Artikel: März 2008



InWaChRo-News: Montag, 31.03.08

Enterprise: Einigung bald erwartet
Siemens hatte Anfang März den Abbau von 2.000 Arbeitsplätzen bei für Siemens Enterprise Networks (SEN) angekündigt, um SEN besser verkaufen zu können. Die Verhandlungen zwischen der Siemens AG und den Betriebsräten von SEN zu dieser Restrukturierung sind bereits angelaufen und es sei laut Focus noch im April mit einer Einigung zu rechnen.

Aus dem Verhandlungsumfeld hieß es: Die Verhandlungen der vergangenen Woche seien "ergebnisorientiert geführt" worden und "in der Sache konstruktiv gewesen". Annäherungen wurden erreicht. Es seien die Eckdaten skizziert worden. Nun müssten die Details verhandelt werden. Konkretes wurde jedoch nicht bekannt. Einer der Informanten des Focus rechnet damit, dass bereits in den nächsten zwei Wochen eine Vereinbarung erzielt wird. Siemens wollte die Aussagen mit Hinweis auf die laufenden Verhandlungen nicht kommentieren.

Abgesehen davon, dass alles wieder hinter verschlossenen Türen geschieht und die SEN-Mitarbeiter weiter im Unklaren gelassen werden, ist wohl nicht mit großen Überraschungen zu rechnen. Erwartet wird der Klassiker, Aufhebungsvertrag und Beschäftigungsgesellschaft.

Da bei SEN wie bei NSN betriebsbedingte Kündigungen bis 30.09.2009 nicht möglich sind und Siemens bezüglich des Verkaufs unter Zeitdruck steht, wäre es sinnvoll, wenn Siemens darüber nachdenken würde, den SEN-Mitarbeitern im Siemens-Konzern Arbeitsplätze anzubieten. Damit würde sich der Abbau bei SEN sicherlich deutlich schneller vollziehen lassen als über die so genannten freiwilligen Maßnahmen, die das Risiko eines Arbeitsplatzverlustes in sich bergen.

Es ist jedoch aufgrund des bisherigen Verhaltens des Konzerns zu erwarten, dass Siemens, wenn überhaupt, konzerninterne Arbeitsplätze nur über eine Beschäftigungsgesellschaft anbieten wird, um die Mitarbeiter zunächst von der Beschäftigungsgesellschaft zu "überzeugen". Der Vorteil für Siemens: Der Konzern könnte sich dann in Ruhe die Kandidaten ansehen, denn die Mitarbeiter von SEN, die in die beE gewechselt sind, belasten den Verkauf nicht mehr und Siemens weiß: Nach Ablauf der beE haben wir diese Mitarbeiter auf jeden Fall los.

Was würde für den Mitarbeiter bleiben?
Hoffnung und das Risiko keinen Job zu finden.

Ein Verhandlungserfolg der Arbeitnehmervertreter wäre es, wenn diese Siemens dazu bewegen könnten, allen SEN-Mitarbeitern auf direktem Wege freie Arbeitsplätze im Siemens Konzern unter Mitnahme der Besitzstände wie Betriebszugehörigkeitszeiten anzubieten.

Die Chance haben sie. Siemens steht unter Zeitdruck. Die Arbeitnehmer haben Zeit.. Solange SEN nicht verkauft ist, solange hat jeder seinen Arbeitsplatz. Die Arbeitnehmervertreter haben diese Zeit auch. Sie sollten sie nutzen. Nicht eine schnelle Einigung ist das Ziel, sondern eine, bei der nicht immer nur die Arbeitnehmer das Risiko der über Jahre hinweg verfehlten Politik tragen.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 29.03.08

Insolvenz nach Betriebsübergang – ordnungsgemäße Unterrichtung?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied am 20.03.2008 über drei Fälle, in denen ehemalige Mitarbeiter der AgfaPhoto GmbH die Agfa-Gevaert NV & Co. KG auf Zahlung von Schadensersatz bzw. Abfindung verklagt hatten.

Agfa-Gaevert hatte sein Photogeschäft zum 1.11.2004 an den Investor Hartmut Emans verkauft. Die davon betroffenen Mitarbeiter waren im Rahmen eines Teil-Betriebsübergangs in die neue AgfaPhoto GmbH übergegangen und hatten dem Betriebsübergang zunächst nicht widersprochen. Über den Betriebsübergang wurden die Mitarbeiter mit Schreiben vom 22.10.2004 unterrichtet. Nach etwa einem Jahr, am 22.12.2005 wurde über das Vermögen der AgfaPhoto GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet.

Das BAG entschied nun im Fall zweier Mitarbeiter, die noch vor dem Betriebsübergang einen Aufhebungsvertrag bzw. eine Altersteilzeitregelung unterschrieben hatten. Das Gericht bekräftigte, dass die betroffenen Arbeitnehmer vor der Ausgliederung oder dem Verkauf einer Firmensparte auch über wirtschaftliche Probleme des neuen Unternehmens aufgeklärt werden müssen. Arbeitnehmer können, so das BAG, dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf das neue Unternehmen noch widersprechen, sobald die wirtschaftlichen Probleme bekannt werden. Bleiben sie allerdings auch dann noch untätig, geht ein möglicher Schadensersatzanspruch verloren. (Aktenzeichen: 8 AZR 1022/06).

Die Widerspruchsfrist begann laut BAG daher erst mit der Insolvenz der AgfaPhoto GmbH zu laufen, da das Informationsschreiben zum Betriebsübergang teilweise unvollständig gewesen war. Die beiden Mitarbeiter hatten innerhalb von vier Wochen ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Betriebsübergang nachträglich widersprochen. Da die Widerspruchsfrist eingehalten war, entschied der 8. Senat des BAG, dass diesen Klägern Zahlungen aus dem Aufhebungsvertrag bzw. der ATZ zustehen.

Im dritten Fall war der Arbeitnehmer auch nach dem Bekanntwerden der Insolvenz untätig geblieben und hatte nicht rechtzeitig seinen nachträglichen Widerspruch erklärt. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage auf Zahlung einer Abfindung als Schadensersatz in seinem Fall daher ab.

Achtung: Bisher hat das BAG die Ansicht vertreten, die Widerspruchsfrist beginnt bei unvollständiger Unterrichtung überhaupt nicht zu laufen. Jetzt gilt: Die Widerspruchsfrist läuft bei Insolvenzen ab dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Etwa 90 weitere Klagen ehemaliger Agfa-Mitarbeiter mit einem ähnlichen Sachverhalt sind noch am BAG anhängig.

Was bedeutet dieses Urteil für NSN und SEN? Wann ist der „richtige Zeitpunkt“ für einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang von Siemens zu NSN bzw. SEN?

Über wirtschaftliche Probleme, die möglicherweise zu einer Insolvenz führen können, schweigen sich unsere Unterrichtungsschreiben aus. Ob in diesen Unternehmen ernste wirtschaftliche Probleme bestehen, kann keiner von uns abschließend beurteilen. In Anbetracht des Kündigungsschutzes bis 30.9.2009 steht zunächst einmal nicht zu befürchten, dass ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert, es sei denn, er geht freiwillig. Diese Lage ändert sich erst, wenn eine Insolvenz eintritt oder nach dem 30.9.2009 Betriebsschließungen in größerem Ausmaße stattfinden sollten. Dann allerdings ist der richtige Zeitpunkt für einen nachträglichen Widerspruch gekommen.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 22.03.08

Gleiten in die Osterferien?
Ostern steht vor der Tür, der ideale Zeitpunkt, von meinem riesigen Berg Überstunden wegzukommen. Seit Monaten erscheint auf meinem Gleitzeitzettel die Warnung "Achtung, Gesamt-Saldo liegt über 80 Stunden". Wenn ich die Osterwoche Gleittage nehme, könnte ich immerhin ca. 30 Stunden auf einmal abbauen. Es sind ja nur 4 Tage, weil auch ein Feiertag dabei ist. In der Urlaubsplanung von Januar habe ich das sowieso schon angemeldet.

Also hin zum Chef und ihm den Vorschlag unterbreitet, die Osterwoche als Gleittage abzufeiern, damit ich von meinem hohen Gleitzeitkonto herunterkomme. Doch weit gefehlt: mein Chef will mir zwar Urlaub genehmigen, das hat er bereits im Januar getan, aber ganztägige Gleittage genehmigt er nicht. Urlaub sei tarifvertraglich geregelt, Überstunden hingegen nicht. Diese könne ich nur stundenweise abfeiern. Wenn ich meinen Osterurlaub per Überstunden antreten will, dann muss ich täglich für ihn verfügbar sein - ??? -.

Na wie soll das denn gehen? Ich will doch wegfahren, zu einer Hochzeit in der Lüneburger Heide. Da werde ich bei Onkel Erich wohnen und der hat gar keinen Internetanschluss. So was gibt es heute noch - Leute, die sich dem Segen der Telekommunikation verweigern. Mein Schlepptop bräuchte ich dorthin gar nicht mitnehmen, ich hätte gar keinen Anschluss zur Verfügung.

Ich könnte natürlich in ein Internetcafe gehen, das wird es dort bestimmt geben. Nur, wie komme ich vom Internetcafe in das Firmennetz? Das geht gar nicht. Ich könnte natürlich mit meinem Chef über meine private E-Mail Adresse kommunizieren, was tut man nicht alles für die Firma. Ich könnte keinerlei Attachments von Word, Excel oder Powerpoint öffnen. Außerdem könnte mir jemand über die Schultern schauen und Firmengeheimnisse abkupfern. In Internetcafes sitzt man immer in Reih und Glied und schaut gegen eine Wand. Jeder der neben einem sitzt oder an einem vorbeigeht, sieht was man gerade macht.

