Artikel: Dezember 2007
InWaChRo-News: Freitag, 21.12.07
Auch ein Weihnachtsmann hat es nicht leicht
Dass mit den Weihnachtsplätzchen und -kuchen hat ja bisher bestens funktioniert. Time to
Market hieß es im Himmel, Überstunden, Mehrarbeit und wer diese bezahlt, steht noch in
den Sternen. Der Weihnachtsmann stöhnt immer noch, weil er so viel zu den großen und
kleinen Kindern schleppen muss. Aber, wenn man ihn fragt, sagt er: Er macht es
gern - trotz des Ärgers den er hatte. Was war geschehen?
Alle Jahre wieder, was auf der Erde gilt, gilt auch im Himmel. 2003 hatte er das Problem
auch schon, heuer wieder, deshalb erzählte er uns heute morgen wieder eine fast gleiche
Geschichte. Ich bin sicher, sie wird euch bekannt vorkommen.
Also, das war so. Da hatte man ihm doch glatt vorgeschlagen - es war irgendwo hier auf
der Erde, wo er da genau war, das konnte er nicht mehr sagen - er solle sage und schreibe
50% seiner Rentiere einsparen. Insbesondere Rudolf, das ist das Rentier mit der roten
Nase, würde viel zu viel fressen, wurde ihm vorgeworfen. Das sei zu teuer. Man müsse
dringend Kosten sparen.
So hatte es begonnen. Dann sagte man ihm, Weihnachten sei schrecklich unrentabel: einen
Weihnachtsmann UND ein Christkind, wer soll das denn bezahlen! Diese völlig unnötige
Doppelbesetzung würde zu sehr auf die Rendite drücken. Man müsse Synergien nutzen!
Stellt Euch vor, man bot ihm eine VB an; wenn er sie noch vor Weihnachten unterschreibe,
käme er noch gut weg! Als ob er alt wäre mit seinen gut 2000 Jahren!
Schließlich, erhöhte man merklich den Druck auf ihn, er genüge nicht den heutigen
Anforderungen, er könne nicht fliegen, wie das Christkind, brauche einen Schlitten,
Schnee, Rentiere, will sich von dem Vielfraß Rudolf nicht trennen, weil er ihn liebte,
alles unrentabel. Die Kinder würden heute auch keine Briefe mehr schreiben, hieß es
(gar nicht wahr, das Himmlische Postamt ertrinkt in Briefen) und er könne nicht mit dem
Computer umgehen. Engel gäbe es sowieso zu viele, kurz der ganze Himmel müsse von Grund
auf saniert werden.
Das Schlimme war, man hatte ihm gesagt: "Believe or leave!" und da er sich im Himmel
befand, fand er die Forderung zunächst nicht ungeheuerlich. Warum er allerdings in
englisch glauben sollte, verstand er nicht so ganz. Aber jetzt, sollte er gehen, obwohl
er believed hatte!
Der Weihnachtsmann empörte sich, doch dann wurde ihm angesichts dieser himmlischen Pläne
doch ein wenig mulmig. Er dachte immer, er hätte eine Anstellung für die Ewigkeit und nun
das - kurz vor Weihnachten. Kein BR - nie darum gekümmert, an den heilen Himmel geglaubt,
keine Ahnung von der Gesetzeslage.
Da fiel ihm ein, er hatte doch gerade vor ein paar Minuten, als er an einem Haus mit seinem
Schlitten vorbeiflog (von wegen er können nicht fliegen), in der Himmlischen Zeitung:
Petrus News gelesen, dass es da bei den Menschen eine Soligemeinschaft gab (die Sprache
wird auch immer lockerer, hatte er beim Lesen noch gedacht), die sich NCI oder so ähnlich
nennt; die, so hieß es da, helfen ohne Ansehen der Person (also folglich auch einem
Weihnachtsmann) bei Arbeitsplatzproblemen. Er war sich ziemlich sicher, dass die
Geschichte ein Weihnachtsmärchen war, das mit dem NCI gibt es nicht bei Menschen, bei
Erwachsenen schon gar nicht, oder war es etwa eine outgesourcte himmlische Abteilung?
Dem Weihnachtsmann schwirrte der Kopf .Warum hatte er sich bloß nie rechtzeitig um all
diese Dinge gekümmert?
Nun, egal, dachte er, ich frage NCI um Rat, erkundige mich über die - in diesem Fall
himmlische - Rechtslage. Nun, und, Ihr wisst ja, NCI hilft, hat auf diese Weise wenigstens
mal den Weihnachtsmann persönlich kennengelernt. Er hat tatsächlich einen weißen Bart und
einen roten Mantel.
Gewühlt, gelesen, versucht in Windeseile das Himmlische Gesetz zu verstehen, haben wir
ihm schließlich per Email geantwortet (von wegen, er kann nicht mit dem Computer umgehen).
Und was findet man im Himmlischen Grundgesetz in §11 (am bekanntesten sind die §§1-10 H-GG, auch Zehn Gebote genannt):
"Jedes Kind hat das Recht auf strahlende Augen an Weihnachten.
Details sind im Himmlischen Betriebsverfassungsgesetz geregelt."
Dort heißt es in §102 Abs.5 H-BetrVG:
"Solange es Kinder auf dieser Welt gibt oder im Herzen Kind gebliebener
Erwachsene sind sowohl der Weihnachtsmann UND das Christkind unbefristet
weiterzubeschäftigen. Eine Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht ist nicht
möglich.
Und in § 134 H-BGB steht:
"Sanierern, egal welcher Herkunft, ist es grundsätzlich verwehrt durch die Himmelspforte
zu schreiten. Und Schlupflöcher gibt es nicht."
Wer's nicht glaubt kann ja den Weihnachtsmann fragen - oder das Christkind; die haben
nämlich inzwischen auch ein NCI gegründet: Die schnelle Info hat ihnen gefallen, die
Soligemeinschaft auch. Ihr seht, NCI breitet sich rasend schnell aus und mit himmlischen
Verbündeten, kann es im nächsten Jahr doch nur besser werden, oder?
So, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn ihr bedenkt, dass dieses Märchen bereits vor fünf
Jahren geschrieben wurde, dann erkennt ihr deutlich, was wie gering das Entwicklungspotential
des Managements ist und wie ernst die Versprechen zu nehmen sind, dass es nach dem Stellenabbau
alles besser wird. Neu ist nur: Believe or leave!
Christine und Inken wünschen Euch schöne Weihnachtsfeiertage. Und da wir noch ein
bisschen mit dem Weihnachtsmann feiern (er hat uns zum Dank eingeladen), bleibt das
irdische NCI bis zum 6.1.2008 geschlossen - Prost Neujahr!
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 19.12.07
NSN-SCA: Kommentar zum Unterrichtungsschreiben
"Das Unternehmen wird zunächst die übergehenden Nokia Siemens Networks Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter als Arbeitnehmer haben und sich zunächst schwerpunktmäßig auf die
Partnerschaft mit Nokia Siemens Networks ausrichten. Daneben ist beabsichtigt, das Wissen
und die Erfahrung der übergehenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in zunehmenden Maße
für unsere Kunden und Kundenprojekte zu nutzen und einzusetzen und damit ein
erfolgreiches Geschäftsmodell aufzubauen."
Dieser Passus im Unterrichtungsschreiben zeigt sehr deutlich, dass die IBM Network
Services & Solutions GmbH ein Unternehmen ist, das zurzeit nur einen Kunden, nämlich NSN,
hat. Wie wir bei NSN und auch bei Enterprise sehen, ist es bereits für bestehende
Unternehmen schwierig, sich auf dem Markt zu behaupten. Wie soll das einem Unternehmen
gelingen, das lediglich aus den übergehenden bzw. übergegangenen Mitarbeitern von NSN-SCA
besteht, nur einen Kunden hat, offensichtlich über keine eigene Auftragsakquise verfügt
und zudem einem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag und damit der Weisung der IBM
Deutschland GmbH unterliegt.
Weiter soll ein Geschäftsmodell erst aufgebaut werden, was schließen lässt, dass dieses
noch nicht fertig durchdacht und einsetzbar ist. Offensichtlich möchte man zunächst, die
Restarbeiten für NSN erledigen und während dieser Zeit überlegen, wie das Geschäftsmodell
konkret aussieht. Was wir bisher aus anderen Outsourcing-Projekten wissen, besteht das
Geschäftsmodell im internen Verleih der Mitarbeiter, ohne, dass diese in die anderen
IBM-Unternehmen wechseln können. Wer auf den Klebeeffekt hofft, wird voraussichtlich
enttäuscht werden.
"Die bestehenden Gesamtbetriebsvereinbarungen und örtlichen Betriebsvereinbarungen gelten
gemäß §613a BGB bis zu einer eventuellen Neuregelung weiter, sofern in den
Überleitungsvereinbarungen nichts Abweichendes geregelt ist."
Hier ist mal wieder anzumerken, dass Überleitungsvereinbarungen zwischen GBR und
Arbeitgeber, die gesetzlichen Regelungen nicht aushebeln können. Es kann höchstens
günstigeres für den Arbeitnehmer geregelt werden.
"Bei Nokia Siemens Networks kommt dann der Ihnen bekannte derzeit geltende
Interessenausgleich vom 12.07.2007 mit der jeweils geltenden örtlichen
Sozialplanregelung zur Anwendung."
Dieser Satz suggeriert, dass die Alternative zu einem Übergang, lediglich ein
Aufhebungsvertrag mit/ohne Eintritt in die beE oder Vorruhestandsregelungen wären. Dem
ist nicht so. Man kann auf jeden Fall bis zum 30.09.2009 bei NSN ausharren. Der
Arbeitgeber kann sich nach dem 30.09.2009 im Falle einer beabsichtigten Kündigung nicht
mehr auf den Widerpruch berufen. Er verpflichtet, die Mitarbeiter mindestens bis zu
diesem Datum vertragsgemäß zu beschäftigen, insbesondere, da er mit Widersprüchen rechnen
muss und wusste dass Kündigungsschutz besteht und dies nicht überraschend für ihn ist.
Wichtig ist für die widersprechenden Mitarbeiter ein Klage auf vertragsgemäße
Beschäftigung zu führen.
Achtung: Mit dem Zugang des Unterrichtungsschreibens beginnt die Frist von einem
Monat für den Widerspruch. Daran ändert auch Weihnachten und Neujahr nichts.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 17.12.07
NSN-Österreich: Erste Kündigungsdrohungen in Österreich
Bei NSN in Österreich droht die Geschäftsleitung den ersten KollegInnen mit Kündigung,
wenn sie nicht bis Ende dieser Woche einer einvernehmlichen Auflösung ihres
Dienstverhältnisses zustimmen. Angesichts der schlechten österreichischen
Arbeitsmarktlage vor allem für ältere EDV-TechnikerInnen sollte sich jedoch jede(r) gut
überlegen, ob es nicht besser ist, allein oder gemeinsam für die eigenen Jobs - auch vor
Gericht - zu kämpfen.
mehr
(wf)
InWaChRo-News: Montag, 17.12.07
Enterprise: Verkauf und Stellenabbau
Für unsere Enterprise Kollegen geht die Zeit der Ungewissheit weiter. Nach wie vor ist
eine Beraterfirma damit beauftragt, Ausgliederung, Verkauf und einen Stellenabbau
vorzubereiten. Bei Enterprise sollen 606 Arbeitsplätze entfallen, davon 300 in der
Hofmannstraße.
Wir erinnern euch: Auch ihr habt bis zum 30.09.2009 Kündigungsschutz. Gebt nicht aus
Angst euren Arbeitplatz zu verlieren, ihn freiwillig auf.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 17.12.07
NSN-SCA: Überleitungsvereinbarung
Die Überleitungsvereinbarung für die Mitarbeiter, die nun noch zu IBM übergehen sollen,
ist mit der Überleitungsvereinbarung für die Mitarbeiter, der 1. Übergangswelle bis auf
die Präambel identisch.
