Stattgefundene Gütetermine

 

 

 

Termindiskussion zwischen Siemens und Richter:

Interessanterweise versuchte der Herr Bayer, Vertreter der Siemens AG, noch mit dem Richter zu diskutieren, warum das so spät wäre. Der Richter meinte nur, das er keinen früheren Termin hätte. Außerdem ließe sich die Beklagte ja auch 5 Wochen Zeit um Schriftsätze einzureichen.“

 

Richter:“ --- das wird wieder eine dicke Akte ...“

 

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Name

Kurz

Datum

Zeit

Klage

Details

 

Instanz

begl

MAs

Kam-mer

Anwalt AN

AG

Ausgang

Berichte

Franz

F.B.

Di,15.04.03

14:00

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

 

15a

 

 

kein Vergleich

 

Christine

C.D.

Di,15.04.03

15:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

14

32

 

 

Vergleich

 

Hans

H.B.

Di,15.04.03

15:45

Gütetermin

 

ICN

ArbG

14

32

 

 

kein Vergleich

Bericht

Konrad

K.A.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Karin

K.B.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Andreas

A.B.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Evelyn

E.B.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Siegfried

S.D.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

Bericht

Friedrich

F.E.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

AT

ICM

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Hannelore

H.F.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Dieter

D.H.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Yvonne

Y.H.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

 

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Mohammed

M.H.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Uschi

U.H.

Di,15.04.03

16:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Harald

H.G.

Di,15.04.03

16:45

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

28

32

Riechers

 

kein Vergleich

 

Alfons

A.B.

Do,10.04.03

10:45

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

1

20

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Bruni

B.B.

Do,10.04.03

10:45

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

1

20

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Achim

A.B.

Do,10.04.03

10:45

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

20

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Richard

R.B.

Do,10.04.03

10:45

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

20

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Mechthild

M.A.

Do,10.04.03

10:45

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

20

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Michaela

M.D.

Do,10.04.03

10:45

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

1

20

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Lutz

L.V.

Do,10.04.03

15:00

Gütetermin

 

ICM

ArbG

0

25

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Klaus

K.W.

Do,10.04.03

15:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

25

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Thomas

Wth

Do,10.04.03

15:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

25

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Walter

W.We

Do,10.04.03

15:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

25

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Arne

A.W.

Do,10.04.03

15:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

25

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Hrusanthe

H.W.

Do,10.04.03

15:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

25

Vüllers

 

 

 

Josef

J.R.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

23

 

 

kein Vergleich

 

Torsten

T.D.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Isabel

I.S.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Milica

M.S.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Astrid

A.S.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Karl-Robert

K.P

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Monika

M.S.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

AT TZ

ICM

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Gerhard

G.P.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Manfred

M.R.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Josef

J.P.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Bernhard

B.T.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

FAL/FK

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Hardy

H.S.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Herbert

H.S.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Martin

M.R.

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

19

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Milica

M.S

Di,08.04.03

15:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

19

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Ludmilla

L.S.

Di,08.04.03

10:00

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

0

26

Schmauß

 

kein Vergleich

 

Peter

P.M.

Di,08.04.03

10:00

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

 

von Verdi

 

kein Vergleich

 

Dorothee

D.S.

Di,08.04.03

10:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

26

Pirkl

 

kein Vergleich

 

Klaus

K.K.

Di,08.04.03

10:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

26

Fr. Brunhäber

 

kein Vergleich

 

Ernst

E.K.

Di,08.04.03

11:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

26

Seebacher/Müller

 

kein Vergleich

 

Monika

M.A.

Di,08.04.03

11:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

26

 

 

kein Vergleich

Bericht

Gerd

G.Z.

Di,08.04.03

11:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

1

26

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Peter

P.W.

Di,08.04.03

11:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

26

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Norbert

N.Z.

Di,08.04.03

11:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

1

26

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Birgit

B.W.

Di,08.04.03

11:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

26

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Elisabeth

E.K.

Di,08.04.03

11:00

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

 

Seebacher

 

kein Vergleich

 

Irene

I.M.

Di,08.04.03

11:00

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

0

 

Seebacher

 

kein Vergleich

 

Heike

H.W.

Di,08.04.03

11:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

 

 

 

 

kein Vergleich

 

Karl

K.O.

Di,08.04.03

15:00

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

0

23

Vüllers

 

kein Vergleich

 

Farzin

F.Z.

Mi, 02.04.03

13:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

 

5

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Uwe

U.M.

Di, 01.04.03

14:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

 

11

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Ulrich

U.W.

Do,27.03.03

14:14

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

 

 

 

Kein Vergleich

 

Karel

K.E.

Di,25.03.03

14:30

Gütetermin

 

ICM

ArbG

1

 

Lugmayr

 

Kein Vergleich

 

Christian

C.G.

Di, 25.03.03

 

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

 

 

 

 

Vergleich

Bericht

Volker

V.B.

Mo,24.03.03

10:50

Gütetermin

 

 

ArbG

 

 

 

 

Kein Vergleich

 

Gisela

G.G.

Mo,24.03.03

11:30

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

1

36

Wetter

 

Kein Vergleich

Bericht

Susanne

S.C.