Also noch mal zum Chef: ich brauche aber die Tage frei, da ich etwas vorhabe. Jetzt will er auch noch wissen, was ich vor habe - das sage ich ihm aber nicht. Das geht zu weit in mein Privatleben. Ich will mal wieder "heile Welt" erleben, eine Hochzeit, mit tollem Essen, etwas verwöhnt werden und glückliche zufriedenen Menschen sehen. Das habe ich seit Monaten nicht mehr erlebt, ich brauche etwas Auszeit. Weit weg von hier und den Firmenproblemen.

Nein, meint er, wenn ich ihm nicht mal glaubhaft machen könne, dass ich etwas Unaufschiebbares hätte, dann könnte ich nicht einfach gleiten. Nur Urlaub ginge, denn damit würde mein Jahresurlaub abgebaut und ich somit für den Rest des Jahres planbar bleiben. Aha. Auf die Frage, wie ich denn meine Überstunden überhaupt abbauen soll meinte er schlicht: Mein Arbeitsplatz müsse mir schon etwas Wert sein. - Was meint er denn jetzt damit? Meint er, ich soll die Stunden der Firma schenken? Will er darauf hinaus? Was sagt eigentlich die Gleitzeitvereinbarung dazu?
(Viola Frustig)


InWaChRo-News: Donnerstag, 20.03.08

TietoEnator soll verkauft werden
Der Investor Nordic Capital will über seine Einheit "Cidron Services" den finnischen IT-Dienstleister TietoEnator für 1,1 Mrd. Euro übernehmen, berichtet inside-it.ch in heute. TietoEnator bezeichnete das Angebot als zu niedrig.

TietoEnator beschäftigt 16.000 Mitarbeiter und zählt zu den größten Anbietern von IT-Diensleistungen in Europa. TietoEnator ist Ende 2007 in die Verlustzone gerutscht und verlagert derzeit 800 Stellen in Niedriglohnländer.

Auch unsere ehemaligen Siemens Kollegen, die im Juli 2006 zu TietoEnator ausgelagert worden waren, sind von einem Verkauf betroffen.

Betrachtet man diese Entwicklung bei TietoEnator, erkennt man erneut deutlich, dass kleinere Unternehmen, zu denen Mitarbeiter der diversen Konzerne immer wieder ausgelagert werden sollen, wenig Chancen haben auf dem umkämpften IT-Dienstleistungsmarkt zu überleben. Die Konkurrenz auf diesem Sektor hat sich seit 2006 deutlich verschärft.
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 20.03.08

Enterprise: Verhandlungen zum Personalabbau beginnen
In der Woche nach Ostern wird Siemens die Verhandlungen mit dem SEN-Gesamtbetriebsrat über den geplanten Stellenabbau aufnehmen. Die IG Metall möchte in dieser Woche bereits eine Einigung erzielen. Warum will die IG Metall diese Einigung so schnell? Unter Zeitdruck steht Siemens, nicht die Belegschaft. Solange Siemens unter Zeitdruck steht, ist das Management eher zu Zugeständnissen bereit. Diesen Verhandlungsvorteil sollte der GBR nutzen und nicht selbst zu einer übereilten Einigung drängen. Eine Siemens-Sprecherin wollte nicht kommentieren, ob es in der kommenden Woche bereits zu einer grundsätzlichen Einigung kommen könnte.

Der GBR will hauptsächlich über Umschulungsmaßnahmen und eine Beschäftigungsgesellschaft verhandeln. Man fragt sich, zu was die betroffenen Mitarbeiter umgeschult werden sollen. Siemens sucht doch händeringend über 3.500 Ingenieure und kann diese Stellen angeblich nicht besetzen. Auch über die Anzahl der abzubauenden Mitarbeiter will der GBR verhandeln.

In Deutschland plant Siemens bei SEN, 2.000 Stellen abzubauen. 1.200 Stellenstreichungen seien bereits identifiziert, so Siemens, weitere 800 könnten noch hinzu kommen. Zusätzlich sollen 1.200 Stellen durch „Verkäufe oder Lösungen mit Dritten" in Deutschland abgebaut werden. Von den derzeit 6.000 Arbeitsplätzen bleiben nach diesem Kahlschlag also nur noch 46,7 Prozent, also 2.800 Stellen bei Enterprise übrig.

Während diese Verhandlungen laufen gehen die Verkaufsverhandlungen weiter. Da Nortel und Alcatel-Lucent mit eigenen Problemen beschäftigt sind, sieht Siemens im US-Finanzinvestor Cerberus den aussichtsreichsten Kandidaten für die Übernahme von Enterprise.

Cerberus ist in der griechischen Mythologie der Höllenhund und der Torhüter, der den Eingang zur Unterwelt bewacht. Von diesem ließ sich Firmengründer Stephen Feinberg bei der Namensgebung für sein Unternehmen inspirieren. Das spricht Bände über die Einstellung dieses Mannes.

Obwohl ein Vertragsabschluss nicht unmittelbar bevorsteht, muss Siemens Vorstandsvorsitzender Peter Löscher den Kaufvertrag bis Ende Juni unter Dach und Fach haben. Ansonsten müsste Siemens SEN ab Juli wieder in die Konzernbilanz mit aufnehmen. Im Geschäftsjahr 2007 stieg der Verlust von SEN von 418 auf 600 Millionen Euro. Da Siemens diesen Verlust nicht in der Konzernbilanz ausweisen will, steht Löscher unter Zeitdruck.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 20.03.08

Siemens: EAS soll ausgegliedert werden
Siemens will den Geschäftsbereich Electronics Assembly Systems (EAS) zum 1.10.2008 ausgliedern. Anschließend soll EAS verkauft oder in ein Joint Venture eingebracht werden. Bei EAS werden Bestückautomaten für Elektronik-Komponenten und Leiterplatten hergestellt. Betroffen von der Ausgliederung sind 2.100 Mitarbeiter.

Das EAS-Geschäft ist laut Siemens "sehr maschinenbaulastig" und habe "nur wenige Berührungspunkte mit den Produkt- und Systemgeschäften in der Siemens-Automatisierung".

Bei Heise-online kommentierte ein Leser „Der Letzte macht das Licht bei Siemens aus“. Danny konterte: „Ich glaube nicht das ‚Licht aus machen’ zum Kerngeschäft bei Siemens gehört... denke das muss dann ein externes, darauf spezialisiertes Unternehmen machen...“
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 19.03.08

NSN: Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung
Mitarbeiter mit der Gesamtbewertung "needs improvement" müssen an Verbesserungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu wird von der Führungskraft in Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ein sogenannter "improvement plan" erstellt.

Das NSN-Management definiert „Needs improvement“ wie folgt:
„Mitarbeiter muss Leistung verbessern, um die Anforderungen der Position zu verbessern. Mitarbeiter muss die erwarteten Ergebnisse sicherstellen und einen wertvolleren Beitrag zum Team leisten. Mitarbeiter muss auf die Aufrechterhaltung der NSN-Werte achten. Beitrag muss verbessert werden.“

Für solche Mitarbeiter wird als eine mögliche Maßnahme auch ein Jobwechsel ins Auge gefasst.

Was will NSN? Der Stellenabbau ist offensichtlich noch nicht abgeschlossen. Es werden immer wieder Einzelne gedrängt, die Firma zu verlassen. Will man mit den Maßnahmen für „needs improvement“ Druck auf die Mitarbeiter ausüben? Wenn auf den Folien zu lesen ist „Seien Sie [Anm: die Führungskraft] sich rechtlicher Auswirkungen bewusst“, könnte einem in den Sinn kommen, dass Führungskräfte vor möglichen Mobbingprozessen gewarnt werden sollen.

Klassisches Mobbing verläuft ähnlich wie in diesem Prozess beschrieben – es muss sich aber hier nicht um solches handeln. Damit der „needs improvement“ Prozess nicht zu Mobbing wird, solltet ihr auf folgendes achten:
„Needs improvement“ - Prozess Damit der „needs improvement“ Prozess nicht zu Mobbing wird: Klassischer Mobbingprozess
Es wird ein Maßnahmenplan zur Verbesserung der Leistung festgelegt, der Ziele und Termine enthält. Der Mitarbeiter muss überprüfen, ob die Maßnahmen, Ziele und Termine realistisch sind. Entscheidend für die Zielerreichung ist, dass die notwendigen Voraussetzungen im Arbeitsumfeld vorliegen. Dies ist im Vorfeld zu analysieren und zu dokumentieren.

Sind sie es nicht, muss man unbedingt das Gespräch mit seinem Vorgesetzen suchen, ggf. unter Hinzuziehung eines Betriebsrates. Wenn sich hier der Vorgesetzte stur stellt, sollte der Mitarbeiter für sich selbst Gesprächsnotizen machen. < /td>
Es werden Ziele gesetzt, die in der Regel nicht erfüllt werden können.
Feedback-Gespräche zwischen Führungskraft und Mitarbeiter sollten regelmäßig stattfinden, um den Fortschritt zu überwachen. Ihr könnt zu diesen Gesprächen einen Betriebsrat hinzuziehen, insbesondere, wenn ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend ist, bzw. wenn die Ziele unrealistisch oder unklar sind. Auch hier sollte der Mitarbeiter unmittelbar nach dem Gespräch eine Notiz anfertigen, sonst vergisst man wieder die Hälfte. In wöchentlichen sog. Arbeitsreviews muss der Mitarbeiter Rechenschaft über seinen Fortschritt geben. Dabei ist oft ein Mitarbeiter der Personalabteilung anwesend.