Zu ergänzen ist lediglich, dass Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprechen und
gleichzeitig einen Aufhebungsvertrag mit beE unterzeichen, Anspruch auf den
Kündigungsfristausgleich haben. Wer von diesen Mitarbeitern zum 1.4.2008 in die beE
eintritt, kann die beE-Dienste bereits ab 1.1.2008 in Anspruch nehmen.
Damit ist der im Interessenausgleich vom 12.07.2007 beschriebene Personalabbau bei SCA
abgeschlossen. Das Management erwartet, dass die Differenz zum Abbauziel durch natürliche
Fluktuation erreicht wird.
Die letzten beiden Punkte gehen aus der diesmal nicht geheimen Protokollnotiz zur
Überleitungsvereinbarung hervor. Wir fragen allerdings, warum es dazu einer
Protokollnotiz bedarf. Warum schreiben die Parteien das nicht einfach in die
Überleitungsvereinbarungen?
An diesem Konstrukt erkennt man ganz deutlich, dass es nur darum geht, die Mitarbeiter
los zu werden. Es ist egal, ob IBM sie nimmt oder sie die Firma über einen
Aufhebungsvertrag mit beE verlassen. Auch IBM scheint kein gesteigertes Interesse an den
Mitarbeitern zu haben - was auch nicht wundert.
Auch für die betroffenen SCA-Mitarbeiter gilt: Gebt nicht aus Angst euren Arbeitplatz zu
verlieren, ihn freiwillig auf. Ihr habt Kündigungsschutz bis 30.09.2009.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 17.12.07
Siemens: Norwegische Militär schließen Siemens von Aufträgen aus
Nach Nigeria wird Siemens nun auch von Norwegen von Aufträgen ausgeschlossen. Grund für
den Ausschluss von militärischen Aufträgen sei die zu hohe Rechnungsstellung von 6,1 Mio.
Euro ausschlaggebend. Dieser überhöhte Betrag fiel dem Siemens Mitarbeiter
Per Yngve Monsen,
Mitarbeiter in der Finanzkontrolle, in Oslo auf, der schließlich den Fall in die
Öffentlichkeit brachte.
Siemens hatte zunächst auf den Verdacht Monsens nicht reagiert, sich dann aber, als die Sache öffentlich wurde, entschuldigt und sein komplettes Management ausgetauscht. Genutzt hat es offensichtlich nichts und das ist gut so.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 17.12.07
Siemens: Schily soll US-Behörden gebeten haben, nicht gegen Siemens zu ermitteln
Wenig Empörung war von deutschen Politikern angesichts des Siemens-Korruptionsskandals
zu hören. Heinrich von Pierer hielt sich im Beraterstab, alles behielt seinen gewohnten
Gang, obwohl hier einer der größten Korruptionsskandale ans Licht gekommen ist.
Nun soll nach Angaben eines führenden SPD-Bundestagsabgeordneten der SPD-Politiker Otto
Schily, "seine guten Kontakte in den USA genutzt" haben, "um die Interessen von Siemens
zu sichern und die Wogen dort zu glätten ... Das Unheil, das Siemens aus den USA droht,
ist noch nicht abgewendet." Dies berichtete der Kölner Stadtanzeiger Samstag vor einer
Woche.
Schily war nach Medienberichten von März bis September 2007 als Anwalt für
Siemens tätig und erhielt dafür 140.000 Euro, hatte diesen Betrag aber nicht der
Bundestagsverwaltung angezeigt. Schily unterhielt spätestens nach dem Irak-Krieg von
allen rot-grünen Ministern die besten Kontakte zur Administration von Präsident
George W. Bush.
Nun sprechen Vorstandschef Löscher und Aufsichtsratschef Cromme persönlich bei der
US-Börsenaufsicht SEC vor. Sie hoffen die SEC milde stimmen zu können, damit die Strafen
gegen Siemens nicht zu hoch ausfallen. Begleitet werden sie von Peter Solmssen, der seit
September im Vorstand von Siemens für Rechtsfragen zuständig ist. Solmssen ist Amerikaner
und genießt einen guten Ruf in amerikanischen Finanzkreisen.
Den unbedarften Leser erstaunt es immer wieder, dass es offensichtlich möglich ist, das
so neutrale Recht milde zu stimmen, um eine geringe Strafe zu erhalten. Die "Mächtigen"
leben eben nach dem Grundsatz: "Vor dem Recht sind alle gleich, doch manche sind
gleicher - und für die muss extra was getan werden!"
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 17.12.07
Siemens: KPMG-Mitarbeiter bei Arbeit behindert?
Laut Bericht der Süddeutschen Zeitung belastet ein KPMG Mitarbeiter den Siemens Konzern schwer.
Dieser sagte als Zeuge bei der Münchner Staatsanwaltschaft aus, Siemens habe im April
2006 eine konzerninterne Finanzprüfung gestoppt, um auf diese Weise dubiose Zahlungen,
die über die schweizerische Tochtergesellschaft Intercom abgewickelt worden waren, zu
vertuschen.
Die KPMG prüft seit langem die Bilanzen des Konzerns. Die Unregelmäßigkeiten bei Intercom
waren Compliance-Mitarbeitern schon im Februar 2006 aufgefallen. Mit Hilfe der Intercom
waren von der Siemens-Sparte Telekommunikation (Com) bis Anfang 2006 Beträge in Höhe von
insgesamt gut 30 Millionen Euro über Briefkastenfirmen in Liechtenstein, Panama und der
Karibik weltweit verteilt worden.
Laut Zeugenaussage, hätten Verwaltungsratsmitglieder der Intercom bereits Anfang 2006
eine Untersuchung veranlasst. Daraufhin habe die KPMP begonnen, einen Sonderbericht mit
dem Titel "Opera" anzufertigen. Über einen Berichtsentwurf sei man aber nicht
hinausgekommen. Allerdings seien hier schon viele dubiose Zahlungen notiert. Die Siemens
Compliance-Abteilung habe die Arbeit der KPMG zunächst monatelang behindert und dann
sogar den Auftrag erteilt, den Sonderbericht "Opera" nicht fertigzustellen. Trotz
Einwände der KPMG blieb die Compliance Abteilung bei ihrer Entscheidung.
Siemens wollte sich dazu nicht äußern.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 14.12.07
Siemens: Ermittlungen auch in Norwegen
Es gibt wohl bald kein Land mehr, in dem nicht gegen den Siemens Konzern ermittelt wird.
Nach Aussage eines Konzernsprechers, ermittelt die norwegische Justiz gegen die dortige
Siemens-Landesgesellschaft. Möglicherweise hat Siemens Mitarbeiter des norwegischen
Militärs und Verteidigungsministeriums zu Reisen eingeladen.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 14.12.07
Siemens: Löscher zieht Top-Manager wegen mutmaßlicher Verwicklung in die AUB-Affäre zurück
Siemens hat überraschend die erst vor einer Woche ausgesprochene Berufung von Hannes
Apitzsch an die Unternehmensspitze wieder zurückgezogen. Apitzsch sollte Finanzchef des
neuen Sektors Industrie werden. Dem war eine Compliance Überprüfung aller Kandidaten
vorangegangen. Daran waren unter anderem auch die unabhängige Kanzlei Debevoise &
Plimpton sowie die Anwälte des Unternehmens beteiligt.
In einer Pressemeldung teilte Siemens mit, dass ein Rechtsanwalt von Siemens diese Woche
Einblick in die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft Nürnberg hatte. Die
Staatsanwaltschaft Nürnberg verdächtigt Apitzsch an der mutmaßlich gesetzeswidrigen
Finanzierung der AUB mitgewirkt zu haben. Siemens hatte die AUB von 1990 bis 2006 auf
Umwegen mit mehr als 50 Millionen Euro unterstützt und als Gegenorganisation zur
IG Metall benutzt.
Diese Erkenntnisse mache eine Neubewertung der Compliance-Überprüfung von Hannes Apitzsch
durch die von Siemens beauftragten Kanzlei Debevoise & Plimpton erforderlich.
(iw)
InWaChRo-News: Donnerstag, 13.12.07
NSN-SCA: Weitere Schritte für Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM
Wie gestern berichtet wurden die Widersprüchler gegen den Betriebsübergang zu IBM alle in
einem Gebäude zusammengefasst und zunächst bis Ende Januar freigestellt. Der Arbeitgeber
zielt mit dieser Separierung und Freistellung darauf ab, euch bis zum Ablauf des
Kündigungsschutzes am 30.9.2009 in eine Lage zu bringen, in der er leichter
betriebsbedingt kündigen kann. Daher müsst ihr handeln. „Kopf in den Sand“ verschlechtert
eure Lage 2009.
Eure nächsten Schritte sollten (in der Reihenfolge) sein:
- Widerspruch gegen die Versetzung
- Widerspruch gegen die Freistellung
- innerhalb von 4 Wochen Einstweilige Verfügung gegen die Freistellung einreichen
- Arbeitsleistung anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung fordern
- Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Widerspruch gegen die Versetzung
Es handelt sich bei der Zusammenfassung in diesem Gebäude um eine Versetzung, da sich der
Arbeitsort und der Vorgesetzte ändern und ein Arbeitsplatz ohne Arbeitsinhalt zugewiesen
wird. Der Betriebsrat hat bei dieser Versetzung Mitbestimmungsrecht und kann ihr nach
§99 II Nr. 3, Nr. 4 BetrVG widersprechen. Ohne Zustimmung des Betriebsrates ist die
Versetzung nicht wirksam. Der Mitarbeiter sollte trotzdem ebenfalls vorsorglich
widersprechen und diesen Widerspruch dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat zukommen
lassen.
Widerspruchstext gegen Versetzung
An die Personalabteilung und zur Kenntnis der Vorgesetzten (dies ist im Zweifelsfall der
Geschäftsführer, also Lydia Sommer und Olaf Horsthemke) und des Betriebsrates:
„Sehr geehrter Herr/Frau …,
Hiermit widerspreche ich meiner Versetzung von … nach …, da ich die begründete Besorgnis
habe, dass die Versetzung auf einen Arbeitsplatz ohne Inhalt erfolgt. Es existiert keine
konkrete Aufgabenbeschreibung. Aufgrund des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009 muss der
Arbeitgeber mir jedoch eine vertragsgemäße Beschäftigung zuweisen.
Des Weiteren befürchte ich, dass durch diese Zusammenfassung der Mitarbeiter, die dem
Betriebsübergang widersprochen haben, eine Situation geschaffen werden soll, die es dem
Arbeitgeber nach dem 30. 9. 2009 erleichtert, mich betriebsbedingt zu kündigen.
Aufgrund der Auswahlkriterien der Mitarbeiter für diese Maßnahme - es sind ausschließlich
Mitarbeiter betroffen, die dem Betriebsübergang in die IBM Network Services & Solutions
GmbH widersprochen haben - muss ich zudem weitere Nachteile befürchten.
Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Bestätigung, dass Sie von Ihrem
Versetzungswunsch „gegen meinen Willen“ Abstand nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Scarlett Hazeltine“
Widerspruch gegen die Freistellung
Da ihr keine betriebsbedingte Kündigung erhalten habt, kann der Arbeitgeber weder
Tarifmitarbeiter noch außertarifliche Mitarbeiter einseitig freistellen. Ihr solltet
diese Freistellung auch nicht bis Ende Januar akzeptieren. Ihr werdet dadurch von den
Kollegen isoliert und seid sofort aus dem Betrieb und dem produktiven Prozess draußen.
D.h. ihr bekommt auch keine Informationen mehr (außer bei uns). Wenn man erst einmal
draußen ist aus der Firma, kommt man erfahrungsgemäß kaum wieder hinein. Daher solltet
ihr eurer Freistellung widersprechen und dem Arbeitgeber dafür eine Frist bis maximal
zum 18.12.2007 setzen.
