Artikel: Dezember 2007



InWaChRo-News: Freitag, 21.12.07

Auch ein Weihnachtsmann hat es nicht leicht
Dass mit den Weihnachtsplätzchen und -kuchen hat ja bisher bestens funktioniert. Time to Market hieß es im Himmel, Überstunden, Mehrarbeit und wer diese bezahlt, steht noch in den Sternen. Der Weihnachtsmann stöhnt immer noch, weil er so viel zu den großen und kleinen Kindern schleppen muss. Aber, wenn man ihn fragt, sagt er: Er macht es gern - trotz des Ärgers den er hatte. Was war geschehen?

Alle Jahre wieder, was auf der Erde gilt, gilt auch im Himmel. 2003 hatte er das Problem auch schon, heuer wieder, deshalb erzählte er uns heute morgen wieder eine fast gleiche Geschichte. Ich bin sicher, sie wird euch bekannt vorkommen.

Also, das war so. Da hatte man ihm doch glatt vorgeschlagen - es war irgendwo hier auf der Erde, wo er da genau war, das konnte er nicht mehr sagen - er solle sage und schreibe 50% seiner Rentiere einsparen. Insbesondere Rudolf, das ist das Rentier mit der roten Nase, würde viel zu viel fressen, wurde ihm vorgeworfen. Das sei zu teuer. Man müsse dringend Kosten sparen.

So hatte es begonnen. Dann sagte man ihm, Weihnachten sei schrecklich unrentabel: einen Weihnachtsmann UND ein Christkind, wer soll das denn bezahlen! Diese völlig unnötige Doppelbesetzung würde zu sehr auf die Rendite drücken. Man müsse Synergien nutzen!

Stellt Euch vor, man bot ihm eine VB an; wenn er sie noch vor Weihnachten unterschreibe, käme er noch gut weg! Als ob er alt wäre mit seinen gut 2000 Jahren!

Schließlich, erhöhte man merklich den Druck auf ihn, er genüge nicht den heutigen Anforderungen, er könne nicht fliegen, wie das Christkind, brauche einen Schlitten, Schnee, Rentiere, will sich von dem Vielfraß Rudolf nicht trennen, weil er ihn liebte, alles unrentabel. Die Kinder würden heute auch keine Briefe mehr schreiben, hieß es (gar nicht wahr, das Himmlische Postamt ertrinkt in Briefen) und er könne nicht mit dem Computer umgehen. Engel gäbe es sowieso zu viele, kurz der ganze Himmel müsse von Grund auf saniert werden.

Das Schlimme war, man hatte ihm gesagt: "Believe or leave!" und da er sich im Himmel befand, fand er die Forderung zunächst nicht ungeheuerlich. Warum er allerdings in englisch glauben sollte, verstand er nicht so ganz. Aber jetzt, sollte er gehen, obwohl er believed hatte!

Der Weihnachtsmann empörte sich, doch dann wurde ihm angesichts dieser himmlischen Pläne doch ein wenig mulmig. Er dachte immer, er hätte eine Anstellung für die Ewigkeit und nun das - kurz vor Weihnachten. Kein BR - nie darum gekümmert, an den heilen Himmel geglaubt, keine Ahnung von der Gesetzeslage.

Da fiel ihm ein, er hatte doch gerade vor ein paar Minuten, als er an einem Haus mit seinem Schlitten vorbeiflog (von wegen er können nicht fliegen), in der Himmlischen Zeitung: Petrus News gelesen, dass es da bei den Menschen eine Soligemeinschaft gab (die Sprache wird auch immer lockerer, hatte er beim Lesen noch gedacht), die sich NCI oder so ähnlich nennt; die, so hieß es da, helfen ohne Ansehen der Person (also folglich auch einem Weihnachtsmann) bei Arbeitsplatzproblemen. Er war sich ziemlich sicher, dass die Geschichte ein Weihnachtsmärchen war, das mit dem NCI gibt es nicht bei Menschen, bei Erwachsenen schon gar nicht, oder war es etwa eine outgesourcte himmlische Abteilung? Dem Weihnachtsmann schwirrte der Kopf .Warum hatte er sich bloß nie rechtzeitig um all diese Dinge gekümmert?

Nun, egal, dachte er, ich frage NCI um Rat, erkundige mich über die - in diesem Fall himmlische - Rechtslage. Nun, und, Ihr wisst ja, NCI hilft, hat auf diese Weise wenigstens mal den Weihnachtsmann persönlich kennengelernt. Er hat tatsächlich einen weißen Bart und einen roten Mantel.

Gewühlt, gelesen, versucht in Windeseile das Himmlische Gesetz zu verstehen, haben wir ihm schließlich per Email geantwortet (von wegen, er kann nicht mit dem Computer umgehen).

Und was findet man im Himmlischen Grundgesetz in §11 (am bekanntesten sind die §§1-10 H-GG, auch Zehn Gebote genannt): "Jedes Kind hat das Recht auf strahlende Augen an Weihnachten. Details sind im Himmlischen Betriebsverfassungsgesetz geregelt." Dort heißt es in §102 Abs.5 H-BetrVG: "Solange es Kinder auf dieser Welt gibt oder im Herzen Kind gebliebener Erwachsene sind sowohl der Weihnachtsmann UND das Christkind unbefristet weiterzubeschäftigen. Eine Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht ist nicht möglich. Und in § 134 H-BGB steht: "Sanierern, egal welcher Herkunft, ist es grundsätzlich verwehrt durch die Himmelspforte zu schreiten. Und Schlupflöcher gibt es nicht."

Wer's nicht glaubt kann ja den Weihnachtsmann fragen - oder das Christkind; die haben nämlich inzwischen auch ein NCI gegründet: Die schnelle Info hat ihnen gefallen, die Soligemeinschaft auch. Ihr seht, NCI breitet sich rasend schnell aus und mit himmlischen Verbündeten, kann es im nächsten Jahr doch nur besser werden, oder?




So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ihr bedenkt, dass dieses Märchen bereits vor fünf Jahren geschrieben wurde, dann erkennt ihr deutlich, was wie gering das Entwicklungspotential des Managements ist und wie ernst die Versprechen zu nehmen sind, dass es nach dem Stellenabbau alles besser wird. Neu ist nur: Believe or leave!

Christine und Inken wünschen Euch schöne Weihnachtsfeiertage. Und da wir noch ein bisschen mit dem Weihnachtsmann feiern (er hat uns zum Dank eingeladen), bleibt das irdische NCI bis zum 6.1.2008 geschlossen - Prost Neujahr!
(iw)








InWaChRo-News: Mittwoch, 19.12.07

NSN-SCA: Kommentar zum Unterrichtungsschreiben
"Das Unternehmen wird zunächst die übergehenden Nokia Siemens Networks Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Arbeitnehmer haben und sich zunächst schwerpunktmäßig auf die Partnerschaft mit Nokia Siemens Networks ausrichten. Daneben ist beabsichtigt, das Wissen und die Erfahrung der übergehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zunehmenden Maße für unsere Kunden und Kundenprojekte zu nutzen und einzusetzen und damit ein erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen."

Dieser Passus im Unterrichtungsschreiben zeigt sehr deutlich, dass die IBM Network Services & Solutions GmbH ein Unternehmen ist, das zurzeit nur einen Kunden, nämlich NSN, hat. Wie wir bei NSN und auch bei Enterprise sehen, ist es bereits für bestehende Unternehmen schwierig, sich auf dem Markt zu behaupten. Wie soll das einem Unternehmen gelingen, das lediglich aus den übergehenden bzw. übergegangenen Mitarbeitern von NSN-SCA besteht, nur einen Kunden hat, offensichtlich über keine eigene Auftragsakquise verfügt und zudem einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag und damit der Weisung der IBM Deutschland GmbH unterliegt.

Weiter soll ein Geschäftsmodell erst aufgebaut werden, was schließen lässt, dass dieses noch nicht fertig durchdacht und einsetzbar ist. Offensichtlich möchte man zunächst, die Restarbeiten für NSN erledigen und während dieser Zeit überlegen, wie das Geschäftsmodell konkret aussieht. Was wir bisher aus anderen Outsourcing-Projekten wissen, besteht das Geschäftsmodell im internen Verleih der Mitarbeiter, ohne, dass diese in die anderen IBM-Unternehmen wechseln können. Wer auf den Klebeeffekt hofft, wird voraussichtlich enttäuscht werden.

"Die bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten gemäß §613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, sofern in den Überleitungsvereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist."

Hier ist mal wieder anzumerken, dass Überleitungsvereinbarungen zwischen GBR und Arbeitgeber, die gesetzlichen Regelungen nicht aushebeln können. Es kann höchstens günstigeres für den Arbeitnehmer geregelt werden.

"Bei Nokia Siemens Networks kommt dann der Ihnen bekannte derzeit geltende Interessenausgleich vom 12.07.2007 mit der jeweils geltenden örtlichen Sozialplanregelung zur Anwendung."

Dieser Satz suggeriert, dass die Alternative zu einem Übergang, lediglich ein Aufhebungsvertrag mit/ohne Eintritt in die beE oder Vorruhestandsregelungen wären. Dem ist nicht so. Man kann auf jeden Fall bis zum 30.09.2009 bei NSN ausharren. Der Arbeitgeber kann sich nach dem 30.09.2009 im Falle einer beabsichtigten Kündigung nicht mehr auf den Widerpruch berufen. Er verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens bis zu diesem Datum vertragsgemäß zu beschäftigen, insbesondere, da er mit Widersprüchen rechnen muss und wusste dass Kündigungsschutz besteht und dies nicht überraschend für ihn ist. Wichtig ist für die widersprechenden Mitarbeiter ein Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung zu führen.

Achtung: Mit dem Zugang des Unterrichtungsschreibens beginnt die Frist von einem Monat für den Widerspruch. Daran ändert auch Weihnachten und Neujahr nichts.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

NSN-Österreich: Erste Kündigungsdrohungen in Österreich
Bei NSN in Österreich droht die Geschäftsleitung den ersten KollegInnen mit Kündigung, wenn sie nicht bis Ende dieser Woche einer einvernehmlichen Auflösung ihres Dienstverhältnisses zustimmen. Angesichts der schlechten österreichischen Arbeitsmarktlage vor allem für ältere EDV-TechnikerInnen sollte sich jedoch jede(r) gut überlegen, ob es nicht besser ist, allein oder gemeinsam für die eigenen Jobs - auch vor Gericht - zu kämpfen.
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(wf)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

Enterprise: Verkauf und Stellenabbau
Für unsere Enterprise Kollegen geht die Zeit der Ungewissheit weiter. Nach wie vor ist eine Beraterfirma damit beauftragt, Ausgliederung, Verkauf und einen Stellenabbau vorzubereiten. Bei Enterprise sollen 606 Arbeitsplätze entfallen, davon 300 in der Hofmannstraße.

Wir erinnern euch: Auch ihr habt bis zum 30.09.2009 Kündigungsschutz. Gebt nicht aus Angst euren Arbeitplatz zu verlieren, ihn freiwillig auf.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

NSN-SCA: Überleitungsvereinbarung
Die Überleitungsvereinbarung für die Mitarbeiter, die nun noch zu IBM übergehen sollen, ist mit der Überleitungsvereinbarung für die Mitarbeiter, der 1. Übergangswelle bis auf die Präambel identisch.

