Artikel: August 2008



InWaChRo-News: Dienstag, 12.08.08

SEN: Nochmals Betriebsübergang
Die Frage, bei dem Verkauf von SEN zur Gores Group handle es sich um einen Share Deal und keinen Betriebsübergang, führt zu Verunsicherungen bei den Mitarbeitern.

Wir können nur das tun, was jeder Jurist tun würde: Uns auf die einschlägigen Kommentare und Urteile (EuGH und BAG) beziehen. Hier nun ergänzend ein Auszug aus dem Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht zu §613a BGB.

"Entscheidend ist, ob der Erwerber die Betriebsleitung erhalten hat (zutr. Moll RdA 1999, 233, 237; s. a. Hergenröder AR-Blattei SD 500.1 Rn. 112, 273 f.). Entscheidend ist, dass die jeweils mit der Einheit verbundene Aufgabe auf Dauer angelegt ist, gleichgültig wie lange sie der Übernehmer tatsächlich ausüben will. Der Betriebsübergang tritt auch dann ein, wenn der Betrieb nur erworben wird mit dem Ziel, ihn alsbald stillzulegen (BAG 22. 9. 1994 AP BGB § 613a Nr. 117; 29. 11. 1988 AP BetrAVG § 1 Betriebsveräußerung Nr. 7; Schiefer NZA 1998, 1095, 1103)."
(Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008. Rn. 50-53, Prof. Dr. jur. Ulrich Preis)

Beide Kriterien sind bei SEN eindeutig erfüllt (die Stilllegung des Betriebes hoffentlich nicht). Die Gores Group und das bestreitet Siemens/SEN auch nicht, hat die Betriebsleitung erhalten und beabsichtigt, das Geschäft weiterzuführen. Sie hat sich im Joint Venture Vertrag unseres Wissens auch vertraglich zur Weiterführung der Geschäfte verpflichtet. Hier sind erst recht die Kriterien eines Betriebsübergangs erfüllt.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 12.08.08

SEN: Das Recht auf Widerspruch bei Arbeitgeberwechsel
Das vom BAG vertretene und vom Europäischen Gerichtshof anerkannte Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses basiert auf dem Grundsatz der freien Arbeitsplatzwahl in einem freien Land. ((BAG 2. 10. 1974 AP BGB § 613a Nr. 1; 22. 4. 1993 AP BGB § 613a Nr. 103, (EuGH 16. 12. 1992 AP BGB § 613a Nr. 97; 24. 1. 2002 EAS RL 77/187/EWG Art. 1 Nr. 23)).

"Der Gesetzgeber geht dabei davon aus, dass es mit der Würde des Menschen, dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und dem Recht auf freie Arbeitsplatzwahl (Art. 1, 2, 12 GG) unvereinbar sei, den AN zu verpflichten, für einen AG zu arbeiten, den er nicht frei gewählt hat." (Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 8. Auflage 2008. Rn. 96-97, Prof. Dr. jur. Ulrich Preis) An diesem Grundsatz ändert auch keine zwischen SEN und GBR vereinbarte Protokollnotiz etwas:

"Der Betriebsübergang von Siemens Com zu SEN im Jahre 2006 zielte von Anfang auf einen späteren "share deal" ab. So wurde es z.B. in Punkt 9 der Protokollnotiz vom 25.06.2006 festgehalten."

Gesetze kann man nicht mittels Protokollnotizen außer Kraft setzen. Der Arbeitnehmer wusste am 01.08.2006 lediglich, dass die Siemens AG Com Enterprise in eine eigenständige Firma auslagern wollte, mit dem Ziel, sie bald möglichst zu verkaufen. Der Käufer war den Arbeitnehmer (und Siemens) zu diesem Zeitpunkt noch völlig unbekannt. Der Arbeitnehmer konnte damals also gar nicht erkennen, zu welchem Arbeitgeber er wechseln soll. Die Definition, einschließlich oben erwähnter Protokollnotiz, heute liege lediglich ein Share Deal vor, unterläuft dieses Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers und verstößt gegen den Grundsatz des Widerspruchsrechtes.
(iw)


InWaChRo-News: Montag, 11.08.08

Beamte der US-Börsenaufsicht SEC wollen in der Siemens-Schmiergeldaffäre Manager vernehmen. Ex-Aufsichtsräte und Vorstände bei Siemens dürfen sich auf einiges gefasst machen. Denn die Ermittler aus den USA gelten als wenig zimperlich.
Artikel bei WiWo
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 07.08.08

SEN: Asset Deal oder Share Deal?
Offensichtlich behauptet SEN, zumindest haben das einige Mitarbeiter so verstanden, dass der Verkauf von SEN an die Gores Group kein Betriebsübergang (Asset-deal) nach §613a BGB ist, sondern ein Share Deal.

