Der Widerspruch des Gerry Gollmann

... und anderer, die den Mut fanden, nicht aufzugeben ...

von Inken Wanzek

Dieses Buch schildert den Hintergrund des Arbeitskampfes 2002 bis 2004, in dessen Kontext Inken Wanzek ungerechtfertigt fristlos gekündigt wurde. Das Buch erzählt eine wahre Geschichte. Es erzählt von Menschen, die den Mut fanden, um ihren Arbeitsplatz zu kämpfen und Unrecht nicht einfach hinzunehmen.




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- Kündigung Inken W.

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Kündigungsgrund

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Inken Wanzek,
Christine Rosenboom

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Kündigung Inken Wanzek


Menschlichkeit empfindet Arbeitgeber als Schmähung

Inken Wanzek würde am 27.10.03 von Siemens fristlos gekündigt. Am 30.10.03 wurde die ordentliche Kündigung nachgeschoben.

Sie gewann am 28.05.2004 ihren Kündigungsschutzprozess vor dem Arbeitsgericht München.

Kündigungsgrund


E-Mail

Kündigungsgrund ist eine im Siemens Mitarbeiternetz NCI verschickte private Email. Die Email wurde von der privaten NCI Adresse: nci-net@t-online verschickt und ging ausschließlich an private Email Adressen. Die Siemens AG fühlt sich durch diese Email diffamiert und geschmäht.

Hier nun die Email im Original, damit jeder Leser sich ein eigenes Bild machen kann.

Liebe Freunde,

und dieses Wort gebrauche ich jetzt ganz bewußt. Ich habe gerade von einem Kollegen aus dem NCI eine Mail bekommen, die mich sehr erschüttert:

"leider habe ich eine sehr traurige Information: Unsere langjährige Kollegin Liane P. hat sich vergangene Woche das Leben genommen. Sie war ebenfalls vom Personalabbau betroffen und erhielt Ende vorigen Jahres die Kündigungsdrohung. Sie wusste damals noch nicht, dass bei 33 jähriger Betriebszugehörigkeit im Tarifkreis die angedrohte Kündigung auf Grund ihres Jubilarschutzes nicht ausgesprochen werden würde. Da sie sich wohl innerlich nicht stark genug fühlte, sich auf eine nervenaufreibende Zerreißprobe einzulassen, unterschrieb sie den angebotenen Aufhebungsvertrag sofort. Ihre Kalkulationen, sich mit der Abfindungssumme auf selbständiger Basis über Wasser halten zu können, erfüllten sich nicht.

Im Namen aller Mitglieder unseres NCIs bedanke ich mich ganz herzlich für dein ständiges Engagement und deine fürsorglichen Rundbriefe, die so viel innere Wärme ausstrahlen, dass du derartige Vorfälle in unserem Kreis bislang verhindern konntest."

Im Augenblick fehlen mir die Worte, aber ich versuche es trotzdem zu sagen: Liebe Freunde, bitte bleibt mit Euren Problemen nicht allein, egal was es ist; sei es, dass die Familie zerbricht; auch damit wenden sich manche an NCI und das ist gut so, sei es, dass Ihr Euch finanziell bedroht seht, sei es, dass Ihr gegen Aggression, Wut und Verzweiflung kämpft, sei es, dass Ihr nur nicht wisst was Ihr machen sollt, weil Euch Informationen fehlen, bleibt nicht allein, redet miteinander, schreibt, isoliert Euch nicht, unterdrückt Eure Gefühle nicht. Lasst uns noch weiter zusammenrücken, zusammenhalten. Das Wichtigste im NCI ist der Mensch, ist jeder Einzelne in seiner Persönlichkeit, mit seinen Fragen, Ängsten und Problemen. Ich weiß, dass das Problem Airport sehr belastend ist, und ich kann es nur nochmal sagen, in der Hoffnung, dass es sich in Euren Herzen verankert: Ihr seid nicht allein und wenn Ihr es braucht, nehmt NCI in Anspruch - dazu ist es da. Vielleicht könnt Ihr in der Zielstattstraße eine Schweigeminute einlegen für Liane und für die, die wir vielleicht nicht kennen. Das Betreff des Kollegen war: das erste (?) Opfer.

Ich hoffe sehr, dass es keine Opfer mehr gibt.