Widerspruchstext gegen die Freistellung
An die Personalabteilung und zur Kenntnis der Vorgesetzten (dies ist im Zweifelsfall der
Geschäftsführer, also Lydia Sommer und Olaf Horsthemke) und des Betriebsrates:
„Sehr geehrter Herr/Frau …,
Ich bin mit einer Freistellung grundsätzlich nicht einverstanden.
Ich bitte Sie daher um eine schriftliche Bestätigung bis zum 18.12.2007, dass Sie von
Ihrer Freistellung „gegen meinen Willen“ Abstand nehmen.
Mit freundlichen Grüßen,
Scarlett Hazeltine“
Einstweilige Verfügung gegen die Freistellung
Antwortet der Arbeitgeber nicht oder erhält er die gesetzeswidrige Freistellung aufrecht,
dann solltet ihr vor Weihnachten noch einen Anwalt beauftragen, eine einstweilige
Verfügung gegen die Freistellung zu erwirken. Ihr müsst die 4-Wochenfrist dafür
einhalten, sonst ist keine einstweilige Verfügung mehr möglich.
Arbeitsleistung anbieten und vertragsgemäße Beschäftigung fordern
Bei jeder Gelegenheit (mindestens einmal pro Monat) schriftlich (z.B. per E-Mail) die
Arbeitsleistung anbieten und die Zuweisung einer vertragsgemäßen Beschäftigung fordern
und dafür eine Frist setzen. In Anbetracht dessen, dass bald Weihnachten ist, kann man
hier ausnahmsweise eine längere Frist (z.B. 31.1.2008) setzen.
Ihr habt einen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung. Bereits 1955 hat das
Bundesarbeitsgericht (BAG) den ungekündigten Arbeitnehmern das Recht auf eine
vertragsgemäße Beschäftigung zugesprochen. Nach Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes sei es
einem Arbeitnehmer nicht zuzumuten, ein Gehalt ohne Erbringung der Arbeitsleistung zu
erhalten. Nach diesem BAG Urteil ist vertragsgemäße Beschäftigung erst recht unstrittig,
wenn der Bestand des Arbeitsverhältnisses, wie in eurem Fall, überhaupt nicht
angezweifelt wird. Der Arbeitgeber kann sich auch nicht darauf zurückziehen und
behaupten, dass er keine Arbeit aufgrund des Betriebsüberganges hat, weil er bereits vor
dem Übergang wusste, dass er eventuelle Widersprüchler bis 30.9.2009 auf jeden Fall
vertragsgemäß beschäftigen muss. Dies gilt erst recht für diejenigen, die bereits vor dem
Betriebsübergang keine Arbeit mehr hatten.
Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
Falls der Arbeitgeber bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine vertragsgemäße
Beschäftigung zugewiesen hat, solltet ihr eine Klage auf vertragsgemäße Beschäftigung
über euren Anwalt beim Arbeitsgericht einreichen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 12.12.07
NSN-SCA: Aussonderung der Widersprüchler
NSN greift zu gewöhnlichen Mittel: Gestern wurden die Widersprüchler gegen den ersten
IBM-Übergang separiert. Sie wurden alle zusammengefasst in dem Gebäude, in dem bisher die
EPCOS-Mitarbeiter und der Gesamtbetriebsrat sitzen. Des Weiteren wurden sie zunächst bis
Ende Januar freigestellt.
Dies erinnert fatal an die "Zielstattstraße" 2003, in die die damals gekündigten und von
Siemens ausgesonderten Mitarbeiter in der Hofmannstraße gemeinsam untergebracht waren.
Diese Mitarbeiter haben sich jedoch nicht unterkriegen lassen.
Sie haben NCI gegründet und nach dem Motto "Ziel statt Straße" gelebt. Sie wollten nicht
arbeitslos auf der Straße landen.
Ihr Ziel - die Reintegration bei Siemens haben sie erreicht. Auch ihr, liebe
Widersprüchler habt Rechte. Wir werden sie euch wie gewohnt auf dieser Homepage
erläutern. Doch handeln muss ihr, zusammenhalten auch, denn gemeinsam geht es besser.
Die Zielstattstraße von Mch M könnte Kustermannpark heißen. Im Gegensatz zu 2003 kennen
wir heute die Methoden des Managements. Das ist ein Vorteil. Daher liebe Kolleginnen und
Kollegen macht es wie es die Betroffenen es 2003 gemacht haben: Nehmt eure Rechte wahr,
haltet zusammen und bringt zum Ausdruck, dass ihr nicht auf der Straße landen werdet.
Dieses Ziel kann vielfältig aussehen: Ein neuer Job, bei einem Arbeitgeber, wo man sich
wohl fühlen kann (so sich noch einer findet) oder der Erhalt seines Arbeitsverhältnisses
mit Nokia Siemens Networks. Packen wir's an - wie immer im NCI.
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 12.12.07
China: Es ist wie bei (fast) wie bei uns
Cui Changyong aus Shenzhen, bis vor kurzem Schnitzer und Zeichner von Disney-Figuren bei
der Firma Haowei, fordert sein Recht: "Ich will den Chefs von Disney sagen, dass sie
gesellschaftliche Verantwortung übernehmen müssen und unsere Fabrik auch ihr Opfer ist".
Cui und vier weitere Kollegen haben bei Hoawei vor sechs Monaten gekündigt. Sie hielten
die schlechten Arbeitsbedingungen im Hoawei Konzern nicht mehr aus. Doch sie resignierten
nicht, sondern reichten beim Arbeitsamt Beschwerde gegen ihre ungesetzlichen
Arbeitsbedingungen bei Haowei ein. Die Behörde reagierte nicht. Doch die Arbeiter gaben
nicht auf. Sie reichten eine Unterlassungsklage beim Verwaltungsgericht ein. Dies hatte
es zuvor noch nie gegeben. "Die Arbeiter von Haowei machen sich auf den langen Marsch zum
Rechtsschutz", titelte die Lokalzeitung.
Unruhe regt sich nicht nur in Shenzhen. Landesweit beginnen Arbeiter ihre Rechte
einzufordern. Sie nehmen ihre Sache selbst in die Hand. "Die meisten chinesischen
Arbeiter wissen, dass sie Rechte haben. Und sie wissen, dass die meisten Arbeitgeber
diese Rechte missachten.", sagte Robert Munro von der Dissidentenorganisation China
Labour Bulletin in Hongkong.
Die zunehmende Missachtung des Gesetzes durch globale Konzerne ist auch bei uns in
Deutschland zu beobachten. Auch wir müssen immer wieder über Gesetzesverstöße berichten,
die Arbeitgeber wie selbstverständlich vornehmen. Angesichts dieser wachsenden
Missachtung des der Rechte der Arbeitnehmer ist es umso wichtiger, dass die diese, ihre
Rechte aktiv einfordern und auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht scheuen. Tun
sie es nicht, wird das Arbeitsrecht zu einer leeren Hülle. Die Bedingungen werden sich
weiter verschlechtern und unsere Kinder finden dann eine Arbeitswelt vor, in der sie sich
erst wieder das erkämpfen müssen, was wir aus Angst und Trägheit verspielt haben.
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.12.07
NSN-SCA: beE-kfA lebt wieder auf - Überleitungsvereinbarung
Den SCA Mitarbeiter, die zu IBM übergehen sollen, wurde von der Betriebsleitung die
Möglichkeit eröffnet, in die beE einzutreten oder einen Aufhebungsvertrag zu
unterschreiben. Dabei ist die Firma bereit, den Kündigungsfristabkauf (kfA), der im
IA/SP nur befristet galt, zu zahlen, wenn die Mitarbeiter statt überzugehen, das
beE-Angebot annehmen oder über einen Aufhebungsvertrag die Firma verlassen. Dieses
Angebot gelte bis zum Ende der Widerspruchsfrist gegen den Betriebsübergang.
Daran erkennt man deutlich wie sehr die Firma die Leute loswerden will und wie dringend
IBM sie braucht.
Vergesst nicht, dass ihr bis 30.09.2009 Kündigungsschutz habt. Eine beE wird es wohl auch
im Jahre 2009 wieder geben, dann von der Agentur für Arbeit finanziert. Selbst, wenn
diese nur 12 Monate dauern sollte, überlebt ihr ein Jahr länger. Nutzt, wie schon oft
gesagt, NSN als beE, um euch aus einer wirklich ungekündigten Stelle heraus, einen neuen
Job zu suchen.
Die Überleitungsvereinbarung
soll, abgesehen von der Mitarbeiterzahl und dem
Übertrittsdatum, identisch mit der des ersten IBM-Übergangs sein. Das
Unterrichtungsschreiben soll Ende dieser Woche oder Anfang nächster Woche verteilt
werden. Ab dem Erhalt des Schreibens beginnt die Frist für den Widerspruch zu laufen.
Sie beträgt einen Monat.
"Heute", so schrieb ein Kollege, "waren wieder sehr viele daran interessiert, vielleicht
doch in die beE zu gehen - jedenfalls die, die bisher ganz wichtig waren und im nächsten
Jahr die Arbeit machen hätten sollen ....
Frohe Weihnachten! Sie haben's wieder mal voll geschafft ...."
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 11.12.07
NSN-SCA: Fünf Jahre Schutz vor Insolvenz
die IBM Network Services & Solutions GmbH-, in die die SCA-Mitarbeiter übergegangen sind
bzw. übergehen sollen, unterliegt -
wie bereits berichtet - einem
Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag.
Laut Aussage von IBM soll dieser fünf Jahre lang gelten.
Damit wäre die IBM Network Services & Solutions GmbH für fünf Jahre praktisch gegen
Insolvenz geschützt. Vor Betriebsschließungen und Stellenabbau schützt ein solcher
Vertrag natürlich nicht.
(iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 09.12.07
NSN: Großauftrag aus Nigeria
Der aufgrund von Korruptionsvorwürfen von Nigeria angekündigte Ausschluss von Siemens von
öffentlichen Aufträgen erstreckt sich offenbar nicht auf das Joint Venture Nokia Siemens
Networks. NSN hat nach einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung von der Firma
Celtel Nigeria einen Auftrag im Wert von 130 Millionen Dollar zum Aufbau eines 4000
Kilometer langen Glasfasernetzes erhalten. Nigeria will damit sein gesamtes
Telekommunikationsnetz neu aufstellen. "Das Geschäft ist ein Ergebnis der langfristigen
Investitionen in den nigerianischen Telekommunikationsmarkt", kommentierte ein Vertreter
von Nokia Siemens Networks.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
TATA: Cash-flow könnte unter „enormen Druck geraten“
Laut Süddeutscher Zeitung wird es in einer Analyse der Credit Suisse als kritisch
betrachtet, dass der Cash-flow des TATA-Konzerns in diesem Jahr „unter enormen Druck“
geraten könnte. Ursache ist dabei der Einbruch im Lastkraftwagen-Absatz, einer der Säulen
des Konzerns. Die derzeit starke indische Rupie belaste darüber hinaus das Exportgeschäft.
Bis Ende dieses Jahres will die indische TATA Motors Ltd. die zum TATA-Konzern gehört,
die Luxuswagenmarke Jaguar von Ford übernehmen. Auch die Marke Land Rover soll an TATA
gehen. Jaguar schreibt schon seit Jahren Verluste, Land Rover erwirtschaftete in diesem
Jahr einen Gewinn. Der Wert dieser beiden Marken wird auf zusammen 1,2 bis 1,5 Mrd. Euro
geschätzt.
Der Cash-flow des TATA Konzerns wird weiter belastet durch die Finanzierung der Übernahme
von Jaguar und Land Rover. Der Cash-flow ist eine Kennzahl zur Beurteilung der
Finanzkraft, also der Liquidität eines Unternehmens. Ist der notwendige Kapitalbedarf
größer als der Cash-flow eines Planungszeitraums, dann muss die Differenz durch
Außenfinanzierung (also Kreditaufnahme) und/oder Vermögensauflösung (Verkauf von
Vermögenswerten, anderen Bereichen, etc.) finanziert werden.
