Wahl in Mch H - ja oder nein?
Gerichtliche Überprüfung
17.03.07 Einleitung der Wahl im Carrier Mch H - Beschluss des Arbeitsgerichts
10.02.07 Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Bericht aus dem Gerichtssaal
06.02.07 Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin
13.12.06 Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin verschoben
06.12.06 Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin
03.11.06 Einleitung einer Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Zwischenstand
07.09.06 Seltsame Geschehnisse im Carrier Mch H
18.08.06 Beschlussverfahren wegen unklarer Rechtslage im Betrieb Carrier Mch H eingeleitet
InWaChRo-News: Samstag, 17.03.07
Einleitung der Wahl im Carrier Mch H - Beschluss des Arbeitsgerichts
Gestern hat die Kammer 37 des Arbeitsgerichts München festgestellt, dass der Betriebsrat
rechtmäßig im Amt ist. Damit findet keine Betriebsratswahl statt. Wir haben diesen
Gerichtsprozess verloren - und sind froh darüber.
Wir - das ist nicht NCI - sondern Christine Rosenboom und zwei weitere Arbeitnehmer, die
diesen Prozess geführt haben. Natürlich will jeder Mensch lieber gewinnen, aber wir
haben diesen Prozess nicht eingeleitet, um einen Sieg über Arbeitgeber oder Betriebsrat
zu erlangen, sondern, um eine betriebsratslose Zeit zu vermeiden und für euch bei SN Mch
H Rechtssicherheit zu erwirken. Dieses Ziel haben wir erreicht.
Verantwortungsvoll für die Belegschaft
Wir bitten den Betriebsrat nun, sein Amt auch verantwortungsvoll und vor allem aktiver
wahrzunehmen, als er es bisher getan hat.
Es stimmt bedenklich, wenn der Arbeitgeber in seinem Schriftsatz seinen Betriebsrat
verteidigt und fragt:
"Es bleibt den Beteiligten zu 4 [Arbeitgeber] und 5 [Betriebsrat]
auch verschlossen, warum sich die Beteiligten zu 1 bis 3 [Arbeitnehmer] gegen eine
optimale und personell gut ausgestattete Arbeitnehmervertretung im streitgegenständlichen
Betrieb [SN Mch H] wehren und worin hier der Nachteil für die Belegschaft liegen soll."
Wir hatten erwartet, dass der Arbeitgeber sich in diesem Prozess neutral verhält, denn
bei einer Neuwahl hätte er ca. 5,4 Mio. Euro gespart, die er jetzt möglicherweise durch
den Abbau von 36 Arbeitsplätzen gegenfinanziert.
Die Mitarbeiter wollen Informationen, brauchen Informationen und haben ein Recht auf
Informationen, besonders wenn gravierende Betriebsänderungen anstehen, Produktlinien
zusammengelegt oder eingestellt werden, Abteilungen verändert werden, Vorgesetzte
wechseln, Stellenabbau sicher angekündigt ist, Ausgliederungen nicht auszuschließen
sind. Der verlorene Prozess hat wohl auch dazu beigetragen, dass der Arbeitgeber auch
in Zukunft von Kündigungen absehen wird, vorausgesetzt der Betriebsrat steht deutlich
auf der Seite der Mitarbeiter, deutlicher als in diesem Prozess.
Der Gewinner des Prozesses - die Belegschaft
Weil wir den Prozess verloren haben,
- kann der Arbeitgeber in Zukunft, beispielsweise im Rahmen eines Stellenabbaus,
die Rechtmäßigkeit des Betriebsrats vor dem Arbeitsgericht nicht mehr anfechten.
Die Betriebsratsbeschlüsse sind rechtswirksam, vorausgesetzt, dem Betriebsrat
unterlaufen keine formalen Fehler.
- können im Falle von Kündigungen die Weiterbeschäftigungsprozesse der Mitarbeiter
nun nicht mehr ausgesetzt werden, bis die Frage der Rechtmäßigkeit des
Betriebsratsmandats geklärt ist. Mitarbeitern, die gezwungen sind, vor Gericht
zu ziehen, wird somit eine endlose Prozessdauer ohne die Existenz sichernde
Gehaltsfortzahlung erspart. Voraussetzung ist natürlich, dass der Betriebsrat
qualifizierte Widersprüche schreibt.
