Sozialverträglicher Stellenabbau
Sozialverträglich bedeutet oft
still und leise entsorgt zu werden
Was versteht man unter sozialverträglichen Stellenabbau
Bei fast allen Ankündigungen von Personalanpassungsmaßnahmen - wie jetzt wieder bei
SBS - wird versprochen, diese
"sozialverträglich" durchführen zu wollen.
Alle Möglichkeiten der Reduzierung der Personalzahlen mit Ausnahme von sofortigen betriebsbedingten Kündigungen,
also
- Angebot von Aufhebungsverträgen
- Angebot zum vorzeitigen Ruhestand
- Angebot einer Beschäftigungsgesellschaft
Es wird gelegentlich versucht, auch betriebsbedingte Kündigungen als "sozialverträglich"
zu bezeichnen, bloß weil man vorher andere Lösungen versucht hat, oder weil man gedenkt, sich an das
Kündigungsschutzgesetz zu halten.
Welchen Vorteil hat der Arbeitgeber davon?
Man kann ja davon ausgehen, dass die Arbeitgeber diese Varianten nicht nur aus
reiner Menschenfreundlichkeit immer öfter bevorzugen: Welchen Vorteil hat der
Arbeitgeber dabei?
Da es nicht um
betriebsbedingte Kündigungen
geht, bestehen für den Arbeitgeber bei der Auswahl die Einschränkungen des Kündigungsschutzgesetzes
nicht , also
- kein Nachweis, dass dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen,
- kein Nachweis, dass es keine Beschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen gibt,
- keine betriebsweite Sozialauswahl nach Dauer der Betriebszugehörigkeit,
Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Der Arbeitgeber kann also neben der Reduzierung der Personalzahlen noch weitere Ziele
verfolgen:
- "Verjüngung" der Belegschaft. Ersetzen der "teuren" Älteren durch "billigere" Jüngere.
- "Beseitigung" von Fehlern und Versäumnissen des Personalmanagements. Z.B. wird
zuerst den über 45-jährigen jegliche Weiterbildungsmaßnahme verweigert, um sie
anschließend als "nicht re-skillfähig" abzustempeln.
- Beseitigung von unbequemen Mitarbeitern, Disziplinierung des Rests.
(s.a. Meinungsfreiheit)
- Beseitigung von Mitarbeitern mit besonderem gesetzlichen Schutz
(z.B. Schwerbehinderte)
Nachteil für den Arbeitgeber bei Kündigungen
Bei betriebsbedingten Kündigungen besteht für den Arbeitgeber das Risiko von jahrelangen
Kündigungsschutzprozessen mit ungewissem Ausgang, während bei "einvernehmlichen Lösungen"
die Kosten von Anfang an feststehen.
Nicht zuletzt spielt es sicher eine wesentliche Rolle, dass in der Öffentlichkeit
Massenentlassungen ein negatives Bild auf ein Unternehmen werfen, wohingegen "einvernehmliche
Lösungen" meist in aller Stille vor sich gehen. Auch innerhalb der Belegschaft will man
eine lähmende Unruhe möglichst vermeiden.
Erfahrungen
In der Regel gehen Firmen stufenweise vor:
- zuerst ein befristetes Angebot an alle, die Firma zu verlassen ("vorzeitige
Beendigung").
- dann ein Brief an einen "ausgewählten Kreis" mit der Mitteilung "Ihr
Arbeitsplatz ist entfallen!" verbunden mit einem befristetes Angebot, in die
beE zu gehen oder die Firma zu verlassen. Dieses Angebot ist häufig verbunden mit der
Drohung zu kündigen, wenn es nicht angenommen wird.
- Ggf.Kündigung für alle, die das Angebot ausschlugen. In der Praxis wird zurzeit
(Stand 2009) bei Konzernen nicht betriebsbedingt gekündigt - trotz vorausgehender
Androhung. Gründe siehe Nachteile für Arbeitgeber.