Zu ergänzen ist lediglich, dass Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprechen und gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag mit beE unterzeichen, Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich haben. Wer von diesen Mitarbeitern zum 1.4.2008 in die beE eintritt, kann die beE-Dienste bereits ab 1.1.2008 in Anspruch nehmen.

Damit ist der im Interessenausgleich vom 12.07.2007 beschriebene Personalabbau bei SCA abgeschlossen. Das Management erwartet, dass die Differenz zum Abbauziel durch natürliche Fluktuation erreicht wird.

Die letzten beiden Punkte gehen aus der diesmal nicht geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung hervor. Wir fragen allerdings, warum es dazu einer Protokollnotiz bedarf. Warum schreiben die Parteien das nicht einfach in die Überleitungsvereinbarungen?

An diesem Konstrukt erkennt man ganz deutlich, dass es nur darum geht, die Mitarbeiter los zu werden. Es ist egal, ob IBM sie nimmt oder sie die Firma über einen Aufhebungsvertrag mit beE verlassen. Auch IBM scheint kein gesteigertes Interesse an den Mitarbeitern zu haben - was auch nicht wundert.

Auch für die betroffenen SCA-Mitarbeiter gilt: Gebt nicht aus Angst euren Arbeitplatz zu verlieren, ihn freiwillig auf. Ihr habt Kündigungsschutz bis 30.09.2009.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

Siemens: Norwegische Militär schließen Siemens von Aufträgen aus
Nach Nigeria wird Siemens nun auch von Norwegen von Aufträgen ausgeschlossen. Grund für den Ausschluss von militärischen Aufträgen sei die zu hohe Rechnungsstellung von 6,1 Mio. Euro ausschlaggebend. Dieser überhöhte Betrag fiel dem Siemens Mitarbeiter Per Yngve Monsen, Mitarbeiter in der Finanzkontrolle, in Oslo auf, der schließlich den Fall in die Öffentlichkeit brachte.

Siemens hatte zunächst auf den Verdacht Monsens nicht reagiert, sich dann aber, als die Sache öffentlich wurde, entschuldigt und sein komplettes Management ausgetauscht. Genutzt hat es offensichtlich nichts und das ist gut so.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

Siemens: Schily soll US-Behörden gebeten haben, nicht gegen Siemens zu ermitteln
Wenig Empörung war von deutschen Politikern angesichts des Siemens-Korruptionsskandals zu hören. Heinrich von Pierer hielt sich im Beraterstab, alles behielt seinen gewohnten Gang, obwohl hier einer der größten Korruptionsskandale ans Licht gekommen ist.

Nun soll nach Angaben eines führenden SPD-Bundestagsabgeordneten der SPD-Politiker Otto Schily, "seine guten Kontakte in den USA genutzt" haben, "um die Interessen von Siemens zu sichern und die Wogen dort zu glätten ... Das Unheil, das Siemens aus den USA droht, ist noch nicht abgewendet." Dies berichtete der Kölner Stadtanzeiger Samstag vor einer Woche.

Schily war nach Medienberichten von März bis September 2007 als Anwalt für Siemens tätig und erhielt dafür 140.000 Euro, hatte diesen Betrag aber nicht der Bundestagsverwaltung angezeigt. Schily unterhielt spätestens nach dem Irak-Krieg von allen rot-grünen Ministern die besten Kontakte zur Administration von Präsident George W. Bush.

Nun sprechen Vorstandschef Löscher und Aufsichtsratschef Cromme persönlich bei der US-Börsenaufsicht SEC vor. Sie hoffen die SEC milde stimmen zu können, damit die Strafen gegen Siemens nicht zu hoch ausfallen. Begleitet werden sie von Peter Solmssen, der seit September im Vorstand von Siemens für Rechtsfragen zuständig ist. Solmssen ist Amerikaner und genießt einen guten Ruf in amerikanischen Finanzkreisen.

Den unbedarften Leser erstaunt es immer wieder, dass es offensichtlich möglich ist, das so neutrale Recht milde zu stimmen, um eine geringe Strafe zu erhalten. Die "Mächtigen" leben eben nach dem Grundsatz: "Vor dem Recht sind alle gleich, doch manche sind gleicher - und für die muss extra was getan werden!"
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.12.07

Siemens: KPMG-Mitarbeiter bei Arbeit behindert?
Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung belastet ein KPMG Mitarbeiter den Siemens Konzern schwer. Dieser sagte als Zeuge bei der Münchner Staatsanwaltschaft aus, Siemens habe im April 2006 eine konzerninterne Finanzprüfung gestoppt, um auf diese Weise dubiose Zahlungen, die über die schweizerische Tochtergesellschaft Intercom abgewickelt worden waren, zu vertuschen.

Die KPMG prüft seit langem die Bilanzen des Konzerns. Die Unregelmäßigkeiten bei Intercom waren Compliance-Mitarbeitern schon im Februar 2006 aufgefallen. Mit Hilfe der Intercom waren von der Siemens-Sparte Telekommunikation (Com) bis Anfang 2006 Beträge in Höhe von insgesamt gut 30 Millionen Euro über Briefkastenfirmen in Liechtenstein, Panama und der Karibik weltweit verteilt worden.

Laut Zeugenaussage, hätten Verwaltungsratsmitglieder der Intercom bereits Anfang 2006 eine Untersuchung veranlasst. Daraufhin habe die KPMP begonnen, einen Sonderbericht mit dem Titel "Opera" anzufertigen. Über einen Berichtsentwurf sei man aber nicht hinausgekommen. Allerdings seien hier schon viele dubiose Zahlungen notiert. Die Siemens Compliance-Abteilung habe die Arbeit der KPMG zunächst monatelang behindert und dann sogar den Auftrag erteilt, den Sonderbericht "Opera" nicht fertigzustellen. Trotz Einwände der KPMG blieb die Compliance Abteilung bei ihrer Entscheidung.

Siemens wollte sich dazu nicht äußern.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 14.12.07

Siemens: Ermittlungen auch in Norwegen
Es gibt wohl bald kein Land mehr, in dem nicht gegen den Siemens Konzern ermittelt wird. Nach Aussage eines Konzernsprechers, ermittelt die norwegische Justiz gegen die dortige Siemens-Landesgesellschaft. Möglicherweise hat Siemens Mitarbeiter des norwegischen Militärs und Verteidigungsministeriums zu Reisen eingeladen.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 14.12.07

Siemens: Löscher zieht Top-Manager wegen mutmaßlicher Verwicklung in die AUB-Affäre zurück
Siemens hat überraschend die erst vor einer Woche ausgesprochene Berufung von Hannes Apitzsch an die Unternehmensspitze wieder zurückgezogen. Apitzsch sollte Finanzchef des neuen Sektors Industrie werden. Dem war eine Compliance Überprüfung aller Kandidaten vorangegangen. Daran waren unter anderem auch die unabhängige Kanzlei Debevoise & Plimpton sowie die Anwälte des Unternehmens beteiligt.

In einer Pressemeldung teilte Siemens mit, dass ein Rechtsanwalt von Siemens diese Woche Einblick in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg verdächtigt Apitzsch an der mutmaßlich gesetzeswidrigen Finanzierung der AUB mitgewirkt zu haben. Siemens hatte die AUB von 1990 bis 2006 auf Umwegen mit mehr als 50 Millionen Euro unterstützt und als Gegenorganisation zur IG Metall benutzt.

Diese Erkenntnisse mache eine Neubewertung der Compliance-Überprüfung von Hannes Apitzsch durch die von Siemens beauftragten Kanzlei Debevoise & Plimpton erforderlich.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 13.12.07

NSN-SCA: Weitere Schritte für Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM
Wie gestern berichtet wurden die Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM alle in einem Gebäude zusammengefasst und zunächst bis Ende Januar freigestellt. Der Arbeitgeber zielt mit dieser Separierung und Freistellung darauf ab, euch bis zum Ablauf des Kündigungsschutzes am 30.9.2009 in eine Lage zu bringen, in der er leichter betriebsbedingt kündigen kann. Daher müsst ihr handeln. „Kopf in den Sand“ verschlechtert eure Lage 2009.

Eure nächsten Schritte sollten (in der Reihenfolge) sein:
  1. Widerspruch gegen die Versetzung
  2. Widerspruch gegen die Freistellung
  3. innerhalb von 4 Wochen Einstweilige Verfügung gegen die Freistellung einreichen
  4. Arbeitsleistung anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung fordern
  5. Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Widerspruch gegen die Versetzung
Es handelt sich bei der Zusammenfassung in diesem Gebäude um eine Versetzung, da sich der Arbeitsort und der Vorgesetzte ändern und ein Arbeitsplatz ohne Arbeitsinhalt zugewiesen wird. Der Betriebsrat hat bei dieser Versetzung Mitbestimmungsrecht und kann ihr nach §99 II Nr. 3, Nr. 4 BetrVG widersprechen. Ohne Zustimmung des Betriebsrates ist die Versetzung nicht wirksam. Der Mitarbeiter sollte trotzdem ebenfalls vorsorglich widersprechen und diesen Widerspruch dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zukommen lassen.

Widerspruchstext gegen Versetzung

An die Personalabteilung und zur Kenntnis der Vorgesetzten (dies ist im Zweifelsfall der Geschäftsführer, also Lydia Sommer und Olaf Horsthemke) und des Betriebsrates:

„Sehr geehrter Herr/Frau …,

Hiermit widerspreche ich meiner Versetzung von … nach …, da ich die begründete Besorgnis habe, dass die Versetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Inhalt erfolgt. Es existiert keine konkrete Aufgabenbeschreibung. Aufgrund des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009 muss der Arbeitgeber mir jedoch eine vertragsgemäße Beschäftigung zuweisen.

Des Weiteren befürchte ich, dass durch diese Zusammenfassung der Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprochen haben, eine Situation geschaffen werden soll, die es dem Arbeitgeber nach dem 30. 9. 2009 erleichtert, mich betriebsbedingt zu kündigen.

Aufgrund der Auswahlkriterien der Mitarbeiter für diese Maßnahme - es sind ausschließlich Mitarbeiter betroffen, die dem Betriebsübergang in die IBM Network Services & Solutions GmbH widersprochen haben - muss ich zudem weitere Nachteile befürchten. Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Bestätigung, dass Sie von Ihrem Versetzungswunsch „gegen meinen Willen“ Abstand nehmen.

Mit freundlichen Grüßen,

Scarlett Hazeltine“


Widerspruch gegen die Freistellung
Da ihr keine betriebsbedingte Kündigung erhalten habt, kann der Arbeitgeber weder Tarifmitarbeiter noch außertarifliche Mitarbeiter einseitig freistellen. Ihr solltet diese Freistellung auch nicht bis Ende Januar akzeptieren. Ihr werdet dadurch von den Kollegen isoliert und seid sofort aus dem Betrieb und dem produktiven Prozess draußen. D.h. ihr bekommt auch keine Informationen mehr (außer bei uns). Wenn man erst einmal draußen ist aus der Firma, kommt man erfahrungsgemäß kaum wieder hinein. Daher solltet ihr eurer Freistellung widersprechen und dem Arbeitgeber dafür eine Frist bis maximal zum 18.12.2007 setzen.