- haben wir nun keine betriebsratslose Zeit
Eigentlich hätten der Betriebsrat und der GBR dem Arbeitgeber nie die "Waffe" einer
eventuellen Anfechtung des Betriebsratsmandats in die Hand spielen dürfen, schon gar
nicht mit Blick auf den angekündigten Personalabbau und nach den Erfahrungen aus dem
Jahr 2003.
Darum ist es gut, dass wir den Prozess verloren haben. Gewonnen hat die
Belegschaft - nämlich Rechtssicherheit in diesen unsicheren Zeiten.
Deutliche Indizien für Verlust der Betriebsidentität und damit des BR-Mandats
Der Betriebsrat schreibt auf seiner Homepage dass er nie daran gezweifelt hat, dass er
rechtmäßig im Amt sei. Schlimm wäre es, wenn er davon nicht überzeugt gewesen wäre. Dann
nämlich hätte er die Belegschaft dem Arbeitgeber ausgeliefert. Uns aber genügte diese
Überzeugung nicht, die allein keine Rechtsicherheit schafft. Immerhin hat es in fast
allen Betrieben Neuwahlen gegeben und die eingeholten Rechtsmeinungen bezüglich SN Mch H
waren widersprüchlich. Immerhin umfassen die Schriftsätze in diesem Verfahren 130 Seiten
und die Beweise weitere 140 Seiten. Ganz so eindeutig wie der Betriebsrat meint, war die
Rechtslage also nicht.
Der Betrieb Mch H hat sich am 1.8.06 stark verändert. Er wurde aufgespalten in die drei
Betriebe Siemens Enterprise, Siemens Carrier und Siemens Rest. Die Führungsspitze
wechselte, die Belegschaft sankt von 4783 in der Siemens AG Mch H bei der letzten
Betriebsratswahl auf 1546 in SN Mch H, also um 68 Prozent, wie aus den Wählerlisten zur
Aufsichtsratswahl hervorgeht. Wesentliche Aufgaben, die der Betrieb Siemens AG Mch H
verfolgt hat, macht SN nicht mehr. Dies sind alles Indizien, die zu der Frage
berechtigen: Ist die Betriebsidentität nun erhalten geblieben oder nicht? Hätte neu
gewählt werden müssen oder nicht?
Daher haben wir uns am 17.08.06 entschieden, diese Frage im Vorfeld des Stellenabbaus
bei Nokia Siemens Networks zur Sicherheit der Belegschaft zu stellen und diese
rechtswirksam vom Gericht klären zu lassen.
Betriebsrat und Arbeitgeber verzögerten den Prozess - Gefahr einer betriebsratslosen Zeit
Leider hat der Betriebsrat die Intention unseres Gangs vor Gericht nicht verstanden. Wir
nahmen an, er wäre genau wie wir daran interessiert, dem Arbeitgeber im Vorfeld die
Möglichkeit einer Anfechtung vor Gericht zu nehmen. Bedauerlicherweise mussten wir
feststellen, dass er dem Mitarbeiternetz NCI, das mit der Einleitung des Verfahrens
nichts zu tun hatte, unterstellte, eine Wahl herbeiführen zu wollen, damit NCI ein paar
Sitze mehr im Betriebsrat bekommt.
An dieser Haltung hält der Betriebsrat zu unserem Bedauern bis heute fest. Er forderte
wie der Arbeitgeber Fristverlängerungen, um seine Stellungnahmen vor Gericht abzugeben.
Gemeinsam mit dem Arbeitgeber beantragte er, den Verhandlungstermin vom 15.12.06 zu
verlegen. Dies bewirkte eine Verschiebung der mündlichen Anhörung auf den 9.2.07, also
auf einen Zeitpunkt, zu dem das Übergangsmandat des Betriebsrats bereits abgelaufen war.
Dieser Zeitpunkt bewirkte, dass ein betriebsratsloser Betrieb SN Mch H entstanden wäre,
wenn wir den Prozess gewonnen hätten.
Ein zügiges Verfahren hätte sichergestellt, dass die Wahl eines neuen Betriebsrats
während des Übergangsmandats, wie in den anderen Betrieben, eingeleitet worden wäre.
Unseren Antrag hatten wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt gestellt und alle Fristen
eingehalten.
Formales Scheitern oder Entscheidung in der Sache?
Weiter stimmten Betriebsrat und Arbeitgeber einer Antragsänderung, die wegen Ablauf des
Übergangsmandats des Betriebsrats am 1.2.07 erforderlich war, nicht zu und hofften, dass
der Antrag aus formalen Gründen vom Gericht abgelehnt würde. Die Richterin beschloss
aber, in der Sache zu entscheiden und das Verfahren nicht formal scheitern zu lassen.