Dem Mitarbeiter wird in diesen Gesprächen stets das Gefühl gegeben, versagt zu haben, sodass der Stress bei ihm steigt, bis er schließlich irgendwann aufgibt.
Kommunikation und Vereinbarung des „Maßnahmenplans zur Verbesserung der Leistung“ mit dem Mitarbeiter müssen laut Prozess dokumentiert werden, „um Missverständnisse zu vermeiden. Die Folgen für den Mitarbeiter, wenn er die vereinbarte Maßnahmen nicht erreicht, müssen vorher unmissverständlich erörtert werden (mit dem lokalem HR Kontakt vorab zu besprechen)“ Welche Folgen sind hier gemeint?
Solche Protokolle bzw. den Maßnahmenplan selbst solltet ihr nicht unterschreiben, sofern sie nicht der Wahrheit entsprechen, bzw. wenn die Maßnahmen nicht realistisch sind. Im Zweifelsfall könnt ihr diese Dokumente dem Betriebsrat zeigen und um Vermittlung bitten.
Es werden Gesprächsprotokolle geführt, in denen die Tatsachen verdreht sind, die dann beide Seiten unterschreiben sollen.
„HR agiert als ‚neutraler Dritter’“, „HR soll objektiv sein.“ HR vertritt die Unternehmensinteressen und hat bestimmte Vorgaben für die Abbauziele. HR hat das Ziel, Mitarbeiter, die in den Augen des Unternehmens nicht richtig funktionieren, herauszudrängen. Daher kann HR nicht neutral sein und schon gar nicht objektiv.

Auf keinen Fall alleine bleiben, wenn zwei andere einem gegenüber sitzen. Dies ist gesprächstechnisch und zeugentechnisch schlecht. Dann immer einen Betriebsrat mitnehmen.
Das Spiel „guter Cop – böser Cop“ wird mit dem Mitarbeiter gespielt. Dabei übernimmt der Chef meistens die Rolle des „bösen Cops“, damit der Mitarbeiter unter ständigem Stress bleibt, denn seinen Chef sieht er ja öfter, als den Mitarbeiter der Personalabteilung. Ziel ist auch, dass sich der Mitarbeiter dann hilfesuchend an den HR-Mitarbeiter („guter Cop“) wendet, der ihm dann einen „Ausweg“ z.B. in Form eines Aufhebungsvertrages anbietet.
Reaktion und Verbesserung des Mitarbeiters werden kurzfristig erwartet. Durch den Zeitdruck und die Angst, zu versagen, erhöht sich der Stress für den Mitarbeiter nochmals. Also auch hier darauf achten, dass die Ziele realistisch sind und dass die notwendigen Voraussetzungen zum Erreichen der Ziele auch vorliegen. Es wird Zeit- und Erfolgsdruck erzeugt, die den Stress erhöhen.
„HR bindet, wenn notwendig und zum richtigen Zeitpunkt, das obere Management ein“ Nur noch Gespräche mit Betriebsrat! Das obere Management beschäftigt sich nur noch mit Trennung.

Formular für Mobbingtagebuch
Formular für Gesprächsnotizen
(iw/cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 19.03.08

SIMEA Österreich: Explosive Stimmung unter den KollegInnen
Auf einer Informationsveranstaltung der SIMEA (Siemens Industrial Manufacturing, Engineering and Applications) - ein Bereich der Siemens AG Österreich - wurde den KollegInnen am 6.3.2008 von der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass fast alle Teile von SIMEA nicht in Löschers neue Siemens-Sektoren Industrie, Energie, Medizin hineinpassen und daher verkauft werden. Die Stimmung bei den KollegInnen war dementsprechend explosiv wie ein Teilnehmer der Versammlung berichtet.
(fw)


InWaChRo-News: Dienstag, 18.03.08

Umfrage: Auswertung
Wie bereits angekündigt, werden wir euch sukzessive die Ergebnisse unserer Umfrage "Einfluss des permanenten Stellenabbaus zu Gesundheitszustand und Betriebsklima" vorstellen. Die Umfrage ist mit 407 Befragten für unsere Zielgruppe repräsentativ.

Die Auswertungsergebnisse werden am Ende alle in einem Dokument zusammengefasst, so das ihr es später noch geschlossen nachlesen könnt. Hier findet ihr dann auch eine Erläuterung zu der Frage: Wann ist eine Umfrage repräsentativ?
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 18.03.08

Umfrage: Beteiligung
An der Umfrage beteiligten sich 407 Personen. Davon sind 242 bei NSN, 89 bei SEN, 34 bei der Siemens AG und 42 bei anderen Unternehmen (Alcatel-Lucent, PSE, Flughafen München, beE) beschäftigt. Diese Stichprobengröße ist für die befragte Gruppe repräsentativ. Das Genauigkeitsmaß wird bei Hochrechnungen entsprechend mit angegeben. (iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 18.03.08

Umfrage: Altersstruktur
Alle drei Diagramme zeigen deutlich, dass durch den permanenten Stellenabbau Mitarbeiter bis 35 Jahre bereits die freiwilligen Angebote angenommen und die Unternehmen verlassen haben. Hinzu kommt, dass junge Mitarbeiter sich nicht bei Firmen bewerben, die permanenten Stellenabbau machen. Man kann also eine Fluchtbewegung der jüngeren Mitarbeiter weg von diesen Unternehmen feststellen, denn diese Mitarbeiter haben noch gute Chancen auf einen anderen, externen Arbeitsplatz.

Weiter führt der permanente Stellenabbau dazu, dass die Unternehmen kaum neue Mitarbeiter von extern einstellen. Dies ist in den letzten sechs Jahren von den Personalverantwortlichen versäumt worden. Die verbliebenen Mitarbeiter sind mittlerweile natürlich auch sechs Jahre älter geworden. Ihnen ist das Verlassen des Unternehmens verwehrt, weil sie kaum eine Chance haben auf einen alternativen Arbeitsplatz in einer anderen Firma. Somit bewegt sich der Altersberg immer weiter nach rechts, das Durchschnittsalter steigt. Dazu kommt, dass Mitarbeiter ab 55 weit vor dem Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsprozess ausscheiden. Damit konzentriert sich das Alter der Mitarbeiter immer mehr auf das schmale Band zwischen 40 und 55, die Bandbreite der Altersunterschiede wird also immer schmaler.

Die verfehlte Personalpolitik wird nun auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen, indem psychischer Druck auf Ältere ausgeübt wird, damit sie das Unternehmen verlassen. Dass überhaupt noch Mitarbeiter über 50 Jahre beschäftigt werden, liegt nur am "nein" der Mitarbeiter zu "freiwilligen" Maßnahmen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

NSN: Der GBR und die Innovationsoffensive
Der GBR ist mit der Unternehmensleitung in Verhandlungen eingetreten, um eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu „Innovationen bei NSN“ abzuschließen. Ziel sei es, allen Beschäftigten durch diese Innovationen langfristige Beschäftigungsperspektiven zu ermöglichen.

Was ist eigentlich aus der in Punkt 2.2 des IA/SP vom 12.7.2007 vereinbarten Innovationsinitiative geworden? Die Geschäftsleitung der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG hatte dort rechtsverbindlich erklärt, dass sie zusammen mit dem GBR „eine Innovationsinitiative starten wird mit dem Ziel, über zusätzliche Innovationsimpulse Arbeitsplätze in Deutschland langfristig zu sichern.“

Wir wollen jetzt Ergebnisse dieser Innovationsinitiative sehen. Jetzt müssen die Innovationen starten, die Ergebnisse umgesetzt werden. Wir wollen keine neue Absichtserklärung in einer neuen Betriebsvereinbarung, die dann nach kurzer Zeit wieder in einer Schublade verschwindet.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

NSN: Mitarbeiter sollen zu Zeitarbeitsfirmen wechseln
Da Betriebsübergänge am „Nein“ der Mitarbeiter scheiterten, versucht NSN nun die Beschäftigten einzeln zu Consultingfirmen zu drängen. Dazu werden am Betriebsrat vorbei sogenannte „Sondierungsgespräche“ mit den Kollegen geführt. Den Mitarbeitern wird ein neuer Arbeitsvertrag bei diesen Consultingfirmen angeboten und sie werden in den Sondierungsgesprächen dazu gedrängt, diesen zu unterschreiben. Versprochen wird ihnen, dass sie für eine bestimmte Zeit an NSN verliehen werden und somit an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiter arbeiten können.

Unterschreibt solche Verträge nicht!

Mitarbeiter, die sich auf diese Weise aus einem festen Angestelltenverhältnis in Zeitarbeit drängen lassen, spielen den Arbeitgebern in die Hand, da auf diese Weise die Zeitarbeitsbranche weiter wächst. Der Wanderarbeiter wird so das Modell der Zukunft werden. Arbeitgeber nennen dies einen flexiblen Arbeitsmarkt. Vorteile für euch gibt es dabei keine. Ihr habt dann ein extrem unsicheres Arbeitsverhältnis und der Stress wird bei einer Zeitarbeitsfirma nicht weniger, im Gegenteil. Sowohl bei Nokia in Bochum, als auch bei BMW waren die Zeitarbeiter die ersten, die ihren Arbeitsplatz verloren haben. Viele von ihnen wurden von der Zeitarbeitsfirma gekündigt und nicht woanders hin vermittelt. Auch NSN baut zur Zeit verstärkt Consultants ab. Ihr werdet nur so lange weiter beschäftigt, bis euer Projekt abgewickelt ist.