Mo,24.03.03

11:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

 

 

 

 

Kein Vergleich

Bericht

Markus

M.K.

Mo,24.03.03

11:45

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

 

 

Würth

 

Kein Vergleich

 

Adalbert

A.B.

Mo,24.03.03

15:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

 

 

 

Kein Vergleich

 

Chao

C.K.

Mo,24.03.03

15:50

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

0

 

 

 

Kein Vergleich

 

Joachim

J.S.

Mo,24.03.03

15:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

 

 

 

 

Kein Vergleich

 

Ingeborg

I.R.

Mo,24.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

 

 

 

 

Kein Vergleich

 

Rüdiger

R.S.

Mo,24.03.03

16:00

Gütetermin

 

 

ArbG

 

 

 

 

Kein Vergleich

 

Vesna

V.J.

Do,20.03.03

10.30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

14

Maier

 

Kein Vergleich

 

Alfred

A.K.

Do,20.03.03

10:15

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

14

 

 

Kein Vergleich

 

Monika

M.O.

Do,20.03.03

10:00

Gütetermin

 

ICN

ArbG

20

14

Frenzel

 

Kein Vergleich

 

Rüdiger

R.S.

Do,20.03.03

10:15

Gütetermin

 

ICN

ArbG

25

14

 

 

Kein Vergleich

 

Klaus

K.H.

Do,20.03.03

10:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

25

14

Maier

 

Kein Vergleich

 

Friedrich

F.G.

Mi,19.03.03

13:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

5

Galinsky

 

Kein Vergleich

 

Roland

R.S.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Angela

A.W.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Gerhard

G.N.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

0

5

 

 

Kein Vergleich

 

Susanna

S.S

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

0

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Gerson

G.M.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

0

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Elisabeth

E.S.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

 

ICM

ArbG

25

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

Bericht

Peter

P.L.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

25

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Marius

M.F.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

 

ICN

ArbG

25

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Georg

G.H.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

 

ICN

ArbG

25

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Peter

E.S.

Mi,19.03.03

13:00

Gütetermin

 

ICN

ArbG

25

5

Dr. Kanz

 

Kein Vergleich

 

Roland

R.M.

Mi,19.03.03

10:15

Gütetermin

 

ICM

ArbG

 

 

 

 

Kein Vergleich

 

Gerald

G.Zz

Mo,17.03.03

14:00

Gütetermin

 

ICM

ArbG

0

5

M. Schindler

 

Kein Vergleich

 

Derya

D.Y.

Mo,17.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

11

27

Dr. Schenk

 

Kein Vergleich

Bericht

Jack

J.S.

Do,13.03.03

08:45

Gütetermin

 

ICN

ArbG

0

14

Fr. Bran­denbusch

 

Kein Vergleich

 

Norbert

N.S.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Matthias

M.P.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Hans

H.M.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICM

ArbG

70

 

Helm

 

Kein Vergleich

 

Eberhard

E.K.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Roland

R.M.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

 

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Gerhard

G.L.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Alfred

A.R.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Jürgen

J.N.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Bruno

B.M.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Odile

O.P.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Barbara

B.K.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Peter

P.L.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Jandre

J.P.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Robert

R.O

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Arnold

A.S.

Do,13.03.03

09:30

Gütetermin

AT

ICN

ArbG

70

33

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Petra

P.I.

Di,11.03.03

09:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

70

33

Ecken­weber

 

Kein Vergleich

Bericht

Gabi

G.Z.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

30

34

Riechers

 

Kein Vergleich

 

Christine

C.W.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

 

Ekkehard

E.V,

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

 

Christa

C.S.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

Bericht

Harald

H.Ü.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

AT

ICM

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

 

Monika

M.U.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

 

Jens

J.T.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

 

Klaus

K.W.

Do,06.03.03

16:00

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

34

Helm

 

Kein Vergleich

 

Wolfgang

W.B.

Mo,03.03.03

11:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

4a

Fr. Hans

 

Kein Vergleich

 

Lothar

L.B.

Mo,03.03.03

11:15

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

30

4a

Naht

 

Kein Vergleich

 

Robert

R.K.

Mo,03.03.03

11:15

Gütetermin

 

ICN

ArbG

30

4a

Etzel

 

Kein Vergleich

 

Bert

B.C.

Mo,03.03.03

11:15

Gütetermin

 

ICM

ArbG

30

4a

 

 

Kein Vergleich

Bericht

Rudolf

R.A.

Mo,03.03.03

11:15

Gütetermin

 

ICM

ArbG

30

4a

 

 

Kein Vergleich

 

Christian

C.G.

Di,25.02.03

16:00

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

25

11

Naebers

 

Vergleich

 

Waltraud

W.S.

Di,25.02.03

16:00

Gütetermin

TarifTZ

ICN

ArbG

25

11

Moosreiner

 

Kein Vergleich

 

Walter

W.G.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICM

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Heirich

H.H

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICM

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Wolfgang

W.H.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICM

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Achim

A.H.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Winfried

W.F.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Michael

M.He.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

Bericht

Johann

J.G.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Weitere 11

 

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

 

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Konrad

K.E.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Bernd

B.J.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICM

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Klaus

K.H.