Widerspruchstext gegen die Freistellung

An die Personalabteilung und zur Kenntnis der Vorgesetzten (dies ist im Zweifelsfall der Geschäftsführer, also Lydia Sommer und Olaf Horsthemke) und des Betriebsrates:

„Sehr geehrter Herr/Frau …,

Ich bin mit einer Freistellung grundsätzlich nicht einverstanden.

Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Bestätigung bis zum 18.12.2007, dass Sie von Ihrer Freistellung „gegen meinen Willen“ Abstand nehmen.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlett Hazeltine“


Einstweilige Verfügung gegen die Freistellung
Antwortet der Arbeitgeber nicht oder erhält er die gesetzeswidrige Freistellung aufrecht, dann solltet ihr vor Weihnachten noch einen Anwalt beauftragen, eine einstweilige Verfügung gegen die Freistellung zu erwirken. Ihr müsst die 4-Wochenfrist dafür einhalten, sonst ist keine einstweilige Verfügung mehr möglich.

Arbeitsleistung anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung fordern
Bei jeder Gelegenheit (mindestens einmal pro Monat) schriftlich (z.B. per E-Mail) die Arbeitsleistung anbieten und die Zuweisung einer vertragsgemäßen Beschäftigung fordern und dafür eine Frist setzen. In Anbetracht dessen, dass bald Weihnachten ist, kann man hier ausnahmsweise eine längere Frist (z.B. 31.1.2008) setzen.

Ihr habt einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Bereits 1955 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) den ungekündigten Arbeitnehmern das Recht auf eine vertragsgemäße Beschäftigung zugesprochen. Nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes sei es einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, ein Gehalt ohne Erbringung der Arbeitsleistung zu erhalten. Nach diesem BAG Urteil ist vertragsgemäße Beschäftigung erst recht unstrittig, wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie in eurem Fall, überhaupt nicht angezweifelt wird. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht darauf zurückziehen und behaupten, dass er keine Arbeit aufgrund des Betriebsüberganges hat, weil er bereits vor dem Übergang wusste, dass er eventuelle Widersprüchler bis 30.9.2009 auf jeden Fall vertragsgemäß beschäftigen muss. Dies gilt erst recht für diejenigen, die bereits vor dem Betriebsübergang keine Arbeit mehr hatten.

Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Falls der Arbeitgeber bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine vertragsgemäße Beschäftigung zugewiesen hat, solltet ihr eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung über euren Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 12.12.07

NSN-SCA: Aussonderung der Widersprüchler
NSN greift zu gewöhnlichen Mittel: Gestern wurden die Widersprüchler gegen den ersten IBM-Übergang separiert. Sie wurden alle zusammengefasst in dem Gebäude, in dem bisher die EPCOS-Mitarbeiter und der Gesamtbetriebsrat sitzen. Des Weiteren wurden sie zunächst bis Ende Januar freigestellt.

Dies erinnert fatal an die "Zielstattstraße" 2003, in die die damals gekündigten und von Siemens ausgesonderten Mitarbeiter in der Hofmannstraße gemeinsam untergebracht waren. Diese Mitarbeiter haben sich jedoch nicht unterkriegen lassen.

Sie haben NCI gegründet und nach dem Motto "Ziel statt Straße" gelebt. Sie wollten nicht arbeitslos auf der Straße landen.

Ihr Ziel - die Reintegration bei Siemens haben sie erreicht. Auch ihr, liebe Widersprüchler habt Rechte. Wir werden sie euch wie gewohnt auf dieser Homepage erläutern. Doch handeln muss ihr, zusammenhalten auch, denn gemeinsam geht es besser.

Die Zielstattstraße von Mch M könnte Kustermannpark heißen. Im Gegensatz zu 2003 kennen wir heute die Methoden des Managements. Das ist ein Vorteil. Daher liebe Kolleginnen und Kollegen macht es wie es die Betroffenen es 2003 gemacht haben: Nehmt eure Rechte wahr, haltet zusammen und bringt zum Ausdruck, dass ihr nicht auf der Straße landen werdet.

Dieses Ziel kann vielfältig aussehen: Ein neuer Job, bei einem Arbeitgeber, wo man sich wohl fühlen kann (so sich noch einer findet) oder der Erhalt seines Arbeitsverhältnisses mit Nokia Siemens Networks. Packen wir's an - wie immer im NCI.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 12.12.07

China: Es ist wie bei (fast) wie bei uns
Cui Changyong aus Shenzhen, bis vor kurzem Schnitzer und Zeichner von Disney-Figuren bei der Firma Haowei, fordert sein Recht: "Ich will den Chefs von Disney sagen, dass sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen müssen und unsere Fabrik auch ihr Opfer ist".

Cui und vier weitere Kollegen haben bei Hoawei vor sechs Monaten gekündigt. Sie hielten die schlechten Arbeitsbedingungen im Hoawei Konzern nicht mehr aus. Doch sie resignierten nicht, sondern reichten beim Arbeitsamt Beschwerde gegen ihre ungesetzlichen Arbeitsbedingungen bei Haowei ein. Die Behörde reagierte nicht. Doch die Arbeiter gaben nicht auf. Sie reichten eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht ein. Dies hatte es zuvor noch nie gegeben. "Die Arbeiter von Haowei machen sich auf den langen Marsch zum Rechtsschutz", titelte die Lokalzeitung.

Unruhe regt sich nicht nur in Shenzhen. Landesweit beginnen Arbeiter ihre Rechte einzufordern. Sie nehmen ihre Sache selbst in die Hand. "Die meisten chinesischen Arbeiter wissen, dass sie Rechte haben. Und sie wissen, dass die meisten Arbeitgeber diese Rechte missachten.", sagte Robert Munro von der Dissidentenorganisation China Labour Bulletin in Hongkong.

Die zunehmende Missachtung des Gesetzes durch globale Konzerne ist auch bei uns in Deutschland zu beobachten. Auch wir müssen immer wieder über Gesetzesverstöße berichten, die Arbeitgeber wie selbstverständlich vornehmen. Angesichts dieser wachsenden Missachtung des der Rechte der Arbeitnehmer ist es umso wichtiger, dass die diese, ihre Rechte aktiv einfordern und auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen. Tun sie es nicht, wird das Arbeitsrecht zu einer leeren Hülle. Die Bedingungen werden sich weiter verschlechtern und unsere Kinder finden dann eine Arbeitswelt vor, in der sie sich erst wieder das erkämpfen müssen, was wir aus Angst und Trägheit verspielt haben.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.12.07

NSN-SCA: beE-kfA lebt wieder auf - Überleitungsvereinbarung
Den SCA Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, wurde von der Betriebsleitung die Möglichkeit eröffnet, in die beE einzutreten oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Dabei ist die Firma bereit, den Kündigungsfristabkauf (kfA), der im IA/SP nur befristet galt, zu zahlen, wenn die Mitarbeiter statt überzugehen, das beE-Angebot annehmen oder über einen Aufhebungsvertrag die Firma verlassen. Dieses Angebot gelte bis zum Ende der Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang.

Daran erkennt man deutlich wie sehr die Firma die Leute loswerden will und wie dringend IBM sie braucht.

Vergesst nicht, dass ihr bis 30.09.2009 Kündigungsschutz habt. Eine beE wird es wohl auch im Jahre 2009 wieder geben, dann von der Agentur für Arbeit finanziert. Selbst, wenn diese nur 12 Monate dauern sollte, überlebt ihr ein Jahr länger. Nutzt, wie schon oft gesagt, NSN als beE, um euch aus einer wirklich ungekündigten Stelle heraus, einen neuen Job zu suchen.

Die Überleitungsvereinbarung soll, abgesehen von der Mitarbeiterzahl und dem Übertrittsdatum, identisch mit der des ersten IBM-Übergangs sein. Das Unterrichtungsschreiben soll Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche verteilt werden. Ab dem Erhalt des Schreibens beginnt die Frist für den Widerspruch zu laufen. Sie beträgt einen Monat.

"Heute", so schrieb ein Kollege, "waren wieder sehr viele daran interessiert, vielleicht doch in die beE zu gehen - jedenfalls die, die bisher ganz wichtig waren und im nächsten Jahr die Arbeit machen hätten sollen ....

Frohe Weihnachten! Sie haben's wieder mal voll geschafft ...."
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.12.07

NSN-SCA: Fünf Jahre Schutz vor Insolvenz
die IBM Network Services & Solutions GmbH-, in die die SCA-Mitarbeiter übergegangen sind bzw. übergehen sollen, unterliegt - wie bereits berichtet - einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag. Laut Aussage von IBM soll dieser fünf Jahre lang gelten.

Damit wäre die IBM Network Services & Solutions GmbH für fünf Jahre praktisch gegen Insolvenz geschützt. Vor Betriebsschließungen und Stellenabbau schützt ein solcher Vertrag natürlich nicht.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 09.12.07

NSN: Großauftrag aus Nigeria
Der aufgrund von Korruptionsvorwürfen von Nigeria angekündigte Ausschluss von Siemens von öffentlichen Aufträgen erstreckt sich offenbar nicht auf das Joint Venture Nokia Siemens Networks. NSN hat nach einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung von der Firma Celtel Nigeria einen Auftrag im Wert von 130 Millionen Dollar zum Aufbau eines 4000 Kilometer langen Glasfasernetzes erhalten. Nigeria will damit sein gesamtes Telekommunikationsnetz neu aufstellen. "Das Geschäft ist ein Ergebnis der langfristigen Investitionen in den nigerianischen Telekommunikationsmarkt", kommentierte ein Vertreter von Nokia Siemens Networks.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

TATA: Cash-flow könnte unter „enormen Druck geraten“
Laut Süddeutscher Zeitung wird es in einer Analyse der Credit Suisse als kritisch betrachtet, dass der Cash-flow des TATA-Konzerns in diesem Jahr „unter enormen Druck“ geraten könnte. Ursache ist dabei der Einbruch im Lastkraftwagen-Absatz, einer der Säulen des Konzerns. Die derzeit starke indische Rupie belaste darüber hinaus das Exportgeschäft.

Bis Ende dieses Jahres will die indische TATA Motors Ltd. die zum TATA-Konzern gehört, die Luxuswagenmarke Jaguar von Ford übernehmen. Auch die Marke Land Rover soll an TATA gehen. Jaguar schreibt schon seit Jahren Verluste, Land Rover erwirtschaftete in diesem Jahr einen Gewinn. Der Wert dieser beiden Marken wird auf zusammen 1,2 bis 1,5 Mrd. Euro geschätzt.

Der Cash-flow des TATA Konzerns wird weiter belastet durch die Finanzierung der Übernahme von Jaguar und Land Rover. Der Cash-flow ist eine Kennzahl zur Beurteilung der Finanzkraft, also der Liquidität eines Unternehmens. Ist der notwendige Kapitalbedarf größer als der Cash-flow eines Planungszeitraums, dann muss die Differenz durch Außenfinanzierung (also Kreditaufnahme) und/oder Vermögensauflösung (Verkauf von Vermögenswerten, anderen Bereichen, etc.) finanziert werden.