Der Übergang Siemens Enterprise zu SEN war unbestritten ein Betriebsübergang, obwohl SEN im Siemens Konzern verblieb und SEN bei Siemens bilanziert wurde. Warum also sollte jetzt, da der Eigentümer wechselt (51% entspricht einem Eigentümerwechsel) plötzlich kein Betriebsübergang vorliegen? Irgendwie drängt sich bei dieser Betrachtung das Gefühl von Unlogik auf.

Doch Logik hin oder her, schauen wir uns einmal an, was der Europäische Gerichtshof (EuGH) und das Bundesarbeitsgericht (BAG) dazu sagen. Beide Gerichte zitiert Siemens übrigens in ihrem "Leitfaden für Führungskräfte, Arbeitsrecht." Vorgesetzte (etliche dürften diesen Leitfaden noch aus Siemens-Zeiten haben) können untenstehendes sinngemäß dort nachlesen. Mitarbeiter können sich es zeigen lassen. Der Leitfaden wurde übrigens von einem Volljuristen Dr. Rainer Sieg, geschrieben, seines Zeichens Dr. jur. und zumindest im Jahre 2004 Leiter Betriebsverfassung und Restrukturierung bei Siemens und heute Mitglied des Siemens Aufsichtsrats.

"Die Voraussetzung für einen Betriebsübergang ist, die Wahrung der Identität der betreffenden wirtschaftlichen Einheit (=organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur auf Dauer angelegten Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung).", heißt es in diesem Leitfaden. Weiter heißt es: "... Die Identität der wirtschaftlichen Einheit ergibt sich neben der Tätigkeit/Funktion auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden, ggf. den Betriebsmitteln - in diesem Bereich insbesondere betriebliche Organisation, Know-how, Kundenstamm, bestehende Verträge/Aufträge." Diese Voraussetzung ist bei dem Verkauf von SEN an die Gores Group eindeutig gegeben.

Ein weiteres wesentliches Kennzeichen eines Betriebsübergangs nach §613a BGB ist ein Arbeitgeberwechsel und dieser liegt bei dem Übergang von SEN zur Gores Group definitiv vor oder will SEN bzw. die Siemens AG ernsthaft behaupten, sie bleibt Arbeitgeber der SEN Mitarbeiter? In diesem Fall hätten diese wohl nichts gegen einen Share Deal einzuwenden. Kennzeichen eines Share Deals ist es nämlich, dass kein Arbeitgeberwechsel vorliegt. Auch dies steht im Leitfaden. Jedes Joint Venture zieht für beide Joint-Venture-Teile einen Betriebsübergang nach §613a BGB nach. Auch dies können Siemens Führungskräfte in "Arbeitsrecht: Leitfaden für Führungskräfte" nachlesen (sogar mit Bild, sehr anschaulich).

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts, die auch Dr. jur. Rainer Sieg zitiert, liegt ein Betriebsübergang dann vor, wenn alle oder einige dieser Kriterien erfüllt sind: Die Kriterien eines Betriebsübergangs nach §613a BGB sind also in allen wesentlichen Punkten erfüllt.

Klar ist uns durchaus, dass SEN einen Betriebsübergang scheut. Keine Widersprüche, keine Überleitungsvereinbarung. Einfacher ist es, einfach einen Share Deal zu deklarieren. Die Kriterien des EuGH und BAG sind jedoch anders, aber wen interessiert das schon im Arbeitgeberlager ... Wo kein Kläger, da kein Richter, wird auch hier funktionieren, es sei denn die IG Metall erinnert SEN an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes bzw. Bundesarbeitsgerichts sowie an den Siemens "Leitfaden für Führungskräfte, Arbeitsrecht" und fragt Dr. Rainer Sieg mal, wenn sie sich ohnehin im Siemens Aufsichtsrat treffen. Er erinnert sich bestimmt ...
(iw)


InWaChRo-News: Donnerstag, 07.08.08

People who close their eyes ...
"What is fact to one person can be hurtful to another", sagt das NSN Kommunikationsmanagement zu einer Diskussion im Intranet über die Olympischen Spiele. Angesprochen und aufgezählt wurden Fakten, Tatsachen über Menschenrechtsverletzungen brutalster Art in China, die in den Medien berichtet werden. Man muss nicht lange suchen, das Stichwort China liefert sie.