Mo,24.02.03

14:50

Gütetermin

 

ICN

ArbG

13

21

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Jochen

J.M.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Georg

G.K

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Dietmar

D.M.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICM

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kündigung zurückgezogen

Bericht

Hans

H.M.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

Job in Erl

Petra

P.M

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Michael

M.H.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Brigitte

B.K.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Herbert

H.K.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Angie

A.K.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

Tarif

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Luigi

L.N.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

Peter

P.J.

Mo,24.02.03

15:10

Gütetermin

 

ICN

ArbG

118

22

Vüllers

 

Kein Vergleich

 

 

 

 

 

15.04.03. 12 Gütetermine

12 Gütetermine, Kammer 32, RA Riechers, anwesend sind 11 Kläger.

 

Richter beginnt mit einleitenden Worten: „Die Firma Siemens verbraucht momentan Kammertermine wie wir es noch nie erlebt haben. Wir sehen Sie (Fa Siemens) besonders häufig. Pro Kläger werden bis zu 4 verschiedene Kammertermine belegt. Gütliche Einigungen kommen nicht zustande. 2-3 Kläger sind der Bedarf für 1 Monat pro Richter. Vielleicht kommen Sie doch noch zum Denken. Sie belasten das gesamte Arbeitsgericht – es geht zu Lasten der anderen Kläger“ (Anmerkung: die es auch noch gibt) – Gütliche Einigungen kommen auch bei diesen 12 Klägern nicht zustande. – Abschließend erläutert der Richter: „Ich habe den Jahresbedarf an Kammerterminen bereits nach dem 1. Quartal überschritten. Noch ein paar Zahlen: In früheren Jahren hatten wir am Arbeitsgericht ca. 60 Klagen pro Kammer und Monat. Heute sind es bis zu 120 Klagen pro Kammer und Monat.“ – Wir MitarbeiterInnen von Siemens ICN würden ja gerne auf unsere Klagen verzichten – aber da das bei uns allen existenzbedrohend wäre, haben wir uns eben für den „dornigen Weg der Klage“ (Originalton Herr Kasch, Firmenleitung) entschieden.

(wl)

 

15.04.03. H.B. Gütetermin

Kammer 32, Kläger selbst abwesend, RA plädiert auf tariflichen Kündigungsschutz, da sein Mandant am 23.1.  50 Jahre alt geworden ist.. Bartsch sagt nur, die Kündigung sei am 15.1.03 ausgesprochen, da war H.B. noch nicht 50 (1 Woche jünger!). - Keine Einigung

(wl)

 

08.04.03. Gütetermin

Von den Personalabteilungen: Herr Bartsch und Herr Wilhelmi.

 

Ich kam bei dieser Verhandlung erst ab der Nr. 8 Herr T. dazu, laut Aussage der vorher anwesenden Kollegen/innen war bis zu diesem Zeitpunkt nur der Kollege R.D. zu einer Einigung bereit.

 

Als ich dazu kam war Herr T. an der Reihe. Mit der Rechtsanwältin Frau Kempf. Die Richterin wollte wissen ob es zu einer Einigung käme. Die Rechtsanwältin Frau Kempf hat gemeint, es gibt bei Herrn T. und den von Ihr vertretenen Mandanten/innen Frau A. nur eine Einigung in Bezug auf eine Weiterbeschäftigung.

Die Richterin hat daraufhin alle von Rechtsanwältin Kempf vertretenen Kollegen/innen einzeln aufgerufen und nochmals nachgefragt. Anschließend hat Sie die Termine zur Fälligkeit der Schriftsätze genannt.

 

Nachdem der Rechtsanwalt Herr Vüllers und auch einige andere betroffene Kollegen/innen noch nicht anwesend waren gab es eine kurze Unterbrechung der Verhandlung.

 

Kurz vor 11.30 ging die Verhandlung mit Rechtsanwalt Vüllers und den Kollegen weiter.

Herr Bartsch gab die einzelnen Summen der Aufhebungsverträge und die Abfindung sowie monatlichen Zahlungen in der beE zum Besten. Die 4 Kollegen/innen wollen ebenfalls weiterbeschäftigt werden.

 

Rechtsanwalt Vüllers wollte vom Herrn Bartsch die Summe des Aufhebungsvertrages von der Frau W. wissen. Frau W. war als einzige nicht anwesend.

 

Anschließend hat die Richterin Frau Hauf die Termine zur Fälligkeit der Schriftsätze genannt.

 

Auf die Frage des Rechtsanwaltes Herr Vüllers, ob die Kläger/innen bis zum Ende der Klagefrist bzw. bis zum Ende der Kündigungsschutzfrist Weiterbeschäftigt werden bzw. Ihr Gehalt erhalten werden, kam vom Herrn Bartsch ein klares Nein.

(gz)

 

25.03.03., C.G. Gütetermin

Angeboten habe ich die Möglichkeit, dass ich mir einen Vergleich vorstellen könnte, von meiner Seite. Dieses Angebot hat sich mit einer Ladung vor das LAG (!) wg. Berufung der SAG zur Freistellung überschnitten. Bei diesem Termin wurde dann nur noch über den Vergleich geredet. Ich habe 4 Monatsgehälter zusätzlich erreicht.