Dann hoffen wir, dass TATA sich da nicht übernimmt. An der Größenordnung der Übernahme
erkennt man deutlich, dass der geplante Übergang der 117 OBS-Mitarbeiter zu TCS nur
Peanuts für den TATA-Konzern sind.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
Siemens: Zu korrupt für Nigeria?
Laut Transparency International zählt Nigeria zu den 35 korruptesten Staaten der Welt.
Nigeria hat Siemens wegen Korruptionsvorwürfen von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen
und einen Auftrag für den Bereich Power Transmission & Distribution (PTD) in Höhe von
700.000 Euro storniert.
Eine nigerianische Kommission untersucht derzeit Vorwürfe, nach denen Siemens zwischen
2001 und 2004 Amtsträger mit rund 10 Millionen Euro bestochen haben soll.
Telekommunikationsminister John Odey sagte: „Die Regierung wird keine weiteren Geschäfte
mit Siemens Nigeria abschließen, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind.“
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
Siemens: Vergleich mit Ex-Antikorruptionschef Albrecht Schäfer
Siemens hatte dem ehemaligen Chief Compliance Officer Albrecht Schäfer am 03.08.2007
ordentlich gekündigt. Schäfer hatte daraufhin Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht
München erhoben. Überraschend einigte sich Siemens nun mit Schäfer auf einen Vergleich.
Siemens zieht die ausgesprochene Kündigung zurück und wird die Vorwürfe, Schäfer habe den
Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates nicht umfassend und zeitnah genug über anhängige
Schmiergeld-Verdachtsfälle informiert, nicht länger aufrecht erhalten.
Im Gegenzug zieht Schäfer seine Kündigungsschutzklage zurück und wird bei der Bewältigung
des aktuellen Korruptionsskandals aktiv mitwirken.
Der nun erzielte Vergleich dürfte für erhebliche Unruhe bei Mitgliedern der alten
Konzern-Spitze sorgen, die bisher immer versichert hatten, von dubiosen Zahlungen nichts
gewusst zu haben. Schäfer könnte nun ehemalige Vorgesetzte belasten und damit weitere
hochrangige Ex-Siemens-Manager ins Visier der Staatsanwaltschaft rücken.
Bereits im Mai war ein Machtkampf um Schäfer
in der Siemens-Spitze entbrannt. Damals wollte sich der
Vorstand von Schäfer nicht trennen, woraufhin der Aufsichtsrat dem Vorstand Konsequenzen
androhte, falls Schäfer nicht gekündigt würde. Im Aufsichtsrat wurde damals vermutet,
Schäfer könne mit seinem Wissen mehrere Vorstände in den Skandal hineinziehen und werde
deshalb geschont.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
NSN-SCA: IBM – Verschiebebahnhof?
Die SCA-Mitarbeiter sind in die IBM Network Services & Solutions GmbH übergegangen. Ihnen
sollen die SCA PV- (Perfect Voice) sowie RTP- (Research Technology & Platforms)
Mitarbeiter zum 1.2.2007 folgen.
Als Unternehmenszweck ist für die IBM Network Services & Solutions GmbH im
Handelsregister unter Ziffer 5 eingetragen:
„der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen,
Geschäftsbetrieben und Teil-Geschäftsbetrieben, die sich auf die unter Ziffer 1 - 4
aufgeführten Tätigkeiten beziehen“.
Dies bedeutet, dass ein Zweck des Unternehmens ist, Teile von Betrieben, wie
beispielsweise SCA PV/RTP aufzukaufen und diese auch wieder zu verkaufen. Für die
Mitarbeiter heißt das offensichtlich, sie werden einfach nur durch das Unternehmen
durchgeschleust (vergl. auch Artikel "Zeitarbeit bei IBM").
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
NSN: Aktualisierung der Abbauzahlen - Verstoß gegen den IA/SP
Laut Angabe der Geschäftsführerin Lydia Sommer sind mit Stand vom 26.11.2007 mittlerweile
1.250 Kollegen in die beE gewechselt und weitere etwa 625 Kollegen haben auf anderen
Wegen (Aufhebungsvertrag, VB-Regelungen, Eigenkündigung) die Nokia Siemens Networks
GmbH & Co. KG verlassen. Zu diesen 1.875 müssen die 137 zu IBM übergegangenen Mitarbeiter
dazugezählt werden, da vereinbart war, dass Ausgliederungen auf die Abbauzahlen
angerechnet werden. Insgesamt haben also 2.012 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen.
Die Zahl 625 bezeichnete Sommer jedoch als eine Netto-Zahl. Das bedeutet nach ihrer
Aussage, Nokia Siemens Networks habe von der Zahl der Mitarbeiter, die das Unternehmen
auf sonstigem Weg tatsächlich verlassen haben, die Zahl der Mitarbeiter abgezogen, die
neu eingestellt wurden. Man kann es nicht glauben, daher ein fiktives Beispiel: Wenn
beispielsweise 1.000 Mitarbeiter das Unternehmen verlassen hätten und NSN 375 Mitarbeiter
neu eingestellt hätte, dann würde NSN erklären, sie hätten eine Abbauzahl von 625
Mitarbeitern erreicht, obwohl tatsächlich 1.000 Mitarbeiter gegangen sind.
Bei dieser Rechnung handelt es sich um einen klaren Verstoß gegen den IA/SP, eine solche
Netto-Rechnung ist nicht zulässig. Das Unternehmen betreibt unter Verstoß gegen den IA/SP
eine Verjüngung der Belegschaft, indem es ältere Mitarbeiter durch Ausgliederungen
abschiebt und gleichzeitig Mitarbeiter einstellt. Die geplante und im IA/SP vereinbarte
Abbauzahl von 2.290 dürfte längst erreicht sein.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
NSN-SCA: Anzahl der übergegangenen Mitarbeiter
In Berlin sind etwa 120 der geplanten 165 Kollegen in die IBM Network
Services & Solutions GmbH übergegangen, in München nur 16 oder 17 der geplanten
70 Kollegen. Von den ursprünglich für diesen Transfer vorgesehenen 235 Mitarbeitern
sind also nur 58 Prozent tatsächlich übergegangen. Die übrigen Kollegen haben intern
oder extern bereits einen neuen Job gefunden, sind in die beE gegangen oder haben dem
Übergang widersprochen.
Durch diese geringe Transfer-Quote ist es nicht verwunderlich, dass NSN nun im Wege
einer "Straf-Ausgliederung" weitere Mitarbeiter in die IBM Network Services & Solutions
GmbH verschieben will, um die mit IBM vereinbarte Zahl 235 zu erreichen. Mit den 30
Mitarbeitern in Berlin und 61 in München würde man - so hofft NSN - die jeweiligen
Zahlen an den beiden IBM-Standorten auffüllen.
Da durch diese missglückte Ausgliederung funktionsfähige Teams auseinander gerissen
wurden sind sie jetzt bei IBM erst einmal mit mehr Arbeit konfrontiert, als sie schaffen
können. Dies wird sich ändern, wenn die Beauftragung durch NSN sinkt. Im Gegensatz dazu
gibt es aber auch die Aussage eines Mitarbeiters, dass sich seit dem Übergang bei IBM
keiner mehr um ihn kümmert.
(cr)
InWaChRo-News: Samstag, 08.12.07
NSN-SCA: Zeitarbeit bei IBM
Die NSN-SCA Mitarbeiter sind bzw. sollen in die IBM-Tochter IBM Network
Services & Solutions GmbH übergehen, also nicht in das IBM Unternehmen, von dem
untenstehend die Rede sein wird.
Trotzdem könnte für die NSN-SCA-Mitarbeiter dieser Bericht interessant sein, denn es ist
nicht ausgeschlossen, dass IBM Teile der jetzt übergehenden Mitarbeiter nach einem Jahr
oder früher in die IBM Business Services GmbH verlagert, natürlich wieder per
Betriebsübergang.
In der IBM Business Services GmbH (BS) werden Outsourcing-Aktivitäten zusammengefasst.
BS fungiert also quasi als Zeitarbeitsfirma. Die Mitarbeiter werden von dort IBM intern
ausgeliehen oder führen Aufträge ihrer ursprünglichen Firma weiter bis diese auslaufen.
Eine solche Auslagerung zu BS ist aktuell am 01.10.2007 mit Mitarbeitern der IBM-Tochter
SerCon geschehen. SerCon hat insgesamt 750 Mitarbeiter. Davon sollten 130 Mitarbeiter zu
BS wechseln. Wie viele tatsächlich mit übergegangen sind, ist uns unbekannt.
Den übergegangenen SerCon-Mitarbeitern wurde ein neuer Arbeitsvertrag angeboten, womit
§613a BGB ausgehebelt wird. Nur für Mitarbeiter, die diesen Vertrag nicht unterschrieben,
gelten die Regelungen des §613a BGB. Es ist zu erwarten, dass die Regelungen aus
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen nach Ablauf des Schutzjahres gekündigt werden.
Die individuellen arbeitsvertraglichen Regelungen können bereits vorher durch
Änderungskündigung seitens IBM BS geändert werden.
Wie SerCon-Mitarbeiter in BooCompany
berichteten, enthalten die neuen Arbeitsverträge unter anderem Klauseln, die Zeit- und
Leiharbeitsfirmen alle Ehre machen. Danach kann die IBM-BS einen Mitarbeiter bei Bedarf
weltweit verschieben und nach Belieben stationieren. Weiter müssen die Mitarbeiter selbst
für ihre Weiterbildung Sorge tragen. Wenn sie den Vertrag unterzeichnen, erklärt der
Mitarbeiter sich bereit, ""dass er/sie alle Anstrengungen unternimmt" um evtl.
"Utilization-Vorgaben" zu erfüllen. Eine genaue Definition von "Utilization" blieb IBM-BS
sowie auch die SerCon schuldig.
Mitarbeiter bezeichneten diesen Vertrag als Knebelvertrag, der es den IBM-Managern
ermöglicht, mit ihnen zu machen, was sie wollen und der Mobbing durch das Management
Tür und Tor öffnet.
Diese Auslagerungen sind kein Einzelfall. Die IBM Business Services GmbH hatte
beispielsweise Anfang 2004 Mitarbeiter des
Siemens ICN-Rechenzentrums übernommen.
Zunächst wurden sie quasi als Zeitarbeiter verliehen. Schon vor Ablauf eines Jahres wurde
allen Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag angeboten. Wer dieses Angebot nicht annahm,
wurde betriebsbedingt gekündigt. Die Kollegen haben ihre Kündigungsschutzprozesse
verloren und sind jetzt arbeitslos.
Weiter wurden Deutsche Bank Mitarbeiter in die BS ausgelagert und leisten nun IT-Dienste
für die Deutsche Bank bei IBM. Die ausgelagerten Mitarbeiter der Deutschen Bank haben
Kündigungsschutz bis 2008/2009. Es ist zu erwarten, dass sie ein ähnliches Schicksal
erleiden wie die Kollegen des Siemens ICN-Rechenzentrums.
Der IBM-Deutschland-Manager,Martin Jetter, hat bereits angekündigt, dass sich die
IBM-Mitarbeiter in Deutschlang mit den IBM-Mitarbeitern in Billiglohnländern werden
messen müssen. Druckmittel zur Veränderung der Gehaltsstruktur dürften angedrohte
Verlagerungen in diese Billiglohnländer sein.
So ist zu erwarten, dass auch die überzähligen SCA-Mitarbeiter, die jetzt in die IBM
Network Services & Solutions GmbH übergehen oder bereits übergegangen sind, alsbald in
die BS wechseln werden. In dieser Firma wartet dann Leiharbeit mit den entsprechenden
Verträgen, die diese Leiharbeit möglich machen. Wenn BS nicht mehr genügend Arbeit hat,
erfolgt höchstwahrscheinlich wie bei den zu IBM-BS übergegangenen Mitarbeitern des
ehemaligen ICN-Rechenzentrums eine Betriebsschließung.
