesellschaft Vivento durch Unterzeichnung eines
neuen Arbeitsvertrages in die VTS GmbH & Co. KG. Beamten wurde dort ein neuer Arbeitsplatz
zugewiesen. Im Jahr 2005 kamen dann weitere 300 Mitarbeiter von der T-Mobile per
Betriebsübergang in die VTS GmbH & Co. KG.
Die Vivento-Beschäftigungsgesellschaft wurde aufgeteilt in die Vivento Customer Services
(Call-Center-Anbieter) und in die Vivento Technical Services (VTS). Vor Ankündigung des
Betriebsübergangs zu NSN wurden Mitarbeiter der VTS aus laufenden Projekten herausgezogen
und dem Vivento Customer Services zugeordnet. Zum 1.1.2008 wird der Betriebsübergang der
VTS zu NSN stattfinden.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 03.11.07
NSN-VTS: Nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang zu VTS
Die Betriebsübergänge in die VTS liegen lange zurück. Daher ist es unwahrscheinlich, dass
ein nachträglicher Widerspruch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Darüber hinaus
existiert die Networks Projects und Services GmbH nicht mehr. Die Mitarbeiter, die von
dort kommen, haben folglich keine Firma, in die sie zurückkehren könnten. Die Mitarbeiter,
die durch Unterzeichnung eines neuen Arbeitsvertrages in die VTS gekommen sind, haben
kein Recht auf einen nachträglichen Widerspruch.
Die VTS GmbH & Co. KG fällt als bisheriger Arbeitgeber zum 31.12.2007 weg, da VTS
komplett zu NSN übergeht. Nicht verbeamtete Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang
widersprechen, müssen daher mit einer betriebsbedingten Kündigung rechnen, da der
Rest-Betrieb nur noch aus den Widersprüchlern besteht. Eine Rückkehr zur Telekom ist für
diese nicht möglich.
(cr/iw)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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