Betriebsbedingte Kündigung
Kündigungsschutzprozess - Vorbereitung
Eine gute Vorbereitung ist Voraussetzung,
um einen Kündigungsschutzprozess zu
gewinnen.
Zwischenzeugnis
Man sollte umgehend ein Zwischenzeugnis beantragen.
Solange die Kündigung noch nicht ausgesprochen wurde, fällt es erfahrungsgemäß besser
aus. Dieses Zwischenzeugnis wird nicht nur für externe Bewerbungen benötigt, es kann
zusammen mit den vorhandenen Beurteilungsbögen untermauern, welche Tätigkeiten man gemacht hat
und welche Fähigkeiten man hat. Die Kompetenz des Arbeitnehmers wird vom Arbeitgeber
in der Verhandlung gerne in Zweifel gezogen. Daher kann ein solches Zwischenzeugnis
auch als Beweismittel vor Gericht dienen.
Firmeninterne Stellenausschreibungen
Bereits jetzt beginnt man damit, den internen Stellenmarkt durchzusehen und
Stellenausschreibungen, auf die man nach einer eventuellen zumutbaren Qualifizierung
passen würde,
auszudrucken.
Es sind nur Stellen innerhalb eines Unternehmens (also nicht Konzern) für eine mögliche
Weiterbeschäftigung relevant. Am Beispiel Siemens heißt dies: Alle Stellen, die bei der
Siemens AG in Deutschland ausgeschrieben sind, sind relevent, jedoch keine Stellen,
die beispielsweise bei Tochterunternehmen ausgeschrieben sind. Auf Stellen bei anderen
Unternehmen des Konzerns kann man sich natürlich bewerben, eine
konzernweite Weiterbeschäftigung wird von den Gerichten aber im Allgemeinen verneint.
Man notiere sich zu den freien Stellen, die man gefunden hat auch, welche
Zusatzqualifikation man evtl. benötigen würde, um diese Stelle ausfüllen zu können und
in welcher Zeit man diese erwerben könnte. Eine Einarbeitungszeit von 3-6 Monaten ist
dabei für den Arbeitgeber zumutbar.
Es ist nicht nötig, sich auf diese Stellen tatsächlich zu bewerben, da der Arbeitgeber
vor dem Ausspruch der Kündigung nach dem ultima ratio- Prinzip verpflichtet wäre, dem
Mitarbeiter eine entsprechende Stelle anzubieten.
Trotzdem sollte man sich auf mehrere dieser Stellen bewerben und den Bewerbungsprozess
dokumentieren. Bei Standardabsagen sollte man auch noch mal nachfragen, was der Grund
für die Absage war. Man zeigt damit dem Gericht, dass man willig war, auf einen anderen
Arbeitsplatz zu wechseln, und auch Bereitschaft gezeigt hat, etwas Neues dazu zu lernen
um sich auf die neue Aufgabe vorzubereiten. Das macht insgesamt einen besseren Eindruck
vor Gericht. Der Arbeitgeber versucht nämlich gerne, die Mitarbeiter als unflexibel
darzustellen.
Vergleichskandidaten
Um eine fehlerhafte Sozialauswahl nachweisen zu können, benötigt man Vergleichskandidaten,
die eine ähnliche Tätigkeit ausüben jedoch jünger sind, nicht so lange bei der Firma
oder die keine Kinder haben.
Davor schreckt viele zunächst zurück. Es sollte aber jedem klar sein, dass die Firma über
diese Daten sowieso verfügt, dem betreffenden Kollegen aber nicht kündigen will – sonst
hätten sie es ja getan. Es ist also moralisch nicht verwerflich, Vergleichskandidaten
anzugeben. Tut man dies nicht sinken die Chancen einen Kündigungsschutzprozess zu
gewinnen drastisch.
Betriebsratsanhörung
Der Betriebsrat benötigt für seinen Widerspruch die persönlichen Daten des Mitarbeiters
sowie Angaben zu seiner Arbeitssituation, wie sie in diesem beispielhaftn.
Anhörungsbogen.
enthalten sind. Diese Daten sollte man spätestens zum Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Interessenausgleichs/ Sozialplans beim Betriebsrat abgeben. Damit hilft
man dem Betriebsrat erheblich, einen ordentlichen Betriebsratswiderspruch zu schreiben.
Mehr zu den Rechten des Betriebsrats finden Sie
hier.
Übergabeprotokoll
Spätestens mit der Kündigung wird dem Mitarbeiter für gewöhnlich die Arbeit entzogen.
Sonst könnte der Arbeitgeber sich ja nicht darauf berufen, dass die Arbeit entfallen
ist. Man protokolliert daher genau, an welche anderen Mitarbeiter man seine Arbeit
übergibt, um später gegebenenfalls nachweisen zu können, dass die Arbeit nicht entfallen
ist, sondern nur umgeschichtet wurde.