Darüber hinaus verliert ihr mit der Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag eure Besitzstände wie Betriebszugehörigkeitszeiten, Kündigungsschutz, ggf. Tarifvertrag usw. und ihr müsst mit Gehaltseinbußen rechnen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

NSN: Versetzungen nach Mch M
Der Betriebsrat Mch M hatte seit Oktober 2007 allen geplanten Versetzungen von Mch P an den Standort widersprochen. Die Mitarbeiter sitzen jetzt schon auf viel zu engem Raum zusammen, sodass die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden und erst recht nicht mehr eingehalten werden können, wenn noch weitere Kollegen hinzukommen.

NSN möchte im Beschlussverfahren am Arbeitsgericht die Zustimmung des Betriebsrates zu den Versetzungen ersetzen lassen. Insgesamt sind 16 Beschlussverfahren zu ca. 200 Einzelmaßnahmen in 7 Kammern des Arbeitsgerichtes München anhängig. Bisher wurde noch in keinem Fall die Zustimmung des Betriebsrates vom Arbeitsgericht ersetzt.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 17.03.08

Umfrage von NCI InWaChRo News zu Gesundheitszustand und Betriebsklima
Die Umfrage von NCI InWaChRo News zu den Auswirkungen eines permanenten Stellenabbaus auf Gesundheitszustand und Betriebsklima ist nun abgeschlossen.

Wir bedanken uns bei allen, die mitgemacht haben!

An der Umfrage beteiligten sich insgesamt 407 Personen. Die Stichprobengröße ist für die untersuchten Unternehmen repräsentativ. Das Genauigkeitsmaß wird bei den Auswertungen entsprechend angegeben.

Wir haben Sonntagmittag, die bis dahin eingegangenen Antworten, durchgesehen und uns einen ersten Eindruck verschafft. Die Ergebnisse sind alarmierend. Auch die Freitexte, die ihr geschrieben habt, sind für den Gesamteindruck sehr aufschlussreich.

Wir werden in den nächsten Tagen und Wochen die umfangreichen Daten auswerten und euch sukzessive die Ergebnisse präsentieren. Wir bitten euch um ein bisschen Geduld, da wir diese Arbeit ehrenamtlich, neben der sonstigen Berichterstattung und Job, in unserer Freizeit machen.

Wir hoffen, dass diese Auswertung dazu beiträgt, euch zu zeigen: Ihr seid mit Ängsten und Problemen nicht alleine. Vielleicht beginnt sogar das Management über die Auswirkungen seiner Personalpolitik nachzudenken und diese zu ändern.

Wir möchten aber auch eine Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das gesellschaftliche Problem "sozial verträglicher" Stellenabbau erreichen, denn die negativen Folgen der Managermethode "Permanenter Stellenabbau" wirken tief in die Gesellschaft hinein.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Freitag, 14.03.08

Enterprise: Ergänzungstarifvertrag nach FSC-Muster?
In der anschließenden IGM-Mitgliederversammlung wurde berichtet, Siemens sei an den Betriebsrat herangetreten. Das Management will angeblich aus dem Flächentarifvertrag (Manteltarifvertrag) ausscheren und einen eigenen Tarifvertrag aushandeln.

Es handelt sich hierbei offensichtlich um geplante Verhandlungen zu einem Ergänzungstarifvertrag, der allerdings nicht mit dem Betriebsrat, sondern mit der Gewerkschaft verhandelt werden muss. Man muss davon ausgehen, dass es sich hier um eine Vereinbarung nach dem Muster des FSC-Ergänzungstarifvertrages handelt, der damals als Präzedenzfall bei Fujitsu-Siemens durchgesetzt wurde mit dem Ziel, solche Vereinbarungen später auch in anderen Unternehmensteilen des Siemens-Konzerns abzuschließen.

Der FSC-Ergänzungstarifvertrag sieht sowohl für den Tarifkreis als auch für außertarifliche Mitarbeiter (AT) eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Prozent oder bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit eine entsprechende Gehaltsreduzierung um 9,1 Prozent vor. Das bedeutet, dass die Arbeitszeit für einen Vollzeit-Tarifmitarbeiter von 35h auf 38,5h, für einen AT von 40h auf 44h, also auf einen 9h Arbeitstag angehoben wird. Die ATs sollen darüber hinaus auf drei Urlaubstage pro Jahr verzichten.
(cr/iw))


InWaChRo-News: Freitag, 14.03.08

Enterprise: Siemens will SEN schuldenfrei verkaufen
Bei einem Infogespräch, zu dem die SEN-Betriebsleitung Mch H am Mittwoch die Mitarbeiter geladen hatte, gab es wenig Neues zu berichten.

Zum zukünftigen Käufer wurden noch keine Aussagen gemacht, Siemens, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher und Finanzvorstand Joe Kaeser, sei noch in Verhandlungen mit den potentiellen Käufern. Löscher und Kaeser wollen aus Imagegründen ein zweites BenQ verhindern. SEN soll deshalb schuldenfrei an den Käufer übergeben werden. Siemens wird die gesamten Restrukturierungskosten übernehmen.

Joe Kaeser hatte sich kurz vor der CeBit über die angeblich veraltete Technik bei SEN negativ geäußert. Dies habe, so das SEN-Management keine Kunden abgeschreckt, angeblich sind die Auftragsbücher von SEN voll.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Donnerstag, 13.03.08

NSN/Enterprise: Souverän Trennungsangebote ablehnen
Das NSN-Management hat nun offensichtlich die Strategie geändert. Immer wieder werden kleinere Gruppen von Mitarbeitern angesprochen, in die beE zu wechseln oder die Firma mit einem Aufhebungsvertrag zu verlassen. Die Begründung ist wie immer: „die Arbeit ist entfallen“. Dazu werden wiederholt mit den Mitarbeitern Personalgespräche geführt. Ein „Nein“ der Mitarbeiter hindert das Management offensichtlich nicht daran, diese Gespräche immer wieder zu wiederholen.

Lasst euch davon nicht entnerven. Diese Gespräche sollen euch zermürben. Schreibt eure Wut, euren Frust, eure Traurigkeit nicht in E-Mails an Vorgesetzte / Personalsachbearbeiter und äußert sie auch nicht in Personalgesprächen. Schreibt das an uns (auch anonym über das Kontaktformular). Bei uns hat das keine negativen Folgen für euch!

Wenn ihr euch zu einem „Nein“ entschlossen habt, lehnt die Angebote schriftlich ab, z.B. per E-Mail an den Vorgesetzten und den zuständigen Personalsachbearbeiter. Dazu könnt ihr beispielsweise folgenden Text benutzen:

„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],

vielen Dank für Ihre Angebote zur Auflösung meines Arbeitsverhältnisses. Nach nochmaliger eingehender Prüfung bin ich zu dem Schluss gekommen, dass diese Angebote für mich nicht in Frage kommen. Ich bitte Sie, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlet Hazeltine“


Akzeptiert das Management das „Nein“ dann immer noch nicht, dann solltet ihr es in einer weiteren E-Mail (siehe unten) auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichtes Berlin vom 1.12.2003 hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht. Das Arbeitsgericht Berlin begründete seine Entscheidung folgendermaßen: Der Arbeitgeber „setzt sich nämlich erkennbar und wirklich beharrlich über den erklärten Willen des Klägers hinweg“. Er kann nicht unentwegt weitere Versuche unternehmen, den Kläger „nach Belieben ein ums andere Mal in die Mangel zu nehmen“. Er muss den erklärten (Un-) Willen des Klägers und sein Nein akzeptieren. Der Arbeitnehmer habe einen vertraglichen Anspruch „auf Respektierung seiner unmissverständlich erklärten Haltung“.

„Sehr geehrter Herr / Frau [Nachname des Personalsachbearbeiters],

Bezug nehmend auf meine E-Mail vom xx.xx.2008 möchte ich Sie noch einmal bitten, von weiteren Personalgesprächen im Zusammenhang mit der Auflösung meines Arbeitsverhältnisses abzusehen.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf das rechtskräftige Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.12.2003 (28Ga29101/03) hinweisen. Dem Arbeitgeber wurde darin untersagt, mit dem Arbeitnehmer weitere Trennungsgespräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen auf den Arbeitgeber zugeht.

Mit freundlichen Grüßen, Scarlet Hazeltine“


Im Personalgespräche gibt man üblicherweise dem Personalsachbearbeiter und dem Vorgesetzen die Hand zum Gruß. Schlagt sie bitte nicht aus Frust oder Ärger aus. Anschließend solltet ihr bis zum Ende des Gespräches schweigen und euch dann wieder höflich verabschieden. Argumentiert nicht, verteidigt euch nicht. Ihr bietet eurem Gegenüber dadurch nur Argumentationspunkte. Euer Gegenüber ist im Argumentieren in der Regel besser geschult, als ihr.
(iw/cr)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08

Enterprise: Wann ist ein nachträglicher Widerspruch sinnvoll?
Es erreichen uns immer mehr Anfragen von Enterprise-Mitarbeitern, ob und wann man einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zu SEN einlegen kann.