Viele Grüße von mir*

Artikel 5. Abs.1 Grundgesetz:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

NCI-Homepage: http://www.nci.migm.de

Mitglied des Koordinationsteams
Anmerkung: Das NCI Koordinationsteam weist explizit daraufhin, dass eMails, die dasNCI-Netz betreffen, nicht über das Firmennetz der Siemens AG gesendet werden sollen, da dies unter die Nutzung Firmenresourcen fällt, und übernimmt dafür keine Verantwortung.

Die Vorwürfe der Siemens AG:

Zitat aus der Unterlage für die Betriebsratsanhörung:

In der E-Mail wird die Aussage getroffen, dass der Arbeitgeber für den Selbstmord der ehemaligen Mitarbeiterin Liane P. verantwortlich ist. Die E-Mail hat damit eine Schmähung des Arbeitgebers zum Gegenstand. In besonders geschmackloser Weise wird der tragische Selbstmord eines Menschen benutzt, um zu begründen, dass der Arbeitgeber eine menschenverachtende Personalpolitik betreibt. Die E-Mail gipfelt in der Feststellung, dass Frau Liane P. ein "Opfer" ist, wobei die Hoffnung ausgedrückt wird, es möge "keine Opfer mehr" geben. Der Begriff "Opfer" ist mit dem Begriff "Täter" verknüpft. Hier wird der Arbeitgeber als Täter hingestellt. Ferner wird behauptet, dass es aufgrund der Unternehmenspolitik möglich sei, dass es zu weiteren (Todes-)Opfern kommt ("Ich hoffe sehr, dass es keine Opfer mehr gibt.").

Frau Wanzek hat sich über die tatsächlichen Umstände des Selbstmord - teilweiser Verlust des neben der Abfindung ... vorhandenen, nicht unbeträchtlichen Vermögens durch Aktienspekulationen - einfach hinweggesetzt und den Arbeitgeber gezielt diffamiert.

Das Arbeitgericht München hat entschieden, dass es sich bei der Email um keine Schmähung des Arbeitgebers handele. Die fristlose und nachgeschobene ordentliche Kündigung sei ungerechtfertigt.

Hintergrund


Diese Kündigung ist gegen das Mitarbeiternetz NCI, das Inken begründet hat, gerichtet, mit dem Ziel, den Widerstand zu zerschlagen. Sie ist ein Affront gegen gewerkschaftliche Tätigkeit, freie Meinungsäußerung und Menschlichkeit.

Die fristlose und ordentliche Kündigung stützt sich auf eine private Email des Mitarbeiternetzes NCI vom 13.10.03, in der der Selbstmord einer ehemaligen Kollegin bekannt gegeben wird, die im Rahmen des Stellenabbaus bei ICN einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat. Die Email wurde von einem privaten Mailaccount ausschließlich an andere private Mailaccounts geschickt, mit Sicherheit nicht an den Arbeitgeber. In der Email wurde anlässlich dieses Geschehens aufgerufen, miteinander zu reden, sich nicht isolieren zu lassen, mit seinen Problemen nicht allein zu bleiben, NCI bei Bedarf in Anspruch zu nehmen, den dafür sei es da. Die Email endet mit dem Satz: "Ich hoffe sehr, dass es keine Opfer mehr gibt". Durch die Verwendung des Wortes Opfer fühlt sich Siemens "in besonders geschmackloser Weise" geschmäht. Mit dieser Formulierung begründet der Arbeitgeber die Kündigung. Diese Email wurde von Inken Wanzek nicht unterzeichnet, sondern wird ihr vom Arbeitgeber lediglich zugeordnet.

Erstaunlich oder besser erschreckend ist, wie selbstverständlich Siemens eine im privaten Bereich versandte Email, die nicht an sie gerichtet als Kündigungsgrund heranzieht. Wie Siemens an diese Email des privat organisierten Mitarbeiternetzes gekommen ist, ist offen. Die Abmahnung, die dieser Kündigung vorausgegangen ist, stützt sich ebenfalls auf eine E-Mail, die Inken, von ihrem privaten Mailaccount versendet hat.

Der Prozess von Inken Wanzek, in dem defacto die demokratischen Grundrechte Meinungsfreiheit und gewerkschaftliche Tätigkeit, sowie die Wahrung der Privatsphäre verhandelt werden, hat politische Bedeutung. Die Frage, die das Geicht letztlich mit seinem Urteil beantwortet hat, ist: Sind die Interessen des Arbeitgebers höher zu werten als Meinungsfreiheit und gewerkschaftliche Tätigkeit? Werden die Interessen des Arbeitgebers unverhältnismäßig eingeschränkt, wenn zu Solidarität aufgerufen wird, um menschliche Tragodien zu vermeiden?

