Trennungsgespräche
Eine Trennung sollte man
dem Arbeitgeber nicht zu leicht machen
Methodik der Einzelgespräche
Die Methoden sind klassisch:
- Gespräch mit Vorgesetzen und PA.
Dem MitarbeiterIn wird eröffnet: "Ihre Aufgabe/Arbeitsplatz entfällt. Strukturelle
und unausweichliche Änderungen sind nötig. In zwei Monaten entfällt Ihre Funktion"
In der Regel erfolgt dieses Gespräch ohne einen Betriebsrat,
da der MitarbeiterIn nicht daran denkt, einen BR mitzunehmen. Es gilt aber: Jeder
MitarbeiterIn hat das Recht einen Betriebsrats seines/ihres Vertrauens mitzunehmen.
Ist zu dem angesetzen Besprechungszeitpunkt kein BR aufzutreiben, dann hat man das
Recht das Personalgespräch zu verschieben.
Meist entsteht in dieser Phase eine Schocksituation. Bitte auf keinen Fall etwas
unterschreiben.
- Verfestigung der unausweichlichen Situation
"Sie haben einen Monat Zeit diei laufenden Arbeiten abzuwickeln. Danach müssen Sie
sich eine neue Stelle suchen." Dies wird in der Regel schriftlich vorgelegt.
Einige MitarbeiterInnen hält man im Bereich, andere können zu einem anderen Bereich
intern wechseln, die dritte Gruppe soll extern vermittelt werden.
- Aufhebungsvertrag oder gehaltliche Rückstufung
Ein Aufhebungsvertrag wird vorgelegt.
Bei Ablehnung erfolgt eine Verlegung in einen extra Raum. Die Arbeit wird entzogen.
Der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin wird von den Kollegen isoliert.
Parallel dazu wird (manchmal) eine Vermittlung durch eine Outplacementfirma
angeboten. Diese zahlt Siemens. Für die Vermittlung ist ein bestimmter Zeitraum zur Jobsuche
vorgesehen. Gelingt die Vermittlung nicht, ist der MitarbeiterIn arbeitslos. Geregelt wird dies
durch einen Zusatzvertrag.
Eine Variante ist die Unterbreitung eines Jobangebots, das in eine niedrigere
Tarifklasse eingestuft ist. Näheres dazu siehe hier.
Das Hauptproblem bei der Sache ist, dass der MitarbeiterIn in der Regel isoliert ist und
daher schwer den psychischem Druck standhalten kann.Es ist jedoch wichtig sich über die
Folgen eines
Aufhebungsvertrages genauestens zu informieren, seine Chancen auf dem externen
Arbeitsmarkt richtig einzuschätzen. Dazu ist in der Regel erst einmal eine Zeitlang Erfahrung
zu sammeln wie viele Absagen man auf wieviele Bewerbungen erhält. Kommt es zu Vorstellungsgesprächen.
Es ist keine Seltenheit, dass heute auf 100 Bewerbungen nur 3 bis 4 Vorstellungsgespräche kommen.
Solidarität
Nicht isolieren lassen
Drohender Arbeitsplatzverlust, unsichere Situation, unklare Kenntnisse über das,
was man darf, muss, nicht muss, führt zu großem Stress. Die Situation muss sowohl
emotional verarbeitet werden als auch mit Sachinformation begleitet werden. Nur
so wird man in die Lage versetzt, die best mögliche Entscheidung für sich selbst
zu finden. NCI unterstützt dabei (
info@nci-net.de. Wichtig ist es, Leute kennenzulernen, die in
ähnlichen Situationen sind. Sprecht miteinander, lasst Euch nicht isolieren, trefft
Euch, Tauscht private Emails, und KollegenInnen mit Job, grenzt Eure KollegenIn nicht aus, sondern unterstützt
sie in ihrer schwierigen Situation. Sprecht sie an. Es verletzt nämlich, wenn niemand
die veränderte Situation wahrnimmt.
Zu Angeboten kann man
Nein sagen:
Zunächst muss man sich immer wieder ganz ganz klar machen, dass alles was die PA anbietet,
Angebote sind, zu denen man auch nein sagen kann und es auch tun sollte, wenn man es sich
nicht leisten kann, dieses Angebot anzunehmen. Man sollte jedes Angebot gründlich
durchleuchten.
Nicht unter Druck setzen lassen:
Wie bereits erwähnt dienen die PA-Gespräche auch dazu, unter Druck zu setzen, den
den Wunsch entstehen zu lassen, das nehme ich jetzt an, damit ich wieder meine Ruhe habe.
Es ist nie gut ein Angebot anzunehmen, nur weil einem die Kraft ausgegangen ist oder weil
man sich in einem PA Gespräch falsch verhalten hat. Hierzu haben wir auf unserer Homepage
Tipps für Personalgespräche zusammengestellt.
Vorüberlegungen
Sollten Sie zu einem Trennungsgespräch geladen sein, dann machen gehen Sie sich
klar davon aus (oder so glauben Sie einfach den die bisher gesammelten und hier
beschriebenen Erfahrungen von Teilnehmern der Trennungsgespräche zu diesem Thema),
dass die Firma fest dazu entschlossen ist, sich von Ihnen zu trennen.
Es liegt auf der Hand, dass Sie für sich klären müssen, ob Sie einen Aufhebungsvertrag
unterschreiben. Fundiert können Sie dies aber nur dann, wenn Sie Ihre finanzielle und
rechtliche Situation (einschließlich Kündigungsschutz) geklärt haben.
Nicht immer, „aber immer öfter“ Währenddessen wartet die Firma nicht einfach solange,
bis Sie Ihre Situation geklärt haben und Ihre Entscheidung fällen. Sie werden immer
wieder gefragt, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Man akzeptiert auch Ihre
Entscheidung nicht, wenn sie nicht im Sinne des Betriebs ausfällt.
Fazit:
Sie brauchen, um für diese wiederholte Trennungsgespräche besser gewappnet zu sein,
Informationen über den (bisher) typischen Ablauf von Gesprächen, die der Arbeitgeber
mit Ihnen führt. Mit den folgenden Erläuterungen soll auf das Klima der von Verhandlungen
vorbereitet werden, wie sie in vielen Fällen mit angesprochenen Mitarbeitern geführt
worden sind. Dabei geht es nicht um eine vollständige Beschreibung des Ablaufs von allen
Trennungsgesprächen, sondern um den Worst Case, der aber realistisch geschildert ist.
Zur Klarstellung: Es laufen übrigens keineswegs alle Trennungsgespräche nach diesem
Schema ab. Verhandlungen werden auch in relativ humanem Klima und mit für den
Mitarbeiter akzeptablem Ausgang (z.B. Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz
innerhalb der Firma) geführt.