Dann hoffen wir, dass TATA sich da nicht übernimmt. An der Größenordnung der Übernahme erkennt man deutlich, dass der geplante Übergang der 117 OBS-Mitarbeiter zu TCS nur Peanuts für den TATA-Konzern sind.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

Siemens: Zu korrupt für Nigeria?
Laut Transparency International zählt Nigeria zu den 35 korruptesten Staaten der Welt. Nigeria hat Siemens wegen Korruptionsvorwürfen von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen und einen Auftrag für den Bereich Power Transmission & Distribution (PTD) in Höhe von 700.000 Euro storniert.

Eine nigerianische Kommission untersucht derzeit Vorwürfe, nach denen Siemens zwischen 2001 und 2004 Amtsträger mit rund 10 Millionen Euro bestochen haben soll. Telekommunikationsminister John Odey sagte: „Die Regierung wird keine weiteren Geschäfte mit Siemens Nigeria abschließen, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind.“
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

Siemens: Vergleich mit Ex-Antikorruptionschef Albrecht Schäfer
Siemens hatte dem ehemaligen Chief Compliance Officer Albrecht Schäfer am 03.08.2007 ordentlich gekündigt. Schäfer hatte daraufhin Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht München erhoben. Überraschend einigte sich Siemens nun mit Schäfer auf einen Vergleich.

Siemens zieht die ausgesprochene Kündigung zurück und wird die Vorwürfe, Schäfer habe den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates nicht umfassend und zeitnah genug über anhängige Schmiergeld-Verdachtsfälle informiert, nicht länger aufrecht erhalten.

Im Gegenzug zieht Schäfer seine Kündigungsschutzklage zurück und wird bei der Bewältigung des aktuellen Korruptionsskandals aktiv mitwirken.

Der nun erzielte Vergleich dürfte für erhebliche Unruhe bei Mitgliedern der alten Konzern-Spitze sorgen, die bisher immer versichert hatten, von dubiosen Zahlungen nichts gewusst zu haben. Schäfer könnte nun ehemalige Vorgesetzte belasten und damit weitere hochrangige Ex-Siemens-Manager ins Visier der Staatsanwaltschaft rücken.

Bereits im Mai war ein Machtkampf um Schäfer in der Siemens-Spitze entbrannt. Damals wollte sich der Vorstand von Schäfer nicht trennen, woraufhin der Aufsichtsrat dem Vorstand Konsequenzen androhte, falls Schäfer nicht gekündigt würde. Im Aufsichtsrat wurde damals vermutet, Schäfer könne mit seinem Wissen mehrere Vorstände in den Skandal hineinziehen und werde deshalb geschont.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN-SCA: IBM – Verschiebebahnhof?
Die SCA-Mitarbeiter sind in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergegangen. Ihnen sollen die SCA PV- (Perfect Voice) sowie RTP- (Research Technology & Platforms) Mitarbeiter zum 1.2.2007 folgen.

Als Unternehmenszweck ist für die IBM Network Services & Solutions GmbH im Handelsregister unter Ziffer 5 eingetragen:
„der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen, Geschäftsbetrieben und Teil-Geschäftsbetrieben, die sich auf die unter Ziffer 1 - 4 aufgeführten Tätigkeiten beziehen“.

Dies bedeutet, dass ein Zweck des Unternehmens ist, Teile von Betrieben, wie beispielsweise SCA PV/RTP aufzukaufen und diese auch wieder zu verkaufen. Für die Mitarbeiter heißt das offensichtlich, sie werden einfach nur durch das Unternehmen durchgeschleust (vergl. auch Artikel "Zeitarbeit bei IBM").
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN: Aktualisierung der Abbauzahlen - Verstoß gegen den IA/SP
Laut Angabe der Geschäftsführerin Lydia Sommer sind mit Stand vom 26.11.2007 mittlerweile 1.250 Kollegen in die beE gewechselt und weitere etwa 625 Kollegen haben auf anderen Wegen (Aufhebungsvertrag, VB-Regelungen, Eigenkündigung) die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG verlassen. Zu diesen 1.875 müssen die 137 zu IBM übergegangenen Mitarbeiter dazugezählt werden, da vereinbart war, dass Ausgliederungen auf die Abbauzahlen angerechnet werden. Insgesamt haben also 2.012 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.

Die Zahl 625 bezeichnete Sommer jedoch als eine Netto-Zahl. Das bedeutet nach ihrer Aussage, Nokia Siemens Networks habe von der Zahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen auf sonstigem Weg tatsächlich verlassen haben, die Zahl der Mitarbeiter abgezogen, die neu eingestellt wurden. Man kann es nicht glauben, daher ein fiktives Beispiel: Wenn beispielsweise 1.000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hätten und NSN 375 Mitarbeiter neu eingestellt hätte, dann würde NSN erklären, sie hätten eine Abbauzahl von 625 Mitarbeitern erreicht, obwohl tatsächlich 1.000 Mitarbeiter gegangen sind.

Bei dieser Rechnung handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen den IA/SP, eine solche Netto-Rechnung ist nicht zulässig. Das Unternehmen betreibt unter Verstoß gegen den IA/SP eine Verjüngung der Belegschaft, indem es ältere Mitarbeiter durch Ausgliederungen abschiebt und gleichzeitig Mitarbeiter einstellt. Die geplante und im IA/SP vereinbarte Abbauzahl von 2.290 dürfte längst erreicht sein.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN-SCA: Anzahl der übergegangenen Mitarbeiter
In Berlin sind etwa 120 der geplanten 165 Kollegen in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergegangen, in München nur 16 oder 17 der geplanten 70 Kollegen. Von den ursprünglich für diesen Transfer vorgesehenen 235 Mitarbeitern sind also nur 58 Prozent tatsächlich übergegangen. Die übrigen Kollegen haben intern oder extern bereits einen neuen Job gefunden, sind in die beE gegangen oder haben dem Übergang widersprochen.

Durch diese geringe Transfer-Quote ist es nicht verwunderlich, dass NSN nun im Wege einer "Straf-Ausgliederung" weitere Mitarbeiter in die IBM Network Services & Solutions GmbH verschieben will, um die mit IBM vereinbarte Zahl 235 zu erreichen. Mit den 30 Mitarbeitern in Berlin und 61 in München würde man - so hofft NSN - die jeweiligen Zahlen an den beiden IBM-Standorten auffüllen.

Da durch diese missglückte Ausgliederung funktionsfähige Teams auseinander gerissen wurden sind sie jetzt bei IBM erst einmal mit mehr Arbeit konfrontiert, als sie schaffen können. Dies wird sich ändern, wenn die Beauftragung durch NSN sinkt. Im Gegensatz dazu gibt es aber auch die Aussage eines Mitarbeiters, dass sich seit dem Übergang bei IBM keiner mehr um ihn kümmert.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07

NSN-SCA: Zeitarbeit bei IBM
Die NSN-SCA Mitarbeiter sind bzw. sollen in die IBM-Tochter IBM Network Services & Solutions GmbH übergehen, also nicht in das IBM Unternehmen, von dem untenstehend die Rede sein wird.

Trotzdem könnte für die NSN-SCA-Mitarbeiter dieser Bericht interessant sein, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass IBM Teile der jetzt übergehenden Mitarbeiter nach einem Jahr oder früher in die IBM Business Services GmbH verlagert, natürlich wieder per Betriebsübergang.

In der IBM Business Services GmbH (BS) werden Outsourcing-Aktivitäten zusammengefasst. BS fungiert also quasi als Zeitarbeitsfirma. Die Mitarbeiter werden von dort IBM intern ausgeliehen oder führen Aufträge ihrer ursprünglichen Firma weiter bis diese auslaufen.

Eine solche Auslagerung zu BS ist aktuell am 01.10.2007 mit Mitarbeitern der IBM-Tochter SerCon geschehen. SerCon hat insgesamt 750 Mitarbeiter. Davon sollten 130 Mitarbeiter zu BS wechseln. Wie viele tatsächlich mit übergegangen sind, ist uns unbekannt.

Den übergegangenen SerCon-Mitarbeitern wurde ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, womit §613a BGB ausgehebelt wird. Nur für Mitarbeiter, die diesen Vertrag nicht unterschrieben, gelten die Regelungen des §613a BGB. Es ist zu erwarten, dass die Regelungen aus Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen nach Ablauf des Schutzjahres gekündigt werden. Die individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen können bereits vorher durch Änderungskündigung seitens IBM BS geändert werden.

Wie SerCon-Mitarbeiter in BooCompany berichteten, enthalten die neuen Arbeitsverträge unter anderem Klauseln, die Zeit- und Leiharbeitsfirmen alle Ehre machen. Danach kann die IBM-BS einen Mitarbeiter bei Bedarf weltweit verschieben und nach Belieben stationieren. Weiter müssen die Mitarbeiter selbst für ihre Weiterbildung Sorge tragen. Wenn sie den Vertrag unterzeichnen, erklärt der Mitarbeiter sich bereit, ""dass er/sie alle Anstrengungen unternimmt" um evtl. "Utilization-Vorgaben" zu erfüllen. Eine genaue Definition von "Utilization" blieb IBM-BS sowie auch die SerCon schuldig.

Mitarbeiter bezeichneten diesen Vertrag als Knebelvertrag, der es den IBM-Managern ermöglicht, mit ihnen zu machen, was sie wollen und der Mobbing durch das Management Tür und Tor öffnet.

Diese Auslagerungen sind kein Einzelfall. Die IBM Business Services GmbH hatte beispielsweise Anfang 2004 Mitarbeiter des Siemens ICN-Rechenzentrums übernommen. Zunächst wurden sie quasi als Zeitarbeiter verliehen. Schon vor Ablauf eines Jahres wurde allen Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag angeboten. Wer dieses Angebot nicht annahm, wurde betriebsbedingt gekündigt. Die Kollegen haben ihre Kündigungsschutzprozesse verloren und sind jetzt arbeitslos.

Weiter wurden Deutsche Bank Mitarbeiter in die BS ausgelagert und leisten nun IT-Dienste für die Deutsche Bank bei IBM. Die ausgelagerten Mitarbeiter der Deutschen Bank haben Kündigungsschutz bis 2008/2009. Es ist zu erwarten, dass sie ein ähnliches Schicksal erleiden wie die Kollegen des Siemens ICN-Rechenzentrums.

Der IBM-Deutschland-Manager,Martin Jetter, hat bereits angekündigt, dass sich die IBM-Mitarbeiter in Deutschlang mit den IBM-Mitarbeitern in Billiglohnländern werden messen müssen. Druckmittel zur Veränderung der Gehaltsstruktur dürften angedrohte Verlagerungen in diese Billiglohnländer sein.

So ist zu erwarten, dass auch die überzähligen SCA-Mitarbeiter, die jetzt in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergehen oder bereits übergegangen sind, alsbald in die BS wechseln werden. In dieser Firma wartet dann Leiharbeit mit den entsprechenden Verträgen, die diese Leiharbeit möglich machen. Wenn BS nicht mehr genügend Arbeit hat, erfolgt höchstwahrscheinlich wie bei den zu IBM-BS übergegangenen Mitarbeitern des ehemaligen ICN-Rechenzentrums eine Betriebsschließung.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 07.12.07

NSN-SCA: Verweildauer übernommener Mitarbeiter bei IBM "relativ kurzfristig"
Ein Outsourcing-Dienstleister ist ein Unternehmen, das Mitarbeiter und auslaufende Projekte, die ein anderes Unternehmen nicht mehr haben will, übernimmt. Das Geschäft der Outsourcing-Dienstleister boomt, seit große Konzerne einer permanenten Restrukturierung unterliegen. So schreibt Nokia beispielsweise in der Präambel seines Rahmensozialplans: "Die spezifische Produkt- und Dienstleistungspalette von NOKIA erfordert eine laufende Anpassung der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Arbeitszeiten an die ständig wechselnden Bedürfnisse des Marktes."