Das Arbeitsgericht München verneinte dies eindeutig:

Nach Auffassung der Kammer kommt mit der E-Mail im Wesentlichen das Bedauern der Klägerin über den Selbstmord der ehemaligen Kollegin und die Sorge um das Wohlergehen anderer Kollegen zum Ausdruck. Es wird Hilfe angeboten für diejenigen, die mit ihren Problemen alleine nicht mehr klarkommen. Die Formulierung, sie hoffe sehr, dass es keine Opfer mehr gebe, beinhaltet nicht eine Darstellung der Beklagten [Siemens] als Täter. Vielmehr kommt darin die Sorge zum Ausdruck, dass vom Personalabbau betroffene Kollegen möglicherweise mit ihrer Situation nicht alleine zurechtkommen und daher dem Leben ein Ende bereiten könnten. Insoweit ist die Formulierung "Opfer" nicht arbeitgeberbezogen, sondern bezogen auf die mit Arbeitslosigkeit verbundenen Folgen. Ein Arbeitgeber, der im großen Umfang Personal abbaut, muss damit rechnen, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer zusammmanschließen und versuchen, sich über die schwierige Situation hinwegzuhelfen. Dass in einem solchen Zusammenhang ein Selbstmord einer Kollegin, der möglicherweise auch durch die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bedingt war, zum Anlass genommen wird, an Kollegen zu apppellieren und weitergehende Hilfe anzubieten, stellt weder eine üble Nachrede noch eine Schmähkritik, noch eine grobe Beleidigung des Arbeitgebers dar.

Solidarität


Solidarität aus aller Welt

Inken Wanzek erhielt von ihren Kolleginnen und Kollegen viel Unterstützung. So gründeten sie einen Solidaritätsfond, in den sie Geld spendeten, um Inken zu helfen die Zeit ohne Gehalt finanziell zu überbrücken.

Weiter kamen aus vielen Betrieben in Deutschland und auch aus dem europäischen Ausland USA und Japan Solidaritätsmeldungen. Ihre ungerechtfertigte Kündigung wurde auf dem Europäischen Sozialforum in deutsch, englich, französisch und italienisch bekannt gegeben.

Gemaßregeltenunterstützung der IG Metall


IG Metall gewährt Inken Wanzek Gemaßregeltenunterstützung

Inken Wanzek, fristlos gekündigter Siemens-Mitarbeiterin, engagierte Gewerkschafterin und u.a. Mitglied der Vertrauenskörperleitung bei Siemens MGA, erhält von der IG Metall München ab sofort finanzielle Unterstützung.

Die Satzung der IG Metall macht es möglich: Wer im Rahmen seiner gewerkschaftlichen Tätigkeit vom Arbeitgeber gemaßregelt wird, zum Beispiel durch Rausschmiss, derjenige kann auf Antrag eine finanzielle Unterstützung in Höhe des Streikgeldes erhalten. Damit werden aktive IG Metall-Mitglieder davor geschützt, dass sie, wie Inken Wanzek, nach ausgesprochener Kündigung finanziell vor dem Nichts stehen - schließlich sperrt das Arbeitsamt die Betroffenen in der Regel für 13 Wochen - 13 lange Wochen, in denen kein Geld fließt.

Der Ortsvorstand, das Parlament der IG Metall München, hat sich auf seiner turnusmäßigen Sitzung in der letzten Woche mit dem Schicksal Inken Wanzeks befasst und in großer Einmütigkeit die Gewährung der Unterstützung beschlossen.

Selbstverständlich erhält Inken als IG Metall-Mitglied Rechtsschutz eines erfahrenen Arbeitsrechtlers, der ihr seit dem Tag der Kündigung zur Seite steht.