(iw)
InWaChRo-News: Freitag, 07.12.07
NSN-SCA: Verweildauer übernommener Mitarbeiter bei IBM "relativ kurzfristig"
Ein Outsourcing-Dienstleister ist ein Unternehmen, das Mitarbeiter und auslaufende
Projekte, die ein anderes Unternehmen nicht mehr haben will, übernimmt. Das Geschäft der
Outsourcing-Dienstleister boomt, seit große Konzerne einer permanenten Restrukturierung
unterliegen. So schreibt Nokia beispielsweise in der Präambel seines Rahmensozialplans:
"Die spezifische Produkt- und Dienstleistungspalette von NOKIA erfordert eine laufende
Anpassung der Beschäftigungsverhältnisse sowie der Arbeitszeiten an die ständig
wechselnden Bedürfnisse des Marktes."
IBM ist ein großer Outsourcing-Dienstleister, der Mitarbeiter durch das Unternehmen
schleust. IBM betreibt dieses Geschäft schon seit etlichen Jahren. Bereits 2004 sagte
Lee Conrad, der Sprecher der US-Mitarbeitervertretung Allianz@IBM: "viele Mitarbeiter
haben Angst davor, von IBM übernommen und nach ein oder zwei Jahren durch
Niedriglohnkräfte ersetzt zu werden".
IBM feiert Mitarbeiter, die sie übernehmen, in der Öffentlichkeit als Neueinstellungen,
sagen die US-Kritiker. Nach kurzer Zeit werden sie jedoch wieder entlassen oder ihre Jobs
werden ausgelagert. Die Kritik: IBM begrüßt die Neuen am Haupteingang. Und bittet viele
von ihnen durch die Hintertür wieder hinaus.
IBM bestätigte damals, dass die Beschäftigungsgarantien für die übernommenen Mitarbeiter
"relativ kurzfristig" gelten. Nicht länger als ein Jahr, sagen Marktbeobachter.
Der Protest 2004 war durch die Nachricht, IBM wolle 3000 Jobs in Billiglohnländer
auslagern, ausgelöst worden.
Die vom Management versprochene rosige Zukunft bei IBM wird mit diesen Aussagen noch
unwahrscheinlicher.
Quelle: Artikel bei Silicon de
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 05.12.07
BenQ: Stand in Kamp-Lintfort
BenQ Mobile unterhielt neben München auch den Standort Kamp-Lintfort. Auch dort klagen
Kollegen vor dem Arbeitsgericht Wesel auf die Anerkennung ihres nachträglichen
Widerspruchs gegen den Betriebsübergang von Siemens Mobile zu BenQ Mobile
Das Arbeitsgericht Wesel hat nun erste Urteile gefällt. In der ersten Instanz wurden
sechs Prozesse gewonnen und ein Prozess verloren.
Siemens hat, wie zu erwarten war, bereits Berufung beim Landesarbeitsgericht eingelegt.
Die auch in Kamp-Linfort angekündigten 14 vorsorglichen betriebsbedingten Kündigungen
sind von Siemens inzwischen ausgesprochen worden. Die ersten Gütetermine bei den
Kündigungsschutzklagen haben bereits stattgefunden. Die Kammertermine wurden für Februar
festgelegt. Es zeichnet sich ab, dass im Kammertermin keine Entscheidung getroffen wird,
sondern der Ausgang des Hauptverfahrens, die Klage gegen den Betriebsübergang, abgewartet
wird.
Siemens bietet inzwischen Kollegen, die sich in der Altersteilzeit befinden (würden)
Abfindungen an und stockte dieses Angebot auf.
(iw)
InWaChRo-News: Mittwoch, 05.12.07
NSN-Betriebsübergänge – Hochglanzfolien und smarte Manager oder vernünftige Information
Immer öfter stehen Kollegen vor der Frage, ob das Unternehmen, in das sie durch einen
Betriebsübergang wechseln sollen, für sie eine Zukunft bietet. Sie werden durch
psychologisch geschulte Manager des neuen Konzerns mit Hilfe von
Hochglanz-Powerpoint-Folien mehr überredet als überzeugt, mitzugehen. Schließlich, so die
Manager, bietet der tolle Konzern, in den die Mitarbeiter wechseln sollen, hervorragende
Entwicklungs- und Zukunftschancen für jeden.
Am Ende sind die Kollegen genauso schlau wie vorher, werden doch die Vorteile für NSN
klar herausgestellt, die für die Mitarbeiter gehen völlig unter (gibt es da welche?).
„Klang doch alles ganz gut. Die Manager waren sehr bemüht und machten einen guten
Eindruck“.
Wie sind die Interessenlagen?
Ihr solltet euch zunächst vor Augen führen, welche Interessen wer hat. Eure Zielsetzung
ist, möglichst lange euren alten Arbeitsplatz zu erhalten, oder einen neuen, sicheren
Arbeitsplatz zu finden. Das wirtschaftliche Ziel des NSN-Managements ist, die R&D
auszugliedern. Dazu müssen sie euch los werden. Damit sind die Ziele von Mitarbeitern und
NSN konträr. Um ihr Ziel zu realisieren, schließt NSN mit einem anderen Konzern einen
Deal ab: Wenn der Konzern eine bestimmt Anzahl Mitarbeiter übernimmt, dann bekommt er als
Gegenleistung Aufträge in einer bestimmten Höhe von NSN. Diese Aufträge werden an den
Konzern vergeben, müssen aber nichts mit den Aufgaben der übergehenden Mitarbeiter zu tun
haben. Daher liegt es im Interesse der Manager des neuen Unternehmens, dass ihr den
Betriebsübergang mitmacht, sonst bekommt der Konzern die zugesagten Millionenaufträge
nicht. Geld und Markteintritt sind ein starkes Motiv.
Wie war das noch bei Siemens gewesen?
Siemens hat 2002 als Konzern den zweithöchsten Gewinn in seiner Geschichte gemacht.
Dennoch klagte der Bereich Information and Communication Networks (ICN), das
Carrier-Geschäft bewege sich nach wie vor in einem „extrem kritischen wirtschaftlichen
Umfeld“. Auftragseingang und Umsatz seien um ca. 40% zurück gegangen und der negative
EBit bewege sich weiterhin „in einer kritischen Größenordnung“. Daher, so die
ICN-Leitung, müssen 2.300 Arbeitnehmer am Standort München H abgebaut werden. Es war
also völlig egal, wie gut der tolle Siemens-Konzern da stand, die Geschäftszahlen des
Bereiches waren schlecht, die Mitarbeiter sollten gehen.
Worauf muss ein Mitarbeiter also achten, wonach sollte er das NSN-Management und das
Management des aufnehmenden Konzerns befragen, bevor er sich entscheidet, ob er den
Betriebsübergang mitmacht?
BenQ insolvent trotz solventer Konzernmutter
Betrachten wir das Problem einmal anhand des berühmt-berüchtigten Beispiels BenQ:
BenQ ist ein Konzern mit der BenQ Corporation in Taiwan als Konzernmutter, zu dem diverse
Konzernunternehmen gehören. BenQ übernahm am 1.10.2005 die Handysparte (Mobile Devices)
von Siemens. Das Unternehmen, in das die Mitarbeiter per Betriebsübergang nach §613a BGB
übergingen, war die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG mit Sitz in München. Der BenQ Konzern
hatte in Deutschland ein weiteres, davon unabhängiges Unternehmen, die BenQ Deutschland
GmbH. Nachdem die taiwanische Mutter Vermögenswerte aus der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG
abgezogen und die Zahlungen eingestellt hatte, musste die BenQ Mobile GmbH & Co. OHG
am 29.9.2006 den Insolvenzantrag stellen. Das zweite BenQ-Unternehmen in Deutschland,
also die BenQ Deutschland GmbH, existiert auch heute noch (http://www.benq.de/) und
war/ist von der Insolvenz der BenQ Mobile GmbH & Co. OHG in keiner Weise betroffen.
Was lernen wir daraus?
Für Mitarbeiter relevant ist also nicht, was es Tolles über den Konzern zu berichten
gibt, oder welche Vorteile der Betriebsübergang für NSN hat, sondern in erster Linie
die Daten des Unternehmens, in das sie mitsamt ihrem Arbeitsvertrag/Arbeitsplatz wechseln
werden. Gegenüber dem Unternehmen hat der Mitarbeiter Ansprüche, nicht gegenüber dem
Konzern.
Welche Informationen sind nun für euch besonders wichtig?
- In welches Unternehmen sollt ihr übergehen?
Bevor man sich entscheidet, ob man den Betriebsübergang mitmacht oder nicht, muss
man zunächst einmal wissen, in welches Unternehmen man übergeht und wo der Sitz
dieses Unternehmens ist. Ihr denkt, das ist selbstverständlich? Nein, ist es nicht.
Immer wieder hören wir, die Mitarbeiter sollen zu IBM, zu Wipro, zu TCS
übergehen - das sind aber allesamt Konzerne. Erst wenn man nachfragt, bekommt man
dann vielleicht heraus, ob die Mitarbeiter nun in ein bestehendes Konzernunternehmen
oder in ein neu zu gründendes Unternehmen übergehen sollen. Dummerweise gibt es oft
keine eigene Homepage des deutschen Unternehmens, sodass man Informationen, die die
Mitarbeiter über das neue Unternehmen benötigen nur mühsam finden kann. Eine
Überprüfung der Aussagen des Managements wird so schwierig, insbesondere weil diese
fast ausschließlich die Konzernsicht darstellen.
- Welche Substanz hat das Unternehmen
Die Handelsregisternummer ist hier hilfreich. Wirklich toll wäre, wenn das
Management die Handelregisterauszüge seit der Neugründung des Unternehmens zur
Verfügung stellen könnte. Genauso benötigt man die Geschäftszahlen des Unternehmens
(nicht des Konzerns) der vergangenen Jahre und die Entwicklung der Mitarbeiterzahlen.
Darüber hinaus muss das Geschäftsmodell und die Planungen für die nächsten Jahre
offen gelegt werden.
- Wie sieht es mit der Bonität des Unternehmens aus?
Die Bonität von BenQ als Konzern war gut, trotzdem ist die BenQ
Mobile GmbH & Co. OHG in die Insolvenz gegangen, weil die Konzernmutter die
Zahlungen eingestellt hatte. Die gute Bonität des Konzerns hat den Ex-BenQ Mobile
Mitarbeitern also nichts genützt. Die gute Bonität des Siemens-Konzerns stand und
steht wohl außer Zweifel, trotzdem hat dies das Management nicht davon abgehalten,
betriebsbedingte Massen-Kündigungen auszusprechen und Com komplett auszugliedern.
- Gibt es einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit einem herrschenden
Unternehmen (dies ist normalerweise die Konzernmutter)?
Ein solcher Vertrag bietet zumindest einen gewissen Schutz gegen die Insolvenz, da
Verluste vom herrschenden Unternehmen ausgeglichen werden müssen. Die IBM Network
Services & Solutions GmbH, in die die SCA-Mitarbeiter übergegangen sind, hat einen
solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.
- Wie viele und welche offenen Stellen gibt es im neuen Unternehmen?
Auf freie passende Stellen im Unternehmen kann man sich im Falle einer
betriebsbedingten Kündigung berufen. Es spielt keine Rolle, wie viele offene Stellen
es im Konzern gibt – auf die hätte man keinen Rechtsanspruch.
- Wie viele vergleichbare Mitarbeiter gibt es im Betrieb, in den man integriert wird?
Die Sozialauswahl im Fall betriebsbedingter Kündigungen erstreckt sich nur auf den
Betrieb (nicht auf das Unternehmen und schon gar nicht auf den Konzern) und die dort
mit dem jeweiligen Mitarbeiter vergleichbaren Kollegen.