IBM ist ein großer Outsourcing-Dienstleister, der Mitarbeiter durch das Unternehmen schleust. IBM betreibt dieses Geschäft schon seit etlichen Jahren. Bereits 2004 sagte Lee Conrad, der Sprecher der US-Mitarbeitervertretung Allianz@IBM: "viele Mitarbeiter haben Angst davor, von IBM übernommen und nach ein oder zwei Jahren durch Niedriglohnkräfte ersetzt zu werden".

IBM feiert Mitarbeiter, die sie übernehmen, in der Öffentlichkeit als Neueinstellungen, sagen die US-Kritiker. Nach kurzer Zeit werden sie jedoch wieder entlassen oder ihre Jobs werden ausgelagert. Die Kritik: IBM begrüßt die Neuen am Haupteingang. Und bittet viele von ihnen durch die Hintertür wieder hinaus.

IBM bestätigte damals, dass die Beschäftigungsgarantien für die übernommenen Mitarbeiter "relativ kurzfristig" gelten. Nicht länger als ein Jahr, sagen Marktbeobachter. Der Protest 2004 war durch die Nachricht, IBM wolle 3000 Jobs in Billiglohnländer auslagern, ausgelöst worden.

Die vom Management versprochene rosige Zukunft bei IBM wird mit diesen Aussagen noch unwahrscheinlicher. Quelle: Artikel bei Silicon de
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.12.07

BenQ: Stand in Kamp-Lintfort
BenQ Mobile unterhielt neben München auch den Standort Kamp-Lintfort. Auch dort klagen Kollegen vor dem Arbeitsgericht Wesel auf die Anerkennung ihres nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile zu BenQ Mobile

Das Arbeitsgericht Wesel hat nun erste Urteile gefällt. In der ersten Instanz wurden sechs Prozesse gewonnen und ein Prozess verloren.

Siemens hat, wie zu erwarten war, bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt. Die auch in Kamp-Linfort angekündigten 14 vorsorglichen betriebsbedingten Kündigungen sind von Siemens inzwischen ausgesprochen worden. Die ersten Gütetermine bei den Kündigungsschutzklagen haben bereits stattgefunden. Die Kammertermine wurden für Februar festgelegt. Es zeichnet sich ab, dass im Kammertermin keine Entscheidung getroffen wird, sondern der Ausgang des Hauptverfahrens, die Klage gegen den Betriebsübergang, abgewartet wird.

Siemens bietet inzwischen Kollegen, die sich in der Altersteilzeit befinden (würden) Abfindungen an und stockte dieses Angebot auf.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.12.07

NSN-Betriebsübergänge – Hochglanzfolien und smarte Manager oder vernünftige Information
Immer öfter stehen Kollegen vor der Frage, ob das Unternehmen, in das sie durch einen Betriebsübergang wechseln sollen, für sie eine Zukunft bietet. Sie werden durch psychologisch geschulte Manager des neuen Konzerns mit Hilfe von Hochglanz-Powerpoint-Folien mehr überredet als überzeugt, mitzugehen. Schließlich, so die Manager, bietet der tolle Konzern, in den die Mitarbeiter wechseln sollen, hervorragende Entwicklungs- und Zukunftschancen für jeden.

Am Ende sind die Kollegen genauso schlau wie vorher, werden doch die Vorteile für NSN klar herausgestellt, die für die Mitarbeiter gehen völlig unter (gibt es da welche?). „Klang doch alles ganz gut. Die Manager waren sehr bemüht und machten einen guten Eindruck“.

Wie sind die Interessenlagen?
Ihr solltet euch zunächst vor Augen führen, welche Interessen wer hat. Eure Zielsetzung ist, möglichst lange euren alten Arbeitsplatz zu erhalten, oder einen neuen, sicheren Arbeitsplatz zu finden. Das wirtschaftliche Ziel des NSN-Managements ist, die R&D auszugliedern. Dazu müssen sie euch los werden. Damit sind die Ziele von Mitarbeitern und NSN konträr. Um ihr Ziel zu realisieren, schließt NSN mit einem anderen Konzern einen Deal ab: Wenn der Konzern eine bestimmt Anzahl Mitarbeiter übernimmt, dann bekommt er als Gegenleistung Aufträge in einer bestimmten Höhe von NSN. Diese Aufträge werden an den Konzern vergeben, müssen aber nichts mit den Aufgaben der übergehenden Mitarbeiter zu tun haben. Daher liegt es im Interesse der Manager des neuen Unternehmens, dass ihr den Betriebsübergang mitmacht, sonst bekommt der Konzern die zugesagten Millionenaufträge nicht. Geld und Markteintritt sind ein starkes Motiv.

Wie war das noch bei Siemens gewesen?
Siemens hat 2002 als Konzern den zweithöchsten Gewinn in seiner Geschichte gemacht. Dennoch klagte der Bereich Information and Communication Networks (ICN), das Carrier-Geschäft bewege sich nach wie vor in einem „extrem kritischen wirtschaftlichen Umfeld“. Auftragseingang und Umsatz seien um ca. 40% zurück gegangen und der negative EBit bewege sich weiterhin „in einer kritischen Größenordnung“. Daher, so die ICN-Leitung, müssen 2.300 Arbeitnehmer am Standort München H abgebaut werden. Es war also völlig egal, wie gut der tolle Siemens-Konzern da stand, die Geschäftszahlen des Bereiches waren schlecht, die Mitarbeiter sollten gehen.

Worauf muss ein Mitarbeiter also achten, wonach sollte er das NSN-Management und das Management des aufnehmenden Konzerns befragen, bevor er sich entscheidet, ob er den Betriebsübergang mitmacht?

BenQ insolvent trotz solventer Konzernmutter
Betrachten wir das Problem einmal anhand des berühmt-berüchtigten Beispiels BenQ:
BenQ ist ein Konzern mit der BenQ Corporation in Taiwan als Konzernmutter, zu dem diverse Konzernunternehmen gehören. BenQ übernahm am 1.10.2005 die Handysparte (Mobile Devices) von Siemens. Das Unternehmen, in das die Mitarbeiter per Betriebsübergang nach §613a BGB übergingen, war die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG mit Sitz in München. Der BenQ Konzern hatte in Deutschland ein weiteres, davon unabhängiges Unternehmen, die BenQ Deutschland GmbH. Nachdem die taiwanische Mutter Vermögenswerte aus der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG abgezogen und die Zahlungen eingestellt hatte, musste die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG am 29.9.2006 den Insolvenzantrag stellen. Das zweite BenQ-Unternehmen in Deutschland, also die BenQ Deutschland GmbH, existiert auch heute noch (http://www.benq.de/) und war/ist von der Insolvenz der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG in keiner Weise betroffen.

Was lernen wir daraus?
Für Mitarbeiter relevant ist also nicht, was es Tolles über den Konzern zu berichten gibt, oder welche Vorteile der Betriebsübergang für NSN hat, sondern in erster Linie die Daten des Unternehmens, in das sie mitsamt ihrem Arbeitsvertrag/Arbeitsplatz wechseln werden. Gegenüber dem Unternehmen hat der Mitarbeiter Ansprüche, nicht gegenüber dem Konzern.

Welche Informationen sind nun für euch besonders wichtig?
  1. In welches Unternehmen sollt ihr übergehen?
    Bevor man sich entscheidet, ob man den Betriebsübergang mitmacht oder nicht, muss man zunächst einmal wissen, in welches Unternehmen man übergeht und wo der Sitz dieses Unternehmens ist. Ihr denkt, das ist selbstverständlich? Nein, ist es nicht. Immer wieder hören wir, die Mitarbeiter sollen zu IBM, zu Wipro, zu TCS übergehen - das sind aber allesamt Konzerne. Erst wenn man nachfragt, bekommt man dann vielleicht heraus, ob die Mitarbeiter nun in ein bestehendes Konzernunternehmen oder in ein neu zu gründendes Unternehmen übergehen sollen. Dummerweise gibt es oft keine eigene Homepage des deutschen Unternehmens, sodass man Informationen, die die Mitarbeiter über das neue Unternehmen benötigen nur mühsam finden kann. Eine Überprüfung der Aussagen des Managements wird so schwierig, insbesondere weil diese fast ausschließlich die Konzernsicht darstellen.

  2. Welche Substanz hat das Unternehmen
    Die Handelsregisternummer ist hier hilfreich. Wirklich toll wäre, wenn das Management die Handelregisterauszüge seit der Neugründung des Unternehmens zur Verfügung stellen könnte. Genauso benötigt man die Geschäftszahlen des Unternehmens (nicht des Konzerns) der vergangenen Jahre und die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen. Darüber hinaus muss das Geschäftsmodell und die Planungen für die nächsten Jahre offen gelegt werden.

  3. Wie sieht es mit der Bonität des Unternehmens aus?
    Die Bonität von BenQ als Konzern war gut, trotzdem ist die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG in die Insolvenz gegangen, weil die Konzernmutter die Zahlungen eingestellt hatte. Die gute Bonität des Konzerns hat den Ex-BenQ Mobile Mitarbeitern also nichts genützt. Die gute Bonität des Siemens-Konzerns stand und steht wohl außer Zweifel, trotzdem hat dies das Management nicht davon abgehalten, betriebsbedingte Massen-Kündigungen auszusprechen und Com komplett auszugliedern.

  4. Gibt es einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem herrschenden Unternehmen (dies ist normalerweise die Konzernmutter)?
    Ein solcher Vertrag bietet zumindest einen gewissen Schutz gegen die Insolvenz, da Verluste vom herrschenden Unternehmen ausgeglichen werden müssen. Die IBM Network Services & Solutions GmbH, in die die SCA-Mitarbeiter übergegangen sind, hat einen solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.

  5. Wie viele und welche offenen Stellen gibt es im neuen Unternehmen?
    Auf freie passende Stellen im Unternehmen kann man sich im Falle einer betriebsbedingten Kündigung berufen. Es spielt keine Rolle, wie viele offene Stellen es im Konzern gibt – auf die hätte man keinen Rechtsanspruch.

  6. Wie viele vergleichbare Mitarbeiter gibt es im Betrieb, in den man integriert wird?
    Die Sozialauswahl im Fall betriebsbedingter Kündigungen erstreckt sich nur auf den Betrieb (nicht auf das Unternehmen und schon gar nicht auf den Konzern) und die dort mit dem jeweiligen Mitarbeiter vergleichbaren Kollegen.

  7. Ist das neue Unternehmen tarifgebunden und im gleichen Arbeitgeberverband?
    Wenn das neue Unternehmen nicht tarifgebunden ist, gehen die tarifvertraglichen Regelungen beim Betriebsübergang zwar in den Arbeitsvertrag über, können aber nach einem Jahr wie ein Tarifvertrag gekündigt werden. Dies bedeutet z.B. bei Mitarbeitern mit tariflichem Kündigungsschutz (Metall-Tarifvertrag), dass sie beim neuen Arbeitgeber nach einem Jahr ihren Kündigungsschutz verlieren könnten und dann ein Verlust des Arbeitsplatzes drohen würde. Weiterhin droht spätestens nach einem Jahr eine Verschlechterung bei den finanziellen Konditionen des Arbeitsvertrages, was sich wiederum auf die Höhe einer späteren Abfindung, die Höhe des Arbeitslosengeldes und auch in der Rentenversicherung auswirken wird.

