Umstrukturierung:
Methode Stellenabbau
Stellenabbau demotiviert die Mitarbeiter, die Risikobereitschaft sinkt.
Alle Appelle, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen schneller zu fällen gehen
dann ins Leere, schließlich wissen Mitarbeiter, dass sie immer riskieren, bei einer
Fehlentscheidung der nächste auf der Abschussliste zu sein. Man wird auch versuchen,
ja nicht aufzufallen, also nur keine Kritik äußern, sonst verliert man den Job, den man
noch dringend braucht…
Man sollte den Mitarbeitern stattdessen zur Abwechslung mal die Sicherheit geben, dass
ihre Arbeit geschätzt wird, dass sie gebraucht werden, dass sie zum Erfolg des
Unternehmens beitragen können. Dann würde sich das Problem von selbst lösen, denn nur
Mitarbeiter, die den Kopf von existentiellen Ängsten frei haben, können innovativ sein,
Höchstleistungen bringen und tun das dann auch und sogar mit Freude.
Aber die meisten
Manager sind eben auch nur Durchschnitt und durchschnittliche Manager haben eben keine
besseren Ideen, als die, mit denen alle Manager seit 2002 vor ihnen schon gescheitert
sind: Umorganisation und Personalabbau.
Umstrukturierung
Umorganisieren, Ausgliedern, Eingliedern,
Kaufen und Verkaufen
Ohne innovativen Ansatz bringt das keinen Gewinn!
Umorganisation
Umorganisationen sind für Mitarbeiter häufig mit Stellenabbau verbunden.
Der Arbeitgeber, insbesondere Konzerne, unterbreitet ausgewählten Mitarbeiten
Angebote wie Aufhebungsvertrag oder Beschäftigungsgesellschaft meist verbunden
mit Abfindungen. Oft sind diese Angebote begleitet von dem Satz: "Wenn Sie
keines dieser Angebote annehmen, dann müssen Sie mit einer betriebsbedingten
Kündigung rechnen."
Mitarbeiter und Betriebsrat sind dem aber nicht hilflos ausgeliefert. Was
man tun kann, können Sie unter untenstehenden Links nachlesen.
Umorganisation, die in aller Regel Betriebsänderungen sind, stellen
Betriebsräte oft vor große Herausforderungen. Je geringer ihr
Wissen über ihre Rechte bei Betriebsänderungen sind, desto mehr werden sie
nur reagieren statt aktiv Lösungsansetze zu suchen, die die Nachteile für die
Belegschaft abwenden oder mildern. Daher ist für Betriebsräte eine
Auseinandersetzung mit ihren rechtlichen Möglichkeiten unentbehrlich.
Leider geschieht sie zu selten.
(Teil)Betriebsschließungen zählen ebenfalls zu den Betriebsänderungen. Auch
Betriebsübergänge, also der Verkauf von Teilen des Unternehmens, von dem ein
Betrieb betroffen ist, lösen, wenn die betroffene Anzahl der Mitarbeiter groß genug ist,
eine Betriebsänderungen aus.
Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang (§613a BGB) liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil auf einen anderen
Inhaber übergeht. Dies geschieht bspw. durch Verkauf des (Teil-) Betriebs,
Fusion zweier Betriebe oder Spaltung eines Betriebes.
Die Rechte für die Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang sind in §613a BGB definiert.
Es gehen über:
- Arbeitsplatz und Arbeitsverhältnis
- Betriebsvereinbarungen bleiben Betriebsvereinbarungen
- Gesamtbetriebsvereinbarungen (GBV) werden Betriebsvereinbarungen
- Tarifvertragliche Regelungen werden Bestandteil des Arbeitsvertrages
- Individuelle vertragliche Regelungen bleiben erhalten
Betriebsschließung
Betriebsschließungen sind für Arbeitnehmer das schlimmste Szenario. Hier geht es meist nur
noch über die Höhe der Abfindungen. Doch falls das Unternehmen aus mehreren Betrieben in
Deutschland besteht, hat man auch hier noch eine Chance, den Arbeitsplatz zu retten. In
diesem Fall hat man Anspruch auf Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb, wenn es
dort einen freien passenden Arbeitsplatz gibt. Man sollte nichts unversucht lassen.
Insolvenz
Die Insolvenz eines Arbeitgebers bedeutet für die Mitarbeiter eine echte Bedrohung
ihrer Existenzgrundlage. Da insbesondere Großkonzerne immer mehr dazu übergehen,
ganze Betriebe zu verkaufen, fragen sich viele Mitarbeiter, wie solide die neue
Firma eigentlich ist. Was bedeutet Insolvenz für das Arbeitsverhältnis?
Betriebsräte können auch im Falle einer Insolvenz versuchen einen Sozialplan
versuchen zu verhandeln. Allerdings dürfte es wegen fehlender Gelder schwierig sein,
Abfindungen herauszuhandeln.
Unternehmensformen
Gesellschaften sind durch Rechtsgeschäft (Willenserklärung, Verträge) begründete
privatrechtliche Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer
(z.B. GmbH, Verein, AG) Personen - die Gesellschafter - zu einem gemeinsamen Zweck.