Merkzettel zu Stellenabbau, Ausgliederungen etc.
Ein systematisches Vorgehen hilft bei der Entscheidungsfindung
NSN, SEN, Alcatel-Lucent und viele andere. Die Mitarbeiter kämpfen überall mit den
gleichen Problemen. Soll ich gehen oder bleiben? Und wenn ich gehe, komme ich dann vom
Regen in die Traufe - Fragen, die man sich immer wieder neu stellt. Die Angst eine
falsche Entscheidung zu treffen ist groß, denn es ist schwer, die vielen Aspekte
gegeneinander abzuwägen.
Um euch ein wenig in dieser Entscheidungssuche zu helfen, haben wir das Wichtigste in
einem Merkzettel zusammengestellt.
Persönliche Betroffenheit
Ein Personalchef hat bei der Ankündigung eines größeren Personalabbaus gesagt: "nehmen
Sie es nicht persönlich". Dies klingt im ersten Moment zynisch, doch man muss sich klar
machen, dass der Arbeitgeber einen Stellenabbau oder eine Ausgliederung strategisch
durchführt. Was heißt das eigentlich? Der Mitarbeiter besetzt lediglich zufällig einen
Arbeitsplatz, den die Firma wegrationalisieren will. Man ist also einfach zur falschen
Zeit am falschen Ort. Es bedeutet also nicht, dass der betroffene Mitarbeiter
minderwertig ist oder eine schlechte Leistung gebracht hat. Dies behaupten Vorgesetzte
nur, um den Mitarbeiter zu suggerieren, dass er keine Zukunftschancen in dieser Firma
hat. Dies soll ihn zum Gehen bewegen.
Man muss wegkommen von dem Gefühl, "ich werde weggeworfen". Erst wenn man diese mentale
Arbeit für sich selbst geschafft hat, ist man erst in der Lage, objektiv die Vor- und
Nachteile von Angeboten für sich selbst abzuwägen. Am besten fängt man mit dieser
mentalen Auseinandersetzung schon heute an. Dann ist man im Ernstfall weniger geschockt
und viel schneller in der Lage, richtig für sich selbst zu entscheiden.
Know How aufbauen
Schon heute sollte man ausrechnen, wie viel Geld man zum Überleben braucht. Dazu muss man
sich auch mit der Versteuerung von Abfindungen auseinandersetzen. Man sollte den
Arbeitsmarkt analysieren und die individuellen Chancen auf dem Arbeitsmarkt ausloten,
damit man einschätzen kann, ob ein Gang in eine Beschäftigungsgesellschaft in Frage
kommt.
Auch mit der Angst vor betriebsbedingten Kündigungen sollte man sich auseinandersetzen,
um zu verhindern, dass man aus Angst vor Kündigung über die beE freiwillig seinen
Arbeitsplatz aufgibt. Betriebsbedingte Kündigungen sind wie der Scheinriese Tur Tur bei
Jim Knopf. Je näher man ihm kommt, das heißt je detaillierter man die rechtlichen Fakten
eines Kündigungsschutzprozesses betrachtet, desto kleiner wird die Angst, weil der
Scheinriese schrumpft. Mit betriebsbedingten Kündigungen rechnen wir aufgrund unserer
bisherigen Erfahrungen nicht, da Kündigungen für den Arbeitgeber stets mit hohen Risiken
und Kosten verbunden sind. Der Arbeitgeber muss nämlich bei Kündigungen eine
Sozialauswahl über den Betrieb durchführen und wird daher nicht genau die Mitarbeiter
los, die er gerne kündigen möchte. Dies kann er nur durch "freiwillige Maßnahmen"
erreichen. Damit diese zum Ziel führen, zeigt er immer den Scheinriesen Tur Tur
(betriebsbedingte Kündigung) vor. Zu hundert Prozent ausschließen kann man
betriebsbedingte Kündigungen natürlich nicht.
Arbeitsentzug
Aufgrund seines Arbeitsvertrages hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf eine sinnvolle
Tätigkeit. Er ist nicht verpflichtet, sich eine andere Arbeit innerhalb oder außerhalb
des Unternehmens zu suchen, wenn diese wegfällt. Der Mitarbeiter hat einen Arbeitsvertrag
mit dem Unternehmen und nach diesem ist der Arbeitgeber vertraglich verpflichtet, den
Mitarbeiter zu beschäftigen. Tut er das trotz Aufforderung nicht oder nicht angemessen,
sollte man eine vertragsgemäße Beschäftigung einklagen.
Solange der Mitarbeiter tatsächlich nicht vom Arbeitgeber beschäftigt wird, kann er sich
im Betrieb selbst beschäftigen, z.B. indem er dort seine Hemden bügelt oder Zeitung liest
oder ein Fernstudium absolviert. Dies legte das BAG mit dem sogenannten Bügelurteil fest.