    Achtung: Neue Arbeitsverträge kann das Unternehmen auch schon während der einjährigen Schutzfrist anbieten. Erfahrungsgemäß unterschreiben die meisten Mitarbeiter diese aus Furcht, dass sie sonst ihren Arbeitsplatz verlieren, oder aus Unwissenheit.

  8. Ist das neue Unternehmen groß genug, um am Weltmarkt zu bestehen?
    Um am Weltmarkt bestehen zu können, muss ein Unternehmen heute eine erhebliche Größe haben. Die ereicht selbst Enterprise nach Analystenmeinung nicht. Handelt es sich also um ein neu gegründetes Konzernunternehmen mit lediglich ein paar hundert Mitarbeitern, vielleicht sogar ohne eigene Auftragsakquise, sollte man sich darüber Gedanken machen, ob dieses Unternehmen mittelfristig eine Überlebenschance hat.

  9. Wie ist der Konzern bisher mit seinen Mitarbeitern umgegangen?
    Naturgemäß ist das Management bei der Beantwortung dieser Frage befangen :-) Vielleicht kennt man den einen oder anderen Mitarbeiter, der bereits für dieses Unternehmen oder den Konzern arbeitet und kann ihn befragen.

    Hat das Unternehmen schon öfter Mitarbeiter anderer Unternehmen übernommen und die betreffenden Betriebe nach kurzer Zeit geschlossen? Wie geht das Unternehmen mit den Themen Dauer der Arbeitszeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Weiterbildung der Mitarbeiter um? Werden auch ältere Mitarbeiter beschäftigt?

Wenn man diese für eine Entscheidung für oder gegen einen Betriebsübergang wichtigen Fragen an das Management stellt und keine befriedigenden Antworten erhält, dann sollte man jeweils vom Worst Case ausgehen. Wenn die Zukunftsaussichten für die Mitarbeiter im neuen Unternehmen so toll sind, wie auf den Hochglanz-Powerpoint-Folien dargestellt, dann ist die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen für das Management kein Problem. Denkt daran: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“
(cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 04.12.07

NSN: Schikane in der Buchhaltung
Es wird immer schlimmer. Fast alle Kollegen in der Buchhaltung haben einen blauen Brief erhalten. Gleichzeitig wurden über my-orders eine Vielzahl von Leiharbeitskräften angefordert, die sich Berater nennen. Sie sind in der Buchhaltung schon fast in der Überzahl. Die Leihkräfte kommen von weit her und bekommen die volle Fahrtzeit als Stunden angerechnet. Sie sitzen zu zweit oder manchmal sogar zu dritt vor einem Laptop, weil weder PC's in der notwendigen Anzahl, noch Platz vorhanden ist.

Gleichzeitig wird von den Kollegen in der Buchhaltung verlangt, Überstunden für den Geschäftsjahres-Schluss zu machen und dabei auch aufgefordert, am Samstag und am heiligen Abend zu arbeiten.

Besonders unverschämt finden wir die angeordnete Arbeit am Heiligen Abend.

Wir fragen uns, ob der Betriebsrat überhaupt über die Überstunden, sowie die geplante Samstagsarbeit und die Arbeit am Heiligen Abend informiert wurde und ihr zugestimmt hat.

Da die Kollegen einen blauen Brief erhalten haben, hat der Betriebsrat einen Grund, die Zustimmung zu den Überstunden, Samstagsarbeit und der Weihnachtsarbeit zu verweigern - Jahresabschluss hin oder her. Das muss sich ein Unternehmen vorher überlegen. Das Geschäftsjahresende kommt ja auch nicht gerade plötzlich und unerwartet. Ohne Zustimmung des Betriebsrates sind solche Mehrarbeiten unzulässig.

Die Buchhaltung soll wohl ausgelagert werden und die Leiharbeiter waren dafür vorgesehen, die betroffenen Mitarbeiter kurzfristig zu ersetzen, wenn sie die Angebote aus den blauen Briefen angenommen hätten. Jetzt behält NSN die Leiharbeiter offensichtlich nur, um den psychischen Druck auf die festen Mitarbeiter zu erhöhen und sie zum Gehen zu bewegen. Das dürfte auch der Zweck der Arbeit am Heiligen Abend sein.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 04.12.07

NSN-SCA: Aus dem Tagebuch eines Kostenfaktors
Momentan sieht ein ganz normaler Arbeitstag bei NSN-SCA in etwa folgendermaßen aus, sozusagen aus dem Tagebuch eines unerwünschten Kostenfaktors. Man könnte auch eine alte Fernsehserie zitieren: Warum geht es jedem Einzelnen von uns so schlecht, wo es uns allen doch so gut geht?

Nach Betreten des Büros schaut man mal ins Outlook, was es so Neues gibt. Aha, der Betriebsrat weist darauf hin, dass es neue Ausgliederungspläne gibt, also das Übliche. Martinstraße, Hofmannstraße und Berlin sagen das Gleiche.

Ein kurzer Schreck, jetzt bin ich also auch dabei - aber das war ja zu erwarten.

Ansonsten - was hat die Geschäftsleitung zu berichten? Nichts Substantielles, nur das übliche Geschwätz - wie immer in den letzten Jahren, um die Kollegen über den Tisch zu ziehen. Kennt man ja seit Jahren, die Sprüche. Irgendwann stumpft man auch ab.

Eine Kollegin hat schon die einschlägigen Telefonbücher durchforstet und die potentiellen Kandidaten als Excelliste zusammengestellt. In Berlin 20 Kollegen bei PVM, passt gut, mehr spucken die Adressbücher gar nicht mehr aus. Na ja, ein paar Kollegen sind zwar vermutlich eigentlich gar nicht mehr da, aber über den Daumen gepeilt, passt es. In München wären's noch einige mehr als die angedrohten 30 bei PVM. Löschen wir mal die diversen Projekt-, Produkt- und Was-weiß-ich-Manager und den einen oder anderen möglicherweise "Unverzichtbaren", dann bleiben noch so an die 40. Passt auch - oder mit anderen Worten, die noch vorhandene PVM RD in Deutschland wird eingestampft. Bei PVF wird's ähnlich aussehen, die meisten sind eh' schon bei TietoEnator. Da kann man sich dann bei der geplanten Integration von PVM und PVF einen Haufen Arbeit sparen, wenn sowieso kaum jemand mehr da ist.

Mittlerweile wird's allmählich Mittag und die Einträge auf den Homepages der Betriebsräte in München sind wieder verschwunden. War vielleicht doch etwas zuviel offene Kommunikation. Eigentlich war doch da nichts Peinliches zu finden, wie bei den letzten IBM-Powerpoint-Folien. Wie hieß es da vorsorglich: "Don't talk about job security". Egal, ein Kollege hat die BR-Homepage noch im Speicher. Der Screenshot zeigt, es war doch kein schlechter Traum, sondern Realität.

Man telefoniert etwas rum bei den potentiellen Leidensgenossen. Komisch, irgendwie fällt mir jetzt die strahlende Zukunft ein und der zugehörige Grünenspruch: "Das Restrisiko ist das Risiko, das uns den Rest gibt". Offensichtlich ist es so, dass auf Managementebene schon seit einigen Wochen Gespräche mit IBM geführt wurden. Bei PVM soll also anscheinend doch noch der eine oder andere Entwickler für Diagnosezwecke (vorläufig?) bleiben, aber beim Rest will man anscheinend wirklich Tabula Rasa machen.

Zwischendurch eine Mail vom Management: nächste Woche All Hands Meeting. Na ja, "all" stimmt ja wieder mal nicht so ganz. Ganz wie bei Georg Orwell, Friedensministerium, Wahrheitsministerium und so.

Also, was sagt jetzt die Überleitungsvereinbarung von der IBM 1 Tranche? Wird ja vermutlich jetzt wieder angewendet werden. Klingt auf den ersten Blick nicht schlecht. Aber bei allen wichtigen Punkten steht eigentlich nur, alles bleibt gemäß § 613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung. Mit anderen Worten, es gibt ein Jahr Schonfrist und dann bleibt eigentlich alles dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Wer da den kürzeren ziehen wird, kann man sich ja denken. IBM Network Services & Solutions GmbH ist nicht im Arbeitgeberverband, damit sind nach einem Jahr diese ganzen wohlklingenden Formulierungen sowieso Makulatur. Tariflicher Kündigungsschutz? Aber man ist ja kein Jurist. Da wird man wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen.

Mittlerweile ist es 15:02. Schon wieder eine Mail von Management
"For German version please scroll down". Dann scrolle ich mal.

... "Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir laden Sie zu einer wichtigen Informationsveranstaltung ein, hinsichtlich eines geplanten Betriebsübergangs von NSN SCA und NSN RTP Mitarbeitern zu IBM Network Services & Solutions GmbH von dem Sie betroffen sein werden. Bitte priorisieren Sie Ihre Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung - wir bedauern die Kurzfristigkeit dieser Einladung! Diese Einladung ist für Sie persönlich und kann nicht weitergeleitet werden, da sie nur an ausgewählte Mitarbeiter versandt wurde. Die Veranstaltung findet als Telefonkonferenz heute Freitag, 30.November, von 16 - 16.30 Uhr statt. ..."


Toll, um 15 Uhr erfährt man, dass einem um 16 Uhr mitgeteilt wird, dass man rausfliegen soll. Warum kann diese Mail eigentlich nicht weitergeleitet werden? Was spricht dagegen? Wer wurde da noch angesprochen? Da wollte man wohl das Datenschutzrecht der Kollegen nicht verletzen, indem man den Verteiler verschleiert.

Ist ja auch etwas ganz Neues, dass man bei einer Telefonkonferenz Fragen per SMS stellen soll. Wird anscheinend eher eine Teleschweig-, denn eine Telefonkonferenz werden, zumindest auf Arbeitnehmerseite. Befehlsempfang per One-Way End-To-End Kommunikation - früher hieß das mal Strammstehen und Kopf ab zum Gebet.

16 Uhr: Man meldet sich bei der Konferenz brav an und es wird einem auch vom Automaten freundlich mitgeteilt, dass man zwar mithören, aber nicht mitsprechen könne und einen die anderen Teilnehmer auch nicht hören könnten. Na ja, mitsprechen ist eben nicht mehr gefragt. Andererseits kann man schon mithören, dass sich diverse Manager bei der Konferenz einloggen und auch wie sonst üblich mitteilen, dass eben jetzt auch der wichtige Herr X dabei sei. Scheint doch kein technisches, sondern ein generelles Kommunikations- und Menschenbildproblem zu sein. Andererseits, auf dieser Seite der Leitung sitzen ja auch keine Menschen, sondern nur Kostenfaktoren. Menschen sind ja nur auf der anderen Seite der Leitung, darum heißt es ja auch Betriebsleitung. Das muss man schon verstehen, irgendwie.