Wie immer es bei Ihnen auch laufen wird: So Mit Hilfe dieses Ratgebers können Sie sich
auf jeden Fallauf den „Fall der Fälle“ individuell vorbereiten. Das schadet nie. Sie
können natürlich auch auf die Hilfe eines Betriebsrats zurückgreifen. Ob Sie das wollen,
entscheiden Sie am besten nach der Lektüre dieser Tipps.
Strategien der Arbeitgeberseite
Prinzip Nr. 1: Die Firma bestimmt
Der Vorgesetzte/die Firma versucht, ihren Willen als alleingültigen darzustellen.
Umgekehrt wird die Situation des Arbeitnehmers als schlecht bis ausweglos ausgemalt,
Sie sollen sich schutz- und rechtlos fühlen. Dass Sie einen Arbeitsvertrag haben, der
auch Pflichten des Arbeitgebers und Rechte des Arbeitnehmers definiert, dass Sie nicht
einfach alles hinnehmen müssen, dass Sie übrigens auch ein Recht auf Beschwerde beim
Betriebsrat haben, soll keine Rolle spielen:.
Der Tenor: „Wir wollen Sie nicht. Egal, was Sie tun, wir haben keine Beschäftigung für
Sie. Ihren Arbeitsplatz gibt es nicht mehr.“
Lehnen Sie den Aufhebungsvertrag ab, wird Durch durch die Teilnahme von leitenden
Angestellten der Geschäftsleitung wird demonstriert, dass Ihr Wille und Ihr Interesse
nicht zählen. Zur Demonstration der Macht der Firma gehört auch das ungleiche
Zahlenverhältnis bei solchen Gesprächen: der unmittelbare Vorgesetzte, ein „Oberer“
sowie bis zu 2 Vertreter der Personalabteilung sitzen Ihnen gegenüber.
Prinzip Nr. 2: Sie werden unter Zeitdruck gesetzt
- durch Angabe einer knapp bemessenen Frist, bis wann Sie angeblich unterschrieben
haben müssen
- durch wiederholte Termine, auch dann, wenn Sie für sich noch gar nichts geklärt haben
- durch Locken mit „Angeboten“, die Sie sich verscherzen, wenn Sie nicht schnell genug „zugreifen“
Beratung in rechtlichen und finanziellen Fragen:
Egal, ob Sie ohne oder mit Betriebsrat- bzw. Schwerbehindertenvertreter in solche Gespräche
gehen – informieren Sie sich auf jeden Fall bei einem Betriebsrat bzw. Schwerbehindertenvertreter
Ihres Vertrauens und bei Rechtsanwälten über Ihre individuellen Vertragsbedingungen und
Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Dort werden erfahren Sie auch alles über
Kündigungsschutzbestimmungen, Stellenausschreibungen, Bewerbungen usw. informiert.
Prinzip Nr. 3: Wer fragt, führt
In Trennungsgesprächen und Meetings werden Sie ständig gefragt: wie Sie das Problem lösen
wollen, wo Sie sich beworben haben, was Sie noch tun können, wo man Ihnen noch helfen kann,
damit Sie woanders was finden ...
Wenn Sie nicht im erwünschten Sinne antworten, werden Sie weiter gefragt im Tenor: „das
reicht uns nicht“, usw.
Eine einfache Technik, aber in der Regel recht wirkungsvoll. Appelliert wird damit an die
Gewohnheit, auf Fragen zu antworten – aus purer Gewohnheit oder Höflichkeit.
Die Fragen können dabei verschiedenen Absichten dienen:
- Sie also zu nicht durchdachten Zugeständnissen Kompromissen zu bewegen,
- Sie dazu zu bringen, Ihre eigene Antwort/Interesse als ungenügend zu betrachten
(„das hatten wir doch schon“) und
- Sie auszuhorchen, um Ihre InformationenAuskünfte (über mangelnde Qualifikationen,
vergangene Fehler, schlechte Projekte, Auslastung, anstehende Angebote von Ihrer
Seite ...Projekte) gegen Sie zu verwenden und Ihnen Steine in den Weg zu legen
- Sie unter Rechtfertigungsdruck zu setzen und Sie aus der Reserve zu locken („Können
Sie das noch mal erklären, ich habe es nicht verstanden“) und Sie zu unsauberen
Formulierungen oder emotionalen Äußerungen zu bewegen, die dann festgehalten
(„Darf ich das fürs Protokoll festhalten als ....“) und gegen Sie verwandt werden
können. Insbesondere Telefonkonferenzen sind dazu ausgesprochen gut geeignet.
- Sie unter Rechtfertigungsdruck zu setzen und Sie zu demütigen („Bitte wiederholen
Sie das, damit wir sehen, ob Sie alles verstanden haben.“). Die andere Seite führt
Ihnen vor, dass Sie ein kleiner Wicht sind, den man von seinem „hohen Ross“ holen
wird. Bis Sie den starken Wunsch verspüren, Ihren eigenen Standpunkt aufzugeben.
Ein paar generelle Schlussfolgerungen aus der Verhandlungstechnik der Arbeitgeberseite
Trennungsgespräche sind Verhandlungen zwischen ungleichen Vertragspartnern. In diesen
Verhandlungen wird Ihnen nichts geschenkt, im Gegenteil: Sie sollen auf Ihren Arbeitsplatz
und sonstige Vorteile und Errungenschaften verzichten.
Kalkulieren Sie nicht darauf, durch Ihr Entgegenkommen die andere Seite zu Zugeständnissen
zu bewegen. Setzen Sie nicht auf Verständigung auf partnerschaftlicher Basis. Vertrauen Sie
nicht auf Freundlichkeit, Umgänglichkeit, Ihr bisheriges gutes Verhältnis zu Vorgesetzten,
hoffen Sie nicht auf Einsicht in Ihre schwierige finanzielle Lage. Der Firma ist die eigene
Lage wichtig – egal ob rote oder schwarze Zahlen.
Es geht um Zahlen, es geht nicht um Ihre Person. Wenn Ihnen manche Methoden nicht fein genug
sind, ist das Ihr Problem. Es ist Ihre Zukunft Leben, über das die Sie entscheiden.
Machen Sie sich vor jedem Trennungsgespräch wieder klar: Wenn in Gesprächen „Druck“ ausgeübt
wird, kann dies durchaus ein Hinweis auf die objektiv schwierige rechtliche Lage der anderen
Seite sein. Sonst würde sie nämlich von vornherein auf die Erzeugung von psychologischem
Druckauf/ den Einsatz psychologischer Methoden verzichten.