- Ist das neue Unternehmen tarifgebunden und im gleichen Arbeitgeberverband?
Wenn das neue Unternehmen nicht tarifgebunden ist, gehen die tarifvertraglichen
Regelungen beim Betriebsübergang zwar in den Arbeitsvertrag über, können aber nach
einem Jahr wie ein Tarifvertrag gekündigt werden. Dies bedeutet z.B. bei
Mitarbeitern mit tariflichem Kündigungsschutz (Metall-Tarifvertrag), dass sie beim
neuen Arbeitgeber nach einem Jahr ihren Kündigungsschutz verlieren könnten und dann
ein Verlust des Arbeitsplatzes drohen würde. Weiterhin droht spätestens nach einem
Jahr eine Verschlechterung bei den finanziellen Konditionen des Arbeitsvertrages,
was sich wiederum auf die Höhe einer späteren Abfindung, die Höhe des
Arbeitslosengeldes und auch in der Rentenversicherung auswirken wird.
Achtung: Neue Arbeitsverträge kann das Unternehmen auch schon während der
einjährigen Schutzfrist anbieten. Erfahrungsgemäß unterschreiben die meisten
Mitarbeiter diese aus Furcht, dass sie sonst ihren Arbeitsplatz verlieren, oder aus
Unwissenheit.
- Ist das neue Unternehmen groß genug, um am Weltmarkt zu bestehen?
Um am Weltmarkt bestehen zu können, muss ein Unternehmen heute eine erhebliche
Größe haben. Die ereicht selbst Enterprise nach Analystenmeinung nicht. Handelt es
sich also um ein neu gegründetes Konzernunternehmen mit lediglich ein paar hundert
Mitarbeitern, vielleicht sogar ohne eigene Auftragsakquise, sollte man sich darüber
Gedanken machen, ob dieses Unternehmen mittelfristig eine Überlebenschance hat.
- Wie ist der Konzern bisher mit seinen Mitarbeitern umgegangen?
Naturgemäß ist das Management bei der Beantwortung dieser Frage befangen :-)
Vielleicht kennt man den einen oder anderen Mitarbeiter, der bereits für dieses
Unternehmen oder den Konzern arbeitet und kann ihn befragen.
Hat das Unternehmen schon öfter Mitarbeiter anderer Unternehmen übernommen und die
betreffenden Betriebe nach kurzer Zeit geschlossen? Wie geht das Unternehmen mit den
Themen Dauer der Arbeitszeit, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Weiterbildung der
Mitarbeiter um? Werden auch ältere Mitarbeiter beschäftigt?
Wenn man diese für eine Entscheidung für oder gegen einen Betriebsübergang wichtigen
Fragen an das Management stellt und keine befriedigenden Antworten erhält, dann sollte
man jeweils vom Worst Case ausgehen. Wenn die Zukunftsaussichten für die Mitarbeiter im
neuen Unternehmen so toll sind, wie auf den Hochglanz-Powerpoint-Folien dargestellt, dann
ist die Beantwortung dieser und ähnlicher Fragen für das Management kein Problem. Denkt
daran: „Keine Antwort ist auch eine Antwort“
(cr)
InWaChRo-News: Dienstag, 04.12.07
NSN: Schikane in der Buchhaltung
Es wird immer schlimmer. Fast alle Kollegen in der Buchhaltung haben einen blauen Brief
erhalten. Gleichzeitig wurden über my-orders eine Vielzahl von Leiharbeitskräften
angefordert, die sich Berater nennen. Sie sind in der Buchhaltung schon fast in der
Überzahl. Die Leihkräfte kommen von weit her und bekommen die volle Fahrtzeit als Stunden
angerechnet. Sie sitzen zu zweit oder manchmal sogar zu dritt vor einem Laptop, weil
weder PC's in der notwendigen Anzahl, noch Platz vorhanden ist.
Gleichzeitig wird von den Kollegen in der Buchhaltung verlangt, Überstunden für den
Geschäftsjahres-Schluss zu machen und dabei auch aufgefordert, am Samstag und am heiligen
Abend zu arbeiten.
Besonders unverschämt finden wir die angeordnete Arbeit am Heiligen Abend.
Wir fragen uns, ob der Betriebsrat überhaupt über die Überstunden, sowie die geplante
Samstagsarbeit und die Arbeit am Heiligen Abend informiert wurde und ihr zugestimmt hat.
Da die Kollegen einen blauen Brief erhalten haben, hat der Betriebsrat einen Grund, die
Zustimmung zu den Überstunden, Samstagsarbeit und der Weihnachtsarbeit zu
verweigern - Jahresabschluss hin oder her. Das muss sich ein Unternehmen vorher
überlegen. Das Geschäftsjahresende kommt ja auch nicht gerade plötzlich und unerwartet.
Ohne Zustimmung des Betriebsrates sind solche Mehrarbeiten unzulässig.
Die Buchhaltung soll wohl ausgelagert werden und die Leiharbeiter waren dafür vorgesehen,
die betroffenen Mitarbeiter kurzfristig zu ersetzen, wenn sie die Angebote aus den blauen
Briefen angenommen hätten. Jetzt behält NSN die Leiharbeiter offensichtlich nur, um den
psychischen Druck auf die festen Mitarbeiter zu erhöhen und sie zum Gehen zu bewegen. Das
dürfte auch der Zweck der Arbeit am Heiligen Abend sein.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 04.12.07
NSN-SCA: Aus dem Tagebuch eines Kostenfaktors
Momentan sieht ein ganz normaler Arbeitstag bei NSN-SCA in etwa folgendermaßen aus,
sozusagen aus dem Tagebuch eines unerwünschten Kostenfaktors. Man könnte auch eine alte
Fernsehserie zitieren: Warum geht es jedem Einzelnen von uns so schlecht, wo es uns allen
doch so gut geht?
Nach Betreten des Büros schaut man mal ins Outlook, was es so Neues gibt. Aha, der
Betriebsrat weist darauf hin, dass es neue Ausgliederungspläne gibt, also das Übliche.
Martinstraße, Hofmannstraße und Berlin sagen das Gleiche.
Ein kurzer Schreck, jetzt bin ich also auch dabei - aber das war ja zu erwarten.
Ansonsten - was hat die Geschäftsleitung zu berichten? Nichts Substantielles, nur das
übliche Geschwätz - wie immer in den letzten Jahren, um die Kollegen über den Tisch zu
ziehen. Kennt man ja seit Jahren, die Sprüche. Irgendwann stumpft man auch ab.
Eine Kollegin hat schon die einschlägigen Telefonbücher durchforstet und die potentiellen
Kandidaten als Excelliste zusammengestellt. In Berlin 20 Kollegen bei PVM, passt gut,
mehr spucken die Adressbücher gar nicht mehr aus. Na ja, ein paar Kollegen sind zwar
vermutlich eigentlich gar nicht mehr da, aber über den Daumen gepeilt, passt es. In
München wären's noch einige mehr als die angedrohten 30 bei PVM. Löschen wir mal die
diversen Projekt-, Produkt- und Was-weiß-ich-Manager und den einen oder anderen
möglicherweise "Unverzichtbaren", dann bleiben noch so an die 40. Passt auch - oder mit
anderen Worten, die noch vorhandene PVM RD in Deutschland wird eingestampft. Bei PVF
wird's ähnlich aussehen, die meisten sind eh' schon bei TietoEnator. Da kann man sich
dann bei der geplanten Integration von PVM und PVF einen Haufen Arbeit sparen, wenn
sowieso kaum jemand mehr da ist.
Mittlerweile wird's allmählich Mittag und die Einträge auf den Homepages der Betriebsräte
in München sind wieder verschwunden. War vielleicht doch etwas zuviel offene
Kommunikation. Eigentlich war doch da nichts Peinliches zu finden, wie bei den letzten
IBM-Powerpoint-Folien. Wie hieß es da vorsorglich: "Don't talk about job security". Egal,
ein Kollege hat die BR-Homepage noch im Speicher. Der Screenshot zeigt, es war doch kein
schlechter Traum, sondern Realität.
Man telefoniert etwas rum bei den potentiellen Leidensgenossen. Komisch, irgendwie fällt
mir jetzt die strahlende Zukunft ein und der zugehörige Grünenspruch: "Das Restrisiko ist
das Risiko, das uns den Rest gibt". Offensichtlich ist es so, dass auf Managementebene
schon seit einigen Wochen Gespräche mit IBM geführt wurden. Bei PVM soll also anscheinend
doch noch der eine oder andere Entwickler für Diagnosezwecke (vorläufig?) bleiben, aber
beim Rest will man anscheinend wirklich Tabula Rasa machen.
Zwischendurch eine Mail vom Management: nächste Woche All Hands Meeting. Na ja, "all"
stimmt ja wieder mal nicht so ganz. Ganz wie bei Georg Orwell, Friedensministerium,
Wahrheitsministerium und so.
Also, was sagt jetzt die Überleitungsvereinbarung von der IBM 1 Tranche? Wird ja
vermutlich jetzt wieder angewendet werden. Klingt auf den ersten Blick nicht schlecht.
Aber bei allen wichtigen Punkten steht eigentlich nur, alles bleibt gemäß § 613a BGB bis
zu einer eventuellen Neuregelung. Mit anderen Worten, es gibt ein Jahr Schonfrist und
dann bleibt eigentlich alles dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Wer da den kürzeren
ziehen wird, kann man sich ja denken. IBM Network Services & Solutions GmbH ist nicht im
Arbeitgeberverband, damit sind nach einem Jahr diese ganzen wohlklingenden Formulierungen
sowieso Makulatur. Tariflicher Kündigungsschutz? Aber man ist ja kein Jurist. Da wird man
wohl einen Rechtsanwalt bemühen müssen.
Mittlerweile ist es 15:02. Schon wieder eine Mail von Management
"For German version please scroll down". Dann scrolle ich mal.
...
"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir laden Sie zu einer wichtigen Informationsveranstaltung ein, hinsichtlich eines geplanten Betriebsübergangs von NSN SCA und NSN RTP Mitarbeitern zu IBM Network Services & Solutions GmbH von dem Sie betroffen sein werden.
Bitte priorisieren Sie Ihre Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung - wir bedauern die Kurzfristigkeit dieser Einladung!
Diese Einladung ist für Sie persönlich und kann nicht weitergeleitet werden, da sie nur an ausgewählte Mitarbeiter versandt wurde.
Die Veranstaltung findet als Telefonkonferenz
heute Freitag, 30.November, von 16 - 16.30 Uhr statt.
..."
Toll, um 15 Uhr erfährt man, dass einem um 16 Uhr mitgeteilt wird, dass man rausfliegen
soll. Warum kann diese Mail eigentlich nicht weitergeleitet werden? Was spricht dagegen?
Wer wurde da noch angesprochen? Da wollte man wohl das Datenschutzrecht der Kollegen
nicht verletzen, indem man den Verteiler verschleiert.
Ist ja auch etwas ganz Neues, dass man bei einer Telefonkonferenz Fragen per SMS stellen
soll. Wird anscheinend eher eine Teleschweig-, denn eine Telefonkonferenz werden,
zumindest auf Arbeitnehmerseite. Befehlsempfang per One-Way End-To-End
Kommunikation - früher hieß das mal Strammstehen und Kopf ab zum Gebet.
16 Uhr: Man meldet sich bei der Konferenz brav an und es wird einem auch vom Automaten
freundlich mitgeteilt, dass man zwar mithören, aber nicht mitsprechen könne und einen die
anderen Teilnehmer auch nicht hören könnten. Na ja, mitsprechen ist eben nicht mehr
gefragt. Andererseits kann man schon mithören, dass sich diverse Manager bei der
Konferenz einloggen und auch wie sonst üblich mitteilen, dass eben jetzt auch der
wichtige Herr X dabei sei. Scheint doch kein technisches, sondern ein generelles
Kommunikations- und Menschenbildproblem zu sein. Andererseits, auf dieser Seite der
Leitung sitzen ja auch keine Menschen, sondern nur Kostenfaktoren. Menschen sind ja nur
auf der anderen Seite der Leitung, darum heißt es ja auch Betriebsleitung. Das muss man
schon verstehen, irgendwie.