Doch die finanzielle und juristische Hilfe der IG Metall ist nur die eine Seite. Die andere Seite ist die politische Unterstützung. Inkens Schicksal wird über die IG Metall-Publikationen wie das Monatsmagazin „metall“ und das IT-Magazin bundesweit bekannt gemacht. Aus vielen Betrieben kommen bereits Solidaritätsadressen engagierter IG Metall-Betriebsräte und IG Metall-Vertrauensleute. Gewerkschaft ist eben mehr als eine Versicherung oder ein Verein. Sie bietet Schutz und Solidarität. Inkens Beispiel macht es deutlich: Solidarität ist nicht nur ein Wort. Solidarität ist die gegenseitige Hilfe und Unterstützung von Menschen für Menschen - nicht nur finanziell, sondern auch juristisch und politisch.

Das Signal ist für jeden klar erkennbar: Die IG Metall und ihre Mitglieder stehen hinter Inken Wanzek. Inkens Schicksal steht für das Schicksal vieler aktiver GewerkschafterInnen, die sich für die Rechte der Beschäftigten einsetzen und durch den Arbeitgeber drangsaliert werden.

Wir lassen nicht zu, dass eine Kollegin, die sich als Gewerkschafterin engagiert für ihre Kolleginnen und Kollegen einsetzt, von Siemens mundtot gemacht wird! Wir fordern Siemens auf, die unhaltbare Kündigung von Inken Wanzek zurückzuziehen.

Urteil


Arbeitsgericht München

Inken Wanzek gewinnt am 28.05.04 ihren Kündigungsschutzprozess (13Ca20278/03). Hier ein Auszug aus dem Urteil

... Die Beklagte[Siemens] hat die Klägerin [Inken Wanzek] aufgrund des erstinstanzlichen Obsiegens weiter zu beschäftigen ...

Die Kündigung der Klägerin war weder fristlos noch ordentlich gerechtfertigt, da im Verhalten der Klägerin kein Kündigungsgrund zu sehen war.

... konnte die Versendung der fraglichen E-Mail durch die Klägerin weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung rechtfertigen, da die Abfassung der E-mail kein vertragswidriges Verhalten darstellt und der Inhalt der E-Mail nach Auffassung der Kammer weder eine üble Nachrede noch eine grobe Beleidigung oder Schmähkritik enthält.

aa) die Beklagte [Siemens AG] hat nicht dargelegt, dass die Klägerin die fragliche E-mail, bei der es sich um eine ausschließlich private Mitteilung handelt, während ihrer Arbeitszeit, an einem dienstlichen Computer oder über das arbeitgegereigene Netz abgefaßt und/oder verbreitet hat. Insoweit ist ein arbeitsvertragswidriges Verhalten nicht erkennbar.

bb)Die Klägerin [Inken Wanzek] hat mit der E-mail die die Beklagte weder beleidigt noch geschmäht. Eine Störung des Betriebsfriedens ist nicht erkennbar und wurde von der Beklagten [Siemens] auch nicht dargelegt. Die Klägerin hat in ein gewerkscahftsnahes Netz, d.h. nicht etwa in ein arbeitgebereigenes Intranet, eine Nachricht eingestellt, deren Adressat ganz offensichtlich die Arbeitnehmer der Beklagten sein sollen, die von dem massiven, gerichtsbekannten Personalabbau bei der Beklagten betroffen sind oder sein können. Weiter geht aus der E-Mail hervor, dass die Klägerin Mitglied eines so genannten Koordinationsteams ist und sich in diesem Rahmen für die Belange aller Mitglieder des Netzes einsetzt. Nach Auffassung der Kammer kommt mit der E-Mail im Wesentlichen das Bedauern der Klägerin über den Selbstmort der ehemaligen Kollegin und die Sorge um das Wohlergehen anderer Kollegen zum Ausdruck. Es wird Hilfe angeboten für diejenigen, die mit ihren Problemen alleine nicht mehr klarkommen. Die Formulierung, sie hoffe sehr, dass es keine Opfer mehr gebe, beinhaltet nicht eine Darstellung der Beklagten [Siemens] als Täter. Vielmehr kommt darin die Sorge zum Ausdruck, dass vom Personalabbau betroffene Kollegen möglicherweise mit ihrer Situation nicht alleine zurechtkommen und daher dem Leben ein Ende bereiten könnten. Insoweit ist die Formulierung "Opfer" nicht arbeitgeberbezogen, sondern bezogen auf die mit Arbeitslosigkeit verbundenen Folgen. Ein Arbeitgeber, der im großen Umfang Personal abbaut, muss damit rechnen, dass sich die betroffenen Arbeitnehmer zusammmanschließen und versuchen, sich über die schwierige Situation hinwegzuhelfen. Dass in einem solchen Zusammenhang ein Selbstmort einer Kollegin, der möglicherweise auch durch die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses bedingt war, zum Anlass genommen wird, an Kollegen zu apppellieren und weitergehende Hilfe anzubieten, stellt weder eine üble Nachrede noch eine Schmähkritik, noch eine grobe Beleidigung des Arbeitgebers dar. Hinzu kommt, dass die Beklagte [Siemens] in der fraglichen E-Mail an keiner Stelle namentlich erwähnt wird. Ein direkter oder mittelbarer Angriff auf die Beklagte ist nicht erkennbar. ...