Dann, wenn Sie es trotzdem, und zwar natürlicherweise, nicht mehr aushalten (und das
passiert durchaus irgendwann einmal) und bevor Sie deswegen die Flinte ins Kornsolche
Gespräche beenden wollen werfen, erinnern Sie sich daran, dass die andere Seite genau
darauf kalkuliert. Sollte es Ihnen irgendwann entgültig reichen, denken Sie trotzdem bzw.
gerade deswegen ganz sachlich, so gut es geht, (am besten an einem Schreibtisch) ernsthaft
über die realistischen Perspektiven nach, die Sie haben.
Es könnte nämlich sein, dass sich nach einem spontanen Beschluss, wenn Sie sich ins
Bockshorn haben jagen lassendie Flinte ins Korn geworfen haben, noch mehr Unlust einstellt,
z.B. wenn Sie sich statt aus ungekündigter Stellung aus der Situation der Arbeitslosigkeit
aus um eine Stelle bewerben müssen, ...
Strategien der Arbeitnehmerseite
Vorweg: ein paar Worte zum Thema Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter
Die Institution des Betriebsrats wird zwar in der Regel als notwendig anerkannt, aber
selbst auf einen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter zurückzugreifen, ist zwar nicht
sonderlich beliebt.
Wie gesagt, informieren sollten Sie sich trotzdem auf jeden Fall bei einem
Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter Ihres Vertrauens.
Begleitung durch Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter
Die bisherigen Erfahrungen zeigen: Trennungsgespräche ohne Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter
sind härterschwieriger. Es wird mehr Druck ausgeübt, und es werden mehr „Fallen“ gestellt,
die hinterher gegen Sie verwendet werden. Nicht umsonst dringen Vorgesetzte des Öfteren
darauf, Trennungsgespräche ohne Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter durchzuführen.
Und das, obwohl es ist Ihr Recht ist, zu jedem Gespräch mit der Personalabteilung oder einem
Vorgesetzten einen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter, und zwar Ihres Vertrauens
hinzuzuziehen.
Für und Wider Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter in Trennungsgesprächen
Contra: Wenn Sie keinen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter mitnehmen ...
| ... meinen Sie vielleicht, Sie könnten die alternativen verschiedenen
Möglichkeiten zur Erhaltung Ihres Arbeitsplatzes in einer sachlichen Debatte
abklären?
|
Diese Art von Debatte ist nicht vorgesehen. „Restrukturierung“ heißt, dass
der Betrieb schon radikal auf Kosten hin durchforstet worden ist, die der
Betrieb sich nicht mehr leisten will. Ihr Gehalt gehört dazu.
|
| ... befürchten Sie, Sie könnten einen schlechten Eindruck machen oder
unselbstständig wirken, statt sich als angenehm, umgänglich, verhandlungssicher
usw. zu beweisen?
|
Vergessen Sie es! Ein Trennungsgespräch ist keine Bewerbung; Sie sollen nicht
eingestellt werden, die Firma will sich von Ihnen trennen. Rechnen Sie nicht
darauf, dass die Arbeitgeberseite Ihnen deswegen entgegenkommt, weil Sie sich
selbstbewusst oder geschickt anstellen. Ihre ganze Selbstständigkeit nutzt
Ihnen in dieser Situation nichts mehr.
|
| ... befürchten Sie, Sie könnten einen unguten Stil in die Gespräche bringen,
wo Sie sich doch immer recht gut verstanden haben mit Ihrem Vorgesetzten?
|
Sie verkennen die Lage: Ihr Vorgesetzter hat sie Sie selbst als Kandidaten
ausgewählt. Jetzt wird Ihr Vorgesetzter von seinen Vorgesetzten daran gemessen,
wie gut er seiner Funktion nachkommt, Leute zum Aufgeben zu bewegen. Ob mit
oder ohne schlechtes Gewissen, ist nicht Ihr Problem.
|
| ... Sie könnten sich mit der Arbeitgeberseite besser verständigen? |
Das auf keinen Fall. Allenfalls genau so gut. Und nur dann, wenn Sie sehr
routiniert in Verhandlungen dieser Art sind. Unterschätzen Sie bitte nicht
die Entschlossenheit der Firma, Mitarbeiter billig los zu werden.
|
Pro: Wenn Sie einen Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter Ihres Vertrauens mitnehmen ...
| ... können Sie sich mit dem Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter Ihres
Vertrauens beraten.
|
- Sie können Ihre individuelle Situation und Ihre Absichten besprechen.
- Sie können die Gespräche vorbereiten und Ihre individuelle Strategie
besprechen (z.B. deutlich ablehnen, oder Einvernehmen unter bestimmten
Bedingungen signalisieren, …).
- Sie können Ablauf und Inhalte der Gespräche intensiv nachbesprechen.
- Sie können eine „Arbeitsteilung“ in der Argumentation gegenüber der Firma ausmachen.
- Sie können mit Ihrem Betriebsrat auch besprechen, ob Sie auf andere
Mittel zurückgreifen (z.B. auf wiederholt angesetzte Trennungsgespräche,
die Ihnen von nicht mehr zielführend vorkommen, mit Abbruch reagieren,
Ihr Beschwerderecht beim Betriebsrat wahrnehmen ...).
- usw.
|
.. haben Sie einen Zeugen für die Aussagen der anderen Seite. Allein das
verhindert schon einiges.
|
Sie haben nämlich jemanden an Ihrer Seite, der genau weiß, wann die andere
Seite zu weit geht.
Bitte beachten Sie aber auch:
Ein Betriebsrat ist auch Zeuge für die Fehler, die Sie selbst unter Druck
machen. Beraten Sie sich deshalb in Ihrem eigenen Interesse mit Ihrem
Betriebsrats/Schwerbehindertenvertreters.
|
| ... sind Sie zahlenmäßig nicht ganz so unterlegen. |
Schon durch die bloße Anwesenheit eines Betriebsrats/Schwerbehindertenvertreters
demonstrieren Sie, dass Sie nicht alles ungefragt hinnehmen wollen, was über
Sie beschlossen ist.
|
Wenn Ihnen das alles übertrieben vorkommt oder Ihnen diese Argumente nicht einleuchten und
Sie lieber ohne Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter in Ihre Trennungsgespräche gehen –
halten Sie sich an diese Tipps und halten Sie sich bedeckt. (Sie können sich übrigens
gegebenenfalls später immer noch um anders entschließen.)
Tipps für Ihre Gesprächsführung in Trennungsgesprächen
Auch wenn weder Ihr Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter noch Sie den Ablauf von Gesprächen
vorprogrammieren können: Sie sollten sich trotzdem auf Trennungsgespräche vorbereiten, um
dem neuen Stil der Firma gegenübertreten und Ihre Lösung vertreten zu können – es sei denn,
Sie wollen genau das akzeptieren, was über Sie beschlossen wurde. Der Arbeitgeber verfolgt
mit Denn „wer nicht kämpft, hat schon verloren“, wenn die andere Seite ihr Ziel möglichst
ohne Kompromisse durchsetzen will. Das Ziel des „Kampfes“ beisogenannten „Trennungs“gesprächenen
den Zweck, sich von Ihnen zu trennen. besteht übrigens schlicht und einfach darin,Sie haben
aber – trotz dieser Namensgebung – das Recht, Ihre Rolle als Verhandlungspartner in einem
Vertragsverhältnis, sprich: einem gültigen Arbeitsvertrag wahrzunehmen.