Also, jetzt der liebe Manager:
Es täte ihm ja furchtbar leid, dieses Kommunikationsproblem, dass der Betriebsrat....
Sollte ja noch nicht heute, sondern erst nächste Woche usw. Da hätte es beim Betriebsrat
wohl Missverständnisse gegeben. Aber nun hätten sie deshalb doch schon heute, um Unruhe
zu vermeiden, klare Verhältnisse und so. Deshalb auch so kurzfristig. Es täte ihm ja so
Leid.... Und direkt Rückfragen in der Telefonkonferenz, da gibt's technische Probleme.
Aber man könne ja per SMS... Und tiefstes Bedauern... Und außerdem würde man ja nächste
Woche... Und er freue sich schon ganz schrecklich auf die direkte persönliche Interaktion.
Man könne ja die Fragen schon mal an Fr. Y von SCN Communication schicken oder vielleicht
auch an ihn - oder vielleicht doch lieber nicht direkt.
Abgesehen von technischen Problemen mit der Leitung - würdig eines
Möchtegern-Weltmarktführers - konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass das
Geähe und Gestottere auch auf ein schlechtes Gewissen hindeuten könnte. Aber da tut man
unserem Worldclass Management sicherlich zuviel Ehre an. Ein Nichts kann, philosophisch
betrachtet, nicht schlecht sein.
Fakt sei jedenfalls, meinte unser Management, man hätte am Montag mit IBM einen Vertrag
unterschrieben. Jetzt ginge es noch darum, das übliche Prozedere mit den Betriebsräten
einzuhalten, Überleitungsvereinbarungen usw. Das Closing sei für Ende Januar geplant.
Nächste Woche gäb's Informationsveranstaltungen. Er hoffe doch, dass sie (die Manager?)
die Betroffenen überzeugen könnten, was das für eine tolle Chance sei und dass damit
Widersprüche eigentlich Unsinn seien. Die neue Gesellschaft gäbe es jedenfalls bereits,
mit Leuten aus Fleisch und Blut und so. Das sei "keine fiktive Einheit". Wenn das so
betont wird, fragt man sich unwillkürlich, wann denn das Blut dann weg sein wird.
Soweit das liebe Management. Dann noch der unvermeidliche Hr. Z., der schon seit Jahren
immer wieder bei jeder sich bietenden Gelegenheit voller Stolz verkündet, dass man bzw.
er wieder bis zu 70% der Belegschaft rauswerfen darf , muss oder will und dem nachgesagt
wird, dass er in Helsinki schon mal geäußert hätte, dass man in Deutschland mit Panzern
durch die Betriebe fahren müsste. Falls das zutrifft, klingt es sehr nach einem aufrechten
Neoliberalen. Aber da Hr. Z. ein ehrenwerter Mann ist, ist das sicherlich nur ein
böswilliges Gerücht. Es sind ja alles Ehrenmänner, unsere Manager, und Macher einer
ehrenwerten Firma, die sich an die Gesetze des Landes hält, sagt sie, die Company.
Eigentlich rechne er nicht mit Nachfragen per SMS, so Hr. Z. Aber man würde
selbstverständlich noch ein paar Minuten warten. Und das sei ja alles so super. Na ja,
die heutigen Kommunikationspannen ... Außerdem würden die Betroffenen selbstverständlich
noch heute eine Einladung für Informationsveranstaltungen in der nächsten Woche bekommen.
Zwei Minuten später, als dann, oh Wunder, tatsächlich keine SMS kam, wurde die Konferenz
beendet. Da war's dann ca. 16:12.
Soweit zum fairen, vertrauensvollen Umgang und zur offenen Kommunikation. Positiv
betrachtet, könnte man auch sagen, kurz und schmerzlos bzw. lieber ein Ende mit Schrecken
als ein Schrecken ohne Ende.
Kurze Diskussion mit den Kollegen. Eigentlich hätte man ja noch was zu tun. Aber warum
sollte man eigentlich noch? Gehen wir lieber nach Hause. Da war's dann ca. 16:15. Die
versprochene E-Mail hat keiner vermisst, so um 16:16.
(Ein Mitarbeiter)
InWaChRo-News: Montag, 03.12.07
NSN-Österreich: Stellenabbau ab Januar
Nokia Siemens Networks baut nun auch in Österreich Stellen ab. Zu erwarten ist ein
Stellenabbau von 10 bis zu 15 Prozent der Mitarbeiter. NSN Österreich beschäftigt derzeit
rund 600 Mitarbeiter. Der Geschäftsführer von NSN Österreich, Dietmar Appeltauer
begründet den Stellenabbau - wie üblich - mit dem enormen Kostendruck in der Branche.
Auslagerungsverträge würden oft nur noch für ein Jahr abgeschlossen.
Appeltauer, schließt in einem Gespräch mit dem "Kurier" auch betriebsbedingte
Kündigungen ab Januar nicht aus. "Wir sind gerade dabei zu erheben, welche
Produktbereiche es treffen könnte. Da dürfte es die ein oder andere Personalanpassung
geben", so Appeltauer. Über die Höhe des Stellenabbaus machte er keine Angaben.
Die NSN-Betriebsleitung will demnächst Gespräche mit dem Betriebsrat aufnehmen und
Sozialplanverhandlungen aufnehmen. Appeltauer rechnet nicht mit dem Widerstand der NSN
Belegschaft, so wie zuletzt bei der Siemens-Softwaresparte PSE. Erfreulich ist, dass der
Widerstand der PSE-Mitarbeiter, dem Geschäftsführer von NSN Österreich im Gedächtnis
geblieben ist.
(iw)
InWaChRo-News: Montag, 03.12.07
Enterprise soll bis Mitte 2008 verkauft werden
Siemens gibt nicht auf. Jetzt gibt einen neuen Verkaufstermin für Enterprise bis Mitte
2008. Dies geht laut dpa aus dem bei der US-Börsenaufsicht eingereichten Geschäftsbericht
des Unternehmens hervor.
Enterprise hat 15.000 Mitarbeiter in 80 Ländern. Siemens zählt die verlustbringende
Sparte zu seinen nicht-fortgeführten Aktivitäten.
Es ist zu erwarten, dass der Siemens-Vorstandsvorsitzende Peter Löscher nun den Verkauf
von Enterprise forcieren wird. Nach den Bilanzierungsrichtlinien US-GAAP darf eine
Unternehmenseinheit nämlich maximal ein Jahr als nicht fortgeführtes Geschäft verbucht
werden. Die US-Börsenaufsicht SEC kann diese Frist um ein Jahr verlängern. Siemens hat
diese Verlängerung von der SEC genehmigt bekommen. Wenn nun bis 30.9.2008 kein Käufer
gefunden ist, müsste Siemens Enterprise wieder in die Bilanz aufnehmen. Dies will Siemens
natürlich unter allen Umständen vermeiden, da Enterprise dann aller Voraussicht nach die
Bilanz drücken wird.
Angesichts dieser Sachlage mutet die Aussage von Ralf Heckmann,
Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Siemens AG, etwas wunderlich an. Er sagt in der
Dezemberausgabe 2007 der Siemens Nachrichten der IG Metall:
"'Wir nehmen den Siemens-Vorstand beim Wort: Entlassungen und ein Ausverkauf von
Standorten kommen nicht in Frage.' Das gelte auch dort, wo Probleme zu lösen seien, also
vor allem für den Bereich Siemens Enterprise Communications, erklärte Heckmann: Siemens
bleibt in der sozialen Verantwortung für die Auswirkungen der Veränderungen für die
Beschäftigten."
Löscher dagegen schloss im Rahmen des Umbaus des Siemens Konzerns
Stellenabbau nicht aus.
Siemens hat Enterprise im abgelaufenen Geschäftsjahr um 567 Millionen Euro abgewertet.
Enterprise wird billiger, mal sehen, wann Siemens bereit ist, etwas draufzulegen, wenn
jemand Enterprise kauft. Immerhin wurde auch Mobile Phones mit einer satten Mitgift an
BenQ "verkauft".
Für die Mitarbeiter bedeutet diese neue Meldung nicht wirklich etwas Neues. Die Warterei
geht weiter. Solange kein Käufer gefunden ist, dürften die Mitarbeiter sicher sein. Was
dann passiert hängt vom Käufer und vielleicht auch vom Verhalten der Mitarbeiter ab.
(iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 02.12.07
NSN-OBS: Tätigkeiten für Softwareentwickler / Systemingenieure
FAQ 31 – “I see myself as a programmer: what is my future?
Answer: In general, over time there will be an opportunity for you to increase your
participation the beginning and final phases of the development cycle. This means that
from our center, there will be a tendency to conduct more requirements extrapolation,
specification work, design work, functional and integration testing. We also have a
significant demand for people to undertake the first phases of project work at the
Dusseldorf centre or on site, partially because of cultural proximity but also because it is
always challenging for TCS to commence programs when clients demand which is only
possible - due to the limited access of Non-EU-citizens to the regulated employment
market - with employees based in Germany.”
Die Softwareentwickler werden bei TCS werden Kundenanforderungen ermitteln, daraus
Requirementspezifikationen und den technischen Teil für Kundenangebote (Tender)
erstellen. Unter Umständen werden hier auch noch Funktionsspezifikationen geschrieben.
Weiter können die Softwareentwickler in der Integration der Systeme beim Kunden und im
Service eingesetzt werden. Dies macht auch Sinn in Anbetracht dessen, dass TCS als
„Delivery Center“, also Regionalgesellschaft für den deutschen Markt fungieren will.
FAQ 48 bestätigt, dass es sich nicht um ein Innovationszentrum, sondern nur um ein
Delivery Center handeln wird. Alles andere ist könnte, wollte, sollte…
Wir bezweifeln daher, dass Designspezifikationen in Düsseldorf geschrieben werden und
Funktionstest hier ausgeführt werden, da diese Tätigkeiten sinnvollerweise
entwicklungsnah in Indien durchgeführt werden müssten, um eine schnelle und auch
möglichst fehlerfreie Entwicklung sicherzustellen. Teilt man anders auf, bekommt man
einen gewaltigen Kommunikationsoverhead zwischen zwei unterschiedlichen Kulturen, in dem
Missverständnisse einfach vorprogrammiert sind.
In FAQ 32 behauptet TCS, dass Systemingenieure im gesamten Entwicklungszyklus arbeiten
werden. Dies widerspricht der Antwort zu FAQ 2 und dem Geschäftsmodell von TCS in
Deutschland.
Nach FAQ 33 werden Trainer benötigt. Dies ist auch nachzuvollziehen, da diese in der
Kundenschulung in Deutschland und ggf. in der Dokumentation eingesetzt werden können.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Sonntag, 02.12.07
NSN-OBS: Unternehmen, in das die Mitarbeiter übergehen
FAQ 35 – “… You will be integrated into the existing TCS Deutschland GmbH, the existing
company which is in operation for the past 7 years.”
Es gibt drei Unternehmen mit dem Namen Tata Consultancy Services Deutschland GmbH in
Deutschland. Da das Unternehmen seit 7 Jahren existiert, muss es sich bei dem
Unternehmen, in das die OBS-Mitarbeiter wechseln, um die Tata Consultancy Services
Deutschland GmbH mit Sitz in München handeln, die am 07.11.2000 unter
Handelsregisternummer HRB134008 ins Handelsregister eingetragen wurde.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: TCS will in Düsseldorf nur den vertikalen Markt bedienen
FAQ 1 – “What sort of centre will this be?
Answer: This will be a Regional Delivery Center, with focus on servicing the Telecom
Vertical primarily within Germany but also eventually expanding coverage across Europe.”