(cg)

 

24.03.03, S.C. Gütetermin

Der Richter sprach eingangs von "Fanklub" und den sattsam bekannten Fällen. Bartsch bietet Vergleichsbereitschaft an, woraufhin Susannes Anwalt sagt, dass auch er vergleichbereit wäre, jedoch nur in der Richtung, dass die Kündigung zurückgenommen wird.
Da der Richter das Ritual des Vergleichsangebotes gut kennt, meint er scherzhaft: Ist das der übliche Eröffnungszug wie beim Schach?
Im weiteren Verlauf zeigt er deutlich, dass er die Handlungen bereits kennt aber offen für Neues ist. Dies zeigt er noch deutlicher im folgenden Gütetermin.
Fazit hier: keine gütliche Einigung.

(jt)

 

24.03.03, G.G. Gütetermin

Nach dem vorangegangenen Gütetermin, quasi zum 'Warmlaufen', fragte der Richter an die Klagepartei gewandt: Haben Sie etwas Originelles, nie Dagewesenes? Damit hat er aber nicht wirklich gerechnet und so erweiterte er die Frage an die Beklagtenpartei. Haben Sie etwas Unoriginelles? Vielleicht die Rücknahme der Kündigung? Sie könnten mich überraschen!
Herr Bartsch antwortete in etwas kleinlauter, gedrückter Stimmung: Ich habe nichts, um Sie zu überraschen. Auch hier war keine gütliche Einigung möglich. Beim Suchen nach einem Kammertermin warf die Richter scherzhafterweise noch ein: Ich bin langfristig ausgebucht. Die Geschäfte gehen gut.

Im Anschluß hatte noch ein Kollege von ICM seine Güteverhandlung, der zwar erst seit Mitte 2001 bei Siemens ist, zu seiner Verteidigung aber folgendes bemerkte. Er war in ungekündigter Stellung und wurde von Siemens unter massiver Argumentation abgeworben. Dabei war ein Hauptargument, der weitreichende innerbetriebliche Stellenmarkt bei Siemens, der enorme Möglichkeiten sowohl bei Problemen aber auch bei eigenen Wünschen bietet. Aus heutiger Sicht klingt das eher nach schallender Veralberung.

(jt)

 

20-03.03, Gütetermin

Bericht zu RA Maier, bei Vesna und Klaus,

RA bittet darum etwas gegenüber der Firma Siemens zu sagen: Er erklärt, dass er bereits seit 10 Jahren Siemensfälle bearbeitet und beklagt die heutigen Umgangsformen. Keinerlei Fragen, die er an Siemens gestellt hat wurden beantwortet, Fristen wurden ignoriert, auf 2 Briefe hat er keinerlei Antwort bekommen. Der Umgang der Firma mit Mitarbeitern ist eine Zumutung. Bartsch sagt dazu: "dem muss ich nachgehen".

(wl)

 

19.03.03, Gütetermine

Am 19.03.2003 fanden vor der 5. Kammer des Arbeitsgerichtes München (Richterin Elfinger) ca. 10 Güteverhandlung nach bekanntem Muster statt.
Alle Kläger haben auf Weiterbeschäftigung bestanden, die Beklagte hat nachträglich Beitritt in die beE oder Erhöhung der Abfindung um 2 Monatslöhne angeboten. Ein Kollege hat sogar eine Abfindung von über 130.000 Euro abgelehnt. Die Richterin hat also festgestellt, dass keine Einigung zustande kommt, Termine für die streitigen Verhandlungen werden noch von Amts wegen festgelegt. Die ganze Verhandlung hat kaum 10 Minuten gedauert.

(gm)

 

17.03.03, Gütetermin

D.Y. Gütetermin, Bartsch, Syn. Pirpamer, 11 Zuschauer

Kammer 27 RI Warmbein verlässt das Arbeitsgericht, Nachfolger übernimmt diesen Fall, ein Prozesstermin wird noch nicht ausgemacht.

Nach langen Verhandlungen signalisiert der RA, dass keine Einigung zustande kommt, worauf der RI antwortet: "... das wird wieder eine dicke Akte ..."
Der RA fordert die Beklagte (Siemens) auf, endlich den Widerspruch des BR auszuhändigen, der bereits im Januar eingefordert wurde. Bartsch erklärt. "den hätten sich die Mitarbeiter abholen können." Damit lässt sich der RA jedoch nicht abwimmeln und erklärt Herrn Bartsch, dies sei eine Bringschuld. Ein zweites Mal betont der RA, "ich fordere den Widerspruch ein". Syndikus Pirpamer sagt zu, Ende der Woche wird der Widerspruch zugeschickt.
- Kaum wart'st 2 Monate, schon hast es -
(wl)

 

11.03.03, Gütetermin

ich war heute bei dem Gütetermin von der Petra. Richter war Herr Gerhard von der Kammer 33, Verhandlung begann pünktlich um 9.00 Uhr. Anwesend waren Petra und ihr RA Herr Eckenweber, vom Arbeitgeberverband ein Herr Leitmeier, von der PA eine Frau Schön und Petras Vorgesetzter Hr. L.