Landesarbeitsgericht (LAG)

Inken Wanzek hat sich am 28.01.2005 mit Siemens vor dem Münchner Landesarbeitsgericht verglichen, obwohl sie die zweite Instanz eindeutig gewonnen hätte.
Ihre Erklärung dazu:

Ich habe am Di, den 18.01.05, mein Arbeitsverhältnis mit der Siemens AG beendet. Vor dem Arbeitsgericht München wurde nach längeren Verhandlungen ein Vergleich geschlossen, der sich am Sozialplan aus der Betriebsvereinbarung 2002 von Siemens Hofmannstraße orientiert.

Es ist richtig, ich hätte den Prozess aller Voraussicht nach gewonnen. Ob Siemens mit ihrem Antrag auf Zerrüttung vor Gericht durchgekommen wäre oder nicht, hätte allein beim Richter gelegen.

Ich möchte mich bei allen, insbesondere aber bei den NCI-lern und den Kollegen von Netzwerk IT, für die große Unterstützung bedanken, mit der sie mich in meiner persönlichen Auseinandersetzung mit Siemens begleitet haben.

Siemens hat mich an meinem alten Arbeitsplatz in Ruhe gelassen. Ich habe die gleiche Arbeit wie meine Kollegen gemacht. Es war ein ganz normales Arbeitsverhältnis der alten Welt. Trotzdem darf das nicht darüber hinweg täuschen, dass die Auseinandersetzung im Hintergrund weiter existiert, dass die Ungerechtigkeit dieser Kündigung bestehen bleibt.

Der Grund liegt in den Veränderungen, die ich seit nun fast drei Jahren durchlaufen habe. Ich habe in dieser Zeit viel erlebt, Freude und Enttäuschungen, viel gekämpft, vielleicht etwas mehr als viele andere. Ich habe gesehen, welches psychisches Elend es geben kann, aber vor allem auch, wie einfach es doch ist, mit ein paar Worten der Zuneigung und des Verständnisses, mit ein paar Handgriffen zur Hilfe, Menschen vor dem Aufgeben, vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Auch das habe ich wahrscheinlich mehr und intensiver erlebt, als viele. Ich habe gesehen, dass das nicht nur in Mch H so ist, sondern überall, egal welcher Ort, welche Firma. Ich habe gemerkt, dass ich die Fähigkeit habe, aus dem Nichts etwas aufzubauen, das Kraft hat - nämlich NCI. Ich habe NCI natürlich nicht allein aufgebaut, aber doch deutlich mit geprägt. Ich habe während dieser Zeit des Kampfes in mir Fähigkeiten entdeckt und entwickelt, die vorher nicht entfaltet waren. Heute sind sie es.

Diese Veränderung, die Entdeckung neuer Kräfte in mir, lässt mich die Alte Welt, den normalen Arbeitsplatz bei Siemens, als nicht mehr für mich ausreichend erleben. Das Qualitätsmanagement von Handys ist eine mich nicht mehr erfüllende Tätigkeit geworden, ein Job, aber nicht mehr. Siemens hat für mich keine Herausforderungen mehr.

Der Vergleich mit Siemens, den ich geschlossen habe, ist kein Aufgeben, sondern eine ganz persönliche und ohne Druck gefällte Entscheidung über meinen zukünftigen Lebensweg. Wenn ich für mich kein Perspektiven sehen würde, hätte ich meinen Arbeitsplatz weiter verteidigt und gewusst, dass ich dies nicht alleine tun muss. Und ich weiß, dass ich gesiegt hätte.