Also, jetzt der liebe Manager:
Es täte ihm ja furchtbar leid, dieses Kommunikationsproblem, dass der Betriebsrat.... Sollte ja noch nicht heute, sondern erst nächste Woche usw. Da hätte es beim Betriebsrat wohl Missverständnisse gegeben. Aber nun hätten sie deshalb doch schon heute, um Unruhe zu vermeiden, klare Verhältnisse und so. Deshalb auch so kurzfristig. Es täte ihm ja so Leid.... Und direkt Rückfragen in der Telefonkonferenz, da gibt's technische Probleme. Aber man könne ja per SMS... Und tiefstes Bedauern... Und außerdem würde man ja nächste Woche... Und er freue sich schon ganz schrecklich auf die direkte persönliche Interaktion. Man könne ja die Fragen schon mal an Fr. Y von SCN Communication schicken oder vielleicht auch an ihn - oder vielleicht doch lieber nicht direkt.

Abgesehen von technischen Problemen mit der Leitung - würdig eines Möchtegern-Weltmarktführers - konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das Geähe und Gestottere auch auf ein schlechtes Gewissen hindeuten könnte. Aber da tut man unserem Worldclass Management sicherlich zuviel Ehre an. Ein Nichts kann, philosophisch betrachtet, nicht schlecht sein.

Fakt sei jedenfalls, meinte unser Management, man hätte am Montag mit IBM einen Vertrag unterschrieben. Jetzt ginge es noch darum, das übliche Prozedere mit den Betriebsräten einzuhalten, Überleitungsvereinbarungen usw. Das Closing sei für Ende Januar geplant. Nächste Woche gäb's Informationsveranstaltungen. Er hoffe doch, dass sie (die Manager?) die Betroffenen überzeugen könnten, was das für eine tolle Chance sei und dass damit Widersprüche eigentlich Unsinn seien. Die neue Gesellschaft gäbe es jedenfalls bereits, mit Leuten aus Fleisch und Blut und so. Das sei "keine fiktive Einheit". Wenn das so betont wird, fragt man sich unwillkürlich, wann denn das Blut dann weg sein wird.

Soweit das liebe Management. Dann noch der unvermeidliche Hr. Z., der schon seit Jahren immer wieder bei jeder sich bietenden Gelegenheit voller Stolz verkündet, dass man bzw. er wieder bis zu 70% der Belegschaft rauswerfen darf , muss oder will und dem nachgesagt wird, dass er in Helsinki schon mal geäußert hätte, dass man in Deutschland mit Panzern durch die Betriebe fahren müsste. Falls das zutrifft, klingt es sehr nach einem aufrechten Neoliberalen. Aber da Hr. Z. ein ehrenwerter Mann ist, ist das sicherlich nur ein böswilliges Gerücht. Es sind ja alles Ehrenmänner, unsere Manager, und Macher einer ehrenwerten Firma, die sich an die Gesetze des Landes hält, sagt sie, die Company. Eigentlich rechne er nicht mit Nachfragen per SMS, so Hr. Z. Aber man würde selbstverständlich noch ein paar Minuten warten. Und das sei ja alles so super. Na ja, die heutigen Kommunikationspannen ... Außerdem würden die Betroffenen selbstverständlich noch heute eine Einladung für Informationsveranstaltungen in der nächsten Woche bekommen. Zwei Minuten später, als dann, oh Wunder, tatsächlich keine SMS kam, wurde die Konferenz beendet. Da war's dann ca. 16:12.

Soweit zum fairen, vertrauensvollen Umgang und zur offenen Kommunikation. Positiv betrachtet, könnte man auch sagen, kurz und schmerzlos bzw. lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Kurze Diskussion mit den Kollegen. Eigentlich hätte man ja noch was zu tun. Aber warum sollte man eigentlich noch? Gehen wir lieber nach Hause. Da war's dann ca. 16:15. Die versprochene E-Mail hat keiner vermisst, so um 16:16.
(Ein Mitarbeiter)


InWaChRo-News: Montag, 03.12.07

NSN-Österreich: Stellenabbau ab Januar
Nokia Siemens Networks baut nun auch in Österreich Stellen ab. Zu erwarten ist ein Stellenabbau von 10 bis zu 15 Prozent der Mitarbeiter. NSN Österreich beschäftigt derzeit rund 600 Mitarbeiter. Der Geschäftsführer von NSN Österreich, Dietmar Appeltauer begründet den Stellenabbau - wie üblich - mit dem enormen Kostendruck in der Branche. Auslagerungsverträge würden oft nur noch für ein Jahr abgeschlossen.

Appeltauer, schließt in einem Gespräch mit dem "Kurier" auch betriebsbedingte Kündigungen ab Januar nicht aus. "Wir sind gerade dabei zu erheben, welche Produktbereiche es treffen könnte. Da dürfte es die ein oder andere Personalanpassung geben", so Appeltauer. Über die Höhe des Stellenabbaus machte er keine Angaben.

Die NSN-Betriebsleitung will demnächst Gespräche mit dem Betriebsrat aufnehmen und Sozialplanverhandlungen aufnehmen. Appeltauer rechnet nicht mit dem Widerstand der NSN Belegschaft, so wie zuletzt bei der Siemens-Softwaresparte PSE. Erfreulich ist, dass der Widerstand der PSE-Mitarbeiter, dem Geschäftsführer von NSN Österreich im Gedächtnis geblieben ist.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 03.12.07

Enterprise soll bis Mitte 2008 verkauft werden
Siemens gibt nicht auf. Jetzt gibt einen neuen Verkaufstermin für Enterprise bis Mitte 2008. Dies geht laut dpa aus dem bei der US-Börsenaufsicht eingereichten Geschäftsbericht des Unternehmens hervor.

Enterprise hat 15.000 Mitarbeiter in 80 Ländern. Siemens zählt die verlustbringende Sparte zu seinen nicht-fortgeführten Aktivitäten. Es ist zu erwarten, dass der Siemens-Vorstandsvorsitzende Peter Löscher nun den Verkauf von Enterprise forcieren wird. Nach den Bilanzierungsrichtlinien US-GAAP darf eine Unternehmenseinheit nämlich maximal ein Jahr als nicht fortgeführtes Geschäft verbucht werden. Die US-Börsenaufsicht SEC kann diese Frist um ein Jahr verlängern. Siemens hat diese Verlängerung von der SEC genehmigt bekommen. Wenn nun bis 30.9.2008 kein Käufer gefunden ist, müsste Siemens Enterprise wieder in die Bilanz aufnehmen. Dies will Siemens natürlich unter allen Umständen vermeiden, da Enterprise dann aller Voraussicht nach die Bilanz drücken wird.

Angesichts dieser Sachlage mutet die Aussage von Ralf Heckmann, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG, etwas wunderlich an. Er sagt in der Dezemberausgabe 2007 der Siemens Nachrichten der IG Metall:
"'Wir nehmen den Siemens-Vorstand beim Wort: Entlassungen und ein Ausverkauf von Standorten kommen nicht in Frage.' Das gelte auch dort, wo Probleme zu lösen seien, also vor allem für den Bereich Siemens Enterprise Communications, erklärte Heckmann: Siemens bleibt in der sozialen Verantwortung für die Auswirkungen der Veränderungen für die Beschäftigten." Löscher dagegen schloss im Rahmen des Umbaus des Siemens Konzerns Stellenabbau nicht aus.

Siemens hat Enterprise im abgelaufenen Geschäftsjahr um 567 Millionen Euro abgewertet. Enterprise wird billiger, mal sehen, wann Siemens bereit ist, etwas draufzulegen, wenn jemand Enterprise kauft. Immerhin wurde auch Mobile Phones mit einer satten Mitgift an BenQ "verkauft".

Für die Mitarbeiter bedeutet diese neue Meldung nicht wirklich etwas Neues. Die Warterei geht weiter. Solange kein Käufer gefunden ist, dürften die Mitarbeiter sicher sein. Was dann passiert hängt vom Käufer und vielleicht auch vom Verhalten der Mitarbeiter ab.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 02.12.07

NSN-OBS: Tätigkeiten für Softwareentwickler / Systemingenieure
FAQ 31 – “I see myself as a programmer: what is my future? Answer: In general, over time there will be an opportunity for you to increase your participation the beginning and final phases of the development cycle. This means that from our center, there will be a tendency to conduct more requirements extrapolation, specification work, design work, functional and integration testing. We also have a significant demand for people to undertake the first phases of project work at the Dusseldorf centre or on site, partially because of cultural proximity but also because it is always challenging for TCS to commence programs when clients demand which is only possible - due to the limited access of Non-EU-citizens to the regulated employment market - with employees based in Germany.”

Die Softwareentwickler werden bei TCS werden Kundenanforderungen ermitteln, daraus Requirementspezifikationen und den technischen Teil für Kundenangebote (Tender) erstellen. Unter Umständen werden hier auch noch Funktionsspezifikationen geschrieben. Weiter können die Softwareentwickler in der Integration der Systeme beim Kunden und im Service eingesetzt werden. Dies macht auch Sinn in Anbetracht dessen, dass TCS als „Delivery Center“, also Regionalgesellschaft für den deutschen Markt fungieren will. FAQ 48 bestätigt, dass es sich nicht um ein Innovationszentrum, sondern nur um ein Delivery Center handeln wird. Alles andere ist könnte, wollte, sollte…

Wir bezweifeln daher, dass Designspezifikationen in Düsseldorf geschrieben werden und Funktionstest hier ausgeführt werden, da diese Tätigkeiten sinnvollerweise entwicklungsnah in Indien durchgeführt werden müssten, um eine schnelle und auch möglichst fehlerfreie Entwicklung sicherzustellen. Teilt man anders auf, bekommt man einen gewaltigen Kommunikationsoverhead zwischen zwei unterschiedlichen Kulturen, in dem Missverständnisse einfach vorprogrammiert sind.

In FAQ 32 behauptet TCS, dass Systemingenieure im gesamten Entwicklungszyklus arbeiten werden. Dies widerspricht der Antwort zu FAQ 2 und dem Geschäftsmodell von TCS in Deutschland.

Nach FAQ 33 werden Trainer benötigt. Dies ist auch nachzuvollziehen, da diese in der Kundenschulung in Deutschland und ggf. in der Dokumentation eingesetzt werden können.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 02.12.07

NSN-OBS: Unternehmen, in das die Mitarbeiter übergehen
FAQ 35 – “… You will be integrated into the existing TCS Deutschland GmbH, the existing company which is in operation for the past 7 years.”

Es gibt drei Unternehmen mit dem Namen Tata Consultancy Services Deutschland GmbH in Deutschland. Da das Unternehmen seit 7 Jahren existiert, muss es sich bei dem Unternehmen, in das die OBS-Mitarbeiter wechseln, um die Tata Consultancy Services Deutschland GmbH mit Sitz in München handeln, die am 07.11.2000 unter Handelsregisternummer HRB134008 ins Handelsregister eingetragen wurde.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: TCS will in Düsseldorf nur den vertikalen Markt bedienen
FAQ 1 – “What sort of centre will this be?
Answer: This will be a Regional Delivery Center, with focus on servicing the Telecom Vertical primarily within Germany but also eventually expanding coverage across Europe.”


In Düsseldorf will TCS ein regionales Lieferzentrum aufbauen, das hauptsächlich in Deutschland den vertikalen Telekom Markt bedienen und sich möglicherweise irgendwann einmal auch auf Europa ausweiten will.