Kündigungsschutz
Alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG und in der Nokia Siemens
Networks GmbH & Co. KG Kündigungsschutz bis 30.9.2009.
Das heißt, die Firma kann euch bis zu diesem Zeitpunkt nicht betriebsbedingt kündigen.
Tariflichen Kündigungsschutz haben in Bayern alle Mitarbeiter, die älter als
50 Jahre und mindestens 15 Jahre bei der Firma sind und alle, die älter als 55 Jahre und
mindestens 10 Jahre bei der Firma sind. Entsprechende Regelungen gibt es auch in den
Tarifverträgen der anderen Bundesländer.
Jubilarschutz haben alle Mitarbeiter der Siemens Enterprise Networks GmbH & Co. KG
und in der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG mit mindestens 25 Jahren
Betriebszugehörigkeit. Diese Regelung ist eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die beim
Betriebsübergang mitgenommen wurde und auch weiterhin gilt, auch über den 30.9.2009
hinaus.
Rechte aus dem Betriebsübergang nach §613a BGB
Die Betriebszugehörigkeitszeit habt ihr beim Betriebsübergang nach §613a BGB mitgenommen.
Diese erhöht sich kontinuierlich jeden Monat und jedes Jahr. Sie verfällt nicht und kann
auch nicht gekündigt werden, auch wenn Vorgesetzte anderweitiges behaupten. Das Alter ist
bisher unstrittig und erhöht sich ebenfalls kontinuierlich.
Der Tarifvertrag ist übergegangen und bleibt weiterhin bestehen. Sowohl die Siemens
Enterprise Networks GmbH & Co. KG als auch die Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG sind
im Arbeitgeberverband Gesamtmetall und damit tarifgebunden. Der Tarifvertrag bleibt daher
weiter gültig.
Betriebsvereinbarungen sind ebenfalls übergegangen und bleiben weiterhin bestehen. Bis
heute sind noch keine Betriebsvereinbarung gekündigt worden. Dabei muss man zwischen so
genannten freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarungen unterscheiden. Letztere
liegen immer dann vor, wenn der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Diese wirken im
Fall einer Kündigung der Betriebsvereinbarung solange nach bis zwischen Arbeitgeber und
Betriebsrat eine neue Betriebsvereinbarung zu diesem Thema abgeschlossen wird. Ein
Beispiel für eine erzwingbare Betriebsvereinbarung ist die Betriebsvereinbarung zur
Gleitzeit.
Situation ab 1.10.2009
Auch wenn die Unternehmen nach dem Ende der Kündigungsschutzfrist ab dem 1.10.2009 einen
Stellenabbau planen, müssen sie nach §111, 112, 112a BetrVG einen Interessenausgleich und
Sozialplan verhandeln. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es wird also immer Abfindungen und
eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach dem letztgültigen Sozialplan.
Ausgliederung nach §613a BGB
Der Arbeitgeber muss jetzt grundsätzlich eine Sozialauswahl über den Betrieb machen, wenn
er kündigen will. Damit sind Mitarbeiter, die einem Betriebsübergang widersprechen nicht
schlechter gestellt als Mitarbeiter, die vom Betriebsübergang nicht betroffen waren
(BAG-Urteil). Ein Widerspruchsgrund ist nicht mehr erforderlich. Es genügt der einfache
Satz: "Hiermit widerspreche ich dem Übergang meines Arbeitsverhältnisses in die xyz
GmbH & Co. KG."
Wenn man Angst davor hat, in eine kleine Firma zu wechseln, weil diese möglicherweise
keine Abfindung mehr zahlt, dann kann man dem Betriebsübergang widersprechen. SEN bzw.
NSN wird dann eine Abfindung oder beE anbieten, da sie die Mitarbeiter los werden wollen.
Betriebsschließung
Auch bei einer Betriebsschließung muss nach §111, 112, 112a BetrVG ein
Interessenausgleich und Sozialplan verhandelt werden. Der Sozialplan ist erzwingbar. Es
wird also immer Abfindungen und eine beE geben. Die Konditionen richten sich immer nach
dem letztgültigen Sozialplan.
Siemens kann sich wegen BenQ und vor allem wegen der Korruptionsaffäre keine weiteren
größeren Negativschlagzeilen leisten. Daher werden sie ein Problem mit
Betriebsschließungen haben. Nokia dürfte nach dem Imageschaden, der durch die Schließung
in Bochum entstanden ist, vorsichtiger werden.
Insolvenz
In beiden Firmen steckt noch der Name Siemens. Wenn also Teile verkauft werden und in
Insolvenz gehen, wird sofort die Erinnerung an BenQ wach. In einem solchen Fall wird
Siemens wie bei BenQ bei der Finanzierung einer beE bzw. Abfindungen von Politik und
Gewerkschaft in die Pflicht genommen. Dies ist auch der Fall bei Nokia in Bochum.