Die Fakten, die verletzten, waren eine Antwort auf eine überschäumende Begeisterung für Chinas Leistung beim Erbau der Stadien und Infrastruktur für Olympia. Diese Leistung soll nicht geschmälert werden, doch es muss erlaubt sein, zu fragen, wer sie erbracht hat, wer, um den Glanz der Spiele nicht zu stören, in Gefängnissen sitzt, sich nicht auf die Straße wagen darf oder geschlagen wird. Wie sieht das Gesicht von China aus, das hinter den Olympischen Spielen steht? Zensur, Unterdrückung, Gewalt, Verbot, sich politisch zu äußern. Die Olympischen Spiele sind alles andere als frei. Fakten, die in der Tat verletzen, nämlich die Menschen, die unter den Repressalien zu leiden haben.

"However, our value of open communication also means we should respond to comments with courtesy, tact and consideration for the culture, opinion and feelings of the people we address. What is fact to one person can be hurtful to another", kommentiert Communications die Antwort, deren Fakten einen anonymen Schreiber vielleicht verletzt haben.

Welche Schmerzen sind größer? Die derjenigen, die der Unterdrückung und Gewalt im Land der Mitte ausgeliefert sind, oder die eines anonymen Schreibers, dessen ungebremste Freude über Olympia von den Fakten im Land überschattet wurde? Der Kommentar endete mit den Worten: "People who close their eyes and look away when violations of human rights happen are those who sustain inhuman regimes like that."

Sollte NSN nicht eingedenk seines Code of Conduct, der auch die Beachtung der Menschenrechte fordert, nicht sorgfältiger mit Kritik an Diskussionsbeiträgen umgehen, die sich mit Menschenrechtsverletzungen befassen?

Es ist ein heikles Feld: Menschenrechte in China und Olympia. Doch sollen wir deshalb die Augen verschließen?

Kommentar der Süddeutschen Zeitung zu Olympia und Menschenrechte in China
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 06.08.08

SEN: Kündigungsschutz bis 30.09.2009, auch für Widersprüchler?
Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang zur Gores Group nicht widersprechen, nehmen den Kündigungsschutz bis 30.09.2009 auf jeden Fall mit. Die angestrebte Sanierung durch die Gores Group kann also bis 30.09.2009 nur mittels der so genannten freiwilligen Angebote, Aufhebungsvertrag mit Abfindung und Beschäftigungsgesellschaft, erfolgen.

Für Mitarbeiter, die nur dem Betriebsübergang zur Gores Group widersprechen, gilt dieser Kündigungsschutz bis 30.09.2009 ebenfalls, d.h. SEN kann sie bis dahin nicht betriebsbedingt kündigen. SEN könnte jedoch zum Termin 30.09.2009 plus individuelle Kündigungsfrist kündigen und die Mitarbeiter freistellen. Allerdings muss SEN dann keine Abfindung zahlen, es sei denn, in der Überleitungsvereinbarung zur Gores Group wird eine Abfindungszahlung für die Widersprecher vereinbart.

Mitarbeiter, die einen doppelten Widerspruch machen, also zusätzllich dem Betriebsübergang von Siemens zu SEN nachträglich widersprechen, sind in der Protokollnotiz zur Überleitungsvereinbarung vom Kündigungsschutz bis 9.2009 ausdrücklich ausgenommen worden (dies gilt auch für NSN Mitarbeiter). Bei doppeltem Widerspruch verliert man folglich den Kündigungsschutz.
(iw)


InWaChRo-News: Mittwoch, 06.08.08

SEN: Warum führt ein Widerspruch nicht automatisch zurück zur Siemens AG?
Mitarbeiter haben gefragt, warum Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang von SEN zur Gores Group widersprechen, bei SEN bleiben und nicht wie die Mitarbeiter, die einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben haben, zur Siemens AG zurückwandern.

Die Lösung des Rätsels ist im Interessenausgleich und Sozialplan zum aktuellen Stellenabbau bei SEN zu finden. Dort ist mit der Siemens AG vereinbart, dass Mitarbeiter, die einen ATZ-Vertrag abgeschlossen haben, diesen dort erfüllen können. Diese Vereinbarung (dreiseitiger Vertrag) haben die Siemens AG, der SEN GBR und SEN unterschrieben.