Deswegen sollten Sie sich in Bezug auf Trennungsgespräche ein paar in der normalen
Kommunikation übliche Gewohnheiten klar machen.
Glauben Sie nicht, ob dass es in Trennungsgesprächen noch großallzusehr aufSie in unangenehmen
Gesprächssituationen durch die Art Ihres Auftretens (Nervosität, usw. …) ankommt.
- Man ist gewohnt zu antworten, wenn man gefragt ist.
Stoppen Sie diese Gewohnheit ganz bewusst. Überlegen Sie sich stattdessen vor jeder
Antwort, was Sie selbst und ob Sie etwas zu dem Gegenstand zu Protokoll geben wollen,
vielleicht auch, was Ihr Gesprächspartner mit der Frage bezweckt. Es sind Ihre Aussagen,
die zählen.
- Was zählt, ist etwas anderes:, nämlich beispielsweise so: Ihr Vorgesetzter tut
nur dann etwas für Sie, wenn er Sie nicht anders loswerden kann.
- Lassen Sie sich nie auf Zugeständnisse festlegen (Projektarbeiten deutschlandweit,
usw.), die Sie nicht wirklich einhalten wollen.
- Lehnen Sie Angebote, die Sie nicht annehmen wollen, deutlich ab.
- Bleiben Sie sachlich und bewahren Sie Distanz – auch wenn Sie sich durch Aussagen
der Arbeitgeberseite provoziert fühlen. Denken Sie daran, dass die Erzeugung von
Emotionalität auf einer „zwischenmenschlichen“ Ebene durchaus auch ein bewusst
eingesetztes Mittel der Verhandlungsführung innerhalb eines sachlichen
Vertragsverhältnisses sein kann.
- Wichtig ist vor allem: Verteidigen Rechtfertigen Sie sich nie! Damit akzeptieren
Sie nämlich schon im Ausgangspunkt, dass Sie das Problem sind – und in
Rechtfertigungsversuchen gibt man in der Regel die Schwachstellen zur Kenntnis, die
man erst mal nur selbst von sich kennt. So verschaffen Sie sich selbst eine
schlechte Position.
- Wenn Sie angegriffen werden und/oder wenn Sie Hilfe brauchen, signalisieren Sie
Ihrem Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter – z.B. per Blickkontakt oder Frage
(auch deswegen ist es nützlich, nicht allein in ein Gespräch zu gehen), – wann er
die Gesprächsführung übernehmen soll.
- Glauben Sie nicht, dass Fehler, die Sie in Trennungsgesprächen machen, nicht
revidierbar sind: Sie können auch bereits gemachte Zusagen Aussagen mit einer
entsprechenden Begründung widerrufen bzw. klarstellen. Auch einen vorbereiteten
Vertrag können Sie noch ablehnen.
- Wichtig ist auch für Ihre Verhandlungsführung: Bleiben Sie in den Verhandlungen
zur Durchsetzung Verfolgung Ihrer Interessen, ungeachtet des Vorgehens der anderen
Seite, immer Sie selbst. Sie müssen sich nicht „verbiegen“ und Ihre Rolle oder
Persönlichkeit wechseln.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten, sich auf die Fragen der Arbeitgeberseite zu beziehen,
die Sie je nach Ihrer Sachlage am besten mit einem Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter
abstimmen.
Darüber hinaus stehen Ihnen in Gesprächssituationen folgende Techniken zur Verfügung:
- Hören Sie sich aufmerksam die Argumente Ihres Vorgesetzten an. Denken Sie daran:
Sie müssen in dieser Situation nicht sofort ein Gegenargument bringen.
- Unterschreiben Sie nichs, geben Sie nichts zu und streiten Sie nichts ab.
Bitten Sie immer um Bedenkzeit bitten, damit Sie sich in dieser Zeit ausreichend
informieren können.
- Sie können Möglichst möglichst wenig aussagen durch; Verzögerungsaussagen (mal
drüber schlafen, ein interessanter Vorschlag, müsste mal drüber nachdenken, …) und
durch Reden in Leeraussagen („interessant“)
- Sie können das Thema wechseln und zu einem Thema reden, das Sie selbst auf die
Tagesordnung setzen wollen.
- Sie können über andere belanglose Themen reden. Auch das ist eine Botschaft.
- Sie können die Rede des anderen einfach unterbrechen.
- Sie müssen können im Notfall auch einfach gar nicht antworten, wenn Sie nicht wollen.
Sie sind nicht im Beweiszwang. Keinen Kommentar zu machen, spricht auch nicht gegen
Sie. Umgekehrt: Wenn man schweigt, kann man erstens nichts Falsches sagen. Schweigen
kann zweitens sogar wirkungsvoll sein, weil die andere Seite dann unter Zugzwang ist.
- Machen Sie z.B. eine Pause als „Auszeit“, wenn Sie das – aus welchen Gründen auch
immer, die Sie nicht nennen müssen – wollen. Äußern Sie, dass Sie eine Pause möchten,
und nehmen Sie Ihren Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter mit. Das ist ein
bekanntes und normales Verfahren.
- Wenn Sie doch noch einen Betriebsrat zu diesem Gespräch hinzugeziehen wollen und die
Führungskraft Ihrem Wunsch nicht entspricht: Sollte dies nicht der Fall sein,
bestehen Sie auf Ihrem Recht!
- Kommen Sie nach dem Gespräch gegebenenfalls sofort zum Betriebsrat und stellen Sie
ihm den Sachverhalt nochmals aus Ihrer Sicht dar!
Nur ein Beispiel
von für eine mögliche Vorwärtsverteidigungssmehreren möglichen Strategien für Ihr
Trennungsgespräch:
Sie (oder Ihr Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter) könnten z.B. fragen, was Ihr
Arbeitgeber eigentlich für Sie tutzum Beispiel, statt sich gegen Angriffe zu verteidigen,
ich Argumente überlegen., mit denen Sie der anderen Seite klar machen, worin die Firma
sich schadet, wenn sie auf Sie verzichtet. Das ist vielleicht nicht immer unbedingt
glaubhaftstößt zwar nicht unbedingt auf Entgegenkommen – aber es zeigt, dass Sie nicht
schnell aufgeben, also ernst zu nehmen sind.
Ein paar nützliche Redewendungen, die Sie nach Belieben ergänzen können …
Das ist Ihre Sicht der Dinge. / Das sehe ich anders.