In Düsseldorf will TCS ein regionales Lieferzentrum aufbauen, das hauptsächlich in
Deutschland den vertikalen Telekom Markt bedienen und sich möglicherweise irgendwann
einmal auch auf Europa ausweiten will.
Was ist eigentlich ein vertikaler Markt?
Man unterscheidet zwischen einem vertikalen und einem horizontalen Markt. Der horizontale
Markt oder Massenmarkt ist das, was wir gemeinhin als Markt verstehen. Auf diesem Markt
werden unterschiedliche Produkte in großer Vielzahl angeboten. Es herrscht eine starke
Nachfrage und eine große Konkurrenz. Es müssen immer wieder neue Kunden gewonnen und auch
gehalten werden. Der Kunde hat die Möglichkeit, bei Unzufriedenheit zur Konkurrenz
auszuweichen. Der Unternehmer kann auf diesem Markt hohe Umsätze erzielen.
Ein vertikaler Markt oder Nischenmarkt ist das absolute Gegenteil des Massenmarktes. Auf
einem vertikalen Markt werden Waren und Dienstleistungen aus der Wertschöpfungskette
einer bestimmten Branche angeboten. Dabei werden die Waren und Dienstleistungen vom
Anbieter werden genau auf den Kunden abgestimmt und nach dessen Vorgaben hergestellt,
was die Mitwirkung des Kunden erfordert. Es gibt weder eine starke Nachfrage, noch eine
starke Konkurrenz. Das Unternehmen, das auf einem Nischenmarkt operiert ist stark
abhängig vom jeweiligen Kunden. Sobald der Auftrag erledigt ist, erfolgen höchstens noch
Wartungsarbeiten, dann müssen neue Spezialaufträge gefunden werden. Der Unternehmer kann
auf diesem Markt nur kleine Umsätze erzielen.
Die TCS in Düsseldorf wird also stark abhängig sein von Aufträgen von NSN. Wenn NSN der
einzige Kunde ist, was dann? NSN wird die Mitarbeiter selbst nicht voll auslasten, sonst
würden sie sie ja behalten. Da das Düsseldorfer Zentrum nur Kundenanpassungen von
Software machen wird, die in den indischen Entwicklungszentren von TATA entsteht, dann
werden in Düsseldorf höchstwahrscheinlich keine 117 Softwareentwickler ausgelastet sein.
TCS selbst hat erklärt, dass das Unternehmen keine größere Entwicklungsabteilung in
Deutschland aufbauen will. Daher ist ein Personalabbau zu erwarten.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Angedachte Kunden in Deutschland
FAQ 3 – “What key clients will be served?
Answer: NSN, Telco Operators, Telco Equipment Providers and other Telco Service
Providers. Vodafone, Arcor, T Mobile, T-Online, O2, Hutchison, Debitel…. We will also be
targeting to win business at some of the leading equipment providers. For non-telecom
clients, the list includes many of the German DAX 100 players”
Es handelt sich hier um eine Aufzählung potentieller Kunden, die zudem alle
Schlüsselkunden sein sollen. Gerade die Angabe der DAX 100 – Unternehmen deutet jedoch
darauf hin, dass es sich hier nur um das Ergebnis eines Brainstormings handelt. Business
Plan Niveau hingegen würde erfordern, dass man sich genauere Gedanken darüber macht,
welche Zielgruppen man in die engere Auswahl kommen und welche Bedürfnisse diese haben.
Zu den DAX 100 –Unternehmen gehören beispielsweise die Commerzbank, Bayer und Lufthansa.
Was sollte diese an den TCS Produkten, die in Düsseldorf vertrieben werden sollen,
interessieren? Diese Aufzählung macht den Eindruck, dass den Mitarbeitern suggeriert
werden soll, dass TCS Düsseldorf ein Unternehmen mit Zukunft ist.
Das TCS-Geschäftsmodell, den vertikalen Markt zu bedienen steht konträr zu dieser
lockeren Aufzählung der potentiellen Kunden. Dies wirkt extrem unausgereift.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Geschäftsmodell und erforderliche Mitarbeiterprofile
FAQ 2 – “What markets will we address? …” Hier geht es um Tätigkeiten wie System
Integration beim Kunden, Test, Produkt Outsourcing, …"
FAQ 4 – “What are other career opportunities?
Answer: Within the range of services identified in question 3, there are many classical
Delivery Center roles: Quality Management, Bid Management, Documentation
Specialists, Marketing and Public Relations, finance and controlling, HR and
communications. In addition, we are looking for persons who can join our Delivery
Assurance organisation, our Global Consulting Practice, our Telecom Practice (as product,
strategy and solutioning specialists).”
Aus dieser Antwort und aus FAQ 2 geht klar hervor, dass TCS in Düsseldorf eine
Landesgesellschaft aufbauen will. Diese übernimmt das Marketing, den Vertrieb, die
Beratung und die Kundenbetreuung für den deutschen Markt. Bid Manager beispielsweise
erstellen je nach Kundenwunsch Angebote, präsentieren diese, koordinieren sie mit den
Partnern, verhandeln über diese Angebote, schließen Verträge ab und sorgen dafür, dass
sie erfüllt werden.
Eine Landesgesellschaft beschäftigt üblicherweise reine Vertriebsleute, die sich um den
Verkauf der Produkte kümmern, technische Vertriebsleute, die mit den Kunden individuelle
Konzepte ausarbeiten und sie technisch beraten. Letzteres setzt voraus, dass man in der
Lage ist, sich anhand von meist spärlichen Unterlagen in neue Produkte so einzuarbeiten,
dass man Kundenfragen kompetent beantworten kann. Darüber hinaus nehmen
Landesgesellschaften Probleme, die beim Kunden entstehen, entgegen und versuchen diese,
soweit möglich zu beheben (TAC 1). Es handelt sich um Jobs, bei denen eine hohe
Kommunikations-, Verhandlungs- und Präsentationsfähigkeit erforderlich ist.
Auch FAQ 6 - “Is a development centre in Germany expensive? ...” stellt klar heraus, dass
die Entwicklungstätigkeiten in Indien durchgeführt werden. Die Düsseldorfer Kollegen
sollen die Kundenanforderungen entgegen nehmen und für die indischen Entwickler
aufbereiten, sodass sie dort umgesetzt werden können. Hier geht es darum, die
unterschiedlichen Kulturen unter einen Hut zu bekommen.
Die übergehenden 117 Entwickler haben in der Regel die dafür erforderlichen Hard- und
Softskills nicht. Sie müssten umgeschult werden, soweit das geht.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Kollektive und individuelle arbeitsvertragliche Regelungen
FAQ 7 – “What happens to my personal conditions? ...
Any rights resulting from a collective bargaining agreement will be transferred to the
individual contract level between the employment parties and while be regarded as an
individually agreed condition between the employment parties….
Even after that period any change of the conditions would have to be made consensually
between the contract parties and could only be made one-sided by the company because of
a legally strong and acceptable reason. ”
Aus dem ersten Teil dieses Statements geht hervor, dass TCS nicht tarifgebunden ist und
der TCS-Betrieb mit 25 Mitarbeitern, in den die 117 OBS-Mitarbeiter unseres Wissens
integriert werden sollen, keinen Betriebsrat hat. Euer bisheriger Betriebsrat nimmt ein
Übergangsmandat wahr, das spätestens nach sechs Monaten endet. In dieser Zeit solltet ihr
einen neuen Betriebsrat wählen, ihr werdet ihn brauchen.
Der zweiten Teil des Statements legt die Vermutung nahe, dass die Mitarbeiter spätestens
nach einem Jahr neue Arbeitsverträge vorgelegt bekommen. Die individuellen
Arbeitsbedingungen sind durch §613a BGB nicht geschützt. Wenn die Mitarbeiter einen neuen
Vertrag unterschreiben, ist die Schutzklausel von einem Jahr ausgehebelt.
Die Aussage „could only be made one-sided by the company because of a legally strong and
acceptable reason” ist nicht ganz richtig. Die Firma kann eine Änderungskündigung
aussprechen oder tarifvertragliche Regelungen, die in die individuellen Verträge
eingegangen sind wie einen Tarifvertrag kündigen. Gleiches gilt für die Regelungen aus
Betriebsvereinbarungen, soweit sie nicht durch Zeitablauf beendet werden.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Standortfrage
Nach FAQ 12 sind keine Versetzungen von Düsseldorf weg vorgesehen. Nach FAQ 15 zieht TCS
in Erwägung, den Betrieb ins Düsseldorfer Umland zu verlegen. Dies könnte über eine
Betriebsschließung laufen. Auf diesem Weg kann man die Mitarbeiter mitnehmen, die man
behalten will und die anderen los werden (Wer unser Buch gelesen hat kennt das Beispiel
Dachauer Papierfabrik).
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Erhöhte Reisetätigkeit
FAQ 9 – “Do you have a company car policy?” und FAQ 10 – „Describe your travel policy! …
Because TCSers are often underway, …“ weisen darauf hin, dass eine erhöhte Reisetätigkeit
innerhalb Deutschlands zu den einzelnen Kunden erforderlich sein wird. Darüber hinaus
dürften Flüge nach Indien anstehen, die in der Economy Class zu absolvieren sind.
FAQ 21 – „Can I move to another country? …Mobility is encouraged at TCS.“ Das heißt, auch
ein Umzug in ein anderes Land ist möglich.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Noch mehr Sessions und Diskussionen
FAQ 11 – “What are the career opportunities/advancement?
Answer: This depends on skills, competencies and personal ambition. It will be a constant
discussion during your integration into TCS and will begin in the "Getting to Know One
Another" sessions. Subsequent discussions will take place when people have better
understood the opportunities at TCS and the directions for the Center.”
Dies deutet darauf hin, dass die Mitarbeiter genau beobachtet und häufigen
Mitarbeitergesprächen unterzogen werden, bis eine neue Tätigkeit für sie gefunden ist,
oder sie entnervt die Firma verlassen. Auch jetzt schon macht sich TCS ein Bild von den
Fähigkeiten der Mitarbeiter, indem TCS-Manager mitten zwischen den OBS-Kollegen sitzen
und diese auch Einzelgesprächen unterziehen.
(iw/cr)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
NSN-OBS: Widerspruch gegen den Betriebsübergang
FAQ 16 – “You may decide to reject the move in which case you will need to follow a
"transfer rejection process" as defined by NSN. Pursuant to Sec. 613a BGB any employee
rejecting the transfer of his employment relationship bears the risk of being made
redundant by the seller.”
Wir wissen ja, dass die Unternehmen sehr viel Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen, aber
der Widerspruch gemäß §613a BGB wurde nicht von NSN definiert. Hier gilt natürlich auch
das bereits Gesagte zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang.
Achtung:
Um beurteilen zu können, ob nach einem Widerspruch Abfindungen möglich sind oder welche
Chancen ihr auf den Erhalt eures Arbeitsplatzes bei NSN habt, muss sich endlich mal einer
von euch aufraffen, den derzeit gültigen Interessenausgleich / Sozialplan zu schicken.
Anonyme Zuschriften mit der Frage, ob wir ihn schon haben und was wir davon halten,
können wir natürlich nicht beantworten. Also noch mal: wir haben ihn nicht. Schickt ihn
uns! Der Arbeitgeber schickt ihn sicherlich nicht.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 01.12.07
BenQ: Kleiner Überblick über BenQ-Prozesse in München
Bisher wurden 18 Prozesse bzgl. des nachträglichen Widerspruchs gegen den
Betriebsübergang von Mobile Phones zu BenQ entschieden.
Sieben davon wurden in der 1. Instanz gewonnen, 12 verloren. Die verloren Prozesse wurden
von einem Anwalt betreut und wurden alle in Kammer 11 verhandelt. Details, warum diese
Prozesse verloren wurden, sind uns derzeit nicht bekannt.
(iw)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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