 

Herr L. gab die Abfindungszahlung + 2 Monatsgehälter und alternativ das Angebot der beE bekannt. Die Abfindungszahlung nach der beE konnte er nicht sagen, da Herr Bayer die Unterlagen hatte. Herr Bayer war aber bei den Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht dabei.

Richter Gerhard wollte aber nicht auf den Herrn Bayer warten und so eröffnete er das Verfahren. Wie sich herausstellte, hat Petra einen Schwerbehinderungsantrag gestellt, über den allerdings noch nicht entschieden wurde. Herr L. bedauerte Petra's Behinderung meinte aber, dass diese Behinderung wohl nichts mit der Kündigung zu tun hätte. Petra leidet seit der Kündigung an einem Gehörsturz, der sich wahrscheinlich nicht mehr beheben lassen wird.

Herr L. meinte für Teilzeitbeschäftigte gebe es bei der SAG keine Weiterbeschäftigung mehr, aber wenn Petra Vollzeit arbeiten würde, wäre eventuell etwas zu finden. Petra hat geantwortet, dass sie bis vor zwei Jahren Vollzeit gearbeitet hätte und eben wegen Ihrer Tochter jetzt Teilzeit arbeitet. Petras RA Herr Eckenweber hat wegen der Weiterbeschäftigung nochmals beim Herrn L. nachgefragt, lt. diesem gibt es keine Weiterbeschäftigung. Richter Gerhard hat dann den Beschluss diktiert: die SAG erhält für die Begründung Zeit bis zum 31.05.03 und Petra für Ihre Stellungnahme Zeit bis zum 27.06.03. Damit war die Sitzung beendet, der Saal 6 war bis auf 2 Plätze voll belegt.

(gz)

 

 

06.03.03, Gütetermine

 

1. Bericht

Insgesamt waren 8 Kollegen betroffen: Jens, Christine, Harald, Monika, Ekkehard , Klaus, Christine und Gabriele. Von uns 8 waren nur 6 anwesend, Harald und Ekkehard, die gefehlt haben bekommen eine Vorladung von Amts wegen.

 

Die Richterin war die Frau Römheld von der Kammer 34. Es waren auch die direkten Dienststellenleiter anwesend (in meinem Fall sogar mein aktueller). Sie waren in die­sem Fall nur Zuschauer, da die Richterin Ihnen keine Fragen gestellt hat.

 

Wir wurden wie in obiger Reihenfolge verhandelt. Anwesend von ICN Herr Bartsch, Frau Rausch, der PA-Leiter von ICM und als Syndikus Herr Pirpamer. Die Verhandlung lief bei allen anwesenden gleich ab. Herr Bartsch gab die Abfindungszahlung + 2 Monatsgehälter oder alternativ die 85 % Zahlung der beE bekannt. Dann wurden die Klä­ger/innen (wir) gefragt, was wir wollen, bei Allen anwesenden war dies die Weiterbeschäftigung.

Nachdem wir alle gefragt worden waren diktierte die Richterin die Beschlüsse: Begründungfrist für die Kündigungen von der SAG bis 31.05.03, Begründungsfrist von den Kläger/innen bis 30.06.03. Wiedersehen vor Gericht werden wir uns alle am 9.10.03 ab 12.15 - 16.00 Uhr. Für jeden von uns hat die Richterin ca. eine 3/4 Stunde vorgese­hen.

(gz)

 

2. Bericht

Die Richterin habe ich in 2 (non-Siemens-) Prozessen vorher schon als relativ kernig erlebt: In einen Prozess legte sie (wenn auch vergeblich) dem Kläger intensiv nahe, eine Abfindung anzunehmen, mit dem Hinweis, er könne den Kammertermin auch verlieren (m.E. in diesem Falle zurecht) und schließlich würden nur 1% der Prozesse mit Weiterbeschäftigung enden.  Im anderen Prozess verwies sie den Fall wegen Verdachts auf Urkundenfälschung und Betrug seitens des Beklagten an die Staatsanwaltschaft weiter.

Im Siemens-Prozess schien sich Justizias Waage recht bald  (auch wenn dann nachher noch viel geredet wurde) auf unserer Seite zu neigen, und das Urteil war dann auch danach. Die Siemens-Vertretung hat durch ihr Verhalten sicherlich dazu beigetragen: Hr. Bartsch reagierte recht aggressiv gegen die Richterin, behauptete über Mehr­arbeit nichts zu wissen, weil unser Kontierungssystem ohnehin nicht funktioniere, nervte die Richterin wieder mit einer gewissen eidesstattlichen Erklärung (dass die keinen Eindruck macht, hat er anscheinend immer noch nicht gemerkt), erzählte wieder seine Geschichten von der November-Umorganisation und dem Recht einer Firma, sich umzuorganisieren, und auf die Frage der Richterin, wie denn die Firma bei den schon verlorenen Freistellungsprozessen verfahren würde, antwortete Hr. Bartsch sehr for­mal etwas wie "wir erfüllen das Urteil im wörtlichen Sinne", auf Nachfragen wie er das meint, wiederholte er den Satz einfach. Man kann Hrn. Bartsch gewiss  nicht allzu viel Diplomatie vorwerfen.