Ich stand in den letzten zwei Jahren immer wieder vor der Wahl zu bleiben, und einer Freiheit, die mir, um es symbolisch auszudrücken, ein Zelt und einen Rucksack mitgibt, um die Welt zu entdecken, eine Welt, die meine Fähigkeiten fordert, die aber auch viele unbekannte Unsicherheiten in sich trägt. Im Vertrauen auf meine Fähigkeiten habe ich nach langer Überlegung ganz bewusst, das Zelt und den Rucksack gewählt. Für mich ist diese Entscheidung richtig, weil sie in Harmonie zu mir ist.

Kämpfen lohnt sich. Kämpfen hat sich auch für mich gelohnt. Ich habe dabei neue Freunde gefunden, eine Solidarität kennen gelernt, die die Kraft zum Sieg in sich trägt und die dabei das Menschliche nicht vergisst. Ich habe Erfahrungen gemacht, die mir neue Erkenntnisse gebracht und mir neue Wege eröffnet haben. Ich gehe lediglich meinen Weg weiter, den ich begonnen habe und von dem ich überzeugt bin, dass er richtig ist. Der Vergleich war die Entscheidung, frei zu sein für diesen Weg.

Ich habe den Sieg nicht verschenkt. Ich habe ihn nur umgewandelt, um freier zu sein für mein Tun, gegen Ungerechtigkeit, Meinungsunterdrückung und Menschenrechtsverletzungen zu kämpfen. Dies ist für mich zu einer Aufgabe geworden, die ich unverändert weiterführen werde. Neues wäre nie entdeckt worden, wenn die Seefahrer früherer Zeiten, den sicheren Hafen nicht verlassen hätten. Ich habe mich entschieden, dies zu tun, in der Hoffnung Wege zu finden, die uns in einer globalisierte Welt, in der die Menschlichkeit und Lebensfreude durch Profit immer weiter zurückgedrängt wird, so überleben lassen, dass das Leben für jeden Menschen lebenswert ist. Dazu möchte ich meinen Beitrag auf meine Weise leisten.

NCI steht für mich immer noch bei allen politischen Bewegungen für Menschlichkeit, für das gegenseitige Annehmen und die Achtung voreinander. Ich werde NCI nicht verlassen solange, diese Werte in NCI gelten. Ich werde mich weiter wie bisher für Menschlichkeit und die Rechte der Arbeitnehmer einsetzen. Mein Weggang ist ein Weggang von Siemens als Arbeitgeber, aber keine Abwendung von meinem bisherigen Tun. Ich werde daher meine Kolleginnen und Kollegen weiter unterstützen und weiter im NCI mitarbeiten. NCI ist für mich eine gelebte Idee, die für jeden da ist, der sie leben will.

Für mich ist es die richtige Entscheidung. Ich glaube das nicht, ich weiß es. Und ich wünsche jedem, der vor einer schwierigen Entscheidung steht, Freunde, die ihm den Schutz und den Raum geben, diese Entscheidung frei zu fällen, so dass sie in Harmonie zum eigenen Ich steht. Ich hatte und habe solche Freunde

Fr, 21.01.05, Inken Wanzek

Chronik


18.01.05 Vergleich vor dem LAG
Ein paar persönliche Worte
25.01.05 LAG Termin auf den 25.01.05 verschoben
21.12.04 LAG: Kündigungsschutzklage gegen fristlose Kündigung
Am 21.12.04 wird am LAG München, Winzererstraße 104 die fristlose und ordentliche Kündigung von Inken Wanzek verhandelt.
14.10.04 Prozess Abmahnung (vom 30.04.03): Bellmann muss den Hut nehmen
Die Abmahnung wurde vom Arbeitsgericht München für ungerechtfertig erklärt. Urteilsbegründung: Sie enthalte falsche Tatsachen, da Inken das Gerücht nur zitiert und nicht verbreitet hätte. "Man müssen kein Strafrechtler sein," so Richter Rotter vom Arbeitsgericht München, "um zu erkennen, dass der Straftatbestand der üblen Nachrede nicht erfüllt ist." Auch könne die Kammer nicht erkennen, wodurch der Betriebsfrieden gestört worden sein.
Siehe auch Gerichtsprozessberichte

