Behindert sind Personen mit einer länger als 6 Monate bestehenden körperlichen,
geistigen oder seelischen Funktionsbeeinträchtigung.
Schwerbehindert sind Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50.
Die Schwerbehinderteneigenschaft wird kraft Gesetzes bereits mit dem Eintritt der
Behinderung und nicht erst mit deren Feststellung durch das Amt für Versorgung und
Familienförderung (AVF) erworben.
Niemand sollte sich mit seiner Schwerbehinderung verstecken oder deswegen schämen, auch wenn unsere Gesellschaft sich systematisch zu einer Leistungsgesellschaft entwickelt.
Man sollte nicht vergessen, dass jeder der nächste Schwerbehinderte sein kann. Niemand kann sein Schicksal voraussehen. Jeder kann durch einen Unfall, ein Verbrechen oder eine Krankheit schwerbehindert werden.
Schwerbehinderte sollten ihre Rechte einfordern, aber auch zeigen, dass sie Teil der Gesellschaft sind und tatkräftig in ihr mitwirken.