(bt)

 

3. Bericht

Kläger: RA Helm vertritt: Jens, Christine, Gerald, Monika, Ekkehard, Klaus, Christine, Gabriele

               

Beklagte: Siemens Hr.Bartsch, Personalleiter ICN, Hr.Wilhelmi, Personalleiter ICM, und weitere

 

1.Jens

 

Richterin Römhild: Sie berufen sich auf fehlerhafte Sozialauswahl und nicht ordnungsgemäße  Beteiligung des Betriebsrates. Der Betriebsrat musste 366 Kündigungsbe­gehren in nur 1 Woche bearbeiten.

Urteil BAG: Dem Betriebsrat muss ausreichend  Zeit gewährt werden.

Hr. Bartsch(Siemens): Der Betriebsrat hat 39 Mitglieder, auf jedes Betriebsratsmitglied entfallen nur wenige Einsprüche. Siemens bietet Vergleich an:

  1. Beschäftigungsgesellschaft (Bisher 61 von ca. 400 MA vermittelt),
  2. Abfindung nach Sozialplan + 2 Monatsgehälter

Wir werden schriftlich vortragen dass die Kündigung gerechtfertigt ist.

Jens auf Frage der Richterin: Mein Ziel ist Weiterbeschäftigung.

Richterin Römhild stellt fest, dass Einigung nicht zustande kommt, àstreitige Verhandlung. Der Beklagten wird aufgegeben, auf die Klage zu erwidern, insbesondere Tat­sachen vorzutragen, aus denen sich die soziale Rechtfertigung der Kündigung ergibt, welche Sozialauswahl getroffen wurde und ordnungsgemäße Anhörung des Betriebs­rates bis 31.05.2003, der Kläger kann hierzu abschließend Stellung nehmen bis 31.07.2003.

Siemens Hr. Bartsch: Keine Weiterbeschäftigung nach Ende der Kündigungsfrist, alle Rechtsmittel werden ausgeschöpft.

RA Helm: Alle werden auf Weiterbeschäftigung klagen.

 

Ähnlicher Ablauf in den anderen Fällen, Zusammenfassung:

 

 

anwesend

Angebot Abfindung sofort laut Sozialplan + 2 Monatsgehälter

Abfin-dung nach BeE

Entscheidung des Betroffenen

Termin streitige Verhandlung

Jens

ja

ja

ja

Klagt auf Weiterbesch.

18.09.2003 15:30Uhr

Christine

ja

ja

ja

Klagt auf Weiterbesch.

09.10.2003 13:00Uhr

Gerald

nein

ja

ja

Neuer Termin

 

Monika

ja

ja

ja

Klagt auf Weiterbesch.

09.10.2003 13:45Uhr

Ekkehard

nein

ja

ja

Neuer Termin

 

Klaus

ja

ja

ja

Klagt auf Weiterbesch.

09.10.2003 14:30Uhr

Christine

ja

ja

ja

Klagt auf Weiterbesch.

09.10.2003 15:15Uhr

Gabriele

ja

ja

ja

Klagt auf Weiterbesch.

09.10.2003 16:00Uhr

(gm)

 

03.03.03, Gütetermine

 

ich war heute bei den Güteterminen vom Richter Bader, Kammer 4a um 11.15 Uhr. Betroffen waren 6 Kollegen/innen. Von der PA waren anwesend Frau Kubicek, Herr Bartsch und von der Ar­beitgeberseite Herr Wasmuth. Den Anfang machte Bert von ICM, der Richter wollte wissen wie es bisher bei den Güteterminen gelaufen ist. Es wusste keiner etwas. Herr Bartsch war bereit, zu der Summe auf dem Aufhebungsvertrag noch 2 Monats-Gehälter, zusätzlich zu bezahlen. Außerdem wurde das Angebot zum Übertritt in die beE erneuert. Bert  besteht auf seiner Arbeit. Die Begründungsfrist für den Kläger (Bert) endet am 30.06.03. Danach war Robert mit Rechtsanwalt Herr Etzel an der Reihe. Auch Robert besteht auf seiner Arbeit. Die Begründungsfrist auch hier bis 30.06.03.mAls nächstes war Rudolf mit RA Frau Meyer an der Reihe, das gleiche Resultat wie bisher. Was auch für die Kollegen Wolfgang und Lothar gilt. Als letztes war die Cornelia mit RA Herr Dr. Ohlsen an der Reihe. Cornelia hat eine Abfindung erhalten, da Sie den Aufhebungsvertrag (laut eigener Aussage, wegen massivem Druck unterschrieben hat,)  bevor der Sozial­plan in Kraft getreten war.

Hätte Sie den Aufhebungsvertrag, erst nach in Kraft treten des Sozialplanes unterschrieben, wäre Ihre Abfindung höher gewesen und diese höhere Abfindung will Sie jetzt haben. Vom Herrn Bartsch kam ein kategorisches "Nein", obwohl er bei den Kollegen vorher, bereit gewesen war auf die Aufhebungsverträge noch 2 Monatsgehälter dazuzuzahlen. Die Begründungsfrist wurde auf den 25.06.03 um 13.00 Uhr festgesetzt.