Dieser dreiseitiger Vertrag regelt jedoch nicht, wie mit Mitarbeitern umgegangen wird, die dem Betriebsübergang zur Gores Group widersprechen. Regelungen könnten in einer Überleitungsvereinbarung getroffen werden. Es dürfte allerdings für den SEN GBR nahezu unmöglich sein, durchzusetzen, dass Widersprüchler bei der Siemens AG dauerhaft einen neuen Arbeitsplatz erhalten. Möglich wäre aber zu verhandeln, dass diesen ein Aufhebungsvertrag mit den derzeitigen Konditionen bei SEN angeboten wird. Weiter wäre es möglich zu verhandeln, dass Mitarbeiter, die einen Altersteilzeitvertrag vor dem aktuellen Stellenabbau abgeschlossen haben und dem Betriebsübergang zu SEN widersprechen, diesen bei der Siemens AG erfüllen können. Damit wären sie ihren ATZ-Kollegen, die erst jetzt den ATZ-Vertrag unterschrieben haben, gleichgestellt.

Der lange Rede kurzer Sinn: Nach Rechtslage verbleiben also Mitarbeiter nach einem Widerspruch bei SEN. Wie Siemens sich den widersprechenden Mitarbeitern gegenüber verhält, muss jeder für sich persönlich einschätzen. Wir können euch nur die Rechtslage, den Stand bei BenQ und die Handlungsmöglichkeiten der Siemens AG aufzeigen.

Wichtig ist uns, dass ihr eure Handlungsmöglichkeiten und mögliche Konsequenzen daraus kennt.

Wer nochmals nachlesen möchte, was man beim Betriebsübergang mitnimmt, kann hier nochmals nachschauen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 05.08.08

SEN/SHC: Widerspruch gegen Betriebsübergang
Angesichts des Verkaufes von SEN und SHC an Finanzinvestoren fragen sich etliche Mitarbeiter, ob es sinnvoll ist, nach Erhalt des Unterrichtungsschreibens, dem bevorstehenden Betriebsübergang zu widersprechen. Die Entscheidung müsst ihr selbst treffen. Doch hier die Rechtslage.

Widerspricht ein Mitarbeiter dem Betriebsübergang von SEN zur Gores Group bzw. SHC zu Arques, dann geht sein Arbeitsplatz in die neue Firma über, sein Arbeitsverhältnis verbleibt bei SEN bzw. SHC. Das heißt: Nach dem Widerspruch hat der Mitarbeiter nach wie vor einen Arbeitsvertrag mit SEN bzw. SHC, jedoch dort keinen Arbeitsplatz mehr.

Da SEN bzw. SHC vollständig an den neuen Erwerber übergeht, kann die Siemens AG, den SEN/SHC-Restbetrieb mit den Widersprüchlern schließen und die Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen. Eine Kündigungsschutzklage hat hier für die Arbeitnehmer keine Aussichten auf Erfolg: Da alle Mitarbeiter gekündigt werden, greift eine soziale Auswahl nicht, freie Arbeitsplätze im Unternehmen SEN/SHC gibt es nicht, da alle Betriebe zum neuen Erwerber übergegangen sind, die unternehmerische Entscheidung ist eindeutig der Verkauf von SEN/SHC. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter Jubilarschutz oder tariflichen Kündigungsschutz hat. Auch der Schwerbehindertenschutz und sonstiger besonderer Kündigungsschutz bricht hier in sich zusammen.

Ob Siemens diese Widersprüchler kündigt oder ihnen nochmals einen Aufhebungsvertrag anbietet, ist unklar. Einen solchen Anspruch könnte der BR bzw. GBR versuchen, im Rahmen der Überleitungsvereinbarung zu verhandeln. Dies wäre möglich, da sowohl bei SEN als auch bei SHC nach dem Übergang Stellenabbau durchgeführt werden soll.

Siemens hat bisher Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprochen haben, in der Abteilung Post Closing geparkt und ihnen Aufhebungsverträge angeboten. Allerdings handelte es sich hier stets um Betriebsübergänge Siemens AG zu neuem Unternehmen, nicht Tochterunternehmen zu neuem Unternehmen, wie dies bei SEN oder SHC der Fall wäre. Daher kann man nicht voraussagen, wie Siemens sich bei SEN und SHC verhalten wird, es sei denn der Betriebsrat verhandelt dies in der Überleitungsvereinbarung. Schlagt das dem Betriebsrat einfach mal vor.