Wie kommt Siemens an die NCI Emails?
Während des Gerichtsprozesses drängte der Anwalt von Inken, RA Helm, auf die Klärung der Frage woher die Siemens AG die private Email hat. Der Siemens Anwalt gab dazu keine Auskunft. Schließlich legte RA Helm dem Gericht eine Email des NCI Netzes vor, die von der Rechtberaterin der ICN Betriebsleitung an die Herren der Betriebsleitung, einschließlich des Personalchefs für Siemens Deutschland weitergeleitetet worden war, sowie an den Arbeitgeberverband und den Rechtsawalt der Siemens AG. Drei weitere NCI Emails wurden in Gerichtsprozessen verwendet. Eine davon war "Bellmann muss den Hut nehmen", der oben genannte Kündigungsgrund und eine weitere im isw Prozess gegen die Brochüre "Schöne Neue Siemens Welt".
siehe auch Presseerklärung der IG Metall
01.09.04 Weiterbeschäftigung bei Siemens
Knapp 2 Monate nach der mündlichen Urteilsbegründung (und zweimaliger Erinnerung durch ihren Anwalt an die Vollstreckung des Urteils) ist Inken Wanzek seit 01.09.04 wieder im Betrieb an ihrem alten Arbeitsplatz. Sie ist damit wohl die Einzige, die mit einem laufenden Verfahren, am alten Arbeitsplatz weiterbeschäftigt ist. Schikanen am Arbeitsplatz sind bisher nicht vorgefallen. Das Arbeitsverhältnis gestaltet sich normal.
21.07.04 Urteil: Im Namen des Volkes
Inken Wanzek gewinnt Kündigungsschutzprozess. Details zum Urteil
19.06:04 Süddeutsche Zeitung: Zu Unrecht gekündigt
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Prozessausgang.
18.06.04 Urteilsverkündung
Das Arbeitgericht München erklärte sowohl die fristlose als auch die ordentliche Kündigung von Inken Wanzek in allen Punkten für ungerechtfertigt. Das Gericht verurteilte Siemens zur Weiterbeschäftigung von Inken, Gehaltsnachzahlung und zur Ausstellung eines Zwischenzeugnisses.
17.06.04 Süddeutsche Zeitung berichtet ganzseitig über die Situation bei Siemens
"Von er Familie verstoßen" lautet der Titel des ganzseitigen Berichts von Wolfgang Görl. Darin wird die Situation der gekündigten Siemens Mitarbeiter geschildert, aber auch derer, die Siemens los werden möchte, aber aufgrund des Kündigungsschutzes, z.B. Schwerbehindertenschutz, nicht kündigen kann. Die SZ berichtet auch über NCI und der Rolle von Inken Wanzek in diesem Mitarbeiternetzwerk.
30.05.04 Die tz berichtet ganzseitig über den Prozess
Freitod einer Kolleging bedauert: Gefeuert!
29.05.04 Süddeutsche Zeitung: Applaus im Gerichtssaal
Die Süddeutsche Zeitung berichtet über den Prozess von Inken und über die große Solidarität, die sie erhalten hat: "Irgendwie ist das ein ungewöhnlicher Prozess. Wenn die Klägerin in den Saal kommt, klatschen die Zuschauer. .."
28.05.04 Hauptsacheverfahren: fristlose und ordentliche Kündigung
Der Gerichtssaal war überfüllt. NCI, Betriebsräte, IG Metall Vertreter und Pressevertreter (Süddeutsche Zeitung, tz usw.) waren anwesend. Der Prozess selbst war nur kurz. Ein Termin zur Urteilsverkündung wurde in der Verhandlung nicht bekannt gegeben. Siehe auch Gerichtsprozessberichte
28.05.04 Süddeutsche Zeitung: Frau David gegen Goliath AG
Ein ganzseitiger Artikel über Inken Wanzek und ihren Einsatz für die vom Stellenabbau betroffenen Kolleginnen und Kollegen erscheint am Prozesstag ihrer Kündigung. Siemensanwalt Nielsen versucht diesen Artikel im Prozess gegen Inken zu verwenden - erfolglos.
13.01.04 Gütetermin: fristlose und ordentliche Kündigung
Der Prozess fand im großen Saal des Arbeitgerichts München statt. Ca 80 Zuschauer waren anwesend. Es erfolgte kein Vergleich.
siehe Prozessberichte
11.03 IG Metall gewährt Inken Wanzek Gemaßregeltenunterstützung
Das Arbeitsamt verhängt automatisch eine dreimonatige Sperre im Falle einer fristlosen Kündigung, d.h. ein fristlos Gekündigter erhält von heute auf morgen kein Geld. Um diese finanzielle Härte zu mildern, gewährte die IG Metall Inken finanzielle Unterstützung.