Dazu möchte ich mich im Augenblick nicht äußern.
Das müsste ich mal überschlafen / mir durch den Kopf gehen lassen.
Noch ein paar Tipps allgemeiner Art
Generell:
Verhalten Sie sich formal korrekt: Vermeiden Sie alles, was zu einer Abmahnung bzw.
verhaltensbedingten Kündigung führen könnte. Unterlassen Sie z.B. privates Mailen, Surfen,
Telefonieren; nähere Informationen erhalten Sie beim Betriebsrat.
Während des Trennungsgespräches:
Machen Sie sich Notizen.
Vor Trennungsgesprächen:
- Lesen Sie diesen Ratgeber noch einmal durch, insbesondere die generellen
„Schlussfolgerungen aus der Verhandlungstechnik der Arbeitgeberseite“.
- Beraten Sie sich mit Ihrem Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter/Rechtsanwalt.
- Üben Sie diese Art von Gesprächen ein, allein oder mit Partnern, Familienangehörigen,
Freunden, ...
Nach Trennungsgesprächen:
- Protokollieren Sie den Ablauf des Gesprächs, möglichst zeitnah und möglichst genau.
- Sollten Ihnen nachträglich Fehler auffallen (eine Zusage, die Sie nachträglich nicht
mehr einhalten wollen usw.) reden Sie zuerst mit Ihrem Betriebsrat/Schwerbehindertenvertreter
und mailen Sie Ihre Richtigstellung mit einer vernünftigen Begründung.
Parallel zu Trennungsgesprächen:
Heben Sie alle Unterlagen, die wichtig sind, sicher bei sich zuhause auf, in einem Ordner
und als Datei. Dazu gehört z.B. der Nachweis über Bewerbungen, Protokolle über den Ablauf
von Trennungsgesprächen, wichtige Mails, damit sie nicht verloren gehen, usw.
Rechtliche Situation
Arbeitsvertrag
Man hat einen Arbeitsvertrag mit der Firma Siemens. Dieser verpflichtet den Mitarbeiter, die
geforderte Arbeit zu leisten und die Firma, das Gehalt zu zahlen; nach
Rechtssprechung des BAG (Bundesarbeitsgerichts) ist die Firma auch verpflichtet, dem Mitarbeiter
Arbeit zu geben.
Die Firma geht aber immer mehr dazu über, diesen Grundsatz des Arbeitsvertrags einfach zu
ignorieren, und die Mitarbeiter aufzufordern, sich einen neuen Job zu suchen, d.h. sie
dreht den Spieß einfach um. Es ist rechtlich gesehen ihr Bier, dem Mitarbeiter eine neuen zumutbare
und gleichwertige Arbeit zu geben, wenn die alte - aus welchen Gründen auch immer -
weggefallen ist.
Betriebsrat
Manche MitarbeiterInnen berichten, dass der Betriebsrat von der Personalabteilung
hinzugezogen wurde oder gleichzeitig Personalberater ist. Hier ist Vorsicht angebracht.
Die Firma wird von sich aus, sich niemanden ins Boot holen, der ihre Interessen, nämlich
die den Mitarbeiter los zu werden, durchkreuzt. NCI empfiehlt einen Betriebsrat eigener
Wahl zu wählen. Hinzukommt, dass ein Mensch nicht gleichzeitig als BR und
Personalberater fungieren kann; man nennt das einen Interessenskonflikt.
Es ist das Recht eines jeden Mitarbeiters, zu jedem Gespräch mit der Personalabteilung oder
einem Vorgesetzten einen Betriebsrat seines Vertrauens hinzuzuziehen. Ist ein PA-Mitarbeiter dabei,
dann sollte man das auf jeden Fall tun, schon allein, um einen Zeugen zu haben.
Man kann ein Gespräch mit der PA oder dem Vorgesetzten ablehnen, wenn der BR des Vertrauens nicht greifbar ist, weil er
Urlaub hat oder sonst wie keine Zeit. Kommt die PA dann mit Drohungen verstößt sie
gegen §119 BetrVG: Behinderung der Betriebsratsarbeit, welche eine Straftat darstellt, mit
Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu 2 Jahren bestraft werden kann.
Statusgespräch mit Bewerbungsaktivitäten
Wir haben das Bewerbungsreview genannt. Die rechtliche Lage ist einfach: Man ist in
keinster Weise verpflichtet, sich a) einen neuen Job zu suchen und b) über diesbezügliche
Tätigkeiten Auskunft zu geben. Sinn dieser Bewerbungsreviews ist es (zumindest auch),
unter Druck zu setzen, den MitarbeiterIn z.B. zur Annahme eines Aufhebungsvertrags oder
einer niedriger eingestuften Stelle zu
"animieren". Man kannst sagen, ich bewerbe mich, gebe aber keine
Auskunft über meine Bewerbungsaktivitäten, womit die wöchentlichen Statusgespräche, die
sehr stressen können, überflüssig sind. Eine Alternative ist nur über die Anzahl der
Bewerbungen Auskunft zu geben, aber keine offen zu legen. Aber auch dies ist ein Entgegenkommen
des Mitarbeiters. Er/sie ist in keinster Weise dazu verpflichtet.
Gesprächsnotizen
Man sollte ab sofort beginnen eine Art Tagebuch zu führen und Notizen über
Personalgespräche machen. Man sollte darin auch schildern, was man bei diesen Gesprächen
empfindest. Es ist der Grundstein zu einem sog. Mobbing-Tagebuch, dass man vor Gericht
benötigt, wenn
Mobbing oder besser Bossing (=Mobbing durch Vorgesetzte) eingesetzt wird.
Außerdem hilft es, die Sache psychisch zu verarbeiten. Diese psychische Verarbeitung ist
ein wichtiger Faktor und wird leider oft in den Anfängen verdrängt. Je bewusster man mit
dieser Drucksituation umgeht, desto besser kommt man mit ihr zurecht.
Rückstufung
Eine weitere Variante zum Thema: Suchen Sie sich einen neuen Job, ist das Angebot
von siemensinternen Stellen mit einer Eingruppierung, ein bis zwei Tarifstufen
niedriger.
Rechtliche Situation: Änderungskündigung
Siemens (und auch andere Firmen) versuchen z.Z. den Lohn zu drücken, häufig über eine
Verlängerung der Arbeitszeit bei gleichbleibenden Gehalt oder auch durch
Einfrieren des Gehaltes. Willigt man freiwillig ein, ist es eine Vertragsänderung im
beidseitigen Einvernehmen. Das versucht die Firma mit den entsprechenden
Druckmitteln wie die wöchentlichen Statusgespräche zu Bewerbungen, oder
Androhung von betriebsbedingten Kündigungen, zu erreichen.