Und das war gut so. Ansonsten hätte die Rechtsunsicherheit weiter bestanden. Sie
attestierte uns damit "ein Feststellungsinteresse" an der Frage, ob der Betriebsrat
rechtmäßig im Amt ist oder nicht.
Rechtssicherheit ist endgültig
Es ist gut, dass die Entscheidung ins LAG zu gehen in unserer Hand und nicht in der des
Arbeitgebers oder des Betriebsrats liegt. So liegt es an uns, das Urteil rechtskräftig
werden zu lassen.
Wir werden das Urteil des Arbeitsgerichts München akzeptieren, auch ohne Kenntnis der
schriftlichen Begründung. Anderes könnten wir euch gegenüber auch nicht verantworten.
Denn nur so hat die Belegschaft des Betriebes SN Carrier Mch H und damit auch von
Nokia Siemens Networks Mch H Rechtssicherheit.
(cr/iw)
InWaChRo-News: Samstag, 10.02.07
NoSiNet: Einleitung der Wahl in Carrier Mch H: Bericht aus dem Gerichtssaal
Gestern fand um 11:45 Uhr das Beschlussverfahren zur Einleitung einer
Betriebsratswahl bei Siemens Networks Mch H vor dem Arbeitsgericht München statt.
Anwesend waren die drei Arbeitnehmer, die den Antrag gestellt hatten, mit ihrem
Anwalt Nils Pütz auf der einen Seite und der Betriebsratsvorsitzende mit seinem
Anwalt Rüdiger Helm, sowie ein Syndikus des Arbeitgeberverbandes BayME, der die
Siemens Networks GmbH & Ko.KG vertrat, auf der anderen Seite, sowie etwa 15
Zuschauer.
Wie zu erwarten war, fiel in dieser Anhörung noch keine Entscheidung. Zu Beginn
wurden die Argumente der Schriftsätze nochmals mündlich ausgetauscht. Die Richterin
versuchte einen Tatsachenvergleich. Dieser hätte beinhaltet, dass der Arbeitgeber
sich vor Gericht verpflichtet, den Betriebsrat bis zur nächsten Wahl anzuerkennen.
Rechtanwalt Nils Pütz wandte ein, dass dies problematisch sei, weil man nicht wisse
wie Nokia Siemens Networks zu diesem Vergleich stehe und ein Stellenabbau in Höhe
von 10 bis 15 Prozent angekündigt ist. Rüdiger Helm, der den Betriebsrat vertrat,
stimmte diesem Argument zu und betonte, es sei auch im Sinne des Betriebsrats
Rechtsicherheit für die Belegschaft herzustellen.
Das Hauptanliegen der Richterin war, die Motivation der Antragsteller in diesem
Verfahren zu ergründen. Christine Rosenboom erinnerte an das Verhalten von Siemens
im Jahre 2003:
"Wir alle haben 2003 erlebt, wie vehement der Arbeitgeber die Betriebsratswidersprüche
gegen die Kündigungen angegriffen hat. Er suchte nach formalen Fehlern bei der
Erstellung der Widersprüche. Dies ging hin bis zu Strafanzeigen gegen den damaligen
Betriebsratsvorsitzenden und den Sprecher des Ausschusses für personelle
Einzelmaßnahmen. Von denen stellte sich nachher heraus, dass sie unhaltbar waren."
Die Richterin hörte den Ausführungen sehr aufmerksam zu und bestätigte dann,
"daran kann ich mich noch gut erinnern".
Christine Rosenboom zum entscheidenden Grund für dieses Verfahren weiter:
"Wären die Widersprüche damals unwirksam gewesen, dann hätten die Leute alle ihre
Weiterbeschäftigungsprozesse verloren. Damit hätten sie keine Gehaltsfortzahlung bis
zum Prozessende gehabt. Keiner von denen hätte nervlich und finanziell bis zu
diesem Ende durchgehalten. Sie hätten daher reihenweise einem Vergleich zugestimmt.
Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Aktivitäten des Betriebsrats in keiner Weise
angreifbar sind. … Es geht hier nicht nur um die Widersprüche zu Kündigungen,
sondern auch um die gegen die Versetzungen und auch um die Widersprüche gegen die
ERA-Eingruppierungen."