Der nachträgliche Widerspruch ist jederzeit möglich. Die Frage ist nur, wann ist er sinnvoll. Ein nachträglicher Widerspruch sollte das letzte Mittel sein. Das bedeutet, erst sollte man abwarten, wer der Käufer von SEN bzw. des Bereiches, zu dem man gehört, ist. Erst dann kann man einschätzen, ob man beim neuen Arbeitgeber eine realistische Zukunftschance hat.

Erst wenn man überzeugt ist, dass man beim neuen Arbeitgeber lediglich entsorgt werden soll (Beispiel Sinitec), dann sollte man den nachträglichen Widerspruch in Betracht ziehen. Siemens wird die Rechtmäßigkeit dieses Widerspruches bestreiten. Daher muss man eine Feststellungsklage führen, in der festgestellt wird, dass die Unterrichtung über den Betriebsübergang unzureichend war und daher der nachträgliche Widerspruch zulässig ist und das Arbeitsverhältnis nicht zu SEN übergegangen ist. Wenn ihr die Klage gewinnt, habt ihr ein Arbeitsverhältnis mit der Siemens AG und nicht mit SEN. Dies gilt rückwirkend, ihr werdet also so gestellt, als ob ihr niemals den Betriebsübergang mitgemacht hättet.

Der Kündigungsschutz bis 30.9.2009 gilt aufgrund der geheimen Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung für alle Mitarbeiter, die den Betriebsübergang zu SEN (NSN) mitgemacht haben. Widersprüchler gegen den Betriebsübergang wurden leider explizit von diesem Kündigungsschutz ausgenommen: „Widersprüche gegen den Betriebsübergang sowie mit den Arbeitnehmervertretungen bereits vereinbarte Restrukturierungsmaßnahmen sind vom Gesprächsergebnis zwischen der Siemens AG, dem GBR der Siemens AG und der IG Metall vom 18.07.2006 nicht erfasst.“

Im Fall einer betriebsbedingten Kündigung nach dem nachträglichen Widerspruch müsste Siemens euch aber in eine Sozialauswahl einbeziehen, da das BAG mittlerweile einen Widersprüchler nicht mehr schlechter stellt als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren. Die Sozialauswahl muss über den Restbetrieb der SAG stattfinden, der nach der Abspaltung der Carrier-Betriebe und den anschließenden Betriebsübergängen noch übriggeblieben ist. Zu beachten ist, dass bei einem nachträglichen Widerspruch der Jubilarschutz einbricht. Der tarifliche Kündigungsschutz bleibt jedoch bestehen.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08

Enterprise: Nachträglicher Widerspruch – gemeinsam geht es leichter

SEN-Mitarbeiter, die sich zu einem nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zu SEN entschließen, sollten sich zusammenschließen und an die Öffentlichkeit gehen. Dann erhöhen sich ihre Chancen in den Prozessen, da sie ihre Informationen austauschen können. Auch eine gegenseitige Prozessbegleitung mit anschließender öffentlicher Berichterstattung, z.B. auf der NCI InWaChRo News Homepage, erleichtert das Durchhalten. Wir sind bereit, die Gruppenbildung zu organisieren und die Prozessberichte, die wir von euch bekommen müssen, zu veröffentlichen. Allerdings müsst ihr euch dazu bei uns melden.
(cr/iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 11.03.08

NSN: Auflösung der Dokumentationsabteilung bei RTP?
Der Hosting Manager, der das finnische Management hier in Deutschland vertritt, kam auf den Chef einer Kundendokumentationsabteilung bei RTP zu und teilte mit, dass diese aufgelöst wird und die Tätigkeiten in Niedriglohnländer verlagert werden sollen. Den Mitarbeitern wurde nahe gelegt in die beE zu wechseln.

Ein Mitarbeiter kommentierte: "Heute hat mir der Arbeitgeber (zum dritten Mal) den Wegfall meines Arbeitsplatzes bekannt gegeben. Der Kampf geht weiter. Das Problem: Jedes Mal altert man in einem Jahr um ca. zehn."

Dabei arbeiteten schon seit der Abbauwelle 2002/2003 in der Kundendokumentation viele Consultants, denn Abteilung wurde bis auf einen kleinen Rest über diverse Abbaumaßnahmen ausgedünnt. Teilweise sind Mitarbeiter, die über Aufhebungsvertrag oder beE ausschieden, als Consultants an ihren alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Das Verhältnis Festmitarbeiter von NSN (Deutschland, Portugal, Indien) zu Consultants lag in dieser Abteilung bei 18 zu 40.

Seit Beginn des Jahres war unklar, ob die Consultants in dieser Abteilung weiterbeschäftigt werden können, da im NSN-Budget kein Geld für die Beschäftigung dieser Consultants vorgesehen war, ob geplant oder irrtümlich ließ sich nicht klären. Dies war im Nachhinein gesehen ein erstes Anzeichen für die Auflösung der Abteilung. Man beschäftigte die Consultants zunächst zwei Monate ohne Beauftragung. Erst vor einigen Tagen erfuhr die Abteilung, dass definitiv kein Geld für deren Beschäftigung vorhanden sei. Letzte Woche wurden die Consultants dann nach Hause geschickt. Ob sie eine Anschlussbeschäftigung in einer anderen Firma erhalten oder ihren Arbeitsplatz verlieren, ist uns unbekannt.

Einige Mitarbeiter gehen davon aus, dass die Weiterbeschäftigung der Consultants bewusst hinausgezögert wurde und es schon lange beschlossen war, diese Abteilung aufzulösen. "Offensichtlich", so ein Mitarbeiter, "wollte man nur noch die Verhandlungen mit dem Betriebsrat Mch M abwarten, um uns mit dem Kündigungsfristausgleich das Gehen schmackhafter zu machen."
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 08.03.08

Siemens: Verkauf von Wireless Modules
Siemens hat den Verkauf des Bereiches Wireless Modules an den Private Equity Investor Granville Baird und den T-Mobile Venture Fund angekündigt. Der Erwerb soll im Rahmen einer fremdkapitalfinanzierten Unternehmensübernahme (Leveraged Buy-Outs) erfolgen und vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Behörden im zweiten Quartal dieses Jahres abgeschlossen sein. Der T-Mobile Venture Fund wird an der künftigen Gesellschaft einen Minderheitsanteil halten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.

Betroffen von diesem Betriebsübergang sind etwa 400 Mitarbeiter.
(cr)


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.03.08

Ich beschloss ...
Der Bischof sprach stets von der Kanzel, dass er der Hirte sei. Ich dachte mir dann, wenn er der Hirte ist, bin ich das Schaf. Eines Tages beschloss ich, dass ich kein Schaf mehr sein wollte.

Ich habe erkannt, dass ich lernen muss, "nein" sagen zu können, wenn ich kein Schaf mehr sein wollte. Ich sagte dem Wolf: "Nein, du frisst mich nicht". Der Wolf erschrak und rannte davon. Er hatte gewusst, dass ich ein Mensch war.

Dann beschloss ich, mich selbst kennen zu lernen, und entdeckte meinen Mut. Meine Angst wurde mit ihm zusammen mutiger, denn ich wusste nun, dass ich kein Schaf war, sondern ein Mensch.

Dann beschloss ich meinen Feind kennen zu lernen, denn ich hatte gelesen:
Wenn du den Feind und dich selbst kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten. Wenn du weder den Feind noch dich selbst kennst, wirst du in jeder Schlacht unterliegen.1

Ich hatte begriffen: "Wer nicht aufgibt, geht den Weg menschlicher Würde".
Ich beschloss, mich niemals aufzugeben.

Dann erfuhr ich, dass es anderen genauso ging wie mir, und ich verbündete mich mit ihnen.

Wir beschlossen ...

Ich sprach mit Kollegen, traf mich mit ihnen, wir redeten. Ich isolierte mich nicht. In der Gruppe konnte ich auch über meine Gefühle sprechen. Die anderen sagten, uns geht es genauso.

Sie fühlen sich unsicher - wie ich.
Sie hatten Angst davor, was alles auf sie zukommen könnte - wie ich.
Einer erzählte, er hätte täglich Wut, wüsste nicht wohin mit seinen Aggressionen - wie ich.
Manchmal war ich auch traurig, sehr sogar - und ich erfuhr, die anderen waren es auch.

Lange hatten wir diese Gefühle voreinander verborgen, aus Angst, die anderen dächten, man sei schwach. Wir hatten gelacht, Späße gemacht über die Zukunft, leicht sollte es wirken - doch verborgen im Inneren war alles anders - und doch so gleich. Doch das wussten wir erst jetzt, als wir uns trafen.

Wir beschlossen, keine Schafe mehr zu sein, denn wir erkannten, es hatte nie Hirten gegeben, die es gut mit uns gemeint hatten.

Wir beschlossen, zu lernen, "nein" zu sagen, und wir achteten aufeinander. Der Wolf, der uns umschlich, erschrak, denn er wusste, dass wir nun wussten, dass wir Menschen waren.

Wir entdeckten unseren Mut. Wir entdeckten, dass der gemeinsame Mut stärker war als die einsame Angst. Wir lernten uns kennen und beschlossen dann, unseren Feind kennen zu lernen, denn ich erzählte, dass ich gelesen hatte: Wenn du den Feind und dich selbst kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten. Wenn du weder den Feind noch dich selbst kennst, wirst du in jeder Schlacht unterliegen.1

Und wir wussten, dass wir Schlachten zu führen hatten.

Wir hatten begriffen: "Wer nicht aufgibt, geht den Weg menschlicher Würde".
Wir beschlossen, uns niemals aufzugeben.