Inken ist in der Vertrauenskörperleitung des Siemens Standortes Müchen Martin-/Grillparterstraße/Airport. Die IG Metall berichtet in verschiedenen IG Metall Zeitschriften und im Internet über die Kündigung von Inken Wanzek.
Erklärung der IG Metall
12.-16.11 Europäisches Sozialforum
Auf dem Europäischen Sozialforum in Paris wird ein 4-sprachiges Flugblatt (dt, engl., ital., franz.) über Inkens Kündigung verteilt.
14.11.03 Inken berichtet im Nachtcafé im swr über die Situation bei Siemens
In der Sendung Luxusgut Arbeit? berichtete Inken über ihre eigene Situation und über die Massenentlassungen bei Siemens.
12.11.03 Labournet.info unterstützt Inken Wanzek mit einer Solidaritätskampagne
Dadurch verbreitete sich die ungerechtfertigte Kündigung von Inken durch die Siemens AG weltweit im Internet und löste großes Echo aus.
Zum Prozessgewinn gingen eine Menge Emails ein, darunter auch Gratulationen aus dem Ausland.
06.11.03 AZ berichtet ganzseitig
Die AZ berichtet über die Kündigung von Inken Wanzek mit dem Titel: "Wegen EMail gekündigt"
Der Betriebsrat der Abendzeitung läßt Inken ein Exemplar der Zeitung mit besten Grüßen zukommen.
30.10.03 Nachgeschobene ordentliche Kündigung
Gleicher Kündigungsgrund wie bei der fristlosen Kündigung am 27.10.03
27.10.03 Fristlose Kündigung von Inken Wanzek
Kündigungsgrund ist eine im Siemens Mitarbeiternetz NCI verschickte private Email. Die Email wurde von der privaten NCI Adresse: nci-net@t-online.de verschicht und ging ausschließlich an private Email Adressen. Die Siemens AG fühlt sich durch diese Email diffamiert und geschmäht.

Die E-Mail im Original, damit jeder Leser sich ein eigenes Bild machen kann.
01.05.03 NCI Mail im isw Prozess über "Schöne Neue Siemens Welt
Siemens wollte den Verkauf der Brochüre "Schöne Neue Siemens Welt", in der über den Stellenabbau in Mch H berichtet wird, durch eine Einstweilige Verfügung verhindern. Beleg für die Dringlichkeit war eine NCI Mail, in der Verkäufer für den Verkauf am 1. Mai gesucht wurden. Das Gericht gab der Einstweiligen Verfügung nicht statt.
30.04.04 Abmahnung

Hintergrund
In einer privaten Email, die Inken unter ihrer privaten Kennung an andere private Email Adressen versendet hat, zitiert sie ein Gerücht, dass im IG Metall Diskussionsforum mit dem Title: "Bellmann muss den Hut nehmen" erschienen war. Dann stellt sie klar, dass es sich um ein Gerücht handelt: "So, jetzt kommt natürlich die Frage: Weiß man beim BR was davon? Man kennt das Gerücht, aber man weiß nichts. Es ist bisher ein unbestätigtes Gerücht. Jetzt kann die Gerüchteküche weiterkochen. Ich fange an, vorstellbar wäre es - das Gerücht."

Der Vorwurf der Siemens AG
Zitat aus der Abmahnung: "Ihr Verhalten erfüllt den Tatbestand der üblen Nachrede im Sinne von § 186 StGB. Sie haben in Beziehung zu Herrn Dr. Bellmann eine Tatsache verbreitet, die geeignet ist, diesen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Wer "seinen Hut nehmen muß", also gezwungen wird, seine Position zuz räumen, wird als insoweit machtlos bezeichnet. Für die betriebliche Ebene bedeutet dies, dass der Entmachtete nichts mehr zu sagen hat. Der Angriff zielt darauf ab, die Autorität von Herrn Dr. Bellmann zu untergraben.

Ihr Verhalten stellt nicht nur eine Straftat, sondern eine Arbeitspflichtverletzung dar. ... Insbesondere ist es verboten, den Betriebsfrieden zu stören.

Das Gerichtsurteil
Am 14.10.04 wurde die Abmahnung vom Arbeitsgericht München für ungerechtfertig erklärt.