Was ist eigentlich ein vertikaler Markt?
Man unterscheidet zwischen einem vertikalen und einem horizontalen Markt. Der horizontale Markt oder Massenmarkt ist das, was wir gemeinhin als Markt verstehen. Auf diesem Markt werden unterschiedliche Produkte in großer Vielzahl angeboten. Es herrscht eine starke Nachfrage und eine große Konkurrenz. Es müssen immer wieder neue Kunden gewonnen und auch gehalten werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit zur Konkurrenz auszuweichen. Der Unternehmer kann auf diesem Markt hohe Umsätze erzielen.

Ein vertikaler Markt oder Nischenmarkt ist das absolute Gegenteil des Massenmarktes. Auf einem vertikalen Markt werden Waren und Dienstleistungen aus der Wertschöpfungskette einer bestimmten Branche angeboten. Dabei werden die Waren und Dienstleistungen vom Anbieter werden genau auf den Kunden abgestimmt und nach dessen Vorgaben hergestellt, was die Mitwirkung des Kunden erfordert. Es gibt weder eine starke Nachfrage, noch eine starke Konkurrenz. Das Unternehmen, das auf einem Nischenmarkt operiert ist stark abhängig vom jeweiligen Kunden. Sobald der Auftrag erledigt ist, erfolgen höchstens noch Wartungsarbeiten, dann müssen neue Spezialaufträge gefunden werden. Der Unternehmer kann auf diesem Markt nur kleine Umsätze erzielen.

Die TCS in Düsseldorf wird also stark abhängig sein von Aufträgen von NSN. Wenn NSN der einzige Kunde ist, was dann? NSN wird die Mitarbeiter selbst nicht voll auslasten, sonst würden sie sie ja behalten. Da das Düsseldorfer Zentrum nur Kundenanpassungen von Software machen wird, die in den indischen Entwicklungszentren von TATA entsteht, dann werden in Düsseldorf höchstwahrscheinlich keine 117 Softwareentwickler ausgelastet sein. TCS selbst hat erklärt, dass das Unternehmen keine größere Entwicklungsabteilung in Deutschland aufbauen will. Daher ist ein Personalabbau zu erwarten.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Angedachte Kunden in Deutschland
FAQ 3 – “What key clients will be served?
Answer: NSN, Telco Operators, Telco Equipment Providers and other Telco Service Providers. Vodafone, Arcor, T Mobile, T-Online, O2, Hutchison, Debitel…. We will also be targeting to win business at some of the leading equipment providers. For non-telecom clients, the list includes many of the German DAX 100 players”


Es handelt sich hier um eine Aufzählung potentieller Kunden, die zudem alle Schlüsselkunden sein sollen. Gerade die Angabe der DAX 100 – Unternehmen deutet jedoch darauf hin, dass es sich hier nur um das Ergebnis eines Brainstormings handelt. Business Plan Niveau hingegen würde erfordern, dass man sich genauere Gedanken darüber macht, welche Zielgruppen man in die engere Auswahl kommen und welche Bedürfnisse diese haben. Zu den DAX 100 –Unternehmen gehören beispielsweise die Commerzbank, Bayer und Lufthansa. Was sollte diese an den TCS Produkten, die in Düsseldorf vertrieben werden sollen, interessieren? Diese Aufzählung macht den Eindruck, dass den Mitarbeitern suggeriert werden soll, dass TCS Düsseldorf ein Unternehmen mit Zukunft ist.

Das TCS-Geschäftsmodell, den vertikalen Markt zu bedienen steht konträr zu dieser lockeren Aufzählung der potentiellen Kunden. Dies wirkt extrem unausgereift.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Geschäftsmodell und erforderliche Mitarbeiterprofile
FAQ 2 – “What markets will we address? …” Hier geht es um Tätigkeiten wie System Integration beim Kunden, Test, Produkt Outsourcing, …"
FAQ 4 – “What are other career opportunities?
Answer: Within the range of services identified in question 3, there are many classical Delivery Center roles: Quality Management, Bid Management, Documentation Specialists, Marketing and Public Relations, finance and controlling, HR and communications. In addition, we are looking for persons who can join our Delivery Assurance organisation, our Global Consulting Practice, our Telecom Practice (as product, strategy and solutioning specialists).”


Aus dieser Antwort und aus FAQ 2 geht klar hervor, dass TCS in Düsseldorf eine Landesgesellschaft aufbauen will. Diese übernimmt das Marketing, den Vertrieb, die Beratung und die Kundenbetreuung für den deutschen Markt. Bid Manager beispielsweise erstellen je nach Kundenwunsch Angebote, präsentieren diese, koordinieren sie mit den Partnern, verhandeln über diese Angebote, schließen Verträge ab und sorgen dafür, dass sie erfüllt werden.

Eine Landesgesellschaft beschäftigt üblicherweise reine Vertriebsleute, die sich um den Verkauf der Produkte kümmern, technische Vertriebsleute, die mit den Kunden individuelle Konzepte ausarbeiten und sie technisch beraten. Letzteres setzt voraus, dass man in der Lage ist, sich anhand von meist spärlichen Unterlagen in neue Produkte so einzuarbeiten, dass man Kundenfragen kompetent beantworten kann. Darüber hinaus nehmen Landesgesellschaften Probleme, die beim Kunden entstehen, entgegen und versuchen diese, soweit möglich zu beheben (TAC 1). Es handelt sich um Jobs, bei denen eine hohe Kommunikations-, Verhandlungs- und Präsentationsfähigkeit erforderlich ist.

Auch FAQ 6 - “Is a development centre in Germany expensive? ...” stellt klar heraus, dass die Entwicklungstätigkeiten in Indien durchgeführt werden. Die Düsseldorfer Kollegen sollen die Kundenanforderungen entgegen nehmen und für die indischen Entwickler aufbereiten, sodass sie dort umgesetzt werden können. Hier geht es darum, die unterschiedlichen Kulturen unter einen Hut zu bekommen.

Die übergehenden 117 Entwickler haben in der Regel die dafür erforderlichen Hard- und Softskills nicht. Sie müssten umgeschult werden, soweit das geht.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Kollektive und individuelle arbeitsvertragliche Regelungen
FAQ 7 – “What happens to my personal conditions? ... Any rights resulting from a collective bargaining agreement will be transferred to the individual contract level between the employment parties and while be regarded as an individually agreed condition between the employment parties….
Even after that period any change of the conditions would have to be made consensually between the contract parties and could only be made one-sided by the company because of a legally strong and acceptable reason. ”


Aus dem ersten Teil dieses Statements geht hervor, dass TCS nicht tarifgebunden ist und der TCS-Betrieb mit 25 Mitarbeitern, in den die 117 OBS-Mitarbeiter unseres Wissens integriert werden sollen, keinen Betriebsrat hat. Euer bisheriger Betriebsrat nimmt ein Übergangsmandat wahr, das spätestens nach sechs Monaten endet. In dieser Zeit solltet ihr einen neuen Betriebsrat wählen, ihr werdet ihn brauchen.

Der zweiten Teil des Statements legt die Vermutung nahe, dass die Mitarbeiter spätestens nach einem Jahr neue Arbeitsverträge vorgelegt bekommen. Die individuellen Arbeitsbedingungen sind durch §613a BGB nicht geschützt. Wenn die Mitarbeiter einen neuen Vertrag unterschreiben, ist die Schutzklausel von einem Jahr ausgehebelt.

Die Aussage „could only be made one-sided by the company because of a legally strong and acceptable reason” ist nicht ganz richtig. Die Firma kann eine Änderungskündigung aussprechen oder tarifvertragliche Regelungen, die in die individuellen Verträge eingegangen sind wie einen Tarifvertrag kündigen. Gleiches gilt für die Regelungen aus Betriebsvereinbarungen, soweit sie nicht durch Zeitablauf beendet werden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Standortfrage
Nach FAQ 12 sind keine Versetzungen von Düsseldorf weg vorgesehen. Nach FAQ 15 zieht TCS in Erwägung, den Betrieb ins Düsseldorfer Umland zu verlegen. Dies könnte über eine Betriebsschließung laufen. Auf diesem Weg kann man die Mitarbeiter mitnehmen, die man behalten will und die anderen los werden (Wer unser Buch gelesen hat kennt das Beispiel Dachauer Papierfabrik).
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Erhöhte Reisetätigkeit
FAQ 9 – “Do you have a company car policy?” und FAQ 10 – „Describe your travel policy! … Because TCSers are often underway, …“ weisen darauf hin, dass eine erhöhte Reisetätigkeit innerhalb Deutschlands zu den einzelnen Kunden erforderlich sein wird. Darüber hinaus dürften Flüge nach Indien anstehen, die in der Economy Class zu absolvieren sind.
FAQ 21 – „Can I move to another country? …Mobility is encouraged at TCS.“ Das heißt, auch ein Umzug in ein anderes Land ist möglich.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Noch mehr Sessions und Diskussionen
FAQ 11 – “What are the career opportunities/advancement? Answer: This depends on skills, competencies and personal ambition. It will be a constant discussion during your integration into TCS and will begin in the "Getting to Know One Another" sessions. Subsequent discussions will take place when people have better understood the opportunities at TCS and the directions for the Center.”

Dies deutet darauf hin, dass die Mitarbeiter genau beobachtet und häufigen Mitarbeitergesprächen unterzogen werden, bis eine neue Tätigkeit für sie gefunden ist, oder sie entnervt die Firma verlassen. Auch jetzt schon macht sich TCS ein Bild von den Fähigkeiten der Mitarbeiter, indem TCS-Manager mitten zwischen den OBS-Kollegen sitzen und diese auch Einzelgesprächen unterziehen.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

NSN-OBS: Widerspruch gegen den Betriebsübergang
FAQ 16 – “You may decide to reject the move in which case you will need to follow a "transfer rejection process" as defined by NSN. Pursuant to Sec. 613a BGB any employee rejecting the transfer of his employment relationship bears the risk of being made redundant by the seller.”

Wir wissen ja, dass die Unternehmen sehr viel Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, aber der Widerspruch gemäß §613a BGB wurde nicht von NSN definiert. Hier gilt natürlich auch das bereits Gesagte zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang.

Achtung:
Um beurteilen zu können, ob nach einem Widerspruch Abfindungen möglich sind oder welche Chancen ihr auf den Erhalt eures Arbeitsplatzes bei NSN habt, muss sich endlich mal einer von euch aufraffen, den derzeit gültigen Interessenausgleich / Sozialplan zu schicken. Anonyme Zuschriften mit der Frage, ob wir ihn schon haben und was wir davon halten, können wir natürlich nicht beantworten. Also noch mal: wir haben ihn nicht. Schickt ihn uns! Der Arbeitgeber schickt ihn sicherlich nicht.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07

BenQ: Kleiner Überblick über BenQ-Prozesse in München
Bisher wurden 18 Prozesse bzgl. des nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von Mobile Phones zu BenQ entschieden.

Sieben davon wurden in der 1. Instanz gewonnen, 12 verloren. Die verloren Prozesse wurden von einem Anwalt betreut und wurden alle in Kammer 11 verhandelt. Details, warum diese Prozesse verloren wurden, sind uns derzeit nicht bekannt.
(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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