Um zur Siemens AG zurückzukommen, müssten Arbeitnehmer einen doppelten Widerspruch machen: einmal gegen den Betriebsübergang zur Gores Group bzw. Arques, zum Zweiten einen nachträglichen Widerspruch gegen den Betriebsübergang von Siemens zu SEN bzw. SHC. Anschließend müssen diese Mitarbeiter nach neuem BAG Urteil innerhalb eines Monats gerichtlich feststellen lassen, dass dieser nachträgliche Widerspruch wirksam ist. Siemens wird ihn von sich aus nicht anerkennen.

Am Beispiel BenQ kann man sehen, wie dieser durchaus langwierige und dornige Weg des nachträglichen Widerspruchs läuft. In den Fällen (die uns bekannt sind), in denen das Verfahren auf Feststellung innerhalb der 1-Monats-Frist eingeleitet wurde, haben die Mitarbeiter inzwischen in zweiter Instanz (LAG) Recht bekommen. Siemens hat diese Mitarbeiter und diejenigen, deren Feststellungsverfahren noch läuft, jedoch (vorsorglich) betriebsbedingt gekündigt. Die Mitarbeiter haben dagegen Kündigungsschutzklage erhoben. Ein Kündigungsschutzprozess könnte hier über passende freie Stellen in der Siemens AG gewonnen werden. Es ist zu erwarten, dass der Weg bis zum BAG geht. Das BAG Urteil wird dann erst Klarheit über die endgültigen Aussichten der Mitarbeiter, einen Arbeitsplatz in der Siemens AG wieder zu bekommen, Auskunft geben können.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 05.08.08

SHC: Stellenabbau nach Verkauf
Wie nahezu jeder Verkauf bei der Siemens AG wurde auch der Verkauf von SHC dem Käufer versüßt. Arques soll eine Mitgift von 70 Mio. Euro erhalten. Davon sind 20 Mio. für personelle Maßnahmen zweckgebunden, d.h. sie dienen offensichtlich der Finanzierung eines Stellenabbaus von 20 Prozent der Belegschaft.

Ursprünglich war Arques, den uns vorliegenden Mitteilungen zufolge, nur bereit 75 Prozent der Belegschaft des Standorts Bocholt zu übernehmen. Die Beschäftigten von SHC in München Hofmannstraße sollten offensichtlich komplett entsorgt werden. Der IG Metall Bayern wurde dieser Deal durch Zufall bekannt. Sie drängte daraufhin auf einen neuen Ergänzungstarifvertrag, der die Beschäftigung für 80 Prozent der Belegschaft an den Standorten Bocholt und München sichern soll. Dazu gab es am Donnerstag, den 31.07.2008 ein Treffen in Düsseldorf. An diesem Treffen nahm eine Abordnung des IG Metall geführten Betriebsrats Mch H, der GBR Vorsitzende und Arbeitgebervertreter teil. Die als Informationsaustausch angekündigte Veranstaltung entpuppte sich als harte Verhandlungsrunde über das Schicksal der Mitarbeiter am Standort Mch H. Siemens zeigte wenig Interesse daran, die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu erhalten, doch die Arbeitnehmerseite setzte sich mit der Idee eines Ergänzungstarifvertrag durch, mit dem 80 Prozent der Arbeitsplätze gesichert werden. 20 Prozent der Beschäftigten sollen jedoch in den nächsten zwei Jahren abgebaut werden. Weitere Details sind uns nicht bekannt. Für die vom Abbau betroffenen SHC Mitarbeiter wird der Interessenausgleich und Sozialplan 1:1 dem von SEN entsprechen.
(iw)


InWaChRo-News: Dienstag, 05.08.08

Leiharbeit weiter gestiegen
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Leiharbeit aus 2007 weiter gestiegen. 135.000 Arbeitnehmer nahmen 2007 eine Beschäftigung im Leiharbeitssektor an. Damit betrug im Jahresdurchschnitt 2007 die Gesamtzahl der Leiharbeiter 715.000. Die Statistik zeigt die breite Streuung der Art der ausgeübten Tätigkeit auf, neben 239.000 Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsangabe z.B. 87.000 Schlosser und Mechaniker, 41.000 Elektriker, 34.000 Ingenieure, Chemikerund Techniker, 66.000 Arbeitnehmer in Verwaltungs- und Organisationsberufe.
Entwicklung der Leiharbeit
(iw)


InWaChRo-News: Sonntag, 03.08.08

Siemens: Das Ende einer Ära
Mit dem Verkauf von SHC ist der Ausstieg von Siemens aus der Telekommunikationsbranche nun komplett, eine Ära geht zu Ende. Das Geschäft, mit dem Werner von Siemens 1847 vor 160 Jahren begonnen hatte und mit dem Menschen und Kontinente verbunden wurden, ist heute Geschichte.