Bei Gehaltsrückstufung muss die Firma eine Änderungskündigung aussprechen.
Eine Änderungskündigung ist eine betriebsbedingte Kündigung, verbunden mit dem Angebot zu
geänderten Bedingungen, hier niedrigerem Gehalt, weiterbeschäftigt zu werden. Es gibt drei
Möglichkeiten auf eine solche zu reagieren:
- Man nimmt sie an, dann wird man zu den geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt
- Man lehnt sie ab, dann ist man gekündigt (und kann natürlich Kündigungsschutzklage
erheben, wobei Möglichkeit c) dann aber die bessere Variante ist
- Man nimmt sie unter Vorbehalt der rechtlichen Überprüfung an und erhebt gleichzeitig
(Frist 3 Wochen) eine Kündigungsschutzklage bzgl. der Änderungskündigung. Verliert man
diese, dann wird man zu den geänderten Bedingungen weiterbeschäftigt, gewínnt man sie,
dann gelten die alten Bedingungen.
Warum spricht die Firma keine Änderungskündigung aus? Ganz einfach, weil das für sie sehr
schwierig ist, diese rechtlich durchzusetzen. Eine Änderungskündigung unterliegt nämlich
den gleichen Gesetzen wie eine
betriebsbedingte Kündigung,
d.h. es muss nach §102 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) der Betriebsrat gehört werden;
es muss nach §1 KSchG eine
soziale Auswahl getroffen werden, es muss ebenfalls nach §1 KSchG geschaut werden, ob es
noch andere freie Stellen gibt, auf denen man zu den alten Vertragsbedingungen beschäftigt
werden kannst usw. Daher strebt die Firma lieber eine einvernehmliche Lösung an, schlicht
und einfach deshalb, weil ihre Chancen hier sehr viele größer sind ihr Ziel zu erreichen.
Zusatzvertrag zur Rückstufung
Angeboten wird bei Rückstufung ein Zusatzvertrag, der gewährleistet, dass die Differenz
zwischen ursprünglichem Gehalt und neuer (niedrigerer) Tarifgruppe weitergezahlt wird. Dies
bedeutet aber ein Einfrieren des Gehalts auf lange Sicht(wobei vermutlich
Sonderzulagen komplett gestrichen werden). Den Vertrag sollte man rechtlich prüfen lassen, und
sich genau überlegen, was für einen die Einfrierung des Gehalts bedeutet.
Leistungsberurteilung
Es besteht u.U. noch eine andere Gefahr.
Nehmen wir einmal an, man lässt dich von T7 auf T6 oder gar T5 runterstufen und die Firma
will einen trotzdem immer noch loswerden. Dann könnte sie irgendwann u.U. eine leistungsbedingte
Kündigung aussprechen; begründen kann sie diese a) durch die Herunterstufung von T7 auf
T6 oder T5 (d.h. für Außenstehende der Mitarbeiter war nicht in der Lage die
Arbeitsleistung von T7 zu erbringen). Er hat durch die Änderung der Arbeitsaufgabe bereits
die Chance gehabt, sich zu bewähren. Durch Einfrieren der Leistungspunkte kann sie wiederum
belegen, dass man - trotz
niedrigerer Tarifstufe - wieder nicht besonders gut gearbeitet hat (hätte man, dann
hätte man ja mehr Punkte). So festigt sich einem Richter gegenüber, das Bild eines
leistungsschwachen Mitarbeiters. Das Ganze muss nicht sein, aber kann sein; ist vielleicht
nicht jetzt das Motiv, aber kann es werden. Daher ist auch aus diesem Gesichtspunkt
heraus, eine Herunterstufung zumindest genau zu überlegen.
Aufhebungsvertrag und Abfindung
Hier sind insbesondere die Einschränkungen durch das Arbeitsamt zu beachten. Fehler
beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags kann viel Geld kosten.
Aufhebungsvertrag
Abfindung
Urteil Trennungsgespräche
Unterlassungsklage gegen permanente Trennungsgespräche
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 1.12.2003 per einstweiliger Verfügung folgendes erlassen:
"Der Beklagten wird im Wege einstweiliger Verfügung aufgegeben ... zu unterlassen,
mit dem Kläger Trennungsgepräche zu führen, sofern dieser nicht selber zu Trennungsgesprächen
auf sie zukommt".
Ein Mitarbeiter hatte dagegen geklagt, dass seine Firma ihn ständig mit Trennungsgesprächen
unter Druck setzt. Die Urteilsbegründung beinhalten im wesentlichen, dass es eine
Nebenpflicht des Arbeitgebers sei, das "Nein" eines Mitarbeiters zur einvernehmlichen
Trennung zu aktzeptieren.
Arbeitsgericht Berlin 28Ga29101/03
Urteil
"Der Beklagten [Arbeitgeber] wird im Wege einstweiliger Verfügung aufgegeben ... zu unterlassen,
mit dem Kläger [Arbeitnehmer] 'Trennungsgespräche' zu führen, sofern dieser nicht
selber auf sie zukommt."
Tatbestand
Der klagende AN ist 50 Jahre alt und seit 1984 bei der Firma. damit ist er aufgrund des
Tarifvertrages unkündbar. Die Firma baut wie so viele andere Personal ab und möchte sich
auch von Herrn P. tretten. Dazu führt sie mit ihm Trennungsgespräche, um eine einvernehmliche
Lösung herbeizuführen.
Herr P. gab bereits im 1. Trennungsgespräch am 26.08.03 zu erkennen, dass er eine Trennung
auch gegen Abfindung nicht wünscht. Diesem Trennungsgespräch folgten weitere am
2., 18. und 25.9. und 16.10.03.
Herr P. teilte dem Arbeitgeber über seinen Rechtsanwalt mit:
"... Unser Mandant ist nicht bereit, den von Ihnen vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag ...
abzuschließen. Wir dürfen Sie höflich bitten, etwaige weitere Korrespondenz, die dem
Bestand des Arbeitsverhältnissses uns seine weitere Durchführung betrifft, nur über uns
zu führen. Insbesondere bitten wir, von weiteren Trennungsgeprächen oder ähnlichen persönlichen mündlichen
Anhörungen Abstand zu nehmen. Zur Klärung jedweder Art grundsätzlicher Fragen stehen wir
gern zur Verfügung."
Der _Arbeitgeber forderte Herrn P. jedoch am 6.11.03 erneut zu einem Trennungsgespräch auf.
Daraufhin rechte Herr P. einen Antrag auf einstweilige Unterlassungsklage bei Gericht ein.
Begründung: Er habe "bisher bereits mehr als zumutbar den Vorlagen der Beklagten zu
derartigen Personalgesprächen wie auch zur Suche nach Alternativen nachgegeben."