1 Sunzi 500 v.Chr.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 05.03.08

Enterprise: Zurück zur Siemens AG?
Unsere Kolleginnen und Kollegen von Siemens Enterprise sitzen begreiflicherweise wie auf Kohlen. Viele beschäftigen sich daher mit der Frage: Ist es sinnvoll dem Betriebsübergang von Siemens zur Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG nachträglich zu widersprechen, wenn Enterprise an einen Finanzinvestor verkauft wird oder in kleinere Einheiten zerschlagen wird?

Diese Frage muss natürlich jeder für sich selbst beantworten. Wir können euch nur aufzeigen, welche Möglichkeiten sich für euch ergeben.

1. Schritt: Chancen auf dem Arbeitsmarkt aktiv ausloten
Zunächst sollte jeder für sich ernsthaft und durch aktive Bewerbungen prüfen, wie seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind. Vergesst dabei nicht, in den Siemens-internen Stellenmarkt zu sehen. Angeblich sucht Siemens händeringend 3.500 Ingenieure und findet sie nicht. Die Erfahrung - positiv oder negativ - ist eine wichtige Grundlage für die weitere Entscheidung. Mancher mag über diese Probebewerbungen einen neuen Job finden. Der Vorteil von Probebewerbungen liegt darin, dass man in einem Vorstellungsgespräch wesentlich lockerer ist, wenn man nicht dem Druck "ich muss einen neuen Arbeitsplatz finden" ausgesetzt ist.

Stellt sich jedoch heraus, dass es für einen persönlich doch nicht so einfach ist, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden, macht ein Gang in die Beschäftigungsgesellschaft oder ein Aufhebungsvertrag im Rahmen des aktuellen Stellenabbaus wenig Sinn. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Gang in die Arbeitslosigkeit mündet, ist dann hoch. Man sollte diese Entscheidung soweit wie möglich hinausschieben und sich auf jeden Fall auch andere Handlungsmöglichkeiten ansehen.

2. Schritt: Käufer genau ansehen
Findet Siemens einen Käufer - den der Vorstand bisher vergeblich suchte -, dann sollte man sich den Käufer genau ansehen. Entscheidend ist dabei nicht der Konzern, zu dem das neue Unternehmen gehört, sondern das Unternehmen selbst. Zu gern separiert der neue Arbeitgeber die übergehenden Mitarbeiter in einem selbständigen Unternehmen in einem eigenen Betrieb, um ggf. später risikofrei den Betrieb schließen zu können. Des Weiteren ist es von entscheidender Bedeutung, welche Finanzkraft das Unternehmen hat, ist es groß genug, um auf dem Markt zu bestehen, auf dem nach Analystenmeinung Enterprise beispielsweise nicht bestehen kann. Welches Geschäftsmodell hat das Unternehmen? Hat es überhaupt eines? Wenn ihr uns informiert, können wir euch bei diesen Fragen unterstützen.
Details

3a. Schritt: Entscheidung für das Übergehen in die neue Firma
Möchte man in das neue Unternehmen mit übergehen, dann läuft alles von selbst. Man muss nichts tun und sollte das auch wirklich nicht. NSN beispielsweise wollte, dass die Mitarbeiter durch Unterschrift freiwillig auf ihr Widerspruchsrecht verzichten. Davon ist abzuraten. Man hat keinen Nachteil wenn man sich dieses Recht behält. Auch sollte man keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben, schon gar nicht, bevor man einschätzen kann, welche Auswirkungen dieser haben wird.

Zwischen TietoEnator, Siemens und Siemens GBR wurde beispielsweise eine Vereinbarung ausgehandelt, bei der Siemens für die ersten drei Jahre nach dem Übergang im Falle von Arbeitsplatzabbau eine Abfindung zahlt. Alternativ kann vereinbart werden, dass Siemens in diesem Zeitraum bei Arbeitsplatzabbau Abfindungen zahlt, wenn die neue Firma sie nicht zahlen kann (Insolvenz) oder will. Eine solche Regelung ist aber nicht erzwingbar. Der SEN-GBR kann aber mit SEN eine ähnliche Regelung in der Überleitungsvereinbarung vereinbaren. Da es SEN nicht mehr geben wird, wenn die Abfindungen fällig werden, muss Siemens die Überleitungsvereinbarung mit unterzeichnen und erklären, dass Siemens im Zweifelsfall für diese Abfindungen haftet.

Der Kündigungsschutz bis zum 30.09.2009 geht in jedem Fall mit in die neue Firma über, entweder als Betriebsvereinbarung, wenn dort ein Betriebsrat besteht oder gegründet wird, oder als Klausel im individuellen Arbeitsvertrag. Letzteres gilt aber nur dann, wenn man keinen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet. Gleiches gilt für den Jubilarschutz. Der tarifliche Kündigungsschutz gilt ebenfalls weiter, entweder, weil der neue Arbeitgeber Mitglied in der Arbeitgebervereinigung Gesamt Metall ist, oder als Regelung im individuellen Arbeitsvertrag. Auch hier gilt: keinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Der Schwerbehindertenschutz, Mutterschutz, Elternzeitschutz und Betriebsratsschutz gilt aufgrund gesetzlicher Regelungen weiter.

3b. Schritt: Widerspruch gegen den Betriebsübergang SEN zu neuer Firma
Widerspricht man dem Betriebsübergang zur neuen Firma, bleibt man bei SEN. Die Arbeit, die man zuvor gemacht hat, ist jedoch zur neuen Firma übergegangen. Man muss daher sofort SEN gegenüber seine Arbeitskraft, beispielsweise per E-Mail, anbieten. Damit erklärt man seine Bereitschaft, zu arbeiten. Der Arbeitgeber kommt dann, wie die Juristen sagen, in Annahmeverzug und ist verpflichtet das Gehalt weiterzuzahlen.

Bei SEN gilt nach wie vor der Kündigungsschutz bis 30.09.2009. Dieser Kündigungsschutz schützt auch Widersprüchler und vor Betriebsschließungen.

Nach dem 30.09.2009 ist aber damit zu rechnen, dass SEN den Betrieb schließt. Man hat dann noch die Kündigungsfrist, da nach Auskunft von Anwälten, nicht zum, sondern erst nach dem 30.09.2009 gekündigt werden kann. Der Betriebsrat, der noch besteht bzw. neu gewählt werden muss, wenn alle BR-Mitglieder übergangen sind, muss dann nach §§111, 112, 112a BetrVG einen Interessenausgleich und Sozialplan mit SEN zur Betriebsschließung aushandeln. Der Sozialplan ist über eine Einigungsstelle mit vorsitzendem Richter erzwingbar. Eine Abfindungsregelung wird es also im Siemens-üblichen Rahmen geben. Wahrscheinlich ist auch die Einrichtung einer beE, da diese zur Standardeinrichtung bei Siemens geworden ist.

Werden die SEN-Betriebe nach dem 30.09.2009 nicht geschlossen, kann der Arbeitgeber jederzeit kündigen. Dann muss er aber eine soziale Auswahl über den Betrieb machen. In diese sind nach einem neuen Urteil des Bundesarbeitsgerichts auch die Widersprüchler einzubeziehen. Widersprüchler haben also keine Nachteile gegenüber verbliebenen Mitarbeitern. Außerdem gilt auch hier: Es muss ein Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Auch hier wird es wieder Abfindungen im üblichen Siemensrahmen und höchstwahrscheinlich eine Beschäftigungsgesellschaft geben.

4. Schritt: Entscheidung über einen nachträglichen Widerspruch zur Siemens AG
Da Siemens die SEN Mitarbeiter nicht ordentlich unterrichtet hat, ist ein nachträglicher Widerspruch gegen den Betriebsübergang von der Siemens AG zur Siemens Enterprise GmbH & Co. KG möglich. Dieser ist nach dem 30.09.2009 angebracht, wenn man kein "sozialverträgliches Angebot" annehmen möchte. Würde man vor dem 30.09.2009 nachträglich widersprechen, verliert man den Kündigungsschutz.

Widerspricht der Mitarbeiter nachträglich, dann muss er eine Feststellungsklage führen, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass der nachträgliche Widerspruch gerechtfertigt ist. Davon ist auszugehen. Es gab noch kein Unterrichtungsschreiben, das den Anforderungen des Gerichtes genügte.

Siemens wird wie bei BenQ versuchen, die widersprechenden Mitarbeiter über Abfindungsangebote loszuwerden. Die Höhe dürfte im üblichen Rahmen liegen. Bei Ablehnung dieser Angebote oder auch parallel dazu wird Siemens (wie bei BenQ) vorsorglich betriebsbedingt kündigen. Dieser Kündigung kann der zuständige BR widersprechen. Dann wird Siemens die betriebsbedingte Kündigung aussprechen und der Mitarbeiter muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben.

Mit dem fristgemäßen und ordentlichen Widerspruch des BR nach §102 BetrVG erlangt der Mitarbeiter einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung (§102 V BetrVG), vorausgesetzt er beantragt das vor Gericht. Dies sichert ihm die Gehaltsfortzahlung bis Prozessende. Er hat eigentlich auch Anspruch darauf zu arbeiten, aber in der Regel wird er freigestellt. Der Arbeitnehmer muss dieses Gehalt nicht zurückzahlen, auch wenn er den Prozess verliert. Auch die Freistellung beeinträchtigt dieses Recht nicht.