Nach den großen Themen der Menschheit wollte Klaus Kleinfeld den Traditionskonzern Siemens ausrichten. Megatrends waren in seinen Augen die Überalterung der Weltbevölkerung, die zunehmende Verstädterung und der Klimawandel. Zu diesen Megatrends, wie Kleinfeld sie sah, gehörte eines offenbar nicht, die Telekommunikation - ein Bereich, der etwa ein Drittel des Geschäftes von Siemens ausmachte.

Es ist noch nicht einmal 15 Jahre her, da stand auch die defizitäre Medizinsparte vor dem Aus. Lange wurde darüber debattiert, ob sich Siemens vom Geschäft mit Ultraschallgeräten und Computertomographen komplett trennen sollte. Der damalige Bereichsvorstandsvorsitzende von Med, Erich Reinhardt, sollte dann noch einen letzten Sanierungsversuch starten. Finanziert wurde diese Sanierung mit den Gewinnen, die die Telekommunikation Siemens einbrachte. Reinhardt war mit den Geldern der Telekommunikationsbranche erfolgreich - Med ist heute der Gewinnbringer des Konzerns.

Als die Gewinne in der Telekommunikation dann zurückgingen, waren Quersubventionierungen plötzlich nicht mehr möglich. Grund dafür war, dass mit dem Gang an die New York Stock Exchange am 12.03.2001 die Bilanzierungsrichtlinien US-GAAP angewendet werden mussten, die dies nicht mehr zuließen. Die Gewinne, die der Bereich vorher an Med abführen musste, bekam er jedoch nicht zurück. Sonst hätte sich der Telekommunikationsbereich locker sanieren können.

Das Ende der Siemens Telekommunikationssparte, zumindest hier in Deutschland, wurde im August 2002 unter Heinrich von Pierer mit den damaligen Massenentlassungen in der Münchner Hofmannstraße eingeleitet. 2.600 Mitarbeiter von ICN und ICM sollten gehen. Damals handelte der Betriebsrat in – heute undenkbaren – zähen Verhandlungen mit voller Unterstützung der Belegschaft die Abbauzahl auf 1.250 herunter. Mitarbeiter, die nicht in die Beschäftigungsgesellschaft gingen, wurden gekündigt, diejenigen mit Kündigungsschutz separiert. Alle Betroffenen begannen, um ihren Arbeitsplatz zu kämpfen, es entstand NCI. Die Gekündigten gewannen ihre Kündigungsschutzprozesse und alle Ausgesonderten wurden bis Ende 2005 wieder an einem Arbeitsplatz reintegriert.

Enthusiastisch feierte man im Oktober 2004 rund um den Globus und auch im Münchner Olympiastadion den Merge von ICN und ICM zu Com. Synergieeffekte, da war das Management sich sicher, würden dazu beitragen, den Bereich zu sanieren und die Margen zu erhöhen. Doch die erhofften Synergieeffekte bei Com blieben aus, Manager hatten die Trends verschlafen. Andere Firmen werfen das Management raus, wenn es versagt. Bei Siemens macht man das umgekehrt.

Also wurde das gerade erst gemergte Com bereits nach einem Jahr schon wieder zerschlagen. Kleinfeld trennte sich am 1.10.2005 zunächst von der Handy-Sparte, die er zu BenQ ausgliederte. Trotz hoher Mitgift, die nach Taiwan überwiesen wurde, ging BenQ Mobile ein Jahr später in Insolvenz. Einige Mitarbeiter kämpfen noch heute um eine Abfindung oder den Erhalt ihres Arbeitsplatzes. Die Rechtmäßigkeit ihres nachträglichen Widerspruchs gegen den Betriebübergang hat das LAG inzwischen bestätigt. Siemens kündigte ihnen daraufhin betriebsbedingt und die Kollegen haben dagegen Klage erhoben.

Gleichzeitig mit der Handy-Sparte wurde der Bereich Com CPE zur Siemens Home and Office Communication Devices GmbH & Co. KG (SHC) ausgegliedert, die zunächst eine 100-prozentige Siemenstochter blieb. Am 1.10.2008 soll SHC nun zum neuen Eigentümer, der Beteiligungsgesellschaft Arques Industries übergehen. Siemens behält zunächst nur 19,1 Prozent der Anteile und wird sich nach zwei Jahren zurückziehen. Auch diese Trennung wird dem Aufkäufer durch eine Mitgift von gut 50 Mio. Euro schmackhaft gemacht.