Die Firma beantragt, den Antrag abzuweisen, da sie ihr Vorgehen für rechtlich unbedenklich
hält.
Entscheidungsgründe
Es ist die positivierte vertragliche Nebenpflicht der Beklagten (Arbeitgeber) gebührende
Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitnehmers walten zu lassen.
Der Arbeitgeber "setzt sich nämlich erkannbar und wirklich beharrlich über den erklärten
Willen des Klägers hinweg." Die Sicht einer vermeindlich limitierten Handlungsfreiheit
des Arbeitgebers ist nicht gegeben. Der Arbeitgeber kanbn nicht unentwegt weitere
Versuche unternehmen, den Kläger "nach Belieben ein ums andere Mal in die Mangel zu nehmen".
Sie muss seinen erklärten (Un)Willen und sein "Nein" akzeptieren. Die Beklagte, so
das Geicht weiter, sollte aufgrund der Unkündbarkeit des Klägers sich um eine kooperative
Problemlösung bemühen, und ihn entsprechend seiner Fähigkeiten und Interessen einsetzen
und "sich nicht durch Besetzung starrer Positionen selbst aller gedanklich so dringend
benötigten Beweglichkeit selbst zu berauben."
Herr P. haben einen vertraglichen Anspruch "auf Respektierung seiner unmissverständlich
erklärten Haltung."
Einschränkung zur Unterlassung
Eine Einschränkung zur Unterlassung der Trennungsgespräche hat das Gericht bzgl. der
Gesprächsinitiative getroffen. Geht die Initiative zu Trennungsgesprächen von Herrn P.
aus, dann kann sie diese nicht mit der Begründung ablehnen, "sie dürfe mit ihm leider nicht
über Trennung sprechen".
Urteil
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Kommentar
Ein wirklich erfreuliches Urteile, was hilft erzwungene Trennungen zu vermeiden. Das
gericht rügt hiermit indirekt die Methode durch Aufbau von permanenten Druck, den
Mitarbeiter zur Unterschrift unter den Vertrag zu bringen. Ein Urteil, von dem man
hoffen kann, dass im Kammertermin gleiches ergeht.
Beispiele
Chef: "Kein BR nötig"
Vorgesetzte versuchen immer wieder, die Unwissenheit von Mitarbeitern auszunutzen, und stellen Behauptungen auf, die rechtlich nicht haltbar sind. So behauptete zum Beispiel ein Abteilungsleiter, es wäre unnötig einen Betriebsrat zu dem anstehenden Personalgespräch hinzuzuziehen, denn es sei eine neutrale Person aus HR anwesend.
Das Recht des Mitarbeiters:
- Jeder Mitarbeiter hat das Recht, einen Betriebsrat seines Vertrauens zu einem Personalgespräch mitzunehmen. Vertreter des Arbeitgebers sind in Personalgesprächen nie neutral.
- Vorgesetzte oder Vertreter aus der Personalabteilung können nicht bestimmen, welchen Betriebsrat der Mitarbeiter mitnimmt. Kann der Betriebsrat, den der Mitarbeiter zum Gespräch mitnehmen möchte, nicht, dann muss das Personalgespräch auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem dieser Betriebsrat Zeit hat. Weigern sich Vorgesetzte und PA, ist dies Behinderung der Betriebsratsarbeit und kann gemäß §119 BetrVG geahndet werden.
Überraschende Personalgespräche
Ein Mitarbeiter wurde von seinem Vorgesetzten zu einem Gespräch über seine Projektarbeit gebeten. Dieses Gespräch begann zwar fachlich, mündete aber sehr schnell in massive Vorwürfe gegen den Mitarbeiter. Dem Mitarbeiter wurde nahe gelegt, das beE-Angebot besser anzunehmen. Diesem Gespräch folgte ein zweites Gespräch, bei dem ein Vertreter der Personalabteilung anwesend war. Von der Anwesenheit des Personalmitarbeiters wusste der betroffene Mitarbeiter vorher nichts.
Das Recht des Mitarbeiters:
- Mündet ein zunächst fachlich angesetztes Gespräch in ein Personalgespräch, dann hat der Mitarbeiter das Recht, dieses Gespräch abzubrechen, mit dem Hinweis, dass er für die Fortsetzung, einen Betriebsrat hinzu ziehen möchte.
- Ist überraschend für den Mitarbeiter ein Vertreter der Personalabteilung anwesend, dann kann der Mitarbeiter, das Gespräch verweigern, ebenfalls mit dem Hinweis, einen Betriebsrat hinzuzuziehen.
Personalgespräche: Warten
Mitarbeiter, die die Firma verlassen sollen, werden manchmal mit folgender Inszenierung in einem Personalgespräch unter psychischen Druck gesetzt:
Der Mitarbeiter, innerlich aufgeregt, kommt pünktlich zum Gespräch, um ja keinen Fehler zu machen. Dort erwarten ihn bereits direkter Vorgesetzter und eine Mitarbeiterin der Personalabteilung. Der übergeordnete Vorgesetzte, der an dem Gespräch auch teilnehmen will, erscheint nicht. Oft beginnen Vorgesetzter und PA ein lockeres Gespräch, bieten ein Glas Wasser zu trinken an, plaudern, lachen vielleicht ein wenig, tun so, als ob die Situation hier ganz alltäglich ist. Dadurch entsteht eine fast irrwitzige Diskrepanz in den Empfindungen des betroffenen Mitarbeiters. Der Mitarbeiter weiß ganz genau, dass er hier ist, um dazu gebracht zu werden, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Er weiß ganz genau, dass ihm vor ein paar Stunden noch irgendwelches Fehlverhalten vorgeworfen wurde. Trotzdem begegnen ihm Chef und PA so, also ob sie nur hier wären, um miteinander ein Glas Wein miteinander zu trinken.
Der Mitarbeiter weiß nicht, wie er das Verhalten einschätzen soll, wie er sich in dieser Wartezeit verhalten soll. Er verkrampft sich innerlich immer mehr. Der Wunsch in ihm, dieser Situation zu entfliehen, wird stärker und stärker. Genau dies ist der Sinn der Wartezeit aus Sicht der Inszinierenden. Es soll im Mitarbeiter der drängende Wunsch entstehen, zu gehen. Ein Mitarbeiter in einer solchen psychischen Verunsicherung wird schneller Zugeständnisse mache und evt. sogar den Aufhebungsvertrag unterschreiben, nur um die Situation zu beenden. Niemand hat sichtbaren Druck ausgeübt, niemand hat eine Drohung ausgesprochen. Alle waren nur freundlich. Der Aufhebungsvertrag ist nicht anfechtbar.
Was kann der Mitarbeiter tun?