Widerspricht der BR nicht oder nicht ordentlich, dann entfällt dieser Weiterbeschäftigungsanspruch. Er kann erst dann (wieder mit Antrag durch den Anwalt) errungen werden, wenn man die 1. Instanz gewonnen hat. In dieser Zeit ist dann Arbeitslosengeld zu beantragen. Gewinnt man den Prozess, dann muss der Arbeitgeber das Gehalt an den Arbeitnehmer zahlen, das dieser verdient hätte, wäre er ohne Kündigung weiterbeschäftigt gewesen. Das Arbeitslosengeld wird entsprechend angerechnet. Der Arbeitgeber muss es der Agentur für Arbeit zurückzahlen. Weiter muss Siemens den Arbeitnehmer dann weiterbeschäftigen.

Während des Prozesses wird der Arbeitgeber stets Abfindungen anbieten, um für sich das Risiko zu minimieren, Gehaltsfortzahlungen leisten zu müssen und den Prozess zu verlieren.

Einen Kündigungsschutzprozess kann man über die soziale Auswahl über den Betrieb gewinnen. Dies wäre beispielsweise der Siemens Betrieb Mch H, wenn man vor dem Übergang in Mch H gearbeitet hat. Des Weiteren kann man einen Kündigungsschutzprozess gewinnen, indem man auf freie Stellen bei der Siemens AG verweist, für die man geeignet ist. Ein Ingenieur kann sich auf eine Ingenieurstelle berufen, nicht jedoch auf eine Assistenzstelle, auch wenn er diese ausfüllen könnte, weil sonst höher qualifizierte Mitarbeiter grundsätzlich niedriger qualifizierte verdrängen würden. Es wird eine Einarbeitungszeit von 6 Monaten zugrunde gelegt.

Über einen Kündigungsschutzprozess hat man die Möglichkeit seinen Arbeitsplatz zu erhalten. Hat man beispielsweise tariflichen Kündigungsschutz stehen die Chancen sehr gut. Der Jubilarschutz bricht bei einem Widerspruch gegen einen Betriebsübergang jedoch ein.

Nur auf eins muss man sich einstellen, auf eine länger dauernde gerichtliche Auseinandersetzung. Diese sollte man bei einem nachträglichen Widerspruch parallel zu dem Versuch, eine neue Stelle zu finden, laufen lassen. Findet man eine solche, dann kann man das Kündigungsschutzverfahren mit oder ohne Vergleich jederzeit beenden. Mit Vergleich sichert einem noch eine Abfindung. Es empfiehlt sich, das Verfahren solange laufen zu lassen, bis man die Probezeit in der neuen Firma bestanden hat. Nur das Gehalt muss man sich auf das Siemens-Gehalt, das man über die Weiterbeschäftigung erhält, anrechnen lassen.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 03.03.08

Siemens/NSN: Altersteilzeit auf sechs Jahre verlängert
Die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre machte eine Anpassung der Altersteilzeitregelung erforderlich. Der frühest mögliche Rentenbeginn liegt nun bei 63 Jahren. Vorraussetzung für eine Rente mit 63 sind jedoch 35 Versicherungsjahre.

Erfüllt ein Mitarbeiter diese Voraussetzungen kann er Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Altersteilzeit muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich vereinbart werden. Der Arbeitnehmer hat keinen Rechtsanspruch darauf, es sei denn dies ist in einer Betriebsvereinbarung, z.B. in einem IA/SP, anders geregelt.

Jahrgänge 1951 und 1952
Mitarbeiter, die 1951 oder 1952 geboren sind, können nach der Neuregelung im Jahr 2008 bzw. 2009 eine Altersteilzeit mit einer Laufzeit von 6 Jahren in Anspruch nehmen. Dies gilt für Neuabschlüsse ab dem 01.01.2008.

Die verlängerte Vertragsdauer gilt nur, wenn der Vertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet wird.

Die Abfindungsregelung wird entsprechend angepasst.
"Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 63. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 24 Monate (€ 5.520,--)."

Jahrgänge 1949 und 1950
Darüber hinaus können Arbeitgeber und örtlicher Betriebsrat vereinbaren, dass für die Jahrgänge 1949 und 1950 die Laufzeit des Altersteilzeitvertrags bis längstens zur Vollendung des 64. Lebensjahres festgelegt wird. Auch dies gilt - wenn die Betriebsvereinbarung abgeschlossen ist - für Neuverträge ab dem 01.01.2008. Auch hier muss der Altersteilzeitvertrag bis spätestens 30.09.2008 unterzeichnet sein.

Vereinbaren die Betriebsparteien eine Verlängerung der Altersteilzeit auf 64 Jahre für die Jahrgänge 1949 und 1950, dann vermindert sich die Abfindung für jeden vollen Monat des späteren Ausscheidens um 1/24. Endet das Arbeitsverhältnis mit Vollendung des 64. Lebensjahres, erhält der Mitarbeiter bei Ausscheiden eine Abfindung in Höhe von € 230,-- x 12 Monate (€ 2.760,--)."

Interessierte Mitarbeiter sollten auf ihren Betriebsrat zugehen und nach einer örtlichen Betriebsvereinbarung fragen, damit der Betriebsrat diese lokale Betriebsvereinbarung verhandelt.

Für wen gilt die Neuregelung?
Die Neuregelung der Altersteilzeit gilt für die Mitarbeiter der Siemens AG. Eine entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung liegt bereits vor.

Die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG wird diese Regelung übernehmen. Die entsprechende Gesamtbetriebsvereinbarung liegt noch nicht vor. Sie wird aber gleich lautende Bestimmungen wie die Regelung bei der Siemens AG enthalten

Diese Regelung gilt zunächst nicht für Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG, denn SEN ist kein Teil der Siemens AG. Hier sollten die Mitarbeiter beim Betriebsrat nachfragen, ob auch SEN diese Regelung übernehmen wird.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 03.03.08

NSN-TCS: Vertrag zum Übergang der OBS-Mitarbeiter unterzeichnet
NSN und TCS haben nun einen Vertrag unterzeichnet, nach dem 87 Mitarbeiter der R&D von Operations and Business Software (OBS) in Düsseldorf zum indischen Konzern Tata Consultancy Services (TCS) ausgegliedert werden sollen.

Von den im November ursprünglich geplanten 117 Mitarbeitern hatten mittlerweile etwa 25 dem Übergang widersprochen. Durch die Herabsetzung der Zahl von 117 auf 87 kann NSN nun behaupten, dass fast alle Mitarbeiter mit übergegangen sind. So kann man einen Betriebsübergang auch zum Erfolg führen.
(cr)


InWaChRo-News: Montag, 03.03.08

Drei Milliarden Überstunden in Deutschland geleistet
Im Jahr 2007 haben die Beschäftigten rund drei Milliarden Stunden Mehrarbeit geleistet, schätzen Arbeitsmarktforscher - etwa die Hälfte davon unbezahlt.

Damit stieg die Anzahl der bezahlten Überstunden um rund fünf Prozent auf 1,477 Milliarden. Dies ist der höchste Wert seit 2003. Hinzu kommen unbezahlte Überstunden in etwa der gleichen Größenordnung, schätzt Eugen Spitznagel vom Nürnberger Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).

Die unbezahlten Überstunden entsprechen 707.375 Mitarbeiterjahren. Allein damit könnte man 18,8 Prozent der arbeitslos gemeldeten Arbeitnehmer (3,77 Mio.) in Arbeit bringen. Nimmt man die bezahlten Überstunden hinzu, könnte man rechnerisch 37,5 Prozent der Arbeitlosen beschäftigen.

Der Trend zur Mehrarbeit geht weiter: Für das Jahr 2008 hat das IAB einen Anstieg der bezahlten Überstunden auf 1,493 Milliarden prognostiziert. Dies entspricht einem weiteren Anstieg von etwa einem Prozentpunkt.

Laut Spitznagel sind von der Mehrarbeit sämtliche Wirtschaftsbranchen betroffen. Die wenigsten Überstunden fallen im öffentlichen Dienst an.

Spitznagel erklärt die Überstunden mit der guten Konjunktur. "Das ist eine ambivalente Geschichte. Es wäre zu wünschen, dass die Betriebe anstelle von Mehrarbeit mehr Einstellungen vornehmen würden", kommentiert Spitznagel.

Spitznagel übersieht jedoch, dass die Unternehmen Kostenminimierung beim Faktor "Arbeit" betreiben. Auf der einen Seite werden tausende von Mitarbeitern ausgestellt, auf der anderen Seite machen die verbleibenden Mitarbeiter Überstunden, um die anfallende Arbeit zu erledigen. Diese Tatsache scheint niemand wirklich zur Kenntnis zu nehmen. Darüber hinaus gelingt es den Unternehmen mit dieser hohen Anzahl der Überstunden eine längere Regelarbeitszeit zu rechtfertigen. Die Mitarbeiter, über Jahre an Überstunden gewohnt, werden sich wenig dagegen wehren und auch bei erhöhter Regelarbeitzeit aus Angst um ihren Arbeitsplatz weiter Überstunden machen.