 

Der Sitzungssaal war übrigens bei der Verhandlung gegen Siemens voll. Vorher wurde gegen eine andere Firma verhandelt, da waren nur 2 Zuschauer anwesend.

(gz)

 

Bericht von D.H.

 

Anmerkungen zu meinem Gütetermin am 24.2.2003 um 15.10 Uhr vor der 22. Kammer Richter Dr. Gericke

Die Verhandlungen begannen mit Verspätung, da die Anwälte beider Seiten noch in der vorherigen Sitzung um 14.50 Uhr waren. Richter Dr. Gericke bot den zahlreichen Zuschauern zur Überbrückung der Zeit humorig eine Einführung in das Arbeitsrecht und die Beantwortung von Fragen an. Auf die Frage nach der Dauer der Klagen hob er hervor, dass seine Kammer besonders schnell sei und mit Hauptverhandlungen schon im Mai zu rechnen sei. Interessant waren auch einige Zahlen, die er nannte. So gäbe es zur Zeit in Deutschland ca. 1,9 Mio Kündigungen pro Jahr. Nur 10% davon werden vor Gericht angefochten, von denen wiederum nur 4% zur Wiedereinstellung führen. Dass dann bei diesen 7600 gerichtlich erzwungenen Wiedereinstellungen eine Einschränkung des Kündigungsschutzes arbeitsmarktpolitisch der große Wurf sein soll, ist nicht einzusehen (das ist jetzt mal meine [die des Berichterstatters] Meinung). Befragt nach den derzeitig diskutierten Änderungen des Kündigungsschutz-Gesetzes äußerte der Richter den denkwürdigen Satz: „Sie können froh sein, dass Sie die Kündigung schon heute haben und nicht erst in einem halben Jahr.

Die Güteverhandlungen der 18 in einem Termin zusammen gefassten Mitarbeiter verliefen, wie erwartet, überwiegend ohne Einigung. Es wurden in nur zwei Fällen Kom­promiss-Möglichkeiten signalisiert, die jetzt konkret ausgehandelt werden müssen. In meinem Falle gab es aber dann doch noch eine echte Überraschung. Die Arbeitgebe­rin zog ihre Kündigung zurück!  Dieser Erfolg fiel jedoch nicht einfach vom Himmel. Ich hatte bereits mitbekommen, dass unser BR-Vorsitzender Heribert Fieber mit der Ge­schäftsleitung Herrn Kasch über rechtlich aussichtslose Kündigungen verhandelte. Dass diese Verhandlungen aber so schnell zum Ergebnis  führen würden, habe ich nicht erwartet. Die Gespräche müssen auch sehr zäh gewesen sein, da nur meine als einzige Kündigung zurück gezogen wurde, obwohl es natürlich noch mehr rechtlich unhalt­bare Fälle gibt. Meine Familie und ich sind natürlich heilfroh über diese Wende in unserem Prozess und  sind Heribert Fieber außerordentlich dankbar für sein Enga­gement!

 

Im Verlauf der Güteverhandlungen erhielt unser Betriebsrat auch noch einmal „gute Noten“ vom Richter. Als nämlich der Rechtsanwalt der Arbeitnehmer, RA Vüllers, die Kün­digungen für unwirksam erklären lassen wollte, weil der BR nur durchschnittlich 8,5 Minuten für die Widersprüche hatte, ließ Dr. Gericke dieses Argument nicht gelten. Schließlich habe ja der BR umfassende und ordentliche Widersprüche erstellen können und diese Professionalität, für die die Siemens-Betriebsräte ja bekannt seien, müs­se man natürlich berücksichtigen.

 

Interessant war übrigens das Argument der Arbeitgeber-Seite auf diesen 8,5-Minuten-Vorwurf. Sie führte an, dass bei 39 Betriebsräten nur einige wenige Widersprüche auf jeden entfielen und das sei doch in sieben Tagen zu schaffen. Dieser Einwand blieb dann im Raum stehen. Aber man muss bedenken, dass ja alle Widersprüche im Ar­beitsausschuss für personelle Einzelmaßnahmen (APE) überprüft und verabschiedet werden müssen. Und in diesem Flaschenhals entstehen die 8,5 Minuten pro Fall.

 

Es bleibt zu hoffen, dass diese ersten Erfolge vor Gericht erst der Anfang einer  Serie sind und die guten Argumente und das Prozessglück auch zukünftig auf der Seite der Kollegen sind.

 

Dietmar M.

 

24.02.03, Gütetermine

hier die Güteverhandlungen Kammer 21. In die Kammer 22 bin ich leider nicht mehr körperlich hineingelangt, es war einfach zu voll. Die Besucher standen durch die offene Tür bis auf den Gang hinaus - etwa 120 Personen (!)  

 

Kammer 21, 14:50 Uhr:

 

Richter:            Dr. Romeikat

AG:                  Hr. Bayer (Unternehmerverband)

                        Fr. S. (PA)

                        Hr. Bartsch

                        Fr. Kubicek und div. andere Personen der PA(?)