Bereits im Februar 2006 berichtete das Manager Magazin, Klaus Kleinfeld wolle "die problembeladene Kommunikationssparte Com zerlegen.“ Nach Angaben von Siemens-Managern sollten die einzelnen Arbeitsgebiete entweder verkauft oder in Kooperationen eingebracht werden, so das Magazin. Kleinfeld war sichtlich verärgert über die Berichterstattung in der Presse und die undichte Stelle. Er distanzierte sich mit den Worten "Ich habe nicht vor, mich von Com zu trennen" von Verkaufsgerüchten, schloss jedoch mögliche strategische Partnerschaften nicht aus.

Von Pierer wollte damals Com noch halten. Ihm war im Machtkampf mit Kleinfeld noch einmal gelungen, den vollständigen Verkauf von Com zu verhindern und das Sanierungstempo zu drosseln. Dies erklärt, warum plötzlich der im Raum stehende Verkauf von Com nicht mehr tagesaktuell war und harte Sanierungseingriffe bis ins Jahr 2007 ausgedehnt werden sollten. Kleinfeld jedoch verfügte über keinerlei Verantwortungsgefühl für den Standort Deutschland, hatte keine historische Bindung zur Telekommunikationssparte, mit der Siemens groß geworden ist und die nach wie vor einer der Zukunftsmärkte sein wird, von denen sich ein globales Unternehmen nicht verabschieden sollte. Thomas Ganswindt, der im Zentralvorstand den Bereich Com betreute, geriet nun ins Schussfeld des Vorstandschefs. Kleinfeld macht keinen Hehl daraus, dass er Ganswindt am liebsten loswerden möchte. Das verhinderte bis dahin von Pierer. Die operativen Ergebnisse bei Com schwächten jedoch die Position Ganswindts. So setze Kleinfeld kurzerhand Eduardo Montez als Com-Bereichsvorstand ein - ohne zuvor Rücksprache mit Ganswindt zu nehmen.

Die Voraussetzungen für die Pläne Kleinfelds waren damit gelegt. Am 19.6.2006 gab Kleinfeld bekannt, Com werde aus Siemens ausgelagert. Com Carrier werde in ein Joint Venture mit Nokia eingebracht und Enterprise in ein eigenständiges Unternehmen ausgegliedert, für das man einen Käufer suche. Dass die Aussage Kleinfelds vom Februar, er habe nicht die Absicht, sich von Com zu trennen, keine Lüge war, begründete das Management so: "Wir haben ein Kind bekommen, und das nicht in neun Monaten, sondern in drei Wochen".

Über die Schlagzeile in der SZ "Siemens trennt sich von seinen Wurzeln" regte Kleinfeld sich damals noch auf. Der Machtkampf Kleinfeld - Pierer war mit der Bildung des Joint Ventures zwischen Siemens und Nokia entschieden. Pierer gelang es nicht die Kommunikationssparte im Siemens Konzern zu halten, Kleinfeld hatte sich durchgesetzt. Am 1.4.2007 startete dann das Joint Venture mit Nokia. An seinem Kind Nokia Siemens Networks zeigt Siemens heute nur noch wenig Interesse. Das Siemens-Management hat sich im Wesentlichen zurückgezogen und Nokia das Feld überlassen. Nur der Joint Venture-Vertrag verhindert noch, dass Siemens sich auch hier vollständig zurückzieht.

SEN wird zum 1.10.2008 in ein Joint Venture mit der Gores Group übergehen, an dem die Gores Group die Mehrheit halten wird und aus der sich Siemens nach zwei Jahren zurückziehen wird. Mit den Verkäufen von SEN an die Gores Group und von SHC an Arques hat Siemens nun seine Wurzeln „Telekommunikation“ endgültig gekappt.
(cr)


InWaChRo-News: Samstag, 02.08.08

NSN: Ex-Siemens-Belegschaft um ein Viertel reduziert
Als Com Carrier aus der Siemens AG abgespalten wurde, arbeiteten in Deutschland in diesem Bereich noch 12.520 Mitarbeiter (Stand: 22.07.2006). Heute beschäftigt die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG von diesen Kollegen nur noch 9.330, also 3.190 weniger als damals. Dies entspricht einem Abbau von 25,5 Prozent der Belegschaft seit Juli 2006. Etwa 1.200, also 38 Prozent dieser 3.190 Kollegen haben Nokia Siemens Networks zwischen November 2007 und Juli 2008 verlassen.