Die Zuhörer hatten den Eindruck, dass jetzt sowohl die Richterin als auch die
Gegenseiten die Intention der Mitarbeiter, die das Beschlussverfahren eingeleitet
haben, nachvollziehen konnten. Der Anwalt des Betriebsrates, Rüdiger Helm, sagte, es
sei löblich, dieses Verfahren zu führen um "weiße Flecken" zu vermeiden, also zu
verhindern, dass eine betriebsratslose Zeit entsteht. Der Betriebsratsvorsitzende
bestätigte, dass dies auch im Interesse des Betriebsrates liege. Der
Arbeitgeber-Anwalt schwieg hierzu.
Das Gericht hat den Entscheidungstermin auf den 16.03.07 festgesetzt.
wer mehr wissen will
(iw)
InWaChRo-News: Dienstag, 06.02.07
Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin
Die mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren zur Einleitung der Betriebsratswahl im
Betrieb Carrier Mch H findet statt am
9.2.2006 um 11:45 Uhr
vor dem Arbeitsgericht München, Winzererstraße 104
Die Verhandlung ist öffentlich.
Wir alle haben 2003 erlebt, wie vehement der Arbeitgeber die Betriebsratswidersprüche
gegen die Kündigungen angegriffen hat. Er suchte nach formalen Fehlern bei der Erstellung
der Widersprüche. Formale Fehler können sein eine nicht ordnungsgemäße Ladung, falsche
Zusammensetzung des Betriebsratsgremiums oder Ausschusses, fehlerhaftes Protokoll, und so
weiter. Dies ging hin bis zu haltlosen Strafanzeigen gegen den damaligen
Betriebsratsvorsitzenden und den Sprecher des Ausschusses für personelle Einzelmaßnahmen.
Wären die Widersprüche damals wegen Nicht-Einhaltung einer Formalität unwirksam gewesen,
dann hätten die Mitarbeiter ihre Weiterbeschäftigungsprozesse und damit die
Gehaltsfortzahlung bis zum Prozessende verloren. Viele Mitarbeiter hätten weder nervlich
noch finanziell bis zu diesem Ende durchgehalten und daher reihenweise einem Vergleich
zugestimmt, wie Beispiele aus anderen Firmen zeigen.
Das zeigt, wie wichtig es ist, dass die Aktivitäten des Betriebsrats in keiner Weise
angreifbar sind. Wir sind überzeugt, dass der Betriebsrat Mch H durch die
Betriebsabspaltung am 1.8.06 sein ordentliches Mandat für den Carrier Betrieb Mch H
verloren hat. Aus Interessenausgleich und Protokollnotizen geht klar hervor, dass sowohl
GBR als auch Arbeitgeber der Meinung waren, dass im Carrier Betrieb Mch H nach §21a
BetrVG gewählt werden muss. Überraschend wurde dann kurz nach Abschluss der
Vereinbarungen ohne Begründung der Carrier-Betrieb Mch H von der Wahl ausgenommen.
Nach Beratung mit einem Rechtsanwalt und intensiver Recherchen haben wir uns entschlossen,
ein Gerichtsverfahren einzuleiten, um feststellen zu lassen, ob dieser Betriebsrat
rechtmäßig im Amt ist. So lässt sich Rechtssicherheit für die Belegschaft herstellen und
verhindern, dass der Arbeitgeber Betriebsratsbeschlüsse im Nachhinein angreift. Die
Einleitung der Wahl ist nur ein Folgeeffekt, wenn das Gericht feststellt, dass der
Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt ist. Allerdings könnte der Betriebsrat sofort
Rechtssicherheit schaffen, indem er seinen Rücktritt erklärt und von sich aus eine Wahl
einleitet.
Einen Erfolg haben wir durch die Einleitung dieses Verfahrens bereits erzielt: Die
Siemens Networks GmbH & Co. KG hat in ihrem Schriftsatz vor dem Gericht schriftlich
eingeräumt, dass sie den Betriebsrat Mch H "als Betriebsrat für den
streitgegenständlichen Betrieb auf Grund eines ordentlichen Mandates ausdrücklich
anerkennt und diesbezüglich dessen Beschlüsse nicht in Frage stellen wird."
Durch eine Anerkennung durch den Arbeitgeber wird zwar kein ordentliches Mandat begründet
oder verlängert, aber die Siemens Networks GmbH & Co. KG kann sich nicht mehr auf die
Position zurückziehen, dass sie nachträglich Beschlüsse oder Widersprüche, wie z.B. die
zu ERA oder gegen Versetzungen, anzweifelt. Sie würde damit gegen den Grundsatz von Treu
und Glauben (§242 BGB) verstoßen.