                        Hr. Wilhelmi (ICM)

Anwalt:             Hr. Vüllers mit Assistentin

Besucher:         50 - 60 (?) inkl. Betroffene

 

 

Richter (zu Hr. Bartsch):

Ich kann Ihnen nur noch Stehplätze anbieten (lacht).  Er bittet Hr. Vüllers die Gesamtsituation aus seiner Sicht darzulegen.

 

Hr. Vüllers:

Legt die Gemeinsamkeiten aller Fälle dar:

  1. Dem Betriebsrat wurde trotz Bitte um Fristverlängerung nur eine Woche für qualifizierte Widersprüche zugestanden; das entspricht 8 Minuten 15 Sekunden pro Fall. Einer Entscheidung des LAG nach ist es bei einer Anhörungszeit von 12 Minuten nicht möglich, einen ordentlichen Betriebsratswiderspruch zu formulieren. Die Beklagte hatte keine Zeitnot, da bis Monatsende ca. 20 Tage zur Verfügung stand, um die nächste Kündigungsfrist einzuhalten.
  2. 2. Die Statistik der Alterstruktur der Gekündigten zeigt, dass keine soziale Auswahl stattgefunden hat.
  3. Bewerbungen von ICN nach ICM werden von der Geschäftsleitung verboten. Dieses generelle Verbot liegt schriftlich vor. Es liegt die Aussage von Hr. Dr. Bellmann vor, dass keine soziale Auswahl getroffen wird.
  4. Am Standort Hofmannstraße wurden in den letzten Jahren ca. 3000 Mitarbeiter neu eingestellt.

 

AG:

Frist für Betriebsratswidersprüche liegt gesetzlich bei 1 Woche - auch bei Massenentlassungen. Im Übrigen war nach den Angeboten an die Mitarbeiter (beE, Abfindungen,...) klar, dass mit Kündigungen zu rechnen ist. Der Betriebsrat hatte also mehr als 1 Woche Zeit! Die Richtigkeit der sozialen Auswahl kann heute nicht geklärt werden. Die Statistik ist nicht aussagekräftig. Es wurde beschlossen, daß keine Quersubventionierungen der Bereiche stattfindet, also auch keine durch Wegfall des Arbeitsplatzes bedrohte Mitarbeiter in anderen Bereichen untergebracht werden.

Deshalb bittet er die klagenden Mitarbeiter, ernsthaft das Angebot der beE zu prüfen.

 

Hr. Vüllers:

Jeder einzelne Betroffene hat sich dazu schon seine Gedanken gemacht. Das beE-Angebot kann keine Sozialauswahl ersetzen. Der typische Gekündigte ist Mitte 40 und hat eines oder mehrere Kinder. Die Chancen dieser Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt sind praktisch Null.

 

Richter:

Ist keine Einigung oder Kompromiss möglich?

 

Hr. Vüllers:

Nur Versetzung der Mitarbeiter an einen anderen Arbeitsplatz.

 

AG:

Die Gekündigten können sich bewerben; eine geringfügige Erhöhung der Abfindung ist auch möglich... oder die beE...  (Gelächter)

 

Im Folgenden wurde jede/r einzelne der 17 an der Güteverhandlung teilnehmenden MitarbeiterInnen zur persönlichen Aussage aufgerufen. Richter Dr. Romeikat entschied,  daß in dem dichten Gedränge aus Zuschauern, Betroffenen, Prozeßbeteiligten und unschuldug Hineingeratenen nicht jeder Kläger hervortreten müsse, um seine Aussage zu machen.

 

So konnte man immer mal wieder ein "hier", "persönlich anwesend" oder "das bin ich" hören , ohne etwas zu sehen war. Hr. Vüllers gab dann im Namen der/des Betroffenen die Aussage zu Protokoll.

 

Eine gütliche Einigung konnte in keinem Fall erziehlt werden.

 

Abschließend bat Dr. Romeikat noch einmal den Arbeitgeber, ihm - nur informativ – zu erläutern, über welche Firmenbereiche die soziale Auswahl nun eigentlich sattgefunden hat. Der AG versuchte die Bereiche ICN und ICM als absolut unabhängig und in keiner Weise miteinander kommunizierend darzustellen. Der Richter fragte nun, ob für ICN und ICM zwei unterschiedliche Betriebsräte bestehen. Dies wurde wahrheitsgemäß verneint, worauf hin der Richter etwas irritiert noch einmal die Betriebsstandortfrage in Verbindung mit der angeblich erfolgten Sozialauswahl zu verstehen versuchte.

 

Der AG argumentierte in etwa, dass ICN und ICM völlig eigenverantwortlich arbeiten, daß aber trotzdem ein gemeinsamer Betriebsrat besteht, das dieses aber nun nichts, aber auch gar nichts zu bedeuten hat. Der Standort Hofmannstraße zwar ein Standort sei, durch die Trennung in ICN und ICM aber nun doch kein so richtiger, auch mit dem gemeinsamen Betriebsrat. Und deshalb  die soziale Auswahl nur über ICN erfolgte. Oder so...

 

Richter Dr. Romeikat schloss die Verhandlung.

 

Trotz des gewaltigen Gedränges verhielten sich alle begleitenden Mitarbeiter bemerkenswert diszipliniert.

(mh)