In den Münchner Betrieben arbeiteten im Juli 2006 noch insgesamt etwa 7.200 Mitarbeiter für Com Carrier. Bis heute ist die Münchner Belegschaft um etwa ein Drittel auf 4.791 Mitarbeiter geschrumpft.
(cr)


InWaChRo-News: Freitag, 01.08.08

Siemens: SHC verkauft
In jedem zweiten Haushalt in Deutschland steht es: Das Gigaset-Schnurlostelefon von Siemens Home and Office Communication Devices (SHC), in Europa immerhin in jedem fünften Haushalt. Die Erfolgsgeschichte von GigaSet ist beispiellos - trotzdem, es muss weg. Es passt nicht mehr ins Siemens Portfolio.

Siemens verkauft 80,2 Prozent von SHC an die Beteiligungsgesellschaft Arques Industries. Dies teilten beide Unternehmen heute in München mit. Am 1.10.2008 soll SHC zu dem neuen Eigentümer übergehen. SHC wurde zeitgleich zu Mobile Devices im Oktober 2005 von Siemens ausgegliedert und blieb eine eigenständige Gesellschaft von Siemens.

Um den Übergang kontrollieren zu können, behält Siemens für die kommenden zwei Jahre einen Anteil von 19,1 Prozent an dem Gemeinschaftunternehem. Bis dahin darf Arques den Markennamen Siemens - wie SEN - weiter benutzen. Nach diesen zwei Jahren gehen die Siemens-Anteile bevorzugt zu Arques über. Dies kündigte der Siemens-Finanzvorstand Joe Kaeser an.

SHC beschäftigt weltweit 2100 Mitarbeiter. 2007 erwirtschaftete SHC einen Gewinn von 13 Millionen Euro, ein Jahr zuvor war ein Verlust von 60 Millionen Euro angefallen.
(iw)


InWaChRo-News: Freitag, 01.08.08

Siemens - SHC: Arques - düstere Zukunft für die Mitarbeiter?
Arques ist ein Finanzinvestor, der Firmen im Hau-Ruck-Stil saniert. Michael Schumann, bereits der dritte Vorstandschef binnen eines Jahres, kündigte noch Anfang Juli an, Arques wolle sich wieder auf das Kerngeschäft konzentrieren, den Kauf und die Sanierung angeschlagener Firmen. "Deshalb wundert es mich, dass sie jetzt von Siemens SHC kaufen", sagt Gordon Schönell, Analyst beim Bankhaus Lampe. "Das ist eigentlich kein typischer Restrukturierungsfall."

Selbst Analysten wundern sich über das Tempo, in dem der Investor es schafft, Firmen zu sanieren und wieder abzustoßen. Keiner der Konkurrenten kauft und verkauft Firmen schneller. Für 2008 hat sich Schumann vorgenommen, zehn bis 15 Firmen zu erwerben und fünf bis sieben zu veräußern. Bei der Sanierung setze Arques, so Kritiker, allerdings mehr auf schnelle Erfolge als auf nachhaltige Geschäftsmodelle.

Binnen fünf Jahren baute der ehemalige McKinsey-Manager Peter Löw mit seinem Studienfreund Martin Vorderwülbeke aus einer maroden Firma ein Firmenimperium auf, das an der Börse zeitweise eine Milliarde Euro wert war. Löw stieg 2007 aus und räumte kurz zuvor 100 Millionen Euro ab, und das bevor die Aktie von 40 auf sechs Euro stürzte.

Nach Löws Ausstieg ist Arques selbst ins Straucheln geraten. Arquana, ein aus mehreren Firmen eilig zusammentgesetzter Druckkonzern, musste Insolvenz anmelden. Arques allerdings war kurz vorher ausgestiegen. Ende 2007 kaufte Arques die frühere Otto-Tochter Actebis. Obwohl Actebis kein Sanierungsfall war, gelang bisher der Verkauf nicht. "Wenn es nicht gelingt, Actebis dieses Jahr zu verkaufen, kann Arques die Gewinnziele für 2008 nicht halten", sagt Analyst Schönell.

Analysten bezweifeln, dass es dem Finanzinvestor auch im Abschwung gelingt, Firmen zu sanieren und über die Börse wieder zu veräußern. "Die Arques-Aktie ist kein Investment wert", sagt Schönell. Auf die Ex-Siemensianer von SHC dürften harte Zeiten zukommen. Es wundert - und doch wieder nicht - dass Siemens ausgerechnet an Arques verkauft. Ob da die 19,1 Prozent Siemens-Beteiligung den Beschäftigten viel nutzen?
(iw)




Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
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