- Betriebsrat und Mitarbeiter sollten stets gemeinsam, d.h. gleichzeitig, zum Personalgespräch erscheinen, sich also nicht erst dort treffen, sondern schon ein paar Minuten vorher, ein paar Worte miteinander wechseln und gemeinsam zum Termin gehen.
- Der Mitarbeiter entscheidet sich draußen vor der Türe zu warten bis der Chef-Chef kommt. Ist ein Betriebsrat dabei, sollte er mit diesem zusammen vor der Türe warten.
- Ist der Mitarbeiter ohne Betriebsrat bei diesem Gespräch, dann hat er das Recht, einen hinzuzuziehen. Er kann das Gespräch abbrechen.
- Der Mitarbeiter muss während des ganzen Gesprächs kein Wort sagen. Er muss nichts begründen, nicht erklären, warum, er das beE-Angebot nicht annehmen will. Der Betriebsrat kann für ihn reden. Auch der Betriebsrat kann während des ganzen Gesprächs schweigen. Es sollte vorher zwischen Mitarbeiter und Betriebsrat ausgemacht sein, ob und was der Betriebsrat sagen kann und was nicht. Man sollte lediglich die Höflichkeitsformel wie „Guten Tag“, „auf Wiedersehen“ einhalten.
- Grundsätzlich nie einen Vertrag in einem Personalgespräch unterschreiben.
- Am meisten allerdings verblüfft man Chef und Personalvertretung, wenn man sich locker an dem seichten Wartegespräch beteiligt. Es lockert einen sogar selbst auf, wenn man sich traut. Nur muss man sehr aufpassen, dass das Gespräch auch bei Themen wie Wetter, Urlaub usw. bleibt und nicht unmerklich in ein Personalgespräch mündet, indem man Dinge von sich Preis gibt, die man nicht sagen will. Auch das geht mit einem BR leichter. Damit läuft die Wartestrategie total ins Leere.
Bericht
Mein Abfindungsberechnung enthielt keinerlei Ausstellungsdatum.
Unbedingt darauf achten, dass der PA Berater ein Datum und eine
Unterschrift ergänzt. Nicht damit die PA hinterher behauptet, man
hätte sich nicht mal informiert.
Bericht:
Das Geld war nicht vordergründig angesprochen, sondern Frau X. hat mir die beE mit
der tollen Vermittlungsquote von 60 % ans Herz gelegt. Nachdem ich die Vermittlung besonders
in meiner Altersstufe angezweifelt habe und eine Statistik sehen wollte (die hat sie nicht),
hat sie mir angeboten diese Statistik vor Ort einzusehen.
Ich werde also mal rein interessehalber vor Ort diese Statistik anschauen und bin schon
gespannt wie sieausschaut bzw. ob sie überhaupt einsichtig ist. Das heisst aber nicht, daß ich
meinen Klageweg abbrechen werde.
Meine Antwort, daß die Firma ja den Klageweg weiter gehen möchte, hat sie nicht gerne gehört,
darufhin kam es zu folgender Aussage.
Nachdem ich die Frage nach der BeE verneint hatte, erhielt ich
als Antwort: `Bedenken Sie Ihre Verantwortung gegenüber Ihrer
Familie aber wenn Sie den Klageweg lieber bestreiten möchten,
kann ich Sie nicht daran hindern wenn Sie Ihr Leben fortwerfen
wollen`. Gesprächspartner war eine recht junge Mitarbeiterin
aus der PA.
Bericht:
- PA: Die Stellensituation innerhalb Siemens bessert sich, deshalb sind die Chancen über die beE (bzw. Comp Time)
intern vermittelt zu werden größer als jemals zuvor. Das Alter spielt wenn überhaupt dann erst ab 50 eine Rolle.
Vorher hat man noch sehr gute Chancen.
Dem Gekündigten drängt sich die Frage auf, warum bietet Siemens nicht gleich einen Arbeitsplatz an, zieht
die Kündigung zurück und der Prozess ist beendet, ohne, dass ich mich, dem Risko
des Arbeitsplatzverlustes nach 20 Monaten aussetzen muss? Doch er hört weiter zu.
- PA: Die beE wird genauso weitergeführt wie bisher. Falls offensichtlich und unbedingt nötig, gibt es im
Einzelfall auch wieder Kurse.
Gekündigter: Nun, so überzeugend war die Umsetzung des Vermittlungsgedankens in der beE bisher nicht.
Es gibt immer noch viele beE-ler, die keinen neuen Job bekommen haben. Leicht irritiert bin ich
allerdings durch die Tatsache, warum es dann beE-ler gibt, überwiegend ältere, die ebenfalls
Kündigungsschutzklage erhoben haben. Anscheinend glauben
diese plötzlich nicht mehr an die Vermittlung in der beE. Warum haben Sie die beE-ler denn gekündigt, wenn,
wie sie sagen, die Vermittlungschancen so hervorragend sind? Wieso soll die beE dann ausgerechnet für die Gekündigten
aussichtsreicher sein?
- PA: Arbeitsgerichtsprozesse enden zu 90% mit einem Vergleich und dann ist nicht klar,
ob man ein so gutes Abfindungsangebot wie jetzt erhalte.
Gekündigter: Nun, bei uns ist das gerade umgekehrt, wenn man die
Prozesstabelle
betrachtet. Zu einem Vergleich gehören immer zwei. Das Abfindungsangebot entspricht etwa
dem im Nov. 2002 (mit Turbo Präme). Davon sind Steuern abzuziehen, die Sozialabgaben, die
nicht mehr gezahlt werden. Was bleibt dann: Eine schöne Reise mit Familie in die Karibik,
aber keine Existenzsicherung für die Jahre bis zur Rente, vorausgesetzt die Rente erreicht
dann überhaupt eine nennenswerte Höhe.
- PA: Sollte der Gekündigte evtl. doch gewinnenn (Einwurf des Gekündigten: bei 98:0 ist die Wahrscheinlichkeit
nicht gerade gering), wird man im Großraum München eingesetzt und nicht
bei ICN in MchH.
Gekündigter: Nun, das ist doch mal eine schöne Aussage. Dann warte ich auf das Urteil und bekomme im
Rahmen der Urteilsumsetzung einen festen Arbeitsplatz. Warum dann beE? Deren Ziel und
gesetzliche Verpflichtung ist die Vermittlung auf Arbeitsplätze außerhalb von Siemens.
Also, so recht überzeugend ist dieses Argument auch nicht.
- PA: Im Vergleich mit anderen Firmen bietet keine eine so großzügige Abfindung an wie Siemens bzw.
hat ein vergleichbares beE-Angebot.
Gekündigter: Nun, da es sowieso nicht um Abfindungspoker geht (die Aussage über die Höhe der Abfindungen wäre auch erst noch zu belegen),
sondern um den Erhalt des Arbeitsplatzes geht,
ist diese Argumentation irrelevant für die meisten Gekündigten.