Um Missverständnissen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass die NCI-BR-Liste mit der
Einleitung und Durchführung dieses Verfahrens nichts zu tun hat.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 13.12.06
NoSiNet: Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin verschoben
Die mündliche Verhandlung im Beschlussverfahren zur Einleitung der Betriebsratswahl im
Betrieb Carrier Mch H, sollte am Freitag, dem 15.12.2006 um 9:45 Uhr stattfinden.
Das Gericht hat diesen Termin auf den 9.2.2007 verschoben.
(cr)
InWaChRo-News: Mittwoch, 06.12.06
NoSiNet: Einleitung der Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Gerichtstermin
Im Beschlussverfahren zur Einleitung der Betriebsratswahl
im Betrieb Carrier Mch H, das seit 18.8.2006 am Arbeitsgericht anhängig ist, wurde der
Termin für die mündliche Verhandlung festgesetzt.
Die Anhörung findet am Freitag, dem 15.12.2006 um 9:45 Uhr vor der Kammer 37 des
Arbeitsgerichts München, Winzererstraße 104, statt.
(cr)
InWaChRo-News: Freitag, 03.11.06
Einleitung einer Betriebsratswahl im Carrier Mch H - Zwischenstand
Am 18.8.2006 hat Christine Rosenboom zusammen mit zwei weiteren Mitarbeitern über unseren
Rechtsanwalt Nils Pütz ein Verfahren beim Arbeitsgericht München eingeleitet, um zu klären,
ob aufgrund der Betriebsabspaltungen zum 1.8.06 auch im Betrieb Carrier Mch H neu gewählt
werden muss. Arbeitgeber und Betriebsrat haben inzwischen ihre Schriftsätze vorgelegt.
Derzeit verfassen wir zusammen mit unserem Anwalt, den Antwortschriftsatz, den wir bis
spätestens 17.11.06 bei Gericht einreichen werden.
Im Interessenausgleich zur Betriebsabspaltung und in der Protokollnotiz zur
Überleitungsvereinbarung Carrier haben GBR und Arbeitgeber festgestellt, dass eine
Betriebsratswahl aufgrund von §21a I 2 BetrVG - auch im Carrier Mch H - geschehen muss.
Der Betriebsrat hat die Wahl jedoch nicht eingeleitet. Die Rechtsauffassungen des Arbeitgebers
und Betriebsrats auf der einen und der den Antrag stellenden Mitarbeitern auf der anderen Seite
weichen in der Frage, ob nach BetrVG gewählt werden muss oder nicht, voneinander ab.
Ziel ist es, Rechtssicherheit für die Mitarbeiter herzustellen.
Wenn der Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt oder nicht richtig zusammengesetzt ist, sind
alle Betriebsratsbeschlüsse und Handlungen des Betriebsrats (Widersprüche gegen
ERA-Eingruppierungen, Versetzungen und Kündigungen, Betriebsvereinbarungen etc.) unwirksam
und könnten vom Arbeitgeber angefochten werden.
(cr)
Do, 07.09.06: Seltsame Geschehnisse im Carrier Mch H
Wir wundern uns,
- Dass der Betriebsratsvorsitzende Mch H im Rahmen der Betriebsaufspaltung
von Enterprise zu Carrier versetzt wurde.
Fachliche Gründe für diese Versetzung kann es für einen freigestellten
Betriebsrat nicht geben. Ein Arbeitgeber, der den Betriebsratsvorsitzenden
nicht gerade liebt, würde das auch nicht tun. Heribert Fieber hätte man
sicherlich nicht von Enterprise zum Carrier versetzt.
Diese Versetzung zeigt auch deutlich, wie viel Vertrauen der
Betriebsratsvorsitzende und Siemens in die Zukunft von Enterprise haben.
- Dass der Arbeitgeber freiwillig 5,4 Mio EUR mehr in diesen Betriebsrat investiert,
als er muss, da
- 31 Betriebsräte im Amt bleiben, obwohl dieser Betrieb nach §9 BetrVG
aufgrund seiner Betriebsgröße nur noch 17 Betriebsräte haben dürfte
- 8 Betriebsräte freigestellt bleiben, statt nur 4 Betriebsräte wie es
in §38 I BetrVG festgelegt ist.