Man sieht hier allerdings auch, denn ganz können wir die Mitarbeiter und Betriebsräte nicht aus ihrer Verantwortung entlassen, dass ihre Bereitschaft Überstunden zu leisten bzw. zu genehmigen auf Kosten derer geht, die Arbeit suchen. Bei einer Größenordung von drei Milliarden kann man nicht mehr von vorübergehenden Spitzen sprechen, sondern in vielen Fällen sind Überstunden zu einem Dauerzustand geworden und nicht in allen Fällen ist es der Druck des Arbeitgebers, der die Mitarbeiter zu Überstunden zwingt. Gerade über die freiwillige Mehrarbeit zu Hause am firmeneigenen Laptop sollte man in stiller Stunde einmal nachdenken. Auch hier kann man gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Der Arbeitgeber wird erst dann von Stellenabbau absehen und Mitarbeiter einstellen, wenn er die Arbeit nicht mehr umsonst bekommt.

Die Erholungsphasen der Arbeitnehmer bei immer längerer und flexiblerer Arbeitszeit bleiben auf der Strecke. Der Stress nimmt zu und mit ihm stressbedingte Krankheiten wie Herzinfarkt, Herz-Kreislaufprobleme, Magen- und Darmprobleme. Die Kosten dieser Kostenminimierung beim Faktor "Arbeit" trägt das Gesundheitswesen. Immer mehr Menschen werden in immer jüngerem Alter erkranken. Die Industrie wirft sie weg. Dieser Trend ist bereits heute mehr als deutlich zu sehen. Ab 45 Jahren möchten Firmen das erhöhte Gesundheitsrisiko ihrer Mitarbeiter nicht mehr tragen und versuchen diese Älteren über so genannte sozialverträgliche Maßnahmen auszustellen. Viele Mitarbeiter werden dabei zermürbt. Die Gesellschaft hat dann die Aufgabe, sich um sie zu kümmern.
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 02.03.08

NCI Umfrage zum Betriebsklima und Auswirkungen auf den Gesundheitszustand
Heute bitten wir euch um eure Mitarbeit bei einer Umfrage. Mit dieser Umfrage möchten wir ein umfassendes Bild über die Auswirkungen der Belastungen durch den seit mehr als fünf Jahren anhaltenden Personalabbau erhalten.

Diese Umfrage wurde 2003 schon einmal in ähnlicher Form von NCI durchgeführt. Der Fragebogen umfasst 30 Fragengruppen unterteilt in insgesamt 82 Detailfragen. Die Bearbeitung dauert etwa 10 Minuten. Sobald ihr auf "absenden" klickt, wird eure Antwort als anonyme E-Mail an info@nci-net.de geschickt. Die statistische Auswertung werden wir auf NCI InWaChRo News veröffentlichen.

Selbstverständlich ist die Umfrage anonym. Eure Angaben werden ausschließlich zu statistischen Zwecken im Rahmen dieser Umfrage ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben. Nur Inken und Christine werden eure Antwortformulare erhalten und auswerten.

Wir bitten euch, möglichst zahlreich mitzumachen und auch eure Kollegen auf die Umfrage aufmerksam zu machen, denn je mehr Mitarbeiter sich daran beteiligen, desto aussagekräftiger ist das Umfrageergebnis.

Bitte schickt uns eure Antworten bis zum 16.03.2008


(cr/iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.03.08

NSN: Kündigungsfristausgleich für RA, RTP und weitere Mitarbeiter
Der Betriebsrat München Martinstraße hat mit der Betriebsleitung eine Ergänzung zum IA/SP vom 12.07.2007 vereinbart. Diese Ergänzung gilt für "alle Mitarbeiter am Standort Mch M in den Business Units "Radio Access" und "Research, Technology and Platforms" sowie für die Mitarbeiter aus anderen Business Units in Mch M, denen der Wegfall Ihres Arbeitsplatzes erst nach dem 1.11.2007 mitgeteilt wurde", nicht jedoch für leitende Angestellte.

Diese Vereinbarung regelt, dass oben genannte Mitarbeiter, die sich bis spätestens 19.03.2008 für einen Aufhebungsvertrag mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.03.2008 oder für den Wechsel in die beE zum 01.04.2008 entscheiden, zusätzlich zu den Abfindungsregelungen aus dem IA/SP Anspruch auf den Kündigungsfristausgleich haben. Diesen zum jetzigen Zeitpunkt zu erhalten wäre nach IA/SP vom 1.11.2007 nicht mehr möglich. Mit dieser Zusatzvereinbarung haben die betroffenen Mitarbeiter nun einen Rechtsanspruch auf den Kündigungsfristausgleich.

Die Vereinbarung endet am 31.03.2008.

Es ist uns nicht bekannt, ob der Betriebsrat an anderen Standorten für betroffene Mitarbeiter eine ähnliche Regelung vereinbart hat.
(iw)


InWaChRo-News: Samstag, 01.03.08

Zeitarbeit
Immer mehr Menschen arbeiten sozialversicherungspflichtig in der Zeitarbeit. Die Zeitarbeitsbranche verzeichnete in den letzten 10 Jahren einen deutlichen Zuwachs.


Zeitarbeitsunternehmen
Im Jahr 2007 gab es in Deutschland 20.800 Zeitarbeitsunternehmen. Dies entspricht einem Zuwachs um 138 Prozent in den letzten 10 Jahren.
  Verleihbetriebe Zuwachs Prozentualer Zuwachs
1997 7904    
Juni 2007 20.800 + 12.100 zu 1997
+ 3600 zu Juni 2006
+ 138 %
+ 21 %


Zeitarbeiter
Ende Juni 2007 wurden bei den Verleihbetrieben bundesweit insgesamt 731.000 Leiharbeiter beschäftigt. Dies waren 133.000 oder 22 Prozent mehr als im Juni 2006. Im Vergleich zu vor zehn Jahren stieg der Anteil der Leiharbeiter um 224 Prozent. Entgegen der allgemeinen Beschäftigungsentwicklung nahm die Beschäftigung in der Zeitarbeit auch schon in den Jahren 2004 und 2005 zu. Dies ist erklärbar, da Unternehmen vermehrt ihr Stammpersonal reduzieren und bei Bedarf auf Zeitarbeiter zurückgreifen.

  Zeitarbeiter Zuwachs Prozentualer Zuwachs
1997 213.000    
Juni 2007 731.000 + 518.000 zu 1997
+ 133.000 zu Juni 2006
+ 224 %
+ 22 %




Dauer von Zeitarbeitsverhältnissen
Die Arbeitsverhältnisse zwischen Verleihern und Leiharbeitnehmern waren weiterhin überwiegend von kurzer Dauer. Die größtenteils kurze Dauer von Leiharbeitsverhältnissen deutet darauf hin, dass Verleiher ihren Personalbestand möglichst elastisch ihrer Auftragslage anpassen. Darüber hinaus wird Zeitarbeit als Übergangslösung betrachtet. Die Verleihdauer von Frauen und Männer unterscheidet sich kaum.

  Juni 2007 [in Prozent] Juni 2006 [in Prozent] 1997 [in Prozent]
kürzer als 3 Monate 55 62 61
länger als 3 Monate 45 38 39


13 Prozent der Zeitarbeiter waren zuvor länger als ein Jahr arbeitslos, während 46%, also innerhalb der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes von einem Jahr, eine Beschäftigung in der Zeitarbeit aufnahmen. Bei 33 Prozent der Zeitarbeiter schloss sich die Zeitarbeit direkt an die letzte Beschäftigung an. Interessanterweise waren von diesen 31 Prozent bereits vorher in Zeitarbeit tätig gewesen, d.h. Zeitarbeit ist wie auch obige Tabelle über die Dauer der Zeitarbeitsverhältnisse zeigt, kein Dauerarbeitsverhältnis.

  Juni 2007 [in Prozent]
Zeitarbeit schloss direkt an letzte Beschäftigung an 33

davon waren 31 % schon vorher in Zeitarbeit gewesen
zuvor keine Beschäftigung(Berufsanfänger) 8
letzte Beschäftigung lag maximal ein Jahr zurück 46
letzte Beschäftigung lag mehr als ein Jahr zurück 13


Geschlechterverhältnis
Nach wie vor wird Leiharbeit vor allem von Männern ausgeübt. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass Entleihtätigkeiten trotz des Strukturwandels von der gewerblichen Arbeit zur Dienstleistung weiterhin im gewerblichen Bereich überwiegen. Bei den Frauen stehen Hilfsarbeiten ohne nähere Tätigkeitsangabe sowie Organisations-, Verwaltungs- und Büroberufe im Vordergrund.

  Juni 2007 [in Prozent] 1997 [in Prozent] Differenz [in Prozent]
Frauen 26 19 +7
Männer 74 81 -7


  Juni 2007 [in Prozent] 1997 [in Prozent] Differenz [in Prozent]
Metall- und Elektroberufe (Facharbeiter/Fertigung) 24 41 -17
Dienstleistungsberufe(wie Call Center) 27 20 +7
Hilfspersonal 34 26 +8
Technische Berufe 5 3 +2
Andere Berufe 12 9 +3


Beschäftigung in Deutschland
Insgesamt verteilt sich die Beschäftigung in Deutschland wie folgt:
Beschäftigung Anzahl Prozentsatz
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse (ohne Zeitarbeit) 26.215.533 81,38
Arbeitslos gemeldete 3.770.000 11,42
Nicht als arbeitslos gemeldet 600.000 1,82
Altersteilzeit und Vorruhestand 329.000 1,0
Kurzarbeiter 40.000 0,12
Zeitarbeitnehmer bei der PSA 4000 0,01
Zeitarbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirmen 639.033 1,94
Arbeitsbeschaffung 41.000 0,12
Ein-Euro-Jobber 280.000 0,25
Gründerzuschuss bei Selbständigkeit 236.000 0,72
Berufliche Weiterbildung 205.000 0,62



(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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