14 Betriebsräte mehr bedeutet für den Arbeitgeber, dass diese Betriebsräte
jeweils etwa die Hälfte ihrer Arbeitszeit nicht für fachliche Arbeiten zur
Verfügung stehen. 4 Freistellungen mehr bedeutet, dass diese sogar den ganzen
Tag ausfallen. Dem Arbeitgeber gehen folglich 9 MJ an fachlicher Arbeit pro
Jahr mit den damit verbundenen Kosten verloren. Über die Amtsperiode fallen
dadurch Kosten in Höhe von 4 * 9 MJ * 150.000 € / Jahr = 5,4 Mio € an. Die
Durchführung einer Betriebsratswahl kostet dagegen im Durchschnitt 837 € pro
Betriebsratsmitglied, im Carrier-Betrieb also 17 * 837 € = 14.229 €. Wie
kompensiert der Arbeitgeber diese immensen Kosten für seinen
überdimensionierten Betriebsrat?
- Dass gerade die Carrier Betriebe in Mch H und Mch MA nachträglich von der
Betriebsratswahl ausgenommen wurden.
Es muss wohl Zufall sein, dass dies ausgerechnet die Betriebe sind, in denen
NCI mit einer eigenen Betriebsrats-Liste vertreten ist.
(cr/iw)
Beschlussverfahren wegen unklarer Rechtslage im Betrieb Carrier Mch H eingeleitet
Am 18.8.2006 hat Christine Rosenboom zusammen mit zwei weiteren Mitarbeitern über unseren
Rechtsanwalt Nils Pütz ein Beschlussverfahren zur Einsetzung eines Wahlvorstandes für die
Betriebsratswahl im Carrier Betrieb Mch H am Arbeitsgericht München eingeleitet.
Wenn der Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt oder nicht richtig zusammengesetzt ist, sind
alle Betriebsratsbeschlüsse und Handlungen des Betriebsrats (Widersprüche gegen Versetzungen
und Kündigungen, Betriebsvereinbarungen etc.) unwirksam. Daran ändert sich auch nichts,
wenn der Arbeitgeber sich damit einverstanden erklärt, den Betriebsrat anzuerkennen. Der
Betriebsrat kann nur von der Belegschaft durch eine Wahl legitimiert, nicht aber vom
Arbeitgeber eingesetzt werden. Führt man keine Betriebsratswahl durch, wäre der Betrieb
Carrier Mch H nach 6 Monaten möglicherweise ein betriebsratsloser Betrieb.
Daher sind wir zusammen mit unserem Rechtsanwalt zu der Überzeugung gekommen, dass die
Frage, ob im Betrieb Carrier Mch H eine Betriebsratswahl stattfinden muss oder nicht, im
Vorfeld gerichtlich geklärt werden muss, um Rechtssicherheit für die Mitarbeiter zu
bekommen.
Im Interessenausgleich zur Betriebsabspaltung und in der Protokollnotiz zur
Überleitungsvereinbarung Carrier haben GBR und Arbeitgeber festgestellt, dass eine
Betriebsratswahl aufgrund von §21a I 2 BetrVG - auch im Carrier Mch H - geschehen muss.
Daraufhin wurden in allen neu gebildeten Enterprise Betrieben und in fast allen Carrier
Betrieben unverzüglich Betriebsratswahlen eingeleitet.
Ein Antrag der NCI-Betriebsräte, einen Wahlvorstand auch im Carrier Betrieb Mch H
einzusetzen, wurde durch den Betriebsrat Mch H abgelehnt. Der Betriebsrat Mch H beschloss
nach Konsultation eines Rechtsanwaltes, dass er keine Betriebsratswahl durchführen will.
Daraufhin haben Arbeitgeber (CP G AR 1) und GBR bekannt gegeben, auf die Betriebsratswahl
im Carrier Mch H zu verzichten. Eine Begründung dafür haben GBR und Arbeitgeber nicht
abgegeben.
Wir ließen die Argumente des vom BR Mch H beauftragten Rechtsanwalts und unsere eigenen
Argumente durch unseren Rechtsanwalt prüfen. Dieser kam zu der Auffassung, dass gemäß
§21a I 2 BetrVG eine Betriebsratswahl im Carrier Mch H stattfinden muss. Da die Folgen
für die Mitarbeiter schwerwiegend sind, wenn der Betriebsrat nicht rechtmäßig im Amt ist,
müssen diese beiden gegenteiligen Rechtsmeinungen vor Gericht vorgelegt und die Sachlage
von einem unabhängigen Richter geklärt werden.
(cr/iw)
Autoren: Inken Wanzek, Christine Rosenboom
Impressum/Nutzungsbedingungen